BERICHT über Unterstützung der europäischen Kultur- und Kreativwirtschaft als Motor für Wachstum und Beschäftigung

20.8.2013 - (2012/2302(INI))

Ausschuss für Kultur und Bildung
Berichterstatterin: Marie-Thérèse Sanchez-Schmid

Verfahren : 2012/2302(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0248/2013
Eingereichte Texte :
A7-0248/2013
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zur Unterstützung der europäischen Kultur- und Kreativwirtschaft als Motor für Wachstum und Beschäftigung

(2012/2302(INI))

Das Europäische Parlament,

–   gestützt auf Artikel 167 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–   in Kenntnis des von der Generalversammlung der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) am 20. Oktober 2005 angenommenen Übereinkommens zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen (UNESCO-Übereinkommen zum Schutz der kulturellen Vielfalt),

–   unter Hinweis auf den Beschluss Nr. 2006/515/EG des Rates vom 18. Mai 2006 über den Abschluss des Übereinkommens zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen[1],

–   in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates vom 13. und 14. November 2006 und vom 24. und 25. Mai 2007[2] insbesondere in Bezug auf den Beitrag des Kultur- und Kreativbereichs zur Verwirklichung der Ziele der Lissabon-Strategie und der Entschließung des Rates vom 16. November 2007 zu einer europäischen Kulturagenda[3],

–   unter Hinweis auf den Beschluss Nr. 1855/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über das Programm „Kultur“ (2007-2013)[4],

–   in Kenntnis des Beschlusses Nr. 1718/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 zur Umsetzung eines Förderprogramms für den europäischen audiovisuellen Sektor (MEDIA 2007)[5],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. April 2008 zu der europäischen Kulturagenda im Zeichen der Globalisierung[6],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. Juni 2007 zum sozialen Status der Künstler[7],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. April 2008 zur Kulturwirtschaft in Europa[8],

–   in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates vom 12. Mai 2009 zum Thema „Kultur als Katalysator für Kreativität und Innovation“[9],

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 19. Oktober 2009 mit dem Titel „Urheberrechte in der wissensbestimmten Wirtschaft“ (COM(2009)0532),

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 3. März 2010 mit dem Titel „Europa 2020: eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ (COM(2010)2020),

–   in Kenntnis des Grünbuchs der Kommission vom 27. April 2010 mit dem Titel „Erschließung des Potenzials der Kultur- und Kreativindustrien“ (COM(2010)0183),

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 30. Juni 2010 mit dem Titel „Europa – wichtigstes Reiseziel der Welt: ein neuer politischer Rahmen für den europäischen Tourismus“ (COM(2010)0352),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. Mai 2011 zu den kulturellen Dimensionen der auswärtigen Politik der EU[10],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. Mai 2011 zu der Erschließung des Potenzials der Kultur- und Kreativindustrien[11],

–   in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Dezember 2012 zur „Aktualisierung der Mitteilung zur Industriepolitik: Eine stärkere europäische Industrie bringt Wachstum und wirtschaftliche Erholung“[12],

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 18. Dezember 2012 über Inhalte im digitalen Binnenmarkt (COM(2012)0789),

–   in Kenntnis des Arbeitsdokuments der Dienststellen der Kommission vom 26. September 2012 mit dem Titel „Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Hochqualitätsgüter-Branche“ (SWD(2012)0286),

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 26. September 2012 mit dem Titel „Die Kultur- und Kreativwirtschaft als Motor für Wachstum und Beschäftigung in der EU unterstützen“ (COM(2012)0537),

–   in Kenntnis der Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 30. Mai 2013[13],

–   gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Kultur und Bildung und der Stellungnahme des Ausschusses für regionale Entwicklung (A7-0248/2013),

A. in der Erwägung, dass die Kreativ- und Kulturwirtschaft (KKW) dadurch, dass sie die Verbreitung von Innovation innerhalb anderer Sektoren fördert, eine wichtige Rolle bei der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der Union spielt (in ersterem Fall insbesondere hinsichtlich KMU) und in vollem Umfang Bestandteil der Strategie Europa 2020 für eine intelligente, nachhaltige und integrative Wirtschaft ist;

B.  in der Erwägung, dass die KKW in beträchtlichem Umfang zur Förderung des sozialen Zusammenhalts, der Kreativität sowie zur kulturellen und sprachlichen Vielfalt innerhalb der Union beiträgt;

C. in der Erwägung, dass die Jahre der Wirtschaftskrise dem Kultursektor am wenigsten zugesetzt haben und er somit beweisen konnte, dass dieser Bereich für die gesellschaftliche Entwicklung von strategischer Bedeutung ist;

D. in der Erwägung, dass die KKW sowohl für ihren kulturellen Wert als solchen als auch für ihren wichtigen Beitrag zum Wohlbefinden der Bürgerinnen und Bürger, zur sozialen Eingliederung und zum sozialen Zusammenhalt sowie zur Wirtschaft der Union hinsichtlich Wachstum und Arbeitsplätze und aufgrund ihrer Auswirkungen auf die Tourismusbranche Anerkennung verdient;

E.  in der Erwägung, dass das kulturelle und kreative Schaffen in Europa in zahlreichen Sektoren wie dem Tourismus, dem Einzelhandel, der Informationstechnologie usw. einen bedeutenden wirtschaftlichen Gewinn erzielt;

F.  in der Erwägung, dass die KKW kreative Tätigkeiten und Dienstleistungen von großer Vielfalt und mit besonderen Eigenschaften im Hinblick auf Modelle zur Finanzierung und Entwicklung umfasst; in der Erwägung, dass dieser Vielfalt bei der Ausarbeitung von Strategien für die Förderung oder Zusammenarbeit, insbesondere der internationalen Zusammenarbeit, Rechnung getragen werden muss;

G. in der Erwägung, dass die europäischen Festivals die Aufwertung des europäischen Kulturschaffens ermöglichen und auf territorialer Ebene einen kulturellen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und touristischen Wert erzeugen;

H. in der Überzeugung, dass die KKW größtenteils aus kleinen und mittleren Unternehmen besteht, die die Basis der Wirtschaft der Union bilden;

I.   in der Erwägung, dass die Kommission in ihrem Arbeitspapier vom 26. September 2012[14] die Bedeutung des Wirtschaftssektors der hochwertigen Kultur- und Kreativwirtschaft (Mode, Uhren und Schmuck, Parfums und Kosmetik, Accessoires, Lederwaren, Möbel, Haushaltsgeräte, Gastronomie, Weine und Spirituosen, Kraftfahrzeuge, Boote, Hotels und Freizeiteinrichtungen, Einzelhandel und Auktionshäuser, Verlagswesen) erkannt hat, und in der Erwägung, dass die Unternehmen der Hochqualitätsgüter-Branche eine Rolle als Motor für die Gesamtheit der KKW spielen können;

J.   in der Erwägung, dass die Konsolidierung des Rechtsstatus der Arbeitskräfte in der KKW zur Strukturierung, Durchführbarkeit und Glaubwürdigkeit der wirtschaftlichen Tätigkeit und Konsolidierung der Beschäftigung beiträgt;

K. in der Erwägung, dass Mobilität ein zwar wichtiges Merkmal der KKW ist, aber auf zahlreiche und je nach Land und Region verschiedene Hindernisse stößt, die mit Schwierigkeiten der Künstler, Visa zu erhalten, dem Fehlen eines Rechtsstatuts der Künstler und den spezifischen und unterschiedlichen Bedingungen für künstlerische Produktion im Zusammenhang stehen;

L.  in der Erwägung, dass das aktuelle Pilotprojekt zur „Ökonomie der kulturellen Vielfalt” einen Überblick über die Herausforderungen und Lösungen für die KKW bieten sollte;

M. in der Überzeugung, dass es notwendig ist, für eine kulturelle und künstlichere Ausbildung der Unionsbürger von frühester Kindheit an zu sorgen, so dass sie ihr eigenes Verständnis von Kunst und Kultur entwickeln, sich Gehör verschaffen können sowie ein Bewusstsein für die große Vielfalt der Kulturen, die es in Europa gibt, entwickeln und dadurch ihre eigene Kreativität und ihren Ausdruck sowie die kulturelle Vielfalt fördern können;

