EMPFEHLUNG zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und der Islamischen Republik Mauretanien für einen Zeitraum von zwei Jahren

31.5.2013 - (15777/2012 – C7‑0419/2012 – 2012/0258(NLE)) - ***

Fischereiausschuss
Berichterstatter: Gabriel Mato Adrover
PR_AVC_NLE-AP_art90

Verfahren : 2012/0258(NLE)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0184/2013
Eingereichte Texte :
A7-0184/2013
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und der Islamischen Republik Mauretanien für einen Zeitraum von zwei Jahren

(15777/2012 – C7‑0419/2012 – 2012/0258(NLE))

(Zustimmung)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Entwurfs eines Beschlusses des Rates (15777/2012),

–   in Kenntnis des Entwurfs eines Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und der Islamischen Republik Mauretanien für einen Zeitraum von zwei Jahren (15781/2012),

–   in Kenntnis des vom Rat gemäß Artikel 43 Absatz 2 und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreiteten Ersuchens um Zustimmung (C7-0419/2012),

–   gestützt auf die Artikel 81 und 90 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis der Empfehlung des Fischereiausschusses sowie der Stellungnahmen des Entwicklungsausschusses und des Haushaltsausschusses (A7-0184/2013),

1.  verweigert seine Zustimmung zum Abschluss des Protokolls;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, den Rat davon in Kenntnis zu setzen, dass das Protokoll nicht geschlossen werden kann;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Islamischen Republik Mauretanien zu übermitteln.

BEGRÜNDUNG

Mauretanien ist ein Nomadenland, in dem es zwar einen der reichhaltigsten Fanggründe der Welt, aber keine Fischfangtradition gibt. Die mauretanische industrielle Flotte ist zu 80 % chinesisch, die handwerkliche Flotte hingegen zu einem großen Teil senegalesisch. Dass eine einheimische Fischereiflotte fehlt, liegt möglicherweise am Nomadentum und am Fehlen wirtschaftlicher Mittel und politischen Willens. Die Folge daraus ist, dass Mauretanien es vorgezogen hat, die Nutzung seiner Ressourcen ausländischen Flotten zu überlassen, wobei die EU im Spiel ist.

Wirtschaftlich gesehen entfallen auf die Fischerei 50 % der Ausfuhreinnahmen und 29 % des BSP. Die Export- und Verarbeitungsunternehmen sind im Wesentlichen gemischte Unternehmen. Die Fischerei beschäftigt auch viele Menschen, denn sie bietet 36 % der Arbeitsplätze im modernen Sektor.

In ihren Beziehungen zu Mauretanien muss die EU dem Land bei seiner wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung helfen, damit die geeigneten Voraussetzungen vorliegen, die für Auslandsinvestitionen günstig sind. Außerdem muss die EU sektorbezogene Hilfe anbieten, damit Mauretanien die Fangtätigkeiten nachhaltig betreibt und die illegale Fischerei bekämpfen kann, indem es die Grundsätze guter Entscheidungsfindung anwendet und die internationalen Seerechtsvorschriften beachtet.

Ein großer Teil dieser Hilfe lässt sich direkt mittels eines geeigneten Fischereiabkommens und -protokolls verwirklichen, wobei die EU nur zu den überschüssigen Ressourcen Zugang hat, die das Land nicht nutzt, um die Ernährungssicherheit zu erhalten[1]. Die Nutzung der Fischereiressourcen muss in Mengen erfolgen, die geeignet sind, den höchstmöglichen Dauerertrag zu erzielen, und unter Aufstellung technischer Maßnahmen, die die langfristige Fischerei sichern, sowie wirksamer Kontrollmaßnahmen, damit illegale Fischerei unterbleibt.

Diese Bedingungen müssen von allen Flotten verlangt werden, die den mauretanischen Fanggrund befischen, um ein homogenes Nutzungssystem unter gleichen Bedingungen sicherzustellen, in dem es keine Diskriminierung gibt und der EU bei den überschüssigen Fischereiressourcen eine Vorzugsbehandlung zugesichert wird. Dieses System erfordert ein Verhältnis der Transparenz seitens Mauretaniens hinsichtlich der mit Dritten geschlossenen bilateralen Fischereiabkommen.

Die EU wird zwischen ihren Politikbereichen abgestimmte Maßnahmen durchführen, um kohärent zu sein und in ihrem außenpolitischen Handeln die Führungsrolle in Bezug auf ihre Werte und Grundsätze wahrnehmen zu können. In diesem Sinne ist die Hilfe, die Mauretanien seitens der EU (und ihrer Mitgliedstaaten über ihre Entwicklungshilfebüros) angeboten wird, von erheblichem Umfang und wird in verschiedenen Hilfsprogrammen unterschiedlicher Art verwirklicht[2]. Es ist wichtig klarzustellen, dass die sektorbezogene Hilfe im Rahmen eines Fischereiabkommens nicht die einzige Hilfe für Zusammenarbeit ist, die Mauretanien von der EU erhält.

Die Würdigung des neuen Fischereiprotokolls muss unter Beachtung folgender Aspekte erfolgen:

-    Fangmöglichkeiten aufgrund des Überschusses und prioritärer Zugang unserer Flotte.

-    Die technischen Bedingungen des Protokolls müssen auf alle ausländischen Flotten Anwendung finden, um Diskriminierung zu vermeiden, und müssen zu einer rentablen Fischereitätigkeit unter Wahrung der Nachhaltigkeit führen. Jegliche Abweichung dieser Bedingungen vom vorherigen Protokoll muss einer Folgenabschätzung (z. B. in Bezug auf die Möglichkeit der Anlandung auf den Kanarischen Inseln) unterzogen werden.

