BERICHT über den Standpunkt des Rates zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2014

11.10.2013 - (13176/2013 – C7‑0260/2013 – 2013/2145(BUD))

Teil 1: Entschließungsantrag
Haushaltsausschuss
Berichterstatterinnen: Anne E. Jensen (Einzelplan III – Kommission)
Monika Hohlmeier (sonstige Einzelpläne)


Verfahren : 2013/2145(BUD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0328/2013
Eingereichte Texte :
A7-0328/2013
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

über den Standpunkt des Rates zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2014 (13176/2013 – C7‑0260/2013 – 2013/2145(BUD))

Das Europäische Parlament,

–   gestützt auf Artikel 314 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und Artikel 106a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft,

–   gestützt auf den Beschluss 2007/436/EG, Euratom des Rates vom 7. Juni 2007 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften[1],

–   gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates[2],

–   gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[3],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 3. Juli 2013 zu der politischen Einigung über den mehrjährigen Finanzrahmen 2014−2020[4],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. März 2013 zu den allgemeinen Leitlinien für die Vorbereitung des Haushaltsplans – Einzelplan III[5],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. April 2013 zum Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2014[6],

–   in Kenntnis des von der Kommission am 28. Juni 2013 angenommenen Entwurfs des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2014 (COM(2013)0450),

–   unter Hinweis auf die von den BUDG-Koordinatoren ausgesprochenen Empfehlungen für das Mandat für den Trilog über den Entwurf des Haushaltsplans 2014,

–   in Kenntnis des Standpunkts zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2014, der vom Rat am 2. September 2013 festgelegt und dem Europäischen Parlament am 11. September 2013 zugeleitet wurde (13176/2013 – C7‑0260/2013),

–   in Kenntnis des Berichtigungsschreibens Nr. 1/2013 zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2014, das am 18. September 2013 von der Kommission vorgelegt wurde,

–   gestützt auf Artikel 75b seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses und der Stellungnahmen der anderen beteiligten Ausschüsse (A7‑0328/2013),

Einzelplan III

Allgemeiner Überblick

1.  weist darauf hin, dass die Prioritäten für den Haushaltsplan 2014 wirtschaftliches und nachhaltiges Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit, die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit sowie die Rolle der EU in der Welt sind; bringt daher erneut seine Unterstützung für Maßnahmen zum Ausdruck, die zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit sowie zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation, der digitalen Agenda, der Wettbewerbsfähigkeit, der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), des Unternehmergeistes und selbständiger Erwerbstätigkeit, Bildung, beruflicher Bildung und Mobilität beitragen;

2.  fordert, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten alle Anstrengungen unternehmen, um für eine effiziente Verausgabung der Mittel des EU-Haushalts und einen klaren europäischen Mehrwert der daraus finanzierten Ausgaben zu sorgen, wobei die Mitgliedstaaten insbesondere, soweit möglich, Aufgaben gemeinsam erledigen und ihre Zusammenarbeit ausweiten sollten;

3.  macht erneut seine Entschlossenheit deutlich, Mittel für Verpflichtungen und Zahlungen in ausreichendem und realistischem Umfang zu gewährleisten, damit die Programme gut ausgestattet im Rahmen des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) 2014−2020 anlaufen können und Verzögerungen bei ihrer Umsetzung vermieden werden und ein erfolgreicher Abschluss der im Rahmen des MFR 2007−2013 angelaufenen Programme sichergestellt ist;

4.  bedauert daher den Beschluss des Rates, in diesem Jahr wieder dem üblichen Ansatz zu folgen, der darin besteht, horizontale Kürzungen am Entwurf des Haushaltsplans vorzunehmen, wodurch die Höhe der Mittel der Union für 2014 im Vergleich zum Entwurf des Haushaltsplans künstlich um insgesamt 240 Mio. EUR (-0,2 %) an Mitteln für Verpflichtungen und 1,061 Mrd. EUR (-0,8 %) an Mitteln für Zahlungen gekürzt werden sollen, was zu einer beträchtlichen Kürzung gegenüber dem Haushaltsplan 2013 (einschließlich der Berichtigungshaushaltspläne Nr. 1 bis 5) führt, sowohl was die Verpflichtungen (-6 %) als auch die Zahlungen (-6,6 %) angeht;

5.  zeigt sich überrascht, dass der Rat in seiner Stellungnahme nicht nur die Einigung über den MFR nicht berücksichtigt hat, was die Vorabausstattung der Programme Erasmus+, COSME und Horizont 2020 angeht, sondern die Mittel für einige dieser Programme noch weiter gekürzt hat;

6. bedauert zutiefst, dass der Rat in allen Rubriken Kürzungen bei den Mitteln für Verpflichtungen und den Mitteln für Zahlungen vorgenommen hat; verweist darauf, dass die Rubrik 1a (-0,36 % bei den Mitteln für Verpflichtungen und -3,6 % bei den Mitteln für Zahlungen im Vergleich zum Entwurf des Haushaltsplans), die Rubrik 4 (-0,21 % bei den Mitteln für Verpflichtungen und -2,5 % bei den Mitteln für Zahlungen im Vergleich zum Entwurf des Haushaltsplans) und die Rubrik 5 (-1,78 % bei den Mitteln für Verpflichtungen und für Zahlungen im Vergleich zum Entwurf des Haushaltsplans) am stärksten betroffen sind; stellt fest, dass die Rubriken 1a und 4 Programme und Initiativen umfassen, die für die Verwirklichung der Ziele im Rahmen der Strategie „Europa 2020“ sowie für die außenpolitische Agenda der EU von wesentlicher Bedeutung sind, und dass sich diese Kürzungen nach dem Rasenmäherprinzip auf Initiativen auswirken werden, die für das Parlament in diesen beiden Bereichen von vorrangiger Bedeutung sind;

