BERICHT über den Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein neues allgemeines Umweltaktionsprogramm der Europäischen Union für die Zeit bis 2020: „Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten“
6.5.2013 - (COM(2012)0710 – C7‑0392/2012 – 2012/0337(COD)) - ***I
Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Berichterstatter: Gaston Franco
ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein neues allgemeines Umweltaktionsprogramm der Europäischen Union für die Zeit bis 2020: „Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten“
(COM(2012)0710 – C7‑0392/2012 – 2012/0337(COD))
(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und an den Rat (COM(2012)0710),
– gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 192 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C7‑0392/2012),
– gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– in Kenntnis der Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 20. März 2013[1],
– in Kenntnis der Stellungnahme des Ausschusses der Regionen[2],
– gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (A7-0166/2013),
1. legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;
2. fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;
3. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat, der Kommission und den nationalen Parlamenten zu übermitteln.
Änderungsantrag 1 Vorschlag für einen Beschluss Erwägung 5 a (neu) | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
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(5a) Das Europäische Parlament betonte in seiner Entschließung vom 20. April 2012 zur Überprüfung des 6. Umweltaktionsprogramms und zur Festlegung der Prioritäten für das 7. Umweltaktionsprogramm: Mehr Lebensqualität durch Umweltschutz1 drei Schwerpunkte, auf denen das neue Programm fußen soll: Umsetzung und Stärkung, Integration und internationale Dimension. |
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1Angenommene Texte, P7_TA(2012)0147. |
Änderungsantrag 2 Vorschlag für einen Beschluss Erwägung 5 b (neu) | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
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(5b) In ihrem Bericht „Die Umwelt in Europa – Zustand und Ausblick 2010“ (SOER-Bericht 2010) weist die Europäische Umweltagentur (EUA) darauf hin, dass in Sachen Umweltschutz immer noch viele große Herausforderungen bestehen und dass es erhebliche Auswirkungen haben wird, wenn nichts zu ihrer Bewältigung unternommen wird. |
Änderungsantrag 3 Vorschlag für einen Beschluss Erwägung 6 a (neu) | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
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(6a) Die wirksame Umsetzung aktueller und künftiger Umweltpolitiken ist für ein hohes Beschäftigungsniveau, eine wettbewerbsfähige Wirtschaft, soziale Stabilität und eine reichhaltige und gesunde Umwelt von zentraler Bedeutung. |
Begründung | |
Wie in verschiedenen Teilen dieses Dokuments hervorgehoben wird, sind umweltpolitische Maßnahmen von zentraler Bedeutung, damit es in der EU in Zukunft soziale Stabilität, eine wettbewerbsfähige Wirtschaft, ein hohes Beschäftigungsniveau und eine reichhaltige und gesunde Umwelt gibt. Diese Vorteile der Umweltpolitik werden im vorliegenden Änderungsantrag zusammengefasst und deutlicher formuliert. | |
Änderungsantrag 4 Vorschlag für einen Beschluss Erwägung 7 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
(7) Angesichts der langfristigen Vision für 2050 ist es wesentlich, dass die prioritären Ziele der EU für 2020 feststehen. Das neue Programm sollte auf den politischen Initiativen im Rahmen der Strategie „Europe 2020“ aufbauen, darunter das EU-Klima- und Energiepaket, der Fahrplan für den Übergang zu einer wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaft bis 2050, die EU-Strategie zum Schutz der Biodiversität bis 2020, der Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa und die Leitinitiative „Innovationsunion“. |
(7) Angesichts der langfristigen klaren Vision für 2050 ist es wesentlich, dass die prioritären Ziele der EU für 2020 feststehen, um einen stabilen Rahmen zu schaffen, der nachhaltige Investitionen und nachhaltiges Wachstum begünstigt. Das neue Programm sollte auf den politischen Initiativen im Rahmen der Strategie „Europe 2020“ aufbauen, darunter das EU-Klima- und Energiepaket, der Fahrplan für den Übergang zu einer wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaft bis 2050, die EU-Strategie zum Schutz der Biodiversität bis 2020, der Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa und die Leitinitiative „Innovationsunion“. |
Änderungsantrag 5 Vorschlag für einen Beschluss Erwägung 8 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
(8) Das Programm sollte dazu beitragen, dass die von der EU bereits vereinbarten Umweltziele erreicht werden. |
(8) Das Programm sollte dazu beitragen, dass die von der EU bereits vereinbarten Umweltziele erreicht werden und Politikbereiche identifiziert werden, in denen zusätzliche Ziele gesetzt werden müssen. |
Änderungsantrag 6 Vorschlag für einen Beschluss Erwägung 9 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
(9) Die EU hat zugesagt, bis 2020 in der EU einen Rückgang der Treibhausgasemissionen um mindestens 20 % zu erreichen (bzw. um 30 %, sofern sich andere Industriestaaten zu vergleichbaren Emissionsreduktionen verpflichten und Entwicklungsländer entsprechend ihren Verantwortlichkeiten und jeweiligen Fähigkeiten ebenfalls einen angemessenen Beitrag leisten), sicherzustellen, dass bis 2020 20 % der verbrauchten Energie aus erneuerbaren Quellen stammen, und durch Verbesserung der Energieeffizienz einen 20%igen Rückgang (gemessen an den Prognosewerten) des Primärenergieverbrauchs zu erzielen. |
(9) Die EU hat zugesagt, bis 2020 in der EU einen Rückgang der Treibhausgasemissionen um mindestens 20 % zu erreichen (bzw. um 30 %, sofern sich andere Industriestaaten zu vergleichbaren Emissionsreduktionen verpflichten und Entwicklungsländer entsprechend ihren Verantwortlichkeiten und jeweiligen Fähigkeiten ebenfalls einen angemessenen Beitrag leisten), sicherzustellen, dass bis 2020 20 % der verbrauchten Energie aus erneuerbaren Quellen stammen, und durch Verbesserung der Energieeffizienz einen 20%igen Rückgang (gemessen an den Prognosewerten) des Primärenergieverbrauchs zu erzielen. Diese Zusagen sollten auf der Basis des bestehenden Rahmens für Klima- und Energiepolitik fortgeführt werden, der auf verbindlichen Zielen für 2030 beruht, um ein kostenwirksames Erreichen der langfristigen Klimaziele zu gewährleisten. |
Änderungsantrag 7 Vorschlag für einen Beschluss Erwägung 10 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
(10) Die EU hat zugesagt, den Verlust an Biodiversität und die Degradation der Ökosystemdienstleistungen in der EU bis 2020 einzudämmen und diese im Rahmen des Möglichen wiederherzustellen und gleichzeitig den Beitrag der EU zur Abwendung eines globalen Biodiversitätsverlustes zu verbessern. |
(10) Die EU hat zugesagt, den Verlust an Biodiversität und die Degradation der Ökosystemdienstleistungen in der EU bis 2020 einzudämmen und diese im Rahmen des Möglichen wiederherzustellen und gleichzeitig den Beitrag der EU zur Abwendung eines globalen Biodiversitätsverlustes und zu einer langfristigen Vision zu verbessern, die darauf abzielt, dass bis 2050 die biologische Vielfalt in der Union und die Ökosystemdienstleistungen, die sie bereitstellt – also ihr natürliches Kapital – geschützt, geachtet und angemessen wiederhergestellt werden, denn die biologische Vielfalt ist ein Wert an sich und leistet einen wesentlichen Beitrag zum Wohlergehen der Menschen und zu wirtschaftlichem Wohlstand. |
Begründung | |
Dieser Änderungsantrag greift die Mitteilung der Kommission (COM(2011) 244), die Schlussfolgerungen des Rates vom 25./26. Mai und 23. Juni 2011 sowie den Standpunkt des Europäischen Parlaments in dem vom Plenum angenommenen Bericht zum Thema „Lebensversicherung und Naturkapital: Eine Biodiversitätsstrategie der EU für das Jahr 2020“ (2020(2011/2307) auf. | |
Änderungsantrag 8 Vorschlag für einen Beschluss Erwägung 10 a (neu) | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
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(10a) Die Union hat sich zum Ziel gesetzt, den weltweiten Verlust an Waldflächen bis 2030 aufzuhalten und die Abholzung der Tropenwälder bis 2020 brutto um mindestens 50 % gegenüber den Werten von 2008 zu verringern1. |
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1 2912. Tagung des Rates „Umwelt“, 4. Dezember 2008. |
Änderungsantrag 9 Vorschlag für einen Beschluss Erwägung 19 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
(19) Im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip sollten Aktionen zum Erreichen der prioritären Ziele auf unterschiedlichen Entscheidungsebenen durchgeführt werden. |
(19) Im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip und den neuesten wissenschaftlichen Entwicklungen sollten Aktionen zum Erreichen der prioritären Ziele auf unterschiedlichen Entscheidungsebenen durchgeführt werden. |
Änderungsantrag 10 Vorschlag für einen Beschluss Erwägung 20 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
(20) Die Einbindung nichtstaatlicher Akteure ist für den Erfolg des Programms und die Verwirklichung seiner prioritären Ziele wichtig. |
(20) Die transparente Einbindung nichtstaatlicher Akteure ist für den Erfolg des Programms und die Verwirklichung seiner prioritären Ziele wichtig. |
Änderungsantrag 11 Vorschlag für einen Beschluss Erwägung 21 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
(21) Der Biodiversitätsverlust und die Degradation der Ökosysteme in der EU haben erhebliche Umweltauswirkungen und sind für die Gesellschaft als Ganze und vor allem für Wirtschaftsakteure in Sektoren kostspielig, die unmittelbar auf Ökosystemdienstleistungen angewiesen sind. |
(21) Der Biodiversitätsverlust und die Degradation der Ökosysteme in der EU haben erhebliche Auswirkungen nicht nur auf die Umwelt und das menschliche Wohlergehen, sondern auch für zukünftige Generationen und sind für die Gesellschaft als Ganze und vor allem für Wirtschaftsakteure in Sektoren kostspielig, die unmittelbar auf Ökosystemdienstleistungen angewiesen sind. Die Gefährdung der Artenvielfalt stellt die Union außerdem hinsichtlich ihrer Verantwortung gegenüber den Gebieten in äußerster Randlage und den überseeischen Ländern und Gebieten, die als „Hotspots“ für biologische Vielfalt1 gelten, sowie gegenüber der restlichen Welt in Bezug auf den ökologischen Fußabdruck außerhalb ihrer Grenzen vor eine Herausforderung. |
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1 „Biodiversitäts-Hotspots“ sind geographische Gebiete, in denen die Biodiversität bedroht ist. Die Gebiete in äußerster Randlage und die überseeischen Länder und Gebiete kommen für 70 % der europäischen Biodiversität und für mehr endemische Arten als der gesamte Kontinent Europa auf. |
Änderungsantrag 12 Vorschlag für einen Beschluss Erwägung 22 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
(22) In der EU bestehen große Möglichkeiten zur Verringerung der Treibhausgasemissionen und zur Verbesserung der Ressourceneffizienz. Beides entlastet die Umwelt, verbessert die Wettbewerbsfähigkeit und schafft neue Wachstumsquellen und neue Arbeitsplätze – durch Kosteneinsparungen, die im Zuge der Effizienzverbesserung, der Vermarktung von Innovationen und der besseren Bewirtschaftung von Ressourcen während ihrer gesamten Lebensdauer erzielt werden. |
(22) In der EU bestehen große Möglichkeiten zur Verringerung der Treibhausgasemissionen und zur Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz. Beides entlastet die Umwelt, verbessert die Wettbewerbsfähigkeit und schafft neue Wachstumsquellen und neue Arbeitsplätze – durch Kosteneinsparungen, die im Zuge der Effizienzverbesserung, der Vermarktung von Innovationen und der besseren Bewirtschaftung von Ressourcen während ihrer gesamten Lebensdauer erzielt werden. |
Änderungsantrag 13 Vorschlag für einen Beschluss Erwägung 22 a (neu) | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
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(22a) Die Degradierung der Meeresumwelt – etwa durch Versauerung der Ozeane, Abfallentsorgung im Meer und Lärmbelastung in den Ozeanen – stellt eine erhebliche Bedrohung für die Meeresumwelt in der Union dar. |
Änderungsantrag 14 Vorschlag für einen Beschluss Erwägung 23 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
(23) Umweltprobleme und Umweltauswirkungen stellen nach wie vor ernst zu nehmende Risiken für die Gesundheit und das Wohlergehen des Menschen dar, Maßnahmen zur Verbesserung des Umweltzustands hingegen können gesundheits- und wohlstandsfördernd sein. |
(23) Umweltprobleme und Umweltauswirkungen stellen in zunehmendem Maße ernst zu nehmende Risiken für die Gesundheit und das Wohlergehen des Menschen dar, Maßnahmen zur Verbesserung des Umweltzustands hingegen können gesundheits- und wohlstandsfördernd sein und sollten in allen Aspekten der Politik der Union gefördert werden. |
Änderungsantrag 15 Vorschlag für einen Beschluss Erwägung 23 a (neu) | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
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(23a) Die Klimapolitik der Union sollte einen umfassenden Ansatz verfolgen, wobei alle Sektoren der Wirtschaft dazu beitragen müssen, den Klimawandel bis 2050 in den Griff zu bekommen. Zusätzlich zu den vom Emissionshandelssystem abgedeckten Bereichen bedarf es weiterer Maßnahmen, um kostenwirksame Verringerungen von Emissionen freizusetzen, die unter die Entscheidung über die Lastenteilung fallen, und zwar in einer Art und Weise, die grüne Investitionen stimulieren und Änderungen des Verhaltens der Verbraucher und sonstiger Akteure anregen kann. |
Änderungsantrag 16 Vorschlag für einen Beschluss Erwägung 24 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
(24) Die umfassende und einheitliche Umsetzung des Umweltrechts der EU ist eine kluge Investition zugunsten der Umwelt, der menschlichen Gesundheit und der Wirtschaft. |
(24) Die umfassende und einheitliche Umsetzung des Umweltrechts der EU ist nicht nur eine Verpflichtung, die sich aus den Verträgen ergibt, sondern auch eine kluge Investition zugunsten der Umwelt, der menschlichen Gesundheit und der Wirtschaft. |
Änderungsantrag 17 Vorschlag für einen Beschluss Erwägung 25 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
(25) Die Umweltpolitik der EU sollte sich weiterhin auf eine solide Faktengrundlage stützen. |
(25) Die Umweltpolitik der EU sollte sich weiterhin auf eine solide Wissens- und Faktengrundlage stützen und auf neue wissenschaftliche Erkenntnisse reagieren. |
Änderungsantrag 18 Vorschlag für einen Beschluss Erwägung 26 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
(26) Umweltziele sollten durch angemessene Investitionen unterstützt werden. |
(26) Umweltziele sollten durch angemessene Investitionen unterstützt werden, und der Einsatz von öffentlich-privaten Partnerschaften sollte gefördert werden – vor allem im Abfallbereich durch eine entsprechende Ausrichtung der EU-Strukturförderung gemäß der Abfallrahmenrichtlinie. So sollten EU-Mittel vorrangig für weiter oben in der Abfallhierarchie angesiedelte Tätigkeiten bereitgestellt werden (beispielsweise haben Recyclinganlagen Priorität gegenüber der Abfallvernichtung). |
Änderungsantrag 19 Vorschlag für einen Beschluss Erwägung 27 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
(27) Umweltintegration ist wichtig, wenn Umweltbelastungen aufgrund der Strategien und Tätigkeiten anderer Sektoren gemildert und die Umwelt- und Klimaziele erreicht werden sollen. |
(27) Umweltintegration in allen Politikbereichen ist wichtig, wenn Umweltbelastungen aufgrund der Strategien und Tätigkeiten anderer Sektoren gemildert und die Umwelt- und Klimaziele erreicht werden sollen. |
Änderungsantrag 20 Vorschlag für einen Beschluss Erwägung 30 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
(30) Als Teil der Folgemaßnahmen zur Konferenz der Vereinten Nationen über nachhaltige Entwicklung (Rio+20-Gipfel) sollte das neue allgemeine Aktionsprogramm internationale und regionale Prozesse fördern, die die Umwandlung der Weltwirtschaft in eine integrative umweltschonende Wirtschaft zum Ziel haben, die durch nachhaltige Entwicklung und Armutsbekämpfung gekennzeichnet ist. |
(30) Das neue allgemeine Umweltaktionsprogramm der Union sollte zur Erfüllung der Verpflichtungen beitragen, die auf der Konferenz der Vereinten Nationen über nachhaltige Entwicklung (Rio+20-Gipfel) im Rahmen der Union und auf internationaler Ebene eingegangen wurden und die die Umwandlung der Weltwirtschaft in eine integrative umweltschonende Wirtschaft zum Ziel haben, die durch nachhaltige Entwicklung und Armutsbekämpfung gekennzeichnet ist. |
Änderungsantrag 21 Vorschlag für einen Beschluss Erwägung 33 a (neu) | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
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(33a) Der Mitteilung der Kommission (COM (2012)0095) und der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. März 2013 zu dem Thema „Konkretere Vorteile aus den Umweltmaßnahmen der EU: Schaffung von Vertrauen durch mehr Information und größere Reaktionsbereitschaft der Behörden“ entsprechend sollte der Umsetzung der europäischen Rechtsvorschriften im Umweltbereich besonderes Augenmerk geschenkt werden.
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1 Angenommene Texte, P7_TA(2013)0077. |
Änderungsantrag 22 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 2 – Absatz 1 – Buchstabe b | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
b) Übergang zu einem ressourceneffizienten, umweltschonenden und wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaftssystem; |
b) Übergang zu einem ressourceneffizienten, umweltschonenden, innovativen und wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaftssystem; |
Änderungsantrag 23 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 2 – Absatz 1 – Buchstabe e | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
e) Verbesserung der Faktengrundlage für die Umweltpolitik; |
e) Verbesserung der Wissens- und Faktengrundlage für die Umweltpolitik; |
Änderungsantrag 24 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 2 – Absatz 2 a (neu) | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
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2a. Das Programm gewährleistet ein hohes Maß an Umweltschutz sowie Lebensqualität durch gleichberechtigtes und nachhaltiges Wohlergehen der Bürger. |
Änderungsantrag 25 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 2 – Absatz 3 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
3. Alle Maßnahmen, Aktionen und Ziele des Programms werden nach den Grundsätzen der intelligenten Regulierung und gegebenenfalls vorbehaltlich einer umfassenden Folgenabschätzung durchgeführt. |
3. Alle Maßnahmen, Aktionen und Ziele des Programms werden nach den Grundsätzen der intelligenten Regulierung auf der Grundlage zuverlässiger wissenschaftlicher Erkenntnisse und gegebenenfalls vorbehaltlich einer umfassenden Folgenabschätzung durchgeführt. |
Änderungsantrag 26 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 3 – Absatz 1 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
1. Die EU und ihre Mitgliedstaaten sind dafür verantwortlich, dass die in diesem Programm festgelegten prioritären Ziele erreicht werden. Sie gehen die aufgezeigten Probleme nach einem kohärenten Ansatz an. Die Aktionen tragen dem Subsidiaritätsprinzip gebührend Rechnung und werden auf den Ebenen durchgeführt, die für die in diesem Programm festgelegten prioritären Ziele und angestrebten Ergebnisse am geeignetsten sind. |
1. Die EU und ihre Mitgliedstaaten sind dafür verantwortlich, dass die in diesem Programm festgelegten prioritären Ziele erreicht werden. Sie gehen die aufgezeigten Probleme nach einem kohärenten Ansatz an. Die Aktionen tragen den Grundsätzen der begrenzten Einzelermächtigung, der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit gebührend Rechnung und werden auf den Ebenen durchgeführt, die für die in diesem Programm festgelegten prioritären Ziele und angestrebten Ergebnisse am geeignetsten sind. |
Änderungsantrag 27 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 4 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
4. Auch bei der Einbeziehung von Umweltzielen in andere Politikbereiche und Aktivitäten der EU wurden beträchtliche Fortschritte erzielt. Seit der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) im Jahr 2003 sind Direktzahlungen an die Erzeuger an die Auflage gekoppelt, Nutzflächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand zu halten und die geltenden Umweltvorschriften zu beachten. Die Bekämpfung des Klimawandels wurde zum integralen Bestandteil der Energiepolitik, und auch in anderen wichtigen Sektoren wie Verkehr und Gebäude werden Ressourceneffizienz, Klimawandel und Energieeffizienz heute stärker berücksichtigt. |
4. Auch bei der Einbeziehung von Umweltzielen in andere Politikbereiche und Aktivitäten der EU wurden beträchtliche Fortschritte erzielt. Seit der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) im Jahr 2003 sind Direktzahlungen an die Erzeuger an die Auflage gekoppelt, Nutzflächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand zu halten und die geltenden Umweltvorschriften zu beachten. Die Bekämpfung des Klimawandels wurde zum integralen Bestandteil der Energiepolitik, und auch in anderen wichtigen Sektoren wie Verkehr und Gebäude werden Ressourceneffizienz, Klimawandel und Energieeffizienz heute stärker berücksichtigt. Es muss in Zukunft jedoch verstärkt darauf geachtet werden, dass die Cross Compliance besser umgesetzt wird. |
Änderungsantrag 28 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 5 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
5. Viele Umweltentwicklungen in der EU bleiben jedoch besorgniserregend, nicht zuletzt aufgrund der unzulänglichen Umsetzung der geltenden EU-Umweltvorschriften. Nur 17 % der unter die FFH-Richtlinie fallenden Arten und Lebensräume befinden sich in gutem Zustand, und die Degradation und der Rückgang unseres Naturkapitals stellen die Bemühungen der EU, ihre Biodiversitäts- und Klimaziele zu erreichen, in Frage. Der damit verbundene Preis, dessen Wert in unserem wirtschaftlichen und gesellschaftlichen System noch nicht richtig beziffert wurde, ist hoch. 30 % des Gebiets der EU sind stark fragmentiert, mit entsprechend nachteiligen Auswirkungen auf den Zusammenhalt und Gesundheitszustand der Ökosysteme und ihre Fähigkeit, Dienstleistungen zu erbringen und funktionierende Artenlebensräume bereitzustellen. Obgleich das Wirtschaftswachstum in der EU mit Erfolg von THG-Emissionen, Ressourcennutzung und Umweltauswirkungen abgekoppelt wurde, werden Ressourcen nach wie vor weitgehend auf nicht nachhaltige und ineffiziente Weise genutzt, und die dabei entstehenden Abfälle noch immer nicht ordnungsgemäß bewirtschaftet. Folglich gehen EU-Unternehmen die großen Chancen verloren, die eine effiziente Ressourcennutzung in Bezug auf Wettbewerbsfähigkeit, Kosteneinsparung, Produktivitätssteigerung und Versorgungssicherheit bietet. Wasser- und Luftqualität lassen in vielen Teilen Europas nach wie vor zu wünschen übrig, und EU-Bürger sind immer noch Schadstoffen ausgesetzt, die ihre Gesundheit und ihr Wohlergehen beeinträchtigen können. Nicht nachhaltige Flächennutzung beeinträchtigt die Bodenfruchtbarkeit, gefährdet die Ernährungssicherheit und stellt das Erreichen der Biodiversitätsziele in Frage. Die Bodendegradation schreitet weitgehend unkontrolliert weiter voran. |
5. Viele Umweltentwicklungen in der EU bleiben jedoch besorgniserregend, nicht zuletzt aufgrund der unzulänglichen Umsetzung der geltenden EU-Umweltvorschriften. Nur 17 % der unter die FFH-Richtlinie fallenden Arten und Lebensräume befinden sich in gutem Zustand, und die Degradation und der Rückgang unseres Naturkapitals stellen die Bemühungen der EU, ihre Biodiversitäts- und Klimaziele zu erreichen, in Frage. Von den 395 einheimischen europäischen Arten, die auf der Roten Liste des Internationalen Naturschutzverbands (IUCN) als äußerst gefährdet eingestuft sind, sind 110 aufgrund des Eindringens gebietsfremder Arten bedroht. Der damit verbundene Preis, dessen Wert in unserem wirtschaftlichen und gesellschaftlichen System noch nicht richtig beziffert wurde, ist hoch. 30 % des Gebiets der EU sind stark fragmentiert, mit entsprechend nachteiligen Auswirkungen auf den Zusammenhalt und Gesundheitszustand der Ökosysteme und ihre Fähigkeit, Dienstleistungen zu erbringen und funktionierende Artenlebensräume bereitzustellen. Marine Lebensräume und Arten sind aufgrund verschiedener durch Menschen verursachte Gefahren in EU-Gewässern weiterhin von Rückgang und Aussterben bedroht. Obgleich das Wirtschaftswachstum in der EU mit Erfolg von THG-Emissionen, Ressourcennutzung und Umweltauswirkungen abgekoppelt wurde, werden Ressourcen nach wie vor weitgehend auf nicht nachhaltige und ineffiziente Weise genutzt, und die dabei entstehenden Abfälle noch immer nicht ordnungsgemäß bewirtschaftet. Folglich gehen EU-Unternehmen die großen Chancen verloren, die eine effiziente Ressourcennutzung in Bezug auf Wettbewerbsfähigkeit, Kosteneinsparung, Produktivitätssteigerung und Versorgungssicherheit bietet. Wasser- und Luftqualität lassen in vielen Teilen Europas nach wie vor zu wünschen übrig, und EU-Bürger sind immer noch Schadstoffen ausgesetzt, die ihre Gesundheit und ihr Wohlergehen beeinträchtigen. Nicht nachhaltige Flächennutzung beeinträchtigt die Bodenfruchtbarkeit, gefährdet weltweit die Ernährungssicherheit und stellt das Erreichen der Biodiversitätsziele in Frage. Die Bodendegradation schreitet weitgehend unkontrolliert weiter voran. |
Begründung | |
The ecological and economic justifications for action are compelling. Biological invasions are one of the main drivers of biodiversity loss. Invasive alien species may have far-reaching and harmful effects on the environment and natural resources for generations. Invasive alien species can also affect human life and health and cause serious economic damage to agriculture, forestry and fisheries, which is estimated to be at least EUR 12 billion per year in Europe alone. Postponing effective action further will prevent the EU from achieving its own biodiversity conservation objectives and its global biodiversity commitments. | |
Änderungsantrag 29 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 7 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
7. Die für die heutige Weltwirtschaft typischen verschwenderischen Produktions- und Verbrauchsgewohnheiten, die weltweit steigende Nachfrage nach Gütern und Dienstleistungen und der Ressourcenabbau erhöhen die Preise für lebenswichtige Rohstoffe, Mineralien und Energie, verursachen dabei weitere Verunreinigungen und Abfälle sowie weltweit mehr THG-Emissionen und tragen zu Bodendegradation, Entwaldung und Biodiversitätsverlusten bei. Nahezu zwei Drittel der Ökosysteme sind weltweit rückläufig, und es gibt Anzeichen dafür, dass die planetarischen Grenzen in Bezug auf Biodiversität, Klimawandel und Stickstoffkreislauf bereits überschritten sind. Es ist damit zu rechnen, dass im Jahr 2030 weltweit 40 % zu wenig Wasser zur Verfügung stehen, wenn bei der Ressourceneffizienz keine spürbaren Verbesserungen erzielt werden. Außerdem besteht das Risiko, dass der Klimawandel diese Probleme noch weiter verschärfen wird – mit entsprechend hohen Kosten. Im Jahr 2011 haben Naturkatastrophen, die zum Teil auf den Klimawandel zurückzuführen sind, zu globalen Wirtschaftsverlusten im Wert von über 300 Mrd. EUR geführt. Die OECD hat davor gewarnt, dass die fortschreitende Degradation und Erosion des Naturkapitals möglicherweise irreversiblen Veränderungen Vorschub leisten werden, die unseren über zwei Jahrhunderte stetig gestiegenen Lebensstandard gefährden und hohe Kosten verursachen könnten. |
7. Die für die heutige Weltwirtschaft typischen verschwenderischen Produktions- und Verbrauchsgewohnheiten, die weltweit steigende Nachfrage nach Gütern und Dienstleistungen, das Fehlen einer nachhaltigen Bewirtschaftung der Ressourcen auf globaler Ebene und der Ressourcenabbau erhöhen die Preise für lebenswichtige Rohstoffe, Mineralien und Energie, verursachen dabei weitere Verunreinigungen und Abfälle sowie weltweit mehr THG-Emissionen und tragen zu Bodendegradation, Entwaldung und Biodiversitätsverlusten bei. Nahezu zwei Drittel der Ökosysteme sind weltweit rückläufig, und es gibt Anzeichen dafür, dass die planetarischen Grenzen in Bezug auf Biodiversität, Klimawandel und Stickstoffkreislauf bereits überschritten sind. Es ist damit zu rechnen, dass im Jahr 2030 weltweit 40 % zu wenig Wasser zur Verfügung stehen, wenn bei der Ressourceneffizienz keine spürbaren Verbesserungen erzielt werden. Außerdem besteht das Risiko, dass der Klimawandel diese Probleme noch weiter verschärfen wird – mit entsprechend hohen Kosten1. Im Jahr 2011 haben Naturkatastrophen, die zum Teil auf den Klimawandel zurückzuführen sind, zu globalen Wirtschaftsverlusten im Wert von über 300 Mrd. EUR geführt. Die OECD hat davor gewarnt, dass die fortschreitende Degradation und Erosion des Naturkapitals möglicherweise irreversiblen Veränderungen Vorschub leisten werden, die unseren über zwei Jahrhunderte stetig gestiegenen Lebensstandard gefährden und hohe Kosten verursachen könnten. |
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1 Laut der Stern-Studie über die wirtschaftlichen Auswirkungen des Klimawandels werden ohne ein Eingreifen die Gesamtkosten des Klimawandels einem Rückgang des globalen Bruttoinlands-produkts (BIP) um jährlich 5 Prozent entsprechen. Unter Berücksichtigung eines breiteren Spektrums an Risiken und Folgen könnte diese Zahl auf 20 Prozent des BIP ansteigen. |
Änderungsantrag 30 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 9 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
9. Damit wir auch in Zukunft gut leben können, sollte umgehend und einvernehmlich gehandelt werden, um unter Berücksichtigung der planetaren Belastungsgrenzen die Umwelt widerstandsfähiger zu machen und die potenziellen Vorteile der Umweltpolitik für Wirtschaft und Gesellschaft zu maximieren. Dieses Programm bringt die Entschlossenheit der EU zum Ausdruck, zu einer integrativen und umweltschonenden Wirtschaftsform überzugehen, die Wachstum und Entwicklung, Gesundheitsschutz und Wohlergehen gewährleistet, menschenwürdige Arbeitsbedingungen sichert, Disparitäten verringert sowie das Naturkapital schützt und in dieses investiert. |
9. Damit wir auch in Zukunft gut leben können, sollte umgehend und einvernehmlich gehandelt werden, um unter Berücksichtigung der planetaren Belastungsgrenzen die Umwelt widerstandsfähiger zu machen und die potenziellen Vorteile der Umweltpolitik für Wirtschaft und Gesellschaft zu maximieren. Dieses Programm bringt die Entschlossenheit der EU zum Ausdruck, zu einer integrativen und umweltschonenden Wirtschaftsform überzugehen, die Wachstum und Entwicklung, Gesundheitsschutz und Wohlergehen gewährleistet, menschenwürdige Arbeitsbedingungen sichert, Disparitäten verringert sowie die Biodiversität und die durch sie erbrachten Ökosystemleistungen – das Naturkapital – aufgrund des ihnen innewohnenden Wertes und ihres wesentlichen Beitrags zum Wohlergehen der Menschen und zu wirtschaftlichem Wohlstand schützt und in diese investiert. |
Änderungsantrag 31 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 10 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
10. Die folgende Vision für 2050 ist Leitgedanke für Umweltaktionen bis 2020 und darüber hinaus: Im Jahr 2050 leben wir gut innerhalb der ökologischen Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten. Unser Wohlstand und der gute Zustand unserer Umwelt sind das Ergebnis einer innovativen Kreislaufwirtschaft, bei der nichts vergeudet wird und natürliche Ressourcen so bewirtschaftet werden, dass sich die Widerstandsfähigkeit unserer Gesellschaft verbessert. Unser CO2-armes Wirtschaftswachstum ist längst von der Ressourcennutzung abgekoppelt und somit Schrittmacher für eine nachhaltige Wirtschaft weltweit. |
10. Die folgende Vision für 2050 ist Leitgedanke für Umweltaktionen bis 2020 und darüber hinaus: Im Jahr 2050 leben wir gut innerhalb der ökologischen Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten. Unser Wohlergehen und der gute Zustand unserer Umwelt sind das Ergebnis einer innovativen Kreislaufwirtschaft, bei der nichts vergeudet wird und natürliche Ressourcen so bewirtschaftet werden, dass sich die Widerstandsfähigkeit unserer Gesellschaft verbessert. Die biologische Vielfalt und die Ökosystemdienste werden geschützt, geachtet und angemessen wiederhergestellt. Unser CO2-armes Wirtschaftswachstum ist längst von der Ressourcennutzung abgekoppelt und somit Schrittmacher für eine nachhaltige Wirtschaft weltweit. Umweltgerechtigkeit wird innerhalb und außerhalb der Union gewährleistet. Alle Menschen haben gleichberechtigten Zugang zu Umweltvorteilen. Die sich aus der Verschlechterung der Umwelt ergebenden Lasten werden gerecht verteilt. |