-    Die finanzielle Gegenleistung richtet sich nach den Fangmöglichkeiten, und die privatwirtschaftlichen Beiträge der Reeder müssen verhältnismäßig sein.

Analyse des neuen Fischereiprotokolls

Dieses ist zweifelsohne das für die EU wichtigste Fischereiabkommen hinsichtlich des Umfangs und der Vielfalt der Fischereierzeugnisse und hinsichtlich der finanziellen Gegenleistung. Am 26. Juli 2012 paraphierte die Europäische Kommission das Fischereiprotokoll mit Mauretanien nach 15-monatigen Verhandlungen für einen Anfangszeitraum von zwei Jahren. Auf Antrag der Kommission, die sich besorgt zeigte, dass ein Teil der vorgesehenen Haushaltsmittel verloren ginge, sah sich der Rat der Europäischen Union gezwungen, am 3. Dezember 2012 die vorläufige Anwendung des Protokolle zu unterzeichnen. Die mauretanische Seite unterzeichnete es am 16. Dezember 2012, dem Tag, an dem es bis zur Billigung durch das Europäische Parlament vorläufig in Kraft trat.

Dieses neue Protokoll beinhaltet einen Pakt über 110 Mio. EUR pro Jahr, von denen 70 Mio. EUR pro Jahr von der EU zu zahlen sind (67 Mio. EUR pro Jahr für den Zugang zu den Ressourcen und 3 Mio. EUR pro Jahr an sektorbezogener Hilfe). Die verbleibenden 40 Mio. EUR pro Jahr steuert die Industrie als Fanglizenzgebühren bei.

Zugang wird etwa hundert Fischereifahrzeugen aus 12 Mitgliedstaaten gewährt: Spanien, Italien, Portugal, Griechenland, Frankreich, dem Vereinigten Königreich, Malta, den Niederlanden, Deutschland, Polen, Litauen und Lettland. Wichtig ist nicht mehr die Anzahl der Fischereifahrzeuge, sondern der Umfang der Fänge[3].

Es gibt acht Kategorien, die wie folgt untergliedert sind: pelagische Fischerei, demersale Arten und Seehecht, Schalentiere (Garnele, Geißelgarnele, Languste und Krabben) und Thunfischarten. Es gibt die Kategorie der Kopffüßer mit 0 Fangmöglichkeiten.

Anerkannt werden der prioritäre Zugang der EU-Flotte und die Nichtdiskriminierung und die Achtung der Menschenrechte in Mauretanien.

Fangmöglichkeiten und technische Bedingungen

Am ehesten repräsentativ ist die Aufstellung eines allgemeinen Quotensystems anstelle des Aufwands auf der Grundlage der Tonnage der Fischereifahrzeuge. Dies wird zu ständigen Streitigkeiten mit den Behörden vor Ort hinsichtlich des Wiegens der Anlandungen führen.

Kopffüßer: Zu dieser Fischerei gibt es keinen Zugang, obgleich vorgesehen ist, dass die Lage nach Ablauf eines Jahres ab dem Inkrafttreten des Protokolls geändert werden kann. Dies ist wenig wahrscheinlich, da die Kommission erklärt hat, das vorliegende Protokoll sei das beste Ergebnis, das erzielt werden konnte. Es ist schwer vorstellbar, dass sich die Lage bessern wird, sobald die tatsächliche Zahlung geleistet worden ist. Nichts spricht dafür, dass die Kommission den Preis der Gegenleistung nicht an diese sehr erhebliche und kostbare Verringerung der Fangmöglichkeiten angepasst hat (womit sie Spielraum für eine spätere Neuverhandlung über eine Erhöhung nach Einführung von Quoten in dieser Kategorie gelassen hat).

Das Spanische Ozeanografische Institut (IEO), eine in dem Protokoll anerkannte Einrichtung, hat jüngst einen Bericht über die Lage von Kraken ausgearbeitet, der belegt, dass sich diese Art nicht etwa in schlechtem Erhaltungszustand befindet, sondern nach einer Verringerung des Aufwands um etwa 30 % in den letzten Jahren praktisch auf Niveaus von Biomasse von höchstmöglichem Dauerertrag (32 000 t). Diese Studie wurde allerdings nicht von der Kommission berücksichtigt, die sich ihrerseits auf eine Beratung durch den Wissenschafts-, Technik- und Wirtschaftsausschuss für die Fischerei (STECF) beruft, die auf Daten aus dem Jahr 2008 beruht.

Mit dem Bericht des IEO würde Erwägung H der Entschließung[4] des Europäischen Parlament vom 12. Mai 2011 obsolet, in der die Auffassung vertreten wurde, dass das Fischereiabkommen zur Überfischung des Bestands an Kraken beigetragen und so die Fangmöglichkeiten für die mauretanische Fischerei verringert und der EU-Industrie Wettbewerbsvorteile verschafft habe. Die Fangdaten der letzten Monate deuten auf eine sehr hohe Bestandsdichte bei Kraken und anderen Arten hin, was ihren Preis auf dem Markt nach unten gedrückt hat.