7.  betont, dass diese Kürzungen in direktem Widerspruch zu der politischen Einigung über den MFR hinsichtlich der Vorabausstattung stehen und auch die Prioritäten des Parlaments außer Acht lassen, die in der Entschließung des Parlaments zu den allgemeinen Leitlinien für die Vorbereitung des Haushaltsplans 2014 und den Empfehlungen zum Mandat für den Trilog über den Entwurf des Haushaltsplans 2014 dargelegt wurden;

8. weist das Argument des Rates zurück, wonach die vorgeschlagenen Kürzungen bei Programmen mit zu geringer Mittelausschöpfung oder mit schwachen Ergebnissen vorgenommen werden, da die Kürzungen des Rates bei den Verpflichtungen hauptsächlich die Kapazitäten zur Durchführung einer neuen Generation von Mehrjahresprogrammen berühren, die noch gar nicht begonnen haben; darüber hinaus betreffen die Kürzungen bei den Mitteln für Zahlungen in erster Linie den Abschluss von Programmen, die nicht nur eine gute Umsetzungsquote aufweisen, sondern für die sogar zu viele Mittel in Anspruch genommen wurden (z. B. der gemeinsame strategische Rahmen für Forschung und Innovation, Galileo, Zoll und Fiscalis unter Rubrik 1a, ESF, EFRE und der Kohäsionsfonds unter Rubrik 1b); betont insbesondere, dass solche Kürzungen bei den Mitteln für Zahlungen dem mehrjährigen Ansatz der Maßnahmen der Union und insbesondere der Kohäsionspolitik völlig zuwiderlaufen; unterstreicht, dass 52 % der im Haushaltsentwurf für 2014 beantragten Mittel für Zahlungen für den Abschluss von Programmen im Rahmen des MFR 2007−2013 bestimmt sind;

9.  bedauert die vom Rat vorgeschlagenen willkürlichen Kürzungen bei den Haushaltslinien für administrative Unterstützung, aus denen die Umsetzung wesentlicher EU-Programme finanziert wird; vertritt die Ansicht, dass diese Kürzungen dem erfolgreichen Anlaufen der neuen Programme abträglich sind, da ein Mangel an Verwaltungskapazitäten die ernsthafte Gefahr birgt, dass die Umsetzung der politischen Maßnahmen der EU behindert wird; bedauert, dass den Mitgliedstaaten mehr an trivialen, absurden kurzfristigen Einsparungen gelegen ist als an langfristigen Ergebnissen; stellt daher die Mittelansätze des Haushaltsentwurfs bei allen vom Rat gekürzten Haushaltslinien für Ausgaben für administrative Unterstützung wieder her;

10. nimmt den Entwurf einer Erklärung des Rates zu den in seinem Standpunkt zum Haushaltsentwurf 2014 beschlossenen Mitteln für Zahlungen zur Kenntnis; ist jedoch davon überzeugt, dass diese Erklärung, sofern sie nicht wesentlich verbessert wird, keine ausreichende politische Gewähr dafür bietet, dass für 2014 Mittel für Zahlungen in ausreichendem und angemessenem Umfang sichergestellt sind; ist entschlossen, für Zusicherungen zu sorgen und die Tendenz der letzten Jahre umzukehren, als die zum Jahresende noch abzuwickelnden Zahlungen exponentiell zugenommen haben; fordert den Rat deshalb auf, einer gemeinsamen politischen Verpflichtung zuzustimmen, alle im Rahmen der MFR-Verordnung für den Zeitraum 2014-2020 verfügbaren Mittel zu nutzen und auch den Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben in Anspruch zu nehmen bzw. die Obergrenze für die Mittel für Zahlungen zu überprüfen, damit die neuen Programme nicht gefährdet sind, und gleichzeitig den Umfang der am Jahresende noch abzuwickelnden Mittel für Zahlungen zu verringern;

11. begrüßt die von einigen Mitgliedstaaten abgegebene Erklärung, wonach ein besseres Gleichgewicht zwischen Verpflichtungen und Zahlungen anzustreben ist, um das Eintreten einer Situation zu verhindern, in der die Union ihren rechtlichen Verpflichtungen nicht nachkommen kann; ist darüber erfreut, dass mehrere Delegationen des Rates dieselben Anliegen zur Sprache gebracht haben, die das Parlament in den vergangenen Haushaltsverfahren wiederholt geäußert hatte;

12. kann den Beschluss des Rates nicht akzeptieren, die Mittel für Verpflichtungen und für Zahlungen zu kürzen; weist darauf hin, dass die Mittel für Verpflichtungen die politischen Prioritäten der Union widerspiegeln und langfristig unter Berücksichtigung der Tatsache ausgerichtet sein sollten, dass die Wirtschaftskrise dann möglicherweise vorüber ist; ist daher der Auffassung, dass die Mittel für Verpflichtungen grundsätzlich wieder auf das im Entwurf des Haushaltsplans vorgesehene Niveau angehoben werden sollten; beabsichtigt jedoch, die Mittel für Verpflichtungen für bestimmte Haushaltslinien, die sich auf Programme mit direktem Nutzen für die europäischen Bürger beziehen und zur Verwirklichung der Prioritäten im Rahmen von „Europa 2020“ – die für das Wachstum in der Union und ihre Wettbewerbsfähigkeit von entscheidender Bedeutung sind – beitragen bzw. die bei der Verbreitung der europäischen Werte und Solidarität außerhalb der Union helfen, gegenüber dem im Haushaltsentwurf vorgesehenen Niveau leicht anzuheben;

