BERICHT zu lokalen Behörden und zur Zivilgesellschaft: Europas Engagement zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung
23.9.2013 - (2012/2288(INI))
Entwicklungsausschuss
Berichterstatterin: Corina Creţu
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu lokalen Behörden und zur Zivilgesellschaft: Europas Engagement zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Titel V des Vertrags über die Europäische Union, dabei insbesondere auf Artikel 21 Absatz 2 in dem die Grundsätze und Ziele der EU für die internationalen Beziehungen festgelegt werden sowie Artikel 208 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– in Kenntnis der Artikel 16, 18 und 87 der Gemeinsamen Erklärung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten, des Parlaments und der Kommission zur Entwicklungspolitik der EU: „Der Europäische Konsens“[1],
– in Kenntnis des Europäischen Konsenses über die humanitäre Hilfe,
– in Kenntnis der Erklärung der Vereinten Nationen zum Recht auf Entwicklung (41/128),
– in Kenntnis der Millenniums-Erklärung der Vereinten Nationen, mit der die Millenniums-Entwicklungsziele festgelegt wurden,
– in Kenntnis des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens („Abkommen von Cotonou“),
– in Kenntnis des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit (SEC(2011)1469 und SEC(2011)1470),
– in Kenntnis der European Charter on Development Cooperation in Support of Local Governance (Europäische Charta für die Entwicklungszusammenarbeit zur Unterstützung lokalen Regierungshandelns), die im Rahmen der Europäischen Entwicklungstage am 16. November 2008 eingeführt wurde,
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Für eine EU-Entwicklungspolitik mit größerer Wirkung: Agenda für den Wandel“ (COM(2011)0637),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 5. Juli 2011 zu einer EU-Entwicklungspolitik mit größerer Wirkung[2],
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Der künftige Ansatz für die EU-Budgethilfe an Drittstaaten“ (COM(2011)0638),
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Die Wurzeln der Demokratie und der nachhaltigen Entwicklung: Europas Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft im Bereich der Außenbeziehungen“ (COM(2012)0492),
– in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates vom 15. Oktober 2012 zum Thema „Die Wurzeln der Demokratie und der nachhaltigen Entwicklung: Europas Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft im Bereich der Außenbeziehungen“ (Dok. 14535/12),
– in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates zur Unterstützung der EU für einen nachhaltigen Wandel in Übergangsgesellschaften, angenommen auf der 3218. Tagung des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ vom 31. Januar 2013,
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 15. Mai 2013 mit dem Titel „Stärkung der Gestaltungsmacht der lokalen Behörden in den Partnerländern mit Blick auf eine verbesserte Regierungsführung und wirksamere Entwicklungsergebnisse“ (COM(2013)0280),
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 27. Februar 2013 mit dem Titel „Ein menschenwürdiges Leben für alle: Beseitigung der Armut und Gestaltung einer nachhaltigen Zukunft für die Welt“ (COM(2013)0092),
– in Kenntnis der im Jahr 2011 eingegangenen internationalen Verpflichtungen im Rahmen der Busan-Partnerschaft für eine wirksame Entwicklungszusammenarbeit,
– in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates vom 22. Juli 2013 zu lokalen Behörden in der Entwicklungszusammenarbeit (Dok. 12584/13),
– in Kenntnis der Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zur Stärkung der Gestaltungsmacht der lokalen Behörden in den Partnerländern mit Blick auf eine verbesserte Regierungsführung und wirksamere Entwicklungsergebnisse“ (AdR(2010)2013),
– unter Hinweis auf seine schriftliche Erklärung vom 12. März 2012 zum Thema „Bildungsarbeit im Entwicklungsbereich und aktive globale Bürgerschaft“,
– in Kenntnis des Arbeitsdokuments der Kommission mit dem Titel „Development Education and Awareness Raising (DEAR) in Europe“ (Entwicklungspolitische Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit in Europa) (SWD(2012)0457),
– in Kenntnis der Studie „The experience and actions of the main European actors active in the field of development education and awareness raising“ (Die Erfahrungen und Maßnahmen der wichtigsten europäischen Akteure im Bereich der entwicklungspolitischen Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit) von November 2010[3],
– in Kenntnis des Abschlusspapiers der Initiative Strukturierter Dialog von Mai 2011[4],
– in Kenntnis des „Lisbon Statement for Improving and Increasing Global Education in Europe to the Year 2015“ (Erklärung von Lissabon zur Verbesserung und Stärkung der globalen Bildung in Europa bis zum Jahr 2015)[5],
– in Kenntnis der Konsultation zum Thema „Zivilgesellschaftliche Organisationen in der Entwicklungszusammenarbeit“[6] und der Konsultation zum Thema „Lokale Behörden in der Entwicklungszusammenarbeit“,
– in Kenntnis der Peer-Review der DAC-OECD zur Europäischen Union aus dem Jahr 2012,
