BERICHT über das Thema „Vorausplanung der Politik und langfristige Trends: Auswirkungen des Kapazitätsaufbaus auf den Haushalt“
16.7.2013 - (2012/2290(INI))
Haushaltsausschuss
Berichterstatter: James Elles
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Thema „Vorausplanung der Politik und langfristige Trends: Auswirkungen des Kapazitätsaufbaus auf den Haushalt“
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2013[1] und insbesondere auf die vorbereitende Maßnahme „Schaffung eines interinstitutionellen Systems zur Ermittlung langfristiger Entwicklungstendenzen“ im Haushaltsplan 2013,
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, insbesondere auf Artikel 54 Absatz 2 Buchstaben a, b und e, und auf ihre Durchführungsbestimmungen,
– unter Hinweis auf den ESPAS-Bericht (ESPAS – Europäisches System für strategische und politische Analysen) des Instituts der Europäischen Union für Sicherheitsstudien (EUISS) mit dem Titel „Global Trends 2030 – Citizens in an Interconnected and Polycentric World“ (Globale Trends 2030 – Bürger in einer vernetzten und polyzentrischen Welt)[2],
– gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für regionale Entwicklung und des Ausschusses für konstitutionelle Fragen (A7-0265/2013),
A. in der Erwägung, dass wir in einer Zeit des schnellen Wandels leben, was hinsichtlich der Machtverhältnisse, des demographischen Wandels, des Klimawandels, der Verstädterung und der Technologie offensichtlich ist, und in der Erwägung, dass sich die politischen Entscheidungsträger aller Zuständigkeitsbereiche daher stärker um eine Untersuchung und Überwachung wichtiger globaler Trends bemühen müssen,
B. in der Erwägung, dass die Kommission auf Initiative des Parlaments gemäß dem Haushaltsplan der EU für 2010 ein auf zwei Jahre angelegtes Pilotprojekt zur Sondierung der Möglichkeiten für die Schaffung eines „interinstitutionellen Systems zur Ermittlung langfristiger Entwicklungstendenzen in wichtigen politischen Fragen, denen sich die EU gegenübersieht“, durchführen sollte,
C. in der Erwägung, dass das Projekt gemäß dem Haushaltsplan der EU für 2012 als vorbereitende Maßnahme für den Zeitraum 2012-2014 in die nächste Phase übergehen durfte, um bis Ende 2014 durch die Förderung einer „engeren Arbeitsbeziehung zwischen den für Forschung zuständigen Stellen der einzelnen Organe und Einrichtungen der Union, die mit der Analyse der mittel- und langfristigen politischen Tendenzen befasst sind“, ein reibungslos funktionierendes „Europäisches System für strategische und politische Analysen“ (ESPAS) einzurichten, an dem alle relevanten EU-Organe beteiligt sind[3],
D. in der Erwägung, dass den EU-Organen durch die Schaffung eines nachhaltigen interinstitutionellen Systems auf Verwaltungsebene zur Ermittlung und Erfassung wichtiger Trends, die voraussichtlich für das zukünftige politische Umfeld von Bedeutung sind, dabei geholfen würde, sich auf Herausforderungen vorzubereiten und darauf zu reagieren und kohärente strategische Optionen für die kommenden Jahre festzulegen,
E. in der Erwägung, dass ein solches bewährtes und anerkanntes System als Grundlage für Überlegungen im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplans der EU und der Festlegung von politischen Prioritäten für ein oder mehrere Jahre sowie der direkteren Verknüpfung von Finanzmitteln und politischen Zielen dienen könnte,
F. in der Erwägung, dass die Teilhabe von Frauen nur durch die Anerkennung und wirksame Umsetzung ihrer Rechte verbessert werden kann; in der Erwägung, dass mit dem ESPAS-System auch die Herausforderungen bei der Förderung der Gleichstellung der Geschlechter (von der politischen Teilhabe bis zur Bekämpfung jeder Form von Diskriminierung von Frauen) wirksam analysiert werden könnten,
G. in der Erwägung, dass in dem ersten, von der EUISS in Auftrag gegebenen ESPAS-Bericht „Global Trends 2030 – Citizens in an Interconnected and Polycentric World“ (Globale Trends 2030 – Bürger in einer vernetzten und polyzentrischen Welt) mehrere globale Trends ermittelt wurden, die die Welt in den kommenden Jahrzehnten voraussichtlich prägen werden,
H. in der Erwägung, dass diese Trends insbesondere Folgendes umfassen: die Stärkung der Gestaltungsmacht des Einzelnen, die teilweise durch den technologischen Wandel gefördert wird, die stärkere Schwerpunktsetzung auf nachhaltige Entwicklung vor dem Hintergrund zunehmender Ressourcenknappheit und dauerhafter Armut, welche durch die Auswirkungen des Klimawandels verschärft werden, und die Entstehung eines internationalen Systems, das sich durch eine Machtverlagerung weg von den Staaten auszeichnet und immer größere Governance-Lücken aufweist, da die traditionellen Mechanismen für zwischenstaatliche Beziehungen den Anforderungen der Bürger nicht mehr ausreichend entsprechen,
1. ist der Ansicht, dass eine kohärente und wirksame EU-Politik immer stärker von der rechtzeitigen Ermittlung der langfristigen globalen Trends abhängen wird, die die Herausforderungen und Optionen beeinflussen, denen sich die Union in einer immer komplexeren und verflochteneren Welt gegenübersieht;
2. betont die Bedeutung einer effektiven Zusammenarbeit der EU-Organe zur Überwachung und Analyse dieser langfristigen Trends und der Zusammenarbeit und Vernetzung mit anderen Beteiligten in Drittstaaten, darunter die größere Forschungsgemeinschaft innerhalb und außerhalb der Europäischen Union, die an ähnlichen Themen interessiert sind; betont in diesem Zusammenhang, dass der Prozess zur Entwicklung effektiver Kapazitäten für die Bereitstellung von unabhängigen, qualitativ hochwertigen interinstitutionellen Analysen und Ratschlägen zu wichtigen Trends, denen sich die politischen Entscheidungsträger im EU-System gegenübersehen, weitergeführt werden muss;