13. setzt daher für 2014 den Gesamtmittelumfang für Verpflichtungen und Zahlungen auf 142 625 Mio. EUR bzw. 136 077 Mio. EUR fest;

14. fordert daher die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments im Umfang von 274,2 Mio. EUR aus den Mitteln für Verpflichtungen; vertritt die Auffassung, dass mit Hilfe des Flexibilitätsinstruments in Rubrik 1a der Europäische Hilfsfonds für die am stärksten von Armut betroffenen Personen gestärkt wird, bis sich die Legislativbehörde endgültig über die Rechtsgrundlage verständigt, die die politische Einigung über den MFR vom 27. Juni bezüglich der Gesamtmittelausstattung dieses Fonds widerspiegelt, und dass Zypern, wie von den Staats- und Regierungschefs anlässlich ihres Treffens am 27. und 28. Juni 2013 vereinbart wurde, zusätzliche Hilfe aus den Strukturfonds gewährt wird; vertritt die Ansicht, dass durch das Flexibilitätsinstrument in Rubrik 4 die humanitäre Hilfe im Nahen Osten weiter unterstützt wird;

15. beabsichtigt, im Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens eine grundlegende Debatte über die Einnahmenseite einzuleiten, da diese einen wesentlichen Bestandteil des Unionshaushalts bildet und nicht von der Ausgabenseite getrennt werden sollte; stellt in diesem Zusammenhang das Recht der Mitgliedstaaten in Frage, 25 % der traditionellen Eigenmittel als Verwaltungskosten einzubehalten, und fordert eine sorgfältigere Prüfung der Nutzung dieses Betrags; fordert eine realistischere haushaltsmäßige Erfassung der zu erwartenden Einnahmen aus Geldbußen, die die Kommission Unternehmen aufgrund von Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht der Union auferlegt, sowie eine weitere Debatte über die haushaltsmäßige Erfassung des Haushaltsüberschusses, um ein komplexes und der Außenwelt unverständliches Verfahren zu vermeiden, das derzeit darin besteht, den Mitgliedstaaten diesen Überschuss über eine Senkung ihres jeweiligen BNE-Beitrags zurückzuerstatten.

Mittel für Zahlungen

16. bedauert die vom Rat vorgenommenen Kürzungen bei den Mitteln für Zahlungen, die zu einer Kürzung dieser Mittel um 9,5 Mrd. EUR (-6,6 %) gegenüber dem für 2013 angenommenen Haushaltsplan (einschließlich der Berichtigungshaushaltspläne Nr. 1 bis 5) führen; weist erneut darauf hin, dass der Rat trotz der Annahme eines geringer ausgestatteten MFR für 2014−2020 und der absoluten Notwendigkeit, in der Vergangenheit eingegangenen Verpflichtungen nachzukommen, seiner früheren Strategie blind gefolgt ist und den Umfang der Zahlungen künstlich gekürzt hat, wobei er den wirklichen Bedarf nicht berücksichtigt und Ausgaben im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung weitgehend ausgenommen hat, um eine augenscheinliche „Rendite“ der Mitgliedstaaten sicherzustellen;

17. stellt fest, dass dies trotz der ernsten Situation geschah, die in Bezug auf Zahlungen bereits 2013 bestand, als die Ausführung Anfang September 9 Mrd. EUR bzw. 18 Mrd. EUR über den entsprechenden Zahlen zum selben Zeitpunkt 2012 bzw. 2011 lag; betont, dass diese gute und zunehmende Absorptionsfähigkeit der Mitgliedstaaten belegt, dass die Unionprogramme vor Ort in der Tat gute Ergebnisse erzielen; ist entschlossen zu verhindern, dass die Umsetzung bereits vereinbarter Verpflichtungen nicht durch künstliche Beschränkungen bei den veranschlagten Zahlungen beeinträchtigt wird;

18. vertritt die Ansicht, dass insbesondere dieses Jahr der Standpunkt des Rates, eine künstliche Marge von 1 Milliarde EUR unter der Obergrenze der Mittel für Zahlungen 2014 keinen Sinn hat und durch nichts zu rechtfertigen ist, insbesondere angesichts des Umfangs der erwarteten Übertragung noch nicht abgewickelter Mittel für Zahlungen zum Jahresende 2013;

