BERICHT über den Vorschlag für einen Beschluss des Rates über ein zusätzliches Forschungsprogramm für das ITER-Projekt (2014-2018)

10.6.2013 - (COM(2011)0931 – C7‑0032/2012 – 2011/0460(NLE)) - *

Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie
Berichterstatter: Vladimír Remek


Verfahren : 2011/0460(NLE)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0211/2013
Eingereichte Texte :
A7-0211/2013
Aussprachen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über ein zusätzliches Forschungsprogramm für das ITER-Projekt (2014-2018)

(COM(2011)0931 – C7‑0032/2012 – 2011/0460(NLE))

(Konsultation)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat (COM(2011)0931),

–   gestützt auf Artikel 7 des Euratom-Vertrags,

–   gestützt auf das Ersuchen des Rates um Stellungnahme (C7‑0032/2012),

–   gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie und der Stellungnahme des Haushaltsausschusses (A7-0211/2013),

A. in der Erwägung, dass das Europäische Parlament nach dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft nach wie vor nicht berechtigt ist, als Gesetzgebungsorgan auf europäischer Ebene mitzuentscheiden,

1.  gibt seine Zustimmung zu dem Vorschlag der Kommission in der geänderten Fassung;

2.  fordert die Kommission auf, ihren Vorschlag gemäß Artikel 293 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und Artikel 106a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft entsprechend zu ändern;

3.  fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;

4.  fordert den Rat auf, es erneut zu konsultieren, falls er beabsichtigt, den Vorschlag der Kommission entscheidend zu ändern;

5.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

Änderungsantrag  1

Vorschlag für einen Beschluss

Erwägung -1 (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(-1) Das Bekenntnis der Europäischen Union zum Übereinkommen über die Gründung der Internationalen ITER-Fusionsenergieorganisation für die gemeinsame Durchführung des ITER-Projekts (das „ITER-Übereinkommen“) wird bekräftigt.

 

__________________

 

1 ABl. L 358 vom 16.12.2006, S. 62.

Änderungsantrag  2

Vorschlag für einen Beschluss

Erwägung 1

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(1) Das Übereinkommen über die Gründung der Internationalen ITER-Fusionsenergieorganisation für die gemeinsame Durchführung des ITER-Projekts („ITER-Übereinkommen”) wurde am 21. November 2006 von der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom), der Volksrepublik China, der Republik Indien, Japan, der Republik Korea, der Russischen Föderation und den Vereinigten Staaten von Amerika unterzeichnet. Mit dem ITER-Übereinkommen wird die Internationale ITER-Fusionsenergieorganisation („ITER-Organisation“) gegründet, die umfassend für den Bau, den Betrieb, die Nutzung und die Deaktivierung der ITER-Anlagen verantwortlich ist.

(1) Das ITER-Übereinkommen wurde am 21. November 2006 von der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom), der Volksrepublik China, der Republik Indien, Japan, der Republik Korea, der Russischen Föderation und den Vereinigten Staaten von Amerika unterzeichnet. Mit dem ITER-Übereinkommen wird die Internationale ITER-Fusionsenergieorganisation („ITER-Organisation“) gegründet, die umfassend für den Bau, den Betrieb, die Nutzung und die Deaktivierung der ITER-Anlagen verantwortlich ist.

Änderungsantrag  3

Vorschlag für einen Beschluss

Erwägung 3

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(3) Im Rahmen der Verhandlungen, mit denen die Unterstützung der anderen ITER-Parteien für einen ITER-Standort in Europa gewonnen werden sollte, wurde 2007 das Abkommen zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft und der Regierung Japans zur gemeinsamen Durchführung der Tätigkeiten des breiter angelegten Konzepts im Bereich der Fusionsenergieforschung abgeschlossen, in dem ergänzende gemeinsame Fusionsforschungstätigkeiten auf dem Hoheitsgebiet Japans festgelegt wurden, um den raschen Beginn des ITER-Betriebs bei hoher Leistung sicherzustellen. Die Tätigkeiten des breiter angelegten Konzepts und sonstige Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem ITER werden durch das europäische gemeinsame Unternehmen für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie verwaltet. Die Tätigkeiten des breiter angelegten Konzepts werden im Wesentlichen durch Sachleistungen einiger Mitglieder des europäischen gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie unterstützt, der Rest des Euratom-Beitrags wird vom Euratom-Budget getragen.

(3) Im Rahmen der Verhandlungen, mit denen die Unterstützung der anderen ITER-Parteien für einen ITER-Standort in Europa gewonnen werden sollte, wurde 2007 das Abkommen zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft und der Regierung Japans zur gemeinsamen Durchführung der Tätigkeiten des breiter angelegten Konzepts im Bereich der Fusionsenergieforschung abgeschlossen, in dem ergänzende gemeinsame Fusionsforschungstätigkeiten auf dem Hoheitsgebiet Japans festgelegt wurden, um den raschen Beginn des ITER-Betriebs bei hoher Leistung sicherzustellen. Die Tätigkeiten des breiter angelegten Konzepts und sonstige Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem ITER werden durch das europäische gemeinsame Unternehmen für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie verwaltet. Die Tätigkeiten des breiter angelegten Konzepts werden im Wesentlichen durch Sachleistungen einiger Mitglieder des europäischen gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie unterstützt, der Rest des Euratom-Beitrags wird vom Euratom-Budget getragen. Im Fahrplan zur Nutzung der Fusionsenergie des EFDA-Übereinkommens (European Fusion Development Agreement) von 2012 wird festgestellt, dass für zentrale Vorhaben sowie für Forschung und Entwicklung in den Kernbereichen eine kontinuierliche finanzielle Unterstützung vorgesehen werden muss, bis der ITER in Betrieb genommen wird, damit Lösungen für die wissenschaftlichen und technologischen Probleme auf dem Weg zur Nutzung der Fusionsenergie gefunden werden können.

Änderungsantrag  4

Vorschlag für einen Beschluss

Erwägung 5

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(5) Die Kommission schlug in ihrer Mitteilung „Ein Haushalt für Europa 2020“ vor, das ITER-Projekt nach 2013 außerhalb des MFF zu finanzieren. Daher sollte für den Zeitraum 2014-2018 ein zusätzliches Forschungsprogramm für das ITER-Projekt eingerichtet werden.

(5) Das ITER-Projekt sollte durch fristgemäße Erfüllung der für den Bau der Anlage und deren Nutzung festgelegten Zielvorgaben eine Konsolidierung der Führungsposition der EU auf dem Gebiet der Kernfusion bewirken.

Änderungsantrag  5

Vorschlag für einen Beschluss

Erwägung 6

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(6) Das zusätzliche Forschungsprogramm für das ITER-Projekt sollte durch Beiträge der Mitgliedstaaten auf der Grundlage eines Abrufsatzes finanziert werden, der auf das Bruttonationaleinkommen (BNE) der einzelnen Mitgliedstaaten angewendet wird und dem Satz entspricht, der für die Berechnung der BNE-Eigenmittelbeiträge zum Gesamthaushalt der Europäischen Union vorgegeben ist. Diese Beiträge werden zum Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union geleistet und dem Programm zugewiesen. Drittländer, die mit Euratom ein Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der kontrollierten Kernfusion geschlossen haben, durch das ihre jeweiligen Forschungsprogramme mit den Euratom-Programmen assoziiert sind, sollten ebenfalls einen Beitrag zu dem Programm leisten können.