Der STECF selbst stellt in seinem Bericht fest, dass 200 mauretanische Frostertrawler, die meisten von ihnen unter der Flagge anderer Staaten, und eine erhebliche handwerkliche Flotte von etwa 900 Einbäumen in Mauretanien weiterhin nach Kopffüßern fischen. Es gilt zu berücksichtigen, dass 200 Fischereifahrzeuge, die weder das nationale Kapital noch die mauretanischen lokalen Gemeinden, sondern ausländische wirtschaftliche Interessen repräsentieren, gegenüber der europäischen Flotte prioritären Zugang genießen. Dies führt zu einer Diskriminierung der EU-Flotte, die bei den überschüssigen Ressourcen eine Vorzugsbehandlung genießen muss.

Es ist zu betonen, dass es im vorherigen Protokoll 32 Tintenfischfänger gab, von denen 24 spanisch und in Las Palmas de Gran Canaria beheimatet waren. Diese Fischereifahrzeuge sind nun ohne Fanggrund und ohne Ausweichmöglichkeit geblieben, denn diese Flotte war schon vom Fanggrund Marokkos verdrängt worden.

Pelagische Arten: Das Fanggebiet für pelagische Arten wird von 13 auf 20 Seemeilen vor der Küste verschoben und betrifft die Frostertrawler und den Frischfisch. Die Fangmöglichkeiten werden von 250 000 t auf 300 000 t erhöht (die Kommission hatte 125 000 t vorgeschlagen). Die Forderung der Kommission, einen Bewirtschaftungsplan für diese Art aufzustellen, deren Lage nach Angaben des gemeinsamen wissenschaftlichen Ausschusses in seinem Bericht vom November 2011 besorgniserregend ist, wird nicht aufgenommen.

Ein wesentliches Thema, das einer Klärung bedarf, ist die Festlegung, was der Überschuss ist. Anscheinend steht die Europäische Kommission bei der Verteilung an letzter Stelle, denn der Überschuss wird zuerst zwischen den anderen Fischereimächten im Land aufgeteilt. Dies steht im Widerspruch zum Protokoll, das der EU eine Vorzugsbehandlung anbietet, und ist außerdem von Nachteil für die Interessen der europäischen Flotte.

Die Fänge von Frischfisch pelagischer Arten müssen in Mauretanien angelandet und 2 % der Anlandungen kostenlos dem lokalen Markt angeboten werden, um zur Ernährungssicherheit beizutragen. Dieser Punkt ist von der mauretanischen Zivilgesellschaft bemängelt worden, die fordert, dass ermittelt wird, wie sich diese Anlandungen auf den Preis der Fänge der Fischer vor Ort auswirken werden.

Bei der Verpflichtung, in Mauretanien anzulanden, ist zu kritisieren, dass sie in das Protokoll aufgenommen wurde, ohne dass vorher die sozioökonomischen Auswirkungen der Verluste analysiert worden wären, die diese neue Maßnahme auf den Kanarischen Inseln, einer Region in äußerster Randlage, nach sich ziehen wird, wo diese Anlandungen bisher stattfinden[5].

Für Gefrierfisch pelagischer Arten wird die Umladung vorgeschrieben, um die Kontrollen der Fänge zu verbessern. Trotzdem ist es inkohärent, denn die Umladungen leisten in Anbetracht der möglichen Kontrollen an den Ausfahrten aus dem Fanggebiet der illegalen und zudem überflüssigen Fischerei Vorschub. Es liegt auf der Hand, dass es sich um eine nur der Geldeintreibung dienende Vorschrift handelt, die zu einer Erhöhung der finanziellen Gegenleistung führt.

Diese technischen Bedingungen sind für die pelagische Flotte, die diese Fangmöglichkeiten nicht nutzt und ihre einhellige Absicht bekundet hat, dies nicht zu tun, nicht rentabel.

Demersale Fische (einschließlich des Schwarzen Seehechts): Das Fanggebiet wird im Verhältnis zum vorherigen Protokoll 6 Seemeilen von der Küste weg verschoben, und die Beifänge werden von 25 % auf 30 % erhöht. Es besteht eine allgemeine Verpflichtung, sämtliche Fänge anzulanden.

Für andere demersale Fische bleiben die 10 % an Beifängen bestehen, und die Beschränkung der Beifänge von Schalentieren, Kalmaren und Gemeinem Tintenfisch (5 % im vorherigen Protokoll) entfällt. Andererseits entfällt das Verbot von Beifängen von Kraken und Seehecht (im Widerspruch zu den Beschränkungen, die Schalentierfischern auferlegt wurden, und zum Fehlen von Quoten in Bezug auf Kopffüßer).

Für Grundfischarten wurden eine Abgabe von 105 EUR/t, eine zulässige Höchstgesamtfangmenge von 2 500 t und eine Beschränkung auf 9 fangberechtigte Schiffe festgelegt. Im Fall des Schwarzen Seehechts werden die Lizenzgebühren um bis zu 400 % je nach Schiff gegenüber dem vergangenen Jahr angehoben. Die Abgabe beträgt 90 EUR/t und die zulässige Höchstgesamtfangmenge 4 000 t. Außerdem wird eine Beschränkung auf insgesamt 11 Schiffe festgelegt. Es gibt nur Platz für zwei Schiffe, bei denen es sich um diejenigen handelt, die im Fanggrund anwesend sind.

Das obligatorische Entladen in Mauretanien erhöht die privaten Kosten durch Gebühren und Hafendienste. Hierzu kommt die Verpflichtung, 60 % mauretanische Seeleute anzuheuern, die zum größten Teil nicht über eine ausreichende Ausbildung verfügen, was Auswirkungen auf die Sicherheit an Bord und die Effizienz der Fischereitätigkeit hat. Außerdem ist die Fischerei keine übliche Tätigkeit der Bevölkerung vor Ort, sondern ein Ausweg aus der Armut und eine Maßnahme zur Kontrolle der Migration. Damit diese Maßnahme wirksam wäre, wäre es notwendig, sich nicht auf ein Kriterium der Staatsangehörigkeit zu beschränken.

