BERICHT über Innovation für nachhaltiges Wachstum: eine Bioökonomie für Europa

14.6.2013 - (2012/2295(INI))

Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Berichterstatter: Paolo Bartolozzi

Verfahren : 2012/2295(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0201/2013
Eingereichte Texte :
A7-0201/2013
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu Innovation für nachhaltiges Wachstum: eine Bioökonomie für Europa

(2012/2295(INI))

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Innovation für nachhaltiges Wachstum: eine Bioökonomie für Europa“ (COM(2012)0060),

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Europa 2020: Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ (COM(2010)2020),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. Mai 2012 zum Thema „Ressourcenschonendes Europa“[1],

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Grundstoffmärkte und Rohstoffe: Herausforderungen und Lösungsansätze“ (COM(2011)0025) und seine Entschließung zu dieser Mitteilung,[2]

–   in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Ratsvorsitzes des Vereinigten Königreichs im Jahr 2005 („The Knowledge-Based Bio-Economy in Europe“ – Die wissensbasierte Bioökonomie in Europa), Deutschlands im Jahr 2007 („En route to the Knowledge Based Bio-Economy“ – Auf dem Weg zur wissensbasierten Bioökonomie) und Belgiens im Jahr 2010 („The Knowledge Based Economy in Europe: achievements and challenges“ – Die wissensbasierte Wirtschaft in Europa: Errungenschaften und Herausforderungen),

–   gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie der Stellungnahmen des Entwicklungsausschusses, des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie und des Ausschusses für regionale Entwicklung (A7‑0201/2013),

A. in der Erwägung, dass erwartet wird, dass die Weltbevölkerung bis 2050 von 7 auf über 9 Milliarden Menschen anwachsen, die Nahrungsmittelnachfrage um etwa 70 % ansteigen und ein erheblicher Druck in Bezug auf die Wasservorräte entstehen wird;

B.  in der Erwägung, dass die Knappheit der weltweiten natürlichen Ressourcen, der steigende Druck auf erneuerbare Rohstoffe und die weltweiten Auswirkungen des Klimawandels eine effiziente Ressourcennutzung erforderlich machen;

C. in der Erwägung, dass ein langfristiger innovativer und wirksamer Ansatz nicht nur eine stärkere Nachhaltigkeit gewährleisten, sondern auch die ländliche und regionale Entwicklung fördern, die Treibhausgase potenziell reduzieren, den Produktionszyklus nachhaltiger gestalten und die Verbreitung der industriellen Innovation über die gesamte Wertschöpfungskette fördern wird;

D. in der Erwägung, dass durch den Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie und der Landwirtschaftssektor gestärkt werden und das Wirtschaftswachstum gesteigert wird, wodurch die Beschäftigtenquote in Europa deutlich steigen wird;

E.  in der Erwägung, dass eine erfolgreiche Bioökonomie für Europa davon abhängt, ob nachhaltig bewirtschaftete und aus nachhaltiger Bewirtschaftung bezogene Lebensmittelbestände (aus Land- und Forstwirtschaft sowie biologisch abbaubarem Abfall) verfügbar sind;

F.  in der Erwägung, dass mit der Bioökonomie in der EU bereits heute ein Umsatz von annähernd 2 Billionen EUR erwirtschaftet wird, und dass ausgehend von nachhaltiger Primärproduktion, Lebensmittelverarbeitung, industrieller Biotechnologie und Bioraffinerien ein starkes Wachstum erwartet wird;

Allgemeine Bemerkungen

1.  begrüßt die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Innovation für nachhaltiges Wachstum: eine Bioökonomie für Europa“ und den Aktionsplan zur Umsetzung der darin enthaltenen Bioökonomie‑Strategie;

2.  vertritt die Auffassung, dass Industrie- und Verbrauchsgüter im Rahmen der Bioökonomie bei niedrigeren Kosten, niedrigerem Energieverbrauch und geringerer Umweltverschmutzung hergestellt werden können;

3.  teilt die Vorstellung, dass der Übergang zu einer intelligenten, nachhaltigen und inklusiven Bioökonomie nicht nur mit der Produktion erneuerbarer natürlicher Ressourcen mit geringer Umweltbelastung, sondern auch mit deren unter ökologischen, ökonomischen und gesellschaftlichen Gesichtspunkten nachhaltiger Nutzung einhergeht, wobei biotische Ressourcen innerhalb der Grenzen der Erneuerungsfähigkeit des Ökosystems genutzt werden sollten;

4.  hält es für dringend geboten, jetzt Maßnahmen zu treffen, um Innovationen und Investitionen in neue Verfahren und Geschäftsmodelle zu fördern und Anreize zu setzen, die der Wirtschaft langfristige Vorteile bringen; hebt hervor, dass der Privatsektor von zentraler Bedeutung ist, wenn es um ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum geht;

5.  vertritt die Auffassung, dass die Bioökonomie eine Voraussetzung für die Verwirklichung der Ziele der Strategie „Europa 2020“ und insbesondere der Initiativen „Innovationsunion“ und „Ressourcenschonendes Europa“ ist;

6.  begrüßt, dass die Kommission für einen radikalen Wandel beim Ansatz der EU in den Bereichen Produktion, Konsum, Verarbeitung, Lagerung, Recycling und Entsorgung biologischer Ressourcen eintritt;

7.  weist darauf hin, dass zwar bereits 22 Millionen Menschen in der Bioökonomie beschäftigt sind, was 9 % der gesamten Beschäftigung in der EU ausmacht, dieser Bereich jedoch ein starkes Potenzial dafür birgt, noch weitere Millionen zu beschäftigen;

8.  unterstützt den Vorschlag der Kommission zur Einrichtung einer Arbeitsgruppe und zur Ausarbeitung eines Fahrplans für biobasierte Industrien, in dem der Beitrag der erneuerbaren Ressourcen und der Biotechnologien zu einer nachhaltigen Entwicklung hervorgehoben wird und den Regionen und Akteuren nahegelegt wird, neue Innovationen für den Bioökonomiesektor zu schaffen;

9.  fordert die Mitgliedstaaten auf, nationale und regionale Aktionspläne für die Bioökonomie auszuarbeiten, und fordert die Kommission auf, dem Europäischen Parlament zweimal jährlich einen Bericht über die Umsetzung einer Bioökonomie vorzulegen;

10. betont, dass die EU in mehreren Bereichen der Biowissenschaft und Biotechnologie weltweit führend ist; ist der Auffassung, dass der Übergang zu einer Bioökonomie Europa befähigen wird, einige bedeutende Schritte in Richtung einer Wirtschaft mit geringem CO2‑Ausstoß, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit zu unternehmen und dass dieser Übergang die Rolle Europas auf internationaler Ebene stärken wird;

11. hebt die Bedeutung und das große Potenzial der Ressourcen- und Energieeffizienz hervor; betont, dass der Grundsatz verfolgt werden muss, „mit weniger mehr zu produzieren“, damit die Bioökonomie nachhaltig bleibt;

12. ist der Ansicht, dass eine Bioökonomie für Europa nicht bloß die gegenwärtige, auf fossile Ressourcen gestützte Wirtschaft ersetzen oder das gegenwärtige verschwenderische Verhalten und die gegenwärtigen verschwenderischen Konsummuster fortschreiben, sondern sich zu einem effizienteren und nachhaltigeren Wirtschaftsmodell entwickeln sollte, in dem der gesellschaftlichen und ökologischen Verantwortung in allen auf die Bioökonomie gestützten Wertschöpfungsketten Rechnung getragen wird;

13. begrüßt die derzeitige Überarbeitung der EU‑Rechtsvorschriften über Biokraftstoffe, deren Ziel es ist, die negativen Auswirkungen von indirekten Landnutzungsänderungen (ILUC) zu mindern und den Markt für bzw. die Entwicklung von fortschrittlicheren Biokraftstoffen, die eine verstärkte Verwendung von Non‑Food‑Rohstoffen wie Abfall, Rückstände sowie lignozellulose- und zellulosehaltiges Material ermöglichen sollten, zu fördern;

14. weist erneut darauf hin, dass Faktoren für indirekte Landnutzungsänderungen (ILUC) im Bereich Biokraftstoffe und flüssige Biobrennstoffe ebenso Eingang in die Richtlinien über erneuerbare Energiequellen und über die Kraftstoffqualität finden sollten wie verbindliche Nachhaltigkeitskriterien für die Nutzung fester und gasförmiger Biomasse; fordert die Kommission auf, einen Vorschlag für eine Biomasse‑Rahmenrichtlinie vorzulegen, in dem sämtliche Nutzungsarten von Biomasse (als Energiequelle, Kraftstoff, Werkstoff, Chemikalie) berücksichtigt werden und eine Biomassehierarchie festgelegt wird;

Investitionen in Forschung, Innovation und Kompetenzen

15. ermutigt die Kommission, ihre Koordinierungsbemühungen in Bezug auf Forschung und Entwicklung über die Grenzen der Mitgliedstaaten und der verschiedenen Sektoren hinweg fortzuführen und hält es insbesondere für notwendig, die Bewertung der Nachhaltigkeitsgrenzen biotischer Ressourcen zu erforschen und dabei den Ökosystemfunktionen, den natürlichen Nahrungsketten und dem Nahrungsmittelbedarf der Menschen Rechnung zu tragen;

16. fordert angesichts der verschiedenen potenziellen Auswirkungen der Bioökonomie und der möglicherweise falschen Methoden bei der Nutzung der Bioökonomie ausführlichere Forschungsarbeiten zur Ermittlung der gesellschaftlichen und ökologischen Möglichkeiten sowie der potenziellen Kosten der Bioökonomie, und zwar in Bezug auf knappe natürliche Ressourcen, das Risiko der Umweltschädigung und des Verlusts an biologischer Vielfalt sowie die Möglichkeit zur Erhaltung;

17. unterstützt die Einrichtung eines Bioökonomie‑Sachverständigenausschusses, um die Synergien und Kohärenzen zwischen Maßnahmen und Initiativen auszuweiten, und einer Beobachtungsstelle für Bioökonomie zur Förderung des gemeinsamen Lernens, indem für einen stetigen Wissens- und Informationsaustausch zwischen Forschungseinrichtungen, Unternehmen, Institutionen, Universitäten, regionalen Akteuren, Landwirten und Bürgern in ländlichen Gebieten gesorgt wird, und um die Entwicklung eines Rechtsrahmens zur Ausweitung und Förderung der Forschung, ihrer Anwendungen und der Innovationsvermarktung zu beschleunigen;

18. weist erneut darauf hin, dass bei der Nutzung von Biotechnologien das Vorsorgeprinzip gelten muss, insbesondere in den Bereichen gentechnisch veränderte Organismen und synthetische Biologie;