– in Kenntnis der „Thematic global evaluation of the Commission support to decentralisation processes“ (Thematische Bewertung der Unterstützung des Dezentralisierungsprozesses durch die Kommission) vom Februar 2012[7],
– gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Entwicklungsausschusses (A7-0296/2013),
A. in der Erwägung, dass in Artikel 208 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) die Verringerung und langfristig gesehen die Beseitigung der Armut gemäß dem Europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik als oberstes Ziel der Entwicklungspolitik der EU festgelegt werden;
B. in der Erwägung, dass der Europäische Konsens über die Entwicklungspolitik weiterhin der maßgebende Rahmen für die Entwicklungspolitik der EU ist;
C. in der Erwägung, dass die EU eine starke politische Verpflichtung zur Förderung günstiger Rahmenbedingungen für zivilgesellschaftliche Organisationen auf einzelstaatlicher sowie auf regionaler und internationaler Ebene eingegangen ist, und in der Erwägung, dass die EU anerkennt, dass eine eigenständige und funktionierende Zivilgesellschaft in all ihrer Vielfalt um ihrer selbst willen wichtig und ein wesentlicher und integraler Bestandteil jeder Demokratie ist;
D. in der Erwägung, dass die EU eine starke politische Verpflichtung zur Umsetzung eines auf Menschenrechten basierenden Ansatzes in der Entwicklungspolitik eingegangen ist, und in der Erwägung, dass in der Erklärung der Vereinten Nationen zu einem gemeinsamen Verständnis eines auf Menschenrechten basierenden Ansatzes in der Entwicklungszusammenarbeit vorgesehen ist, dass durch sämtliche Programme der Entwicklungszusammenarbeit, sämtliche Strategien und jedwede technische Unterstützung die Verwirklichung der Menschenrechte, wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und in anderen internationalen Menschenrechtsinstrumenten festgehalten werden, gefördert werden sollte;
E. in der Erwägung, dass die demokratische Eigenverantwortung nicht nur Regierungen sondern auch zivilgesellschaftliche Organisationen, lokale Behörden und einzelstaatliche Parlamente einschließt, die eine zentrale Rolle dabei spielen, eine Verbindung zwischen den Bürgern mit den Regierungen herzustellen und eine umfassende demokratische Eigenverantwortung in Bezug auf die Entwicklungsagenda der jeweiligen Länder sicherzustellen;
F. in der Erwägung, dass die innerstaatliche Rechenschaftspflicht eine Aufsichtsrolle der zivilgesellschaftlichen Organisationen einschließt, die zu den wichtigsten Akteuren bei der Bekämpfung von Korruption und der Förderung von Transparenz gehören;
G. in der Erwägung, dass im Bericht des OECD-Entwicklungsausschusses empfohlen wird, dass Institutionen und Organe der EU ihre Bemühungen, ein breiteres Spektrum von zivilgesellschaftlichen Interessenvertretern in einen strategischen, strukturierten Dialog einzubinden, fortsetzen und effizienter beim Ausbau zivilgesellschaftlicher Kapazitäten in Partnerländern vorgehen sollten; in der Erwägung, dass hierfür die Instrumente überarbeitet werden müssen;
H. in der Erwägung, dass ein legitimer Rahmen für den Zeitraum nach 2015 erfordert, dass sich die Zivilgesellschaft und die Menschen – insbesondere die, die am stärksten ausgegrenzt sind – in vollem Umfang an Beschlussfassungsprozessen und an der Überwachung und Berichterstattung über erzielte Fortschritte beteiligen können;
I. in der Erwägung, dass mit den Ergebnissen der öffentlichen Konsultation zum Thema „Lokale Behörden in der Entwicklungszusammenarbeit“ die Verbindung zwischen lokalem demokratischem Regierungshandeln, Dezentralisierung und territorialer Entwicklung aufgezeigt wurde;
J. in der Erwägung, dass die territoriale Entwicklung als Interaktion zwischen mehreren Interessenvertretern und dem Mehrebenensystem definiert wurde, die darauf abzielt, in lokale territoriale Gegebenheiten (Humanressourcen, Finanzmittel, physische und natürliche Ressourcen) zu investieren, um die territorialen Wettbewerbsvorteile zu stärken und den Lebensstandard anzuheben;
K. in der Erwägung, dass starke, transparente und bedarfsorientierte zivilgesellschaftliche Organisationen und lokale Behörden sowie inklusive Maßnahmen zum lokalen Regierungshandeln entscheidende Schlüsselthemen der Demokratie und des Friedensprozesses darstellen;
L. in der Erwägung, dass ein Wissensaustausch zwischen lokalen Behörden aus neuen und alten Mitgliedstaaten hinsichtlich der Verfahren im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit notwendig ist, um bestehende Wissenslücken zu schließen und um es den alten Mitgliedstaaten zu ermöglichen, aus der Erfahrung der neuen Mitgliedstaaten mit Übergangsprozessen und Strukturwandel – einem wertvollen Instrument im globalen Entwicklungsrahmen – Nutzen zu ziehen;
M. in der Erwägung, dass zivilgesellschaftliche Organisationen und lokale Behörden bei der Gewährleistung nachhaltigen und integrativen Wachstums, ökologischer Nachhaltigkeit, der Menschenrechte und guten Regierungshandelns in der Entwicklungsagenda für den Zeitraum nach 2015 eine entscheidende Rolle einnehmen;