3. weist darauf hin, dass nach dem Subsidiaritätsprinzip eine Vielzahl öffentlicher Stellen für die Ausarbeitung langfristiger sozioökonomischer Strategien und die Umsetzung der Politik in der EU zuständig ist, beispielsweise die EU-Organe, die Ministerien der Mitgliedstaaten, die Abteilungen regionaler oder lokaler Behörden und spezifische Einrichtungen; macht darauf aufmerksam, dass neben den öffentlichen Stellen der Mitgliedstaaten und der EU-Organe auch die Wirtschafts- und Sozialpartner, nichtstaatliche Organisationen und weitere Interessenvertreter an der Ausarbeitung langfristiger Strategien beteiligt sind; hebt deshalb hervor, dass die Politik auf mehreren Ebenen gestaltet werden sollte;
4. betont, dass die Kohäsionspolitik schon allein wegen ihres mehrjährigen, langfristigen und horizontalen Zuschnitts ein Politikbereich ist, in dem die Vorausplanung eine wichtige Rolle spielt, und dass der Kohäsionspolitik aufgrund ihres erheblichen Anteils am EU-Haushalt bei der vorausschauenden Haushaltsplanung stets herausragende Bedeutung beizumessen ist;
5. ist der Ansicht, dass die Ausarbeitung von Maßnahmen in der Kohäsionspolitik und weiteren Politikbereichen immer stärker davon abhängt, dass langfristige globale Tendenzen rechtzeitig erkannt werden; nimmt in diesem Zusammenhang diverse vorausschauende Berichte zur Kenntnis, wie den Bericht „Projekt Europa 2030“ (den Bericht der Reflexionsgruppe an den Europäischen Rat über die Zukunft der EU 2030) und den Bericht des Instituts der Europäischen Union für Sicherheitsstudien mit dem Titel „Global Trends 2030 – Citizens in an Interconnected and Polycentric World“ (Globale Trends 2030 – Bürger in einer vernetzten und polyzentrischen Welt) im Rahmen des Projekts „Europäisches System für strategische und politische Analysen“ (ESPAS); empfiehlt, sich bei derartigen Initiativen für Berichte enger abzustimmen;
6. fordert die Berücksichtigung des Aspekts der Gleichstellung der Geschlechter bei der Bewertung der langfristigen globalen Trends und in zukünftigen Berichten, um Menschenrechtsverletzungen, Diskriminierung und Armut zu bekämpfen;
7. begrüßt insbesondere die bisherigen Ergebnisse des Pilotprojekts (2010-2011) und der vorbereitenden Maßnahme (2012-2014) auf Verwaltungsebene zur Entwicklung eines Europäischen Systems für strategische und politische Analysen (ESPAS), um langfristige Entwicklungstendenzen in wichtigen Fragen, denen sich die Union gegenübersieht, zu ermitteln, und empfiehlt nachdrücklich, diesen Prozess auch nach Ende der aktuellen vorbereitenden Maßnahme weiterzuführen; vertritt die Auffassung, dass Bedienstete aller relevanten Organe und Einrichtungen der EU – auch des Ausschusses der Regionen – in ein solches System einbezogen werden sollten; ist der Ansicht, dass dieses Berichtssystem Gegenstand einer Diskussion sein sollte, an der alle relevanten Interessengruppen, Unternehmen und nichtstaatlichen Organisationen beteiligt sind;
8. fordert die vier derzeit am ESPAS-Prozess beteiligten Organe und Einrichtungen (die Kommission, das Parlament, den Rat und den Europäischen Auswärtigen Dienst) auf, eine interinstitutionelle Vereinbarung zu erarbeiten und zu unterzeichnen, die möglichst im Frühling 2014 geschlossen werden sollte, wobei sich alle Partner verpflichten würden, die Vereinbarung einzuhalten und sich durchgehend daran zu beteiligen;
9. betont, dass die beteiligten Organe und Einrichtungen in ihrem jeweiligen Haushaltsplan in Übereinstimmung mit der Haushaltsordnung, insbesondere Artikel 54 Buchstabe e, und im Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens die notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen für das ESPAS-System vorsehen müssen, damit dieses System in den kommenden Jahren haushaltsneutral entwickelt werden kann; betont, dass die EU-Organe in Personal investieren müssen, das über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt, um umfassend zur Analyse und Überwachung der globalen Trends beitragen, Optionen erkennen und auf die spezifischen Bedürfnisse jedes EU-Organs zugeschnittene Empfehlungen für Maßnahmen aussprechen zu können;
10. fordert nachdrücklich, dass das ESPAS-System durch ein ordnungsgemäß zusammengesetztes interinstitutionelles Gremium geleitet und überwacht wird, welches das Mandat und die Prioritäten für das ESPAS-System festlegen und Direktoren oder sonstige Mitarbeiter benennen würde und in dem das Parlament, sofern es dies wünscht, durch Mitglieder vertreten wird (es gilt als vereinbart, dass die genaue Arbeit des ESPAS-Systems im Rahmen des Mandats auf unabhängiger Grundlage ausgeführt werden sollte);
11. begrüßt die Absicht, den ESPAS-Prozess zu verwenden und sein globales Netzwerk als Grundlage zu nutzen, um ein globales Online-Verzeichnis für Dokumente und Material aus verschiedenen Quellen zu mittel- und langfristigen Trends zu erstellen, das für die politischen Entscheidungsträger und Bürger der ganzen Welt frei zugänglich ist;
12. begrüßt die Tatsache, dass die engere Verwaltungszusammenarbeit zwischen den EU-Organen aufgrund des ESPAS-Prozesses die Erstellung einer Vorausschau im Rahmen der vorbereitenden Maßnahme zur Folge haben wird, in der die langfristigen Trends und ihre Folgen für die Herausforderungen und Optionen für die Union im Zeitraum 2014-2019 analysiert werden und die 2014 den künftigen Präsidenten der Organe vorgelegt werden soll; ist der Ansicht, dass dieses Vorhaben erfolgreich ist und mindestens alle fünf Jahre wiederholt werden sollte;
13. ist der Überzeugung, dass ein ständiges System, mit dem mittel- und langfristige Trends regelmäßig analysiert und den EU-Organen zur Förderung eines strategischeren Beschlussfassungsprozesses mitgeteilt werden sollen, Vorschriften für die Vorlage eines jährlichen „strategischen Trendberichts“ für die Organe vor der Aussprache über die Lage der Union sowie Vorschriften für die Veröffentlichung des Jahresarbeitsprogramms der Kommission umfassen sollte, um das sich ändernde Muster langfristiger Trends zu überwachen und zu bewerten und um der Haushaltsbehörde im Vorfeld der Verhandlungen über einen mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) für den Zeitraum nach 2020 und für eine Halbzeitbilanz des Mehrjährigen Finanzrahmens 2014-2020 spezifische Informationen zur Verfügung zu stellen;
14. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Bericht dem Rat, der Kommission und dem Europäischen Auswärtigen Dienst zu übermitteln.