Weitere zusätzliche Kosten werden durch die Pflicht verursacht, ein satellitengestütztes Überwachungssystem (zusätzlich zu dem, das durch die EU gefordert wird) zur experimentellen doppelten Übermittlung an Bord zu haben.

Schalentiere (Garnele, Geißelgarnele): Das ausgenommene Fanggebiet wird von 6 auf 8 Meilen vor der Küste ausgeweitet, wenn die Abgrenzung im Norden auch einem bathymetrischen Kriterium folgt, das etwas unterschiedlich ist. Die Hälfte der im südlichen Bereich des Fanggrundes anwesenden Flotte könnte jederzeit an die 6 Meilen herankommen; mindestens 10 Schiffe sind anwesend.

Die Verschiebung des Fangbereichs führt zu einem schwerwiegenden Verlust an Rentabilität für den Sektor, denn in den Sperrgebieten befindet sich der größte Teil des Fischbestands an Geißelgarnelen. Außerdem gibt es keinen Grund, diesen Fragenbereich zu ändern, der durch wissenschaftliche Studien bewertet wurde, die Angaben über die Nutzung der Zieltierarten enthalten. In seinem nördlichen Bereich wurde auch das Schutzgebiet geändert, wodurch ebenfalls der zulässige Bereich verkleinert wurde. Diese Maßnahme würde zu Verlusten von etwa 21,6 % der Fänge bei Geißelgarnelen führen.

Außerdem gibt es Beschränkungen bei den Beifängen, da man ja keine Kopffüßer fangen darf, und die Fänge von Fischen werden von 20 % auf 10 % und von Krabben von 7,5 % auf 5 % herabgesetzt. Diese Herabsetzung um 30 % beim Geschäftsvolumen macht einen rentablen Fischfang unmöglich und fördert gleichzeitig den Anstieg der Rückwürfe derjenigen Arten, deren Fang weiterhin zurzeit verboten ist, aber nicht vermieden werden kann.

Der Mechanismus der gleichzeitigen Präsenz im Süden zwischen 6 und 8 Meilen verursacht enorme administrative Schwierigkeiten bei der Bestimmung, welche Schiffe zur jeweiligen Zeit dieses Recht ausüben dürfen.

Kurzschwanzkrebse: Der Fangbereich südlich des Parallelkreises 17º 50, der im vorhergehenden Protokoll zugelassen war, wird verboten, und die Reusen pro Schiff werden von 250 auf 500 erhöht, das heißt der Fischereiaufwand konzentriert sich auf einen kleineren Bereich. Die zulässige Gesamtfangmenge erlaubt nur die Präsenz eines Schiffes.

Thunfisch und Oberflächenlangleinen: Hier gibt es keine wesentlichen Änderungen. Deshalb beziehen sich praktisch alle vom 1. August bis heute beantragten Lizenzen auf diese Kategorien, die einzigen, die von dem neuen Protokoll nicht betroffen sind.

Außerdem ist hinzuzufügen, dass durch das Protokoll eine Pflicht auferlegt wird, Kraftstoff von der nationalen Monopolgesellschaft zu einem Preis zu beziehen, der über dem Marktpreis liegt (was beispielsweise im Fall der Krabbenfischer zu Mehrkosten von etwa 45 000 EUR je Boot und Jahr führt).

Finanzielle Gegenleistung und sektorbezogene Hilfe

Die finanzielle Gegenleistung ist sehr viel größer als im vorhergehenden Protokoll, denn die Fangmöglichkeiten sind geringer, wenn man bedenkt, dass die Kategorie der Kopffüßler jetzt nicht mehr besteht. Das Protokoll ist teuer und unverhältnismäßig. Außerdem wird nicht begründet, warum der private Beitrag der Reeder erhöht wird, wo sich doch die Fangmöglichkeiten verringern, und die technischen Bedingungen werden restriktiver.

Hinsichtlich der sektorbezogenen Hilfe wurde nach dem vorhergehenden Protokoll ein Betrag von 11 Mio. EUR/Jahr geleistet, den die mauretanische Regierung nicht ordnungsgemäß investiert hat. Deshalb hat die EU beschlossen, den Betrag in diesem neuen Protokoll auf 3 Mio. EUR/Jahr zu verringern (wenn auch die privaten Ausgaben für Gebühren sehr viel höher sind als im vorhergehenden Protokoll – um 300–400 %). Die Zweckbestimmung dieser sektorbezogenen Hilfe gründet sich auf drei Interventionsachsen: wissenschaftliche Zusammenarbeit und Schulung, Überwachung und Umwelt.

Weitere Anmerkungen des Berichterstatters

Hinsichtlich der Abkommen für eine nachhaltige Fischerei sollte man die Bezeichnung der „partnerschaftlichen Fischereiabkommen“, die sich ausdrücklich auf die Unterzeichnerstaaten beziehen, und die Beziehung, die die Gleichheit wahrt, beibehalten. Durch diese Abkommen sollte gefördert werden, dass die Fischereitätigkeiten in Drittländern unter Bedingungen der Nachhaltigkeit und gemäß Modalitäten ablaufen, die für beide Seiten befriedigend sind. Außerdem sollte die Sicherung privater Investitionen des Fischereisektors der EU gewährleistet werden.

