BERICHT über die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit: Mögliche Auswege
22.7.2013 - (2013/2045(INI))
Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
Berichterstatterin: Joanna Katarzyna Skrzydlewska
- ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
- BEGRÜNDUNG
- STELLUNGNAHME des Ausschusses für regionale Entwicklung
- STELLUNGNAHME des Ausschusses für Kultur und Bildung
- STELLUNGNAHME des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter
- ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit: Mögliche Auswege
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. Juni 2010 zu der Förderung des Zugangs Jugendlicher zum Arbeitsmarkt, Stärkung des Status von Auszubildenden, Praktikanten und Lehrlingen,[1]
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission zur Initiative „Chancen für junge Menschen“ (COM (2011)0933) und unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. Mai 2012 zur Initiative „Chancen für junge Menschen“[2] und seine Anfrage zur mündlichen Beantwortung an die Kommission zur Initiative „Chancen für junge Menschen“[3],
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission zur Umsetzung der Initiative „Chancen für junge Menschen“ (COM(2012)0727),
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission zu „Jugend in Bewegung“ (COM(2010)0478),
– in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates zur Förderung der Jugendbeschäftigung im Hinblick auf die Verwirklichung der Ziele der Strategie Europa 2020, verabschiedet am 17. Juni 2011 in Luxemburg,
– in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates zur Beschäftigungsinitiative für Jugendliche vom 7. Februar 2013,
– in Kenntnis des Vorschlags der Kommission vom 5. Dezember 2012 mit dem Titel „Entwicklung eines Qualitätsrahmens für Praktika – Zweite Phase der Anhörung der Sozialpartner auf europäischer Ebene gemäß Artikel 154 AEUV“ (COM(2012)0728),
– in Kenntnis des Vorschlags der Kommission vom 5. Dezember 2012 für eine Empfehlung des Rates zur Einführung einer Jugendgarantie (COM(2012)0729),
– in Kenntnis des Eurofound-Berichts vom 13. Juni 2012 mit dem Titel „Youth Guarantee: Experiences from Finland and Sweden“ (Jugendgarantie: Erfahrungen aus Finnland und Schweden),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Januar 2013 zu einer Jugendgarantie[4],
– in Kenntnis der am 28. Februar 2013 im Rat erzielten politischen Einigung über eine Empfehlung des Rates zur Einführung einer Jugendgarantie,
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 27. April 2009 mit dem Titel „Eine EU-Strategie für die Jugend – Investitionen und Empowerment. Eine neue offene Methode der Koordinierung, um auf die Herausforderungen und Chancen einzugehen, mit denen die Jugend konfrontiert ist“ (COM(2009)0200),
– in Kenntnis des Vorschlags für eine Abänderung des Vorschlags der Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Sozialfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1081/2006 (COM(2011)0607),
– in Kenntnis der Erklärung der Mitglieder des Europäischen Rates vom 30. Januar 2012 mit dem Titel „Wege zu wachstumsfreundlicher Konsolidierung und beschäftigungsfreundlichem Wachstum“,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. Oktober 2010 zu der Mobilität und Integration von Menschen mit Behinderungen und der Europäischen Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010–2020[5],
– in Kenntnis der Europäischen Qualitätscharta für Praktika und Lehrausbildungen, die vom Europäischen Jugendforum gemeinsam mit den Sozialpartnern und anderen Akteuren ausgearbeitet wurde,
– in Kenntnis des Eurofound-Berichts vom 22. Oktober 2012 mit dem Titel „NEETs: young people not in employment, education or training: characteristics, costs and policy responses in Europe“[6],
– in Kenntnis des Eurofound-Berichts vom 21. Dezember 2012 mit dem Titel „Effectiveness of policy measures to increase the employment participation of young people“[7];
– in Kenntnis des Eurofound-Berichts vom 29. April 2011 mit dem Titel „Helping young workers during the crisis: contributions by social partners and public authorities“[8];
– unter Hinweis auf seinen Bericht über die Integration von Migranten, die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und die externe Dimension der Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in der EU (2012/2131(INI))
– in Kenntnis des Eurofound-Berichts vom 7. Februar 2012 mit dem Titel „Recent policy developments related to those not in employment, education and training (NEETs)“ (Jüngste politische Entwicklungen im Zusammenhang mit Personen, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren)[9],
– in Kenntnis des Eurofound-Berichts vom 15. Januar 2013 mit dem Titel „Active inclusion of young people with disabilities or health problems“ (Aktive Inklusion junger Menschen mit Behinderungen oder gesundheitlichen Problemen)[10],
– gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für regionale Entwicklung, des Ausschusses für Kultur und Bildung und des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A6-0275/2013),
A. in der Erwägung, dass im Juni 2013 23,5 % der jungen Menschen im erwerbsfähigen Alter ohne Beschäftigung waren, wobei sich der Anteil zwischen 10 % oder weniger in Österreich und Deutschland und 64,2 % in Griechenland bewegt, was auf ausgeprägte geografische Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten und innerhalb dieser hindeutet; in der Erwägung, dass die jüngsten Daten und Prognosen darauf hindeuten, dass sich die Lage junger Menschen weiter verschlechtert;
B. in der Erwägung, dass die Arbeitslosigkeit bei jungen Frauen unter 25 weiter ansteigt – zwischen 2009 und 2012 gab es einen Anstieg von 18 % auf 22,1 % – und dass sie nach jüngsten Informationen inzwischen bei 22,9 % liegt; in der Erwägung, dass Entmutigung, Selbstausgrenzung und Unzufriedenheit immer stärker um sich greifen; in der Erwägung, dass die Arbeitsmarktbedingungen für junge Frauen noch immer schlechter sind als für junge Männer, und in der Erwägung, dass dies zu einem beträchtlichen Verlust von wirtschaftlichem Wachstumspotenzial für Europa führt, weil die Fähigkeiten hochqualifizierter Frauen nicht ausreichend genutzt werden;
C. in der Erwägung, dass im Jahr 2011 7,5 Mio. junge Menschen im Alter von 15-24 und 6,5 Mio. im Alter von 25-29 weder einen Ausbildungs- noch Arbeitsplatz hatten (NEET), darunter Angehörige benachteiligter Gruppen; in der Erwägung, dass dies schwerwiegende soziale Konsequenzen haben könnte, wie z. B. unsichere zukünftige Beschäftigungsaussichten sowie Armut und soziale Ausgrenzung oder sogar geistige Störungen und Körperfunktionsstörungen; in der Erwägung, dass diese Probleme in naher Zukunft wahrscheinlich zunehmen werden und schwerwiegende finanzielle Folgen für die Sozialsysteme der Mitgliedstaaten mit sich bringen;
D. in der Erwägung, dass es bei 14 Mio. NEET weitaus stärkerer Anstrengungen seitens der Mitgliedstaaten und der europäischen Organen erfordert, um junge Menschen wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern; in der Erwägung, dass die Bedürfnisse junger Menschen in Europa sehr vielseitig sind, und daher die ergriffenen Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration an die Bedürfnisse der jeweiligen Gruppen angepasst werden müssen und nach Möglichkeit auch Maßnahmen zur Bewertung der persönlichen Umstände enthalten sollten;
E. in der Erwägung, dass der wirtschaftliche Schaden aufgrund der Abkoppelung junger Menschen vom Arbeitsmarkt in den Mitgliedsstaaten im Jahr 2011 auf 153 Mrd. EUR geschätzt wird, was 1,2 % des BIP der EU entspricht[11]; in der Erwägung, dass diese Summe um ein Vielfaches größer ist, als die geschätzten 10 Mrd. EUR, die für die Schaffung von 2 Mio. neuen Arbeitsplätzen für Junge Menschen benötigt würden[12]; in der Erwägung, dass dies eine schwerwiegende und langfristige soziale sowie wirtschaftliche Belastung für die gesamte EU darstellt;
F. in der Erwägung, dass die Jugendarbeitslosigkeit maßgeblich zu dem sprunghaften Anstieg der Abwanderung beiträgt, der in einigen Mitgliedstaaten stattfindet; in der Erwägung, dass die Entscheidung zur Mobilität und Migration in den seltensten Fällen aus freien Stücken getroffen wird, sondern in der Regel auf wirtschaftlichen Zwängen beruht;
G. in Erwägung, dass in der EU große Investitionen notwendig sind, um Wachstum und Beschäftigung zu schaffen, sowie um die Binnennachfrage zu stärken; in Erwägung, dass ein Investitionspaket in der Höhe von 2% des BIP der Länder der Europäischen Union notwendig ist, um eine deutliche Verbesserung der wirtschaftlichen Lage und der Situation auf den Arbeitsmärkten der Mitgliedstaaten herbeizuführen; in der Erwägung, dass diese Maßnahme gerade jungen Menschen – die von der Krise am stärksten betroffene Gruppe – zu Gute kommen würde;
H. in der Erwägung, dass junge Menschen während Wirtschaftskrisen in besonderem Maße und stärker als die meisten anderen Gruppen benachteiligt sind; in der Erwägung, dass die derzeitige Arbeitslosigkeit vieler junger Menschen vermutlich in einer Langzeitarbeitslosigkeit mündet, wodurch sich das Risiko einer sozialen Ausgrenzung erheblich erhöht; in der Erwägung, dass dies alarmierende Konsequenzen für junge Menschen hat, da ihr Selbstwertgefühl dadurch Schaden nimmt, ihre Ziele unerfüllt bleiben, sich ihr Einkommen sowie ihre zukünftigen Karrierechancen verringern und ihre Möglichkeiten für einen Einstieg in ein unabhängiges Erwachsenenleben einschließlich der Familiengründung verzögert werden, und folglich ebenso für die Gesellschaft, da die soziale, wirtschaftliche und demografische Situation in Europa sowohl kurz- als auch langfristig beeinträchtigt wird und die Gefahr der Altersarmut für junge Menschen aufgrund ihrer Unfähigkeit, Rentenbeiträge zu zahlen, im Laufe des Berufsleben steigt;
I. in der Erwägung, dass der EU durch Artikel 13 des EG-Vertrags ausdrücklich die Befugnis übertragen wurde, Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung zu bekämpfen; in der Erwägung, dass ungeachtet der Richtlinie 2000/78/EG vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf junge Frauen immer noch aus Gründen des Alters und des Geschlechts diskriminiert werden, wenn sie in den Arbeitsmarkt eintreten;
J. in der Erwägung, dass es in der EU aufgrund des Missverhältnisses zwischen Qualifikationsangebot und Qualifikationsnachfrage trotz der insgesamt hohen Jugendarbeitslosigkeit etwa vier Millionen unbesetzte Stellen gibt[13]; in der Erwägung, dass es in bestimmten Bereichen wie etwa in den Sektoren IKT und FuE einen ständigen und zunehmenden Bedarf an hochqualifizierten Arbeitskräften gibt, der nicht gedeckt ist;
K. in der Erwägung, dass die IAO mit Blick auf die vollständige Umsetzung einer Jugendgarantie in der EU Mittel in Höhe von 21 Mrd. EUR vorgeschlagen hat, was 0,5 % der Gesamtausgaben im Euroraum entspricht;
L. in der Erwägung, dass sich die EU im Rahmen der Strategie Europa 2020 verpflichtet hat, das Bildungsniveau zu verbessern, die Schulabbruchquote bis 2020 auf unter 10 % zu senken, den Anteil der 30-34-jährigen Personen mit Hochschulabschluss oder gleichwertigem Bildungsabschluss auf mindestens 40 % zu erhöhen und die Beschäftigungsquote der 20-64-Jährigen auf 75 % zu erhöhen;
M. in der Erwägung, dass die Krise zu einem Anstieg an prekären Arbeitsverhältnissen vor allem unter jungen Menschen geführt hat, und dass Vollzeitarbeitsplätze häufig durch befristete Arbeitsverträge, Teilzeitarbeit und unbezahlte Arbeit ersetzt worden sind;
N. in der Erwägung, dass junge Menschen anstelle bezahlter Praktika immer häufiger unbezahlte Praktika wahrnehmen müssen, und dass dies diskriminierend gegenüber finanziell schlechter gestellten Personen ist; in der Erwägung, dass das Problem der Ausbeutung von Praktikanten als billige Arbeitskräfte anerkannt werden muss und es zu diesem Zweck eines Qualitätsrahmens für Praktika bedarf;
O. in der Erwägung, dass KMU und Kleinstunternehmen, die eine treibende Kraft für das Wirtschaftswachstum, die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Verwirklichung der Strategie Europa 2020 sind, infolge der Wirtschaftskrise mehr als 3,5 Mio. Arbeitsplätze abbauen und Neueinstellungen deutlich verringern mussten, und dass Arbeitskräfte aller Altersklassen – am stärksten jedoch junge Menschen – von Betriebsschließungen betroffen waren;
P. in der Erwägung, dass junge Menschen einen Anspruch auf hochwertige Arbeitsplätze haben, die ihren Qualifikationen entsprechen; in der Erwägung, dass hochwertige Beschäftigung für die Würde und Unabhängigkeit der Jugend Europas von grundlegender Bedeutung ist;
Q. in der Erwägung, dass die Wirtschaftskrise, die 2008 Gestalt annahm, sowohl Nachfrage als auch Angebot auf dem Arbeitsmarkt beeinträchtigt und folglich zu einer dramatischen Steigerung der Unsicherheit in Bezug auf Beschäftigungsperspektiven geführt hat, weshalb es für alle Arbeitslosen unerlässlich ist, besser über Beschäftigungsperspektiven informiert zu sein; in der Erwägung, dass allgemeine und berufliche Bildung und der Aufbau von Kompetenzen für die am stärksten benachteiligten Gruppen, einschließlich junger Menschen mit Behinderungen, oftmals unerreichbar sind;
R. in der Erwägung, dass sich die in einigen Mitgliedstaaten verwendeten dualen Ausbildungssysteme, die Schulunterricht und Berufsausbildung vereinen, und kombinierten akademisch-berufspraktischen Studiengänge durch ihren Praxisbezug besonders in der Krise bewährt haben; in der Erwägung, dass die Kommission wiederholt festgestellt hat, dass mit wirksamen dualen Ausbildungssystemen eine kontinuierliche Bereitstellung qualifizierter Arbeitskräfte und eine niedrige Jugendarbeitslosigkeit garantiert werden können;
S. in der Erwägung, dass der Übergang von der Vollzeitausbildung zum Arbeitsmarkt einen entscheidenden Moment im Leben junger Menschen darstellt, der maßgebend für die zukünftigen Karrierechancen, das lebenslange Einkommenspotenzial sowie für die langfristige soziale Situation dieser jungen Menschen ist; in der Erwägung, dass die Bildungspolitik in diesem Zusammenhang nicht von der Arbeitsmarktpolitik getrennt werden kann;
T. in der Erwägung, dass die Wirtschaftskrise, die 2008 begann, sowohl Nachfrage als auch Angebot auf dem Arbeitsmarkt beeinträchtigt und folglich die Unsicherheit in Bezug auf Beschäftigungsperspektiven dramatisch erhöht hat, sodass es wichtig ist, Investitionen der Mitgliedstaaten in die Schaffung von Arbeitsplätzen und die allgemeine und berufliche Bildung in Erwägung zu ziehen; in der Erwägung, dass es infolge der Krise vermehrt zu sozialen Konflikten und Unruhen kommen kann;
U. in der Erwägung, dass Arbeitsvermittlungsstellen eine zentrale Rolle am Arbeitsmarkt innehaben und daher hohe Qualitätsstandards erfüllen sollten, welche durch die zuständigen Behörden kontrolliert werden sollten; betont, dass diese Qualitätsstandards und die diesbezüglichen Kontrollen in gleichem Maße für öffentliche und private Arbeitsvermittlungsstellen gelten sollen;
V. in der Erwägung, dass die Lösung für das Problem der Arbeitslosigkeit in der Schaffung hochwertiger Systeme der beruflichen Aus- und Weiterbildung mit hochqualifizierten Lehrern und Ausbildern, innovativen Lernmethoden, hochwertigen Infrastrukturen und Einrichtungen, hoher Arbeitsmarktrelevanz und Weiterbildungsmöglichkeiten liegt;
W. in der Erwägung, dass junge Menschen 40 % der Zeitarbeiter stellen, ihr Anteil an der Gesamtbeschäftigung jedoch nur 13 % beträgt und jeder fünfte von ihnen befürchtet, den Arbeitsplatz zu verlieren;
X. in der Erwägung, dass in einigen Mitgliedstaaten eine zunehmende Kluft zwischen den Qualifikationen der Hochschulabsolventen und den Qualifikationsanforderungen des Arbeitsmarktes besteht;
Y. in der Erwägung, dass die Berücksichtigung der Arbeitsmarktanforderungen nicht dazu führen darf, dass Kinder vom Erwerb einer möglichst breiten Wissensbasis abgehalten werden, weil auf diese Weise am ehesten dafür gesorgt werden kann, dass sie in der Lage sind, auf die Schwankungen auf dem Arbeitsmarkt und im Leben im Allgemeinen zu reagieren; in der Erwägung, dass die meisten Studien belegen, wie wichtig eine hochwertige Bildung bereits im frühen Kindesalter ist, um Schulversagen zu vermeiden und Kinder aus den am stärksten benachteiligten sozialen Verhältnissen bestmöglich zu integrieren;
