BERICHT über den Bericht der Kommission an den Rat auf der Grundlage der Berichte der Mitgliedstaaten über die Umsetzung der Empfehlung (2009/C 151/01) des Rates zur Sicherheit der Patienten unter Einschluss der Prävention und Eindämmung von therapieassoziierten Infektionen

4.10.2013 - (2013/2022(INI))

Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Berichterstatter: Oreste Rossi

Verfahren : 2013/2022(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0320/2013
Eingereichte Texte :
A7-0320/2013
Aussprachen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Bericht der Kommission an den Rat auf der Grundlage der Berichte der Mitgliedstaaten über die Umsetzung der Empfehlung (2009/C 151/01) des Rates zur Sicherheit der Patienten unter Einschluss der Prävention und Eindämmung von therapieassoziierten Infektionen

(2013/2022(INI))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf die Luxemburger Erklärung zur Patientensicherheit vom 5. April 2005,

–   unter Hinweis auf den Bericht der zweiten Sitzung des informellen Netzes zur Prävention und Eindämmung von Infektionen im Gesundheitswesen (Juni 2008),

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat vom 15. Dezember 2008 zur Sicherheit der Patienten unter Einschluss der Prävention und Eindämmung von therapieassoziierten Infektionen (COM(2008)0837),

–   unter Hinweis auf die Folgenabschätzung der Kommission (Dezember 2008),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. April 2009 zu dem Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Sicherheit der Patienten unter Einschluss der Prävention und Eindämmung von therapieassoziierten Infektionen[1],

–   unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 9. Juni 2009 zur Sicherheit der Patienten unter Einschluss der Prävention und Eindämmung von therapieassoziierten Infektionen,

–   unter Hinweis auf die im April 2010 veröffentlichte Eurobarometer-Sonderumfrage (Nr. 327) „Patientensicherheit und Qualität der medizinischen Versorgung“,

–   unter Hinweis auf den Bericht der Weltgesundheitsorganisation (WHO) mit dem Titel „Core Components for Infection Prevention and Control Programmes“,

–   unter Hinweis auf die Richtlinie 2011/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung,

–   unter Hinweis auf den Bericht der Kommission an den Rat vom 13. November 2012 auf der Grundlage der Berichte der Mitgliedstaaten über die Umsetzung der Empfehlung (2009/C 151/01) des Rates zur Sicherheit der Patienten unter Einschluss der Prävention und Eindämmung von therapieassoziierten Infektionen,

–   unter Hinweis auf die epidemiologischen Jahresberichte 2008 und 2012 des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC),

–   unter Hinweis auf den am 26. März 2013 veröffentlichten technischen Bericht des ECDC mit dem Titel „Core Competencies for Infection Control and Hospital Hygiene Professionals in the European Union“,

–   unter Hinweis auf das Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen vom 18. November 2009 über Antibiotikaresistenzen (SANCO/6876/2009r6),

–   unter Hinweis auf den gemeinsamen technischen Bericht des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) und der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) vom 17. September 2009 mit dem Titel „The bacterial challenge: time to react – A call to narrow the gap between multidrug-resistant bacteria in the EU and the development of new antibacterial agents“,

–   unter Hinweis auf die im April 2010 veröffentlichte Eurobarometer-Sonderumfrage (Nr. 338) zur Antibiotikaresistenz,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. Mai 2011 zur Antibiotikaresistenz[2],

–   unter Hinweis auf die Empfehlung der Kommission vom 27. Oktober 2011 für eine Initiative zur gemeinsamen Planung der Forschungsprogramme im Bereich „Die mikrobielle Herausforderung – Eine neue Gefahr für die menschliche Gesundheit“ (C(2011)7660),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 27. Oktober 2011 zu dem Thema „Antimikrobielle Resistenz als Gefahr für die öffentliche Gesundheit“[3],

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 15. November 2011 mit dem Titel „Aktionsplan zur Abwehr der steigenden Gefahr der Antibiotikaresistenz” (COM(2011)0748),

–   unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 22. Juni 2012 zu dem Thema „Auswirkungen der Antibiotikaresistenz in der Human- und Tiermedizin – Die Initiative ‚Eine Gesundheit‘“,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. Dezember 2012 zu dem Thema „Das Problem der Mikroben – Die steigende Gefahr der Resistenz gegen antimikrobielle Wirkstoffe“ (2012/2041)[4],

–   gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (A7-0320/2013),

Allgemeine Anmerkungen

A.     in der Erwägung, dass die Sicherheit[5] und das Wohl der Patienten zur Qualität der Gesundheitsversorgung insgesamt beitragen und die Bemühungen zur Verbesserung der Patientensicherheit auf die Umsetzung wirksamer und langfristiger Maßnahmen und Programme in ganz Europa angewiesen sind;

B.     in der Erwägung, dass eine hochwertige Gesundheitsversorgung der Eckpfeiler eines hochwertigen Gesundheitssystems ist und es sich bei dem Zugang zu einer hochwertigen Gesundheitsversorgung um ein anerkanntes Grundrecht handelt, das für die Europäische Union, ihre Organe und ihre Bürger gilt;

C.     in der Erwägung, dass gemäß Artikel 168 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union die Tätigkeit der Gemeinschaft die Politik der Mitgliedstaaten ergänzt und auf die Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung, die Verhütung von Humankrankheiten und die Beseitigung von Ursachen für die Gefährdung der menschlichen Gesundheit gerichtet ist;

D.     in der Erwägung, dass die Maßnahmen der Europäischen Union im Bereich der Patientensicherheit folglich darin bestehen, den Mitgliedstaaten bei der Koordinierung ihrer Bemühungen auf diesem Gebiet zu helfen und ihre Maßnahmen in Bereichen zu unterstützen, in denen ein Eingriff der Europäischen Union einen Mehrwert schaffen kann;

E.     in der Erwägung, dass unbedingt das Vertrauen der Bürger in die Gesundheitssysteme der Europäischen Union erhalten werden muss;

F.     in Erwägung der – zurzeit begrenzten, jedoch kontinuierlich steigenden – Menge von Daten über die Prävalenz und Inzidenz von Zwischenfällen[6] in den Gesundheitssystemen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union;

G.     in der Erwägung, dass die Patientensicherheit in den Gesundheitssystemen der gesamten Welt und auch in Europa immer wichtiger wird;

H.     in der Erwägung, dass die Ergebnisse der Eurobarometer-Sonderumfrage „Patientensicherheit und Qualität der medizinischen Versorgung“ sowohl auf eine starke Sensibilisierung der Öffentlichkeit in der Europäischen Union zu diesem Thema als auch auf einen eklatanten Mangel an Informationen über die Patientensicherheit hinweisen;

I.      in der Erwägung, dass therapieassoziierte Infektionen[7], Vorfälle in Verbindung mit Medikamenten oder medizinischen Geräten, auch aufgrund eines zulassungsüberschreitenden Einsatzes, Fehldiagnosen und Komplikationen während oder nach chirurgischen Eingriffen zu den therapieassoziierten Zwischenfällen für Patienten oder ihre ungeborenen oder zukünftigen Nachkommen gehören;

J.      in der Erwägung, dass manche Zwischenfälle auf die inhärenten Risiken von Eingriffen oder Medikamenten zurückzuführen sind, die von Angehörigen von Gesundheitsberufen für notwendig erachtet werden, andere hingegen durch vermeidbare medizinische Fehler, Lücken oder Fehler in der Behandlungskette verursacht werden;

K.     in der Erwägung, dass es in der EU nach Schätzungen bei 8 bis 12 % der in Krankenhäuser eingewiesenen Patienten während der Behandlung zu Zwischenfällen kommt, und zwar durch therapieassoziierte Infektionen, Therapiefehler, chirurgische Fehler, Probleme durch Störungen medizinischer Geräte oder deren unzulängliche Dekontamination, Fehldiagnosen oder die fehlende Berücksichtigung von Testergebnissen;

L.     in der Erwägung, dass der demografische Wandel zu einer Zunahme des Anteils älterer Patienten führt, denen oft eine Vielzahl unterschiedlicher Medikamente verordnet wird, die aber mit deren korrekter Einnahme häufig überfordert sind;

M.    in der Erwägung, dass ältere, immungeschwächte und chronisch kranke Patienten, gerade diejenigen, die unter degenerativen Krankheiten leiden, eine für therapieassoziierte Zwischenfälle (z. B. Fehldiagnosen, fehlende Weiterbehandlung nach ärztlichen Untersuchungen, Verschreibung, Abgabe oder Verabreichung eines ungeeigneten Medikaments (beispielsweise Off-Label-Medikamente), einer falschen Dosis oder von zwei Medikamenten, die nicht gleichzeitig verabreicht werden dürfen, Störungen medizinischer Geräte oder deren unzulängliche Dekontamination und Infektionen von Operationsnarben) besonders anfällige Gruppe bilden;

