BERICHT über das Europäische Semester für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik: Umsetzung der Prioritäten für 2013
8.10.2013 - (2013/2134(INI))
Ausschuss für Wirtschaft und Währung
Berichterstatterin: Elisa Ferreira
Verfasser der Stellungnahmen (*):
Catherine Trautmann, Haushaltsausschuss;
Verónica Lope Fontagné, Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
(*) Assoziierter Ausschuss – Artikel 50 der Geschäftsordnung
- ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
- STELLUNGNAHME des Haushaltsausschusses (*)
- STELLUNGNAHME des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (*)
- STELLUNGNAHME des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz
- STELLUNGNAHME des Ausschusses für regionale Entwicklung
- STELLUNGNAHME des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter
- ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
über das Europäische Semester für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik: Umsetzung der Prioritäten für 2013
(2013/XXXX(INI))
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 26. Oktober 2012 zu dem Europäischen Semester für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik: Umsetzung der Prioritäten 2012[1],
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 14. und 15. März 2013,
– gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 136 in Verbindung mit Artikel 121 Absatz 2,
– unter Hinweis auf den Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion (SKSV),
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1175/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken[2],
– unter Hinweis auf die Richtlinie 2011/85/EU des Rates vom 8. November 2011 über die Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten[3],
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1174/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Durchsetzungsmaßnahmen zur Korrektur übermäßiger makroökonomischer Ungleichgewichte im Euro-Währungsgebiet[4],
– unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1177/2011 des Rates vom 8. November 2011 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit[5],
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte[6],
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1173/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die wirksame Durchsetzung der haushaltspolitischen Überwachung im Euro-Währungsgebiet[7],
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 472/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über den Ausbau der wirtschafts- und haushaltspolitischen Überwachung von Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet, die von gravierenden Schwierigkeiten in Bezug auf ihre finanzielle Stabilität betroffen oder bedroht sind[8],
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 473/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über gemeinsame Bestimmungen für die Überwachung und Bewertung der Übersichten über die Haushaltsplanung und für die Gewährleistung der Korrektur übermäßiger Defizite der Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet[9],
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 28. November 2012 mit dem Titel „Jahreswachstumsbericht 2013“ (COM(2012)0750),
– unter Hinweis auf die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Februar 2013 über das Europäische Semester für die wirtschaftspolitische Koordinierung: Jahreswachstumsbericht 2013[10],
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 27. März 2013 mit dem Titel „Das EU-Justizbarometer – Ein Instrument für eine leistungsfähige, wachstumsfördernde Justiz“ (COM(2013)0160),
– unter Hinweis auf die begleitende Mitteilung der Kommission vom 29. Mai 2013 zum Entwurf der länderspezifischen Empfehlungen 2013 mit dem Titel „Europäisches Semester 2013: Länderspezifische Empfehlungen − Europa aus der Krise führen‟ (COM(2013)0350),,
– unter Hinweis auf die Empfehlung der Kommission vom 29. Mai 2013 für eine Empfehlung des Rates zur Umsetzung der Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist (COM(2013)0379), sowie aller Vorschläge der Kommission vom 29. Mai 2013 für Empfehlungen des Rates für die einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union,
– unter Hinweis auf die Studie über die Daten für die Bewertung des Prozesses des Europäischen Semesters unter dem Aspekt der Gleichstellung der Geschlechter für 2012[11],
– gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Währung sowie der Stellungnahmen des Haushaltsausschusses, des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, des Ausschusses für regionale Entwicklung und des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A7-0322/2013),
A. in der Erwägung, dass die Wirtschafts-, Sozial-, Finanz- und Schuldenkrise noch nicht abgeebbt und das Ziel, eine ausgewogene und stärker integrierte Wirtschafts- und Währungsunion zu schaffen, noch nicht verwirklicht wurde;
B. in der Erwägung, dass die Staatschuldenkrise im Euro-Währungsraum erhebliche Auswirkungen auf den Euro-Geldmarkt und die Sondermaßnahmen des Eurosystems hat;
C. in der Erwägung, dass die länderspezifischen Empfehlungen der Kommission nützliche und genaue Einblicke gewähren, insgesamt jedoch präziser formuliert und für einige Staaten verbessert werden müssen, insbesondere was die Ausgewogenheit der politischen Lösungsvorschläge über die Politikbereiche hinweg angeht; in der Erwägung, dass die Methodik zur Bewertung von nationalen Reformprogramme und Folgemaßnahmen zu den länderspezifischen Empfehlungen verbessert werden kann;
D. in der Erwägung, dass die KMU weiterhin das Rückgrat der Wirtschaft des Euro-Währungsgebiets bilden, da sie etwa 98 % aller Unternehmen dort ausmachen, ungefähr Dreiviertel der Arbeitnehmer beschäftigen und einen Mehrwert von ca. 60 % erzeugen;
E. in der Erwägung, dass die Rolle der Sozialpartner gewahrt und die unterschiedlichen nationalen Praktiken sowie die für die Lohnbildung zuständigen Einrichtungen bei der Umsetzung des Europäischen Semesters berücksichtigt werden müssen;
F. in der Erwägung, dass in vielen Bereichen ein Handeln dringend geboten ist, indem etwa wieder Darlehen an die Realwirtschaft und KMU vergeben werden − was die Ausarbeitung alternativer Finanzierungsquellen umfasst −, die Rahmenbedingungen für Unternehmen wettbewerbsfähiger gemacht, Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und aggressive Steuerplanung bekämpft, die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen wiederhergestellt und wirksame europäische Wege für die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit gefunden werden, wodurch ein vollständig integrierter europäischer Arbeitsmarkt geschaffen und zudem erheblich zur Ausweitung der sozialen Dimension der Wirtschafts- und Währungsunion beigetragen wird;
G. in der Erwägung, dass es die demokratische Legitimität der wirtschaftspolitischen Steuerung im Europäischen Semester erfordert, dass die parlamentarischen Vorrechte auf europäischer und nationalen Ebene sowie die Vorrechte der Europäischen Kommission gemäß den Verträgen und den Rechtsvorschriften der EU wirksam und explizit gewahrt werden und so der Tendenz einer wirtschaftspolitischen Beschlussfassung auf Ebene der EU und des Euro-Währungsgebiets, die zwischen den Regierungen einzelner Staaten und ohne Einbindung der Parlamente stattfindet, entgegengewirkt wird;
H. in der Erwägung, dass die Einbindung der Sozialpartner und zivilgesellschaftlichen Organisationen wesentlich ist, um eine soziale Bewertung der Folgen der Krise vor Ort vorzunehmen und so die Ergreifung angemessener Maßnahmen zu ermöglichen;
I. in der Erwägung, dass die neuen Bestimmungen, die mit dem sogenannten „Zweierpaket‟ zur wirtschaftspolitischen Steuerung eingeführt wurden, bereits in Kraft getreten sind und den länderspezifischen Empfehlungen daher größere Bedeutung zukommt, da die nationalen Reform- und Stabilitätsprogramme mit ihnen im Einklang stehen müssen;
J. in der Erwägung, dass die Empfehlungen im Fall von Mitgliedstaaten, für die ein Finanzhilfeprogramm gilt, zwar strikt durchgesetzt wurden, die übrigen Mitgliedstaaten, denen zuvor länderspezifische Empfehlungen ausgesprochen wurden, diesen jedoch nur in geringem Maße nachgekommen sind;
K. in der Erwägung, dass mit dem „Zweierpaket‟ Rechtsvorschriften im Rahmen der Gemeinschaftsmethode für Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet festgelegt werden, die von gravierenden Schwierigkeiten in Bezug auf ihre finanzielle Stabilität betroffen oder bedroht sind;
L. in der Erwägung, dass der Binnenmarkt und der Zusammenhalt in der EU gesichert werden müssen;
M. in der Erwägung, dass die neuen Technologien neue Möglichkeiten für die Arbeitsorganisation bieten, und zwar sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber, die eine bessere Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben und damit eine bessere Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt begünstigen können;
N. in der Erwägung, dass der Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments am 17. September 2013 ein Treffen mit nationalen Abgeordneten abhielt, um die Umsetzung der vom Rat angenommenen länderspezifischen Empfehlungen im Hinblick darauf zu erörtern, dass ihre Wirksamkeit und mögliche Ausstrahlungseffekte innerhalb der EU stärker berücksichtigt werden;
1. begrüßt die vom Rat angenommenen länderspezifischen Empfehlungen der Kommission für das Euro-Währungsgebiet; weist darauf hin, dass Verbesserungsmöglichkeiten bestehen; begrüßt, dass diese Empfehlungen detaillierter sind als in früheren Jahren und ein besseres Bild davon vermitteln, wie engagiert die Mitgliedstaaten den Verpflichtungen nachkommen, die sie in der Vergangenheit eingegangen sind; begrüßt die Erkenntnis der Kommission, „dass erfolgreiche Politik nicht nur gut konzipiert sein muss, sondern auch politischen und gesellschaftlichen Rückhalt braucht‟, und dass Europa und die Mitgliedstaaten neben einer Haushaltskonsolidierung Strukturreformen benötigen, die zu wirklichem, nachhaltigem und sozial ausgeglichenem Wachstum, nachhaltiger Beschäftigung und mehr Wettbewerbsfähigkeit führen, und gleichzeitig spezifischere und umgehende Maßnahmen erforderlich sind, um die inakzeptabel hohe Arbeitslosigkeit und insbesondere die Jugendarbeitslosigkeit zu bekämpfen; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf zu überwachen, dass die Berichte aller Mitgliedstaaten den Zielen der Strategie für Beschäftigung und Wachstum „Europa 2020‟ entsprechen, vor allem was die Verringerung der Armut und der Arbeitslosigkeit angeht, und die Verbindungen und wechselseitigen Abhängigkeiten von politischen Maßnahmen gebührend zu berücksichtigen;
2. begrüßt die Feststellung der Kommission, dass „Defizitländer“ ihrer Wettbewerbsfähigkeit einen Schub verleihen und „Überschussländer“ ihre Nachfrage, wenn möglich, in verhältnismäßiger und nachhaltiger Weise ankurbeln sollten, um so zu Stabilität und Wachstum im Euro-Währungsraum beizutragen;
3. ist der Überzeugung, dass die EU-Wirtschaft als Ganzes ihre Wettbewerbsfähigkeit gegenüber der Weltwirtschaft stärken muss, indem insbesondere der Wettbewerb auf dem Güter- und Dienstleistungsmarkt erhöht wird, um die Produktivität zu steigern und die Preise zu senken, und indem die Arbeitskosten auf die Produktivität abgestimmt werden; betont, dass die EU nicht nur auf Grundlage der Kosten konkurrieren kann, sondern mehr in Forschung und Entwicklung, Bildung und Qualifikationen sowie Ressourceneffizienz investieren muss;
4. begrüßt, dass die Kommission und der Rat beabsichtigen, keinen Passepartout-Ansatz für die länderspezifischen Empfehlungen anzuwenden, und so sicherzustellen, dass die Empfehlungen auf die nationalen Besonderheiten und die Bedürfnisse der betroffenen Mitgliedstaaten individuell abgestimmt und der Fokus gleichzeitig weiterhin auf wachstumsfördernde Maßnahmen und Finanzstabilität gerichtet wird; fordert die Mitgliedstaaten auf, die sozialen Folgen von Wirtschafts- und Strukturreformplänen zu bewerten und eine wirkliche Analyse ihrer Umsetzung sicherzustellen, um so für eine effizientere bereichsübergreifende Koordinierung und Feinabstimmung zu sorgen;
5. weist darauf hin, dass Staaten und Finanzinstitute in einem Umfeld mit geringem Wachstum dauerhaft anfällig sind;
6. weist darauf hin, dass die Kommission nur bei 15 % der rund 400 länderspezifischen Empfehlungen einen wesentlichen Fortschritt gegenüber den Vorjahren ausmachen konnte;
7. begrüßt die Tatsache, dass sich die Empfehlungen der Mitgliedstaaten nicht nur an die Mitgliedstaaten, sondern an den Euro-Währungsraum insgesamt richten; ist jedoch der Auffassung, dass bei den Empfehlungen an die Mitgliedstaaten die starke gegenseitige Abhängigkeit der EU-Volkswirtschaften vor allem innerhalb der Euro-Zone bzw. alle im Warnmechanismus-Bericht enthaltenen Informationen umfassender berücksichtigt werden müssen;
8. betont, wie wichtig die Weiterverfolgung und Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen, eine multilaterale Überwachung, der Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren und gegenseitige Evaluierungen sind;
9. fordert eine eingehendere Untersuchung der Gründe dafür, dass die Unterschiede bei der Wettbewerbsfähigkeit, der Finanzstabilität und der Wirtschaftsleistung der einzelnen Mitgliedstaaten, die aus der Funktionsweise der einheitlichen Währung resultieren, extrem und sichtbar zugenommen haben und dass sich die gemeinschaftlichen politischen Maßnahmen so asymmetrisch auswirken;
10. fordert eine umsichtige Bewertung der Wachstumsprognosen, die eine langsame Erholung vorhersehen, und empfiehlt, die Nachhaltigkeit der Verbesserungen, die vor allem im Handel, bei den Leistungsbilanzen und den Staatsdefiziten erzielt wurden, sowie den Fortschritt bei den Strukturreformen eingehender zu prüfen; fordert, die Qualität von Wirtschaftsprognosen einer genaueren Prüfung zu unterziehen, da frühere Prognosen der Kommission in den meisten Fällen nach unten korrigiert werden mussten; betont, dass Hilfsprogramme auf konservativen und nicht auf optimistischen Annahmen und Szenarien beruhen müssen, um eine kontraproduktive und prozyklische Wirkung zu verhindern;
11. fordert die Kommission mit Nachdruck auf, im Rahmen von „Europa 2020“ nationale Ziele in die länderspezifischen Empfehlungen aufzunehmen, die den Mitgliedstaaten im Kontext von ökonomischen Anpassungsprogramme ausgesprochen werden, und die Hindernisse eingehend zu berücksichtigen, zu denen diese Anpassungsprogramme bei der Verwirklichung der Ziele führen; fordert, dass die demokratische Legitimität solcher Programme gefördert und verbessert wird;