N. in der Überzeugung, dass die Zusammenarbeit zwischen Bildungseinrichtungen und Unternehmen der KKW gestärkt werden sollte, um Änderungen bei der Beschäftigung und den Bedarf an spezifischen Fertigkeiten berücksichtigen zu können und dadurch den Informationsaustausch und die Schaffung gemischter Fertigkeiten zu fördern;

O. in der Erwägung, dass die Vielfalt und der Reichtum der Kreativ- und Kulturwirtschaft in Europa offensichtlich höher als in anderen Regionen der Welt sind und dass man sich ihrer bedienen muss, um das Wachstum anzukurbeln;

P.  in der Überzeugung, dass der Übergang zum digitalen Zeitalter eine Gelegenheit darstellt, die die KKW ergreifen muss, weil neue Bedürfnisse und Dienstleistungen entstehen, die die Entwicklung neuer Wirtschaftsmodelle mit sich bringen;

Q. in der Erwägung, dass die Entwicklung neuer Wirtschaftsmodelle für den Online-Zugang zu kulturellen Werken auf dem Vormarsch ist und durch einen stabilen Rechtsrahmen, welcher Investitionen in die KKW vorantreibt, gefördert werden muss;

R.  in der Erwägung, dass es von ausschlaggebender Bedeutung ist, der KKW Zugang zu Finanzierungsarten zu gewährleisten, die stabil und ihren Bedürfnissen angepasst sind, um ihre künftige Entwicklung sicherzustellen;

S.  in der Überzeugung, dass die KKW ein wichtiges Element der Strategien zur territorialen Entwicklung auf lokaler und regionaler Ebene darstellt, um die Ziele des sozialen Zusammenhalts und der wirtschaftlichen Expansion zu erreichen;

Bedingungen, die erforderlich sind, damit sich die Kreativ- und Kulturwirtschaft entwickeln kann

1.  stellt fest, dass die KKW gute wirtschaftliche Leistungen erbringt, eine tragende Rolle für den sozialen Zusammenhalt spielt und weiterhin trotz der Schwierigkeiten, mit denen die Volkswirtschaften hinsichtlich der Anforderungen der Union an die Haushaltsdisziplin derzeit zu kämpfen haben, Arbeitsplätze, insbesondere für junge Menschen, schafft und ein hohes Innovationspotential freisetzt;

2.  betont, dass es notwendig ist, über aktuelle und verlässliche Statistiken zur KKW zu verfügen, insbesondere hinsichtlich ihrer tatsächlichen Situation, ihrer besonderen Merkmale, auch hinsichtlich des Rechtsstatus, ihres Potenzials zur der Schaffung von Arbeitsplätzen und Wachstum sowie ihrer wirtschaftlichen Auswirkungen auf andere Sektoren, damit man Entscheidungen über die am besten geeigneten politischen Maßnahmen zur wirksamen Förderung dieses Sektors treffen kann; empfiehlt die Einrichtung einer Beobachtungsstelle oder einer Datenbank über die KKW;

3.  ersucht die Kommission darum, weiterhin Studien zu entwickeln und Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Bedeutung der KKW, insbesondere als übergeordnetem Element verschiedener Wirtschaftssektoren, zu erheben;

4.  bedauert, dass die von der Kommission in ihrer der KKW gewidmeten Mitteilung[15] vorgeschlagenen Maßnahmen lediglich einen begrenzten Zeitraum betreffen und eine beschränkte Tragweite haben; unterstreicht die Notwendigkeit, die Perspektiven dieser Wirtschaft längerfristig zu betrachten und ein Programm strukturierter und konkreter Maßnahmen aufzulegen, um eine Anpassung an die Strategie Europa 2020 zu erreichen; erinnert daran, dass die Unterstützung des kulturellen Schaffens durch die Union, die Mitgliedstaaten und die Kommunen unverzichtbar ist;

5.  fordert die Kommission auf, auf der Grundlage der bestehenden Plattform zum Potenzial der Kultur- und Kreativindustrien ein erweitertes Forum einzuberufen, in dem die Akteure dieser Sektoren zusammenkommen, um konkrete Lösungen zu suchen, und so eine aktive Rolle bei der Erstellung eines strukturierten, mittel- und langfristigen politischen Programms zu übernehmen;

6.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die entscheidende Rolle der KKW bei Innovationen im Hinblick auf die Schaffung sektorübergreifender Verbindungen, bei der Schaffung von Agglomerations- und Cluster-Effekten und bei der Schaffung neuer Investitions- und Beschäftigungsmöglichkeiten hervorzuheben;

7.  stellt fest, dass Innovationsforschungen unterstützt werden müssen, um neue Märkte durch ein Angebot an innovativen, kreativen Produkten zu erschließen;

8.  ist der Ansicht, dass es unverzichtbar ist, die Schaffung von Synergien mit anderen Sektoren zu unterstützen und zu fördern, wenn man dem Wirtschaftswachstum Dynamik verleihen will; betont in dieser Hinsicht die Rolle des Kulturtourismus als Quelle des Reichtums durch die Kenntnis unseres kulturellen Erbes und den Besuch kultureller Veranstaltungen, wie etwa Festivals, sowie durch Reisen im Rahmen des Erlernens von Sprachen;

9.  betont, wie überaus unterschiedlich die kulturellen und kreativen Ökosysteme sind, und betont die Notwendigkeit, dies zu korrigieren, indem das Entstehen einer gemeinsamen Identität durch die Unterstützung von Koproduktionen sowie die Schaffung von Räumen des Dialogs und des Austauschs zwischen den verschiedenen Akteuren in der KKW gefördert wird, um neue Verbindungen zwischen den Akteuren zu schaffen und Kompetenz- und Wissenstransfers mit anderen Wirtschaftsbranchen zu ermöglichen; betont die Tatsache, da es durch diese Initiativen ermöglicht werden sollte, dass ihre gemeinsame Interessen zu Tage treten, wobei die kulturelle Vielfalt berücksichtigt werden muss, die wegen ihres Reichtums anerkannt werden sollte, weil sie Kraft und Entwicklungspotential freisetzt, das insgesamt dazu beiträgt, dass sich eine gemeinsame europäische Identität bildet.

10. betont, dass es wichtig ist, die gegenseitige Kenntnis und den Austausch von Kompetenzen und Wissen, die für die Zusammenarbeit zwischen kreativ tätigen Unternehmen unverzichtbar sind, durch Wettbewerbszentren, Exzellenzinitiativen und Vernetzung zu fördern sowie eine den Akteuren der KKW gemeinsame Kultur zu schaffen, welche die unterschiedlichen Branchen zur Zusammenarbeit anregt, um neuen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen besser zu begegnen;

11. regt an, die territoriale Verankerung und den Austausch von Kompetenzen zwischen Sektoren durch Schaffung von Clustern zu entwickeln und den Austausch zu optimieren, um Investoren anzulocken, damit es den verschiedenen Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft (Kleinstunternehmen, KMU, NRO und kulturelle Einrichtungen) ermöglicht wird, weiterhin das Wachstum zu fördern und Arbeitsplätze zu schaffen;

12. stellt fest, dass es sich bei den meisten Unternehmen der KKW um KMU handelt, und hebt hervor, dass sie in diesem Zusammenhang besonderer Unterstützung bedürfen;

13. fordert nachdrücklich, dass die Sichtbarkeit der KKW, die Europa kulturell so unverwechselbar macht, auf der Ebene der Union und der Mitgliedstaaten unterstützt und anerkannt wird;

14. betont die große Heterogenität der Rechtsvorschriften bezüglich der KKW und empfiehlt die Harmonisierung von Verordnungen und Praktiken in der Union;

Arbeitsbedingungen der in der Kultur- und Kreativwirtschaft Tätigen

15. betont, dass für in der Kultur- und Kreativwirtschaft Tätige ein eigener gesellschaftlicher Status gewährleistet werden muss, damit sie unter zufriedenstellenden Bedingungen arbeiten, von geeigneten Maßnahmen in den Bereichen Steuern, Arbeitsrecht, Sozialschutz und Urheberrecht profitieren und so innerhalb der EU mobiler sein können;

16. fordert, dass Maßnahmen für eine gerechte Finanzierung und Vergütung der selbstständigen Künstler geprüft werden; betont außerdem, dass die Abstimmung zwischen den verschiedenen europäischen Systemen der sozialen Sicherheit für solche Künstler unter Berücksichtigung ihrer sehr hohen Mobilität verbessert werden muss;

17. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Systeme der sozialen Sicherheit den kreativen Arbeitswelten, vor allem auch im digitalen Bereich, anzupassen und dabei angemessen zu berücksichtigen, dass kreativ Tätige häufig zwischen abhängiger und selbstständiger Beschäftigung wechseln müssen oder beide Erwerbsformen gleichzeitig ausüben;

18. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Kreativschaffenden den Zugang zu einer Krankenversicherung und (freiwilligen) Arbeitslosenversicherung sowie der betrieblichen und privaten Altersversicherung für Selbstständige zu erschwinglichen Bedingungen zu ermöglichen;

19. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, soziale Mindeststandards und tarifvertragliche Vereinbarungen in der KKW auch dadurch zu fördern, dass öffentliche Förderungen an die Einhaltung solcher Standards geknüpft werden;

Allgemeine und berufliche Bildung

20. betont, dass die Mitgliedstaaten ihre Bildungs-, Lehr- und Fortbildungssysteme verbessern müssen, insbesondere indem sie dafür sorgen, dass Studierende in den kulturellen und künstlerischen Disziplinen eine vollständige Ausbildung erhalten können, bei der der Bedarf der heutigen Berufswelt berücksichtigt wird, um Wirtschaft und Bildung einander anzunähern, und eine wirksame Umsetzung in allen Mitgliedstaaten gewährleisten; ist der Auffassung, dass bei Ausbildungen im Bereich Informatik den Möglichkeiten innerhalb des Sektors von Online-Inhalten (z. B. Spielen) die gebotene Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte;

21. ist der Überzeugung, dass es notwendig ist, im Rahmen der Ausbildung in den kulturellen, künstlerischen und kreativen Disziplinen auch solche Fähigkeiten zu vermitteln, die Voraussetzung für die Gründung eines Unternehmens in der KKW sind;

22. ist der Meinung, dass es von grundlegender Bedeutung ist, die Attraktivität und das Image der handwerklichen, künstlerischen und kulturellen Ausbildungsgänge bei Lernenden, Eltern und Einrichtungen zu verbessern und die Berufsaussichten und die Schaffung von Wohlstand wieder wahrheitsgemäß darzustellen, insbesondere durch die Einrichtung einer Beobachtungsstelle oder einer Datenbank;

23. betont, wie wichtig es ist, das Handwerk, das mit der KKW in Verbindung steht, anzuregen und zu erhalten;

24. fordert die Kommission auf, die Besonderheit von Berufen im Spitzensegment anzuerkennen, welche einen ausgezeichneten Nährboden für Arbeitsplätze in Europa bieten und auf vier Kriterien beruhen, die allen hochrangigen Akteuren der KKW gemein sind: Innovation und Kreativität, Exzellenz und Ästhetik, Know-how und Technik sowie Lernen während der gesamten Karriere und Förderung von Wissen;

25. meint, dass es notwendig ist, die Verbindungen zwischen dem Bildungssystem (einschließlich Hochschulen unter Achtung ihrer Unabhängigkeit), Forschungszentren, Bildungseinrichtungen und Unternehmen der KKW (einschließlich KMU) zu stärken, um diese Sektoren, die viele Arbeitsplätze stellen, wettbewerbsfähiger zu machen, integrativere sektorübergreifende und interdisziplinäre Synergien zu schaffen, insbesondere durch die Schaffung einer Plattform für den Austausch, von Wissensbündnissen, von Allianzen für branchenspezifische Fertigkeiten und von Partnerschaften, um im Sinne gemeinschaftlichen Erfolgs zu denken und zu handeln, den Wert des Humankapitals der Union weiter zu steigern, für eine bessere Kenntnis zwischen den Akteuren zu sorgen, spezielle Fertigkeiten zu ermitteln, die Entwicklung von Berufen und Fertigkeiten besser einzuschätzen sowie den Unternehmergeist zu fördern;

26. ermutigt die Kommission, Wissensallianzen zwischen Hochschulen und Unternehmen im Bereich der KKW zu schaffen;

27. empfiehlt der Kommission, Allianzen für branchenspezifische Fertigkeiten zwischen Einrichtungen der beruflichen Aus- und Weiterbildung und Unternehmen im Bereich der KKW zu schaffen;

28. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, auf dem Weg der gegenseitigen Anerkennung der Ausbildungswege, der Berufsqualifikationen und der Prüfungszeugnisse hinsichtlich kultureller und künstlerischer Studien fortzuschreiten;

29. betont, wie wichtig es ist, den Zugang zu Kultur und Medienkompetenz sowie die Ausbildung in diesem Bereich von frühester Kindheit an und während des gesamten Lebens zu unterstützen, um die Entwicklung von Kreativität zu fördern und ein Umfeld zu schaffen, in dem sich Begabungen entfalten können und das Interesse an Kultur vermittelt wird;

30. hält es für dringend erforderlich, die künstlerische Tätigkeit junger Künstler zu fördern und die Gesellschaft an der Entwicklung von Kultur zu beteiligen;

31. ist der Auffassung, dass die künstlerische und kulturelle Ausbildung eine Voraussetzung für die Chancengleichheit, für die Demokratisierung des Zugangs zu Kultur und für den sozialen Zusammenhalt als Mittel des individuellen und kollektiven Ausdrucks und des Dialogs sowie ein Weg ist, das gegenseitige Verständnis zu fördern; betont darüber hinaus, dass sie dazu beiträgt, dass Schüler durch die Entwicklung ihrer künstlerischen Fähigkeiten, die Begegnung mit Künstlern, die Betrachtung von Kunstwerken und den Besuch von Orten mit einem kulturellen Wert eine Kultur entwickeln können;

32. fordert die Kommission und den Rat auf, die Einrichtung eines europäischen Verzeichnisses von Fachwissen in Betracht zu ziehen, um das europäische Fachwissen zu bewahren und zu fördern; fordert die Mitgliedstaaten und die Akteure der KKW auf, Ausbildungsgänge zu diesem Fachwissen zu entwickeln;

Finanzierung der Kreativ- und Kulturwirtschaft

33. ist davon überzeugt, dass es unverzichtbar ist, angemessene Finanzierungssysteme zu ermöglichen und zu sichern sowie wirksame Durchführungsinstrumente für die KKW, insbesondere für KMU, zur Verfügung zu stellen; besteht auf der Notwendigkeit, staatliche Unterstützungsmaßnahmen für die KKW weiterhin zu verfolgen und zu verstärken und so den Fortbestand unabhängigen und qualitativ hochwertigen Kunst- und Kulturschaffens zu ermöglichen; fordert die Kommission und den Rat auf, Mittel zur Bewertung immaterieller Werke zu entwickeln, insbesondere durch die Einrichtung einer Beobachtungsstelle oder einer Datenbank, und die Einrichtung einer Bank für kulturelle Investitionen in Betracht zu ziehen;

34. weist in diesem Zusammenhang auch auf neue Möglichkeiten wie „Crowdfunding“ und „Crowdinvestment“ hin;

35. fordert die Mitgliedstaaten auf, in ihrer Sozial- und Wirtschaftspolitik eine angemessene Unterstützung und Finanzierung für die KKW zu berücksichtigen;

36. betont die Notwendigkeit, – auch in Zeiten der Wirtschaftskrise – die europäische Finanzierung der Kultur- und Kreativwirtschaft zu unterstützen; ersucht das Parlament ausdrücklich darum, sich für ein ambitioniertes und umfangreiches Kulturbudget einzusetzen; fordert deshalb den Rat auf, das von der Kommission für das Programm „Kreatives Europa“ vorgeschlagene Haushaltsbudget nicht zu kürzen;

37. betont, dass es wichtig ist, Beratungsdienste für Finanzierungsarten und Unternehmensführung zu entwickeln, um kleinen und mittleren Unternehmen sowie Kleinstunternehmen zu ermöglichen, die für eine gute Unternehmensführung notwendigen Instrumente zu beherrschen und so die Schaffung, Produktion und Verbreitung kultureller Güter und Dienste zu verbessern;

38. schlägt vor, dass die Mitgliedstaaten und die Angehörigen einschlägiger Berufe die Kompetenzen der Akteure der KKW im Bereich der Projektplanung durch die Ausbildung von Fachleuten oder die Umsetzung kompetenter Strukturen verstärken, um die Ausarbeitung von Finanzierungsplänen zu erleichtern;;