N.     in der Erwägung, dass laut internationalen Studien schätzungsweise 13 bis 16 % der Krankenhauskosten (d. h. jeder siebte Euro) durch therapieassoziierte Zwischenfälle verursacht werden;

O.     in der Erwägung, dass laut Schätzungen jedoch 30 bis 40 % der Zwischenfälle in Krankenhäusern wie auch außerhalb von Krankenhäusern (ambulante Behandlung) offenbar auf systemische Faktoren zurückzuführen sind und daher vermieden werden können;

P.     in der Erwägung, dass der Mangel an finanziellen, technischen und personellen Ressourcen unter anderem mit einem höheren Risiko für das Auftreten von therapieassoziierten Zwischenfällen einhergeht;

Q.     in der Erwägung, dass die Wirtschaftskrise aufgrund der veränderten Prioritäten im Bereich der öffentlichen Gesundheit eine langsamere Umsetzung der 2009 durch die Mitgliedstaaten beschlossenen Maßnahmen bedingt hat;

R.     in der Erwägung, dass jede natürliche oder juristische Person berechtigt ist, Informationen über einen Umstand, einen Sachverhalt oder eine Maßnahme in guter Absicht und in aller Sicherheit öffentlich zugänglich zu machen oder zu verbreiten, wenn sie der Ansicht ist, dass die fehlende Kenntnis dieses Umstands, dieses Sachverhalts oder dieser Maßnahme eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellt;

S.     in der Erwägung, dass die Patientensicherheit ein sehr wichtiges politisches Thema ist; in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten 2005 einen Mechanismus für Debatten über Probleme der Patientensicherheit eingeführt und sonstige Arbeiten in diesem Bereich durchgeführt haben; in der Erwägung, dass die Kommission eine Arbeitsgruppe eingesetzt hat, mit der die Tätigkeiten der Mitgliedstaaten gefördert werden sollen und zu deren aktiven Mitgliedern die WHO (insbesondere durch die Weltallianz für Patientensicherheit), der Europarat, die OECD und europäischen Patienten-, Ärzte-, Apotheker- und Zahnärzteverbände sowie europäische Vereinigungen von Krankenpflegern und Krankenhäusern gehören;

T.     in der Erwägung, dass therapieassoziierte Infektionen zu den häufigsten und für die Patienten verhängnisvollsten Ursachen unbeabsichtigter Gefährdungen zählen;

U.     in der Erwägung, dass therapieassoziierte Infektionen, von denen im Durchschnitt 5 % der Krankenhauspatienten betroffen sind, in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowohl ein schwerwiegendes Problem der öffentlichen Gesundheit als auch eine hohe wirtschaftliche Belastung der ohnehin begrenzten Ressourcen im Gesundheitswesen sind;

V.     in der Erwägung, dass im Zeitraum 2011/2012 schätzungsweise 3,2 Millionen Patienten pro Jahr im Rahmen ihres Aufenthalts in einem europäischen Akutkrankenhaus an einer therapieassoziierten Infektion erkrankt sind[8];

W.    in der Erwägung, dass therapieassoziierte Infektionen, die sich erheblich auf die Morbidität, die Sterblichkeitsrate (in der Europäischen Union sterben 37 000 Menschen als direkte Folge einer solchen Infektion) und die Kosten (die in der gesamten Europäischen Union auf jährlich mehr als 5,5 Mrd. EUR geschätzt werden) auswirken, in den Mitgliedstaaten ein schwerwiegendes Problem der öffentlichen Gesundheit sind;

X.     in der Erwägung, dass therapieassoziierte Infektionen in Folge eines Aufenthalts in Umgebungen mit allen möglichen Arten der Gesundheitsversorgung, einschließlich der Grundversorgung, der gemeindenahen Versorgung sowie der öffentlichen und privaten Pflege von Patienten mit akuten oder chronischen Beschwerden, oder im Wohnumfeld der Patienten auftreten können (insbesondere durch Dosierfehler, Arzneimittelverpackungsfehler, Kontamination durch Instrumente oder medizinische Geräte oder Kontakt mit Patienten oder Angehörigen des Gesundheitswesens);

Y.     in der Erwägung, dass eine im Rahmen eines Krankenhausaufenthalts eingefangene therapieassoziierte Infektion unter Umständen erst nach Entlassung des Patienten ausbricht;

Z.     in der Erwägung, dass die durchschnittliche Aufenthaltsdauer in einem Krankenhaus in den Mitgliedstaaten immer kürzer wird;

AA.  in der Erwägung, dass das ECDC mit der Entwicklung wissenschaftlicher Empfehlungen zu evidenzbasierten Maßnahmen für die effektive Prävention therapieassoziierter Infektionen unter Mitwirkung internationaler Experten beauftragt ist;

AB.  in der Erwägung, dass Patienten mit chronischen oder degenerativen Erkrankungen häufig nicht in ein Krankenhaus eingewiesen werden, sondern in ihrem Wohnumfeld betreut werden;

AC.  in der Erwägung, dass Patienten mit chronischen oder degenerativen Erkrankungen aufgrund ihres Zustands häufig auf Dauer durchgehende ärztliche Betreuung benötigen und dass dabei insbesondere sehr häufig medizinische Geräte (Herzschrittmacher, Atemgeräte, Katheter, Blasenkatheter usw.) eingesetzt werden müssen;

AD.  in der Erwägung, dass der Einsatz solcher medizinischer Geräte mit Infektionsrisiken einhergeht;

AE.   in der Erwägung, dass eine mangelnde Beachtung der grundlegenden Vorsichtsmaßregeln im Bereich der Hygiene, beispielsweise in Gesundheitseinrichtungen wie auch im Wohnumfeld der Patienten, eine verstärkte Verbreitung von Krankheitserregern bedingen kann, insbesondere derjenigen, die gegen antimikrobielle Mittel resistent sind;

AF.   in der Erwägung, dass es bereits einfache und kostengünstige Maßnahmen zur Prävention von therapieassoziierten Infektionen, wie Maßnahmen zur Gesundheitserziehung (speziell die Förderung der Krankenhaushygiene), gibt oder dass sie derzeit versuchsweise und mit vielversprechenden Ergebnissen getestet werden und dass mögliche kostengünstige Alternativen für die Eindämmung von therapieassoziierten Infektionen untersucht werden können;

AG.  in der Erwägung, dass Patienten die therapieassoziierte Infektionen verursachenden Mikroorganismen sowohl während als auch nach ihrem Krankenhausaufenthalt verbreiten können, da diese fähig sind, sich langfristig im menschlichen Körper einzunisten, und dass therapieassoziierte Infektionen dadurch alle Gesundheitseinrichtungen, Einrichtungen für einen mittel- oder langfristigen Aufenthalt und das Wohnumfeld der Patienten betreffen können;

AH.  in der Erwägung, dass nur 13 Mitgliedstaaten Clostridium-difficile-Infektionen auf nationaler Ebene überwachen[9] und dass nur bei dreien der Überwachungssysteme auch Allgemeinärzte an der Datenerfassung beteiligt sind – eine verbesserungsbedürftige Situation;

AI.    in der Erwägung, dass die wachsende Mobilität von Bürgern innerhalb und zwischen Gesundheitssystemen in der EU und die Tatsache, dass die Gesundheitsversorgung in Europa in steigendem Maß grenzüberschreitend genutzt wird, wie auch die Möglichkeit, außerhalb des Wohnsitzlands eine medizinische Behandlung zu erhalten, die schnelle Ausbreitung von resistenten Mikroorganismen von einem Mitgliedstaat zum anderen zusätzlich begünstigen;

AK.  in der Erwägung, dass die Resistenz gegen antimikrobielle Wirkstoffe eine bedenkliche und in manchen Ländern wachsende Gefahr für die Patientensicherheit ist, die den Genesungsprozess und die Behandlung von Infektionen erschweren kann und die nationalen Kosten für die Gesundheitsversorgung erhöht;

AL.   in der Erwägung, dass sich therapieassoziierte Infektionen oft nur schwer behandeln lassen, da die sie verursachenden Mikroorganismen häufig resistent gegen antimikrobielle Wirkstoffe sind;

AM. in der Erwägung, dass gegen Antibiotika resistente Bakterien allein in der EU, Island und Norwegen etwa 400 000 Infektionen und 25 000 Todesfälle pro Jahr und mindestens 1,5 Mrd. EUR an zusätzlichen Gesundheitskosten und Produktivitätseinbußen verursachen;

AN.  in der Erwägung, dass die Antibiotikaresistenz in Europa weiterhin zunimmt und in zahlreichen Mitgliedstaaten im Fall bestimmter Bakterien 25 % oder mehr erreichen kann;

AO.  in der Erwägung, dass die Marker für die Antibiotikaresistenz der therapieassoziierte Infektionen verursachenden Bakterien laut den neusten verfügbaren Daten auf einen allgemeinen Trend hin zur Verstärkung des Phänomens der multiplen Arzneimittelresistenzen und insbesondere auf eine Zunahme der Anzahl an gegen Cephalosporine der dritten Generation resistenten Enterobakterien und an Methicillin-resistenten Staphylococci aurei hinweisen;