N. in der Erwägung, dass sich gleichberechtigte und langfristige Partnerschaften zwischen zivilgesellschaftlichen Organisationen der EU und ihren Partnerorganisationen in Entwicklungsländern als wichtiges Werkzeug für die Entwicklung starker, unabhängiger und breit gefächerter zivilgesellschaftlicher Organisationen und zivilgesellschaftlicher Initiativen in verschiedenen Größenordnungen und auf verschiedenen Ebenen, die von der lokalen bis zur internationalen Ebene reichen, erwiesen haben;
Günstige Rahmenbedingungen für zivilgesellschaftliche Organisationen und lokale Behörden
1. begrüßt die jüngsten Politikbewertungen auf der Ebene der EU und auf internationaler Ebene, mit denen der Schwerpunkt auf eine ehrgeizigere Partnerschaft mit zivilgesellschaftlichen Organisationen und lokalen Behörden gelegt wird und die auf einem auf den Menschenrechten basierenden Ansatz in der Entwicklungspolitik, einschließlich wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte sowie internationaler Verträge über den Schutz von Umwelt und Artenvielfalt, und auf der klaren Verpflichtung zur Stärkung des demokratischen Prozesses und der Rechenschaftspflicht gründen;
2. betont, dass mit dem Aufbau von rechenschaftspflichtigen, auf Menschenrechten basierenden und inklusiven Beziehungen zwischen Regierungen, lokalen Behörden, zivilgesellschaftlichen Organisationen, dem Privatsektor und den Bürgern eine einzigartige Möglichkeit für die EU, einschließlich ihrer Bürger, die lokalen Behörden und den Privatsektor geschaffen wird, nachhaltige Partnerschaften mit Entwicklungsländern einzugehen;
3. fordert die EU und den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) auf, im Dialog mit zivilgesellschaftlichen Organisationen Richt- und Umsetzungspläne für einen auf Menschenrechten basierenden Ansatzes für die Entwicklungszusammenarbeit der EU auszuarbeiten und die Umsetzung der Leitlinien der Europäischen Union zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern zu fördern;
4. fordert die Kommission und den EAD auf, die Förderung günstiger Rahmenbedingungen für zivilgesellschaftliche Organisationen und lokale Behörden zu berücksichtigen und dies als Priorität für den Standpunkt der EU bei den laufenden Verhandlungen über den Entwicklungsrahmen für den Zeitraum nach 2015 zu betrachten; betont, dass es wichtig ist, ein Überwachungssystem festzulegen, mit dem der Fortschritt bei der Schaffung günstiger Rahmenbedingungen auf einzelstaatlicher Ebene hinsichtlich politischer und regulatorischer Bestimmungen im Einklang mit internationalen Menschenrechtsstandards sowie die Dialoge zwischen mehreren Interessenvertretern und auf mehreren Ebenen bewertet werden können; fordert die Kommission auf, die günstigen Rahmenbedingungen zu bemessen, um ihrer Komplexität und den Merkmalen der Akteure der Zivilgesellschaft in vollem Umfang Rechnung zu tragen;
5. zeigt sich zutiefst besorgt über das in einer Reihe von Ländern zu verzeichnende harte Vorgehen gegen zivilgesellschaftliche Organisationen, die mit den EU-Partnern zusammenarbeiten, und fordert die Kommission und den EAD auf, Strategien zur Überwindung dieser Schwierigkeiten auszuarbeiten und die unverzichtbare Unterstützung zivilgesellschaftlicher Organisationen fortzusetzen;
6. legt der EU nahe, institutionalisierte Mechanismen für Dialoge zwischen mehreren Interessenvertretern und auf mehreren Ebenen zwischen den zivilgesellschaftlichen Organisationen, lokalen Behörden, dem Privatsektor und Partnerregierungen über Agenden für menschenwürdige Arbeit sowie nachhaltiges und integratives Wachstum mit einer Umverteilung von Einnahmen über den Staatshaushalt und über die Frage günstiger Rahmenbedingungen sowohl für zivilgesellschaftliche Organisationen als auch für lokale Behörden zu fördern; empfiehlt, dass die EU für jedes Partnerland die Bestimmungen zu Konsultationen mit lokalen Behörden, wie sie im Rahmen des Cotonou-Abkommens für die AKP-Staaten vorgesehen sind, anwendet;
7. legt der EU nahe, Frauenorganisationen und -netze systematisch in die Vorbereitung und möglichst auch in die Umsetzung eines politischen Dialogs im Einklang mit den im Rahmen des EU-Aktionsplans zur Gleichstellung der Geschlechter für die Entwicklung eingegangenen Verpflichtungen einzubinden;
8. bringt seine Achtung für das Entwicklungspolitische Forum zum Ausdruck, das darauf abzielt, einen Raum für den Dialog mit zivilgesellschaftlichen Organisationen und lokalen Behörden in politischen Diskussionen zu schaffen, und ermutigt alle beteiligten Interessenvertreter, es als strategischen Raum zur Lenkung und Beeinflussung der Politikgestaltung auf EU-Ebene und auf internationaler Ebene mit Blick auf entwicklungspolitische Fragen, einschließlich der Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung, zu nutzen;
Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit
9. fordert die Kommission und den EAD auf, angemessene Mittel für den künftigen Programmplanungszeitraum zuzuteilen, um zivilgesellschaftlichen Organisationen und lokalen Behörden aus Partnerländern die Möglichkeit zu bieten, den Fortschritt im Hinblick auf die Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene zu überwachen und zu analysieren;