Änderungsantrag 32 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 11 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
11. Dieser Wandel setzt die umfassende Einbeziehung von Umweltaspekten in andere Politikbereiche (wie Energie, Verkehr, Landwirtschaft, Fischerei, Wirtschaft und Industrie, Forschung und Innovation, Beschäftigung und Soziales) voraus, damit ein kohärentes und abgestimmtes Konzept entwickelt werden kann. Aktionen innerhalb der EU sollten zudem durch verstärkte Maßnahmen auf globaler Ebene und durch Zusammenarbeit mit Nachbarländern, die vor denselben Herausforderungen stehen, ergänzt werden. |
11. Dieser Wandel setzt die umfassende Einbeziehung von Umweltaspekten in andere Politikbereiche (wie Energie, Verkehr, Landwirtschaft, Fischerei, internationalen Handel, Wirtschaft und Industrie, Forschung und Innovation, Beschäftigung, Handel, Entwicklung, Außen- und Sicherheitspolitik, Soziales, Bildung und Ausbildung) voraus, damit ein kohärentes und abgestimmtes Konzept entwickelt werden kann. Aktionen innerhalb der EU sollten zudem durch verstärkte Maßnahmen auf globaler Ebene und durch Zusammenarbeit mit Nachbarländern, die vor denselben Herausforderungen stehen, ergänzt werden. |
Änderungsantrag 33 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 12 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
12. Die EU hat diesen Wandel mithilfe langfristiger, integrierter Strategien zur Eindämmung des Biodiversitätsverlustes, zur Verbesserung der Ressourceneffizienz und zur Beschleunigung des Übergangs zu einer CO2-armen Wirtschaft in Gang gesetzt. Die Kommission hat den Integrationsprozess weitergeführt und Umweltbelange und Umweltziele auch in jüngste Initiativen in anderen wichtigen Politikbereichen wie Energie und Verkehr einbezogen und ist bestrebt, aufbauend auf den bisherigen Erfolge über Politikreformen in den Bereichen Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, Fischerei und Kohäsion mehr Umweltvorteile zu erzielen. |
12. Die EU hat diesen Wandel mithilfe langfristiger, integrierter Strategien zur Eindämmung des Biodiversitätsverlustes, zur Verbesserung der Ressourceneffizienz und zur Beschleunigung des Übergangs zu einer CO2-armen Wirtschaft in Gang gesetzt. Die Kommission hat den Integrationsprozess weitergeführt und Umweltbelange und Umweltziele auch in jüngste Initiativen in anderen wichtigen Politikbereichen wie Energie und Verkehr einbezogen und ist bestrebt, aufbauend auf den bisherigen Erfolge über Politikreformen in den Bereichen Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, Fischerei und Kohäsion mehr Umweltvorteile zu erzielen. Dazu ist es jedoch notwendig, verstärkt auf die Umsetzung der Cross Compliance-Bestimmungen zu achten. |
Änderungsantrag 34 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 13 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
13. Die EU ist zahlreiche internationale Umweltverpflichtungen eingegangen, beispielsweise auf der UN-Konferenz über nachhaltige Entwicklung (Rio+20), auf der sie ihre Unterstützung für eine integrative umweltschonende Wirtschaft als Kernpunkt einer breiter angelegten Strategie für nachhaltige Entwicklung zusagte. |
13. Die EU ist im Rahmen der multilateralen Umweltübereinkommen zahlreiche rechtlich verbindliche Verpflichtungen eingegangen und hat auch politisch verbindliche Umweltzusagen gemacht, beispielsweise auf der UN-Konferenz über nachhaltige Entwicklung (Rio+20). Im Rio+20-Schlussdokument wird die integrative umweltschonende Wirtschaft als ein wichtiges Instrument zur Erzielung einer nachhaltigen Entwicklung anerkannt und ein Rahmen für Maßnahmen aufgestellt, die alle drei Dimensionen der nachhaltigen Entwicklung abdecken, welche in den vorrangigen Zielen dieses Programms aufgegriffen werden. In diesem Dokument wurde außerdem vereinbart, Ziele für eine nachhaltige Entwicklung zu formulieren, den institutionellen Rahmen zu stärken und eine Finanzierungsstrategie für nachhaltige Entwicklung zu entwickeln. Die Union und ihre Mitgliedstaaten müssen nun dafür Sorge tragen, dass diese Verpflichtungen durch interne Maßnahmen in Europa und weltweit durch Beiträge zu internationalen Maßnahmen umgesetzt werden. |
Änderungsantrag 35 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 14 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
14. Das Umweltaktionsprogramm ergänzt diese Bemühungen insoweit, als für die EU prioritäre Ziele für die Zeit bis 2020 festgeschrieben werden. |
14. Das Umweltaktionsprogramm ergänzt diese Bemühungen insoweit, als für die EU prioritäre Ziele für die Zeit bis 2020 und indikative Pfade bis 2050 festgeschrieben werden. Es gewährleistet die Umsetzung, bietet Anreize für inländische Maßnahmen und hilft einer Reihe von Akteuren dabei, kosteneffiziente Investitionsentscheidungen zu treffen. |
Änderungsantrag 36 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 15 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
15. In vielen Fällen werden die zum Erreichen dieser Ziele erforderlichen Maßnahmen entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip in erster Linie auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene durchgeführt werden müssen. In anderen Fällen werden zusätzliche Maßnahmen auf EU-Ebene notwendig sein. Da die Umweltpolitik der EU ein Bereich mit geteilter Zuständigkeit ist, soll dieses Programms auch erreichen, dass für gemeinsame Ziele und Vorgaben gemeinsame Verantwortung übernommen wird und für Wirtschaft und Behörden gleiche Ausgangsbedingungen gewährleistet werden. Klare Ziele und Vorgaben geben politischen Entscheidungsträgern und anderen Interessenträgern, einschließlich Regionen und Städten, Unternehmen, Sozialpartnern und Bürgern eine Orientierung und einen berechenbaren Aktionsrahmen. |
15. In vielen Fällen werden die zum Erreichen dieser Ziele erforderlichen Maßnahmen entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip in erster Linie auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene, allerdings unter gleichzeitiger Gewährleistung einer angemessenen Beteiligung der Bürger an der Diskussion über Umweltfragen, durchgeführt werden müssen. In anderen Fällen werden zusätzliche Maßnahmen auf EU-Ebene notwendig sein. Da die Umweltpolitik der EU ein Bereich mit geteilter Zuständigkeit ist, soll dieses Programms auch erreichen, dass für gemeinsame Ziele und Vorgaben gemeinsame Verantwortung übernommen wird und für Wirtschaft und Behörden gleiche Ausgangsbedingungen gewährleistet werden. Klare Ziele und Vorgaben sowie der Austausch bewährter Verfahren geben politischen Entscheidungsträgern und anderen Interessenträgern, einschließlich Regionen und Städten, Unternehmen, Sozialpartnern und Bürgern eine Orientierung und einen berechenbaren Aktionsrahmen. |
Änderungsantrag 37 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 16 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
16. Der wirtschaftliche Wohlstand und die Lebensqualität in der EU sind nicht zuletzt ihrem Naturkapital zu verdanken, zu dem auch Ökosysteme zählen, die lebenswichtige Naturgüter und Dienstleistungen erbringen (fruchtbare Böden, multifunktionale Wälder und ertragfähige Anbauflächen und Meeresgewässer; Süßwasser, saubere Luft und Bestäubung; Hochwasserschutz, Klimaregulierung und Schutz vor Naturkatastrophen). Ein beträchtlicher Teil des EU-Rechts, darunter die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRR), die Luftqualitäts- und verwandte Richtlinien sowie die FFH- und die Vogelschutzrichtlinie, gilt dem Schutz, der Erhaltung und der Verbesserung eben dieses Naturkapitals. Auch Regelungen für die Bereiche Klimawandel, Chemikalien, Industrieemissionen und Abfälle tragen dazu bei, den Druck auf die biologische Vielfalt, zu der auch Ökosysteme, Arten und Lebensräume zählen, zu mindern. |
16. Der wirtschaftliche Wohlstand und die Lebensqualität in der EU sind nicht zuletzt ihrem Naturkapital, d.h. ihrer biologischen Vielfalt, zu verdanken, zu dem auch Ökosysteme zählen, die lebenswichtige Naturgüter und Dienstleistungen erbringen (fruchtbare Böden, multifunktionale Wälder und ertragfähige Anbauflächen und Meeresgewässer; Süßwasser, saubere Luft und Bestäubung; Hochwasserschutz, Klimaregulierung und Schutz vor Naturkatastrophen). Ein beträchtlicher Teil des EU-Rechts, darunter die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRR), die Richtlinie über städtische Abwässer1, die Nitrat-Richtlinie2, die Luftqualitäts- und verwandte Richtlinien sowie die FFH- und die Vogelschutzrichtlinie, gilt dem Schutz, der Erhaltung und der Verbesserung eben dieses Naturkapitals. Auch Regelungen für die Bereiche Klimawandel, Chemikalien, Industrieemissionen und Abfälle tragen dazu bei, den Druck auf die biologische Vielfalt, zu der auch Ökosysteme, der Boden, Arten und Lebensräume zählen, zu mindern. |
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1 Richtlinie 91/271/EWG. |
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2 Richtlinie 91/676/EWG. |
Änderungsantrag 38 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 17 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
17. Jüngste Untersuchungen haben jedoch gezeigt, dass die Biodiversität in der EU nach wie vor rückläufig ist und die meisten Ökosysteme bereits ernsthaft geschädigt sind. Die EU-Strategie zum Schutz der Biodiversität bis 2020 gibt die Ziele und Maßnahmen vor, die realisiert werden müssen, um diese negativen Entwicklungstendenzen umzukehren und die Ökosystemdienstleistungen zu verbessern. Die Strategie muss in Gänze durchgeführt werden, wenn die EU ihr übergeordnetes Ziel für die Biodiversität bis 2020 erreichen soll. Sie gibt zwar Maßnahmen vor, die auf eine bessere Umsetzung der Vogelschutz- und der FFH-Richtlinie sowie des Natura-2000-Netzes ausgerichtet sind, das übergeordnete Ziel kann jedoch nur erreicht werden, wenn alle bestehenden Rechtsvorschriften zum Schutz des Naturkapitals umfassend umgesetzt werden. |
17. Jüngste Untersuchungen haben jedoch gezeigt, dass die Biodiversität in der EU nach wie vor rückläufig ist und die meisten Ökosysteme bereits ernsthaft geschädigt sind. Das Eindringen gebietsfremder Arten stellt eine größere Gefahr für die biologische Vielfalt, die menschliche Gesundheit und die Wirtschaft dar, als bisher angenommen. Die EU-Strategie zum Schutz der Biodiversität bis 2020 gibt die Ziele und Maßnahmen vor, die realisiert werden müssen, um den Verlust biologischer Vielfalt aufzuhalten und die Ökosysteme und deren Dienstleistungen zu erhalten, wiederherzustellen und zu verbessern. Die Strategie muss in Gänze durchgeführt werden, wenn die EU ihr übergeordnetes Ziel für die Biodiversität bis 2020 erreichen soll. Sie gibt zwar Maßnahmen vor, die auf eine bessere Umsetzung der Vogelschutz- und der FFH-Richtlinie sowie des Natura-2000-Netzes ausgerichtet sind, das übergeordnete Ziel kann jedoch nur erreicht werden, wenn alle bestehenden Rechtsvorschriften zum Schutz des Naturkapitals umfassend umgesetzt werden. |
Begründung | |
The ecological and economic justifications for action are compelling. Biological invasions are one of the main drivers of biodiversity loss. Invasive alien species may have far-reaching and harmful effects on the environment and natural resources for generations. Invasive alien species can also affect human life and health and cause serious economic damage to agriculture, forestry and fisheries, which is estimated to be at least EUR 12 billion per year in Europe alone. Postponing effective action further will prevent the EU from achieving its own biodiversity conservation objectives and its global biodiversity commitments. | |
Änderungsantrag 39 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 18 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
18. Trotz erheblicher Bemühungen dürfte das Ziel der Wasserrahmenrichtlinie, bis 2015 einen „guten ökologischen Zustand“ zu gewährleisten, nur für ungefähr 53 % der Oberflächengewässer in der EU erreicht werden. Es besteht auch das Risiko, dass das Ziel der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie, bis 2020 einen „guten Umweltzustand“ zu erreichen, verfehlt wird, unter anderem aufgrund des kontinuierlichen Überfischens und der Abfälle in den europäischen Meeren. Auch wenn die Politik der EU in den Bereichen Luftqualität und Industrieemissionen dazu beigetragen hat, zahlreiche Formen der Umweltverschmutzung zu verringern, leiden die Ökosysteme nach wie vor unter übermäßigen Stickstoffeinträgen und den durch Verkehrsemissionen, intensive Agrarpraktiken und die Stromerzeugung verursachten hohen Ozonwerten. |
18. Trotz erheblicher Bemühungen dürfte das Ziel der Wasserrahmenrichtlinie, bis 2015 einen „guten ökologischen Zustand“ zu gewährleisten, nur für ungefähr 53 % der Oberflächengewässer in der EU erreicht werden. Daher sollte auch die Wasserrahmenrichtlinie von der Cross Compliance umfasst werden. Das Ziel der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie, bis 2020 einen „guten Umweltzustand“ zu erreichen, unterliegt ebenfalls weiterhin erheblichem Druck, unter anderem aufgrund der kontinuierlichen, vom Menschen verursachten Bedrohungen wie das Überfischen, die Umweltbelastung (einschließlich der Lärmbelastung unter Wasser) und die Abfälle in den Meeren, in Kombination mit den Auswirkungen der weltweiten Klimaerwärmung (z. B. Versauerung der Ozeane). Auch wenn die Politik der EU in den Bereichen Luftqualität und Industrieemissionen dazu beigetragen hat, zahlreiche Formen der Umweltverschmutzung zu verringern, leiden die Ökosysteme nach wie vor unter übermäßigen Stickstoff- und Schwefeleinträgen und den durch Verkehrsemissionen, nicht nachhaltige Agrarpraktiken und die Stromerzeugung verursachten hohen Ozonwerten. |
Änderungsantrag 40 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 18 a (neu) | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
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18a. Land- und Forstwirtschaft nehmen zusammen 78 % der Fläche der Union ein und spielen nach wie vor eine wichtige Rolle bei der Erhaltung der natürlichen Ressourcen, der Artenvielfalt und verschiedener Kulturlandschaften als Voraussetzung für andere menschliche Tätigkeiten in ländlichen Gebieten. Aufforstung ist ein maßgeblicher Faktor für den Bodenrückhalt und die Anpassung an den Klimawandel, während die nachhaltige Landwirtschaft zu einem besseren Schutz der Böden und zu einer höheren Wasserqualität beiträgt. Umfassende und traditionelle Verfahren mit einem hohem Wert für die Umwelt und den Erhalt der Artenvielfalt sollten gefördert werden, ebenso wie Produktion und Verbrauch vor Ort, wodurch ebenfalls THG-Emissionen vermieden werden können, und es sollte verstärkt auf integrierte und innovative landwirtschaftliche Methoden gesetzt werden, wie Präzisionstechnologien und ökologische Ansätze. Außerdem sollte besonders darauf geachtet werden, dass die Bodenfruchtbarkeit mit nichtchemischen Düngemitteln und nachhaltigen Ertragssteigerungsmethoden erhöht wird. Mit der richtigen Politik, vor allem einer umfassend neu organisierten GAP, kann die CO2-Speicherkapazität landwirtschaftlicher Flächen gesteigert werden. Der Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) ist tatsächlich der einzige Sektor, in dem aufgrund dieser CO2-Speicherkapazität Kohlenstoff gespeichert werden kann. |
Änderungsantrag 41 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 19 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
19. Um das Naturkapital der EU zu schützen, zu erhalten und zu verbessern, müssen die Probleme deshalb auch an der Quelle angegangen werden, unter anderem durch bessere Einbeziehung der Naturkapitalziele in andere Politikbereiche, wobei sicherzustellen ist, dass die politischen Maßnahmen kohärent sind und positive Nebeneffekte erzielen. Die in den Reformvorschlägen der Kommission vorgesehenen Ökologisierungsmaßnahmen, vor allem für die europäische Agrar-, Fischerei- und Kohäsionspolitik, sollen die Ökologisierung des EU-Haushalts im Rahmen des Mehrjährigen Finanzrahmens 2014-2020 (MFR) fördern. Aquatische Ökosysteme in ländlichen Gebieten sollten beispielsweise davon profitieren, dass die Erzeugerbeihilfen künftig, wie in den Vorschlägen der Kommission zur Reform der GAP vorgesehen, an die Erfüllung entsprechender Auflagen der Wasserrahmenrichtlinie gekoppelt sind. Die Ökologisierung der GAP wird auch umweltschonende Bewirtschaftungspraktiken wie die Anbaudiversifizierung, den Schutz von Dauergrünland und die Erschließung/Unterhaltung land- und forstwirtschaftlicher ökologisch wertvoller Nutzflächen begünstigen. |
19. Um das Naturkapital der EU zu schützen, zu erhalten, zu verbessern und ihm den gebührenden Wert beizumessen müssen die Probleme deshalb auch an der Quelle angegangen werden, unter anderem durch bessere Einbeziehung der Naturkapitalziele in die Entwicklung und Umsetzung anderer politischer Maßnahmen, wobei sicherzustellen ist, dass die politischen Maßnahmen kohärent sind und positive Nebeneffekte erzielen. Die in den Reformvorschlägen der Kommission vorgesehenen Ökologisierungsmaßnahmen, vor allem für die europäische Agrar-, Fischerei- und Kohäsionspolitik, sollen die Ökologisierung des EU-Haushalts im Rahmen des Mehrjährigen Finanzrahmens 2014-2020 (MFR) fördern. Aquatische Ökosysteme in ländlichen Gebieten sollten davon profitieren, dass die Erzeugerbeihilfen künftig an die Erfüllung objektiver und messbarer Kriterien entsprechend der Wasserrahmenrichtlinie gekoppelt sind, denn eine Landwirtschaft, die an der Einhaltung von strengen Umweltauflagen ausgerichtet ist, kann somit nicht nur die Qualität der Böden sichern bzw. nachhaltig verbessern und die Biodiversität in ländlichen Gebieten erhalten, sondern auch einen wesentlichen Beitrag zur Erhöhung der Luft- und Wasserqualität leisten. Die Ökologisierung der GAP wird auch umweltschonende Bewirtschaftungspraktiken wie die Anbaudiversifizierung, den Schutz von Dauergrünland und -weiden, den nachhaltigen Feldwaldbau und die Erschließung/Unterhaltung land- und forstwirtschaftlicher ökologisch wertvoller Nutzflächen begünstigen. Wesentlicher Bestandteil einer nachhaltigen Landwirtschaft ist eine Bewirtschaftung in Verantwortung für zukünftige Generationen, die zugleich ressourcenschonend und produktiv ist. |
Änderungsantrag 42 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 20 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
20. Was die Meeresumwelt anbelangt, so bietet der maritime Sektor zwar wirtschaftliche Möglichkeiten (Fischerei, Schifffahrt und Aquakultur, Rohstoffgewinnung, Offshore-Energie und Meeres-Biotechnologie), doch muss sichergestellt werden, dass die Nutzung dieser Möglichkeiten dem Ziel der Erhaltung und nachhaltigen Bewirtschaftung der Meeres- und Küstenökosysteme nicht zuwiderläuft. |
20. Was die Meeresumwelt anbelangt, trägt die Union eine vorrangige Verantwortung, da sie, insbesondere aufgrund der europäischen Überseegebiete, weltweit über die größte Meeresfläche verfügt. So bietet der maritime Sektor zwar wirtschaftliche Möglichkeiten (Fischerei, Schifffahrt und Aquakultur, Rohstoffgewinnung, Offshore-Energie und Meeres-Biotechnologie), doch muss sichergestellt werden, dass die Nutzung dieser Möglichkeiten dem Ziel der Erhaltung und nachhaltigen Bewirtschaftung der Meeres- und Küstenökosysteme nicht zuwiderläuft. Ein integriertes europäisches Küstenzonenmanagement kann in Verbindung mit einer nachhaltigen maritimen Raumplanung ein wirksames Instrument zur Steuerung der Meeres- und Küstenaktivitäten und zum Ausgleich zwischen den verschiedenen Funktionen des Meeresraums darstellen. |
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Die Meeresumwelt leidet ebenfalls an einem chronischen Rückstand in Sachen Umweltschutz, da das europäische ökologische Netz Natura 2000 für das Meer1, das im Jahr 2012 fertiggestellt werden sollte, bisher weder ökologisch kohärent noch funktionsfähig ist. Die Mitgliedstaaten haben sich stark dafür eingesetzt, das Netz Natura 2000 für das Meer auf der Grundlage vorhandener wissenschaftlicher Kenntnisse und der Umsetzung von Programmen für den Erwerb von wissenschaftlichem Fachwissen auf hoher See auszuweiten, um das Netz fertigzustellen; diese Bemühungen müssen jedoch weiterverfolgt werden. Die Wirksamkeit der Bewirtschaftung von geschützten Meeresgebieten muss verbessert werden, vor allem im Mittelmeer. |
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1 COM(2006)0216 vom 22. Mai 2006. |
Änderungsantrag 43 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 21 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
21. Ökosystembasierte Ansätze für den Klimaschutz und die Klimaanpassung, die auch der biologischen Vielfalt zugute kommen und die Bereitstellung anderer Ökosystemdienstleistungen fördern, sollten im Rahmen der Klimapolitik der EU umfassender zum Einsatz kommen; andere Umweltziele wie die Erhaltung der Biodiversität und der Gewässerschutz sollten bei Entscheidungen über erneuerbare Energien umfassend berücksichtigt werden. Darüber hinaus müssen Maßnahmen zur Bekämpfung verkehrsbedingter Luftverunreinigungen und CO2-Emissionen vorgesehen werden. |
21. Ökosystembasierte Ansätze für den Klimaschutz und die Klimaanpassung, die auch der biologischen Vielfalt zugute kommen und die Bereitstellung anderer Ökosystemdienstleistungen fördern, sollten im Rahmen der Klimapolitik der EU umfassender zum Einsatz kommen; andere Umweltziele wie die Erhaltung der Biodiversität und der Boden- und Gewässerschutz sollten bei Entscheidungen über erneuerbare Energien umfassend berücksichtigt werden. Darüber hinaus müssen Maßnahmen zur Bekämpfung verkehrsbedingter Luftverunreinigungen und CO2-Emissionen vorgesehen werden. |
Änderungsantrag 44 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 22 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
22. Die Degradation, Fragmentierung und nicht nachhaltige Nutzung von Flächen in der EU beeinträchtigen die Bereitstellung mehrerer wichtiger Ökosystemdienstleistungen, gefährden die biologische Vielfalt und machen Europa anfälliger gegenüber dem Klimawandel und Naturkatastrophen. Sie fördern außerdem die Bodendegradation. Über 25 % des Gebiets der EU sind von wasserbedingter Bodenerosion betroffen, die die Bodenfunktionen und die Süßwasserqualität beeinträchtigt. Auch Bodenkontamination und Bodenversiegelung sind anhaltende Probleme. EU-weit gelten mehr als eine halbe Million Standorte als kontaminiert, und bis zu ihrer Identifizierung und Untersuchung stellen sie weiterhin ein potenziell schwerwiegendes Umwelt- und Gesundheitsrisiko dar. Jedes Jahr werden über 1 000 km² Landfläche Wohnungsbau-, Industrie-, Verkehrs- oder Freizeitzwecken gewidmet. Diese langfristigen Nutzungsänderungen lassen sich kaum oder nur zu einem hohen Preis umkehren und erfordern fast immer Kompromisse zwischen den verschiedenen sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Belangen. Die Raumplanungsbeschlüsse der Mitgliedstaaten sollten nachhaltiger werden. |
22. Die Degradation, Fragmentierung und nicht nachhaltige Nutzung von Flächen innerhalb und außerhalb der EU beeinträchtigen die Bereitstellung mehrerer wichtiger Ökosystemdienstleistungen, gefährden die biologische Vielfalt und machen Europa anfälliger gegenüber dem Klimawandel und Naturkatastrophen. Sie fördern außerdem die Bodendegradation und Wüstenbildung. Über 25 % des Gebiets der EU sind von wasserbedingter Bodenerosion betroffen, die die Bodenfunktionen und die Süßwasserqualität beeinträchtigt. Auch Bodenkontamination und Bodenversiegelung sind anhaltende Probleme. EU-weit gelten mehr als eine halbe Million Standorte als kontaminiert, und bis zu ihrer Identifizierung und Untersuchung stellen sie weiterhin potenziell schwerwiegende ökologische, wirtschaftliche und soziale Risiken, einschließlich Gesundheitsrisiken, dar. Jedes Jahr werden über 1 000 km² Landfläche Wohnungsbau-, Industrie-, Verkehrs- oder Freizeitzwecken gewidmet. Solch eine künstliche Versiegelung der Böden wirkt sich negativ auf den natürlichen Wasserhaushalt aus, weil das Oberflächenwasser nicht mehr versickern und in das Grundwasser gelangen kann. Da der Boden dadurch nicht mehr in der Lage ist, Regenwasser aufzunehmen und zu speichern, kommt es zu einem erhöhten Abfluss und in dessen Konsequenz zu Überschwemmungen und einem Mangel an Trinkwasser. Diese langfristigen Nutzungsänderungen lassen sich kaum oder nur zu einem hohen Preis umkehren und erfordern fast immer Kompromisse zwischen den verschiedenen sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Belangen. Die Raumplanungsbeschlüsse der Mitgliedstaaten müssen aus diesem Grund die für die Bebauung freigegebenen Flächen exakt definieren und in ihrem Umfang beschränken. Als Ausgleich für die unvermeidliche Versiegelung großflächiger Gebiete sind ökologische Ausgleichflächen in ausreichendem Maße zu schaffen, wobei insbesondere dem Erhalt der biologischen Vielfalt und dem Wasserschutz Rechnung zu tragen ist, um das Ziel zu erreichen, dass bis 2050 netto keine Flächen mehr verbraucht werden. |
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Um dem gravierenden Problem der Bodenversiegelung zu begegnen, sollten die Mitgliedsstaaten dazu angehalten werden, Schritte zur Reduzierung des Flächenverbrauchs einzuleiten und den Erhalt landwirtschaftlicher Flächen zur Produktion von Nahrungsmitteln, Futtermitteln und nachwachsenden Rohstoffen voranzubringen. |
Änderungsantrag 45 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 23 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
23. Um die wichtigsten anthropogenen Belastungen von Flächen, Böden und anderen Ökosystemen in Europa zu verringern, sind Maßnahmen zu treffen, die gewährleisten, dass bei Flächennutzungsentscheidungen auf allen relevanten Ebenen ökologische, soziale und wirtschaftliche Auswirkungen gebührend berücksichtigt werden. Auf dem Rio+20-Gipfel wurde eine „flächendegradationsneutrale Welt“ gefordert. Die EU und ihre Mitgliedstaaten sollten darüber nachdenken, wie eine derartige Verpflichtung innerhalb ihrer jeweiligen Zuständigkeiten am besten erfüllt werden könnte und wie sich Bodenqualitätsfragen innerhalb eines verbindlichen Rechtsrahmens am besten regeln lassen. Es werden auch Ziele für eine nachhaltige Flächen- und Bodennutzung festgelegt. |
23. Um die wichtigsten anthropogenen Belastungen von Flächen, Böden und anderen Ökosystemen in Europa zu verringern, sind Maßnahmen zu treffen, die gewährleisten, dass bei Flächennutzungsentscheidungen auf allen relevanten Ebenen ökologische, soziale und wirtschaftliche Auswirkungen gebührend berücksichtigt werden. Auf dem Rio+20-Gipfel wurde im Hinblick auf die wirtschaftliche und soziale Bedeutung einer verantwortungsvollen Landbewirtschaftung eine „flächendegradationsneutrale Welt“ gefordert. Die EU und ihre Mitgliedstaaten sollten unverzüglich darüber nachdenken, wie eine derartige Verpflichtung innerhalb ihrer jeweiligen Zuständigkeiten am besten erfüllt werden könnte und wie sich Bodenqualitätsfragen unter Verwendung eines risikobasierten Ansatzes innerhalb eines verbindlichen Rechtsrahmens am besten regeln lassen, wobei auf relevante Aspekte des Vorschlags der Kommission für eine Richtlinie zum Schutz der Böden und zur Änderung der Richtlinie 2004/35/EG zurückgegriffen werden sollte. Der Austausch von Fachwissen und Erfahrungen unter den Mitgliedstaaten ist ebenfalls zu fördern. Es sollten auch Ziele für eine nachhaltige Flächen- und Bodennutzung festgelegt werden. |
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1 COM(2006)0232 vom 22.9.2006. |
Änderungsantrag 46 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 24 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
24. Auch wenn in der EU die Stickstoff- und Phosphoreinträge in die Umwelt in den letzten 20 Jahren stark zurückgegangen sind, werden Luft- und Wasserqualität nach wie vor durch übermäßige Nährstoffeinträge beeinträchtigt, die auch die Ökosysteme negativ beeinflussen und somit die Gesundheit des Menschen ernsthaft gefährden. Vor allem Ammoniakeinträge infolge ineffizienter Düngerbewirtschaftung und unzulänglicher Abwasserbehandlung müssen dringend geregelt werden, um die Nährstoffeinträge spürbar weiter zu senken. Auch im Interesse einer kostenwirksamen und ressourceneffizienten Lenkung des Nährstoffkreislaufs und einer effizienteren Nutzung von Düngemitteln sind weitere Anstrengungen erforderlich. Dazu müssen die Umweltvorschriften der EU zur Behebung dieser Mängel besser umgesetzt und Vorschriften erforderlichenfalls verschärft werden, d. h. der Nährstoffkreislauf muss Teil eines ganzheitlicheren Ansatzes werden, der an bestehende EU-Politiken, die für die Regelung des Problems der übermäßigen Nährstoffeinträge und der Eutrophierung wichtig sind, anknüpft und diese integriert. |
24. Auch wenn in der EU die Stickstoff- und Phosphoreinträge in die Umwelt in den letzten 20 Jahren stark zurückgegangen sind, werden Luft- und Wasserqualität nach wie vor durch übermäßige Nährstoffeinträge beeinträchtigt, die auch die Ökosysteme negativ beeinflussen und somit die Gesundheit des Menschen ernsthaft gefährden. Vor allem Ammoniakeinträge infolge ineffizienter Düngerbewirtschaftung und unzulänglicher Abwasserbehandlung müssen dringend geregelt werden, um die Nährstoffeinträge spürbar weiter zu senken. Auch im Interesse einer kostenwirksamen und ressourceneffizienten Lenkung des Nährstoffkreislaufs und einer effizienteren Nutzung von Düngemitteln sind weitere Anstrengungen und die Schaffung eines nachhaltigen Nährstoffkreislaufs zwischen städtischen und ländlichen Gebieten erforderlich. Dazu müssen die Umweltvorschriften der EU zur Behebung dieser Mängel besser umgesetzt und Vorschriften erforderlichenfalls verschärft werden, d. h. der Nährstoffkreislauf muss Teil eines ganzheitlicheren Ansatzes werden, der an bestehende EU-Politiken, die für die Regelung des Problems der übermäßigen Nährstoffeinträge und der Eutrophierung wichtig sind, anknüpft und diese integriert. |
Änderungsantrag 47 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 24 a (neu) | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
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24a. Eine weniger intensive tierische Erzeugung käme einigen der Ziele des Programms zugute, zumal sich dadurch Stickstoff- und Phosphoremissionen verringern, Gefahren für die Artenvielfalt abwenden sowie Boden-, Luft- und Wasserqualität verbessern ließen. |
Änderungsantrag 48 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 25 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
25. Maßnahmen, die im Rahmen der Biodiversitätsstrategie getroffen wurden, um 15 % der degradierten Ökosysteme in der EU wiederherzustellen und grüne Infrastrukturen zu fördern, werden dazu beitragen, das Problem der Flächenfragmentierung zu lösen und auch das Naturkapital verbessern und die Widerstandsfähigkeit der Ökosysteme steigern. Sie können außerdem kostenwirksame Optionen für den Klimaschutz, die Klimaanpassung und das Katastrophenrisikomanagement bieten. Bis dahin werden die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Kartierung und Bewertung der Ökosysteme und ihrer Dienstleistungen und die für 2015 geplante Initiative zur Vermeidung von Nettoverlusten dazu beitragen, das Naturkapital in unterschiedlichen Größenordnungen zu erhalten. Die Einbeziehung des ökonomischen Wertes von Ökosystemdienstleistungen in Bilanzierungs- und Berichterstattungssysteme auf EU- und nationaler Ebene bis 2020 wird zu einer besseren Bewirtschaftung des europäischen Naturkapitals führen. |
25. Maßnahmen, die im Rahmen der Biodiversitätsstrategie getroffen wurden, um bis 2020 15 % der degradierten Ökosysteme in der EU wiederherzustellen und grüne Infrastrukturen zu fördern, werden dazu beitragen, das Problem der Flächenfragmentierung zu lösen. Dieses Ziel sollte jedoch als Mindestwert aufgefasst werden, und die Union sollte wesentlich höhere Wiederherstellungsziele setzen, um ihrem ehrgeizigeren Kernziel und ihrer Vision für das Jahr 2050 gerecht zu werden. Maßnahmen, die im Rahmen der Biodiversitätsstrategie getroffen wurden, werden über die vollständige Umsetzung der Vogelschutz- und der Habitatrichtlinie hinaus dazu beitragen, gesunde und widerstandsfähige Ökosysteme zu schaffen und zu erhalten und ihre Leistungen zu verbessern. Sie werden auch das Naturkapital verbessern und die Widerstandsfähigkeit der Ökosysteme steigern und können außerdem kostenwirksame Optionen für den Klimaschutz, die Klimaanpassung und das Katastrophenrisikomanagement bieten. Bis dahin werden die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Kartierung und Bewertung der Ökosysteme und ihrer Dienstleistungen und die für 2015 geplante Initiative zur Vermeidung von Nettoverlusten dazu beitragen, das Naturkapital zu erhalten. Die Einbeziehung des ökonomischen Wertes von Ökosystemdienstleistungen in Bilanzierungs- und Berichterstattungssysteme auf EU- und nationaler Ebene bis 2020 wird zu einer besseren Bewirtschaftung des europäischen Naturkapitals führen.