AP.   in der Erwägung, dass immer weniger neue antimikrobielle Mittel entwickelt werden;

AQ.  in der Erwägung, dass die Entwicklung einer Resistenz gegen antimikrobielle Wirkstoffe eine natürliche und unvermeidbare Folge von deren Nutzung ist, jedoch durch einen umsichtigen und vernünftigen Einsatz der antimikrobiellen Wirkstoffe begrenzt werden kann;

AR.  in der Erwägung, dass sich besonders durch den systematischen und unverhältnismäßigen Einsatz dieser Mittel in der Humanmedizin schneller eine Resistenz gegen antimikrobielle Wirkstoffe entwickeln kann, was gemeinsam mit einer unzulänglichen Hygiene und Eindämmung von Infektionen die Wirksamkeit der bereits begrenzten Anzahl an verfügbaren antimikrobiellen Wirkstoffen beeinträchtigen kann;

AS.   in der Erwägung, dass die aktuellen antimikrobiellen Wirkstoffe angesichts der fehlenden Entwicklung neuer Antibiotika / antimikrobieller Mittel unbedingt so lange wie möglich wirksam eingesetzt werden müssen;

AT.   in der Erwägung, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten angesichts der fehlenden Entwicklung neuer Antibiotika zusammenarbeiten sollten, um die Entwicklung und die Verfügbarkeit solcher Mittel zu fördern, und sich dabei auf das ECDC und die Fachkompetenz der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) stützen sollten;

AU.  in der Erwägung, dass die Agrarpolitik das Aufkommen von Antibiotikaresistenzen sowohl über die Nahrungskette als auch über tierische Ausscheidungen, die in den Wasserkreislauf gelangen, fördert;

AV.  in der Erwägung, dass eine stärkere Einnahme von Antibiotika bei den objektiv am schlechtesten informierten Personen beobachtet werden kann und eine objektiv bessere Kenntnis der Antibiotika mit einem eher verantwortbaren Verhalten in Bezug auf den Einsatz von Antibiotika einhergeht;

AW. in der Erwägung, dass in bestimmten Mitgliedstaaten kein solider Rechts- und Regelungsrahmen für die Förderung und Anordnung eines rationellen Einsatzes von Arzneimitteln besteht und dass es in Europa erhebliche Unterschiede beim Einsatz von Antibiotika im Rahmen der Gesundheitsversorgung im kommunalen Rahmen und in Krankenhäusern gibt;

AX.  in der Erwägung, dass es notwendig ist, die am Einsatz von antimikrobiellen Mitteln Beteiligten, einschließlich der politischen Entscheidungsträger, der Angehörigen des Gesundheitswesens und der Öffentlichkeit, aufzuklären und ihr Bewusstsein für die Problematik zu schärfen, um den in Bezug auf das Verhalten der verschreibenden Ärzte, des Handels und der Bürger erforderlichen Wandel zu fördern;

AY.  in der Erwägung, dass seit der Empfehlung (2009/C 151/01) des Rates von 2009 erhebliche Anstrengungen unternommen wurden, um die Patientensicherheit in den Mitgliedstaaten zu verbessern, insbesondere indem alle Mitgliedstaaten der EU der Patientensicherheit in der Gesundheitspolitik Priorität einräumen, (in 19 Mitgliedstaaten) eine für die Patientensicherheit zuständige Behörde bestimmt wurde und (in 23 Mitgliedstaaten) die Ausbildung im Bereich der Patientensicherheit in den Gesundheitseinrichtungen gefördert wird;

AZ.   in der Erwägung, dass seit der Empfehlung (2009/C 151/01) des Rates von 2009 erhebliche Anstrengungen unternommen wurden, um die (nationalen oder regionalen) Strategien für die Prävention und die Eindämmung von therapieassoziierten Infektionen in den Mitgliedstaaten zu verabschieden und umzusetzen, insbesondere durch die Verabschiedung von Leitlinien für ihre Prävention und Eindämmung und die Einführung von Systemen der aktiven Überwachung therapieassoziierter Infektionen (oder die Verbesserung bereits existierender Systeme);

BA.  in der Erwägung, dass jedoch einige vom Rat in der Empfehlung (2009/C 151/01) von 2009 empfohlene Maßnahmen zur Verbesserung der Patientensicherheit in den Mitgliedstaaten bisher nur von wenigen Mitgliedstaaten umgesetzt wurden und dass im Bereich der Gesundheitsversorgung sowohl im Krankenhaus als auch außerhalb des Krankenhauses weitere Verbesserungen möglich sind, insbesondere auf dem Gebiet der Stärkung der Handlungskompetenzen von Patienten, der Ausbildung von Gesundheitspersonal und Pflegern im weiteren Sinne, der Ausarbeitung von europäischen Klassifikationen für die Patientensicherheit oder der Erstellung von europäischen Leitlinien für Normen der Patientensicherheit;

BB.   in der Erwägung, dass einige vom Rat empfohlene Maßnahmen zur Prävention und Eindämmung von therapieassoziierten Infektionen in den Mitgliedstaaten bisher nur von wenigen Mitgliedstaaten umgesetzt wurden und dass gerade im Bereich der Information der Patienten durch die Gesundheitseinrichtungen und der Unterstützung von Forschungsarbeiten auf dem Gebiet der Prävention und Eindämmung von therapieassoziierten Infektionen weitere Verbesserungen möglich sind;

Umsetzung der Empfehlungen des Rates: Es wurden beachtliche Verbesserungen erzielt, weitere Fortschritte sind dennoch notwendig

1.  begrüßt die auf der Ebene der Mitgliedstaaten ergriffenen Maßnahmen, die hauptsächlich darauf abzielen, die allgemeine Patientensicherheit zu verbessern und das Auftreten von therapieassoziierten Infektionen zu verhindern, wie beispielsweise:

–   die Ausarbeitung von Maßnahmen im Bereich der Patientensicherheit durch alle Mitgliedstaaten und die Tatsache, dass diesen Maßnahmen in der Gesundheitspolitik zahlreicher Mitgliedstaaten Priorität eingeräumt wurde;

–   die Einsetzung einer für die Patientensicherheit zuständigen Behörde (in den meisten Mitgliedstaaten);

–   die schrittweise Einführung von Verfahren zur Berichterstattung über Zwischenfälle, mit denen Lehren aus Fehlern gezogen werden können;

–   die allgemeine Einführung von Schulungskursen zur Patientensicherheit in Gesundheitseinrichtungen;

–   die Umsetzung von grenzüberschreitenden Strategien im Bereich der Patientensicherheit (zusätzlich zu den nationalen Strategien) in Frankreich, der Slowakei und den Niederlanden;

–   die Zusammenarbeit zwischen Ländern und Regionen zur Umsetzung der vom Rat empfohlenen und durch 21 Mitgliedstaaten (plus Norwegen) eingeführten Maßnahmen, oft im Rahmen von Projekten, die von der Europäischen Union mitfinanziert werden;

fordert jedoch dringend eine Verstärkung dieser Bemühungen;

2.  begrüßt die Maßnahmen der Kommission zur Verbesserung der allgemeinen Patientensicherheit, mit denen der Austausch bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten gefördert wird und gemeinsame Definitionen und eine gemeinsame Terminologie auf dem Gebiet der Patientensicherheit vorgeschlagen werden, und insbesondere:

 die Unterstützung der Kommission im Rahmen der Arbeitsgruppe „Patientensicherheit und Qualität der Gesundheitsversorgung“ für den Austausch von Informationen über Initiativen zum Thema Patientensicherheit und Qualität der Gesundheitsversorgung;

 die Mitfinanzierung des OECD-Projekts über Qualitätsindikatoren für die Gesundheitsversorgung durch die Kommission, in dessen Rahmen unter anderem Vergleichsindikatoren zur Patientensicherheit in 11 Ländern erfasst werden konnten;

 die Mitfinanzierung von 6 Forschungsprojekten im Bereich der allgemeinen Patientensicherheit im Siebten Rahmenprogramm für Forschung durch die Europäische Union;

 den Erlass der Richtlinie 2011/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung, mit der die Rechte von Patienten, die in einem anderen Mitgliedstaat behandelt werden, geklärt werden sollen und darauf hingewirkt werden soll, dass die Behandlungen unbedenklich und hochwertig sind;

3.  begrüßt die Maßnahmen der Kommission und des ECDC in Zusammenarbeit mit den Gesundheitsämtern der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Prävention und Eindämmung von therapieassoziierten Infektionen;