19. vertritt die Auffassung, dass multidisziplinäre und bereichsübergreifende Bildungs- und Ausbildungsprogramme auf den Weg gebracht werden müssen, damit die Forschungsergebnisse den Interessenträgern, einschließlich der Verbraucher, zugänglich sind und Möglichkeiten der Bewusstseinsbildung und der stärkeren Einbindung geschaffen werden;

20. fordert, die bestehenden Innovationshindernisse in der Wertschöpfungskette zu beseitigen, insbesondere durch rasche und auf wissenschaftliche Erkenntnisse gestützte EU‑Genehmigungsverfahren für Biotechnologieprodukte und durch einen wesentlich schnelleren Marktzugang;

21. fordert die Kommission auf, Vorschläge für praktische, regional flächendeckende Maßnahmen zur Förderung der Erzeugung und des Verbrauchs von Erzeugnissen der Bioökonomie auf regionaler Ebene vorzulegen;

22. betont, dass die Bioökonomie die Entwicklung neuer Kompetenzen, neuer Kenntnisse und neuer Disziplinen und/oder deren weitere Integration erfordert, um so den mit der Bioökonomie verbundenen gesellschaftlichen Wandel anzugehen sowie die Wettbewerbsfähigkeit, das Wachstum, die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Erfordernisse der Industrie zu unterstützen und dafür zu sorgen, dass Kompetenzen und Stellenanforderungen besser aufeinander abgestimmt sind;

23. betont, dass die Bioökonomie erstklassige Kompetenzen und fachkundige Arbeitskräfte benötigt; vertritt die Auffassung, dass dafür gesorgt werden muss, dass in den Regionen der Europäischen Union Angebote der Berufsbildung und der akademischen Bildung bestehen, die den Besonderheiten dieser Regionen entsprechen; weist darauf hin, dass mit breitgefächerten Bildungs- und Ausbildungssystemen in den Regionen auch das dortige Unternehmenswachstum gefördert wird;

24. begrüßt die von der Kommission im Rahmenprogramm für Forschung „Horizont 2020“ vorgeschlagene Bereitstellung von 4,5 Mrd. EUR und hofft, dass diese Mittel in allen Sektoren und für alle Instrumente der Bioökonomie genutzt werden sowie für die Weiterentwicklung von Innovationen, einschließlich der Erforschung der Grenzen des Ökosystems, sowie der Wiederverwendung und des Recyclings von Biomaterialien;

25. ist der Ansicht, dass Bioraffinerien, die mit ortsnah und nachhaltig erzeugten Biomaterialien betrieben werden, durch deren Erzeugung der Nahrungsmittelanbau oder andere höherwertige Nutzungszwecke nicht verdrängt werden, von entscheidender Bedeutung für die Umsetzung untadeliger Verfahren zur Umstellung stillgelegter Fabriken und zur Wiederbelebung von von der Krise betroffenen Gebieten durch innovative Verfahren und Investitionen in eine Kreislaufwirtschaft sind, und spricht sich dafür aus, diese Rolle auch weiterhin zu fördern;

26. betont, dass nachhaltig erzeugte Rohstoffe in ausreichender Menge erforderlich sind, damit Bioraffinerien in Europa erfolgreich betrieben werden können; weist darauf hin, dass dafür auch die Lager- und Transportinfrastruktur verbessert und die notwendige Logistik aufgebaut werden muss;

27. weist darauf hin, dass es nur eine begrenzte Anzahl an Demonstrationsanlagen in Europa gibt und höhere Investitionen notwendig sind, um die Führungsrolle der EU im Bioraffineriesektor auch weiterhin zu sichern; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Pilot- und Demonstrationsvorhaben im Hinblick auf die Ausweitung von Erzeugnissen und Prozessen zu unterstützen;

28. betont, dass Maßnahmen im Bereich Bioökonomie besser darauf abgestimmt werden müssen, dass Biomasse kaskadisch genutzt wird; fordert in dieser Hinsicht, ein Rechtsinstrument zu schaffen, mit dem für eine effizientere und nachhaltigere Nutzung dieser wertvollen Ressource gesorgt wäre; betont, dass mit diesem Instrument der Grundsatz der kaskadischen Nutzung im Rahmen der „Biomassenpyramide“ eingeführt werden sollte, wobei die verschiedenen Segmente dieser Pyramide berücksichtigt und ihre höchsten Ebenen gestärkt werden sollten; weist darauf hin, dass dieser Ansatz dazu führen würde, dass Biomasse hierarchisch, intelligent und wirksam genutzt wird, sowie zu Anwendungen mit Mehrwert und zu unterstützenden Maßnahmen wie beispielsweise der Koordinierung der Forschung entlang der gesamten Wertschöpfungskette;

Bessere Verzahnung der politischen Maßnahmen und stärkeres Engagement der Interessenträger

29. hält es für erforderlich, in Bezug auf die Bioökonomie für einen integrierten, kohärenten, sektorübergreifenden und interdisziplinären Ansatz zu sorgen, und fordert, die unterschiedlichen entsprechenden Maßnahmen der EU und die entsprechenden Leitgrundsätze – beispielsweise das Vorsorgeprinzip – in den einzelnen Sektoren zu harmonisieren (Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa, Innovationsunion, Horizont 2020, Umweltaktionsprogramm 2020, Kohäsionspolitik, Gemeinsame Agrarpolitik und Gemeinsame Fischereipolitik, Erneuerbare‑Energien‑Richtlinie, Wasserrahmenrichtlinie, Abfallrahmenrichtlinie und Verpackungsrichtlinie sowie spezifische Maßnahmen für biologische Abfälle); hält es darüber hinaus für erforderlich, auf der Ebene der EU sowie auf der nationalen Ebene ein einheitliches, langfristig bestehendes, solides Regelungsumfeld zu schaffen, mit dem darauf abgezielt wird, Investitionen für die Bioökonomie in Europa zu fördern und zu mehren;

30. fordert die Kommission auf, Finanzinstrumente vorzusehen, mit denen vorkommerzielle Investitionen gefördert und Forschungsergebnisse in kommerzielle Erfolge überführt werden, und innovative Unternehmen, insbesondere KMU, zu befähigen, Finanzinstrumente und andere Förderinstrumente ausfindig zu machen und somit den Ausbau der Bioökonomie zu fördern, beispielsweise durch die Nutzung von Mitteln aus Regional- und Strukturfonds und von Finanzierungsfazilitäten der EIB mit Risikoteilung, durch eine verstärkte Kohärenz der verschiedenen Fonds der EU für Forschung und Innovation sowie durch die Einrichtung einer zentralen Informationsstelle über alle Initiativen im Zusammenhang mit der biobasierten Wirtschaft, und zwar mit dem Ziel, eine größtmögliche Wirkung zu erzielen; erkennt die Schwierigkeiten und finanziellen Risiken an, mit denen die Vermarktung und das Inverkehrbringen von Innovationen der Bioökonomie verbunden sind;

31. fordert, dass die industrielle Infrastruktur ausgebaut wird und die Lieferketten für biobasierte Produkte in ländlichen Gebieten und Küstengebieten im Hinblick darauf optimiert werden, neue Arbeitsplätze in der Land- und in der Forstwirtschaft sowie im Bereich Aquakultur zu schaffen; fordert, dass zu diesem Zweck EU‑Mittel für die Entwicklung des ländlichen Raums bereitgestellt werden, und dass dies in einer Weise erfolgt, bei der die Umweltverschmutzung und der Verlust an der biologischen Vielfalt nicht zu-, sondern abnehmen;

32. fordert gezielte und konkrete Maßnahmen zur Vereinfachung und Beschleunigung jener bürokratischen Genehmigungsverfahren, die die Entwicklungsverfahren in Bezug auf Bioraffinerien verkomplizieren und den Transfer innovativer, moderner Technologien in Länder außerhalb der EU fördern könnten;

33. spricht sich für den Einsatz öffentlich‑privater Partnerschaften (ÖPP) aus, wobei jedoch angemessene Lehren aus den Problemen mit ÖPP in anderen Sektoren gezogen werden sollten; fordert die Kommission auf, angemessene Mittel für die Entwicklung und das Wachstum solcher Partnerschaften bereitzustellen, da es der Überzeugung ist, dass es sich dabei um ein Schlüsselinstrument handelt, mit dem neue Wertschöpfungsketten geschaffen und bestehende Ketten gestärkt und Investitionen in Technologien und Prototypen gefördert werden, mit denen die Forschungsergebnisse marktfähig gemacht werden können;

34. hält einen Mehrebenenansatz für notwendig und fordert eine verstärkte Berücksichtigung der regionalen und lokalen Dimension der Bioökonomie sowie von Initiativen von unten nach oben („bottom‑up“); begrüßt die Einrichtung regionaler, nationaler und europäischer Bioökonomie‑Plattformen, mit denen sich die Fortschritte in den einzelnen Sektoren messen lassen und die den Austausch von Wissen und bewährten Verfahren ermöglichen, womit dafür gesorgt werden soll, dass sich die Bioökonomie innerhalb der EU gleichmäßig entwickelt; fordert die Kommission auf, Fachleute des Sektors und aller betroffenen Bereiche sowie Verbraucher- und Bürgervertreter einzubeziehen; weist darauf hin, dass die regionale Wirtschaft hinsichtlich eines intelligenten, nachhaltigen und inklusiven Wachstums eine zentrale Rolle einnimmt;

35. vertritt die Auffassung, dass Bottom‑up‑Initiativen bei der Schaffung einer biobasierten Gesellschaft eine wichtige Rolle spielen und dass ein unternehmens- und nachfrageorientierter Ansatz in Verbindung mit einem staatlichen Top‑down‑Ansatz von entscheidender Bedeutung ist; vertritt die Auffassung, dass es angemessene Möglichkeiten für regionale Initiativen geben muss, fordert die Kommission auf, derartige Netzwerke und Cluster zur Förderung des Erfahrungsaustauschs zu unterstützen;

Stärkung der Märkte und der Wettbewerbsfähigkeit

36. fordert die Kommission auf, hauptsächlich für jene Innovationen finanzielle Unterstützung zu leisten, die im Einklang mit der Innovationsunion und auch den Prioritäten von „Horizont 2020“ stehen, um Anreize dafür zu setzen, dass Forschungsergebnisse marktfähig gemacht werden, und dadurch das sogenannte Tal des Todes der Forschungstätigkeit in Europa zu überbrücken;