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Änderungsantrag 49 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 26 – Unterabsatz 1 – Buchstabe a | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
(a) der Rückgang der biologischen Vielfalt und die Degradation der Ökosystemdienstleistungen aufgehalten werden und Erhalt und Verbesserung der Ökosysteme und ihrer Dienstleistungen gewährleistet sind; |
(a) der Rückgang der biologischen Vielfalt und die Degradation der Ökosystemdienstleistungen aufgehalten werden und Erhalt, Wiederherstellung und Verbesserung der Ökosysteme und ihrer Dienstleistungen gewährleistet sind, und zwar insbesondere durch die vollständige Umsetzung und wirksame Erhaltung des Netzes Natura 2000 im Verbund mit prioritären Aktionsrahmen sowie die Umsetzung des Grundsatzes der Vermeidung von Nettoverlusten („no net loss“); |
Änderungsantrag 50 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 26 – Unterabsatz 1 – Buchstabe b | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
(b) die Folgen der Belastungen von Süßwässern, Übergangsgewässern und Küstengewässern deutlich reduziert werden und der in der Wasserrahmen-richtlinie definierte gute Gewässerzustand erreicht, gehalten oder verbessert wird; |
(b) die Folgen der Belastungen von Süßwässern, Übergangsgewässern und Küstengewässern deutlich reduziert werden und der in der Wasserrahmenrichtlinie definierte gute Gewässerzustand unter anderem über Cross-Compliance-Maßnahmen erreicht, gehalten oder verbessert wird; |
Änderungsantrag 51 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 26 – Unterabsatz 1 – Buchstabe d | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
(d) die Auswirkungen von Luftverschmutzungen auf die Ökosysteme und die biologische Vielfalt weiter verringert werden; |
(d) die Auswirkungen von Luftverschmutzungen auf die Ökosysteme und die biologische Vielfalt erheblich verringert werden, damit sich das langfristige Ziel verwirklichen lässt, die kritischen Eintragsraten und Konzentrationen nicht zu überschreiten; |
Änderungsantrag 52 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 26 – Unterabsatz 1 – Buchstabe g | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
(g) Wälder und die von ihnen erbrachten Dienstleistungen geschützt werden und gegen den Klimawandel und Brände widerstandsfähiger werden. |
(g) Wälder und die von ihnen erbrachten Dienstleistungen nachhaltig geschützt und bewirtschaftet werden und gegen den Klimawandel, Brände, Unwetter und Parasitenbefall widerstandsfähiger werden; |
Änderungsantrag 53 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 26 – Unterabsatz 1 – Buchstabe g a (neu) | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
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(ga) die Bürger der Union aktiv zum Schutz, zum Erhalt und zur Stärkung des Naturkapitals der Union beitragen und dafür sorgen, dass ihm ein ihm gebührender Wert beigemessen wird. |
Änderungsantrag 54 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 26 – Unterabsatz 1 – Buchstabe g b (neu) | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
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(gb) die Bestäubung auf einem hohen Niveau gehalten wird und Maßnahmen getroffen werden, um die Gesundheit der Bienen zu unterstützen und zu fördern, und gegebenenfalls dafür zu sorgen, dass der Einsatz von Pflanzensschutzmitteln, die die Bienenvölker nachweislich schädigen, wie eine wissenschaftliche Risikobewertung ergeben hat, von Maßnahmen zur Senkung dieses Risikos begleitet werden muss. |
Änderungsantrag 55 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 26 – Unterabsatz 2 – Buchstabe a | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
(a) umfassende Umsetzung der EU-Biodiversitätsstrategie; |
(a) umfassende und unverzügliche Umsetzung der EU-Biodiversitätsstrategie; |
Änderungsantrag 56 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 26 – Unterabsatz 2 – Buchstabe a a (neu) | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
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(aa) Einleitung zusätzlicher Maßnahmen zum Schutz, zur Förderung und zur Unterstützung der Landwirtschaftssektoren, die gezeigt haben, dass sie einen Beitrag zur biologischen Vielfalt leisten, insbesondere die Bienenzucht; |
Änderungsantrag 57 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 26 – Unterabsatz 2 – Buchstabe b | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
(b) umfassende Umsetzung des Blueprints für den Schutz der europäischen Wasserressourcen; |
(b) umfassende Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und des Blueprints, unter anderem über Cross-Compliance-Maßnahmen, für den Schutz der europäischen Wasserressourcen; |
Änderungsantrag 58 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 26 – Unterabsatz 2 – Buchstabe c | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
(c) Verstärkung der Bemühungen, u. a. um bis spätestens 2020 gesunde Fischbestände zu gewährleisten, beginnend - ab 2015 – mit Fängen in Höhe oder unterhalb des höchstmöglichen Dauerertrags (maximum sustainable yield level) bei allen Fischereien, und Festsetzung eines EU-weit geltenden quantitativen Ziels für die Reduzierung von Abfällen im Meer; |
(c) Verstärkung der Bemühungen, u. a. um bis spätestens 2020 gesunde Fischbestände zu gewährleisten, beginnend – ab 2015 – mit Fängen in Höhe oder unterhalb des höchstmöglichen Dauerertrags (maximum sustainable yield level) bei allen Fischereien, um gegen die Umweltverschmutzung vorzugehen, ein EU-weit geltendes quantitatives Ziel für die Reduzierung von Abfällen im Meer festzusetzen und um das Netz von geschützten Meeresgebieten in der Union fertigzustellen; des Weiteren die Etablierung eines integrierten und kohärenten Küstenmanagements, um ein langfristiges Gleichgewicht zwischen dem Umweltschutz und der nachhaltigen Nutzung von Meeres- und Küstenräumen sicherzustellen; |
Änderungsantrag 59 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 26 – Unterabsatz 2 – Buchstabe d | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
(d) Verstärkung der Bemühungen zur umfassenden Einhaltung der Luftqualitätsvorschriften der EU und Festsetzung strategischer Ziele und Aktionen für die Zeit nach 2020; |
(d) umfassende Einhaltung der Luftqualitätsvorschriften der EU und Festsetzung strategischer Ziele und Aktionen für die Zeit nach 2020; |
Änderungsantrag 60 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 26 – Unterabsatz 2 – Buchstabe e | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
(e) Verstärkung der Bemühungen zur Verringerung der Bodenerosion und zur Vermehrung der organischen Bodensubstanz, zur Sanierung kontaminierter Standorte und zur Verbesserung der Einbeziehung von Flächennutzungsaspekten in koordinierte Beschlussfassungsprozesse auf allen relevanten Verwaltungsebenen, flankiert durch die Festsetzung von Zielen für Land und Boden als Ressourcen und von Raumplanungszielen; |
(e) Verstärkung der Bemühungen zur Verringerung der Bodenerosion und zur Vermehrung der organischen Bodensubstanz, zur Sanierung kontaminierter Standorte und zur Verbesserung der Einbeziehung von Flächennutzungsaspekten in koordinierte Beschlussfassungsprozesse auf allen relevanten Verwaltungsebenen, flankiert durch die Festsetzung von Zielen für Land und Boden als Ressourcen und von Raumplanungszielen; |
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Verstärkung der Bemühungen zur Veringerung des Flächenverbrauchs und zum Erhalt landwirtschaftlicher Flächen zur Produktion von Nahrungs- und Futtermitteln und nachwachsenden Rohstoffen; |
Änderungsantrag 61 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 26 – Unterabsatz 2 – Buchstabe f | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
(f) weitere Maßnahmen zur Reduzierung von Stickstoff- und Phosphoremissionen, einschließlich Emissionen aus städtischen und industriellen Abwässern und der Düngemittelverwendung; |
(f) weitere Maßnahmen zur Reduzierung von Stickstoffemissionen und zur Reduzierung und Verwertung von Phosphoremissionen, einschließlich Emissionen aus städtischen und industriellen Abwässern und der Düngemittelverwendung; |
Begründung | |
Es ist wichtig, die Verwertung von Phosphor zu fördern, da es ein unverzichtbarer Grundbestandteil für die Landwirtschaft ist, dessen natürliches Vorkommen nach und nach zurückgeht und der in städtischen Abwässern in bedeutenden Mengen vorhanden ist. | |
Änderungsantrag 62 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 26 – Unterabsatz 2 – Buchstabe g a (neu) | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
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(ga) Verstärkung der in der Union öffentlich bereitgestellten Informationen über die Umweltpolitik, Verbesserung der Erziehung zum Umweltschutz in den Bildungssystemen der Mitgliedstaaten und Förderung von Bürgeraktivitäten. |
Änderungsantrag 63 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz -27 (neu) | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
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- 27. Die Strategie Europa 2020 zielt auf die Förderung eines nachhaltigen Wachstums ab, indem sie einer CO2-armen Wirtschaft Priorität einräumt, die die Ressourcen effizienter nutzt und wettbewerbsfähiger ist, und zwar anhand von zwei Leitinitiativen, welche die ökologischen Ambitionen und die Ziele der Industriepolitik miteinander vereinen: „Ressourcenschonendes Europa“ und „Industriepolitik im Zeitalter der Globalisierung“1. |
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1 COM(2010)0614 vom 28. Oktober 2010. |
Änderungsantrag 64 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 27 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
27. Die Leitinitiative „Ressourcenschonendes Europa“ der Strategie „Europa 2020“ soll den Übergang zu einem Wirtschaftssystem fördern, in dem alle Ressourcen effizient genutzt werden, das Wirtschaftswachstum endgültig von der Ressourcen- und Energienutzung und ihren Umweltauswirkungen abgekoppelt ist, THG-Emissionen verringert werden, die Wettbewerbsfähigkeit durch Effizienz und Innovation gestärkt und mehr Energiesicherheit angestrebt wird. Der Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa und der Fahrplan für den Übergang zu einer wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaft sind wichtige Bausteine der Initiative, denn sie bilden das Gerüst für künftige Maßnahmen zum Erreichen der genannten Ziele. |
27. Die Leitinitiative „Ressourcenschonendes Europa“ soll den Übergang zu einem Wirtschaftssystem fördern, in dem alle Ressourcen effizient genutzt werden, Rohstoffförderung und ‑verbrauch insgesamt reduziert werden, das Wirtschaftswachstum endgültig von der Ressourcen- und Energienutzung und ihren Umweltauswirkungen abgekoppelt ist, THG-Emissionen verringert werden, die Wettbewerbsfähigkeit durch Effizienz und Innovation gestärkt und mehr Energie- und Ressourcensicherheit angestrebt wird. Der Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa, der Fahrplan für den Übergang zu einer wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaft und der Austausch bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten sind wichtige Bausteine der Initiative, denn sie bilden das Gerüst für künftige Maßnahmen zum Erreichen der genannten Ziele. |
Änderungsantrag 65 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 27 a (neu) | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
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27a. Eine europäische Bio-Wirtschaft ist für ein intelligentes und umweltverträgliches Wachstum in Europa unverzichtbar. Sie hat einen besonders spürbaren Einfluss auf die regionale Wirtschaft in der Union, begünstigt das Wirtschaftswachstum und schafft Arbeitsplätze. Voraussetzung für die Bio-Wirtschaft ist, dass in Rohstofflieferketten investiert wird, um die Versorgung mit Rohstoffen zu sichern. |
Änderungsantrag 66 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 28 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
28. Innovationen zur Verbesserung der Ressourceneffizienz müssen die gesamte Wirtschaft betreffen, wenn die Wettbewerbsfähigkeit vor dem Hintergrund steigender Ressourcenpreise und zunehmender Ressourcenknappheit und Versorgungsengpässe verbessert werden soll. Der Unternehmenssektor ist die Haupttriebfeder für innovatorische Maßnahmen und somit auch für Öko-Innovationen. Marktkräfte allein reichen jedoch nicht aus. Behördliche Maßnahmen auf EU- und nationaler Ebene sind unerlässlich, um die richtigen Rahmenbedingungen für Öko-Innovationen zu schaffen, die die Entwicklung nachhaltiger Business- oder technologischer Lösungen für Umweltprobleme fördern. |
28. Innovationen zur Verbesserung der Ressourceneffizienz und zur Verringerung des Gesamtverbrauchs an Rohstoffen müssen die gesamte Wirtschaft betreffen, wenn die Wettbewerbsfähigkeit vor dem Hintergrund steigender Ressourcenpreise, größerer Abhängigkeit von Einfuhren und zunehmender Ressourcenknappheit und Versorgungsengpässe verbessert werden soll. Als Beitrag zur Sicherung der Rohstoffversorgung sind mehr Innovationspartnerschaften zwischen Industrie und Abfallwirtschaft ebenso erforderlich wie die eingehendere Untersuchung der Wiederverwendbarkeit technologisch bedeutender Rohstoffe. Der Unternehmenssektor ist die Haupttriebfeder für innovatorische Maßnahmen und somit auch für Öko-Innovationen. Marktkräfte allein reichen jedoch nicht aus. Behördliche Maßnahmen auf EU- und nationaler Ebene sind unerlässlich, um die richtigen rechtlichen Rahmenbedingungen für Investitionen und Öko-Innovationen zu schaffen, die die Entwicklung nachhaltiger unternehmerischer oder technologischer Lösungen für Umweltprobleme und einen nachhaltigen Ressourcenverbrauch fördern. |
Änderungsantrag 67 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 29 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
29. Diese wichtige Voraussetzung für die Lösung des Umweltproblems hat auch große sozioökonomische Vorteile. Das potenzielle Beschäftigungswachstum infolge des Übergangs zu einer CO2-armen und ressourceeffizienten Wirtschaft ist für das Erreichen der Beschäftigungsziele von „Europa 2020“ ausschlaggebend. In den vergangenen Jahren hat die Zahl der Arbeitsplätze in den Bereichen Umwelttechnologie und Umweltdienstleistungen jährlich um rund 3 % zugenommen. Der Weltmarkt für Ökoindustrien wird auf einen Wert von mindestens einer Billion Euro geschätzt, der sich in den kommenden zehn Jahren voraussichtlich nahezu verdoppeln wird. Bereits heute sind europäische Unternehmen weltweit führend in den Bereichen Recycling und Energieeffizienz und sollten daher angespornt werden, diese wachsende weltweite Nachfrage mithilfe des Aktionsplans für Öko-Innovationen zu nutzen. Beispielsweise dürfte der europäische Sektor der erneuerbaren Energien bis 2020 allein mehr als 400 000 neue Arbeitsplätze generieren. |
29. Diese wichtige Voraussetzung für die Lösung des Umweltproblems hat auch große sozioökonomische Vorteile. Mithilfe der Umweltpolitik muss die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen angekurbelt werden, um die nachhaltige Industrie in der Union zu beleben. Das potenzielle Beschäftigungswachstum infolge des Übergangs zu einer versorgungssicheren und nachhaltigen CO2-armen und ressourceeffizienten Wirtschaft ist für das Erreichen der Beschäftigungsziele von „Europa 2020“ ausschlaggebend. In den vergangenen Jahren hat die Zahl der Arbeitsplätze in den Bereichen Umwelttechnologie und Umweltdienstleistungen jährlich um rund 3 % zugenommen. Der Weltmarkt für Ökoindustrien wird auf einen Wert von mindestens einer Billion Euro geschätzt, der sich in den kommenden zehn Jahren voraussichtlich nahezu verdoppeln wird. Bereits heute sind europäische Unternehmen weltweit führend in den Bereichen Recycling und Energieeffizienz und sollten daher angespornt werden, diese wachsende weltweite Nachfrage mithilfe des Aktionsplans für Öko-Innovationen zu nutzen. Beispielsweise dürfte der europäische Sektor der erneuerbaren Energien bis 2020 allein mehr als 400 000 neue Arbeitsplätze generieren. |
Änderungsantrag 68 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 29 a (neu) | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
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29a. Damit dies verwirklicht werden kann, muss die Union die nötigen Voraussetzungen für die Entwicklung der Ökoindustrie schaffen und aufrechterhalten, zu denen auch zählt, dass ihre nachhaltige Versorgung mit Rohstoffen gewährleistet wird1. |
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1 COM(2011)0025 vom 2. Februar 2011, mit dem Titel: „Grundstoffmärkte und Rohstoffe: Herausforderungen und Lösungsansätze“. |
Änderungsantrag 69 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 29 b (neu) | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
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29b. Darüber hinaus ermöglicht die „Partnerschaft für eine stärkere europäische Industrie“, die Investitionen und Innovationen in den sechs Leitmärkten der „grünen“ Wirtschaft zu beschleunigen: fortschrittliche Technologien für saubere Produktion, grundlegende Schlüsseltechnologien, Produkte biologischer Herkunft, Bauwesen und nachhaltige Rohstoffe, saubere Fahrzeuge und Schiffe und intelligente Netze1. |
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1 COM(2012)0582 vom 10. Oktober 2012, mit dem Titel: „Eine stärkere europäische Industrie bringt Wachstum und wirtschaftliche Erholung – Aktualisierung der Mitteilung zur Industriepolitik“. |
Änderungsantrag 70 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 30 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
30. Die vollständige Umsetzung des Klima- und Energiepakets der EU ist unerlässlich, um die Meilensteine für 2020 zu erreichen und bis 2050 ein wettbewerbsfähiges, CO2-armes Wirtschaftssystem zu schaffen. Die EU liegt zwar gut in der Zeit, um die heimischen THG-Emissionen bis 2020 auf 20 % unter die Werte von 1990 zu senken, Verbesserungen müssen jedoch sehr viel rascher erfolgen, wenn das Energieeffizienzziel von 20 % erreicht werden soll. Dies ist auch unter dem Aspekt der noch immer steigenden Energienachfrage und der laufenden Debatte „Flächennutzung zur Nahrungsmittelproduktion vs Flächennutzung zur Bioenergieerzeugung“ von Bedeutung. Die neue Energieeffizienz-Richtlinie dürfte diesbezüglich einen wichtigen Beitrag leisten. |
30. Die vollständige Umsetzung des Klima- und Energiepakets der EU ist unerlässlich, um die Meilensteine für 2020 zu erreichen und bis 2050 ein wettbewerbsfähiges, nachhaltiges, CO2-armes Wirtschaftssystem zu schaffen, das auf einer weitgehenden Versorgung mit erneuerbarer Energie gründet. Die Union liegt zwar gut in der Zeit, um die heimischen THG-Emissionen bis 2020 auf 20 % unter die Werte von 1990 zu senken, und sie könnte wohl noch mehr erreichen, Verbesserungen auf allen Ebenen müssen jedoch sehr viel rascher erfolgen, wenn das Energieeffizienzziel von 20 % erreicht werden soll. Die neue Energieeffizienz-Richtlinie dürfte diesbezüglich einen wichtigen Beitrag leisten, sie sollte aber durch Vorschriften für den Energieverbrauch sämtlicher energieverbrauchsrelevanter Produkte flankiert werden, die in der Union in Verkehr gebracht werden. Dies ist auch unter dem Aspekt der noch immer steigenden Energienachfrage von Bedeutung. Die Energieeffizienz muss außerdem von einer effizienten Ressourcennutzung begleitet werden. Besondere Aufmerksamkeit muss dem steigenden Wettbewerb um Land zu Ernährungs- und Energieversorgungszwecken gewidmet werden. Darüber hinaus ist unbedingt dafür zu sorgen, dass die Ressource Holz, einschließlich der Biomasse für Energiezwecke, nachhaltig bewirtschaftet und so effizient wie möglich genutzt wird, wobei der Grundsatz den Kaskadennutzung und der wirtschaftliche Kontext der unterschiedlichen Nutzungsarten dieser Ressource berücksichtigt werden müssen. Dies würde zu einer CO2-armen Wirtschaft beitragen. |
Änderungsantrag 71 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 31 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
31. Alle Wirtschaftssektoren werden sich an der Reduktion der THG-Emissionen beteiligen müssen, damit die EU ihrerseits ihren Beitrag zu den globalen Bemühungen leisten kann. Die EU muss die nächsten Schritte für ihre Klima- und Energiepolitik für die Zeit nach 2020 festlegen, um für internationale Verhandlungen über ein neues rechtsverbindliches Übereinkommen gerüstet zu sein, aber auch, um Mitgliedstaaten und Industrie einen konkreten Rahmen für die mittelfristig erforderlichen Investitionen an die Hand zu geben. Die EU muss daher politische Optionen prüfen, mit denen sich die im Fahrplan für eine emissionsarme Wirtschaft vorgegebenen Emissionsreduktionen für die Zeit nach 2020 erreichen lassen. Der Energie-Fahrplan für 2050 und das Weißbuch für den Verkehr müssen durch solide politische Rahmenregelungen untermauert werden. Die Mitgliedstaaten müssen außerdem langfristige Strategien für eine kosteneffiziente CO2-arme Entwicklung ausarbeiten und einführen, damit das Ziel der EU, im Rahmen der globalen Anstrengungen zur Begrenzung des durchschnittlichen Anstiegs der Erdtemperatur auf weniger als 2°C die THG-Emissionen bis zur Jahrhundertmitte gegenüber dem Stand von 1990 um 80 % bis 95% zu senken, erreicht wird. Das Emissionshandelssystem der EU wird weiterhin im Zentrum der EU-Klimapolitik für die Zeit nach 2020 stehen. |
31. Alle Wirtschaftssektoren werden sich an der Reduktion der THG-Emissionen beteiligen müssen, damit die EU ihren Verpflichtungen nachkommen und das Ziel erreichen kann, ihre THG-Emissionen bis 2050 um 80 bis 95 % gegenüber den Werten von 1990 zu reduzieren. Die EU muss dringend die nächsten Schritte in Richtung eines neuen klima- und energiepolitischen Rahmens für die Zeit nach 2020 mit drei rechtsverbindlichen Zielen für die Reduzierung von Emissionen, Energieeffizienz und erneuerbare Energiequellen festlegen, um für eine aktive Rolle bei den internationalen Verhandlungen über ein neues rechtsverbindliches Übereinkommen bis 2015 gerüstet zu sein, aber auch, um Mitgliedstaaten und Industrie einen konkreten Rechtsrahmen für die mittel- und langfristig erforderlichen Investitionen an die Hand zu geben. Die EU muss daher politische Optionen prüfen, mit denen sich die im Fahrplan für eine emissionsarme Wirtschaft vorgegebenen Emissionsreduktionen für die Zeit nach 2020 entsprechend den vorgeschlagenen Meilensteinen und den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen erreichen lassen. Der Energiefahrplan für 2050 und das Weißbuch für den Verkehr müssen durch solide politische Rahmenregelungen, Meilensteine und Ziele für die Jahre 2030, 2040 und 2050 untermauert werden. Die Mitgliedstaaten müssen außerdem langfristige Strategien für eine kosteneffiziente CO2-arme Entwicklung ausarbeiten und einführen, damit das Ziel der EU, im Rahmen der globalen Anstrengungen zur Begrenzung des durchschnittlichen Anstiegs der Erdtemperatur auf weniger als 2°C die CO2-Emissionen bis zur Jahrhundertmitte gegenüber dem Stand von 1990 zu senken, erreicht wird. Das Emissionshandelssystem der EU, das weiterhin im Zentrum der EU-Klimapolitik für die Zeit nach 2020 stehen wird, bedarf einer Strukturreform, damit Anreize für Investitionen in CO2-arme und nachhaltige Technologien gesetzt werden. Um ihren internationalen Verpflichtungen nachzukommen, muss die Union die Entwicklungsländer bei ihren Klimaschutzbemühungen durch den Aufbau von Kapazitäten, Finanzhilfe und Technologietransfer maßgeblich unterstützen. |
Änderungsantrag 72 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 33 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
33. Darüber hinaus werden Maßnahmen getroffen, um die Umweltleistung von auf dem EU-Markt befindlichen Gütern und Dienstleistungen während ihrer gesamten Lebensdauer zu verbessern, indem mehr umweltverträgliche Produkte bereitgestellt und Verbraucher sehr viel stärker für diese Produkte sensibilisiert werden. Dies lässt sich über einen ausgewogene Kombination aus Anreizen für Verbraucher und Unternehmen (einschließlich KMU), marktbasierten Instrumenten und Regelungen zur Reduzierung der Umweltauswirkungen der Tätigkeiten und Produkte dieser Unternehmen erreichen. Existierende Produktvorschriften wie die Richtlinien über Ökodesign und Energiekennzeichnung und die Verordnung über das Umweltzeichen werden zwecks Verbesserung der Umweltleistung und Ressourceneffizienz von Produkten während ihrer gesamten Lebensdauer überarbeitet und werden so einen kohärenteren Rahmen für nachhaltige Produktion und nachhaltigen Verbrauch in der EU bieten. |
33. Es ist ein Rechtsrahmen erforderlich, durch den Erzeuger und Verbraucher angemessene Impulse für die Förderung von Ressourceneffizienz und einer Hinwendung zu einer umweltsanierenden Kreislaufwirtschaft erhalten. Die Umweltleistung von auf dem EU-Markt befindlichen Gütern und Dienstleistungen während ihrer gesamten Lebensdauer werden mit Maßnahmen verbessert, durch die mehr umweltverträgliche Produkte bereitgestellt und Verbraucher sehr viel stärker für diese Produkte sensibilisiert werden. Um die Fragmentierung und den eingeschränkten Geltungsbereich des EU-Besitzstands im Bereich der Nachhaltigkeit in Produktion und Verbrauch zu beseitigen, müssen existierende Produktvorschriften wie die Richtlinien über Ökodesign und Energiekennzeichnung und die Verordnung über das Umweltzeichen zwecks Verbesserung der Umweltleistung und Ressourceneffizienz von Produkten während ihrer gesamten Lebensdauer konsolidiert werden. Dieser kohärentere Rechtsrahmen für nachhaltige Produktion und nachhaltigen Verbrauch wird durch Zielvorgaben und Lebenszyklusindikatoren flankiert, um Unternehmen und Einzelpersonen zu einem verantwortungsbewussteren Handeln anzuregen. Verpackungen sollen optimiert, ressourceneffiziente Geschäftsmodelle unterstützt und die Herstellerhaftung gestärkt werden. Um Verbrauchern und Nutzern vergleichbare und zuverlässige Informationen zur Verfügung zu stellen, soll eine EU-weit einheitliche Methode für die Berechnung des ökologischen Fußabdrucks von Produkten eingeführt und ökologische Kennzeichnungssystem vereinfacht und gestrafft werden. |
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Die Verbesserung der Umweltleistung von auf dem EU-Markt befindlichen Gütern und Dienstleistungen lässt sich über eine ausgewogene Kombination aus Anreizen für Verbraucher und Unternehmen (einschließlich KMU), marktbasierten Instrumenten und Regelungen zur Reduzierung der Umweltauswirkungen der Tätigkeiten und Produkte dieser Unternehmen erreichen. In diesem Zusammenhang müssen geeignete Rahmen auf Ebene der Union und der Einzelstaaten eingeführt werden, um KMU dabei zu helfen, ihre Umweltleistung zu verbessern1, vor allem durch Sensibilisierungskampagnen und Programme für technische/finanzielle Unterstützung speziell für KMU. |
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1 Entsprechend dem Grundsatz IX (Die KMU sollen in die Lage versetzt werden, Umweltprobleme in Geschäftschancen umzuwandeln) des „Small Businesse Act“ für Europa vom 25. Juni 2008. |
Änderungsantrag 73 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 34 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
34. Da 80 % aller produktbedingten Umweltauswirkungen ab der Planungsphase „vorprogrammiert“ sind, sollte der Politikrahmen der EU sicherstellen, dass auf dem EU-Markt in den Verkehr gebrachte prioritäre Produkte zwecks Optimierung der Ressourcen- und Materialeffizienz „Ökodesign“-Kriterien, also u. a. Kriterien für Recyclierbarkeit, rezyklierte Inhaltsstoffe und Haltbarkeit, erfüllen. Diese Vorgaben müssen realisierbar und durchsetzbar sein. Auf EU- und nationaler Ebene müssen verstärkt Maßnahmen getroffen werden, um Ökoinnovationshemmnisse zu beseitigen und das Potenzial der europäischen Ökoindustrie vollständig auszuschöpfen und somit grüne Arbeitsplätze zu schaffen und umweltgerechtes Wachstum zu gewährleisten. |
34. Da 80 % aller produktbedingten Umweltauswirkungen ab der Planungsphase „vorprogrammiert“ sind, sollte der Politikrahmen der EU sicherstellen, dass auf dem EU-Markt in den Verkehr gebrachte prioritäre Produkte zwecks Optimierung der Ressourcen- und Materialeffizienz „Ökodesign“-Kriterien, also u. a. Kriterien für Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Wiederverwendbarkeit, Recyclierbarkeit, Nutzung rezyklierter Inhaltsstoffe und Zerlegung, erfüllen. Auf lange Sicht müssen Produkte und deren Bestandteile aus nachhaltigen Quellen stammen und von vornherein auf Wiederverwendbarkeit ausgerichtet oder vollständig rezyklierbar sein. Diese Vorgaben müssen realisierbar und durchsetzbar sein. Auf EU- und nationaler Ebene müssen verstärkt Maßnahmen getroffen werden, um Ökoinnovationshemmnisse zu beseitigen, mehr Informationen für Verbraucher bereitzustellen und diese stärker zu sensibilisieren sowie das Potenzial der europäischen Ökoindustrie vollständig auszuschöpfen und somit grüne Arbeitsplätze zu schaffen und umweltgerechtes Wachstum zu gewährleisten. |
Änderungsantrag 74 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 35 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
35. Um einen Rahmen für Aktionen zur Verbesserung der Ressourceneffizienz zu schaffen, die über THG-Emissionen und Energie hinausgehen, müssen Ziele für die Verringerung der gesamten verbrauchsbedingten Umweltbelastungen festgesetzt werden, vor allem im Lebensmittel-, Wohnungsbau- und Mobilitätssektor. Zusammen sind diese Sektoren für nahezu 80 % dieser Belastungen verantwortlich. Auf dem Rio+20-Gipfel wurde erkannt, dass Nahrungsmittelverluste nach der Ernte sowie andere Lebensmittelverluste und das Abfallaufkommen in der gesamten Lebensmittelversorgungskette spürbar reduziert werden müssen. |
35. Um einen Rahmen für Aktionen zur Verbesserung der Ressourceneffizienz zu schaffen, die über THG-Emissionen und Energie hinausgehen, müssen die Maßstäbe und Ziele für den jeweiligen ökologischen Fußabdruck beim Land-, Wasser- und Werkstoffverbrauch und bei den CO2-Emissionen bis 2015 angenommen werden. Bis 2015 sollte zumindest einer dieser Indikatoren Teil des Europäischen Semesters sein. Ferner werden Ziele für die Verringerung der gesamten verbrauchsbedingten Umweltbelastungen festgelegt, vor allem im Lebensmittel-, Wohnungsbau- und Mobilitätssektor. Zusammen sind diese Sektoren für nahezu 80 % dieser Belastungen verantwortlich. Auf dem Rio+20-Gipfel wurde erkannt, dass Nahrungsmittelverluste nach der Ernte sowie andere Lebensmittelverluste und das Abfallaufkommen in der gesamten Lebensmittelversorgungskette spürbar reduziert werden müssen. Darüber hinaus ist es unerlässlich, die Umweltauswirkungen des europäischen Verbrauchs an Produkten und Rohstoffen, die zur Entwaldung und Waldschädigung außerhalb der EU beitragen dürften, zu bewerten und einzuschränken, um die Klimaziele zu erreichen1. |
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Die Kommission sollte daher eine umfassende Strategie zur Bekämpfung von unnötigen Lebensmittelabfällen vorlegen und die Mitgliedsstaaten im Kampf gegen übermäßiges Abfallaufkommen aktiv unterstützen. |
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1 Konkret handelt es sich um den Verbrauch von importierten Nahrungsmitteln und anderen Erzeugnissen, wie Fleisch, Soja, Palmöl oder Metallerze, die den Anforderungen der Nachhaltigkeit nicht nachkommen. Siehe COM (2008)0645 vom 17.10.2008 „Bekämpfung der Entwaldung und der Waldschädigung zur Eindämmung des Klimawandels und des Verlusts der biologischen Vielfalt“. |
Änderungsantrag 75 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 35 a (neu) | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
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35a. Die Nutzung von Getreide, das für den menschlichen Verzehr geeignet ist, als Nutztierfutter ist ressourcenineffizient, da bei der Umwandlung von pflanzlichem in tierisches Material ein Großteil des Nährwertes verlorengeht. Vergeudet werden dabei sowohl die Ackerfrucht selbst als auch der für ihr Wachstum genutzte Boden, das für ihr Wachstum genutzte Wasser und die für ihr Wachstum genutzte Energie. |
Änderungsantrag 76 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 36 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
36. Neben verbindlichen Auflagen für ein umweltorientiertes öffentliches Beschaffungswesen für bestimmte Produktkategorien haben die meisten Mitgliedstaaten freiwillige Aktionspläne sowie Ziele für spezifische Produktgruppen aufgestellt. Es besteht jedoch noch großer Spielraum auf allen Verwaltungsebenen, um Umweltauswirkungen durch die richtigen Beschaffungsentscheidungen weiter zu reduzieren. Mitgliedstaaten und Regionen sollten weitere Schritte unternehmen, um das Ziel, mindestens 50 % aller öffentlichen Aufträge an Umweltverträglichkeitskriterien zu binden, zu erreichen. Die Kommission wird die Möglichkeit der Einführung weiterer sektorspezifischer Vorschriften für die umweltorientierte öffentliche Beschaffung zusätzlicher Produktkategorien prüfen. |
36. Neben verbindlichen Auflagen für ein umweltorientiertes öffentliches Beschaffungswesen für bestimmte Produktkategorien haben die meisten Mitgliedstaaten freiwillige Aktionspläne sowie Ziele für spezifische Produktgruppen aufgestellt. Es besteht jedoch noch großer Spielraum auf allen Verwaltungsebenen, um Umweltauswirkungen durch die richtigen Beschaffungsentscheidungen weiter zu reduzieren. Mitgliedstaaten und Regionen sollten weitere Schritte unternehmen, um das Ziel, mindestens 50 % aller öffentlichen Aufträge an Umweltverträglichkeitskriterien zu binden, zu erreichen. Die Kommission wird weitere sektorspezifische Vorschriften für die umweltorientierte öffentliche Beschaffung zusätzlicher Produktkategorien vorschlagen. |
Änderungsantrag 77 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 37 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
37. In der EU bestehen auch beträchtliche Möglichkeiten zur Verbesserung der Abfallbewirtschaftung und zur besseren Nutzung von Ressourcen, Erschließung neuer Märkte, Schaffung neuer Arbeitsplätze und Reduzierung der Abhängigkeit von eingeführten Rohstoffen bei gleichzeitiger Verringerung der Umweltbelastung. Jedes Jahr fallen in der EU 2,7 Milliarden Tonnen Abfall an, wovon 98 Millionen Tonnen als gefährlich eingestuft werden. Im Schnitt werden nur 40 % der festen Abfälle wiederverwendet oder recycelt. Der Rest wird deponiert oder verbrannt. In einigen Mitgliedstaaten werden über 70 % aller Abfälle recycelt, was zeigt, dass Abfall für die EU zu einer der wichtigsten Ressourcen werden könnte. Gleichzeitig lagern viele Mitgliedstaaten über 75 % ihrer Siedlungsabfälle auf Deponien. |
37. In der EU bestehen auch beträchtliche Möglichkeiten zur Verbesserung der Abfallbewirtschaftung und zur besseren Nutzung von Ressourcen und Sekundärrohstoffen, Erschließung neuer Märkte, Schaffung neuer Arbeitsplätze und Reduzierung der Abhängigkeit von eingeführten Rohstoffen bei gleichzeitiger Verringerung der Umweltbelastung. Jedes Jahr fallen in der EU 2,7 Milliarden Tonnen Abfall an, wovon 98 Millionen Tonnen als gefährlich eingestuft werden. Im Schnitt werden nur 40 % der festen Abfälle wiederverwendet oder recycelt. Der Rest wird deponiert oder verbrannt. Entsprechend der Abfallhierarchie dürfen die Verbrennung und die Deponierung von Abfällen nur letztmögliche Lösungen der Abfallbewirtschaftung darstellen. Der Vermeidung, Wiederverwendung und dem Recycling von Abfällen muss in jedem Fall Vorrang gegeben werden. In einigen Mitgliedstaaten werden über 70 % aller Abfälle recycelt, was zeigt, dass Abfall für die EU zu einer der wichtigsten Ressourcen werden könnte. Gleichzeitig lagern viele Mitgliedstaaten über 75 % ihrer Siedlungsabfälle auf Deponien. |
Änderungsantrag 78 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 38 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
38. Den Abfall zur Ressource machen, wie dies im Fahrplan für Ressourceneffizienz gefordert wird, setzt die umfassende, EU-weite Umsetzung der EU-Abfallvorschriften sowie die strikte Anwendung der Abfallhierarchie und die Einbeziehung unterschiedlicher Abfalltypen voraus. Zusätzliche Maßnahmen sind erforderlich, um das Pro-Kopf-Abfallaufkommen in absoluten Werten zu reduzieren, die energetische Verwendung auf nicht recyclierbare Materialien zu begrenzen, die Deponielagerung nach und nach abzuschaffen, qualitativ hochwertiges Recycling zu gewährleisten und Märkte für sekundäre Rohstoffe zu erschließen. Gefährliche Abfälle müssen so bewirtschaftet werden, dass wesentliche negative Auswirkungen für die menschliche Gesundheit und die Umwelt, wie auf dem Rio+20-Gipfel vereinbart, minimiert werden. Um dies zu erreichen, sollten in der EU sehr viel systematischer marktbasierte Instrumente eingesetzt werden, die der Abfallvermeidung, dem Abfallrecycling und der Wiederverwendung von Abfällen Vorrang geben. Die Recycling-Hemmnisse auf dem europäischen Binnenmarkt sollten beseitigt, und existierende Ziele für die Vermeidung, die Wiederverwendung, das Recycling und die Rückgewinnung von Abfällen und sowie den Auslauf der Deponielagerung sollten mit Blick auf den Übergang zu einer „Kreislauf“-Wirtschaft, die durch die Kaskadennutzung von Ressourcen und ein Restmüllaufkommen von nahezu Null gekennzeichnet ist, überprüft werden. |
38. Den Abfall zur Ressource machen, wie dies im Fahrplan für Ressourceneffizienz gefordert wird, setzt die umfassende, EU-weite Umsetzung der EU-Abfallvorschriften sowie die strikte Anwendung der Abfallhierarchie unter Berücksichtigung eines Lebenszykluskonzepts hinsichtlich der Gesamtauswirkungen des Aufkommens und der Bewirtschaftung von Abfall und die Einbeziehung unterschiedlicher Abfalltypen voraus. Zusätzliche Maßnahmen, auch zur Vermeidung (beispielsweise durch die Reduzierung von Nahrungsabfällen) sind erforderlich, um das jährliche Pro-Kopf-Abfallaufkommen in absoluten Werten erheblich zu reduzieren, die energetische Verwendung auf nicht recyclierbare und nicht kompostierbare Materialien zu begrenzen, die Deponielagerung recyclierbarer, kompostierbarer und verbrennbarer Materialien nach und nach abzuschaffen, außer für gewisse gefährliche Abfälle, bei denen die Deponielagerung die unbedenklichste Entsorgungsmethode wäre, die Wiederverwendung zu fördern, hochwertiges Recycling und schadstofffreie Wertstoffzyklen zu gewährleisten und Märkte für sekundäre Rohstoffe zu erschließen. Gefährliche Abfälle müssen so bewirtschaftet werden, dass wesentliche negative Auswirkungen für die menschliche Gesundheit und die Umwelt, wie auf dem Rio+20-Gipfel vereinbart, minimiert werden. Um dies zu erreichen, sollten in der EU sehr viel systematischer eine geeignete Kombination politischer und marktbasierter Instrumente, die der fünfstufigen Abfallhierarchie entsprechen, eingesetzt und die Infrastrukturen für die Bewirtschaftung von Abfällen geplant werden. Die Recycling-Hemmnisse auf dem europäischen Binnenmarkt sollten beseitigt, und existierende Ziele für die Vermeidung, die Wiederverwendung, das Recycling und die Rückgewinnung von Abfällen und sowie den Auslauf der Deponielagerung sollten mit Blick auf den Übergang zu einer „Kreislauf“-Wirtschaft, die durch die Kaskadennutzung von Ressourcen und ein Restmüllaufkommen von nahezu Null gekennzeichnet ist, überprüft werden. |