39. begrüßt die vorgeschlagenen Darlehensfazilitäten, die in den Programmen „Kreatives Europa“, COSME und Horizont-2020 vorgesehen sind, da diese Instrumente den KKW diversifiziertere Finanzierungsmöglichkeiten bieten;

40. betont, dass es wichtig ist, die Kenntnisse innerhalb der Finanzinstitute über die besonderen Merkmale der KKW zu erweitern, um den Zugang der KKW zu privaten Finanzquellen zu verbessern;

41. fordert den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die erforderlichen Maßnahmen dadurch zu ergreifen, dass sie gemischte Finanzierungsarten, wie etwa öffentlich-private Partnerschaften, empfehlen, die Transparenzanforderungen unterliegen und nicht die notwendige staatliche Finanzierung untergraben würden, indem Kreditbürgschaftssysteme für kleine Organisationen eingerichtet und alternative Finanzierungsarten, wie etwa „Crowdfunding“, erforscht werden;

42. fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, sich um alternative Arten der Finanzierung der KKW zu bemühen, ganz besonders in Krisenzeiten; ist in diesem Zusammenhang der Auffassung, dass das Mäzenatentum eine vertretbare Alternative sein könnte;

43. ist der Auffassung, dass im audiovisuellen Sektor die Beteiligung audiovisueller Dienste an der Finanzierung audiovisueller Programme in Europa unverzichtbar für die Unterstützung künstlerischen Schaffens ist und durch eine exakte Umsetzung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste[16] verstärkt werden muss;

44. drängt den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten, einen günstigen rechtlichen Rahmen zu schaffen, insbesondere durch die Schaffung eines günstigen Unternehmensumfelds für KMU innerhalb der KKW, indem ihr Verwaltungs- und Regelungsaufwand verringert wird;

45. fordert den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, auf dem Weg der Steuerharmonisierung fortzuschreiten und insbesondere die steuerlichen Ungleichgewichte zwischen den Mitgliedstaaten in Bezug auf Kulturgüter zu beseitigen;

46. erinnert daran, dass es in der KKW eine Vielzahl kleiner und mittlerer Unternehmen gibt, und erachtet es als notwendig, dass für diese Unternehmen eine angepasste Besteuerung eingeführt wird, um ihr Wachstum zu fördern und ihre Auflösung zu vermeiden;

47. stellt fest, dass die Strukturfonds wichtige Perspektiven hinsichtlich der Finanzierung von Kultur, kreativem Schaffen und Innovation innerhalb der Union bieten, vorausgesetzt, dass kulturbezogene Investitionen im Hinblick auf alle drei Ziele der Kohäsionspolitik, nämlich Konvergenz, regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung, Finanzmittel erhalten können;

48. bedauert, dass einige Mitgliedstaaten vorgeschlagen haben, im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) die Mittel für die Fazilität „Connecting Europe“ um 8,2 Mrd. EUR zu kürzen, was sich negativ auf die Förderung des Ausbaus der Breitbandinfrastruktur und somit auf die Entwicklung von Online-Geschäftsmodellen der KKW auswirken würde;

49. fordert deshalb die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, die bestehenden und zukünftigen Instrumente und Programme, wie MEDIA oder den im Rahmen des Programms „Kreatives Europa“ vorgesehenen Garantiemechanismus, zu nutzen und spezifische Maßnahmen zu ergreifen, um den Zugang von Akteuren der KKW zu Finanzierungen, die im Rahmen dieser Instrumente zur Verfügung stehen, zu erleichtern, wobei der Schwerpunkt besonders auf der größtmöglichen effektiven Nutzung der Digitalisierung von Plattformen liegen sollte, um die Einreichung, die Bewertung und die Verwaltungsabläufe zu vereinfachen und den Verwaltungsaufwand zu minimieren;

50. ermutigt die EU-Institutionen, im MFR (2014-2020) das neue Programm MEDIA auf einem ambitionierten Niveau abzusichern;

Möglichkeiten und Herausforderungen der Digitalisierung, der Globalisierung und des Zugangs zu den internationalen Märkten

51. glaubt, dass digitale und Online-Werkzeuge und -Plattformen der KKW beispiellose Möglichkeiten bieten, neue Geschäftsmodelle zu entwickeln, neue Zielgruppen anzusprechen und ihre Märkte sowohl in der Union als auch in Drittländern zu erweitern;

52. betont, dass das Vorhandensein von 27 verschiedenen Verwaltungssystemen für Rechte des geistigen Eigentums insbesondere für Europas KKW eine Belastung darstellt und dass die derzeitige Rechtszersplitterung reformiert werden muss, um den Zugang zu Inhalten zu erleichtern und deren (globale) Verbreitung zu steigern, so dass Künstler, Kreative, Verbraucher, Unternehmen und das Publikum die Möglichkeit haben, von den digitalen Entwicklungen, den neuen Vertriebswegen, den neuen Geschäftsmodellen und anderen Möglichkeiten zu profitieren;

53. ist der Auffassung, dass im digitalen Zeitalter ein modernes und ausgewogenes System des Schutzes der Rechte des geistigen Eigentums, das allen Kategorien von Rechteinhabern eine gerechte Bezahlung und gleichzeitig den Verbrauchern den leichten Zugang zu vielfältigen, legalen Inhalten und eine echte Wahlmöglichkeit im Bereich sprachlicher und kultureller Vielfalt gewährleistet, eine wesentliche Bedingung für die Wettbewerbsfähigkeit der KKW ist;

54. betont, dass der Schutz der Rechte an geistigem Eigentum die Neutralität des Internets nicht gefährden darf;

55. weist auf die exponentielle Zunahme innovativer informationstechnischer Dienste für den Zugang zu kulturellen Werken hin und besteht auf der Notwendigkeit, ein stabiles Ökosystem zu gewährleisten, das Investitionen in die KKW, die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Verbreitung innovativer Wirtschaftsmodelle fördert;

56. fordert deshalb die Kommission auf, hinsichtlich der Achtung der Rechte des geistigen Eigentums einen Regelungsrahmen zu entwickeln, der an die speziellen Charakteristika der verschiedenen Sektoren angepasst ist, und den Urheberrechtsrahmen zu harmonisieren und zu reformieren, um den Zugang zu Inhalten zu verbessern und die Position und die Wahlmöglichkeit Kreativer zu stärken, und tritt dafür ein, dass die Verantwortlichkeiten in der gesamten Kette digitaler Werte unter Berücksichtigung der Wettbewerbsfähigkeit der KKW besser verteilt werden;

57. betont in diesem Zusammenhang die wichtige Rolle der Verwertungsgesellschaften für den Zugang zum Kulturerbe, die wirksame Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums und die Vereinfachung der Formalitäten für Nutzer;

58. betont das Potenzial der KKW im Bereich der internationalen Zusammenarbeit und des Exports sowie die Tatsache, dass es im Interesse der Union liegt, den Austausch unter den Berufen des Sektors, auch in Drittländern, zu fördern und kreatives Talent anzulocken und zu entwickeln; erinnert an die wichtige Rolle der Kreativ- und Kulturwirtschaft bei der Verbreitung der europäischen Kultur, ihrer Attraktivität und ihrer Ausstrahlung;

59. betont die Notwendigkeit, sich für eine wechselseitige Anerkennung des Künstlerstatus einzusetzen und über die Gewährung von Reiseerleichterungen und eine optimale Nutzung der Programme in den Bereichen Bildung, Vernetzung und Freizügigkeit der Angehörigen der KKW, insbesondere der kulturellen Akteure, Künstler und Kunstwerke, nachzudenken;

60. hält es für unerlässlich, dass die Union und ihre Mitgliedstaaten die Möglichkeit wahren, ihre Politik im kulturellen und audiovisuellen Bereich zu erhalten und weiterzuentwickeln, und zwar im Rahmen ihres Besitzstandes an Rechtsvorschriften, Normen und Übereinkommen, einschließlich des UNESCO-Übereinkommens zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen; fordert daher, dass die Ausnahme von Diensten mit kulturellen und audiovisuellen Inhalten, einschließlich der online verfügbaren, in den Abkommen zwischen der Union und Drittstaaten klar und deutlich festgelegt wird; besteht in diesem Zusammenhang auf der Notwendigkeit, den Kultur- und audiovisuellen Sektor von dem Mandat für das Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA auszunehmen, da es sich bei kulturellen Gütern nicht um Güter wie alle anderen handelt;