19. betont, dass der Standpunkt des Rates nicht den drastischen Engpass bei den Zahlungen berücksichtigt, der vor allem im Bereich der Kohäsionspolitik besteht, und weist darauf hin, dass aus den von den Mitgliedstaaten selbst vorgelegten letzten Prognosen (September 2013) für die noch vor Ende 2013 zu stellenden Zahlungsanträge, die von der Kommission geprüft und angepasst werden, hervorgeht, dass Ende 2013 mit einer Mittelübertragung im Umfang von etwa 20 Mrd. EUR gerechnet wird, selbst wenn die zweite Tranche des Entwurfs des Berichtigungshaushalts Nr. 2/2013 (Entwurf des Berichtigungshaushalts Nr. 8/2013) vollumfänglich angenommen wird; weist darauf hin, dass die aus dem Haushaltsjahr 2013 übertragenen gültigen Zahlungsanträge von den für 2014 verfügbaren Mitteln für Zahlungen abgezogen werden müssen und sich diese dadurch folglich verringern; betont, dass dadurch ein großer Druck für den Haushalt 2014 entsteht, nicht zuletzt vor dem Hintergrund der nicht befriedigten Zahlungsansprüche in noch nie dagewesener Höhe und allgemein der noch abzuwickelnden Mittelbindungen;

20. ist erstaunt, dass einige der vom Rat vorgeschlagenen Kürzungen der Mittel für Zahlungen die Programme Horizont 2020, COSME und die ESF-Programme betreffen, was in völligem Widerspruch zum Geist und Wortlaut der unlängst erzielten politischen Einigung über den MFR steht, einige der Mittelzuweisungen für diese Programme für 2014 und 2015 vorzuziehen, und auch der auf höchster Ebene der Organe gemachten Zusage zuwiderläuft, die Jugendarbeitslosigkeit zu bekämpfen; weist ferner darauf hin, dass einige der vom Rat vorgenommenen Kürzungen Haushaltslinien betreffen, deren Mittelausstattung im Rahmen der Einigung über die erste Tranche des Entwurfs für einen Berichtigungshaushaltsplan Nr. 2/2013 erhöht wurde;

21. lehnt daher den Ansatz des Rates in Bezug auf Mittel für Zahlungen entschieden ab und ändert dessen diesbezügliche Mittelansätze ab, um sicherzustellen, dass sich die Senkung der Obergrenzen 2014 im Vergleich zu 2013 nicht nachteilig auf die ordnungsgemäße Durchführung und den Abschluss der Programme im Rahmen des MFR 2007−2013 auswirkt – wobei nicht zu vergessen ist, dass im Vorschlag der Kommission 52 % der Mittel für Zahlungen für die Begleichung offener Verpflichtungen vorgesehen sind − oder das Anlaufen neuer Programme beeinträchtigt;

22. beschließt, die Mittelansätze des Haushaltsentwurfs in Bezug auf Mittel für Zahlungen bei den meisten vom Rat gekürzten Haushaltslinien wiederherzustellen; stellt fest, dass die Obergrenze für Zahlungen trotz der für eine begrenzte Zahl von Haushaltslinien vorgesehenen Erhöhungen bei den Mitteln für Zahlungen und verschiedener Kürzungen bei anderen Haushaltslinien keine angemessene Finanzierung der vom Parlament festgelegten Prioritäten ermöglicht; schlägt daher nach einer Prüfung aller Möglichkeiten für die Neuzuweisung von Mitteln für Zahlungen vor, das Flexibilitätsinstrument für Zahlungen im Umfang von 211 Mio. EUR in Anspruch zu nehmen, um humanitäre Hilfe zu finanzieren;

23. hofft, dass das interinstitutionelle Treffen zu den Mitteln für Zahlungen vom 26. September 2013 Parlament und Rat dabei helfen wird, sich über diese gemeinsame politische Verpflichtung zu verständigen und während des Vermittlungsverfahrens zum Haushalt zu einem gemeinsamen Standpunkt zu finden, damit ohne unnötige Kontroversen über die Höhe und die Qualität der von der Kommission vorgelegten Zahlen bei der Ausführung des Haushaltsplans Zahlungsausfälle in Angriff genommen werden können;

24. begrüßt, dass die Kommission den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 8/2013 (zweite Tranche des Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 2/2013) angenommen hat, der zusätzliche 3,9 Mrd. EUR für noch ausstehende Zahlungen aus dem Jahr 2013 vorsieht und eine der Bedingungen war, dass über die MFR-Verordnung abgestimmt wird; fordert eine rasche und vollständige Annahme durch den Rat; bekräftigt seinen in seiner Entschließung vom 3. Juli 2013 zur politischen Einigung über den MFR dargelegten Standpunkt, dass das Parlament weder seine Zustimmung zu der MFR-Verordnung erteilen noch den Haushaltsplan 2014 annehmen wird, bevor nicht der Entwurf der Berichtigungshaushaltsplans Nr. 8/2013, der die zweite Tranche des Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 2/2013 abdeckt, vom Rat angenommen wurde;

Rubrik 1a:

25. verweist erneut darauf, dass die im Haushaltsentwurf vorgesehenen Mittel für Rubrik 1a – ausgenommen große Infrastrukturvorhaben – im Vergleich zum Haushaltsplan 2013 bereits um 1,1 Mrd. EUR gekürzt wurden; bedauert, dass der Rat zusätzlich und ungeachtet aller unlängst von den Staats- und Regierungschefs gemachten politischen Zusagen zugunsten der Ziele im Rahmen dieser Rubrik beschlossen hat, die Mittel für Verpflichtungen unter Rubrik 1a gegenüber dem Haushaltsentwurf um 60 Mio. EUR zu kürzen;