- [1] ABl. L 66 vom 8.3.2013, S. 1.
- [2] 27. April 2012; http://www.iss.europa.eu/uploads/media/ESPAS_report_01.pdf.
- [3] http://europa.eu/espas/pdf/espas-preparatory-action-amendment_en.pdf.
BEGRÜNDUNG
„Das ESPAS-System setzt ein starkes politisches Zeichen, dass die Europäische Union bereit ist, über institutionelle Grenzen hinauszublicken und sogar über interne und externe Grenzen hinauszugehen, um zukünftige Entwicklungen und neue Herausforderungen gemeinsam in Angriff zu nehmen.“ José Manuel Barroso, Präsident der Europäischen Kommission.
1. Haushaltspolitischer Hintergrund
In der Haushaltsordnung werden in Artikel 54 Absatz 2 Buchstabe a und b die Begriffe „Pilotprojekt“ und „vorbereitende Maßnahme“ sowie deren Zweck definiert. Pilotprojekte sind Projekte experimenteller Art, mit denen Durchführbarkeit und Nutzen einer Maßnahme bewertet werden. Vorbereitende Maßnahmen sind Maßnahmen in den Anwendungsbereichen des EG-Vertrags, des EAG-Vertrags und des Titels VI EU-Vertrag, die auf die Erarbeitung von Vorschlägen für künftige Maßnahmen abstellen.
Der Haushaltsplan der EU für 2010 enthielt einen gemeinsam mit dem Rat als zweitem Organ der Haushaltsbehörde angenommenen Vorschlag des Europäischen Parlaments (vorgelegt von seinem Haushaltsausschuss) für ein Pilotprojekt „zur Schaffung eines interinstitutionellen Systems zur Ermittlung langfristiger Entwicklungstendenzen in wichtigen politischen Fragen, denen sich die EU gegenübersieht. Mit einem solchen System sollten gemeinsame Analysen zu möglichen Entwicklungen in wichtigen Bereichen erstellt werden, die dann den politischen Entscheidungsträgern zur Verfügung gestellt werden“[1].
Nach dem erfolgreichen Abschluss des Pilotprojekts haben die beiden Teile der Haushaltsbehörde auf Initiative des Parlaments im Haushaltsplan für 2012 vereinbart, die Weiterführung des Projekts als vorbereitende Maßnahme für den drei Jahre überspannenden Zeitraum 2012-2014 zu genehmigen. Zweck der Maßnahme ist die „Schaffung eines interinstitutionellen Systems zur Ermittlung langfristiger Entwicklungstendenzen in wichtigen politischen Fragen, denen sich die Europäische Union gegenübersieht. Mit einem solchen System sollten gemeinsame Analysen zu möglichen Entwicklungen in wichtigen Bereichen erstellt werden, die dann den politischen Entscheidungsträgern zur Verfügung gestellt werden. Zur Verwirklichung dieses Ziels sollte gegenwärtig im Einzelnen erörtert werden, wie die gezielten Verfahren zur Förderung einer engeren Arbeitsbeziehung zwischen den für Forschung zuständigen Stellen der einzelnen Organe und Einrichtungen der Europäischen Union, die mit der Analyse der mittel- und langfristigen politischen Tendenzen erfasst sind, konzipiert werden sollen“[2].
2. Analyse der langfristigen Trends
Die Europäische Union und die ganze Welt erleben eine Zeit des schnellen Wandels und der Veränderungen, insbesondere im Bereich Machtverhältnisse, Demographie, Klima, Verstädterung und Technologie. In den kommenden Jahren werden die Komplexität und Ungewissheit noch zunehmen, wobei die Multipolarität der globalisierten Welt, die Governance auf mehreren Ebenen und die vielen Akteure, die bei der Gesetzgebung und in der Politik interagieren, zu einem neuen und herausfordernderen globalen Umfeld beitragen.
Die Entwicklung dieses neuen globalen Umfelds wird ungewisser als üblich verlaufen. Die Überwachung der globalen Trends wird ein grundlegender Aspekt der Fähigkeit der EU sein, sich auf die zukünftigen Herausforderungen vorzubereiten und auf sie zu reagieren. Es wird daher immer wichtiger, dass Entscheidungsträger in die Überwachung, Untersuchung und Analyse wichtiger Trends investieren und bei der Suche nach Lösungen für neue komplexe Herausforderungen im Bereich der Politik vorausplanend denken. Die meisten Regierungen in den größten Hauptstädten der Welt haben mit verwaltungstechnischer Unterstützung verschiedene Kapazitäten für die Vorausschau entwickelt. Vor der ESPAS-Initiative gab es in den EU-Organen jedoch keinen koordinierten Ansatz dafür.