10. fordert die Kommission und den EAD auf, eine „Partnerschaft für Rechenschaftspflicht“ für die strategische Zusammenarbeit zwischen den gewählten Vertretern auf der nationalen und lokalen Ebene und den zivilgesellschaftlichen Organisationen zu fördern, die auf Transparenz in Bezug auf öffentliche und nicht öffentliche Hilfsleistungen sowie einem partizipativen Entwicklungsansatz und Rechenschaftspflicht, einschließlich einer innerstaatlichen sozialen Rechenschaftspflicht und Aufsicht, gründet, um die politischen Auswirkungen zu messen;
11. hebt die wichtige Rolle hervor, die lokale Behörden und zivilgesellschaftliche Organisationen bei der Bekämpfung von Korruption auf allen Ebenen, darunter bei Steuerhinterziehung und illegalen Finanzströmen aus Entwicklungsländern, einnehmen können;
12. fordert die Kommission auf, die Einbindung von Vertretern lokaler Behörden in den Lenkungsausschuss „Globale Partnerschaft für eine wirksame entwicklungspolitische Zusammenarbeit“ zu fördern;
13. ist der Ansicht, dass die Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung der Leitgedanke jeder Zusammenarbeit der EU mit lokalen Behörden sein muss, die darauf ausgerichtet ist, die Wirtschaft vor Ort zu fördern, um den Menschen auf der Ebene ihrer jeweiligen Gemeinschaft ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen;
14. weist darauf hin, dass sämtliche Akteure der Entwicklungszusammenarbeit für ihre Entwicklungsbemühungen und -ergebnisse Rechenschaft ablegen und die gegenseitige Rechenschaftspflicht fördern sollten;
15. fordert die Kommission auf, einen ausgewogenen Ansatz zwischen dem Grundsatz der Harmonisierung und dem Initiativrecht der zivilgesellschaftlichen Organisationen und lokalen Behörden zu fördern; verweist die Kommission darauf, dass die Vereinfachung und Harmonisierung von Verwaltungsverfahren für Geber im Dialog mit den zivilgesellschaftlichen Organisationen und lokalen Behörden erfolgen sollte;
16. begrüßt den Vorschlag der Kommission, Fahrpläne für die Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Organisationen mit dem Ziel zu entwerfen, eine globale Strategie für die Integration von zivilgesellschaftlichen Organisationen in alle Formen europäischer Zusammenarbeit festzulegen; fordert die Kommission auf, darzulegen, wie zivilgesellschaftliche Organisationen sinnvoll zu diesem Prozess beitragen können, und sicherzustellen, dass ihrer Teilnahme in der Entwurfsphase frühzeitig und maßgeblich Rechnung getragen wird und Prioritäten gemeinsam festgelegt werden;
17. ermutigt die Kommission, ebenso für die lokalen Behörden länderspezifische Fahrpläne zu erstellen und die Entwicklung von gemeinsamen länderspezifischen Fahrplänen für zivilgesellschaftliche Organisationen und lokale Behörden in Erwägung zu ziehen;
18. fordert die Kommission auf, in künftigen Fahrplänen die Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung als ein Schlüsselelement zu betrachten;
19. fordert die Kommission auf, die Agenda für eine nachhaltige Entwicklung anzunehmen und der Tatsache Rechnung zu tragen, dass ihre drei wichtigsten Komponenten (Umweltkomponente, soziale Komponente und wirtschaftliche Komponente) – als untrennbare Parameter – jeweils gleich wichtig sind;
20. weist darauf hin, welche Bedeutung der Partnerschaft zwischen lokalen Behörden aus europäischen Ländern und Partnerländern für die Erzielung einer nachhaltigen Entwicklung zukommt; fordert die EU in diesem Zusammenhang mit Nachdruck auf, die Methoden für den Wissensaustausch und die Kapazitätsentwicklung effizient zu nutzen und dabei auch auf die Erfahrung der lokalen Behörden in EU-Mitgliedstaaten mit Übergangsprozessen zurückgreifen;
21. fordert die EU auf, eine umfassendere Agenda anzunehmen, um eine proportionale Zunahme in Bezug auf wirksame Erfahrungen mit von der EU finanzierten Projekten und Initiativen – sowohl von zivilgesellschaftlichen Organisationen als auch von lokalen Behörden – zu erzielen;
Dezentralisierung und territoriales Entwicklungskonzept
22. fordert die Kommission und den EAD auf, einen ehrgeizigeren politischen Dialog mit den Partnerländern und innerhalb dieser in die Wege zu leiten, um das territoriale Entwicklungskonzept und einen umfassenden Dezentralisierungsansatz zu fördern, und der Stärkung der Kapazitäten lokaler Behörden und zivilgesellschaftlicher Organisationen zur Beeinflussung und Überwachung der Reformprozesse der Dezentralisierung im künftigen Programmplanungszeitraum Priorität einzuräumen;
23. weist darauf hin, dass für einen effektiven Dezentralisierungsprozess Reformen im öffentlichen Sektor erforderlich sind, wie beispielsweise die Übertragung von Befugnissen, Aufgaben und Ressourcen, sowie eine aktive Teilnahme der Bürger durch ihre Vertreter und der zivilgesellschaftlichen Organisationen an der partizipativen Planung und Haushaltsplanung; fordert die Kommission auf, der Dezentralisierung und dem territorialen Entwicklungskonzept bei ihrer Unterstützung von Reformen im öffentlichen Sektor gebührend Rechnung zu tragen und sie in sämtlichen geografischen Programmen zu einer Querschnittspriorität zu erklären;
24. betont, dass ein nachhaltiges territoriales Entwicklungskonzept auf einem rechenschaftspflichtigen, transparenten und gut funktionierenden Dezentralisierungsprozess gründen muss; empfiehlt, dass die EU das territoriale Entwicklungskonzept und die Dezentralisierung in der künftigen Entwicklungsagenda nach den Millenniums-Entwicklungszielen als wichtige Faktoren bei der Armutsbekämpfung betrachtet;