26. betont, dass ein Teil der durch den Rat vorgenommenen Kürzungen insbesondere Programme betreffen, denen der Europäische Rat strategische Bedeutung für Wachstum und wirtschaftliche Erholung beigemessen hat, und zwar Horizont 2020 (-43,7 Mio. EUR) und COSME (-0,5 Mio. EUR); bedauert, dass dies dem Geist und dem Wortlaut der politischen Einigung über den MFR ganz offensichtlich widerspricht, die Vorkehrungen für spezifische Flexibilität zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit und zur Stärkung der Forschung beinhaltet;

27. betont erneut, dass es EU-Programme in den Bereichen Forschung, Wettbewerbsfähigkeit, Unternehmertum, Innovation und soziale Eingliederung unterstützt, die das Kernstück der Strategie Europa 2020 bilden; vertritt daher den Ansatz, dass alle vom Rat gekürzten Haushaltlinien wiederhergestellt werden sollten, um diese Rubrik nicht noch weiter zu schwächen; fasst ferner den Beschluss, die Mittel für eine bestimmte Reihe von Haushaltslinien in prioritären Bereichen wie Horizont 2020, Erasmus+, digitale Agenda, Verkehrspolitik, sozialer Dialog, EURES sowie Mikrofinanzierung und soziales Unternehmertum, spezifische jährliche Veranstaltungen und Qualität europäischer Statistiken zu erhöhen;

28. berücksichtigt bei seiner Lesung die politische Einigung über den MFR in Bezug auf die Vorabausstattung für 2014 in Höhe von insgesamt 381,4 Mio. EUR – 212,2 Mio. EUR für Horizont 2020 (106,1 Mio. EUR für den Europäischen Forschungsrat und 106,1 Mio. EUR für Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen), 31,7 Mio. EUR für COSME und 137,5 Mio. EUR für Erasmus+;

29. befürwortet zudem das entsprechende „Backloading“ im Umfang von 381,4 Mio. EUR im Einklang mit der politischen Einigung über den MFR und dem Berichtigungsschreiben Nr. 1/2014 der Kommission, wobei die Mittel für den ITER um 212,2 Mio. EUR und diejenigen für die Fazilität „Connecting Europe“ um 169,2 Mio. EUR gekürzt werden, wobei letztere Kürzung bereits im Entwurf des Haushaltsplans berücksichtigt war, aber ursprünglich für einen anderen Zweck vorgesehen war;

30. vertritt die Ansicht, dass in einigen Bereichen gezielte Kürzungen vorgenommen werden bzw. deren Mittel für Verpflichtungen in die Reserve eingestellt werden sollten, und zwar für die Kommunikation zur Wirtschafts- und Währungsunion auf der einen Seite (-2 Mio. EUR) und Rechnungslegung und Abschlussprüfung auf der anderen Seite (in die Reserve eingestellt, bis eine Einigung über die entsprechenden Programme der Union erzielt wurde);

31. nimmt in seine Lesung die zu diesem Zeitpunkt bekannten Ergebnisse der legislativen Verhandlungen auf; beschließt insbesondere, im Rahmen des Programms „Horizont 2020“ eine Reihe neuer Haushaltslinien mit Erinnerungsvermerken zu schaffen, und befürwortet, wenn auch mit Erinnerungsvermerken, die von der Kommission in ihrem Berichtigungsschreiben Nr. 1/2014 vorgeschlagenen neuen Haushaltslinien; erwartet, dass die Kommission einen umfassenden Vorschlag dafür vorlegt, wie der Entwurf des Haushaltsplans mit der neuen Rechtsgrundlage für alle betroffenen Programme im Rahmen des Vermittlungsverfahrens für den Haushaltsplan 2014 gebracht werden können, in dem die vom Parlament angenommenen Haushaltslinien übernommen und ergänzt werden;

32. unterstützt die Schaffung eines spezifischen Unterposten im Rahmen von Erasmus+ durch den Rat, durch den eine angemessene Transparenz hinsichtlich der Maßnahmen für Jugendliche innerhalb dieses Programms gewährleistet werden soll, und überträgt 11,5 % der ursprünglichen Erasmus+-Mittel auf diese eigens für die Jugend eingerichtete Haushaltslinie; streicht den vom Rat geschaffenen Unterposten, mit dem Finanzhilfen für die Betriebskosten von nationalen Einrichtungen gewährleistet werden;

33. beschließt, zum Eingliederungsplan des vorhergehenden Programmplanungszeitraums zurückzukehren, was sozialen Dialog angeht; teilt daher diese Haushaltslinie und die hierfür vorgesehenen Mittel wie bisher in drei getrennte Unterposten auf;

34. stellt fest, dass infolge seiner Lesung in Rubrik 1a ein Spielraum von [65 446 000 EUR] besteht;

Rubrik 1b

35. stellt fest, dass der Rat zwar die Mittel für Verpflichtungen praktisch unangetastet ließ (lediglich -3,3 Mio. EUR), die Mittel für Zahlungen jedoch weiter gekürzt hat (-202,2 Mio. Euro bzw. -0,4 % im Vergleich zum Haushaltsentwurf), was sich sowohl auf die Investitionen für das Ziel Wachstum und Beschäftigung (-114,151 Mio. EUR bzw. -0,23 %) und das Ziel Europäische Territoriale Zusammenarbeit (-84,805 Mio. EUR bzw. -6,19 %) ausgewirkt und die Marge nur künstlich um 3,3 Mio. EUR vergrößert hat;