61. betont die Notwendigkeit, in Übereinstimmung mit dem UNESCO-Übereinkommen aus dem Jahr 2005 die Möglichkeit für die EU und ihre Mitgliedstaaten aufrechtzuerhalten, an das digitale Zeitalter angepasste Strategien zur Förderung kultureller Vielfalt zu entwerfen und zu entwickeln;

62. betont die Notwendigkeit, die Strategien für die Digitalisierung von Werken zu verstärken, um den Zugang zu möglichst vielen Werken des europäischen Kulturerbes zu fördern;

63. unterstreicht die Bedeutung der kulturellen Diplomatie und die Notwendigkeit für die EU, als globaler Akteur zu agieren, um die weltweite Wettbewerbsfähigkeit ihrer KKW zu verbessern;

64. fordert die Kommission auf, der KKW geeignete Instrumente anzubieten, um ihr zu ermöglichen, ihre Güter unter den richtigen Bedingungen auf internationale Märkte zu exportieren;

65. fordert, dass der Europäische Auswärtige Dienst eingesetzt wird, um die KKW zu fördern;

66. weist darauf hin, dass die Kultur indirekte Auswirkungen auf andere Wirtschaftsbranchen hat; fordert deshalb die KKW auf, die Zusammenarbeit mit anderen Sektoren, wie etwa Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) und Tourismus, zu intensivieren, damit die Herausforderungen der digitalen Technologie, der Globalisierung und des Zugangs zu internationalen Märkten gemeistert werden können;

Lokale und regionale Entwicklung

67. betont, dass die territoriale Politik im Bereich Kultur und kreatives Schaffen von Bedeutung ist und dass somit den lokalen, regionalen und makroregionalen Gebietskörperschaften eine zentrale Rolle bei der Förderung und der Unterstützung der KKW – auch unter gebührender Berücksichtigung der „populären Kultur“ – durch angemessene Instrumente und geeignete Finanzierungsmöglichkeiten zukommt; schätzt die Initiativen der Verwaltungen zur Entwicklung einer regionalen Struktur für die Förderung von Unternehmen im Bereich der Kreativwirtschaft, auch durch Projekte mit europäischer Finanzierung;

68. betont, dass die Kultur- und Kreativwirtschaft Teil der nationalen sozioökonomischen Strategien und der EU-Strategien in diesem Bereich werden sollte; betont, dass eine weitere Abstimmung verschiedener Politikbereiche, einschließlich der Industrie-, Bildungs- und Innovationspolitik sowie der Politik in den Bereichen Tourismus, regionale, städtische und lokale Entwicklung sowie Raumordnung, notwendig ist; fordert auch die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip auf, die KKW in ihre mittel- und langfristigen wirtschaftlichen Strategien einzubeziehen;

69. hebt den sektorübergreifenden Charakter der Kultur- und Kreativwirtschaft als attraktives Kommunikationsmittel und die weltweite Bedeutung dieser Industriezweige nicht nur für die Weltwirtschaft, sondern auch für nachhaltiges, intelligentes und integratives Wachstum, Innovation, Unternehmertum, sozialen Zusammenhalt und gesellschaftliche Entwicklung hervor; betont die Tatsache, dass diese Sektoren über ein reichhaltiges lokales und regionales Potenzial für Wachstum verfügen, denn sie stellen neue Marktchancen für Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft und damit kulturelle Beschäftigung dar;

70. glaubt, dass unterschiedliche Kompetenzen, die durch diese Wirtschaftszweige abgedeckt werden, und die Interaktion zwischen Kreativen und Technologien oft lokale Wurzeln haben und dadurch unterstützt werden sollten, dass lokale und regionale Plattformen, Netze, Cluster, Gründungszentren und Partnerschaften eingerichtet werden, durch die Synergien gefördert, ein Beitrag zur Suche nach Mechanismen, um Kreativität und Innovation zu finanzieren, geleistet und die Verwaltung offener Stellen und Finanzierungsmöglichkeiten unterstützt würden;

71. betont die Bedeutung von Kultur für die soziale und wirtschaftliche Wiederbelebung von Städten; fordert die Kommission nachdrücklich auf, das Voneinander-Lernen unter Stadtverwaltungen mit dem Ziel zu unterstützen, einen Austausch bewährter Verfahren zwischen lokalen Politikgestaltern zu fördern;

72. ist der Ansicht, dass die Modernisierung der kulturellen Infrastruktur zu einer Wiederbelebung der Städte im sozialen und wirtschaftlichen Bereich beitragen kann;

73. empfiehlt, das in der Kreativwirtschaft verborgene wirtschaftliche Potenzial zu nutzen, um eine bessere Lebensqualität in den Städten und Regionen zu erreichen;

74. tritt für einen Ansatz ein, der sich auf die territoriale Dynamik stützt, damit alle Akteure (Künstler, lokale Behörden, Berufsvertreter usw.) an der kulturpolitischen Steuerung auf lokaler und regionaler Ebene beteiligt werden können;

75. betont, dass die Kultur- und Kreativwirtschaft als eine Quelle von Potenzial im Hinblick auf mehr und bessere Arbeitsplätze in den Regionen in der Lage ist, zur sozialen und territorialen Integration beizutragen; fürchtet, dass diese Aspekte der Kultur- und Kreativwirtschaft nicht ausreichend analysiert und unterstützt werden; betont, dass die Sammlung statistischer Daten in diesen Sektoren auf allen Ebenen unzureichend ist und dass die Lage auf regionaler und lokaler Ebene am schlimmsten ist; betont, dass die Auswirkungen von IKT auf die Kultur- und Kreativwirtschaft analysiert werden müssen, damit sie sich an das neue technologische Umfeld anpassen und an die technologischen Entwicklungen anknüpfen kann;

76. betont, dass die KKW, vor allem KMU, insbesondere durch die Förderung des Kulturerbes, den Tourismus und die Exzellenzzentren eine starke Hebelwirkung für das Wachstum und die Entwicklung auf lokaler, regionaler und grenzübergreifender (mitgliedstaatlicher) Ebene hat, indem sie die Attraktivität der Regionen – unter besonderer Berücksichtigung der Regionen mit einem bedeutenden Kulturerbe –, die Umstrukturierung des sozioökonomischen Gefüges, das Aufkommen neuer Tätigkeiten und die Schaffung stabiler und nachhaltiger Arbeitsplätze fördert; weist darauf hin, dass dies insbesondere für die Tourismusbranche gilt, da Städte und Regionen mit einem starken Kultursektor besonders attraktiv für Reisende sind;

77. unterstreicht die Bedeutung von Bildungssystemen zur Förderung der Kreativität von jüngster Kindheit an und zur Unterstützung künstlerischer und kultureller Bildung durch die Förderung eines Interesses an der Arbeit und den Erzeugnissen der Kreativwirtschaft während der Primär- und Sekundarschulausbildung; betont, dass lokale und regionale Gebietskörperschaften in diesem Prozess der Behandlung von Kultur und Kreativität als einem integralen Bestandteil regionaler und städtischer Entwicklung eine wichtige erzieherische und kulturelle Rolle spielen sollten, da sie oft für die Vorschulerziehung und die Grundschulbildung zuständig sind; betont die Bedeutung nicht formeller Schulung zum Erwerb von Fähigkeiten Erwachsener, um sich an einen sich ständig verändernden Arbeitsmarkt anzupassen.