25. weist darauf hin, dass das territoriale Entwicklungskonzept zur Wirksamkeit der Entwicklungshilfe beiträgt, indem es die Eigenverantwortung, Dialoge und Programme mit mehreren Interessenvertretern und mehreren Akteuren sowie die Koordinierung der politischen Maßnahmen auf subnationaler Ebene stärkt; fordert die Kommission auf, Pilotinitiativen einzuleiten, um das territoriale Entwicklungskonzept durch geografische und thematische Programme zu fördern;
26. verweist auf den Mehrwert der dezentralisierten Zusammenarbeit sowohl bei der Förderung des territorialen Entwicklungskonzepts als auch bei der Dezentralisierung; betont, dass die lokalen Behörden in Europa sehr gut gerüstet sind, mit ihren Amtskollegen im Prozess der Dezentralisierung, insbesondere bei der Dezentralisierung im Steuerbereich, zusammenzuarbeiten;
27. betont, wie wichtig es ist, die Fachkenntnisse und das Engagement der Mitarbeiter der EU, insbesondere auf der Ebene der Delegationen, in Bezug auf die Dezentralisierung und die Rolle der zivilgesellschaftlichen Organisationen und lokalen Behörden in der nachhaltigen Entwicklung zu stärken – etwa wie die Koordinierung mit zivilgesellschaftlichen Organisationen erfolgen soll –, und fordert zivilgesellschaftliche Organisationen, einschließlich Frauenorganisationen, auf, sich zu beteiligen, um diese Prozesse um eine geschlechtsspezifische Perspektive zu ergänzen;
Fragile Staaten
28. betont, dass die EU vor dem Hintergrund des „New Deal for Fragile States“ (Neue Vereinbarung für fragile Staaten) mit den Partnerländern zusammenarbeiten sollte, um – als Teil umfassenderer Entwicklungsstrategien – einzelstaatliche Strategien zur Widerstandsfähigkeit und spezifische Programme auszuarbeiten, die darauf abzielen, die zugrunde liegenden Ursachen von Langzeitanfälligkeit zu bekämpfen, und die eine gemeinschaftsbasierte und partizipative Risikoanalyse, Steuerungsinstrumente und eine tiefgreifende Untersuchung der Ursachen für Konflikte und Fragilität einschließen, wobei den Auffassungen und Sichtweisen der unmittelbar vor Ort betroffenen Menschen Rechnung getragen wird;
29. weist darauf hin, dass die Widerstandsfähigkeit auch ein Schlüsselthema in den Partnerschaften der EU mit zivilgesellschaftlichen Organisationen und lokalen Behörden sein sollte; weist darauf hin, dass es von entscheidender Bedeutung ist, sowohl die Rolle von Gemeinschaften durch gemeinschaftseigene und von den Gemeinschaften geleitete Aktivitäten zur Risikominderung als auch die Rolle der lokalen Behörden in fragilen Staaten zu stärken und in Krisensituationen sowie in Situationen nach der Krise eng mit ihnen zusammenzuarbeiten; fordert dazu auf, dass im Rahmen der Partnerschaften mit lokalen Behörden in fragilen Staaten für die Entwicklung, die Weitergabe und den Austausch administrativen und technischen Fachwissens gesorgt wird;
30. weist darauf hin, dass gewählte lokale Vertreter regelmäßig als Vermittler zwischen gegnerischen Parteien fungieren und in dieser Hinsicht bei der Konfliktverhütung und ‑beilegung eine wichtige Rolle einnehmen;
31. fordert die Europäische Kommission und den EAD auf, Leitlinien für EU-Delegationen für den Umgang mit zivilgesellschaftlichen Organisationen und lokalen Behörden in Krisensituationen und fragilen Situationen unter Verwendung eines auf den Menschenrechten basierenden und gleichstellungsorientierten Ansatzes festzulegen;
32. betont, dass die Kommission in Situationen, in denen Behörden, einschließlich lokaler und regionaler Behörden, nicht in der Lage sind, grundlegende Dienstleistungen bereitzustellen – sofern es den Umständen entsprechend möglich ist – Partnerschaften mehrerer Akteure zum Ausbau der Kapazitäten der lokalen Behörden unterstützen sollte, damit sie entsprechende Dienstleistungen bereitstellen können;
33. ist zutiefst besorgt über den Vorschlag der Kommission, die finanzielle Unterstützung für die Erbringung von Dienstleistungen auf zivilgesellschaftliche Organisationen in den am wenigsten entwickelten Ländern und in fragilen Staaten zu beschränken; weist darauf hin, dass der wesentliche Mehrwert von zivilgesellschaftlichen Organisationen in allen Ländern, unabhängig von ihrem Entwicklungsstand, in ihrer Fähigkeit liegt, die Bedürfnisse und Rechte armer und ausgegrenzter Gruppen zu deuten und innovative Lösungen zu ihren Gunsten bereitzustellen, und gleichzeitig für eine Sensibilisierung und politische Unterstützung für die Bekämpfung der eigentlichen Ursachen von Armut, Ungleichheiten und Ausgrenzung zu sorgen;
Entwicklungspolitische Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit (DEAR)
34. weist darauf hin, dass in der schriftlichen Erklärung des Parlaments zum Thema „Bildungsarbeit im Entwicklungsbereich und aktive globale Bürgerschaft“ eine europäische Strategie für entwicklungspolitische Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit (DEAR) gefordert wird, deren Schwerpunkt stärker auf eine kritische Reflexion über die Entwicklungspolitik und insbesondere die Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung gelegt wird;