Änderungsantrag 79 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 39 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
39. Auch Ressourceneffizienz im Wassersektor muss vorrangig angegangen werden, damit ein guter Gewässerzustand erreicht werden kann. Obwohl immer mehr Teile Europas von Dürren und Wasserknappheit betroffen sind, werden noch immer geschätzte 20 % – 40 % der europäischen Wasserressourcen vergeudet, beispielsweise durch Leckagen im Verteilungssystem. Nach vorliegenden Modellierungen besteht hier in der EU noch großer Verbesserungsspielraum. Zudem dürften die steigende Wassernachfrage und die Auswirkungen des Klimawandels den Druck auf Europas Wasserressourcen noch deutlich verschärfen. Vor diesem Hintergrund sollten die EU und ihre Mitgliedstaaten durch geeignete Maßnahmen bis 2020 sicherstellen, dass Wasserentnahmen unter Berücksichtigung der Grenzen der verfügbaren erneuerbaren Wasserressourcen erfolgen, auch durch Verbesserung der Wassereffizienz mittels Marktmechanismen wie Wassergebühren, die den wahren Wert des Wassers widerspiegeln. Durch rasche Demonstration und den Einsatz von innovativen Technologien, Systemen und Geschäftsmodellen, die auf dem strategischen Durchführungsplan der Europäischen Innovationspartnerschaft für Wasser aufbauen, lassen sich Fortschritte leichter erzielen. |
39. Auch Ressourceneffizienz im Wassersektor muss vorrangig angegangen werden, damit ein guter Gewässerzustand erreicht werden kann. Obwohl immer mehr Teile Europas von Dürren und Wasserknappheit betroffen sind, werden noch immer geschätzte 20 % – 40 % der europäischen Wasserressourcen vergeudet, beispielsweise durch Leckagen im Verteilungssystem. Nach vorliegenden Modellierungen besteht hier in der EU noch großer Verbesserungsspielraum. Zudem dürften die steigende Wassernachfrage und die Auswirkungen des Klimawandels den Druck auf Europas Wasserressourcen noch deutlich verschärfen. Vor diesem Hintergrund sollten die EU und ihre Mitgliedstaaten durch geeignete Maßnahmen bis 2020 sicherstellen, dass Wasserentnahmen unter Berücksichtigung der Grenzen der verfügbaren erneuerbaren Wasserressourcen erfolgen, auch durch Verbesserung der Wassereffizienz mittels Marktmechanismen wie Wassergebühren, die den wahren Wert des Wassers widerspiegeln, wobei dafür gesorgt werden muss, dass jeder Bürger Zugang zu dieser lebenswichtigen Ressource hat. Vor allem die Sektoren Landwirtschaft und Energieproduktion als größte Verbraucher sollten zur effizienteren Nutzung der Wasserreserven angehalten werden. Durch rasche Demonstration und den Einsatz von innovativen Technologien, Systemen und Geschäftsmodellen, die auf dem strategischen Durchführungsplan der Europäischen Innovationspartnerschaft für Wasser aufbauen, lassen sich Fortschritte leichter erzielen. Die Separation gebrauchter Fette an der Quelle, bevor sie in das Abwassernetz gelangen, ihr Auffangen und ihr Recycling sollten im Zusammenhang mit der Wasseraufbereitung zu einer politischen Priorität werden. |
Änderungsantrag 80 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 40 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
40. Eine langfristige und berechenbare politische Rahmenregelung für all diese Bereiche wird dazu beitragen, Investitionen und Aktionen in dem Maße zu fördern, das erforderlich ist, um Märkte für umweltschonendere Technologien vollständig zu erschließen und nachhaltige Business-Lösungen zu fördern. Es müssen Ressourceneffizienzindikatoren und -ziele festgelegt werden, um öffentlichen und privaten Entscheidungsträgern die notwendige Hilfe für die Umstellung der Wirtschaft an die Hand zu geben. Diese Indikatoren und Ziele werden integraler Bestandteil dieses Aktionsprogramms sein, sobald sie auf EU-Ebene genehmigt wurden. |
40. Eine langfristige und berechenbare politische Rahmenregelung für all diese Bereiche wird dazu beitragen, Investitionen und Aktionen in dem Maße zu fördern, das erforderlich ist, um Märkte für umweltschonendere Technologien vollständig zu erschließen und nachhaltige Business-Lösungen zu fördern. Bis 2015 müssen Ressourceneffizienzindikatoren und -ziele für den jeweiligen ökologischen Fußabdruck beim Wasser-, Land- und Werkstoffverbrauch und bei den CO2-Emissionen festgelegt werden, um öffentlichen und privaten Entscheidungsträgern die notwendige Hilfe für die Umstellung der Wirtschaft an die Hand zu geben. Diese Indikatoren und Ziele werden integraler Bestandteil dieses Aktionsprogramms sein, sobald sie auf EU-Ebene genehmigt wurden. |
Änderungsantrag 81 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 41 – Unterabsatz 1 – Buchstabe a | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
(a) die EU ihre Klima- und Energieziele für 2020 verwirklicht hat und darauf hinarbeitet, ihre THG-Emissionen bis 2050 als Teil der globalen Bemühungen zur Begrenzung des Anstiegs der Erdtemperatur auf unter 2°C um 80 % bis 95 % gemessen am Stand von 1990 zu reduzieren; |
(a) die EU ihre Klima- und Energieziele für 2020 verwirklicht hat und darauf hinarbeitet, ihre THG-Emissionen bis 2050 als Teil der globalen Bemühungen zur Begrenzung des Anstiegs der Erdtemperatur auf unter 2°C um 80 % bis 95 % gemessen am Stand von 1990 zu reduzieren; die Klimaschutz- und Energieziele für 2030 vereinbart wurden; |
Änderungsantrag 82 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 41 – Unterabsatz 1 – Buchstabe b | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
(b) die Umweltauswirkungen der europäischen Industrie in allen wichtigen Sektoren insgesamt signifikant zurückgegangen sind und sich die Ressourceneffizienz verbessert hat; |
(b) die Umweltauswirkungen der europäischen Industrie in allen wichtigen Sektoren insgesamt signifikant zurückgegangen sind und sich die Ressourceneffizienz durch Marktanreize und politische Anreize, mit denen der Einsatz bewährter Verfahren bei Unternehmen honoriert wird, verbessert hat; die Ressourceneffizienz in der gesamten Produktionskette und während des gesamten Lebenszyklus eines Erzeugnisses messbar und anhand von Benchmarks einstufbar ist; |
Änderungsantrag 83 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 41 – Unterabsatz 1 – Buchstabe c | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
(c) die Umweltauswirkungen von Produktion und Verbrauch insgesamt zurückgegangen sind, insbesondere in den Sektoren Lebensmittel, Wohnungsbau und Mobilität; |
(c) die Umweltauswirkungen von Produktion und Verbrauch durch strukturelle Veränderungen bei Produktion, Technologie und Innovation sowie von Verbrauchsmustern und Lebenswandel insgesamt zurückgegangen sind, insbesondere in den Sektoren Lebensmittel, Wohnungsbau und Mobilität; |
Änderungsantrag 84 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 41 – Unterabsatz 1 – Buchstabe c a (neu) | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
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(ca) weitere Entwaldungen verhindert und mit Entwaldungen im Zusammenhang stehende Rohstoffe und Erzeugnisse vom EU-Markt genommen werden; |
Änderungsantrag 85 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 41 – Unterabsatz 1 – Buchstabe d | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
(d) die Ressource Abfall sicher bewirtschaftet wird, das Abfallaufkommen pro Kopf in absoluten Werten rückläufig, die energetische Verwertung auf nicht recyclierbare Materialien begrenzt und das Deponieren recyclierbarer und kompostierbarer Materialien nicht länger möglich ist; |
(d) Abfall sicher vermieden oder als Ressource bewirtschaftet wird, ohne dass dabei ein Schaden für die Umwelt oder Gesundheit entsteht, das Abfallaufkommen pro Kopf in absoluten Werten rückläufig, die energetische Verwertung auf nicht recyclierbare und nicht kompostierbare Materialien begrenzt und das Deponieren recyclierbarer, kompostierbarer und verbrennbarer Materialien nicht länger möglich ist, mit Ausnahme bestimmter gefährlicher Abfälle, in deren Fall die Deponierung den sichersten Entsorgungsweg darstellen würde; |
Änderungsantrag 86 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 41 – Unterabsatz 2 – Buchstabe a | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
(a) vollständige Umsetzung des Klima- und Energiepakets und Festlegung des klima- und energiepolitischen Rahmens der EU für die Zeit nach 2020; |
(a) vollständige Umsetzung des Klima- und Energiepakets und Festlegung des klima- und energiepolitischen Rahmens der EU für die Zeit nach 2020 durch Festlegung eines energie- und klimaschutzpolitischen Rahmens für 2030, der auf drei rechtlich verbindlichen Zielen im Hinblick auf die THG-Emissionen, erneuerbare Energieträger und die Energieeffizienz basiert, die den Etappenzielen entsprechen, die im Fahrplan für den Übergang zu einer wettbewerbsfähigen Wirtschaft mit niedrigem CO2-Ausstoß bis 2050 festgelegt sind; |
Änderungsantrag 87 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 41 – Unterabsatz 2 – Buchstabe b | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
(b) allgemeine Einführung „bester verfügbarer Techniken” und Verstärkung der Bemühungen zur Förderung der Einführung neuer innovativer Technologien, Prozesse und Dienstleistungen; |
(b) allgemeine Einführung „bester verfügbarer Techniken” im Rahmen der Richtlinie über Industrieemissionen und Verstärkung der Bemühungen zur Förderung der Einführung neuer innovativer Technologien, Prozesse und Dienstleistungen; |
Änderungsantrag 88 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 41 – Unterabsatz 2 – Buchstabe b a (neu) | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
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(ba) die Verringerung von Verpackungen und Transporten während des Lebenszyklus von Produkten; |
Änderungsantrag 89 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 41 – Unterabsatz 2 – Buchstabe c | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
(c) Dynamisierung öffentlicher und privater Forschungs- und Innovationsbemühungen, die für die Einführung innovativer Technologien, Systeme und Geschäftsmodelle erforderlich sind, welche ihrerseits den Übergang zu einer CO2-armen und ressourceneffizienten Wirtschaft beschleunigen und die Kosten dieses Übergangs reduzieren; |
(c) Dynamisierung öffentlicher und privater Forschungs- und Innovationsbemühungen, die für die Einführung innovativer Technologien, Systeme und Geschäftsmodelle erforderlich sind, welche ihrerseits den Übergang zu einer CO2-armen und ressourceneffizienten Wirtschaft beschleunigen, und die Kosten dieses Übergangs reduzieren und dazu beitragen, die Verschwendung von Lebensmitteln über die gesamte Kette hinaus wesentlich zu verringern; |
Änderungsantrag 90 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 41 – Unterabsatz 2 – Buchstabe c a (neu) | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
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(ca) Festlegung von Indikatoren und Zielsetzungen für Ressourceneffizienz bis 2015, die auf dem Fahrplan für Ressourceneffizienz beruhen; Einführung eines Leitindikators und -ziels im Europäischen Semester, die durch eine Übersichtstafel der Indikatoren ergänzt werden, die für Flächennutzung, CO2, Wasser und Werkstoffe gelten; |
Änderungsantrag 91 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 41 – Unterabsatz 2 – Buchstabe d | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
(d) Festlegung einer kohärenteren Rahmenregelung für nachhaltige Produktion und nachhaltigen Verbrauch; Überprüfung der Produktvorschriften zwecks Verbesserung der Umweltleistung und der Ressourceneffizienz von Produkten während ihrer gesamten Lebensdauer; Festsetzung von Zielen für die Verringerung der verbrauchsbedingten Umweltbelastungen insgesamt; |
(d) Festlegung einer kohärenteren Rahmenregelung für nachhaltige Produktion und nachhaltigen Verbrauch, in der gegebenenfalls auch eine Konsolidierung der vorhandenen Instrumente in einem kohärenten Rechtsrahmen vorgesehen ist; Überprüfung der Produktvorschriften zwecks Verbesserung der Umweltleistung und der Ressourceneffizienz von Produkten während ihrer gesamten Lebensdauer; Stimulation der Verbrauchernachfrage nach umweltfreundlichen Erzeugnissen und Dienstleistungen durch Verbesserung des Angebots, der Erschwinglichkeit, der Funktionalität und der Attraktivität derselben; Förderung des Grundsatzes der kaskadischen Nutzung von Rohstoffen; Erarbeitung von Indikatoren und Festsetzung von Zielen für die Verringerung der verbrauchsbedingten Umweltbelastungen insgesamt; Bekämpfung der Verschwendung von Lebensmitteln; Vereinfachung und Ausweitung der Umweltkennzeichnung von Produkten; |
Änderungsantrag 92 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 41 – Unterabsatz 2 – Buchstabe d a (neu) | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
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(da) Berücksichtigung von Änderungen auf dem Arbeitsmarkt und Entwicklung von Bildungsprogrammen für Tätigkeiten in einer umweltschonenden Wirtschaft. |
Änderungsantrag 93 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 41 – Unterabsatz 2 – Buchstabe d b (neu) | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
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(db) Verstärkung der Bemühungen zur Verwirklichung des Ziels, mindestens 50 % aller öffentlichen Aufträge an Umweltverträglichkeitskriterien zu binden, und zur Schaffung eines freiwilligen Verbands der EU-Unternehmen, die umweltbewusst einkaufen; |
Änderungsantrag 94 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 41 – Unterabsatz 2 – Buchstabe e | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
(e) vollständige Umsetzung des EU-Abfallrechts, auch durch Anwendung der Abfallhierarchie, effiziente Nutzung marktbasierter Instrumente und Maßnahmen, die gewährleisten, dass die Deponielagerung von Abfällen effektiv ausläuft, die energetische Verwendung auf nicht recyclierbare Materialien begrenzt ist, recyclierte Abfälle in der EU als wichtige und zuverlässige Rohstoffquelle verwendet werden, gefährliche Abfälle sicher bewirtschaftet werden und die Erzeugung dieser Abfälle eingeschränkt wird, illegale Abfallverbringungen unterbunden und auf dem Binnenmarkt vorhandene Hemmnisse für umweltschonende Recycling-Aktivitäten in der EU beseitigt werden; |
(e) vollständige Umsetzung und Stärkung des EU-Abfallrechts sowie Reduzierung des Abfallaufkommens auf nahezu Null, auch durch Anwendung der Abfallhierarchie entsprechend der Abfallrahmenrichtlinie und effiziente Nutzung marktbasierter Instrumente und Maßnahmen, um das Abfallaufkommen zu reduzieren, die Wiederverwendung zu fördern, hochwertiges Recycling und schadstofffreie Wertstoffzyklen sicherzustellen, sodass Abfälle in der EU als wichtige und zuverlässige Rohstoffquelle verwendet werden können, ein hochwertiges Trennsystem einzurichten und dafür zu sorgen, dass die energetische Verwertung auf nicht recyclierbare, ncht abbaubare und nicht kompostierbare Materialien begrenzt wird, dass die Deponielagerung von recyclierbaren, kompostierbaren und verbrennbaren Stoffen effektiv ausläuft – mit Ausnahme bestimmter gefährlicher Abfälle, in deren Fall die Deponierung den sichersten Entsorgungsweg darstellen würde – und die Entstehung gefährlicher Abfälle wesentlich gedrosselt bzw. diese Abfälle sicher bewirtschaftet werden, und dass illegale Abfallverbringungen (unter anderem auch durch verstärkte Kontrollen) unterbunden und auf dem Binnenmarkt vorhandene Hemmnisse für umweltschonende Recycling-Aktivitäten in der EU beseitigt werden, wobei dazu alle Bereiche der EU-Abfallpolitik mit Blick auf den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft sowie durch Festlegung ehrgeiziger Ziele für Recycling und Abfallvermeidung systematisch überarbeitet werden müssen; die Öffentlichkeit sollte gezielt informiert werden, um die Menschen für dieses Thema zu sensibilisieren und sie zu verantwortungsbewusstem Handeln anzuregen, um so die Umweltverschmutzung zu reduzieren und gegen umweltschädliches Verhalten vorzugehen; darüber hinaus sollten mithilfe dieser öffentlichen Informationen die Regeln für die Trennung und Sammlung von Hausmüll verständlicher werden und besser an die Bedürfnisse der Verbraucher angepasst werden, und sie sollten die Bürger zur Mülltrennung anregen; |
Änderungsantrag 95 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 41 – Unterabsatz 2 – Buchstabe e a (neu) | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
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(ea) Erarbeitung eines neuen Rechtsinstruments, mit dem die effizientere Nutzung begrenzter Biomasseressourcen auf der Grundlage einer Bewertung der allgemeinen Verfügbarkeit gefördert und der Grundsatz der Kaskadennutzung sowie Fördermaßnahmen eingeführt werden, und mit dem sichergestellt wird, dass der Gesamtbetrag der in den einzelnen Wirtschaftszweigen verwendeten Biomasse auf ein Volumen begrenzt wird, das das Ökosystem nachhaltig liefern kann; |
Änderungsantrag 96 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 41 – Unterabsatz 2 – Buchstabe f | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
(f) Verbesserung der Wassereffizienz durch Festlegung von Zielen auf Ebene der Flusseinzugsgebiete und Rückgriff auf Marktmechanismen wie Wassergebühren. |
(f) Verbesserung der Wassereffizienz durch Festlegung und Überwachung von Zielen auf Ebene der Flusseinzugsgebiete, Regelungen für die Nutzung behandelten Abwassers und Rückgriff auf Marktmechanismen wie Wassergebühren gemäß Artikel 9 der Wasserrahmenrichtlinie sowie durch mehr Wissen, Regulierung, Investitionskapazitäten und Berücksichtigung der Wasserproblematik in anderen Politikbereichen. |
Änderungsantrag 97 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 41 – Unterabsatz 2 – Buchstabe f a (neu) | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
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(fa) Ausarbeitung und Umsetzung eines EU-Aktionsplans zur Bewertung und Einschränkung der Umweltauswirkungen des Verbrauchs an Produkten und Rohstoffen in der Union, die zur Entwaldung und Waldschädigung außerhalb der EU beitragen dürften. |
Änderungsantrag 98 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 42 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
42. Die Umweltvorschriften der EU haben dem europäischen Bürger in Bezug auf Gesundheit und Lebensqualität beträchtliche Vorteile gebracht. Wasserqualität, Luftverschmutzung und Chemikalien zählen jedoch nach wie vor zu den Hauptumweltanliegen der europäischen Bevölkerung. Nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sind in den 53 Ländern Europas Umweltstressfaktoren für 15 % bis 20 % aller Todesfälle verantwortlich. Städtische Luftverunreinigung dürfte nach Angaben der OECD im Jahr 2050 weltweit die wichtigste umweltbedingte Mortalitätsursache sein. |
42. Die Umweltvorschriften der EU haben dem europäischen Bürger in Bezug auf Gesundheit und Lebensqualität beträchtliche Vorteile gebracht. Wasserqualität, Luftverschmutzung, Chemikalien und Lärmbelästigung zählen jedoch nach wie vor zu den Hauptumweltanliegen der europäischen Bevölkerung. Nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sind in den 53 Ländern Europas Umweltstressfaktoren für 15 % bis 20 % aller Todesfälle verantwortlich. Städtische Luftverunreinigung dürfte nach Angaben der OECD im Jahr 2050 weltweit die wichtigste umweltbedingte Mortalitätsursache sein. |
Änderungsantrag 99 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 44 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
44. Der Zugang zu Wasser von zufriedenstellender Qualität ist in einigen ländlichen Gebieten der EU noch immer problematisch, während die gute Qualität der europäischen Badegewässer nicht nur gesundheitsfördernd ist, sondern auch der europäischen Tourismusbranche zugute kommt. Die negativen Folgen von Hochwasser für die Gesundheit des Menschen und die Wirtschaftstätigkeit machen sich immer häufiger bemerkbar, zum Teil aufgrund von Änderungen des Wasserkreislaufs und der Flächennutzung. |
44. Der Zugang zu Wasser von zufriedenstellender Qualität ist in einigen ländlichen Gebieten der EU noch immer problematisch, während die gute Qualität der europäischen Badegewässer nicht nur gesundheitsfördernd ist, sondern auch der europäischen Tourismusbranche zugute kommt. Die negativen Folgen von Hochwasser für die Gesundheit des Menschen und die Wirtschaftstätigkeit machen sich immer häufiger bemerkbar, zum Teil aufgrund von Änderungen des Wasserkreislaufs und der Flächennutzung. Zur Erfüllung der EU-Rechtsvorschriften im Hinblick auf Wasser müssen Maßnahmen zur Wiederherstellung der natürlichen Flussufer und zur Wiederaufforstung der angrenzenden Flächen getroffen werden. |
Änderungsantrag 100 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 48 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
48. Die horizontale Chemikaliengesetzgebung (REACH und die Verordnungen über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung) enthält grundlegende Gesundheits- und Umweltschutzvorschriften und fördert die Einführung von Methoden, die keine Tierversuche beinhalten. Es besteht jedoch nach wie vor Unsicherheit über die Gesundheits- und Umweltauswirkungen der kombinierten Wirkungen verschiedener Chemikalien (Gemische), von Nanowerkstoffen, Chemikalien, die das endokrine (Hormon‑)System beeinflussen (endokrine Disruptoren) und Chemikalien in Produkten. In vergangenen Jahren wurde zunehmend klar, dass diese Probleme angegangen werden müssen, vor allem, wenn die EU das auf dem Weltgipfel (2002) für nachhaltige Entwicklung vereinbarte und auf dem Rio+20-Gipfel bestätigte Ziel (sicherzustellen, dass „die von Chemikalien ausgehenden erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Gesundheit und die Umwelt bis 2020 auf ein Minimum reduziert werden, und neuen und sich abzeichnenden Problemen und Herausforderungen auf wirksame, effiziente, kohärente und koordinierte Weise zu begegnen) erreichen will. Die EU wird weiterhin Konzepte entwickeln und anwenden, die die Kombinationseffekte von Chemikalien und die Sicherheitsaspekte von endokrinen Disruptoren betreffen, und ein umfassendes Konzept zur Minimierung der negativen Auswirkungen schädlicher Stoffe, einschließlich Chemikalien in Produkten, erarbeiten, das sich auf konkrete Fakten über Chemikalienexposition und Toxizität stützt. Die Sicherheit und nachhaltige Bewirtschaftung von Nanowerkstoffen sollen im Rahmen eines umfassenden Konzepts für Risikobewertung und Risikomanagement, Information und Überwachung sichergestellt werden. Kombiniert werden diese Konzepte unser chemisches Wissen verbessern und einen verlässlichen Rahmen für die Entwicklung weiterer nachhaltiger Lösungen schaffen. |
48. Die horizontale Chemikaliengesetzgebung (REACH und die Verordnungen über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung) enthält grundlegende Gesundheits- und Umweltschutzvorschriften und fördert die Einführung von Methoden, die keine Tierversuche beinhalten. Es besteht jedoch nach wie vor Unsicherheit über die gesamten Gesundheits- und Umweltauswirkungen der kombinierten Wirkungen verschiedener Chemikalien (Gemische), von Nanowerkstoffen, Chemikalien, die das endokrine (Hormon‑)System beeinflussen (endokrine Disruptoren) und Chemikalien in Produkten. In vergangenen Jahren wurde zunehmend klar, dass diese Probleme angegangen werden müssen, vor allem, wenn die EU das auf dem Weltgipfel (2002) für nachhaltige Entwicklung vereinbarte und auf dem Rio+20-Gipfel bestätigte Ziel erreichen, das heißt dafür sorgen will, dass die Belastung von Mensch und Umwelt durch Chemikalien bis 2020 auf ein Minimum reduziert und neuen und sich abzeichnenden Problemen und Herausforderungen auf wirksame, effiziente, kohärente und koordinierte Weise begegnet wird. Die EU wird für alle einschlägigen EU-Rechtsvorschriften, was die Kombinationseffekte von Chemikalien und die Sicherheitsaspekte von endokrinen Disruptoren betrifft, weiterhin Konzepte, auch Vorschriften für die Industrie, entwickeln und anwenden und ein umfassendes Konzept zur Minimierung der negativen Auswirkungen schädlicher Stoffe, einschließlich Chemikalien in Produkten, erarbeiten, das sich auf konkrete Fakten über Chemikalienexposition und Toxizität stützt und dem Vorsorgeprinzip Rechnung trägt – vor allem, um besonders gefährdete Gruppen vor der Schadstoffbelastung zu schützen. Die Sicherheit und nachhaltige Bewirtschaftung von Nanowerkstoffen sollen im Rahmen eines umfassenden Konzepts für Risikobewertung und Risikomanagement, Information und Überwachung sichergestellt werden. Kombiniert werden diese Konzepte unser chemisches Wissen verbessern und einen verlässlichen Rahmen für die Entwicklung weiterer nachhaltiger Lösungen schaffen. |
Änderungsantrag 101 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 49 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
49. Bis dahin mag der wachsende Markt für biobasierte Produkte, Chemikalien und Materialien zwar Vorteile bieten (z. B. weniger THG-Emissionen und neue Marktchancen), es muss jedoch sichergestellt werden, dass die Produkte während ihrer gesamten Lebensdauer nachhaltig sind und weder die Flächenkonkurrenz verschärfen noch zu höheren Emissionen führen. |
49. Bis dahin mag der wachsende Markt für biobasierte Produkte, Chemikalien und Materialien zwar Vorteile bieten (z. B. weniger THG-Emissionen und neue Marktchancen), es muss jedoch sichergestellt werden, dass die Produkte während ihrer gesamten Lebensdauer nachhaltig sind und weder die Konkurrenz um Flächen und Wasser verschärfen noch zu höheren Emissionen führen. |
Änderungsantrag 102 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 51 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
51. Darüber hinaus können die Maßnahmen zur Verbesserung der ökologischen Widerstandsfähigkeit und der Klimaresilienz (z. B. Wiederherstellung von Ökosystemen und Schaffung grüner Infrastrukturen) auch bedeutende sozioökonomische Vorteile haben, auch unter gesundheitlichen Gesichtspunkten. Es müssen Synergien und potenzielle Kompromisse zwischen Klima- und anderen Umweltzielen (z. B. Luftqualität) herbeigeführt werden. So könnte beispielsweise ein Brennstoffwechsel zu Zwecken des Klimaschutzes oder der Versorgungssicherheit einen spürbaren Anstieg von Feinstaub- und Gefahrstoffemissionen nach sich ziehen. |
51. Darüber hinaus können die Maßnahmen zur Verbesserung der ökologischen Widerstandsfähigkeit und der Klimaresilienz (z. B. Wiederherstellung von Ökosystemen und Schaffung grüner und blauer Infrastrukturen) auch bedeutende sozioökonomische Vorteile haben, auch unter gesundheitlichen Gesichtspunkten. Es müssen Synergien und potenzielle Kompromisse zwischen Klima- und anderen Umweltzielen (z. B. Luftqualität) herbeigeführt werden. So könnte beispielsweise ein Brennstoffwechsel zu Zwecken des Klimaschutzes oder der Versorgungssicherheit einen spürbaren Anstieg von Feinstaub- und Gefahrstoffemissionen nach sich ziehen. |
Begründung | |
Der Begriff einer grünen und blauen Infrastruktur bezeichnet ein miteinander verwobenes Netz geschützter Land- und Wasserflächen. Er stellt ein Instrument für eine nachhaltige Entwicklung des Gebiets dar und trägt zu einem günstigen Erhaltungszustand der natürlichen Habitate und der Arten sowie zu einem guten ökologischen Zustand der Wassermassen bei. Dieser Begriff eines ökologischen Netzwerks findet sich auch in die Aichi-Zielen zur Artenvielfalt für den Zeitraum 2011 – 2020 (Ziel 11) wieder. | |
Änderungsantrag 103 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 52 – Unterabsatz 1 – Buchstabe a | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
(a) die Luftqualität in der EU wesentlich besser ist; |
(a) die Luftqualität in Innenräumen und im Freien in der EU entsprechend den von der WHO empfohlenen Werten und den Leitlinien der WHO wesentlich besser wird; |
Änderungsantrag 104 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 52 – Unterabsatz 1 – Buchstabe a a (neu) | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
|
(aa) die Initiativen des Weißbuchs zur Verkehrspolitik umgesetzt werden, insbesondere durch den Übergang zur Internalisierung externer Kosten; |
Begründung | |
Diese letzte Formulierung greift den entsprechenden Wortlaut aus dem Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa (COM(2011)571 endg., S. 23) auf. | |
Änderungsantrag 105 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 52 – Unterabsatz 1 – Buchstabe b | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
(b) die Lärmbelästigung in der EU wesentlich zurückgegangen ist; |
(b) die Lärmbelästigung in der EU gemäß den von der WHO empfohlenen Werten wesentlich zurückgegangen ist; |
Änderungsantrag 106 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 52 – Unterabsatz 1 – Buchstabe d | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
(d) die Kombinationseffekte von Chemikalien sowie Sicherheitsprobleme in Bezug auf endokrine Disruptoren angemessen berücksichtigt und Umwelt- und Gesundheitsrisiken infolge der Verwendung gefährlicher Stoffe, einschließlich Chemikalien in Produkten, bewertet und minimiert werden; |
(d) die Kombinationseffekte von Chemikalien sowie Sicherheitsprobleme in Bezug auf endokrine Disruptoren in den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften angemessen berücksichtigt und Umwelt- und Gesundheitsrisiken infolge der Verwendung gefährlicher Stoffe, einschließlich Chemikalien in Produkten, bewertet und minimiert werden; langfristige Maßnahmen festgelegt werden, die auf eine schadstofffreie Umwelt ausgerichtet sind; |
Änderungsantrag 107 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 52 – Unterabsatz 1 – Buchstabe f | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
(f) bei der Anpassung an den Klimawandel sichtbare Fortschritte erzielt werden. |
(f) bei der Bekämpfung des Klimawandels und der Anpassung an dessen Folgen sichtbare Fortschritte erzielt werden. |
Änderungsantrag 108 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 52 – Unterabsatz 2 – Buchstabe -a (neu) | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
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(-a) Umsetzung der Initiativen des Weißbuchs zur Verkehrspolitik, insbesondere durch den Übergang zur Internalisierung externer Kosten; |
Änderungsantrag 109 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 52 – Unterabsatz 2 – Buchstabe a | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
(a) Aktualisierung der EU-Politik zur Luftreinhaltung unter Berücksichtigung der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse und Identifizierung von Maßnahmen zur Bekämpfung der Luftverschmutzung an der Quelle; |
(a) Aktualisierung der EU-Politik zur Luftreinhaltung unter Berücksichtigung der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse, Erarbeitung einer EU-Strategie für die Luftqualität in Innenräumen und Identifizierung von Maßnahmen zur Bekämpfung der Luftverschmutzung an der Quelle; |
Änderungsantrag 110 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 52 – Unterabsatz 2 – Buchstabe c a (neu) | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
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(ca) weitere Umsetzung der REACH-Verordnung, um Stabilität und Vorhersehbarkeit herzustellen und den Verwaltungs- und Finanzaufwand für KMU zu verringern und somit für ein hohes Maß an Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt sowie den freien Chemikalienverkehr innerhalb des Binnenmarktes zu sorgen und Unternehmen in der Union innovativer und wettbewerbsfähiger zu machen1; |
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_____________ |
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1 Gesamtbericht vom 5. Februar 2013 zu REACH gemäß Artikel 117 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) und Artikel 46 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) sowie Auswertung bestimmter Elemente der REACH-Verordnung im Einklang mit Artikel 75 Absatz 2, Artikel 138 Absatz 2, 3 und 6 der REACH-Verordnung. |
Änderungsantrag 111 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 52 – Unterabsatz 2 – Buchstabe d | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
(d) Ausarbeitung (auf Basis konkreter Fakten über Chemikalienexposition und Toxizität) einer EU-Strategie für eine nichttoxische Umwelt, die Anreize für innovative nachhaltige Ersatzstoffe bietet; |
(d) Ausarbeitung einer EU-Strategie für eine nichttoxische Umwelt bis 2018 auf der Grundlage horizontaler Maßnahmen, damit Folgendes sichergestellt ist: 1. die Sicherheit von Nanowerkstoffen und vergleichbaren modernen Werkstoffen, 2. die Minimierung der Belastung durch endokrine Disruptoren, 3. geeignete Regelungskonzepte zur Vermeidung von Kombinationseffekten von Chemikalien und 4. die Minimierung der Belastung durch Chemikalien in Produkten, unter anderem auch in eingeführten Produkten, damit schadstofffreie Werkstoffzyklen gefördert und die Schadstoffbelastung in Innenräumen reduziert wird, wobei sich diese Strategie auf konkrete Fakten über Chemikalienexposition und Toxizität stützen sollte, die wenn möglich aus Studien ohne den Einsatz von Tierversuchen gewonnen werden, um effiziente, beschleunigte Beschlussfassungsprozesse, Innovation und die Entwicklung nachhaltiger Ersatzstoffe zu fördern; |
Änderungsantrag 112 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 52 – Unterabsatz 2 – Buchstabe d a (neu) | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
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(da) Normierung auf EU-Ebene der Forschungsprotokolle und der Bewertungskriterien für das Umwelt- und Human-Biomonitoring zwecks Optimierung der Nutzung dieses Instruments bei der Gesamtbewertung der Umweltqualität und des Gesundheitszustands der Unionsbürger; |
Änderungsantrag 113 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 54 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
54. Aus der tatsächlichen Anwendung des Umweltrechts der EU ergeben sich dreierlei Vorteile: Schaffung gleicher Bedingungen für die im Binnenmarkt operierenden Marktteilnehmer, Förderung von Innovation und „Pioniervorteilen“ für europäische Unternehmen vieler Sektoren. Die Kosten, die sich aus der Nichtanwendung der Rechtsvorschriften ergeben, sind dagegen hoch mit schätzungsweise rund 50 Mrd. EUR jährlich (einschließlich der Kosten aufgrund von Vertragsverletzungen). Allein im Jahr 2009 gab es 451 Vertragsverletzungsverfahren im Zusammenhang mit dem Umweltrecht der EU. Darüber gehen der Kommission von EU-Bürgern direkt zahlreiche Beschwerden zu, von denen viele besser auf Ebene der Mitgliedstaaten oder auf lokaler Ebene behandelt werden könnten. |
54. Aus der tatsächlichen Anwendung des Umweltrechts der EU ergeben sich dreierlei Vorteile: Schaffung gleicher Bedingungen für die im Binnenmarkt operierenden Marktteilnehmer, Förderung von Innovation und „Pioniervorteilen“ für europäische Unternehmen vieler Sektoren. Die Kosten, die sich aus der Nichtanwendung der Rechtsvorschriften ergeben, sind dagegen hoch mit schätzungsweise rund 50 Mrd. EUR jährlich (einschließlich der Kosten aufgrund von Vertragsverletzungen). Die meisten Verstöße gegen EU-Recht, die im Jahr 2011 innerhalb der Union festgestellt wurden, betrafen den Bereich Umwelt – nämlich 299, was einem Anteil von 17 % an allen Verstößen entspricht – und es wurden 114 neue Verfahren in diesem Bereich eröffnet. Darüber gehen der Kommission von EU-Bürgern direkt zahlreiche Beschwerden zu, von denen viele besser auf Ebene der Mitgliedstaaten oder auf lokaler Ebene behandelt werden könnten. |
Begründung | |
Die genannten Zahlen entstammen dem 29. Jahresbericht über die Kontrolle der Anwendung des EU-Rechts (2011) (COM (2012)714). | |
Änderungsantrag 114 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 55 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
55. Die bessere Anwendung des Umweltrechts der EU in den Mitgliedstaaten erhält daher in den kommenden Jahren oberste Priorität. Bei der Anwendung sind erhebliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten wie auch innerhalb dieser zu verzeichnen. Diejenigen, die für die Anwendung des Umweltrechts auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene zuständig sind, müssen mit den erforderlichen Kenntnissen und Kapazitäten ausgestattet werden, um konkretere Vorteile aus diesen Rechtsvorschriften schöpfen zu können. |
55. Die bessere Anwendung des Umweltrechts der EU in den Mitgliedstaaten erhält daher in den kommenden Jahren oberste Priorität. Bei der Anwendung sind erhebliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten wie auch innerhalb dieser zu verzeichnen. Diejenigen, die für die Anwendung des Umweltrechts auf EU-Ebene sowie auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene zuständig sind, müssen mit den erforderlichen Kenntnissen, Instrumenten und Kapazitäten ausgestattet werden, um konkretere Vorteile aus diesen Rechtsvorschriften schöpfen zu können. |
Änderungsantrag 115 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 57 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
57. Zum ersten wird die Art und Weise, in der Informationen über die Anwendung gesammelt und verbreitet werden, verbessert, damit die breite Öffentlichkeit und Umweltfachleute umfassend darüber Bescheid wissen, wie die nationalen und lokalen Behörden die Verpflichtungen der EU umsetzen. Bei spezifischen Anwendungsproblemen einzelner Mitgliedstaaten wird eine dem maßgeschneiderten Konzept im Rahmen des Europäischen Semesters vergleichbare Hilfestellung geleistet. So werden partnerschaftliche Durchführungsvereinbarungen zwischen der Kommission und einzelnen Mitgliedstaaten getroffen, in denen es z. B. um die Frage, wo eine finanzielle Unterstützung für die Anwendung erhältlich ist, oder um bessere Informationssysteme zur Verfolgung der Fortschritte geht. |
