BERICHT über die Auswirkungen der Wirtschaftskrise auf die Gleichstellung von Männern und Frauen und die Rechte der Frauen

28.2.2013 - (2012/2301(INI))

Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter
Berichterstatterin: Elisabeth Morin-Chartier

Verfahren : 2012/2301(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0048/2013
Eingereichte Texte :
A7-0048/2013
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu den Auswirkungen der Wirtschaftskrise auf die Gleichstellung der Geschlechter und die Rechte der Frauen

(2012/2301(INI))

Das Europäische Parlament,

–   gestützt auf Artikel 2 und Artikel 3 Absatz 3 Unterabsatz 2 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) sowie Artikel 8, Artikel 153 Absatz 1 Ziffer i und Artikel 157 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),

–   gestützt auf Artikel 23 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union,

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 18. April 2012 mit dem Titel „Einen arbeitsplatzintensiven Aufschwung gestalten“ (COM(2012)0173) und deren Begleitdokument über die Nutzung des Potenzials personenbezogener Dienstleistungen und von Dienstleistungen im Haushalt (SWD(2012)0095),

–   in Kenntnis des Vorschlags der Kommission vom 6. Oktober 2011 für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Programm der Europäischen Union für sozialen Wandel und soziale Innovation (COM(2011)0609),

–   in Kenntnis des vom Europäischen Rat im März 2011 angenommenen Europäischen Pakts für die Gleichstellung der Geschlechter (2011–2020),

–   in Kenntnis des Berichts der Kommission aus dem Jahr 2011 über den Fortschritt bei der Gleichstellung von Frauen und Männern – Jahresbericht 2010 (SEC(2011)0193),

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 21. September 2010 mit dem Titel „Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2010–2015“ (COM(2010)0491),

–   in Kenntnis des Vorschlags für einen Beschluss des Rates über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten – Teil II der integrierten Leitlinien zu Europa 2020 (COM(2010)0193),

–   gestützt auf die Richtlinie 2006/123/EG vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt[1],

–   gestützt auf die Richtlinie 2006/54/EG vom 5. Juli 2006 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen (Neufassung)[2],

–   gestützt auf die Richtlinie 2004/113/EG des Rates vom 13. Dezember 2004 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen[3],

–   in Kenntnis des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) vom 18. Dezember 1979,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. Mai 2009 zu der aktiven Eingliederung der aus dem Arbeitsmarkt ausgegrenzten Personen[4],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. September 2010 zur Rolle der Frau in einer alternden Gesellschaft[5],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. Juni 2010 zu geschlechtsspezifischen Aspekten der Rezession und Finanzkrise[6],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. Oktober 2010 zu Frauen in prekären Beschäftigungsverhältnissen[7],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. Februar 2011 zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Europäischen Union – 2010[8],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. März 2011 zur Frauenarmut in der Europäischen Union[9],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. Juli 2011 zu Frauen in wirtschaftlichen Führungspositionen[10],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. September 2011 zur unternehmerischen Tätigkeit von Frauen in kleinen und mittelständischen Unternehmen[11],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. Oktober 2011 zu der Situation alleinerziehender Mütter[12],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. März 2012 zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Europäischen Union – 2011[13],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. Mai 2012 mit Empfehlungen an die Kommission zur Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit[14],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. September 2012 zur Rolle der Frau in der grünen Wirtschaft[15],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. September 2012 zu den Arbeitsbedingungen von Frauen im Dienstleistungsbereich[16],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. März 2011 zur EU-Strategie zur Integration der Roma[17],

–   gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

–   unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter sowie die Stellungnahme des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A7-0048/2013),

A. in der Erwägung, dass die Europäische Union der größten Wirtschafts- und Finanzkrise seit der Weltwirtschaftskrise der 1930er Jahre gegenübersteht, einer Krise, die durch die sogenannten Sparmaßnahmen verstärkt wird, die den Mitgliedstaaten von den Institutionen der Europäischen Union im Rahmen der wirtschaftspolitischen Steuerung (SWP, Europäisches Semester, Euro-Plus-Pakt, Haushaltsvertrag) und der „Finanzhilfeprogramme“ auferlegt werden, und dass diese Krise einen erheblichen Anstieg der Arbeitslosenzahlen in den Mitgliedstaaten – insbesondere in den südlichen Mitgliedstaaten – zur Folge hat; in der Erwägung, dass diese Krise besonders auf schutzbedürftige Personen, vor allem Frauen, erhebliche Auswirkungen hat, da sie direkt – durch den Verlust oder die Unsicherheit des Arbeitsplatzes oder durch Gehaltskürzungen – und indirekt durch die Haushaltskürzungen im öffentlichen Dienst und bei Sozialdienstleistungen betroffen sind; in der Erwägung, dass es infolgedessen von entscheidender Bedeutung ist, sich bei der Behandlung dieser Krise eingehend mit der Gleichstellung von Frauen und Männern und der Entwicklung einer Lösung zu befassen, um ihr entgegenzutreten;

B.  in der Erwägung, dass das Recht auf Arbeit eine grundlegende Bedingung für die Durchsetzung der Gleichberechtigung, die wirtschaftliche Unabhängigkeit und die berufliche Verwirklichung der Frauen ist; in der Erwägung, dass es sich bei der aktuellen Krise nicht nur um eine Wirtschafts- und Finanzkrise, sondern auch um eine Krise der Demokratie, der Gleichberechtigung, des Sozialschutzes und der Gleichstellung der Geschlechter handelt und sie des Weiteren als Ausrede benutzt wird, um die überaus wichtigen Bemühungen zur Bekämpfung des Klimawandels und zur Bewältigung der bevorstehenden ökologischen Herausforderungen zu verlangsamen oder sogar zu stoppen;

C. In der Erwägung, dass die Kreditkrise, Auslöser der aktuellen Rezession, eine von Männern verursachte Katastrophe war und dass die Bewältigung der Krise auf nationaler und internationaler Ebene, die die Gleichstellung der Geschlechter nicht ausreichend berücksichtigt hat, ebenfalls überwiegend von Männern durchgeführt wurde; in der Erwägung, dass es wichtig ist, die Frauen, die in der Regel höhere Schulabschlüsse haben als Männer, in den Entscheidungsfindungsprozess im politischen, wirtschaftlichen und finanziellen Bereich sowie bei Tarifvereinbarungen voll einzubeziehen;

D. in der Erwägung, dass das erhöhte Armutsrisiko eng und direkt mit der Zerstörung wichtiger sozialer Funktionen des Staates in Verbindung steht, was sich beispielsweise in der Zerstörung der staatlichen Systeme zur sozialen Sicherung äußert, im Rahmen derer kürzlich wichtige Sozialleistungen (Kindergeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Sozialhilfe) in verschiedenen Mitgliedstaaten gekürzt wurden;

E.  in der Erwägung, dass aktuelle Studien aufzeigen, dass nur 5 % der Entscheidungsträger in den EU-Finanzinstituten Frauen und dass alle Zentralbankpräsidenten der 27 Mitgliedstaaten Männer sind; in der Erwägung, dass aus Untersuchungen zu Geschlechterfragen hervorgeht, dass Frauen anders managen, indem sie Risiken vermeiden und weitsichtig handeln;

F.   in der Erwägung, dass am Anfang der Wirtschaftskrise die Auswirkungen auf Männer stärker waren als auf Frauen; ferner in der Erwägung, dass seither die Entwicklungen der Arbeitslosigkeit bei Männern und Frauen unterschiedlich verlaufen; in der Erwägung, dass die Frauen nicht die ersten Opfer der Krise waren, von den Folgen der Krise aber heute immer stärker (stärkere und steigende Präsenz in prekären Arbeitsverhältnissen und bei Teilzeitbeschäftigung, höheres Entlassungsrisiko, niedrigere Löhne, geringerer Schutz durch Sozialversicherungssysteme, usw.) und auch nachhaltiger betroffen sind; in der Erwägung, dass diese Phase weniger gut dokumentiert ist, es an zuverlässigen, vergleichbaren statistischen Daten dazu mangelt und dass daher die Auswirkungen der Krise auf die Frauen eher unterbewertet werden;

G. in der Erwägung, dass Frauen eine entscheidende Rolle beim Antrieb der wirtschaftlichen Entwicklung spielen; in der Erwägung, dass eine weitere Stärkung der Rolle der Frau Gemeinden und Familien wirtschaftlich aus der Armut befreien kann;

H. in der Erwägung, dass sich die Arbeitsmarktpolitik in einer Krisensituation eher darauf konzentriert, das allgemeine Beschäftigungsniveau zu beeinflussen, und nicht auf Frauen, die nicht erwerbstätig sind;

I.   in der Erwägung, dass die von der Troika (EZB, EU-Kommission, IWF) auferlegten Sparmaßnahmen, sowie die von der Kommission und dem Rat beschlossenen Maßnahmen zur Überwachung der Wirtschaftspolitik und der öffentlichen Finanzen den Sozialstaat untergraben, die gesellschaftlichen Unterschiede verstärken und noch größere gesellschaftliche und wirtschaftliche Ungerechtigkeit schaffen, einschließlich der Ungleichheit zwischen Männern und Frauen;

J.    unter Hinweis darauf, dass arbeitslose Frauen oft nicht in den offiziellen Statistiken berücksichtigt und dass die Ungleichheiten zwischen Männern und Frauen bei Erwerbslosigkeit oft unterschätzt werden, da Frauen sich aus unterschiedlichen Gründen (Schwangerschaft, Familienpflichten, zeitliche Einschränkungen) eher vom Arbeitsmarkt zurückziehen und eine unbezahlte oder informelle Tätigkeit – oftmals zu Hause bzw. zur Unterstützung von zu betreuenden Personen – ausüben oder der Schattenwirtschaft dienen, und dass derzeit nur wenige Studien darüber vorliegen, wie sich die Kürzungen der öffentlichen Ausgaben auf die Gleichstellung von Männern und Frauen auswirken;

K.  in der Erwägung, dass die von den Regierungen durchgeführten Haushaltskürzungen zur Umsetzung der Sparpläne in erster Linie den öffentlichen Dienst, in dem vor allem Frauen arbeiten – etwa 70 % der Arbeitnehmer dieses Sektors –, und dessen Sozialleistungen treffen, von denen vor allem Frauen profitieren, aber auch den Privatsektor, sodass die Frauen nun Hauptopfer der Sparmaßnahmen werden; in der Erwägung, dass bisher kein Land die Folgen der vorgeschlagenen Kürzungen der öffentlichen Ausgaben und die Auswirkungen der Konsolidierung der Haushalte aus einer Gleichstellungsperspektive bewertet hat, weder hinsichtlich der einzelnen Maßnahmen noch in Bezug auf ihre Gesamtauswirkungen;

L.  in der Erwägung, dass Frauen stärker von Sozialleistungen abhängig sind, die im Rahmen der Sparmaßnahmen gekürzt werden;

M. in der Erwägung, dass eine Krisensituation wie die, die wir derzeit erleben, tiefgreifende strukturelle Reformen des Arbeitsmarktes erfordert;

N.  in der Erwägung, dass für Frauen der Rückgang der Beschäftigungsverhältnisse vor allem mit einer Änderung der Arbeitszeitplanung einhergeht, einschließlich längerer Arbeitszeiten, häufig mit mehreren Schichten; in der Erwägung, dass sich die Auswirkungen der Erholung der Wirtschaft sehr wahrscheinlich schneller in der Industrie niederschlagen und somit einen Wiederanstieg der Arbeitsplätze für Männer mit sich bringen, der schneller erfolgt als bei den Frauen; in der Erwägung, dass letztere nachhaltiger betroffen sind durch Sparmaßnahmen, die im öffentlichen Dienst durchgeführt werden, und dass dies langfristig die bei der Gleichstellung von Männern und Frauen erzielten Fortschritte gefährden könnte;