12. begrüßt es, dass einige Mitgliedstaaten Fortschrittsberichte zu den Zielen im Rahmen von „Europa 2020“ eingereicht haben, in denen in einigen Fällen die spezifischen Projekte genannt werden, mit denen die Ziele erreicht werden sollen; fordert alle Mitgliedstaaten auf, solche Berichte in ihren Beiträgen zum Europäischen Semester 2014 einzureichen; bedauert, dass die Kommission keinen Fortschrittsbericht zu den Zielen im Rahmen von „Europa 2020“ vorgelegt hat; fordert die Kommission auf, jedes Jahr einen solchen Bericht vorzulegen;
13. bedauert, dass in keiner länderspezifischen Empfehlung die Herausforderung aufgegriffen wird, die das Besteuerungssystem für Arbeit im Hinblick auf langfristige Investitionen und die Schaffung von Arbeitsplätzen darstellt;
14. begrüßt die Erklärung der Kommission, dass die Wettbewerbsfähigkeit Europas nicht allein auf den Kosten basiert und dies auch nicht möglich ist; weist zudem darauf hin, dass es entscheidend ist, im Einklang mit den Zielen der Strategie „Europa 2020‟ die Produktivität, eischließlich der Kapital-, Ressourcen- und Energieproduktivität, die soziale Inklusion, Investitionen in Bildung und lebenslanges Lernen, Forschung und Innovationen sowie die Ressourceneffizienz zu verbessern; fordert weitere Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele der Strategie „Europa 2020‟, insbesondere im Bereich Beschäftigung; fordert, dass die vorstehenden Feststellungen angemessen Eingang in die länderspezifischen Empfehlungen für die „Defizitländer‟ finden, da es diese Mitgliedstaaten sind, die eine Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit so dringend benötigen;
15. begrüßt die länderspezifischen Empfehlungen der Kommission im Bereich der Umweltsteuern und ihr Potenzial zur Schaffung von Arbeitsplätzen und fordert die Kommission auf, dies beim anstehenden Jahreswachstumsbericht zu berücksichtigen; betont, welche positiven Auswirkungen die Verschiebung der Steuerlast vom Bereich Arbeit auf den Bereich Umwelt auf den Haushalt, die Beschäftigung, die sozialen Strukturen und die Umwelt hat;
16. bedauert die zögerliche Umsetzung des Pakts für Wachstum und Beschäftigung, der im Juni 2012 vereinbart und mit 120 Mrd. EUR ausgestattet wurde, der im November 2012 lancierten Initiative „Europa-2020-Projektanleihen“ und der zusätzlichen EIB-Investitionen in Höhe von 180 Mrd. EUR; fordert den Rat und die Kommission auf, die Hindernisse, die dem Erfolg dieser Initiativen im Wege stehen, zu ermitteln und schnell zu beseitigen;
17. fordert die Kommission auf, umgehend Legislativvorschläge vorzulegen, um im Rahmen des Europäischen Semesters auf der Grundlage der Ziele der Strategie „Europa 2020“ einen wirklichen Konvergenzprozess einschließlich Anreizen zu schaffen, mit denen die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Strukturreform unterstützt werden, wie etwa ein Instrument für Konvergenz und Wettbewerbsfähigkeit, sowie Vorschriften zur Vorabkoordinierung der Wirtschaftspolitik auf der Grundlage der Gemeinschaftsmethode als einem ersten Schritt hin zu einer europäischen Fiskalkapazität auszuarbeiten;
18. wiederholt seinen Standpunkt, dass Instrumente für Konvergenz und Wettbewerbsfähigkeit über eine neue Fazilität finanziert werden sollte, die gemäß der Gemeinschaftsmethode als integraler Bestandteil des EU-Haushalts, aber außerhalb der Obergrenzen des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) eingesetzt und gesteuert wird; stimmt mit der Kommission darin überein, dass Instrumente für Konvergenz und Wettbewerbsfähigkeit die ersten Bausteine einer wirklichen Fiskalkapazität sind, mit der die Solidarität und die Kohäsion gefördert und nachhaltige, wachstumsfördernde Strukturreformen umgesetzt werden;
19. fordert die Kommission auf, im Rahmen des Instruments für Konvergenz und Wettbewerbsfähigkeit finanzielle Unterstützung für Strukturreformen in Bereichen vorzusehen, die die wirtschaftliche Dynamik und Effizienz behindern;
20. begrüßt, dass die Kommission die durch den überarbeiteten Stabilitäts- und Wachstumspakt geschaffene Flexibilität nutzt, um die Fristen für die Korrektur eines übermäßigen Defizits bei sieben Verfahren zu verlängern; geht davon aus, dass es durch diese Verlängerung für die betroffenen Länder leichter wird, die von ihnen benötigten Strukturreformen umzusetzen; fordert die Kommission und den Rat auf sicherzustellen, dass der Inhalt und der Zeitplan des haushaltspolitischen Anpassungspfads auf die Besonderheiten eines jeden Landes abgestimmt werden und besonders bei „Defizitländern‟ die vorstehend genannten Flexibilität berücksichtigen und den umfassenden Einsatz der europäischen Struktur- und Investitionsfonds, gesunde und nachhaltige Strukturreformen und die Ermittlung des Investitionsbedarfs (insbesondere im Rahmen des Instruments für Konvergenz und Wettbewerbsfähigkeit, der für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit notwendig ist, vorsehen; begrüßt die Erklärung der Kommission, dass sie bereits bei der diesjährigen Bewertung der Haushaltsausführung und auch bei der Bewertung der nationalen Haushalte für 2014 insbesondere innerhalb der präventiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts versuchen wird, unter bestimmten Bedingungen einmalige Programme für öffentliche Investitionen, die nachweislich eine Wirkung auf die Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen haben, durchzuführen, wobei der Rahmen für die haushaltspolitische Überwachung der EU uneingeschränkt einzuhalten ist; erwartet mit Interesse die dem Parlament demnächst vorzulegende Mitteilung der Kommission über den konkreten operationellen Rahmen im Einklang mit der dem Zweierpaket beigefügten Erklärung, die bald zu erwarten ist;
21. nimmt die Mitteilung über den harmonisierten Rahmen für die Übersichten über die Haushaltsplanung und die Berichte über die Emission von Schuldtiteln im Euro-Währungsgebiet zur Kenntnis, die die Kommission als Leitlinien im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 473/2013 angenommen hat; sieht dem Wirtschaftsdialog, der mit der Kommission über den Inhalt dieser Leitlinien stattfinden soll, mit Interesse entgegen;
22. begrüßt, dass Leitlinien für die Berichterstattung zum Zusammenhang zwischen den Maßnahmen der Haushaltsplanungsübersichten und den länderspezifischen Empfehlungen, die Ziele der Strategie „Europa 2020‟, Leitlinien für die Berichterstattung über Angaben zur Verteilungswirkung der wichtigsten ausgaben- und einnahmenseitigen Maßnahmen sowie Einzelheiten zu den gesamtstaatlichen Ausgaben nach Aufgabenbereich aufgenommen wurden; weist darauf hin, dass diese Leitlinien die Überwachung der haushaltspolitischen Maßnahmen erleichtern werden, die ergriffen wurden, um die nationalen Ziele im Rahmen der Strategie „Europa 2020‟ zu verwirklichen;
23. sieht mit Interesse der im Zweierpaket vereinbarten anstehenden Offenlegung der Parameter der Kommission und der Mitgliedstaaten sowie der methodischen Referenzwerte, einschließlich der den makroökonomischen Aussichten zugrundliegenden Schätzwerten für fiskalische Multiplikatoren, entgegen;
24. nimmt zur Kenntnis, dass die jüngsten Lohnentwicklungen in „Überschussländern“ dazu beitragen, die Nachfrage zu stützen, und sich zudem positiv auf andere Teile der EU auswirken; begrüßt die Erklärung der Kommission, dass „Überschussländern“ mit ausreichend finanzpolitischem Spielraum bei der Überwindung der derzeitigen Krise eine wichtige Rolle zukommt, auch indem sie die Steuern und Sozialabgaben senken und zur Lohnentwicklung beitragen, um die heimische Nachfrage zu fördern und dabei der internationalen Wettbewerbsfähigkeit Rechnung zu tragen; weist darauf hin, dass „Überschussländer“ durch ihre Kaufkraft auch neue wachstumsfördernde Investitionsmöglichkeiten unterstützen könnten, insbesondere durch Investitionen in Bildung, Forschung und Entwicklung, Energie und Infrastruktur, ihr Gesundheits- und Rentensystem modernisieren und ihren Dienstleistungssektor öffnen könnten; betont, wie wichtig die positiven Auswirkungen sind, die diese Maßnahmen EU-weit haben werden, insbesondere wenn sie von den größten Volkswirtschaften innerhalb der Union umgesetzt werden;
25. fordert die Kommission nachdrücklich auf, eine wirkliche europäische Industriepolitik zu entwickeln, die auf größerer Wettbewerbsfähigkeit und Innovation beruht und auf die Wiederherstellung der europäischen industriellen Wettbewerbsfähigkeit sowie die Einschränkung politischer Maßnahmen abzielt, die zu einer Abwanderung von Unternehmen in Drittländer führen; fordert die Kommission außerdem nachdrücklich auf, eine kohärente europäische Außenhandelspolitik zu entwickeln, die auf Gegenseitigkeit und gemeinsamen Mindeststandards beruht, vor allem was Sozial- und Umweltfragen angeht; ist der Überzeugung, dass Europa seine Schnittstelle mit der Globalisierung intelligent gestalten muss, um Wachstum, Arbeitsplätze, Verbraucherschutz, die Einhaltung von internationalen und europäischen Rechts- und Menschenrechtsnormen und im Fall mancher Mitgliedstaaten die empfohlene, schrittweise Umlenkung der Ressourcen von den Sektoren der nicht handelbaren Güter zu den Sektoren der handelbaren Güter gewährleisten zu können;
26. nimmt die Feststellung der Kommission zur Kenntnis, dass bei finanziellen Unterstützungsmaßnahmen der Mitgliedstaaten und der EU stärker auf deren Verteilungswirkung in Bezug auf Reformen zu achten ist, und fordert die Kommission auf, eine eingehende Vorabprüfung der kurz- und langfristigen sozialen Auswirkungen aller neu empfohlenen Reformen vorzunehmen und alle erforderlichen Schlussfolgerungen aus früheren Empfehlungen, einschließlich der an Mitgliedstaaten, für die ein Finanzhilfeprogramm besteht, abzuleiten;
27. fordert die Kommission auf, Legislativvorschläge vorzulegen, um die Wirtschafts- und Währungsunion zu vervollständigen, die eine soziale Säule umfassen sollte, und einen Sozialpakt für Europa aufzustellen, wie vom Parlament in seiner Entschließung vom 20. November 2012 mit dem Titel „Auf dem Weg zu einer echten Wirtschafts- und Währungsunion“ gefordert, da die automatischen nationalen Stabilisatoren in den Mitgliedstaaten blockiert sind, in den sie am dringendsten benötigt werden; fordert die Kommission zu diesem Zweck mit Nachdruck auf, ein unabhängiges Barometer für die soziale Dimension der Wirtschafts- und Währungsunion aufzustellen; schlägt vor, dass im Rahmen der im Verfahren bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht vorgesehenen eingehenden Überprüfung regelmäßig die Beschäftigungs- und Sozialpolitik geprüft wird, um diejenigen politischen Maßnahmen auszumachen, die zu einer Minderung sozialer Probleme und einer Verbesserung der Beschäftigungssituation führen; ist der Überzeugung, dass ein solches gestärktes Überwachungssystem zu einer wirksameren Koordinierung der politischen Maßnahmen beitragen würde, um die größten Herausforderungen frühzeitig zu erkennen und anzugehen und Beschäftigungs- und Sozialfragen wirksamer in die politische Gesamtlandschaft zu integrieren;
28. teilt die Auffassung, dass die Maßnahmen der EZB, die zusätzlich zu den Strukturreformen und der Konsolidierung der öffentlichen Haushalte ergriffen wurden, entscheidend zur Stabilität des Euro-Währungsraums beigetragen haben; erkennt an, dass dieses Vorgehen dazu geführt hat, dass die unhaltbar hohen Finanzierungskosten für einige Mitgliedstaaten durch das Programm für die Wertpapiermärkte (SMP) gesenkt wurden und ein Liquiditätsschirm für Staatsschulden durch unbegrenzte Anleihekäufe geschaffen wurde, was den Niedergang des Bankensektors verhinderte und die Verbindung zwischen den Banken und dem Staat kappte, wodurch die Spekulationen auf die Staatsschulden eingeschränkt und die Aufschläge (Spreads) zeitweise begrenzt wurden; ist jedoch der Ansicht, dass aufgrund eines Mangels an nachhaltigem Wachstum und des in vielen Mitgliedstaaten weiterhin hohen (und noch weiter wachsenden) staatlichen und privaten Schuldenstands Bedarf an einer umsichtig gesteuerten Entschuldung besteht; stimmt mit der Kommission darin überein, dass der Verbesserung der Solidität des Bankensektors weiterhin Priorität zukommen muss; begrüßt die Ernennung einer Expertengruppe unter dem Vorsitz von Gertrude Tumpel-Gugerell durch die Kommission, wie von ihr in der Erklärung zum Zweierpakt zugesagt, um die teilweise Ausgabe gemeinsamer Schuldtitel in Form eines Tilgungsfonds und von Euro-Anleihen anstelle der Ausgabe nationaler Schuldtitel eingehend zu analysieren und zu prüfen, und die Argumente für und gegen die verschiedenen Optionen zu erwägen; sieht dem Bericht der Expertengruppe mit Interesse entgegen;
29. betont, dass für die Realwirtschaft und insbesondere KMU an den Rändern der EU noch immer Probleme bei der Kapitalbeschaffung bestehen; weist darauf hin, dass die großen Unterschiede beim Zugang zu Kapital das zunehmende Ungleichgewicht innerhalb der EU und insbesondere im Euro-Währungsraum tendenziell noch weiter verstärken und den Binnenmarkt durch ungleiche Wettbewerbsbedingungen verzerren; weist darauf hin, dass die Sanierung von Bankenportfolios eine Vorbedingung ist, betont jedoch, dass die schlechten Wirtschaftsaussichten solche restriktiven Kreditvergabebedingungen nur teilweise rechtfertigen; fordert eine engere Überwachung der Anwendung der neuen Aufsichtsregeln und der Praktiken des Bankensektors bei der Finanzierung der Realwirtschaft und insbesondere rentabler KMU; erkennt in dieser Hinsicht die wichtige Rolle an, die die neuen innovativen Finanzinstrumente im Rahmen verschiedener europäischer Programme und der Kohäsionspolitik dabei spielen können, öffentliche und private Investitionen zu fördern, und fordert die Kommission mit Nachdruck auf, rechtzeitig und in jedem Fall vor Beginn des Programmierungszeitraums 2014−2020 Rechtssicherheit und Transparenz bei der Umsetzung im Zusammenhang mit neuen Finanzinstrumenten zu gewährleisten; fordert eine stärkere Analyse und Kontrolle des Schattenbankwesens und seiner Auswirkungen auf die Realwirtschaft; fordert die Kommission auf, der Ausarbeitung alternativer Finanzierungsquellen für KMU, insbesondere über die Finanzmärkte, die europäischen Struktur- und Investitionsfonds, die Europäische Investitionsbank, den Europäischen Investitionsfonds und öffentliche Entwicklungsbanken, Priorität beizumessen;
30. betont, dass der Rückzug verschiedener Finanzakteure auf den nationalen Markt eine Fragmentierung des Binnenmarkts bedeutet, was ihre Anfälligkeit durch eine übermäßige Konzentrierung erhöht, den Interbankenmarkt blockiert und die Vorteile des Binnenmarkts, d. h. eine Diversifizierung der Risiken und eine Vervielfältigung der Möglichkeiten, zunichtemacht;
31. betont, dass Programme zur Förderung der Entwicklung unternehmerischer Initiativen bei jungen Menschen fortgesetzt werden müssen, indem speziell für junge Menschen Gründerzentren für Geschäftsmodelle geschaffen werden und ihnen besserer Zugang zu Fördermitteln der EU und zur Beratung in unternehmerischen Fragen gewährt werden;