Auch sollte die Beteiligung privater Investoren der Europäischen Union über gemeinsame Unternehmen mit dem Ziel in Erwägung gezogen werden, zur Ausübung verantwortungsvoller Fischereiaktivitäten, der sozioökonomischen Entwicklung und dem Technologietransfer beizutragen.

Aber vor allem darf man nicht aus den Augen verlieren, dass die partnerschaftlichen Fischereiabkommen vor allem kommerzieller Natur sind, da ihr Ziel darin besteht, den gemeinschaftlichen Markt durch Flotten der EU zu versorgen. Und das setzt die Zusammenarbeit voraus, die die EU anbietet, wie etwa sektorbezogene Hilfe zur Stärkung der Steuerung der Fischwirtschaft in dem Küstenstaat.

Bei einer anderen Betrachtungsweise muss die Rechtsgrundlage, auf der der Rat einen Beschluss über den Abschluss des Protokolls zwischen der EU und Mauretanien annimmt, Artikel 43 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a AEUV, und nicht, wie der Rat dies vor kurzem beschlossen hat, Artikel 43 ohne Absatz 2 sein.

Auf dieser Rechtsgrundlage überträgt der Rat der Kommission die Befugnis, im Namen der EU ein Fischereiprotokoll auszuhandeln, das verschiedene Maßnahmen enthält, wie die Fischfangmöglichkeiten, technische Kontrollmaßnahmen und die finanzielle Gegenleistung, im Einklang mit den Zielen der gemeinsamen Fischereipolitik. Deshalb ist die Rechtsgrundlage, durch die Verhandlungen über all diese Maßnahmen ermöglicht wird, Artikel 43 Absatz 2.

Schlussfolgerung

Nach allgemeiner Auffassung der nationalen Behörden und der Fischereiindustrie ist dieses Protokoll teuer hinsichtlich der dadurch vorgeschriebenen Fischereimöglichkeiten und technischen Bedingungen, wodurch es unrentabel wird. Daraus folgt, dass mit Ausnahme der Thunfischfänger (für die sich die technischen Bedingungen nicht geändert haben) und mehrerer Seehechtfänger (die nur kurze Zeit versucht haben, zu fischen) der Rest der Flotte keine vorläufigen Fangerlaubnisse gemäß der Verordnung 1006/2008 beantragt hat.

Das Protokoll weist folgende Unzulänglichkeiten auf:

-    der Kopffüßerflotte wird kein Zugang gewährt; somit verbleiben 32 Schiffe ohne Fanggründe und alternative Fangzonen in anderen Gebieten, ohne dass es dafür biologische Gründe gibt;

-    die Fanggebiete werden für alle Flotten, einschließlich der pelagischen, eingeschränkt, so dass die Fangmenge drastisch verringert wird;

-    Änderungen beim Fang pelagischer Arten, von Meeresfrüchten und Seehecht: von einer Bewirtschaftung auf der Grundlage des Fischereiaufwands nach Tonnen hin zu einer Quotenregelung mit einer Beschränkung der Schiffszahl;

-    höhere Kosten sowohl für die EU als auch für die Reeder, für die sich die Kosten in einigen Fällen um 300–400% erhöhen werden, was sich als unverhältnismäßiger Beitrag erweist;

-    zusätzliche indirekte Kosten, die die Kosten des Abkommens aufgrund von Verpflichtungen erhöhen: Anlandung und Umladung in Mauretanien, mindestens 60 % der Schiffsbesatzung müssen mauretanische Seeleute sein, Auftanken in Mauretanien und Einführung eines zweiten satellitengestützten Schiffsüberwachungssystems (VMS).

Zusammenfassung: Dieses Fischereiprotokoll:

-    bringt für die EU keinen Vorteil, da die Bedingungen für die Nutzung der Fangmöglichkeiten diese unrentabel machen, was durch das Ausbleiben von Schiffen in den Fanggründen deutlich wird;

-    bringt auch für Mauretanien keinen Vorteil, da durch das Ausbleiben der EU-Flotte das Land einen Großteil seiner finanziellen Gegenleistungen sowie den Wohlstand, der bei der lokalen Küstenbevölkerung durch die Fischereitätigkeit, die Löhne der Seeleute usw. entstanden ist, verliert;

Daraus ergibt sich, dass das derzeitige Fischereiprotokoll abgelehnt wird. Die Überprüfung der Fischereibedingungen sollte mittels der Nichtratifizierung des Abkommens aufgrund von unzureichenden Fangmöglichkeiten und unfairen technischen Bedingungen erfolgen, damit ein neues Abkommen ausgehandelt werden kann, und nicht durch den gemischten Ausschuss, wenn das Protokoll in Kraft getreten ist und die Zahlungen geleistet wurden. Sobald die finanzielle Gegenleistung ausgezahlt ist, hat die mauretanische Seite überhaupt keinen Anreiz mehr, die technischen Bedingungen zu verbessern, denn sie hat dabei nichts zu gewinnen.