O. in der Erwägung, dass die Krise zu einer stärkeren Ausbeutung von Frauen in der legalen und illegalen Wirtschaft führt; in der Erwägung, dass die Krise langfristig betrachtet Auswirkungen auf Frauen mit nichtlinearen Laufbahnen (wie u.a. Frauen in schlecht bezahlten befristeten, Teilzeit-, Gelegenheitsarbeits-, atypischen oder informellen Beschäftigungsverhältnissen) haben wird, die oft in unfreiwilliger Teilzeitbeschäftigung arbeiten, mit negativen Auswirkungen auf die eingezahlten Beiträge zur Altersvorsorge, wodurch der Anteil der von Armut bedrohten Frauen wächst; in der Erwägung, dass diese Situation dazu führen kann, dass Frauen nur niedrige Rentenansprüche haben und dadurch unter die Armutsgrenze fallen; in der Erwägung, dass die Gefahr des Entstehens einer ganzen „lost generation“ junger Menschen – sowohl Männer als auch Frauen – besteht, die aufgrund der wirtschaftlichen Schwierigkeiten ihre Arbeitsplätze, ihre Chancen, eine sichere Beschäftigung zu erhalten, und häufig ihre Ausbildungsmöglichkeiten verlieren;

P.  in der Erwägung, dass die Krise die Schwierigkeiten in Bezug auf die Vereinbarung von Beruf und Familie noch weiter verschärft; in der Erwägung, dass Kinder sich auf verschiedene Art und Weise auf die Beschäftigung von Frauen und Männern auswirken; in der Erwägung, dass der Anteil von Müttern unter den Beschäftigten um 12 % niedriger ist als der Anteil der kinderlosen Frauen, während der Beschäftigungsindikator bei den Vätern 8,7 % höher ist als bei den Männern, die keine Kinder haben;

Q. in der Erwägung, dass die Gleichstellung der Geschlechter in den aktuellen und geplanten Initiativen und Strategien, die auf die Überwindung der Krise abzielen, nicht berücksichtigt wurde;

R.  in der Erwägung, dass Geschlechterstereotypen die Beschäftigungsverhältnisse von Frauen beeinflussen, wie die Vorstellung, Arbeitslosigkeit bei Männern wäre ein „schwerwiegenderes“ Thema als Arbeitslosigkeit bei Frauen, was zu der bereits erheblichen Anzahl an Geschlechterstereotypen beiträgt, welche die Beschäftigungschancen von Frauen negativ beeinflussen; in der Erwägung, dass sich der Ansatz, was die Arbeitslosigkeit bei Männern betrifft, in der Praxis von dem Ansatz in Bezug auf die Arbeitslosigkeit von Frauen unterscheidet, da Männer immer noch als die Hauptverdiener und Frauen als die Hauptbetreuerinnen der Familie gelten;

S.   in der Erwägung, dass im Jahr 2010 etwa 23 % der Bürger und Bürgerinnen der EU von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht waren[18] und dass diese Verarmung der Bevölkerung größtenteils Frauen trifft, bei denen oft zahlreiche Probleme zusammenkommen, wie bei älteren Frauen, die alleine leben, und bei Alleinerziehenden (größtenteils Frauen); in der Erwägung, dass hier beispielsweise Schwierigkeiten, in dieser Situation einen Arbeitsplatz zu finden oder zu erhalten, Schwierigkeiten, angemessenen Wohnraum zu finden, und Schwierigkeiten bei der Erfüllung der Verantwortung gegenüber zu betreuenden Personen (Kindern, Eltern, kranken oder behinderten Personen) sowie Schwierigkeiten, das Berufs- und Familienleben miteinander zu vereinbaren, zu nennen sind, da angemessene Unterstützungsstrukturen fehlen und unterschiedliche einzelstaatliche Strategien in diesem Bereich in den 27 EU-Mitgliedstaaten angewandt werden;

T.   in der Erwägung, dass die Krise die soziale und wirtschaftliche Lage vieler benachteiligter Bevölkerungsgruppen noch weiter verschärft und zu einer höheren Schulabbrecherquote unter Mädchen sowie zu einer noch stärkeren Anfälligkeit für Menschenhandel beigetragen hat;

U.  in der Erwägung, dass Kürzungen der Dienstleistungen und Sozialleistungen die wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen beeinträchtigt haben, da Sozialleistungen für sie häufig eine wichtige Einkommensquelle darstellen und Frauen öffentliche Dienste stärker nutzen als Männer; in der Erwägung, dass alleinerziehende Mütter und alleinstehende Rentnerinnen insgesamt die größten Verluste hinnehmen müssen;

V.  in der Erwägung, dass ein Anstieg an informeller und unbezahlter Arbeit mit geringerem Sozialschutz, freiwillig oder nicht, bei Frauen zu beobachten ist, um aus der Krise herauszukommen; in der Erwägung, dass gemäß einer Untersuchung der OECD[19] die häusliche Arbeit 33 % des BIP der Mitgliedstaaten der OECD ausmacht;

W. in der Erwägung, dass die aktuelle Krise und die derzeitigen Sparmaßnahmen dazu genutzt werden, um die Arbeitnehmerrechte in vielen Mitgliedstaaten zu untergraben, und dass davon zu einem Großteil weibliche Arbeitnehmer betroffen sind, was erhebliche negative Auswirkungen auf die Aussichten von Frauen auf wirtschaftliche Unabhängigkeit hat;

X.  in der Feststellung, dass der Rückgang der Diskrepanzen zwischen den Arbeitslosenzahlen von Männern und Frauen eher ein Zeichen für eine allgemeine Verschlechterung der Lebens- und Arbeitsbedingungen als für einen Fortschritt auf dem Weg zur Gleichstellung von Frauen und Männern ist;

Y.  in der Erwägung, dass Frauen, die in das Arbeitsleben eintreten, eine treibende Kraft bei der Rückkehr zum Wachstum spielen; in der Erwägung, dass sie das Einkommen der Familie erhöhen, was eine Steigerung des Konsums zur Folge hat und die Wirtschaft in Schwung bringen kann; in der Erwägung, dass die Gleichstellung von Männern und Frauen daher positive Auswirkungen auf die Produktivität und das Wirtschaftswachstum hat;

Z.   in der Erwägung, dass aus der jüngsten Sekundäranalyse der 5. Europäischen Erhebung über die Arbeitsbedingungen („Women, men and working conditions in Europe: Secondary analysis of the 5th European Working conditions survey“) von Eurofound aus dem Jahr 2012, die voraussichtlich 2013 veröffentlicht wird, hervorgeht, dass die Geschlechtertrennung sowohl für männliche als auch für weibliche Arbeitnehmer nachteilig ist; in der Erwägung, dass sowohl Männer als auch Frauen von einem besseren Wohlbefinden und höherer Zufriedenheit am Arbeitsplatz berichten, wenn sie mit männlichen und weiblichen Kollegen am Arbeitsplatz zusammenarbeiten; in der Erwägung, dass es jedoch weiterhin Möglichkeiten gibt, um die Geschlechtertrennung auf den Arbeitsmärkten, die berufliche Geschlechterpolarisierung und die Arbeitsplätze, die vornehmlich von einem Geschlecht besetzt werden, zu reduzieren (angesichts der Tatsache, dass drei Fünftel der Arbeitnehmer in Europa an ihrem Arbeitsplatz mit Arbeitnehmern des gleichen Geschlechts zusammenarbeiten);

AA. in der Erwägung, dass Maßnahmen zur Gleichstellung der Geschlechter gestrichen oder verschoben wurden und mögliche künftige Kürzungen der öffentlichen Haushalte sich nachteilig auf die Beschäftigung von Frauen und die Förderung der Gleichstellung auswirken werden;

AB. in der Erwägung, dass der Wirtschaftsabschwung nicht als Vorwand benutzt werden darf, um Fortschritte auf dem Gebiet der Vereinbarkeit von Familie und Beruf wieder in Frage zu stellen und um die Mittel für Betreuungseinrichtungen für abhängige Personen und Urlaubsregelungen zu kürzen, die insbesondere für den Zugang von Frauen zum Arbeitsmarkt wichtig sind;

AC. in der Erwägung, dass Gewalt gegen Frauen ein weitverbreitetes Phänomen in allen Ländern und in allen gesellschaftlichen Schichten ist; in der Erwägung, dass wirtschaftlicher Druck oft zu häufigeren, brutaleren und gefährlicheren Misshandlungen führt und dass Untersuchungen ebenfalls gezeigt haben, dass sich Gewalt gegen Frauen verschlimmert, wenn Männer infolge der Wirtschaftskrise mit Entlassungen und Eigentumsverlusten konfrontiert sind;

AD. in der Erwägung, dass Frauen die Hauptbegünstigten bei der Schaffung von Arbeitsplätzen zwischen 1998 (Beschäftigungsquote der Frauen in der EU: 55,6 %) und 2008 (Beschäftigungsquote der Frauen in der EU: 62,8%) in der Europäischen Union waren[20]; in der Erwägung, dass die Beschäftigung bei Frauen um 12,7 % und nur um 3,18 % bei Männern stieg, aber dass die Arbeitslosigkeit bei den Frauen im Jahr 2012 leicht höher lag (10,7 % bei Frauen gegenüber 10,6 % bei Männern)[21];

AE. in der Erwägung, dass im Jahr 2011 31,6 % der Frauen – gegenüber 8,1 % der Männer – in Teilzeit arbeiteten;

1.   weist erneut darauf hin, dass die Gleichstellung von Männern und Frauen eines der grundlegenden Ziele der Europäischen Union ist und dass sie ein Grundprinzip bei der Bewältigung der aktuellen Wirtschafts- und Finanzkrise darstellen muss, einschließlich Investitionen in den öffentlichen Sektor, den Sozialbereich und in ökologisch nachhaltige Wohn- und Transportmöglichkeiten usw. sowie der Schaffung von Staatseinnahmen durch eine effizientere Steuerpolitik; bedauert, dass bei der Krisenbewältigung durch die Politik, einschließlich in Konjunkturpaketen, eine Anerkennung, Analyse und Korrektur geschlechtsspezifischer Krisenauswirkungen unterblieben ist; beklagt, dass die Dimension der Geschlechtergleichstellung nahezu nicht in die Post-Lissabon-Strategie einbezogen wurde, und fordert den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten deswegen auf, die Geschlechtergleichstellung über konkrete Ziele in die gesamtwirtschaftlichen und beschäftigungspolitischen Leitlinien einzubinden;

2.   fordert die Kommission auf, die Gleichstellungsdimension in alle Politikbereiche aufzunehmen, insbesondere diejenigen im Zusammenhang mit folgenden Bereichen: Auswirkungen der Sparmaßnahmen und Erholung von der Krise; wirtschaftspolitische Steuerung; nachhaltige Entwicklung und grüne Arbeitsplätze; berufliche Aus- und Weiterbildung; Migration, Zusammenarbeit und Entwicklung; Gesundheit und Sicherheit; Maßnahmen, die zu planen oder durchzuführen sind, um der Krise entgegenzuwirken oder ihre Folgen zu begrenzen;

3.   ruft die Mitgliedstaaten auf, die unmittelbaren und langfristigen Auswirkungen der Wirtschaftskrise auf Frauen zu überprüfen und hervorzuheben, insbesondere, ob und wie sie bestehende Ungleichheiten zwischen Männern und Frauen verstärkt, und damit verbundene Konsequenzen, wie das erhöhte Risiko geschlechtsspezifischer Gewalt, sinkende Gesundheit von Müttern und Kindern sowie Altersarmut von Frauen;