32. begrüßt den Legislativvorschlag der Kommission für die Schaffung eines einheitlichen Abwicklungsmechanismus (einschließlich einer einheitlichen europäischen Behörde und eines von der Industrie finanzierten einheitlichen europäischen Fonds), der für die Vervollständigung der Bankenunion wesentlich ist; fordert die Mitgliedstaaten, die Kommission und das Parlament auf, sich zügig über die Schaffung eines einheitlichen Abwicklungsmechanismus zu einigen; fordert den Rat mit Nachdruck auf, die Verhandlungen mit dem Parlament über die Richtlinie über Einlagensicherungssysteme und die Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten (die beide gleichzeitig zu verhandeln sind) zügig abzuschließen;
33. fordert, dass eine direkte Rekapitalisierung von Banken durch den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) sofort dann möglich ist, wenn der einheitliche Aufsichtsmechanismus, wie von den Staats- und Regierungschefs des Euro-Währungsgebiets in ihrer Erklärung vom Juni 2012 angekündigt, in Kraft getreten ist; unterstützt angesichts der Dringlichkeit, parallel zum einheitlichen Aufsichtsmechanismus einen einheitlichen Abwicklungsfonds zu schaffen, die unverzügliche Schaffung eines Auffangmechanismus, wobei es eine bestimmte Frist für die Rückerstattung durch die Finanzindustrie geben sollte; fordert die Kommission auf, einen Vorschlag vorzulegen, um den ESM mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand in Einklang zu bringen und gleichzeitig dem Europäischen Parlament umfassende demokratische Verantwortlichkeit zu übertragen;
34. begrüßt den Aktionsplan der Kommission vom 6. Dezember 2012 zur Verstärkung der Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung und die darin enthaltenen Empfehlungen für Maßnahmen, durch die alle EU-Mitgliedstaaten und Drittländer zur Anwendung von Mindeststandards für verantwortungsvolles staatliches Handeln im Steuerwesen veranlasst werden sollen, sowie die Empfehlungen betreffend aggressive Steuerplanung; verweist auf die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Mai 2013 zur Bekämpfung von Steuerbetrug, Steuerflucht und Steueroasen, in der weitere Maßnahmen identifiziert wurden, die in den Bereichen Steuerbetrug, Steuerflucht, aggressive Steuerplanung und Steueroasen ergriffen werden müssen; betont, dass Fairness und Gerechtigkeit bei der Lastenverteilung einen gefestigten Ansatz in Bezug auf Steuerbetrug und -hinterziehung erfordern; fordert ein sofortiges Handeln und eine umfassende Strategie auf der Grundlage konkreter legislativer Maßnahmen seitens der Kommission, um Steuerbetrug und -hinterziehung zu bekämpfen, und eine eindeutige Unterstützung durch den Rat bei allen blockierten oder anhängigen Dossiers im Zusammenhang mit Besteuerung;
35. fordert den Rat auf, die Verhandlungen über die Finanztransaktionssteuer abzuschließen, auf die europaweite Einführung dieser Steuer zu drängen und umgehend Maßnahmen zur Schließung der Steuerlücke, zur Bekämpfung von Steueroasen und zur Annäherung der Steuersysteme innerhalb der EU in seine Agenda aufzunehmen;
36. ist der Überzeugung, dass die Einführung der Finanztransaktionssteuer, die durch eine verstärkte Zusammenarbeit erfolgen muss, als ein erster Schritt hin zu ihrer Einführung auf globaler Ebene gesehen werden sollte;
37. fordert die uneingeschränkte und umgehende Anwendung des „Sechserpakets“ und des „Zweierpakets‟ mit dem Ziel das Ad-hoc-System der „Troikas“ in eine rechtlich standfeste Struktur im Rahmen des EU-Rechts umzuwandeln und dadurch demokratische Rechenschaftspflicht zu gewährleisten; drängt die Troika, ihre Kommunikationsstrategie zu überarbeiten, die sich wiederholt als katastrophal erwiesen hat; betont, dass mittelfristig ein rein europäisches System zu bevorzugen wäre und dass die Kommission Vorschläge vorlegen sollte, um das „Troika“-Modell entsprechend anzupassen;
38. weist erneut darauf hin, dass der Präsident des Europäischen Rates, Herman Van Rompuy, in seiner Erklärung an das Europäische Parlament am 1. Februar 2012 bestätigt hat, dass der Einsatz des ESM der Kontrolle durch das Europäische Parlament unterliegen werde; wartet in dieser Hinsicht mit Interesse auf die Verhandlungen über eine Vereinbarung mit der Euro-Gruppe, in der unter anderem die Möglichkeit vorgesehen wird, Anhörungen des geschäftsführenden Direktors und des Verwaltungsrats des ESM anzusetzen und schriftliche Fragen an diese zu richten;
39. betont, dass durch das Europäische Semester in keiner Weise die Vorrechte des Europäischen Parlaments und der nationalen Parlamente aufs Spiel gesetzt werden dürfen; fordert die Kommission mit Nachdruck auf, die angemessene, förmliche Einbindung des Europäischen Parlaments auf allen Stufen des Prozesses des Europäischen Semesters vorzusehen, um die Legitimität von Beschlüssen, die alle Bürger betreffen, zu erhöhen; fordert die Kommission auf, Möglichkeiten zur Verbesserung der Sichtbarkeit des Prozesses zu finden;
40. betont die Notwendigkeit, die demokratische Rechenschaftspflicht gegenüber dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten bei wesentlichen Elementen der Steuerung des Euro-Währungsraums, wie dem ESM, Beschlüssen der Euro-Gruppe und der Überwachung sowie Bewertung der Finanzhilfeprogramme, zu stärken; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, interne Vorabbewertungen ihrer Empfehlungen und der Beteiligung an der Troika durchzuführen und zu veröffentlichen;
41. fordert die Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, ihre nationalen Parlamente, die Sozialpartner und die Zivilgesellschaft in den Prozess des Europäischen Semesters insgesamt und insbesondere in die Entwicklung ihrer nationalen Reformprogramme und die entsprechende Debatte sowie die Kontrolle und Bewertung dieser aktiv einzubeziehen; fordert die Kommission mit Nachdruck auf, diese Einbindung sicherzustellen; betont, dass sich alle Interessenträger in die Ausarbeitung der notwendigen Reformen einbringen müssen, damit diese zu Ergebnissen führen und erfolgreich sind;
42. betont die Bedeutung des Dialogs zwischen dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten, um den Prozess des Europäischen Semesters voll funktionsfähig zu machen und das notwendige Maß an demokratischer Rechenschaftspflicht gegenüber allen Beteiligten zu erreichen; weist auf die Nützlichkeit der Europäischen Parlamentarischen Woche zum Europäischen Semester für die wirtschaftspolitische Koordinierung (EPW 2013) hin;
43. bedauert, dass die Stellungnahme des Rates zu den von der Kommission vorgeschlagenen länderspezifischen Empfehlungen nicht umgehend veröffentlicht wurde; bedauert, dass die Erklärung des Europäischen Rates zur Stellungnahme des Rates zu den von der Kommission vorgeschlagenen länderspezifischen Empfehlungen nicht umgehend veröffentlicht wurde;
44. betont, dass es eine klare Aufteilung der Kompetenzen der EU und der Mitgliedstaaten geben sollte und dass die Rechenschaftspflicht auf der Ebene der Union gegenüber dem Parlament besteht; fordert, dass bei der Übertragung oder Schaffung neuer Kompetenzen auf der Ebene der Union oder bei der Schaffung neuer Einrichtungen der Union eine entsprechende demokratische Kontrolle durch das Parlament und Rechenschaftspflicht ihm gegenüber sichergestellt wird;
Sektorale Beiträge zum „Europäischen Semester“ 2013
Beschäftigungs- und Sozialpolitik
45. sieht die Erkenntnis der Kommission, dass die Besteuerung der Erwerbstätigkeit reduziert werden muss und stattdessen andere Einnahmequellen vorgesehen werden müssen, als positive Entwicklung an, die den Prozess der Haushaltskonsolidierung auf einer gerechteren Grundlage beschleunigen wird;
46. erkennt an, dass die diesjährigen länderspezifischen Empfehlungen besonders wichtig sind, weil die Mitgliedstaaten ihre Investitionsprioritäten für die Kohäsionspolitik im MFR festlegen; fordert in diesem Zusammenhang, dass EU-Mittel gezielter für alle Prioritäten der Strategie „Europa 2020“ eingesetzt werden, insbesondere durch Maßnahmen für Wachstum und Beschäftigung, einschließlich der Bekämpfung von Jugend- und Langzeitarbeitslosigkeit und der Schaffung von nachhaltigen, nicht-prekären, sozialversicherungspflichtigen und angemessen entlohnten Arbeitsplätzen; äußert seine Besorgnis über die immer größeren sozialen und wirtschaftlichen Ungleichheiten zwischen den verschiedenen Mitgliedstaaten;
47. nimmt zur Kenntnis, dass mehrere Mitgliedstaaten umfangreiche Arbeitsmarktreformen durchgeführt haben, mit denen die Belastbarkeit des Arbeitsmarktes verbessert, die interne und externe Flexibilität erhöht, die Segmentierung verringert und der Übergang zwischen Arbeitsplätzen erleichtert werden soll; betont, dass Arbeitsmarktreformen in möglichst gutem Einvernehmen mit den Sozialpartnern durchgeführt werden sollten;
48. fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, in ihren politischen Leitlinien und länderspezifischen Empfehlungen sicherzustellen, dass die notwendige Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt keine negativen Auswirkungen auf das hohe Maß an Sozialschutz hat, das unser soziales Modell kennzeichnet, und dass Arbeitsmarktreformen darauf abzielen, die Qualität der Arbeit zu fördern, die Bewältigung sozialer Risiken zu verbessern, Fortschritte bei der Eingliederung schutzbedürftiger Gruppen in den Arbeitsmarkt zu erzielen, Armut trotz Erwerbstätigkeit zu verringern, die Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben zu verbessern, die Gleichstellung der Geschlechter sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zu fördern, die Rechte von Arbeitnehmern mit atypischen Verträgen zu stärken und den Sozialschutz von Selbstständigen zu verbessern;
49. stellt fest, dass alle Mitgliedstaaten Empfehlungen im Hinblick auf ihre Erwerbsquote erhalten haben; fordert die Mitgliedstaaten mit niedriger Erwerbsquote auf, in Absprache mit den Sozialpartnern verstärkt aktive, umfassende und integrative Arbeitsmarktmaßnahmen wie Ausbildung und Arbeitsvermittlung durchzuführen und weitere Reformen einzuführen, um den Zugang zu hochwertigen Arbeitsplätzen zu erleichtern, die Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben zu verbessern, den frühzeitigen Rückzug vom Arbeitsmarkt zu verhindern, die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern, die Segmentierung des Arbeitsmarktes zu bekämpfen und die Fertigkeiten der Arbeitnehmer besser mit den Erfordernissen des Arbeitsmarktes in Einklang zu bringen;
50. weist darauf hin, dass die Situation arbeitsloser junger Menschen besonders Besorgnis erregend ist und dass dringend gehandelt werden muss; fordert einen Europäischen Pakt für Jugendbeschäftigung, mit dem die schon lange vereinbarten Maßnahmen umgesetzt und Verpflichtungen für neue Ressourcen und Maßnahmen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit eingegangen werden, wodurch die Anzahl junger Menschen, die keine Arbeit haben und keine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren (NEETs), und die Armut junger Menschen unter Berücksichtigung des qualitativen Aspekts anständiger Arbeit und unter vollständiger Einhaltung der wichtigen Arbeitsnormen verringert wird;
51. sieht der Vorabausstattung der Beschäftigungsinitiative für Jugendliche in Übereinstimmung mit der Forderung des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten in seinen Änderungen der Dachverordnung erwartungsvoll entgegen;
52. begrüßt die Annahme der Jugendgarantie durch den Rat und die Zweckbestimmung von 6 Mrd. EUR für die Jugendbeschäftigungsinitiative im Rahmen des nächsten MFR; fordert die Mitgliedstaaten auf, dringend Jugendgarantien umzusetzen und die verfügbaren Mittel effizient zu nutzen sowie gezielt Maßnahmen für die Menschen zu ergreifen, die sich am meisten in Schwierigkeiten befinden;
53. begrüßt die Tatsache, dass diese Mittel in den ersten beiden Jahren des nächsten MFR eingesetzt werden können; betont, dass dieser Betrag jedoch nicht ausreicht, um die Jugendarbeitslosigkeit nachhaltig zu bekämpfen, und lediglich einen ersten Schritt hierzu darstellen sollte; weist darauf hin, dass sich der von der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) errechnete Betrag für die Umsetzung eines wirksamen Programms gegen Jugendarbeitslosigkeit allein in der Eurozone auf 21 Mrd. EUR beläuft;
54. bestärkt die Kommission darin, die Arbeit der Aktionsteams gegen Jugendarbeitslosigkeit fortzusetzen, um den Mitgliedstaaten mit den höchsten Jugendarbeitslosenquoten zu helfen, die Mittel aus den EU-Strukturfonds im Rahmen des Mehrjährigen Finanzrahmens 2007−2013 umzuleiten, um sie gezielt für junge Menschen einzusetzen; begrüßt die Absicht der Kommission, auf dem Europäischen Portal zur beruflichen Mobilität (EURES) aufzubauen, indem dessen Aktivitäten intensiviert und erweitert werden und insbesondere die Mobilität von Jugendlichen gefördert wird; stellt jedoch fest, dass Mobilität weiterhin auf freiwilliger Basis erfolgen muss und dass die Anstrengungen, Arbeits- und Ausbildungsplätze vor Ort zu schaffen, durch Mobilitätsoptionen nicht eingeschränkt werden dürfen;
55. fordert die Kommission und den Rat auf, zu bedenken, dass auch Mitgliedstaaten, gegen die ein Verfahren wegen eines übermäßigen Defizits läuft, über den haushaltspolitischen Spielraum verfügen sollten, um diese Maßnahmen zu nutzen, insbesondere wenn die Kofinanzierung von Maßnahmen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit durch die Mitgliedstaaten bei der Berechnung des übermäßigen Defizits zeitweilig unberücksichtigt bleibt;
56. fordert die Kommission auf, einen Qualitätsrahmen für Praktika vorzuschlagen, der unter anderem Kriterien für angemessene Vergütung, Lernziele, Arbeitsbedingungen sowie für Sicherheits- und Gesundheitsstandards umfasst; fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die EU-Sozialpartner auf, die Ausbildungsallianz ambitioniert umzusetzen;
57. hält es angesichts der steigenden Zahl von insbesondere jungen Arbeitnehmern, die auf der Suche nach Erwerbsmöglichkeiten aus ihren Herkunftsländern in andere Länder der EU abwandern, für dringend erforderlich, geeignete Maßnahmen zur Überarbeitung der EU-Rechtsvorschriften auszuarbeiten, damit sichergestellt werden kann, dass bereits erworbene Rentenansprüche sowie Ansprüche auf Arbeitslosengeld während der Arbeitssuche in einen anderen Mitgliedstaat für mindestens drei Monaten übertragen werden können; begrüßt die am Europäischen Portal zur beruflichen Mobilität vorgenommenen Verbesserungen und fordert, dass gemeinsam mit den Mitgliedstaaten eine spezifische Strategie hierfür erarbeitet wird;
58. begrüßt die Tatsache, dass zum ersten Mal in einigen länderspezifischen Empfehlungen auf die besondere Situation der Mitgliedstaaten im Hinblick auf Armut eingegangen wird; verurteilt es aufs Schärfste, dass in keiner länderspezifischen Empfehlung der Fall von Arbeitsmärkten angesprochen wird, an denen Frauen nicht teilhaben dürfen und auf denen auch keine Maßnahmen für ihre Teilhabe geplant sind;