Z. in der Erwägung, dass offene Bildungsressourcen die Bildungsqualität und ‑gerechtigkeit sowie den Zugang zur Bildung verbessern und durch den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien sowie neuen Technologien einen interaktiven, kreativen, flexiblen und personalisierten Lernprozess erleichtern; in der Erwägung, dass offene Bildung durch die Förderung von lebenslangem Lernen zur Steigerung der langfristigen Beschäftigungsfähigkeit beiträgt;
AA. in der Erwägung, dass sich sowohl Schullehrer als auch Hochschuldozenten neuen Herausforderungen gegenübersehen, die sich durch das sich rasch wandelnde weltwirtschaftliche Umfeld ergeben, in welchem es von zentraler Bedeutung ist, neue Fähigkeiten und Kompetenzen, innovative Ansätze und moderne Lehrmethoden zu entwickeln, um eine erfolgreiche Bildung junger Menschen zu ermöglichen und sie für eine Beschäftigung zu befähigen;
AB. in der Erwägung, dass 60 % der Hochschulabsolventen Frauen sind, die häufig in Positionen beschäftigt werden, in denen sie nicht ihren Qualifikationen entsprechend eingesetzt oder bezahlt werden; in der Erwägung, dass junge Frauen am Arbeitsplatz und außerhalb zudem unter geschlechtsbedingter Diskriminierung leiden, was zu einer Kluft bei der Bezahlung (zurzeit 16,2 %) sowie bei den Renten führt;
AC. in der Erwägung, dass sich Flexibilität und prekäre Arbeitsverhältnisse stärker auf die Beschäftigung von Frauen als auf die Beschäftigung von Männern auswirkt: in der Erwägung das im ersten Quartal 2012 60 % der Teilzeitbeschäftigten in der Altersgruppe 15-24 Jahre Frauen, und in derselben Altersgruppe 64 % der befristet Beschäftigten mit Hochschulabschluss (Bachelor oder Master) ebenfalls Frauen waren;
AD. in der Erwägung, dass junge Frauen beim Eintritt in den Arbeitsmarkt ungeachtet Artikel 19 AEUV, der Richtlinie 2000/78/EG vom 29. November 2000 und der Richtlinie 2006/54/EG vom 5. Juli 2006 noch immer aus Gründen des Alters und des Geschlechts diskriminiert werden; in der Erwägung, dass der Zugang zum regulären Arbeitsmarkt für Frauen aus sozial schwachen Gruppen, einschließlich ethnischen Minderheitengruppen, schwieriger ist;
AE. in der Erwägung, dass Mutterschaft häufig ein Hindernis für den Zugang junger Mütter zum Arbeitsmarkt darstellt und so zur Vertiefung der Geschlechterkluft bei der Beschäftigung beiträgt;
AF. in der Erwägung, dass Beschäftigungsmaßnahmen für Jugendliche in eine kohärente, zukunfts- und investitionsorientierte makroökonomische Strategie eingebunden sein müssen, mit der die Voraussetzungen für die Schaffung nachhaltiger Arbeitsplätze des 21. Jahrhunderts und einen effizienten Übergang von der Ausbildung zur Beschäftigung geschaffen werden können;
1. betont, dass die von den Mitgliedstaaten und der EU umgesetzten politischen Maßnahmen miteinander im Einklang stehen und sich gegenseitig ergänzen sollten und ihr Schwerpunkt auf hochwertige Ausbildung, (berufliche) Bildung und Arbeitserfahrung liegen sollte, um junge Menschen in die Lage zu versetzen, stabile und hochwertige Beschäftigung zu erlangen; betont, dass jungen Menschen durch die Schaffung eines Angebots an angemessen bezahlten Praktika und gemeinnützen Tätigkeiten die Möglichkeit gegeben werden kann, gesellschaftlich nützlichen Tätigkeiten nachzugehen und Berufserfahrung zu sammeln;
2. bedauert, dass die derzeitigen Krisenbekämpfungsmaßnahmen, die auf die Senkung der Staatsausgaben in den Krisenländern ausgerichtet sind, aufgrund von Kürzungen bei der Bildung, der Schaffung von Arbeitsplätzen und Jugendfördereinrichtungen bereits unmittelbar negative Auswirkungen auf junge Menschen gezeigt haben;
3. betont, dass es eine Vielzahl verschiedener Gruppen von arbeitslosen jungen Menschen gibt, weshalb man sie nach ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten unterscheiden muss, um die Umsetzung der ergriffenen Maßnahmen zu verbessern; erachtet es als erforderlich, die Schlüsselkompetenzen zu ermitteln, die jungen Menschen einen schnelleren, stabileren und dauerhaften Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglichen; ist der Auffassung, dass der Schwerpunkt dabei insbesondere auf junge Menschen gelegt werden sollte, die keine Qualifikationen vorweisen können und die sich weder in einem Studium noch in einer Ausbildung befinden und beschäftigungslos sind;
4. fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit Mitgliedstaaten, die eine Jugendarbeitslosigkeit von mehr als 25 % aufweisen, einen einjährigen Hilfsplan zu erstellen, um die Jugendarbeitslosigkeit durch die Schaffung von Arbeitsplätzen für mindestens 10 % der betroffenen jungen Menschen zu bekämpfen;
5. hebt hervor, dass es einer aktiven, umfassenden und integrativen Arbeitsmarktpolitik bedarf, die auf die Schaffung von Arbeitsplätzen ausgerichtet ist und spezielle Maßnahmen für junge Menschen vorsieht, um die Vergeudung verfügbarer Ressourcen zu vermeiden und die Jugendarbeitslosigkeit zu verringern statt sie lediglich zu „recyceln“. fordert die Mitgliedstaaten auf, Beispiele bewährter Verfahren aus anderen Mitgliedstaaten auf die Umsetzbarkeit auf dem jeweiligen Arbeitsmarkt zu überprüfen und die geeigneten Maßnahmen im Kampf gegen Jugendarbeitslosigkeit zu ergreifen; unterstreicht die guten Erfahrungen, die in Ländern mit Systemen zur beruflichen Aus- und Weiterbildung und dualen Bildungssystemen gemacht wurden, wo der Übergang von der Ausbildung zur Beschäftigung verbessert und so die Lücke zwischen den in der Ausbildung erworbenen Fähigkeiten und den Anforderungen des Arbeitsmarktes geschlossen werden konnte; betont, dass es Aufgabe der Kommission ist, die Mitgliedstaaten dabei aktiv zu unterstützen, und fordert sie auf, regelmäßig über die Reformbemühungen der Mitgliedstaaten in Bezug auf ihre Berufsbildungssysteme Bericht zu erstatten; hebt hervor, dass das Augenmerk dabei besonders auf gefährdete Gruppen gerichtet werden muss, die stark von sozialer Ausgrenzung bedroht sind, einschließlich Personen, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren (NEET);
6. fordert die Kommission auf, Erfolgsgeschichten in Bezug auf die Ausbildung von Jugendlichen zu sammeln und diese als Handbuch für andere Mitgliedstaaten zu veröffentlichen;
7. fordert die Kommission auf, einen Jahresbericht über die Reform der Berufsbildungssysteme in den Mitgliedstaaten auszuarbeiten und damit einen langfristigen strukturellen Beitrag zur Verbesserung der Chancen junger Menschen auf dem Arbeitsmarkt zu leisten;
8. fordert die Kommission auf, qualitative Richtlinien für ein modernes duales Ausbildungssystem mit einer Liste breit definierter, nicht akademischer Kernberufe in Europa zu erarbeiten;
9. weist darauf hin, dass es von großer Bedeutung ist, die Qualitätsstandards der Hochschulbildung und der beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie den Zugang hierzu zu verbessern; betont ebenso die Bedeutung des Sprachenlernens in der Schul- und in der Aus- und Weiterbildung;
10. betont, dass die Einbeziehung aller relevanten Beteiligten auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene, einschließlich Sozialpartnern, Arbeitsvermittlungsstellen, Bildungsbehörden, einzelner Arbeitgeber, Nichtregierungsorganisationen und insbesondere Studenten- und Jugendverbänden, wichtig für die erfolgreiche Gestaltung, Umsetzung und Überwachung einer Vielzahl von Maßnahmen zur ganzheitlichen Förderung der Beschäftigungsmöglichkeiten und der Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen ist; betont, dass die Maßnahmen für eine nachhaltige und hochwertige Jugendbeschäftigung flexibel sein müssen, damit sie den sich permanent wandelnden Anforderungen des Arbeitsmarkts gerecht werden; stellt fest, dass es flexibler und zugleich verlässlicher Vertragsbeziehungen, einer wirksamen Wiedereingliederungspolitik und moderner Systeme der sozialen Sicherheit bedarf; betont, dass eine frühe Laufbahnberatung von Jugendlichen weit vor dem Schulabschluss einen besonderen Stellenwert hat, da dies voraussetzt, dass Eltern und Schulen Schüler bei der Wahl ihrer Ausbildung und späteren Laufbahn besser unterstützen und beraten;
11. fordert die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zu treffen, um den naturwissenschaftlichen, technischen und mathematischen Bereichen im Rahmen ihrer Bildungsprogramme Vorrang einzuräumen und auf diese Weise den voraussichtlichen Entwicklungen am Arbeitsmarkt Rechnung zu tragen;
12. betont die Schlüsselrolle, die kollektive Verhandlungen bei der Förderung und Verbesserung der Arbeitsbedingungen junger Arbeitnehmer spielen;
13. erkennt an, dass Investitionen in die richtigen Qualifikationen ein wichtiger Faktor sind, um die Mitgliedstaaten bei der Innovation und der Wiedererlangung ihrer Wettbewerbsfähigkeit unterstützen;
14. fordert die Mitgliedstaaten auf, die beispiellosen Herausforderungen der sich rasch wandelnden gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu erkennen, mit denen Schul- und Hochschullehrer zu kämpfen haben; weist darauf hin, dass ein Schlüsselfaktor für die erfolgreiche Bildung junger Menschen und deren Arbeitsaussichten in der Entwicklung neuer Fähigkeiten und Kompetenzen, innovativer Ansätze und moderner Lehr- und Lernmethoden besteht;
15. fordert die Mitgliedstaaten auf, junge Menschen, insbesondere Frauen, durch bildungspolitische-, zivilgesellschaftliche und hochwertige Jugendinitiativen zu ermutigen und zu unterstützen, sich am demokratischen Leben zu beteiligen und sowohl bestehende als auch neue Instrumente zu nutzen, um die Politik mitzugestalten, und auf diese Weise ihre Entwicklung, ihr Wohlbefinden und ihre soziale Eingliederung zu fördern;
16. blickt mit großer Sorge auf die Haushaltseinsparungen, die die Mitgliedstaaten in den Bereichen Bildungs- und Jugendpolitik vornehmen, und die dazu führen könnten, dass junge Menschen keinen Zugang zu Bildung oder Beschäftigung erhalten, und weist darauf hin, dass Mittelzuweisungen für Bildungs- und Ausbildungsmaßnahmen eine notwendige und unschätzbare Investition in die Zukunft sind;
17. fordert eine verstärkte Aus- und Weiterbildung des Lehrpersonals, vor allem was moderne Didaktik und die Nutzung neuer Technologien angeht; weist darauf hin, dass lebenslanges Lernen bereits mit der frühkindlichen Bildung beginnt, und betont, dass dabei vor allem die Sprachkompetenzen auf spielerische Art und Weise gefördert werden müssen;
18. weist auf die wichtige Rolle des vorgeschlagenen EU-Kreditgarantieprogramms für Master-Studenten im Vollzeit-Studium innerhalb der EU und in Drittländern hin, um die Jugendmobilität weiter zu erleichtern und zu einem mehrdimensionalen Hochschulranking beizutragen;
19. ist der Auffassung, dass die lokalen Bedürfnisse und territorialen Besonderheiten berücksichtigt werden sollten, um im Rahmen ganzheitlicher gebietsbezogener Entwicklungsstrategien die Ermittlung von Arbeitsplätzen insbesondere in innovativen Branchen wie grünen Segmenten und sozialen Unternehmen zu ermöglichen;
20. fordert die Mitgliedstaaten und die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften auf, ganzheitliche gebietsbezogene Entwicklungsstrategien festzulegen, einschließlich Ausbildungs- und Beschäftigungskomponenten, wobei am Anfang Maßnahmen zur Bekämpfung des Schulabbruchs und zur Schaffung von Wegen in die Beschäftigung für junge Menschen stehen sollten;
21. nimmt die besonders schwierige Situation in bestimmten Regionen zur Kenntnis, in denen mehr als 25 % der jungen Menschen arbeitslos sind; begrüßt die Tatsache, dass die EU-Unterstützung für die Beschäftigung junger Menschen durch die vorgeschlagene EU-Beschäftigungsinitiative für Jugendliche über einen siebenjährigen Zeitraum von 2014–2020 mit Mitteln in Höhe von maximal 8 Mrd. EUR weiter aufgestockt wird; betont gleichzeitig, dass für die effektive Umsetzung der Europäischen Jugendgarantie laut IAO Mittel in Höhe von 21 Mrd. EUR nötig wären; teilt die Auffassung, dass die spezifische Mittelzuweisung für diese Beschäftigungsinitiative für junge Menschen und die entsprechenden Zuweisung von ESF-Mitteln vorab erfolgen sollte;
22. hebt hervor, wie wichtig es ist, unverzüglich zu handeln, um Jugendarbeitslosigkeit und Langzeitarbeitslosigkeit von jungen Menschen zu bekämpfen; betont daneben, dass für langfristige, nachhaltige und hochwertige Beschäftigung für junge Menschen gesorgt werden muss;
23. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür Sorge zu tragen, dass nationale Rechtsvorschriften, die junge Menschen betreffen, und insbesondere nationale Rechtsvorschriften auf der Grundlage der Richtlinie über Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (2000/78/EG) nicht dazu verwendet werden, junge Menschen beim Zugang zu Sozialleistungen zu diskriminieren; ist der Ansicht, dass viel mehr unternommen werden muss, um dafür zu sorgen, dass sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber ihrer Rechte und Pflichten gemäß dieser Rechtsvorschriften stärker bewusst sind;
24. fordert die Mitgliedstaaten dazu auf, ihre Strategien für die regionale Entwicklung dahingehend überarbeiten, dass darin die Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigung einschließlich der Jugendbeschäftigung Berücksichtigung finden;
25. begrüßt den Beschluss des EPSCO-Rates vom 28. Februar 2013, der Empfehlung des Rates zur Umsetzung einer Jugendgarantie zuzustimmen; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Jugendgarantie-Systeme auf nationaler Ebene engagiert umzusetzen; fordert die Erweiterung der Zielgruppe auf Personen unter 30 Jahren, einschließlich Hochschulabsolventen und Personen, die ihre Ausbildung ohne Qualifikationen beenden; betont, dass der Erfolg dieser Maßnahme stark von einem breiten Spektrum politischer Faktoren und Rahmenbedingungen abhängt, etwa von angemessenen Investitionen in allgemeine und berufliche Bildung, der Infrastruktur und der Kapazität der Arbeitsvermittlungsstellen, der Verfügbarkeit von Studienplätzen, der Qualität von Ausbildungs- und Praktikantenstellen und einer allgemeinen politischen Ausrichtung, die der Schaffung von Arbeitsplätzen zuträglich ist; fordert angemessene Folgemaßnahmen durch die jeweiligen nationalen Reformprogramme der einzelnen Mitgliedstaaten und im Rahmen des Europäischen Semesters, um die Überwachung, Bewertung und kontinuierliche Verbesserung der Garantie zu erleichtern; betont, dass die Jugendgarantie-Systeme in den größeren Rahmen aktiver nationaler arbeitspolitischer Maßnahmen aufgenommen werden sollten;
26. setzt die Mitgliedstaaten von der Absicht des Europäischen Parlaments in Kenntnis, alle Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Verwirklichung der Jugendgarantie aufmerksam zu verfolgen, und fordert die Jugendorganisationen auf, das Parlament über ihre Analyse der betreffenden Maßnahmen auf dem Laufenden zu halten;
27. fordert die nationalen Parlamente auf, ihre Regierungen gemeinsam mit den Jugendorganisationen für die Umsetzung der Jugendgarantie in die Verantwortung zu nehmen und dafür zu sorgen, dass ernsthafte Schritte unternommen werden, um sicherzustellen, dass alle jungen Menschen (die arbeitslos oder aus dem formalen Bildungssystem ausgeschieden sind) innerhalb von vier Monaten ein hochwertiges Angebot für einen Arbeitsplatz, eine weiterführende Ausbildung bzw. einen Ausbildungs- oder Praktikumsplatz erhalten;
28. betont, dass Anstrengungen und die Bereitstellung von Mitteln im Hinblick auf die Umsetzung von Jugendgarantie-Systemen nicht dazu führen sollten, dass von strukturellen Maßnahmen und Reformen – die erforderlich sind, um das Bildungssystem und den Arbeitsmarkt einiger Mitgliedstaaten für die Herausforderungen der Zukunft zu wappnen – abgesehen wird;
29. fordert die Kommission auf, in all ihre Programme spezifische Maßnahmen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit aufzunehmen, wobei ein globaler und umfassender Ansatz im Einklang mit der Leitinitiative „Jugend in Bewegung“ im Rahmen der Strategie „Europa 2020“ zu befolgen ist;
30. erinnert die Kommission und die Mitgliedstaaten daran, dass sie sich im Zuge der Strategie „Europa 2020“ dazu verpflichtet haben, als Ziel eine Beschäftigungsrate von 75 % für Männer und für Frauen zu erreichen, und gibt zu bedenken, dass die zurzeit hohe Jugendarbeitslosigkeit zum Ausschluss einer ganzen Generation von Frauen führen könnte, wodurch ihre „Unsichtbarkeit“ weiter zunimmt und ihre soziale Position noch schwächer wird;
31. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, alle Informationen über Maßnahmen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit (darunter die Umsetzung der Beschäftigungsgarantie für Jugendliche) zu im Auge zu behalten und zu veröffentlichen, für die einzelnen Mitgliedstaaten regionale Statistiken zu erstellen und dabei besonders auf die Geschlechterdimension zu achten;
32. ermutigt die Mitgliedstaaten, in enger Zusammenarbeit mit öffentlichen und privaten Arbeitsvermittlungsstellen klare Qualitätsnormen und Indikatoren für die Erstellung von Jugendgarantieplänen auszuarbeiten und ihre Unterstützung für alle Akteure zu verstärken, die von entscheidender Bedeutung für die Umsetzung der Jugendgarantie-Systeme sind, darunter nationale Sozialpartner, lokale und regionale Behörden, Arbeitsvermittlungsstellen und Bildungsbehörden; fordert die Förderung von Jugendgarantie-Systemen durch finanzielle Anreize, darunter Anreize durch öffentliche Auftragsvergabe und die Finanzierung von Lehrgängen vor Ort, wodurch Unternehmen hinsichtlich der Bereitstellung hochwertiger Beschäftigungs- und Ausbildungsangebote unterstützt werden, was eine wirksame und zielgerichtete Investition in das Potential junger Menschen darstellt; betont die besondere Verantwortung von Unternehmen, solche Angebote bereitzustellen;
33. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, in Zusammenarbeit mit Interessenträgern im Jugendbereich und dem Europäischen Parlament einen Aktionsplan für die Beschäftigung junger Menschen auszuarbeiten, in dem kurzfristige, mittelfristige und langfristige Maßnahmen aufgezeigt werden; bedauert, dass langfristige Maßnahmen in der aktuellen Debatte als kurzfristige Lösungen dargestellt werden; betont, dass kurzfristig Sofortmaßnahmen zur Linderung der Krise sowohl für junge Menschen innerhalb als auch außerhalb des Arbeitsmarktes getroffen werden sollten, wobei der Schwerpunkt auf der Sicherung des Lebensunterhalts und der Schaffung von Chancen auf dem Arbeitsmarkt liegen sollte; betont, dass Investitionen in Aus- und Weiterbildung, die Schaffung von Arbeitsplätzen, Ausbildungsprogramme und Anreize für Arbeitgeber überwiegend als mittelfristige, aber auch als langfristige Maßnahmen zu betrachten sind, die zwischen allen Akteuren klar abgestimmt und für mindestens fünf Jahre aufrechterhalten werden müssen; betont, dass insbesondere der Aufbau eines dualen Ausbildungssystems, die Schaffung von Ausbildungsstellen und Möglichkeiten zur Weiterbildung am Arbeitsplatz sowie die Integration junger Menschen in den Arbeitsmarkt langfristige Maßnahmen darstellen, die ein längerfristiges Engagement erfordern, als dies bislang der Fall war;
34. empfiehlt, dass in Mitgliedsstaaten, die über ein duales Ausbildungssystem verfügen, für Jugendliche bis 18 Jahre, die keine Lehrstelle finden, eine alternative Ausbildungsstelle und somit eine Jugendgarantie in Form einer überbetrieblichen Berufsausbildung zur Verfügung stehen sollte; ist der Ansicht, dass in Staaten ohne duales Ausbildungssystem Schritte zur Schaffung eines in angemessener Weise angepassten Systems erfolgen sollten;
35. betont, dass für verschiedene Altersgruppen unterschiedliche Beschäftigungskonzepte erforderlich sind, mit denen jüngeren Menschen der Einstieg ins Erwerbsleben ermöglicht und für ältere Menschen die Arbeitsplatzsicherheit und die sozialen Sicherheit verbessert wird;
36. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Annäherung zwischen Arbeitswelt und Bildungswesen zu fördern, um Ausbildungswege, wie z. B. die duale Ausbildung, zu entwickeln, bei denen angelerntes Wissen und praktische Erfahrungen miteinander verknüpft werden, um jungen Menschen die notwenigen allgemeinen Fähigkeiten und spezifischen Fachkompetenzen zu vermitteln; ersucht die Kommission und die Mitgliedstaaten ferner, in eine Aufklärungskampagne über berufliche Bildung, technische Studiengänge und Unternehmertum zu investieren;
37. fordert die europäischen Organe auf, mit gutem Beispiel voranzugehen und die Werbung für unbezahlte Praktika von ihren Internet-Seiten zu entfernen und allen ihren Praktikanten eine Mindestvergütung auf der Grundlage der Lebenshaltungskosten vor Ort zu zahlen;
38. fordert die Mitgliedstaaten auf, eine neue inklusive und gezielte Arbeitsmarktpolitik einzuführen, mit der für eine respektvolle Eingliederung und sinnvolle Beschäftigung junger Menschen gesorgt wird, z. B. durch die Schaffung von Netzwerken, die Anregungen bieten, die Ausarbeitung von Praktikantenvereinbarungen mit Finanzbeihilfen für die Praktikanten, die es ihnen ermöglicht, sich eine Unterkunft in der Nähe des Praktikumsorts zu suchen, und die Einrichtung von internationalen Berufsberatungszentren und Jugendzentren für individuelle Beratung, die insbesondere über Fragen in Bezug auf gewerkschaftliche Organisation und rechtliche Aspekte des Praktikums informieren;
39. fordert die Mitgliedstaaten auf, in Zusammenarbeit mit allen beteiligten Akteuren und Interessenträgern weitere spezifische und übergreifende Strategien für NEET auszuarbeiten, bei denen wirksame Methoden zur Wiedereingliederung von Schulabbrechern in die Ausbildung oder eine Arbeitsstelle kombiniert werden; fordert die Mitgliedstaaten daher auf, im Rahmen des Europäischen Semesters darzulegen, wie mithilfe der Jugendgarantie und andere Instrumente eine bessere Eingliederung von NEET gelingen kann; betont, dass die Beschäftigungsfähigkeit und Teilnahme junger Menschen durch die Förderung lebenslangen Lernens und eine Gestaltung der Systeme der sozialen Sicherheit, mit der die Inklusion und der Anreiz zu aktivem Handeln verbessert wird, gesteigert werden muss; fordert die Beseitigung praktischer und logistischer Hindernisse für junge Menschen mit komplexeren Bedürfnissen oder mit Behinderungen beim Eintritt in den Arbeitsmarkt;
40. ersucht die Mitgliedstaaten, ihre Bemühungen zum Abbau der Zahl der Schulabbrecher zu intensivieren, um die in der Strategie Europa 2020 festgelegten Ziele einer Abbruchrate von maximal 10 % bis 2012 zu erreichen; fordert die Mitgliedstaaten auf, für die Bekämpfung von Schulabbrüchen und Analphabetentum eine breite Palette von Maßnahmen zu ergreifen, z. B. die Senkung der Klassengrößen, die Unterstützung junger Lernender, die aus finanziellen Gründen die Pflichtausbildung nicht abschließen können, die Förderung der praktischen Teile in den Lehrplänen, die Einführung von Mentoren in allen Schulen und die Einrichtung einer nahtlosen Weiterbetreuung von Schulabbrechern; verweist auf Finnland, wo die Zahl der Schulabbrecher dadurch gesenkt werden konnte, dass gemeinsam mit den Schülern die Möglichkeiten einer Neuausrichtung geprüft wurden; ersucht die Kommission, ein Projekt zu bewährten Verfahren zu koordinieren;
41. stellt fest, dass schon bei der frühkindlichen Bildung auf spielerische Art und Weise die Weichen in Richtung eines erfolgreichen Bildungsweges gestellt werden können und betont, dass besonders in diesem Zusammenhang die pädagogische Ausbildung, sowie die fachliche Weiterbildung von Lehrpersonal von höchster Bedeutung ist;
42. ruft die Mitgliedstaaten angesichts der durch die Krise entstandenen außerordentlichen sozialen Bedingungen auf, eine Strategie zur Schaffung von – u. a. auch finanziellen – Anreizen für schutzbedürftige junge Schüler auszuarbeiten, um diesen den Abschluss der Sekundarstufe zu ermöglichen;
43. unterstreicht, wie wichtig es ist, über ein qualitatives Netz öffentlicher Studentenwohnheime zu verfügen;
44. unterstützt die Einrichtung des Programms „Erasmus für alle“ mit einem getrennten Kapitel für junge Menschen sowie einer getrennten Mittelzuweisung, einschließlich einer verstärkten Unterstützung von Personen, die sich in der Jugendarbeit engagieren, unabhängig davon, ob dies institutionalisierter Form geschieht oder nicht; ist der Ansicht, dass durch den Erwerb von weiteren und verschiedenen Fachkompetenzen, insbesondere Querschnittskompetenzen (z. B. IKT- und Sprachkompetenzen), – z. B. durch ein Studium, eine Arbeitsstelle oder Freiwilligenarbeit im Ausland – die aktive Beteiligung junger Menschen an der Gesellschaft und damit der europäischen Integration gefördert wird und ihre Aussichten auf dem Arbeitsmarkt und die Mobilität von Arbeitskräften in der EU insgesamt verbessert werden;
45. hebt die Schlüsselrolle hervor, die der Europäische Sozialfonds bei der Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit innehaben sollte, und fordert die Mitgliedstaaten und alle für operationelle Programme zuständigen Verwaltungsbehörden auf, Maßnahmen zur Erreichung dieses Ziels vorzusehen;
46. fordert die Mitgliedstaaten auf, die in ihren Jugendgarantie-Programmen vorgesehenen Maßnahmen umzusetzen und dabei auch die Geschlechterperspektive in allen Phasen der Vorbereitung, Programmplanung und Umsetzung zu berücksichtigen; fordert die Mitgliedstaaten auf, Beschäftigungszentren mit entsprechend ausgebildeten Mitarbeitern einzurichten, die in der Lage sind, wirksame Sensibilisierungsmaßnahmen durchzuführen, und Kurse speziell für Frauen anzubieten, damit Langzeitarbeitslosigkeit und soziale Ausgrenzung vermieden werden;
47. betont, dass im Rahmen Verwirklichung der Jugendgarantie Tarifverhandlungen sowie der Grundsatz des gleichen Entgelts für gleiche oder gleichwertige Arbeit geachtet werden müssen;
48. unterstreicht, wie wichtig es ist, dass sich junge Menschen allgemeine Kompetenzen wie IKT-Kenntnisse, Führungskompetenzen, kritisches Denken, Sprachkenntnisse und unternehmerische Fähigkeiten auch durch eine Ausbildungsphase im Ausland aneignen, um die Aussichten der Jugendlichen auf dem Arbeitsmarkt und ihre Anpassungsfähigkeit an künftige Entwicklungen des Arbeitsmarkts zu verbessern; fordert die Mitgliedstaaten auf, diesen Kompetenzen im Rahmen ihrer Lehrpläne mehr Bedeutung beizumessen;
49. erkennt an, dass es für junge Menschen schwierig ist, ihr eigenes Unternehmen zu gründen und aufzubauen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, junge Unternehmer und Selbstständige durch einen leichteren und vereinfachten Zugang zu Finanzmitteln, eine Verringerung der Verwaltungshürden, eine Überarbeitung des Konkursrechts und die Schaffung von umfassenden Präferenzbedingungen einschließlich effizienter Beratungs- und Mentoringeinrichtungen und Gründerzentren zu unterstützen;
50. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um Geschäftsneugründungen und Selbstständigkeit durch junge Frauen dadurch zu fördern und zu unterstützen, dass ihnen Schulungen und Beratung angeboten werden und ihnen der Zugang zu Krediten und Kleinstkrediten zu günstigen Konditionen und mit Steuererleichterungen, insbesondere für KMU, erleichtert wird;
51. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Klischeevorstellung zu bekämpfen, dass Unternehmerschaft risikobehaftet und vorwiegend eine Domäne der Männer sei; betont, dass zur Stärkung der Stellung der Frau auf dem Arbeitsmarkt insgesamt und zur effizienteren Förderung ihres Unternehmergeistes Maßnahmen ergriffen werden sollten, durch die die regionale und überregionale Zusammenarbeit mit Unternehmerinnen unterstützt sowie die Einrichtung von Netzen von Plattformen zum Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren gefördert wird;
52. begrüßt im Hinblick auf die Förderung der Selbstständigkeit junger Menschen das vorgeschlagene Nachfolgeinstrument des Mikrofinanzierungsinstruments PROGRESS, das im Programm der Europäischen Union für Beschäftigung und soziale Innovation für den Zeitraum 2014-2020 enthalten ist, um den Bedarf – auch bei jungen Menschen, die kleine Unternehmengründen , darunter auch studentische Start-ups– besser zu decken; begrüßt, dass die EIB Investitionen, die die Möglichkeiten junger Menschen im Hinblick auf den Zugang zu produktiven Arbeitsplätzen verbessern besondere Berücksichtigung schenkt; hebt hervor, dass die drei Teilprogramme des Programms für Beschäftigung und soziale Innovation Maßnahmen zur Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit enthalten;
53. betont, dass es in einer Zeit, in der durch die Internetwirtschaft für jeden abgebauten „Offline“-Arbeitsplatz 2,6 neue Stellen geschaffen werden, wichtig ist, dass junge Menschen IKT-Kompetenzen in den Bereichen Informatik, Design oder Sozialmarketing mithilfe europäischer und nationaler Finanzierungen in Arbeitsplätze umwandeln;
54. fordert einen ambitionierten und ganzheitlichen Politikansatz sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene mit Blick auf Ausbildung, Schulung und hochwertige Beschäftigung sowie Initiativen zur Selbstständigkeit und Arbeitsmobilität für alle jungen Menschen auf allen Ebenen; fordert die Mitgliedstaaten zur umfassenden Beratung mit den Hochschulen und anderen Bildungseinrichtungen auf, um deren Aus- und Weiterbildungsangebot bestmöglich auf die Erfordernisse des Arbeitsmarktes abzustimmen; fordert die Kommission mit Blick auf den bevorstehenden Programmplanungszeitraum 2014-2020 auf, eine umfassende Analyse der EU-Programme und der Finanzierungsquellen zu erstellen, die im Programmplanungszeitraum 2007-2013 für Bildung, Ausbildung und Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit aufgebracht wurden, und in dieser Angelegenheit dem Parlament und dem Rat Bericht zu erstatten; hebt hervor, dass Jugendarbeitslosigkeit in den meisten Mitgliedsstaaten mit geringem Wirtschaftswachstum in Verbindung steht; betont daher die Dringlichkeit, einem beschäftigungsfreundlichen Wachstum, von dem auch junge Menschen profitieren können, Vorrang einzuräumen und strukturelle Hindernisse für den Eintritt junger Menschen ins Erwerbsleben zu überwinden;
55. fordert die Kommission auf, einen Vorschlag für ein Programm eines Europäischen Jugendkorps zu unterbreiten, das jungen Menschen unter 30 Jahren in ganz Europa die Möglichkeit bietet, bis zu drei Monate in einem anderen Mitgliedstaat eine freiwillige Tätigkeit auszuüben; betont, dass die Idee eines solchen Europäisches Jugendkorps darin besteht, jungen Menschen die Anwendung und Weiterentwicklung ihrer Bildungs- und Sozialkompetenzen und das Kennenlernen eines anderen Mitgliedstaats zu ermöglichen sowie Freundschaft und Integration innerhalb der EU zu fördern; hebt hervor, dass die Arbeit im Jugendkorps ehrenamtlich und unbezahlt sein muss und keine in dem besuchten Land vorhandenen Arbeitsplätze ersetzen darf; ist der Ansicht, dass ein solches Jugendkorps als öffentlich-private Partnerschaft begriffen werden sollte, deren Ziel die Entwicklung eines Programms ist, das es ermöglicht, jungen Menschen eine individuelle Unterstützung zur Deckung ihrer Reise- und Lebenshaltungskosten für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten zu gewähren;
56. ist der Auffassung, dass die Bildungs- und/oder Fortbildungseinrichtungen für Praktika zur Ergänzung der Lehrpläne für ihre Studierenden sorgen sollten, damit sie Erfahrungen in dem von ihnen gewählten Bereich sammeln können, um ihren Kenntniserwerb und ihre Anbindung an die berufliche Praxis zu erleichtern;
57. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Zusammenarbeit und die Beziehungen zwischen Unternehmen und dem Bildungssektor auf allen Ebenen zu verbessern, mit dem Ziel, die Lehrpläne z. B. durch Allianzen für branchenspezifische Kompetenzen und Wissensallianzen besser auf die Anforderungen des Arbeitsmarkts abzustimmen;
58. betont, dass die Qualität der Aus- und Weiterbildung verbessert werden muss, um ein Gleichgewicht zwischen Bildung und Arbeitsmarktnachfrage herzustellen; ist der Auffassung, dass die Förderung der Aus- und Weiterbildung nicht auf Kosten der Hochschulbildung erfolgen sollte; betont, dass die Interaktion und die Durchlässigkeit zwischen beruflicher Aus- und Weiterbildung und Hochschulbildung verbessert werden müssen; betont, dass flexiblere Lehrpläne benötigt werden, um den Zugang junger Menschen zum Arbeitsmarkt zu erleichtern und eine bessere Anpassung an künftige Arbeitsmarktentwicklungen zu ermöglichen;