(6) Das ITER-Projekt kann, da es sich um ein wissenschaftliches Vorhaben handelt, aber auch aufgrund seiner Größenordnung und der bestehenden technologischen Risiken, trotz der Kosteneindämmungsmaßnahmen, die weiter zur Anwendung kommen sollten, weiterhin Kostenüberschreitungen verursachen. Kostenüberschreitungen, bei denen der in Artikel 2 festgelegte Höchstbetrag überschritten wird, sollten keinen Einfluss auf andere aus dem Haushaltsplan der Union finanzierte Projekte haben, vor allem dürfen sie sich nicht auf über den Forschungsetat finanzierte Vorhaben unter der Rubrik 1a (Horizont 2020) auswirken; sie sollten gegebenenfalls durch zusätzliche Mittel in Überschreitung der Obergrenzen finanziert werden. Drittländer, die mit Euratom ein Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der kontrollierten Kernfusion geschlossen haben, durch das ihre jeweiligen Forschungsprogramme mit den Euratom-Programmen assoziiert sind, sollten ebenfalls einen Beitrag zu dem zusätzlichen Forschungsprogramm leisten können.

Änderungsantrag  6

Vorschlag für einen Beschluss

Erwägung 7 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(7a) Beide Teile der Haushaltsbehörde sollten vereinbaren, dass eine Zurückstellung von Zahlungen oder eine Übertragung nicht verwendeter Zahlungsermächtigungen im Zusammenhang mit dem ITER-Projekt auf das folgende Haushaltsjahr vermieden werden sollte, und sie sollten sich zur Zusammenarbeit verpflichten, um eine solche Situation zu vermeiden.

Änderungsantrag  7

Vorschlag für einen Beschluss

Erwägung 8 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(8a) Gemäß den Schwerpunkten, die im EFDA-Fahrplan für die Nutzung der Kernfusion von 2012 vorgeschlagen werden, sollte das JET-Projekt (Joint European Torus) bei der Energiewende eine zentrale Rolle spielen.

Änderungsantrag  8

Vorschlag für einen Beschluss

Artikel 2 – Absatz 1

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Das Programm wird durch einen Höchstbeitrag von 2 573 Mio. EUR (in jeweiligen Preisen) gemäß Artikel 3 finanziert.

Das Programm wird in Überschreitung der Obergrenzen des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR), das heißt außerhalb der Rubrik 1a, durch einen Höchstbeitrag von 2 573 Mio. EUR (in jeweiligen Preisen) finanziert, der neben dem Haushalt für Horizont 2020, das Euratom-Rahmenprogramm oder andere Unionsprogramme zusätzlich zur Verfügung steht, wobei die Befugnisse beider Teile der Haushaltsbehörde uneingeschränkt gewahrt bleiben. Deshalb sollten die Mittel zur Finanzierung des Programms so bemessen sein, dass das Programm von der EU umgesetzt werden kann; gleichzeitig wird in der MFR-Verordnung für die Beiträge aus dem EU-Haushalt im Zeitraum 2014-2018 ein zweckgebundener Höchstbetrag festgelegt. Kostenüberschreitungen, bei denen dieser Höchstbetrag überschritten wird, haben keinen Einfluss auf andere aus dem Haushaltsplan der Union finanzierte Projekte und werden gegebenenfalls durch zusätzliche Mittel in Überschreitung der Obergrenzen finanziert.

Änderungsantrag  9

Vorschlag für einen Beschluss

Artikel 3

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Das Programm wird durch Beiträge der Mitgliedstaaten auf der Grundlage eines Abrufsatzes finanziert, der auf das Bruttonationaleinkommen (BNE) der einzelnen Mitgliedstaaten angewendet wird und dem Satz entspricht, der für die Berechnung der BNE-Eigenmittelbeiträge zum Gesamthaushalt der Europäischen Union vorgegeben ist. Diese Beiträge gelten als externe zweckgebundene Einnahmen des Programms im Einklang mit [Artikel XX der Verordnung (EU) Nr. XX/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates [Neue Haushaltsordnung]].

Das Programm wird aus Eigenmitteln der Union finanziert.

Änderungsantrag  10

Vorschlag für einen Beschluss

Artikel 4 – Absatz 1

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Drittländer, die mit Euratom ein Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der kontrollierten Kernfusion geschlossen haben, durch das ihre jeweiligen Forschungsprogramme mit den Euratom-Programmen assoziiert sind („assoziierte Länder“), können ebenfalls einen Beitrag zu dem Programm leisten.

Drittländer, die mit Euratom ein Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der kontrollierten Kernfusion geschlossen haben, durch das ihre jeweiligen Forschungsprogramme mit den Euratom-Programmen assoziiert sind („assoziierte Länder“), können einen Beitrag zu dem Programm leisten.

Änderungsantrag  11

Vorschlag für einen Beschluss

Artikel 5 – Absatz 2 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

Die Kommission übermittelt dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Stellungnahme bis zum 30. Juni 2016 einen Halbzeitbericht, in dem sie die Fortschritte im Rahmen des Programms einschätzt.

Änderungsantrag  12

Vorschlag für einen Beschluss

Artikel 6 – Absatz 1

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

1. Die Kommission gewährleistet bei der Durchführung der nach diesem Beschluss finanzierten Maßnahmen den Schutz der finanziellen Interessen der Union durch geeignete Präventivmaßnahmen gegen Betrug, Korruption und sonstige rechtswidrige Handlungen, durch wirksame Kontrollen und – bei Feststellung von Unregelmäßigkeiten – durch Rückforderung zu Unrecht gezahlter Beträge sowie gegebenenfalls durch wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen.

1. Die Kommission gewährleistet bei der Durchführung der nach diesem Beschluss finanzierten Maßnahmen den Schutz der finanziellen Interessen der Union durch geeignete Präventivmaßnahmen gegen Betrug, Korruption und sonstige rechtswidrige Handlungen, durch wirksame Kontrollen und – bei Feststellung von Unregelmäßigkeiten oder Fehlern – durch Rückforderung zu Unrecht gezahlter Beträge sowie gegebenenfalls durch wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen. Die Kommission leitet außerdem geeignete Maßnahmen in die Wege, um eine angemessene Risikokontrolle und die Vermeidung von Kostenüberschreitungen zu gewährleisten.

Änderungsantrag  13

Vorschlag für einen Beschluss

Artikel 6 – Absatz 2

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

2. Die Kommission oder ihre Vertreter und der Rechnungshof sind befugt, bei allen Empfängern, bei Auftragnehmern, Unterauftragnehmern und sonstigen Dritten, die Unionsmittel aus diesem Beschluss erhalten haben, Rechnungsprüfungen anhand von Unterlagen und vor Ort durchzuführen.