4.   weist darauf hin, dass nachdem eine Beschäftigungsquote von Frauen von 62,8 % im Jahr 2008 mit einer konstanten Progression seit mehr als zehn Jahren erreicht wurde, diese Quote in der Europäischen Union seit dem Beginn der Wirtschaftskrise leicht zurückging, so dass sie im Jahr 2011 bei 62,3 % lag; betont, dass es daher notwendig ist, nachhaltige Antworten vorzuschlagen, unter Berücksichtigung der Gleichstellung von Frauen und Männern bei den politischen Maßnahmen zur Sicherung von Arbeitsplätzen und zur Belebung des Wachstums;

5.   fordert die Kommission auf, eine weitere Anpassung der Strukturfonds in Betracht zu ziehen, um zusätzliche Unterstützung in den Bereichen, in denen Frauen beschäftigt sind und die womöglich von der Krise betroffen sind, sowie für Kinderbetreuung, Weiterbildung und Zugang zu Arbeitsplätzen sicherzustellen;

6.   betont die Bedeutung der Leitinitiative „Europäische Plattform gegen Armut und soziale Ausgrenzung“; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Möglichkeiten des Programms „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ und des neuen Programms für sozialen Wandel und Innovation voll auszuschöpfen, besonders im Hinblick auf die wirksame Umsetzung der Ziele im Bereich der Gleichstellung von Männern und Frauen; betont die Bedeutung des Programms Daphne III, besonders im Hinblick auf den Schutz von Frauen vor jeder Art von Gewalt, und die Notwendigkeit, ein hohes Maß an Gesundheitsschutz, Wohlbefinden und sozialen Zusammenhalt zu erreichen;

7.   betont, dass die Krise – trotz vergleichbarer Arbeitslosenquoten von Männern und Frauen – unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen hat; weist darauf hin, dass Frauen, insbesondere durch die Entwicklung atypischer Vertragsformen, einer größeren Unsicherheit bei ihren Arbeitsbedingungen ausgesetzt sind und dass ihre Einkommen signifikant gesunken sind aufgrund von Faktoren wie der anhaltenden Ungleichheit der Entgelte von Männern und Frauen (fast 17 %) und der Ungleichheit bei der daraus resultierenden Arbeitslosenunterstützung, des Anstiegs an unfreiwilliger Teilzeitarbeit oder der Zunahme unsicherer oder befristeter Arbeitsplätze zu Lasten stabilerer Beschäftigungsverhältnisse; betont, dass die Krise mit der anhaltenden Ungleichheit der Entgelte von Männern und Frauen und der daraus resultierenden Ungleichheit bei der Arbeitslosenunterstützung die Situation der Frauen auf dem Arbeitsmarkt verschlechtert hat; weist darauf hin, dass die Erfahrung aus früheren Krisen lehrt, dass sich die Beschäftigungslage der Männer in der Regel schneller erholt als die der Frauen;

8.   fordert die Kommission auf, so bald wie möglich einen Vorschlag für eine Richtlinie mit Maßnahmen zur Beseitigung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit vorzulegen;

9.   weist darauf hin, dass nach wie vor sehr große Unterschiede unter den Mitgliedstaaten bestehen – die Beschäftigungsquote für Frauen schwankt zwischen 48,6 % und 77,2 % – und dass diese Unterschiede Maßnahmen im Rahmen eines globalen europäischen Ansatzes erfordern, die auf die jeweilige Situation zugeschnitten sind; unterstreicht darüber hinaus die Notwendigkeit gemeinsamer zuverlässiger Indikatoren und in der Folge zuverlässiger vergleichbarer Statistiken, damit die unterschiedlichen Situationen bewertet, der Bedarf beurteilt sowie adäquate Maßnahmen ergriffen werden können;

10.  weist darauf hin, dass bereits vor Beginn der Wirtschaftskrise größtenteils Frauen prekäre Beschäftigungsverhältnisse oder Teilzeitarbeitsplätze hatten und dass diese Tendenz durch die Krise verstärkt wurde und viele Frauen dadurch einem noch größeren Risiko sozialer Ausgrenzung ausgesetzt sind; stellt fest, dass dies insbesondere in den südlichen Mitgliedstaaten der Fall ist;

11.  stellt besorgt fest, dass die Jugendarbeitslosenquote bei Frauen von 18,8 % im Jahr 2009 auf 20,8 % im Jahr 2011 gestiegen ist und dass die Krise benachteiligte Gruppen von Frauen besonders schwer treffen wird, wie unter anderem Frauen mit Behinderungen, Migrantinnen, ethnischen Minderheiten angehörende Frauen, Frauen mit geringer Qualifikation, langzeitarbeitslose Frauen, alleinerziehende Mütter, Frauen ohne eigenes Einkommen und Frauen, die von ihnen abhängige Personen betreuen; begrüßt das Maßnahmenpaket der Kommission zur Bekämpfung des derzeit untragbar hohen Niveaus der Jugendarbeitslosigkeit und der sozialen Ausgrenzung und zur Schaffung von Arbeitsplätzen und Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Jugendliche;

12.  vertritt die Auffassung, dass das Recht auf Arbeit eine grundlegende Bedingung für die Durchsetzung der Gleichberechtigung, die wirtschaftliche Unabhängigkeit und die berufliche Verwirklichung der Frauen ist, und fordert deshalb die Beseitigung prekärer Arbeitsbedingungen, indem der Grundsatz verpflichtend wird, dass jedem tatsächlichen Arbeitsverhältnis ein unbefristetes Arbeitsverhältnis gegenüberzustehen hat, und indem das Recht auf ein abgesichertes Arbeitsverhältnis anerkannt und gefördert wird;

13.  ruft die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die aktuellen Maßnahmen zur Bewältigung der Wirtschaftskrise neu auszuarbeiten um sicherzustellen, dass Maßnahmen ergriffen werden, die langfristig sind und weder die Sozialpolitik noch die Strukturen des öffentlichen Sektors untergraben, wie Sozialleistungen und Betreuungseinrichtungen, Gesundheitsversorgung, Aus- und Weiterbildung und Arbeitnehmerrechte, welche eine Voraussetzung für eine bessere Gleichstellung der Geschlechter darstellen;

14.  weist darauf hin, dass der Übergang von der Ausbildung in den Beruf für Frauen immer schwieriger wird, was letztendlich zu Unterschieden in der Bewertung der eigenen Fähigkeiten zwischen Männern und Frauen führen wird;

15.  ist der Auffassung, dass die durch die aktuelle Krise bedingten strukturellen Reformen eine Chance bieten, bestimmte geschlechtsspezifische diskriminierende Verhaltensweisen zu korrigieren, die auf dem europäischen Arbeitsmarkt noch allzu verbreitet sind;

16.  betont, dass mehr Frauen als Männer in der Schattenwirtschaft tätig sind, was teilweise darauf zurückzuführen ist, dass die Sektoren, in denen Frauen traditionell tätig sind, wie Tätigkeiten im Haushalt und in der Pflege, in höherem Maße durch eine Deregulierung gekennzeichnet sind als andere Sektoren; stellt andererseits fest, dass die Schattenwirtschaft aufgrund der Krise gewachsen ist, auch wenn es sehr schwierig ist, ihre genauen Ausmaße zu ermitteln, da keine zuverlässigen Daten über ihre Verbreitung und ihre Auswirkungen vorliegen;

17.  betont, dass Frauen eine wesentliche Rolle bei der Bekämpfung der Krise spielen; ist überzeugt, dass Frauen ein erhebliches Potenzial für die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und der Unternehmensleistung darstellen, insbesondere wenn sie in Unternehmen Führungspositionen innehaben; ist der Meinung, dass es daher besonders dringend erforderlich ist, Frauen an der Ausarbeitung und Durchführung der Pläne für die Wiederbelebung der Wirtschaft zu beteiligen, um den sozialen Zusammenhalt zu fördern;

18.  betont, dass die aktuelle Wirtschafts- und Finanzkrise und die daraus resultierenden Haushaltskürzungen nicht die Ergebnisse, die durch die Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen erzielt wurden, belasten dürfen und auch nicht als Vorwand dienen dürfen, um die Anstrengungen in dieser Hinsicht zu verringern; ist der Ansicht, dass sie vielmehr die Mitgliedstaaten dazu anregen sollten, Gleichstellungsmaßnahmen als Teil der Lösung zur Überwindung der Krise in ihre Beschäftigungspolitik zu integrieren, um die Talente und Fähigkeiten aller Europäer und Europäerinnen in vollem Umfang zu nutzen; fordert die Mitgliedstaaten auf, Sorge zu tragen, dass in sämtlichen geplanten fiskalpolitischen Strategien ein Aspekt der Gleichstellung der Geschlechter berücksichtigt wird;

19.  betont, dass Frauenrechte nicht in Konkurrenz zu den Rechten der Männer gesehen, verstanden und verfolgt werden sollten, da die Verbesserung von Betreuungseinrichtungen und öffentlichen Dienstleistungen für Familien sowohl für Männer als auch für Frauen eine Voraussetzung für die Teilnahme am Arbeitsmarkt ist; weist darauf hin, dass es notwendig ist, auf die Aufteilung der Pflichten in Familie und Haushalt hinzuwirken; fordert die Mitgliedstaaten auf, neue Maßnahmen zu schaffen oder bestehende Maßnahmen weiterzuentwickeln, um geschlechtsspezifische Diskriminierung und die ungleiche Verteilung der Rollen zu überwinden, beispielsweise durch die Bestärkung der Männer in ihren Rechten, sich um Kinder oder kranke oder behinderte Verwandte zu kümmern;

20.  unterstreicht, dass der in der EU verzeichnete Rückgang der Geburtenraten durch die Krise noch verstärkt wird, da Arbeitslosigkeit, Prekarität und die Ungewissheit in Bezug auf die Zukunft und die Wirtschaft dazu führen, dass Paare und insbesondere jüngere Frauen die Entscheidung, Kinder zu bekommen, aufschieben, wodurch der Trend der Überalterung der Gesellschaft in der EU weiter verstärkt wird;

21.  betont, wie wichtig es ist, die makroökonomischen, sozialpolitischen und arbeitsmarktpolitischen Strategien zu überarbeiten, um für wirtschaftliche und soziale Gerechtigkeit für Frauen zu sorgen, Strategien zur Förderung einer gerechten Verteilung des Wohlstands zu entwickeln, ein Mindesteinkommen und angemessene Löhne und Renten sicherzustellen, das geschlechtsspezifische Lohngefälle zu verringern, mehr höher qualifizierte und mit Rechten verbundene Arbeitsplätze für Frauen zu schaffen, um es Frauen zu ermöglichen, von hochwertigen öffentlichen Dienstleistungen zu profitieren, sowie Sozialleistungen und Nachbarschaftshilfen, einschließlich Kinderkrippen, Kindergärten und andere Formen der vorschulischen Erziehung, Tagesbetreuungsstätten, Freizeit- und Familienzentren und Mehrgenerationenzentren, zu verbessern;

22.  weist darauf hin, dass die Kürzungen der öffentlichen Haushalte nicht geschlechtsneutral erfolgen, sondern vielmehr die Folge der volkswirtschaftlichen Maßnahmen der EU-Politik sind, insbesondere die Durchführung der Maßnahmen der wirtschaftspolitischen Steuerung und der Programme zur finanzpolitischen Anpassung, die zu einer Zunahme der Ungleichheit zwischen Männern und Frauen sowie zur Arbeitslosigkeit von Frauen und zu einem Anstieg der Frauenarmut führen und weiterhin führen werden; ist daher der Ansicht, dass die politischen Maßnahmen geändert werden sollten, da vor allem Frauen im öffentlichen Dienst tätig und die Hauptbegünstigten der Sozialpolitik sind; fordert daher eine Mittelaufstockung der einschlägigen Haushaltslinien;

23.  fordert die Mitgliedstaaten und die europäischen Organe auf, geschlechtsspezifische Folgenabschätzungen durchzuführen, wenn sie Sparmaßnehmen planen, um zu gewährleisten, dass deren Auswirkungen so geschlechtsneutral wie möglich sind;