57. Zum ersten wird die Art und Weise, in der Informationen über die Anwendung gesammelt und verbreitet werden, verbessert, damit die breite Öffentlichkeit und Umweltfachleute umfassend darüber Bescheid wissen, wie die nationalen und lokalen Behörden die Verpflichtungen der EU umsetzen. Bei spezifischen Anwendungsproblemen einzelner Mitgliedstaaten wird eine dem maßgeschneiderten Konzept im Rahmen des Europäischen Semesters vergleichbare Hilfestellung geleistet. So werden partnerschaftliche Durchführungsvereinbarungen zwischen der Kommission und einzelnen Mitgliedstaaten getroffen, in denen es z. B. um die Frage, wo eine finanzielle Unterstützung für die Anwendung erhältlich ist, oder um bessere Informationssysteme zur Verfolgung der Fortschritte geht. Um diesem Konzept zu größerer Wirksamkeit zu verhelfen, können lokale und regionale Behörden – etwa über dreiseitige Partnerschaftsabkommen – einbezogen werden, wobei das Verwaltungssystem jedes Mitgliedstaats gewahrt bleibt. Die vom Ausschuss der Regionen und von der Kommission geschaffene technische Plattform für eine Zusammenarbeit in Umweltfragen soll durch eine Vereinfachung des Dialogs und des Informationsaustauschs die Umsetzung der bestehenden Rechtsvorschriften in diesem Bereich verbessern. |
Änderungsantrag 116 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 59 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
59. Zum dritten wird die Art und Weise verbessert, in der Beschwerden über die Anwendung des Umweltrechts der EU auf nationaler Ebene behandelt und beigelegt werden. |
59. Zum dritten wird die Art und Weise verbessert und transparenter gestaltet, in der Beschwerden über die Anwendung des Umweltrechts der EU auf nationaler Ebene behandelt und beigelegt werden, und es wird für einen besseren Zugang zu den betreffenden Verfahren gesorgt. |
Änderungsantrag 117 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 60 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
60. Zum vierten erhalten die EU-Bürger im Einklang mit internationalen Verträgen und Entwicklungen, die durch das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon und die jüngste Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ausgelöst wurden, besseren Zugang zu den Gerichten in Umweltfragen sowie einen wirkungsvollen Rechtsschutz. Als Alternative zu gerichtlichen Verfahren wird zudem die außergerichtliche Streitbeilegung gefördert. |
60. Zum vierten erhalten die EU-Bürger im Einklang mit dem Übereinkommen von Århus und anderen internationalen Verträgen und Entwicklungen, die durch das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon und die jüngste Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ausgelöst wurden, Zugang zu den Gerichten in Umweltfragen sowie einen wirkungsvollen Rechtsschutz. Als Alternative zu gerichtlichen Verfahren wird zudem die außergerichtliche Streitbeilegung gefördert. |
Begründung | |
Um einen wirkungsvollen Zugang zur Justiz sicherzustellen, müssen alle Säulen des Århus-Übereinkommens Teil des umweltrechtlichen Besitzstands der EU sein. Dies entspricht den Schlussfolgerungen des Rates vom 11. Juni 2012. | |
Änderungsantrag 118 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 63 – Unterabsatz 1 – Buchstabe a | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
(a) die EU-Bürger Zugang zu klaren Informationen darüber haben, wie das Umweltrecht der EU angewendet wird; |
(a) das Übereinkommen von Århus vollständig umgesetzt wird, sodass sichergestellt ist, dass die EU-Bürger Zugang zu klaren Informationen darüber haben, wie das Umweltrecht der EU angewendet wird, Zugang zur Justiz haben und sich bei bestimmten ökologisch relevanten Entscheidungen einbringen können; |
Begründung | |
Gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 11. Juni 2012 sollte das Übereinkommen von Århus vollständig umgesetzt werden, damit die Bürger bei Umweltfragen uneingeschränkten Zugang zur Justiz haben. | |
Änderungsantrag 119 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 63 – Unterabsatz 1 – Buchstabe c a (neu) | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
|
(ca) die Forderung nach unabhängigen nationalen Regulierungsbehörden, die für die Durchsetzung des EU-Umweltrechts zuständig sind, umgesetzt ist; |
Begründung | |
In verschiedenen europäischen Richtlinien zum Binnenmarkt, aber auch in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs wurde die Forderung gestellt, die Mitgliedstaaten sollten die Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden gewährleisten und dafür sorgen, dass diese Behörden ihre Befugnisse unparteiisch und transparent wahrnehmen (vgl. beispielsweise Artikel 39 Absatz 4 der Richtlinie 2009/73/EG). Für die Regulierungsbehörde, die auf nationaler Ebene für die Durchsetzung des EU-Umweltrechts zuständig ist, sollte dasselbe gelten. | |
Änderungsantrag 120 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 63 – Unterabsatz 1 – Buchstabe d | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
(d) die Bürger mehr Vertrauen in das Umweltrecht der EU haben; |
(d) die Bürger mehr Vertrauen in das Umweltrecht der EU und seine Durchsetzung haben und bei der Lösung von Umweltfragen stärker einbezogen werden; |
Änderungsantrag 121 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 63 – Unterabsatz 2 – Buchstabe b | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
(b) Abschluss von partnerschaftlichen Durchführungsvereinbarungen zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission; |
(b) Abschluss von freiwilligen und transparenten partnerschaftlichen Durchführungsvereinbarungen zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission und Einbeziehung von lokalen und regionalen Behörden, um die Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, Probleme zu verhindern oder aufgetretene Probleme zu lösen; |
Änderungsantrag 122 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 63 – Unterabsatz 2 – Buchstabe c | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
(c) Ausweitung von verbindlichen Kriterien für wirksame Kontrollen und Überwachung durch die Mitgliedstaaten auf das gesamte Umweltrecht der EU und Aufbau ergänzender Kapazitäten auf EU-Ebene, damit Fälle behandelt werden können, in denen berechtigter Grund zur Sorge besteht, sowie Unterstützung für Netzwerke von Fachleuten; |
(c) Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Rationalisierung der bestehenden Inspektionskapazitäten und der Stärkung des IMPEL-Netzes; Ausweitung von verbindlichen Kriterien für wirksame Kontrollen und Überwachung durch die Mitgliedstaaten auf das gesamte Umweltrecht der EU und Aufbau ergänzender Kapazitäten auf EU-Ebene, damit Fälle behandelt werden können, in denen berechtigter Grund zur Sorge besteht;
|
Änderungsantrag 123 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 63 – Unterabsatz 2 – Buchstabe e | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
(e) Sicherstellung, dass die nationalen Vorschriften für den Zugang zu den Gerichten der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union Rechnung tragen, und Förderung der außergerichtlichen Streitbeilegung als Mittel, um bei Konflikten im Umweltbereich zu einvernehmlichen Lösungen zu gelangen. |
(e) Sicherstellung, dass die nationalen Vorschriften für den Zugang zu den Gerichten der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union Rechnung tragen, und Förderung der außergerichtlichen Streitbeilegung als Mittel, um bei Konflikten im Umweltbereich zu wirksamen Lösungen zu gelangen. |
Änderungsantrag 124 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Prioritäres Ziel 5 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
Prioritäres Ziel 5: Verbesserung der Faktengrundlage für die Umweltpolitik |
Prioritäres Ziel 5: Verbesserung der Wissens- und Faktengrundlage für die Umweltpolitik |
Änderungsantrag 125 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 64 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
64. Die Faktengrundlage für die Umweltpolitik der EU beruht auf Umweltüberwachung, -daten und ‑indikatoren, Bewertungen, die die Durchführung der EU-Rechtsvorschriften betreffen, sowie auf formaler wissenschaftlicher Forschung und „bürgerwissenschaftlichen“ Initiativen. Bei der Stärkung dieser Faktengrundlage hat es erhebliche Fortschritte gegeben, wodurch politische Entscheidungsträger und die Öffentlichkeit sensibilisiert, ihr Vertrauen in den faktengestützten Politikansatz gestärkt und ihr Verständnis komplexer ökologischer und gesellschaftlicher Herausforderungen erleichtert wurden. |
64. Die Faktengrundlage für die Umweltpolitik der EU beruht auf Umweltüberwachung, -daten und ‑indikatoren, Bewertungen, die die Durchführung der EU-Rechtsvorschriften betreffen, sowie auf formaler wissenschaftlicher Forschung und „bürgerwissenschaftlichen“ Initiativen. Bei der Stärkung dieser Wissens- und Faktengrundlage hat es erhebliche Fortschritte gegeben, wodurch politische Entscheidungsträger und die Öffentlichkeit sensibilisiert, ihr Vertrauen in den faktengestützten Politikansatz gestärkt und ihr Verständnis komplexer ökologischer und gesellschaftlicher Herausforderungen erleichtert wurden. |
Änderungsantrag 126 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 65 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
65. Auf EU-Ebene und internationaler Ebene sollten Schritte unternommen werden, um die Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Politik im Umweltbereich weiter zu stärken und zu verbessern, beispielweise indem „Chief Scientific Advisors“ ernannt werden, wie es die Kommission und einige Mitgliedstaaten bereits getan haben. |
65. Auf EU-Ebene und internationaler Ebene sollten Schritte unternommen werden, um die Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Politik im Umweltbereich weiter zu stärken und zu verbessern, beispielweise indem die laufenden Arbeiten der einzelstaatlichen Umweltagenturen, die Europäische Umweltagentur (EUA) und deren Europäisches Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetz (EIONET) optimiert sowie indem „Chief Scientific Advisors“ ernannt werden, wie es die Kommission und einige Mitgliedstaaten bereits getan haben. Darüber hinaus ist es wichtig, dass die EU nach dem Erwerb der Vollmitgliedschaft aktiv zum Weltrat für biologische Vielfalt (IPBES) beiträgt, um die lokale, die regionale und die internationale Ebene der Steuerung der Artenvielfalt miteinander zu verbinden. |
Änderungsantrag 127 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 66 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
66. Angesichts des Tempos der derzeitigen Entwicklungen und der Unsicherheiten über voraussichtliche künftige Trends sind jedoch weitere Schritte zur Erhaltung und Stärkung dieser Faktengrundlage erforderlich, damit sich die Politik in der EU weiterhin auf solide Kenntnisse des Umweltzustands, möglicher gegensteuernder Maßnahmen sowie von deren Auswirkungen stützen kann. |
66. Angesichts des Tempos der derzeitigen Entwicklungen und der Unsicherheiten über voraussichtliche künftige Trends sind jedoch weitere Schritte zur Erhaltung und Stärkung dieser Wissens- und Faktengrundlage erforderlich, damit sich die Politik in der EU weiterhin auf solide Kenntnisse des Umweltzustands, möglicher gegensteuernder Maßnahmen sowie von deren Auswirkungen stützen kann. |
Änderungsantrag 128 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 68 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
68. Die weitere Umsetzung des Grundsatzes „einmal erheben, vielfältig nutzen“ des gemeinsamen Umweltinformationssystems, die gemeinsamen Konzepte und Normen für die Beschaffung und Aufbereitung von Raumdaten im Rahmen der Systeme INSPIRE und GMES sowie die Bemühungen um eine Straffung der in unterschiedlichen Rechtsakten vorgesehenen Berichterstattungspflichten werden dazu beitragen, Doppelarbeit zu vermeiden und unnötigen Verwaltungsaufwand für die Behörden zu beseitigen. Die Mitgliedstaaten sollten der Öffentlichkeit besseren Zugang zu Informationen geben, die zur Bewertung der Umweltauswirkungen von Plänen, Programmen und Projekten (z. B. durch Umweltverträglichkeitsprüfungen oder strategische Umweltprüfungen) gesammelt wurden. |
68. Die weitere Umsetzung des Grundsatzes „einmal erheben, vielfältig nutzen“ des gemeinsamen Umweltinformationssystems, die gemeinsamen Konzepte und Normen für die Beschaffung und Aufbereitung von Raumdaten im Rahmen der Systeme INSPIRE und Kopernikus (früher GMES) und anderer Umweltinformationssysteme für Europa (wie BISE und WISE) sowie die Bemühungen um eine Straffung der in unterschiedlichen Rechtsakten vorgesehenen Berichterstattungspflichten werden dazu beitragen, Doppelarbeit zu vermeiden und unnötigen Verwaltungsaufwand für die Behörden zu beseitigen. Die Mitgliedstaaten sollten der Öffentlichkeit besseren Zugang zu Informationen geben, die zur Bewertung der Umweltauswirkungen von Plänen, Programmen und Projekten (z. B. durch Umweltverträglichkeitsprüfungen oder strategische Umweltprüfungen) gesammelt wurden. |
Änderungsantrag 129 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 69 – Einleitung | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
69. Es bestehen immer noch erhebliche Wissenslücken, von denen einige für die prioritären Ziele dieses Programms relevant sind. Investitionen in künftige Forschungsarbeiten zur Schließung dieser Lücken sind daher unerlässlich, damit Behörden und Unternehmen über eine solide Grundlage für Entscheidungen verfügen, die den tatsächlichen sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Nutzen und Kosten in vollem Umfang Rechnung tragen. Vier Lücken sind von ganz besonderer Bedeutung: |
69. Es bestehen immer noch erhebliche Wissenslücken, von denen einige für die prioritären Ziele dieses Programms relevant sind. Investitionen in künftige Forschungsarbeiten zur Schließung dieser Lücken sind daher unerlässlich, damit Behörden und Unternehmen in Bezug auf die neuesten wissenschaftlichen Entwicklungen über solide Kenntnisse verfügen, die den tatsächlichen sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Nutzen und Kosten in vollem Umfang Rechnung tragen. Vier Lücken sind von ganz besonderer Bedeutung: |
Änderungsantrag 130 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 69 – Spiegelstrich 2 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
– Der Übergang zu einer integrativen „grünen“ Wirtschaft erfordert, dass die Wechselwirkung zwischen sozioökonomischen und ökologischen Faktoren angemessen berücksichtigt wird. Wenn wir besser verstehen, wie nachhaltige Verbrauchs- und Produktionsmuster aussehen, wie die Kosten des Handelns bzw. Nichthandelns präziser berücksichtigt werden können, wie Änderungen des Verhaltens Einzelner und der Gesellschaft zu positiven Ergebnissen für die Umwelt beitragen können und wie die Umwelt in Europa von globalen Megatrends beeinflusst wird, kann dies dazu beitragen, dass politische Initiativen besser darauf ausgerichtet werden, die Ressourceneffizienz zu steigern und Umweltbelastungen zu mindern. |
– Der Übergang zu einer integrativen „grünen“ Wirtschaft erfordert, dass die Wechselwirkung zwischen sozioökonomischen und ökologischen Faktoren angemessen berücksichtigt wird. Wenn wir besser verstehen, wie nachhaltige Verbrauchs- und Produktionsmuster aussehen, wie Kosten und Nutzen des Handelns bzw. Nichthandelns präziser berücksichtigt werden können, wie Änderungen des Verhaltens Einzelner und der Gesellschaft zu positiven Ergebnissen für die Umwelt beitragen können und wie die Umwelt in Europa von globalen Megatrends beeinflusst wird, kann dies dazu beitragen, dass politische Initiativen besser darauf ausgerichtet werden, die Ressourceneffizienz zu steigern und Umweltbelastungen zu mindern. |
Begründung | |
Wenn es darum geht, ein besseres Verständnis für nachhaltige Verbrauchs- und Erzeugungsmuster zu entwickeln, sollten Kosten und Nutzen des Handelns bzw. Nichthandelns berücksichtigt werden. | |
Änderungsantrag 131 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 69 – Spiegelstrich 3 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
– Nach wie vor bestehen Unsicherheiten über die Auswirkungen von endokrinen Disruptoren, Gemischen, Chemikalien in Produkten und Nanowerkstoffen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt. Wenn diese Lücken geschlossen werden, kann dies die Entscheidungsfindung beschleunigen und es ermöglichen, bei der Weiterentwicklung des Acquis im Bereich Chemikalien besser auf problematische Bereiche einzugehen, während zugleich der nachhaltigere Einsatz von Chemikalien gefördert wird. Ein besseres Verständnis der die menschliche Gesundheit beeinflussenden Umweltfaktoren würde präventive politische Maßnahmen ermöglichen. |
Es bestehen zwar nach wie vor Unsicherheiten über die vollen Auswirkungen von endokrinen Disruptoren, Gemischen, Chemikalien in Produkten und Nanowerkstoffen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt, doch aktuelle Forschungsergebnisse lassen darauf schließen, dass endokrine Disruptoren die Gesundheit schädigen, wobei sie vor allem die Entwicklung von Kindern beeinträchtigen. Außerdem bestehen auch im Hinblick auf die Auswirkungen, die Kombinationseffekte von Chemikalien in Produkten, Nanowerkstoffen und vergleichbaren modernen Werkstoffen haben können, einige Bedenken. Wenn vorhandenes Wissen umgesetzt wird und die Bemühungen um die Schließung noch bestehender Wissenslücken – unter anderem gestützt auf biologische Überwachung und Umweltüberwachung, den Erfahrungsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten und harmonisierte Wissensinstrumente – fortgesetzt werden, kann die Entscheidungsfindung beschleunigt und der Acquis im Bereich Chemikalien dahingehend weiterentwickelt werden, dass er stärker auf problematische Bereiche ausgerichtet ist, und es kann auf einen nachhaltigeren Ansatz beim Umgang mit Chemikalien hingewirkt werden. Ein besseres Verständnis der die menschliche Gesundheit und die Umwelt beeinflussenden Umweltfaktoren und Belastungsniveaus würde präventive politische Maßnahmen ermöglichen. Auf dem Weg dahin sollten möglichst weitgehend alternative Testverfahren zum Einsatz kommen, um die Zahl der verwendeten Versuchstiere zu verringern. |
Änderungsantrag 132 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 70 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
70. Neue und sich abzeichnende Fragestellungen aufgrund rascher technologischer Entwicklungen, mit denen die Politik nicht Schritt halten kann (z. B. Nanowerkstoffe, nichtkonventionelle Energiequellen, CO2-Abscheidung und ‑Speicherung, elektromagnetische Wellen), stellen das Risikomanagement vor Probleme und können zu gegenläufigen Interessen, Bedürfnissen und Erwartungen führen. Dies wiederum kann zunehmende Besorgnisse in der Öffentlichkeit und eine mögliche ablehnende Haltung gegenüber neuen Technologien hervorrufen. Es bedarf daher einer breiter angelegten, explizit gesellschaftlichen Debatte über die Umweltrisiken und mögliche Kompromisse, zu denen wir angesichts bisweilen unvollständiger oder unsicherer Informationen über neue Risiken und die Art und Weise, wie mit ihnen umgegangen werden sollte, bereit sind. Ein systematischer Ansatz für das Umweltrisikomanagement wird es der EU leichter machen, technologische Entwicklungen zeitig zu ermitteln und zeitig darauf zu reagieren, und zugleich die Öffentlichkeit beruhigen. |
70. Neue und sich abzeichnende Fragestellungen aufgrund rascher technologischer Entwicklungen, mit denen die Politik nicht Schritt halten kann (z. B. Nanowerkstoffe und vergleichbare moderne Werkstoffe, nichtkonventionelle Energiequellen, CO2-Abscheidung und ‑Speicherung, elektromagnetische Wellen), stellen das Risikomanagement vor Probleme und können zu gegenläufigen Interessen, Bedürfnissen und Erwartungen führen. Dies wiederum kann zunehmende Besorgnisse in der Öffentlichkeit und eine mögliche ablehnende Haltung gegenüber neuen Technologien hervorrufen. Es bedarf daher einer breiter angelegten, explizit gesellschaftlichen Debatte über die Umweltrisiken und mögliche Kompromisse, zu denen wir angesichts bisweilen unvollständiger oder unsicherer Informationen über neue Risiken und die Art und Weise, wie mit ihnen umgegangen werden sollte, bereit sind. Ein systematischer Ansatz für das Umweltrisikomanagement wird es der EU leichter machen, technologische Entwicklungen zeitig zu ermitteln und zeitig darauf zu reagieren, und zugleich die Öffentlichkeit beruhigen. |
Begründung | |
Mit hoher Wahrscheinlichkeit werden auch in Zukunft unbekannte Stoffe bzw. Werkstoffe auf den Markt kommen. Deshalb muss dafür gesorgt werden, dass solche Werkstoffe und Stoffe ähnliche Verfahren durchlaufen müssen wie unter anderem Nanowerkstoffe. | |
Amendment 133 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Artikel 71 – Einleitung | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
71. Um die Faktengrundlage für die Umweltpolitik zu verbessern, soll das Programm dafür sorgen, dass bis 2020 |
71. Um die Wissens- und Faktengrundlage für die Umweltpolitik zu verbessern, soll das Programm dafür sorgen, dass bis 2020 |
Änderungsantrag 134 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 71 – Unterabsatz 1 – Buchstabe a | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
(a) politische Entscheidungsträger und Unternehmen über eine bessere Grundlage für die Ausarbeitung und Durchführung umwelt- und klimapolitischer Maßnahmen verfügen, was auch die Messung der Kosten und Nutzen einschließt; |
(a) politische Entscheidungsträger und Unternehmen über eine bessere Grundlage für die Ausarbeitung und Durchführung umwelt- und klimapolitischer Maßnahmen verfügen, was auch die Messung der Kosten und Nutzen des Handelns bzw. Nichthandelns einschließt; |
Änderungsantrag 135 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 71 – Unterabsatz 1 – Buchstabe c a (neu) | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
|
(ca) der Ausgabenposten der EU für die Erforschung der Gefahren, die von neuen Produkten, Verfahren und Technologien ausgehen, aufgestockt wird; |
Änderungsantrag 136 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 71 – Unterabsatz 2 – Buchstabe a | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
(a) Koordinierung der Forschungsanstrengungen in der EU und den Mitgliedstaaten und ihre Fokussierung auf die Schließung wichtiger Wissenslücken im Umweltbereich, einschließlich der Risiken von ökologischen Kipppunkten; |
(a) Vermeidung von Haushaltskürzungen für den Bereich Forschung sowie gleichzeitig Koordinierung und Förderung der Forschungsanstrengungen in der EU und den Mitgliedstaaten und ihre Fokussierung auf die Schließung wichtiger Wissenslücken im Umweltbereich, einschließlich der Risiken von ökologischen Kipppunkten, die in der Studie zu den Belastungsgrenzen unseres Planeten hervorgehoben wurden; |
Änderungsantrag 137 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 71 – Unterabsatz 2 – Buchstabe b | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
(b) Einführung eines systematischen Ansatzes für das Risikomanagement; |
(b) Einführung eines systematischen und integrierten Ansatzes für das Risikomanagement, der auf vorbeugenden Maßnahmen, dem Vorsorgeprinzip, dem Verursacherprinzip, dem Grundsatz der Beseitigung von Verunreinigungen an der Quelle sowie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit basiert; |
Änderungsantrag 138 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 71 – Unterabsatz 2 – Buchstabe c | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
(c) Vereinfachung, Rationalisierung und Modernisierung der Erhebung, Verwaltung und Weitergabe von umwelt- und klimawandelbezogenen Daten und Informationen. |
(c) Vereinfachung, Rationalisierung und Modernisierung der Erhebung, Verwaltung und Weitergabe von umwelt- und klimawandelbezogenen Daten und Informationen, einschließlich der Entwicklung und Umsetzung eines gemeinsamen europäischen Umweltinformationssystems. |
Änderungsantrag 139 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 71 – Unterabsatz 2 – Buchstabe c a (neu) | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
|
(ca) Umfassende Bewertung der Verfügbarkeit nachhaltiger Biomasse sowie konkurrierender Formen der Nutzung und des Bedarfs; |
Änderungsantrag 140 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 1 – Absatz 71 – Unterabsatz 2 – Buchstabe c b (neu) | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
|
(cb) Aufbau einer umfassenden Wissensbasis mit Informationen über Chemikalienbelastung und Toxizität, die im Zusammenhang mit der Strategie für eine schadstofffreie Umwelt als Grundlage dient. |
(Steht in Zusammenhang mit dem Änderungsantrag zu Absatz 52 Unterabsatz 2 Buchstabe d desselben Autors.) | |
Begründung | |
Der Aufbau einer umfassenden Wissensbasis mit Informationen über Chemikalienbelastung und Toxizität, die im Zusammenhang mit der Strategie für eine schadstofffreie Umwelt als Grundlage dient, sollte als Anforderung in das Programm aufgenommen werden, um die Faktengrundlage für die Umweltpolitik zu verbessern. | |
Änderungsantrag 141 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 74 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
74. Die EU und die Mitgliedstaaten müssen die richtigen Bedingungen schaffen, um – unter gebührender Berücksichtigung etwaiger nachteiliger sozialer Auswirkungen – sicherzustellen, dass Umweltexternalitäten angemessen berücksichtigt werden und die Privatwirtschaft die richtigen Marktsignale erhält. Dies erfordert eine systematischere Anwendung des Verursacherprinzips, indem umweltschädlich wirkende Subventionen schrittweise abgeschafft werden und die Steuerlast vom Faktor Arbeit auf den Faktor Umweltverschmutzung verlagert wird. In dem Maße, in dem die natürlichen Ressourcen zunehmend knapper werden, kann der mit ihrem Besitz oder ihrer ausschließlichen Nutzung verbundene wirtschaftliche Ertrag und Gewinn steigen. Ein öffentliches Eingreifen, das gewährleistet, dass diese Erträge nicht exzessiv sind und Externalitäten berücksichtigt werden, wird zur effizienteren Nutzung dieser Ressourcen führen, zur Vermeidung von Marktverzerrungen beitragen und öffentliche Einnahmen generieren. Im Rahmen des Europäischen Semesters werden Umwelt- und Klimaprioritäten verfolgt, sofern diese für das nachhaltige Wachstum einzelner Mitgliedstaaten relevant sind, wobei an diese Mitgliedstaaten länderspezifische Empfehlungen gerichtet werden. Andere marktbasierte Instrumente (z. B. Zahlungen für Ökosystemleistungen) sollten auf EU-Ebene und nationaler Ebene umfassender genutzt werden, um Anreize für eine Beteiligung der Privatwirtschaft und die nachhaltige Bewirtschaftung des Naturkapitals zu geben. |
74. Die EU und die Mitgliedstaaten müssen die richtigen Bedingungen schaffen, um – unter gebührender Berücksichtigung etwaiger nachteiliger sozialer Auswirkungen – sicherzustellen, dass Umweltexternalitäten angemessen berücksichtigt werden und die Privatwirtschaft die richtigen Marktsignale erhält. Dies erfordert eine systematischere Anwendung des Verursacherprinzips, indem umweltschädlich wirkende Subventionen schrittweise abgeschafft werden und die Steuerlast vom Faktor Arbeit auf den Faktor Umweltverschmutzung und Ressourcenverbrauch verlagert wird. In dem Maße, in dem die natürlichen Ressourcen zunehmend knapper werden, kann der mit ihrem Besitz oder ihrer ausschließlichen Nutzung verbundene wirtschaftliche Ertrag und Gewinn steigen. Ein öffentliches Eingreifen, das gewährleistet, dass diese Erträge nicht exzessiv sind und Externalitäten berücksichtigt werden, wird zur effizienteren Nutzung dieser Ressourcen führen, zur Vermeidung von Marktverzerrungen beitragen und öffentliche Einnahmen generieren. Im Rahmen des Europäischen Semesters werden durch Einführung von Leitindikatoren Umwelt- und Klimaprioritäten verfolgt, sofern diese für das nachhaltige Wachstum einzelner Mitgliedstaaten relevant sind, wobei an diese Mitgliedstaaten länderspezifische Empfehlungen gerichtet werden. Andere marktbasierte Instrumente (z. B. Zahlungen für Ökosystemleistungen) sollten auf EU-Ebene und nationaler Ebene umfassender genutzt werden, um Anreize für eine Beteiligung der Privatwirtschaft und die nachhaltige Bewirtschaftung des Naturkapitals zu geben. |
Änderungsantrag 142 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 77 a (neu) | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
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77a. Bis 2020 sollten nur noch Projekte mit Mitteln aus dem Kohäsionsfonds und den Strukturfonds der EU finanziert werden, die keine Umweltschäden verursachen.
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Begründung | |
Im Einklang mit dem Ziel, die Umwelt in der EU zu erhalten, zu schützen und den Zustand der Umwelt zu verbessern, sollten Projekte, die diesem Ziel abträglich sind, nicht mit EU-Mitteln gefördert werden. Wenn im Rahmen der Bewertung eines mit EU-Mitteln finanzierten Projekts Hinweise auf eine Schädigung der Umwelt durch das Projekt zutage treten, müssen die erhaltenen Mittel an die EU zurückgezahlt werden. | |
Änderungsantrag 143 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 78 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
78. Die Kapitalaufstockung für die Europäische Investitionsbank (EIB) im Rahmen des Pakts für Wachstum und Beschäftigung 2012 ergibt eine zusätzliche Investitionsquelle. |
78. Die Kapitalaufstockung für die Europäische Investitionsbank (EIB) im Rahmen des Pakts für Wachstum und Beschäftigung 2012 ergibt eine zusätzliche Investitionsquelle, die im Einklang mit den umwelt- und klimapolitischen Zielen der Union genutzt werden sollte. |
Änderungsantrag 144 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 79 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
79. Die Erfahrungen aus dem Programmplanungszeitraum 2007-2013 zeigen, dass für die Umwelt zwar erhebliche Mittel zur Verfügung stehen, diese aber in den ersten Jahren auf nationaler und regionaler Ebene in sehr unterschiedlichem Maße in Anspruch genommen wurden, was das Erreichen der vereinbarten Gesamt- und Einzelziele gefährden könnte. Damit dies nicht wieder vorkommt, sollten die Mitgliedstaaten Umwelt- und Klimaziele in ihre Finanzierungsstrategien und -programme für den wirtschaftlichen, sozialen und räumlichen Zusammenhalt, für die Entwicklung des ländlichen Raums und für die Meerespolitik aufnehmen, der frühzeitigen Inanspruchnahme der Mittel für umwelt- und klimawandelbezogene Maßnahmen Priorität geben und die Kapazitäten der durchführenden Stellen zur Tätigung kostenwirksamer und nachhaltiger Investitionen stärken, um die erforderliche finanzielle Unterstützung für Investitionen in diesen Bereichen in adäquater Höhe zu sichern. |
79. Die Erfahrungen aus dem Programmplanungszeitraum 2007-2013 zeigen, dass für die Umwelt zwar erhebliche Mittel zur Verfügung stehen, diese aber in den ersten Jahren auf nationaler und regionaler Ebene in sehr unterschiedlichem Maße in Anspruch genommen wurden, was das Erreichen der vereinbarten Gesamt- und Einzelziele gefährden könnte. Damit dies nicht wieder vorkommt, sollten die Mitgliedstaaten Umwelt- und Klimaziele in ihre Finanzierungsstrategien und -programme für den wirtschaftlichen, sozialen und räumlichen Zusammenhalt, für die Entwicklung des ländlichen Raums und für die Meerespolitik aufnehmen, der frühzeitigen Inanspruchnahme der Mittel für umwelt- und klimawandelbezogene Maßnahmen Priorität geben und die Kapazitäten der durchführenden Stellen zur Tätigung kostenwirksamer und nachhaltiger Investitionen stärken, um die erforderliche finanzielle Unterstützung für Investitionen in diesen Bereichen in adäquater Höhe zu sichern. Empfohlen wird beispielsweise der systematische Einsatz der in der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie vorgesehenen Rahmen für vorrangige Maßnahmen auf mitgliedsstaatlicher Ebene, um die Finanzmittelbedürfnisse des Netzwerks Natura 2000 untereinander abzustimmen. |
Änderungsantrag 145 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 79 a (neu) | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
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79a. Grundsätzlich sollten Vorschläge gemacht werden, wie die EU-Mittel für Strukturmaßnahmen insbesondere in den Bereichen Wasser, Verkehr, Energieeffizienz und Abfallwirtschaft wirksam eingesetzt werden können. So ist im Falle der Infrastrukturen der kommunalen Abfallentsorgung die Vergabe von Subventionen seitens der EU derzeit weder an die Umsetzung von Begleitmaßnahmen noch an die Verwirklichung der abfallpolitischen Ziele der EU geknüpft, was die Wirksamkeit der von der EU geleisteten Finanzierung beschränkt1. |
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_______________ |
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Vgl. diesbezüglich die Empfehlungen des Europäischen Rechnungshofs in dessen Sonderbericht Nr. 20/2012 mit dem Titel „Gewährleistet die Förderung von Infrastrukturprojekten für die Siedlungsabfallwirtschaft im Rahmen von Strukturmaßnahmen eine wirksame Unterstützung der Mitgliedstaaten beim Erreichen der Ziele der EU-Abfallpolitik?“ (ABl. C 28, 30.1.2013, S. 2). |
Begründung | |
Zu viele für Umweltmaßnahmen vorgesehene EU-Fonds werden entweder zu wenig in Anspruch genommen oder in nicht optimaler Weise verwendet. | |
Änderungsantrag 146 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 82 – Unterabsatz 2 – Buchstabe a | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
(a) schrittweise Abschaffung von umweltschädlich wirkenden Subventionen, verstärkter Einsatz von marktbasierten Instrumenten (einschließlich Besteuerung, Preisgestaltung und Gebührenerhebung), und Ausweitung der Märkte für Umweltgüter und –dienstleistungen unter angemessener Berücksichtigung etwaiger nachteiliger sozialer Auswirkungen; |
(a) unverzügliche Annahme konkreter Pläne auf der Grundlage der Definition in diesem Unterabsatz Buchstabe ab durch die Kommission und die Mitgliedstaaten bis 2014; hierzu ist insbesondere Folgendes erforderlich: schrittweise Abschaffung von allen umweltschädlich wirkenden Subventionen bis 2020 und Berichterstattung über die dabei erzielten Fortschritte im Rahmen der nationalen Reformprogramme, verstärkter Einsatz von marktbasierten Instrumenten (einschließlich einer Verlagerung der Steuerlast vom Faktor Arbeit auf den Faktor Umwelt, Preisgestaltung und Gebührenerhebung), und Ausweitung der Märkte für Umweltgüter und –dienstleistungen unter angemessener Berücksichtigung etwaiger nachteiliger sozialer Auswirkungen;
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Änderungsantrag 147 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 82 – Unterabsatz 2 – Buchstabe a a (neu) | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
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(aa) schrittweise Einstellung der Finanzierung von Umweltschäden verursachenden Projekten mit Mitteln aus dem Kohäsionsfonds und den Strukturfonds bis 2020, |
Begründung | |
Im Einklang mit dem Ziel, die Umwelt in der EU zu erhalten, zu schützen und den Zustand der Umwelt zu verbessern, sollten Projekte, die diesem Ziel abträglich sind, nicht mit EU-Mitteln gefördert werden. Wenn im Rahmen der Bewertung eines mit EU-Mitteln finanzierten Projekts Hinweise auf eine Schädigung der Umwelt durch das Projekt zutage treten, müssen die erhaltenen Mittel an die EU zurückgezahlt werden. | |
Änderungsantrag 148 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 82 – Unterabsatz 2 – Buchstabe a b (neu) | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
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(ab) Definition des Begriffs „umweltschädlich wirkende Subvention“ durch die Kommission als „eine Maßnahme der Regierung, die für Verbraucher oder Produzenten Vorteile in Form einer Aufbesserung ihre Einkünfte bzw. Senkung ihrer Ausgaben bewirkt, die jedoch in Bezug auf umweltgerechte Verfahren Nachteile birgt“1. |
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1 Übersetzung der einschlägigen Definition der OECD (1998 und 2005). (IEEP et al., 2007. Im Internet in englischer Sprache unter: http://ec.europa.eu/environment/enveco/taxation/index.htm)
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Änderungsantrag 149 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 82 – Unterabsatz 2 – Buchstabe b a (neu) | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
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(ba) Unterstützung der Bemühungen um Energieeffizienz auch im häuslichen Bereich (thermische Isolierung, Erwerb von Geräten mit geringem Verbrauch, Einbau von Mikrogeneratoren für erneuerbare Energieträger usw.) durch höhere nationale und EU-Beihilfen; |
Änderungsantrag 150 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 82 – Unterabsatz 2 – Buchstabe g a (neu) | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
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(ga) Entwicklung von Gegenleistungen für geleistete Umweltdienste, wenn diese mit Auflagen oder Mehrkosten für Investitionen und Verwaltung verbunden sind; Begünstigung insbesondere der Ausarbeitung und Einrichtung von Zahlungssystemen für Unmweltdienstleistungen, um wirtschaftliche Entwicklung und Naturschutz miteinander in Einklang zu bringen. |
Begründung | |
Les PSE sont des outils économiques incitatifs dont les expériences pilotes se multiplient. Les propriétaires ou gestionnaires sont payés par les usagers ou les bénéficaires pour la fourniture du service ou pour l'application d'une méthode de gestion spécifique assurant la réalisation du service environnemental désiré. Ils peuvent notamment financer le maintien et le rétablissement des services écosystémiques fournis par les forêts multifonctionnelles, qui entraînent pour les propriétaires privés et les communes des contraintes ainsi que des surcoûts d'investissement et de gestion. | |
Änderungsantrag 151 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 86 – Unterabsatz 2 – Buchstabe b a (neu) | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
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(ba) Vollständige Umsetzung der Richtlinie über die strategische Umweltprüfung1 und der Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung2.
