BERICHT über die ausbildungsbezogene und berufliche Mobilität von Frauen in der EU
6.5.2013 - (2013/2009(INI))
Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter
Berichterstatterin: Licia Ronzulli
Verfasser der Stellungnahme (*): Csaba Sógor, Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
(*) Verfahren mit assoziierten Ausschüssen – Artikel 50 der Geschäftsordnung
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zur ausbildungsbezogenen und beruflichen Mobilität von Frauen in der EU(2013/2009(INI)
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere Artikel 2 und 3,
– gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf die Artikel 8, 45, 165 und 166,
– unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, insbesondere auf die Artikel 21, 23 und 25,
– unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau aus dem Jahr 1979 (CEDAW),
– unter Hinweis auf die Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen[1],
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 21. September 2010 mit dem Titel „Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2010-2015“ (COM(2010)0491),
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 23. November 2010 mit dem Titel „Eine Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten: Europas Beitrag zur Vollbeschäftigung“ (COM(2010)0682),
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 9. Juni 2010 mit dem Titel „Ein neuer Impuls für die europäische Zusammenarbeit in der beruflichen Aus- und Weiterbildung zur Unterstützung der Strategie Europa 2020“ (COM(2010)0296),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. Oktober 2011 zur Förderung der Mobilität von Arbeitskräften in der Europäischen Union[2],
– gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A7-0164/2013),
A. in der Erwägung, dass es sich beim Recht auf Aufenthalt und Arbeit in einem anderen Land der Europäischen Union um eine der Grundfreiheiten der Union handelt, die den Bürgern der Europäischen Union durch den Vertrag über die Europäische Union garantiert wird, sowie in der Erwägung, dass Mobilität ein komplexes Phänomen mit wirtschaftlichen, sozialen und familiären Aspekten ist;
B. in der Erwägung, dass die Mobilität der Arbeitnehmer und die ausbildungsbezogene Mobilität einen Beitrag dazu leisten, dass sich die Menschen ihrer Unionsbürgerschaft noch mehr bewusst werden, und gleichzeitig einen europäischen Grundsatz für die Verwirklichung von Zusammenhalt und Solidarität überall in der EU darstellen;
C. in der Erwägung, dass das Programm Erasmus, welches seit 1987 mehr als 2,2 Millionen Bürgern der Europäischen Union ein Studium im Ausland ermöglicht hat, auch nach der Ausbildungszeit einen besonders positiven Beitrag zur grenzüberschreitenden Mobilität der Arbeitnehmer leisten kann, sowie in der Erwägung, dass der steigende Bildungs- und Ausbildungsgrad von Frauen für deren Mobilität von Vorteil ist;
D. in der Erwägung, dass sich die Wirtschafts- und Finanzkrise negativ auf den EU-Arbeitsmarkt ausgewirkt hat, insbesondere im Hinblick auf die Beschäftigungsquoten und die Möglichkeit der Freizügigkeit und Auswahl von Beschäftigungsverhältnissen gemäß den eigenen ausbildungsbezogenen und beruflichen Qualifikationen, wobei Frauen zu einer der hiervon am stärksten betroffenen Gruppen gehören;
E. in der Erwägung, dass die Arbeitslosenquote der Frauen in der Europäischen Union nach den neuesten Daten bei 10,7 % (bzw. 22,7 % bei Frauen unter 25 Jahren) liegt;
F. in der Erwägung, dass die berufliche Mobilität ein strategisches Ziel der Europäischen Union ist, da die Effizienz des Binnenmarktes dadurch gesteigert wird und sie zu einer Verbesserung der beruflichen Qualifikation und der Beschäftigungsquote führt, was von zentraler Bedeutung für den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt ist;
G. in der Erwägung, dass im Hinblick auf die Mobilität der Arbeitnehmer innerhalb der EU bedeutsame geschlechterspezifische Unterschiede bestehen, wobei Männer für einen Arbeitsplatz oder Arbeitsplatzwechsel weitaus häufiger den Wohnsitz wechseln als Frauen (44 % gegenüber 27 %), während Frauen häufiger einen Einschnitt in ihrer beruflichen Laufbahn in Verbindung mit einem Wohnsitzwechsel über große Entfernungen hinnehmen müssen, um ihrem Partner zu folgen;
H. in der Erwägung, dass es sich bei der Geschlechtertrennung auf dem Arbeitsmarkt, dem Fehlen angemessener Arbeitsbedingungen, dem geschlechtsspezifischen Lohngefälle, den Schwierigkeiten, Familie und Beruf zu vereinbaren, den fortbestehenden Geschlechterstereotypen und dem Risiko geschlechterbezogener Diskriminierung um die größten Hindernisse für die berufliche Mobilität von Frauen handelt; in der Erwägung, dass Faktoren im Zusammenhang mit der Familie, den großen Unterschieden zwischen den Mitgliedstaaten bei den Familienleistungen, der sozialen Vernetzung, Betreuungseinrichtungen für Kinder und pflegebedürftige Personen – insbesondere das Nichtvorhandensein oder die Unzulänglichkeit öffentlicher Netze von Kindergärten und Kinderkrippen sowie öffentlicher Freizeitangebote für Kinder –, der Wohnsituation und den örtlichen Verhältnissen neben anderen Problemen (Sprache, mangelnde Kenntnis der Rechte) zusätzliche Hürden für Frauen darstellen und sie daran hindern, ihr Recht auf Freizügigkeit, Aufenthalt und Arbeit innerhalb Europas auszuüben;
I. in der Erwägung, dass Frauen während ihres Lebens häufiger als Männer sozialen Risiken ausgesetzt sind, wodurch es zu einer zunehmenden Feminisierung der Armut kommt; in der Erwägung, dass Frauen in der Europäischen Union jüngsten Schätzungen zufolge im Durchschnitt 16,4 % weniger verdienen als Männer und dass zwischen den Mitgliedstaaten beträchtliche Unterschiede bestehen, wobei das Lohngefälle zwischen1,9 % und 27,6 % schwankt[3];
J. in der Erwägung, dass für die Verbesserung der Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt mehrdimensionale politische Lösungen benötigt werden, zu denen lebenslanges Lernen, eine bessere Vereinbarkeit von Berufs-, Familien- und Privatleben (insbesondere für alleinerziehende Mütter), die Bekämpfung prekärer Arbeitsverhältnisse sowie die Förderung von Arbeitsverhältnissen mit Ansprüchen auf alle Rechte, einem öffentlichen Gesundheitssystem, einem System der sozialen Sicherheit sowie einer auf Wunsch der betroffenen Frauen differenzierten Arbeitsorganisation gehören;
K. in der Erwägung, dass eine gute Bildung von Frauen zu besseren Beschäftigungsaussichten, zur Verbesserung von Fertigkeiten und zur Erlangung von Schlüsselkompetenzen auf einem bestimmten Gebiet führt und so gleichzeitig auch die Teilnahme von Frauen am gesellschaftlichen und kulturellen Leben erleichtert und eine bessere Bezahlung auf dem Arbeitsmarkt sicherstellt;
L. in der Erwägung, dass ausbildungsbezogene Mobilität einen Beitrag zur Förderung der beruflichen Mobilität und zur Steigerung der Chancen am Arbeitsmarkt leistet und für alle verfügbar sein muss, einschließlich für Frauen mit geringen Qualifikationen;