2. Das Europäische Parlament, die Kommission oder ihre Vertreter und der Rechnungshof sind befugt, bei allen Empfängern, bei Auftragnehmern, Unterauftragnehmern und sonstigen Dritten, die Unionsmittel aus diesem Beschluss erhalten haben, Rechnungsprüfungen anhand von Unterlagen und vor Ort durchzuführen. Angesichts der Größenordnung und der schwerwiegenden Mängel des ITER-Projekts in der Vergangenheit ist eine genaue Überwachung durch das Europäische Parlament in seiner Eigenschaft als Haushalts- und Entlastungsbehörde erforderlich, und die Kommission unterrichtet das Europäische Parlament regelmäßig über den Verlauf des Programms, vor allem hinsichtlich der Kostenentwicklung und der Einhaltung des Zeitplans.

Änderungsantrag  14

Vorschlag für einen Beschluss

Artikel 6 – Absatz 2 – Unterabsatz 3

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Unbeschadet der Unterabsätze 1 und 2 ist der Kommission, dem Rechnungshof und dem OLAF in Kooperationsabkommen mit Drittstaaten und internationalen Organisationen, in Finanzhilfevereinbarungen, Finanzhilfebeschlüssen und Verträgen, sofern sich diese Abkommen, Vereinbarungen, Beschlüsse oder Verträge aus der Durchführung dieses Beschlusses ergeben, ausdrücklich die Befugnis zu erteilen, Rechnungsprüfungen sowie Kontrollen und Überprüfungen vor Ort durchzuführen.

Unbeschadet der Unterabsätze 1 und 2 ist der Kommission, dem Rechnungshof und dem OLAF in Kooperationsabkommen mit Drittstaaten und internationalen Organisationen, in Finanzhilfevereinbarungen, Finanzhilfebeschlüssen und Verträgen, sofern sich diese Abkommen, Vereinbarungen, Beschlüsse oder Verträge aus der Durchführung dieses Beschlusses ergeben, ausdrücklich die Befugnis zu erteilen, Rechnungsprüfungen sowie Kontrollen und Überprüfungen vor Ort durchzuführen. Die Ergebnisse dieser Prüfungen anhand von Unterlagen und vor Ort werden an das Europäische Parlament übermittelt.

Änderungsantrag  15

Vorschlag für einen Beschluss

Anhang – Wissenschaftliches und technologisches Ziel – Absatz 2

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Im Rahmen der Strategie zur Verwirklichung dieses Ziels ist die erste Priorität der Bau des ITER (einer Versuchsanlage in großem Maßstab, mit der die wissenschaftliche und technische Durchführbarkeit der Erzeugung von Fusionsenergie demonstriert wird); im Anschluss daran soll ein Demonstrations-Fusionskraftwerk gebaut werden.

Im Rahmen der Strategie zur Verwirklichung dieses Ziels ist die erste Priorität der Bau des ITER (einer Versuchsanlage in großem Maßstab, mit der die wissenschaftliche und technische Durchführbarkeit der Erzeugung von Fusionsenergie demonstriert wird); im Anschluss daran soll ein Demonstrations-Fusionskraftwerk gebaut werden. Die im EFDA-Fahrplan von 2012 für die Nutzung der Kernfusion vorgeschlagenen Schwerpunkte sollten berücksichtigt werden, damit der ITER tatsächlich einen wesentlichen Beitrag zur Energiewende leistet.

Änderungsantrag  16

Vorschlag für einen Beschluss

Anhang – Wissenschaftliches und technologisches Ziel – Absatz 2 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

Bis 2050 muss nachweislich eine wettbewerbsfähige Stromerzeugung sichergestellt sein. Im Interesse dieser Zielsetzung überprüft die Kommission das Programm regelmäßig und erstellt alljährlich einen Fortschrittsbericht zu den physikalischen, technologischen, finanziellen und sicherheitsbezogenen Herausforderungen. Im Rahmen des Berichts muss die Kommission – neben einem Notfallplan, in dem die an den Vorzügen, Gefahren und Kosten der Verwirklichung der kommerziellen Ziele der Kernfusion ausgerichteten Schwerpunkte angegeben sind – eine Analyse der Faktoren mit möglichen Auswirkungen auf die drei Hauptphasen vorlegen. Die Kommission muss prüfen, ob ein Frühwarnsystem zur Erkennung von Risiken und zu deren beschleunigter Eindämmung eingerichtet werden muss.

Änderungsantrag  17

Vorschlag für einen Beschluss

Anhang – Begründung – Absatz 1

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Die Kernfusion verfügt über das Potenzial, in einigen Jahrzehnten einen bedeutenden Beitrag zu einer nachhaltigen und sicheren Energieversorgung der Union zu leisten. Ist man bei der Entwicklung der Fusionstechnologie erfolgreich, könnte sichere, nachhaltig produzierte und umweltfreundliche Energie bereitgestellt werden.

Die Kernfusion verfügt über das Potenzial, in einigen Jahrzehnten einen bedeutenden Beitrag zu einer nachhaltigen und sicheren Energieversorgung der Union zu leisten. Ist man bei der Entwicklung der Fusionstechnologie erfolgreich, könnte sichere, nachhaltig produzierte und umweltfreundliche Energie bereitgestellt werden. Die Fusionsenergie nutzbar zu machen, ist eine vielversprechende Zielsetzung, stellt aber auch eine große Herausforderung dar, da noch einige physikalische und technische Fragen zu lösen sind, bevor die Nutzbarkeit der Kernfusion als Energiequelle demonstriert werden kann. Um optimal auf diese Herausforderungen reagieren zu können, muss die Union alles in ihrer Macht stehende unternehmen, um die Arbeit an der JET-Anlage (Joint European Torus) und deren Nutzung voranzubringen und damit zur Schließung von Wissenslücken und Erweiterung des Erfahrungsschatzes beizutragen.

Änderungsantrag  18

Vorschlag für einen Beschluss

Anhang – Tätigkeiten – Absatz 2 – Buchstabe a

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

a) Leistung des Euratom-Beitrags zur Internationalen ITER-Fusionsenergieorganisation, einschließlich der FuE-Tätigkeiten, die für die Entwicklung der Grundlagen für die Beschaffung der ITER-Komponenten und der ITER-Test-Blanket-Module erforderlich sind;

a) Leistung des Euratom-Beitrags zur Internationalen ITER-Fusionsenergieorganisation, einschließlich der FuE-Tätigkeiten, die für die Entwicklung der Grundlagen für die Beschaffung der ITER-Komponenten und der ITER-Test-Blanket-Module erforderlich sind, und Empfehlung möglicher Verbesserungen an den Lenkungsstrukturen des Programms;

Änderungsantrag  19

Vorschlag für einen Beschluss

Anhang – Tätigkeiten – Absatz 2 – Buchstabe c

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

c) gegebenenfalls sonstige Tätigkeiten zur Schaffung der Grundlagen für die Auslegung eines Demonstrationsreaktors und der damit zusammenhängenden Anlagen.

c) gegebenenfalls sonstige Tätigkeiten zur Schaffung der Grundlagen für die Auslegung eines Demonstrationsreaktors und der damit zusammenhängenden Anlagen, vor allem jene, die grundlegend für die Lösung der Fragen sind, die im Zusammenhang mit dem Bau und Betrieb der Demonstrationsanlage noch bestehen. Dazu gehört auch, die fortgesetzte Nutzung der JET-Anlage sicherzustellen, bis der ITER voll funktionstüchtig ist. Standardlösungen müssen gefördert werden, sodass sie beim Bau kommerzieller Kraftwerke möglichst weitgehend wiederverwendet werden können.

