EMPFEHLUNG zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss der Vereinbarung zur Schaffung eines allgemeinen Rahmens für eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Organisation zur Sicherung der Luftfahrt
30.4.2013 - (05822/2013 – C7‑0044/2013 – 2012/0213 (NLE)) - ***
Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr
Berichterstatter: Jaromír Kohlíček
PR_NLE-AP_art90
ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss der Vereinbarung zur Schaffung eines allgemeinen Rahmens für eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Organisation zur Sicherung der Luftfahrt
(05822/2013 – C7–0044/2013 – 2012/0213(NLE))
(Zustimmung)
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Entwurfs eines Beschlusses des Rates (05822/2013),
– in Kenntnis des Beschlusses des Rates über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union und die vorläufige Anwendung der Vereinbarung zur Schaffung eines allgemeinen Rahmens für eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Organisation zur Sicherung der Luftfahrt (13792/2012),
– in Kenntnis des vom Rat gemäß Artikel 100 Absatz 2 und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreiteten Ersuchens um Zustimmung (C7-0044/2013),
– gestützt auf Artikel 81 und Artikel 90 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr (A7-0157/2013),
1. erteilt seine Zustimmung zum Abschluss der Vereinbarung;
2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat, der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Europäischen Organisation zur Sicherung der Luftfahrt zu übermitteln.
BEGRÜNDUNG
Einleitung
Eurocontrol ist eine zwischenstaatliche Organisation mit 39 Vertragsparteien in ganz Europa, einschließlich aller EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Estland. Sie spielt beim Flugverkehrsmanagement (ATM) in Europa eine entscheidende Rolle.
Entsprechend den Rechtsvorschriften zum einheitlichen europäischen Luftraum (SES) hat die Kommission Eurocontrol (2010) als Leistungsüberprüfungsgremium für den SES und (2011) als Netzmanager für die ATM-Netzfunktionen benannt.
Ziel der Vereinbarung ist es, die Zusammenarbeit zwischen der EU und Eurocontrol zu stärken und zu konsolidieren, damit Eurocontrol die EU bei der Umsetzung des SES und damit zusammenhängender politischer Maßnahmen der EU unterstützen kann.
Wichtigste Merkmale der Vereinbarung
Die Vereinbarung
- bestätigt Eurocontrol als technischen und operationellen Arm der EU bei der Entwicklung und Umsetzung des SES,
- enthält eine Liste der Bereiche für Zusammenarbeit und legt die Formen und Mechanismen der Zusammenarbeit fest,
- zielt darauf ab, Synergien zu entwickeln und Überlappungen mit der Arbeit der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) in sicherheitsbezogenen Fragen des Flugverkehrmanagements und in Umweltfragen zu verhindern.
Es wird vorgeschlagen, einen Gemeinsamen Ausschuss einzusetzen, der für Verwaltung und Funktionieren der Vereinbarung verantwortlich sein soll. Der Gemeinsame Ausschuss hätte die Befugnis, Anhänge, die unter den Geltungsbereich der Vereinbarung fallen, anzunehmen und zu ändern.
Das Abkommen wurde am 20. Dezember 2012 unterzeichnet. Es wird vorläufig angewandt. Zum Abschluss des Abkommens benötigt der Rat die Zustimmung des Europäischen Parlaments. Gemäß Artikel 81 der Geschäftsordnung äußert sich das Parlament „in einer einzigen Abstimmung zu dem Rechtsakt […], wobei keine Änderungsanträge eingereicht werden können“.
Standpunkt des Berichterstatters
Ihr Berichterstatter meint, dass die Vereinbarung einen weiteren Beitrag zur Umsetzung des einheitlichen europäischen Luftraums leisten wird, und empfiehlt, die Zustimmung zu ihrem Abschluss zu erteilen.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
23.4.2013 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
40 0 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Magdi Cristiano Allam, Georges Bach, Erik Bánki, Philip Bradbourn, Antonio Cancian, Michael Cramer, Joseph Cuschieri, Philippe De Backer, Luis de Grandes Pascual, Christine De Veyrac, Saïd El Khadraoui, Ismail Ertug, Carlo Fidanza, Jacqueline Foster, Mathieu Grosch, Jim Higgins, Dieter-Lebrecht Koch, Werner Kuhn, Eva Lichtenberger, Marian-Jean Marinescu, Gesine Meissner, Hubert Pirker, Dominique Riquet, David-Maria Sassoli, Vilja Savisaar-Toomast, Olga Sehnalová, Brian Simpson, Keith Taylor, Silvia-Adriana Ţicău, Giommaria Uggias, Dominique Vlasto, Artur Zasada, Roberts Zīle |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Spyros Danellis, Markus Ferber, Eider Gardiazábal Rubial, Wolf Klinz, Alfreds Rubiks, Oldřich Vlasák |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2) |
Josef Weidenholzer |
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