59. betont, dass besondere Maßnahmen benötigt werden, um die Beteiligung von Frauen, älteren Beschäftigten und Beschäftigten mit Behinderungen am Arbeitsmarkt zu erhöhen, indem effiziente Anreize dafür geschaffen werden, wieder berufstätig zu werden und es zu bleiben; verweist darauf, dass die Qualität, Erschwinglichkeit und Zugänglichkeit von Dienstleistungen im Bereich der frühkindlichen Erziehung, Kinderbetreuung und Betreuung älterer Menschen eine entscheidende Rolle spielen;
60. betont, dass Langzeitarbeitslose durch Maßnahmen zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur integrierten aktiven Eingliederung, einschließlich positiver Aktivierungsanreize wie zum Beispiel individuelle Beratung und Programme zum Übergang vom Leistungsempfang hin zur Erwerbstätigkeit und durch angemessene Sozialleistungssysteme und den Zugang zu hochwertigen Dienstleistungen beim Wiedereintritt in den Arbeitsmarkt und beim Zugang zu hochwertigen Arbeitsplätzen unterstützt werden sollten;
61. fordert die Kommission auf, nach der Debatte im Plenum über die soziale Dimension der Wirtschafts- und Währungsunion und der am 9. Juli 2013 vom EMPL-Ausschuss des Europäischen Parlaments organisierten Anhörung ein Grünbuch zu einem Mindestarbeitslosengeld für das Euro-Währungsgebiet vorzulegen;
62. verweist auf das Missverhältnis zwischen Qualifikationen und Anforderungen und die Engpässe in vielen Regionen und Branchen sowie die unzulängliche Abstimmung gewisser Bildungs- und Ausbildungssysteme auf die Anforderungen des Marktes und den Bedarf der Arbeitnehmer in diesem Bereich; begrüßt die Reformen der Berufsausbildungs- und -schulsysteme, die in mehreren Mitgliedstaaten durchgeführt werden, um Fähigkeiten und Fertigkeiten insbesondere von jungen Menschen besser auf den Bedarf auf dem Arbeitsmarkt und die zukünftigen Bedürfnisse der Arbeitnehmer abzustimmen; betont in diesem Zusammenhang die Vorteile von dualen Ausbildungssystemen; weist erneut darauf hin, dass in fast allen Mitgliedstaaten weitere Maßnahmen und Investitionen in Bildung und Ausbildung, Forschung, Innovation und Entwicklung benötigt werden;
63. weist darauf hin, dass neben der Reform des Bildungs- und Ausbildungssektors auch eine langfristige, nachhaltige, kriterienbasierte Einwanderungsstrategie notwendig ist, um Fachkräftemangel und demografischem Wandel zu begegnen;
64. stellt fest, dass die Krise gravierende und anhaltende Auswirkungen auf die Arbeitslosenquote und die soziale Situation in den Mitgliedstaaten hatte, was zu einem inakzeptablen Anstieg von Armut und sozialer Ausgrenzung geführt hat, darunter Kinderarmut, Obdachlosigkeit, soziale Ungleichheit, Armut trotz Beschäftigung und Überschuldung von Haushalten; fordert die Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang auf, die Sicherheitsnetze zu verstärken und die Effektivität der Sozialsysteme, die für die Betroffenen zuständig sind, sicherzustellen und in vorbeugende Maßnahmen zu investieren;
Haushaltspolitik
65. weist darauf hin, dass der EU-Haushalt, auch wenn er in absoluter und relativer Hinsicht im Vergleich zum wirtschaftlichen Reichtum der Union eine bescheidene Größe aufweist, einen wichtigen Beitrag zur Verwirklichung der Strategie „Europa 2020“ leistet, weil er Investitionsanreize setzt;
66. bedauert die Tatsache, dass die Mitgliedstaaten die Rolle und den Beitrag des Haushaltsplans der Europäischen Union zur Stärkung der wirtschaftspolitischen Steuerung und haushaltspolitischen Koordinierung in der gesamten Union nach wie vor unterschätzen, und fordert sie deshalb auf, ihre Zahlungen an den EU-Haushalt nicht als Anpassungsvariable ihrer Konsolidierungsbemühungen zu betrachten und nicht den Versuch zu unternehmen, das Volumen der wachstumsfördernden Ausgaben im Haushalt der EU künstlich zu kürzen; fordert den Rat in diesem Zusammenhang und mit Blick auf die Gemeinsame Erklärung von Parlament, Rat und Kommission vom Dezember 2012 sowie auf die Entschließung des Parlaments vom 3. Juli 2013 zu der politischen Einigung über den mehrjährigen Finanzrahmen auf, sämtliche Berichtigungshaushaltspläne anzunehmen, die für das Jahr 2013 von der Kommission vorgelegt wurden und im Jahresverlauf gegebenenfalls noch erforderlich sind, damit die Laufzeit des gegenwärtigen mehrjährigen Finanzrahmens mit einer ausgeglichenen Bilanz abgeschlossen werden kann;
67. weist erneut darauf hin, dass der vom Europäischen Rat am 8. Februar 2013 erzielte Kompromiss zum MFR 2014–2020 die Erwartungen des Parlaments nicht erfüllt hat; weist darauf hin, dass jede Einigung über ein so niedriges Niveau nur dann akzeptiert werden kann, wenn die in seiner Entschließung vom 3. Juli 2013 genannten Bedingungen erfüllt sind;
68. ist davon überzeugt, dass ein glaubwürdiger EU-Beitrag zur Beendigung der aktuellen Krise auf einer grundlegenden Änderung der Finanzierungsweise des EU-Haushalts – d. h. hin zu einer Finanzierung aus wirklichen Eigenmitteln – basieren muss;
69. fordert die Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, alle ihnen verfügbaren Mittel zu nutzen, um rechtzeitig über ihre nationalen Programme für die Strukturfonds und den Kohäsionsfonds zu beschließen, damit Verzögerungen beim Abrufen der Mittel aus den Fonds vermieden werden, die zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung bestimmt sind;
70. betont, wie wichtig Wissenschaft und Innovation für die strategische Entwicklung der Wettbewerbsfähigkeit und damit auch die Schaffung von Arbeitsplätzen auf europäischer Ebene sind, um die Wirtschafs- und Finanzkrise zu überwinden;
Binnenmarkt
71. weist darauf hin, dass der Binnenmarkt ein zentrales Antriebselement für Wachstum und Beschäftigung ist und eine unverzichtbare Rolle spielt, wenn es darum geht, die Ziele der Strategie „Europa 2020“ in Bezug auf intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum zu erreichen; stellt jedoch fest, dass das entsprechende Potenzial in vielerlei Hinsicht noch nicht ausgeschöpft ist;
72. verweist darauf, dass das vollständige Wirtschafts- und Beschäftigungspotenzial des Dienstleistungssektors noch immer nicht ausgeschöpft wird; fordert eine vollständige und angemessene Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie bei gleichzeitiger Sicherung der Gemeinwohlverpflichtungen, wodurch ein allgemeiner Zugang zu erschwinglichen und hochwertigen Dienstleistungen für alle sichergestellt werden kann; fordert die Mitgliedstaaten auf, insbesondere in hochwertige Sozialdienste zu investieren; stellt gleichzeitig fest, dass Lohn- und Sozialstandards einzuhalten sind; fordert die Mitgliedstaaten auf, Hindernisse im Einzelhandelssektor und übermäßige Beschränkungen bei freiberuflichen Tätigkeiten und reglementierten Berufen zu beseitigen; fordert gleichzeitig die Beseitigung der Hindernisse für die Freizügigkeit der Arbeitnehmer, um die Mobilität zu verbessern und die Nutzung des Humankapitals der EU zu optimieren;
73. begrüßt die Tatsache, dass der Jahreswachstumsbericht im Europäischen Semester 2013 erstmals durch einen Bericht über den Stand der Binnenmarktintegration untermauert wurde;
74. bedauert jedoch, dass im Rahmen der länderspezifischen Empfehlungen 2013 trotz der eindeutigen Anhaltspunkte dafür, dass der Binnenmarkt bei der Bewältigung der Krise eine wichtige Rolle spielt, nicht hinreichend auf das Potenzial in den Bereichen Wachstum, Vertrauen der Verbraucher und Beschäftigung eingegangen wird, das die ordnungsgemäße Anwendung und Durchsetzung der Binnenmarktvorschriften birgt;
75. begrüßt, dass in den diesjährigen länderspezifischen Empfehlungen betont wird, dass es wichtig ist, ungerechtfertigte Beschränkungen und Hindernisse, die beim Eintritt in die Dienstleistungssektoren bestehen, zu beseitigen; fordert die betreffenden Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Empfehlungen möglichst weitgehend zu beachten und die Hindernisse, die das Wachstum des Binnenmarkts hemmen, mit äußerster Dringlichkeit zu beseitigen;
76. fordert die Kommission auf, die Binnenmarktsteuerung in ihrem nächsten Jahreswachstumsbericht und im Rahmen des Europäischen Semesters 2014 zu einem Schwerpunktthema zu machen und die wichtigsten Wachstumsbereiche – d. h. den Dienstleistungssektor, den Energiesektor, den Verkehrssektor und den digitalen Binnenmarkt – sowie die in den Binnenmarktakten I und II enthaltenen Maßnahmen in den nächsten länderspezifischen Empfehlungen in angemessener Weise zu berücksichtigen;
77. bedauert, dass die fehlenden nationalen und europäischen Investitionen verhindern, dass die in dem Bericht über das Thema „Stand der Binnenmarktintegration 2013 – Beitrag zum Jahreswachstumsbericht 2013“ aufgeführten vorrangigen Ziele in den Schlüsselbereichen Energie, Verkehr und digitaler Binnenmarkt verwirklicht werden;
78. fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission unterdessen nachdrücklich auf, ihre Anstrengungen zur Durchsetzung des Binnenmarktrechts und zur Überwachung der Durchsetzung unter anderem durch reguläre „EU-Sweeps“ (EU-weite Überprüfungsaktionen) zu verstärken;
79. ist zutiefst besorgt über die anhaltende Unsicherheit privater Investoren, ihr mangelndes Vertrauen und ihre Zurückhaltung bei Investitionen, insbesondere infolge der Produktivitätsstandards bei anhaltender Fragmentierung des Binnenmarktes und Änderungen in der Industriepolitik; bedauert, dass ein allgemeines Klima der geringen Zuversicht infolge der Krise dazu führt, dass sowohl die privaten Investoren als auch die Institute des Finanzsektors äußerst risikoscheu sind, und bekräftigt, dass die Bemühungen zur Stärkung des Bankensektors fortgesetzt werden sollten;
Regionalpolitik
80. ist zutiefst besorgt über den starken Rückgang der öffentlichen und privaten Investitionen in den produktiven Wirtschaftszweigen, insbesondere auf lokaler und regionaler Ebene; ist der Auffassung, dass entschlossene Maßnahmen erforderlich sind, um Produkt- und Arbeitsmärkte zu reformieren, eine zurückhaltende Lohnpolitik zu verfolgen und das künftige Wachstumsmodell auf Innovation zu basieren und die Produktion auf Wirtschaftstätigkeiten mit einem hohen Mehrwert zu verlagern; ist der Meinung, dass eine nachhaltige Wirtschaftspolitik sehr gute Bedingungen für Existenzgründungen erfordert; ist der festen Überzeugung, dass die Struktur- und Investitionsfonds von ausschlaggebender Bedeutung sind, wenn es darum geht, in den oben genannten Bereichen Defizite zu vermeiden bzw. abzumildern und öffentliche Investitionen anzukurbeln; weist darauf hin, dass die Mitgliedstaaten die Möglichkeiten haben, öffentliche Investitionen aus Strukturfondsmitteln zu unterstützen, indem die Finanzverfahren dieser Fonds flexibel gehandhabt werden, z.B. im Wege einer Erhöhung der Kofinanzierungssätze der Staaten, die ein Anpassungsprogramm in Anspruch nehmen und finanzielle Unterstützung der EU erhalten, oder indem die Vorschrift über die Aufhebung der Mittelbindung im Programmplanungszeitraum 2007−2013 für alle Mitgliedstaaten um ein Jahr verlängert wird (wie dies im Programmplanungszeitraum 2014−2020 der Fall sein wird);
81. verweist darauf, dass sich das Europäische Parlament bei den MFR-Verhandlungen über die Struktur- und Investitionsfonds gegen die vorgeschlagene makroökonomische Konditionalität ausgesprochen hat, da die Regionen dadurch dafür bestraft würden, dass sie die wirtschaftspolitischen Entscheidungsverfahren auf nationaler Ebene möglicherweise nicht eingehalten haben, ohne dass ein Bezug zwischen der politischen Leistung auf regionaler Ebene und auf der Ebene eines Mitgliedstaats hergestellt würde;
82. ist der Auffassung, dass die Einbeziehung regionaler und lokaler Behörden in die Planung und Umsetzung relevanter Programme, insbesondere der Strategie „Europa 2020“ verstärkt werden sollte, um das Verantwortungsgefühl für das Erreichen der Ziele der Strategie auf allen Ebenen zu steigern und vor Ort ein stärkeres Bewusstsein für ihre Ziele und Ergebnisse sicherzustellen;
Rechte der Frau und Gleichstellung der Geschlechter
83. begrüßt die länderspezifischen Empfehlungen, die darauf abzielen, Kinderbetreuungseinrichtungen zu verbessern, Fehlanreize für Zweitverdiener abzuschaffen, das gesetzliche Renteneintrittsalter für Männer und Frauen anzugleichen, die notwendige Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben zu berücksichtigen, insbesondere durch die Förderung des Zugangs zu neuen Technologien und entsprechende Schulungen, und das geschlechtsspezifische Lohn- und Rentengefälle zu beheben; hält es für besorgniserregend, dass viele dieser Empfehlungen bereits 2012 abgegeben wurden, was auf eine unzureichende Umsetzung in den Mitgliedstaaten hindeutet;
84. betont, dass die Mitgliedstaaten die Einbindungsquote von Kindern und jungen Erwachsenen in die Bildungssysteme verbessern und sich stärker auf das Problem von Schulabgängern ohne weiterführenden Abschluss konzentrieren sollten, insbesondere durch das Sammeln von Informationen über die wichtigsten Gründe hierfür, um entsprechende Präventivmaßnahmen zu beschließen und umzusetzen;
85. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, in den nationalen Beschäftigungsprogrammen den geschlechterspezifischen Zielen Rechnung zu tragen, unter besonderer Berücksichtigung von Frauen mit pflegebedürftigen Eltern, alleinerziehenden Frauen oder Müttern von Kindern mit Behinderungen; fordert außerdem, dass dem Problem des vorzeitigen Schulabbruchs Beachtung geschenkt wird, das unter den Jugendlichen im Alter von zehn bis sechzehn Jahren erheblich zunimmt und für die gesamte Union zweifellos einen Verlust an Ressourcen bedeutet;
86. fordert die Kommission auf, in ihrem anstehenden Jahreswachstumsbericht das Thema spezifischer politischer Leitlinien zum Abbau geschlechterspezifischer Ungleichheiten zu behandeln, darunter insbesondere Leitlinien zur Behebung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles, das oft dazu führt, dass Frauen in einer späteren Lebensphase unter die Armutsschwelle rutschen, sowie des Rentengefälles zur Ausweitung der Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt und zur Bekämpfung der Geschlechtertrennung auf dem Arbeitsmarkt, da der künftige Wohlstand der EU entscheidend von ihrer Fähigkeit abhängt, ihr Arbeitskräftepotenzial uneingeschränkt zu nutzen;
87. verweist auf die Bedeutung von Gender Budgeting, um alle Regierungsprogramme und ‑strategien, deren Auswirkungen auf die Zuweisung von Ressourcen und deren Beitrag zur Gleichstellung von Frauen und Männern zu analysieren;
88. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Europäischen Rat, den Regierungen der Mitgliedstaaten, der Europäischen Kommission, den nationalen Parlamenten und der Europäischen Zentralbank zu übermitteln.