36. betont, dass der EFRE und der Kohäsionsfonds am stärksten von den Kürzungen betroffen sind (EFRE: -125,155 Mio. EUR, Kohäsionsfonds: -44,312 Mio. EUR, während die ESF-Mittel um 32,788 Mio. EUR gekürzt wurden); bedauert sehr, dass 69,33 % der Gesamtkürzungen bei den Zahlungen die Mittel für den Abschluss von Programmen aus früheren Zeiträumen betreffen (d.h. 98,7 Mio. EUR);

37. bedauert, dass die Kommission die Vorschussbeträge aufgrund des Betrags angesetzt hat, auf den sich der Europäische Rat im Februar 2013 geeinigt hat, da dieser Punkt Gegenstand der laufenden interinstitutionellen sektorspezifischen Verhandlungen ist und das Parlament dabei das Mitbestimmungsrecht besitzt, weshalb die Gefahr besteht, dass den Ergebnissen der Verhandlungen vorgegriffen wird; weist darauf hin, dass die Vorschusszahlungen äußerst wichtig sind, da die Mitgliedstaaten und Regionen zu Beginn des Haushaltsjahres ausreichende Mittel für Investitionen in Projekte fordern, die zu den Bemühungen um die Überwindung der derzeitigen Wirtschafts- und Finanzkrise beitragen; verweist in diesem Zusammenhang erneut auf den Standpunkt des Ausschusses für regionale Entwicklung, dass angesichts der anhaltenden Krise dieselben Vorschussbeträge wie im laufenden Haushaltsjahr bereitzustellen sind;

38. erinnert daran, dass auf Rubrik 1b der größte Teil der derzeit noch abzuwickelnden Mittelbindungen entfällt; ist zutiefst besorgt darüber, dass sich die im Rahmen der Kohäsionspolitik Ende 2013 noch offenen Rechnungen auf ungefähr 20 Mrd. EUR belaufen werden, wodurch ein großes Defizit entsteht, das von den für den Abschluss laufender Programme und das Anlaufen neuer Programme 2014 verfügbaren Mitteln für Zahlungen abgezogen werden muss und das dazu führt, dass sich der Umfang dieser Mittel entsprechend verringert; betont, dass der wiederholte Mangel an Mitteln für Verpflichtungen die Hauptursache für den beispiellos großen Umfang der noch abzuwickelnden Mittelbindungen, insbesondere in den letzten Jahren des MFR 2007-2013, war;

39. weist daher die vom Rat in Rubrik 1b vorgenommenen Kürzungen zurück; vertritt die Ansicht, dass dies zu einem noch viel gravierenderen Mangel an Mitteln für Zahlungen führen würde als bereits erwartet, und dass dadurch die Rückerstattung der von den begünstigten Mitgliedstaaten und Regionen bereits ausgegebenen Mittel behindert würde, was schwerwiegende Konsequenzen insbesondere für diejenigen Mitgliedstaaten hätte, die bereits jetzt wirtschaftlichen, sozialen und finanziellen Zwängen ausgesetzt sind;

40. beschließt, bei den Verpflichtungen und bei den Zahlungen die Mittelansätze des Haushaltsentwurfs für alle vom Rat in dieser Rubrik gekürzten Haushaltslinien wiederherzustellen und bei einer Reihe von Haushaltslinien bei den Mitteln für Verpflichtungen über die Ansätze des Haushaltsentwurfs hinauszugehen, was größtenteils im Einklang mit dem Berichtigungsschreiben Nr. 1/2014 steht, mit dem Mittel aus dem Strukturfonds für Zypern im Gesamtumfang von 100 Mio. EUR zu laufenden Preisen für 2014 bereitgestellt werden;

41. verweist auf das im Rahmen der Strategie Europa 2020 festgesetzte Ziel der Armutsverringerung, wonach die Zahl der von Armut und sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen um mindestens 20 Millionen verringert werden soll; verweist ferner auf die politische Einigung über den MFR, in der vereinbart wurde, dass Vorkehrungen für eine zusätzliche Aufstockung der Mittel für den Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten von Armut betroffenen Personen um bis zu 1 Mrd. EUR (über die bereits vereinbarten 2,5 Mrd. EUR hinaus) für den gesamten Zeitraum 2014-2020 getroffen werden sollten; beschließt daher eine Aufstockung der Mittel dieses Fonds, indem Mittel für Verpflichtungen im Gesamtumfang von 500 Mio. EUR für die Maßnahmen zur Förderung des sozialen Zusammenhalts und zur Linderung der schlimmsten Formen der Armut in der Union bereitgestellt werden;

42. schafft zwei spezielle Haushaltslinien für die technische Unterstützung der makroregionalen Strategie der Union für den Ostseeraum, deren erfolgreiche Umsetzung im laufenden Programmplanungszeitraum gewürdigt wird, sowie erstmals für den Donauraum (mit jeweils 2,5 Millionen Euro an Mitteln für Verpflichtungen und für Zahlungen);

43. begrüßt die Einigung über die Beschäftigungsinitiative für Jugendliche, die bei den Verhandlungen über den MFR 2014-2020 erzielt wurde; vertritt die Ansicht, dass Finanzmittel in angemessenem Umfang erforderlich sind, damit diese Strategie unverzüglich eingeleitet werden kann, um mit der beispiellos hohen Jugendarbeitslosigkeit fertigzuwerden; billigt daher die von der Kommission vorgeschlagene Vorabausstattung und das „Backloading“ von Mitteln für die Beschäftigungsinitiative für Jugendliche sowie das entsprechende „Backloading“ der Mittel von der Europäischen territorialen Zusammenarbeit; betont erneut, dass ab 2016 zusätzliche Mittel erforderlich sein werden, um deren Wirksamkeit und Nachhaltigkeit sicherzustellen;