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1 Richtlinie 2001/42/EG. |
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2 Richtlinie 85/337/EG. |
Änderungsantrag 152 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 88 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
88. Die meisten Städte sehen sich im Wesentlichen den gleichen großen Umweltproblemen ausgesetzt: schlechte Luftqualität, starke Lärmbelästigung, Treibhausgasemissionen, Wasserknappheit, Hochwasser und Stürme, kontaminierte Flächen, Industriebrachen und Abfälle. Zugleich setzen die Städte in der EU Standards für städtische Nachhaltigkeit und sind häufig Vorreiter bei innovativen Lösungen für Umweltprobleme. Immer mehr europäische Städte stellen ökologische Nachhaltigkeit in den Mittelpunkt ihrer Stadtentwicklungsstrategien. |
88. Die meisten Städte sehen sich im Wesentlichen den gleichen großen Umweltproblemen ausgesetzt: schlechte Luftqualität, starke Lärmbelästigung, Treibhausgasemissionen, Entwicklung der Biodiversität im urbanen und periurbanen Raum, Wasserknappheit, Hochwasser und Stürme, kontaminierte Flächen, Industriebrachen und Abfälle sowie Steuerung der Energiewirtschaft. Zugleich setzen die Städte in der EU Standards für städtische Nachhaltigkeit und sind häufig Vorreiter bei innovativen Lösungen für Umweltprobleme. Immer mehr europäische Städte stellen ökologische Nachhaltigkeit in den Mittelpunkt ihrer Stadtentwicklungsstrategien. |
Begründung | |
Was die Fauna im urbanen Milieu anbelangt, so sind manche Arten im Verschwinden begriffen, während andere invasiv auftreten können. Es bedarf daher einer effektiven Lenkung der Biodiversität im städtischen Raum. | |
Änderungsantrag 153 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 88 a (neu) | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
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88a. Die zunehmende Urbanisierung lässt bei den europäischen Städtebewohnern Umweltbewusstsein und das Bedürfnis entstehen, Naturnähe auch im städtischen Umfeld wiederzufinden. Der Erhalt der Artenvielfalt wird in der Stadt somit zu einer Herausforderung. Die Wiedereinführung der natürlichen Dimension in das urbane Umfeld insbesondere auf dem Wege neuer landschaftsgärtnerischer Konzepte, die Begrünung von Mauern und Dächern und die Entwicklung von grünen und blauen städtischen Infrastrukturen stellen allesamt in diese Richtung zielende Initiativen dar. Die Leistungen europäischer Städte in Fragen der Artenvielfalt sind auf der Grundlage eines für das urbane Umfeld spezifischen Biodiversitäts-Indexes wie etwa des auf der Konferenz über die Artenvielfalt in Nagoya (2010) vorgestellten „Singapur-Index“ zu beurteilen und zu verbessern. |
Begründung | |
Mangelnde wissenschaftliche Kenntnisse über die Biodiversität im urbanen Milieu bremsen die Ausarbeitung von Projekten zu deren Schutz. | |
Änderungsantrag 154 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 88 b (neu) | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
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88b. Langfristig muss die Union eine umfassende Strategie dafür entwickeln, wie eine umweltverträgliche und integrative Wirtschaft zu einer besseren städtischen Umwelt beitragen kann, wobei der Schwerpunkt auf der Einbeziehung der Städteplanung in die Zielsetzungen liegt, die in den Bereichen Ressourceneffizienz, Wirtschaft mit niedrigem CO2-Ausstoß, Anpassung an die Auswirkunge des Klimawandels, nachhaltige Flächennutzung in Städten, Bewirtschaftung von Abfällen, Widerstandsfähigkeit der Ökosysteme, Wasserbewirtschaftung, menschliche Gesundheit, Beteiligung der Öffentlichkeit an Entscheidungsprozessen sowie Umwelterziehung und -bewusstsein verfolgt werden. |
Änderungsantrag 155 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 91 – Unterabsatz 1 – Buchstabe a | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
(a) die Mehrzahl der Städte in der EU Maßnahmen für eine nachhaltige Stadtplanung und ‑gestaltung durchführen. |
(a) die Mehrzahl der Städte in der EU im Rahmen einer umfassenden langfristigen Strategie für nachhaltige Städte Maßnahmen für eine nachhaltige Stadtplanung und ‑gestaltung und Mobilität durchführen. |
Änderungsantrag 156 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 91 – Unterabsatz 2 – Buchstabe a | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
(a) Festlegung und Vereinbarung einer Reihe von Kriterien, anhand deren die Umweltleistung von Städten unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen bewertet werden kann; |
(a) Festlegung und Vereinbarung einer Reihe von Kriterien und gemeinsamen Indikatoren, anhand deren die Umweltleistung von Städten unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen und der historischen und geografischen Besonderheiten der städtebaulichen Modelle bewertet werden kann; |
Änderungsantrag 157 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 91 – Unterabsatz 2 – Buchstabe a a (neu) | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
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(aa) Verbesserung des Managements der biologischen Vielfalt im städtischen Umfeld und Sensibilisierung der Bürger für den Stellenwert der Fauna und Flora in den Städten; |
Änderungsantrag 158 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 91 – Unterabsatz 2 – Buchstabe a b (neu) | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
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(ab) vermehrte Energieeinsparungen durch intelligente Gebäude und Nutzung von IKT; Förderung von nachhaltiger Sanierung und nachhaltigem Bauwesen; Entwicklung und Vernetzung auf EU-Ebene des wissenschaftlichen und gebäudetechnischen Fachwissens gestützt auf ein integriertes baupolitisches Konzept nach Maßgabe der Kriterien Umwelt- und Energieeffizienz, Sicherheit, Gesundheit, Anpassung an die Nutzerbedürfnisse, Innovation und wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit; |
Änderungsantrag 159 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 91 – Unterabsatz 2 – Buchstabe b a (neu) | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
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(ba) Förderung einer gesunden und nachhaltigen Mobilität in den Städten und Reduzierung von Luftverschmutzung und Lärmbelastung; Ausbau und Modernisierung des städtischen öffentlichen Verkehrsnetzes; Einführung von Bestimmungen zur Elektrifizierung örtlicher Verkehrsnetze und Einrichtung von Systemen zur Nutzung von Elektrofahrzeugen in den Städten der Union; Entwicklung einer sicheren Infrastruktur für Fußgänger und Radfahrer mit dem Ziel, eine Verdopplung der Zahl der Personen zu bewirken, die sich für eine aktive Form der Fortbewegung – beispielsweise zu Fuß oder mit dem Fahrrad – entscheiden. |
Begründung | |
Das Parlament hat in seiner Entschließung vom Dezember 2011 „Fahrplan zu einem einheitlichen europäischen Verkehrsraum – Wege zu einem wettbewerbsbestimmten und ressourcenschonenden Verkehrssystem“ (2011/2096(INI)) dazu aufgerufen, sich um eine Verdopplung der Zahl der Personen zu bemühen, die sich für eine aktive Form der Fortbewegung – beispielsweise zu Fuß oder mit dem Fahrrad – entscheiden. | |
Änderungsantrag 160 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 91 – Unterabsatz 2 – Buchstabe b b (neu) | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
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(bb) Fortsetzung der Arbeiten an einer umfassenden Strategie zu der Problematik, wie eine umweltverträgliche und integrative Wirtschaft zu einer besseren städtischen Umwelt beitragen kann. |
Änderungsantrag 161 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 91 – Unterabsatz 2 – Buchstabe b c (neu) | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
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(bc) Austausch bewährter Verfahren zwischen Städten in der Union und auf internationaler Ebene in den Bereichen innovative Entwicklung und nachhaltiges Leben in Städten. |
Änderungsantrag 162 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 92 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
92. Ökologische Nachhaltigkeit ist von entscheidender Bedeutung für die Verringerung von Armut und die Sicherung von Lebensqualität und Wirtschaftswachstum. Auf dem Rio+20-Gipfel haben die Staats- und Regierungschefs aus aller Welt ihr Engagement für eine nachhaltige Entwicklung bekräftigt, die integrative „grüne“ Wirtschaft als wichtiges Instrument für die Herbeiführung einer nachhaltigen Entwicklung anerkannt und die außerordentliche Bedeutung einer gesunden Umwelt für Ernährungssicherheit und Armutsbekämpfung hervorgehoben. Angesichts einer wachsenden Bevölkerung bei zunehmender Verstädterung werden Maßnahmen in den Bereichen Wasser, Ozeane, nachhaltige Flächennutzung und Ökosysteme, Ressourceneffizienz (insbesondere Abfälle), nachhaltige Energienutzung und Klimawandel (auch durch die schrittweise Abschaffung von Subventionen für fossile Brennstoffe) erforderlich sein. Hierzu bedarf es maßgeschneiderter Konzepte auf lokaler, nationaler und EU-Ebene sowie der entschlossenen Mitwirkung an internationalen Anstrengungen zur Ausarbeitung der Lösungen, die benötigt werden, um weltweit eine nachhaltige Entwicklung zu gewährleisten. |
92. Für Nachhaltigkeit zu sorgen, ist eine der drängendsten Herausforderungen, denen die Welt heute gegenübersteht, und eine entscheidende Voraussetzung dafür, der Armut ein Ende zu setzen und Wohlstand und Lebensqualität für alle zu sichern. Auf dem Rio+20-Gipfel haben die Staats- und Regierungschefs aus aller Welt ihr Engagement für eine nachhaltige Entwicklung und die Sicherung einer wirtschaftlich und sozial tragfähigen sowie umweltverträglichen Zukunft für den Planeten sowohl für die heutigen als auch für künftige Generationen bekräftigt. Sie haben festgestellt, dass die integrative „grüne“ Wirtschaft ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige Entwicklung ist und dass eine gesunde Umwelt für Ernährungssicherheit und Armutsbekämpfung von herausragender Bedeutung ist. Angesichts einer wachsenden Bevölkerung bei zunehmender Verstädterung werden internationale Maßnahmen in einer Reihe von Bereichen, wie Wasser, Ozeane, nachhaltige Flächennutzung und Ökosysteme, Ressourceneffizienz (insbesondere Abfälle), nachhaltige Energienutzung und Klimawandel (auch durch die schrittweise Abschaffung von umweltschädlich wirkenden Subventionen einschließlich Subventionen für fossile Brennstoffe) erforderlich sein. Neben der praktischen Umsetzung dieser Verpflichtungen auf lokaler, nationaler und EU-Ebene wird die Union an den internationalen Anstrengungen zur Ausarbeitung der Lösungen, die benötigt werden, um weltweit eine nachhaltige Entwicklung zu gewährleisten, aktiv mitwirken. |
Änderungsantrag 163 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 93 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
93. Die Ergebnisse des Rio+20-Gipfels müssen in den internen und externen politischen Prioritäten der EU und ihrer Mitgliedstaaten zum Ausdruck kommen. Außerdem sollte die EU die Schaffung eines hochrangigen Politikforums unterstützen, das die Kommission für nachhaltige Entwicklung nach und nach ersetzen und die Umsetzung der Ergebnisse von Rio+20 überwachen soll. |
93. Die Ergebnisse des Rio+20-Gipfels müssen in den internen und externen politischen Prioritäten der EU und ihrer Mitgliedstaaten zum Ausdruck kommen. Außerdem sollte die EU das hochrangige Politikforum, das die Kommission für nachhaltige Entwicklung ersetzen wird und für die Überwachung der Umsetzung der Ergebnisse von Rio+20 verantwortlich ist, bei seiner Arbeit unterstützen. |
Änderungsantrag 164 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 94 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
94. Viele der in diesem Programm festgelegten prioritären Ziele lassen sich nur durch ein weltweites Vorgehen und in Zusammenarbeit mit Partnerländern voll verwirklichen. Die EU und ihre Mitgliedstaaten sollten daher energisch, konzentriert, geschlossen und kohärent an einschlägigen internationalen, regionalen und bilateralen Prozessen mitwirken. Sie sollten sich weiterhin für ein wirksames, weltweites umweltpolitisches Regelwerk einsetzen, das durch ein effizienteres, strategisches Konzept mit bilateralen und regionalen politischen Dialogen und Kooperationen mit den strategischen Partnern der EU, Bewerber- und Nachbarländern bzw. Entwicklungsländern ergänzt und durch adäquate Finanzmittel unterstützt wird. |
94. Viele der in diesem Programm festgelegten prioritären Ziele lassen sich nur durch ein weltweites Vorgehen und in Zusammenarbeit mit den Partnerländern und den mit der EU assoziierten Ländern und Gebieten voll verwirklichen. Die EU und ihre Mitgliedstaaten sollten daher energisch, konzentriert, geschlossen und kohärent an einschlägigen internationalen, regionalen und bilateralen Prozessen, beispielsweise bilateralen Handelsabkommen, mitwirken. Sie sollten sich weiterhin für ein wirksames, weltweites umweltpolitisches Regelwerk einsetzen, das durch ein effizienteres, strategisches Konzept mit bilateralen und regionalen politischen Dialogen und Kooperationen mit den strategischen Partnern der EU, Bewerber- und Nachbarländern bzw. Entwicklungsländern ergänzt und durch adäquate Finanzmittel unterstützt wird. Die Kommunikationspolitik der EU in Bezug auf deren Tätigkeiten im Umweltbereich auf globaler Ebene sollte intensiviert werden. |
Begründung | |
Regionale und weltweite Umweltprobleme müssen im gesamten EU-Gebiet bekämpft werden, besonders in den Regionen in äußerster Randlage, aber auch in den zur Union gehörenden überseeischen Ländern und Gebieten, die immerhin für 70 % der Artenvielfalt Europas aufkommen. Diese Gebiete können in ihren Regionen als Beispiele und Verbindungsstellen für das Erreichen der vorrangigen Ziele dieses Programms dienen. Die ÜLG nehmen an diesem Programmn entsprechend den im Übersee-Assoziationsbeschluss vorgesehenen Bedingungen teil. | |
Änderungsantrag 165 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 95 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
95. Der zeitliche Rahmen dieses Programms deckt sich mit wichtigen Phasen der internationalen Klima-, Biodiversitäts- und Chemikalienpolitik. Damit die 2 °C-Obergrenze eingehalten werden kann, müssen die weltweiten Treibhausgasemissionen bis 2050 um mindestens 50 % gegenüber dem Niveau von 1990 gesenkt werden. Die Vertragsparteien der UNFCCC haben aber nur die Hälfte der bis 2020 erforderlichen Emissionsreduktionen zugesagt. Ohne ein entschlosseneres weltweites Handeln dürfte sich der Klimawandel kaum eindämmen lassen. Selbst im allerbesten Fall werden die Länder wegen der historischen THG-Emissionen die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels immer stärker zu spüren bekommen und Strategien zur Anpassung an den Klimawandel ausarbeiten müssen. Im Rahmen der Durban Platform for Enhanced Action (Durban-Plattform für verstärktes Handeln) soll bis 2015 ein umfassendes, robustes und für Alle geltendes Übereinkommen beschlossen werden, das ab 2020 umzusetzen ist. Die EU wird weiterhin proaktiv an diesem Prozess mitwirken und sich auch an den Debatten darüber beteiligen, wie die Lücke zwischen den derzeitigen Emissionsreduktionszusagen von Industrie- und Entwicklungsländern geschlossen werden kann und welche Maßnahmen erforderlich sind, um auf einem mit dem 2 °C-Ziel im Einklang stehenden Emissionsreduktionspfad zu bleiben. Die Folgemaßnahmen zum Rio+20-Gipfel sollten ebenfalls zur Verringerung der THG-Emissionen beitragen und damit den Kampf gegen den Klimawandel unterstützen. Parallel dazu sollte die EU Klimapartnerschaften mit strategischen Partnern weiterverfolgen und intensivieren und weitere Maßnahmen treffen, um Umwelt- und Klimaerwägungen in ihre Entwicklungspolitik einzubeziehen. |
95. Der zeitliche Rahmen dieses Programms deckt sich mit wichtigen Phasen der internationalen Klima-, Biodiversitäts- und Chemikalienpolitik. Damit die 2 °C-Obergrenze eingehalten werden kann, müssen die weltweiten Treibhausgasemissionen bis 2050 um mindestens 50 % gegenüber dem Niveau von 1990 gesenkt werden. Die Vertragsparteien der UNFCCC haben aber nur die Hälfte der bis 2020 erforderlichen Emissionsreduktionen zugesagt. Ohne ein entschlosseneres weltweites Handeln dürfte sich der Klimawandel kaum eindämmen lassen. Selbst im allerbesten Fall werden die Länder wegen der historischen THG-Emissionen die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels immer stärker zu spüren bekommen und Strategien zur Anpassung an den Klimawandel ausarbeiten müssen. Im Rahmen der Durban Platform for Enhanced Action (Durban-Plattform für verstärktes Handeln) soll bis 2015 ein umfassendes, robustes und für Alle geltendes Übereinkommen beschlossen werden, das ab 2020 umzusetzen ist. Die EU wird weiterhin proaktiv an diesem Prozess mitwirken und sich auch an den Debatten darüber beteiligen, wie die Lücke zwischen den derzeitigen Emissionsreduktionszusagen von Industrie- und Entwicklungsländern geschlossen werden kann und welche Maßnahmen erforderlich sind, um auf einem mit dem 2 °C-Ziel im Einklang stehenden Emissionsreduktionspfad zu bleiben, zumal wissenschaftliche Fakten belegen, dass das 1,5 °C-Ziel erreicht werden muss, wenn schwere Auswirkungen auf besonders gefährdete Länder verhindert werden sollen. Die Folgemaßnahmen zum Rio+20-Gipfel sollten ebenfalls zur Verringerung der THG-Emissionen beitragen und damit den Kampf gegen den Klimawandel unterstützen. Parallel dazu sollte die EU Klimapartnerschaften mit strategischen Partnern weiterverfolgen und intensivieren, indem sie den Zusagen, die sie im Hinblick auf die Schaffung von Kapazitäten, die Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen und technische Unterstützung gegeben hat, Taten folgen lässt, und weitere Maßnahmen treffen, um Umwelt- und Klimaerwägungen in ihre Außenpolitik, einschließlich ihrer Handels- und Entwicklungspolitik, im Geiste der Gegenseitigkeit und wechselseitiger Vorteile einzubeziehen. Außerdem sollte die Union, was ihre Zusagen im Rahmen des UNFCCC betrifft, die Quellen und die Höhe ihres Beitrag zum Klimaschutzfonds festlegen. |
Änderungsantrag 166 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 96 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
96. Die weltweiten Biodiversitätsziele im Rahmen des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity – CBD) müssen bis 2020 erreicht sein, damit der Verlust an Biodiversität weltweit gestoppt und möglicherweise umgekehrt werden kann. Die EU wird einen fairen Beitrag zu diesen Anstrengungen leisten, auch indem sie die biodiversitätsbezogenen Fördermittel für Entwicklungsländer bis 2015 verdoppelt und dieses Niveau bis 2020 aufrechterhält. Für das Management der von Chemikalien verursachten Risiken gibt es bereits ein weltweites Ziel für 2020. Die EU wird weiterhin aktiv und konstruktiv dazu beitragen, dass diese Prozesse ihre Ziele erreichen. |
96. Die weltweiten Biodiversitätsziele im Rahmen des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity – CBD) müssen bis 2020 erreicht sein, damit der Verlust an Biodiversität weltweit gestoppt und möglicherweise umgekehrt werden kann. Die EU wird einen fairen Beitrag zu diesen Anstrengungen leisten, auch indem sie die biodiversitätsbezogenen Fördermittel für Entwicklungsländer bis 2015 verdoppelt und dieses Niveau bis 2020 aufrechterhält. Die Union wird die Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung weiterhin unterstützen, wobei sie insbesondere, wie auf dem Rio+20-Gipfel vereinbart, Maßnahmen für eine flächendegradationsneutrale Welt trifft. Darüber hinaus wird sie ihre Anstrengungen intensivieren, damit das auf dem Rio+20-Gipfel bekräftigte weltweite Ziel für 2020, ein umweltverträglicher Umgang mit Chemikalien – von ihrer Herstellung über ihre Verwendung bis hin zur Abfallbehandlung – sowie mit gefährlichen Abfällen, erreicht wird, und die diesbezüglichen Übereinkommen unterstützen. Die EU wird weiterhin aktiv und konstruktiv dazu beitragen, dass diese Prozesse ihre Ziele erreichen. |
Änderungsantrag 167 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 96 a (neu) | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
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96a. Die Union sollte bei neuen und aufkommenden Fragestellungen – vor allem in Bezug auf neue Übereinkommen, Abkommen und Bewertungen – vorausschauend in internationale Verhandlungen treten und sich beispielsweise an den Verhandlungen über eine Durchführungsvereinbarung im Rahmen des UNCLOS über Meeresgebiete außerhalb der nationalen Gerichtsbarkeit und an der Bewertung des Zustands der Weltmeere (UN World Ocean Assessment) beteiligen. |
Änderungsantrag 168 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 97 a (neu) | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
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97a. Die Union sollte sich – in Übereinstimmung mit ihrer Innenpolitik – stärker an Initiativen beteiligen, die dem weltweiten Übergang zu einer integrativen, umweltverträglichen Wirtschaft dienen und beispielsweise entsprechende Ausgangsbedingungen fördern und über das BIP hinaus weitere marktbasierte Instrumente und Indikatoren entwickeln. |
Änderungsantrag 169 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 98 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
98. Die EU sollte auch ihre Position als einer der weltgrößten Märkte in die Waagschale werfen, um Strategien und Konzepte zu fördern, die den Druck auf die weltweiten natürlichen Ressourcen mindern. Dies kann geschehen durch eine Änderung der Verbrauchs- und Produktionsmuster und indem sichergestellt wird, dass Handels- und Binnenmarktpolitik die Erreichung von Umwelt- und Klimazielen unterstützen und anderen Ländern Anreize bieten, ihre Rechtsvorschriften und Standards im Umweltbereich zu verbessern und durchzusetzen. Die EU wird eine nachhaltige Entwicklung weiterhin fördern, indem sie im Rahmen ihrer internationalen Handelsübereinkommen diesbezüglich spezielle Bestimmungen aushandelt und anwendet, und sie sollte andere Politikoptionen in Erwägung ziehen, um die Auswirkungen des Verbrauchs in der EU auf die Umwelt in Nicht-EU-Ländern zu reduzieren. Ein Beispiel für eine solche Politikoption sind die bilateralen Partnerschaftsabkommen für die Rechtsdurchsetzung, die Politikgestaltung und den Handel im Forstsektor (FLEGT), die einen Rahmen schaffen, der sicherstellt, dass aus den Partnerländern nur Holz aus legalem Einschlag auf den EU-Markt gelangt. |
98. Die EU sollte auch ihre Position als einer der weltgrößten Märkte in die Waagschale werfen, um Strategien und Konzepte zu fördern, die den Druck auf die weltweiten natürlichen Ressourcen mindern. Dies kann geschehen durch eine Änderung der Verbrauchs- und Produktionsmuster und indem sichergestellt wird, dass Handels- und Binnenmarktpolitik die Erreichung von Umwelt- und Klimazielen unterstützen und anderen Ländern Anreize bieten, ihre Rechtsvorschriften und Standards im Umweltbereich zu verbessern und durchzusetzen und Umwelt-Dumping zu bekämpfen. Um die ökologische Integrität europäischer Maßnahmen sicherzustellen, für einen fairen Wettbewerb zu sorgen und die Verlagerung von CO2-Emissionen sowie die Verlagerung von Betrieben aus dem Gebiet der EU zu verhindern, sollte die Einrichtung eines Mechanismus der Einbeziehung der CO2-Emissionen unter Beachtung der WTO-Regeln weiterverfolgt werden. Die EU wird eine nachhaltige Entwicklung weiterhin fördern, indem sie im Rahmen ihrer internationalen Handelsübereinkommen diesbezüglich spezielle Bestimmungen aushandelt und anwendet, und sie sollte andere Politikoptionen in Erwägung ziehen, um die Auswirkungen des Verbrauchs in der EU auf die Umwelt und die Ausbeutung der Ressourcen in Nicht-EU-Ländern zu reduzieren. Ein Beispiel für eine solche Politikoption sind die bilateralen Partnerschaftsabkommen für die Rechtsdurchsetzung, die Politikgestaltung und den Handel im Forstsektor (FLEGT), die einen Rahmen schaffen, der sicherstellt, dass aus den Partnerländern nur Holz aus legalem Einschlag auf den EU-Markt gelangt. Darüber hinaus werden weitere politische Optionen erkundet, um die weltweiten Auswirkungen des EU-Verbrauchs auf die Umwelt zu verringern. Grundsätzlich sollte sich die EU im Hinblick auf die gesamte Beschaffungskette um eine Verbesserung der im Zusammenhang mit der Sorgfaltspflicht stehenden Aspekte bemühen. |
Begründung | |
Immer häufiger trifft man Wettbewerbsverzerrungen und die Gefahren eines Umwelt-Dumpings an, das zulasten der innerhalb der EU ansässigen Unternehmer und Beschäftigten geht, die zur Einhaltung strengster Nomen verpflichtet sind. Der Mechanismus einer Berücksichtigung der CO2-Emissionen würde dazu beitragen, der Gefahr einer Verlagerung von CO2-Emissionen in Drittstaaten („Carbon Leakage“) entgegenzuwirken. | |
Änderungsantrag 170 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 100 – Unterabsatz 1 – Buchstabe a | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
(a) die Ergebnisse von Rio+20 vollständig in die externen Politikbereiche der EU einbezogen werden und sich die EU wirksam an den weltweiten Bemühungen zur Umsetzung vereinbarter Verpflichtungen, einschließlich derer aus den Rio-Übereinkommen, beteiligt; |
(a) die Ergebnisse von Rio+20 vollständig in die internen und externen Politikbereiche der EU einbezogen werden und sich die EU wirksam an den weltweiten Bemühungen zur Umsetzung vereinbarter Verpflichtungen, einschließlich derer aus den Rio-Übereinkommen, beteiligt; |
Änderungsantrag 171 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 100 – Unterabsatz 1 – Buchstabe c a (neu) | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
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(ca) Die Union ergreift zunehmend Initiative, um den weltweiten Übergang zu einer integrativen, umweltverträglichen Wirtschaft in Verbindung mit nachhaltiger Entwicklung und Armutsbekämpfung voranzutreiben, und tritt im Rahmen der internationalen Bemühungen um die Verwirklichung dieses Ziels als treibende Kraft in Erscheinung. |
Änderungsantrag 172 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 100 – Unterabsatz 2 – Buchstabe a | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
(a) Festlegung von Zielen einer nachhaltigen Entwicklung, die a) prioritäre Bereiche einer integrativen umweltschonenden Wirtschaft, umfassendere Ziele einer nachhaltigen Entwicklung (z. B. Energie, Wasser, Ernährungssicherheit, Ozeane, nachhaltiger Verbrauch und nachhaltige Erzeugung) sowie Querschnittsthemen (z. B. Gerechtigkeit, soziale Eingliederung, menschenwürdige Arbeit, Rechtsstaatlichkeit und gute Regierungsführung) betreffen, b) allgemein gelten und alle drei Bereiche der nachhaltigen Entwicklung abdecken, c) anhand von Zielvorgaben und Indikatoren bewertet und begleitet werden und d) mit dem Entwicklungsrahmen für die Zeit nach 2015 im Einklang stehen, in diesen integriert sind und Maßnahmen im Klimabereich fördern; |
(a) Festlegung von Zielen einer nachhaltigen Entwicklung, die a) prioritäre Bereiche einer integrativen umweltschonenden Wirtschaft, umfassendere Ziele einer nachhaltigen Entwicklung (z. B. Energie, Wasser, Ernährungssicherheit, Ozeane, nachhaltiger Verbrauch und nachhaltige Erzeugung, einschließlich Tierschutz) sowie Querschnittsthemen (z. B. Gerechtigkeit, soziale Eingliederung, menschenwürdige Arbeit, Rechtsstaatlichkeit und gute Regierungsführung) betreffen, b) allgemein gelten und alle drei Bereiche der nachhaltigen Entwicklung abdecken, c) anhand von Zielvorgaben und Indikatoren bewertet und begleitet werden und d) mit dem Entwicklungsrahmen für die Zeit nach 2015 im Einklang stehen und in diesen integriert sind und auch mit anderen internationalen Verpflichtungen, beispielsweise in Bezug auf Klimawandel und Artenvielfalt, im Einklang stehen; |
Änderungsantrag 173 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 100 – Unterabsatz 2 – Buchstabe b | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
(b) Bemühungen um eine wirksamere UN-Struktur für nachhaltige Entwicklung, indem das Umweltschutzprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) entsprechend den Ergebnissen von Rio+20 intensiviert wird, weitere Bemühungen um Anhebung des Status des UNEP auf den einer UN-Agentur und Unterstützung der Bemühungen um eine Verstärkung der Synergien zwischen multilateralen Umweltübereinkommen; |
(b) Bemühungen um eine wirksamere UN-Struktur für nachhaltige Entwicklung, vor allem in ökologischer Hinsicht, indem a) das Umweltschutzprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) entsprechend den Ergebnissen von Rio+20 und gestützt auf die Entscheidung des Verwaltungsrats des UNEP, eine UN-Umweltversammlung einzurichten, weiter intensiviert wird, während weitere Bemühungen um Anhebung des Status des UNEP auf den einer UN-Agentur unternommen werden, b) die Bemühungen um eine Verstärkung der Synergien zwischen multilateralen Umweltübereinkommen, vor allem in den Clustern Chemikalien/Abfälle und Artenvielfalt, unterstützt werden und c) dazu beigetragen wird, dass bei der Arbeit des hochrangigen Politikforums für nachhaltige Entwicklung wirklich die Umwelt im Mittelpunkt steht und nachdrücklich ökologische Interessen vertreten werden. |
Änderungsantrag 174 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 100 – Unterabsatz 2 – Buchstabe d | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
(d) strategischere Zusammenarbeit mit Partnerländern durch Fokussierung der Kooperation mit strategischen Partnern der EU auf die Förderung von bewährten Verfahren in der heimischen Umweltpolitik und im heimischen Umweltrecht und die Annäherung bei multilateralen Umweltverhandlungen, Fokussierung der Kooperation mit den unter die Europäische Nachbarschaftspolitik fallenden Ländern auf die schrittweise Annäherung an die wesentlichen Bereiche der EU-Politik und des EU-Rechts in den Bereichen Umwelt und Klima und die Verstärkung der Zusammenarbeit zur Bewältigung regionaler Umwelt- und Klimaprobleme und Fokussierung der Kooperation mit Entwicklungsländern, um deren Anstrengungen zum Schutz der Umwelt, zur Bekämpfung des Klimawandels und zur Eindämmung von Naturkatastrophen zu unterstützen und internationale Verpflichtungen im Umweltbereich als Beitrag zur Verringerung von Armut und zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung umzusetzen; |
(d) strategischere Zusammenarbeit mit Partnerländern, einschließlich der rechtzeitigen Mitteilung des Standpunkts und der Ziele der Union im Vorfeld internationaler Konferenzen, durch (i) Fokussierung der Kooperation mit strategischen Partnern der EU auf die Förderung von bewährten Verfahren in der heimischen Umweltpolitik und im heimischen Umweltrecht und die Annäherung bei multilateralen Umweltverhandlungen, (ii) Fokussierung der Kooperation mit den unter die Europäische Nachbarschaftspolitik fallenden Ländern auf die sukzessive Annäherung an die wesentlichen Bereiche der EU-Politik und des EU-Rechts in den Bereichen Umwelt und Klima und die Verstärkung der Zusammenarbeit, die Weitergabe von Informationen und die Bereitstellung von Kapazitäten zur Bewältigung regionaler Umwelt- und Klimaprobleme und Fokussierung der Kooperation mit Entwicklungsländern, um deren Anstrengungen zum Schutz der Umwelt, zur Bekämpfung des Klimawandels und zur Eindämmung von Naturkatastrophen zu unterstützen und internationale Verpflichtungen im Umweltbereich als Beitrag zur Verringerung von Armut und zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung umzusetzen; (iv) Fokussierung auf die Umsetzung des auf dem Rio+20-Gipfeltreffen angenommenen Zehn-Jahres-Rahmenplans für nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster; |
Änderungsantrag 175 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 100 – Unterabsatz 2 – Buchstabe e | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
(e) kohärentere, proaktivere und effizientere Mitarbeit in internationalen Prozessen im Umweltbereich (einschließlich UNFCCC, CBD und die Übereinkommen im Bereich Chemikalien) sowie in anderen einschlägigen Foren wie der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation und der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation, um die Einhaltung der Verpflichtungen für 2020 auf EU-Ebene und weltweit zu gewährleisten und internationale Maßnahmen über das Jahr 2020 hinaus zu vereinbaren; |
(e) kohärentere, proaktivere und effizientere Mitarbeit in internationalen Prozessen im Umweltbereich (einschließlich UNFCCC, CBD, CITES, ICRW, die verschiedenen zwischenstaatlichen Übereinkommen zum Erhalt der Wildtiere und ihrer Lebensräume weltweit und die Übereinkommen im Bereich Chemikalien) sowie in anderen einschlägigen Foren wie der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation und der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation, um die Einhaltung der Verpflichtungen für 2020 auf EU-Ebene und weltweit zu gewährleisten und internationale Maßnahmen über das Jahr 2020 hinaus zu vereinbaren, und Intensivierung der Bemühungen um die Umsetzung aller wichtigen multilateralen Umweltübereinkommen weit vor 2020; |
Änderungsantrag 176 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 100 – Unterabsatz 2 – Buchstabe g | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
(g) Bewertung der weltweiten Umweltauswirkungen des Verbrauchs von Lebensmitteln und Non-Food-Erzeugnissen in der EU und Prüfung von möglichen gegensteuernden Maßnahmen. |
(g) Bewertung der weltweiten Umweltauswirkungen des Verbrauchs von Lebensmitteln und Non-Food-Erzeugnissen in der EU und Prüfung von möglichen gegensteuernden Maßnahmen sowie Durchführung der politischen Maßnahmen, die aufgrund der Ergebnisse dieser Bewertungen getroffen werden müssen. |
Änderungsantrag 177 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 100 – Unterabsatz 2 – Buchstabe g a (neu) | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
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(ga) Sorge für eine aktive Beteiligung der Bürger und der zivilgesellschaftlichen Organisationen, die sich für eine nachhaltige Entwicklung auf globaler Ebene im Einklang mit der Erklärung zum Rio+20-Gipfeltreffen1 einsetzen, und Verbesserung der Umweltgovernance durch eine Förderung von Initiativen auf regionaler und staatlicher Ebene; |
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1 Absatz 88 Buchstabe h der Erklärung zum Rio+20-Gipfeltreffen. |
Änderungsantrag 178 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 100 – Unterabsatz 2 – Buchstabe g b (neu) | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
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(gb) Unterstützung der Einführung und Weiterentwicklung von Emissionshandelssystemen weltweit und Ermöglichung der interregionalen Kopplung solcher Systeme. |
Begründung | |
Die Entwicklung und Kopplung regionaler Emissionshandelssysteme wird zur Eindämmung des Klimawandels beitragen und umweltgerechte Innovation fördern. Gleichzeitig wird dadurch der CO2-Preis stabilisiert; die Ausgangsbedingungen am Markt werden einheitlicher, und die weltweite Zusammenarbeit im Bereich Klimawandel wird begünstigt. | |
Änderungsantrag 179 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 101 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
101. Die Kommission wird dafür Sorge tragen, dass die Umsetzung des Programms über den regulären Monitoringprozess der Strategie Europa 2020 überwacht wird. Das Programm wird vor 2020 einer Bewertung unterzogen, die sich insbesondere auf den Umweltzustandsbericht der EUA stützt. |
101. Damit die Fortschritte in Bezug auf die neun prioritären Ziele, einschließlich der Etappenziele, verfolgt werden können und eine kontinuierliche Überwachung der Umsetzung des Programms möglich ist, sollte ein allgemeines Überwachungsverfahren eingerichtet werden. Außerdem wird die Kommission dafür Sorge tragen, dass die Umsetzung des Programms über den regulären Monitoringprozess der Strategie Europa 2020 überwacht wird. Das Programm wird vor 2020 einer Bewertung unterzogen, die sich insbesondere auf den Umweltzustandsbericht der EUA stützt. Die Kommission erstattet dem Europäischen Parlament alle zwei Jahre über die Fortschritte im Rahmen des Umweltaktionsprogramms Bericht. |
Änderungsantrag 180 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Absatz 102 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
102. Zur Überwachung der im Hinblick auf die prioritären Ziele erreichten Fortschritte werden u. a. die Indikatoren herangezogen, anhand deren die EUA den Zustand der Umwelt überwacht, sowie diejenigen, mit denen die Durchführung bestehender umwelt- und klimabezogener Ziele und Rechtsvorschriften (einschließlich Klima- und Energieziele, Biodiversitätsziele und Ressourceneffizienz-Meilensteine) überwacht wird. Zusätzliche Indikatoren zur Messung der allgemeinen Fortschritte beim Übergang zu einer ressourceneffizienten europäischen Wirtschaft und Gesellschaft und seines Beitrags zu Wohlstand und Lebensqualität werden im Rahmen des Fahrplans für ein ressourcenschonendes Europa in Absprache mit den Interessenträgern entwickelt. |
102. Zur Überwachung der im Hinblick auf die prioritären Ziele erreichten Fortschritte werden u. a. die Indikatoren herangezogen, anhand deren die EUA den Zustand der Umwelt überwacht, sowie diejenigen, mit denen die Durchführung bestehender umwelt- und klimabezogener Ziele und Rechtsvorschriften (einschließlich Klima- und Energieziele, Biodiversitätsziele und Ressourceneffizienz-Meilensteine) überwacht wird. Was die Abfallerzeugung und -behandlung angeht, müssen im Rahmen der bestehenden EU-Rechtsvorschriften im Bereich Statistik Fortschritte auf dem Gebiet der Kenntnis und der Harmonisierung der Daten erzielt werden. Zusätzliche Indikatoren zur Messung der allgemeinen Fortschritte beim Übergang zu einer ressourceneffizienten europäischen Wirtschaft und Gesellschaft und seines Beitrags zu Wohlstand und Lebensqualität werden im Rahmen des Fahrplans für ein ressourcenschonendes Europa und im gemeinsamen Rahmen zur Umsetzung der Biodiversitäts-Strategie 2020 in Absprache mit den Interessenträgern entwickelt. |
BEGRÜNDUNG
Das vorangegangene EU-Umweltaktionsprogramm ist Ende Juli 2012 ausgelaufen. Es ist daher höchste Zeit, sich auf einen neuen gemeinsamen Rahmen für die Zeit bis 2020 zu einigen und eine ebenso ambitionierte wie realistische Vision für das Jahr 2050 zu entwerfen, welche die auf dem Rio+20-Gipfeltreffen in Gang gesetzte Dynamik aufgreift.
Bereits der Titel des Programms „Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten“ verweist auf eine philosophische Reflexion über das Verhältnis des Menschen gegenüber der Natur und auf das Erfordernis, im Kontext des Konzepts einer nachhaltigen Entwicklung Wirtschaftstätigkeit und Umweltschutz miteinander in Einklang zu bringen. Danach geht es darum, an die Stelle einer gedankenlosen Lebensführung eine Ethik der Verantwortung zu setzen, die sich den Sinnspruch zueigen macht, wonach wir die Erde nicht von unseren Vorfahren geerbt, sondern von unseren Kindern geliehen haben.
All dies fand sich bereits in der Weltcharta der Natur aus dem Jahre 1982 wieder, man kommt jedoch nicht umhin festzustellen, dass 30 Jahre danach erhebliche Herausforderungen fortbestehen, was den auf den natürlichen Ressourcen lastenden Druck, die Zerstörung der Ökosysteme, Energieverbrauch, Umweltverschmutzung, Abfallaufkommen, Gefahren für die Gesundheit oder auch das Thema Klimawandel angeht. Zugleich jedoch stellt sich die erhebliche Herausforderung der Bewahrung oder Verbesserung der Lebensbedingungen der Menschen innerhalb wie außerhalb Europas. Wie also gelingt es uns, als Hüter des Planeten zu agieren und zugleich Wohlstand zu schaffen?