37. ist der Auffassung, dass eine Reihe von ausgezeichneten Instrumenten (öffentliche Aufträge, Normierung, Steueranreize, Zertifizierungssysteme und besondere Kennzeichnung) zur Verfügung steht, mit denen eine ausreichende Versorgung mit nachhaltig erzeugten und hochwertigen biobasierten Produkten gesichert und für ressourcenschonende Produktionssysteme gesorgt werden kann; ist der Ansicht, dass eine Reform der geltenden Rechtsvorschriften erforderlich ist; fordert die Kommission auf, Nachhaltigkeitskriterien für die Nutzung von Biomasse auszuarbeiten, die auch für Instrumente zur Schaffung von Märkten gelten sollten;

38. betont, dass für eine biobasierte Wirtschaft, bei der biologische Ressourcen statt fossiler Energieträger genutzt werden, ein solider politischer Rahmen als Vorgabe erforderlich ist, der nicht nur der Rentabilität, sondern auch gesellschaftlichen und ökologischen Nachhaltigkeitsfaktoren Rechnung trägt;

39. ist der Ansicht, dass es von entscheidender Bedeutung ist, die Verbraucher einzubeziehen und über die Auswahl an biobasierten Produkten und Diensten zu informieren; fordert in diesem Zusammenhang die Standardisierung dieser Produktion in der EU auf der Grundlage ausreichender Nachhaltigkeitskriterien und erachtet diese als Instrument zur Förderung eines lukrativen europäischen Marktes für diese Produkte;

40. ist der Ansicht, dass die Lebensdauer von biobasierten Produkten nicht künstlich verkürzt werden sollte, sondern dass solche Produkte auf eine möglichst lange Lebensdauer ausgelegt werden sollten;

41. hebt hervor, dass die Bioökonomie einen erheblichen Beitrag zur Entwicklung von ländlichen Gebieten und Küstengebieten leisten wird; ist der Auffassung, dass durch die Synergie und die enge Zusammenarbeit in der Wertschöpfungskette, auch von lokalen Erzeugern landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Rohstoffe und von Bioraffinerien, die Wettbewerbsfähigkeit verbessert und die Wirtschaftsleistung dieser ländlichen Gebiete erhöht werden könnte; betont, dass eine langfristige Strategie für die Bioökonomie ausgearbeitet werden muss, in deren Rahmen die Ernährungssicherheit gewährleistet ist;

42. fordert, dass die entwickelten biologischen und biotechnologischen Verfahren bei der Herstellung erneuerbarer biologischer Ressourcen aus Abfällen und Handelsgewächsen und auch als Komponenten in bestehenden agrar- und forstwirtschaftlichen Unternehmen Verwendung finden;

43. betont, dass eines der Leitprinzipien der Bioökonomie ist, die Ressourceneffizienz zu steigern und die Abhängigkeit von importierten Rohstoffen und Energie sowie nicht erneuerbaren natürlichen Ressourcen zu verringern; betont die Bedeutung der Forstwirtschaft und sonstiger biobasierter Industrien und vertritt die Auffassung, dass kohlenstoffneutrale, erneuerbare Ressourcen und Rohstoffe, wie Holz und Holzfasern, fossile, nicht erneuerbare Rohstoffe ersetzen können; weist darauf hin, dass die bioökonomische Branche zahlreiche Produkte mit hoher Wertschöpfung erzeugt, wie etwa Chemikalien, Medikamente, Kunststoffe und andere innovative Materialien, und dass sie Arbeitsplätze schafft; betont das Potenzial der noch wenig entwickelten Biotechnologien, die auf Meeresressourcen basieren;

44. fordert die Kommission auf, Maßnahmen zu fördern, die dem Ziel dienen, das Potenzial von Ausgangsstoffen in nachhaltiger Weise zu erhöhen, diese Ausgangsstoffe besser zu mobilisieren, biologisch abbaubare Abfälle zu sammeln – und dabei einen übermäßigen Transportaufwand zu vermeiden – und sicherzustellen, dass die Nutzung von Biomasse im Rahmen der ökologischen Grenzen und in einer Weise geschieht, die nicht dazu führt, dass deren Funktion als Kohlenstoffsenke gemindert wird; erachtet es in diesem Zusammenhang als dringlich, Nachhaltigkeitskriterien für die energetische Verwertung von Biomasse festzulegen, damit Biomasse für ressourcenschonendere Zwecke verfügbar bleibt und verhindert wird, dass die Anreize zur Umwandlung von Biomasse in Energie den Markt verzerren und die Verfügbarkeit für Erzeuger verringern;

45. stellt fest, dass ein wichtiges Augenmerk auf den Lieferketten der Bioökonomie liegen muss, um die Verfügbarkeit von Rohstoffen zu gewährleisten; betont, dass Bioökonomie‑Strategien die effizientere Nutzung von Haushalts- und Siedlungsabfällen sowie von Nebenprodukten und Rückständen aus Land- und Forstwirtschaft fördern sollten; fordert bessere und unterstützende Rechtsvorschriften, die Rechtssicherheit bieten, und eine nachdrückliche Unterstützung der nachhaltigen Nutzung von Ressourcen der Bioökonomie und von Rohstoffen sowie einer Politik, die sich in jeder Hinsicht auf einen flexiblen langfristigen Ansatz gründet, mit dem Investitionen gefördert werden;

46. ist der Auffassung, dass die Bioökonomie im Einklang mit der neuen Strategie für die europäische Industriepolitik einen wesentlichen Beitrag dazu leisten kann, den derzeitigen Deindustrialisierungsprozess in Europa einzudämmen und dieser Entwicklung durch neue Strategien zur Wiederbelebung des Marktes und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des regionalen Systems entgegenzuwirken;

47. fordert die Kommission nachdrücklich auf, den Begriff „umweltschädliche wirkende Subventionen“ als „eine Maßnahme der Regierung, die für Verbraucher oder Produzenten Vorteile in Form einer Aufbesserung ihre Einkünfte bzw. Senkung ihrer Ausgaben bewirkt, die jedoch in Bezug auf umweltgerechte Verfahren Nachteile birgt“ zu definieren[3]; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ohne Verzögerungen und bis 2014 konkrete Pläne auf der Grundlage dieser Definition anzunehmen, mit denen bis 2020 alle umweltschädlich wirkenden Subventionen abgeschafft werden, einschließlich solcher, mit denen Anreize für eine ineffiziente Nutzung erneuerbarer Ressourcen gesetzt werden, und solcher für fossile Brennstoffe, und im Rahmen der nationalen Reformprogramme über die entsprechenden Fortschritte Bericht zu erstatten; erklärt sich in diesem Zusammenhang besorgt darüber, dass die Ressourceneffizienzziele bereits durch Beihilfen für die Energiegewinnung aus Biomaterialien untergraben werden;

48. nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass die steigende Nachfrage nach Biomasse und insbesondere nach Holz in Entwicklungsländern, deren Treibhausgasemissionen nicht im Rahmen des Kyoto‑Protokolls angerechnet werden, zu einer weitgehenden Entwaldung führen könnte; weist darauf hin, dass sich dies zum einen auf Bodenqualität, Wasserkreislauf und Artenvielfalt auswirken kann und zum anderen den Druck auf internationale Übereinkommen wie die Biodiversitätskonvention und das Kooperationsprogramm der Vereinten Nationen zur Reduktion von Emissionen aus Entwaldung und Waldschädigung in den Entwicklungsländern (UN-REDD) zunehmen lässt; befürchtet überdies, dass die steigende Nachfrage nach Holzprodukten angesichts der unzulänglichen Raumordnungspolitik in vielen Entwicklungsländern zu mehr illegalem Holzeinschlag führen und dadurch die freiwilligen Partnerschaftsabkommen im Rahmen des Aktionsplans für Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor (FLEGT) beeinträchtigen könnte;

49. betont, dass der Übergang zu einer Bioökonomie dazu beitragen wird, die Ergebnisse der Konferenz Rio+20 stärker in das politische Handeln der EU einfließen zu lassen; ist der Ansicht, dass die EU ihre Mitwirkung an Initiativen, mit denen der Übergang zu einer inklusiven umweltverträglichen Wirtschaft auf internationaler Ebene vorangebracht wird, intensivieren sollte;

50. fordert die EU auf, zu einem hochdynamischen Forschungs- und Innovationszentrum in der weltweiten Bioökonomieforschung zu werden; vertritt die Auffassung, dass die Entwicklung neuer Erzeugnisse, Verfahren und Dienstleistungen, die auf erneuerbaren Ressourcen beruhen, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft stärkt und sie zum Weltmarktführer werden lässt;

51. hält es für unverzichtbar, weltweit rechtsverbindliche Nachhaltigkeitsnormen für alle Bereiche der Biomassenutzung sowie verbindliche Kriterien für die nachhaltige Forstwirtschaft auszuarbeiten; fordert die EU nachdrücklich auf, auch künftig multilaterale Übereinkommen anzunehmen und insbesondere die am wenigsten entwickelten Länder institutionell und technisch so zu unterstützen, dass Biomasse tatsächlich nachhaltig genutzt wird;

52. vertritt die Auffassung, dass im Rahmen dieser Strategie ein bioökonomisches Modell ausgearbeitet wurde, mit dem unvorhergesehene Probleme gelöst und längerfristig nachhaltigere und wirksamere Produktions-, Konsum- und Entwicklungsmuster und Lebensweisen entwickelt werden können und der europäische Wachstumsprozess durch eine neue Verzahnung von Wirtschaft, Umwelt und gesellschaftlicher Qualität wiederbelebt werden kann;

53. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

  • [1]  Angenommene Texte, P7_TA(2012)0223.
  • [2]  Angenommene Texte, P7_TA(2011)0364.
  • [3] 1 Angelehnt an die OECD (1998 und 2005) in IEEP et al. 2007, vgl. http://ec.europa.eu/environment/enveco/taxation/index.htm

BEGRÜNDUNG

Allgemeiner Rahmen

In den kommenden vierzig Jahren wird Europa vielen sozialen Herausforderungen begegnen. Die wachsende Weltbevölkerung, der rasante Anstieg der Lebensmittel- und Energienachfrage und die weltweite Knappheit natürlicher Ressourcen zwingen Europa, eine neue Herangehensweise an Produktion und Verbrauch zu prüfen, um diesen neuen Bedürfnissen wirksam und nachhaltig nachzukommen.

Die Bioökonomie stellt eine relevante Möglichkeit zur Bewältigung dieser Herausforderungen dar, da sie nicht nur eine stärkere Nachhaltigkeit sicherstellt, sondern auch die ländliche Entwicklung fördert, die Treibhausgase potenziell reduziert, den Produktionszyklus nachhaltiger gestaltet und die Verbreitung der industriellen Innovation über die gesamte Wertschöpfungskette fördert.