Änderungsantrag  20

Vorschlag für einen Beschluss

Anhang – Tätigkeiten – Absatz 2 – Buchstabe c a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

ca) Umsetzung einer Industriepolitik, die die Einbindung der Industrie, auch kleiner und mittlerer Unternehmen, fördert, sodass mehr Wettbewerb entsteht und ein europäisches System für das Zeitalter der Kernfusion vorbereitet wird.

Änderungsantrag  21

Vorschlag für einen Beschluss

Anhang – Tätigkeiten – Absatz 2 – Buchstabe c b (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

cb) weitgehende und möglichst frühzeitige Einbeziehung der Industrie, auch entsprechend spezialisierter kleiner und mittlerer Unternehmen mit dem Ziel, zuverlässige Standardlösungen und ‑ausrüstungen zu entwickeln und zu validieren. Dadurch wird auch dazu beigetragen, dass das Programm im Rahmen des Budgets verwirklicht wird.

Änderungsantrag  22

Vorschlag für einen Beschluss

Anhang – Tätigkeiten – Absatz 2 – Buchstabe c c (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

cc) Förderung der Versorgung mit Personal und Wissenschaftlern, die entsprechend qualifiziert und erfahren sind, da sie die Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung des Fusionsprojekts sind. In Verbindung mit der Anlaufphase des ITER sollte es konkrete Maßnahmen zur Förderung der Aus- und Weiterbildung im Bereich der Fusionsforschung und –technologie geben.

Änderungsantrag  23

Vorschlag für einen Beschluss

Anhang 1 – Tätigkeiten – Absatz 2 – Buchstabe c d (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

cd) Aufbau eines Kommunikationsprogramms für EU-Bürger mit dem Ziel, die Bürger über diesen Bereich umfassend zu informieren und zu den Herausforderungen, Gefahren und Sicherheitsaspekten in Verbindung mit der Kernfusion zu konsultieren.

Änderungsantrag  24

Vorschlag für einen Beschluss

Anhang – Tätigkeiten – Absatz 4

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Die detaillierten Arbeitsprogramme für die genannten Tätigkeiten werden jährlich vom Vorstand des gemeinsamen Unternehmens beschlossen.

Die detaillierten Arbeitsprogramme für die genannten Tätigkeiten werden jährlich vom Vorstand des gemeinsamen Unternehmens beschlossen und dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission mitgeteilt.

BEGRÜNDUNG

Am 3. Februar 2012 beschloss der Rat, das Europäische Parlament nach Artikel 7 Euratom-Vertrag zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über ein zusätzliches Forschungsprogramm für das ITER-Projekt 2014-2018 (COM(2011)931 endg. – 2011/0460(NLE)) zu konsultieren.

Am 23. Mai 2012 wurde vom Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) eine Stellungnahme zu diesem Kommissionsvorschlag angenommen, in der unter anderem gefordert wurde, stärker in die Erforschung und Entwicklung von Technologien mit dem Potenzial für eine umweltfreundliche Energieerzeugung – beispielsweise in die Entwicklung und Nutzung der Kernfusion zur Energiegewinnung – zu investieren. Der EWSA sprach sich außerdem entschieden für den ITER aus und stellt sich damit gegen den Vorschlag der Kommission, den ITER (Internationaler thermonuklearer Versuchsreaktor) nicht länger mit Mitteln aus dem mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) zu finanzieren.

Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlage für das zusätzliche Forschungsprogramm ist Artikel 7 Euratom-Vertrag. Es hat eine Laufzeit von 5 Jahren und wird durch einen eigenen Ratsbeschluss verabschiedet.

Die Kernfusion

Die Kernfusion ist ein natürlicher Vorgang – sie ist die Energiequelle der Sonne und damit die Voraussetzung für das Leben auf der Erde. Im Gegensatz zur Kernspaltung, bei der Energie freigesetzt wird, wenn ein schweres Atom in kleinere Bestandteile gespalten wird, entsteht bei der Kernfusion Energie, wenn zwei leichte Atomkerne – beispielsweise zwei Wasserstoffkerne – zu einem neuen Atom verschmelzen. Bei diesem Vorgang werden ungeheure Mengen an Energie freigesetzt, ohne dass Treibhausgase entstehen.

Geschichtlicher Überblick[1]

Anlagen zur Umsetzung der Kernfusion wurden bereits vor vielen Jahren gebaut, aber ein echter Fortschritt wurde erst 1968 erzielt – mit dem Tokamak, einem neuartigen Reaktortyp mit von Magnetfeldspulen eingeschlossenem Torus. Der Tokamak ist heute der wichtigste Versuchsreaktortyp zur Erforschung der Kernfusion. Beim ITER handelt es sich um den größten Tokamak, der je gebaut wurde. Er stellt den nächsten Schritt der Fusionsforschung dar, denn er setzt bei den Erfahrungen und Erkenntnissen an, die mithilfe seiner Vorgänger gewonnen wurden, und verfolgt mit den nächsten großen Schritten konsequent den eingeschlagenen Weg, um die Kernfusion als weltweite Energiequelle nutzbar zu machen.

Euratom/Horizont 2020

Gegenstand des vorgeschlagenen Euratom-Programms für Forschung und Ausbildung (2014-2018) ist die Erforschung der Kernenergie (Kernfusion und Kernspaltung sowie Maßnahmen der GFS) und des Strahlenschutzes. Der Vorschlag ist Bestandteil des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ und erstreckt sich auch auf das Programm zur Erforschung und Entwicklung der Kernfusion, das eindeutig mit den Zielsetzungen der energiepolitischen Strategien von Europa 2020 in Zusammenhang steht. Im Rahmen der von Forschungseinrichtungen in den 27 Mitgliedstaaten durchgeführten Grundlagenforschung wird es darum gehen, den Nachweis für die Nutzbarkeit der Kernfusion als Stromquelle zu erbringen. Dazu werden bestehende und künftige Fusionsreaktoren genutzt und die Voraussetzungen für künftige Fusionskraftwerke geschaffen, indem komplexe moderne Technologien und Materialien entwickelt werden, es werden Konzepte für die Auslegung erarbeitet und die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Industrie gefördert.

ITER

ITER ist weltweit das erste Großprojekt dieser Art. Mit der Unterzeichnung des Übereinkommens über die Gründung der Internationalen ITER-Fusionsenergieorganisation (dem die EU, Japan, Russland, die Vereinigten Staaten, China, die Koreanische Republik und Indien angehören) für die gemeinsame Durchführung des ITER-Projekts[2] hat die Gemeinschaft in Bezug auf den Bau des ITER und seinen künftigen Betrieb die Gastgeber- und Führungsrolle übernommen. Der Beitrag der Gemeinschaft wird durch das europäische gemeinsame Unternehmen für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie (F4E oder „Kernfusion für die Energiegewinnung“) verwaltet, das durch die Entscheidung des Rates vom 27. März 2007[3] errichtet wurde. Die Tätigkeiten im Rahmen von „Kernfusion für die Energiegewinnung“, einschließlich des ITER[4], werden durch einen gesonderten Rechtsakt geregelt.