59. fordert die Kommission auf, einen Vorschlag für einen Qualitätsrahmen für Praktika vorzulegen, der auf ihrem früheren Vorschlag für eine Europäischen Qualitätscharta für Praktika und Lehrausbildungen[14] aufbaut, einschließlich einer Definition hochwertiger Praktika mit Kriterien für eine angemessene Bezahlung sowie angemessene Arbeitsbedingungen und Gesundheits- und Sicherheitsstandards; fordert die Mitgliedstaaten und Sozialpartner auf, für angemessene Qualitätsstandards für Praktika zu sorgen, um sicherzustellen, dass die Praktika auf die Bedürfnisse der jungen Menschen zugeschnitten sind, um – flankiert von verbindlicher Überwachung – wichtige Fähigkeiten zu entwickeln, und um Qualitätsstandards für Praktika zu sichern, unter anderem mit Blick auf die Verhinderung der Ausbeutung von Praktikanten als billigen Ersatz von Arbeitnehmern; betont, dass eine aktive Förderung und aktive Sensibilisierungsmaßnahmen hinsichtlich solcher Standards erforderlich sind;
60. fordert Mitgliedstaaten auf, besonders auf die hohe Jugendarbeitslosigkeit unter Migranten zu achten und der Integration in den Arbeitsmarkt und der durchgängigen Berücksichtigung von Integrationsfragen Vorrang einzuräumen, da Arbeit der Schlüssel zu erfolgreicher Integration ist; betont, dass die Schwierigkeiten junger Migranten, eine Berufsorientierung zu erhalten, berücksichtigt werden sollten und die Integration junger Migranten in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt verfolgt und bewertet werden sollte;
61. fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die europäischen Sozialpartner auf, einen ehrgeizigen Ansatz zur Entwicklung der Ausbildungsallianz, die im Juli 2013 auf den Weg gebracht werden wird, zu verfolgen und auch europäische, nationale, regionale und lokale Kampagnen zur Änderung der Wahrnehmung der Berufsausbildung zu unterstützen; ist der Ansicht, dass die Allianz ein regelmäßiges Forum organisieren sollte, innerhalb dessen Rahmen Gespräche über die Überwachung der europäischen Ausbildungsstrategie mit allen relevanten europäischen, nationalen, regionalen und lokalen Interessenträgern geführt werden; betont, dass Zugang zu Mitteln gewährt werden sollte, um grenzüberschreitende Ausbildungstätigkeiten zu ermöglichen, sodass Unternehmen und Sozialpartnerorganisationen dazu befähigt werden, sich an der Schaffung dualer Bildungssysteme zu beteiligen;
62. fordert die Mitgliedstaaten auf, in Abstimmung mit der Kommission, Maßnahmen und Erleichterungen für Ausbildungsverträge sowie Boni für Start-up-Unternehmen unter Leitung von jungen Unternehmern, die jünger als 35 Jahre sind, einzuführen;
63. betont die Notwendigkeit, den Rahmen der Sozialpartnerschaft und der sozialen Verantwortung von Unternehmen zu erweitern, damit diese die Charta für Praktika und Lehrlingsausbildungen sowie die Jugendgarantie besser umsetzen können;
64. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, im Zuge der Festlegung der Programmplanung für den Zeitraum 2014-2020 striktere und quantifizierbare Kriterien an die Gestaltung, die Überwachung und die Bewertung der Ziele des Strukturfonds mit konkreten, auch in Bezug auf das Geschlecht messbaren Zielen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit anzulegen (im Zeitraum 2007-2011 waren 52 % der Empfänger von Mitteln aus dem Strukturfonds Frauen);
65. empfiehlt der Kommission, eine weitere Anpassung des ESF in Erwägung zu ziehen, um zusätzliche Unterstützung in den Bereichen der Schulung junger Frauen, ihres Zugangs zu Beschäftigung und zur Kinderbetreuung zu gewähren;
66. ist der Auffassung, dass die Kohäsionspolitik der EU, indem sie die Anstrengungen der Mitgliedstaaten beim Ankurbeln der Wirtschaftstätigkeit und bei der Beschäftigungsförderung auf ihrem gesamten Gebiet verstärkt und ergänzt und die Umsetzung von erforderlichen Strukturreformen leitet und gestaltet sowie die Investitionen auf vorrangige Maßnahmen lenkt, eines der grundlegenden Instrumente der Union zur Überwindung der aktuellen Lage darstellt; dabei sollen die Auswirkungen der Investitionen auf die sozioökonomische Lage einer Region oder eines Mitgliedstaats maximiert werden, so dass die Wirtschaft angekurbelt und neue Arbeitsplätze für junge Menschen geschaffen werden; fordert daher die Mitgliedstaaten auf, verfügbare EU-Mittel (EFRE, ESF, KF, ELER und EMFF) umfassend und in koordinierter Weise zu nutzen, um jungen Menschen eine aktive Teilhabe an der Wirtschaft und an der Gesellschaft zu ermöglichen; betont darüber hinaus, dass regionale Besonderheiten berücksichtigt werden sollten, weil diese den Erfolg bzw. Misserfolg der Initiativen junger Menschen in der gesamten EU und insbesondere in den benachteiligtsten Gebieten und den Gebieten in äußerster Randlage bestimmen können, wo Investitionen benötigt werden, um den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt sicherzustellen;
67. ermutigt die Mitgliedstaaten, Beschäftigungsmöglichkeiten für junge Menschen in Wohnortnähe zu fördern und dies durch die Erleichterung der Mobilität junger Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in andere EU-Länder und der ganzen Welt zu ergänzen[15]; fordert Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Ausbildung und Praxiserfahrung, einschließlich der Beseitigung bestehender Barrieren für grenzübergreifenden Projekte bei Lehrstellen und Praktika; fordert weitere Fortschritte bei der gegenseitigen Anerkennung von Qualifikationen und Fachkompetenzen sowie bei der verbesserten Koordinierung nationaler Systeme der sozialen Sicherheit sowie weitere beträchtliche Investitionen in das frühzeitige Erlernen von Fremdsprachen;
68. fordert die Mitgliedstaaten auf, den Prozess der Reform und Entwicklung effektiver öffentlicher Arbeitsvermittlungsstellen fortzusetzen, um als grundlegende Komponente jeglicher Jugendgarantiepolitik deren Tätigkeiten und Ansätze besser auf junge Menschen auszurichten; betont auch die Notwendigkeit zur Einführung von Reformen bei EURES mit dem Ziel, auf proaktive Weise Arbeitssuchenden und Beschäftigten, welche den Arbeitsplatz wechseln, freie Stellen zu vermitteln, sowie den Umstand, dass eine steigende Sensibilität gegenüber EURES, einschließlich seinem Beratungsnetzwerk erforderlich ist, um seine Wahrnehmung und Verfügbarkeit als Berufsberatungssystem zu steigern, mithilfe dessen Studenten und Schüler besser erkennen können, worin ihre Ziele und Fähigkeiten liegen und wo Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen; unterstreicht darüber hinaus die Notwendigkeit einer stärkeren Koordinierung zwischen EURES und anderen Portalen und Diensten für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen (z. B. „Dein erster EURES-Arbeitsplatz“, Europe Direct-Informationszentren oder das Enterprise Europe Network für KMU), um effizientere und effektivere Dienstleistungen zu ermöglichen; begrüßt die Arbeit der Leiter der nationalen öffentlichen Arbeitsverwaltungen und unterstützt ihre Institutionalisierung;
69. fordert die Mitgliedstaaten auf, wegen des Fehlens spezifischer Zahlen zu Jugendmigrationsströmen, Mechanismen zur Erforschung, Überwachung und Analyse dieser Art der Mobilität zu erarbeiten, die an EURES weitergeleitet werden können, um diesen Phänomenen besser gerecht zu werden;
70. betont darüber hinaus, wie wichtig es ist, junge Menschen für die Wahrnehmung von Beratungen, die im Rahmen der öffentlichen Arbeitsvermittlungsstellen angeboten werden, zu sensibilisieren, Partnerschaften zwischen Schulen und Universitäten zu stärken und sich um eine bessere Integration innerhalb des EURES-Netzes zu bemühen;
71. fordert die Mitgliedstaaten auf, informelles und nicht formales Lernen und informelle und nicht formale Ausbildungen und erworbene Kompetenzen ordnungsgemäß anzuerkennen und zu bestätigen, ebenso wie andere berufliche Erfahrungen, wodurch Kompetenzen aufgewertet werden können, sodass junge Menschen die erforderlichen Kenntnisse und Kompetenzen vollständiger nachweisen können, um auf dem Arbeitsmarkt erfolgreich eine Stelle zu finden;
72. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Transparenz und Harmonisierung bei der Anerkennung von Qualifikationen innerhalb der EU insbesondere durch das Europäische Leistungspunktesystem für die Berufsbildung, Europass und den Europäischen Qualifikationsrahmen zu verbessern und die Empfehlung des Rates zur Validierung nicht formalen und informellen Lernens vollständig umzusetzen und insbesondere die grenzüberschreitende Anerkennung des nicht formalen und informellen Lernens zu gewährleisten; betont, wie wichtig es ist, diese Initiativen zeitnah umzusetzen und darüber Bericht zu erstatten;
73. betont, dass das Problem der Vergeudung von Potential, des sogenannten „Brain Waste“, angegangen werden muss, da die Beschäftigung hochqualifizierter und kompetenter junger Arbeitnehmer weit unter ihren Möglichkeiten dazu führt, dass ihre tatsächlichen Fachkompetenzen und Qualifikationen nicht genutzt werden, und gleichzeitig sowohl in sozialer als auch psychologischer Hinsicht negative Auswirkungen auf sie hat;
74. erkennt an, dass grenzüberschreitende Mobilität der Arbeitskräfte teilweise eine wirksame Lösung für den Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt darstellen kann; fordert die Mitgliedstaaten gleichzeitig auf, alle nötigen Maßnahmen zu ergreifen, um das Phänomen der Abwanderung hochqualifizierter Arbeitnehmer („Brain Drain“) durch nachhaltige Maßnahmen zu verhindern, die Beschäftigungsmöglichkeiten für hochqualifizierte Arbeitskräfte in ihren eigenen Mitgliedstaaten oder Regionen sicherstellen;
75. sieht im Übergang zwischen Ausbildung und Erwerbsleben eine besonders wichtige Zäsur im Leben junger Menschen; betont, wie wichtig Maßnahmen für einen sicheren Übergang von der Ausbildung zum Erwerbsleben sind; fordert daher die Mitgliedstaaten auf, personalisierte Karriereorientierungsdienste zu entwickeln, Orientierungs‑ und Beratungsmaßnahmen sowie maßgeschneiderte Vermittlungsdienste zu stärken, wobei diese bereits ab den ersten Jahren in der weiterführenden Schule zur Verfügung stehen sollten, mit dem Ziel, jungen Menschen gut informierte Entscheidungen über ihren höheren Bildungsweg oder die Berufsausbildung zu ermöglichen, und gleichzeitig Mechanismen einzuführen, mit denen die angebotenen Möglichkeiten überwacht werden können und die Erfolgsquote des Übergangs dieser jungen Menschen zum Berufsleben ausgewertet werden kann;
76. betont die Notwendigkeit ein System zu entwickeln, dass jedes Unternehmen, das eine bestimmte Größe erreicht, dazu anhält, Ausbildungsplätze im Rahmen des dualen Ausbildungssystems anzubieten und Auszubildende nach Beendigung ihrer Ausbildung einzustellen, es sei denn, das Unternehmen ist in großen wirtschaftlichen Schwierigkeiten;
77. fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür Sorge zu tragen, dass junge Menschen, die dies wünschen, wirksame Unterstützung in Bezug auf ihre Berufswahl, die Kenntnis ihrer Rechte und ihres Mindesteinkommens erhalten;
78. ruft die Mitgliedstaaten auf, eine Grundausbildung zum Thema Stellensuche in die Studienprogramme zu integrieren;
79. ist der Ansicht, dass in den Bildungssystemen der Europäischen Union die Grundsätze der Gleichberechtigung und der Chancengleichheit gefördert werden sollten; fordert die Förderung aller erforderlichen Kompetenzen für einen leichteren Zugang zum lebensbegleitenden Lernen, das eine Grundvoraussetzung der Wissensgesellschaft darstellt;
80. betont, dass alle finanziellen Ressourcen, die zur aktiven Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit investiert werden, effektiv eingesetzt werden sollten; fordert die Mitgliedstaaten auf, ein öffentliches und für die Bürger leicht durchschaubares Überwachungs- und Bewertungssystem für ergriffene Beschäftigungsmaßnahmen einzuführen sowie ein System zur Überprüfung der Wirksamkeit dieser Maßnahmen, um zunehmend auf evidenzbasierte politische Strategien hinzuarbeiten, die ebenso auf EU-Ebene ausgetauscht werden können; stellt diesbezüglich fest, dass die Einrichtung eines gemeinsamen Systems von Ergebnis- und Wirkungsindikatoren zur quantitativen und qualitativen Evaluierung der bei den einzelnen Programmen erreichten Fortschritte beitragen würde;
81. betont, dass Jugendorganisationen eine anerkannte Funktion bei der Überwachung und gegebenenfalls bei der Umsetzung von politischen Strategien und Initiativen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit zukommen sollte;
82. hebt die Notwendigkeit von Investitionen zur Schaffung stabiler und hochqualifizierter Arbeitsplätze im Umweltbereich hervor, weil dies der Weg ist, jungen Menschen ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen; ersucht die Kommission und die Mitgliedstaaten darüber hinaus, alle verfügbaren Mittel zu mobilisieren, um Anreize für Investitionen zu schaffen - insbesondere in Arbeitsplätze im Umweltbereich - um die nicht hinnehmbaren hohen Jugendarbeitslosenzahlen zu senken;
83. ist der Auffassung, dass ansprechendere pädagogische Strategien mit besserer regionaler Einbindung und die Gründung von Plattformen zum Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren zwischen Regionen und Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Situationen und mit einer flexiblen Anwendung je nach den Bedürfnissen und besonderen Eigenschaften der betreffenden Regionen benötigt werden, wobei für die Entwicklung jeder einzelnen Region vorrangige Bereiche zu bestimmen sind;
84. fordert die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Ungleichheiten zu ergreifen, die sich für die Berücksichtigung sozial schwacher Gruppen, einschließlich Menschen mit Behinderungen, Migranten und alleinerziehender Mutter, eignen;
85. fordert die Mitgliedstaaten auf, eine Politik zu verfolgen, durch die die Präsenz von Frauen in Sektoren und beruflichen Laufbahnen gefördert wird, in denen sie unterrepräsentiert sind, wie etwa im Bereich Forschung und Technologie (im Jahr 2009 waren nur 33 % der Forscher in der EU Frauen) und im Wirtschafts- und Finanzsektor, da Frauen auf dem Arbeitsmarkt konkurrenzfähiger wären, wenn sie sich für einen solchen Weg entscheiden würden;
86. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Geschlechtertrennung sowohl im Bildungsbereich als auch auf dem Arbeitsmarkt zu bekämpfen, indem sie spezielle und betreute Bildungs- und Schulungskurse ermitteln, die durch eine kontinuierliche Nachbereitung ergänzt werden, und sich nach den Schlussfolgerungen der Mitteilung der Kommission vom 28. November 2012 mit dem Titel „Neue Denkansätze in der Bildung“ (COM(2012)0669) zu richten, indem sie Aus- und Weiterbildungsprogramme mit gezielten Beschäftigungsstrategien für junge Frauen kombinieren und die Beschäftigung von Frauen in aufstrebenden strategischen Branchen durch Anreize fördern;
87. fordert die Mitgliedstaaten auf, den Zugang junger Frauen zum Arbeitsmarkt zu fördern, und Maßnahmen zu ergreifen, damit die Frauen weiterhin beschäftigt bleiben können, wobei die Ausübung hochwertiger Beschäftigung und berufliche Weiterentwicklung im Mittelpunkt stehen, sowie Maßnahmen zu ergreifen, damit die Kluft in Bezug auf den Eintritt in die Arbeitswelt, in Bezug auf die Karrierechancen und die Entlohnung, die seit jeher das Verhältnis von Männern und Frauen im Beruf kennzeichnet, geschlossen wird;
88. ist der Auffassung, dass zugunsten der Wiedereingliederung von Frauen in die Arbeitswelt multidimensionale politische Lösungen erforderlich sind, die das lebenslange Lernen, die Bekämpfung prekärer Arbeitsverhältnisse und die Förderung von mit Rechten sowie differenzierter Arbeitsorganisation verbundener Arbeit auf Verlangen der Frauen umfassen, so dass sie ihre beruflichen Laufbahn nicht aufgeben oder unterbrechen müssen;
89. fordert die Mitgliedstaaten auf, entsprechende Maßnahmen zu entwickeln, die voll und ganz mit den europäischen und einzelstaatlichen Vorschriften vereinbar sind, und spezifische Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich Schulungs- und Beschäftigungsprogramme, bei denen die Arbeit im Mittelpunkt steht, um so jungen Männer und jungen Frauen Chancengleichheit beim Erwerb von Berufserfahrung zu geben;
90. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zur durchgängigen Berücksichtigung der Gleichstellung von Männern und Frauen sowie Maßnahmen zur Überwachung zu entwickeln und umzusetzen und so arbeitslosen Bürgern Zugang zu Arbeitsvermittlung und Sozialleistungen zu vermitteln;
91. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
- [1] Angenommene Texte, P7_TA(2010)0262.