Prognosen sollen nicht nur künftige Trends offenbaren, sondern auch eine Konzentration auf das, was heute wichtig ist, erlauben. Ein besseres Verständnis der globalen Veränderungen sollte dabei helfen, der Europäischen Union Informationen und Analysen zur Verfügung zu stellen, die ihr sachkundigere Entscheidungen in Fragen von wesentlicher Bedeutung ermöglichen.
3. Konzept des ESPAS-Systems
Ziel des Pilotprojekts und der vorbereitenden Maßnahme ist die Schaffung eines interinstitutionellen Systems zur Ermittlung langfristiger Entwicklungstendenzen in wichtigen internen und externen politischen Fragen, die voraussichtlich die Zukunft prägen werden und die die Europäische Union bei ihren Bemühungen, kohärente strategische Optionen für den nächsten Politikgestaltungszyklus zu definieren, berücksichtigen muss. Das System dient dabei nicht dazu, mögliche Trends vorherzusagen, sondern eher vorauszuahnen, indem den politischen Entscheidungsträgern allgemeine Analysen der wahrscheinlichen Entwicklungen in entsprechenden Bereichen zur Verfügung gestellt werden.
Die Bezeichnung des Systems lautet „Europäisches System für strategische und politische Analysen“ bzw. ESPAS (European Strategy and Policy Analysis System). Es vereint Beamte der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments, des Rates der Europäischen Union und (auf Einladung) des Europäischen Auswärtigen Dienstes, um Mechanismen für eine umfassendere und regelmäßigere Zusammenarbeit der Beamten in den verschiedenen Organen und Einrichtungen zu entwickeln, die sich auf die politische Vorausplanung konzentrieren. Gemeinsam wollen sie die kollektive Verwaltungskapazität der Union stärken, um wichtige Trends und Herausforderungen sowie die sich daraus ergebenden politischen Optionen zu ermitteln und zu analysieren, denen sich die EU und die ganze Welt in den kommenden Jahrzehnten voraussichtlich gegenübersehen wird.
4. Governance
Das ESPAS-Projekt wird von einer interinstitutionellen Arbeitsgruppe geleitet, die aus von den jeweiligen Generalsekretären benannten Vertretern der Kommission, des Parlaments, des Rates und des EAD besteht. Vertreter der anderen EU-Organe können eingeladen werden, als Gäste in der Arbeitsgruppe mitzuwirken (was bisher einzig für den EAD gilt).
Als für die Durchführung der vorbereitenden Maßnahme zuständiges Organ gewährleistet die Kommission (über das Beratergremium für europäische Politik – BEPA) die Ausführung des Haushaltsplans und die laufende Verwaltung aller ESPAS-Tätigkeiten in Übereinstimmung mit der Haushaltsordnung unter Anleitung der Arbeitsgruppe. Die Kommission fungiert als Sekretariat der Arbeitsgruppe, deren Vorsitz abwechselnd von den Vertretern der verschiedenen Organe übernommen wird, um ein angemessenes Gleichgewicht sicherzustellen. Die Sitzungen der Arbeitsgruppe finden abwechselnd bei den einzelnen Organen statt; die Reihenfolge wird durch die Arbeitsgruppe selbst bestimmt.
5. Pilotprojekt
Als erster Schritt des Pilotprojekts wurde das Institut der Europäischen Union für Sicherheitsstudien (EUISS) von der Arbeitsgruppe beauftragt, den langfristigen, internationalen und nationalen, politischen und wirtschaftlichen Rahmen zu bewerten, in dem sich die Union in den kommenden Jahrzehnten voraussichtlich bewegen wird. Der auf dieser Grundlage erstellte EUISS-Bericht – Global Trends 2030: Citizens in an interconnected and polycentric world (Globale Trends 2030: Bürger in einer vernetzten und polyzentrischen Welt) – wurde im April 2012 veröffentlicht[3]. Der Schwerpunkt des Berichts lag nicht wie üblich auf den zwischenstaatlichen Beziehungen, sondern auf der voraussichtlichen Entwicklung der Rechte, Anforderungen und Erwartungen der Bürger. Gemäß dem Bericht zeichnen sich heute drei globale Haupttrends ab, welche die Welt in den kommenden Jahren prägen werden und durch kohärente politische Maßnahmen zur Bestimmung verschiedener Alternativen für die Zukunft beeinflusst werden können.
Diese drei Trends sind:
· die Stärkung der Gestaltungsmacht des Einzelnen und eine aufstrebende Mittelschicht weltweit;
· Klimawandel und Ressourcenknappheit;
· eine polyzentrische Welt mit einer Diffusion der Macht.
6. Vorbereitende Maßnahme
Die bisherigen Fortschritte bei der vorbereitenden Maßnahme können wie folgt zusammengefasst werden:
a) Arbeitsgruppen
Im Mittelpunkt der vorbereitenden Maßnahme des ESPAS-Systems steht die Förderung einer starken und dauerhaften Zusammenarbeit zwischen Beamten der höheren und mittleren Ebene in den verschiedenen Organen und Einrichtungen der EU, die im Rahmen ihrer Arbeit über zukünftige politische Herausforderungen und Optionen und die sie beeinflussenden globalen Trends nachdenken müssen. Daher wurden auf Verwaltungsebene drei interinstitutionelle Arbeitsgruppen eingesetzt, um gemeinsam über wichtige Trends zu beraten, welche das politische Umfeld, dem sich die Union in den kommenden Jahrzehnten gegenübersehen wird, beeinflussen werden.
Jede Arbeitsgruppe besteht aus bis zu 15 Beamten. Sie beschäftigen sich mit i) der Wirtschaft, ii) der Gesellschaft und iii) der internationalen Governance und Macht. Sie haben ihre Arbeit im Oktober 2012 aufgenommen und treffen sich regelmäßig bis zum Abschluss der vorbereitenden Maßnahme. Ihre Aufgabe ist die Vorbereitung von drei „Trendberichten“ (einen für jeden Themenbereich) bis Ende 2013. In diesen Trendberichten sollen die wichtigsten Herausforderungen und Optionen aufgelistet werden, denen sich die Union aufgrund der globalen Trends gegenübersehen wird. Die Berichte sollen wiederum in einen abschließenden zusammenfassenden Bericht einfließen, den die Arbeitsgruppe den künftigen Präsidenten der EU-Organe im Jahr 2014 vorlegen soll.