24.  fordert die Mitgliedstaaten auf, Gender Budgeting einzuführen, um Regierungsprogramme und -strategien, deren Auswirkungen auf die Zuteilung von Ressourcen und deren Beitrag zur Gleichstellung zwischen Frauen und Männern zu analysieren;

25.  betont, dass Frauen eher als Männer dem Risiko eines langsameren Karriereaufstiegs ausgesetzt sind, da sie am Anfang ihrer beruflichen Laufbahn schlechter bezahlte Stellen oder Teilzeitarbeitsverhältnisse annehmen, und dass Frauen in dieser Situation daher schutzbedürftiger sind, mit unzufriedenstellenden Einkommensniveaus konfrontiert sind und stärker unter Armut leiden;

26.  fordert die Mitgliedstaaten sowie die regionalen und lokalen Behörden auf, die Bereitstellung geeigneter Betreuungsangebote für Kinder und andere abhängige Personen sicherzustellen, die erschwinglich, leicht zugänglich und hochwertig sind und sich mit einer Vollzeitberufstätigkeit von Frauen und Männern vereinbaren lassen;

27.  betont, wie wichtig die sofortige Umsetzung von Strategien zur Rückkehr in die Beschäftigung und zur betrieblichen Eingliederung für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst ist, die mehrheitlich Frauen sind und deren Arbeitsplätze von den Haushaltskürzungen im öffentlichen Bereich bedroht sind;

28.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den globalen Ansatz zur Gleichstellung von Frauen und Männern in ihre gesamte Beschäftigungspolitik zu integrieren, notwendige Maßnahmen zur Förderung der Rückkehr in die Beschäftigung für Frauen – nicht nur auf Niedriglohnstellen, sondern auch in die Führungsebene – zu ergreifen und diesen Ansatz in die Beschäftigungsleitlinien der Europäischen Union zu integrieren; fordert ein zweckmäßiges Gender Budgeting, insbesondere im Hinblick auf den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020, um die Ziele zu erreichen, die im Pakt für die Gleichstellung der Geschlechter und in der Strategie Europa 2020 festgelegt wurden;

29.  bedauert, dass die Steigerung der Beteiligung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt im Jahreswachstumsbericht 2013 nicht erwähnt wird, obwohl dies eines der Kernziele der Strategie Europa 2020 ist; fordert den Rat auf, die Förderung der Beteiligung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt als Priorität hinzuzufügen, wenn er die diesjährigen Grundzüge der Wirtschaftspolitik im Rahmen des Europäischen Semesters annimmt;

30. fordert die Mitgliedstaaten auf, das Thema der Gleichstellung der Geschlechter in allen künftigen nationalen Reformprogrammen zu berücksichtigen und systematisch anzugehen;

31. fordert die Mitgliedstaaten auf, eine aktive Arbeitsmarktpolitik, einen starken sozialen Dialog, Arbeitsplatznormen und Sozialschutz zum Schutz der Rechte von Frauen, einschließlich Migrantinnen, zu fördern, sowie Zwangsarbeit und Schwarzarbeit zu bekämpfen;

32.  fordert die Mitgliedstaaten zur Durchführung von Maßnahmen auf, die einen Anreiz für Mütter zur Beteiligung am Arbeitsmarkt schaffen, z. B. Telearbeit oder Weiterbildungs- und Umschulungsmaßnahmen, mit denen die Rückkehr in die Erwerbstätigkeit nach dem Mutterschaftsurlaub erleichtert wird;

33.  begrüßt den Vorschlag für eine Richtlinie über ein besseres Gleichgewicht zwischen Männern und Frauen unter den nicht geschäftsführenden Direktoren/Aufsichtsratmitgliedern börsennotierter Gesellschaften, um Frauen zu ermöglichen, Arbeitsplätze einzunehmen, die höher qualifiziert und besser bezahlt sind, und fordert die Mitgliedstaaten auf, die Umsetzung dieser Richtlinie zu unterstützen und vorzubereiten; fordert, dass von anderen Arbeitgebern, wie den Institutionen, den Verwaltungsorganen und den öffentlichen Einrichtungen auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene ähnliche verbindliche Rechtsvorschriften erlassen werden, da diese im Hinblick auf die Geschlechterparität im Entscheidungsfindungsprozess mit gutem Beispiel voran gehen sollten;

34.  ruft die Kommission und die Mitgliedstaaten zur Ausarbeitung einer Strategie zur Förderung eines ausgewogenen Geschlechterverhältnisses in kleinen und mittleren Unternehmen auf, die nicht unter die oben genannte Richtlinie fallen; bedauert, dass Frauen in den leitenden Organen der Finanzinstitute unterrepräsentiert sind und dass sie daher weitgehend von den Entscheidungsprozessen im Finanzsektor ausgeschlossen sind; fordert den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Einbeziehung von Frauen auf allen Entscheidungsebenen zu verbessern, besonders in den Bereichen Haushaltsplanung und Verwaltungsmodalitäten für europäische Finanzsysteme, einschließlich der Europäischen Zentralbank; betont vor diesem Hintergrund die Notwendigkeit, die Finanzkompetenz von Mädchen und Frauen zu fördern;

35.  ruft die Mitgliedstaaten dazu auf, weitreichende Fortbildungsmaßnahmen für Arbeitnehmer in den Sektoren zu schaffen, die stärker von den negativen Auswirkungen der Krise oder von der Globalisierung betroffen sind, um sie auf einen möglichen Arbeitsplatzwechsel und neue Arbeitsplätze vorzubereiten unter Berücksichtigung der besonderen Stellung der Frau und vor allem des Umstands, dass Frauen ihre Karriere häufiger als Männer unterbrechen müssen, um sich um ihre Kinder oder um ältere und kranke Familienmitglieder zu kümmern, was sich auf ihre Laufbahn auswirkt; fordert, dass Fortbildungspläne systematisch in Unternehmen eingeführt werden, um Umschulungen von Arbeitnehmern vorzubereiten, personalisierte Stellenvermittlungen vorzuschlagen und Arbeitssuchenden und weniger qualifizierten Arbeitnehmern angepasste Weiterbildungsmöglichkeiten anzubieten; fordert außerdem die Einrichtung eines vollständigen Registers mit Angaben über den Bedarf in den jeweiligen Berufssparten, so dass den Frauen eine gezielte Vorbereitung und Arbeitssuche ermöglicht wird;

36. fordert die Mitgliedstaaten auf, den Sozialschutz im Hinblick auf eine Individualisierung der Ansprüche bei Pensions- und Rentensystemen und Systemen der sozialen Sicherheit zu überprüfen, um den „Brötchenverdiener-Vorteil“ zu beseitigen und somit eine Angleichung der Renten zu garantieren;

37.  unterstreicht, dass die Kürzungen der Ausgaben im Betreuungsbereich die Arbeit de facto auf die Frauen abwälzen und die Gleichstellung der Geschlechter untergraben, und fordert alle Mitgliedstaaten auf, Pläne für die Bereitstellung von Betreuungsleistungen zu entwickeln, mit denen soziale Gerechtigkeit und die Gleichstellung von Frauen und Männern erreicht werden kann;

38.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen und berufliche Fortbildungsprogramme für Frauen aller Altersgruppen zu fördern, unter besonderer Berücksichtigung der dringenden Notwendigkeit, Programme des lebenslangen Lernens anzubieten, sowie der Notwendigkeit, dass Frauen neue Fähigkeiten in den neuen Technologien und im IT-Sektor erwerben, um den Zugang von Frauen zu und ihre Präsenz in den verschiedenen Unternehmenssektoren – einschließlich der Wirtschafts- und Finanzbranche, in denen es wenige weibliche Beschäftigte gibt – zu steigern, und dabei Maßnahmen zur spezifischen Begleitung vorzusehen, damit Frauen ihre Arbeitsbelastung, Ausbildung und Familie vereinbaren können; weist auf die wichtige Rolle hin, die der Europäische Sozialfonds bei der beruflichen Eingliederung durch Weiterbildungsmaßnahmen spielt, und ersucht die Mitgliedstaaten und die örtlichen Behörden, seine Nutzung, insbesondere für Frauen, die stärker von der Wirtschaftskrise betroffen sind, zu fördern;

39.  betont, dass es wichtig ist, in Frauen und in die Gleichstellung von Männern und Frauen zu investieren;

40.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die aktive Eingliederung bzw. Wiedereingliederung von Frauen in den Arbeitsmarkt zu fördern und ihre Beschäftigung in den für den Fortschritt strategisch wichtigen Bereichen zu unterstützen, indem sie spezifische Maßnahmen im Zusammenhang mit der Arbeitszeitflexibilisierung, der Angleichung des Entgelts und der Überarbeitung von Steuer- und Altersversorgungssystemen verabschieden sowie Initiativen des lebenslangen Lernen vorsehen mit dem Ziel, den Erwerb der Fähigkeiten und Qualifikationen sicherzustellen, die zur Erreichung der Ziele der Strategie Europa 2020 benötigt werden; betont die Bedeutung einer hochqualifizierten Ausbildung als Anreiz für den Zugang von Frauen zu Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, wie z. B. in der wissenschaftlichen Forschung und der technologischen Entwicklung, denn gerade jetzt braucht Europa eine größere Anzahl von Forschern zur Förderung von Innovation und zur Stärkung seiner Wirtschaft; fordert die Kommission auf, eine weitere Anpassung der Strukturfonds in Betracht zu ziehen, um zusätzliche Unterstützung in den Bereichen, in denen Frauen beschäftigt sind und die womöglich von der Krise betroffen sind, sowie für Kinderbetreuung, Aus- und Weiterbildung und Zugang zu Arbeitsplätzen sicherzustellen;

41.  weist darauf hin, dass der Zugang zu einer Erstbeschäftigung in Vollzeit für junge Frauen (zwischen 15 und 24 Jahren) seit Beginn der Krise in vielen Mitgliedstaaten schwieriger geworden ist und dass, um dieser Situation zu begegnen, viele Frauen ihr Studium verlängern; stellt fest, dass trotz dieser Tendenz und der Tatsache, dass eine bessere Ausbildung Frauen insgesamt besser schützt, der Status von Frauen durch ihre Abschlüsse und Qualifikationen nicht in dem Maße verbessert wird, wie dies bei Männern der Fall ist; fordert die Mitgliedstaaten auf, sich auf Strategien zu konzentrieren, die Aus- und Weiterbildungsprogramme mit gezielten Beschäftigungsstrategien für junge Frauen kombinieren;

42.  fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass die Vermittlung von grundlegenden Kenntnissen aus dem Bereich Finanzen und Unternehmertum in die Lehrpläne der Sekundarstufe aufgenommen werden;

43.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Auswirkungen der neuen Rentensysteme – mit besonderer Berücksichtigung von Teilzeitverträgen und atypischen Verträgen – auf die einzelnen Kategorien von Frauen zu bewerten und die sozialen Sicherungssysteme vor allem im Hinblick auf die jüngeren Generationen anzupassen;

44. ersucht die Mitgliedstaaten, die wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen – mit besonderem Augenmerk auf das weibliche Unternehmertum – zu fördern, indem sie Frauen, insbesondere junge Frauen und Frauen mit Migrationshintergrund, die Unternehmen gründen, ermutigen und unterstützen, den Frauen den Zugang zu Finanzierungen vereinfachen, unter anderem über Mikrokredite, fachliche Unterstützung und Begleitmaßnahmen, und indem sie neue Finanzierungs- und Unterstützungsinstrumente sowie die Entwicklung von Unternehmensnetzen und Mentoring-Programmen für Frauen, aber auch den Austausch bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten und den Wirtschaftsakteuren fördern; betont, dass es sehr wichtig ist, in Frauen und in die Gleichstellung von Männern und Frauen zu investieren, um die wirtschaftliche Stabilität zu gewährleisten und wirtschaftliche Erschütterungen zu verhindern;

