über den Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG zur Klarstellung der Bestimmungen über den zeitlichen Ablauf von Versteigerungen von Treibhausgasemissionszertifikaten
(COM(2012)0416 – C7‑0203/2012 – 2012/0202(COD))
Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG zur Klarstellung der Bestimmungen über den zeitlichen Ablauf von Versteigerungen von Treibhausgasemissionszertifikaten
(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2012)0416),
– gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 192 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C7‑0203/2012),
– gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 14. November 2012(1),
– nach Anhörung des Ausschusses der Regionen,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. März 2012 über einen Fahrplan für den Übergang zu einer wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaft bis 2050(2),
– gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (A7-0046/2013),
1. legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;
2. fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;
3. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.
Änderungsantrag 1
Vorschlag für einen Beschluss
Erwägung 1
Vorschlag der Kommission
Geänderter Text
(1a)In seiner Entschließung vom 15. März 2012 über einen Fahrplan für den Übergang zu einer wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaft bis 2050 (2011/2095(INI))1 forderte das Parlament die Kommission auf, Maßnahmen zu treffen, um die Mängel des EU-Emissionshandelssystems (EU-EHS) zu beheben, das Funktionieren des EU-EHS in der ursprünglich vorgesehenen Weise zu ermöglichen und vor Beginn der dritten Phase gegebenenfalls eine Änderung der aufgrund von Artikel 10 Absatz 4 der Richtlinie 2003/87/EG erlassenen Verordnung vorzunehmen, um geeignete Maßnahmen durchzuführen, die das Zurückhalten der erforderlichen Anzahl von Zertifikaten einschließen können.
(1b)Bis Ende 2011 hat sich ein Überhang in Höhe von 955 Millionen Zertifikaten aufgebaut.Dieser Überhang wird weiter zunehmen, wenn keine Maßnahmen in Bezug auf die Struktur des EU‑EHS getroffen werden.
Änderungsantrag 3
Vorschlag für einen Beschluss
Erwägung 1 c (neu)
Vorschlag der Kommission
Geänderter Text
(1c)Ein so großer Überhang an Zertifikaten führt dazu, dass der CO2- Preis niedriger liegt als ursprünglich geplant, es weniger Anreize für Investitionen in CO2-arme Technologien gibt und das Risiko zunimmt, dass die Union auf Infrastrukturen, die große Mengen von CO2-Emissionen bewirken, festgelegt bleibt.
Änderungsantrag 4
Vorschlag für einen Beschluss
Erwägung 2
Vorschlag der Kommission
Geänderter Text
(2) Der Rechtssicherheit und der Vorhersehbarkeit des Marktes wegen sollte klargestellt werden, dass die Kommission unter außergewöhnlichen Umständen befugt ist, den Zeitplan für die Versteigerungen gemäß Artikel 10 Absatz 4 der Richtlinie 2003/87/ zu ändern, um das ordnungsgemäße Funktionieren des Marktes sicherzustellen.
(2) Der Rechtssicherheit und der Vorhersehbarkeit des Marktes wegen sollte klargestellt werden, dass die Kommission unter außergewöhnlichen Umständen befugt ist, den Zeitplan für die Versteigerungen gemäß Artikel 10 Absatz 4 der Richtlinie 2003/87/ zu ändern, um das ordnungsgemäße Funktionieren des Marktes sicherzustellen, vorausgesetzt, dass ein solcher Eingriff durch eine Folgenabschätzung gerechtfertigt werden kann, aus der hervorgeht, dass die Auswirkungen auf Sektoren, bei denen ein erhebliches Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen besteht, begrenzt sind.Die Kommission sollte nicht befugt sein, mehr als eine solche Anpassung vorzunehmen, und dies nur während des Achtjahreszeitraums ab 1. Januar 2013.