44. billigt die Schaffung neuer spezieller Haushaltslinien für die technische Unterstützung aller fünf Strukturfonds mit einem Erinnerungsvermerk und entsprechenden Erläuterungen neben den bereits bestehenden Haushaltslinien, damit die Forderungen der Mitgliedstaaten erfüllt werden können, wie im Berichtigungsschreiben Nr. 1/2014 der Kommission angegeben wurde; erwartet, dass sich dadurch die Durchführung der neuen Programme auf der Ebene der Mitgliedstaaten verbessert;

45. bedauert, dass es für das Parlament keinen Spielraum in dieser Rubrik gibt, und bekräftigt seine Überzeugung, dass die politische Einigung über den MFR für alle Organe bindend ist und dass die durch diese Einigung bereitgestellten Flexibilitätsinstrumente in Anspruch genommen werden müssen, damit die rechtzeitige Einleitung von Maßnahmen und die notwendigen Finanzmittel zur Finanzierung der Prioritäten sichergestellt sind;

Rubrik 2

46. stellt fest, dass Rubrik 2 zwar am wenigsten von den Kürzungen des Rates betroffen war, dass jedoch die Mittel einiger Programme, insbesondere das Programm LIFE+, dem das Parlament Priorität beimisst, gekürzt wurden (-4,07 % bei den Mitteln für Zahlungen);

47. stellt bei allen vom Rat gekürzten Haushaltslinien die Mittelansätze des Haushaltsentwurfs wieder her und erhöht die Mittel für Verpflichtungen für das Schulobstprogramm um 28 Mio. EUR, um dessen Mittel mit der im Juni 2013 erzielten politischen Einigung über die neue Gemeinsame Agrarpolitik für den Zeitraum 2014-2020 in Einklang zu bringen;

48. billigt die Schaffung neuer spezieller Haushaltslinien mit Erinnerungsvermerken für die technische Unterstützung für den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds, wie im Berichtigungsschreiben Nr. 1/2014 der Kommission angegeben wurde;

Rubrik 3

49. erinnert daran, dass Rubrik 3 zwar hinsichtlich der Mittelausstattung die kleinste Rubrik des MFR ist, sich jedoch auf wichtige Anliegen der Unionsbürger erstreckt;

50. nimmt die von der Kommission im Haushaltsentwurf bereits vorgeschlagenen Kürzungen in dieser Rubrik zur Kenntnis; bedauert, dass der Rat die Mittelansätze noch weiter gekürzt hat, und zwar bei den Verpflichtungen um 5,2 Mio. EUR (-0,24 % gegenüber dem Haushaltsentwurf) und bei den Zahlungen um 10 Mio. EUR (-0,60 % gegenüber dem Haushaltsentwurf);

51. stellt die Mittelansätze des Haushaltsentwurfs generell bei allen Haushaltslinien wieder her, um die korrekte Umsetzung von Programmen und Maßnahmen im Rahmen dieser Rubrik sicherzustellen;

52. bekräftigt die vom Parlament stets zum Ausdruck gebrachte nachdrückliche Unterstützung einer angemessenen Finanzierung der Programme für Rechte, Bürger, Kultur und Medien, die hohe Ausführungsraten aufweisen und spürbare Hebelwirkungen und Spill-over-Effekte entfalten und einen eindeutigen und nachweislichen europäischen Mehrwert schaffen, indem die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und eine aktive Bürgerschaft gefördert werden; ist besonders besorgt über die vorgeschlagenen Kürzungen bei den Programmen und Maßnahmen in diesen Bereichen; schlägt eine über den Haushaltsentwurf hinausgehende Erhöhung der Mittelansätze für einige Haushaltslinien innerhalb der Unterprogramme Kultur und Medien, Europa der Bürger, Rechte und Unionsbürgerschaft und der Multimedia-Maßnahmen vor (Mittelaufstockungen von insgesamt 11,3 Mio. EUR bei den Mitteln für Verpflichtungen);

53. verweist darauf, dass der EU-Haushalt vielfältigen Risiken ausgesetzt ist, wie Mehrwertsteuerbetrug, Schmuggel, Fälschungen und Korruption, hauptsächlich infolge des organisierten Verbrechens; fordert, dass der Bekämpfung von Betrug in der EU und des grenzüberschreitenden organisierten Verbrechens und somit der Stärkung der EU-Einrichtungen und -Agenturen, die in die wirksame Unterbindung und Bekämpfung dieser Bedrohungen und deren dahinterstehenden kriminellen Strukturen eingebunden sind, eindeutige Priorität beigemessen wird;

54. betont, dass die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten in der Asyl- und Migrationspolitik verstärkt werden und der EU-Haushalt diesbezüglich ein klares Engagement demonstrieren sollte, einschließlich eines angemessenen Beitrags der Mitgliedstaaten;

55. verweist auf die enge Marge in dieser Rubrik, die wenig Spielraum für Reaktionen auf unvorhergesehene Ereignisse lässt;