- [1] Angenommene Texte, P7_TA(2012)0408.
- [2] ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 12.
- [3] ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 41.
- [4] ABl L 306 vom 23.11.2011, S. 8.
- [5] ABl. L 306 vom 23.11.2011. S. 33.
- [6] ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 25.
- [7] ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 1.
- [8] ABl. L 140 vom 27.05.13, S. 1.
- [9] ABl. L 140 vom 27.05.13, S. 11.
- [10] Angenommene Texte, P7_TA(2013)0052.
- [11] Europäisches Parlament, Generaldirektion Interne Politikbereiche der Union, Fachabteilung C.
STELLUNGNAHME des Haushaltsausschusses (*) (18.9.2013)
für den Ausschuss für Wirtschaft und Währung
zum Europäischen Semester für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik:Umsetzung der Prioritäten für 2013
(2013/2134(INI))
Verfasserin der Stellungnahme: Catherine Trautmann
(*) Assoziierter Ausschuss – Artikel 50 der Geschäftsordnung
VORSCHLÄGE
Der Haushaltsausschuss ersucht den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Währung, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. betont nochmals die große Bedeutung des EU-Haushalts für die Förderung des Wachstums, die Schaffung von Arbeitsplätzen und den Abbau der makroökonomischen Ungleichgewichte innerhalb der EU;
2. weist darauf hin, dass der EU-Haushalt, auch wenn er in absoluter und relativer Hinsicht im Vergleich zum wirtschaftlichen Reichtum der Union eine bescheidene Größe aufweist, einen wichtigen Beitrag zur Verwirklichung der Strategie Europa 2020 leistet, weil er Investitionsanreize setzt;
3. bedauert die Tatsache, dass die Mitgliedstaaten die Rolle und den Beitrag des Haushaltsplans der Europäischen Union zur Stärkung der wirtschaftspolitischen Steuerung und haushaltspolitischen Koordinierung in der gesamten Union nach wie vor unterschätzen, und fordert sie deshalb auf, ihre Zahlungen an den EU-Haushalt nicht als Anpassungsvariable ihrer Konsolidierungsbemühungen zu betrachten und nicht den Versuch zu unternehmen, das Volumen der wachstumsfördernden Ausgaben im Haushalt der EU künstlich zu kürzen; fordert den Rat in diesem Zusammenhang und mit Blick auf die Gemeinsame Erklärung von Parlament, Rat und Kommission vom Dezember 2012 sowie auf die Entschließung des Parlaments vom Juli 2013 zu der politischen Einigung über den mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) auf, sämtliche Berichtigungshaushaltspläne anzunehmen, die für das Jahr 2013 von der Kommission vorgelegt wurden und im Jahresverlauf gegebenenfalls noch erforderlich sind, damit die Laufzeit des gegenwärtigen mehrjährigen Finanzrahmens mit einer ausgeglichenen Bilanz abgeschlossen werden kann.
4. weist erneut darauf hin, dass der vom Europäischen Rat am 8. Februar 2013 erzielte Kompromiss zum MFR 2014–2020 die Erwartungen des Parlaments nicht erfüllt hat; weist darauf hin, dass jede Einigung über ein so niedriges Niveau nur dann akzeptiert werden kann, wenn die in seiner Entschließung vom 3. Juli 2013 genannten Bedingungen erfüllt sind;
5. bedauert die unzureichenden Folgemaßnahmen seitens der Mitgliedstaaten und der Kommission im Zusammenhang mit dem Pakt für Wachstum und Beschäftigung, der im Juni 2012 vom Europäischen Rat angenommen wurde; ist darüber hinaus besorgt über die fehlenden Ambitionen des Rates bei seinen Antworten auf die Krise im Allgemeinen;
6. begrüßt die EU-Jugendgarantie und die vorgeschlagene Jugendbeschäftigungsinitiative als hilfreiche Mittel gegen das nicht hinnehmbare hohe Niveau der Jugendarbeitslosigkeit; ist hingegen besorgt über die zu geringen Ambitionen bei den Haushaltsmitteln für die Finanzierung der Jugendbeschäftigungsinitiative während der gesamten Laufzeit des kommenden MFR; verpflichtet sich, alle verfügbaren Mittel auszuschöpfen, um diese Maßnahme zu stärken;
7. ist davon überzeugt, dass ein verlässlicher EU-Beitrag zur Beendigung der aktuellen Krise auf einer grundlegenden Änderung der Finanzierungsweise des EU-Haushalts – d. h. hin zu einer Finanzierung aus wirklichen Eigenmitteln – basieren muss;
8. fordert die Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, alle ihnen verfügbaren Mittel zu nutzen, um rechtzeitig über ihre nationalen Programme für die Strukturfonds und den Kohäsionsfonds zu beschließen, damit Verzögerungen beim Abrufen der Mittel aus den Fonds vermieden werden, die zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung bestimmt sind;
9. betont, wie wichtig Wissenschaft und Innovation für die strategische Entwicklung der Wettbewerbsfähigkeit und damit auch die Schaffung von Arbeitsplätzen auf europäischer Ebene sind, um die Wirtschafs- und Finanzkrise zu überwinden;
10. betont, dass das Europäische Semester bei der Überwachung der von den Mitgliedstaaten eingeleiteten Strukturreformen, die wiederum auf die Sicherung angemessener Rahmenbedingungen für Innovation abzielen sollten, eine wichtige Rolle spielt.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
18.9.2013 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
33 2 1 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Marta Andreasen, Reimer Böge, Zuzana Brzobohatá, Jean Louis Cottigny, Jean-Luc Dehaene, Göran Färm, José Manuel Fernandes, Eider Gardiazábal Rubial, Ivars Godmanis, Lucas Hartong, Jutta Haug, Monika Hohlmeier, Jan Kozłowski, Alain Lamassoure, Claudio Morganti, Vojtěch Mynář, Juan Andrés Naranjo Escobar, Dominique Riquet, László Surján, Helga Trüpel, Derek Vaughan, Angelika Werthmann |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Alexander Alvaro, Frédéric Daerden, Jürgen Klute, Paul Rübig, Peter Šťastný, Nils Torvalds, Catherine Trautmann, Adina-Ioana Vălean |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2) |
Elena Oana Antonescu, Andrzej Grzyb, Ivana Maletić, Marian-Jean Marinescu, Traian Ungureanu, Iuliu Winkler |
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STELLUNGNAHME des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (*) (19.9.2013)
für den Ausschuss für Wirtschaft und Währung
zu dem Europäischen Semester für wirtschaftspolitische Koordinierung: Umsetzung der Prioritäten für 2013
(2013/2134(INI))
Verfasserin der Stellungnahme: Verónica Lope Fontagné
(*) Verfahren mit assoziierten Ausschüssen – Artikel 50 der Geschäftsordnung
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten ersucht den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Währung, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. begrüßt es, dass einige Mitgliedstaaten Fortschrittsberichte zu den Europa-2020-Zielen eingereicht haben, in denen in einigen Fällen die spezifischen Projekte genannt werden, mit denen diese Ziele erreicht werden sollen; fordert alle Mitgliedstaaten auf, solche Berichte als Teil ihrer Beiträge zum Europäischen Semester 2014 einzureichen; bedauert, dass die Kommission keinen Fortschrittsbericht zu den Europa-2020-Zielen vorgelegt hat; fordert die Kommission auf, jedes Jahr einen solchen Bericht vorzulegen;
2. gibt seiner Sorge über einen allgemeinen Mangel an Ehrgeiz und Fortschritt in Bezug auf die Europa-2020-Ziele Ausdruck; fordert, die Europa-2020-Ziele in den Mittelpunkt des Europäischen Semesters zu rücken, wobei die Mitgliedstaaten ehrgeizige nationale Ziele festlegen, die Strategien für deren Verwirklichung beschreiben und die Fortschritte nachweislich über nationale Reformprogramme, länderspezifische Empfehlungen und den Jahreswachstumsbericht überwachen sollten; fordert die Kommission auf, systematisch Empfehlungen zu jedem Europa-2020-Ziel an die Mitgliedstaaten zu richten, wenn keine ausreichenden Fortschritte erzielt werden;
3. verweist darauf, dass es in seinem Bericht über die jährliche Wachstumsstrategie eine Vorgehensweise gefordert hat, die die wirtschaftspolitischen Leitlinien und die Strukturreformen der EU mit den Impulsen für Wachstum und mit der Schaffung von Arbeitsplätzen in Einklang bringt; begrüßt die Einführung von Änderungen am Zeitplan für die Haushaltskonsolidierung; fordert die Kommission und den Rat auf, die Geschwindigkeit und den Zeitpunkt der Haushaltskonsolidierung und die Möglichkeit, die Fristen für die Behebung übermäßiger Defizite zu verlängern, um die Schaffung von Wachstum und Arbeitsplätzen zu ermöglichen, regelmäßig zu bewerten; fordert die Kommission auf, die nationalen Europa-2020-Ziele in den Mitgliedstaaten, die Finanzhilfen erhalten, zu überwachen und zu diesem Zweck angepasste länderspezifische Empfehlungen auszusprechen, in denen die Einschränkungen durch die makroökonomischen Anpassungsprogramme angemessen berücksichtigt werden;
4. fordert die Kommission und den Rat auf, die Indikatoren für die Überwachung der sozialen, der ökologischen und der innovationsbezogenen Dimension der Strategie Europa 2020 im Rahmen des Europäischen Semesters weiter zu verbessern; fordert die Entwicklung von quantitativen und qualitativen Methoden zur Verbesserung der Genauigkeit der Bewertungen der allgemeinen sozialen und ökologischen Gegebenheiten, die derzeit durch vergleichbare Statistiken auf EU-Ebene nicht vollständig erfasst werden;
5. sieht das Eingeständnis der Kommission, dass die Besteuerung der Erwerbstätigkeit reduziert werden muss und stattdessen andere Einnahmequellen vorgesehen werden müssen, als positive Entwicklung an, die den Prozess der Haushaltskonsolidierung auf einer gerechteren Grundlage beschleunigen wird;
6. erkennt an, dass die diesjährigen länderspezifischen Empfehlungen besonders wichtig sind, weil die Mitgliedstaaten ihre Investitionsprioritäten für die Kohäsionspolitik im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) festlegen; fordert in diesem Zusammenhang, dass EU-Mittel gezielter für alle Prioritäten der Strategie Europa 2020 eingesetzt werden, insbesondere durch Maßnahmen für Wachstum und Beschäftigung, einschließlich der Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit und Langzeitarbeitslosigkeit und der Schaffung von nachhaltigen, nicht-prekären, sozialversicherungspflichtigen und angemessen entlohnten Arbeitsplätzen; äußert seine Besorgnis über die immer größeren sozialen und wirtschaftlichen Ungleichheiten zwischen den verschiedenen Mitgliedstaaten;
7. nimmt zur Kenntnis, dass mehrere Mitgliedstaaten umfangreiche Arbeitsmarktreformen durchgeführt haben, mit denen die Elastizität des Arbeitsmarktes verbessert, die interne und externe Flexibilität erhöht, die Segmentierung verringert und der Übergang zwischen Arbeitsplätzen erleichtert werden soll; betont, dass Arbeitsmarktreformen mit ausreichendem Einvernehmen der Sozialpartner durchgeführt werden sollten;
8. fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, in ihren politischen Leitlinien und länderspezifischen Empfehlungen sicherzustellen, dass die notwendige Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt keine negativen Auswirkungen auf das hohe Maß an Sozialschutz hat, das unser soziales Modell kennzeichnet, und dass Arbeitsmarktreformen darauf abzielen, die Qualität der Arbeit zu fördern, das soziale Risikomanagement zu verbessern, Fortschritte bei der Eingliederung schutzbedürftiger Gruppen in den Arbeitsmarkt zu erzielen, Armut trotz Erwerbstätigkeit zu verringern, die Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben zu verbessern, die Gleichstellung der Geschlechter sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zu fördern, die Rechte von Arbeitnehmern mit atypischen Verträgen zu stärken und den Sozialschutz von Selbstständigen zu verbessern;
9. nimmt den Vorschlag für länderspezifische Empfehlungen im Hinblick auf Reformen des Rentensystems für viele Mitgliedstaaten zur Kenntnis; bedauert, dass in den Vorschlägen der Kommission nicht auf die Empfehlungen des Parlaments in den Grün- und Weißbüchern zu Renten verwiesen wurde; betont, dass für Reformen des Rentensystems eine nationale politische und soziale Kohäsion erforderlich ist und sie nur Erfolg haben können, wenn sie mit den Sozialpartnern ausgehandelt werden;