45.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die Beteiligung von Frauen auf allen Entscheidungsebenen zu verbessern;

46.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, unternehmerische Initiativen von Frauen besser zu fördern, einschließlich der finanziellen Unterstützung von Unternehmerinnen;

47.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die unternehmerische Tätigkeit von Frauen im Umweltbereich zu fördern, in dem neue Arbeitsplätze geschaffen werden; stellt fest, dass erneuerbare Energien neue Arbeitsplätze für Unternehmerinnen in entlegenen Gegenden und in Randgebieten der Europäischen Union schaffen können, in denen die Arbeitslosigkeit bei Frauen besonders hoch ist und in denen es ein großes Potential für die Nutzung von alternativen Energieformen wie Wind- oder Sonnenenergie gibt;

48.  betont die Bedeutung einer aktiven Arbeitsmarktpolitik, der Arbeitsaufsicht und des sozialen Dialogs sowie der Verbesserung von Qualifikationen zur Ökologisierung der Wirtschaft;

49.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die Schaffung von Arbeitsplätzen im Bereich der Sozialwirtschaft zu unterstützen, in dem unbezahlte Beschäftigungsverhältnisse von Frauen überwiegen, und vor allem neue Lösungen zu suchen und umzusetzen, die eine Aufwertung des Profils der informellen legalen Beschäftigung ermöglichen;

50.  fordert die Mitgliedstaaten auf, den Betreuungs- und Gesundheitssektor mit dem Ziel zu unterstützen, die Voraussetzungen für die Erreichung der Ziele der Strategie Europa 2020 bezüglich der Beschäftigung von Frauen zu schaffen;

51.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die Folgen der Kürzungen bei den öffentlichen Betreuungs- und Gesundheitsdiensten, die zur Reprivatisierung der Betreuung führen, zu überwachen und abzuschwächen, damit Frauen nicht noch stärker mit Betreuungsaufgaben belastet werden und gezwungen sind, wieder eine traditionelle Rolle innerhalb der Familie zu übernehmen; unterstreicht, dass die Einsparungen beim Mutterschafts-, Vaterschafts- und Elternurlaub, beim Kindergeld und anderen betreuungs- und familienbezogenen Leistungen das Einkommen aller Frauen mit Betreuungspflichten erheblich reduziert haben;

52. weist darauf hin, dass sich Stereotypen in der Wahrnehmung der Stellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt immer noch halten, wobei sich Frauen um eine Vereinbarung von Beruf und Familie bemühen, und daher ein Arbeitsplatzwechsel ein größeres Risiko für sie darstellt als für Männer;

53.  fordert nachdrücklich die Einführung von Strategien für den öffentlichen Verkehr, insbesondere die Ausweitung und Verbesserung der öffentlichen Verkehrsdienste, unter Berücksichtigung der Gleichstellung von Frauen und Männern, um es Frauen zu ermöglichen, aktiver am Arbeitsmarkt und an der Arbeitssuche teilzunehmen und ihnen echte Mobilität zu verschaffen;

54.  ist besorgt über die Situation von Frauen in ländlichen Gebieten, in denen sich der Zugang zu verschiedenen Diensten verschlechtert hat; fordert die Mitgliedstaaten auf, in ländlichen Gebieten für ein funktionierendes öffentliches Verkehrswesen, medizinische Versorgung und andere wesentliche Dienstleistungen zu sorgen, um das Abwandern in die Städte zu bremsen und die Marginalisierung von Randgebieten zu verhindern;

55. unterstreicht, dass es sehr wichtig ist, die Vereinbarung von Berufs-, Privat- und Familienleben sicherzustellen, da dies als positive Folge die verstärkte Teilnahme von Frauen aller Gesellschaftsschichten am sozialen und politischen Leben nach sich zieht;

56.  betont, dass das EU-Programm „Erasmus für Jungunternehmer“ insbesondere die Beteiligung von Frauen unterstützen sollte, damit diese in gleichem Maße ihr Selbstvertrauen stärken, von Unternehmen im Binnenmarkt lernen sowie die erforderlichen Fertigkeiten für die Führung und den Aufbau eines Unternehmens erwerben können;

57.  betont, dass Kürzungen von öffentlichen Dienstleistungen im Bereich der Kinderbetreuung direkte Auswirkungen auf die wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen und die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben haben; ersucht die Kommission und den Rat, einen Aktionsplan zu verabschieden, mit dem die Ziele von Barcelona für eine bessere Kinderbetreuung durch die Schaffung von betrieblichen und überbetrieblichen Kindertagesstätten erreicht werden können; betont die Bedeutung von Tarifverhandlungen zwischen den Sozialpartnern zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auf sektoraler, nationaler und regionaler Ebene sowie von flexibleren Bedingungen für den Zugang zu und die Aufrechterhaltung von Kinderbetreuungsplätzen, die sich nach den Beschäftigungskategorien von Frauen richten, sowie einer mindestens dreimonatigen Kündigungsfrist, um eine neue Betreuungsmöglichkeit suchen zu können, sodass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sichergestellt wird;

58.  fordert eine Förderung geeigneter Regelungen für Mutterschafts-, Vaterschafts- und Elternurlaub und die Unterstützung von Unternehmensinitiativen mit dem Ziel, flexible Arbeitszeiten und betriebsinterne Kinderbetreuungsdienste zu schaffen, sowie die Bereitstellung umfangreicherer Mittel für Bildung und Ausbildung, Programme für lebenslanges Lernen, Berufsbildungsmaßnahmen und Wiedereingliederungsprogramme und eine angemessene Unterstützung pflegender Angehöriger, einschließlich der Bereitstellung von Kurzzeitpflegediensten;

59.  unterstreicht die Notwendigkeit, in erschwingliche, hochwertige Dienste – wie Ganztagskinderbetreuung, Ganztagsschulen und Betreuungseinrichtungen für ältere Menschen – zu investieren, die dazu beitragen, die Gleichstellung der Geschlechter und eine bessere Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben zu fördern und einen Rahmen zu schaffen, der den Eintritt bzw. Wiedereintritt in den Arbeitsmarkt begünstigt;

60.  betont, dass die Schaffung neuer Kinderbetreuungsmöglichkeiten sehr wichtig ist, dass aber auch informelle Betreuungseinrichtungen durch die Einführung von Qualitätsstandards, durch bessere Lohnverhältnisse und durch Ausbildungsmöglichkeiten für Beschäftigte professioneller ausgerichtet werden müssen; ist auch der Ansicht, dass die besonderen Bedürfnisse von Eltern mit atypischen Arbeitszeiten und von Alleinerziehenden berücksichtigt werden müssen;

61.  unterstreicht die Notwendigkeit, dass die Regierungen und Arbeitgeber verstärkt Verantwortung im Bereich des Generationenwechsels und der Mutterschafts- und Vaterschaftsrechte übernehmen, was das Recht der Frauen einschließt, Mutter zu sein und gleichzeitig zu arbeiten, ohne ihre Arbeitnehmerrechte zu verlieren;

62.  betont die Notwendigkeit, die Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise für Familien (insbesondere in Bezug auf Scheidungsfälle, alleinerziehende Mütter oder Situationen, in denen die Kinder von Verwandten oder Behörden betreut werden) abzumildern und dabei zu berücksichtigen, dass oft von Frauen erwartet wird, dass sie sich um Haushaltsbelange kümmern; betont, dass das Armutsrisiko der Frauen in der Folge wächst;

63.  betont die Tatsache, dass die von bestimmten Mitgliedstaaten getroffene Entscheidung, die Mittel für die Kinderbetreuung, schulische Aktivitäten und Aktivitäten außerhalb des Unterrichts, Zuschüsse für die schulische Verpflegung und den Schultransport und Beihilfen für die Betreuung abhängiger Personen zu kürzen, direkte Auswirkungen auf Frauen hat, die die Mehrheit der zusätzlichen Aufgaben, die dies mit sich bringt, erfüllen müssen; betont, dass Frauen in der Folge oft auf eine Teilzeitbeschäftigung übergehen müssen (was soziale Nachteile aufgrund des niedrigeren Einkommens und geringerer Rentenansprüche mit sich bringt); vertritt die Ansicht, dass das öffentliche Netz von Kindertagesstätten, Kindergärten und -krippen und öffentlichen Freizeitangeboten für Kinder ausgebaut werden muss, ebenso wie das öffentliche Netz zur Unterstützung älterer Menschen und das öffentliche Netz von kommunalen Krankenhäusern;

64.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den besonderen Bedürfnissen der Roma-Frauen und -Mädchen Rechnung zu tragen, indem bei allen Maßnahmen zur Integration der Roma eine Gleichstellungsperspektive umgesetzt wird, und ersucht sie ferner, besonders schutzbedürftigen Untergruppen Schutz zu bieten;

65. betont, dass Kürzungen von öffentlichen Dienstleistungen im Bereich der Kinderbetreuung direkte Auswirkungen auf die wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen haben; weist darauf hin, dass im Jahr 2010 in 28,3 % der Fälle von Nichterwerbstätigkeit und Teilzeitarbeit von Frauen der Mangel an Betreuungsmöglichkeiten als Grund angeführt wurde (gegenüber 27,9 % im Jahr 2009) und dass 2010 die Beschäftigungsquote von Frauen mit kleinen Kindern in der EU 12,7 % niedriger war als diejenige von Frauen ohne Kinder (im Vergleich zu 11,5 % im Jahr 2008);

66.  fordert die Mitgliedstaaten auf, in den Betreuungsbereich zu investieren, da er sowohl für Frauen als auch für Männer ein möglicher Wachstumsbereich ist, um damit zu brechen, dass Frauen traditionell die Betreuungsrolle zugewiesen wird, was zu einer Geschlechtertrennung auf dem Arbeitsmarkt führt; weist nachdrücklich darauf hin, dass Kürzungen im Betreuungsbereich zu einem Wechsel von öffentlicher Betreuung zu unbezahlter Betreuung in den Haushalten führt; betont, dass angemessene Verträge und Sozialschutz für Haus- und Familienpfleger notwendig sind;

67.  fordert – in Erwartung einer EU-weiten Harmonisierung des Mutterschafts-, Vaterschafts- und Elternurlaubs – von den Mitgliedstaaten, die einschlägigen Zuschüsse und sonstigen Familienbeihilfen auf ihrer derzeitigen Höhe zu belassen, damit Frauen keine Einkommensverluste hinnehmen müssen, sowie dafür Sorge zu tragen, dass hinsichtlich des Mutterschaftsurlaubs Frauenrechte nicht verletzt werden;

68.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die steigende Häufigkeit von Diskriminierungen gegen schwangere Frauen auf dem Arbeitsmarkt sorgfältig zu überwachen, da diese Tendenz in mehreren Mitgliedstaaten beobachtet wurde;

69. vertritt die Ansicht, dass die Frauenarmut nicht nur durch die derzeitige Wirtschaftskrise hervorgerufen wird, sondern auch auf diverse andere Faktoren zurückzuführen ist, wie u.a. Stereotypen, das Lohn- und Rentengefälle zwischen Männern und Frauen, unzureichende Verteilungsmechanismen in den sozialstaatlichen Systemen, Unvereinbarkeit von Familie und Beruf, längere Lebenserwartungen der Frauen und im Allgemeinen alle Arten von geschlechtsspezifischen Diskriminierungen, die vor allem Frauen betreffen; betont, dass die Krise die bestehende Ungleichheit vergrößert; hebt die Notwendigkeit hervor, in allen Lebensbereichen und Lebensphasen gegen Rollenklischees anzugehen, da sie eine der nachhaltigsten Ursachen für die Ungleichheit von Männern und Frauen sind, weil sie Einfluss auf Entscheidungen in Bildung und Arbeit, auf die Verteilung der Verantwortung für Haushalt und Familie, auf das Lohngefälle, auf die Teilnahme am öffentlichen Leben und auf die Vertretung in Führungspositionen haben;