Kompetenzen

Die FuE im Bereich Kernfusion wird sich mit dem Schwund, der bei den Kompetenzen auf dem Gebiet der Kerntechnik in Europa zu beobachten ist, auseinandersetzen. Diesem Problem kann durch die Ausnutzung von Synergieeffekten bei Forschungsarbeiten zwischen internationalen Teilnehmern, EU-Mitgliedstaaten, der Privatwirtschaft, den verschiedenen wissenschaftlichen Disziplinen und den Technologiesektoren wirksam begegnet werden. Diese Form des internationalen Engagements wird auch zur Stärkung der Rahmenbedingungen für Forschung und Innovation im Bereich Kernfusion beitragen und ist für die langfristige Zukunft des Fusionsprogramms von ausschlaggebender Bedeutung.

Globale Herausforderungen

Wenn die globale Erwärmung auf weniger als zwei Grad begrenzt werden soll, müssen die Emissionen sinken, das heißt, fossile Brennstoffe können nur noch in begrenztem Umfang eingesetzt werden. Außerdem gehen die natürlichen Vorkommen an Erdöl und Erdgas zurück. Vor diesem Hintergrund ist der ITER ein zentrales Bestandteil der Energieforschung und Teil des Europäischen Strategieplans für Energietechnologie (SET-Plan).

Die Strategie

Die Strategie, die Kernfusion als glaubwürdige Option einer Energiegewinnung ohne Treibhausgasemissionen im kommerziellen Maßstab auszubauen, beruht auf einem Fahrplan, der Zwischenziele im Hinblick auf das Endziel der Stromgewinnung bis 2050 enthält. Der Fahrplan[5] geht auf das EFDA-Übereinkommen (European Fusion Development Agreement) zurück, an dem alle einzelstaatlichen Fusionsforschungsinstitute beteiligt sind. Zur Umsetzung dieser Strategie ist eine radikale Umstrukturierung der Arbeit im Bereich Kernfusion in der EU geplant, die sich auf die Bereiche Programmlenkung, Finanzierung und Verwaltung erstreckt und darauf ausgerichtet ist, für eine Verschiebung der Schwerpunktsetzung von der reinen Forschung auf die Auslegung, den Bau und den Betrieb künftiger Anlagen wie des ITER, eines Demonstrationsreaktors usw. zu sorgen, ohne die nationalen Fusionsforschungseinrichtungen in Mitleidenschaft zu ziehen. Die Fusionsforschungsgemeinschaft der EU, die zurzeit im Rahmen des EFDA-Übereinkommens zusammenarbeitet, und die Kommission müssen unbedingt eng zusammenarbeiten. Durch den EFDA-Fahrplan wird der im Oktober 2008 veröffentlichte Bericht des Fusion Facilities Review Panel[6] aktualisiert; außerdem wird darin eine Strategie für die Stromgewinnung durch Kernfusion bis 2050 vorgeschlagen.

Die Sicherheit der Kernfusion

Im Gegensatz zur Kernspaltung kommt es bei der Kernfusion zu keiner Kettenreaktion. Der Brennstoff ist unbegrenzt verfügbar, da er direkt aus Wasserstoffisotopen gewonnen werden kann: Deuterium kann problemlos aus Meerwasser gewonnen werden, und Tritium wird aus dem leicht zu beschaffenden Leichtmetall Lithium hergestellt. Die Technologie zum Tritiumbrüten in einem Fusionsreaktor wird im ITER getestet werden. Tritium ist ein radioaktives Element, das aber nur in sehr geringen Mengen (einige Gramm in der Kammer des ITER) vorgehalten wird. Das Dekret, das die ITER-Organisation berechtigt, den internationalen Thermonuklearen Experimentalreaktor (ITER) zu bauen, ist erlassen worden.

Schwerpunktsetzung und Empfehlungen

Das ITER-Forschungsvorhaben ist wertvoll, denn es wird den Nachweis dafür erbringen, dass die Kernfusion in Europa künftig durchaus eine sichere, tragfähige, umweltfreundliche und rentable Energiequelle sein kann, und sollte deshalb weiter finanziert werden.

Die im EFDA-Fahrplan vorgeschlagenen Schwerpunkte sollten unbedingt umgesetzt werden, damit ITER bei der Energiewende wirklich eine entscheidende Rolle spielt.

Kurzfristig sollten die Fragen im Zusammenhang mit Tritium – also die Aspekte Kosten, Beschaffung und Sicherheit – geklärt werden; Tritium wird als Brennstoff für Fusionsreaktoren benötigt. Langfristig muss die Frage der Brennstoffversorgung des Demonstrationsreaktors und künftiger kommerzieller Reaktoren geklärt werden, und es muss befriedigende technologische Lösungen für das Tritiumbrüten geben.

Europa und Japan arbeiten abgesehen vom Bau des ITER im so genannten „breiter angelegten Konzept“ (zu dem auch der ITER gehört) mit, bei dem es um die Auslegung und die technische Validierung der internationalen Anlage zur Bestrahlung von Fusionswerkstoffen IFMIF (International Fusion Materials Irradiation Facility)[7] geht.

Um spätere Schwierigkeiten zu vermeiden, sollte das Abfallaufkommen bereits in der Anfangsphase als Schwerpunktthema behandelt werden – ungeachtet der Tatsache, dass die Halbwertszeit des radioaktiven Zerfalls bei Abfällen der Kernfusion weitaus niedriger und folglich nicht mit den problematischen Abfällen der Kernspaltung zu vergleichen ist.

Was die zeitliche Planung betrifft, ist der erste Plasmabetrieb beim ITER inzwischen im Vergleich zur ursprünglichen Planung um ein Jahr, auf 2020, verschoben worden.

Was die Programmlenkung beim ITER-Projekt betrifft, besteht noch Raum für Verbesserungen: Die Erfahrungen erfolgreicher Fusionsprojekte sollten berücksichtigt werden, und Europa sollte seiner führenden Rolle gerecht werden.

Mittelausstattung

Da das ITER-Programm in politischer, technischer und organisatorischer Hinsicht äußerst anspruchsvoll ist, könnten sich Finanzierungsengpässe durchaus auf das Programm auswirken. Deshalb müssen Kompromisse gefunden werden. Damit die Ziele im Bereich Kernfusion erreicht werden, muss es eine Strategie und einen Notfallplan geben.

Die Ausgangsposition[8] wurde vom Vorstand von F4E im Juli 2010, einschließlich des Anwendungsbereichs, des zeitlichen Rahmens und der Ausgaben, festgelegt.