10. stellt fest, dass alle Mitgliedstaaten Empfehlungen im Hinblick auf ihre Erwerbsquote erhalten haben; fordert die Mitgliedstaaten mit niedriger Erwerbsquote auf, in Absprache mit den Sozialpartnern verstärkt aktive, umfassende und integrative Arbeitsmarktmaßnahmen wie Ausbildung und Arbeitsvermittlung durchzuführen und weitere Reformen einzuführen, um den Zugang zu hochwertigen Arbeitsplätzen zu erleichtern, die Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben zu verbessern, den frühzeitigen Rückzug vom Arbeitsmarkt zu verhindern, die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern, die Segmentierung des Arbeitsmarktes zu bekämpfen und die Fertigkeiten der Arbeitnehmer besser mit den Erfordernissen des Arbeitsmarktes in Einklang zu bringen;
11. begrüßt die länderspezifischen Empfehlungen der Kommission im Bereich der Umweltsteuern und ihr Potenzial zur Schaffung von Arbeitsplätzen und fordert die Kommission auf, sie beim anstehenden Jahreswachstumsbericht zu berücksichtigen; betont, welche positiven Auswirkungen die Verschiebung der Steuerlast vom Bereich Arbeit in den Bereich Umwelt auf den Haushalt, die Beschäftigung, die sozialen Strukturen und die Umwelt hat;
12. bedauert, dass die Herausforderung der Auswirkungen der Besteuerung der Arbeit auf langfristige Investitionen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in keiner länderspezifischen Empfehlung aufgegriffen wird;
13. weist darauf hin, dass die Situation arbeitsloser junger Menschen besonders Besorgnis erregend ist und dass dringend gehandelt werden muss; fordert einen Europäischen Pakt für Jugendbeschäftigung, mit dem die schon lange vereinbarten Maßnahmen umgesetzt und Verpflichtungen für neue Ressourcen und Maßnahmen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit eingegangen werden, wodurch die Anzahl junger Menschen, die keine Arbeit haben und keine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren (NEETs), und die Armut junger Menschen unter Berücksichtigung des qualitativen Aspekts anständiger Arbeit und unter vollständiger Einhaltung der wichtigen Arbeitsnormen verringert wird;
14. sieht der Vorabausstattung der Jugendbeschäftigungsinitiative im Einklang mit der Forderung des EMPL-Ausschusses in seinen Änderungsanträgen zu länderspezifischen Empfehlungen erwartungsvoll entgegen;
15. begrüßt die Annahme der Jugendgarantie durch den Rat und die Zweckbestimmung von 6 Mrd. EUR für die Jugendbeschäftigungsinitiative im Rahmen des nächsten MFR; fordert die Mitgliedstaaten auf, dringend Jugendgarantien umzusetzen und die verfügbaren Mittel effizient zu nutzen sowie gezielt Maßnahmen für die Menschen zu ergreifen, die sich in den schwierigsten Situationen befinden;
16. begrüßt die Tatsache, dass diese Mittel in den ersten beiden Jahren des nächsten MFR eingesetzt werden können; betont, dass dieser Betrag jedoch nicht ausreicht, um die Jugendarbeitslosigkeit nachhaltig zu bekämpfen, und lediglich einen ersten Schritt zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit darstellen sollte; weist darauf hin, dass sich der von der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) errechnete Betrag für die Umsetzung eines wirksamen Programms gegen Jugendarbeitslosigkeit in der Eurozone alleine auf 21 Mrd. EUR beläuft;
17. fordert die Kommission und den Rat auf, zu bedenken, dass auch Mitgliedstaaten, gegen die ein Verfahren wegen eines übermäßigen Defizits läuft, über den haushaltspolitischen Spielraum verfügen, um diese Maßnahmen zu nutzen, insbesondere wenn die Kofinanzierung von Maßnahmen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit durch die Mitgliedstaaten bei der Berechnung des übermäßigen Defizits zeitweilig unberücksichtigt bleibt;
18. empfiehlt der Kommission, die Arbeit der Aktionsteams gegen Jugendarbeitslosigkeit fortzusetzen, um den Mitgliedstaaten mit den höchsten Jugendarbeitslosenquoten zu helfen, die Mittel aus den EU-Strukturfonds des Mehrjährigen Finanzrahmens 2007‑2013 umzuleiten, um sie gezielt für junge Menschen einzusetzen; begrüßt die Absicht der Kommission, auf dem Europäischen Portal zur beruflichen Mobilität (EURES) aufzubauen, indem dessen Aktivitäten intensiviert und erweitert werden und insbesondere die Mobilität von Jugendlichen gefördert wird; stellt jedoch fest, dass die Mobilität freiwillig bleiben muss und dass die Anstrengungen, Arbeits- und Ausbildungsplätze vor Ort zu schaffen, dadurch nicht eingeschränkt werden dürfen;
19. fordert die Kommission auf, einen Qualitätsrahmen für Praktika vorzuschlagen, der unter anderem Kriterien für angemessene Vergütung, Lernziele, Arbeitsbedingungen sowie für Sicherheits- und Gesundheitsstandards umfasst; fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die EU-Sozialpartner auf, die Ausbildungsallianz ambitioniert umzusetzen;
20. hält es angesichts der steigenden Zahl von insbesondere jungen Arbeitnehmern, die auf der Suche nach Erwerbsmöglichkeiten aus ihren Herkunftsländern in andere Länder der EU abwandern, für dringend erforderlich, geeignete Maßnahmen zur Überarbeitung der EU-Rechtsvorschriften auszuarbeiten, damit sichergestellt werden kann, dass die bereits erworbenen Ansprüche auf Rentenzahlungen und für einen Zeitraum von mindestens drei Monaten während der Arbeitssuche in einem anderen Mitgliedstaat Ansprüche auf Zahlung von Arbeitslosengeld mitgenommen werden können; begrüßt die am Europäischen Portal zur beruflichen Mobilität vorgenommenen Verbesserungen und fordert, dass gemeinsam mit den Mitgliedstaaten eine spezifische Strategie hierfür erarbeitet wird;
21. fordert die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zur Gewährleistung eines besseren Zugangs zu Finanzmitteln für KMU zu entwickeln, um die Ausweitung der Beschäftigung zu fördern;
22. begrüßt die Tatsache, dass zum ersten Mal in einigen länderspezifischen Empfehlungen auf die besondere Situation der Mitgliedstaaten im Hinblick auf Armut eingegangen wird; verurteilt es aufs Schärfste, dass in keiner länderspezifischen Empfehlung der Fall von Arbeitsmärkten angesprochen wird, an denen Frauen nicht teilhaben dürfen und auf denen auch keine Maßnahmen für ihre Teilhabe geplant sind;
23. betont, dass besondere Maßnahmen benötigt werden, um die Beteiligung von Frauen, älteren Beschäftigten und Beschäftigten mit Behinderungen am Arbeitsmarkt zu erhöhen, indem sichergestellt wird, dass es effiziente Anreize dafür gibt, in eine Berufstätigkeit zurückzukehren und dort zu bleiben; verweist darauf, dass die Qualität, Erschwinglichkeit und Zugänglichkeit von Dienstleistungen im Bereich der frühkindlichen Erziehung, Kinderbetreuung und Betreuung älterer Menschen eine entscheidende Rolle spielen;
24. betont, dass Langzeitarbeitslose durch Maßnahmen zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur integrierten aktiven Eingliederung, einschließlich positiver Aktivierungsanreize wie zum Beispiel individuelle Beratung und Programme zum Übergang vom Leistungsempfang hin zur Erwerbstätigkeit und durch angemessene Sozialleistungssysteme und den Zugang zu hochwertigen Dienstleistungen beim Wiedereintritt in den Arbeitsmarkt und beim Zugang zu hochwertigen Arbeitsplätzen unterstützt werden sollten;
25. verweist darauf, dass das vollständige Wirtschafts- und Beschäftigungspotenzial des Dienstleistungssektors noch immer nicht ausgeschöpft wird; fordert eine vollständige und angemessene Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie bei gleichzeitiger Sicherung der Gemeinwohlverpflichtungen, wodurch ein allgemeiner Zugang zu erschwinglichen und hochwertigen Dienstleistungen für alle sichergestellt werden kann; fordert die Mitgliedstaaten auf, insbesondere in hochwertige Sozialdienste zu investieren; stellt gleichzeitig fest, dass Lohn- und Sozialstandards einzuhalten sind; fordert die Mitgliedstaaten auf, Hindernisse im Einzelhandelssektor und übermäßige Beschränkungen bei freiberuflichen Tätigkeiten und reglementierten Berufen zu beseitigen; fordert gleichzeitig die Beseitigung der Hindernisse für die Freizügigkeit der Arbeitnehmer, um die Mobilität zu verbessern und die Nutzung des Humankapitals der EU zu optimieren;
26. betont das Beschäftigungspotenzial der grünen Wirtschaft, die laut Schätzungen der Kommission bis 2020 fünf Millionen Arbeitsplätze allein in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energie schaffen könnte, sofern eine ehrgeizige Klima- und Energiepolitik eingeleitet wird; fordert die Mitgliedstaaten auf, ein ausreichendes Investitionsniveau in diesen Bereichen sicherzustellen, zukünftige Qualifikationsanforderungen an Arbeitnehmer zu antizipieren und die Qualität von „grünen Arbeitsplätzen‟ zu gewährleisten; fordert die Kommission auf, die Nutzung des Beschäftigungspotenzials der grünen Wirtschaft als Priorität in den Jahreswachstumsbericht 2014 aufzunehmen;
27. fordert die Kommission auf, nach der Debatte im Plenum über die soziale Dimension der Wirtschafts- und Währungsunion und der am 9. Juli 2013 vom EMPL-Ausschuss des Europäischen Parlaments organisierten Anhörung ein Grünbuch zu einem Mindestarbeitslosengeld für das Euro-Währungsgebiet als automatischem Stabilisierungsinstrument vorzulegen;
28. verweist auf das Missverhältnis zwischen Qualifikationen und Anforderungen und die Engpässe in vielen Regionen und Branchen sowie die unzulängliche Abstimmung gewisser Bildungs- und Ausbildungssysteme auf die Anforderungen des Marktes und die Bedürfnisse der Arbeitnehmer in diesem Bereich; begrüßt die Reformen der Berufsausbildungs- und -schulsysteme, die in mehreren Mitgliedstaaten durchgeführt werden, um Fähigkeiten und Fertigkeiten insbesondere von jungen Menschen besser auf den Bedarf auf dem Arbeitsmarkt und die zukünftigen Bedürfnisse der Arbeitnehmer abzustimmen; betont in diesem Zusammenhang die Vorteile von dualen Ausbildungssystemen; weist erneut darauf hin, dass in fast allen Mitgliedstaaten weitere Maßnahmen und Investitionen in Bildung und Ausbildung, Forschung, Innovation und Entwicklung benötigt werden;
29. weist darauf hin, dass neben der Reform des Bildungs- und Ausbildungssektors auch eine langfristige, nachhaltige, kriterienbasierte Einwanderungsstrategie notwendig ist, um Fachkräftemangel und demografischem Wandel zu begegnen;
30. stellt fest, dass die Krise gravierende und anhaltende Auswirkungen auf die Arbeitslosenquote und die soziale Situation in den Mitgliedstaaten hatte, was zu einem inakzeptablen Anstieg von Armut und sozialer Ausgrenzung geführt hat, darunter Kinderarmut, Obdachlosigkeit, soziale Ungleichheit, Armut trotz Beschäftigung und Überschuldung von Haushalten; fordert die Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang auf, die Sicherheitsnetze zu verstärken und die Effektivität der Sozialsysteme, die für die Betroffenen zuständig sind, sicherzustellen und in vorbeugende Maßnahmen zu investieren; fordert die Kommission auf, die Auswirkungen der wirtschaftlichen Anpassungsprogramme auf den Fortschritt bei den Kernzielen der Strategie Europa 2020 in Mitgliedstaaten, die unter finanziellen Schwierigkeiten leiden, zu berücksichtigen und sich auf Änderungen zur Ausrichtung der Anpassungsprogramme auf die Ziele der Strategie Europa 2020 zu einigen; verweist darauf, dass Vorgaben zur Konsolidierung der Haushalte Investitionen in Bildung und sichere, nicht-prekäre Arbeitsplätze nicht behindern dürfen;
31. begrüßt die Tatsache, dass einige Mitgliedstaaten in diesem Jahr größere Anstrengungen unternommen haben, um die nationalen Parlamente, die Sozialpartner und die Zivilgesellschaft in die Ausarbeitung ihrer nationalen Reformprogramme einzubeziehen; betont jedoch, dass weitere Anstrengungen erforderlich sind; bekräftigt seine Forderung nach einer verstärkten demokratischen Legitimität des Europäischen Semesters; betont, dass die Beteiligung der nationalen Parlamente und der sozialen Interessenträger an der Entwicklung ehrgeiziger nationaler Reformprogramme und länderspezifischer Empfehlungen, die für eine Verwirklichung der Europa-2020-Ziele sorgen können, entscheidend für deren Umsetzung und Erfolg ist; fordert die Kommission auf, die Beteiligung der Sozialpartner auf europäischer Ebene an der Entwicklung der sozial- und beschäftigungspolitischen Leitlinien des Europäischen Semesters sicherzustellen;