70.  fordert die Kommission auf, eine Überprüfung der Richtlinie 2006/54 durchzuführen, insbesondere in Bezug auf das Lohngefälle zwischen Frauen und Männern, wie dies vom Parlament in seiner Entschließung vom 24. Mai 2012 mit Empfehlungen an die Kommission zur Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gefordert wurde;

71.  ersucht die Mitgliedstaaten und die Kommission, Lösungen für eine Erleichterung der Kontinuität der beruflichen Laufbahnen von Frauen vorzuschlagen und insbesondere die mutterschaftsbedingten Ungleichheiten beim Arbeitsentgelt zu bekämpfen;

72. macht die Mitgliedstaaten auf die Notwendigkeit einkommensteigernder Maßnahmen aufmerksam, einschließlich der Entwicklung von Regelungen über Mindesteinkommen und Programmen zur sozialen Unterstützung von Personen, die Probleme haben, ihren Mindestlebensunterhalt zu bestreiten, wie besonders Personen mit Kindern oder Betreuungspflichten und vor allem Alleinerziehende;

73.  stellt fest, dass die Wirtschaftskrise Belästigungen, Missbrauch und jeder Art von Gewalt gegen Frauen sowie insbesondere der Prostitution Vorschub leistet; betont, dass die Opfer der häufigsten Menschenrechtsverstöße weltweit – in jedem Kulturkreis und auf allen sozialen und wirtschaftlichen Ebenen – nach wie vor Frauen sind; unterstreicht ferner die Notwendigkeit, die öffentlichen und finanziellen Mittel sowie die personellen Ressourcen aufzustocken, die zur Verfügung stehen, um zugunsten von durch Armut bedrohten Gruppen und in Situationen einzugreifen, in denen Kinder, Jugendliche, ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung sowie Obdachlose gefährdet sind;

74.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die unmittelbaren und langfristigen Auswirkungen der Wirtschaftskrise für Frauen und insbesondere die Frage, ob und wie diese die bestehenden Ungleichheiten zwischen Männern und Frauen verschärfen, und die damit verbundenen Folgen – wie ein erhöhtes Risiko geschlechtsspezifischer Gewalt, schlechtere Gesundheit von Müttern und Kindern sowie Altersarmut bei Frauen – zu untersuchen und herauszustellen;

75.  betont, dass Frauen in der derzeitigen Situation, die von der Wirtschaftskrise und Haushaltskürzungen gekennzeichnet ist, weniger materielle Möglichkeiten zur Verfügung stehen, um sich und ihre Kinder vor Gewalt zu schützen, und es deshalb umso wichtiger ist, die direkten finanziellen Auswirkungen der Gewalt gegen Frauen und Kinder auf das Justizwesen und die Sozial- und Gesundheitsdienste zu vermeiden;

76. unterstreicht, dass der institutionelle Rahmen für die Gleichstellungspolitik, wie beispielsweise die Gleichstellungsstellen und Frauenorganisationen, von den Mittelkürzungen negativ betroffen sind; fordert die Mitgliedstaaten auf, die staatlichen Ausgaben für Gleichstellungsstellen und -projekte, Frauenhäuser und Frauenorganisationen auf dem derzeitigen Stand beizubehalten, da diese effektive Möglichkeiten bieten, um nachhaltige Lösungen für die Bewältigung der Krise zu finden und eine aktive Beteiligung von Frauen an der Ausarbeitung künftiger Konjunkturmaßnahmen sicherzustellen; stellt fest, dass Mittelkürzungen für Frauenorganisationen die gesellschaftliche und politische Beteiligung von Frauen untergraben und dazu führen, dass die Stimmen der Frauen in der Gesellschaft noch weniger Gehör finden;

77.  fordert das Europäische Institut für Gleichstellungsfragen auf, eine kontinuierliche und systematische Überwachung und Bewertung der Folgen der Wirtschaftskrise für die Arbeitsbedingungen von Frauen durchzuführen und dabei insbesondere auf die Themenbereiche Diskriminierung bei Einstellungen, Anstieg der Arbeitsbelastung, des Drucks und Stresses am Arbeitsplatz sowie sittliche und psychische Belästigungen einzugehen; unterstreicht, dass die vorhandenen Daten die volle Härte der drastischen Konsequenzen der Krise für Frauen nicht widerspiegeln; fordert die Kommission daher auf, eine geschlechtsspezifische Folgenabschätzung ihrer wirtschaftspolitischen Maßnahmen und Strategien zur Bewältigung der aktuellen Krise durchzuführen;

78.  fordert die Mitgliedstaaten auf, das Gender Budgeting zu unterstützen, um die Gleichstellung der Geschlechter durch die Korrektur negativer Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben zu fördern, und für die Verbesserung des Managements und der Rechenschaftspflicht zu sorgen, insbesondere im Hinblick auf die Staatshaushalte;

79.  ersucht die Mitgliedstaaten, Haushaltsinstrumente einzusetzen, die die Gleichstellung von Frauen und Männern begünstigen;

80.  fordert alle Mitgliedstaaten auf, das ILO-Übereinkommen zum Schutz von Hausangestellten (Übereinkommen 189) zu ratifizieren;

81.  betont, wie wichtig es ist, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Sicherheit und Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt durch die umfassende Umsetzung der Flexicurity-Grundsätze sicherzustellen sowie die Segmentierung des Arbeitsmarktes zu bekämpfen und dazu sowohl einen angemessenen Sozialschutz für Menschen in Übergangsphasen oder in befristeten oder Teilzeitarbeitsverhältnissen als auch den Zugang zu Berufsbildung, beruflicher Entwicklung und Vollzeitbeschäftigung zu bieten;

82. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

BEGRÜNDUNG

Seit dem Jahr 2008 erlebt die Weltwirtschaft immer wiederkehrende aufeinanderfolgende Krisen, finanzieller, wirtschaftlicher und nunmehr sozialer Art. Letztere wird oft von den europäischen Regierungen unterschätzt, die vor allem Maßnahmen für eine finanzielle Ankurbelung ergriffen haben, um dann Haushaltssparpläne aufzustellen, um die Spirale der Haushaltsdefizite zu beenden und den Vertrag von Maastricht zu erfüllen. Die Sanierung der Haushalte der Mitgliedstaaten hat größtenteils die soziale Krise verdeckt, die sich aus dem Zusammentreffen der Wirtschaftskrisen ergeben hat und besonders Frauen trifft.

Am Beginn der Wirtschaftskrise im Jahr 2008, war der unmittelbare Einfluss auf die Arbeitsplätze von Männern größer als auf die der Frauen. Sie waren somit nicht die ersten Opfer der Krise, aber ab dem Jahr 2009 erfolgte eine starke Verschlechterung.

Dennoch gibt es Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten und den Beschäftigungsbereichen. Was die Männer betrifft, so verloren sie Beschäftigungsverhältnisse in der Industrie, die am schnellsten auf die Krise reagierte; die Frauen, die vor allem im Dienstleistungssektor tätig sind, waren erst später betroffen. Ebenso waren junge Frauen, die von einer besseren Ausbildung profitieren, länger vor der Krise geschützt, auch wenn die Bewertung ihrer Abschlüsse gemindert und somit ihre Gehälter betroffen waren.

Die europäischen Frauen waren von einer schleichenden Krise betroffen. Die Auswirkungen der Krise sind langsamer und schwächer ausgeprägt als bei den Männern, aber sie sind dennoch vorhanden. Allerdings erholt sich der Arbeitsmarkt für Männer schneller, während die Sparmaßnahmen im öffentlichen Dienst die Beschäftigungsverhältnisse von Frauen nachhaltig beeinflussen.

Noch hartnäckiger hält sich die Vorstellung, dass die Arbeitslosigkeit von Männern gravierender ist als die von Frauen.

Verschiedene Aspekte dieser Problematiken wurden bereits in mehreren Berichten des Ausschusses für die Rechte der Frauen und der Gleichstellung der Geschlechter seit der 7. Legislaturperiode analysiert.

Die Haushaltssparpolitik: doppeltes Leid für Frauen

Die Frauen, die bereits vor der Krise stärker als die Männer von Arbeitslosigkeit, von prekären Beschäftigungsverhältnissen und niedrigen Entgelten betroffen waren, erleben nun die Auswirkungen der von den Regierungen getroffenen Maßnahmen zur Reduzierung der Haushaltsdefizite sowie eine Anpassung an die Krise.

Die Frauen, die im öffentlichen Dienst arbeiten, wo sie durchschnittlich fast 70 % der Arbeitnehmer stellen, sind am stärksten betroffen von den Haushaltskürzungen der Regierungen der Mitgliedsstaaten. Der Stellenabbau im öffentlichen Bereich erreichte in bestimmten Mitgliedstaaten 25 %[1]. Darüber hinaus wurden die Gehälter im öffentlichen Dienst gekürzt oder eingefroren und befristete Verträge wurden oft nicht verlängert.

Weitere negative Auswirkungen, wie die Maßnahmen zur Senkung familiärer Zuwendungen, Mutterschaftsurlaub, Zuschüsse für Einelternfamilien haben das Armutsrisiko für Frauen erhöht und ihre Abhängigkeit von anderen Familienmitgliedern verstärkt.

Bei denen, die ihren Arbeitsplatz behielten, ist dieser oft unterqualifiziert im Verhältnis zur Ausbildung und der erreichten Abschlüsse; der Arbeitsplatzerhalt geht mit dem Risiko einer Dequalifikation einher. Außerdem sind die angebotenen Beschäftigungsverhältnisse oft befristete Verträge oder Teilzeitarbeitsplätze anstelle von unbefristeten Verträgen.

Im Jahr 2011 arbeiteten 31,6 % aller Frauen in Teilzeit. Das Phänomen ist so ausgeprägt, dass die Europäische Kommission nicht länger von Teilzeitarbeit spricht, sondern von Teilzeitarbeitslosigkeit.[2]

Um Arbeitslosigkeit zu vermeiden, verlängern junge Frauen oft ihr Studium und/oder ihre Ausbildung, um ihren Eintritt in den Arbeitsmarkt zu verzögern oder sie suchen einfach keinen Arbeitsplatz.

Für die, die ihren Arbeitsplatz behalten, stellt sich die Frage der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, sie müssen Ihre Arbeit mit den Aufgaben im Haushalt vereinbaren, die sie größtenteils übernehmen, sowie oft auch mit der Unterstützung von zu betreuenden Personen (Kinder, Eltern, kranke oder behinderte Personen).

Die verschiedenen Kürzungen der Sozialleistungen und der Mittel im Bereich der sozialen Infrastruktur, der Ausbildung, der Kinderbetreuung, der Gesundheit und der Betreuung hilfsbedürftiger Personen führen dazu, dass diese Verantwortung auf die Privathaushalte übertragen wird, am häufigsten dabei auf die Frauen; wodurch diese ihre Erwerbstätigkeit aufgeben oder reduzieren, um sich um die Aufgaben zu kümmern, die nicht mehr vom Staat übernommen werden oder die sie sich nicht mehr leisten können.

Die informelle Arbeit dient für einige Frauen als Ausweg, sei es, dass sie sich nicht mehr der Belastung durch verschiedene Anforderungen stellen können, sei es, dass die Höhe des Entgelts ihrer Arbeit nicht mehr ausreicht, um die Steuererhöhungen und die Sozialleistungskürzungen auszugleichen. Sie bevorzugen es daher, den Arbeitsmarkt zu verlassen, um in die informelle Wirtschaft einzutreten. Das Zusammenwirken dieser verschiedenen Faktoren trägt zum Fortbestehen der Ungleichheiten der Geschlechter bei.