In diesen Zeiten der Wirtschaftskrise und der Sparprogramme den Schwerpunkt auf die Umweltpolitik zu legen, könnte man als aussichtsloses Unterfangen abtun, erscheint eine umweltfreundliche Politik manchem auf den ersten Blick als nur zweirangig oder auch als Korsett und Handicap für das Wachstum von Wirtschaft und Beschäftigung. An die Stelle einer solch ebenso kurzsichtigen wie von Polarisierung geprägten Sicht gilt es, eine wirksame Kombination aus ökologischer Botschaft und den wirtschafts- und industriepolitischen Anliegen zu setzen und alle Akteure unter dem Banner eines innovativen, zukunftsträchtigen Konzepts zu vereinen.
Maßnahmen zugunsten der Umwelt gehen – ebenso natürlich wie Untätigkeit in diesem Bereich – mit erheblichen Kosten, zugleich jedoch auch einem Nutzen einher, den weder die öffentlichen Finanzen noch private Investoren dieser Tage außer Acht lassen können. Aus diesem Grund darf die Sorge um die Umwelt nicht länger eine Anpassungsvariable darstellen, sondern muss vielmehr bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt in die verschiedenen Politikfelder Eingang finden.
In seiner Eigenschaft als umfassendes Konzept kann das 7. Aktionsprogramm für die Umwelt zugleich als großes Umweltmanifest der Europäischen Union gegenüber ihren Bürgern und der übrigen Welt dienen, zugleich jedoch auch als Gründungsakte eines europäischen ökologischen New Deal vor dem Zeithorizont 2020 als Beförderer eines „grüneren“ Wachstums und Instrument zur Schaffung von Arbeitsplätzen.
Der in der Erklärung der OECD aus dem Jahre 2009 beworbene Gedanke eines „grünen“ Wachstums ist nicht dieser oder jener politischen Strömung zu eigen und kann daher einen breiten Konsens auf sich vereinen. Er gründet auf einer Wirtschaft, die weniger Energie und Rohstoffe verbraucht oder diese besser nutzt, die in intelligenter Weise produziert und konsumiert und Verschwendung verhindert, die Abwässer und Abfälle im Griff hat und dabei die Umwelt entlastet. Sie bedeutet keineswegs einen wirtschaftlichen Abschwung, sondern legt ganz im Gegenteil den Akzent auf Effizienz bei der Ressourcennutzung, auf Innovation und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen.
Um zu diesem „grünen“ Wachstum zu gelangen, verlangt das 7. Aktionsprogramm für den Umweltschutz zahlreiche Anstrengungen. Diese gilt es zu begreifen. Indes führen die sich ständig weiterentwickelnden, immer komplexer werdenden Umweltvorschriften der EU und die Verschachtelung oder gar Überlappung der Normen zu Rechtsunsicherheit, Verständnisschwierigkeiten und Befürchtungen in Unternehmen, in der Verwaltung auf allen Ebenen und bei Privatpersonen. Dies sorgt ferner für erhebliche Unterschiede bei der Umsetzung sowohl zwischen den Mitgliedstaaten als auch innerhalb derselben, für bürokratischen Aufwand und widersprüchliche Auslegungen und Gerichtsurteile. Hinzu kommt mitunter der Mangel an politischem Willen zur Durchsetzung der auf EU- und internationaler Ebene eingegangenen Verpflichtungen.
So war im Jahr 2011 die Umwelt derjenige Bereich, in welchem innerhalb der EU die meisten Verstöße (299) gegen Gemeinschaftsrecht festgestellt wurden, was einem Anteil von 17 % an allen Verstößen entspricht, und es wurden 114 neue Verfahren im Jahr 2011 in diesem Bereich eröffnet. Solche Verstöße kommen sowohl in finanzieller als auch in menschlicher Hinsicht teuer zu stehen.
Um also zu einer besseren Akzeptanz und weitergehenden Durchsetzung zu gelangen, müssen sich die EU-Umweltvorschriften auf eine solide Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse stützen, sich stärker in Richtung Kohärenz und Vereinfachung bewegen, zugleich jedoch den Grundsätzen einer intelligenten Regulierung folgen und sich dabei auf die Folgenabschätzung, die Bewertung der bestehenden politischen Konzepte (die „Eignungsprüfungen“) und die Untersuchung der Auswirkung auf die Wettbewerbsfähigkeit stützen.
Des Weiteren ist die Überprüfung der Umsetzung dieser Rechtsvorschriften innerhalb der gesamten EU mit Nachdruck zu verschärfen – durch eine Stärkung der mitgliedstaatlichen Umweltinspektionssysteme, durch eine stärkere Einbindung der lokalen und regionalen Behörden und durch die Bereitstellung von Unterstützung durch die Gemeinschaft im Bedarfsfalle. Ebenso gilt es, die Verwendung und die Wirksamkeit der EU-Zuschüsse zu verbessern, um für greifbare Ergebnisse vor Ort zu sorgen.
Des Weiteren ist der Kommunikation der Umweltpolitik der EU größere Aufmerksamkeit zuzuwenden. Es bedarf eines Mehrs an Pädagogik, um im Hinblick auf die von der EU getroffenen umweltpolitischen Entscheidungen jene Verständlichkeit und Vorhersehbarkeit sicherzustellen, die für die Verwaltung auf allen Ebenen, für Unternehmer und Investoren wie auch für den einzelnen Bürger unverzichtbar sind. Der Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften kann dies nur zugute kommen. Dies wird überdies das Gefühl der Mitverantwortung in der Weise stärken, dass die EU-Bürger Stolz dabei empfinden, ihr Naturkapital zu schützen und die Lage der Umwelt auf ihrem Kontinent und weltweit zu verbessern.
Ferner sollte das 7. Aktionsprogramm für die Umwelt zugleich der übrigen Welt eine klare politische Botschaft von Seiten der EU senden und zur Schaffung einer internationalen Ordnungspolitik in Bezug auf die Umwelt beitragen, die über die finanzielle Solidarität hinausgeht. Für die EU muss es darum gehen, Nicht-EU-Länder dafür zu gewinnen, sich in Umwelt- und Klimafragen in ebensolcher Weise zu engagieren wie sie selbst.
Sie kann in ihren Bemühungen, die sie auf internationaler Ebene an den Tag legt, nicht isoliert bleiben und muss auf zuverlässige Partner zählen können. Ihre Umweltdiplomatie muss folglich die Klippe der Naivität in Handelsfragen umschiffen, dabei jedoch den Grundsätzen der WTO verpflichtet bleiben. Es ist somit Sache der EU, die Zugangsbedingungen zu ihrem Markt besser zu definieren und ihn nur solchen Drittstaaten zu eröffnen, welche die Umwelt bewahren, ihre Treibhausgasemissionen verringern und Unternehmen aus dem EU-Raum nicht durch unlauteren Wettbewerb benachteiligen. Die EU sollte daher ihre Anstrengungen im Kampf gegen Umwelt-Dumping und die Verlagerung von CO2-Emissionen verdoppeln. Sich mit einseitigen Verpflichtungserklärungen zu begnügen, würde von den Unternehmern im EU-Raum nicht als gerecht empfunden und diese von einem Ausbau ihrer Tätigkeit im EU-Raum abhalten.
Schließlich stellt die Sorge um die Umwelt für die EU eine Frage des Verantwortungsbewusstseins sowohl gegenüber Drittstaaten als auch in erster Linie gegenüber dem einzelnen Bürger dar. Das 7. Aktionsprogramm für die Umwelt soll den EU-Bürger wieder in den Mittelpunkt der Problemstellung rücken. Ihn zu bilden, zu informieren, zu schulen, sein Engagement im Alltag zu stärken, Bürgerprojekte zu fördern, jedoch auch seinen Zugang zum Rechtsweg in Umweltfragen zu vereinfachen, sind die Ziele, in deren Dienst sich auch das neue EU-Programm stellen sollte. Welche bessere Gelegenheit zur Stärkung des Umweltbewusstseins innerhalb der EU bietet sich also als das „Europäische Jahr der Bürgerinnen und Bürger“ 2013?
STELLUNGNAHME des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (26.3.2013)
für den Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein allgemeines Umweltaktionsprogramm der EU für die Zeit bis 2020 „Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten“
(COM(2012)0710 – C7‑0392/2012 – 2012/0337(COD))
Verfasserin der Stellungnahme: Daciana Octavia Sârbu
KURZE BEGRÜNDUNG
„Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten“
Die Kommission will mit diesem Legislativvorschlag im Zeitraum von 2013 bis 2020 das 7. Umweltaktionsprogramm (UAP) einführen, nachdem das erste Programm 1973 aufgelegt wurde. Da das 6. UAP im Juli 2012 auslaufen sollte, drängte das Europäische Parlament die Kommission in seiner Entschließung vom 20. April 2012, so bald wie möglich ein Nachfolgeprogramm vorzulegen, um den Übergang zu einer tragfähigen Zukunft zu bewerkstelligen und für Kontinuität und die lückenlose Fortführung zu sorgen. In der Entschließung forderte das Parlament die Kommission auf, ihren künftigen Vorschlag auf die folgenden drei Prioritäten zu stützen: Umsetzung und Stärkung der Umweltvorschriften, Integration der Umweltziele in alle sektorbezogenen Maßnahmen sowie die internationale Dimension des Umweltschutzes.
Im November 2012 legte die Kommission ihren Entwurf für einen Beschluss über ein allgemeines Umweltaktionsprogramm (UAP) der EU mit dem Titel „Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten“ vor. Wie bei früheren Programmen soll auch im 7. UAP ein übergeordneter Rahmen für die unlängst von der Kommission veröffentlichten einzelnen Maßnahmen, Fahrpläne und Rechtsvorschriften im Bereich der Umwelt geschaffen werden. Geplant ist, dass alle in den verschiedenen Politikbereichen bestehenden umweltbezogenen Zielsetzungen darin einfließen und in Bezug aufeinander überprüft werden. Zudem stellt der Vorschlag für das UAP eine langfristige Perspektive dar, weil er eine Vision bis 2050 bietet. Mit dem neuen UAP soll die Umweltpolitik einen größeren Beitrag zu einem ressourceneffizienten und CO2-armen Wirtschaftssystem leisten, das die nationalen Ressourcen erhält und verbessert, die Gesundheit der Bürger schützt und ihr Wohlergehen sichert.
Im Anhang zu ihrem Entwurf umreißt die Kommission neun vorrangige Ziele, die die EU und ihre Mitgliedstaaten ereichen sollen:
1. Schutz, Erhaltung und Verbesserung der nationalen Ressourcen der EU;
2. Übergang zu einem ressourceneffizienten, umweltschonenden und wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaftssystem;
3. Schutz der europäischen Bürger vor umweltbedingten Belastungen, Gesundheitsrisiken und Beeinträchtigungen ihrer Lebensqualität;
4. Maximierung der Vorteile aus dem Umweltrecht der EU;
5. Verbesserung der Faktengrundlage für die Umweltpolitik;
6. Sicherung von Investitionen für Umwelt- und Klimapolitik und angemessene Preisgestaltung;
7. Verbesserung der Einbeziehung von Umweltbelangen und der Politikkohärenz;
8. Förderung der Nachhaltigkeit der Städte in der EU;
9. Verbesserung der Fähigkeit der EU, wirksam auf regionale und globale Umwelt- und Klimaprobleme einzugehen.
Ökologische Herausforderungen für den Sektor Landwirtschaft
Die Landwirtschaft steht unter erheblichem Druck, zumal der weltweite Nahrungsmittelbedarf steigt, die Ressourcen begrenzt sind, Umweltschutzmaßnahmen notwendig sind und der Klimawandel die Nahrungsmittelproduktion vor neue Herausforderungen stellt.
Die Landwirtschaft ist maßgeblich mitverantwortlich für die Treibhausgasemissionen, hat aber zusammen mit dem Waldbestand ein erhebliches Potenzial für die Abschwächung des Klimawandels, weil sie CO2 binden und speichern kann. Forschung und Innovation können bei der Eindämmung des Klimawandels und bei der Anpassung daran ebenfalls eine wichtige Rolle spielen, etwa indem die Emissionen der Landwirtschaft verringert werden und die Ackerpflanzen widerstandsfähiger gemacht werden und die Folgen des Klimawandels besser verkraften.
Der Ressourceneffizienz bei der Nahrungsmittelerzeugung dürfte maßgebliche Bedeutung zukommen, wenn angesichts der begrenzten natürlichen Ressourcen die derzeitigen und künftigen Herausforderungen bewältigt werden sollen. Laut FAO wird die Weltbevölkerung bis 2050 um ein Drittel zunehmen. Zusammen mit einem geänderten Konsumverhalten dürfte dies dazu führen, dass der Nahrungsmittelbedarf um 70 % steigen wird. Es kommt deshalb darauf an, dass die europäische Landwirtschaft in bestmöglicher Weise Nachhaltigkeit und Ressourceneffizienz anstrebt.
Außerdem sei daran erinnert, dass die Verschwendung von Lebensmitteln seit 1974 weltweit um 50 % zugenommen hat und dringend etwas gegen diese Verschwendung innerhalb der Produktionskette unternommen werden muss.
Mit den Legislativvorschlägen für die Reform der GAP sollen die Direktzahlungen mit der Bereitstellung von öffentlichern Gütern verknüpft werden und Mittel aus dem ELER für Agrarumweltmaßnahmen zweckgebunden werden. Damit soll erreicht werden, dass auch umweltschonende Methoden wie die Anbaudiversifizierung, der Schutz von Dauergrünland und die Erschließung/Unterhaltung land- und forstwirtschaftlicher ökologisch wertvoller Nutzflächen gefördert werden.
Die Union muss umfassend auf den Klimawandel reagieren, um die Widerstands- und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Landwirtschaft zu erhalten, damit sie auch in Zukunft ihrer Aufgabe als Lieferant hochwertiger Nahrungsmittel und Umweltdienstleistungen gerecht wird und zur nachhaltigen Entwicklung der ländlichen Gebiete der EU beiträgt.
ÄNDERUNGSANTRÄGE
Der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung ersucht den federführenden Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, folgende Änderungsanträge in seinen Bericht zu übernehmen:
Änderungsantrag 1 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Ziffer 2 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
2. In den letzten Jahrzehnten ist die Schadstoffbelastung von Luft, Gewässern und Böden spürbar zurückgegangen, ebenso wie in den letzten Jahren die Emissionen von Treibhausgasen (THG). Die EU-Chemikaliengesetzgebung wurde aktualisiert und die Verwendung zahlreicher Gift- und Schadstoffe wie Blei, Cadmium und Quecksilber in haushaltsüblichen Produkten wurde beschränkt. Die EU-Bürger haben heute Zugang zu Wasser, das unter Qualitätsgesichtspunkten zu den weltbesten gehört, und über 18 % des Gebiets der EU sowie 4 % ihrer Meeresgebiete wurden als Naturschutzgebiete ausgewiesen. |
2. In den letzten Jahrzehnten ist die Schadstoffbelastung von Luft, Gewässern und Böden zurückgegangen, ebenso wie in den letzten Jahren die Emissionen von Treibhausgasen (THG). Die EU-Chemikaliengesetzgebung wurde aktualisiert und die Verwendung zahlreicher Gift- und Schadstoffe wie Blei, Cadmium und Quecksilber in haushaltsüblichen Produkten wurde beschränkt. Die EU-Bürger haben heute Zugang zu Wasser, das unter Qualitätsgesichtspunkten zu den weltbesten gehört, und über 18 % des Gebiets der EU sowie 4 % ihrer Meeresgebiete wurden als Naturschutzgebiete ausgewiesen. |
Änderungsantrag 2 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Ziffer 5 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
5. Viele Umweltentwicklungen in der EU bleiben jedoch besorgniserregend, nicht zuletzt aufgrund der unzulänglichen Umsetzung der geltenden EU-Umweltvorschriften. Nur 17 % der unter die FFH-Richtlinie fallenden Arten und Lebensräume befinden sich in gutem Zustand, und die Degradation und der Rückgang unseres Naturkapitals stellen die Bemühungen der EU, ihre Biodiversitäts- und Klimaziele zu erreichen, in Frage. Der damit verbundene Preis, dessen Wert in unserem wirtschaftlichen und gesellschaftlichen System noch nicht richtig beziffert wurde, ist hoch. 30 % des Gebiets der EU sind stark fragmentiert, mit entsprechend nachteiligen Auswirkungen auf den Zusammenhalt und Gesundheitszustand der Ökosysteme und ihre Fähigkeit, Dienstleistungen zu erbringen und funktionierende Artenlebensräume bereitzustellen. Obgleich das Wirtschaftswachstum in der EU mit Erfolg von THG-Emissionen, Ressourcennutzung und Umweltauswirkungen abgekoppelt wurde, werden Ressourcen nach wie vor weitgehend auf nicht nachhaltige und ineffiziente Weise genutzt, und die dabei entstehenden Abfälle noch immer nicht ordnungsgemäß bewirtschaftet. Folglich gehen EU-Unternehmen die großen Chancen verloren, die eine effiziente Ressourcennutzung in Bezug auf Wettbewerbsfähigkeit, Kosteneinsparung, Produktivitätssteigerung und Versorgungssicherheit bietet. Wasser- und Luftqualität lassen in vielen Teilen Europas nach wie vor zu wünschen übrig, und EU-Bürger sind immer noch Schadstoffen ausgesetzt, die ihre Gesundheit und ihr Wohlergehen beeinträchtigen können. Nicht nachhaltige Flächennutzung beeinträchtigt die Bodenfruchtbarkeit, gefährdet die Ernährungssicherheit und stellt das Erreichen der Biodiversitätsziele in Frage. Die Bodendegradation schreitet weitgehend unkontrolliert weiter voran. |
5. Viele Umweltentwicklungen in der EU bleiben jedoch besorgniserregend, nicht zuletzt aufgrund der unzulänglichen Umsetzung der geltenden EU-Umweltvorschriften. Nur 17 % der unter die FFH-Richtlinie fallenden Arten und Lebensräume befinden sich in gutem Zustand. 30 % des Gebiets der EU sind stark fragmentiert, mit entsprechend nachteiligen Auswirkungen auf den Zusammenhalt und Gesundheitszustand der Ökosysteme und ihre Fähigkeit, Dienstleistungen zu erbringen und funktionierende Artenlebensräume bereitzustellen. Obgleich das Wirtschaftswachstum in der EU mit Erfolg von THG-Emissionen, Ressourcennutzung und Umweltauswirkungen abgekoppelt wurde, werden Ressourcen nach wie vor weitgehend auf nicht nachhaltige und ineffiziente Weise genutzt, und die dabei entstehenden Abfälle noch immer nicht ordnungsgemäß bewirtschaftet. Folglich gehen EU-Unternehmen die großen Chancen verloren, die eine effiziente Ressourcennutzung in Bezug auf Wettbewerbsfähigkeit, Kosteneinsparung, Produktivitätssteigerung und Versorgungssicherheit bietet. Wasser- und Luftqualität lassen in vielen Teilen Europas nach wie vor zu wünschen übrig, und EU-Bürger sind immer noch Schadstoffen ausgesetzt, die ihre Gesundheit und ihr Wohlergehen beeinträchtigen können. Nicht nachhaltige Flächennutzung beeinträchtigt die Bodenfruchtbarkeit, gefährdet die Ernährungssicherheit und stellt das Erreichen der Biodiversitätsziele in Frage. Die Bodendegradation schreitet weitgehend unkontrolliert weiter voran. |
Änderungsantrag 3 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Ziffer 9 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
9. Damit wir auch in Zukunft gut leben können, sollte umgehend und einvernehmlich gehandelt werden, um unter Berücksichtigung der planetaren Belastungsgrenzen die Umwelt widerstandsfähiger zu machen und die potenziellen Vorteile der Umweltpolitik für Wirtschaft und Gesellschaft zu maximieren. Dieses Programm bringt die Entschlossenheit der EU zum Ausdruck, zu einer integrativen und umweltschonenden Wirtschaftsform überzugehen, die Wachstum und Entwicklung, Gesundheitsschutz und Wohlergehen gewährleistet, menschenwürdige Arbeitsbedingungen sichert, Disparitäten verringert sowie das Naturkapital schützt und in dieses investiert. |
9. Damit wir auch in Zukunft gut leben können, sollte umgehend und einvernehmlich gehandelt werden, um unter Berücksichtigung der planetaren Belastungsgrenzen die Umwelt widerstandsfähiger zu machen und die potenziellen Vorteile der Umweltpolitik für Wirtschaft und Gesellschaft zu maximieren. Dieses Programm bringt die Entschlossenheit der EU zum Ausdruck, als Wirtschaftsmacht, deren Handeln globale Auswirkungen hat, auf internationaler Ebene darauf hin zu arbeiten, dass ein Übergang zu einer integrativen und umweltschonenden Wirtschaftsform propagiert wird, die Wachstum und Entwicklung, Gesundheitsschutz und Wohlergehen sowie hochwertige Lebensmittel gewährleistet (was deren Hygiene, Nährwert und Geruch und Geschmack betrifft), menschenwürdige Arbeitsbedingungen sichert, Disparitäten verringert sowie das Naturkapital schützt und in dieses investiert. |
Änderungsantrag 4 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Ziffer 11 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
11. Dieser Wandel setzt die umfassende Einbeziehung von Umweltaspekten in andere Politikbereiche (wie Energie, Verkehr, Landwirtschaft, Fischerei, Wirtschaft und Industrie, Forschung und Innovation, Beschäftigung und Soziales) voraus, damit ein kohärentes und abgestimmtes Konzept entwickelt werden kann. Aktionen innerhalb der EU sollten zudem durch verstärkte Maßnahmen auf globaler Ebene und durch Zusammenarbeit mit Nachbarländern, die vor denselben Herausforderungen stehen, ergänzt werden. |
11. Dieser Wandel setzt die umfassende Einbeziehung von Umweltaspekten in andere Politikbereiche (wie Energie, Verkehr, Landwirtschaft, Fischerei, internationaler Handel, Wirtschaft und Industrie, Forschung und Innovation, Beschäftigung und Soziales, sowie Steuerpolitik („Umwelteinnahmen“)) voraus, damit ein kohärentes und abgestimmtes Konzept entwickelt werden kann. Aktionen innerhalb der EU sollten zudem durch verstärkte Maßnahmen auf globaler Ebene und durch Zusammenarbeit mit Nachbarländern, die vor denselben Herausforderungen stehen, ergänzt werden. |
Änderungsantrag 5 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Ziffer 16 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
16. Der wirtschaftliche Wohlstand und die Lebensqualität in der EU sind nicht zuletzt ihrem Naturkapital zu verdanken, zu dem auch Ökosysteme zählen, die lebenswichtige Naturgüter und Dienstleistungen erbringen (fruchtbare Böden, multifunktionale Wälder und ertragfähige Anbauflächen und Meeresgewässer; Süßwasser, saubere Luft und Bestäubung; Hochwasserschutz, Klimaregulierung und Schutz vor Naturkatastrophen). Ein beträchtlicher Teil des EU-Rechts, darunter die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRR), die Luftqualitäts- und verwandte Richtlinien sowie die FFH- und die Vogelschutzrichtlinie, gilt dem Schutz, der Erhaltung und der Verbesserung eben dieses Naturkapitals. Auch Regelungen für die Bereiche Klimawandel, Chemikalien, Industrieemissionen und Abfälle tragen dazu bei, den Druck auf die biologische Vielfalt, zu der auch Ökosysteme, Arten und Lebensräume zählen, zu mindern. |
16. Der wirtschaftliche Wohlstand und die Lebensqualität in der EU sind nicht zuletzt ihrem Naturkapital zu verdanken, zu dem auch die natürlichen und die landwirtschaftlich genutzten Ökosysteme zählen, die lebenswichtige Naturgüter und Dienstleistungen erbringen (fruchtbare Böden, multifunktionale Wälder und multifunktionale ertragfähige Anbauflächen in allen Regionen und Meeresgewässer; Süßwasser, saubere Luft und Bestäubung; Hochwasserschutz, Klimaregulierung und Schutz vor Naturkatastrophen). Ein beträchtlicher Teil des EU-Rechts, darunter die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRR), die Luftqualitäts- und verwandte Richtlinien sowie die FFH- und die Vogelschutzrichtlinie, gilt dem Schutz, der Erhaltung und der Verbesserung eben dieses Naturkapitals. Auch Regelungen für die Bereiche Klimawandel, Chemikalien, Industrieemissionen und Abfälle tragen dazu bei, den Druck auf die biologische Vielfalt, zu der auch Ökosysteme, Arten und Lebensräume zählen, zu mindern. |
Änderungsantrag 6 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Ziffer 18 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
18. Trotz erheblicher Bemühungen dürfte das Ziel der Wasserrahmenrichtlinie, bis 2015 einen „guten ökologischen Zustand“ zu gewährleisten, nur für ungefähr 53 % der Oberflächengewässer in der EU erreicht werden. Es besteht auch das Risiko, dass das Ziel der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie, bis 2020 einen „guten Umweltzustand“ zu erreichen, verfehlt wird, unter anderem aufgrund des kontinuierlichen Überfischens und der Abfälle in den europäischen Meeren. Auch wenn die Politik der EU in den Bereichen Luftqualität und Industrieemissionen dazu beigetragen hat, zahlreiche Formen der Umweltverschmutzung zu verringern, leiden die Ökosysteme nach wie vor unter übermäßigen Stickstoffeinträgen und den durch Verkehrsemissionen, intensive Agrarpraktiken und die Stromerzeugung verursachten hohen Ozonwerten. |
18. Trotz erheblicher Bemühungen dürfte das Ziel der Wasserrahmenrichtlinie, bis 2015 einen „guten ökologischen Zustand“ zu gewährleisten, nur für ungefähr 53 % der Oberflächengewässer in der EU erreicht werden. Es besteht auch das Risiko, dass das Ziel der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie, bis 2020 einen „guten Umweltzustand“ zu erreichen, verfehlt wird, unter anderem aufgrund des kontinuierlichen Überfischens und der Abfälle in den europäischen Meeren. Auch wenn die Politik der EU in den Bereichen Luftqualität und Industrieemissionen dazu beigetragen hat, zahlreiche Formen der Umweltverschmutzung zu verringern, leiden die Ökosysteme nach wie vor unter übermäßigen Stickstoffeinträgen und den durch Verkehrsemissionen, nicht nachhaltige Agrarpraktiken und die Stromerzeugung verursachten hohen Ozonwerten. |
Änderungsantrag 7 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Ziffer 19 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
19. Um das Naturkapital der EU zu schützen, zu erhalten und zu verbessern, müssen die Probleme deshalb auch an der Quelle angegangen werden, unter anderem durch bessere Einbeziehung der Naturkapitalziele in andere Politikbereiche, wobei sicherzustellen ist, dass die politischen Maßnahmen kohärent sind und positive Nebeneffekte erzielen. Die in den Reformvorschlägen der Kommission vorgesehenen Ökologisierungsmaßnahmen, vor allem für die europäische Agrar-, Fischerei- und Kohäsionspolitik, sollen diese Ziele zusammen mit den Vorschlägen für die Ökologisierung des EU-Haushalts im Rahmen des Mehrjährigen Finanzrahmens 2014-2020 (MFR) fördern. Aquatische Ökosysteme in ländlichen Gebieten sollten beispielsweise davon profitieren, dass die Erzeugerbeihilfen künftig, wie in den Vorschlägen der Kommission zur Reform der GAP vorgesehen, an die Erfüllung entsprechender Auflagen der Wasserrahmenrichtlinie gekoppelt sind. Die Ökologisierung der GAP wird auch umweltschonende Bewirtschaftungspraktiken wie die Anbaudiversifizierung, den Schutz von Dauergrünland und die Erschließung/Unterhaltung land- und forstwirtschaftlicher ökologisch wertvoller Nutzflächen begünstigen. |
19. Um das Naturkapital der EU zu schützen, zu erhalten und zu verbessern, müssen die Probleme deshalb auch an der Quelle angegangen werden, unter anderem durch bessere Einbeziehung der Naturkapitalziele in andere Politikbereiche, wobei sicherzustellen ist, dass die politischen Maßnahmen kohärent sind und positive Nebeneffekte erzielen. Die in den Reformvorschlägen vorgesehenen Ökologisierungsmaßnahmen, vor allem für die europäische Agrar-, Fischerei- und Kohäsionspolitik, sind durch die Vorschläge für die Ökologisierung des EU-Haushalts im Rahmen des Mehrjährigen Finanzrahmens 2014-2020 (MFR) gestützt, weshalb dafür gesorgt werden muss, dass die darin veranschlagten Mittel hierfür auch ausreichend sind. Aquatische Ökosysteme in ländlichen Gebieten sollten von der endgültigen Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie profitieren, sobald diese in allen Mitgliedstaaten einheitlich umgesetzt worden ist, wie in den Vorschlägen der Kommission zur Reform der GAP vorgesehen. Die weitere Ökologisierung der GAP wird auch umweltschonende Bewirtschaftungspraktiken in Verbindung mit Direktzahlungen und Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raums begünstigen. Ein wesentliches Element dieser nachhaltigen Landwirtschaft ist die Landwirtschaft im Geiste der Verantwortung für künftige Generationen, die gleichzeitig sparsam mit den Ressourcen umgeht und produktiv ist. |
Änderungsantrag 8 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Ziffer 19 a (neu) | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
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19a. Seit Jahren trägt die Landwirtschaft in der EU zur Erhaltung von Lebensräumen und vielfältigen Kulturlandschaften bei. In den letzten Jahrzehnten wurden in der europäischen Land- und Forstwirtschaft erhebliche Verbesserungen für die Umwelt in jeder Hinsicht sowie bei allen relevanten Emissionen erzielt, zum Teil durch die effiziente Organisation der Produktion. |
Änderungsantrag 9 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Ziffer 22 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
22. Die Degradation, Fragmentierung und nicht nachhaltige Nutzung von Flächen in der EU beeinträchtigen die Bereitstellung mehrerer wichtiger Ökosystemdienstleistungen, gefährden die biologische Vielfalt und machen Europa anfälliger gegenüber dem Klimawandel und Naturkatastrophen. Sie fördern außerdem die Bodendegradation. Über 25 % des Gebiets der EU sind von wasserbedingter Bodenerosion betroffen, die die Bodenfunktionen und die Süßwasserqualität beeinträchtigt. Auch Bodenkontamination und Bodenversiegelung sind anhaltende Probleme. EU-weit gelten mehr als eine halbe Million Standorte als kontaminiert, und bis zu ihrer Identifizierung und Untersuchung stellen sie weiterhin ein potenziell schwerwiegendes Umwelt- und Gesundheitsrisiko dar. Jedes Jahr werden über 1 000 km² Landfläche Wohnungsbau-, Industrie-, Verkehrs- oder Freizeitzwecken gewidmet. Diese langfristigen Nutzungsänderungen lassen sich kaum oder nur zu einem hohen Preis umkehren und erfordern fast immer Kompromisse zwischen den verschiedenen sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Belangen. Die Raumplanungsbeschlüsse der Mitgliedstaaten sollten nachhaltiger werden. |
22. Die Degradation, Fragmentierung und nicht nachhaltige Nutzung von Flächen in der EU beeinträchtigen die Bereitstellung mehrerer wichtiger Ökosystemdienstleistungen, gefährden die biologische Vielfalt und machen Europa anfälliger gegenüber dem Klimawandel und Naturkatastrophen. Sie fördern außerdem die Bodendegradation. Über 25 % des Gebiets der EU sind von wasserbedingter Bodenerosion betroffen, die die Bodenfunktionen und die Süßwasserqualität beeinträchtigt. Auch Bodenkontamination und Bodenversiegelung sind anhaltende Probleme. EU-weit gelten mehr als eine halbe Million Standorte als kontaminiert, und bis zu ihrer Identifizierung und Untersuchung stellen sie weiterhin ein potenziell schwerwiegendes Umwelt- und Gesundheitsrisiko dar. Jedes Jahr werden über 1 000 km² Landfläche Wohnungsbau-, Industrie-, Verkehrs- oder Freizeitzwecken gewidmet. Diese langfristigen Nutzungsänderungen lassen sich kaum oder nur zu einem hohen Preis umkehren und erfordern fast immer Kompromisse zwischen den verschiedenen sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Belangen. Die Raumplanungsbeschlüsse der Mitgliedstaaten sollten nachhaltiger werden. Um das schwerwiegende Problem der Bodenversiegelung anzugehen, sollten die Mitgliedstaaten gehalten sein, etwas zu unternehmen, um den Flächenverbrauch einzudämmen und die landwirtschaftlich genutzten Flächen der Erzeugung von Nahrungs- und Futtermitteln sowie dem Anbau erneuerbarer Rohstoffe vorzubehalten. |
Änderungsantrag 10 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Ziffer 22 a (neu) | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
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22a. Auf insgesamt 78 % der Fläche der Union werden Land- und Forstwirtschaft betrieben. Daher spielen Land- und Forstwirtschaft nach wie vor eine wichtige Rolle bei der Erhaltung der natürlichen Ressourcen und der Kulturlandschaft als Voraussetzung für andere menschliche Tätigkeiten in ländlichen Gebieten. Aufforstung ist ein maßgeblicher Faktor für den Bodenrückhalt und die Anpassung an den Klimawandel, während die nachhaltige Landwirtschaft dazu beitragen kann, dass die Böden besser geschützt werden. Gleichzeitig sollte verstärkt auf integrierte und innovative landwirtschaftliche Methoden gesetzt werden, wie Präzisionstechnologien und ökologische Ansätze, und außerdem sollte besonders darauf geachtet werden, dass die Bodenfruchtbarkeit mit nichtchemischen Düngemitteln und nachhaltigen Ertragssteigerungsmethoden erhöht wird. |
Änderungsantrag 11 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Ziffer 23 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
23. Um die wichtigsten anthropogenen Belastungen von Flächen, Böden und anderen Ökosystemen in Europa zu verringern, sind Maßnahmen zu treffen, die gewährleisten, dass bei Flächennutzungsentscheidungen auf allen relevanten Ebenen ökologische, soziale und wirtschaftliche Auswirkungen gebührend berücksichtigt werden. Auf dem Rio+20-Gipfel wurde eine „flächendegradationsneutrale Welt“ gefordert. Die EU und ihre Mitgliedstaaten sollten darüber nachdenken, wie eine derartige Verpflichtung innerhalb ihrer jeweiligen Zuständigkeiten am besten erfüllt werden könnte und wie sich Bodenqualitätsfragen innerhalb eines verbindlichen Rechtsrahmens am besten regeln lassen. Es werden auch Ziele für eine nachhaltige Flächen- und Bodennutzung festgelegt. |
23. Um die wichtigsten anthropogenen Belastungen von Flächen, Böden und anderen Ökosystemen in Europa zu verringern, sind auf einzelstaatlicher Ebene Maßnahmen zu treffen, die gewährleisten, dass bei Flächennutzungsentscheidungen auf allen relevanten Ebenen ökologische, soziale und wirtschaftliche Auswirkungen gebührend berücksichtigt werden. Auf dem Rio+20-Gipfel wurde eine „flächendegradationsneutrale Welt“ gefordert. Eine derartige Verpflichtung könnte am besten innerhalb der Mitgliedstaaten erfüllt werden. |
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Gemäß dem Subsidiaritätsprinzip lassen sich Bodenqualitätsfragen am besten innerhalb eines verbindlichen Rechtsrahmens auf der Ebene der Mitgliedstaaten regeln. Es werden auch Ziele für eine nachhaltige Flächen- und Bodennutzung festgelegt. |
Änderungsantrag 12 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Ziffer 24 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
24. Auch wenn in der EU die Stickstoff- und Phosphoreinträge in die Umwelt in den letzten 20 Jahren stark zurückgegangen sind, werden Luft- und Wasserqualität nach wie vor durch übermäßige Nährstoffeinträge beeinträchtigt, die auch die Ökosysteme negativ beeinflussen und somit die Gesundheit des Menschen ernsthaft gefährden. Vor allem Ammoniakeinträge infolge ineffizienter Düngerbewirtschaftung und unzulänglicher Abwasserbehandlung müssen dringend geregelt werden, um die Nährstoffeinträge spürbar weiter zu senken. Auch im Interesse einer kostenwirksamen und ressourceneffizienten Lenkung des Nährstoffkreislaufs und einer effizienteren Nutzung von Düngemitteln sind weitere Anstrengungen erforderlich. Dazu müssen die Umweltvorschriften der EU zur Behebung dieser Mängel besser umgesetzt und Vorschriften erforderlichenfalls verschärft werden, d. h. der Nährstoffkreislauf muss Teil eines ganzheitlicheren Ansatzes werden, der an bestehende EU-Politiken, die für die Regelung des Problems der übermäßigen Nährstoffeinträge und der Eutrophierung wichtig sind, anknüpft und diese integriert. |
24. Auch wenn in der EU die Stickstoff- und Phosphoreinträge in die Umwelt in den letzten 20 Jahren stark zurückgegangen sind, werden Luft- und Wasserqualität nach wie vor durch erhebliche Nährstoffeinträge beeinträchtigt, die auch die Ökosysteme negativ beeinflussen und somit die Gesundheit des Menschen ernsthaft gefährden. Vor allem Ammoniakeinträge infolge natürlicher Prozesse (Düngerbewirtschaftung und Abwasserbehandlung) müssen geregelt werden, um die Nährstoffeinträge spürbar weiter zu senken. Auch im Interesse einer kostenwirksamen und ressourceneffizienten Lenkung des Nährstoffkreislaufs und einer effizienteren Nutzung von Düngemitteln sind weitere Anstrengungen erforderlich, ebenso die Schaffung eines nachhaltigen Nährstoffkreislaufs zwischen städtischen und ländlichen Gebieten. Dazu müssen Investitionen in die Forschung getätigt, die Umweltvorschriften der EU zur Behebung dieser Mängel besser umgesetzt und Vorschriften erforderlichenfalls angepasst werden, d. h. der Nährstoffkreislauf muss Teil eines ganzheitlicheren Ansatzes werden, der an bestehende EU-Politiken, die für die Regelung des Problems der übermäßigen Nährstoffeinträge und der Eutrophierung wichtig sind, anknüpft und diese integriert, beispielsweise Horizont 2020. |