Im Rahmen der vorbereitenden Maßnahme werden nicht nur die internen Ressourcen der EU-Organe selbst mobilisiert, die Kommission beauftragt (über das BEPA) auch unabhängige externe Sachverständige aus externen Expertenkommissionen, darunter das CEPS, Chatham House (RIIA) und die Rand Corporation, mit der Unterstützung bei der Vertiefung der in den drei Trendberichten enthaltenen Analysen.
(Weitere Informationen zur Arbeitsweise der Arbeitsgruppen sind Ausgabe 62 des Rundschreibens BEPA Monthly Brief, Februar 2013, zu entnehmen.)
b) Kontaktarbeit
Da die Ideen in der Arbeitsgruppe entwickelt werden, wird ein fortlaufendes Programm für die Kontaktarbeit entworfen, um diese Ideen wie folgt zu besprechen, zu testen und zu validieren:
Zunächst treffen die EU-Beamten nationale politische Entscheidungsträger und andere Sachverständige, die in den Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten mit der Vorausplanung der Politik beauftragt sind. EU-Beamte, die in Delegationen der EU in Drittstaaten arbeiten, werden in dieser Phase in enger Zusammenarbeit mit dem EAD einbezogen.
Anschließend werden einige der wichtigsten Erkenntnisse aus den Berichten der Arbeitsgruppe Ende 2013 mit nichtinstitutionellen Akteuren in der breiteren „Politikgemeinschaft“ der EU geprüft. Zu diesen nichtinstitutionellen Akteuren gehören insbesondere führende Expertenkommissionen, Wissenschaftler, NRO, Stiftungen, große Unternehmen mit zukunftsorientierten Forschungskapazitäten und ganz allgemein Meinungsführer.
Außerdem versucht ESPAS weiterhin, Kontakt mit Partnern in den Regierungen und Expertenkommissionen von Drittstaaten aufzunehmen, die im Bereich der Analyse globaler Trends und der Vorausplanung der Politik arbeiten. Diese Planer und Sachverständigen wurden im Rahmen des Programms zur Kontaktaufnahme bereits zu der jährlichen ESPAS-Konferenz im Februar 2013 in Brüssel (siehe ESPAS-Website) eingeladen.
c) Website
Gemäß der vorbereitenden Maßnahme soll die ESPAS-Website (www.espas.europa.eu) ein „globales Verzeichnis“ für Dokumente und Analysen zu zukünftigen Trends und Arbeiten im Bereich der Vorausplanung der Politik werden und eine wichtige Rolle bei der Strategie des Projekts für die Kontaktaufnahme mit politischen Entscheidungsträgern und Bürgern spielen.
Das globale Verzeichnis erfasst Arbeiten zu langfristigen Entwicklungstendenzen, die in den einzelnen EU-Organen erstellt werden, und veröffentlicht diese zu gegebener Zeit. Dies steht im Einklang mit den Bemühungen um ein kostengünstigeres Wissensmanagement der Organe und eine transparentere EU. Das globale Verzeichnis soll auch wichtige Arbeiten zu zukünftigen Trends enthalten, die von anderen (öffentlichen und privaten) Prognosezentren in den Mitgliedstaaten der EU und in den Ländern strategischer Partner erstellt wurden. Dadurch werden auch für ein europäisches Publikum gedachte Prognosen zugänglich, die beispielsweise in den USA, Russland, China und Indien erstellt wurden.
7. Kapazitätsaufbau
Wie ist die Finanzierung eines solchen Systems, das dabei helfen soll, die EU-Politik langfristig zu gestalten, zu rechtfertigen? Einfach ausgedrückt sorgt es dafür, dass die EU-Organe eher erkennen können, was im Rahmen von langfristigen Entwicklungstendenzen wahrscheinlich passieren wird, und dadurch ein umfassenderes kollektives Bewusstsein der zukünftigen Prioritäten auf der politischen Tagesordnung entwickeln können. Dies wird umso wichtiger, wenn voraussichtlich mindestens bis zum Ende des Jahrzehnts nur wenige öffentliche Mittel zur Verfügung stehen. Wenn sich der Kapazitätsaufbau nach den Informationen richten soll, die verfügbar werden, sollten Möglichkeiten gefunden werden, wie die entsprechenden Informationen den politischen Entscheidungsträgern so verständlich wie möglich zur Verfügung gestellt werden können.
Sobald es ein dauerhaftes interinstitutionelles System zur Untersuchung langfristiger Entwicklungstendenzen gibt, könnte es unter anderem die folgenden Aufgaben übernehmen, um einen besseren Beschlussfassungsprozess in der Union zu unterstützen:
= 2014 Vorlage eines Berichts über die zukünftigen politischen Herausforderungen auf Grundlage der Erfahrungen für die künftigen Präsidenten der EU-Organe zu Beginn jedes fünfjährigen institutionellen Zyklus.
= Regelmäßige Beiträge für die EU-Organe zur Förderung einer langfristigen und mittelfristigen strategischen Denkweise, zur Erfassung und Analyse von Informationen der einschlägigen Organe, Partner und Interessenträger und zur Vorlage regelmäßiger Berichte, in denen beispielsweise die voraussichtlichen Auswirkungen der beobachteten Trends auf den Haushalt analysiert werden können. Ein jährlicher „strategischer Trendbericht“ könnte in die Vorbereitung der Aussprache über die Lage der Union im Parlament jeden September einfließen, um das sich ändernde Muster langfristiger Trends zu überwachen, und der Haushaltsbehörde könnten im Vorfeld der Verhandlungen über einen mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) der EU für den Zeitraum nach 2020 andere relevante Daten vorgelegt werden.