Die Bioökonomie-Strategie kann einen Ausweg aus der Abhängigkeit von fossilen Kraftstoffen hin zu intelligentem Wachstum bieten. Mit Blick auf die Zukunft kann sie auch die Antwort auf Lebensmittelsicherheit, Wirtschaftswachstum und hohe Beschäftigung sein.

Standpunkt des Berichterstatters

Der Berichterstatter begrüßt die Mitteilung der Kommission über eine Bioökonomie für Europa und spricht sich für einen Aktionsplan zur Umsetzung der darin enthaltenen Strategie und deren Gliederung in drei Teile aus: Förderung von Forschung, Innovation und Kompetenzen, bessere Synergie zwischen unterschiedlichen Politikbereichen sowie Stärkung der Märkte und der Wettbewerbsfähigkeit.

Nach Ansicht des Berichterstatters stellt die Unterstützung dieses Sektors eine Investition in die Zukunft dar, und Europa kann und muss eine Führungsrolle übernehmen, damit dieses Ziel erreicht wird. Dazu muss die Grundlage für einen klaren und stabilen Rechtsrahmen geschaffen und die Harmonisierung der Agrar-, Industrie- Umwelt- sowie der Forschungs- und Innovationspolitik in den Bioökonomiesektoren sichergestellt werden. Der Berichterstatter hält es für notwendig, einen interdisziplinären und Sektor übergreifenden Ansatz zu verfolgen und gleichzeitig den Wissensaustausch auf regionaler, nationaler und europäischer Ebene zu gewährleisten, um eine einheitliche Entwicklung der Bioökonomie in der EU zu fördern.

Außerdem sollten koordinierte und kohärente Forschungs- und Innovationsprogramme sichergestellt und auf den Weg gebracht, Finanzinstrumente zur Förderung von industriellen Investitionen vorgesehen, finanzielle Mittel bereitgestellt und sichergestellt werden, dass die erlangten Erkenntnisse eine möglichst große Wirkung auf die Gesellschaft und den Markt haben. Technologische Infrastrukturen, wissenschaftliche Spitzenkenntnisse, Anlagen und biobasierte Industrien: Diese Faktoren können tatsächlich dazu beitragen, Fortschritte in Innovation und Wettbewerbsfähigkeit zu erzielen und die Rolle Europas auf internationaler Ebene zu stärken.

In diesem Zusammenhang können neue Formen der Partnerschaft zur Einbindung der gemeinsamen Beiträge von öffentlichen und privaten Einrichtungen einen großen Beitrag zur Entwicklung dieser Strategie leisten. Eine öffentlich-private Partnerschaft im Bereich biobasierter Industrien könnte nämlich neue Projekte unterstützen, die Entwicklung neuer Produkte ermöglichen, deren tatsächliche, grundsätzliche Vermarktung abwickeln und die Gefahr eindämmen, dass günstigere Voraussetzungen die Abwanderung von Spitzenforschung und innovativen Programmen aus Europa fördern.

Aus diesen Gründen vertritt der Berichterstatter die Ansicht, dass hier immer größere Anstrengungen zur Unterstützung weiterer Fortschritte unternommen werden müssen, damit nachhaltigere und wirksamere Produktions-, Konsum- und Entwicklungsmuster und Lebensweisen entwickelt werden und damit der europäische Wachstums- und Reindustrialisierungsprozess auch durch eine neue Verzahnung von Wirtschaft, Umwelt und sozialer Qualität wiederbelebt wird.

STELLUNGNAHME des Entwicklungsausschusses (28.5.2013)

für den Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

zu der Strategie „Innovation für nachhaltiges Wachstum: eine Bioökonomie für Europa“
(2012/2295(INI))

Verfasserin der Stellungnahme: Isabella Lövin

VORSCHLÄGE

Der Entwicklungsausschuss ersucht den federführenden Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  betont, dass für eine auf ökologischen Grundsätzen beruhende Wirtschaft, bei der biologische Ressourcen statt fossiler Energieträger genutzt werden, ein solider politischer Rahmen als Vorgabe erforderlich ist, der nicht nur der Rentabilität, sondern auch sozialen und ökologischen Nachhaltigkeitsfaktoren Rechnung trägt;

2.  betont, dass die biologische Vielfalt und die Ökosysteme von allgemeinem Nutzen sind und als Gemeingüter betrachtet werden müssen; erinnert daran, dass auf Biodiversität basierende Werte von erheblichem wirtschaftlichem Nutzen sein können, wenn sie richtig eingesetzt und verwaltet werden; beklagt jedoch, dass viele Entscheidungsträger die Erhaltung der Biodiversität oder Investitionen in diesem Bereich für wirtschaftlich wenig erfolgversprechend halten; hebt daher den Wert von Ökosystemleistungen und deren Beitrag zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung hervor;

3.  betont, dass Systeme, die der Schaffung von Wachstum dienen, nicht nachhaltig sein können, sofern sie ihre Ressourcenbasis aushöhlen; legt Nachdruck darauf, dass die Bioökonomie nicht nur marktwirtschaftlich funktioniert, sondern auch zahlreiche Funktionen hinsichtlich öffentlicher Güter erfüllt, die zwar vom Markt derzeit nicht honoriert werden, gleichwohl erhaltenswert sind (beispielsweise land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen, biologische Vielfalt in Landwirtschafts- und Waldgebieten, Wasserqualität und -verfügbarkeit, Bodenfunktionalität, Klimastabilität, Luftqualität und Widerstandsfähigkeit gegenüber Hochwasser und Feuer);

4.  vertritt den Standpunkt, dass nur dann erfolgreich zu einer auf ökologischen Grundsätzen beruhenden Wirtschaft übergegangen werden kann, wenn sich diese Wirtschaft auf Ressourceneffizienz stützt und ihre Dynamik nicht aus der Gentechnik bezieht;

5.  ist der Ansicht. dass in sämtlichen Bioökonomiestrategien die Biomassehierarchie zum Leitprinzip erhoben und eine Kaskadennutzung gefördert werden sollte, die in erster Linie auf die Befriedigung vom Markt nicht vergüteter Grundbedürfnisse und anschließend auf hochwertige Anwendungen wie Werkstoffe (statt auf die geringwertigere Bioenergie) ausgerichtet ist;

6.  betont, dass ein multimodales Verkehrssystem das Fundament einer nachhaltigen, auf ökologischen Grundsätzen beruhenden Wirtschaft sein muss; legt dabei besonderen Nachdruck darauf, dass bei der Bewertung des unmittelbaren oder mittelbaren Beitrags eines bestimmten biobasierten Verfahrens oder Erzeugnisses zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen sämtliche Schritte von der Rohstoffgewinnung bis zur Endnutzung betrachtet werden sollten; betont, dass durch die Strategien der EU und der einzelnen Mitgliedstaaten saubere Alternativen zu fossilen Brennstoffen (beispielsweise mit Strom aus erneuerbaren Energiequellen sowie mit Solar- und Windenergie angetriebene Fahrzeuge) gefördert werden sollten, statt die Verlagerung zur Biomasse in Wirtschaftszweigen zu forcieren, in denen – wie bei der Erzeugung von Biokraftstoffen und anderer Bioenergie – der geschaffene Mehrwert geringer ausfällt;

7.  stellt fest, dass die aus Quellen in der EU stammende nachhaltige Biomasse mengenmäßig bei weitem nicht ausreicht, um den gegenwärtigen Energiebedarf zu decken sowie zunehmende konkurrierende Nutzungsarten von Biomasse aufzufangen, weshalb die EU in steigendem Maße von Einfuhren aus Entwicklungsländern abhängig sein wird, in denen die Verwendung von Biomasse große ordnungspolitische Probleme aufwirft, etwa beim Waldschutz und der nachhaltigen Bewirtschaftung der Forstbestände, wodurch sich beim Import von Biomasse die Einhaltung der EU-Nachhaltigkeitskriterien und ‑maßnahmen nur unter Schwierigkeiten bewerkstelligen bzw. überwachen und bewerten lässt; betont vor diesem Hintergrund, dass Energieeffizienz und ­‑einsparungsmaßnahmen wichtig sind, um dafür zu sorgen, dass die EU aus weniger mehr macht und zugleich die Nachfrage nach Biomasse zu senken;

8.  bekräftigt, dass die EU ihre Abhängigkeit von Fisch, der zu Nahrungszwecken und als Futtermittel für Tiere in Aquakulturhaltung aus Entwicklungsländern importiert wird, verringern muss; betont, dass bei der laufenden Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik der Schwerpunkt auf Maßnahmen gelegt werden sollte, die der umweltverträglichen Bewirtschaftung der Fischereiressourcen und der Verwendung nicht fleischfressender Arten in Aquakulturbetrieben zugutekommen;

9.  nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass die steigende Nachfrage nach Biomasse und insbesondere nach Holz in Entwicklungsländern, deren Treibhausgasemissionen nicht im Rahmen des Kyoto-Protokolls angerechnet werden, zu einer weitgehenden Entwaldung führen könnte; weist darauf hin, dass sich dies zum einen auf Bodenqualität, Wasserkreislauf und Artenvielfalt auswirken kann und zum anderen den Druck auf internationale Übereinkommen wie die Biodiversitätskonvention und das Kooperationsprogramm der Vereinten Nationen zur Reduktion von Emissionen aus Entwaldung und Waldschädigung in den Entwicklungsländern (UN-REDD) zunehmen lässt; befürchtet überdies, dass die steigende Nachfrage nach Holzprodukten angesichts der unzulänglichen Raumordnungspolitik in vielen Entwicklungsländern einerseits zu mehr illegalem Holzeinschlag führen und dadurch die freiwilligen Partnerschaftsabkommen im Rahmen des Aktionsplans für Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor (FLEGT) beeinträchtigen könnte und andererseits bewirken könnte, dass der Druck auf internationale Übereinkommen wie die Biodiversitätskonvention und UN-REDD zunimmt;

10. betont, dass Mangrovenwälder, Seegraswiesen, Salzsümpfe und Tangwälder als leistungsstarke CO2-Senken von großer Bedeutung sind; weist warnend darauf hin, dass diese Küstenökosysteme unter anderem aufgrund der steigenden Nachfrage nach Meeresfrüchten aus Aquakultur mit rasanter Geschwindigkeit zerstört werden; fordert ein Gegenstück zum UN-REDD für den Meeresbereich, um Küsten- und Meeresökosysteme als CO2-Senken zu bewahren;