78. hebt hervor, dass die Mittel, die im Rahmen des künftigen MFR zur Verfügung stehen, insbesondere im Rahmen des ESF und des EFRE, dazu verwendet werden sollten, einen Beitrag zur Stärkung der Kultur- und Kreativwirtschaft sowie der nationalen, regionalen und lokalen institutionellen und administrativen Kapazität zur Zusammenarbeit zu leisten, wodurch die wirtschaftlichen, sozialen, bildungspolitischen und kulturellen Vorteile der Kultur- und Kreativwirtschaft gesteigert werden können; macht auf die Regionen in äußerster Randlage aufmerksam, in denen der Aufbau und die Entwicklung der Kultur- und Kreativwirtschaft komplizierter sind;

79. ist deshalb der Ansicht, dass die durch bestimmte regionale oder nationale Beihilfen für die Filmwirtschaft auferlegten territorialen Auflagen dazu beitragen, diese Verbindung zwischen Kultur und Region zu wahren, und gemäß den in der Mitteilung zur Filmwirtschaft aus dem Jahr 2001[17] vorgesehenen Kriterien beibehalten werden sollten;

80. stellt fest, dass die KKW starken Veränderungen unterliegt und Clusterbildung ermöglicht, die Fortschritt und Entwicklung in den Städten und Regionen antreibt;

81. weist auf die Tatsache hin, dass die Kultur- und Kreativwirtschaft dazu beiträgt, Europas immenses kulturelles, historisches und architektonisches Erbe zu bewahren und zu verbessern; betont die Bedeutung des beweglichen Kulturerbes, also von Artefakten als einem Produkt menschlicher Kreativität in der gesamten Geschichte bis zum heutigen Tag; betont, dass die KKW für die Entwicklung der Tourismusindustrie der EU wichtig und von unschätzbarem Interesse für Touristen sowohl aus der EU als auch aus Ländern außerhalb der EU ist; glaubt, dass die KKW angesichts ihres Mehrwertes aus dem künftigen EU-Haushalt und durch Dokumente der nationalen und regionalen Programmplanung, die für den Zeitraum 2014-2020 aufgestellt werden, stark unterstützt werden sollte, da sie wichtige wirtschaftliche Möglichkeiten mit sich bringt;

82. weist darauf hin, dass das nationale Erbe erhalten und das Kulturerbe einer Region im In- und Ausland gefördert werden müssen;

83. ist der Auffassung, dass kreative Menschen, Produkte und Dienstleistungen als Teil der kulturellen Vielfalt der EU die Grundlage für einen starken europäischen Binnenmarkt und hoch entwickelte Regionen sowie für lokale Volkswirtschaften bilden sollten, in denen sie zur Schaffung neuer wirtschaftlicher Aktivitäten und neuer Arbeitsplätze beitragen können; fordert, dass die Kultur- und Kreativwirtschaft stärker dafür eingesetzt wird, neue Investitionen und vielfältige Talente nach Europa zu locken; betont, dass Unternehmer in der KKW keinen leichten Zugang zu Finanzierungen haben; fordert die Mitgliedstaaten auf, angemessene soziale und steuerliche Maßnahmen zu ergreifen, um die Kreativwirtschaft zu unterstützen, und neue Geschäftsmodelle zu unterstützen, die an den europäischen Markt angepasst sind, die die Mobilität von Künstlern und Menschen, die in der Kultur- und Kreativwirtschaft arbeiten, ermöglichen und ihnen dabei helfen würden, Hindernisse im Zusammenhang mit unterschiedlichen Steuer- oder Sozialsystemen oder mit Sprachbarrieren zu überwinden, sowie ein besseres Verständnis zwischen Ländern und Kulturen zu fördern;

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o        o

84. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

  • [1]  ABl. L 201 vom 25.7.2006, S. 15.
  • [2]  ABl. C 311 vom 21.12.2007, S. 7.
  • [3]  ABl. C 287 vom 29.11.2007, S. 1.
  • [4]  ABl. L 372 vom 27.12.2006, S. 1.
  • [5]  ABl. L 327 vom 24.11.2006, S. 12.
  • [6]  ABL. C 247 E vom 15.10.2009, S. 32.
  • [7]  ABL. C 125 E vom 22.5.2008, S. 223.
  • [8]  ABL. C 247 E vom 15.10.2009, S. 25.
  • [9]  Dok. 8749/1/09 REV 1 und 8749/1/09 REV 1 COR 1.
  • [10]  ABL. C 377 E vom 7.12.2012, S. 135.
  • [11]  ABL. C 377 E vom 7.12.2012, S. 142.
  • [12]  Dok. 17566/12.
  • [13]  CdR 2391/2012.
  • [14]  SWD(2012)0286.
  • [15]  COM(2012)0537.
  • [16]  ABl. L 95 vom 15.4.2010, S. 1. Berichtigung veröffentlicht in ABl. L 263 vom 6.10.2010, S. 15.
  • [17]  ABl. C 43 vom 16.2.2002, S. 6.

BEGRÜNDUNG

Die Kreativ- und Kulturwirtschaft (KKW) setzt sich aus vielen heterogenen Einrichtungen von sehr unterschiedlicher Größe zusammen, die in ganz verschiedenen Bereichen tätig sind, wie etwa Architektur, Kunsthandwerk, Kulturerbe, Design, Festivals, Kino, Fernsehen, Musik, bildende Kunst, darstellende Kunst, Archive und Bibliotheken, Verlagswesen und auch Radio. Gemäß dem Bericht 2010 über die europäische Wettbewerbsfähigkeit generiert dieser Sektor bis zu 4,5 % des BIP und 8,5 Millionen Arbeitsplätze in der Europäischen Union. Mehrere Studien bestätigen die wirtschaftliche Bedeutung dieses Sektors, der in einem Europa, das von der wirtschaftlichen Rezession schwer getroffen wurde, eine Wachstumsrate aufweist, die über dem Durchschnitt liegt.

Dieser Sektor spielt auch eine entscheidende Rolle als Katalysator und Drehscheibe für Innovation, deren Spillover-Effekte nicht allein auf die Welt der Kultur und des kreativen Schaffens beschränkt sind, sondern sich auf zahlreiche Wirtschaftssektoren erstrecken. Als Botschafter eines dynamischen und strahlenden Europas steht die Kultur- und Kreativwirtschaft heute vor zahlreichen Herausforderungen, die sich aus dem digitalen Umbruch, der Globalisierung, der starken kulturellen und sprachlichen Zersplitterung der Märkte und der Schwierigkeit ergeben, die sie beim Zugang zu Kapital hat.

Angesichts dieser Herausforderungen ist es heute wichtig, die öffentliche und politische Debatte und Einstellung zur Kultur- und Kreativwirtschaft zu verändern. Es ist an der Zeit zu zeigen, dass diese Sektoren Werte und Arbeitsplätze schaffen, die im Allgemeinen nicht ausgelagert werden können, dass ihr Beitrag zur gesellschaftlichen Wertschöpfung reell ist und dass sie es sind, die für die digitale Zukunft Europas sorgen können.

Vorschlag der Kommission

Die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Die Kultur- und Kreativwirtschaft als Motor für Wachstum und Beschäftigung in der EU unterstützen“[1] ist eine Fortführung des im Jahr 2010 veröffentlichten Grünbuchs über die Kultur- und Kreativindustrien und der öffentlichen Konsultation, die sich im Jahre 2011 angeschlossen hat. In dieser Mitteilung wird eine neue Strategie vorgestellt, durch die das Potenzial dieser Sektoren hinsichtlich wirtschaftlicher Expansion und sozialen Zusammenhalts erschlossen werden soll. Die Rolle als Motor, die diese Kultur- und Kreativwirtschaft bei der sozioökonomischen Entwicklung der Europäischen Union spielen kann, wird heutzutage immer noch nicht in vollem Umfang anerkannt.

In der Mitteilung werden einige Initiativen erwähnt, durch die für ein modernes Regelungsumfeld geworben werden soll, das Potenzial dieser Sektoren hinsichtlich Wettbewerbsfähigkeit und Ausfuhr gestärkt werden soll und die Spillover-Effekte auf die gesamte Wirtschaft maximiert werden sollen.

Darüber hinaus erstellt die Kommission eine Liste von Empfehlungen, deren Ziel es ist, günstige Bedingungen zu schaffen, damit die Kreativ- und Kulturwirtschaft erblühen kann. Dies erfolgt anhand von sechs Schwerpunkten: Entwicklung von Qualifikationen, Zugang zu Kapital, Verbreitung neuer Unternehmensmodelle, Ausweitung des Publikums, Zugang zu den internationalen Märkten und Stärkung der Verbindungen zu den anderen Sektoren.

Durch diese Mitteilung zeigt die Kommission ihre Bereitschaft, die Kreativ- und Kulturwirtschaft als einen Vektor zu benutzen, durch den eine engere Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Tätigkeitsbereichen gefördert werden kann, insbesondere Kultur, Bildung, Industrie, Wirtschaft, Tourismus, Stadt- und Regionalentwicklung sowie Raumplanung.