1. betont die Notwendigkeit, die Situation von Frauen aller Altersgruppen im Zusammenhang mit der Politik der EU in den Bereichen Bildung, soziale Integration, Vereinbarkeit von Familien- und Berufsleben, Migration und Beschäftigung, Bekämpfung der Armut, Gesundheitsfürsorge und soziale Sicherheit stärker ins Bewusstsein zu rücken, die Rechte der Frauen zu schützen, Gleichberechtigung und gleiche Beschäftigungsmöglichkeiten für Männer und Frauen zu fördern, sichere Arbeitsbedingungen, gleichen Zugang und gleiche Karrieremöglichkeiten einschließlich der Anwendung gleicher Auswahlkriterien im Bereich der Beschäftigung zu gewährleisten, mehr Augenmerk auf die Situation von Frauen im Beschlussfassungsprozess zu legen und jegliche Form der Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt – wie beispielsweise die ausgeprägte Trennung zwischen Frauen- und Männerberufen oder die Lohndiskriminierung – zu bekämpfen, insbesondere durch die Förderung lebenslangen Lernens, die Bekämpfung prekärer Arbeitsverhältnisse sowie die Förderung abgesicherter Arbeitsverhältnisse, von Arbeitszeiten, durch die Berufs- und Familienleben vereinbar werden, eines öffentlichen Gesundheitssystems, eines Systems der sozialen Sicherheit und einer auf Wunsch der betroffenen Frauen differenzierten Arbeitsorganisation;
2. hebt hervor, dass die ausbildungsbezogene und berufliche Mobilität anerkanntermaßen einen Mehrwert für die EU darstellt; betont, dass vor dem Hintergrund der Wirtschaftskrise die Berufswahl immer stärker an das Angebot auf dem Arbeitsmarkt angepasst werden muss und dass es für Frauen immer wichtiger wird, sich beim Arbeitsplatzwechsel an die Anforderungen im Zusammenhang mit neuen Karrieremöglichkeiten anzupassen;
3. ist der Ansicht, dass die Förderung der ausbildungsbezogenen und beruflichen Mobilität von Frauen zur Verwirklichung des Kernziels der Strategie Europa 2020 beitragen kann, unter den 20- bis 64-jährigen Frauen und Männern eine Beschäftigungsquote von 75 % anzustreben, beispielsweise durch die vermehrte Einbeziehung von Jugendlichen, älteren Arbeitnehmern und Geringqualifizierten sowie die bessere Eingliederung von Migranten;
4. fordert die Mitgliedstaaten auf, bei der Erarbeitung ihrer einzelstaatlichen Strategien und Reformprogramme Bestimmungen aufzunehmen, die für Transparenz und Aufklärung im Zusammenhang mit den Rechten von Frauen und ihren Familienangehörigen im Hinblick auf Mobilität sorgen;
5. ist der Auffassung, dass die berufliche Mobilität die sozialen Rechte von Frauen nicht beeinträchtigen darf und dass daher die Wahrung und die Übertragung der Rentenansprüche aus dem staatlichen System der sozialen Sicherheit zwischen den Mitgliedstaaten unter Anerkennung der Unterschiedlichkeit der Altersversorgungssysteme in der EU sicherzustellen sind;
6. fordert die Mitgliedstaaten auf, Daten über die Schwierigkeiten, das Ausmaß und die Struktur der Mobilität von Frauen zu erheben und auszuwerten und die Vorteile der beruflichen Mobilität auf ihrem jeweiligen nationalen Markt sowie die Vorteile der ausbildungsbezogenen und beruflichen Mobilität im Ausland sichtbar zu machen und zu erweitern; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Situation von Agenturen und Organisationen, die Arbeitnehmern aus anderen Mitgliedstaaten Arbeitsplätze anbieten, zu überwachen und potenziell illegale Beschäftigung oder Schwarzarbeit bzw. Agenturen oder Organisationen, die fiktive Arbeitsplätze anbieten, aufzuspüren;
7. fordert die Mitgliedstaaten auf, bei der Ausarbeitung ihrer nationalen Programme und bei ihren nationalen Reformprogrammen (NRP) über geschlechtsspezifische Daten im Zusammenhang mit Mobilität im Beruf zu berichten und Bestimmungen zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter in Bezug auf die berufliche Mobilität aufzunehmen, wobei der Planung und Umsetzung von aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) für den Programmplanungszeitraum 2014–2020 und darüber hinaus finanzierten operationellen Programmen auf nationaler oder regionaler Ebene besondere Aufmerksamkeit zu widmen ist; verweist auf seine Entschließung vom 23. Oktober 2012, in der es den Vorschlag der Kommission unterstützt, 25 % der für die Kohäsionspolitik veranschlagten Gesamtmittel dem ESF vorzubehalten;[4]
8. weist mit Nachdruck darauf hin, dass – wenn dieses Thema im Rahmen der Programme ein spezifisches Ziel darstellt oder als eine besondere horizontale Priorität gilt – sich bewährte Verfahren herausbilden und Maßnahmen zu Ergebnissen auf regionaler und/oder lokaler Ebene führen werden;
9. hebt hervor, dass es zum Zwecke der Förderung der Beschäftigung erforderlich ist, der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und dem Austausch von bewährten Verfahren zwischen Ausbildungseinrichtungen und berufsständischen Einrichtungen in den Mitgliedstaaten verstärkte Aufmerksamkeit zu widmen und so die Einheitlichkeit und Einbindung der Schulsysteme zu verstärken;
10. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Bemühungen und die Zusammenarbeit – insbesondere auch in Bezug auf den Zugang zu Information und Beratung – im Kampf gegen den Menschenhandel auszubauen, bei dem Arbeiter, insbesondere Frauen, mit dem falschen Versprechen, ihnen einen Arbeitsplatz zu verschaffen, von international organisierten Gruppen angelockt werden und sich schließlich in Situationen der sexuellen Ausbeutung, der Zwangsarbeit oder der Ausübung von Zwangsdienstleistungen (Bettelei, Sklaverei oder sklavereiähnliche Praktiken, Leibeigenschaft, Ausübung strafbarer Handlungen oder Organentnahme) wiederfinden;
11. hebt hervor, dass die Mobilität auf der Gleichheit der Geschlechter und dem Kampf gegen Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Rasse, der Herkunft, der Religion, des Alters und des Gesundheitszustands beruhen sollte;
12. weist darauf hin, dass Frauen bei einem Wohnsitzwechsel ins Ausland für eine Erwerbstätigkeit im Bereich der Haushaltshilfe, Kinderbetreuung, Betreuung von Menschen mit Behinderung oder Altenpflege häufig ohne Vertrag beschäftigt werden oder illegal arbeiten und dementsprechend über keinerlei Rechte oder Ansprüche auf Sozialversicherungsschutz, Gesundheitsversorgung, eine angemessene Rente oder sonstige Leistungen im Zusammenhang mit Altersversorgungsbeiträgen verfügen;
13. fordert die Sozialpartner, die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, dafür einzutreten, Aspekte betreffend die Gleichstellung der Geschlechter verstärkt in Tarifvereinbarungen einzubeziehen, unter anderem durch die Förderung des Rechts auf flexible Arbeitszeit, Kinderbetreuungseinrichtungen, Mentoring von Arbeitnehmerinnen, Maßnahmen zur Stärkung der Repräsentation von Frauen in Tarifverhandlungen und durch eine Evaluierung der Auswirkungen der Tarifvereinbarungen auf Frauen;
14. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Situation jener Arbeitnehmer im Auge zu behalten, die Kinder und pflegebedürftige Personen betreuen; fordert die Mitgliedstaaten auf, Frauen bei einem Umzug ins Ausland zum Zwecke der Ausübung solcher Tätigkeiten sämtliche erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, einschließlich im Hinblick auf den Zugang zu legaler Arbeit und Weiterbildung in diesem Bereich sowie auf die sozialen Rechte, die Gesundheitsversorgung usw.; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Frauen in Bezug auf legale Arbeitsplätze zu beraten und sie auf die möglichen Gefahren des illegalen Arbeitsmarkts hinzuweisen;
15. betont, dass bei den Maßnahmen der Union den Lebens- und Arbeitsbedingungen von Frauen, die zuwandern, um als Saisonarbeitskräfte in landwirtschaftlichen Betrieben tätig zu sein, Rechnung getragen werden muss, insbesondere was die angemessene Unterbringung, die Sozial- und Krankenversicherung, die Gesundheitsversorgung, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie angemessene Löhne anbelangt; hebt die Notwendigkeit hervor, gegen die Ausbeutung anzugehen, der viele dieser Frauen ausgesetzt sind;