Es gibt eine Reihe von Risiken, die verschiedene Ursachen haben. Rücklagen für unvorhersehbare Ereignisse, wie den Unfall von Fukushima 2011, und deren Folgen sind im derzeitigen Haushalt für ITER nicht vorgesehen. Rücklagen fehlen, weil vom Rat für den Haushalt statt der beantragten 7,2 Mrd. Euro eine Obergrenze von 6,6 Mrd. Euro festgelegt wurde. Jeder Kostenanstieg muss also durch entsprechende Einsparungen ausgeglichen werden.

Bei ITER muss unbedingt dafür gesorgt werden, dass das Kostenrisiko nicht weiter steigt, das derzeitige Kostenrisiko sinkt und Einsparungen stattfinden, die nicht auf Kosten des Gesamtumfangs des Projekts gehen. Der Rat hatte Pläne für die Kosteneingrenzung und Einsparungen verlangt; diese Pläne liegen den Jahresfortschrittsberichten von F4E bei.

Haushaltskontrolle, ein kosteneffizienteres Management von F4E, die Verbesserung der Beschaffungs- und Überwachungsabläufe bei F4E und die Berücksichtigung aller Empfehlungen des Rechnungshofs sind von grundlegender Bedeutung. Ebenso wichtig ist es, bei dem Projekt die Abstimmung von Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle sowie den diesbezüglichen europäischen Beitrag zu bewerten. Im Anschluss an die Schlussfolgerungen des Rates der Europäischen Union vom 12. Juli 2010 wurde ein externer Prüfer eingestellt, der eine Reihe von Maßnahmen forderte. Darüber hinaus wurde vom Europäischen Parlament eine Studie zum ITER-Projekt[9] in Auftrag gegeben.

Übertragungseffekte

ITER ist die vorletzte Stufe vor der Stromerzeugung mit einem Demonstrationsreaktor. Die enge Zusammenarbeit zwischen der Fusionsforschungsgemeinschaft (einschließlich Fusionsanlagen) und der Industrie, deren Ziel darin bestand, dass FuE-Ergebnisse schnell kommerziell umgesetzt werden, hat bereits in vielen Bereichen zur Entstehung erfolgreicher Spin-off-Unternehmen[10] geführt. Um Fusionstechnologien (superleitfähige Magneten und Hochleistungssysteme, ferngesteuerte Greifzeuge, Herstellung, Technik, Computersimulation, Werkstoffe mit hoher thermischer und mechanischer Beständigkeit, Technologien zur Verbindung, Formung und Beschichtung, zerstörungsfreie Prüfverfahren und Qualitätssicherung) jetzt und in Zukunft entwickeln und nutzen zu können, sollte die Industrie stärker einbezogen werden, und entsprechende Kontakte sollten intensiviert werden.

Im Rahmen des Fusionsprogramms sollten mit Blick auf die Nutzung der thermonuklearen Fusion als künftige Energiequelle und Komponente des Energiemixes weitere Studien zu sozioökonomischen, ökologischen und Sicherheitsfragen stattfinden.

Der europäische Beitrag zu ITER

Ein Vorschlag der Kommission ist nicht das geeignete Instrument, wenn es darum geht, einen auf lange Sicht sicheren Beitrag Europas zum ITER-Projekt sicherzustellen. Der ITER sollte mit Mitteln aus dem MFR finanziert werden. Eine Finanzierung außerhalb des MFR würde weder bei den am Programm beteiligten europäischen Akteuren, noch bei den internationalen Projektpartnern auf Verständnis stoßen. Die EU ist aufgrund ihrer Gastgeberrolle sogar verpflichtet, alle Sicherheiten dafür zu geben, dass sie ITER in den kommenden Jahrzehnten weiter maßgeblich unterstützt. Darüber hinaus hätte das Europäische Parlament mehr Kontrolle über das Projekt, wenn es wieder im Rahmen des MFR finanziert würde.

Aus diesen Gründen ist die Position des EWSA zu begrüßen, ebenso wie das Ergebnis der Abstimmung, die im ITRE-Ausschuss zu der Verordnung des Rates über das Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (2014-2018) in Ergänzung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ stattgefunden hat: ITER muss wieder im Rahmen des MFR finanziert werden, und alle Optionen, die in Frage kommen, um den ITER wieder im Rahmen des MFR zu finanzieren, sollten geprüft werden.

STELLUNGNAHME des Haushaltsausschusses (27.3.2013)

für den Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie

zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über ein zusätzliches Forschungsprogramm für das ITER-Projekt (2014-2018)
(COM(2011)0931 – C7‑0032/2012 – 2011/0460(NLE))

Verfasser der Stellungnahme: Nils Torvalds

KURZE BEGRÜNDUNG

Ziel des Vorschlags der Kommission für einen Beschluss des Rates über ein zusätzliches Forschungsprogramm für das ITER-Projekt im Rahmen des Euratom-Vertrags ist die Regelung der künftigen EU-Finanzierung für ITER für den Zeitraum 2014-2018.

Mit seinen Änderungsanträgen möchte der Verfasser der Stellungnahme betonen, dass die EU ihre Beteiligung am ITER-Projekt angesichts der strategischen Bedeutung des Projekts auch während des nächsten Programmplanungszeitraums mit Hilfe eines besonderen Finanzbeitrags aus dem EU-Haushalt fortsetzen sollte.

Entscheidend ist, dass sichergestellt wird, dass das Projekt über genügend Finanzmittel verfügt, damit die vorgesehenen Ziele erreicht werden können, ohne gleichzeitig die Durchführung anderer EU-Programme, insbesondere im Bereich der Forschung, zu gefährden.

Ihr Verfasser der Stellungnahme hat beschlossen, sich diesbezüglich der offiziellen Position anzuschließen, die vom Parlament in seinem Zwischenbericht über den MFR vom Oktober 2012 vertreten wurde, und daher den Vorschlag der Kommission zu unterstützen, der vorsieht, ITER außerhalb des MFR, d. h. in Überschreitung der hierin vorgesehenen Obergrenzen, zu finanzieren. Eine solche Lösung hätte den Vorteil, dass etwaige Umschichtungen zugunsten des ITER und auf Kosten anderer EU-Programme, insbesondere der Forschungsprogramme im Rahmen der Rubrik 1a (im Wesentlichen Horizont 2020), wozu es in der Vergangenheit bereits gekommen ist, vermieden würden. Dies steht im Einklang mit dem im Vertrag verankerten Grundsatz der Einheit des Haushalts; gleichzeitig werden damit die Vorrechte des Parlaments als Haushaltsbehörde gewahrt.

Die Finanzmittel, die im Zeitraum 2014-2018 für ITER bereitgestellt werden, sollten in Form eines separat auszuweisenden Höchstbetrags in der MFR-Verordnung festgeschrieben werden, um mögliche Kostenüberschreitungen, die die Durchführung anderer EU-Maßnahmen, insbesondere im Forschungsbereich, gefährden würden, zu vermeiden. Dies bedeutet, dass Kosten, die den Höchstbetrag überschreiten, über eine Anhebung der Obergrenzen des MFR bzw. durch zusätzliche Mittel in Überschreitung der Obergrenzen finanziert werden müssten.