4.  begrüßt die Maßnahmen der Kommission im Bereich der Prävention und Eindämmung von therapieassoziierten Infektionen, die in engem Zusammenhang mit den Maßnahmen der Kommission auf dem Gebiet der Resistenz gegen antimikrobielle Wirkstoffe stehen; begrüßt insbesondere die Finanzierung der Forschungsprojekte im Bereich von therapieassoziierten Infektionen und der Resistenz gegen antimikrobielle Wirkstoffe sowie der Projekte mit europäischer Dimension durch die Kommission, wie beispielsweise das Projekt IPSE (Improving Patient Safety in Europe), das Projekt IMPLEMENT (Implementing Strategic Bundles for Infection Prevention and Management) oder das Projekt PROHIBIT (Prevention of Hospital Infections by Intervention and Training), mit dem die bisherigen praktischen Leitlinien für die Prävention von therapieassoziierten Infektionen in den Krankenhäusern in Europa analysiert und eine Strategie zur Prävention von Bakteriämien aufgrund der Verwendung von zentralen Venenkathetern (diese Infektionen sind besonders besorgniserregend, da sie mit einer hohen Morbidität sowie einer hohen direkt darauf zurückzuführenden Sterblichkeitsrate einhergehen) getestet werden sollen;

5.  begrüßt die Bemühungen des ECDC im Bereich der Koordinierung und Überwachung und insbesondere:

–   die Maßnahmen zur Koordinierung des europäischen Netzes zur Überwachung therapieassoziierter Infektionen und insbesondere Infektionen von Operationswunden, auf Intensivstationen eingefangener Infektionen und des Antibiotikaeinsatzes in Gesundheitseinrichtungen für einen langfristigen Aufenthalt (HALT-2) sowie die Unterstützung des europäischen Projekts zum Aufbau von Kapazitäten für die Überwachung von Clostridium-difficile-Infektionen (ECDIS-Net);

–   die Koordinierung einer europäischen Studie zur Prävalenz von therapieassoziierten Infektionen und zum Einsatz von antimikrobiellen Wirkstoffen in Akutkrankenhäusern;

–   die Ausarbeitung von Leitlinien für die Prävention und Eindämmung von Clostridium-difficile-Infektionen;

–   die Unterstützung der Empfehlungen zur Prävention der Verbreitung von Carbapenemase produzierenden Enterobakterien;

–   die Schirmherrschaft für die Ausarbeitung von Leitlinien und (Struktur- sowie Methoden-) Indikatoren für die Prävention von therapieassoziierten Infektionen;

6. stellt fest, dass bisher auf der Ebene der Europäischen Union weder eine Klassifizierung noch ein Meldesystem für die Patientensicherheit existiert, um die mit der Patientensicherheit verknüpften Faktoren zu ermitteln, zu verstehen und zu analysieren und auf dieser Grundlage Lehren zu ziehen und die diesbezüglichen Systeme zu verbessern;

7. weist darauf hin, dass bisher eine noch zu geringe Anzahl von Mitgliedstaaten

 die Patientensicherheit in die Ausbildungs- und Schulungsprogramme für Angehörige des Gesundheitswesens integriert hat;

 Aktionspläne für die Eindämmung von therapieassoziierten Infektionen eingeführt hat;

 Maßnahmen ergriffen hat, um die Bereitstellung von Informationen über therapieassoziierte Infektionen seitens der Gesundheitseinrichtungen für die Patienten zu verbessern;

 die Forschung auf dem Gebiet der therapieassoziierten Infektionen unterstützt;

8. ersucht darum, dass die Mitgliedstaaten weiterhin vergleichbare Indikatoren über Patientensicherheit erfassen und dass alle Mitgliedstaaten mit Unterstützung der Kommission mit der Erhebung dieser Indikatoren beginnen;

9. ersucht die Mitgliedstaaten, die bilaterale und multilaterale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Patientensicherheit auf nationaler und/oder regionaler Ebene fortzusetzen und zu intensivieren;

Verbesserung der Patientensicherheit in Europa unter Einschluss der Prävention und Eindämmung von therapieassoziierten Infektionen: allgemeine Empfehlungen

10. empfiehlt, dass die Patientensicherheit und insbesondere die Prävention und Bekämpfung von therapieassoziierten Infektionen sowohl auf der politischen Agenda der Europäischen Union als auch auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene in den Mitgliedstaaten einen vorrangigen Platz erhalten;

a) Maßnahmen zur Verbesserung der allgemeinen Patientensicherheit

11. legt den Mitgliedstaaten nahe, ihre Anstrengungen zur Verbesserung der Patientensicherheit fortzusetzen und, falls dies noch nicht geschehen ist, dazu zusätzliche Maßnahmen, wie die Festlegung von Aktionsplänen für die Eindämmung von therapieassoziierten Infektionen, zu ergreifen, um den Empfehlungen des Rates vollständig nachzukommen;

12. fordert die Mitgliedstaaten insbesondere auf, folgende Maßnahmen zu ergreifen oder sie zu verstärken, falls sie bereits ergriffen wurden:

 Maßnahmen zur Verbesserung des Wissens der Bürger über Initiativen zum Thema Patientensicherheit und zur Stärkung der Handlungskompetenzen der Bürger auf diesem Gebiet;

 Maßnahmen zur umfassenden und ständigen Weiterbildung von Arbeitskräften des Gesundheitswesens auf dem Gebiet der Patientensicherheit und ihrer eigenen Sicherheit auf der Grundlage eindeutiger Normen, insbesondere durch das Angebot von Kursen zur Patientensicherheit (die verschiedene Bereiche abdecken: medizinische Geräte, vernünftiger und gewissenhafter Einsatz von Arzneimitteln usw.) in einem oder mehreren Studiengängen oder Ausbildungsgängen für das Gesundheitspersonal und die Pfleger, und Maßnahmen zur Aufklärung und Sensibilisierung der Patienten selbst und ihrer Pfleger auf dem Gebiet der Patientensicherheit;

 grenzüberschreitende Maßnahmen auf dem Gebiet der Patientensicherheit;

 Maßnahmen zur Förderung der faktengestützten Forschung auf dem Gebiet der Patientensicherheit mit dem Ziel der Umsetzung, insbesondere auf dem Gebiet der alternativen Behandlungsmethoden zum Einsatz von Antibiotika und des Vorgehens gegen Antibiotikaresistenz (beispielsweise die Phagentherapie);

 Maßnahmen zur Unterstützung der multidisziplinären Wundbehandlung als Teil der Programme im Bereich der Patientensicherheit auf der Ebene der Mitgliedstaaten;

 Maßnahmen zur Prävention des Aufkommens und zur Eindämmung der Verbreitung einer Resistenz gegen antimikrobielle Wirkstoffe, einschließlich der Entwicklung neuer antimikrobieller Mittel;

13. ersucht die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA), eine Liste von Off-Label-Medikamenten zu erstellen, welche trotz der Existenz einer zugelassenen Alternative verwendet werden; fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass medizinisches Fachpersonal und Patienten informiert werden, wenn ein Arzneimittel zulassungsüberschreitend eingesetzt wird;

14. fordert die Kommission und die einschlägigen dezentralen EU-Einrichtungen auf, zentralisierte Systeme zur Meldung von Zwischenfällen in Verbindung mit beispielsweise Arzneimitteln und medizinischen Geräten, mit denen die Verantwortlichkeiten im Fall eines Fehlers in der Behandlungskette ermittelt werden und Lehren aus diesen Fehlern gezogen werden können, einzuführen oder ggf. auszubauen, der Öffentlichkeit bekannt zu machen und ihre Benutzung zu erleichtern und dafür zu sorgen, dass alle Verfahren transparent sind;

15. fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Systeme zur Meldung von Zwischenfällen neu zu bewerten, zu untersuchen, ob diese Meldungen in einem von Schuldzuweisungen freien Umfeld erfolgen, und sicherzustellen, dass die Angehörigen des Gesundheitswesens Informationen offen und ohne negative Folgen für ihre Laufbahn zur Verfügung stellen können;

16. fordert die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen einzuleiten, mit denen die Qualität – und nicht nur die Häufigkeit – von Meldungen über Zwischenfälle erhöht wird, damit die Meldungen Informationen enthalten, die die Sicherheit konkret verbessern können und die es erleichtern, aus dem System Daten für eine gründliche und systematische Auswertung zu gewinnen;

17. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Patientendaten in weitaus größerem Umfang in die elektronischen Systeme zur Information über Patientensicherheit und Zwischenfälle einzubeziehen und diese Angaben systematisch speziell zu dem Zweck auszuwerten, Fehler zu unterbinden;

18. legt den Mitgliedstaaten, der Kommission und den einschlägigen dezentralen EU-Einrichtungen nahe, alle relevanten technischen und statistischen Instrumente zu nutzen, um Zwischenfälle zu beschreiben und zu analysieren;

19. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, das Wissen der Bürger über Initiativen zum Thema Patientensicherheit zu verbessern und die Handlungskompetenzen der Bürger auf diesem Gebiet zu stärken;