16. weist darauf hin, dass den Frauen, die zum Zwecke der Arbeitssuche ins Ausland abwandern, häufig die Arbeitsplätze mit dem geringsten Stellenwert am Arbeitsmarkt im Hinblick auf berufliche Qualifikation, Arbeitsentgelt und Ansehen angeboten werden und dass sich die Arbeitsmigration bei Frauen häufig auf wenige von Frauen dominierte Berufe im Zusammenhang mit traditionellen Geschlechterrollen konzentriert; fordert die Mitgliedstaaten daher auf, sorgfältig darauf zu achten, dass angemessene Vertragsformen angewendet werden, und dem übermäßigen Rückgriff auf atypische Vertragsformen entgegenzuwirken;
17. fordert die Mitgliedstaaten auf, bei der Entwicklung von Lösungen zur Prävention oder Kompensation der Auswirkungen beruflicher Mobilität auf bestimmte Mitgliedstaaten in bestimmten Bereichen – beispielsweise der Mobilität der Angehörigen der Gesundheitsberufe, bei denen es sich größtenteils um Frauen handelt – zusammenzuarbeiten, zumal diese Auswirkungen die Menschenrechte in den Herkunftsmitgliedstaaten beeinträchtigen können;
18. vertritt die Auffassung, dass die Möglichkeit für Frauen, die ins Ausland umziehen, übertragbare Versorgungsrechte in Anspruch zu nehmen, für die Gewährleistung der tatsächlichen Wahrnehmung der erworbenen Vorrechte von grundlegender Bedeutung ist;
19. weist auf die großen Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten bei den Familienleistungen und sozialen Rechten hin und gibt zu bedenken, dass diese Unterschiede ein wirkliches Hindernis für die berufliche Mobilität von Männern und Frauen darstellen können, die den Unterhalt einer Familie bestreiten;
20. fordert die Mitgliedstaaten auf, für eine gegenseitige Anerkennung der Diplome und sonstigen Befähigungsnachweise zu sorgen und sich für eine Vereinfachung der Anerkennungsverfahren einzusetzen;
21. weist darauf hin, dass in Fällen, in denen nicht die Anerkennung selbst, sondern das langwierige Anerkennungsverfahren das Hauptproblem ist, die Dauer dieses Verfahrens für einen schlechten Start im neuen Aufnahmemilieu in der EU verantwortlich sein kann;
22. bekundet seine Besorgnis über den hohen Anteil von Frauen an ungenutztem intellektuellem Potenzial, d. h. die unzulängliche Inanspruchnahme der Qualifikationen, die Frauen besitzen, die ins Ausland umziehen, was vor allem in den Bereichen Betreuung und Hausarbeit, in denen Frauen den Großteil der Beschäftigten ausmachen, offenkundig wird;
23. betont die Notwendigkeit, Frauen klare Regeln zu garantieren, die ihnen den Zugang zu Führungspositionen in der Wirtschaft erleichtern, und stellt fest, dass eine stärkere Präsenz von Frauen in den Leitungsorganen die Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität steigert; begrüßt daher den Vorschlag der Kommission, der bis 2020 eine Frauenquote von mindestens 40 % unter den nicht geschäftsführenden Mitgliedern der Leitungsorgane in börsennotierten europäischen Unternehmen mit 250 oder mehr Beschäftigten und einem weltweiten Jahresumsatz von über 50 Millionen EUR vorsieht;
24. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Aufdeckung und Beseitigung von Verstößen gegen die Rechte von Frauen am Arbeitsmarkt zu verbessern und diese Verstöße wirksam zu bestrafen, Frauen, die zum Zwecke der Erwerbstätigkeit im Ausland leben, alle erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, einschließlich im Hinblick auf den Zugang zu Arbeitsplätzen und Weiterbildung in diesem Bereich und auf soziale Rechte und Gesundheitsversorgung, sowie kostenfreie Beratung im Hinblick auf Beschäftigungsmöglichkeiten und Programme zum sozialen Wohnungsbau anzubieten;
25. fordert die Kommission auf zu überwachen, wie die EU-Mittel, die gezielt für Bildung und Ausbildung, berufliche und ausbildungsbezogene Mobilität sowie für die Teilhabe am Arbeitsmarkt bereitgestellt werden, von Frauen und Männern genutzt werden, und regelmäßig Bericht darüber zu erstatten; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, im Falle einer unausgewogenen Inanspruchnahme rasch zu reagieren;
26. fordert die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zur Beseitigung von Hindernissen für den beruflichen und gesellschaftlichen Aufstieg, auf die Frauen in den Ländern stoßen, in die sie ihren Lebensmittelpunkt verlagert haben und die nicht ihre Herkunftsländer sind, zu ergreifen;
27. weist darauf hin, dass Frauen, einschließlich Wanderarbeitnehmerinnen, häufig und in weitaus stärkerem Maße als Männer in die Teilzeitfalle geraten (2011 waren 32,1 % der Frauen im Vergleich zu 9 % der Männer in der Europäischen Union in Teilzeit beschäftigt); fordert die Mitgliedstaaten auf, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um Einstellungen auf Teilzeitbasis unattraktiv zu machen (Rechtfertigungspflicht, Abschaffung bestimmter Steuervorteile usw.), und die Rechte der Frauen zu stärken, die keine Alternative zur Teilzeitarbeit haben (Vorrang bei der Einstellung, Prekaritätsprämie im Fall der Entlassung usw.);
28. fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission dringend auf, die EU-Politik zur Bekämpfung der direkten und indirekten Diskriminierung von EU-Wanderarbeitnehmern und insbesondere Frauen im Aufnahmemitgliedstaat sowie der Missachtung ihrer Rechte aufgrund unzureichender Sprachkenntnisse und der für ihr Arbeitsverhältnis geltenden Rechtsvorschriften im Aufnahmemitgliedstaat zu stärken;
29. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, mit Unterstützung der lokalen Akteure, der Sozialpartner und der Ausbildungseinrichtungen Frauen noch mehr für die Chancen der beruflichen Mobilität zu sensibilisieren, insbesondere hinsichtlich der persönlichen Entwicklung, der Planung der Berufslaufbahn und ihrer Rechte bei einem beruflich begründeten Umzug von einem Mitgliedstaat in einen anderen;
30. fordert die Mitgliedstaaten auf, Kontaktstellen für mobile Beschäftigte einzurichten, die im Haushalt und in der Betreuung arbeiten und sich in individuellen Arbeitsverhältnissen befinden, damit diese ein Netzwerk aufbauen können, das sie in die Lage versetzt, sich über ihre Rechte zu informieren, und die in diesem Bereich tätigen nichtstaatlichen Organisationen zu unterstützen;
31. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Verfahren für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zu erleichtern, damit diese
- Programme zur Integration von Frauen und Männern in die lokalen Gemeinschaften entwickeln und umsetzen und den interkulturellen Austausch fördern;
- Frauen, die ihren Ehepartnern oder Partnern in einen anderen Mitgliedstaat folgen, angemessene Dienste wie Kurse zur Erleichterung ihrer Eingliederung in das neue soziale und kulturelle Umfeld, etwa Sprachkurse und Kurse zur beruflichen Bildung, anbieten, und zwar unter besonderer Berücksichtigung schutzbedürftiger Frauen;
- der Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt, insbesondere dem Erwerb und der Aktualisierung von Qualifikationen, dem Erwerb von Fertigkeiten und der Umsetzung des Programms im Bereich des lebenslangen Lernens, stärkere Aufmerksamkeit widmen;
- sich um hochmobile Frauen in prekären Arbeitsverhältnissen kümmern, zum Beispiel Hausangestellte, Pflege- und Betreuungspersonal, Reinigungskräfte und Frauen, die im Hotel- und Gaststättengewerbe oder im Catering (HORECA) arbeiten;
- Sensibilisierungskampagnen von gemeinnützigen Organisationen unterstützen, bei denen es vor allem um Frauen in internationalen Gemeinschaften geht, zum Beispiel um Ehefrauen und Partnerinnen von Auswanderern;
- Coaching-Programme zur Förderung der Integration, psychologische Beratung und Integrationsprojekte entwickeln; weist mit Nachdruck darauf hin, dass konkrete Maßnahmen dabei helfen, Probleme zu verstehen und zu lösen;