Was die finanziellen Ressourcen anbelangt, beabsichtigt die Kommission, sich auf die europäischen Fonds zu stützen, um die diesen Sektoren gewährten Beihilfen anzuheben, insbesondere dank des Programms „Kreatives Europa“, das mit 1,8 Milliarden Euro für den Zeitraum 2014-2020 ausgestattet ist, sowie auf die Fonds, die für die Kohäsionspolitik bestimmt sind.

Standpunkt der Berichterstatterin

Die Berichterstatterin begrüßt den Vorschlag der Kommission, die Überlegungen darüber anzufachen, welche Maßnahmen zu ergreifen sind, um die notwendige Dynamik zu erzeugen, damit die Kreativ- und Kulturwirtschaft zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung in der Europäischen Union unterstützt wird.

Sie schließt sich der Kommission an, wenn sie die Mitgliedstaaten auf allen territorialen Ebenen und gegebenenfalls im Verbund mit allen relevanten öffentlichen und privaten Stakeholdern auffordert, die in ihrer Mitteilung genannten Maßnahmen zu ergreifen.

Allerdings bedürfen einige Elemente des Vorschlags wahrscheinlich noch Verbesserungen und Klarstellungen. Dabei handelt es sich um Folgendes:

1. Die Schaffung von Bedingungen, die notwendig sind, damit die Kreativ- und Kulturwirtschaft erblühen kann

Die Berichterstatterin bedauert, dass es keine sehr präzise Definition dieser Sektoren gibt und dass verlässliche Statistiken fehlen. Insofern wäre es wünschenswert, zum einen eine genaue Studie der Kreativ- und Kulturwirtschaft durchzuführen, die durch zahlenmäßige Daten für jeden Sektor und Unter-Sektor konsolidiert ist, um dem Gesamtbeitrag der KKW zur europäischen Wirtschaft Wertschätzung zuteil werden zu lassen, insbesondere hinsichtlich direkter und indirekter Arbeitsplätze und der Wirtschaftstätigkeit (Umsatz) im gesamten europäischen Territorium, und zum anderen Monographien zu erstellen, in denen die verschiedenen Sektoren der KKW beschrieben werden, um hervorzuheben, wie wichtig die tägliche Nutzung dieser Sektoren ist, welches wirtschaftliche Gewicht jeder dieser Sektoren hinsichtlich direkter und indirekter Arbeitsplätze hat, und wie sie digital verankert sind.

2. Die Bedeutung von Bildung und Ausbildung

Die Berichterstatterin fordert nachdrücklich, dass die Sichtbarkeit der Kreativ- und Kulturwirtschaft, die Europa kulturell so unverwechselbar macht, auf der Ebene der Union und der Mitgliedstaaten unterstützt und anerkannt wird. Sie ist auch der Auffassung, dass man für einen besseren Zugang zur Kultur und eine bessere Ausbildung im Bereich der Kultur von frühester Kindheit an sorgen muss.

Insofern schlägt sie vor, dass man auf die Sichtbarkeit der Fähigkeiten und Qualifikationen für akademische und berufliche Zwecke achtet, fordert mehr Synergien zwischen der Wirtschaft und den Ausbildungseinrichtungen und schlägt die Schaffung einer Plattform für Austausch, Bündnisse und Partnerschaften vor, um die Wettbewerbsfähigkeit dieser Sektoren zu verbessern, denn die Kreativ- und Kulturwirtschaft verfügt über eine Hebelwirkung im Zusammenhang mit Qualifikationen.

3. Finanzierung der Kreativ- und Kulturwirtschaft

Die Berichterstatterin fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sich die Tatsache bewusst zu machen, dass der Zugang zu Kapital für diese Sektoren ein wichtiges Problem ist. Deshalb ist es notwendig, einen günstigen rechtlichen und steuerlichen Rahmen zu schaffen, alle Werkzeuge und Programme zu nutzen, damit die Kreativ- und Kulturwirtschaft über diese Instrumente leichteren Zugang zu Kapital hat, und neue Finanzierungsmodelle zu finden und die Art und Weise zu ermitteln, wie sie begleitet werden müssen, denn jedem kreativen Werk liegt eine Risikobereitschaft zu Grunde. Europa muss Investoren dazu ermuntern, die Kreativ- und Kulturwirtschaft zu unterstützen.

4. Herausforderungen

Die Berichterstatterin stellt nicht in Abrede, dass die Herausforderungen in neue Perspektiven des Wachstums und der Beschäftigung umgewandelt werden müssen, und fordert, Hilfsmittel zu erfinden oder zu stärken, deren sich die Kreativ- und Kulturwirtschaft bedienen kann, um den Übergang zum digitalen Zeitalter und die Globalisierung besser zu meistern. Es ist von ausschlaggebender Bedeutung, das geistige Eigentum zu schützen und Instrumente im Bereich der Ausfuhr und der Internationalisierung zu schaffen, um die kulturelle Einmaligkeit Europas zu schützen. Es ist in der Tat notwendig, die KKW zu ermuntern, auf internationalen Märkten Präsenz zu zeigen bzw. sichtbarer zu werden, etwa durch den Aufbau internationaler Partnerschaften und Kooperationen mit Drittländern.

5. Lokale und regionale Entwicklung

Die Berichterstatterin meint, dass die KKW zum Glanz der Kultur und der Gebiete beiträgt, und empfiehlt den Mitgliedstaaten und über sie den lokalen Gebietskörperschaften, diesen Sektor zu fördern und zu unterstützen, der EU-weit vielfältige und effektive Auswirkungen hat. Es ist notwendig, das mehrdimensionale Ökosystem dieses Sektors zu berücksichtigen und Netzwerke für den Austausch von Erfahrungen aufzubauen, um die Beziehungen zwischen den Städten, der Kultur, dem kreativen Schaffen und der Wirtschaft zu stärken.

Fazit

Die Berichterstatterin ist davon überzeugt, dass es in Zeiten einer allgemeinen Wirtschaftskrise, die insbesondere unserem Gefühl der europäischen Zugehörigkeit gar nicht zuträglich ist, wesentlich ist, die Kreativ- und Kulturwirtschaft zu unterstützen, die zum Wachstum und zur Beschäftigung in Europa jetzt und in Zukunft beiträgt.

Sie verspürt den starken Wunsch, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten sich dessen wirklich bewusst sind und einen integrierten politischen Ansatz verfolgen, denn die Kultur darf nicht als ein isolierter Bereich betrachtet werden. Im Gegenteil verfügt die Kultur über eine Hebelwirkung, und die europäischen Kulturhauptstädte sind ein Labor dieser Integration.

Die Kreativ- und Kulturwirtschaft muss als Motor der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung genutzt werden, und durch sie wird auch eine nachhaltige Entwicklung angestrebt. Sie hat günstige Auswirkungen sowohl auf gesellschaftlichem als auch auf wirtschaftlichem Gebiet.

Angesichts der Tatsache, dass diese Sektoren neben ihrer Betonung einer nationalen Identität auch eine europäische oder gar internationale Dimension haben, wäre in einigen Fällen die Umsetzung von Gemeinschaftsprojekten über die Grenzen der betreffenden Mitgliedstaaten hinweg wünschenswert.

Man muss sich der Tatsache bewusst sein, dass die Kreativ- und Kulturwirtschaft offensichtlich einen Beitrag zur Stimulierung des Wachstums und zur Schaffung von Arbeitsplätzen leistet, und deshalb sind wir zuversichtlich, dass die betreffenden politischen Akteure in organisatorischer Hinsicht in der Lage sein werden, abgestimmt mit einem möglichst breiten Konsens zu agieren, um Europa wieder auf kreatives Schaffen und Kultur auszurichten, damit wir besser auf die neuen Herausforderungen vorbereitet sind, die sich in einer globalisierten Welt abzeichnen.