20. hält die Kommission dazu an, die Forderung nach einer Datenbank, in der bewährte Verfahren erfasst werden, um den Austausch solcher Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten zu erleichtern, erneut zu überprüfen; ist der Ansicht, dass sich mit einer Datenbank zur Erfassung von Zwischenfällen derartigen Komplikationen künftig entgegenwirken ließe und dass sie unter den Dienstleistern als Beispiel eines bewährten Verfahrens dienen könnte;

21. fordert die Mitgliedstaaten auf, die bewährten Verfahren mit Hilfe eines auf Fakten gründenden Ansatz auszutauschen und insbesondere auf der Grundlage von Fallstudien und Rückmeldungen gemeinsame Leitlinien zu erstellen, die unionsweit gelten;

22. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Strategien und Programme für die Patientensicherheit in Krankenhäusern bei der Gesundheitsversorgung außerhalb von Krankenhäusern (in Einrichtungen für den lang- und mittelfristigen Aufenthalt, aber auch im Wohnumfeld) anzuwenden, sofern dies möglich ist;

b) Maßnahmen zur Prävention und Verringerung der Anzahl von therapieassoziierten Infektionen

23. fordert die Mitgliedstaaten auf, klare nationale Ziele zur Eindämmung therapieassoziierter Infektionen zu formulieren und, falls dies noch nicht geschehen ist, ergänzende Maßnahmen für die Prävention und Verringerung der Anzahl von therapieassoziierten Infektionen zu ergreifen, um den Empfehlungen des Rates vollständig nachzukommen, insbesondere hinsichtlich

 der Prävention von therapieassoziierten Infektionen sowohl im Krankenhausbereich als auch außerhalb von Krankenhäusern durch eine systematische Verwirklichung der Initiative „Eine Gesundheit“, bei der sich die Akteure der Human- wie auch der Tiermedizin verpflichten, der Resistenz von Infektionserregern vorzubeugen und den Einsatz von Antibiotika einzudämmen;

 der Verbesserung der Bereitstellung von Patienteninformationen seitens der Gesundheitseinrichtungen, einschließlich Informationen über die Prävalenz therapieassoziierter Infektionen in den Einrichtungen;

 der Unterstützung von Forschungsarbeiten auf dem Gebiet der Prävention und Eindämmung von therapieassoziierten Infektionen, vor allem Infektionen, die von Methicillin-resistenten Staphylococci aurei (MRSA) verursacht werden, Clostridium-difficile-Infektionen und sonstigen neuen, schwer zu behandelnden Infektionen, insbesondere auf dem Gebiet der alternativen Behandlungsmethoden zum Einsatz von Antibiotika und des Vorgehens gegen Antibiotikaresistenz (beispielsweise die Phagentherapie);

24. fordert die Kommission auf, die Möglichkeit des Abschlusses von Partnerschaftsabkommen zwischen ihr und den einzelnen Mitgliedstaaten oder direkt zwischen den Mitgliedstaaten zu prüfen, um therapieassoziierten Infektionen sowohl in Krankenhäusern als auch im Rahmen der häuslichen Pflege vorzubeugen und sie einzudämmen; fordert die Kommission auf, weitere Arbeiten auf dem Gebiet der Prävention und Eindämmung von therapieassoziierten Infektionen mit dem künftigen EU-Gesundheitsprogramm zu unterstützen;

Verbesserung der Patientensicherheit in Europa unter Einschluss der Prävention und Eindämmung von therapieassoziierten Infektionen: konkrete Ansätze und Empfehlungen

a) Prävention

25. ist sich zwar darüber im Klaren, dass sich die EU nicht in die gesundheitspolitischen Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten einmischen darf und dass sich die Gesundheitspolitik und die Gesundheitssysteme von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterscheiden, fordert die Mitgliedstaaten und ihre bevollmächtigten Partner aber auf,

 genügend personelle, finanzielle und technische Ressourcen zur Verfügung zu stellen, damit die medizinischen Behandlungen in der Gesundheitsversorgung im Wohnbereich oder im Krankenhaus von höchstmöglicher Qualität sind, und insbesondere ausreichend Haushaltsmittel für die Patientensicherheit vorzusehen;

 der wirksamen Personalplanung als Mittel, für die Angemessenheit der Personalausstattung im Hinblick auf die Bewältigung wachsender Patientenzahlen und der damit einhergehenden negativen Folgen für die Verfahren der Infektionsbekämpfung zu sorgen, den Vorrang zu geben;

26. fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, allgemeine bewährte Verfahren zu fördern – auch durch Sensibilisierungskampagnen –, insbesondere all diejenigen, die sich auf die Hygiene (Handhygiene, Sterilisation und optimale Dekontamination der Instrumente und medizinischen Geräte) innerhalb des Krankenhauses, aber auch außerhalb des Krankenhauses (insbesondere bei den Patienten und ihren Familien) beziehen;

27. fordert die Mitgliedstaaten auf, nationale Leitlinien für die Handhygiene und die allgemeine Reinigung von Krankenhäusern und Pflegeheimen zu konzipieren;

28. fordert die Mitgliedstaaten auf, gezielte Maßnahmen zur Vermeidung von Fehlern in Krankenhäusern zu fördern, darunter auch die Umsetzung der OP-Sicherheitscheckliste der WHO;

29. fordert mehr und besser koordinierte Forschungsarbeiten, um der Verbreitung von therapieassoziierten Infektionen entgegenzuwirken;

30. fordert die Mitgliedstaaten auf, Bemühungen zu unterstützen, Ausbrüche in Krankenhäusern und Möglichkeiten zur Verhinderung der Verbreitung von therapieassoziierten Infektionen zu untersuchen;

31. fordert die Mitgliedstaaten auf, nationale Verfahren für den angemessenen Einsatz von Antibiotika zu entwickeln, um die Verbreitung der Resistenz gegen antimikrobielle Wirkstoffe einzudämmen und sicherzustellen, dass die Behandlung mit Antibiotika weiterhin wirksam ist;

32. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Plattformen und Protokolle zu schaffen, welche die Übertragbarkeit der Gesundheitsdaten ermöglichen, wobei sichergestellt werden muss, dass dabei die relevanten europäischen Datenschutzgesetze eingehalten werden;

33. fordert die Mitgliedstaaten auf, spezielle Sicherheitsprotokolle für chronisch degenerative und zu Behinderungen führende Krankheiten, die eine kontinuierliche Betreuung außerhalb des Krankenhauses erfordern (in Einrichtungen für den lang- und mittelfristigen Aufenthalt, jedoch auch im Wohnumfeld der Patienten), zu erstellen;

34. betont hinsichtlich der häuslichen Krankenpflege, dass

 der Gesundheitszustand von Patienten (insbesondere von älteren Patienten und Patienten mit eingeschränkter Mobilität), die nach einem Krankenhausaufenthalt in ihr Wohnumfeld zurückkehren, bei ihrer Entlassung eingehend untersucht werden muss, um insbesondere das Sturzrisiko einzuschätzen und ihm vorzubeugen;

 die Patienten und ihre Pfleger ordnungsgemäß informiert werden müssen, insbesondere in Bezug auf die Handhygiene, die notwendige Dekontamination von wiederverwendbaren Instrumenten und medizinischen Geräten, die Einhaltung von Verfahren und die notwendige Einnahme von verschriebenen Medikamenten;

 das verwendete medizinische Material entweder Einwegmaterial sein sollte oder bei einer Wiederverwendung gründlich dekontaminiert werden muss;

 grundlegende Vorsichtsmaßnahmen gefördert werden müssen, unter anderem in Bezug auf die Aufbewahrung und den Einsatz von Arzneimitteln, und dass die Patienten insbesondere über die Risiken der Anwendung von nicht zugelassenen Arzneimitteln aufgeklärt werden sollten;

35. fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Kommission über die Impfprogramme für Angehörige des Gesundheitswesens und den erreichten Erfassungsgrad innerhalb von Gesundheitseinrichtungen zu unterrichten;

36. legt den Mitgliedstaaten nahe, darauf hinzuwirken, dass Angehörige des Gesundheitswesens mehr Informationen darüber bereitstellen, wie die Patienten Schaden durch Kontakt mit Gesundheitseinrichtungen vermeiden können;

37. fordert die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zur stärkeren Einbeziehung der Angehörigen von Patienten in die Prävention von Fehlern bei der Verabreichung von Medikamenten und der Selbstbehandlung zu ergreifen;

b) Kommunikation, Aus- und Weiterbildung

38. empfiehlt den Mitgliedstaaten, spezielle Sensibilisierungsmaßnahmen und Weiterbildungen zu dem Thema therapieassoziierter Infektionen einzurichten, die sich nicht nur an Angehörige des Gesundheitswesens richten (Ärzte, Krankenschwestern, Krankenpfleger, Sanitäter usw.), sondern beispielsweise auch an professionelle und nicht professionelle Pfleger und Betreuer und an freiwillige Krankenhausmitarbeiter, die mit Patienten in Kontakt kommen;