32. weist mit Nachdruck auf den Schaden für die Wirtschaft und den Einzelnen infolge des geschlechtsspezifischen Lohngefälles hin; betont, dass das geschlechtsspezifische Lohngefälle teilweise darauf zurückzuführen ist, dass in Wirtschaftszweigen, in denen Frauen überrepräsentiert sind, oft niedrigere Löhne und Gehälter bezahlt werden;
33. fordert die Mitgliedstaaten dringend dazu auf, die Lohnentwicklung – insbesondere durch die Förderung von Tarifverträgen – transparenter zu gestalten, um dem Fortbestand oder der Vergrößerung von Lohnunterschieden sowie deren Auswirkungen auf den Erwerb von Rentenansprüchen im Herkunftsmitgliedstaat und im Aufnahmemitgliedstaat entgegenzuwirken und die notwendigen Maßnahmen zur Verringerung des Lohngefälles zu ergreifen; fordert die Kommission auf, neue Maßnahmen zur Ahndung und wirksamen Verringerung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles vorzuschlagen, für die ordnungsgemäße Umsetzung und Wirksamkeit der Richtlinie 2006/54/EG zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen zu sorgen sowie die bestehenden Rechtsvorschriften in Bezug auf das geschlechtsspezifische Lohngefälle (Richtlinie 2006/54) zu überarbeiten, wie das Parlament dies in seiner Entschließung vom 13. März 2012 gefordert hat; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern politische Maßnahmen zur Beseitigung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles zu entwickeln, bei denen die Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt im Vordergrund steht und die Chancengleichheit in Bezug auf Mobilität gefördert wird;
34. betont, dass die Kindererziehung in der gemeinsamen Verantwortung von Männern und Frauen sowie der Gesellschaft in ihrer Gesamtheit liegt, und fordert die Mitgliedstaaten auf, Informationen für Arbeitnehmer – unabhängig von deren Lohn-/Gehalts- oder Ausbildungsniveau – anzubieten, die mit einem Ehepartner oder Partner und/oder Kindern den Wohnsitz wechseln, und zwar über die im Aufnahmemitgliedstaat erhältlichen Familienleistungen, über öffentliche Betreuungseinrichtungen für Kinder und pflegebedürftige Personen, über Vorschulen, Schulen und medizinische Dienstleistungen sowie über den kostenfreien Zugang zu öffentlichen Arbeitsvermittlungsstellen gemäß den geltenden einzelstaatlichen Vorschriften, um die Ehepartner oder Partner, die ebenfalls in den anderen Mitgliedstaat umziehen, bei der Arbeitsplatzsuche zu unterstützen; unterstreicht die Notwendigkeit, das Recht auf Familienzusammenführung sicherzustellen;
35. fordert die Mitgliedstaaten auf, Infrastrukturmaßnahmen zur Unterstützung mobiler Arbeitnehmer und ihrer Angehörigen durchzuführen, wobei dem Zugang zu Bildung und Kinderbetreuung, der sozialen Sicherheit und den Gemeindediensten Rechnung zu tragen ist; fordert sowohl die entsendenden als auch die aufnehmenden Mitgliedstaaten auf, Mechanismen zur Integration und Reintegration hochmobiler Arbeitnehmer und ihrer Familien zu entwickeln; weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Arbeitgeber die interkulturellen Fertigkeiten von Frauen, die ins Ausland umziehen, stärker anerkennen sollten;
36. fordert die Mitgliedstaaten auf, Armut und soziale Ausgrenzung von Frauen aller Altersgruppen zu bekämpfen; ruft die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zu ergreifen, um eine Feminisierung der Armut zu vermeiden, indem sie die Beschäftigung und den Unternehmergeist von Frauen fördern, die ungleiche Bezahlung von Männern und Frauen beseitigen und durch die Schaffung von Kinderbetreuungseinrichtungen für eine bessere Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben sorgen;
37. fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, dem durch die geringeren Renten für Frauen verursachten Problem der Armut unter älteren Frauen, das auch auf die Zeit der Arbeitslosigkeit zurückzuführen ist, der sich Frauen aufgrund der Betreuung von Kindern und anderen pflegebedürftigen Familienangehörigen gegenübersehen, besondere Aufmerksamkeit zu widmen;
38. fordert die Mitgliedstaaten auf, den Arbeitgebern nahezulegen, Frauen flexible Arbeitszeiten zu gewähren, insbesondere denjenigen, deren Kinder im Herkunftsmitgliedstaat geblieben sind, damit diese Frauen eine konkrete physische Verbindung zu ihren Kindern aufrechterhalten können;
39. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den Einsatz von Telearbeit auf die Grundlage einer gerechten Entlohnung und fairer sozialen Bedingungen im privaten und öffentlichen Sektor zu fördern, um Frauen Einschnitte in der beruflichen Laufbahn im Zusammenhang mit der Mobilität ihres Partners zu ersparen;
40. fordert die Mitgliedstaaten auf, sich aktiv an der Beseitigung der Hindernisse für die Mobilität von Arbeitnehmern zu beteiligen, indem sie Familienangehörigen und Partnern Dienste wie Kurse zur Erleichterung ihrer langfristigen Eingliederung in das neue soziale und kulturelle Umfeld, z. B. Sprachkurse und Berufsfortbildungskurse, anbieten, um ihnen Unabhängigkeit und Würde zu sichern;
41. hält es für dringend notwendig, Frauen für eine Ausbildung in den MINT-Berufen (Mathematik, Informatik und neue Technologien) zu gewinnen, um die ausgeprägte Trennung zwischen Frauen- und Männerberufen und die Lohndiskriminierung zu überwinden; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, mit Blick auf eine bessere Beschäftigungsfähigkeit von Frauen bei diesen schon von Kindheit an Berufe zu fördern, für die wissenschaftliche, technische, ingenieurwissenschaftliche und mathematische Fertigkeiten erforderlich sind, und Frauen beim Übergang zwischen Bildung, Berufsausbildung und Beschäftigung zu unterstützen; fordert die Mitgliedstaaten daher auf, hochwertige Dienstleistungen im Bereich der Berufsberatung und –orientierung bereitzustellen oder auszubauen, um Frauen in dieser Hinsicht zu unterstützen;
42. weist mit Nachdruck auf die positiven Auswirkungen hin, die sich ergeben, wenn Frauen von Anfang an für Berufe in Schlüsselindustrien mit hohem Arbeitsplatzpotenzial gewonnen werden, insbesondere in der „grünen“ Wirtschaft, im Gesundheitswesen und in der Sozialfürsorge sowie in der digitalen Wirtschaft;
43. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen gegen eine geschlechtsspezifische Segregation nach Wirtschaftszweigen zu ergreifen, indem die Menschen von Kindheit an motiviert werden, in die einschlägigen Wirtschaftszweige zu gehen, und indem die Bedingungen geändert werden, die den jeweiligen Wirtschaftszweig für Frauen bzw. Männer weniger attraktiv machen, wie beispielsweise Arbeitsbedingungen, die mit Betreuungsverpflichtungen unvereinbar sind, oder Löhne;
44. fordert die Mitgliedstaaten erneut auf, die Lern- und Arbeitsmobilität zu fördern, und zwar durch (a) eine stärkere Sensibilisierung und die Bereitstellung eines einfachen Zugangs zu Informationen für alle; (b) die Hervorhebung des Mehrwerts der Mobilität zu einem frühen Zeitpunkt der Ausbildung; (c) die Sicherstellung der Validierung der Lernergebnisse, die im Rahmen der Mobilität zwischen Mitgliedstaaten erzielt wurden; (d) die Verringerung des Verwaltungsaufwands und die Förderung der Zusammenarbeit zwischen den betreffenden Behörden der Mitgliedstaaten und (e) die Anerkennung von Auslandsaufenthalten im Hinblick auf den Erwerb von Rentenansprüchen im Herkunftsmitgliedstaat;
45. fordert die Kommission auf, erhöhtes Augenmerk auf alle Dimensionen der allgemeinen und beruflichen Bildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung zu richten, um die Qualität der Bildung zu verbessern und so bessere Beschäftigungsaussichten für die Zukunft zu schaffen;