35. fordert die Kommission auf, in enger Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Organisationen eine übergreifende Strategie für entwicklungspolitische Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit auszuarbeiten, die finanziellen Mittel, die der entwicklungspolitischen Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit im künftigen Programmplanungszeitraum zugewiesen werden, zu erhöhen und in enger Abstimmung mit den an der entwicklungspolitischen Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit tätigen zivilgesellschaftlichen Organisationen und lokalen Behörden flexible Finanzierungsmodalitäten zu erstellen, die ihrem Initiativrecht Rechnung tragen und die Beteiligung eines umfassenden und breit gefächerten Spektrums von Akteuren ermöglichen;
Programmplanungsdokumente und Hilfemodalitäten
36. begrüßt die von der Kommission eingegangene Verpflichtung, systematisch wirtschaftspolitische Analysen auf Länderebene einzuführen, und empfiehlt, dass sie eine Analyse der politischen und rechtlichen Lage der zivilgesellschaftlichen Organisationen und lokalen Behörden umfassen;
37. ist der Auffassung, dass Steuereinnahmen für die wirtschaftliche Entwicklung vor Ort wesentlich sind, und ist der Ansicht, dass der Einführung effektiver und praktikabler Steuersysteme Priorität eingeräumt werden sollte, um für eine nachhaltige Quelle der Entwicklungsfinanzierung zu sorgen;
38. fordert die Kommission auf, die Koordinierung und Komplementarität zwischen den thematischen und geografischen Programmen und Instrumenten zu verbessern; weist darauf hin, dass zivilgesellschaftliche Organisationen und lokale Behörden als wichtige Durchführungspartner – insbesondere beim Programm zu globalen öffentlichen Gütern – betrachtet und frühzeitig zur Programmplanung sowohl geografischer als auch thematischer Programme konsultiert werden sollten;
39. weist darauf hin, dass lokale Behörden zur Teilnahme an sämtlichen Programmen des Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit (DCI) berechtigt sind, und fordert die Kommission und die Vertretungsorganisationen der lokalen Behörden auf, eine stärkere Beteiligung lokaler Behörden an sämtlichen DCI-Programmen zu fördern;
40. fordert die Kommission auf, ihre Unterstützung der dezentralisierten Zusammenarbeit und der dezentralisierten Partnerschaften zwischen lokalen Behörden der EU und den Partnerländern fortzusetzen, da sich diese Partnerschaften als effiziente Instrumente zur Stärkung der Kapazitäten von lokalen Behörden in Schlüsselsektoren, die zur Armutsbekämpfung beitragen, erwiesen haben; fordert die Kommission gleichzeitig und aus denselben Gründen auf, ihre Unterstützung der Zusammenarbeit zwischen zivilgesellschaftlichen Organisationen aus europäischen Ländern und aus den Partnerländern fortzusetzen;
41. fordert die Kommission auf, den Austausch von Erfahrungen und Fachwissen zwischen den lokalen Behörden aus der EU und den Partnerländern zu erleichtern, um in maßgeblichen Bereichen der nachhaltigen Entwicklung, insbesondere des verantwortlichen Regierungshandelns, Wissen zugänglich zu machen, indem man sich die Erfahrung der lokalen Behörden in EU-Mitgliedstaaten mit Übergangsprozessen zunutze macht;
42. fordert die Kommission auf, strategischere Partnerschaften mit einzelstaatlichen, regionalen und internationalen Verbänden und Netzen lokaler Behörden einzugehen;
43. legt der Kommission nahe, eine Mischung aus flexibleren, transparenteren und verlässlicheren Finanzierungsmodalitäten fortzuentwickeln, um das größtmögliche Spektrum von Akteuren der Zivilgesellschaft zu erreichen; fordert die Kommission auf, diese Modalitäten – ausgehend von einem strukturierten Dialog – in einem inklusiven Dialog mit den zivilgesellschaftlichen Organisationen und den Verbänden lokaler Behörden festzulegen und zu entwickeln;
44. fordert die Kommission auf, die Teilnahme zivilgesellschaftlicher Organisationen und lokaler Behörden an der laufenden Diskussion über Kombinationsmechanismen im Rahmen der EU-Plattform für Blending in den Außenbeziehungen zu fördern; fordert die Kommission auf, Leitlinien zu entwerfen sowie inklusive Folgenabschätzungs- und Überwachungsmechanismen einzuführen, um sicherzustellen, dass die betroffene Bevölkerung in allen Phasen des Projektzyklus angehört und eingebunden und dass mit der Mischfinanzierung zur Armutsbekämpfung beigetragen wird;
45. fordert die Kommission zudem auf, die Beteiligung zivilgesellschaftlicher Organisationen an sämtlichen neuen Formen der Zusammenarbeit im Rahmen der EU-Plattform für Blending in den Außenbeziehungen zu ermöglichen;
46. fordert die Kommission auf, die Reformen zur einzelstaatlichen Dezentralisierung bei der Ausarbeitung und Umsetzung verantwortlichen Regierungshandelns und von Entwicklungsverträgen, Sektorreformverträgen sowie Verträgen zur Staatsbildung zu stärken;
47. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
- [1] ABl. C 46 vom 24.2.2006, S. 1.
- [2] ABL. C 33 E vom 5.2.2013, S. 77.
- [3] https://webgate.ec.europa.eu/fpfis/mwikis/aidco/images/d/d4/Final_Report_DEAR_Study.pdf.
- [4] https://webgate.ec.europa.eu/fpfis/mwikis/aidco/images/e/ea/FINAL_CONCLUDING_PAPER.pdf.
- [5] http://www.gecongress2012.org/images/2012_GE_Congress_Report_FINAL_11feb201.pdf (S. 27-31).
- [6] http://ec.europa.eu/europeaid/how/public-consultations/6405_en.htm.