  • [1]  Gemäß Artikel 62 des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen.
  • [2]  Im Rahmen der „Mauretanien-Strategie 2008–2013" zur Unterstützung von Investitionen in Governance, Infrastruktur und regionale Integration erhielt Mauretanien 156 Mio. EUR und 3,2 Mio. EUR an Soforthilfe. Im Rahmen der Strategie für Sicherheit und Entwicklung des Sahel zur Terrorismusbekämpfung gab die EU Mauretanien 52,8 Mio. EUR (25 Mio. EUR im Jahr 2011). Im Rahmen des EU-Programms zur Linderung der Nahrungsmittelkrise im Sahel wurden 2012 337 Mio. EUR angeboten, ferner gewährte die EU, um die Belastung durch den Migrationsfluss aus Mali zu mildern, 19 Mio. EUR an humanitärer Hilfe.
  • [3]  Der Umfang der Fänge wird für pelagische Arten, Krebstiere und Seehecht auf 307 400 Tonnen festgelegt.
  • [4]  Entschließung 2012/C 377 E/11.
  • [5]  Wirtschaftlich gesehen, erbringt die Fischereitätigkeit auf den Kanarischen Inseln direkte Einnahmen in Höhe von jährlich 40 Mio. EUR. Was die Beschäftigung anbelangt, belaufen sich die Arbeitsplätze, die unmittelbar mit der Fischerei zusammenhängen, mit Schiffsbesatzungen und Arbeitnehmern, die einer mit der Fischerei zusammenhängenden Hafentätigkeit nachgehen, auf etwa 2 750. Außerdem gehört die Fischerei mit einem Wert von etwa 115,3 Mio. EUR im Wirtschaftsjahr 2011 zu den wichtigsten für die Ausfuhr von den Inseln bestimmten Produktionen. Es darf nicht unbeachtet bleiben, dass die Kanarischen Inseln eine Region in äußerster Randlage sind, der im Vertrag eine Sonderregelung zugestanden wird. Die Kommission selbst hat eine Reihe von Maßnahmen vorangetrieben, um die Entwicklung der Regionen in äußerster Randlage zu erleichtern, und sich dazu verpflichtet, bei der Aushandlung von Handels- und/oder Fischereiabkommen mit ihren Nachbarstaaten den Interessen der Regionen in äußerster Randlage Rechnung zu tragen.

STELLUNGNAHME des Entwicklungsausschusses (20.2.2013)

für den Fischereiausschuss

zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und der Islamischen Republik Mauretanien für einen Zeitraum von zwei Jahren
(15777/2012 – C7-0419/2012 – 2012/0258(NLE))

Verfasserin der Stellungnahme: Gesine Meissner

KURZE BEGRÜNDUNG

Mauretanien ist eines der ärmsten am wenigsten entwickelten Länder der Welt und steht auf Platz 156 von 187 des Indexes für menschliche Entwicklung 2011. Das Land ist finanziell von ausländischer Hilfe abhängig und hoch verschuldet.

Die politische Lage in dem Land kann als instabil betrachtet werden. Der derzeitige Präsident Mohamed Ould Abdel Aziz hat selbst im August 2008 die frühere Regierung in einem Staatsstreich gestürzt und übernahm als gewählter Präsident im Juli 2009 die Regierung. Am 14. Oktober 2012 wurde er verletzt, nachdem eine Militärpatrouille auf seinen Konvoi geschossen hatte.

Zudem wurde das Land jahrelang von terroristischen Aktivitäten heimgesucht. Vor allem Al Quaida operiert in dem Wüstengebiet des Landes. Die Lage hat sich nach dem von militanten Islamisten im März 2012 in Mali verübten Militärputsch noch verschärft.

Das Land ist wirtschaftlich stark von der Landwirtschaft abhängig, und die meisten Arbeitskräfte sind in diesem Sektor beschäftigt. Allerdings sind die Hauptexportgüter Eisenerze und Fisch. Obwohl das Land weithin menschenleer ist, gehören die Küstengewässer entlang der 753 km Küstenlinie zu den reichsten Fischgründen in der Welt.

Das Fischereipartnerschaftsabkommen (FPA) zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Islamischen Republik Mauretanien trat am 1. August 2006 in Kraft und wurde durch zwei Folgeprotokolle umgesetzt. Das letzte läuft am 31. Juli 2012 aus. Seit dem 1. August 2012 übermittelt die Kommission Anträge auf Fanggenehmigungen, die sie von den Mitgliedstaaten erhält, direkt an Mauretanien. Diese Interimsvereinbarung endet im Januar 2013.

Auf der Grundlage eines Mandats des Rates hat die Europäische Kommission mit der Islamischen Republik Mauretanien ein neues Protokoll ausgehandelt. Es wurde am 26. Juli 2012 paraphiert. Das neue Protokoll gilt ab dem Datum seiner Unterzeichnung für einen Zeitraum von zwei Jahren.

Das neue Protokoll garantiert den Flotten der Europäischen Union prioritären Zugang zu den in den mauretanischen Fischereizonen verfügbaren Überschüssen. Es zielt auch darauf ab, eine nachhaltige Fischereipolitik in diesen Fischereizonen zu entwickeln.

Die finanzielle Gegenleistung der EU gemäß dem neuen Protokoll wird wie folgt angegeben:

a) ein jährlicher Betrag für den Zugang von EU-Fischereifahrzeugen zur ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) Mauretaniens in Höhe von 67 Mio. Euro.

b) ein spezifischer Betrag von 3 Mio. Euro pro Jahr für die Umsetzung einer verantwortungsvollen und nachhaltigen nationalen Fischereipolitik.

Die finanzielle Gegenleistung für den Zugang zur mauretanischen AWZ wird verglichen zu der in dem ausgelaufenen Protokoll gezahlten Summe erheblich steigen. Allerdings wird der Betrag für die sektorspezifische Unterstützung von 20 Mio. Euro im letzten Jahr auf 3 Mio. Euro jährlich gekürzt werden. Jedoch wird die gesamte finanzielle Gegenleistung dieselbe wie die für den Zeitraum 2011–2012 vereinbarte sein.