46. stellt fest, dass allein das Programm Erasmus seit seiner Auflegung im Jahr 1987 mehr als 2,2 Millionen Studenten zur Mobilität innerhalb der EU verholfen hat und einen bedeutsamen Betrag zur Mobilität in der europäischen Hochschulbildung geleistet hat; hofft deshalb, dass im künftigen mehrjährigen Finanzrahmen angemessene finanzielle Mittel für alle Programme vorgesehen werden, mit denen Mobilität und Ausbildung unterstützt werden; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, europäische und internationale Bildungs- und Studienprogramme wie Grundtvig, Comenius, Leonardo da Vinci, Jean Monnet und Erasmus auch weiterhin aktiv zu unterstützen, damit die ausbildungsbezogene und berufliche Mobilität von Frauen in der EU gefördert wird und auch Lehrer einen Teil ihrer beruflichen Laufbahn in einem anderen EU-Mitgliedstaat verbringen können, da solche Maßnahmen das Bewusstsein für europäische Bürgerschaft und Identität stärken; betont, wie wichtig das neue mehrjährige Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport ist, das auf den positiven Erfahrungen aller bereits bestehenden europäischen Programme in den Bereichen Mobilität und Bildung aufbaut;
47. hebt hervor, wie wichtig Bildungssysteme sind, die auf die Gleichstellung der Geschlechter setzen, da die Kinder auf diese Weise bei der Entdeckung ihrer Begabungen eine größere Auswahl haben; weist mit Nachdruck darauf hin, dass wissenschaftliche Untersuchungen ergeben haben, dass eine Vermittlung geschlechtsspezifischer Stereotype in der Bildung die ausgeprägte Trennung zwischen Frauen- und Männerberufen auf dem Arbeitsmarkt noch verschärft, sowohl in den einzelnen Wirtschaftszweigen als auch was die verschiedenen Berufe betrifft; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, diese Stereotype zu bekämpfen;
48. betont, dass Beschäftigungsgarantien für Jugendliche in den Mitgliedstaaten eingeführt werden müssen, deren Ziel darin besteht, den Zugang von Jugendlichen – und somit auch weiblichen Absolventen – zum Arbeitsmarkt zu verbessern und den Übergang vom Studium in den Arbeitsmarkt zu erleichtern; weist mit Nachdruck darauf hin, dass Mobilitätsmuster zu Beginn der Berufstätigkeit eine wesentliche Rolle bei der Gestaltung nachfolgender Veränderungen im Bereich der Beschäftigung spielen; verweist auf seine Entschließungen vom 24. Mai 2012 zur Initiative „Chancen für junge Menschen“ und vom 16. Januar 2013 zu einer Beschäftigungsgarantie für Jugendliche; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten daher auf, das Paket zur Jugendbeschäftigung, insbesondere in Bezug auf die Initiative „Dein erster EURES-Arbeitsplatz“ und die Beschäftigungsgarantie für Jugendliche, im Hinblick auf die Förderung einer frühzeitigen ausbildungsbezogenen und beruflichen Mobilität von Frauen rasch umzusetzen;
49. fordert die Kommission desgleichen auf, Lösungen für die Verwirklichung der Kohärenz zwischen der dank der Mobilität der jungen Menschen erworbenen Ausbildung und den dieser Ausbildung entsprechenden Arbeitsplätzen zu finden, um die Effizienz des Mobilitätsprozesses sowohl in der ausbildungsbezogenen als auch in der beruflichen Phase zu verbessern;
50. unterstreicht, dass es zur Stärkung der Beschäftigung und zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit erforderlich ist, nicht nur die Erhöhung der Mobilität von Studenten und Arbeitskräften, sondern auch ihrer Fachausbilder in Betracht zu ziehen und so die Qualität der Ausbildung zu gewährleisten;
51. betont die Bedeutung einer Stärkung der sozialen Dimension und einer Verbesserung des Zugangs von Frauen, die aus einem benachteiligten Milieu stammen, ein geringeres Einkommen haben, sich im Mutterschaftsurlaub befinden oder alleinerziehend sind, zu den Programmen für ausbildungsbezogene Mobilität;
52. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Möglichkeiten der finanziellen Förderung ausbildungsbezogener und beruflicher Mobilität von Frauen übersichtlicher zu gestalten und den Zugang zu diesen Informationen zu erleichtern;
53. betont, dass Frauen mit Behinderung, gering qualifizierten oder unqualifizierten Frauen und alleinerziehenden Müttern ausreichende Informationen und zusätzliche Unterstützung für den Zugang zu den vorhandenen Mobilitätsprogrammen in den Bereichen Ausbildung, Weiterbildung und allgemeine Bildung zur Verfügung gestellt werden müssen;
54. weist insbesondere auf Frauen mit Behinderungen hin und betont, dass Maßnahmen ergriffen werden müssen, mit denen die doppelte Diskriminierung bekämpft und die vollständige Gleichstellung im Hinblick auf Rechte und Chancen gefördert wird;
55. ist der Auffassung, dass der Achtung des kulturellen Hintergrunds und/oder der Traditionen von Frauen, die einer Minderheit angehören, besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden muss;
56. fordert die Mitgliedstaaten auf, nationale, regionale und lokale Projekte zur Verbesserung der Erwerbsquote von Frauen zu fördern; fordert die Mitgliedstaaten auf, Männern und Frauen nahezulegen, sich verstärkt für ehrenamtliche Tätigkeiten und Tätigkeiten für die Gemeinschaft zu engagieren;
57. betont, dass ein besonderes Augenmerk auf die Förderung der Mobilität von Frauen ab 45 Jahren gelegt werden sollte, die prekäre Arbeitsverhältnisse eher in Kauf nehmen als andere Frauen;
58. betont die Notwendigkeit einer stärkeren Beteiligung von Frauen, die ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt haben, an Programmen für lebenslanges Lernen, einschließlich Programmen zur Kompetenzentwicklung, und weist darauf hin, dass auch Programme zur Stärkung der sozialen Integration eingeführt werden sollten;
59. weist darauf hin, dass Arbeitslosigkeit und Probleme im Zusammenhang mit der Eingliederung in das Arbeitsleben Frauen unterschiedlichster Altersgruppen betreffen, und begrüßt die von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen zur Bekämpfung des untragbar hohen Niveaus der Jugendarbeitslosigkeit und der sozialen Ausgrenzung und zur Schaffung von Arbeitsplätzen und Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Jugendliche; unterstützt die von der Kommission ergriffenen Initiativen wie beispielsweise den „WOmen Mobility ENhancement Mechanism“ und fordert die Kommission auf, den Anwendungsbereich von Vorhaben, die auf die Steigerung der beruflichen Mobilität von Frauen ausgerichtet sind, auszuweiten und zu verbessern;
60. hebt die Schlussfolgerungen aus dem Europäischen Jahr für aktives Altern und Solidarität zwischen den Generationen hervor; verweist dabei auf die Notwendigkeit der Förderung von freiwilligen Aktivitäten und des gegenseitigen Austauschs von Kenntnissen und Erfahrungen zwischen Frauen verschiedener Altersgruppen;
61. fordert die Kommission auf, die Umschichtung angemessener Finanzmittel auf Programme, welche die Beschäftigung von Frauen und eine bessere Bildung für benachteiligte Gruppen fördern, zu unterstützen;
62. empfiehlt die Einrichtung eines europäischen Netzes von Beratungsdiensten, die den Gemeinschaften vor Ort helfen sollen, dieses Problem anzugehen, indem sie Informationen, Fachwissen und Leitlinien zur Integration von Frauen bereitstellen; empfiehlt die Förderung und Nutzung von Instrumenten und Netzwerken und die Weiterfinanzierung bestehender europäischer Netzwerke sowie Instrumente zur Förderung der Mobilität wie beispielsweise EURES, „Ihr Europa“ und „Europe Direct“, die es Frauen erleichtern, Informationen über ihre Rechte und Möglichkeiten in den einzelnen Mitgliedstaaten zu finden;
63. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
- [1] ABl. L 255 vom 30.9.2005, S. 22.