Nach Ansicht Ihres Verfassers der Stellungnahme sollte das Projekt aus den normalen Eigenmitteln der Union und nicht aus externen zweckgebundenen Einnahmen finanziert werden. Diese Finanzmittel sind jedoch als zusätzliche Mittel zu den Mitteln zu verstehen, die von der Kommission für das Programm Horizont 2020, das Euratom-Rahmenprogramm oder andere Unionsprogramme vorgeschlagen werden.

Es ist jedoch zu bedenken, dass das Parlament nach dem Euratom-Vertrag, auf den der vorliegende Vorschlag Bezug nimmt, dem Rat gegenüber nur eine beratende Funktion hat. Auf der Tagung des Europäischen Rates vom 7./8. Februar 2013 wurde beschlossen, ITER unter der Rubrik 1a anzusiedeln und für seine Finanzierung einen Höchstbetrag von 2 707 Mio. EUR festzusetzen. Vor dem Hintergrund dieser politischen Realität und angesichts der beratenden Rolle des Parlaments möchte Ihr Verfasser der Stellungnahme die Aufmerksamkeit des BUDG-Ausschusses und die im Ausschuss geführte Diskussion auf einen Alternativvorschlag lenken, nämlich den, die Unterbringung des ITER in der Rubrik 1a gutzuheißen, die entsprechenden Mittel aber separat innerhalb einer Teilobergrenze in Form eines Höchstbetrags auszuweisen, der zusätzlich zu den Mitteln zu verstehen ist, die von der Kommission für die anderen EU-Programme innerhalb dieser Rubrik vorgeschlagen werden, damit die für diese Programme bereitgestellten Mittel keine Kürzung erfahren.

Eine solche Vorgehensweise hätte möglicherweise den Vorteil, dass sich der Standpunkt des Parlaments dem des Rates annähert, während gleichzeitig das zentrale Ziel einer Abgrenzung erreicht wird. Allerdings darf nicht übersehen werden, dass diese Abgrenzungsoption lediglich auf einem politischen Konstrukt beruht und dass es für eine solche „Umzäunung“ in Überschreitung der Obergrenzen keine rechtlichen Garantien gibt.

ÄNDERUNGSANTRÄGE

Der Haushaltsausschuss ersucht den federführenden Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, folgende Änderungsanträge in seinen Bericht zu übernehmen:

Änderungsantrag  1

Vorschlag für einen Beschluss

Erwägung -1 (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(-1) Das Bekenntnis der Europäischen Union zum Übereinkommen über die Gründung der Internationalen ITER-Fusionsenergieorganisation für die gemeinsame Durchführung des ITER-Projekts1 (nachstehend „das ITER-Übereinkommen“) wird bekräftigt.

 

__________________

 

1 ABl. L 358 vom 16.12.2006, S. 62.

Änderungsantrag  2

Vorschlag für einen Beschluss

Erwägung 1

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(1) Das Übereinkommen über die Gründung der Internationalen ITER-Fusionsenergieorganisation für die gemeinsame Durchführung des ITER-Projekts („ITER-Übereinkommen“) wurde am 21. November 2006 von der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom), der Volksrepublik China, der Republik Indien, Japan, der Republik Korea, der Russischen Föderation und den Vereinigten Staaten von Amerika unterzeichnet. Mit dem ITER-Übereinkommen wird die Internationale ITER-Fusionsenergieorganisation („ITER-Organisation“) gegründet, die umfassend für den Bau, den Betrieb, die Nutzung und die Deaktivierung der ITER-Anlagen verantwortlich ist.

(1) Das ITER-Übereinkommen wurde am 21. November 2006 von der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom), der Volksrepublik China, der Republik Indien, Japan, der Republik Korea, der Russischen Föderation und den Vereinigten Staaten von Amerika unterzeichnet. Mit dem ITER-Übereinkommen wird die Internationale ITER-Fusionsenergieorganisation („ITER-Organisation“) gegründet, die umfassend für den Bau, den Betrieb, die Nutzung und die Deaktivierung der ITER-Anlagen verantwortlich ist.

Änderungsantrag  3

Vorschlag für einen Beschluss

Erwägung 5

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(5) Die Kommission schlug in ihrer Mitteilung „Ein Haushalt für Europa 2020“ vor, das ITER-Projekt nach 2013 außerhalb des MFF zu finanzieren. Daher sollte für den Zeitraum 2014-2018 ein zusätzliches Forschungsprogramm für das ITER-Projekt eingerichtet werden.

(5) Die Kommission schlug in ihrer Mitteilung „Ein Haushalt für Europa 2020“ vor, das ITER-Projekt in Überschreitung der Obergrenzen des MFR zu finanzieren, damit mögliche Kostenüberschreitungen die Finanzierung und erfolgreiche Durchführung anderer Maßnahmen der Union, insbesondere im Forschungsbereich, nicht gefährden und gleichzeitig die Befugnisse beider Teile der Haushaltsbehörde uneingeschränkt gewahrt bleiben. Daher sollte für den Zeitraum 2014-2018 ein zusätzliches Forschungsprogramm für das ITER-Projekt eingerichtet werden. Auf der Grundlage der zu vereinbarenden Gesamtkosten sollte in der MFR-Verordnung ein Finanzierungshöchstbetrag in Form einer Deckelung der Mittel für Verpflichtungen festgelegt werden, um die Finanzierung des ITER zu gewährleisten und andere Prioritäten der EU wie Horizont 2020 oder das Programm Erasmus nicht zu gefährden.

Änderungsantrag  4

Vorschlag für einen Beschluss

Erwägung 6

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(6) Das zusätzliche Forschungsprogramm für das ITER-Projekt sollte durch Beiträge der Mitgliedstaaten auf der Grundlage eines Abrufsatzes finanziert werden, der auf das Bruttonationaleinkommen (BNE) der einzelnen Mitgliedstaaten angewendet wird und dem Satz entspricht, der für die Berechnung der BNE-Eigenmittelbeiträge zum Gesamthaushalt der Europäischen Union vorgegeben ist. Diese Beiträge werden zum Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union geleistet und dem Programm zugewiesen. Drittländer, die mit Euratom ein Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der kontrollierten Kernfusion geschlossen haben, durch das ihre jeweiligen Forschungsprogramme mit den Euratom-Programmen assoziiert sind, sollten ebenfalls einen Beitrag zu dem Programm leisten können.

(6) Das zusätzliche Forschungsprogramm für das ITER-Projekt sollte in Überschreitung der Obergrenzen des MFR durch Beiträge aus den Eigenmitteln der Union finanziert werden, und der Höchstbetrag der hierfür bereitgestellten Mittel sollte in der MFR-Verordnung vom Haushaltsplan der Union abgegrenzt werden. Dieser Höchstbetrag ist als zusätzlicher Betrag zu den Mitteln zu verstehen, die von der Kommission für das Programm Horizont 2020, das Euratom-Rahmenprogramm oder andere Unionsprogramme vorgeschlagen werden. Drittländer, die mit Euratom ein Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der kontrollierten Kernfusion geschlossen haben, durch das ihre jeweiligen Forschungsprogramme mit den Euratom-Programmen assoziiert sind, sollten ebenfalls einen Beitrag zu dem Programm leisten können.