- [7] http://ec.europa.eu/europeaid/how/evaluation/evaluation_reports/2012/1300_docs_en.htm
BEGRÜNDUNG
Im September 2012 veröffentlichte die Kommission die Mitteilung „Die Wurzeln der Demokratie und der nachhaltigen Entwicklung: Europas Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft im Bereich der Außenbeziehungen“, und im Mai 2013 die Mitteilung mit dem Titel „Stärkung der Gestaltungsmacht der lokalen Behörden in den Partnerländern mit Blick auf eine verbesserte Regierungsführung und wirksamere Entwicklungsergebnisse“, mit der ein neuer Rahmen für die Zusammenarbeit der EU mit zivilgesellschaftlichen Organisationen und lokalen Behörden in einem sich verändernden globalen Kontext geschaffen wurde, der von bedeutenden wirtschaftlichen, politischen und sozialen Herausforderungen gekennzeichnet ist.
Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit
Nach der Busan-Konferenz wurden seitens der internationalen Gemeinschaft verstärkt Forderungen nach einem Wandel von einer eng gefassten Agenda für die Wirksamkeit der Entwicklungshilfe zu einer umfassenderen Agenda für die Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit laut. Zivilgesellschaftliche Organisationen und lokale Behörden fordern, dass ein an Rechten orientierter Ansatz in den Mittelpunkt der Entwicklungszusammenarbeit gestellt wird und dass in der Entwicklungspolitik eine „demokratische Eigenverantwortung“ sichergestellt wird.
Mit dem Grundsatz der demokratischen Eigenverantwortung werden die Bürger in den Mittelpunkt der Entwicklungszusammenarbeit gerückt, wobei die Regierungen den zivilgesellschaftlichen Organisationen gewährleisten, dass sie Handlungsspielraum zum Arbeiten erhalten und die Regierungen für ihre Politik zur Rechenschaft ziehen können. Mit der demokratischen Eigenverantwortung wird darüber hinaus die aktive Rolle der Zivilgesellschaft und der lokalen Behörden bei der Festlegung und Umsetzung von Maßnahmen gefördert.
Die Berichterstatterin ist der Ansicht, dass die EU beim Aufbau von rechenschaftspflichtigen, an den Menschenrechten orientierten und inklusiven Beziehungen zwischen Partnerregierungen, zivilgesellschaftlichen Organisationen und lokalen Behörden vermehrt Engagement an den Tag legen muss, um für nachhaltige Entwicklungsergebnisse zu sorgen. Zu diesem Zweck sollte die EU den Initiativen, die auf die Förderung von „Partnerschaften für Rechenschaftspflicht“ auf Länderebene zwischen zivilgesellschaftlichen Organisationen, Parlamenten und Rechnungshöfen abzielen, Vorrang einräumen.
Das Thema Förderung demokratischerer Gesellschaften erfordert, dass die EU eine stärkere politische Verpflichtung zur Unterstützung günstiger Rahmenbedingungen für zivilgesellschaftliche Organisationen und lokale Behörden eingehen sollte, sowie für deren Kapazitätsaufbau und die Einbindung dieser Themen in Politik und Programmplanung.
Die Förderung günstiger Rahmenbedingung sollte als vorrangiges Thema im Standpunkt der EU zur Entwicklungsagenda für den Zeitraum nach 2015 betrachtet und das Personal der EU‑Delegationen entsprechend geschult werden. Die Berichterstatterin ist fest davon überzeugt, dass die EU einen Mechanismus zur Überwachung im Hinblick auf günstige Rahmenbedingungen unterstützen sollte, insbesondere für politische und regulatorische Bestimmungen sowie Dialoge mit mehreren Interessenvertretern.
Die Berichterstatterin weist darauf hin, dass es ebenso von wesentlicher Bedeutung ist, das Initiativrecht der zivilgesellschaftlichen Organisationen als unabhängige Akteure zu wahren und einen Ausgleich zwischen dem Initiativrecht und dem Grundsatz der Harmonisierung zu schaffen.
Die EU sollte die Vielfalt der Zivilgesellschaft als Schlüsselfaktor für den Aufbau demokratischer Gesellschaften erhöhen und dafür sorgen, dass Randgruppen in der Bevölkerung aktiv und effektiv eingebunden werden.
Die Berichterstatterin begrüßt den Vorschlag der Kommission, Fahrpläne für die Beziehungen zu zivilgesellschaftlichen Organisationen zu entwerfen, die frühzeitig und maßgeblich in die Entwurfsphase und Formulierung von vorrangigen Themen eingebunden werden sollten. Die Fahrpläne stellen ein wichtiges Instrument dar, um die Konsistenz und Synergie in den unterschiedlichen Sektoren, die durch die Außenbeziehungen der EU abgedeckt werden, sicherzustellen und ein Koordinierungsinstrument für die Mitgliedstaaten und weitere internationale Geber festzulegen. Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung sollte ein vorrangiges Element in den künftigen Fahrplänen sein.
Die Berichterstatterin ist der Ansicht, dass die EU ein besonderes Augenmerk auf die Stärkung des Kapazitätsaufbaus der lokalen Behörden und zivilgesellschaftlichen Organisationen in fragilen Staaten legen sollte, sowie auf deren Partnerschaft und Zusammenarbeit mit der EU beim Aufbau der Widerstandsfähigkeit.
Die Berichterstatterin ist zutiefst über den Vorschlag der Kommission besorgt, die finanzielle Unterstützung für die Erbringung von Dienstleistungen auf zivilgesellschaftliche Organisationen in den am wenigsten entwickelten Ländern und fragilen Staaten zu beschränken.