Das FPA zwischen der EU und der Islamischen Republik Mauretanien ist finanziell gesehen das wichtigste Abkommen mit einem Drittstaat, gefolgt von dem FPA mit Grönland und vor dem FPA mit Marokko, das bisher nicht verlängert wurde. Es macht fast die Hälfte des gesamten EU-Etats für FPA mit Drittländern aus.

Die Fischereimöglichkeiten wurden verglichen mit dem vorherigen Protokoll verringert. Diese Kürzungen sind die Folge von Erkenntnissen, dass die meisten Fischbestände in Mauretanien entweder vollständig erschöpft oder aber überfischt sind. Die neuen Fangmengen wurden auf der Grundlage wissenschaftlicher Gutachten und mauretanischer Forderungen, die lokalen Küstengemeinden und die handwerkliche Fischerei zu stärken, festgesetzt.

Vor allem ist der Ausschluss von Kopffüßern bemerkenswert. Es wurde argumentiert, dass die Art von der ausländischen Flotte überfischt worden sei und dass es ausreichende lokale Kapazitäten in der handwerklichen und Küstenfischerei Mauretaniens gäbe, um diese Bestände abzufischen. Um den lokalen Fischereisektor zu stärken, wurde auch vereinbart, die Fischereizone für pelagische Fischarten auszuweiten: Pelagische Trawler müssen sich 20 Seemeilen von der Küste entfernt halten. Es wird davon ausgegangen, dass dies die Beifänge erheblich verringern dürfte.

Die Verfasserin begrüßt insbesondere die Verpflichtung, 2% der Fänge kleiner pelagischer Fische für die lokale Bevölkerung in Mauretanien anzulanden. Jedoch muss die Wirkung dieser Maßnahme auf den Preis der Fänge lokaler Fischer genau beobachtet werden.

Schließlich ist die Verfasserin besorgt angesichts der Probleme, die das FPA für die europäische Flotte und die Fischindustrie wie auch für die mauretanischen Seeleute, die auf diesen Schiffen anzuheuern pflegten, aufwerfen könnte. Sie hat Bedenken angesichts der Folgen der drastischen Erhöhung der Reedergebühren abhängig von den Fängen.

Dies vorausgeschickt, begrüßt die Verfasserin das FPA, dessen Bedingungen gemäß dem Grundsatz der Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung und dem integrierten Rahmen für partnerschaftliche Fischereiabkommen mit Drittländern von 2002 ausgehandelt werden und das im Einklang mit der externen Dimension der künftigen Gemeinsamen Fischereipolitik steht. Fischereiabkommen zwischen der EU und Drittländern sollen nicht allein den Zugang für EU-Fischereifahrzeuge zu ausschließlichen Wirtschaftszonen von Entwicklungsländern gewährleisten, sondern vielmehr die Grundlage von Partnerschaft, Entwicklungspolitik und nachhaltiger Fischerei sein. Daher sollen FPA nur Überschussbestände in ihren Küstengewässern nutzen und die Bedeutung von Fisch als Teil der Ernährung in Entwicklungsländern berücksichtigen.

Schließlich möchte die Verfasserin darauf aufmerksam machen, dass die nachträgliche Bewertung des früheren FPA anerkennt, dass das FPA für die EU einen bescheidenen positiven Nutzen hatte, da das Kosten/Nutzen-Verhältnis genau zwischen 1.4 und 1.5. lag. Da sich die Bedingungen des neuen Protokolls deutlich geändert haben, wird das neue Kosten/Nutzen-Verhältnis allerdings anders ausfallen.

******

Der Entwicklungsausschuss ersucht den federführenden Fischereiausschuss, dem Parlament die Zustimmung vorzuschlagen.

Der Entwicklungsausschuss vertritt die Auffassung, dass die Kommission bei der Durchführung des Protokolls den folgenden Anliegen gebührend Rechnung tragen sollte:

(a) Die Kommission sollte die Islamische Republik Mauretanien nachdrücklich auffordern, den jährlichen Betrag für die Umsetzung einer verantwortungsvollen und nachhaltigen nationalen Fischereipolitik zu verwenden, um die Anlandekapazitäten in dem Land zu verbessern, so dass EU-Fischereifahrzeuge ihren Fang auch in anderen mauretanischen Häfen als Nouakchott anlanden können, sowie zur Förderung von Frauen als Unternehmerinnen im Fischereisektor und für Kontroll- und Überwachungstätigkeiten sowie für die Bestandsabschätzung.

(b) Im Einzelnen sollte kontrolliert werden, ob sich die Ausnahme der Kopffüßer aus dem Anwendungsbereich des FPA erheblich auf die Erholung der Bestände auswirkt und nicht zu überschüssigen Fangkapazitäten der mauretanischen Flotte führt.