  • [1]  COM(2012) 0537.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für regionale Entwicklung (4.6.2013)

für den Ausschuss für Kultur und Bildung

zum Thema „Die Kultur- und Kreativwirtschaft als Motor für Wachstum und Beschäftigung in der EU unterstützen“
(2012/2302(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Oldřich Vlasák

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für regionale Entwicklung ersucht den federführenden Ausschuss für Kultur und Bildung, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  hebt den sektorübergreifenden Charakter der Kultur- und Kreativwirtschaft als einem attraktiven Kommunikationsmittel und die weltweite Bedeutung dieser Industriezweige nicht nur für die Weltwirtschaft, sondern auch für intelligentes und integratives Wachstum, Innovation, Unternehmertum, sozialen Zusammenhalt und gesellschaftliche Entwicklung hervor; betont die Tatsache, dass diese Sektoren über ein reichhaltiges lokales und regionales Potenzial für Wachstum verfügen, denn sie stellen neue Marktchancen für Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft und damit kulturelle Beschäftigung dar;

2.  betont, dass die Kultur- und Kreativwirtschaft Teil der nationalen sozioökonomischen Strategien und der EU-Strategien in diesem Bereich sein sollte; betont, dass eine weitere Abstimmung verschiedener Politikbereiche, einschließlich der Industrie-, Bildungs- und Innovationspolitik sowie der Politik in den Bereichen Fremdenverkehr, regionale, städtische und lokale Entwicklung sowie Raumordnung, notwendig ist; fordert auch die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip auf, die Kultur- und Kreativwirtschaft in ihre mittel- und langfristigen wirtschaftlichen Strategien einzubeziehen;

3.  hebt hervor, dass die Mittel, die im Rahmen des künftigen mehrjährigen Finanzrahmens zur Verfügung stehen, insbesondere im Rahmen des ESF und des EFRE, dazu verwendet werden sollten, einen Beitrag zur Stärkung der Kultur- und Kreativwirtschaft sowie der nationalen, regionalen und lokalen institutionellen und administrativen Kapazität zur Zusammenarbeit zu leisten, wodurch die wirtschaftlichen, sozialen, bildungspolitischen und kulturellen Vorteile der Kultur- und Kreativwirtschaft gesteigert werden können; macht auf die Regionen in äußerster Randlage aufmerksam, in denen der Aufbau und die Entwicklung der Kultur- und Kreativwirtschaft komplizierter sind;

4.  betont, dass die Kultur- und Kreativwirtschaft als eine Quelle von Potenzial im Hinblick auf mehr und bessere Arbeitsplätze in den Regionen in der Lage ist, zur sozialen und territorialen Integration beizutragen; fürchtet, dass diese Aspekte der Kultur- und Kreativwirtschaft nicht ausreichend analysiert und unterstützt werden; betont, dass die Sammlung statistischer Daten in diesen Sektoren auf allen Ebenen unzureichend ist und dass die Lage auf regionaler und lokaler Ebene am schlimmsten ist; betont, dass die Auswirkungen von IKT (Informations- und Kommunikationstechnologie) auf die Kultur- und Kreativwirtschaft analysiert werden müssen, damit sich diese Sektoren an das neue technologische Umfeld anpassen und mit den technologischen Entwicklungen verbinden können;

5.  ist der Auffassung, dass kreative Menschen, Produkte und Dienstleistungen als Teil der kulturellen Vielfalt der EU die Grundlage für einen starken europäischen Binnenmarkt und hoch entwickelte Regionen sowie für lokale Volkswirtschaften bilden sollten, in denen sie zur Schaffung neuer wirtschaftlicher Aktivitäten und neuer Arbeitsplätze beitragen können; fordert, dass die Kultur- und Kreativwirtschaft stärker dafür eingesetzt wird, neue Investitionen und vielfältige Talente nach Europa zu locken; betont, das Unternehmer in der Kultur und Kreativwirtschaft keinen leichten Zugang zu Finanzmitteln haben; fordert die Mitgliedstaaten auf, angemessene soziale und steuerliche Maßnahmen zu ergreifen, um die Kreativwirtschaft zu unterstützen, und neue Geschäftsmodelle zu unterstützen, die an den europäischen Markt angepasst sind, die die Mobilität von Künstlern und Menschen, die in der Kultur- und Kreativwirtschaft arbeiten, ermöglichen und ihnen dabei helfen würden, Hindernisse im Zusammenhang mit unterschiedlichen Steuer- oder Sozialsystemen oder mit Sprachbarrieren zu überwinden, sowie ein besseres Verständnis zwischen Ländern und Kulturen zu fördern;

6.  glaubt, dass unterschiedliche Kompetenzen, die durch diese Wirtschaftszweige abgedeckt werden, und die Interaktion zwischen Kreativen und Technologien oft lokale Wurzeln haben und dadurch unterstützt werden sollten, dass lokale und regionale Plattformen, Netze, Cluster, Gründungszentren und Partnerschaften eingerichtet werden, durch die Synergien gefördert, ein Beitrag zur Suche nach Mechanismen, um Kreativität und Innovation zu finanzieren, geleistet und die Verwaltung offener Stellen und Finanzierungsmöglichkeiten unterstützt würden;

7.  weist auf die Tatsache hin, dass die Kultur- und Kreativwirtschaft dazu beiträgt, Europas immenses kulturelles, historisches und architektonisches Erbe zu bewahren und zu verbessern; betont die Bedeutung des beweglichen Kulturerbes, d. h. Artefakte als einem Produkt menschlicher Kreativität in der gesamten Geschichte bis zum heutigen Tag; betont, dass die Kultur- und Kreativwirtschaft für die Entwicklung der Tourismusindustrie der EU wichtig und von unschätzbarem Interesse für Touristen sowohl aus der EU als auch aus Ländern außerhalb der EU ist; glaubt, dass die Kultur- und Kreativwirtschaft angesichts ihres Mehrwertes aus dem künftigen EU-Haushalt und durch nationale und regionale Programmplanungsdokumente, die für den Zeitraum 2014-2020 aufgestellt werden, stark unterstützt werden sollte, da sie wichtige wirtschaftliche Möglichkeiten mit sich bringt;

8.  unterstreicht die Bedeutung von Bildungssystemen zur Förderung der Kreativität von jüngster Kindheit an und zur Unterstützung künstlerischer und kultureller Bildung durch die Förderung eines Interesses an der Arbeit und den Erzeugnissen der Kreativwirtschaft während der Primär- und Sekundarschulausbildung; betont, dass lokale und regionale Gebietskörperschaften in diesem Prozess der Behandlung von Kultur und Kreativität als einem integralen Bestandteil regionaler und städtischer Entwicklung eine wichtige erzieherische und kulturelle Rolle spielen sollten, da sie oft für die Vorschulerziehung und die Grundschulbildung zuständig sind; betont die Bedeutung nicht formeller Schulung zum Erwerb von Fähigkeiten Erwachsener, um sich an einen sich ständig verändernden Arbeitsmarkt anzupassen.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

30.5.2013

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

41

0

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Luís Paulo Alves, Jean-Jacob Bicep, John Bufton, Nikos Chrysogelos, Francesco De Angelis, Danuta Maria Hübner, Filiz Hakaeva Hyusmenova, Vincenzo Iovine, María Irigoyen Pérez, Seán Kelly, Mojca Kleva Kekuš, Constanze Angela Krehl, Petru Constantin Luhan, Iosif Matula, Erminia Mazzoni, Ana Miranda, Jens Nilsson, Jan Olbrycht, Wojciech Michał Olejniczak, Markus Pieper, Tomasz Piotr Poręba, Georgios Stavrakakis, Csanád Szegedi, Nuno Teixeira, Lambert van Nistelrooij, Oldřich Vlasák, Kerstin Westphal, Hermann Winkler, Joachim Zeller, Elżbieta Katarzyna Łukacijewska

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Martina Anderson, Vasilica Viorica Dăncilă, Karin Kadenbach, Lena Kolarska-Bobińska, Elisabeth Schroedter, Patrice Tirolien, Evžen Tošenovský, Manfred Weber, Iuliu Winkler

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Albert Deß, Takis Hadjigeorgiou, Katarína Neveďalová

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

18.6.2013

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

24

0

4

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Zoltán Bagó, Lothar Bisky, Piotr Borys, Jean-Marie Cavada, Silvia Costa, Santiago Fisas Ayxela, Mary Honeyball, Petra Kammerevert, Emma McClarkin, Emilio Menéndez del Valle, Marek Henryk Migalski, Katarína Neveďalová, Doris Pack, Chrysoula Paliadeli, Monika Panayotova, Marie-Thérèse Sanchez-Schmid, Marietje Schaake, Marco Scurria, Hannu Takkula, László Tőkés, Helga Trüpel, Sabine Verheyen, Milan Zver

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

François Alfonsi, Liam Aylward, Ivo Belet, Nadja Hirsch, Iosif Matula, Georgios Papanikolaou, Kay Swinburne, Inês Cristina Zuber