Änderungsantrag 5
Vorschlag für einen Beschluss
Erwägung 2 a (neu)
Vorschlag der Kommission
Geänderter Text
(2a)Die Anpassung des Zeitplans für die Versteigerungen sollte als kurzfristige Maßnahme und nicht als strukturelle Maßnahme zur Behebung der Ungleichgewichte am EU-EHS-Markt betrachtet werden und darf die Stabilität und Vorhersehbarkeit des EU-EHS nicht beeinträchtigen.
Änderungsantrag 6
Vorschlag für einen Beschluss
Erwägung 2 b (neu)
Vorschlag der Kommission
Geänderter Text
(2b) Angesichts potenziell höherer Preise für Zertifikate sollte für die Leitlinien für bestimmte Beihilfemaßnahmen im Zusammenhang mit dem System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten nach 2012 (SWD(2012) 130) (SWD(2012)0131 - indirekte CO2-Kosten) und die in Artikel 10a (14)-(17) der Richtlinie 2003/87/EG (direkte CO2-Kosten) genannten Kriterien eine Überarbeitung in Erwägung gezogen werden, wobei dem Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen und der Verzerrung des Wettbewerbs zwischen den Wirtschaftszweigen Rechnung zu tragen ist.
Begründung
Während einige Branchen eine sehr großzügige Behandlung mit kostenlos zugeteilten Zertifikaten erhielten, gibt es energieintensive Unternehmen, die einem unfairen Wettbewerb ausgesetzt sind, weil ihre unmittelbaren Wettbewerber von kostenlos zugeteilten Zertifikaten profitieren (zum Beispiel die Zementindustrie) oder das Kompensationsniveau vor dem Hintergrund ihrer extrem hohen Energieintensität (zum Beispiel im Aluminiumsektor) zu gering ist. Die Leitlinien für bestimmte staatliche Beihilfen sollten dem Rechnung tragen, und die Kriterien, die die Liste für die Verlagerung von CO2 bestimmen, sollten überarbeitet werden, um die Einbeziehung von energieintensiven Sektoren mit einem vergleichsweise geringen CO2-Fußabdruck zu ermöglichen.
Änderungsantrag 7
Vorschlag für einen Beschluss
Artikel 1 – Absatz 1 – Einleitung
Vorschlag der Kommission
Geänderter Text
In Artikel 10 Absatz 4 Unterabsatz 1 der Richtlinie 2003/87/EG wird folgender Satz angefügt:
In Artikel 10 Absatz 4 Unterabsatz 1 der Richtlinie 2003/87/EG werden folgende Sätze angefügt:
Die Kommission passt den Zeitplan gegebenenfalls für jeden Zeitraum an, um das ordnungsgemäße Funktionieren des Marktes sicherzustellen.
Die Kommission kann unter außergewöhnlichen Umständen den Zeitplan für den in Artikel 13 Absatz 1 genannten,am 1. Januar 2013 beginnenden Zeitraum anpassen, um das ordnungsgemäße Funktionieren des Marktes sicherzustellen, soweit aus einer Folgenabschätzung hervorgeht, dass die Auswirkungen auf Sektoren, bei denen ein erhebliches Risiko einer Verlagerung von CO2-Emissionen besteht, begrenzt sind. Die Kommission nimmt nicht mehr als eine Anpassung dieser Art vor.
Änderungsantrag 9
Vorschlag für einen Beschluss
Artikel 1 a (neu)
Vorschlag der Kommission
Geänderter Text
Artikel 1a
Inkrafttreten
Dieser Beschluss tritt am dritten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Das Emissionshandelssystem der EU (EU-EHS) ist ein wichtiges Instrument zur kosteneffizienten Reduzierung der industriellen Emissionen in der EU. Seit Beginn der zweiten Handelsperiode im Jahr 2008 sind die Emissionen um mehr als 10 % zurückgegangen. Politisch gewollt war ursprünglich die Schaffung eines marktbasierten Mechanismus zur Stimulierung des CO2-Preises, der Investitionen in emissionsarme Technologien und erneuerbare Energiequellen begünstigt, was wiederum zu einer Verringerung der Emissionen führen sollte. Der Rückgang der Emissionen in der zweiten Handelsperiode ist jedoch überwiegend auf den wirtschaftlichen Abschwung zurückzuführen, der zu einer geringeren wirtschaftlichen Aktivität und Produktion geführt hat, worauf auch im Bericht der Kommission über die Lage des CO2-Marktes in der EU im Jahr 2012 verwiesen wird.