Änderungsantrag  5

Vorschlag für einen Beschluss

Erwägung 7 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(7a) Kostenüberschreitungen, bei denen der in Artikel 3 festgelegte Höchstbetrag von (...) überschritten wird, sollten keinen Einfluss auf andere aus dem Haushaltsplan der Union finanzierte Projekte haben und je nach Fall durch zusätzliche Mittel in Überschreitung der Obergrenzen finanziert werden.

Änderungsantrag  6

Vorschlag für einen Beschluss

Erwägung 7 b (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(7b) Beide Teile der Haushaltsbehörde kommen überein, dass eine Zurückstellung von Zahlungen oder eine Übertragung nicht verwendeter Zahlungsermächtigungen im Zusammenhang mit dem ITER-Projekt auf das folgende Haushaltsjahr vermieden werden sollte, und verpflichten sich zur Zusammenarbeit, um eine solche Situation zu vermeiden.

Änderungsantrag  7

Vorschlag für einen Beschluss

Artikel 2

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Das Programm wird durch einen Höchstbeitrag von 2 573 Mio. EUR (in jeweiligen Preisen) gemäß Artikel 3 finanziert.

Das Programm wird durch einen Höchstbeitrag von 2 573 Mio. EUR (in jeweiligen Preisen) in Überschreitung der Obergrenzen des MFR gemäß Artikel 3 finanziert, wobei der genannte Beitrag zusätzlich zu den Mitteln bereitgestellt wird, die von der Kommission für das Programm Horizont 2020, das Euratom-Rahmenprogramm oder andere Programme der Union vorgeschlagen werden. Kostenüberschreitungen, bei denen dieser Höchstbetrag überschritten wird, haben keinen Einfluss auf andere aus dem Haushaltsplan der Union finanzierte Projekte und werden je nach Fall durch zusätzliche Mittel in Überschreitung der Obergrenzen finanziert.

Änderungsantrag  8

Vorschlag für einen Beschluss

Artikel 3

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Das Programm wird durch Beiträge der Mitgliedstaaten auf der Grundlage eines Abrufsatzes finanziert, der auf das Bruttonationaleinkommen (BNE) der einzelnen Mitgliedstaaten angewendet wird und dem Satz entspricht, der für die Berechnung der BNE-Eigenmittelbeiträge zum Gesamthaushalt der Europäischen Union vorgegeben ist. Diese Beiträge gelten als externe zweckgebundene Einnahmen des Programms im Einklang mit [Artikel XX der Verordnung (EU) Nr. XX/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates [Neue Haushaltsordnung]].

Das Programm wird aus Eigenmitteln der Union finanziert.

Änderungsantrag  9

Vorschlag für einen Beschluss

Artikel 6 – Absatz 1

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

1. Die Kommission gewährleistet bei der Durchführung der nach diesem Beschluss finanzierten Maßnahmen den Schutz der finanziellen Interessen der Union durch geeignete Präventivmaßnahmen gegen Betrug, Korruption und sonstige rechtswidrige Handlungen, durch wirksame Kontrollen und – bei Feststellung von Unregelmäßigkeiten – durch Rückforderung zu Unrecht gezahlter Beträge sowie gegebenenfalls durch wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen.

1. Die Kommission gewährleistet bei der Durchführung der nach diesem Beschluss finanzierten Maßnahmen den Schutz der finanziellen Interessen der Union durch geeignete Präventivmaßnahmen gegen Betrug, Korruption und sonstige rechtswidrige Handlungen, durch wirksame Kontrollen und – bei Feststellung von Unregelmäßigkeiten – durch Rückforderung zu Unrecht gezahlter Beträge sowie gegebenenfalls durch wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen. Die Kommission leitet außerdem geeignete Maßnahmen in die Wege, um eine angemessene Risikokontrolle und die Vermeidung von Kostenüberschreitungen zu gewährleisten.

Änderungsantrag  10

Vorschlag für einen Beschluss

Artikel 6 – Absatz 2 – Unterabsatz 1

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

2. Die Kommission oder ihre Vertreter und der Rechnungshof sind befugt, bei allen Empfängern, bei Auftragnehmern, Unterauftragnehmern und sonstigen Dritten, die Unionsmittel aus diesem Beschluss erhalten haben, Rechnungsprüfungen anhand von Unterlagen und vor Ort durchzuführen.

2. Die Kommission oder ihre Vertreter und der Rechnungshof sind befugt, bei allen Empfängern, bei Auftragnehmern, Unterauftragnehmern und sonstigen Dritten, die Unionsmittel aus diesem Beschluss erhalten haben, Rechnungsprüfungen anhand von Unterlagen und vor Ort durchzuführen. Da sich angesichts der Größe und der schwerwiegenden Mängel des ITER-Projekts in der Vergangenheit eine genaue Überwachung durch das Europäische Parlament in seiner Eigenschaft als Haushalts- und Entlastungsbehörde empfiehlt, informiert die Kommission das Europäische Parlament regelmäßig über die Entwicklung des Projekts, vor allem hinsichtlich Kosten und Zeitplan.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

26.3.2013

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

26

2

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Richard Ashworth, Zuzana Brzobohatá, Jean Louis Cottigny, José Manuel Fernandes, Eider Gardiazábal Rubial, Salvador Garriga Polledo, Jens Geier, Ingeborg Gräßle, Jutta Haug, Sidonia Elżbieta Jędrzejewska, Anne E. Jensen, Ivailo Kalfin, Jan Kozłowski, Alain Lamassoure, Giovanni La Via, George Lyon, Jan Mulder, Vojtěch Mynář, Dominique Riquet, László Surján, Helga Trüpel

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

François Alfonsi, Frédéric Daerden, Hynek Fajmon, Charles Goerens, Jürgen Klute, María Muñiz De Urquiza, Georgios Stavrakakis, Catherine Trautmann

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

30.5.2013

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

37

5

6

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Amelia Andersdotter, Josefa Andrés Barea, Zigmantas Balčytis, Ivo Belet, Bendt Bendtsen, Fabrizio Bertot, Jan Březina, Reinhard Bütikofer, Giles Chichester, Pilar del Castillo Vera, Christian Ehler, Vicky Ford, Adam Gierek, Norbert Glante, Jacky Hénin, Kent Johansson, Romana Jordan, Krišjānis Kariņš, Lena Kolarska-Bobińska, Judith A. Merkies, Jaroslav Paška, Vittorio Prodi, Miloslav Ransdorf, Herbert Reul, Teresa Riera Madurell, Jens Rohde, Paul Rübig, Amalia Sartori, Salvador Sedó i Alabart, Patrizia Toia, Evžen Tošenovský, Catherine Trautmann, Ioannis A. Tsoukalas, Claude Turmes, Vladimir Urutchev, Adina-Ioana Vălean, Kathleen Van Brempt, Alejo Vidal-Quadras

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

António Fernando Correia de Campos, Ioan Enciu, Elisabetta Gardini, Roger Helmer, Jolanta Emilia Hibner, Yannick Jadot, Seán Kelly, Vladimír Remek, Algirdas Saudargas, Lambert van Nistelrooij