11. fordert die EU auf, zu einem hochdynamischen Forschungs- und Innovationszentrum in der weltweiten Bioökonomieforschung zu werden; vertritt die Auffassung, dass die Entwicklung neuer Erzeugnisse, Verfahren und Dienstleistungen, die auf erneuerbaren Ressourcen beruhen, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft stärkt und sie zum Weltmarktführer werden lässt;

12. weist erneut darauf hin, dass Faktoren für indirekte Landnutzungsänderungen (ILUC) im Bereich Biokraftstoffe und flüssige Biobrennstoffe ebenso Eingang in die Richtlinien über erneuerbare Energiequellen und über die Kraftstoffqualität finden sollten wie verbindliche Nachhaltigkeitskriterien für die Nutzung fester und gasförmiger Biomasse; fordert die Kommission auf, eine Biomasse-Rahmenrichtlinie vorzulegen, in der sämtliche Nutzungsarten von Biomasse (als Energiequelle, Kraftstoff, Werkstoff, Chemikalie) berücksichtigt werden und eine Biomassehierarchie festgelegt wird;

13. weist erneut darauf hin, dass der Schutz der biologischen Vielfalt in wesentlichem Maße zur Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele beiträgt (etwa des ersten Ziels, Beseitigung extremer Armut und des Hungers, und des siebten Ziels, Gewährleistung der ökologischen Nachhaltigkeit); betont insbesondere die Bedeutung der biologischen Vielfalt und gesunder Ökosysteme für die Produktionsbereiche des Primärsektors wie Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei; ist dementsprechend der Ansicht, dass die Auswirkungen der Biomasseerzeugung auf die Ökosystemleistungen zu prüfen sind;

14. befürchtet, dass die wachsende Nachfrage nach Biomasse die Ernährungsunsicherheit in den Entwicklungsländern verschärft, indem etwa Feldfrüchte und Ackerland von der Lebensmittelproduktion abgekoppelt und Landnutzungsrechte entzogen werden sowie durch Verarmung infolge von Landaneignung und immer stärker schwankenden Lebensmittelpreisen; weist darauf hin, dass die Nachfrage nach Biokraftstoffen bereits jetzt eines der Hauptmotive für Landerwerb in den Entwicklungsländern und insbesondere in den afrikanischen Ländern südlich der Sahara ist; erinnert daran, dass die indigene Bevölkerung aufgrund des Landerwerbs den Zugang zu Land und somit auch zu Nahrung und Wasser verliert; betont ferner, dass in den Millenniums-Entwicklungszielen vorgesehen ist, die Zahl derjenigen zu halbieren, die über keinen sicheren Zugang zu Wasser verfügen, dass jedoch die wasserintensive Bioökonomie die Wasserknappheit in den Entwicklungsländern verschärft und so zu weitreichender Nahrungsmittelknappheit beiträgt; fordert die EU nachdrücklich auf, der Empfehlung des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen über das Recht auf Nahrung nachzukommen, nach der Agrarökologie für Ernährungssicherheit sorgen und zugleich dem Klimaschutz dienen soll;

15. hält es für unverzichtbar, weltweit rechtsverbindliche Nachhaltigkeitsnormen für alle Bereiche der Biomassenutzung sowie verbindliche Kriterien für die nachhaltige Forstwirtschaft auszuarbeiten; fordert die EU nachdrücklich auf, auch künftig multilaterale Übereinkommen zu übernehmen und insbesondere die am wenigsten entwickelten Länder institutionell und technisch so zu unterstützen, dass Biomasse tatsächlich nachhaltig genutzt wird.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

28.5.2013

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

24

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Thijs Berman, Corina Creţu, Véronique De Keyser, Charles Goerens, Mikael Gustafsson, Eva Joly, Filip Kaczmarek, Miguel Angel Martínez Martínez, Gay Mitchell, Bill Newton Dunn, Andreas Pitsillides, Maurice Ponga, Jean Roatta, Alf Svensson, Keith Taylor, Ivo Vajgl, Anna Záborská, Iva Zanicchi

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Eric Andrieu, Kriton Arsenis, Philippe Boulland, Emer Costello, Isabella Lövin, Cristian Dan Preda

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (8.5.2013)

für den Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

zu Innovation für nachhaltiges Wachstum: eine Bioökonomie für Europa
(2012/2295(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Tamás Deutsch

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten ersucht den federführenden Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

–   unter Hinweis auf die Strategie Europa 2020, die auf intelligentes und ökologisches Wachstum sowie die Schaffung von Arbeitsplätzen ausgerichtet ist,

A. in der Erwägung, dass mit der Förderung der Bioökonomie Wirtschaftswachstum erreicht und eine wesentliche Anzahl von Arbeitsplätzen in ländlichen Gebieten, Küstengebieten und Industrieregionen entstehen wird;

B.  in der Erwägung, dass mit der Bioökonomie unsere Abhängigkeit von den fossilen Brennstoffen, die zum Großteil importiert werden, gemindert wird;

C. in der Erwägung, dass mit der Bioökonomie in der EU bereits heute ein Umsatz von annähernd 2 Billionen EUR erwirtschaftet wird, und dass ausgehend von nachhaltiger Primärproduktion, Lebensmittelverarbeitung, industrieller Biotechnologie und Bioraffinerien ein starkes Wachstum erwartet wird;

D. in Erwägung der Empfehlung der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen, die Auswirkungen einer ökologischeren Industrie auf die quantitativen und qualitativen Aspekte der Beschäftigung vorwegzunehmen und zu steuern;

E.  in der Erwägung, dass laut einer Studie der Internationalen Arbeitsorganisation[1] Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz in einer ökologischen Wirtschaft gefördert werden müssen;

F.  in der Erwägung, dass in der Studie „Green skills and environmental awareness in vocational education and training“ (Grüne Qualifikationen und Umweltbewusstsein in der Berufsbildung)[2] des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop) zu weiteren Forschungsarbeiten aufgerufen wurde, um die Dynamik des Wandels des ausbildungsgebundenen und des internen Arbeitsmarkts auf Sektorebene zu erkennen und so zu einer Bewertung der Angemessenheit des Arbeitskräfteangebots und der Qualifikationsinadäquanz beizutragen;

1.  fordert, auf eine innovativere, ressourceneffizientere und wettbewerbsfähigere Gesellschaft hinzuarbeiten, mit der dafür gesorgt wäre, dass die Ernährungssicherheit mit einer nachhaltigen Nutzung von Ressourcen aus erneuerbaren Quellen einhergeht; betont, dass Brennstoffe vor allem aus Nebenprodukten der Lebensmittelkette und der Holzverarbeitung gewonnen werden sollten, die entsprechend der Abfallhierarchie keine wertvollere Verwendung mehr finden, und dass bei Verwendung sehr energiereicher Pflanzen, die auch zu Lebensmitteln verarbeitet werden können, sowohl die Notwendigkeit einer ausreichenden Lebensmittelherstellung als auch strenge Voraussetzungen zur Förderung der Bewahrung der Natur und der biologischen Vielfalt erfüllt werden müssen;

2.  betont, dass Forschung und Innovation grundlegende Voraussetzungen für einen strukturellen Wandel von einer auf Öl gestützten Industrie zu einer biobasierten Industrie sind, wobei dieser Wandel große Chancen für Wachstum und Beschäftigung, interdisziplinäre Tätigkeiten und Zusammenarbeit sowohl weltweit als auch innerhalb der EU mit sich bringt, sodass durch eine beschleunigte Anwendung der Kenntnisse in der Praxis eine wissensgestützte Wirtschaft aufgebaut werden kann;

3.  weist darauf hin, dass eine Vorwegnahme des Wandels, eine Aufwertung von Kenntnissen und Qualifikationen sowie eine bessere Abstimmung von Qualifikationen und Anforderungen in sozial verantwortlicher Weise unabdingbar für den Erfolg der bioökonomischen Strategie bei der Verwirklichung des Ziels sind, in Europa Wachstum und neue Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen;

4.  weist darauf hin, dass zwar bereits 22 Millionen Menschen im Bereich Bioökonomie beschäftigt sind, was 9 % der gesamten Beschäftigung in der EU ausmacht, dieser Bereich jedoch ein starkes Potenzial dafür birgt, noch weitere Millionen zu beschäftigen;

5.  fordert die Kommission auf, unter Nutzung von EU‑Finanzmitteln, Expertenwissen und mittels des Austauschs bewährter Verfahren zur Entwicklung des Bioökonomie‑Sektors proaktiv zu handeln – und zwar insbesondere in jenen südlichen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die mit finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen haben – und Arbeitsplätze für die junge Generation zu schaffen, die von hoher Arbeitslosigkeit betroffen ist, deren Mitwirkung jedoch eine grundlegende Voraussetzung für den erfolgreichen Übergang zur Bioökonomie ist; betont, dass mit den Programmen im Rahmen der Jugendgarantie dazu beigetragen wird, hochwertige Arbeitsplätze sowie die Schulung und Ausbildung junger Menschen in diesem strategischen Bereich zu fördern;

6.  weist auf die große Bedeutung hin, die der Sicherung auskömmlicher Beschäftigungsmöglichkeiten in diesem Sektor im Einklang mit den Normen der IAO zukommt, insbesondere durch eine starke soziale Ausrichtung der Strategie für Bioökonomie, die unter anderem eine Beteiligung der Arbeitnehmer vorsieht;

7.  weist darauf hin, dass Erzeuger von Primärprodukten in den Sektoren Landwirtschaft, Fischerei und Forstwirtschaft im Rahmen der Bioökonomie ein erhebliches zusätzliches Einkommen erzielen können, insbesondere durch die Produktion von Biomasse, Rohmaterialien für zusammengesetzte Erzeugnisse und speziellen Ölsaaten für die Industrie, was verschiedene Beschäftigungsmöglichkeiten in mehreren miteinander verknüpften Bereichen schafft;

8.  weist darauf hin, dass sich die Strategie der Kommission für eine Bioökonomie für Europa auf ein Szenario[3] stützt, in dessen Rahmen in der Bioökonomie etwa 130 000 Arbeitsplätze geschaffen werden könnten; hält alle Mitgliedstaaten dazu an, ihre Beihilfeprogramme für die Biowirtschaft zu intensivieren; betont darüber hinaus die große Bedeutung der Beteiligung der Arbeitnehmer an Tätigkeiten im Bereich FuE, beispielsweise durch die Mitgliedschaft in Leitungsgremien;

9.  weist auf seine Entschließung vom 15. Dezember 2011 zu der Halbzeitüberprüfung der Strategie der Europäischen Union für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2007–2012[4] hin, in der es die Ausarbeitung einer Folgenabschätzung der potenziellen Risiken neuer Technologien, schädlicher Stoffe und von Risikofaktoren, einschließlich der Arbeitsorganisation forderte sowie legislative Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Nanomaterialien vollständig unter die europäischen Rechtsvorschriften im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz fallen;