32. fordert die Kommission auf, diese Stellungnahme vollständig in den Jahreswachstumsbericht 2014 einzuarbeiten.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
18.9.2013 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
35 5 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Regina Bastos, Edit Bauer, Heinz K. Becker, Phil Bennion, Pervenche Berès, Vilija Blinkevičiūtė, Philippe Boulland, Milan Cabrnoch, Alejandro Cercas, Ole Christensen, Minodora Cliveti, Frédéric Daerden, Karima Delli, Sari Essayah, Richard Falbr, Marian Harkin, Nadja Hirsch, Danuta Jazłowiecka, Ádám Kósa, Jean Lambert, Patrick Le Hyaric, Verónica Lope Fontagné, Olle Ludvigsson, Thomas Mann, Elisabeth Morin-Chartier, Csaba Őry, Siiri Oviir, Konstantinos Poupakis, Sylvana Rapti, Licia Ronzulli, Joanna Katarzyna Skrzydlewska, Jutta Steinruck, Traian Ungureanu |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Claudette Abela Baldacchino, Georges Bach, Jürgen Creutzmann, Sergio Gutiérrez Prieto, Anthea McIntyre, Csaba Sógor, Andrea Zanoni |
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STELLUNGNAHME des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (5.9.2013)
für den Ausschuss für Wirtschaft und Währung
zu dem Europäischen Semester für wirtschaftspolitische Koordinierung: Umsetzung der Prioritäten für 2013
(2013/2134(INI))
Verfasser der Stellungnahme: Andreas Schwab
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz ersucht den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Währung, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. Februar 2013 mit Empfehlungen an die Kommission zur Governance des Binnenmarktes[1],
– unter Hinweis auf den ersten Bericht der Kommission vom 28. November 2012 über das Thema „Stand der Binnenmarktintegration 2013 – Beitrag zum Jahreswachstumsbericht 2013“ (COM(2012)0752),
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 8. Juni 2012 mit dem Titel „Bessere Governance für den Binnenmarkt“ (COM(2012)0259),
1. weist darauf hin, dass der Binnenmarkt ein zentrales Antriebselement für Wachstum und Beschäftigung ist und eine unverzichtbare Rolle spielt, wenn es darum geht, die Ziele der Strategie Europa 2020 in Bezug auf intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum zu erreichen; stellt jedoch fest, dass das entsprechende Potenzial in vielerlei Hinsicht noch nicht ausgeschöpft ist;
2. vertritt die Auffassung, dass die Verbesserung des Rahmens der wirtschaftspolitischen Steuerung auf miteinander verknüpften und aufeinander abgestimmten Maßnahmen beruhen sollte, die Wachstum und Beschäftigung fördern, und dass die vollständige Entwicklung des Binnenmarktes eine notwendige Voraussetzung hierfür ist;
3. weist darauf hin, dass das wirtschaftliche Potenzial des Dienstleistungssektors noch weitgehend ungenutzt ist; weist darauf hin, dass durch die uneingeschränkte und ordnungsgemäße Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie das Wachstumspotenzial des BIP der EU abgerufen werden könnte, das zwischen 0,8 % und 2,6 % liegt, und dass dadurch zusammen mit der Vollendung des digitalen Binnenmarkts ein wirtschaftlicher Nutzen erzeugt werden könnte, der 4 200 EUR pro Jahr und europäischem Haushalt entspricht;
4. begrüßt die Tatsache, dass der Jahreswachstumsbericht im Europäischen Semester 2013 erstmals durch einen Bericht über den Stand der Binnenmarktintegration untermauert wurde;
5. vertritt die Auffassung, dass der Binnenmarkt im Zusammenhang mit dem Europäischen Semester in andere horizontale Politikbereiche eingegliedert werden sollte;
6. bedauert jedoch, dass im Rahmen der länderspezifischen Empfehlungen 2013 trotz der eindeutigen Anhaltspunkte dafür, dass der Binnenmarkt bei der Bewältigung der Krise eine wichtige Rolle spielt, nicht hinreichend auf das Potenzial in den Bereichen Wachstum, Vertrauen der Verbraucher und Beschäftigung eingegangen wird, das die ordnungsgemäße Anwendung und Durchsetzung der Binnenmarktvorschriften birgt;
7. begrüßt, dass in den diesjährigen länderspezifischen Empfehlungen betont wird, dass es wichtig ist, ungerechtfertigte Beschränkungen und Hindernisse, die beim Eintritt in die Dienstleistungssektoren bestehen, zu beseitigen; fordert die betreffenden Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Empfehlungen möglichst weitgehend zu beachten und die Hindernisse, die das Wachstum des Binnenmarkts hemmen, mit äußerster Dringlichkeit zu beseitigen;
8. fordert die Kommission auf, die Binnenmarkt-Governance in ihrem nächsten Jahreswachstumsbericht und im Rahmen des Europäischen Semesters 2014 zu einem Schwerpunktthema zu machen und die wichtigsten Wachstumsbereiche – d. h. den Dienstleistungssektor, den Energiesektor, den Verkehrssektor und den digitalen Binnenmarkt – sowie die in den Binnenmarktakten I und II enthaltenen Maßnahmen in den nächsten länderspezifischen Empfehlungen in angemessener Weise zu berücksichtigen;
9. bedauert, dass die fehlenden nationalen und europäischen Investitionen verhindern, dass die in dem Bericht über das Thema „Stand der Binnenmarktintegration 2013 – Beitrag zum Jahreswachstumsbericht 2013“ aufgeführten vorrangigen Ziele in den Schlüsselbereichen Energie, Verkehr und digitaler Binnenmarkt verwirklicht werden;
10. fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission unterdessen nachdrücklich auf, ihre Anstrengungen zur Durchsetzung des Binnenmarktrechts und zur Überwachung der Durchsetzung unter anderem durch reguläre „EU-Sweeps“ (EU-weite Überprüfungsaktionen) zu verstärken;
11. fordert die Kommission erneut auf, die Governance für den Binnenmarkt zu stärken, indem ein jährlicher Governance-Zyklus für den Binnenmarkt als spezifische Säule des Europäischen Semesters etabliert wird, der den Binnenmarktanzeiger, einen Jahresbericht über die Integration des Binnenmarkts im Rahmen des Jahreswachstumsberichts, die Anleitung der Mitgliedstaaten durch den Europäischen Rat, nationale Aktionspläne zur Umsetzung der Binnenmarktleitlinien und länderspezifische Empfehlungen umfasst;
12. stellt eine mangelnde Beteiligung der nationalen Parlamente an der Debatte über Binnenmarktaspekte im Europäischen Semester 2013 fest; betont, dass die Beteiligung der Interessenträger an den notwendigen Reformen entscheidend für deren Umsetzung und Erfolg ist, und fordert die nationalen Parlamente auf, einen aktiven Dialog mit dem Europäischen Parlament und ihren jeweiligen Regierungen zu führen, ihre Zusagen im Hinblick auf eine bessere Rechtsetzung, wie etwa den „Binnenmarkttest“, zu erfüllen und ungenutztes Wachstums- und Beschäftigungspotenzial auf bessere Weise auszuschöpfen;
13. betont, dass eine intensivere und frühzeitigere Einbindung der Sozialpartner und aller Interessenträger in die Formulierung, Annahme, Umsetzung und Überwachung der zur Unterstützung des Wachstums und der Rechte der Bürger im Binnenmarkt erforderlichen Maßnahmen wichtig ist.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
5.9.2013 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
25 3 1 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Claudette Abela Baldacchino, Adam Bielan, Preslav Borissov, Birgit Collin-Langen, Lara Comi, Cornelis de Jong, Małgorzata Handzlik, Malcolm Harbour, Philippe Juvin, Hans-Peter Mayer, Franz Obermayr, Sirpa Pietikäinen, Phil Prendergast, Zuzana Roithová, Heide Rühle, Andreas Schwab, Catherine Stihler, Emilie Turunen, Barbara Weiler |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Ildikó Gáll-Pelcz, Liem Hoang Ngoc, María Irigoyen Pérez, Pier Antonio Panzeri, Olle Schmidt, Olga Sehnalová, Marc Tarabella, Wim van de Camp, Patricia van der Kammen |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2) |
Liisa Jaakonsaari |
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- [1] Angenommene Texte, P7_TA(2013)0054.
STELLUNGNAHME des Ausschusses für regionale Entwicklung (26.9.2013)
für den Ausschuss für Wirtschaft und Währung
zu dem Europäischen Semester für wirtschaftspolitische Koordinierung: Umsetzung der Prioritäten für 2013
(2013/2134(INI))
Verfasser der Stellungnahme: Tamás Deutsch
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für regionale Entwicklung ersucht den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Währung, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. begrüßt die länderspezifischen Empfehlungen 2013 und insbesondere die Tatsache, dass in diesen Empfehlungen der Schwerpunkt auf Maßnahmen gelegt wird, mit denen das Wachstum wiederangekurbelt und die Arbeitslosigkeit angegangen werden soll, Arbeitsplätze geschaffen werden sollen und die Wettbewerbsfähigkeit der Volkswirtschaften der EU erhöht werden soll; stellt besorgt fest, dass die länderspezifischen Empfehlungen unter dem anhaltenden Druck der Wirtschafts-, Sozial-, Finanz- und Staatsverschuldungskrise insgesamt nicht ehrgeizig genug sind; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass keinerlei Empfehlungen vorliegen, was die Wiederherstellung der dringend notwendigen normalen Kreditvergabe an die Realwirtschaft, die Stärkung der Verbindung zwischen öffentlichen und privaten Investitionskapazitäten, die Bekämpfung des Steuerbetrugs und die soziale Dimension der WWU betrifft;
2. betont erneut, dass die demokratische Legitimität des Prozesses des Europäischen Semesters gestärkt werden muss; weist mit Nachdruck darauf hin, dass die nationalstaatlichen Parlamente und die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften nur in sehr eingeschränktem Maße am Prozess des Europäischen Semesters teilhaben, und dass ihre Rolle im Rahmen des länderspezifischen Empfehlungen nahezu ignoriert wird, trotz der Tatsache, dass ihr Beitrag und ihre Beteiligung notwendig sind, wenn die Chancen, die Ziele der Strategie Europa2020 zu erreichen, erhöht werden sollen;
Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit
3. betont erneut die Bedeutung der Kohäsionspolitik als Hauptinvestitionsinstrument, das eine zentrale Rolle bei der Bekämpfung der Krise, bei der Verringerung regionaler Disparitäten sowie dabei spielt, die EU und ihre Regionen auf den Weg eines nachhaltigen Wachstums zu bringen; betont somit, wie wichtig es ist, ausreichende Haushaltsvorschriften im Kontext der MFR-Verhandlungen zu den Struktur- und Investitionsfonds sicherzustellen, insbesondere im Hinblick darauf, dass diese einen Hauptanteil der Investitionen in einer Reihe von Bereichen wie Beschäftigung, Innovation, nachhaltiges Wachstum und Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen ausmachen;
4. ist zutiefst besorgt über den starken Rückgang der öffentlichen und privaten Investitionen in den produktiven Wirtschaftszweigen, insbesondere auf lokaler und regionaler Ebene; ist der Auffassung, dass entschlossene Maßnahmen erforderlich sind, um Produkt- und Arbeitsmärkte zu reformieren, eine zurückhaltende Lohnpolitik zu verfolgen und das künftige Wachstumsmodell auf Innovation zu basieren und die Produktion auf Wirtschaftstätigkeiten mit einem hohen Mehrwert zu verlagern; ist der Meinung, dass eine nachhaltige Wirtschaftspolitik sehr gute Bedingungen für Existenzgründungen erfordert; ist fest davon überzeugt, dass die Struktur- und Investitionsfonds von ausschlaggebender Bedeutung sind, wenn es darum geht, in den oben genannten Bereichen Defizite zu vermeiden bzw. abzumildern und öffentliche Investitionen anzukurbeln; weist darauf hin, dass die Mitgliedstaaten die Möglichkeiten haben, öffentliche Investitionen aus Strukturfondsmitteln zu unterstützen, indem die Finanzverfahren dieser Fonds flexibel gehandhabt werden, z.B. im Wege einer Erhöhung der Kofinanzierungssätze der Staaten, die ein Anpassungsprogramm in Anspruch nehmen und finanzielle Unterstützung erhalten, oder indem die Vorschrift über die Aufhebung der Mittelbindung im Programmplanungszeitraum 2007-2013 für alle Mitgliedstaaten um ein Jahr verlängert wird (wie dies im Programmplanungszeitraum 2014-2020 der Fall sein wird).
