BERICHT über den vom Vermittlungsausschuss gebilligten gemeinsamen Entwurf eines Beschlusses des Europäischen Parlaments und des Rates über eine weitere Makrofinanzhilfe für Georgien

28.6.2013 - (PE-CONS 00038/2013 – C7‑0168/2013 – 2010/0390(COD)) - ***III

Delegation des Europäischen Parlaments im Vermittlungsausschuss
Vorsitzender der Delegation: Alejo Vidal-Quadras
Berichterstatter: Vital Moreira


Verfahren : 2010/0390(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0244/2013
Eingereichte Texte :
A7-0244/2013
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem vom Vermittlungsausschuss gebilligten gemeinsamen Entwurf eines Beschlusses des Europäischen Parlaments und des Rates über eine weitere Makrofinanzhilfe für Georgien

(PE-CONS 00038/2013 – C7‑0168/2013 – 2010/0390(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: dritte Lesung)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des vom Vermittlungsausschuss gebilligten gemeinsamen Entwurfs und der diesbezüglichen Erklärungen des Parlaments und des Rates (PE-CONS 00038/2013 – C7‑0168/2013),

–   unter Hinweis auf seinen Standpunkt in erster Lesung[1] zum Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2010)0804),

–   unter Hinweis auf seinen Standpunkt in zweiter Lesung[2] zum Standpunkt des Rates in erster Lesung[3],

–   unter Hinweis auf die Stellungnahme der Kommission zu den Abänderungen des Parlaments am Standpunkt des Rates in erster Lesung (COM(2013)0067),

–   in Kenntnis des Standpunkts des Rates in zweiter Lesung,

–   gestützt auf Artikel 294 Absatz 13 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–   gestützt auf Artikel 69 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts seiner Delegation im Vermittlungsausschuss (A7-0244/2013),

1.  billigt den gemeinsamen Entwurf;

2.  billigt die dieser Entschließung beigefügte gemeinsame Erklärung des Parlaments und des Rates;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, den Gesetzgebungsakt mit dem Präsidenten des Rates gemäß Artikel 297 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu unterzeichnen;

4.  beauftragt seinen Generalsekretär, den Rechtsakt zu unterzeichnen, nachdem überprüft worden ist, dass alle Verfahren ordnungsgemäß abgeschlossen worden sind, und im Einvernehmen mit dem Generalsekretär des Rates die Veröffentlichung des Rechtsakts zusammen mit der diesbezüglichen Erklärung des Parlaments und des Rates im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;

5.  beauftragt seinen Präsidenten, diese legislative Entschließung dem Rat, der Kommission und den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

  • [1]  ABl. C 377 E vom 7.12.2012, S. 211.
  • [2]  Angenommene Texte vom 11.12.2012, P7_TA(2010)0472.
  • [3]  ABl. C 291 E vom 10.5.2012, S. 1.

BEGRÜNDUNG

Hintergrund

Nachdem im Rahmen der zweiten Lesung am 11. Dezember 2012 abgestimmt worden und der Wille vorhanden war, das Vermittlungsverfahren so rasch wie möglich abzuschließen, fand die konstituierende Sitzung der EP-Delegation im Vermittlungsausschuss am 5. Februar 2013 in Straßburg statt. Die EP-Delegation beschloss, dem Verhandlungsteam des EP ein Mandat für den Eintritt in Verhandlungen zu erteilen.

I. Verfahren

Es fanden vier Triloge statt: einer am 16. April und drei am 28. Mai 2013. Die EP-Delegation kam dreimal zu einer Sitzung zusammen: einmal am 5. Februar und zweimal am 28. Mai 2013. Am 28. Mai 2013 wurde eine politische Einigung erzielt.

Die EP-Delegation billigte die Einigung in ihrer Sitzung vom 28. Mai einstimmig (14 Ja-Stimmen).

Der Vermittlungsausschuss zu der Makrofinanzhilfe für Georgien trat am Abend des 28. Mai 2013 zu einer Sitzung zusammen. Er billigte den Text des endgültigen Kompromisses.

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II. Ergebnis der Sitzung

Der Zweck dieses Verfahrens bestand in erster Linie darin, eine Einigung über das Verfahren zur Gewährung von Makrofinanzhilfe (MFH) an Georgien (46 Mio. EUR) zu erzielen, um so die wirtschaftliche Stabilisierung Georgiens zu unterstützen und seinen Zahlungsbilanzbedarf zu decken. Der Rat und das Parlament vertraten unterschiedliche Standpunkte zu der Frage, in welcher Form das Memorandum of Understanding (MoU), in dem die wirtschaftspolitischen und finanziellen Bedingungen für die Gewährung der MFH festgelegt sind, angenommen werden sollte. Dem Parlament zufolge sollte dies – wie von der Kommission vorgeschlagen – im Wege des Beratungsverfahrens erfolgen, der Rat war jedoch der Auffassung, das Prüfverfahren sei besser geeignet.