10. fordert die Kommission auf, partizipatorische Modelle auszuarbeiten, über die engere Verbindungen zwischen den Bürgern, Erzeugern und Endnutzern geschaffen werden können, damit engere Beziehungen zwischen Wissenschaft, Gesellschaft und Politik entstehen, und fordert sie auf, auf die Vorteile der Bioökonomie und deren Bedeutung für die Gesellschaft, das Wachstum, Arbeitsplätze und soziale Innovationen aufmerksam zu machen;

11. betont die Bedeutung des sozialen Dialogs in der Bioökonomie, um dafür zu sorgen, dass hochwertige Beschäftigungsmöglichkeiten verfügbar sind und der Übergang zur Bioökonomie gerecht verläuft; weist auf den europäischen sektoralen sozialen Dialog in der Lebensmittel- und Getränkeindustrie hin; fordert die Kommission auf, den europäischen sektoralen sozialen Dialog zum Eckpfeiler ihrer Strategie für die Entwicklung der Bioökonomie zu machen;

12. fordert angesichts der verschiedenen potenziellen Auswirkungen der Bioökonomie und der möglicherweise falschen Methoden bei der Nutzung der Bioökonomie, ausführlichere Forschungsarbeiten zur Ermittlung der sozialen und umweltbezogenen Möglichkeiten sowie der potenziellen Kosten der Bioökonomie zu betreiben, und zwar in Bezug auf die folgenden Punkte: Nutzung knapper natürlicher Ressourcen, Risiko der Umweltverschmutzung und des Verlusts an biologischer Vielfalt, Möglichkeiten zur Erhaltung und Rolle der Gelder der EU und der Mitgliedstaaten, insbesondere im Hinblick auf die Gemeinsame Agrarpolitik, da alle diese Elemente, wenn sie innerhalb eines verantwortungsvollen und ganzheitlichen politischen Rahmens gesteuert werden, zu einem Nettonutzen für die Beschäftigung, die biologische Vielfalt und die Umwelt generell führen können;

13. betont, dass die Bioökonomie die Entwicklung neuer Qualifikationen, neuer Kenntnisse und neuer Disziplinen und/oder deren weitere Integration erfordert, um so den mit der Bioökonomie verbundenen gesellschaftlichen Wandel anzugehen sowie die Wettbewerbsfähigkeit, das Wachstum, die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Erfordernisse der Industrie zu unterstützen und dafür zu sorgen, dass Qualifikationen und Stellenanforderungen besser aufeinander abgestimmt sind;

14. fordert die Mitgliedstaaten auf, Studiengänge anzubieten, bei denen ein Abschluss in Bioökonomie erworben werden kann, und Fortbildungsprogramme auszuarbeiten, um vollständig zu erreichen und sicherzustellen, dass die EU in diesem Bereich eine Vorreiter- und Führungsrolle übernimmt und als Innovator angesehen wird;

15. weist auf das Potenzial dafür hin, in Zusammenarbeit mit lokalen Bildungsanbietern und unter Nutzung von Fonds, beispielsweise dem Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums, Ausbildungen in ländlichen Regionen anzubieten, um jungen Leuten in ländlichen Regionen übertragbare Qualifikationen zu vermitteln, sodass dort das Potenzial neuer Beschäftigungsmöglichkeiten, die sich aus der Innovation im Bioökonomie- und im Landwirtschaftssektor ergeben, besser ausgeschöpft werden kann; unterstreicht die grundlegende Rolle, die der Europäische Sozialfonds (ESF) bei der Förderung des lebenslangem Lernens spielen könnte, sodass Arbeitnehmer für den Bioökonomiesektor weitergebildet bzw. umgeschult werden können; erinnert aus diesem Grund an seinen Standpunkt, dass mindestens 25 % der Gesamtausgaben des ESF der Kohäsionspolitik gewidmet werden sollten;

16. fordert, die Forschung auf dem Gebiet der Bioökonomie erheblich auszuweiten, und betont, dass die EU ihre Innovationskapazitäten verbessern muss, indem Forschungsergebnisse auch in wirtschaftlichen Erfolg überführt werden, da es derzeit in der EU zu lange dauert, bis Ergebnisse aus Forschung und Innovation die Gestalt marktfähiger Erzeugnisse annehmen;

17. vertritt die Auffassung, dass Industrie- und Verbrauchsgüter im Rahmen der Bioökonomie bei niedrigeren Kosten, niedrigerem Energieverbrauch und geringerer Umweltverschmutzung hergestellt werden können;

18. fordert, dass die industrielle Infrastruktur ausgebaut wird und die Lieferketten für biobasierte Produkte in ländlichen Gebieten und Küstengebieten im Hinblick darauf optimiert werden, neue Arbeitsplätze in der Land- und in der Forstwirtschaft sowie im Bereich Aquakultur zu schaffen; fordert, dass zu diesem Zweck EU‑Mittel für die Entwicklung des ländlichen Raums bereitgestellt werden, und dass dies in einer Weise erfolgt, bei der die Umweltverschmutzung und der Verlust der biologischen Vielfalt nicht zu‑, sondern abnehmen.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

7.5.2013

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

40

1

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Regina Bastos, Edit Bauer, Heinz K. Becker, Phil Bennion, Pervenche Berès, Vilija Blinkevičiūtė, Philippe Boulland, Milan Cabrnoch, Alejandro Cercas, Ole Christensen, Marije Cornelissen, Emer Costello, Frédéric Daerden, Karima Delli, Sari Essayah, Richard Falbr, Marian Harkin, Nadja Hirsch, Stephen Hughes, Danuta Jazłowiecka, Martin Kastler, Ádám Kósa, Verónica Lope Fontagné, Olle Ludvigsson, Thomas Mann, Elisabeth Morin-Chartier, Csaba Őry, Siiri Oviir, Sylvana Rapti, Licia Ronzulli, Joanna Katarzyna Skrzydlewska, Jutta Steinruck, Traian Ungureanu, Andrea Zanoni, Inês Cristina Zuber

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Georges Bach, Malika Benarab-Attou, Sergio Gutiérrez Prieto, Jelko Kacin, Evelyn Regner, Csaba Sógor, Tatjana Ždanoka

  • [1]  IAO (Internationale Arbeitsorganisation), Promoting safety and health in a green economy, International Labour Office, Genf (2012).
  • [2]  Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung, „Green skills and environmental awareness in vocational education and training“, Forschungspapier Nr. 24, 2012.
  • [3]  Europäische Kommission, Arbeitsdokuhment der Kommisisonsdienststellen, „Innovation für nachhaltiges Wachstum: eine Bioökonomie für Europa“, SWD(2012) 11 final, S. 49
  • [4]  Angenommene Texte, P7_TA(2011)0589.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (7.5.2013)

für den Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

zu Innovation für nachhaltiges Wachstum: eine Bioökonomie für Europa
(2012/2295(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Giles Chichester

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie ersucht den federführenden Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

A. in der Erwägung, dass die Bioökonomie einen wichtigen Sektor im Binnenmarkt darstellt, der erhebliche Vorteile in Bezug auf eine Wirtschaft mit geringen Kohlenstoffemissionen, die Widerstandsfähigkeit gegen den Klimawandel, Nachhaltigkeit, Wettbewerbsfähigkeit, die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Verringerung der Einfuhrabhängigkeit sowohl bei Energie als auch bei Rohstoffen mit sich bringt;

B.  in der Erwägung, dass sich die Bioökonomie mit bestehenden Zielkonflikten wie beispielsweise der Nachfrage nach Biomasse parallel als Nahrungs-, Rohstoff- oder Energielieferant auseinandersetzen muss und daher die Erwartungen an die Bioökonomie realistisch bleiben müssen;

C. in der Erwägung, dass sich die Bioökonomie nicht nur auf die biologische Spitzenforschung, sondern auch auf traditionelles Wissen und Know-how stützen kann;

1.  begrüßt, dass die Kommission für einen radikalen Wandel beim Ansatz der EU im Bereich Produktion, Konsum, Verarbeitung, Lagerung, Recycling und Entsorgung biologischer Ressourcen eintritt; ist der Ansicht, dass eine biobasierte Wirtschaft in Europa zur Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie beitragen und Arbeitsplätze und Geschäftsmöglichkeiten schaffen kann, insbesondere für die Entwicklung der ländlichen Regionen und der Küstengebiete, allerdings nur, wenn dabei die Parameter Ressourceneffizienz und Nachhaltigkeit berücksichtigt werden;

2.  ist der Auffassung, dass eine fehlende Koordinierung die Nutzung von Synergien und Skaleneffekten im Bereich der Bioökonomie in der Union eingeschränkt hat; betont, dass die Union deren Wert steigern kann, indem sie die Zusammenarbeit über Netzwerke und Finanzierungsprogramme fördert und erleichtert; vertritt die Ansicht, dass sich die Bioökonomie nebst spezifischen Zielen zur Steigerung des Anteils erneuerbarer natürlicher Ressourcen bei der Produktion und beim Konsum von Gütern durch einen integrierten Ansatz auf allen Ebenen, d.h. auf Ebene der Kommunen, der Mitgliedstaaten und der Union, entwickeln wird;

3.  bestärkt die Kommission darin, die Akzeptanz der Nutzung von Biomasse und ihre Verfügbarkeit sicherzustellen, damit die bestehenden Bio-Industrien, die die Grundlage der zukünftigen Bioökonomie bilden, angemessene Bedingungen für ihre Tätigkeit vorfinden;

4.  begrüßt in diesem Zusammenhang die jüngste Ankündigung der Kommission, eine Beobachtungsstelle für Bioökonomie einzurichten, um in diesem Bereich Strategien auf regionaler, nationaler und EU-Ebene auszuarbeiten, sowie ein ständiges Diskussionsforum für Bioökonomiesachverständige ins Leben zu rufen, das zu mehr Synergien und Kohärenz zwischen den Strategien, Initiativen und Branchen, die auf EU-Ebene mit der Bioökonomie zusammenhängen, beitragen soll, und dies mit bestehenden Mechanismen zu verknüpfen;

5.  ist der Auffassung, dass auf der Ebene der Union stärkere Synergien und Komplementaritäten durch andere Politikbereiche, die beispielsweise Rohstoffe, Biokraftstoffe und Abfälle betreffen, und durch Programme, insbesondere „Horizont 2020“, die GAP und die Strukturfonds, gefördert werden müssen; fordert die Kommission auf, ein integriertes Konzept für die Bioökonomie auszuarbeiten, das zur Entwicklung von Strategien auf regionaler, nationaler und europäischer Ebene beiträgt; ist der Ansicht, dass die EU die Bioökonomie auch international, vor allem im Rahmen der Rio+20- und der UNFCCC-Verfahren, fördern sollte;