= Organisation einer jährlichen Konferenz zu globalen Trends, auf der diese Berichte geprüft und besprochen werden, um die Zusammenarbeit der EU-Organe in diesem Bereich zu fördern und zu vertiefen. Darüber hinaus sollte eine solche Veranstaltung auch Verbindungen zu anderen Ländern herstellen, die im Bereich globaler Trends arbeiten, um von ihren Erfahrungen zu profitieren und um die eigenen Erkenntnisse anderen Ländern zu vermitteln, die versuchen, strategische Trends und Änderungen zu verstehen.
= Unterstützung dieser Prozesse durch den Aufbau und die Unterhaltung einer offenen Website, die als globales Verzeichnis für alle relevanten Informationen und Analysen dient und für die politischen Entscheidungsträger und Bürger zugänglich ist, wobei die Website mit anderen Websites in aller Welt verknüpft wird, die sich mit langfristigen Trends befassen.
Die Organisation und Finanzierung eines solchen Systems sollte am besten auf der Grundlage einer Vereinbarung über eine administrative Zusammenarbeit zwischen den vier derzeit beteiligten Organen und Einrichtungen (der Kommission, dem Parlament, dem Rat und dem Europäischen Auswärtigen Dienst) erfolgen, die möglichst im Frühling 2014 geschlossen werden sollte, wobei sich jedes Organ bzw. jede Einrichtung verpflichten würde, das System zu unterhalten, sich durchgehend daran zu beteiligen und die notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen haushaltsneutral in ihrem jeweiligen Haushaltsplan vorzusehen.
Fazit
Der Berichterstatter ist der Überzeugung, dass die Art der Zusammenarbeit, für die der ESPAS-Prozess steht, von hoher Bedeutung ist und durch das Parlament unterstützt und gefördert werden sollte. Falls das ESPAS-System auf den in diesem Bericht genannten soliden Grundsätzen erstellt und entwickelt werden kann, ermöglicht es nicht nur eine regelmäßigere und genauere Betrachtung der Muster für langfristige globale Trends, sondern wird auch kontinuierlich unsere Fähigkeit verbessern, wichtige Themen zu identifizieren, die Qualität unserer kollektiven Diskussionen über die politischen Herausforderungen und Optionen, denen wir uns gegenübersehen, steigern und uns letztendlich helfen, schneller bessere Beschlüsse im Interesse der Bürger zu fassen.
- [1] Die Haushaltslinie 25 01 09 ist zu finden unter: http://europa.eu/espas/
- [2] Die Haushaltslinie 25 01 10 ist zu finden unter: http://europa.eu/espas/
- [3] Das Dokument ist unter folgender Web-Anschrift abrufbar: http://europa.eu/espas/
STELLUNGNAHME des Ausschusses für regionale Entwicklung (24.4.2013)
für den Haushaltsausschuss
zu dem Thema „Vorausplanung der Politik und langfristige Trends: Auswirkungen des Kapazitätsaufbaus auf den Haushalt“
(2012/2290(INI))
Verfasser der Stellungnahme: Oldřich Vlasák
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für regionale Entwicklung ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. weist darauf hin, dass nach dem Subsidiaritätsprinzip eine Vielzahl öffentlicher Stellen für die Ausarbeitung langfristiger sozioökonomischer Strategien und die Umsetzung der Politik in der EU zuständig ist, beispielsweise die EU-Organe, die Ministerien der Mitgliedstaaten, die Abteilungen regionaler oder lokaler Behörden und spezifische Einrichtungen; macht darauf aufmerksam, dass neben den öffentlichen Stellen der Mitgliedstaaten und der EU-Organe auch die Wirtschafts- und Sozialpartner, nichtstaatliche Organisationen und weitere Interessenvertreter an der Ausarbeitung langfristiger Strategien beteiligt sind; hebt deshalb hervor, dass die Politik auf mehreren Ebenen gestaltet werden sollte;
2. betont, dass diese Strukturen mit modernen Verwaltungs- und Managementkapazitäten ausgestattet werden müssen, damit sie – in genauer Kenntnis der Sachverhalte und ihrer Wechselwirkungen – zukunftsweisende Strategien formulieren können, in deren Rahmen auch den Besonderheiten der Regionen Rechnung getragen wird und die dadurch zu Qualität und Wirksamkeit der verschiedenen Maßnahmen in den einzelnen Bereichen beitragen, so dass sich die Union letztendlich harmonisch entwickeln kann und die Unionsprogramme reibungslos ablaufen können; hält es dabei für wesentlich, dass die bestehenden Beschlussfassungsmechanismen und Verwaltungsabläufe einer Evaluierung unterzogen werden, bei der erörtert wird, ob eine Modernisierung der Verwaltungsabläufe notwendig ist; weist jedoch darauf hin, dass im Zuge eines Kapazitätsausbaus keine neuen Mechanismen oder Institutionen geschaffen werden sollten, sondern die bestehenden Verwaltungsvorgänge wirksamer und im Sinne zukunftsweisender Strategien eingesetzt werden müssen; vertritt die Auffassung, dass die Mitgliedstaaten moderne Verwaltungs- und Managementkapazitäten benötigen, wenn die Entwicklung der Union einen harmonischen Verlauf nehmen soll und die Unionsprogramme reibungslos ablaufen sollen; vertritt die Auffassung, dass insbesondere jenen Mitgliedstaaten besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden muss, die im Programmplanungszeitraum 2007–2013 Verzögerungen und eine abnehmende Mittelausschöpfungsrate verzeichnen;
3. hebt hervor, dass Finanzmittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF), dem Kohäsionsfonds (KF) und dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) abgerufen werden können, um die institutionellen und administrativen Kapazitäten auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene zu stärken, beispielsweise durch Modernisierung des Personalwesens, Neugestaltung der Aufgaben und Zuständigkeiten der öffentlichen Verwaltung, Korruptionsbekämpfung, Verringerung der Verwaltungslasten für Unternehmen, Stärkung der Verwaltung auf regionaler und lokaler Ebene, Unterstützung der Sozialpartner und nichtstaatlicher Organisationen, Modernisierung der politischen Verfahren und Investitionen in Vorhaben unter Einsatz von Kapital der öffentlichen Hand in verschiedenen Bereichen der elektronischen Behördendienste; vertritt die Auffassung, dass im laufenden Programmplanungszeitraum vorbereitenden Maßnahmen zugunsten der künftigen Empfänger von Mitteln im Rahmen der Kohäsionspolitik Vorrang eingeräumt werden sollte;