39. fordert die Mitgliedstaaten auf, nationale Leitlinien für Angehörige des Gesundheitswesens zur richtigen Schulung der Patienten im Bereich des Einsatzes von Antibiotika einzuführen;

40. fordert die Mitgliedstaaten auf, spezielle Sensibilisierungs- und Fortbildungsprogramme für Patienten und Angehörige des Gesundheitswesens zum Thema der Resistenz gegen antimikrobielle Wirkstoffe durchzuführen;

41. fordert die Mitgliedstaaten auf, die auf den Erfahrungen der Patienten beruhenden Sachkenntnisse bei der Ausarbeitung von bewährten Verfahren zu berücksichtigen und angemessen zu würdigen;

c) Patientenrechte

42. fordert die Mitgliedstaaten auf, sich zu bemühen, das Vertrauen der Patienten in die Gesundheitssysteme sicherzustellen und die Patienten insbesondere eng an Maßnahmen für Patientensicherheit zu beteiligen;

43. fordert die Mitgliedstaaten auf, Patientenverbände an der Ausarbeitung neuer Gesetze und Gesundheitsprogramme zu beteiligen;

44. fordert die Mitgliedstaaten auf, auf lokaler Ebene eine Behörde oder eine Kontaktperson zu benennen, die dafür zuständig ist, Patienten Informationen und Daten über Patientensicherheit zukommen zu lassen, um das öffentliche Vertrauen in die Sicherheit der Gesundheitssysteme durch die Bereitstellung von mehr angemessenen und verständlichen Informationen zu stärken;

45. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Patienten über die Risiken, das Sicherheitsniveau und die vorhandenen Maßnahmen zur Prävention von therapieassoziierten Zwischenfällen aufzuklären, um eine Einwilligung der Patienten in Kenntnis der Sachlage zu der ihnen vorgeschlagenen Behandlung sicherzustellen und es ihnen zu ermöglichen, Kenntnisse auf dem Gebiet der Patientensicherheit zu erlangen; fordert die Mitgliedstaaten dazu auf, die Patienten mittels geeigneter Organisationsstrukturen über Beschwerdeverfahren und mögliche rechtliche Optionen im Fall eines therapieassoziierten Zwischenfalls zu unterrichten (beispielsweise mittels eines Beauftragten für Patientenrechte);

46. fordert die Mitgliedstaaten und die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften auf, im Fall von therapieassoziierten Zwischenfällen, soweit möglich, Ansätze zu verfolgen, die auf Vermittlung beruhen;

47. fordert die Mitgliedstaaten auf, praktizierenden Ärzten nahezulegen, die Patienten über ihre Rechte und die ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten für die Einreichung von Beschwerden und die Meldung von Fehlern und Zwischenfällen in Kenntnis zu setzen;

48. räumt ein, dass sich die Europäische Union nicht in die gesundheitspolitischen Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten einmischen darf; fordert die Kommission aber auf, für grenzüberschreitende therapieassoziierte Zwischenfälle, die viele Patienten betreffen und dieselbe Ursache haben, kollektive Rechtsbehelfsmechanismen einzuführen;

d) Kontrolle, Diagnose und Folgemaßnahmen

49. fordert die Kommission, die einschlägigen dezentralen EU-Einrichtungen und die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zur Gewährleistung der Übermittlung von Informationen auf dem Gebiet der Patientensicherheit sowohl vonseiten des behandelnden Personals als auch vonseiten der Patienten in Betracht zu ziehen; betont, dass ihre Meldung auf allen Ebenen transparent erfolgen sollte;

50. fordert die Mitgliedstaaten, die spezifische nationale Untersuchungen zur Prävalenz von therapieassoziierten Infektionen nach harmonisierten Methoden des ECDC durchführen, auf, diese Untersuchungen in regelmäßigen Abständen zu wiederholen, und fordert alle Mitgliedstaaten auf, solche Untersuchungen einzuführen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, das System „Global Microbial Identifier“[10] näher zu untersuchen, das von sehr vielen Wissenschaftlern in aller Welt befürwortet wird, das in Gesundheitseinrichtungen übertragene bedenkliche Organismen überwachen und ermitteln kann und das dazu angetan ist, die Fähigkeit zur Reaktion auf die Ausbreitung von Infektionen – auch über Grenzen hinweg – zu verbessern;

51. empfiehlt die Einrichtung von Arbeitsgruppen auf regionaler oder lokaler Ebene, die sich mit speziellen Problemen auf dem Gebiet der Patientensicherheit beschäftigen; empfiehlt beispielsweise, dass sich solche Arbeitsgruppen speziell mit der Unfallprävention bei älteren Menschen, mit der Reduzierung von Operationsrisiken oder mit der Reduzierung des Risikos von Medikationsfehlern befassen;

52. fordert die Mitgliedstaaten auf, Krankenhäusern und Pflegeheimen nahezulegen, sich auf grundlegende Pflegemaßnahmen zu konzentrieren, wie beispielsweise die Beobachtung der Patienten und die Überwachung von Druckwunden, da diese ein großes Problem für Patienten in Krankenhäusern und Gefängnisinsassen darstellen, oft jedoch übersehen werden;

53. ersucht die Europäische Arzneimittel-Agentur anhand des medizinischen Bedarfs und unter Berücksichtigung des Patientenschutzes Richtlinien zum Off-Label-Einsatz von Arzneimitteln zu entwickeln;

54. fordert das ECDC auf, in Zusammenarbeit mit der EMA eine Liste der Krankheitserreger zu erstellen, die zu schweren oder potenziell tödlichen antibiotikaresistenten Infektionen führen und eine große Gefahr für die Gesundheit darstellen können; fordert, dass die Liste regelmäßig mit Informationen des Europäischen Netzes zur Überwachung des Verbrauchs antimikrobieller Mittel (ESAC-Net) und des Europäischen Netzes zur Überwachung von Resistenzen gegen antimikrobielle Wirkstoffe (EARS-Net) beim ECDC aktualisiert wird;

55. empfiehlt, in Zusammenarbeit mit der EMA und dem ECDC eine Liste von therapieassoziierten Infektionen zu erstellen, die in allen Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen der Europäischen Union systematisch nachgewiesen werden müssen;

e) Europäische und internationale Zusammenarbeit

56. ersucht die Mitgliedstaaten und die Kommission, gemeinsam mit der WHO und der OECD die Zusammenarbeit zu verbessern, um die Definitionen, die Terminologie und die Indikatoren auf dem Gebiet der Patientensicherheit zu vereinheitlichen, speziell um die Isolierung von Risikopatienten im Falle einer Pandemie oder einer grenzüberschreitenden Bedrohung zu ermöglichen;

57. hält es für überaus wichtig, ein wirksames europäisches Netz nationaler Überwachungssysteme für die Ermittlung und Überwachung der unterschiedlichen Orte des Auftretens von therapieassoziierten Infektionen (darunter auch Orte außerhalb von Krankenhäusern) sowie der Verbreitungswege therapieassoziierter Infektionen auf der Grundlage einheitlicher, von der Kommission und den Mitgliedstaaten festzulegender Kriterien einzurichten; fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Bemühungen um die Erfassung vergleichbarer und aktueller Referenzdaten zur allgemeinen Patientensicherheit und zu therapieassoziierten Infektionen fortzuführen; fordert die Mitgliedstaaten auf, diese Daten jährlich zu veröffentlichen;

58. fordert die Mitgliedstaaten auf, sich gegenseitig über Maßstäbe für bewährte Verfahren auf dem Gebiet der allgemeinen Patientensicherheit und insbesondere der Prävention und Eindämmung von therapieassoziierten Infektionen und der Übertragung von multiresistenten Bakterien (beispielsweise zur Prävention der Vermehrung von Legionellen im Warmwasserkreislauf von Krankenhäusern) zu informieren, sofern es diese Maßstäbe gibt;

59. weist auf die Bedeutung des Programms zur Resistenz gegen antimikrobielle Wirkstoffe und zu therapieassoziierten Infektionen (ARHAI) des ECDC hin, insbesondere bei seinem Vorhaben der Unterstützung und Normung der Überwachung von therapieassoziierten Infektionen, der wissenschaftlichen Beratung und der Bereitstellung von Fortbildungen und Kommunikation;

60. ersucht die Mitgliedstaaten, bei der Entwicklung von Plattformen zusammenzuarbeiten, die den Austausch von Informationen über therapieassoziierte Zwischenfälle ermöglichen, die Nutzung aller Systeme der Datenerhebung in diesem Bereich fördern und gleichzeitig sicherstellen, dass bei solchen Tätigkeiten die relevanten europäischen Datenschutzgesetze eingehalten werden; betont, dass die Patienten im Einklang mit ethischen Grundsätzen behandelt und ihre personenbezogenen Daten geschützt werden müssen;

61. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, bei der Umsetzung von Fördermaßnahmen zur Entwicklung neuer antibakterieller Arzneimittel zusammenzuarbeiten; ist der Ansicht, dass diese Fördermaßnahmen einem geeigneten europäischen Regelungsrahmen entsprechen müssen und dass die Zusammenarbeit zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor gefördert werden sollte, um der Forschung und Entwicklung im Bereich der antimikrobiellen Wirkstoffe neuen Aufschwung zu geben;

62. ist der Auffassung, dass die Europäische Union im Rahmen des 2014 anlaufenden achten Rahmenprogramms für Forschung, Forschungsprojekte im Bereich der allgemeinen Patientensicherheit, der therapieassoziierten Infektionen und der Resistenz gegen antimikrobielle Wirkstoffe mitfinanzieren sollte;

f) Überwachung und Berichterstattung

63. fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, die Maßnahmen zur Umsetzung der Empfehlung zur Sicherheit der Patienten unter Einschluss der Prävention und Eindämmung von therapieassoziierten Infektionen mindestens zwei weitere Jahre lang zu überwachen;

64. legt den Mitgliedstaaten nahe, ihre Zusammenarbeit mit dem ECDC auf dem Gebiet der Prävention und Eindämmung von therapieassoziierten Infektionen zu verstärken; fordert insbesondere die nationalen Behörden auf, das ECDC zu ersuchen, regelmäßig Prüfungen vor Ort durchzuführen, und die Berichte zu veröffentlichen, die ihnen vom ECDC übermittelt werden, und betont in dieser Hinsicht die Notwendigkeit, im Rahmen der künftigen mehrjährigen Finanzrahmen eine ausreichende Finanzierung des ECDC sicherzustellen, damit es seinem Koordinations- und Aufsichtsauftrag ordnungsgemäß nachkommen kann;

65. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie dem Ausschuss der Regionen und den Mitgliedstaaten zu übermitteln.

  • [1]  ABl. C 184E vom 8.7.2010, S. 395.
  • [2]  ABl. C 377E vom 7.12.2012, S. 131.
  • [3]  ABl. C 131 vom 8.5.2013, S. 116.
  • [4]  Angenommene Texte, P7_TA(2012)0483.
  • [5]   Nach der Definition der WHO bedeutet Patientensicherheit, dass ein Patient während seiner Behandlung nicht zu Schaden kommt und keinerlei potenziellen Gesundheitsgefahren ausgesetzt wird.
  • [6]  Ein Zwischenfall ist ein Ereignis, in dessen Folge ein Patient zu Schaden kommt.
  • [7]  Für die Zwecke dieses Berichts wird unter „therapieassoziierter Infektion“ jede Infektion verstanden, die während oder in Folge einer medizinischen Behandlung (zu Diagnose-, Therapie- oder Präventionszwecken) bei einem Patienten auftritt und zu Beginn der Behandlung weder vorhanden war noch sich in der Inkubation befand. Die infektiösen Mikroorganismen (Bakterien, Pilze, Parasiten und andere übertragbare Erreger), die eine therapieassoziierte Infektion verursachen können, stammen entweder vom Patienten selbst (endogene Infektion), aus seinen natürlichen Reservoirs (Darm, Haut usw.), oder von seiner Umwelt (exogene Infektion oder Kreuzinfektion). Therapieassoziierte Infektionen umfassen alle Infektionen, die mit dem Gesundheitssystem oder mit bestimmten Behandlungsverfahren in Verbindung gebracht werden. Zu ihnen gehören nosokomiale Infektionen (in Gesundheitseinrichtungen, bei einem Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten Behandlung „erworbene“ Infektionen) und Infektionen, die bei einer Behandlung außerhalb einer Gesundheitseinrichtung aufgetreten sind, entweder in kollektiven Strukturen (wie beispielsweise in Einrichtungen für einen mittel- oder langfristigen Aufenthalt und insbesondere in Pflegeheimen) oder im Wohnumfeld der Patienten.
  • [8]  Antwort der Kommission auf die Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E‑004648/2013 vom 14. Juni 2013.
  • [9]  Diese 13 Länder sind laut der Antwort der Kommission auf die Anfrage E-004649/2013: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Niederlande, Österreich, Spanien, Schweden, Ungarn und Vereinigtes Königreich: http://www.europarl.europa.eu/sides/getAllAnswers.do?reference=E-2013-004649&language=EN
  • [10]             http://www.globalmicrobialidentifier.org/

BEGRÜNDUNG

Die Patientensicherheit: eine wichtige Herausforderung der EU im Bereich der öffentlichen Gesundheit

Der Zugang zu einer sicheren Gesundheitsversorgung ist der Eckpfeiler eines hochwertigen Gesundheitssystems. Es handelt sich dabei zugleich um ein anerkanntes Grundrecht, das für die Europäische Union, ihre Institutionen und die europäischen Bürgerinnen und Bürger gilt. Folglich haben Patienten einen Anspruch darauf, dass alle Anstrengungen unternommen werden, um für ihre Sicherheit zu sorgen.

Der Gesundheitssektor ist ein Gebiet mit hohen Risiken, da therapieassoziierte (nicht krankheitsassoziierte) Zwischenfälle zu erheblichen Schäden, Leiden, Komplikationen oder sogar zum Tode der behandelten Patienten führen können. Auch wenn manche Zwischenfälle auf die inhärenten Risiken notwendiger Eingriffe oder Medikationen zurückzuführen sind, werden andere durch vermeidbare medizinische Fehler und Lücken oder Fehler in der Behandlungskette verursacht.

Es wird geschätzt, dass zwischen 30 und 40 % der therapieassoziierten Zwischenfälle sowohl im Krankenhaussektor als auch im Sektor der Gesundheitsversorgung in Städten vermeidbar sind. Zu diesen Zwischenfällen zählen die therapieassoziierten Infektionen. Schätzungen zufolge ziehen sich pro Jahr durchschnittlich 5 % der Krankenhauspatienten (d. h. 3,2 Millionen Menschen) eine therapieassoziierte Infektion zu, von denen 37 000 unmittelbar an dieser Infektion sterben. Therapieassoziierte Infektionen wären bei mindestens 20 % der Fälle vermeidbar. Ältere und immungeschwächte Menschen sind für diese Infektionen besonders anfällig, und die Entstehung von Antibiotikaresistenz macht die Bekämpfung von therapieassoziierten Infektionen häufig noch komplizierter.

Die Gewährleistung der Patientensicherheit trägt vor allem zur Verbesserung der Lebensqualität bei, die Schäden, die die Patienten durch therapieassoziierte Zwischenfälle davontragen, stellen jedoch auch für die Gesellschaft eine starke Belastung dar, deren Gewicht in Zeiten der Wirtschaftskrise noch stärker in die Waagschale fällt. So ist beispielsweise die Häufigkeit der Infektionen mit Clostridium difficile, die rund 5 % aller therapieassoziierten Infektionen in Europa ausmachen und auf die 2 % der Wiedereinlieferungen ins Krankenhaus zurückzuführen sind, in einigen Mitgliedstaaten im Anstieg begriffen, und ihre finanziellen Auswirkungen auf die europäischen Gesundheitssysteme werden für das Jahr 2013 auf 3,7 Mio. EUR geschätzt. Investitionen in die Patientensicherheit führen somit nicht nur zu offensichtlichen Vorteilen für die Patienten, sondern auch zu Einsparungen im Gesundheitssystem. Der Patientensicherheit Vorrang einzuräumen reduziert die Behandlungskosten bei solchen Patienten, bei denen therapieassoziierte Zwischenfälle aufgetreten sind, und bedeutet somit, dass die finanziellen und personellen Ressourcen besser genutzt werden. Damit diese Ziele erreicht werden, kann die Kultur der Patientensicherheit auf unterschiedliche Art und Weise erheblich gestärkt werden.

Zusammenfassung der Empfehlung des Rates zur Sicherheit der Patienten unter Einschluss der Prävention und Eindämmung von therapieassoziierten Infektionen

In seiner Empfehlung (2009/C 151/01) vom 9. Juni 2009 hat der Rat die Durchführung zahlreicher Maßnahmen gefordert, um die Patientensicherheit in der Europäischen Union zu verbessern.

a)      Im ersten Kapitel der Empfehlung, das der allgemeinen Patientensicherheit gewidmet ist, werden die Mitgliedstaaten ersucht, eine Reihe von Maßnahmen zu ergreifen, um die Schädigung von Patienten während der Behandlung auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Zu den empfohlenen Maßnahmen gehören insbesondere

–  die Unterstützung für die Einführung und Weiterentwicklung nationaler Strategien und Programme in Bezug auf die Patientensicherheit,

–  die Stärkung der Handlungskompetenzen der Patienten,

–  die Einführung von sanktionsfreien Systemen für die Meldung von Zwischenfällen und von entsprechenden Lernsystemen,

–  die Förderung der Aus- und Weiterbildung von Arbeitskräften des Gesundheitswesens auf dem Gebiet der Patientensicherheit,

–  der Ausbau der Forschung auf diesem Gebiet.