- [2] Angenommene Texte, P7_TA(2012)0224.
- [3] O-000106/2012; B7-0113/2012.
- [4] Angenommene Texte, P7_TA(2013)0007.
- [5] ABl. C 131 E vom 8.5.2013, S. 9.
- [6] Eurofound (2012), NEETs: junge Menschen unterstützen, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren; young people not in employment, education or training:
- [7] Eurofound (2012), Effectiveness of policy measures to increase the employment participation of young people, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg.
- [8] Eurofound (2011), „Helping young workers during the crisis: contributions by social partners and public authorities“, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg.
- [9] Eurofound (2012), Recent policy developments related to those not in employment, education and training (NEETs), Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg (http://www.eurofound.europa.eu/docs/erm/tn1109042s/tn1109042s.pdf).
- [10] Eurofound (2013), Active inclusion of young people with disabilities or health problems, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg (http://www.eurofound.europa.eu/publications/htmlfiles/ef1226.htm).
- [11] Eurofound (2012), „NEETs – Young people not in employment, education or training: Characteristics, costs and policy responses in Europe“ (NEETs – Junge Menschen, die weder einer Arbeit nachgehen noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren). Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg.
- [12] Österreichisches Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, Januar 2012.
- [13] http://europa.eu/rapid/press-release_IP-12-380_de.htm
- [14] COM(2012) 0728.
- [15] Durch Initiativen wie das MobiPro Programm.
BEGRÜNDUNG
Die derzeitige Arbeitsmarktlage für junge Menschen ist sehr schwierig. Die Arbeitslosigkeit aller Menschen im erwerbsfähigen Alter beträgt 11 %, unter den jungen Menschen ist diese Quote dagegen doppelt so hoch und liegt bei 23 %. Gegenwärtig sind in der gesamten Europäischen Union mehr als 5,5 Millionen Menschen unter 25 Jahren arbeitslos. Die Unterschiede in den einzelnen Mitgliedstaaten sind dabei erheblich: Während die Arbeitslosigkeit in Deutschland und Österreich nicht mehr als 9 % beträgt, ist sie in den krisenbedrohten Ländern Griechenland und Spanien bereits auf mehr als 55 % angestiegen. Aufgrund der Wirtschaftskrise, von der die einzelnen Mitgliedstaaten in mehr oder weniger starkem Maße betroffen waren und nach wie vor betroffen sind, entstehen keine neuen Arbeitsplätze, zudem streichen die Arbeitgeber aus Einsparungsgründen bestehende Stellen. Das betrifft vor allem Beschäftige mit Zeitverträgen oder zivilrechtlichen Verträgen, und insbesondere die jungen Menschen, die eben erst in den Arbeitsmarkt eintreten oder sich erst seit Kurzem darin befinden. Europaweiten Statistiken zufolge sind von den 13 % aller beschäftigen Zeitarbeiter 40 % junge Menschen. Hinzu kommen eine fehlende Berufserfahrung und ein Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und Qualifikationsnachfrage auf dem Arbeitsmarkt. Für junge Erwachsene bietet diese Lage insgesamt wenig optimistische Aussichten. Arbeitslosigkeit und Perspektiven auf eine rasche Änderung der negativen Aussichten für die Jugend spiegeln sich im demografischen Abwärtstrend in Europa wider. Angesichts dieser unsicheren beruflichen Zukunft verschieben junge Menschen die Entscheidung, eine Familie zu gründen und Kinder in die Welt zu setzen, auf unbestimmte Zeit.
Deshalb müssen die Maßnahmen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit mit den Maßnahmen zur allgemeinen wirtschaftlichen Erholung und den Reformen der Beschäftigungspolitik harmonisiert werden. Es sind Initiativen zur Förderung des Unternehmertums und der Erhaltung möglichst vieler, bereits bestehender Arbeitsplätze erforderlich, und es sollten Maßnahmen getroffen werden, um den Unternehmen Anreize zur Schaffung neuer Arbeitsplätze zu bieten. Damit sich die Lage der jungen Menschen tatsächlich verbessert, kommt es in starkem Maße auf die staatliche Unterstützung, eine stärkere Zusammenarbeit zwischen den Arbeitsverwaltungen, den Berufsberatungen, den Berufsbildungseinrichtungen und den Jugendfördereinrichtungen sowie auch auf den aktiven Beitrag der Sozialpartner und Jugendvertreter oder Jugendorganisationen an.
Die vom EPSCO-Rat angenommene Jugendgarantie ist ein wichtiger politischer Impuls. Bei der Initiative geht es darum, dass Menschen unter 25 Jahren eine Anstellung finden, eine weiterführende Ausbildung absolvieren oder einen Ausbildungs- oder Praktikumsplatz erhalten. Angesichts der Arbeitslosenzahlen, die den Grad der Arbeitslosigkeit unter jungen Menschen eindeutig belegen, ist zu überlegen, den Kreis der Empfänger dieser Förderung auf Menschen bis 30 Jahre zu erweitern. Die dafür bestimmten Mittel aus gesonderten Haushaltslinien und aus dem Europäischen Sozialfonds sind ein Instrument, das den Mitgliedstaaten in den schwierigen Zeiten der Krise effektive Unterstützung bietet. Es sei hier besonders darauf hingewiesen, dass für den Erfolg dieses Vorhabens bestimmte Bedingungen gegeben sein müssen, wie z. B. eine angemessene Funktionsstruktur und Effektivität seitens der öffentlichen und privaten Arbeitsverwaltungen sowie ein hochwertiges Angebot an Ausbildungs- und Praktikumsplätzen.
Bei all diesen Maßnahmen gilt es, die Unternehmen und Organisationen des Dritten Sektors, die in enger Zusammenarbeit mit den öffentlichen Arbeitsverwaltungen an den Jugendgarantieprogrammen teilnehmen möchten, stärker zu unterstützen. Instrumente wie steuerliche Anreize, Zuschüsse zu fixen Beschäftigungskosten und die Möglichkeit des Finanzierungszugangs sind Möglichkeiten zur Unterstützung von Unternehmen, die eine erstklassige Ausbildung sicherstellen. Wichtig ist, dass sich die Mitgliedstaaten nicht nur auf die im Vorschlag der Europäischen Kommission abschließend genannten Lösungen beschränken, sondern auch Instrumente anwenden, die sich in anderen Mitgliedstaaten als wirksam erwiesen haben und die besser an die Bedingungen des jeweiligen Arbeitsmarkts angepasst sind.
In der Diskussion über die Situation junger Menschen sind auch die Personen zu nennen, die keiner Arbeit nachgehen, sich nicht in beruflicher Ausbildung befinden oder frühzeitig die Schule abgebrochen haben („NEETs“). Ihr Anteil ist in Europa in den letzten Jahren gestiegen und liegt derzeit bei über 15 %. Diese Entwicklung sollte näher untersucht werden, zumal Schulabbrecher ohne Grundausbildung sozialer Ausgrenzung ausgesetzt sind. Die Mitgliedstaaten sollten besser auf die „NEET“-Gruppe angepasste Ansätze entwickeln, um Schulabbruch durch wirksames Eingreifen bekämpfen und zugleich Schulabbrecher wieder in das Bildungssystem zurückholen zu können. Darüber hinaus sollten Maßnahmen ergriffen werden, die den Übergang von der Schule in das Erwerbsleben erleichtern, die Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen fördern sowie praktische und logistische Hindernisse für junge Menschen mit zunehmend anspruchsvolleren Bedürfnissen beseitigen.
Neben der mangelnden Berufserfahrung ist das Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und –nachfrage zweifelsohne eine der wesentlichen Ursachen für Jugendarbeitslosigkeit. Deshalb ist eine Modernisierung der Bildung notwendig, die darauf abzielt, die Bildungspolitik zum wichtigsten Instrument für Investitionen in die Zukunft der Jugend und die Verbesserung ihrer Lage auf dem Arbeitsmarkt zu machen, indem die Bildungsprogramme an die gegenwärtigen und zukünftigen Anforderungen des Arbeitsmarktes angepasst werden. Eine besser strukturierte, individuelle Berufsberatung ist für dieses Ziel förderlich. Sie sollte bereits in den weiterführenden Schulen angeboten werden und die Recherchesysteme zukünftiger Arbeitsangebote in Orientierung an der späteren Beschäftigung einbeziehen, damit der Weg der weiteren Ausbildung bewusster und bedachter gewählt werden kann.
Zur Politik der Einführung junger Menschen auf den Arbeitsmarkt gehört die Förderung der Selbstständigkeit unbedingt dazu. Sämtliche Maßnahmen zur Entfaltung von unternehmerischen Tätigkeiten, Eigeninitiativen und der Entwicklung individueller Fähigkeiten sollten fortgeführt und gefördert werden. Junge Menschen sollten wissen, wie man eine eigene unternehmerische Tätigkeit aufbaut oder bei welchen Behörden sie Hilfe erhalten, und durch die eingeführten Erleichterungen und Präferenzregelungen in Form von Befreiungen oder steuerlichen Anreizen sollten sie dazu ermutigt werden. Daher muss das Konzept, die Selbstständigkeit zu fördern und die Kapitalbeschaffung für die Unternehmensgründung zu erleichtern, im Programm für sozialen Wandel und soziale Innovation für den Zeitraum 2014-2020 unbedingt fortgesetzt werden.
Die berufliche Mobilität ist ein weiteres Instrument im Kampf gegen die Jugendarbeitslosigkeit. In der Union sind mehr als eine Million Arbeitsangebote registriert. Diese Stellen bleiben jedoch unbesetzt, weil sich dort, wo sie angeboten werden, keine Interessenten finden. Denn es ist nicht gängig, außerhalb seines Herkunftslandes zu wohnen. Statistiken zufolge leben nur 2 % der Unionsbürger in einem anderen EU-Land als dem ihrer Herkunft. Da junge Menschen bei der Arbeitssuche eher zu Mobilität bereit und fähig sind, sollte ihnen dieser Schritt erleichtert werden. Zur Förderung von Mobilität sind weitere Fortschritte bei der gegenseitigen Anerkennung von Qualifikationen und Kompetenzen, die Koordinierung der einzelstaatlichen Sozialsicherungssysteme, insbesondere des Rentensystems, sowie Investitionen in den Fremdsprachenunterricht erforderlich. Dem kann ebenfalls durch Fortsetzung des Reformprozesses des EURES-Netzes, in dem junge Menschen Zugang zu Informationen erhalten und aktive Arbeitssuche betreiben können, entsprochen werden. Diese Institution muss auch im Hinblick auf ihren Bekanntheitsgrad und ihre Zugänglichkeit weiter unterstützt und das Berufsberatungssystem optimiert werden.
Erwägenswert ist auch, einen eigenen Jugendbereich mit einer separaten Haushaltslinie im Rahmen des Programms „Erasmus für alle“ zu schaffen und junge Gruppen, die sich für Jugendaktivitäten engagieren, aber keine institutionalisierte Rechtsform haben, zu unterstützen. Der Erwerb vielfältiger Kompetenzen - auch auf informellem Weg - fördert die Beteiligung junger Menschen an der Gesellschaft und verbessert ihre Wettbewerbsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt.
Es ist äußerst wichtig, jungen Menschen hochwertige Praktika für Schulabgänger zu bieten, Einrichtungen, die diese Praktika anbieten, entsprechend finanziell zu unterstützen und ein verbindliches Überwachungssystem einzuführen, das die Qualität und Wirksamkeit dieser Praktika sicherstellt. Das Ansehen von Praktika für Schulabgänger bei Arbeitgebern muss weiter verbessert werden, die diese Form wiederum als Möglichkeit erkennen sollten, Personen für eine konkrete Stelle vorzubereiten und so letztlich einen ausgebildeten und gut qualifizierten Mitarbeiter gewinnen und dauerhaft anzustellen zu können. Ebenso gilt es, das Berufsschulwesen weiterzuentwickeln, europaweite und nationale Werbemaßnahmen für Berufsschulen zu erarbeiten und zu fördern und das System europäischer Berufspraktika zu überwachen.
Es ist darüber hinaus unbedingt erforderlich, dass die Mitgliedstaaten die informelle Bildung, also außerhalb des offiziellen Bildungssystems erworbene Kompetenzen, anerkennen und genehmigen. Sie können sich positiv auf die persönliche Entwicklung eines jungen Menschen auswirken, seine aktive Bürgerschaft und soziale Integration stärken sowie zur Verbesserung seiner Situation auf dem Arbeitsmarkt beitragen.
Ferner muss das Problem der „Verschwendung von Humankapital“ angesprochen werden, also der Umstand, dass qualifizierte und kompetente junge Menschen zu einer Arbeit gezwungen werden, die deutlich unter ihren Möglichkeiten liegt, was nicht nur für die Gesellschaft, sondern auch für die Betroffenen selbst negative Auswirkungen hat.
Abschließend sollten alle von den Mitgliedstaaten getroffenen Maßnahmen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit geprüft sowie die eingeführten Instrumente im Lauf ihrer Entwicklung beobachtet und die verwendeten Mittel effizient abgerechnet werden. Die äußerst schwierige Situation junger Menschen erfordert ein entschiedenes Eingreifen und die Investition entsprechender Mittel, jedoch müssen diese Mittel angesichts der derzeitigen wirtschaftlichen Lage in Europa, in der eine Politik der Konsolidierung der Finanzen vorherrscht, sinnvoll verteilt werden und zu einer spürbaren Verbesserung beitragen.