(c) Der Kommission wird nahegelegt, mit Mauretanien über die Erarbeitung von langfristigen Bewirtschaftungsplänen für die Fischerei zu diskutieren, die sich auf sämtliche Zuteilungen von Fangquoten durch die mauretanischen Behörden sowohl an die eigenen Fangflotten als auch an jene von Drittländern erstrecken würden.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

19.2.2013

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

13

10

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Thijs Berman, Michael Cashman, Ricardo Cortés Lastra, Véronique De Keyser, Nirj Deva, Leonidas Donskis, Charles Goerens, Mikael Gustafsson, Filip Kaczmarek, Michał Tomasz Kamiński, Miguel Angel Martínez Martínez, Gay Mitchell, Norbert Neuser, Jean Roatta, Birgit Schnieber-Jastram, Michèle Striffler, Alf Svensson, Keith Taylor, Eleni Theocharous, Patrice Tirolien, Anna Záborská

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Philippe Boulland, Agustín Díaz de Mera García Consuegra, Gesine Meissner

STELLUNGNAHME des Haushaltsausschusses (5.3.2013)

für den Fischereiausschuss

zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und der Islamischen Republik Mauretanien für einen Zeitraum von zwei Jahren
(15777/2012 – C7‑0419/2012 – 2012/0258(NLE))

Verfasser der Stellungnahme: François Alfonsi

KURZE BEGRÜNDUNG

Auf der Grundlage eines Mandats des Rates hat die Kommission mit der Islamischen Republik Mauretanien Verhandlungen zur Erneuerung des Protokolls zum partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Islamischen Republik Mauretanien geführt. Nach Abschluss dieser Verhandlungen wurde am 26. Juli 2012 ein neues Protokoll paraphiert. Das neue Protokoll hat eine Geltungsdauer von zwei Jahren ab dem Datum seiner Unterzeichnung.

Hauptziel des Protokolls ist es, den Fischereifahrzeugen der Europäischen Union in den Grenzen des verfügbaren Überschusses Fangmöglichkeiten in den Gewässern Mauretaniens zu eröffnen. Die Kommission hat sich hierbei unter anderem auf die Empfehlungen des durch das Abkommen eingesetzten wissenschaftlichen Ausschusses gestützt.

Das allgemeine Ziel besteht darin, die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Islamischen Republik Mauretanien zur Entwicklung einer nachhaltigen Fischereipolitik und einer verantwortungsvollen Bewirtschaftung der Fischereiressourcen in der mauretanischen Fischereizone im Interesse beider Vertragsparteien zu stärken.

Die in dem Protokoll für den gesamten Zeitraum vorgesehene finanzielle Gegenleistung von insgesamt 140 Mio. EUR ergibt sich aus (a) einer Gegenleistung in Höhe von 67 Mio. EUR für den Zugang zu den Fischereiressourcen und (b) einem Beitrag zur Entwicklung der Fischereipolitik der Islamischen Republik Mauretanien in Höhe von 3 Mio. EUR. Diese Förderung steht mit den Zielen der nationalen Fischereipolitik im Einklang.

Art der Ausgaben

2012

2013

INSGESAMT

Erhaltung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen

70 000 000€

70 000 000€

140 000 000€

INSGESAMT

70 000 000€

70 000 000€

140 000 000€

Nach Ansicht des Haushaltsausschusses sollten bei der Durchführung des Abkommens folgende Aspekte berücksichtigt werden:

· Es sollte jedes Jahr überprüft werden, ob die Mitgliedstaaten, deren Fischereifahrzeuge im Rahmen des Protokolls zu diesem Abkommen tätig sind, den Fangmeldevorschriften genügt haben; bei Verstoß gegen diese Bestimmungen sollte die Kommission die Anträge dieser Staaten auf Erteilung von Fanggenehmigungen für das folgende Jahr ablehnen;

· dem Parlament und dem Rat sollte alljährlich ein Bericht über die Ergebnisse des mehrjährigen sektoralen Programms im Sinne von Artikel 6 des Protokolls sowie über die Einhaltung der Pflicht zur Abgabe von Fangerklärungen durch die Mitgliedstaaten vorgelegt werden;

· vor Auslaufen des Protokolls bzw. vor Aufnahme von Verhandlungen über seine etwaige Ersetzung sollte dem Parlament und dem Rat eine Ex-post-Bewertung, einschließlich einer Kosten-Nutzen-Analyse, vorgelegt werden.

******

Der Haushaltsausschuss ersucht den federführenden Fischereiausschuss, dem Parlament die Zustimmung vorzuschlagen.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

4.3.2013

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

23

10

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Marta Andreasen, Richard Ashworth, Reimer Böge, Zuzana Brzobohatá, Jean-Luc Dehaene, Göran Färm, José Manuel Fernandes, Eider Gardiazábal Rubial, Salvador Garriga Polledo, Jens Geier, Ivars Godmanis, Ingeborg Gräßle, Lucas Hartong, Jutta Haug, Monika Hohlmeier, Sidonia Elżbieta Jędrzejewska, Anne E. Jensen, Ivailo Kalfin, Jan Kozłowski, Giovanni La Via, Claudio Morganti, Vojtěch Mynář, Juan Andrés Naranjo Escobar, Dominique Riquet, László Surján, Helga Trüpel, Derek Vaughan, Angelika Werthmann

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

François Alfonsi, Edit Herczog, Jürgen Klute, María Muñiz De Urquiza, Georgios Stavrakakis, Nils Torvalds

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

29.5.2013

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

16

6

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

John Stuart Agnew, Alain Cadec, Chris Davies, Carmen Fraga Estévez, Dolores García-Hierro Caraballo, Marek Józef Gróbarczyk, Werner Kuhn, Isabella Lövin, Gabriel Mato Adrover, Guido Milana, Maria do Céu Patrão Neves, Crescenzio Rivellini, Ulrike Rodust, Raül Romeva i Rueda, Struan Stevenson, Nils Torvalds

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Jean-Paul Besset, Izaskun Bilbao Barandica, Jean Louis Cottigny, Gesine Meissner, Ana Miranda, Antolín Sánchez Presedo

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Pablo Arias Echeverría, Agustín Díaz de Mera García Consuegra, Carlos José Iturgaiz Angulo, Teresa Jiménez-Becerril Barrio