Obwohl seit dem Start des EU-Emissionshandelssystems ein Rückgang der Emissionen zu beobachten war, ist das System gegenwärtig durch schwerwiegende Ungleichgewichte gekennzeichnet. Die aktuelle Wirtschaftskrise, der starke Anstieg bei externen Gutschriften für Emissionsreduzierungen im Rahmen des Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung (CDM) sowie eine Reihe von Bestimmungen über den Übergang zur dritten Handelsperiode (2013–2020) haben zu einem erheblichen Überhang an Emissionszertifikaten geführt. Bis Ende 2011 hat sich ein Überhang in Höhe von 955 Millionen Zertifikaten aufgebaut, der weiter zunehmen dürfte. Da das Angebot an Emissionszertifikaten die Nachfrage bei weitem übersteigt, ist der CO2-Preis von rund 30 EUR/Tonne CO2 auf 7 EUR/Tonne CO2 zurückgegangen.
Dieser Rückgang des CO2-Preises ist nicht dazu geeignet, hinreichend nachhaltige wissenschaftliche und technologische Innovationen zu fördern, und trägt daher dazu bei, dass es weniger Anreize für Investitionen in emissionsarme Technologien gibt und das Risiko, dass die Union auf CO2-intensive Infrastrukturen festgelegt bleibt, größer wird. Der Berichterstatter schlägt vor, kurz- und langfristige Maßnahmen zu ergreifen, um die gegenwärtigen Ungleichgewichte im EU-EHS zu beseitigen. Der Entwurf einer Verordnung der Kommission zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1031/2010, der insbesondere die Festlegung der Menge der Treibhausgasemissionszertifikate, die im Zeitraum 2013 bis 2020 versteigert werden (die sogenannte „Backloading-Komitologiemaßnahme“) betrifft, stellt eine solche kurzfristige Maßnahme dar, wohingegen im Bericht über die Lage des CO2-Marktes in der EU im Jahr 2012 die in Frage kommenden strukturellen Maßnahmen aufgezeigt werden.
Ziel dieses Berichts ist es, die in der Richtlinie 87/2003/EG enthaltenen Bestimmungen über den zeitlichen Ablauf von Versteigerungen von Zertifikaten klarzustellen. Der Berichterstatter ist der Auffassung, dass die Kommission die Möglichkeit haben sollte, den gemäß Artikel 10 Absatz 4 der Richtlinie 2003/87/EG festgelegten Zeitplan für die Versteigerungen zu ändern. Solche Maßnahmen sollten aber auf außergewöhnliche Umstände beschränkt sein, wie etwa solche, mit denen das EU-EHS gegenwärtig konfrontiert ist. Um sicherzustellen, dass die Stabilität und Vorhersehbarkeit des EU-EHS nicht beeinträchtigt werden, schlägt der Berichterstatter außerdem vor, dass der Zeitplan für die Versteigerungen während der dritten Handelsperiode des EU-EHS nur einmal angepasst werden darf. Die vorgeschlagene kurzfristige Maßnahme sollte daher nicht als Lösung zur Beseitigung der gegenwärtigen Ungleichgewichte betrachtet werden, sondern vielmehr als eine Option, die die Stabilität des EU-EHS sicherstellt, bis die erforderlichen langfristigen Strukturmaßnahmen ergriffen werden.