STELLUNGNAHME des Ausschusses für regionale Entwicklung (21.6.2013)
für den Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit: Mögliche Auswege
(2013/2045(INI))
Verfasser der Stellungnahme: Luís Paulo Alves
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für regionale Entwicklung ersucht den federführenden Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. weist auf die inakzeptabel hohe Jugendarbeitslosigkeit und vor allem auf die ausgeprägten Unterschiede zwischen den einzelnen Regionen und zwischen den Mitgliedstaaten hin, wo die Quoten zwischen weniger als 10 % und mehr als 60 % schwanken, sowie auf die Zahl der jungen Menschen ohne Bildung, Ausbildung und Arbeit (14 Mio. junge Menschen im Alter zwischen 15 und 30 Jahren haben weder einen Arbeits- noch einen Ausbildungsplatz), zu denen eine weitere große Anzahl an jungen berufstätigen Menschen in prekären Arbeitsverhältnissen hinzugerechnet werden muss; vertritt die Auffassung, dass diese Situationen zusammengenommen eine Gefahr für das Projekt Europa als solches darstellen, da sie die wirtschaftliche Entwicklung und die Funktionsfähigkeit eines geeinten Europas hinsichtlich der Lebensqualität, der Arbeitsbedingungen und des künftigen potenziellen Wirtschaftswachstums sowie den in Artikel 174 AEUV vorgesehenen wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt der Regionen der EU bedrohen; vertritt außerdem die Auffassung, dass dies wirksame Maßnahmen auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene erfordert, auch im Hinblick auf Städte und ländliche Gebiete, insbesondere angesichts der Schwierigkeiten und Herausforderungen, mit denen die EU gegenwärtig konfrontiert ist, und in Anbetracht der Tatsache, dass sie mehr denn je eine starke und innovative Jugend benötigt;
2. ist der Auffassung, dass junge Menschen in der Europäischen Union aufgrund ihrer sozioökonomischen Eigenschaften bezüglich der Beschäftigungsverhältnisse, insbesondere in der aktuellen Wirtschafts- und Finanzkrise, angesichts ihrer zahlenmäßigen Stärke auf dem Arbeitsmarkt und ihrer enormen Beschäftigungsprobleme eine der gefährdetsten Bevölkerungsgruppen darstellen; ist der Auffassung, dass die Kohäsionspolitik der EU, indem sie die Anstrengungen der Mitgliedstaaten beim Ankurbeln der Wirtschaftstätigkeit und bei der Beschäftigungsförderung auf ihrem gesamten Gebiet verstärkt und ergänzt und Umsetzung Ingangsetzung von erforderlichen Strukturreformen leitet und gestaltet sowie die Investitionen auf vorrangige Maßnahmen lenkt, eines der grundlegenden Instrumente der Union zur Überwindung der aktuellen Lage darstellt; dabei sollen die Auswirkungen der Investitionen auf die sozioökonomische Lage einer Region oder eines Mitgliedstaats maximiert werden, so dass die Wirtschaft angekurbelt und neue Arbeitsplätze für junge Menschen geschaffen werden; fordert daher die Mitgliedstaaten auf, verfügbare EU-Mittel (EFRE, ESF, KF, ELER und EMFF) umfassend und in koordinierter Weise zu nutzen, um jungen Menschen zu ihrem Vorteil eine aktive Teilhabe an der Wirtschaft und an der Gesellschaft zu ermöglichen, und gleichzeitig unter anderem Jungunternehmer durch ein europaweites Gründerzentrenprojekt zu unterstützen, das ihnen die Möglichkeit bietet, ihr Unternehmen in einer geschützten Umgebung zu gründen; empfiehlt zudem, dass geeignete Bedingungen für Risikokapital geschaffen werden, und betont, dass regionale Besonderheiten berücksichtigt werden sollten, weil diese den Erfolg bzw. Misserfolg der Initiativen junger Menschen in der gesamten EU und insbesondere in den benachteiligsten Gebieten und den Gebieten in äußerster Randlage bestimmen können, wo Investitionen benötigt werden, um den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt sicherzustellen;
3. betont, dass neben der gegenwärtigen europäischen Wirtschaftskrise unter anderem strukturelle Probleme vorliegen, die ihren Ursprung in der verbesserungsbedürftigen Bildungs- und Beschäftigungspolitik haben; ist der Auffassung, dass ansprechendere pädagogische Strategien mit besserer regionaler Einbindung und die Gründung von Plattformen zum Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren zwischen Regionen und Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Situationen und mit einer flexiblen Anwendung je nach den Bedürfnissen und besonderen Eigenschaften der betreffenden Regionen benötigt werden, wobei für die Entwicklung jeder einzelnen Region vorrangige Bereiche zu bestimmen sind und die Umsetzung wirksamerer Strategien zum Übergang in das Berufsleben (bei starker Vernetzung zwischen Schule und Arbeit, insbesondere durch duale Ausbildungssysteme und fachbezogene Praktika während des Studiums) und die Gestaltung sichererer beruflicher Laufbahnen gefördert werden; betont die alarmierenden Konsequenzen der Wirtschaftskrise für die Lage der jungen Menschen; fordert die Mitgliedstaaten auf, größere Einsparungen in wichtigen Bereichen wie Bildung, Forschung und Innovation zu vermeiden, da diese – zusammen mit den anderen negativen Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise – ein ernsthaftes Hindernis bei der Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit darstellen und auf junge Menschen ausgerichtete Strategien für Zukunftsinvestitionen verhindern;
4. vertritt – angesichts der Tatsache, dass der Arbeitsmarkt durch Abbau und Schaffung von Arbeitsplätzen in verschiedenen Wirtschaftssektoren gekennzeichnet ist und dass jährlich 15 % der Arbeitsplätze vernichtet und ebenso viele geschaffen werden – die Auffassung, dass es einer globalen Sichtweise bedarf, um Veränderungen vorgreifen zu können, damit Beschäftigungspolitik ihre volle Wirkung entfalten kann; vertritt die Auffassung, dass Maßnahmen im Bereich der Qualifikation, die Bemühungen im Zusammenhang mit dem lebenslangen Lernen wirksam fördern können, indem hochwertige Umschulungen erleichtert und die Kompetenzen kurzfristig wie langfristig an den Bedarf der Unternehmen und der Wirtschaft in allen Regionen angepasst werden, von wesentlicher Bedeutung sind; unterstreicht in diesem Zusammenhang, dass es wichtig ist, die Kluft zwischen der Ausbildung und dem Arbeitsmarkt zu überbrücken, und betont das Missverhältnis zwischen Bildungskompetenzen und den heutigen Arbeitsplätzen sowie die wichtige Rolle, die Maßnahmen zum Schutz und zur Unterstützung von Arbeitslosen spielen, während sie nach neuen Chancen suchen; ist der Auffassung, dass die Maßnahmen eng verknüpft werden sollten, um die Produktivität sowie private und öffentliche Investitionen in Sektoren mit erhöhtem Wachstumspotenzial zu steigern und einen Arbeitskräftemangel in Berufen, die bereits defizitär sind, zu vermeiden;
5. bestärkt die Mitgliedstaaten und die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften darin, auf eine bessere Wirksamkeit der Bildungs- und Beschäftigungspolitik zu achten, die sich auf drei grundlegende Aspekte stützen sollte:
– einen vorausschauenden Ansatz, um den Veränderungen des Arbeitsmarktes besser vorgreifen und diese mit der allgemeinen und beruflichen Bildung verknüpfen zu können,
– eine stärkere Einbeziehung aller relevanten öffentlichen und privaten Beteiligten, wie etwa Lehrern, Eltern, Schülern und Studenten, Unternehmen, Schulen und Jugendorganisationen, einschließlich nichtstaatlicher Organisationen,
– ein regionaler Ansatz, der Mechanismen für eine bessere Problemerkennung vorsieht, eine zügigere Beschlussfassung gewährleistet und zu einer leichteren Ermittlung des Qualifikationsbedarfs in enger Zusammenarbeit mit den Betroffenen führt;
ist der Auffassung, dass die lokalen Bedürfnisse und territorialen Besonderheiten berücksichtigt werden sollten, um im Rahmen integrierter gebietsbezogener Entwicklungsstrategien die Ermittlung von Arbeitsplätzen insbesondere in innovativen Branchen wie grünen Segmenten und sozialen Unternehmen zu ermöglichen;
6. fordert zum gemeinsamen Handeln der europäischen Fonds und insbesondere der Instrumente der Kohäsionspolitik, vor allem des ESF und des EFRE auf, um Investitionen zugunsten von Wachstum und Arbeitsplätzen anzuregen und rasch auf die sich verschlechternde Lage zu reagieren; erinnert daran, dass die KMU den Motor Europas und den Eckstein für die Beschäftigung darstellen und der wichtigste Akteur im Hinblick auf die Beendigung der Krise sind; erachtet es daher als erforderlich, ihnen einen besseren Zugang zur Finanzierung zu ermöglichen und das jeweilige unternehmerische Umfeld zu verbessern; bestärkt die Europäische Investitionsbank darin, in die Schaffung von Arbeitsplätzen für junge Menschen zu investieren und dabei auf Nebengewinne zu setzen, sofern vor allem KMU Darlehen gewährt werden; fordert, besonderes Augenmerk auf jene Regionen zu legen, die am stärksten von Jugendarbeitslosigkeit betroffen sind, und betont, dass die europäischen Struktur- und Investitionsfonds Unternehmen und insbesondere KMU dabei unterstützen können, junge Menschen einzustellen und die Jugendarbeitslosigkeit zu verringern, und zur Anwendung der erforderlichen Maßnahmen für den Arbeitsmarkt, Bildung und Ausbildung mit dem Ziel beitragen können, den Übergang der Arbeitnehmer zu den lokalen Arbeitsmärkten zu unterstützen, indem diese neue Qualifikationen erwerben und neue beruflichen Tätigkeiten erlernen (einschließlich „grüne“ Jobs sowie Tätigkeiten, die aufgrund der demografischen Tendenzen, der neuen Technologien und der Diversifizierung der Beschäftigung in ländlichen Gebieten gefragt sind); fordert die Mitgliedstaaten und die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften auf, integrierte gebietsbezogene Entwicklungsstrategien festzulegen, einschließlich Ausbildungs- und Beschäftigungskomponenten, wobei am Anfang Maßnahmen zur Bekämpfung des Schulabbruchs und zur Eröffnung von Wegen für junge Menschen in die Beschäftigung stehen sollten;
7. begrüßt die Maßnahmen der Kommission zur Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit, die nach der „Jugendbeschäftigungsinitiative der EU“ und vor allem der „Jugendgarantie“ im Einklang mit der Strategie Europa 2020 Lösungen aufzeigen sollen, die die Schaffung menschenwürdiger, hochwertiger und dauerhafter Arbeitsplätze und Chancengleichheit für junge Menschen fördern, die soziale Eingliederung unterstützen, die Prekarität der Beschäftigung und das Armutsrisiko verringern, jungen Menschen das Gefühl von Würde und Unabhängigkeit verleihen und die Abwanderung hochqualifizierter Arbeitnehmer bekämpfen sollen; ist der Auffassung, dass solche Maßnahmen auch bestehende Mobilitätsprogramme sowie eine verbesserte Anerkennung von Fachkompetenzen und Qualifikationen innerhalb der EU vorantreiben und stärken und eine intensivere grenzüberschreitende und interregionale Zusammenarbeit fördern sollten, wobei bestehende administrative Hindernisse begrenzt und die derzeitigen Hindernisse für Lehrlingsausbildungen, Praktika und Volontariate beseitigt werden sollten, um geografische Missverhältnisse zwischen Stellenangeboten und ‑gesuchen als Teil eines Fahrplans für die Zukunft einer Wirtschafts- und Währungsunion mit größeren wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt abzubauen; fordert die Mitgliedstaaten und die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften auf, die im Rahmen der Jugendgarantie ausgearbeiteten Maßnahmen zügig umzusetzen und den Austausch erfolgreicher Modelle, die sich auf die Verringerung der Jugendarbeitslosigkeit insbesondere in der „NEET“-Gruppe positiv ausgewirkt haben, zu fördern; stellt jedoch fest, dass die Finanzierung für die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit unzureichend ist, und betont, dass der Finanzierungsvorschlag für die „Jugendbeschäftigungsinitiative der EU“ in Höhe von 6 Mrd. EUR für den Zeitraum 2014–2020 nicht ausreichend ist, um eine signifikante Besserung der Lage der jungen Menschen bewirken zu können.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
20.6.2013 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
35 4 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
François Alfonsi, Luís Paulo Alves, Francesca Barracciu, Jean-Jacob Bicep, Victor Boştinaru, John Bufton, Alain Cadec, Nikos Chrysogelos, Rosa Estaràs Ferragut, Brice Hortefeux, Danuta Maria Hübner, Filiz Hakaeva Hyusmenova, Vincenzo Iovine, María Irigoyen Pérez, Seán Kelly, Mojca Kleva Kekuš, Constanze Angela Krehl, Petru Constantin Luhan, Ramona Nicole Mănescu, Vladimír Maňka, Iosif Matula, Erminia Mazzoni, Ana Miranda, Jens Nilsson, Jan Olbrycht, Wojciech Michał Olejniczak, Markus Pieper, Tomasz Piotr Poręba, Monika Smolková, Georgios Stavrakakis, Nuno Teixeira, Lambert van Nistelrooij, Kerstin Westphal, Hermann Winkler, Elżbieta Katarzyna Łukacijewska |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Giommaria Uggias |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2) |
Susy De Martini, Miroslav Ouzký, Marit Paulsen |
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STELLUNGNAHME des Ausschusses für Kultur und Bildung (20.6.2013)
für den Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit: Mögliche Auswege
(2013/2045(INI))
Verfasser der Stellungnahme: Emilio Menéndez del Valle
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für Kultur und Bildung ersucht den federführenden Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
A. in der Erwägung, dass die Bildungs- und Ausbildungspolitik bei der Bekämpfung der hohen Jugendarbeitslosigkeit von entscheidender Bedeutung ist; in der Erwägung, dass höhere und zielgerichtetere Investitionen in die berufliche Aus- und Weiterbildung, die Hochschulbildung und die Forschung sowie flexible Lehrpläne und eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und dem Bildungssektor notwendig sind, um der schnellen Weiterentwicklung des Arbeitsmarktes Rechnung tragen zu können;
B. in der Erwägung, dass duale Ausbildungssysteme von einer engen Zusammenarbeit zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor abhängen, wobei die Sozialpartner in hohem Maße eingebunden werden müssen; in der Erwägung, dass in Mitgliedstaaten mit einer stark institutionalisierten Wechselwirkung zwischen Bildungssystem und Arbeitsmarkt die Jugendarbeitslosigkeit auffallend niedrig ist;
C. in der Erwägung, dass Praktika ein nützliches Instrument sind, um Jugendlichen den Übergang vom Ausbildungssystem zum Arbeitsmarkt zu erleichtern und diesen zu unterstützen; in der Erwägung, dass ein Praktikum auf einer Ausbildungsstrategie basieren muss, Arbeitgeber stattdessen aber Praktika regelmäßig als Möglichkeit ausnutzen, billige und wenig geschützte Arbeitskräfte einzustellen und immer mehr junge Europäer häufig mehrere nicht bezahlte oder unterbezahlte Praktika absolvieren müssen, bevor sie einen festen Arbeitsplatz finden;
D. in der Erwägung, dass die Verschärfung der Wirtschafts- und Finanzkrise, die Haushaltskürzungen und sonstigen Sparmaßnahmen besonders in den wirtschaftlich schwächeren Mitgliedstaaten zu einem Rückgang der Qualität der Bildung geführt und direkt die Aussichten junger Menschen verschlechtert haben, Zugang zu Bildung und Arbeitsplätzen zu erhalten bzw. ihren Platz zu behalten; in der Erwägung, dass zudem die steuerliche Belastung der Unternehmen in vielen Mitgliedstaaten hoch ist;
E. in der Erwägung, dass im Jahr 2011 7,5 Millionen junge Menschen im Alter von 15−24 Jahren und 6,5 Millionen junge Menschen im Alter von 25−30 Jahren weder einen Ausbildungs- noch einen Arbeitsplatz hatten; in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten Arbeitnehmern, die ihre Beschäftigung verloren haben, und jungen Menschen, die keinen Arbeitsplatz finden können, sozialen Schutz und menschenwürdige Lebensbedingungen garantieren müssen;
F. in der Erwägung, dass die Europäische Investitionsbank Investitionsmittel für Länder bereitstellen kann, in denen die Jugendarbeitslosigkeitsquote über dem EU-Durchschnitt liegt; in der Erwägung, dass die Europäische Investitionsbank einen regionalen Schwerpunkt auf strategische Investitionen legen könnte, um Beschäftigungsmöglichkeiten zu verbessern und auszubauen sowie Innovationskapazitäten zu entwickeln;
G. in der Erwägung, dass die Berücksichtigung der Arbeitsmarktanforderungen nicht auf Kosten des Erwerbs einer ersten, möglichst breiten Wissensbasis erfolgen darf, weil es die beste Voraussetzung ist, um auf die Schwankungen auf dem Arbeitsmarkt und im Leben im Allgemeinen zu reagieren; in der Erwägung, dass die meisten Studien belegen, wie wichtig eine hochwertige Bildung bereits im frühen Kindesalter ist, um einen Schulabbruch zu verhindern und sicherzustellen, dass Kinder aus stark benachteiligten sozialen Verhältnissen bestmöglich integriert werden;
H. in der Erwägung, dass offene Bildungsressourcen die Qualität und Gerechtigkeit der Bildung sowie den Zugang zur Bildung verbessern und durch den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien sowie neuen Technologien einen interaktiven, kreativen, flexiblen und personalisierten Lernprozess erleichtern; in der Erwägung, dass offene Bildung durch die Förderung von lebenslangem Lernen zur Steigerung der langfristigen Beschäftigungsfähigkeit beiträgt;
I. in der Erwägung, dass die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Union durch nicht abgeschlossene Schulausbildungen ernsthaft beeinträchtigt wird und integrierte Maßnahmen benötigt werden, um das im Rahmen der Strategie „Europa 2020‟ bestehende Ziel zu erreichen, die Schulabbruchquote unter 10 % zu senken; in der Erwägung, dass Schulabbrecher öfter arbeitslos und stärker von sozialer Ausgrenzung bedroht sind; in der Erwägung, dass bei der Entwicklung von Wiedereingliederungsprogrammen, mit denen Schulabbrechern eine zweite Chance gegeben wird, ein besonderes Augenmerk auf gefährdete Gruppen gelegt werden sollte, die der Gefahr sozialer Ausgrenzung in erheblichem Maße ausgesetzt sind, um sie zu einer aktiven Beteiligung an der Gesellschaft zu ermutigen;