6.  unterstreicht die Bedeutung der ländlichen Gebiete und deren Rolle bei der Entwicklung einer nachhaltigen Bioökonomie, vor allem im Hinblick auf die Nutzung von Rückständen in Bioraffinerien und/oder (im Wege der Kaskadennutzung) in Anlagen zur Umwandlung von Biomasse in Gas; schlägt in diesem Zusammenhang vor, EU-weite Aktionen für die Sanierung schadstoffbelasteter Böden, die zur Produktion von Energiepflanzen beitragen, zu fördern; verweist auf die Bedeutung der Koordinierung von Systemen zur Sammlung von Abfällen in ländlichen und städtischen Gebieten;

7.  begrüßt die Absicht, angesichts des breiten Spektrums an Endprodukten im Bereich der Bioökonomie, d.h. Energie- und Industrieprodukten sowie einzusetzenden Schlüsseltechnologien, die Lücke zwischen Forschung und Innovation im Rahmen von „Horizont 2020“ zu schließen und zugleich die Barrieren für interdisziplinäre Forschung und gemeinsame Programme zu verringern;

8.  ist der Ansicht, dass Bioenergiequellen nachhaltig produziert und genutzt werden müssen, um langfristig erfolgreich zu sein, und sowohl beim Preis als auch bei der Qualität unter normalen Marktbedingungen wettbewerbsfähig sein sollten; begrüßt die derzeitige Überarbeitung der EU‑Rechtsvorschriften über Biokraftstoffe, deren Ziel es ist, die negativen Auswirkungen der indirekten Änderung der Flächennutzung (ILUC) zu mindern und den Markt für bzw. die Entwicklung von fortschrittlicheren Biokraftstoffen, die eine verstärkte Verwendung von Non-Food-Rohstoffen wie Abfall, Rückstände sowie lignozellulose- und zellulosehaltiges Material ermöglichen sollten, zu fördern;

9.  hebt die Bedeutung und das große Potenzial der Ressourcen- und Energieeffizienz hervor; unterstreicht die Notwendigkeit „mit weniger mehr zu produzieren“, damit die Bioökonomie nachhaltig bleibt;

10. fordert die Industrie auf, die Entwicklung einer nachhaltigen Bioökonomie in der Union voranzutreiben; fordert daher, durch Maßnahmen wie die Verringerung der Zeit bis zur Marktreife, die Anpassung der Forschungs- und Innovationspolitik an die Bedürfnisse spezifischer Sektoren, die Verbesserung des Zugangs zur Risikofinanzierung (vor allem für bestehende und neue Bio-Industrien und KMU) und die Förderung des Unternehmertums in diesem Sektor ein unternehmensfreundlicheres Umfeld zu schaffen;

11. ist sich bewusst, dass mit der weiteren Entwicklung der Bioökonomie große wissenschaftliche Aufgaben verbunden sind, die über die Grenzen eines Wissenschaftsgebietes oder eines Landes hinausreichen und neue Formen der Zusammenarbeit von Forschern und Industriepartnern erfordern, um den Transfer in die Praxis zu beschleunigen;

12. ist der Ansicht, dass der Schutz des geistigen Eigentums für Produkte und Verfahren im Bereich der Bioökonomie von entscheidender Bedeutung ist, wenn Europa seine weltweite Wettbewerbsfähigkeit auf dem internationalen Markt behaupten will;

13. vertritt die Auffassung, dass den öffentlichen Finanzen bei der Aufnahme von aus dem Privatsektor stammenden Kapital zur Förderung der Vermarktung innerhalb der Biotechnologiebranche eine wichtige Rolle zukommt; unterstützt die Absicht der Kommission, öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP) für Bio-Industrien zu schaffen;

14. hält es für erforderlich, den KMU den Zugang zu Finanzmitteln durch Investitionen in Start-Up-Unternehmen, Risikokapital und die Förderung des Technologietransfers sowie durch die Vereinfachung der Vorschriften und die Wissensverwertung im Bereich der Bioökonomie zu erleichtern; schlägt die Einrichtung eines KMU-Panels vor, das das Bioökonomie-Panel beraten und einen unternehmensorientierten Ansatz gewährleisten soll; unterstreicht ferner die wichtige Rolle, die den öffentlich-privaten Partnerschaften (ÖPP) bei der Beschleunigung des Übergangs zur Bioökonomie zukommt; ist der Ansicht, dass die KMU bei der Umsetzung wissenschaftlicher Forschung, d. h. der Anwendung und Markteinführung in Form von neuen Produkten oder Techniken, eine entscheidende Rolle spielen;

15. ist der Auffassung, dass in dem in der Mitteilung dargelegten Aktionsplan keine praktischen Maßnahmen und Instrumente vorgesehen sind, um Hindernisse oder Risiken zu bewältigen, die sich beim Übergang zur Bioökonomie ergeben könnten; betont, dass besonderes Augenmerk auf sich überschneidende oder widersprüchliche Rechtsvorschriften sowie die Verfügbarkeit von Risikokapital gerichtet werden sollte;

16. stellt fest, dass nur wenige Mitgliedstaaten Maßnahmen zur Förderung der Entwicklung der Bioökonomie durchgeführt haben und dass die Strategien hauptsächlich von den nationalen Regierungen entwickelt werden – ein nachahmenswertes Beispiel hierfür ist die grenzüberschreitende regionale Bioökonomie‑Strategie „Bio‑based Delta Europe“ (im Südwesten der Niederlande und in Flandern); ist der Ansicht, dass lokale und regionale Initiativen durch die Umsetzung bioökonomischer Strategien unter Berücksichtigung intelligenter Spezialisierungsstrategien auf allen Ebenen der Zusammenarbeit (EU, national, regional und lokal) und die Koordinierung sektorübergreifender Maßnahmen gefördert werden müssen;

17. vertritt die Auffassung, dass Bottom-up-Initiativen bei der Schaffung einer biobasierten Gesellschaft eine wichtige Rolle spielen und dass ein unternehmens- und nachfrageorientierter Ansatz in Verbindung mit einem staatlichen Top-down-Ansatz von entscheidender Bedeutung ist; weist darauf hin, dass es angemessene Möglichkeiten für regionale Initiativen geben muss, wie beispielsweise die Initiativen in der Region Helsinki (Finnland), dem Südwesten der Niederlande, Nordwestfrankreich, Nordrhein-Westfalen (Deutschland) und der Steiermark (Österreich); fordert die Kommission auf, derartige Netzwerke und Cluster zur Förderung des Erfahrungsaustauschs zu unterstützen.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

25.4.2013

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

45

5

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Jean-Pierre Audy, Zigmantas Balčytis, Ivo Belet, Bendt Bendtsen, Fabrizio Bertot, Jan Březina, Reinhard Bütikofer, Maria Da Graça Carvalho, Pilar del Castillo Vera, Giles Chichester, Jürgen Creutzmann, Vicky Ford, Gaston Franco, Adam Gierek, Norbert Glante, Robert Goebbels, Fiona Hall, Jacky Hénin, Edit Herczog, Romana Jordan, Krišjānis Kariņš, Philippe Lamberts, Judith A. Merkies, Angelika Niebler, Jaroslav Paška, Aldo Patriciello, Vittorio Prodi, Teresa Riera Madurell, Michèle Rivasi, Jens Rohde, Paul Rübig, Amalia Sartori, Salvador Sedó i Alabart, Konrad Szymański, Britta Thomsen, Evžen Tošenovský, Catherine Trautmann, Ioannis A. Tsoukalas, Claude Turmes, Marita Ulvskog, Adina-Ioana Vălean, Kathleen Van Brempt, Alejo Vidal-Quadras

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Elisabetta Gardini, Jolanta Emilia Hibner, Seán Kelly, Eija-Riitta Korhola, Bernd Lange, Vladimír Remek, Algirdas Saudargas, Silvia-Adriana Ţicău

STELLUNGNAHME des Ausschusses für regionale Entwicklung (24.4.2013)

für den Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

zur Innovation für nachhaltiges Wachstum: eine Bioökonomie für Europa
(2012/2295(INI))

Verfasserin der Stellungnahme: Riikka Manner

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für regionale Entwicklung ersucht den federführenden Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  unterstreicht, dass eine Bioökonomie, die sich auf einen interdisziplinären und Sektor übergreifenden Ansatz innerhalb der EU gründen muss, der Schlüssel zum intelligenten und grünen Wachstum in Europa ist und regionalen Entwicklungsmaßnahmen in der Strategie „Europa 2020“ eine zentrale Bedeutung zukommt; stellt fest, dass sich sieben von elf thematischen Prioritäten der regionalen Entwicklungspolitik direkt oder indirekt auf die Bioökonomie beziehen; weist darauf hin, dass dank einer starken thematischen Konzentration durch die regionale Entwicklungspolitik ein intelligenteres, nachhaltigeres und partizipativeres Wachstum gefördert wird; weist darauf hin, dass eine Bioökonomie erhebliche Auswirkungen auf die Regionen hat, wirtschaftliches Wachstum fördert und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze beiträgt;

2.  betont, dass für bioökonomische Strategie und Politik sowie Verordnungen und Förderungen im Bereich der Bioökonomie noch klarere Leitlinien ausgearbeitet werden müssen und hier eine Konzentration erfolgen muss; stellt fest, dass eine Verbesserung der Koordinierung sowie die Schaffung von Synergien mit und ergänzenden Verbindungen zu den verschiedenen Maßnahmen und Fonds (Strukturfonds, GAP, GFP, EE-Richtlinie, Abfallrahmenrichtlinie und Horizont 2020) erforderlich sind und bessere Möglichkeiten zur Querfinanzierung geschaffen werden müssen; stellt weiterhin fest, dass der Übergang zur Bioökonomie ein langwieriger Prozess ist, der langfristige Gesetze, Strategien und Investitionen erfordert, um ein stabiles Investitionsklima für die Bioökonomie und gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen;

3.  betont, dass es eines soliden politischen Rahmens bedarf, um das Potenzial der Bioökonomie voll auszuschöpfen und den Übergang von einer fossilbasierten Wirtschaft zu einer biobasierten Wirtschaft, die lokale und regionale Ressourcen und Kapazitäten bestmöglich nutzen sollte, zu erleichtern;