Empfehlungen für den Ausweg aus der Krise

Es ist unbedingt erforderlich, den Aspekt der Gleichstellung von Frauen und Männern in die Maßnahmen der öffentlichen Hand mit Hinblick auf die Krise zu integrieren.

Einer der ersten Aktionshebel besteht in der Bildung und der Ausbildung, sowohl der Erstausbildung als auch der Weiterbildung, um sich an die Entwicklungen des Arbeitsmarktes anpassen zu können. Die Beschäftigungsperspektiven für die kommenden Jahre zeigen, dass 15 % der Beschäftigungsverhältnisse mit geringeren Qualifikationen verschwinden werden, während 15 % der neu geschaffenen Arbeitsplätze eine hohe Qualifikation erfordern.[3] Es ist daher unumgänglich, alle Ausbildungsmaßnahmen unter Berücksichtigung der speziellen Stellung der Frauen zu überdenken.

Mit Hinblick darauf muss der Europäische Sozialfonds mobilisiert werden sowie alle anderen europäischen Programme, um eine größere soziale Integration durch berufliche Integration zu ermöglichen.

Es muss betont werden, wie groß die negativen Auswirkungen der Haushaltskürzungen auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sind und dass dies besonders alleinerziehende Eltern trifft und dabei oft Frauen. Ein besserer Einsatz der Mittel zur Kinderbetreuung und die Schaffung von betrieblichen und überbetrieblichen Kindertagesstätten tragen dazu bei, dass Frauen ihre Arbeitsplätze behalten können. Dies kann insbesondere durch Tarifverhandlungen mit den Sozialpartnern erreicht werden.

Die Krise war ein Faktor der die Gewalt gegenüber Frauen (Belästigungen, Gewalt am Arbeitsplatz und häusliche Gewalt)verstärkt hat. Die Haushaltskürzungen dürfen nicht die Finanzierung von Programmen und Vereinigungen zur Bekämpfung der Gewalt in Frage stellen.

Es muss betont werden, wie wichtig die Rolle der Frauen für das Ende der Krise ist und dass in dieser Hinsicht, die Vorschläge der Europäischen Kommission bezüglich der Gleichstellung von Männern und Frauen in Entscheidungspositionen in die richtige Richtung gehen. Daneben gibt es eine Reihe von Maßnahmen, die durchgeführt werden sollten, um die Stellung der Frauen in der Gesellschaft zu fördern, damit sie besser in die politischen und wirtschaftlichen Entscheidungsfindungsprozesse einbezogen werden.

Der Kommission kommt eine entscheidende Rolle zu, wenn es darum geht sicherzustellen, dass die Beschäftigungspolitik in der Europäischen Union und die Wirtschaftspolitik die Ziele und das Engagement für die Gleichstellung von Frauen und Männern berücksichtigen. Sie muss auch von Plänen zur Wiederbelebung der Wirtschaft profitieren, um die Rechte der Frauen zu stärken und die Gleichstellung der Geschlechter bei allen Aspekten des mehrjährigen Finanzrahmens 2014-2020 einzubeziehen.

  • [1]  Internationales Arbeitsamt, Bericht über globale Beschäftigungstrends 2012, S. 20.
  • [2]  Europäische Kommission, Bericht über die Gleichstellung von Frauen und Männern 2010.
  • [3]  Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. Oktober 2011 zu der Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten, P7_TA(2011)0466.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (30.1.2013)

für den Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter

zu den Auswirkungen der Wirtschaftskrise auf die Gleichstellung von Männern und Frauen und die Rechte der Frauen
(2012/2301(INI))

Verfasserin der Stellungnahme: Gabriele Zimmer

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten ersucht den federführenden Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  betont die Bedeutung der Leitinitiative „Europäische Plattform gegen Armut und soziale Ausgrenzung“; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Möglichkeiten des Programms „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ und des neuen Programms für sozialen Wandel und Innovation voll auszuschöpfen, besonders im Hinblick auf die wirksame Umsetzung der Ziele im Bereich der Gleichstellung von Männern und Frauen; betont die Bedeutung des Programms Daphne III, besonders im Hinblick auf den Schutz von Frauen vor jeder Art von Gewalt, und die Notwendigkeit, ein hohes Maß an Gesundheitsschutz, Wohlbefinden und sozialem Zusammenhalt zu erreichen; fordert die Mitgliedstaaten auf, die notwendigen Schritte zur Inanspruchnahme des Europäischen Sozialfonds, der eine wichtige Rolle bei der beruflichen Eingliederung durch Aus- und Weiterbildung spielt, zu unternehmen und die für Programme mit gezielten Maßnahmen gegen Armut verfügbaren Mittel zu nutzen;

2.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, einen globalen Ansatz zur Gleichstellung von Frauen und Männern in sämtliche Strategien, besonders im Beschäftigungsbereich, zu integrieren, um die Beschäftigung von Frauen zu fördern, und diesen Ansatz in die Beschäftigungsleitlinien der Europäischen Union aufzunehmen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten ferner auf, die Gleichstellung von Männern und Frauen im Kontext der wirtschaftspolitischen Steuerung, der nachhaltigen Entwicklung und der grünen Arbeitsplätze, der beruflichen Aus- und Weiterbildung, der Migration, der Zusammenarbeit und Entwicklung, der Gesundheit und Sicherheit und der Maßnahmen sicherzustellen, die zu planen oder durchzuführen sind, um der Krise entgegenzuwirken oder ihre Folgen zu begrenzen;

3.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die unmittelbaren und langfristigen Auswirkungen der Wirtschaftskrise für Frauen und insbesondere die Frage, ob und wie diese die bestehenden Ungleichheiten zwischen Männern und Frauen verstärken, und die damit verbundenen Folgen wie ein erhöhtes Risiko geschlechtsspezifischer Gewalt, schlechtere Gesundheit von Müttern und Kindern sowie Altersarmut bei Frauen zu untersuchen und herauszustellen;

4.  fordert die Kommission auf, eine weitere Anpassung der Strukturfonds in Betracht zu ziehen, um zusätzliche Unterstützung in den Bereichen, in denen Frauen beschäftigt sind und die womöglich von der Krise betroffen sind, sowie für Kinderbetreuung, Weiterbildung und Zugang zu Arbeitsplätzen sicherzustellen;

5.  stellt fest, dass die Arbeitslosenquote der Frauen in vielen Mitgliedstaaten beständig höher lag als die der Männer, was die bestehenden Schwierigkeiten, mit denen Frauen ohnehin auf dem Arbeitsmarkt konfrontiert sind, wie unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung, Mehrfachdiskriminierung von hilfsbedürftigen Frauen, wie Frauen mit Behinderungen, die Existenz der „gläsernen Decke“, das geschlechtsspezifische Lohngefälle, Teilzeitarbeit, unsichere Beschäftigungsverhältnisse, Armut trotz Erwerbstätigkeit, hohe Konzentration im informellen Sektor mit geringeren Einkommen, Ausbeutung von Hausangestellten, die größtenteils Migrantinnen sind, geringerer sozialer Schutz und unzureichende Renten, die aus den vorgenannten Faktoren resultieren, die radikale Umgestaltung von Sozialleistungen, die sich negativ auf ärmere Familien und Alleinerziehende auswirkt, sowie Steuersysteme, die Frauen benachteiligen, noch verschärft; fordert die Mitgliedstaaten auf, der Segmentierung des Arbeitsmarktes entgegenzuwirken, um den Zugang von Frauen zu guten Arbeitsplätzen mit angemessener Bezahlung und angemessenem Sozialschutz zu fördern;

6.  vertritt die Ansicht, dass die derzeitigen Auswirkungen der Krise langfristige Folgen für Frauen haben werden, was auf die ausgeprägte geschlechtsspezifische Segregation des Arbeitsmarktes, in dem Frauen vor allem in Branchen mit niedriger Bezahlung, in informellen und Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen, die einen direkten Einfluss auf die Rentenbeiträge der Frauen haben, beschäftigt sind, zurückzuführen ist; betont, wie wichtig es ist, gegen die Segmentierung des Arbeitsmarktes und die Ursachen für die Feminisierung von Armut vorzugehen und dazu sowohl einen angemessenen Sozialschutz für Menschen in Übergangsphasen und in befristeten oder Teilzeitarbeitsverhältnissen als auch den Zugang zu Berufsbildung, beruflicher Entwicklung und Vollzeitbeschäftigung zu bieten; fordert die Ermittlung bewährter Methoden und Empfehlungen für die Mitgliedstaaten, um sie bei ihren nationalen Maßnahmen zur Integration oder Reintegration von Frauen in den Arbeitsmarkt und allgemein zur Beseitigung von Armut und sozialer Ausgrenzung von Frauen und Kindern zu unterstützen;

7.  stellt fest, dass Sparmaßnahmen wie Kürzungen bei Sozial- und Gesundheitsdienstleistungen auf nationaler Ebene tendenziell zuerst Frauen und Mädchen betreffen; weist darauf hin, dass die globalen Ungleichheiten zwischen Männern und Frauen dazu führen, dass Frauen häufig allein die Verantwortung für Kinder und kranke Familienmitglieder übernehmen, was bedeutet, dass Kürzungen der staatlichen Unterstützung die unbezahlte Arbeitsbelastung von Frauen erhöhen;

8.  stellt fest, dass es ein Gefälle von nahezu 17 % zwischen den Löhnen von Männern und Frauen gibt; fordert die Mitgliedstaaten auf, gleiches Entgelt für Männer und Frauen bei gleicher Arbeit sicherzustellen und geschlechtsspezifische Diskriminierung zu beseitigen; fordert die Kommission auf, so bald wie möglich einen Entwurf für eine Richtlinie mit Maßnahmen zur Beseitigung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit vorzulegen;

9.  betont, dass Frauenrechte nicht in Konkurrenz zu den Rechten der Männer gesehen, verstanden und verfolgt werden sollten, da die Verbesserung von Betreuungseinrichtungen und öffentlichen Dienstleistungen für Familien sowohl für Männer als auch für Frauen eine Voraussetzung für die Teilnahme am Arbeitsmarkt ist; weist darauf hin, dass es notwendig ist, auf die Aufteilung der Pflichten in Familie und Haushalt hinzuwirken; fordert die Mitgliedstaaten auf, neue Maßnahmen zu schaffen oder bestehende Maßnahmen weiterzuentwickeln, um geschlechtsspezifische Diskriminierung und die ungleiche Verteilung der Rollen zu überwinden, beispielsweise durch die Bestärkung der Männer in ihren Rechten, sich um Kinder oder kranke oder behinderte Verwandte zu kümmern;

10. betont, wie wichtig es ist, die makroökonomischen, sozialpolitischen und arbeitsmarktpolitischen Strategien zu überarbeiten, um für wirtschaftliche und soziale Gerechtigkeit für Frauen zu sorgen, Strategien zur Förderung einer gerechten Verteilung des Wohlstands zu entwickeln, ein Mindesteinkommen und angemessene Löhne und Renten sicherzustellen, das geschlechtsspezifische Lohngefälle zu verringern, mehr höher qualifizierte und mit Rechten verbundene Arbeitsplätze für Frauen zu schaffen, um es Frauen zu ermöglichen, von hochwertigen öffentlichen Dienstleistungen zu profitieren, sowie Sozialleistungen und Nachbarschaftshilfen, einschließlich Kinderkrippen, Kindergärten und andere Formen der vorschulischen Erziehung, Tagesbetreuungsstätten, Freizeit- und Familienzentren und Mehrgenerationenzentren, zu verbessern;

11. ist überzeugt, dass die Gleichstellung von Männern und Frauen ein grundlegendes europäisches Ziel ist und eine der vorrangigen Lösungen zur Überwindung der aktuellen Wirtschafts- und Finanzkrise sein muss;