- [2] Angenommene Texte, P7_TA(2011)0455.
- [3] Eurostat 2010, ausgenommen EE, EL (2008). AT, BE, ES, IE, FR, IT, CY: vorläufige Angaben.
- [4] Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. Oktober 2012 zum Interesse eines positiven Ergebnisses des Genehmigungsverfahrens für den mehrjährigen Finanzrahmen für die Jahre 2014–2020.
BEGRÜNDUNG
In den kommenden Jahren steht Europa vor der großen Herausforderung, den Arbeitsmarkt noch weiter zu öffnen und zugänglicher zu gestalten.
Von größter Bedeutung ist das Ziel der beruflichen Mobilität, bei dem sich die Notwendigkeit zeigt, die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung den neuen Anforderungen des Arbeitsmarkts anzupassen, das lebenslange Lernen und die Aneignung von Kompetenzen weiterzuentwickeln und das System der Anerkennung von Berufsqualifikationen zu verbessern.
Des Weiteren zeigt die nach wie vor zu geringe Arbeitskräftemobilität zwischen den Mitgliedstaaten, dass die Vorteile, die der Binnenmarkt bietet, noch nicht voll ausgeschöpft werden.
Es gibt noch zu viele Mobilitätsbarrieren, darunter Defizite bei Fremdsprachenkenntnissen und zu viele Hindernisse für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben; außerdem bedarf es einer Aktualisierung der nationalen Rechtsvorschriften im Bereich der sozialen Sicherheit.
Der Zugang zu Informationen über grenzüberschreitende Mobilität ist immer noch schwierig, und allzu oft wirkt deren schlechte Qualität auf die Menschen abschreckend.
Häufig bedeutet ein Arbeitsplatzwechsel wesentlich mehr als nur den Wechsel von einem Unternehmen in ein anderes oder von einer Branche in eine andere; er kann der Einstieg in eine andere Laufbahn oder in einen neuen Beruf sein.
Daher muss sichergestellt werden, dass die unterschiedlichen Lernangebote der Notwendigkeit entsprechen, sowohl die Beschäftigungsfähigkeit als auch die Anpassungsfähigkeit der Arbeitnehmer während ihres gesamten Erwerbslebens zu gewährleisten, um auf diese Weise ihre Fähigkeit zur beruflichen Mobilität zu steigern.
Alle Bürger haben das Recht, einen angemessenen Bildungsgrad zu erreichen, sowie die Möglichkeit, ihre Kenntnisse zu erweitern und sich im Laufe ihres Erwerbslebens neue Kompetenzen anzueignen.
Diese Ziele erfordern es, dass Regierungen, Behörden, Arbeitgeber, Sozialpartner und die einzelnen Bürger gemeinsam Verantwortung übernehmen.
Die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung müssen noch den Bedürfnissen des Arbeitsmarkts und einer zunehmend auf Wissen aufgebauten Wirtschaft und Gesellschaft angepasst werden.
In einer Zeit, in der der Eintritt in den Arbeitsmarkt für junge Menschen immer schwieriger wird, muss man sich den neuen Herausforderungen stellen und die Chancen, welche die Gesellschaft bietet, wahrnehmen.
Es ist sehr wichtig, dass immer mehr Menschen einen möglichst hohen Bildungsgrad erreichen; dies gilt insbesondere für Frauen, die wegen Schwangerschaft oder zur Betreuung der Familie vorübergehend aus dem Arbeitsleben ausscheiden und bei denen ein hoher Bildungsgrad für eine zügige Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt von großer Bedeutung ist.
Das vorrangige Ziel der Strategie Europa 2020 ist die Steigerung der Beschäftigungsquote von Frauen und Männern zwischen 20 und 64 Jahren – unter anderem durch eine stärkere Beteiligung von jungen Menschen, älteren Arbeitnehmern und Geringqualifizierten – auf 75 %.
Eine höhere und bessere Bildung führt zu höheren Beschäftigungsquoten, und im Laufe der Zeit trägt ein höheres Bildungsniveau zu einer höheren Beschäftigungsquote von Frauen bei, was unmittelbare positive Auswirkungen auf das Bruttoinlandsprodukt hat.
Nur durch Anreize für und Förderung von Investitionen in das Humankapital und die Produktivität von Frauen lassen sich umfassende und positivere Auswirkungen auf das Wachstum erzielen.