Darüber hinaus werden die Mitgliedstaaten in der Empfehlung dazu aufgefordert, sich über ihr Wissen, ihre Erfahrungen und ihre bewährten Verfahren auszutauschen und die Patientensicherheit auf Unionsebene durch Zusammenarbeit mit den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission sowie sonstigen einschlägigen internationalen Gremien zu klassifizieren und zu messen.

b)     Das zweite Kapitel bezieht sich auf die Prävention und Eindämmung von therapieassoziierten Infektionen: Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, auf geeigneter Ebene eine Strategie zur Prävention und Eindämmung von therapieassoziierten Infektionen anzunehmen und durchzuführen, die spezifische Maßnahmen auf nationaler oder regionaler Ebene und auf der Ebene der Gesundheitseinrichtungen vorsieht (insbesondere die Einführung von aktiven Überwachungssystemen, die Veröffentlichung von Leitlinien, die Aus- und Weiterbildung von Angehörigen des Gesundheitswesens, Maßnahmen zur Information der Patienten und die Unterstützung von Forschungsarbeiten auf dem Gebiet therapieassoziierter Infektionen).

Umsetzung der Empfehlungen des Rates zur Sicherheit der Patienten unter Einschluss der Prävention und Eindämmung von therapieassoziierten Infektionen: eine erste Bilanz

Die Kommission hat im November 2012 auf der Grundlage der Angaben der Mitgliedstaaten einen Bericht vorgelegt, in dem sie in Bezug auf die Maßnahmen, die umgesetzt wurden, um der Empfehlung nachzukommen, Bilanz zieht.

Die meisten Mitgliedstaaten haben angegeben, eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen zu haben, wie sie in der Empfehlung vorgesehen sind:

–       die meisten Mitgliedstaaten haben der Patientensicherheit in ihrer Gesundheitspolitik Priorität eingeräumt und eine für die Patientensicherheit zuständige Stelle benannt;

–       in den meisten Ländern wurden Weiterbildungsmaßnahmen in Gesundheitseinrichtungen gefördert;

–       in den eingerichteten Meldesystemen wurden Informationen über Fehler erfasst und die Meldesysteme wurden bereits deutlich verbessert, sie sind jedoch weiterhin verbesserungsfähig;

–       hinsichtlich der Stärkung der Handlungskompetenzen der Patienten wurden hauptsächlich in Krankenhäusern erhebliche Anstrengungen unternommen;

–       in allen Mitgliedstaaten wurden nationale Forschungsprogramme auf dem Gebiet der Patientensicherheit eingeführt;

–       in den meisten Mitgliedstaaten wurden verschiedene Maßnahmen zur Prävention und Eindämmung therapieassoziierter Infektionen miteinander verknüpft, die in der Regel mit Strategien zur umsichtigen Verwendung antimikrobieller Mittel in der Humanmedizin und/oder mit Strategien für die Patientensicherheit verbunden waren.

Parallel dazu wurden Maßnahmen auf europäischer Ebene ergriffen, darunter die Finanzierung von mehreren Initiativen, und dies speziell im Rahmen des Aktionsprogramms der Gemeinschaft im Bereich der Gesundheit oder des Siebten Rahmenprogramms für Forschung (mit einem Gesamtbetrag von 16 Mio. EUR).

Die Berichte, die von den Mitgliedstaaten erstellt und von der Kommission zusammengefasst wurden, zeigen, dass trotz der seit dem Jahr 2009 erreichten Fortschritte weiterhin erhebliche Verbesserungen möglich sind.

Standpunkt des Berichterstatters und Zusammenfassung seiner wichtigsten Empfehlungen

Der Berichterstatter weist darauf hin, dass bestimmte vom Rat empfohlene Maßnahmen zur Verbesserung der Patientensicherheit in den Mitgliedstaaten bisher lediglich von einer begrenzten Anzahl an Mitgliedstaaten umgesetzt wurden und dass sowohl im Bereich der Krankenhausbehandlungen als auch der Behandlungen außerhalb des Krankenhauses weitere Verbesserungen möglich sind, insbesondere auf dem Gebiet der Stärkung der Handlungskompetenzen der Patienten und der Ausbildung von Gesundheitspersonal und Pflegern. Auch die Bemühungen zur Umsetzung der europäischen Klassifikationen für die Patientensicherheit und zur Ausarbeitung von europäischen Leitlinien für Normen der Patientensicherheit müssen fortgesetzt werden. Speziell in Bezug auf therapieassoziierte Infektionen weist der Berichterstatter außerdem darauf hin, dass einige vom Rat empfohlene Maßnahmen zur Prävention und Eindämmung von therapieassoziierten Infektionen bisher lediglich von einer begrenzten Anzahl an Mitgliedstaaten umgesetzt wurden und dass insbesondere im Bereich der Information der Patienten und bei der Unterstützung von Forschungsarbeiten auf dem Gebiet der Prävention und Eindämmung von therapieassoziierten Infektionen noch Verbesserungen möglich sind.

Er fordert die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zur Stärkung der Handlungskompetenzen der Bürger im Bereich der Patientensicherheit und der Prävention und Eindämmung von therapieassoziierten Infektionen zu ergreifen oder auszuweiten, die Angehörigen des Gesundheitswesens, aber auch die Patienten und ihre Pfleger zu informieren und auszubilden, mit den anderen Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten und die Forschung auf dem Gebiet der Patientensicherheit und therapieassoziierter Infektionen zu fördern. Die Mitgliedstaaten sollten außerdem ihre Anstrengungen für die Vereinheitlichung der Klassifikationen im Gesundheitswesen und die Erhebung von vergleichbaren Indikatoren fortsetzen. Der Berichterstatter fordert die Mitgliedstaaten sowie die regionalen und lokalen Behörden auf, im Falle von therapieassoziierten Zwischenfällen soweit möglich Ansätze zu verfolgen, die auf Vermittlung beruhen, und empfiehlt die Einrichtung von auf Unionsebene einheitlichen Entschädigungssystemen.

Angesichts der alternden europäischen Bevölkerung und der besorgniserregenden Entwicklung von Antibiotikaresistenzen betont der Berichterstatter, dass die Patientensicherheit und insbesondere die Prävention und Eindämmung von therapieassoziierten Infektionen sowohl auf der politischen Agenda der Europäischen Union als auch auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene eine vorrangige Stellung einnehmen sollten. Er hebt hervor, dass die Mitgliedstaaten für die Patientensicherheit die nötigen Ressourcen zur Verfügung stellen müssen, insbesondere finanzielle Mittel. Der Berichterstatter betont den Mehrwert, den das ECDC durch seine Koordinations- und Aufsichtstätigkeit bei der Prävention und Eindämmung von therapieassoziierten Infektionen erbringt, und hebt hervor, dass im Rahmen der künftigen mehrjährigen Finanzrahmen eine ausreichende und dauerhafte Finanzierung des ECDC sichergestellt werden muss, damit es seiner Koordinations- und Aufsichtstätigkeit ordnungsgemäß nachkommen kann.

In der Empfehlung des Rates wird die Kommission aufgefordert, zu prüfen, in welchem Maße die vorgeschlagenen Maßnahmen wirken. Da einige Maßnahmen gerade erst angelaufen und in einigen Fällen noch in der Planung sind, unterstützt der Berichterstatter den Vorschlag, im Juni 2014 einen zweiten Fortschrittsbericht auszuarbeiten.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

25.9.2013

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

58

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Elena Oana Antonescu, Sophie Auconie, Pilar Ayuso, Paolo Bartolozzi, Sergio Berlato, Lajos Bokros, Franco Bonanini, Biljana Borzan, Milan Cabrnoch, Spyros Danellis, Chris Davies, Jill Evans, Elisabetta Gardini, Matthias Groote, Satu Hassi, Jolanta Emilia Hibner, Karin Kadenbach, Christa Klaß, Eija-Riitta Korhola, Jo Leinen, Corinne Lepage, Peter Liese, Kartika Tamara Liotard, Zofija Mazej Kukovič, Linda McAvan, Vladko Todorov Panayotov, Gilles Pargneaux, Antonyia Parvanova, Andrés Perelló Rodríguez, Mario Pirillo, Pavel Poc, Frédérique Ries, Oreste Rossi, Dagmar Roth-Behrendt, Kārlis Šadurskis, Horst Schnellhardt, Richard Seeber, Claudiu Ciprian Tănăsescu, Salvatore Tatarella, Thomas Ulmer, Sabine Wils, Marina Yannakoudakis

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Margrete Auken, Erik Bánki, Mark Demesmaeker, Jutta Haug, Marusya Lyubcheva, Miroslav Mikolášik, Vittorio Prodi, Renate Sommer, Rebecca Taylor, Vladimir Urutchev, Anna Záborská, Andrea Zanoni

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Ioan Enciu, Sabine Lösing, Kerstin Westphal, Dubravka Šuica