4. ist der Ansicht, dass die elektronischen Behördendienste von zentraler Bedeutung sein können, was den Kapazitätsausbau, die Modernisierung der Verwaltung und eine bessere horizontale und vertikale Koordinierung der einzelnen Stellen auf nationaler Ebene und auf EU-Ebene betrifft; weist außerdem darauf hin, dass bei der Einführung elektronischer Behördendienste auf die reichhaltigen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten, den EU-Organen sowie nichtstaatlichen Organisationen zurückgegriffen werden muss;
5. betont, dass bei der Verringerung der Ungleichheiten in der Entwicklung der Regionen zwar Fortschritte erreicht worden sind, jedoch nach wie vor große Unterschiede bei der Wirtschaftsentwicklung und der sozialen Entwicklung bestehen, und dass diese Unterschiede auch in der Qualität der öffentlichen Dienstleistungen für die Bürger zum Tragen kommen;
6. vertritt die Auffassung, dass der mehrjährige Finanzrahmen ein sehr wichtiges Instrument für die langfristige Planung des europäischen Aufbauwerks unter Berücksichtigung des europäischen Blickwinkels und des Zusatznutzens der Union darstellt; fordert jedoch, dass der EU-Haushalt und die nationalen Haushalte der Mitgliedstaaten besser koordiniert werden und dass Mittel der öffentlichen Hand von der Planungs- bis zur Umsetzungsphase so verwendet werden, dass für mehr Komplementarität, Koordinierung und Synergien ohne doppelte Aufwendungen gesorgt ist und dass mit ihnen konkret zur Verwirklichung der festgelegten Ziele beigetragen wird; besteht darauf, dass die Ziele der Strategie Europa 2020 mit den nationalen Entwicklungsstrategien verknüpft werden müssen, damit dafür gesorgt ist, dass Investitionen möglichst wirksam und verantwortungsvoll getätigt werden;
7. betont, dass die Kohäsionspolitik schon allein wegen ihres mehrjährigen, langfristigen und horizontalen Zuschnitts ein Politikbereich ist, in dem die Vorausplanung eine gewichtige Rolle spielt, und dass der Kohäsionspolitik aufgrund ihres erheblichen Anteils am EU-Haushalt bei der vorausschauenden Haushaltsplanung stets herausragende Bedeutung beizumessen ist;
8. ist der Ansicht, dass die Ausarbeitung von Maßnahmen in der Kohäsionspolitik und weiteren Politikbereichen immer stärker davon abhängt, dass langfristige globale Tendenzen rechtzeitig erkannt werden; nimmt in diesem Zusammenhang diverse vorausschauende Berichte zur Kenntnis, wie den Bericht „Projekt Europa 2030“ (den Bericht der Reflexionsgruppe an den Europäischen Rat über die Zukunft der EU 2030) und den Bericht des Instituts der Europäischen Union für Sicherheitsstudien mit dem Titel „Global Trends 2030 – Citizens in an Interconnected and Polycentric World“ (Globale Trends 2030 – Bürger in einer vernetzten und polyzentrischen Welt) im Rahmen des Projekts „Europäisches System für strategische und politische Analysen“ (European Strategy and Policy Analysis System – ESPAS);
9. empfiehlt, sich bei derartigen Initiativen für Berichte enger abzustimmen und ein interinstitutionelles System zur Ermittlung langfristiger Tendenzen in wichtigen politischen Angelegenheiten, mit denen sich die Europäische Union zu befassen hat, zu schaffen, und vertritt die Auffassung, dass Bedienstete aller relevanten Organe und Einrichtungen der EU – auch des Ausschusses der Regionen – in ein solches System einbezogen werden sollten; ist der Ansicht, dass dieses Berichtssystem Gegenstand einer Diskussion sein sollte, an der alle relevanten Interessengruppen, Unternehmensverbände und nichtstaatlichen Organisationen beteiligt sind.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
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Datum der Annahme |
23.4.2013 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
42 0 2 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Luís Paulo Alves, Catherine Bearder, Jean-Jacob Bicep, Victor Boştinaru, John Bufton, Nikos Chrysogelos, Ryszard Czarnecki, Rosa Estaràs Ferragut, Danuta Maria Hübner, Vincenzo Iovine, María Irigoyen Pérez, Seán Kelly, Constanze Angela Krehl, Petru Constantin Luhan, Ramona Nicole Mănescu, Riikka Manner, Iosif Matula, Miroslav Mikolášik, Jens Nilsson, Jan Olbrycht, Wojciech Michał Olejniczak, Younous Omarjee, Markus Pieper, Georgios Stavrakakis, Csanád Szegedi, Nuno Teixeira, Lambert van Nistelrooij, Justina Vitkauskaite, Oldřich Vlasák, Kerstin Westphal, Joachim Zeller, Elżbieta Katarzyna Łukacijewska |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Joseph Cuschieri, Vasilica Viorica Dăncilă, Karima Delli, James Nicholson, Ivari Padar, Herbert Reul, Elisabeth Schroedter, Richard Seeber, Czesław Adam Siekierski, Patrice Tirolien, Giommaria Uggias, Manfred Weber |
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STELLUNGNAHME des Ausschusses für konstitutionelle Fragen (9.7.2013)
für den Haushaltsausschuss
zu dem Thema „Vorausplanung der Politik und langfristige Trends: Auswirkungen des Kapazitätsaufbaus auf den Haushalt“
(2012/2290(INI))
Verfasser der Stellungnahme: Elmar Brok
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für konstitutionelle Fragen ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