STELLUNGNAHME des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (21.3.2013)
für den Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter
zur ausbildungsbezogenen und beruflichen Mobilität von Frauen in der EU
(2012/2134(INI))
Verfasser der Stellungnahme (*): Csaba Sógor
(*) Verfahren mit assoziierten Ausschüssen – Artikel 50 der Geschäftsordnung
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten ersucht den federführenden Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. weist mit Nachdruck darauf hin, dass es im Rahmen der EU-Politik notwendig ist, das Bewusstsein für die Lage von Frauen verschiedener Altersgruppen zu schärfen, insbesondere in den Bereichen Bildung, Integration, Migration, Beschäftigung, Armut, Gesundheitsfürsorge und soziale Sicherheit, und die Situation von Frauen im Beschlussfassungsprozess stärker in den Mittelpunkt zu rücken;
2. weist mit Nachdruck auf den Schaden für die Wirtschaft und den Einzelnen infolge des geschlechtsspezifischen Lohngefälles hin; weist nachdrücklich darauf hin, dass das geschlechtsspezifische Lohngefälle teilweise darauf zurückzuführen ist, dass in Wirtschaftszweigen, in denen Frauen überrepräsentiert sind, oft niedrigere Löhne und Gehälter bezahlt werden; fordert die Beteiligten dringend dazu auf, die Lohnentwicklung transparenter zu gestalten, um den Fortbestand oder die Vergrößerung von Lohnunterschieden abzuwenden; fordert die Kommission auf, die bestehenden Rechtsvorschriften in Bezug auf das geschlechtsspezifische Lohngefälle (Richtlinie 2006/54) zu überarbeiten, wie das Parlament dies in seiner Entschließung vom 13. März 2012 gefordert hat; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern politische Maßnahmen zur Beseitigung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles zu konzipieren, bei denen die Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt im Vordergrund steht und die Chancengleichheit in Bezug auf die Mobilität gefördert wird;
3. fordert die Mitgliedstaaten auf, Armut und soziale Ausgrenzung von Frauen aller Altersgruppen zu bekämpfen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zu ergreifen, um eine Feminisierung der Armut zu vermeiden, die Beschäftigung und den Unternehmergeist von Frauen zu fördern, die ungleiche Bezahlung von Männern und Frauen zu beseitigen und durch die Schaffung von Kinderbetreuungseinrichtungen für eine bessere Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben zu sorgen;
4. fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, dem Problem der Armut unter älteren Frauen besondere Aufmerksamkeit zu widmen, da sie geringere Renten beziehen, was auch auf die Zeit der Arbeitslosigkeit zurückzuführen ist, der sie sich aufgrund der Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Familienangehörigen gegenübersehen;
5. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Rechte der Frauen zu schützen, Gleichberechtigung und Chancengleichheit für Frauen und Männer zu fördern, sichere Arbeitsbedingungen zu gewährleisten und jegliche Form der Ausbeutung und Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt wie zum Beispiel die ausgeprägte Trennung zwischen Frauen- und Männerberufen, Lohndiskriminierung usw. zu bekämpfen, insbesondere durch die Förderung des lebenslangen Lernens, die Bekämpfung prekärer Arbeitsverhältnisse und die Förderung abgesicherter Arbeitsverhältnisse, einer Arbeitszeit, durch die Berufs- und Familienleben vereinbar werden, eines öffentlichen Gesundheitssystems, eines Systems der sozialen Sicherheit und einer auf Wunsch der betroffenen Frauen differenzierten Arbeitsorganisation;
6. hält es für dringend notwendig, Frauen für die Ausbildung in MINT-Berufen (Mathematik, Informatik und neue Technologien) zu begeistern, um die ausgeprägte Trennung zwischen Frauen- und Männerberufen und die Lohndiskriminierung zu überwinden; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, mit Blick auf eine bessere Beschäftigungsfähigkeit für Frauen schon von Kindheit an handwerkliche und sonstige Berufe zu fördern, für die wissenschaftliche, technische, ingenieurwissenschaftliche und mathematische Fertigkeiten erforderlich sind, und die Frauen beim Übergang zwischen Bildung, Berufsausbildung und Beschäftigung zu unterstützen; fordert die Mitgliedstaaten daher auf, hochwertige Dienstleistungen im Bereich der Berufsberatung und –orientierung bereitzustellen bzw. auszubauen, die die Frauen in dieser Hinsicht unterstützen;
7. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen gegen eine geschlechtsspezifische Segregation nach Wirtschaftszweigen zu ergreifen, indem die Menschen von Kindheit an dazu motiviert werden, in die einschlägigen Wirtschaftszweige zu gehen, und indem die Bedingungen geändert werden, die den jeweiligen Wirtschaftszweig für Frauen bzw. Männer weniger attraktiv machen, zum Beispiel Arbeitsbedingungen, die mit Betreuungsverpflichtungen unvereinbar sind, oder die Löhne;
8. ist der Ansicht, dass die Förderung der ausbildungsbezogenen und beruflichen Mobilität von Frauen zur Verwirklichung des Kernziels der Strategie „Europa 2020“ beitragen kann, die Beschäftigungsquote unter den 20- bis 64-jährigen Frauen und Männern auf 75% anzuheben, auch durch die vermehrte Einbeziehung von Jugendlichen, älteren Arbeitnehmern und Geringqualifizierten sowie die bessere Eingliederung von Migranten;
9. weist insbesondere auf Frauen mit Behinderungen hin und betont, dass es notwendig ist, Maßnahmen durchzuführen, durch die die doppelte Diskriminierung bekämpft und die vollständige Gleichstellung bei Rechten und Chancen gefördert wird;
10. hebt hervor, wie wichtig Bildungssysteme sind, die auf die Gleichstellung der Geschlechter setzen, da die Kinder auf diese Weise bei der Entdeckung ihrer Begabungen eine größere Auswahl haben; weist mit Nachdruck darauf hin, dass wissenschaftliche Untersuchungen ergeben haben, dass eine Vermittlung geschlechtsspezifischer Stereotype in der Bildung die ausgeprägte Trennung zwischen Frauen- und Männerberufen auf dem Arbeitsmarkt noch verschärft, sowohl in den einzelnen Wirtschaftszweigen als auch was die Berufe betrifft; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, diese Stereotype zu bekämpfen;
11. weist mit Nachdruck darauf hin, dass Mobilitätsmuster zu Beginn der Berufstätigkeit eine wesentliche Rolle bei der Gestaltung nachfolgender Veränderungen im Bereich der Beschäftigung spielen; verweist auf seine Entschließungen vom 24. Mai 2012 zur Initiative „Chancen für junge Menschen“ bzw. vom 16. Januar 2013 zu einer Jugendgarantie; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten daher auf, das Paket zur Jugendbeschäftigung, insbesondere in Bezug auf „Dein erster EURES-Arbeitsplatz“, und die Jugendgarantie mit Blick auf eine Förderung frühzeitiger Mobilität von Frauen in Bildung und Beruf rasch umzusetzen;
12. fordert die Sozialpartner, die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, dafür einzutreten, Aspekte betreffend die Gleichstellung der Geschlechter verstärkt in Tarifvereinbarungen einzubeziehen, unter anderem durch die Förderung des Rechts auf flexible Arbeitszeit, Kinderbetreuungseinrichtungen, Mentoring von Arbeitnehmerinnen, Maßnahmen zur Verstärkung der Repräsentation von Frauen in Tarifverhandlungen und durch eine Evaluierung der Auswirkungen der Tarifvereinbarungen auf Frauen;
13. fordert die Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, Maßnahmen zu ergreifen, damit Frauen, die zu beruflichen Zwecken ins Ausland ziehen, besser vor Menschenhandel geschützt sind, insbesondere auch in Bezug auf den Zugang zu Information und Beratung;
14. ist der Auffassung, dass der Achtung des kulturellen Hintergrunds und/oder den Traditionen von Frauen, die einer Minderheit angehören, besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden muss;