5. weist darauf hin, dass die Struktur- und Investitionsfonds der EU in Zeiten schwerwiegender haushaltspolitischer Sachzwänge und einer eingeschränkten Darlehenskapazität im Privatsektor einen erheblichen Einfluss auf die Ankurbelung der Wirtschaft nehmen, insbesondere wenn innovative Finanzinstrumente zur Anwendung kommen; ist der Ansicht, dass ein verstärkter Einsatz innovativer Finanzinstrumente im Rahmen der Kohäsionspolitik Partnerschaften zwischen öffentlichen und privaten Stellen fördern, in Bezug auf den EU-Haushalt Wirkung als Multiplikator entfalten, einen wichtigen Strom für die Finanzierung strategischer regionaler Investitionen gewährleisten und das Wachstumspotenzial der EU steigern kann; begrüßt in diesem Zusammenhang, dass die neuen innovativen Finanzinstrumente im Rahmen der Kohäsionspolitik im Programmplanungszeitraum 2014-2020 eine wichtige Rolle spielen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Stellung der Finanzinstrumente auch in den länderspezifischen Empfehlungen klarer festzulegen und die europäischen Struktur- und Investitionsfonds mit den Programmen der Europäischen Investitionsbank, insbesondere im Bereich der Darlehensgarantien für KMU und Kleinstbetriebe, auf eine Linie zu bringen;
6. ist über die Tatsache besorgt, dass der Prozess der massiven Deindustrialisierung in bestimmten Regionen Europas anhält, was zu einer massenhaften Arbeitslosigkeit und zu zahlreichen demographischen Problemen geführt hat;
7. stellt besorgt fest, dass die Finanzierung für die produktiven Wirtschaftszweige, insbesondere die KMU, nicht überall in der EU wiederhergestellt wurde, wobei die weniger entwickelten Regionen am schwersten betroffen sind; weist darauf hin, dass die zunehmende Kluft beim Zugang zu Krediten die regionalen Ungleichgewichte noch verschärfen dürft; hält es daher für besonders wichtig, dass die europäischen Struktur- und Investitionsfonds in der Lage sind, öffentliche und private Investitionen miteinander zu verknüpfen und alternative Finanzierungsquellen für KMU anzubieten; fordert die Kommission auf, rechtzeitig und vor dem Beginn des Programmplanungszeitraums 2014-2020 Rechtssicherheit und Transparenz im Zusammenhang mit der Anwendung standardisierter innovativer Finanzinstrumente zu gewährleisten;
8. vertritt die Auffassung, dass die finanziellen Schutzmaßnahmen der EZB zwar zur Stabilität des Euro-Währungsgebiets beigetragen und die Finanzmärkte beruhigt haben, die Probleme in Bezug auf die Wettbewerbsfähigkeit in der Euro-Zone jedoch nach wie vor nicht gelöst worden sind;
Arbeitslosigkeit und die sozialen Folgen der Krise
9. begrüßt die Arbeitsmarktreformen, die zum Ziel hatten, die Elastizität des Arbeitsmarkts zu verbessern, und zwar durch Einführung einer größeren internen und externen Flexibilität, Verringerung der Fragmentierung und Erleichterung des Arbeitsplatzwechsels; weist jedoch darauf hin, dass weitere und tiefer gehende Reformen erforderlich sind, vor allem, um die Mobilität auf dem Arbeitsmarkt und insbesondere die Mobilität der Jugend zu verbessern; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang und in Bezug auf die alarmierenden Zahlen über die Jugendarbeitslosigkeit in Europa auf, den Schwerpunkt besonders auf eine Verbesserung der beruflichen Möglichkeiten der jungen Menschen und auf die Förderung von Existenzgründungsprogrammen für junge Menschen zu legen, insbesondere derjenigen, die beim Eintritt in den Arbeitsmarkt mit Schwierigkeiten konfrontiert werden, um bei der Suche nach einem Arbeitsplatz Unterstützung zu leisten und klare und transparente Zusammenhänge zwischen Bildung und Ausbildung herzustellen, damit Fertigkeiten und verfügbare Arbeitsplätze besser aufeinander abgestimmt sind und eine Verschärfung des Fachkräftemangels unterbunden wird; stellt fest, dass das duale Ausbildungssystem an die Anforderungen des Arbeitsmarktes in hohem Maße angepasst ist und jungen Menschen den Berufseinstieg erleichtert;
10. hält es für dringend notwendig, mit allen zur Verfügung stehenden Maßnahmen vorrangig die Jugendarbeitslosigkeit zu bekämpfen, die eine veritable Krise darstellt;
11. ist der Ansicht, dass Strukturreformen auf regionaler und einzelstaatlicher Ebene sowie auf Unionsebene mehr denn je vonnöten sind, um Arbeitsplätze für junge Arbeitskräfte zu schaffen; betont, dass diese Anstrengungen insbesondere darauf ausgerichtet sein müssen, die Beschäftigungsstrategien der Union auf die künftigen Erfordernissen der europäischen Wirtschaft abzustimmen;
12. betont, dass Programme zur Förderung der Entwicklung unternehmerischer Initiativen bei jungen Menschen fortgesetzt werden müssen, indem speziell für junge Menschen Gründerzentren für Geschäftsmodelle geschaffen werden und ihnen besserer Zugang zu Fördermitteln der EU und zur Beratung in unternehmerischen Fragen gewährt wird;
Zugang zu Finanzierung und Fragmentierung des Binnenmarktes
13. ist zutiefst besorgt über die anhaltende Unsicherheit privater Investoren, ihr mangelndes Vertrauen und ihre Zurückhaltung bei Investitionen, insbesondere infolge der Produktivitätsstandards bei anhaltender Fragmentierung des Binnenmarktes und Änderungen in der Industriepolitik; bedauert, dass ein allgemeines Klima der geringen Zuversicht infolge der Krise dazu führt, dass sowohl die privaten Investoren als auch die Institute des Finanzsektors äußerst risikoscheu sind, und bekräftigt, dass die Bemühungen zur Stärkung des Bankensektors fortgesetzt werden sollten;
14. ist der Ansicht, dass Sofortmaßnahmen ergriffen werden müssen, durch die die Wettbewerbsfähigkeit der EU weltweit gestärkt und intern nachhaltiges Wachstum erzeugt wird; betont, dass die Anstrengungen auf die Schaffung von Programmen mit Innovationscharakter konzentriert werden müssen, in deren Rahmen für KMU günstigere und leichter zugängliche Kredite bereitgestellt werden und das Unternehmensumfeld durch die Förderung neuer Kapitalquellen verbessert wird, etwa durch Kreditvergabe zwischen Unternehmen und einen vereinfachten Zugang zu Risikokapital;
Makroökonomische Steuerung
15. begrüßt, dass das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit auf immer weniger Mitgliedstaaten Anwendung findet und die Mitgliedsstaaten ihre Schulden abbauen und ihre Haushalte konsolidieren; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, alle Flexibilitätsspannen auszuschöpfen, um die gegebenen Möglichkeiten der präventiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts (SWP) auszunutzen und so das Gleichgewicht zwischen dem Bedarf an produktiven öffentlichen Investitionen und den Zielen der Haushaltsdisziplin zu halten, beispielsweise indem die Gesamthöhe der nationalen Kofinanzierung der Strukturfonds und europäischer Investitionen von den Einschränkungen des SWP ausgenommen wird, oder indem beispielsweise in den Berechnungen für den SWP auf den Netto- und nicht den Brutto-Kassenmittelbedarf des Staates Bezug genommen wird.
16. verweist darauf, dass es sich bei den MFR-Verhandlungen über die Struktur- und Investitionsfonds gegen die vorgeschlagene makroökonomische Konditionalität ausgesprochen hat, da die Regionen dadurch dafür bestraft würden, dass sie die wirtschaftspolitischen Entscheidungsverfahren auf nationaler Ebene möglicherweise nicht eingehalten haben, ohne dass ein Bezug zwischen der politischen Leistung auf regionaler Ebene und auf der Ebene eines Mitgliedstaats hergestellt würde;
17. fordert die Kommission auf, die WWU durch Legislativvorschläge im Zusammenhang mit der sozialen Säule zu vervollständigen; weist mit Nachdruck darauf hin, dass ein sozialer Anzeiger – als notwendiger Bestandteil – auch einschlägige regionale und lokale Besonderheiten umfassen sollte;
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
24.9.2013 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
43 3 1 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
François Alfonsi, Charalampos Angourakis, Catherine Bearder, John Bufton, Francesco De Angelis, Tamás Deutsch, Rosa Estaràs Ferragut, Danuta Maria Hübner, Filiz Hakaeva Hyusmenova, Iñaki Irazabalbeitia Fernández, María Irigoyen Pérez, Seán Kelly, Mojca Kleva Kekuš, Constanze Angela Krehl, Jacek Olgierd Kurski, Petru Constantin Luhan, Vladimír Maňka, Iosif Matula, Erminia Mazzoni, Jens Nilsson, Jan Olbrycht, Wojciech Michał Olejniczak, Younous Omarjee, Tomasz Piotr Poręba, Ovidiu Ioan Silaghi, Monika Smolková, Georgios Stavrakakis, Nuno Teixeira, Lambert van Nistelrooij, Oldřich Vlasák, Kerstin Westphal, Hermann Winkler, Elżbieta Katarzyna Łukacijewska |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Andrea Cozzolino, Joseph Cuschieri, Ivars Godmanis, Juozas Imbrasas, Karin Kadenbach, Andrey Kovatchev, James Nicholson, Heide Rühle, Elisabeth Schroedter, Richard Seeber, Giommaria Uggias, Iuliu Winkler |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2) |
António Fernando Correia de Campos, Sabine Verheyen |
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STELLUNGNAHME des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (24.9.2013)
für den Ausschuss für Wirtschaft und Währung
zu dem Europäischen Semester für wirtschaftspolitische Koordinierung: Umsetzung der Prioritäten für 2013
(2013/2134(INI))
Verfasserin der Stellungnahme: Marije Cornelissen
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter ersucht den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Währung, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
– unter Hinweis auf die Studie über die Daten für die Bewertung des Prozesses des Europäischen Semesters unter dem Aspekt der Gleichstellung der Geschlechter für 2012[1],
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2010-2015“ (COM(2010)0491),
A. in der Erwägung, dass die neuen Technologien neue Möglichkeiten für die Arbeitsorganisation bieten, sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber, die eine bessere Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben und damit eine bessere Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt begünstigen können;
1. fordert die Kommission auf, die Auswirkungen der Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen auf die Gleichstellung der Geschlechter zu bewerten; fordert die Mitgliedstaaten auf, dem Gleichstellungsaspekt in ihren Stabilitäts- und Konvergenzprogrammen und Nationalen Reformprogrammen (NRP) besondere Aufmerksamkeit zu widmen, indem unter anderem sichergestellt wird, dass transparente Beschreibungen der geschlechtsspezifischen Auswirkungen der vorgeschlagenen Einnahmen und Ausgaben in diese Programme aufgenommen werden;
2. fordert die Mitgliedstaaten auf, für die Strategie EU 2020 nach Geschlecht aufgeschlüsselte nationale Ziele zu setzen; fordert die Kommission auf, die Daten nach Geschlecht aufzuschlüsseln, damit die Fortschritte in Bezug auf die Kernziele der Strategie EU 2020 und die entsprechenden nationalen Zielsetzungen überwacht werden können, und erforderlichenfalls zusätzliche geschlechtsspezifische Indikatoren zu definieren;
3. hält es für besorgniserregend, dass es den NRP an umfassenden und systematischen Strategien fehlt, um die Gleichstellung in den Bereichen Beschäftigung, soziale Integration, Bildung, Forschung und Innovation zu fördern; fordert die Kommission auf, den Mitgliedstaaten Leitlinien zu liefern, um diesbezüglich in den künftigen Zyklen des Europäischen Semesters Abhilfe zu schaffen;
4. betont die Bedeutung öffentlicher Investitionen auf EU- und auf nationaler Ebene für die Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts insbesondere der Investitionen in den weniger entwickelten Regionen; betont, dass die Ausgaben für Bildung, für soziale Dienste, für F&E und Infrastrukturen, einschließlich erneuerbarer Energien, Verkehr und Kommunikation, eine Investition in die Zukunft der Länder darstellen;
5. begrüßt die länderspezifischen Empfehlungen (CSR), um Kinderbetreuungseinrichtungen zu verbessern, Fehlanreize für Zweitverdiener abzuschaffen, das gesetzliche Renteneintrittsalter für Männer und Frauen anzugleichen, die notwendige Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben zu berücksichtigen, insbesondere durch die Förderung des Zugangs zu den neuen Technologien und zu Schulungen in Bezug auf deren Nutzung, und das geschlechtsspezifische Lohn- und Rentengefälle zu beheben; hält es für besorgniserregend, dass viele dieser Empfehlungen bereits 2012 abgegeben wurden, was auf eine unzureichende Umsetzung in den Mitgliedstaaten hindeutet;
6. betont, dass die Mitgliedstaaten die Teilnahmequote von Kindern und jungen Erwachsenen in Bildungssystemen verbessern und sich stärker auf das Problem vorzeitiger Schulabgänger konzentrieren sollten, insbesondere durch das Sammeln von Informationen über die einschlägigen Hauptgründe, um entsprechende Präventivmaßnahmen zu beschließen und umzusetzen;
7. begrüßt die Verknüpfung zwischen dem europäischen Prozess zur Integration der Roma und dem Europäischen Semester, insbesondere die Abgabe länderspezifischer Empfehlungen für eine weitere Verstärkung des Prozesses zur Integration der Roma;
8. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, in den nationalen Beschäftigungsprogrammen den geschlechterspezifischen Zielen Rechnung zu tragen, unter besonderer Berücksichtigung von Frauen mit pflegebedürftigen Eltern, alleinerziehenden Frauen oder Müttern von Kindern mit Behinderungen; fordert außerdem, dass dem Problem des vorzeitigen Schulabbruchs Beachtung geschenkt wird, das unter den Jugendlichen im Alter von zehn bis sechzehn Jahren erheblich zunimmt und für die gesamte Union zweifellos einen Verlust an Ressourcen bedeutet;
9. fordert die Kommission auf, in ihrem anstehenden Jahreswachstumsbericht das Thema spezifischer politischer Leitlinien zum Abbau geschlechterspezifischer Ungleichheiten zu behandeln, darunter insbesondere Leitlinien zur Behebung des geschlechtsspezifischen Lohn- und Rentengefälles, das oft dazu führt, dass Frauen in einer späteren Lebensphase unter die Armutsschwelle rutschen, zur Ausweitung der Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt und zur Bekämpfung der Geschlechtertrennung auf dem Arbeitsmarkt, da der künftige Wohlstand der EU entscheidend von ihrer Fähigkeit abhängt, ihr Arbeitskräftepotenzial uneingeschränkt zu nutzen;
10. fordert die Kommission auf, sich stärker auf die Verknüpfung des Europäischen Semesters mit der Strategie Europa 2020 zu konzentrieren, um Jugendarbeitslosigkeit und Armut zu bekämpfen;
11. fordert die Kommission auf, Leitlinien für ein Engagement der einschlägigen Akteure auszuarbeiten, die Finanzierung einer systematischen Einbeziehung nationaler Akteure in das Europäische Semester zu unterstützen, was die Berücksichtigung von deren Beiträgen im Anhang zu den NRP erfordert, und gemeinsam mit dem Parlament und unter Einbeziehung der Sozialpartner und der Zivilgesellschaft eine jährliche Anhörung zu veranstalten, um die Fortschritte im Hinblick auf die Ziele zu bewerten und Vorschläge für die CSR zu unterbreiten.
12. verweist auf die Bedeutung von Gender Budgeting, um alle Regierungsprogramme und -strategien, deren Auswirkungen auf die Zuweisung von Ressourcen und deren Beitrag zur Gleichstellung von Frauen und Männern zu analysieren.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
18.9.2013 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
22 7 1 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Regina Bastos, Edit Bauer, Emine Bozkurt, Andrea Češková, Zita Gurmai, Mikael Gustafsson, Mary Honeyball, Sophia in ‘t Veld, Lívia Járóka, Rodi Kratsa-Tsagaropoulou, Astrid Lulling, Ulrike Lunacek, Elisabeth Morin-Chartier, Norica Nicolai, Angelika Niebler, Siiri Oviir, Antonyia Parvanova, Joanna Senyszyn, Joanna Katarzyna Skrzydlewska, Britta Thomsen, Marina Yannakoudakis, Anna Záborská, Inês Cristina Zuber |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Izaskun Bilbao Barandica, Mariya Gabriel, Nicole Kiil-Nielsen, Christa Klaß, Katarína Neveďalová, Antigoni Papadopoulou, Michèle Striffler |
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- [1] Fachabteilung, Europäisches Parlament.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
30.9.2013 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
30 2 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Marino Baldini, Jean-Paul Besset, Sharon Bowles, George Sabin Cutaş, Leonardo Domenici, Markus Ferber, Elisa Ferreira, Ildikó Gáll-Pelcz, Jean-Paul Gauzès, Sven Giegold, Sylvie Goulard, Liem Hoang Ngoc, Gunnar Hökmark, Jürgen Klute, Philippe Lamberts, Werner Langen, Ivana Maletić, Arlene McCarthy, Anni Podimata, Peter Simon, Ivo Strejček, Ramon Tremosa i Balcells, Corien Wortmann-Kool, Pablo Zalba Bidegain |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Fabrizio Bertot, Zdravka Bušić, Mojca Kleva Kekuš, Olle Ludvigsson, Catherine Stihler, Nils Torvalds, Oleg Valjalo |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2) |
Wim van de Camp |
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