A. in der Erwägung, dass ein solches bewährtes und anerkanntes System als Grundlage für Überlegungen im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplans der EU, der Festlegung der politischen Prioritäten für ein Jahr oder mehrere Jahre und der stärkeren Verknüpfung von finanziellen Mitteln mit politischen Zielen dienen könnte;
1. hält es für wichtig, dass die EU-Organe zur Überwachung und Analyse dieser langfristigen Trends wirksam zusammenarbeiten und dass sie mit anderen Beteiligten in und außerhalb der Europäischen Union, die an ähnlichen Themen interessiert sind, zusammenarbeiten und Netzwerke bilden; betont in diesem Zusammenhang, dass der Prozess zum Aufbau effektiver Kapazitäten für die Bereitstellung von unabhängigen, qualitativ hochwertigen Analysen im Hinblick auf eine verbesserte interinstitutionelle Synergie und von Ratschlägen zu wichtigen Trends, denen sich die politischen Entscheidungsträger im EU-System gegenübersehen, weitergeführt werden muss;
2. fordert die vier derzeit am ESPAS-Prozess beteiligten Organe und Einrichtungen – die Kommission, das Parlament, den Rat und den Europäischen Auswärtigen Dienst – auf, sich auf eine Form der interinstitutionellen Zusammenarbeit zu einigen, die idealerweise spätestens im Frühling 2014 geschlossen werden sollte, wobei sich alle Partner verpflichten würden, die Vereinbarung einzuhalten und sich durchgehend daran zu beteiligen;
3. weist mit Nachdruck darauf hin, dass ESPAS von einem Verwaltungsrat geleitet und beaufsichtigt werden sollte, der auf angemessene Art und Weise zusammengesetzt ist und der das Mandat und die Prioritäten von ESPASS festlegt und den Direktor wählt, wobei in diesem Verwaltungsrat das Europäischen Parlament durch Mitglieder vertreten wird und ESPASS im Rahmen seines Mandats in der Lage sein wird, seine Forschungsaufgaben völlig unabhängig durchzuführen;
4. hält es für dringend notwendig, dass die politische Ebene verstärkt in die Aufsicht von ESPASS eingebunden wird, um das politische Engagement im Rahmen des Prozesses zu stärken;
5. betont, dass die beteiligten Organe und Einrichtungen in ihrem jeweiligen Haushaltsplan in Übereinstimmung mit der Haushaltsordnung, insbesondere Artikel 54 Buchstabe e, und im Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens die notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen für das ESPAS-System vorsehen müssen, damit dieses System in den kommenden Jahren haushaltsneutral ausgebaut werden kann; hält es für dringend notwendig, dass die Organe der EU in Personal mit spezifischen Fachkenntnissen investieren, damit dieses umfassend dazu beitragen kann, die globalen Trends zu analysieren und zu überwachen, und über das Fachwissen verfügt, Optionen zu ermitteln und politische Empfehlungen für die besonderen Bedürfnisse jedes EU-Organs abzugeben;
6. begrüßt die Absicht, den ESPAS-Prozess zu nutzen und auf seinem globalen Netz aufzubauen, um ein globales Online-Verzeichnis für Dokumente und Material aus verschiedenen Quellen zu mittel- und langfristigen Trends zu erstellen, auf das die politischen Entscheidungsträger und Bürger der ganzen Welt Zugriff haben;
7. ist der Überzeugung, dass ein ständiges System, mit dem regelmäßige Analysen mittel- und langfristiger Trends und der Auswirkungen in Bezug auf politische Optionen und Entscheidungen der EU zur Förderung eines strategischeren Beschlussfassungsprozesses bereitgestellt werden sollen, Vorschriften für die Vorlage eines jährlichen „strategischen Trendberichts“ für die Organe der EU vor der Aussprache über die Lage der Union und der Veröffentlichung des jährlichen Arbeitsprogramms der Kommission umfassen sollte, um das sich ändernde Muster langfristiger Trends zu überwachen und zu bewerten und um der Haushaltsbehörde im Vorfeld der Verhandlungen über einen mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) für den Zeitraum nach 2020 und für eine Halbzeitbilanz des Mehrjährigen Finanzrahmens 2014-2020 spezifische Informationen zur Verfügung zu stellen.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
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Datum der Annahme |
9.7.2013 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
19 2 3 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Alfredo Antoniozzi, Andrew Henry William Brons, Zdravka Bušić, Carlo Casini, Andrew Duff, Roberto Gualtieri, Enrique Guerrero Salom, Zita Gurmai, Gerald Häfner, Daniel Hannan, Stanimir Ilchev, Constance Le Grip, David Martin, Morten Messerschmidt, Sandra Petrović Jakovina, Paulo Rangel, Algirdas Saudargas, Rafał Trzaskowski |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Sandrine Bélier, Elmar Brok, Sylvie Guillaume, Helmut Scholz, György Schöpflin |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2) |
Susy De Martini |
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ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
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Datum der Annahme |
11.7.2013 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
23 3 1 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Marta Andreasen, Richard Ashworth, Zuzana Brzobohatá, Jean-Luc Dehaene, James Elles, Göran Färm, José Manuel Fernandes, Eider Gardiazábal Rubial, Salvador Garriga Polledo, Jens Geier, Lucas Hartong, Jutta Haug, Jan Kozłowski, Alain Lamassoure, Claudio Morganti, Jan Mulder, Juan Andrés Naranjo Escobar, Andrej Plenković, Dominique Riquet, Alda Sousa, Oleg Valjalo, Angelika Werthmann, Jacek Włosowicz |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Maria Da Graça Carvalho, Paul Rübig, Catherine Trautmann |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2) |
Zdravka Bušić |
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