Änderungsantrag 13 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Ziffer 26 – Unterabsatz 1 – Buchstabe e | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
(e) Flächen in der EU nachhaltig bewirtschaftet und Böden angemessen geschützt werden und die Maßnahmen zur Sanierung kontaminierter Standorte gut voranschreiten; |
(e) Flächen in der EU nachhaltig bewirtschaftet und Böden angemessen in den Mitgliedstaaten geschützt werden und die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Sanierung kontaminierter Standorte gut voranschreiten; |
Änderungsantrag 14 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Ziffer 26 – Unterabsatz 1 – Buchstabe g | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
(g) Wälder und die von ihnen erbrachten Dienstleistungen geschützt werden und gegen den Klimawandel und Brände widerstandsfähiger werden. |
(g) Wälder und die Vielzahl der von ihnen erbrachten Dienstleistungen geschützt und nachhaltig bewirtschaftet werden und gegen den Klimawandel und Brände widerstandsfähiger werden, da Wälder eine wichtige Quelle nachwachsender Rohstoffe sind. |
Änderungsantrag 15 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Ziffer 26 – Unterabsatz 1 – Buchstabe g a (neu) | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
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(ga) die Bestäubung auf einem hohen Niveau gehalten wird und Maßnahmen getroffen werden, um die Gesundheit der Bienen zu unterstützen und zu fördern, und gegebenenfalls dafür zu sorgen, dass der Einsatz von Pflanzensschutzmitteln, die die Bienenvölker nachweislich schädigen, wie eine wissenschaftliche Risikobewertung ergeben hat, von Maßnahmen zur Senkung dieses Risikos begleitet werden muss. |
Änderungsantrag 16 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Ziffer 26 – Unterabsatz 2 – Buchstabe a а (neu) | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
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(aa) weitere Maßnahmen zur Erhaltung, zum weiteren Ausbau und zur Unterstützung landwirtschaftlicher Sektoren zu ergreifen sind, die erwiesenermaßen einen Beitrag zur Erhaltung der biologischen Vielfalt erbringen, insbesondere die Imkerei. |
Änderungsantrag 17 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Ziffer 26 – Unterabsatz 2 – Buchstabe e | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
(e) Verstärkung der Bemühungen zur Verringerung der Bodenerosion und zur Vermehrung der organischen Bodensubstanz, zur Sanierung kontaminierter Standorte und zur Verbesserung der Einbeziehung von Flächennutzungsaspekten in koordinierte Beschlussfassungsprozesse auf allen relevanten Verwaltungsebenen, flankiert durch die Festsetzung von Zielen für Land und Boden als Ressourcen und von Raumplanungszielen; |
(e) Verstärkung der Bemühungen auf nationaler Ebene zur Verringerung der Bodenerosion und zur Vermehrung der organischen Bodensubstanz, u. a. durch die Beibehaltung und Ausweitung erprobter und bewährter Agrar-Umweltmaßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums innerhalb der GAP, zur Sanierung kontaminierter Standorte und zur Verbesserung der Einbeziehung von Flächennutzungsaspekten in koordinierte Beschlussfassungsprozesse auf allen relevanten Verwaltungsebenen, flankiert durch die Festsetzung von Zielen für Land und Boden als Ressourcen und von Raumplanungszielen; Verstärkung der Bemühungen auf nationaler Ebene zur Eindämmung des Flächenverbrauchs und zur Reservierung der landwirtschaftlich genutzten Flächen für die Erzeugung von Nahrungs- und Futtermitteln und erneuerbaren Rohstoffen. |
Änderungsantrag 18 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Ziffer 26 – Unterabsatz 2 – Buchstabe g | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
(g) Erarbeitung und Umsetzung einer neuen EU-Forststrategie, die den vielfältigen Anforderungen an und Nutzfunktionen von Wäldern Rechnung trägt und einen strategischeren Ansatz für den Schutz und die Verbesserung von Wäldern fördert. |
entfällt |
Änderungsantrag 19 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Ziffer 28 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
28. Innovationen zur Verbesserung der Ressourceneffizienz müssen die gesamte Wirtschaft betreffen, wenn die Wettbewerbsfähigkeit vor dem Hintergrund steigender Ressourcenpreise und zunehmender Ressourcenknappheit und Versorgungsengpässe verbessert werden soll. Der Unternehmenssektor ist die Haupttriebfeder für innovatorische Maßnahmen und somit auch für Öko-Innovationen. Marktkräfte allein reichen jedoch nicht aus. Behördliche Maßnahmen auf EU- und nationaler Ebene sind unerlässlich, um die richtigen Rahmenbedingungen für Öko-Innovationen zu schaffen, die die Entwicklung nachhaltiger Business- oder technologischer Lösungen für Umweltprobleme fördern. |
28. Forschung und Innovationen zur Verbesserung der Ressourceneffizienz müssen die gesamte Wirtschaft betreffen, wenn die Wettbewerbsfähigkeit vor dem Hintergrund steigender Ressourcenpreise und zunehmender Ressourcenknappheit und Versorgungsengpässe verbessert werden soll. Es sind unbedingt Innovationen zur Verringerung des Energieverbrauchs von landwirtschaftlichen Geräten und Maschinen notwendig, um die Energieeffizienz zu erhöhen und die CO2-Emissionen zu senken und Anreize für die Modernisierung der landwirtschaftlichen Betriebe zu schaffen, damit diese innovative Methoden und innovative Technologien übernehmen. Der Unternehmenssektor ist die Haupttriebfeder für innovatorische Maßnahmen und somit auch für Öko-Innovationen. Marktkräfte allein reichen jedoch nicht aus. Behördliche Maßnahmen auf EU- und nationaler Ebene sind unerlässlich, um die richtigen Rahmenbedingungen für Öko-Innovationen zu schaffen, die die Entwicklung nachhaltiger Business- oder technologischer Lösungen für Umweltprobleme fördern. |
Änderungsantrag 20 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Ziffer 30 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
30. Die vollständige Umsetzung des Klima- und Energiepakets der EU ist unerlässlich, um die Meilensteine für 2020 zu erreichen und bis 2050 ein wettbewerbsfähiges, CO2-armes Wirtschaftssystem zu schaffen. Die EU liegt zwar gut in der Zeit, um die heimischen THG-Emissionen bis 2020 auf 20 % unter die Werte von 1990 zu senken, Verbesserungen müssen jedoch sehr viel rascher erfolgen, wenn das Energieeffizienzziel von 20 % erreicht werden soll. Dies ist auch unter dem Aspekt der noch immer steigenden Energienachfrage und der laufenden Debatte „Flächennutzung zur Nahrungsmittelproduktion vs Flächennutzung zur Bioenergieerzeugung“ von Bedeutung. Die neue Energieeffizienz-Richtlinie dürfte diesbezüglich einen wichtigen Beitrag leisten. |
30. Die vollständige Umsetzung des Klima- und Energiepakets der EU ist unerlässlich, um die Meilensteine für 2020 zu erreichen und bis 2050 ein wettbewerbsfähiges, CO2-armes Wirtschaftssystem zu schaffen. Die EU liegt zwar gut in der Zeit, um die heimischen THG-Emissionen bis 2020 auf 20 % unter die Werte von 1990 zu senken, Verbesserungen müssen jedoch sehr viel rascher erfolgen, wenn das Energieeffizienzziel von 20 % erreicht werden soll. Dies ist auch unter dem Aspekt der noch immer steigenden Energienachfrage von Bedeutung. Die neue Energieeffizienz-Richtlinie dürfte diesbezüglich einen wichtigen Beitrag leisten. |
Änderungsantrag 21 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Ziffer 32 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
32. Die Einführung der besten verfügbaren Techniken auf Industrieebene (im Rahmen der Richtlinie über Industrieemissionen) wird bei über 50 000 Großanlagen in der EU zu einer besseren Ressourcennutzung und zu Emissionsreduktionen führen und somit die Entwicklung innovativer Techniken, die Ökologisierung der Wirtschaft und die längerfristige Senkung der Kosten für die Industrie maßgeblich fördern. |
32. Die Einführung der besten verfügbaren Techniken auf Industrieebene (im Rahmen der Richtlinie über Industrieemissionen) wird bei über 50 000 Großanlagen in der EU zu einer besseren Ressourcennutzung und zu Emissionsreduktionen führen und somit die Entwicklung innovativer Techniken, die Ökologisierung der Wirtschaft und die längerfristige Senkung der Kosten für die Industrie maßgeblich fördern. Gleichzeitig können Fortschritte in der Forschung, kurze Versorgungsketten und lokale Märkte für landwirtschaftliche Erzeugnisse erheblich dazu beitragen, dass die transportbedingten CO2-Emissionen bei Nahrungsmitteln gesenkt werden. Bei kurzen Lieferketten stehen frischere und gesündere Nahrungsmittel zur Verfügung. |
Änderungsantrag 22 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Ziffer 35 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
35. Um einen Rahmen für Aktionen zur Verbesserung der Ressourceneffizienz zu schaffen, die über THG-Emissionen und Energie hinausgehen, müssen Ziele für die Verringerung der gesamten verbrauchsbedingten Umweltbelastungen festgesetzt werden, vor allem im Lebensmittel-, Wohnungsbau- und Mobilitätssektor. Zusammen sind diese Sektoren für nahezu 80 % dieser Belastungen verantwortlich. Auf dem Rio+20-Gipfel wurde erkannt, dass Nahrungsmittelverluste nach der Ernte sowie andere Lebensmittelverluste und das Abfallaufkommen in der gesamten Lebensmittelversorgungskette spürbar reduziert werden müssen. |
35. Um einen Rahmen für Aktionen zur Verbesserung der Ressourceneffizienz zu schaffen, die über THG-Emissionen und Energie hinausgehen, müssen Ziele für die Verringerung der gesamten verbrauchsbedingten Umweltbelastungen festgesetzt werden, vor allem im Lebensmittelsektor, indem die Verschwendung verringert wird, sowie im Wohnungsbau- und Mobilitätssektor. Zusammen sind diese Sektoren für nahezu 80 % dieser Belastungen verantwortlich. Auf dem Rio+20-Gipfel wurde erkannt, dass Nahrungsmittelverluste nach der Ernte sowie andere Lebensmittelverluste und das Abfallaufkommen in der gesamten Lebensmittelversorgungskette spürbar reduziert werden müssen. Dies kann dadurch erreicht werden, dass Lebensmitteln mehr Wert beigemessen wird, dass diese regional vermarktet werden und die Logistik, der Transport, die Vorratshaltung und die Verpackung verbessert werden Alle Beteiligten entlang der gesamten Lebensmittelversorgungskette, vor allem die Händler und die Verbraucher, müssen das Ihre dazu beitragen. Dazu gehört auch die gezielte Aufklärung und Information der Verbraucher. |
Änderungsantrag 23 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Ziffer 39 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
39. Auch Ressourceneffizienz im Wassersektor muss vorrangig angegangen werden, damit ein guter Gewässerzustand erreicht werden kann. Obwohl immer mehr Teile Europas von Dürren und Wasserknappheit betroffen sind, werden noch immer geschätzte 20 %-40 % der europäischen Wasserressourcen vergeudet, beispielsweise durch Leckagen im Verteilungssystem. Nach vorliegenden Modellierungen besteht hier in der EU noch großer Verbesserungsspielraum. Zudem dürften die steigende Wassernachfrage und die Auswirkungen des Klimawandels den Druck auf Europas Wasserressourcen noch deutlich verschärfen. Vor diesem Hintergrund sollten die EU und ihre Mitgliedstaaten durch geeignete Maßnahmen bis 2020 sicherstellen, dass Wasserentnahmen unter Berücksichtigung der Grenzen der verfügbaren erneuerbaren Wasserressourcen erfolgen, auch durch Verbesserung der Wassereffizienz mittels Marktmechanismen wie Wassergebühren, die den wahren Wert des Wassers widerspiegeln. Durch rasche Demonstration und den Einsatz von innovativen Technologien, Systemen und Geschäftsmodellen, die auf dem strategischen Durchführungsplan der Europäischen Innovationspartnerschaft für Wasser aufbauen, lassen sich Fortschritte leichter erzielen. |
39. Auch Ressourceneffizienz im Wassersektor muss vorrangig angegangen werden, damit ein guter Gewässerzustand erreicht werden kann. Obwohl immer mehr Teile Europas von Dürren und Wasserknappheit betroffen sind, werden noch immer geschätzte 20 %-40 % der europäischen Wasserressourcen vergeudet, beispielsweise durch Leckagen im Verteilungssystem. Nach vorliegenden Modellierungen besteht hier in der EU noch großer Verbesserungsspielraum. Zudem dürften die steigende Wassernachfrage und die Auswirkungen des Klimawandels den Druck auf Europas Wasserressourcen noch deutlich verschärfen. Vor diesem Hintergrund sollten die EU und ihre Mitgliedstaaten durch geeignete Maßnahmen bis 2020 sicherstellen, dass Wasserentnahmen unter Berücksichtigung der Grenzen der verfügbaren erneuerbaren Wasserressourcen erfolgen, auch durch Verbesserung der Wassereffizienz mittels Marktmechanismen wie Wassergebühren, die den wahren Wert des Wassers widerspiegeln. Durch rasche Demonstration und den Einsatz von innovativen Technologien, Systemen und Geschäftsmodellen, die auf dem strategischen Durchführungsplan der Europäischen Innovationspartnerschaft für Wasser, der Europäischen Innovationspartnerschaft für Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft gemäß den Vorschlägen für die Reform der zweiten Säule der GAP aufbauen, lassen sich Fortschritte leichter erzielen. |
Änderungsantrag 24 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Ziffer 41 – Unterabsatz 2 – Buchstabe c | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
(c) Dynamisierung öffentlicher und privater Forschungs- und Innovationsbemühungen, die für die Einführung innovativer Technologien, Systeme und Geschäftsmodelle erforderlich sind, welche ihrerseits den Übergang zu einer CO2-armen und ressourceneffizienten Wirtschaft beschleunigen und die Kosten dieses Übergangs reduzieren; |
(c) Dynamisierung öffentlicher und privater Forschungs- und Innovationsbemühungen, die für die Einführung innovativer Technologien, Systeme und Geschäftsmodelle erforderlich sind, welche ihrerseits den Übergang zu einer CO2-armen und ressourceneffizienten Wirtschaft beschleunigen, dazu beitragen, die Verschwendung von Lebensmitteln bis 2025 um 50 % zu verringern, und die Kosten dieses Übergangs reduzieren; |
Änderungsantrag 25 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Ziffer 50 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
50. Der Klimawandel wird die Umweltprobleme durch anhaltende Dürren und Hitzewellen, Hochwässer, Stürme und Waldbrände sowie neue oder virulentere Formen von Human-, Tier- oder Pflanzenkrankheiten weiter verschärfen. Es sollten gezielte Aktionen durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass die EU für die klimabedingten Belastungen und Veränderungen angemessen gerüstet ist, indem sie die Widerstandsfähigkeit ihrer Umwelt, ihrer Wirtschaft und ihrer Gesellschaft stärkt. Da viele Sektoren den Auswirkungen des Klimawandels schon jetzt ausgesetzt sind und es zunehmend sein werden, müssen Klimaanpassung und Katastrophenrisikomanagement stärker in die EU-Politiken einbezogen werden. |
50. Der Klimawandel wird die Umweltprobleme durch anhaltende Dürren und Hitzewellen, Hochwässer, Stürme und Waldbrände sowie neue oder virulentere Formen von Human-, Tier- oder Pflanzenkrankheiten weiter verschärfen. Es sollten gezielte Aktionen durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass die EU für die klimabedingten Belastungen und Veränderungen angemessen gerüstet ist, indem sie die Widerstandsfähigkeit ihrer Umwelt, ihrer Wirtschaft und ihrer Gesellschaft stärkt. Da viele Sektoren den Auswirkungen des Klimawandels schon jetzt ausgesetzt sind und es zunehmend sein werden, müssen Klimaanpassung und Katastrophenrisikomanagement stärker in die EU-Politiken einbezogen werden. Gleichzeitig kommt es darauf an, dass den Unternehmen in den am stärksten betroffenen Sektoren, etwa den Landwirten, genauere Informationen über die Risiken für das Klima, die durch schlechte Anbaumethoden bedingt sind, zur Verfügung gestellt werden, und dass ihnen zusätzlich Lösungen für die Anpassung an die Hand gegeben werden, die machbar sind. |
Änderungsantrag 26 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Ziffer 62 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
62. Zusätzlich zu der Hilfestellung, die die Kommission den Mitgliedstaaten für eine bessere Einhaltung der Vorschriften leistet, wird sie weiterhin ihren Teil dazu beitragen, dass die Rechtsvorschriften zweckgeeignet sind und dem neuesten Stand der Wissenschaft entsprechen. Als allgemeine Regel werden rechtliche Verpflichtungen, die hinlänglich deutlich und präzise sind, in Verordnungen niedergelegt, die unmittelbare und messbare Wirkungen haben und zu weniger Unstimmigkeiten bei der Anwendung führen. Die Kommission wird verstärkt auf Anzeiger und andere Instrumente zurückgreifen, damit die Öffentlichkeit die Fortschritte der Mitgliedstaaten bei der Anwendung spezifischer Rechtsakte verfolgen kann. |
62. Zusätzlich zu der Hilfestellung, die die Kommission den Mitgliedstaaten für eine bessere Einhaltung der Vorschriften leistet, wird sie weiterhin ihren Teil dazu beitragen, dass die Rechtsvorschriften verhältnismäßig und zweckgeeignet sind und dem neuesten Stand der Wissenschaft entsprechen. Als allgemeine Regel werden rechtliche Verpflichtungen, die hinlänglich deutlich und präzise sind, in Verordnungen niedergelegt, die unmittelbare und messbare Wirkungen haben und zu weniger Unstimmigkeiten bei der Anwendung führen. Die Kommission wird verstärkt auf Kommunikationsmittel, Anzeiger und andere Instrumente zurückgreifen, damit die Öffentlichkeit die Fortschritte der Mitgliedstaaten bei der Anwendung spezifischer Rechtsakte verfolgen kann, und sie wird dafür sorgen, dass die Öffentlichkeit über positive Trends beim Umweltschutz informiert wird. |
Änderungsantrag 27 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Ziffer 63 – Unterabsatz 2 – Buchstabe e a (neu) | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
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(ea) Erarbeitung von Kooperationsstrategien durch die Protagonisten im Bereich Umweltschutz und Erhaltung der Natur und Abfassung umfangreicherer Mitteilungen, die sich mit erprobten und bewährten Methoden befassen. |
Änderungsantrag 28 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Ziffer 63 – Unterabsatz 2 – Buchstabe e b (neu) | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
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(eb) regelmäßige Bewertungen der geltenden Vorschriften, um sicherzugehen, dass die Maßnahmen im Rahmen des Umweltrechts verhältnismäßig, machbar und zielgerichtet sind. |
Änderungsantrag 29 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Ziffer 71 – Unterabsatz 2 – Buchstabe c a (neu) | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
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(ca) Weitergabe und allgemeine Verbreitung positiver Entwicklungen und Trends beim Umweltschutz. |
Änderungsantrag 30 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Ziffer 75 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
75. Die Privatwirtschaft sollte auch ermutigt werden, die unter dem neuen Finanzrahmen der EU gebotenen Möglichkeiten zu nutzen, um ihre Beteiligung an den Anstrengungen zur Verwirklichung von Umwelt- und Klimazielen (insbesondere im Zusammenhang mit Öko-Innovation und der Einführung neuer Technologien) zu verstärken, mit einem besonderen Schwerpunkt auf KMU. Im Rahmen von europäischen Innovationspartnerschaften (z. B. der Innovationspartnerschaft für Wasser) sollten öffentlich-private Partnerschaften für Öko-Innovation gefördert werden. Durch den neuen Rahmen für innovative Finanzinstrumente sollte der Zugang des Privatsektors zu Finanzierungsmitteln für Investitionen in die Umwelt - insbesondere in den Bereichen Biodiversität und Klimawandel - erleichtert werden. Die europäischen Unternehmen sollten weiter dazu angehalten werden, über das in den bestehenden EU-Rechtsvorschriften geforderte Maß hinaus im Rahmen ihrer Lageberichte Umweltinformationen offenzulegen. |
75. Die Privatwirtschaft sollte auch ermutigt werden, die unter dem neuen Finanzrahmen der EU gebotenen Möglichkeiten zu nutzen, um ihre Beteiligung an den Anstrengungen zur Verwirklichung von Umwelt- und Klimazielen (insbesondere im Zusammenhang mit Öko-Innovation und der Einführung neuer Technologien) zu verstärken, mit einem besonderen Schwerpunkt auf KMU. Im Rahmen von europäischen Innovationspartnerschaften (z. B. der Innovationspartnerschaft für Wasser, der Europäischen Innovationspartnerschaft für Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft gemäß den Vorschlägen zur Reform der GAP) sollten öffentlich-private Partnerschaften für Öko-Innovation gefördert werden. Durch den neuen Rahmen für innovative Finanzinstrumente sollte der Zugang des Privatsektors zu Finanzierungsmitteln für Investitionen in die Umwelt - insbesondere in den Bereichen Biodiversität, Klimawandel und Bodenschutz - erleichtert werden. Die europäischen Unternehmen sollten weiter dazu angehalten werden, über das in den bestehenden EU-Rechtsvorschriften geforderte Maß hinaus im Rahmen ihrer Lageberichte Umweltinformationen offenzulegen. |
Änderungsantrag 31 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Ziffer 82 – Unterabsatz 2 – Buchstabe a | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
(a) schrittweise Abschaffung von umweltschädlich wirkenden Subventionen, verstärkter Einsatz von marktbasierten Instrumenten (einschließlich Besteuerung, Preisgestaltung und Gebührenerhebung), und Ausweitung der Märkte für Umweltgüter und –dienstleistungen unter angemessener Berücksichtigung etwaiger nachteiliger sozialer Auswirkungen; |
(a) eine bessere Verknüpfung zwischen landwirtschaftlichen Subventionen und der Bereitstellung von öffentlichen Gütern, verstärkter Einsatz von marktbasierten Instrumenten (einschließlich Besteuerung, Preisgestaltung und Gebührenerhebung), und Ausweitung der Märkte für Umweltgüter und –dienstleistungen unter angemessener Berücksichtigung etwaiger nachteiliger sozialer Auswirkungen; |
Änderungsantrag 32 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Ziffer 82 – Unterabsatz 2 – Buchstabe e | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
(e) Schaffung und Anwendung eines Systems zur Verfolgung umweltbezogener Ausgaben im Rahmen des EU-Haushalts (insbesondere in Bezug auf Klimawandel und Biodiversität) und zur Berichterstattung über diese bis 2014; |
(e) Schaffung und Anwendung eines Systems zur Bewertung und Verfolgung umweltbezogener Ausgaben im Rahmen des EU-Haushalts (insbesondere in Bezug auf Klimawandel und Biodiversität) und zur Berichterstattung über diese bis 2014; |
Änderungsantrag 33 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Ziffer 83 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
83. Obwohl die Einbeziehung von Umweltschutzerwägungen in andere Politikfelder und Tätigkeiten der EU seit 1997 im Vertrag vorgeschrieben ist, lässt der Gesamtzustand der Umwelt in Europa erkennen, dass zwar in einigen Bereichen anerkennenswerte Fortschritte erzielt wurden, diese bislang aber nicht ausreichen, um alle negativen Trends umzukehren. Viele der prioritären Ziele dieses Programms lassen sich nur erreichen, wenn Umwelt- und Klimaerwägungen noch wirksamer in andere Politikbereiche einbezogen werden und kohärentere, gemeinsame Politikansätze zur Anwendung kommen, die vielfache Vorteile erbringen. Dies sollte gewährleisten, dass schwierige Kompromisse bereits in einer frühen Phase und nicht erst bei der Durchführung zustande kommen und unvermeidbare Auswirkungen effizienter bewältigt werden können. Die Richtlinien über die strategische Umweltprüfung bzw. die Umweltverträglichkeitsprüfung sind bei korrekter Anwendung wirkungsvolle Instrumente, die sicherstellen, dass Umweltschutzerfordernisse in Pläne, Programme und Projekte einbezogen werden. Den lokalen und regionalen Behörden, die allgemein für Entscheidungen über Flächennutzung und Meeresgebiete zuständig sind, kommt bei der Prüfung der Umweltauswirkungen und beim Schutz, der Erhaltung und der Verbesserung des Naturkapitals eine besonders wichtige Rolle zu, wobei es auch darum geht, die Widerstandsfähigkeit gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels und gegenüber Naturkatastrophen zu stärken. |
83. Obwohl die Einbeziehung von Umweltschutzerwägungen in andere Politikfelder und Tätigkeiten der EU seit 1997 im Vertrag vorgeschrieben ist, lässt der Gesamtzustand der Umwelt in Europa erkennen, dass zwar in einigen Bereichen anerkennenswerte Fortschritte erzielt wurden, diese bislang aber nicht ausreichen, um alle negativen Trends umzukehren. Viele der prioritären Ziele dieses Programms lassen sich nur erreichen, wenn Umwelt- und Klimaerwägungen noch wirksamer in andere Politikbereiche einbezogen werden und kohärentere, gemeinsame systemische Politikansätze zur Anwendung kommen, die vielfache Vorteile erbringen. Dies sollte gewährleisten, dass schwierige Kompromisse bereits in einer frühen Phase und nicht erst bei der Durchführung zustande kommen und unvermeidbare Auswirkungen effizienter bewältigt werden können. Die Richtlinien über die strategische Umweltprüfung bzw. die Umweltverträglichkeitsprüfung sind bei korrekter Anwendung wirkungsvolle Instrumente, die sicherstellen, dass Umweltschutzerfordernisse in Pläne, Programme und Projekte einbezogen werden. Den lokalen und regionalen Behörden, die allgemein für Entscheidungen über Flächennutzung und Meeresgebiete zuständig sind, kommt bei der Prüfung der Umweltauswirkungen und beim Schutz, der Erhaltung und der Verbesserung des Naturkapitals eine besonders wichtige Rolle zu, wobei es auch darum geht, die Widerstandsfähigkeit gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels und gegenüber Naturkatastrophen zu stärken. |
Änderungsantrag 34 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Ziffer 85 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
85. Dieses Programm enthält eine Reihe von prioritären Zielen, mit denen die Einbeziehung von Umweltbelangen vorangetrieben werden soll. Die Kommission hat in ihre Vorschlägen zur Reform der GAP, der GFP, der Politik für die Transeuropäischen Netze (TEN) und der Kohäsionspolitik Maßnahmen aufgenommen, mit denen die Einbeziehung von Umweltbelangen und die Nachhaltigkeit weiter gefördert werden sollen. Damit dieses Programm ein Erfolg wird, sollten diese Politiken stärker zur Verwirklichung von umweltbezogenen Einzel- und Gesamtzielen beitragen. Ebenso sollten Maßnahmen, mit denen in erster Linie Umweltverbesserungen erreicht werden sollen, so konzipiert werden, dass sich nach Möglichkeit auch positive Nebeneffekte in anderen Politikbereichen ergeben. Beispielsweise können Maßnahmen zur Wiederherstellung von Ökosystemen auf Vorteile für Lebensräume und Arten und auf die CO2-Abscheidung ausgerichtet sein und zugleich die Erbringung von Ökosystemdienstleistungen, die für viele Wirtschaftszweige von essenzieller Bedeutung sind (z. B. Bestäubung oder Gewässerreinigung für die Landwirtschaft) verbessern und „grüne“ Arbeitsplätze schaffen. |
85. Dieses Programm enthält eine Reihe von prioritären Zielen, mit denen die weitere Einbeziehung von Umweltbelangen vorangetrieben werden soll. Die Kommission hat in ihre Vorschlägen zur Reform der GAP, der GFP, der Politik für die Transeuropäischen Netze (TEN) und der Kohäsionspolitik Maßnahmen aufgenommen, mit denen die Einbeziehung von Umweltbelangen und die Nachhaltigkeit weiter gefördert werden sollen. Damit dieses Programm ein Erfolg wird, sollten diese Politiken sogar noch stärker zur Verwirklichung von umweltbezogenen Einzel- und Gesamtzielen beitragen. Ebenso sollten Maßnahmen, mit denen in erster Linie Umweltverbesserungen erreicht werden sollen, so konzipiert werden, dass sich nach Möglichkeit auch positive Nebeneffekte in anderen Politikbereichen ergeben. Beispielsweise können Maßnahmen zur Wiederherstellung von Ökosystemen auf Vorteile für Lebensräume und Arten und auf die CO2-Abscheidung ausgerichtet sein und zugleich die Erbringung von Ökosystemdienstleistungen, die für viele Wirtschaftszweige von essenzieller Bedeutung sind (z. B. Bestäubung oder Gewässerreinigung für die Landwirtschaft) verbessern und „grüne“ Arbeitsplätze schaffen. |
Änderungsantrag 35 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Ziffer 86 – Unterabsatz 2 – Buchstabe a | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
(a) Einbeziehung von umwelt- und klimabezogenen Auflagenbindungen und Anreizen in politische Initiativen, einschließlich Überprüfungen und Reformen der bestehenden Politik, sowie neue Initiativen auf EU-Ebene und in den Mitgliedstaaten; |
(a) weitere Einbeziehung von umwelt- und klimabezogenen Auflagenbindungen und Anreizen in politische Initiativen, einschließlich Überprüfungen und Reformen der bestehenden Politik, sowie neue Initiativen auf EU-Ebene und in den Mitgliedstaaten; |
Änderungsantrag 36 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Ziffer 87 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
87. Die EU ist dicht bevölkert, und 2020 werden voraussichtlich 80 % ihrer Bevölkerung in Städten und stadtnahen Gebieten leben. Die Lebensqualität wird unmittelbar vom Zustand der städtischen Umwelt beeinflusst sein. Die Auswirkungen der Städte auf die Umwelt gehen zudem weit über ihre physischen Grenzen hinaus, da sie zur Deckung ihres Bedarfs an Nahrungsmitteln, Energie, Raum und Ressourcen sowie für den Umgang mit Abfällen in hohem Maße auf stadtnahe und ländliche Gebiete angewiesen sind. |
87. Die EU ist dicht bevölkert, und 2020 werden voraussichtlich 80 % ihrer Bevölkerung in Städten und stadtnahen Gebieten leben. Die Lebensqualität wird unmittelbar vom Zustand der städtischen Umwelt beeinflusst sein. Die Auswirkungen der Städte auf die Umwelt gehen zudem weit über ihre physischen Grenzen hinaus, da sie zur Deckung ihres Bedarfs an Nahrungsmitteln, Energie, Raum und Ressourcen sowie für den Umgang mit Abfällen in hohem Maße auf stadtnahe und ländliche Gebiete angewiesen sind. Besondere Aufmerksamkeit sollte daher der Förderung ländlicher Gebiete und der Schaffung neuer Arbeitsplätze auf dem Lande gewidmet werden. |
Änderungsantrag 37 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Ziffer 89 a (neu) | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
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89a. Die Politik der EU in Sachen Lebensmittelsicherheit sollte sich auf eine nachhaltige Landwirtschaft und fairen Handel stützen. Der Klimawandel belastet die natürlichen Ressourcen, vor allem da ausreichende Mengen an Nahrungsmitteln für eine wachsende Weltbevölkerung mit verändertem Konsumverhalten bereitgestellt werden müssen. Die Einfuhren von Proteinen aus Drittländern, in den die Umweltschutznormen unzureichend sind, könnte dadurch zurückgeführt werden, dass der Anbau von Eiweißpflanzen in der Union gefördert wird. Außerdem hat die Union die Pflicht, bilateral und multilateral angemessene Regelungen für den Umweltschutz in den jeweiligen Gebieten, die diese Risiken verursachen, zu fordern. |
VERFAHREN
Titel |
Allgemeines Umweltaktionsprogramm der EU für die Zeit bis 2020 „Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten“ |
||||
Bezugsdokumente - Verfahrensnummer |
COM(2012)0710 – C7-0392/2012 – 2012/0337(COD) |
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Federführender Ausschuss Datum der Bekanntgabe im Plenum |
ENVI 10.12.2012 |
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Stellungnahme von Datum der Bekanntgabe im Plenum |
AGRI 10.12.2012 |
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Verfasser(in) der Stellungnahme Datum der Benennung |
Daciana Octavia Sârbu 6.2.2013 |
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Prüfung im Ausschuss |
4.3.2013 |
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Datum der Annahme |
25.3.2013 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
32 0 4 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Eric Andrieu, José Bové, Luis Manuel Capoulas Santos, Michel Dantin, Paolo De Castro, Albert Deß, Herbert Dorfmann, Hynek Fajmon, Mariya Gabriel, Iratxe García Pérez, Julie Girling, Martin Häusling, Peter Jahr, Elisabeth Jeggle, Jarosław Kalinowski, Elisabeth Köstinger, George Lyon, Rareş-Lucian Niculescu, Wojciech Michał Olejniczak, Marit Paulsen, Britta Reimers, Ulrike Rodust, Alfreds Rubiks, Giancarlo Scottà, Czesław Adam Siekierski, Sergio Paolo Francesco Silvestris, Csaba Sándor Tabajdi, Marc Tarabella, Janusz Wojciechowski |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
María Auxiliadora Correa Zamora, Spyros Danellis, Jean-Paul Gauzès, Christa Klaß, Astrid Lulling, Jacek Włosowicz, Milan Zver |
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VERFAHREN
Titel |
Allgemeines Umweltaktionsprogramm der EU für die Zeit bis 2020 „Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten“ |
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Bezugsdokumente - Verfahrensnummer |
COM(2012)0710 – C7-0392/2012 – 2012/0337(COD) |
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Datum der Konsultation des EP |
29.11.2012 |
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Federführender Ausschuss Datum der Bekanntgabe im Plenum |
ENVI 10.12.2012 |
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Mitberatende(r) Ausschuss/Ausschüsse Datum der Bekanntgabe im Plenum |
EMPL 10.12.2012 |
ITRE 10.12.2012 |
REGI 10.12.2012 |
AGRI 10.12.2012 |
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PECH 10.12.2012 |
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Nicht abgegebene Stellungnahme(n) Datum des Beschlusses |
EMPL 12.12.2012 |
ITRE 17.12.2012 |
REGI 18.12.2012 |
PECH 17.12.2012 |
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Berichterstatter(-in/-innen) Datum der Benennung |
Gaston Franco 17.12.2012 |
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Prüfung im Ausschuss |
20.3.2013 |
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Datum der Annahme |
24.4.2013 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
46 5 4 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Martina Anderson, Sophie Auconie, Pilar Ayuso, Paolo Bartolozzi, Sandrine Bélier, Sergio Berlato, Lajos Bokros, Milan Cabrnoch, Martin Callanan, Nessa Childers, Yves Cochet, Chris Davies, Bas Eickhout, Edite Estrela, Jill Evans, Karl-Heinz Florenz, Elisabetta Gardini, Gerben-Jan Gerbrandy, Matthias Groote, Satu Hassi, Jolanta Emilia Hibner, Dan Jørgensen, Karin Kadenbach, Christa Klaß, Eija-Riitta Korhola, Holger Krahmer, Jo Leinen, Peter Liese, Zofija Mazej Kukovič, Linda McAvan, Radvilė Morkūnaitė-Mikulėnienė, Miroslav Ouzký, Andrés Perelló Rodríguez, Mario Pirillo, Frédérique Ries, Oreste Rossi, Kārlis Šadurskis, Carl Schlyter, Horst Schnellhardt, Richard Seeber, Theodoros Skylakakis, Claudiu Ciprian Tănăsescu, Salvatore Tatarella, Thomas Ulmer, Åsa Westlund, Glenis Willmott |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Minodora Cliveti, Gaston Franco, Christel Schaldemose, Sophocles Sophocleous, Alda Sousa, Csaba Sándor Tabajdi, Kathleen Van Brempt, Anna Záborská, Andrea Zanoni |
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Datum der Einreichung |
6.5.2013 |
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