STELLUNGNAHME des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (28.1.2013)
für den Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG zur Klarstellung der Bestimmungen über den zeitlichen Ablauf von Versteigerungen von Treibhausgasemissionszertifikaten
Der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie ersucht den federführenden Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, die Ablehnung des Vorschlags der Kommission vorzuschlagen.
VERFAHREN
Titel
Änderung der Richtlinie 2003/87/EG zur Klarstellung der Bestimmungen über den zeitlichen Ablauf von Versteigerungen von Treibhausgasemissionszertifikaten
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder
Josefa Andrés Barea, Zigmantas Balčytis, Ivo Belet, Maria Da Graça Carvalho, Giles Chichester, Jürgen Creutzmann, Pilar del Castillo Vera, Dimitrios Droutsas, Christian Ehler, Gaston Franco, Adam Gierek, Robert Goebbels, Fiona Hall, Jacky Hénin, Kent Johansson, Romana Jordan, Krišjānis Kariņš, Lena Kolarska-Bobińska, Marisa Matias, Judith A. Merkies, Angelika Niebler, Jaroslav Paška, Vittorio Prodi, Miloslav Ransdorf, Herbert Reul, Teresa Riera Madurell, Michèle Rivasi, Jens Rohde, Paul Rübig, Amalia Sartori, Salvador Sedó i Alabart, Francisco Sosa Wagner, Konrad Szymański, Britta Thomsen, Evžen Tošenovský, Catherine Trautmann, Ioannis A. Tsoukalas, Claude Turmes, Niki Tzavela, Marita Ulvskog, Vladimir Urutchev, Kathleen Van Brempt, Alejo Vidal-Quadras
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter
Daniel Caspary, Françoise Grossetête, Roger Helmer, Jolanta Emilia Hibner, Yannick Jadot, Seán Kelly, Holger Krahmer, Bernd Lange, Werner Langen, Markus Pieper
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv.(Art. 187 Abs. 2)
Catherine Bearder, Jean-Paul Besset, Karima Delli, Paweł Zalewski
VERFAHREN
Titel
Änderung der Richtlinie 2003/87/EG zur Klarstellung der Bestimmungen über den zeitlichen Ablauf von Versteigerungen von Treibhausgasemissionszertifikaten
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder
Martina Anderson, Elena Oana Antonescu, Kriton Arsenis, Sophie Auconie, Pilar Ayuso, Paolo Bartolozzi, Lajos Bokros, Martin Callanan, Nessa Childers, Tadeusz Cymański, Chris Davies, Esther de Lange, Anne Delvaux, Bas Eickhout, Jill Evans, Karl-Heinz Florenz, Elisabetta Gardini, Gerben-Jan Gerbrandy, Matthias Groote, Françoise Grossetête, Cristina Gutiérrez-Cortines, Satu Hassi, Jolanta Emilia Hibner, Dan Jørgensen, Karin Kadenbach, Christa Klaß, Eija-Riitta Korhola, Holger Krahmer, Jo Leinen, Corinne Lepage, Peter Liese, Zofija Mazej Kukovič, Linda McAvan, Radvilė Morkūnaitė-Mikulėnienė, Miroslav Ouzký, Vladko Todorov Panayotov, Gilles Pargneaux, Antonyia Parvanova, Andrés Perelló Rodríguez, Mario Pirillo, Pavel Poc, Frédérique Ries, Oreste Rossi, Carl Schlyter, Horst Schnellhardt, Richard Seeber, Theodoros Skylakakis, Bogusław Sonik, Thomas Ulmer, Åsa Westlund, Glenis Willmott, Marina Yannakoudakis
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter
Nikos Chrysogelos, Minodora Cliveti, Christofer Fjellner, Jutta Haug, Judith A. Merkies, Miroslav Mikolášik, Alojz Peterle, Alda Sousa, Bart Staes
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv.(Art. 187 Abs. 2)
Lena Kolarska-Bobińska, Arlene McCarthy, Konrad Szymański, Jacek Włosowicz