J. in der Erwägung, dass sich sowohl Schullehrer als auch Hochschuldozenten beispiellosen Herausforderungen gegenübersehen, die sich durch das sich rasch wandelnde weltwirtschaftliche Umfeld ergeben, in dem es entscheidend ist, neue Fähigkeiten und Kompetenzen, innovative Ansätze und moderne Lehrmethoden zu entwickeln, um eine erfolgreiche Bildung junger Menschen zu ermöglichen und sie für eine Beschäftigung zu befähigen;
K. in der Erwägung, dass EU-Mobilitätsprogramme im Bereich Bildung und Jugend sowie ein früher Fremdsprachenerwerb die Berufsaussichten verbessern und die Mobilität auf dem Arbeitsmarkt fördern; in der Erwägung, dass die Mobilitätsprogramme für Jugendliche für die Jahre 2014-2020 eine wahre Chance zum Erwerb neuer Kenntnisse und Fähigkeiten darstellen und so dazu beitragen, die Beschäftigungsquote junger Menschen zu erhöhen;
L. in der Erwägung, dass im Hinblick auf den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2014–2020 eine umfassende Analyse der EU-Mittel, die während des Programmzeitraums 2007–2013 in Bildung, Ausbildung und Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit investiert wurden, notwendig ist; in der Erwägung, dass ein integrierter Ansatz sowie Synergieeffekte zwischen den verschiedenen Programmen und Ressourcen aus nationalen Mitteln und EU-Mitteln zur erfolgreichen Umsetzung der Jugendbeschäftigungsmaßnahmen beitragen werden; in der Erwägung, dass die Politik der Union auf lokaler und nationaler Ebene weitergeführt und vor Ort verwirklicht werden muss;
M. in der Erwägung, dass bestimmte Bereiche wie die Informations- und Kommunikationstechnologie, Forschung und Entwicklung und das Gesundheitswesen trotz der insgesamt hohen Jugendarbeitslosigkeit zunehmend Schwierigkeiten haben, freie Stellen mit qualifizierten Mitarbeitern zu besetzen;
1. blickt mit großer Sorge auf die Haushaltseinsparungen, die die Mitgliedstaaten in den Bereichen Bildung, Ausbildung und Jugend vornehmen, und die dazu führen könnten, dass junge Menschen keinen Zugang zu Bildung oder Beschäftigung erhalten, und verweist darauf, dass Mittelzuweisungen für Bildungs- und Ausbildungsmaßnahmen eine notwendige und unschätzbare Investition in die Zukunft sind; lenkt die Aufmerksamkeit auf die Notwendigkeit, europäische Mittel effizienter zu nutzen, um die Schaffung von Arbeitsplätzen für Jugendliche zu erleichtern;
2. fordert die Mitgliedstaaten auf, mit Unterstützung der Kommission gezielte Maßnahmen für junge Menschen zu ergreifen, die sich weder in Ausbildung noch in Beschäftigung befinden, und ihnen brauchbare Lern- und Ausbildungsangebote zu unterbreiten, damit sie die für ihre berufliche Eingliederung oder die Wiedereingliederung in das Bildungssystem erforderlichen Kompetenzen und Erfahrungen durch Kurse erwerben können, die ihren Problemen Rechnung tragen;
3. fordert die Mitgliedstaaten auf, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um frühzeitige Schulabgänge zu verhindern, die Anzahl der Schulabbrecher zu senken und sicherzustellen, dass Angebote des zweiten Bildungswegs von bestmöglicher Qualität sind, wodurch die Anzahl der jungen Menschen verringert werden kann, die sich weder in Ausbildung noch in Beschäftigung befinden und für die die Gefahr, langzeitarbeitslos zu werden, am größten ist;
4. hebt die Notwendigkeit hervor, allen Menschen eine Bildung und Ausbildung zu ermöglichen, erinnert an die wichtige Rolle der Regionen bei der Bildungs-, Beschäftigungs- und Mobilitätspolitik und fordert die Nutzung aller Mittel, die den Regionen zur Verfügung stehen, um jungen Menschen den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern und ihnen dabei zu helfen, ihre Fachkompetenzen zu erweitern;
5. fordert eine verstärkte Aus- und Weiterbildung des Lehrpersonals, vor allem was moderne Didaktik und die Nutzung neuer Technologien angeht; weist darauf hin, dass lebenslanges Lernen bereits mit der frühkindlichen Bildung beginnt, und betont, dass dabei vor allem die Sprachkompetenzen auf spielerische Art und Weise gefördert werden müssen;
6. fordert die Mitgliedstaaten und die betreffenden Organe auf, Wissenschaft, Technologie, Ingenieurswesen und Mathematik in ihrer Bildungsprogramme aufzunehmen, um dem derzeitigen Arbeitsmarkbedarf nachzukommen;
7. fordert die Einrichtung eines gemeinsamen Systems von Leistungs- und Wirkungsindikatoren, um die im Rahmen der verschiedenen Programme einschließlich von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen erzielten Fortschritte in Bezug auf Wirksamkeit und Effizienz und nicht nur hinsichtlich der finanziellen Umsetzung zu bewerten;
8. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Beteiligung von Jugendlichen an der Gestaltung sektorpolitischer Maßnahmen im Hinblick auf ihre Entwicklung zu fördern; ist der Überzeugung, dass die Jugendpolitik mehr Legitimität und einen Mehrwert erhält, wenn junge Menschen an diesen Prozessen wirklich beteiligt werden und nicht nur Beobachter bzw. Begünstigte sind;
9. fordert, dass hochwertige duale Ausbildungssysteme, die theoretischen und praktischen Unterricht verbinden, häufiger angewendet werden; betont, dass die Sozialpartner bei der Schaffung dieser Systeme unbedingt eingebunden werden müssen; fordert die Kommission auf, qualitative Richtlinien für ein modernes duales Ausbildungssystem mit einer Liste breit definierter, nicht akademischer europäischer Kernberufe zu erarbeiten;
10. fordert die Kommission auf, bei der Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit aktiv die Unterstützung des Privatsektors zu suchen und gemeinsame Initiativen zu starten oder sonstige Formen der Zusammenarbeit einzugehen, und rät zur Bildung von Partnerschaften mit Unternehmen und von öffentlich-privaten Partnerschaften; begrüßt den Vorschlag der Kommission, eine Ausbildungsallianz ins Leben zu rufen, und erwartet von der Kommission, dass sie nach Konsultation der relevanten Interessenträger einen transparenten europäischen Rahmen für die Sicherstellung der Qualität von Praktika vorbereitet;
11. fordert die Mitgliedstaaten auf, einen gesetzlichen Rahmen zur Sicherstellung der Qualität von Praktika und Ausbildungsplätzen zu schaffen, einschließlich angemessener Bezahlung und der Anerkennung des erworbenen Wissens als Arbeitserfahrung, und jungen Menschen frühzeitig bessere Beratung und Orientierungshilfen zur Verfügung zu stellen, damit sie informierte Entscheidungen über ihre künftige berufliche Laufbahn treffen können und ihnen der Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert wird;
12. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Zusammenarbeit und die Beziehungen zwischen Unternehmen und dem Bildungssektor auf allen Ebenen zu verbessern, mit dem Ziel, die Lehrpläne z. B. durch Allianzen für branchenspezifische Kompetenzen und Wissensallianzen besser auf die Anforderungen des Arbeitsmarkts abzustimmen;
13. fordert die Mitgliedstaaten auf, bestehende Hindernisse für grenzüberschreitende Ausbildung, Traineeprogramme und Praktika zu beseitigen, um Angebot und Nachfrage bei der Berufsausbildung Jugendlicher besser auf einander abzustimmen und gleichzeitig die Mobilität und Beschäftigungsfähigkeit insbesondere in Grenzregionen zu verbessern;
14. betont, dass die Qualität der Aus- und Weiterbildung verbessert werden muss, damit das richtige Gleichgewicht zwischen Bildung und Arbeitsmarktnachfrage hergestellt wird; ist der Auffassung, dass die Förderung der Aus- und Weiterbildung nicht auf Kosten der Hochschulbildung erfolgen sollte; betont, dass die Interaktion und die Durchlässigkeit zwischen beruflicher Aus- und Weiterbildung und Hochschulbildung verbessert werden müssen; betont, dass flexiblere Lehrpläne benötigt werden, um den Zugang junger Menschen zum Arbeitsmarkt zu erleichtern und eine bessere Anpassung an künftige Arbeitsmarktentwicklungen zu ermöglichen;
15. weist darauf hin, dass es von großer Bedeutung ist, die Qualitätsstandards der Hochschulbildung und der beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie den Zugang hierzu zu verbessern; betont ebenso die Bedeutung des Sprachenlernens in der Schul- und in der Aus- und Weiterbildung als Voraussetzung für den weiteren Kapazitätsaufbau, die Mobilität und bessere Einbringung junger Menschen auf dem Arbeitsmarkt; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Aufnahme von Fremdsprachenunterricht in ihre Bildungssystem zu fördern;
16. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Anerkennung informeller Bildung zu fördern, da diese eine entscheidende Rolle dabei spielt, junge Menschen auf den Arbeitsmarkt vorzubereiten, indem wesentliche, von Arbeitgebern geforderte Fähigkeiten im Umgang mit anderen Menschen entwickelt werden; betont, wie wichtig es ist, bewährte Verfahren hinsichtlich des Zugangs von Mädchen und Frauen zur Ausbildung in traditionell eher als „männlich“ angesehenen Bereichen und insbesondere im Bereich der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) schnell zu verbreiten;
17. unterstreicht, wie wichtig es ist, dass junge Menschen sich allgemeine Kompetenzen wie IKT-Kenntnisse, Führungskompetenzen, kritisches Denken, Sprachkenntnisse und unternehmerische Fähigkeiten auch durch eine Ausbildungsphase im Ausland aneignen, um die Aussichten der Jugendlichen auf dem Arbeitsmarkt und ihre Anpassungsfähigkeit an künftige Entwicklungen des Arbeitsmarkts zu verbessern; fordert die Mitgliedstaaten auf, diesen Kompetenzen im Rahmen ihrer Lehrpläne mehr Bedeutung beizumessen;
18. fordert die Mitgliedstaaten auf, selbständige Tätigkeiten junger Menschen zu fördern, indem unternehmerisches Denken stärker vermittelt wird; betont, dass besondere Aufmerksamkeit darauf verwandt werden sollte, die Risikoscheu unter jungen Menschen zu senken, da dies eine Vorbedingung für erfolgreiches Unternehmertum ist; fordert außerdem, dass von jungen Menschen gegründete und geführte Unternehmen steuerlich begünstigt werden, damit sich eine Unternehmenskultur entwickelt und Kapazitäten für die Schaffung neuer Arbeitsplätze entstehen;
19. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Transparenz und Harmonisierung bei der Anerkennung von Qualifikationen innerhalb der EU insbesondere durch das Europäische Leistungspunktesystem für die Berufsbildung, Europass und den Europäischen Qualifikationsrahmen zu verbessern und die Empfehlung des Rates zur Validierung nicht formalen und informellen Lernens vollständig umzusetzen; betont die Bedeutung einer zügigen Umsetzung und einer Berichterstattung zur Umsetzung dieser Initiativen;
20. begrüßt die Jugendgarantie und fordert die Mitgliedstaaten auf, sich zur effizienten und zügigen Umsetzung dieser Garantie zu verpflichten, was auch durch Partnerschaften zwischen Arbeitsämtern und Bildungseinrichtungen erfolgen sollte, um so junge Menschen direkt nach Beendigung ihrer Schulausbildung zu unterstützen; betont die Notwendigkeit, die Garantie auf alle jungen Menschen bis zum Alter von 30 Jahren auszuweiten;
21. weist nachdrücklich darauf hin, dass ausreichend Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds und anderen EU-Strukturfonds für die Finanzierung der Jugendgarantie bereitgestellt werden müssen, und erinnert daran, dass die Schaffung von Arbeitsplätzen für junge Menschen eines der Hauptziele der Kohäsionspolitik darstellt, die vom EFRE und vom ESF unterstützt werden; betont jedoch, dass diese Bemühungen strukturelle Maßnahmen und Reformen nicht beeinträchtigen sollten, die erforderlich sind, um das Bildungssystem und den Arbeitsmarkt einiger Mitgliedstaaten für die Herausforderungen der Zukunft zu wappnen;
22. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, klare Zielvorgaben und Indikatoren für die Jugendgarantie-Regelung zu entwickeln, um die Auswirkungen dieser Initiative wirksam bemessen und bewerten zu können;
23. unterstreicht die Bedeutung von Mobilitätsprogrammen für Studenten und fordert die Mitgliedstaaten auf, die geplante Erhöhung der Mittel zur Finanzierung dieser Programme im Rahmen des neuen MFR 2014−2020 zu unterstützen; weist auf die wichtige Rolle des vorgeschlagenen EU-Kreditgarantieprogramm für Master-Studenten im Vollzeit-Studium innerhalb der EU und in Drittländern hin, um die Jugendmobilität und das mehrdimensionale Hochschulranking weiter zu erleichtern;
24. fordert die Kommission auf, in all ihre Programme spezifische Maßnahmen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit aufzunehmen, wobei ein globaler und umfassender Ansatz im Einklang mit der Leitinitiative „Jugend in Bewegung“ im Rahmen der Strategie „Europa 2020“ zu befolgen ist;
25. ruft die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass junge Menschen einen besseren Zugang zu Beschäftigungs- und Praktikumsangeboten bekommen, und dass eine grundlegende Anleitung zur Stellensuche in die Hochschulprogramme aufgenommen wird;
26. erinnert daran, dass in den Bildungssystemen der Europäischen Union die Grundsätze der Gleichberechtigung und der Chancengleichheit gefördert werden sollten; fordert die Förderung aller erforderlichen Kompetenzen für einen leichteren Zugang zum lebensbegleitenden Lernen, das eine Grundvoraussetzung der Wissensgesellschaft darstellt;
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
18.6.2013 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
25 2 2 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Zoltán Bagó, Lothar Bisky, Piotr Borys, Jean-Marie Cavada, Silvia Costa, Santiago Fisas Ayxela, Mary Honeyball, Petra Kammerevert, Emma McClarkin, Emilio Menéndez del Valle, Marek Henryk Migalski, Katarína Neveďalová, Doris Pack, Chrysoula Paliadeli, Monika Panayotova, Marie-Thérèse Sanchez-Schmid, Marietje Schaake, Marco Scurria, Hannu Takkula, László Tőkés, Helga Trüpel, Sabine Verheyen, Milan Zver |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
François Alfonsi, Liam Aylward, Ivo Belet, Nadja Hirsch, Iosif Matula, Georgios Papanikolaou, Kay Swinburne, Inês Cristina Zuber |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2) |
Vasilica Viorica Dăncilă |
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STELLUNGNAHME des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (30.5.2013)
für den Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit: Mögliche Lösungsansätze
(2013/2045(INI))
Verfasserin der Stellungnahme: Roberta Angelilli
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter ersucht den federführenden Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
A. in der Erwägung, dass die Arbeitslosigkeit bei jungen Frauen (unter 25) weiter ansteigt (sie ist von 18 % im Jahr 2009 auf 22,1 % 2012 gestiegen) und dass sie nach den neuesten Daten jetzt 22,9 % beträgt; in der Erwägung, dass Entmutigung, Rückzug ins Private und Entfremdung immer stärker um sich greifen; in der Erwägung, dass die Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt für junge Frauen noch immer schlechter sind als für junge Männer, und in der Erwägung, dass das zu einem beträchtlichen Verlust von Potenzial an Wirtschaftswachstum für Europa führt, weil die Fähigkeiten hochqualifizierter Frauen nicht ausreichend genutzt werden;
B. in der Erwägung, dass es in der EU mehr als zwei Millionen freie Stellen gibt, die nicht besetzt werden können; in der Erwägung, dass die Krise auch einen massiven Rückzug der Frauen vom Arbeitsmarkt verursacht hat, was eine unzureichende Nutzung von Humankapital und Fähigkeiten bedeutet; in der Überzeugung, dass eine stärkere Beteiligung von Frauen ein dringendes politisches Ziel ist;
C. in der Erwägung, dass sich die häufig hohen Kosten für Kinderbetreuung und die Tatsache, dass kaum entsprechende Einrichtungen vorhanden sind, negativ auf die Beschäftigungsfähigkeit von jungen Müttern auswirken;
D. in der Erwägung, dass die Jugendlichen eine der von der derzeitigen Situation der Verschlechterung des Arbeitsmarktes am meisten betroffenen Gruppen bilden, zumal sie Arbeitslosigkeit, unsicheren Arbeitsverhältnissen und Niedriglöhnen verstärkt ausgesetzt sind, obwohl sie über ein höheres Bildungsniveau als die früheren Generationen verfügen;
E. in der Erwägung, dass die Zahl der Hochschulabgänger wächst, die für die freien Stellen auf dem Arbeitsmarkt entweder überqualifiziert sind oder über zu wenig entsprechende Berufserfahrung verfügen;
F. in der Erwägung, dass 60 % der Hochschulabsolventen Frauen sind, die häufig in Positionen beschäftigt werden, in denen sie nicht ihrer Qualifikation entsprechend eingesetzt oder bezahlt werden; in der Erwägung, dass junge Frauen außerdem am Arbeitsplatz und anderweitig unter geschlechtsbedingter Diskriminierung leiden, was zu einer Kluft bei der Bezahlung (derzeit 16,2 %) sowie bei den Renten führt;
G. in der Erwägung, dass die Beschäftigung von Frauen stärker von Flexibilisierung und prekären Verhältnissen als die von Männern geprägt ist: 2012 waren im ersten Vierteljahr etwa 60 % der Teilzeitbeschäftigten in der Altersgruppe 15-24 Jahre Frauen; in der Erwägung, dass in derselben Altersgruppe 64 % der befristet Beschäftigten mit Hochschulabschluss (mit Diplom und Doktortitel) Frauen waren;
H. in der Erwägung, dass laut der am 26. Februar 2013 veröffentlichten Umfrage von Eurobarometer über Frauen und Ungleichheit in der Krise die Arbeitgeber bei der Personalwahl das Geschlecht als Kriterium anlegen, zu Lasten der beruflichen Eignung und der Kompetenzen von Frauen: bei den Anforderungsprofilen ist die erste Sorge der Arbeitgeber die Mutterschaft (49 %), gefolgt von Flexibilität bei der Arbeit (35 %) und dem Aussehen (33 %), während bei Männern die Anforderungen an die Erfahrung (40 %) und die beruflichen Fähigkeiten (38 %) an erster Stelle stehen;