Lokale demokratische Regierungsführung, Dezentralisierung und territoriale Entwicklung
Lokale demokratische Regierungsführung, Dezentralisierung und territoriale Entwicklung werden zu wichtigen Themen in der Entwicklungsagenda; sowohl ihre Begriffsbestimmung als auch ihre Praxis fallen allerdings weiterhin in den Bereich der „laufenden Arbeiten“. In der Tat sind sie das Ergebnis unterschiedlicher Erfahrungen, die auf bestimmte politische, kulturelle und historische Hintergründe reagieren.
Die Berichterstatterin ist der Ansicht, dass die Unterstützung von lokaler Regierungsführung, Dezentralisierung und territorialer Entwicklung in einen ehrgeizigeren politischen Dialog mit den Partnerländern eingebettet werden sollte. Es ist insbesondere wichtig, dass die Kommission und der EAD eine Analyse der „politischen Ökonomie von Dezentralisierungsreformen“ durchführen und die Kapazitäten lokaler Akteure zur Beeinflussung und Überwachung der Reformprozesse der Dezentralisierung stärken.
Für die größtmögliche Wirkung bei der Wirksamkeit von Entwicklungshilfe und zur Stärkung der Demokratie vor Ort ist eine Zusammenarbeit zwischen lokalen Behörden und zivilgesellschaftlichen Organisationen auf lokaler Ebene im Bereich der territorialen Entwicklung unerlässlich.
Entwicklungspolitische Bildungsarbeit
Im Jahr 2012 veröffentlichte die Kommission das Arbeitsdokument mit dem Titel „Development education and awareness raising (DEAR)” (Entwicklungspolitische Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit), mit dem die bedeutendsten Themen und Herausforderungen in diesem wichtigen Bereich systematisiert wurden.
Die Berichterstatterin weist darauf hin, dass in der schriftlichen Erklärung des Europäischen Parlaments zum Thema „Bildungsarbeit im Entwicklungsbereich und aktive globale Bürgerschaft“ eine europäische Strategie für entwicklungspolitische Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit gefordert wird, deren Schwerpunkt stärker auf eine kritische Reflexion über Entwicklungspolitik und insbesondere die Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung gelegt wird. Die finanziellen Mittel, die der entwicklungspolitischen Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit zugewiesen werden, sollten erhöht werden, um diese ehrgeizigen Ziele zu erreichen.
Die Berichterstatterin weist auf die bedeutende Rolle lokaler Behörden in Europa bei der Förderung entwicklungspolitischer Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit hin.
Programmplanungsdokumente und Hilfemodalitäten
Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Verhandlungen über Instrumente zur Finanzierung des auswärtigen Handelns noch andauern, stellt dieser Bericht eine einzigartige Möglichkeit dar, Empfehlungen an die Kommission und den EAD in Bezug auf den künftigen Programmplanungszeitraum zu richten.
Die Berichterstatterin betont, dass es von entscheidender Bedeutung ist, die Komplementarität zwischen den thematischen und geografischen Programmen zu verbessern, um nachteilige Lücken in den Ländern, in denen die Kommission die bilaterale Entwicklungshilfe einstellen wird, zu vermeiden. Die Berichterstatterin betont zudem, dass es notwendig ist, die thematischen und regionalen Programme effektiver zu koordinieren.
Ein besonderes Augenmerk sollte auch auf den Einsatz einer Mischung aus Finanzierungsmodalitäten gelegt werden, um ein größtmögliches Spektrum von zivilgesellschaftlichen Organisationen und lokalen Behörden zu erreichen. Darüber hinaus sollten diese Finanzierungsmodalitäten im Rahmen eines inklusiven Dialogs mit den zivilgesellschaftlichen Organisationen und Verbänden lokaler Behörden festgelegt werden.
Die Berichterstatterin ist der Ansicht, dass zivilgesellschaftliche Organisationen ebenfalls in die laufende Diskussion über die Kombinationsmechanismen eingebunden werden sollten, die darauf ausgerichtet werden muss, die demokratische Eigenverantwortung auf der Ebene der Länder und Regionen zu erhöhen und vorrangig zur Bekämpfung der Armut beizutragen.
Verantwortliches Regierungshandeln und Entwicklungsverträge, Sektorreformvereinbarungen sowie Verträge zur Staatsbildung sollten eingesetzt werden, um die Reformen zur Dezentralisierung der Länder zu stärken, damit das Potenzial und die Bedürfnisse lokaler Behörden in Partnerländern in einer effektiveren Weise gefördert werden.
Die Berichterstatterin legt der Kommission nahe, die Partnerschaften zwischen lokalen Behörden in Europa und den Partnerländern, die sich in den Bereichen Kapazitätsaufbau und Armutsbekämpfung als effizient erwiesen haben, weiterhin zu unterstützen.
Die Berichterstatterin empfiehlt ferner einen Wissensaustausch zwischen lokalen Behörden aus neuen und alten Mitgliedstaaten bei den Verfahren im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit, um bestehende Wissenslücken zu schließen.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
17.9.2013 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
25 0 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Thijs Berman, Michael Cashman, Ricardo Cortés Lastra, Corina Creţu, Leonidas Donskis, Mikael Gustafsson, Filip Kaczmarek, Miguel Angel Martínez Martínez, Gay Mitchell, Norbert Neuser, Maurice Ponga, Jean Roatta, Birgit Schnieber-Jastram, Michèle Striffler, Keith Taylor, Patrice Tirolien, Ivo Vajgl |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Philippe Boulland, Enrique Guerrero Salom, Edvard Kožušník, Krzysztof Lisek, Isabella Lövin, Judith Sargentini |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2) |
Emma McClarkin, Jarosław Leszek Wałęsa |
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