15. fordert die Mitgliedstaaten auf, bei der Ausarbeitung ihrer nationalen Programme und bei ihren nationalen Reformprogrammen (NRP) über geschlechtsspezifische Daten im Zusammenhang mit Mobilität im Beruf zu berichten und Bestimmungen zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter in Bezug auf die berufliche Mobilität aufzunehmen, wobei der Planung und Umsetzung von aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) für den Programmplanungszeitraum 2014-2020 und darüber hinaus finanzierten operationellen Programmen auf nationaler oder regionaler Ebene besondere Aufmerksamkeit zu widmen ist; verweist auf seine Entschließung vom 25. Oktober 2012, in der es den Vorschlag der Kommission unterstützt, 25 % der für die Kohäsionspolitik veranschlagten Gesamtmittel dem ESF vorzubehalten[1];
16. weist mit Nachdruck darauf hin, dass – wenn dieses Thema im Rahmen der Programme ein spezifisches Ziel darstellt oder als eine besondere horizontale Priorität gilt – sich bewährte Verfahren herausbilden und Maßnahmen zu Ergebnissen auf regionaler und/oder lokaler Ebene führen werden;
17. fordert die Mitgliedstaaten auf, nationale, regionale und lokale Projekte zur Verbesserung der Erwerbsquote von Frauen zu fördern; fordert die Mitgliedstaaten auf, Männer und Frauen dazu aufzufordern, sich verstärkt für ehrenamtliche Tätigkeiten und Tätigkeiten für die Gemeinde zu engagieren;
18. weist mit Nachdruck darauf hin, wie wichtig das Erlernen von Sprachen ist, und fordert, dass Kurse in der lokalen Sprache und Kultur organisiert werden, die speziell auf Frauen ausgerichtet sind;
19. fordert die Mitgliedstaaten auf, Verfahren für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zu erleichtern, damit diese
- Programme zur Integration von Frauen und Männern in die lokalen Gemeinschaften entwickeln und umsetzen und den interkulturellen Austausch fördern;
- Frauen, die ihren Ehepartnern oder Partnern in einen anderen Mitgliedstaat folgen, angemessene Dienste wie Kurse zur Erleichterung ihrer Eingliederung in das neue soziale und kulturelle Umfeld, etwa Sprachkurse und berufliche Bildung, anbieten, unter besonderer Berücksichtigung der schutzbedürftigen Frauen;
- der Integration der Frauen in den Arbeitsmarkt, d. h. dem Erwerb von Qualifikationen, ihrer Veränderung, der Entwicklung von Fertigkeiten und der Umsetzung des Programms im Bereich des lebenslangen Lernens, größere Aufmerksamkeit zu widmen;
- sich um hochmobile Frauen in prekären Arbeitsverhältnissen kümmern, zum Beispiel Hausangestellte, Pflege- und Betreuungspersonal, Reinemachefrauen und Frauen, die im Hotel- und Gaststättengewerbe oder im Catering (HORECA) arbeiten;
- Sensibilisierungskampagnen von gemeinnützigen Organisationen unterstützen, bei denen es vor allem um Frauen in internationalen Gemeinschaften geht, zum Beispiel um im Ausland lebende Ehefrauen und Partnerinnen;
- Coaching-Programme zur Förderung der Integration, psychologische Beratung und Integrationsprojekte entwickeln; weist mit Nachdruck darauf hin, dass konkrete Maßnahmen aus praktischer Sicht hilfreich sind, um Probleme zu verstehen und zu lösen;
20. fordert die Kommission auf, zu überwachen, wie die EU-Mittel, die gezielt für Bildung und Ausbildung, Mobilität im Beruf und in der Bildung, und für die Teilhabe am Arbeitsmarkt bereitgestellt werden, von Frauen und Männern genutzt werden, und regelmäßig darüber zu berichten; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, im Falle einer ungleichen Inanspruchnahme rasch zu reagieren;
21. empfiehlt die Einrichtung eines europäischen Netzes von Beratungsdiensten, die den Gemeinschaften vor Ort helfen sollen, dieses Problem anzugehen, indem sie Informationen, Fachwissen und Anleitungen betreffend die Integration von Frauen bereitstellen; empfiehlt die Förderung und Nutzung von Instrumenten und Netzwerken und die anhaltende Finanzierung bestehender europäischer Netze sowie von Instrumenten zur Förderung der Mobilität wie beispielsweise EURES, „Ihr Europa“ und „Europe Direct“, die es Frauen erleichtern, Informationen über ihre Rechte und Möglichkeiten in den einzelnen Mitgliedstaaten zu finden;
22. bekräftigt die Notwendigkeit, dass die Mitgliedstaaten das Recht auf Familienzusammenführung garantieren;
23. fordert die Mitgliedstaaten auf, Infrastrukturmaßnahmen zur Unterstützung mobiler Arbeitnehmer und ihrer Angehörigen durchzuführen, wobei dem Zugang zu Bildung und der Kinderbetreuung, der sozialen Sicherheit und Gemeindediensten Rechnung zu tragen ist; fordert sowohl die entsendenden als auch die aufnehmenden Mitgliedstaaten auf, Mechanismen zur Integration und Reintegration hochmobiler Arbeitnehmer und ihrer Familien zu entwickeln; weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Arbeitgeber die interkulturellen Fertigkeiten von Frauen, die ins Ausland umziehen, besser schätzen sollten;
24. fordert die Mitgliedstaaten auf, für eine gegenseitige Anerkennung der Diplome und sonstigen Befähigungsnachweise zu sorgen und sich für eine Vereinfachung der Anerkennungsverfahren einzusetzen;
25. weist darauf hin, dass in Fällen, in denen nicht die Anerkennung selbst, sondern das langwierige Anerkennungsverfahren das Hauptproblem ist, die Dauer dieses Verfahrens für einen schlechten Start im neuen Aufnahmemilieu in der EU verantwortlich sein kann.
26. weist mit Nachdruck auf die positiven Auswirkungen hin, die sich ergeben, wenn Frauen von Anfang an für Berufe in Schlüsselindustrien mit einem hohen Arbeitsplatzpotenzial gewonnen werden, insbesondere in der „grünen“ Wirtschaft, im Gesundheitswesen und in der Sozialfürsorge und in der digitalen Wirtschaft;
27. bekundet seine Besorgnis über den hohen Anteil von Frauen an ungenutztem intellektuellem Potenzial, d.h. die unzulängliche Inanspruchnahme der Qualifikationen, die Frauen besitzen, die ins Ausland umziehen, was vor allem im Bereich der Betreuung und der Hausarbeit, in dem Frauen den Großteil der Beschäftigten ausmachen, offenkundig wird;
28. vertritt die Auffassung, dass die Möglichkeit für Frauen, die ins Ausland umziehen, übertragbare Versorgungsrechte in Anspruch zu nehmen, für die Gewährleistung der tatsächlichen Wahrnehmung der erworbenen Vorrechte von grundlegender Bedeutung ist;
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
21.3.2013 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
40 3 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Regina Bastos, Edit Bauer, Heinz K. Becker, Jean-Luc Bennahmias, Phil Bennion, Pervenche Berès, Vilija Blinkevičiūtė, Philippe Boulland, Alejandro Cercas, Ole Christensen, Derek Roland Clark, Minodora Cliveti, Marije Cornelissen, Emer Costello, Andrea Cozzolino, Frédéric Daerden, Karima Delli, Richard Falbr, Thomas Händel, Marian Harkin, Danuta Jazłowiecka, Martin Kastler, Ádám Kósa, Jean Lambert, Patrick Le Hyaric, Olle Ludvigsson, Thomas Mann, Elisabeth Morin-Chartier, Csaba Őry, Siiri Oviir, Konstantinos Poupakis, Licia Ronzulli, Elisabeth Schroedter, Nicole Sinclaire, Jutta Steinruck |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Georges Bach, Jürgen Creutzmann, Edite Estrela, Sergio Gutiérrez Prieto, Anthea McIntyre, Csaba Sógor |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2) |
Fiona Hall, Angelika Werthmann |
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- [1] Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. Oktober 2012 zum Interesse eines positiven Ergebnisses des Genehmigungsverfahrens für den mehrjährigen Finanzrahmen für die Jahre 2014–2020.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
23.4.2013 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
22 0 1 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Regina Bastos, Edit Bauer, Emine Bozkurt, Edite Estrela, Mikael Gustafsson, Mary Honeyball, Lívia Járóka, Teresa Jiménez-Becerril Barrio, Barbara Matera, Elisabeth Morin-Chartier, Krisztina Morvai, Norica Nicolai, Siiri Oviir, Antonyia Parvanova, Joanna Senyszyn, Joanna Katarzyna Skrzydlewska, Marc Tarabella, Inês Cristina Zuber |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Roberta Angelilli, Vilija Blinkevičiūtė, Anne Delvaux, Christa Klaß, Licia Ronzulli, Angelika Werthmann |
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