I. in der Erwägung, dass der Anteil der Jugendlichen unter 25, die nicht arbeiten, nicht studieren und keine Ausbildung machen (NEET), 7,5 Millionen beträgt, d. h. 12,9 % der europäischen Jugendlichen im Alter von 15 bis 24 Jahren, dass die dadurch bedingten Kosten 1,2 % des BIP der EU betragen und dass über 30 % der Arbeitslosen unter 25 Jahren seit über 12 Monaten keine Arbeit haben; in der Erwägung, dass der Anteil von Frauen zwischen 15 und 24 Jahren, die weder arbeiten noch studieren noch eine Ausbildung machen, von 12,9 % im Jahr 2009 auf 13,4 % im Jahr 2011 gestiegen ist (bei Männern derselben Altersgruppe stieg der Anteil in dieser Zeit von 12,4 auf 12,9 %);
J. in der Erwägung, dass es in Zukunft eine verlorene Generation junger Menschen geben könnte, wobei Frauen zu den Risikogruppen gehören, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind;
K. in der Erwägung, dass Frauen stärker von Sozialleistungen abhängig sind, diese aber infolge der Wirtschaftskrise gekürzt werden, was zur sogenannten „neuen Diskriminierung“ führt; in der Erwägung, dass 31,4 % der Frauen im Alter von 18-24 Jahren von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht sind (gegenüber 28,3 % der Männer in dieser Altersgruppe);
L. in der Erwägung, dass eine Folge der Krise auch der verspätete Eintritt junger Menschen in den Arbeitsmarkt ist; in der Erwägung, dass junge Frauen trotz des Artikels 19 AEUV, der Richtlinie 2000/78/EG vom 29. November 2000 und der Richtlinie 2006/54/EG vom 5. Juli 2006, immer noch aus Gründen des Alters und des Geschlechts diskriminiert werden, wenn sie in den Arbeitsmarkt eintreten; in der Erwägung, dass der Zugang zum offiziellen Arbeitsmarkt für Frauen aus sozial schwachen Gruppen, einschließlich ethnischen Minderheitengruppen, schwieriger ist;
M. in der Erwägung, dass die Ziele der Strategie Europa 2020 vorsehen, dass 75 % der Menschen im Alter von 20 bis 64 Jahren einer Erwerbsarbeit nachgehen, dass die Schulabbrecherquote unter 10 % geführt wird und das Armutsrisiko für mindestens 20 Millionen Menschen beseitigt wird;
N. in der Erwägung, dass Mutterschaft häufig ein Hindernis für den Zugang junger Mütter zum Arbeitsmarkt darstellt und so zur Vertiefung der Geschlechterkluft bei der Beschäftigung beiträgt;
1. begrüßt, dass der Rat die Empfehlung zur Umsetzung einer Jugendgarantie angenommen hat;
2. fordert die Mitgliedstaaten, vor allem jene mit den höchsten Jugendarbeitslosigkeitsraten, auf, die im Rahmen der Beschäftigungsgarantie für Jugendliche vorgesehenen Maßnahmen für alle jungen Menschen bis 30 vordringlich in die Tat umzusetzen und dabei auch die Geschlechterperspektive in allen Phasen der Vorbereitung, Programmplanung und Umsetzung zu berücksichtigen; fordert die Mitgliedstaaten auf, Beschäftigungszentren mit entsprechend ausgebildeten Mitarbeitern einzurichten, die in der Lage sind, wirksame Sensibilisierungsmaßnahmen durchzuführen, und Kurse speziell für Frauen anzubieten, damit Langzeitarbeitslosigkeit und soziale Ausgrenzung vermieden werden;
3. betont, dass zur Verwirklichung der Jugendgarantie staatliche Investitionen erforderlich sind, die die Schaffung von Nettoarbeitsplätzen fördern, dauerhafte Arbeitsplätze schaffen, denen vollwertige Arbeitsverträge entsprechen, und die gewährleisten, dass bezüglich der Löhne Tarifverträge wie auch der Grundsatz des gleichen Entgelts für gleiche oder gleichwertige Arbeit eingehalten werden;
4. fordert die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Ungleichheiten umzusetzen, die sich für die Berücksichtigung sozial schwacher Gruppen, einschließlich Menschen mit Behinderungen, Migranten und alleinerziehender Mutter, eignen;
5. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, diejenigen Maßnahmen zu ergreifen, die notwendig sind, um Geschäftsneugründungen und Selbstständigkeit durch junge Frauen dadurch zu fördern und zu unterstützen, dass ihnen Schulung, Beratung und leichterer Zugang zu Krediten und Kleinstkrediten zur Verfügung gestellt werden, die günstige Bedingungen und steuerliche Erleichterungen, insbesondere für KMU, bieten;
6. fordert die Mitgliedstaaten auf, eine Politik zu verfolgen, durch die die Präsenz von Frauen in Sektoren und beruflichen Laufbahnen gefördert wird, in denen sie unterrepräsentiert sind, wie etwa im Bereich Forschung und Technologie (im Jahr 2009 waren und 33 % der Forscher in der EU Frauen) und im Wirtschafts- und Finanzsektor, da Frauen auf dem Arbeitsmarkt konkurrenzfähiger wären, wenn sie sich für einen solchen Weg entscheiden würden;
7. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Programme des lebenslangen Lernens und die Möglichkeiten der beruflichen Umschulung zu unterstützen, die Hochschulabgängerinnen und Arbeitnehmerinnen einen Arbeitsplatzwechsel erleichtern würden;
8. erinnert die Kommission und die Mitgliedstaaten daran, dass sie sich im Zuge der Strategie „Europa 2020“ dazu verpflichtet haben, als Ziel eine Beschäftigungsrate von 75 % für Männer und für Frauen zu erreichen, und gibt zu bedenken, dass die derzeit hohe Jugendarbeitslosigkeit dazu führen kann, dass eine ganze Generation von Frauen nicht auf den Arbeitsmarkt gelangt, wodurch ihre Unsichtbarkeit weiter zunimmt und ihre soziale Position noch schwächer wird;
9. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Geschlechtertrennung sowohl im Bildungsbereich als auch auf dem Arbeitsmarkt zu bekämpfen, indem sie spezielle und betreute Bildungs- und Schulungskurse ermitteln, die durch eine kontinuierliche Nachbereitung ergänzt werden, und sich nach den Schlussfolgerungen der Mitteilung der Kommission „Neue Denkansätzen in der Bildung“ (COM(2012)0669) zu richten, indem sie Aus- und Weiterbildungsprogramme mit gezielten Beschäftigungsstrategien für junge Frauen kombinieren und die Beschäftigung von Frauen in aufstrebenden strategischen Branchen durch Anreize fördern; betont, dass das Ziel solcher Tätigkeiten darin bestünde, dass ein Schulabbruch verhindert und gewährleistet wird, dass die erworbenen Fähigkeiten ausreichen, um dem derzeitigen und künftigen Bedarf auf dem Arbeitsmarkt zu entsprechen;
10. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf zu bewerten, warum nationale Instrumente zur Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit, insbesondere unter jungen Frauen, nicht wirksam sind, und den Austausch von bewährten Verfahren und Modellen zu fördern, die zu positiven Ergebnissen auf europäischer Ebene geführt haben, wie etwa eine geringere Quote von Schulabbrüchen, eine Rückkehr zum Bildungssystem, ein wirksamer Übergang von der Welt der Ausbildung in die Welt der Arbeit, eine Verminderung der Jugendarbeitslosigkeitsrate und Zugang zu Beschäftigung für benachteiligte Gruppen;
11. betont, dass die Schaffung neuer Arbeitsplätze einhergehen muss mit der Umsetzung von Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf , zur Förderung der Erledigung häuslicher Aufgaben durch Männer und Frauen gemeinsam und zur Unterstützung junger Mütter bei der Rückkehr in den Arbeitsmarkt, indem problemlos zugängliche, erschwingliche und hochwertige Kinderbetreuungseinrichtungen (wie etwa Krippen, Kindergärten und öffentliche Freizeitangebote für Kinder) in ausreichender Zahl sowie Dienste für pflegebedürftige Erwachsene im öffentlichen und privaten Sektor zur Verfügung gestellt werden; betont, dass solche Maßnahmen das Risiko bannen, dass Mütter ihre berufliche Laufbahn beenden oder unterbrechen oder die Gründung einer Familie aufgeben oder verschieben müssen, wodurch ihre berufliche und soziale Ausgrenzung vermieden und das Risiko vermindert wird, dass ihre Kinder in Armut und sozialer Ausgrenzung aufwachsen; fordert den Rat in diesem Zusammenhang auf, sich mit dem Parlament auf einen gemeinsamen Standpunkt zur Richtlinie über den Elternurlaub zu einigen;
12. fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass junge Frauen Zugang zum Arbeitsmarkt bekommen, und Maßnahmen zu ergreifen, damit sie im Arbeitsmarkt bleiben können, wobei die beruflichen Fähigkeiten und der Erwerb von Berufserfahrung im Mittelpunkt stehen, damit die Kluft in Bezug auf den Eintritt in die Arbeitswelt, in Bezug auf die Karrierechancen und die Entlohnung, die seit jeher das Verhältnis von Männern und Frauen im Beruf kennzeichnet, geschlossen wird;
13. fordert, dass Maßnahmen insbesondere für bestimmte Gruppen von jungen Frauen mit speziellen Bedürfnissen ergriffen werden, etwa Frauen mit Behinderungen, Migrantinnen, Angehörige von Minderheiten, Frauen mit geringer Bildung, Frauen, die Opfer geschlechtsbezogener Gewalt waren, Frauen, die die Prostitution aufgegeben haben oder aus dem Gefängnis entlassen wurden und denen es deshalb umso schwerer fällt, eine menschenwürdige Arbeit zu finden;
14. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Kampagnen zu organisieren und ausreichende Informationen über Programme für Beschäftigungsmöglichkeiten und den Zugang zu sozialen Einrichtungen und zu Kinderbetreuungseinrichtungen sicherzustellen;
15. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Einrichtung von Telearbeitsplätzen in Unternehmen und in der öffentlichen Verwaltung zu fördern, um Jugendlichen mobile und dynamische Laufbahnen zu ermöglichen;
16. ist der Auffassung, dass zugunsten der Wiedereingliederung von Frauen in die Arbeitswelt multidimensionale politische Lösungen erforderlich sind, die das lebenslange Lernen, die Bekämpfung unsicherer Arbeitsverhältnisse und die Förderung von mit Rechten verbundener Arbeit sowie differenzierte Praktiken der Arbeitsorganisation auf Antrag der Frauen umfassen, so dass Aufgabe und Unterbrechungen der beruflichen Laufbahn verhindert werden;
17. fordert die Mitgliedstaaten auf, entsprechende Maßnahmen zu entwickeln, die voll und ganz mit den europäischen und einzelstaatlichen Vorschriften vereinbar sind, und spezifische Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich Schulungs- und Beschäftigungsprogramme, bei denen die Arbeit im Mittelpunkt steht, um so jungen Männer und jungen Frauen Chancengleichheit beim Erwerb von Berufserfahrung zu geben;
18. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Gender Mainstreaming zu entwickeln und umzusetzen sowie Maßnahmen zur Überwachung seiner Umsetzung zu ergreifen und so arbeitslosen Bürgern einen besseren Zugang zu Arbeitsvermittlung und Sozialleistungen zu vermitteln;
19. fordert die Mitgliedstaaten auf, nicht formale und informelle Formen der Bildung und Arbeit in Jugendorganisationen zu unterstützen und anzuerkennen, die dazu dienen, erste Kontakte zwischen Studierenden und dem Arbeitsmarkt herzustellen;
20. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, alle Angaben über Maßnahmen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit (darunter die Umsetzung der Beschäftigungsgarantie für Jugendliche) zu überwachen und zu veröffentlichen, für die einzelnen Mitgliedstaaten Regionalstatistiken zu erstellen und dabei das Augenmerk darauf zu richten, inwieweit die beiden Geschlechter davon jeweils betroffen sind; fordert ferner, dass die Umsetzung und die Überwachung dieser Maßnahmen in das Europäische Semester und die Empfehlungen an die einzelnen Mitgliedstaaten übernommen werden;
21. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, im Zuge der Festlegung der Programmplanung für den Zeitraum 2014-2020 striktere und quantifizierbare Kriterien an die Gestaltung, die Überwachung und die Bewertung der Ziele des Strukturfonds mit konkreten, auch in Bezug auf das Geschlecht messbaren Zielen zur Bekämpfung der geschlechterspezifischen Jugendarbeitslosigkeit anzulegen; im Zeitraum 2007-2011 waren 52 % der Empfänger von Mitteln aus dem Europäischen Strukturfonds Frauen);
22. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, diejenigen Maßnahmen zu ergreifen, die notwendig sind, um die Klischeevorstellung zu bekämpfen, dass Unternehmerschaft risikobehaftet und vorwiegend eine Domäne der Männer sei; betont, dass zur Stärkung der allgemeinen Stellung der Frau auf dem Arbeitsmarkt und zur effizienteren Förderung ihres Unternehmergeistes Maßnahmen ergriffen werden sollten, durch die die regionale und überregionale Zusammenarbeit mit Unternehmerinnen unterstützt sowie die Einrichtung von Netzen von Plattformen zum Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren gefördert wird;
23. empfiehlt die Kommission, eine weitere Anpassung des ESF in Erwägung zu ziehen, um zusätzliche Unterstützung in den Bereichen der Schulung junger Frauen, ihres Zugangs zu Beschäftigung und zur Kinderbetreuung zu gewähren;
24. begrüßt die Ankündigung der Kommission, 6 Mrd. Euro für die Beschäftigungsinitiative für Jugendliche im Rahmen des MFR 2014-2020 vorzusehen; weist darüber hinaus darauf hin, dass von den 82 Mrd. Euro von den europäischen Mitteln, die nicht zweckgebunden waren und die in der im Januar 2012 angekündigten Initiative zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit in das neue Programm eingestellt wurden, nur 16 Mrd. in Anspruch genommen worden sind; fordert, dass alle Zuweisungen mit einer besseren und rascheren Programmplanung verknüpft werden, und fordert die Kommission nachdrücklich auf, den Austausch bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten in diesem Bereich zu fördern; fordert die Mitgliedstaaten zur größtmöglichen finanziellen Beteiligung an der Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit unter anderem durch den Einsatz nationaler Haushaltsmittel auf, wobei auch die geschlechtsspezifische Dimension zu berücksichtigen ist;
25. fordert die Mitgliedstaaten auf, in Abstimmung mit der Kommission einen Plan mit steuerlichen Anreizen zur Umsetzung der Jugendgarantie und zur Unterstützung von Unternehmen von Personen unter 35 einzuführen, vor allem durch Anreize für Unternehmen, insbesondere KMU, wenn sie Jugendliche unbefristet einstellen; schlägt in diesem Zusammenhang vor, dass die Mitgliedstaaten, wie von der Kommission im Paket zur Förderung der Beschäftigung vorgeschlagen, das Instrument der Lohnaufstockung und die Verringerung des Steueranteils nutzen könnten, vor allem, was die Beiträge der Arbeitnehmer zur Renten- und Sozialversicherung betrifft;
26. fordert die Mitgliedstaaten auf, in Abstimmung mit der Kommission, Maßnahmen und Erleichterungen für Ausbildungsverträge und Boni für Start-up-Unternehmen unter Leitung von jungen Unternehmern unter 35 einzuführen; ist insbesondere der Auffassung, dass die Mitgliedstaaten umfangreichere und bessere Dienste zur Begleitung der Unternehmensgründung bieten, Sensibilisierungskampagnen zu den Chancen und Perspektiven der Selbständigkeit durchführen, eine bessere Zusammenarbeit zwischen den Arbeitsagenturen gewährleisten und Unterstützung für Unternehmen auch durch (Kleinst-)Kredite leisten sollten;
27. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Jugendorganisationen und die Sozialpartner nicht nur verbindlich in die Entscheidungen, die Maßnahmen und die Programme zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit einzubinden und zu konsultieren, sondern auch in die Durchführung und die Überwachung sowie die Weiterentwicklung der Beschäftigungsgarantie für Jugendliche, der Initiative zugunsten der Beschäftigung Jugendlicher und der europäischen Allianz für die Ausbildung; fordert eine größere Beteiligung von jungen Mädchen an der Arbeit in Jugend-, Studenten- und schließlich Nichtregierungsorganisationen, um durch solch eine Tätigkeit die eigene Stellung stärken und einen größeren Einfluss auf die gesellschaftliche Situation ausüben zu können;
28. fordert die Mitgliedstaaten auf, für ein angemessenes Geschlechterverhältnis in Arbeitsteams und am Arbeitsplatz einzutreten, damit bessere Arbeitsergebnisse erzielt werden;
29. fordert die Mitgliedstaaten auf, Anreize dafür zu schaffen, dass insbesondere junge Frauen im Erwerbsleben gehalten werden;
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
29.5.2013 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
28 0 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Regina Bastos, Edit Bauer, Marije Cornelissen, Edite Estrela, Iratxe García Pérez, Mikael Gustafsson, Mary Honeyball, Lívia Járóka, Teresa Jiménez-Becerril Barrio, Constance Le Grip, Astrid Lulling, Barbara Matera, Elisabeth Morin-Chartier, Krisztina Morvai, Norica Nicolai, Siiri Oviir, Antonyia Parvanova, Joanna Senyszyn, Joanna Katarzyna Skrzydlewska, Marc Tarabella, Marina Yannakoudakis, Anna Záborská |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Roberta Angelilli, Rosa Estaràs Ferragut, Mariya Gabriel, Nicole Kiil-Nielsen, Katarína Neveďalová, Chrysoula Paliadeli, Antigoni Papadopoulou, Angelika Werthmann |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2) |
Martina Anderson |
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ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
9.7.2013 |
|
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
37 1 7 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Regina Bastos, Edit Bauer, Heinz K. Becker, Jean-Luc Bennahmias, Phil Bennion, Pervenche Berès, Vilija Blinkevičiūtė, Milan Cabrnoch, Alejandro Cercas, Ole Christensen, Derek Roland Clark, Minodora Cliveti, Marije Cornelissen, Emer Costello, Andrea Cozzolino, Frédéric Daerden, Karima Delli, Sari Essayah, Richard Falbr, Marian Harkin, Nadja Hirsch, Stephen Hughes, Danuta Jazłowiecka, Ádám Kósa, Jean Lambert, Patrick Le Hyaric, Olle Ludvigsson, Thomas Mann, Elisabeth Morin-Chartier, Csaba Őry, Siiri Oviir, Konstantinos Poupakis, Sylvana Rapti, Licia Ronzulli, Elisabeth Schroedter, Joanna Katarzyna Skrzydlewska, Jutta Steinruck, Ruža Tomašić, Traian Ungureanu, Inês Cristina Zuber |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Roberta Angelilli, Jan Kozłowski, Ria Oomen-Ruijten, Gabriele Zimmer |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2) |
Anneli Jäätteenmäki, Jacek Włosowicz |
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