Das Verfahren in der Vermittlung konnte nicht separat behandelt werden, da es teilweise mit einem weiteren Verfahren verknüpft war, nämlich dem Vorschlag für eine Verordnung zu einer horizontalen Rahmenverordnung (Berichterstatter: Herr KAZAK), zu dem parallel Verhandlungen stattfanden. Am 8. Mai 2013 setzte die Kommission jedoch das Parlament davon in Kenntnis, dass sie den Vorschlag für eine Rahmenverordnung aus institutionellen Gründen zurückgezogen habe. Dieser Beschluss wurde am gleichen Tag gefasst, an dem der mutmaßlich letzte Trilog zu dieser Verordnung stattfinden sollte. Anstelle des Trilogs fand eine informelle Sitzung des Parlaments und des Rates statt, bei der eine informelle Einigung über einen „virtuellen Text“ erzielt wurde. In diesem Zusammenhang wurde vereinbart, dass das Verfahren des beratenden Ausschusses für Makrofinanzhilfe bis zu einer Höhe von 90 Mio. EUR und das Prüfverfahren bei höheren Beträgen zum Einsatz kommen sollte. Sowohl das Parlament als auch der Rat suchten nach Möglichkeiten, wie diese Vereinbarung im Zusammenhang mit dem Vermittlungsverfahren zu der MFH für Georgien formalisiert werden könnte, wobei die Anliegen der Kommission berücksichtigt werden sollten.

Die gefundene Lösung bestand darin, die Bestandteile des „virtuellen Kompromisses“, der beim KAZAK-Verfahren erzielt wurde, in eine gemeinsame Erklärung aufzunehmen, die sowohl vom Parlament als auch vom Rat unterstützt und die zusammen mit dem Beschluss über die MFH für Georgien angenommen werden würde, zu dem am Abend der Vermittlung eine Einigung gefunden wurde. Die Kommission hatte keine Einwände gegen diese Lösung.

Die weiteren grundlegenden Elemente des Kompromisses können wie folgt zusammengefasst werden: Es wurde darüber hinaus eine stringentere Formulierung für die Auszahlung der Hilfe vereinbart. Außerdem wurde eine Einigung darüber erzielt, in den Beschluss über die MFH für Georgien eine Erwägung aufzunehmen, aus der hervorgeht, dass bei Hilfen in Höhe von bis zu 90 Mio. EUR generell das Verfahren des beratenden Ausschusses anzuwenden ist.

VERFAHREN

Titel

 

Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates

über eine weitere Makrofinanzhilfe für Georgien

Bezugsdokumente – Verfahrensnummer

 

PE-CONS 0038/2013 – C7-0168/2013– 2010/0390(COD)

Vorsitzende(r) der Delegation: Vizepräsident(in)

Alejo Vidal-Quadras

Federführender Ausschuss

  Vorsitzende(r)

INTA

Vital Moreira

Berichterstatter(in/innen)

Vital Moreira

 

In 1. Lesung geprüfter Entwurf eines Gesetzgebungsakts

 

COM(2010)0804 – C7‑0019/2011

Datum der 1. Lesung des EP –

P-Nummer

10.5.2011

P7_TA(2011)0207

Geänderter Vorschlag der Kommission

 

Standpunkt des Rates in 1. Lesung

  Datum der Bekanntgabe im Plenum

05682/1/2012 – C7‑0221/201213.9.2012

 

Standpunkt der Kommission

(Art. 294 Abs. 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

 

Datum der 2. Lesung des EP –

P-Nummer

11.12.2012

P7_TA(2012)0472

Stellungnahme der Kommission

(Art. 294 Abs. 7 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

COM (2013) 0067

Datum des Eingangs des Textes aus der 2. Lesung beim Rat

22.1.2013

Datum des Schreibens des Rates betreffend die Nichtübernahme von Abänderungen des EP

16.5.2013

Sitzungen des Vermittlungsausschusses

28.5.2013

 

 

 

Datum der Abstimmung der Delegation des EP

28.5.2013

Ergebnis der Abstimmung

+:

–:

0:

14

0

0

Anwesende Mitglieder

Alejo Vidal-Quadras, Vital Moreira, Daniel Caspary, Mairead McGuinness, Peter Šťastný, Paweł Zalewski, Maria Badia i Cutchet, George Sabin Cutaş, Bernd Lange, Metin Kazak, Graham Watson, Cecilia Wikström, Franziska Keller and Ulrike Lunacek

Anwesende Stellvertreter

María Auxiliadora Correa Zamora and Pablo Zalba Bidegain

Anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2 GO)

-

Datum der Einigung im Vermittlungsausschuss

28.5.2013

Einigung durch Briefwechsel

 

 

Datum der Feststellung der Billigung des gemeinsamen Entwurfs durch die beiden Ko-Vorsitzenden und der Übermittlung des Textes an EP und Rat

26.6.2013

Datum der Einreichung

28.6.2013

Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar)

...

FRISTVERLÄNGERUNGEN

Ablauf der Frist für die 2. Lesung des Rates

22.5.2013

Ablauf der Frist für die Einberufung des Ausschusses

  Beantragendes Organ – Datum

0.0.0000

[Rat] – 0.0.0000

 

Frist für die Tätigkeiten des Ausschusses

  Beantragendes Organ – Datum

0.0.0000

[EP] – 0.0.0000

 

Frist für den Erlass des Gesetzgebungsakts

  Beantragendes Organ – Datum

0.0.0000

[Rat] – 0.0.0000