4.  weist darauf hin, dass die europäischen Regionen in äußerster Randlage eine außergewöhnliche Biodiversität sowie ein Klima und geomorphologische Eigenschaften aufweisen, die einzigartig sind; betont, dass diese Regionen deshalb ein enormes Potenzial für Forschung und Innovation im Bereich der Bioökonomie bieten und eine zentrale Rolle bei der Entwicklung eines grünen Wachstums auf europäischer Ebene spielen können;

5.  unterstreicht die Bedeutung der Einrichtung einer Beobachtungsstelle und eines Sachverständigenausschusses für Bioökonomie; betont nachdrücklich, dass regelmäßig Konferenzen veranstaltet werden müssen, bei denen die Hauptakteure aus dem öffentlichen und privaten Sektor auf regionaler, nationaler und europäischer Ebene zusammenkommen; fordert, dass ein Fahrplan erarbeitet werden muss, mit dem die wirksame Weiterverfolgung von bioökonomischen Initiativen und eine gute Koordinierung der Instrumente sichergestellt werden und in dem konkrete, schrittweise zu erreichende Ziele festgelegt werden; fordert zudem, dass Berichte über die entsprechenden Fortschritte veröffentlicht und dem Europäischen Parlament übermittelt werden müssen;

6.  weist darauf hin, dass die regionalen und lokalen Wirtschaften hinsichtlich eines intelligenten, nachhaltigen und partizipativen Wachstums eine zentrale Rolle einnehmen; unterstreicht, dass gerade die Regionen selbst die erforderlichen Informationen und Kompetenzen besitzen, um Akteure zu mobilisieren, die ihrer jeweiligen Spezifik entsprechen, und um auf den Übergang zu einer ökologischen Gesellschaft sowie einer erdölunabhängigen Wirtschaft mit Forschung und Innovation als Faktoren des Wandels zu setzen; betont erneut, wie wichtig es ist, die Integration und Koordinierung der Innovations- und Nachhaltigkeitsprogramme auf regionaler, nationaler und europäischer Ebene zu verbessern; fordert die Regionen und die regionalen Stellen deshalb nachdrücklich auf, sich aktiv an der Entwicklung leistungsfähiger regionaler Bioökonomie-, Forschungs- und Innovationsstrategien zu beteiligen, die das Profil jeder Region berücksichtigen und auf intelligente Spezialisierung ausgerichtet sind; fordert die Kommission auf, europäische regionale biobasierte Cluster und interregionale Zusammenarbeit zu unterstützen, und ist der Ansicht, dass ein solides Wachstum in diesem Bereich nur mithilfe konsequenter öffentlicher und privater Investitionen möglich ist; begrüßt den Vorschlag, öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP) im Bereich der Bioökonomie zu schaffen;

7.  ist der Auffassung, dass die Sozial- und Solidarwirtschaft, die auf der aktiven Beteiligung der Bevölkerung, Gemeinbesitz und Solidarität aufbaut, eine wichtige Rolle bei der Gestaltung und Umsetzung von Bioökonomie-Strategien auf regionaler Ebene spielen sollen dürfte;

8.  betont die Notwendigkeit der Unterstützung und Stärkung von lokalen und regionalen Initiativen durch die Umsetzung von Bioökonomie-Strategien auf allen Ebenen der Zusammenarbeit; weist darauf hin, dass Bottom-up-Ansätze für die Ausschöpfung des gesamten Potentials der Regionen wichtig sind; unterstreicht die zentrale Rolle von kleinen und mittleren Unternehmen in der Bioökonomie und weist auf die Notwendigkeit hin, Finanzierungsmöglichkeiten für KMU zu gewährleisten, die an die lokale Ebene angepasst sind; betont erneut die Notwendigkeit, Forschungs- und Innovationsstrategien durch eine intelligente Spezialisierung, durch den verstärkten Einsatz von Finanzinstrumenten und vor allem durch Vernetzungsmöglichkeiten bzw. den hierdurch gebotenen Wissensaustausch zu fördern;

9.  unterstreicht, dass eines der Leitprinzipien der Bioökonomie ist, die Ressourceneffizienz zu steigern und die Abhängigkeit von importierten Rohstoffen und Energie sowie nicht erneuerbaren natürlicher Ressourcen zu verringern; unterstreicht die Bedeutung der Forstwirtschaft und von sonstigen biobasierten Industrien und betont, dass kohlenstoffneutrale und erneuerbare Ressourcen und Rohstoffe, wie Holz und Holzfasern, fossile und nicht erneuerbare Rohstoffe ersetzen können; weist darauf hin, dass die bioökonomische Branche zahlreiche Produkte mit hoher Wertschöpfung erzeugt, wie etwa Chemikalien, Medikamente, Kunststoffe und andere innovative Materialien, und Arbeitsplätze schafft; betont das Potenzial der noch wenig entwickelten Biotechnologien;

10. unterstreicht, dass die Bioökonomie hochwertige Kompetenzen und fachkundige Arbeitskräfte benötigt; weist auf die Notwendigkeit hin, in den Regionen berufliche und akademische Bildungsmöglichkeiten zu sichern, die den Besonderheiten der Regionen entsprechen; stellt fest, dass ein hoher Bildungsstand auch das nachhaltige Unternehmenswachstum fördert; betont, dass ein hohes Kompetenzniveau im Bereich Bioökonomie für Europa einen bedeutenden Vorteil im globalen Wettbewerb darstellt und es Europa ermöglicht, sich eine führende Stellung im Bereich Bioökonomie zu sichern; betont, wie wichtig eine verstärkte grenzüberschreitende Mobilität von Forschern im Hinblick auf den Austausch bewährter Verfahren und den Wissenstransfer im Bereich der Bioökonomie ist;

11. ist der Ansicht, dass es für die Entwicklung einer effizienten und nachhaltigen Bioökonomie erforderlich ist, die Modernisierung sämtlicher Infrastrukturen weiter voranzutreiben, wobei diese Modernisierung in keinem Fall die ländlichen Regionen ausschließen sollte;

12. stellt fest, dass ein wichtiges Augenmerk auf den Lieferketten der Bioökonomie liegen muss, um die Verfügbarkeit von Rohstoffen zu gewährleisten; unterstreicht, dass Bioökonomie-Strategien die effizientere Nutzung von Haushalts- und Siedlungsabfällen sowie von Nebenprodukten und Rückständen aus Land- und Forstwirtschaft fördern sollten; fordert bessere und unterstützende Rechtsvorschriften, die Rechtssicherheit bieten, und eine nachdrückliche Unterstützung der nachhaltigen Nutzung von Ressourcen der Bioökonomie und der Ausbeutung von Rohstoffen sowie einer Politik, die sich in jeder Hinsicht auf einen flexiblen langfristigen Ansatz gründet, der Investitionen fördern;

13. unterstreicht die Notwendigkeit von konkreten Zielen, damit der Anteil von erneuerbaren Ressourcen in der Herstellung und dem Verbrauch von Gütern zunimmt; fordert die Kommission auf, konkrete und flächendeckende Maßnahmen zur Förderung von Herstellung und Verbrauch bioökonomischer Produkte auf regionaler Ebene vorzuschlagen;

14. stellt fest, dass es wichtig ist, dass Verbrauchern der Inhalt von Bioökonomie bewusst gemacht wird, und ist folglich der Auffassung, dass sie über die Vorteile der Bioökonomie und die besseren Konsumentscheidungen, die sie bietet, unterrichtet werden sollten; ist der Auffassung, dass Schritte unternommen werden sollten, um die Bioökonomie zu fördern, indem das Bewusstsein der Verbraucher in Bezug auf die Ernährungssicherheit, die Erhaltung der Ressourcen und die weiteren gesellschaftlichen Herausforderungen, wie beispielsweise den Klimawandel oder die Abhängigkeit von nicht erneuerbaren Ressourcen, gestärkt wird; fordert daher, Studien zu den Verbrauchsmustern in der Europäischen Union durchzuführen und Ansätze auf der Grundlage wissenschaftlicher Daten zu erarbeiten, mit dem Ziel, die Verbraucher über die Eigenschaften der Produkte zu informieren und einen nachhaltigen Lebensstil zu fördern.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

23.4.2013

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

43

1

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Luís Paulo Alves, Catherine Bearder, Jean-Jacob Bicep, Victor Boştinaru, John Bufton, Nikos Chrysogelos, Rosa Estaràs Ferragut, Danuta Maria Hübner, Vincenzo Iovine, María Irigoyen Pérez, Seán Kelly, Constanze Angela Krehl, Petru Constantin Luhan, Ramona Nicole Mănescu, Riikka Manner, Iosif Matula, Miroslav Mikolášik, Jens Nilsson, Jan Olbrycht, Wojciech Michał Olejniczak, Younous Omarjee, Markus Pieper, Monika Smolková, Georgios Stavrakakis, Csanád Szegedi, Nuno Teixeira, Lambert van Nistelrooij, Justina Vitkauskaite, Oldřich Vlasák, Kerstin Westphal, Joachim Zeller, Elżbieta Katarzyna Łukacijewska

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Joseph Cuschieri, Vasilica Viorica Dăncilă, Karima Delli, James Nicholson, Ivari Padar, Herbert Reul, Elisabeth Schroedter, Richard Seeber, Czesław Adam Siekierski, Patrice Tirolien, Giommaria Uggias, Manfred Weber

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

29.5.2013

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

54

0

4

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Martina Anderson, Elena Oana Antonescu, Sophie Auconie, Paolo Bartolozzi, Sergio Berlato, Lajos Bokros, Milan Cabrnoch, Martin Callanan, Yves Cochet, Chris Davies, Anne Delvaux, Bas Eickhout, Edite Estrela, Jill Evans, Elisabetta Gardini, Gerben-Jan Gerbrandy, Matthias Groote, Françoise Grossetête, Satu Hassi, Jolanta Emilia Hibner, Karin Kadenbach, Christa Klaß, Eija-Riitta Korhola, Jo Leinen, Corinne Lepage, Peter Liese, Zofija Mazej Kukovič, Linda McAvan, Radvilė Morkūnaitė-Mikulėnienė, Miroslav Ouzký, Vladko Todorov Panayotov, Andrés Perelló Rodríguez, Mario Pirillo, Pavel Poc, Anna Rosbach, Oreste Rossi, Dagmar Roth-Behrendt, Horst Schnellhardt, Richard Seeber, Theodoros Skylakakis, Bogusław Sonik, Claudiu Ciprian Tănăsescu, Salvatore Tatarella, Glenis Willmott, Sabine Wils

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Margrete Auken, Christofer Fjellner, Romana Jordan, Judith A. Merkies, Michèle Rivasi, Kārlis Šadurskis, Christel Schaldemose, Renate Sommer, Alda Sousa, Marita Ulvskog, Vladimir Urutchev, Kathleen Van Brempt, Anna Záborská