12. stellt fest, dass die Unterschiede zwischen Männern und Frauen bei Beschäftigung, Löhnen, Unterbrechungen der Erwerbstätigkeit und Teilzeitarbeit aufgrund familiärer Verpflichtungen ernsthafte Folgen für die Rentenberechnung haben und daher die Rentenansprüche der Frauen oft niedriger sind und sie stärker vom Armutsrisiko betroffen sind; fordert die Mitgliedstaaten auf, den Sozialschutz im Hinblick auf eine Individualisierung der Ansprüche bei Pensions- und Rentensystemen und Systemen der sozialen Sicherheit zu überprüfen, um den „Brötchenverdiener-Vorteil“ zu beseitigen und somit eine Angleichung der Renten zu garantieren;

13. stellt fest, dass Lohnverhandlungen infolge der Krise immer mehr dezentralisiert werden und dass sich geschlechtsspezifische Segregation erschwerend auf Tarifverhandlungen auswirkt; erkennt die Rolle an, die die Sozialpartner, insbesondere die Gewerkschaften, dabei spielen können, indem sie dieses Problem auf die Tagesordnung bei den Verhandlungen setzen;

14. fordert die Mitgliedstaaten auf, eine aktive Arbeitsmarktpolitik, einen starken sozialen Dialog, Arbeitsplatznormen und Sozialschutz zum Schutz der Rechte von Frauen, einschließlich Migrantinnen, zu fördern, und Zwangsarbeit und Schwarzarbeit zu bekämpfen;

15. fordert alle Mitgliedstaaten auf, das ILO-Übereinkommen zum Schutz von Hausangestellten (Übereinkommen 189) zu ratifizieren;

16. betont die Bedeutung einer aktiven Arbeitsmarktpolitik, der Arbeitsaufsicht und des sozialen Dialogs sowie der Verbesserung von Qualifikationen zur Ökologisierung der Wirtschaft;

17. fordert die Mitgliedstaaten auf, spezifische Programme einzuführen, um die aktive Eingliederung oder Wiedereingliederung von Frauen in den Arbeitsmarkt zu fördern, und konkrete Möglichkeiten für lebenslanges Lernen zu schaffen mit dem Ziel, den Erwerb der Fähigkeiten und Qualifikationen sicherzustellen, die zur Erreichung der sozialen und Beschäftigungsziele der Strategie Europa 2020 benötigt werden, wie die Stärkung ihrer Eigenständigkeit und der Aufbau von Selbstvertrauen und von Kapazitäten;

18. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Beteiligung von Frauen am Entscheidungsprozess für politische Antworten auf die Krise sicherzustellen und Maßnahmen für eine höhere Beschäftigungsrate von Frauen zu ergreifen, wie eine garantierte, uneingeschränkte und gleichberechtigte Inanspruchnahme von staatlichen und privaten Einrichtungen für die Betreuung und Pflege von Kindern aller Altersgruppen und betreuungsbedürftigen Angehörigen zu erschwinglichen Preisen und mit geeigneten Öffnungszeiten; fordert eine Förderung geeigneter Regelungen für Mutterschafts-, Vaterschafts- und Elternurlaub und die Unterstützung von Unternehmensinitiativen mit dem Ziel, flexible Arbeitszeiten und betriebsinterne Kinderbetreuungsdienste zu schaffen, sowie mehr Mittel für Bildung und Ausbildung, Programme für lebenslanges Lernen, Berufsbildungsmaßnahmen und Wiedereingliederungsprogramme und eine angemessene Unterstützung pflegender Angehöriger, einschließlich der Bereitstellung von Kurzzeitpflegediensten vorzusehen;

19. fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen und Programme zur Förderung der Vereinbarkeit von Arbeitsleben und Privatleben zu entwickeln; unterstreicht die Notwendigkeit, in erschwingliche, hochwertige Universaldienste – wie Ganztagskinderbetreuung, Ganztagsschulen und Betreuungseinrichtungen für ältere Menschen – zu investieren, die dazu beitragen, die Gleichstellung der Geschlechter und eine bessere Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben zu fördern und einen Rahmen zu schaffen, der den Eintritt bzw. Wiedereintritt in den Arbeitsmarkt erleichtert;

20. betont, dass Frauen häufig die ersten sind, die ihren Arbeitsplatz verlieren oder in Krisenzeiten Lohnkürzungen hinnehmen müssen; vertritt die Ansicht, dass der Schutz der Bereiche, in denen Frauen häufig beschäftigt sind, daher eine notwendige Maßnahme zur Abschwächung der ersten Auswirkungen einer Wirtschaftskrise und für langfristige Stabilität ist;

21. bedauert, dass die steigende Beteiligung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt im Jahreswachstumsbericht 2013 nicht erwähnt wird, obwohl dies eines der Kernziele der Strategie Europa 2020 ist; fordert den Rat auf, die Förderung der Beteiligung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt als Priorität hinzuzufügen, wenn er die diesjährigen Grundzüge der Wirtschaftspolitik im Rahmen des Europäischen Semesters annimmt;

22. fordert die Mitgliedstaaten außerdem auf, Berufsbildungsmaßnahmen zu entwickeln;

23. betont die Notwendigkeit, die Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise für Familien (insbesondere in Scheidungsfällen oder in Situationen, in denen die Kinder von Verwandten oder Behörden betreut werden), einschließlich Alleinerziehender, zu verringern und dabei zu berücksichtigen, dass die Zuständigkeit für Haushaltsarbeiten tendenziell den Frauen zufällt;

24. stellt fest, dass zwischen den Mitgliedstaaten beträchtliche Unterschiede hinsichtlich der Frauenbeschäftigungsquote bestehen, die sich ein einer Bandbreite zwischen 48,6% und 77,2% bewegt, und vertritt die Ansicht, dass dies in jedem Fall spezifische Maßnahmen erfordert, um die Ziele der Strategie Europa 2020 zu erreichen;

25. betont die Notwendigkeit, unternehmerische Tätigkeit von Frauen zu fördern, indem Frauen ermutigt werden, ihr eigenes Unternehmen zu gründen, und der Zugang von Frauen zu Finanzmitteln erleichtert wird;

26. warnt davor, dass die derzeitige Krisensituation das Risiko von häuslicher Gewalt gegen Frauen erhöhen könnte;

27. ist besorgt über die einschneidenden Kürzungen bei den öffentlichen Ausgaben infolge der verordneten strengen Sparmaßnahmen, die zu drastischen Einsparungen bei Arbeitsplätzen und Dienstleistungen im öffentlichen Sektor geführt haben, von denen Frauen besonders betroffen sind und die viele Frauen dazu zwingen, von bezahlter Arbeit in die Arbeitslosigkeit oder zu unbezahlter Arbeit zu wechseln, und sie damit einem noch höheren Armutsrisiko aussetzen;

28. stellt fest, dass Maßnahmen zur Reduzierung der geschlechtsspezifischen Segregation auf dem Arbeitsmarkt sowohl horizontal (im Hinblick auf den überdurchschnittlich hohen Anteil von Frauen in schlechter bezahlten Beschäftigungen) als auch vertikal (im Hinblick auf den überdurchschnittlich geringen Anteil von Frauen in Führungs- und Entscheidungspositionen) durchgeführt werden müssen; betont, dass unsichere Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen nicht nur in den gering qualifizierten Sektoren, sondern auch in Beschäftigungen, die eine höhere Ausbildung verlangen, die sogenannte akademische Prekarität, von der Frauen überdurchschnittlich stark betroffen sind, ein geschlechtsspezifisches Problem bleiben;

29. betont, dass Frauen in der derzeitigen Situation, die von der Wirtschaftskrise und Haushaltskürzungen gekennzeichnet ist, weniger materielle Möglichkeiten zur Verfügung stehen, um sich und ihre Kinder vor Gewalt zu schützen, und es deshalb umso wichtiger ist, die direkten finanziellen Auswirkungen der Gewalt gegen Frauen und Kinder auf das Justizwesen und die Sozial- und Gesundheitsdienste zu vermeiden;

30. macht die Mitgliedstaaten auf die Notwendigkeit einkommensteigernder Maßnahmen aufmerksam, einschließlich der Entwicklung von Regelungen über Mindesteinkommen und Programmen zur sozialen Unterstützung von Personen, die Probleme haben, ihren Mindestlebensunterhalt zu bestreiten, wie besonders Personen mit Kindern oder Betreuungspflichten und vor allem Alleinerziehende;

31. betont die Notwendigkeit einer geschlechtsspezifischen Folgenabschätzung und ebensolchen Budgetierung („Gender Budgeting“) bei allen zur Bekämpfung der Wirtschaftskrise getroffenen Maßnahmen und eingesetzten Fonds, insbesondere des ESF; fordert die Mitgliedstaaten auf, das Gender Budgeting zu unterstützen, um die Gleichstellung der Geschlechter durch die Korrektur negativer Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben zu fördern, und für die Verbesserung des Managements und der Rechenschaftspflicht zu sorgen, insbesondere im Hinblick auf die Staatshaushalte;

32. betont, dass es wichtig ist, in Frauen und die Gleichstellung von Männern und Frauen zu investieren;

33. ist besorgt über die Situation von Frauen in ländlichen Gebieten, in denen sich der Zugang zu verschiedenen Diensten verschlechtert hat; fordert die Mitgliedstaaten auf, in ländlichen Gebieten für ein funktionierendes öffentliches Verkehrswesen, medizinische Versorgung und andere wesentliche Dienstleistungen zu sorgen, um das Abwandern in die Städte zu bremsen und die Marginalisierung von Randgebieten zu verhindern;

34. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Beteiligung von Frauen auf allen Entscheidungsebenen zu verbessern;

35. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, unternehmerische Initiativen von Frauen besser zu fördern, einschließlich der finanziellen Unterstützung von Unternehmerinnen;

36. weist darauf hin, dass in Krisenzeiten viele Güter und Dienstleistungen, für die früher gezahlt wurde, von Frauen im Haushalt ohne Bezahlung hergestellt bzw. ausgeführt werden; betont daher die Notwendigkeit umfassenderer offizieller Statistiken, die auch unbezahlte Arbeit mit einschließen, um die Auswirkungen der Krise und der Sparmaßnahmen auf die Arbeitsmarktsituation von Frauen und Männern vollständig bewerten zu können.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

24.1.2013

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

37

1

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Georges Bach, Edit Bauer, Heinz K. Becker, Phil Bennion, Pervenche Berès, Vilija Blinkevičiūtė, Milan Cabrnoch, David Casa, Alejandro Cercas, Minodora Cliveti, Marije Cornelissen, Emer Costello, Andrea Cozzolino, Frédéric Daerden, Sari Essayah, Marian Harkin, Nadja Hirsch, Stephen Hughes, Ádám Kósa, Jean Lambert, Patrick Le Hyaric, Thomas Mann, Elisabeth Morin-Chartier, Csaba Őry, Siiri Oviir, Sylvana Rapti, Licia Ronzulli, Elisabeth Schroedter, Joanna Katarzyna Skrzydlewska, Jutta Steinruck, Traian Ungureanu, Andrea Zanoni

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Malika Benarab-Attou, Sergio Gutiérrez Prieto, Richard Howitt, Paul Murphy, Ria Oomen-Ruijten, Gabriele Zimmer

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Jens Nilsson

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

19.2.2013

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

20

1

4

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Regina Bastos, Marije Cornelissen, Iratxe García Pérez, Mikael Gustafsson, Mary Honeyball, Teresa Jiménez-Becerril Barrio, Constance Le Grip, Astrid Lulling, Ulrike Lunacek, Elisabeth Morin-Chartier, Krisztina Morvai, Siiri Oviir, Antonyia Parvanova, Joanna Senyszyn, Joanna Katarzyna Skrzydlewska, Marc Tarabella, Britta Thomsen, Inês Cristina Zuber

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Minodora Cliveti, Silvia Costa, Anne Delvaux, Mariya Gabriel, Nicole Kiil-Nielsen, Licia Ronzulli, Angelika Werthmann