Rubrik 4

56. bedauert die Kürzungen des Rates in Rubrik 4 (-0,21 % bei den Mitteln für Verpflichtungen und -2,5 % bei den Mitteln für Zahlungen), obwohl diese Rubrik bereits zu den am stärksten von der im Haushaltsentwurf vorgenommenen Kürzung der Mittel gegenüber 2013 gehörte (-12,5 % bei den Mitteln für Verpflichtungen und -8,2 % bei den Mitteln für Zahlungen); betont erneut, dass sich aus Rubrik 4, obwohl sie weniger als 6 % des gesamten Unionshaushalts ausmacht, das Engagement der EU im Ausland ablesen lässt;

57. betrachtet es in diesem Zusammenhang als äußerst wichtig, die Zusammenarbeit auszuweiten, die Koordinierung zu intensivieren und Synergien mit den Programmen und Projekten der Mitgliedstaaten in Drittländern zu entwickeln, um die Wirksamkeit des auswärtigen Handelns der EU zu verbessern und die gegenwärtigen Haushaltszwänge zu meistern;

58. hält die vom Rat an für das Parlament vorrangigen Haushaltslinien vorgenommenen Kürzungen für inakzeptabel und schlägt vor, die Mittel des Haushaltsentwurfs bei den vom Rat gekürzten Haushaltslinien wieder einzusetzen und bei den Mitteln für Verpflichtungen für einige für die Außenbeziehungen der EU strategisch wichtige Haushaltslinien sogar über die Mittelansätze des Haushaltsentwurfs hinauszugehen und diese auf insgesamt 233 Mio. EUR aufzustocken (humanitäre Hilfe, Europäisches Nachbarinstrument, Instrument für Entwicklungszusammenarbeit, Instrument für Heranführungshilfe, Stabilitätsinstrument und Europäisches Instrument für Demokratie und Menschenrechte); fordert in diesem Zusammenhang eine Aufstockung der Mittel für vom Instrument für Entwicklungszusammenarbeit abgedeckte geografische und thematische Bereiche, um der Erreichung der Millennium-Entwicklungsziele näher zu kommen;

59. vertritt die Ansicht, dass zur erfolgreichen Umsetzung der Europäischen Nachbarschaftspolitik für eine stärkere Unterstützung der Partnerländer gesorgt werden muss, die sich für den Aufbau demokratischer Gesellschaften und die Durchführung von Reformen einsetzen; trägt der anhaltend schwierigen politischen Lage in einigen der Partnerländer Rechnung; vertritt die Auffassung, dass auch die Förderung vertrauensbildender Maßnahmen und weiterer Maßnahmen, die zur Sicherheit und zur Verhütung und Beilegung von Konflikten beitragen, stärker unterstützt werden muss;

60. erinnert an die Bedeutung der Transparenz als wesentlichem Haushaltsgrundsatz; fordert daher eine Aufgliederung der Haushaltslinie für Sonderbeauftragte der Europäischen Union, um einen besseren Überblick über die Mittel für die einzelnen EU-Sonderbeauftragten zu ermöglichen; schlägt vor, die Mittel der Haushaltslinien für EU-Sonderbeauftragte vollumfänglich auf den Haushalt für den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) zu übertragen;

61. ist nicht mit dem Vorschlag der Kommission einverstanden, die geografischen und thematischen Linien in eine Linie für Armutsminderung und nachhaltige Entwicklung und eine weitere für Governance-Fragen aufzugliedern, da bei diesem neuen Eingliederungsplan nicht zwischen Zielen und Mitteln in der Entwicklungspolitik unterschieden wird; schlägt deshalb einen überarbeiteten Eingliederungsplan vor, der die Notwendigkeiten der Entwicklungspolitik besser widerspiegelt;

62. schlägt vor, das Flexibilitätsinstrument im Umfang von 50 Mio. EUR in Anspruch zu nehmen, damit der tatsächliche Mittelbedarf für den Beitrag der Union zum Nahost-Friedensprozess finanziert werden kann; bekräftigt daher seine Unterstützung einer langfristigen Planung und ausreichenden Finanzierung der Unterstützung des Hilfswerks der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge und den Friedensprozess; schlägt vor, die 50 Mio. EUR an zusätzlichen Mitteln in die Reserve einzustellen, bis die Kommission eine Bewertung der ordnungsgemäßen Verwaltung der Hilfsmittel durch die palästinensischen Behörden und die zur Korruptionsbekämpfung ergriffenen Maßnahmen vorgenommen hat; unterstreicht, dass das UNRWA unbedingt mit den notwendigen Mitteln ausgestattet werden muss, um die wesentlichen Aufgaben erfüllen zu können, für die es ein Mandat der Generalversammlung der vereinten Nationen erhalten hat, und um angesichts der instabilen Lage in der Region für die Sicherheit und die Sicherung der Existenzgrundlage von Flüchtlingen Sorge zu tragen;

63. vertritt die Auffassung, dass die Politik der direkten Budgethilfen aus Gründen der Transparenz und der Wirksamkeit der Hilfe kritisch bewertet und die Intensität der Prüfungen verbessert werden sollte; unterstreicht, dass die EU bei Betrug und Missbrauch die Finanzhilfen einstellen sollte;

64. fordert eine Aufstockung der Mittel für Verpflichtungen für die Soforthilfereserve (+147 Mio. EUR), um zu vermeiden, dass die erneut Kommission in eine Lage gerät, in der sie nicht rechtzeitig auf auftauchende humanitäre Krisen reagieren kann;

Rubrik 5

65. ist überrascht über die Kürzungen des Rates in Rubrik 5 im Umfang von insgesamt 153,283 Mio. EUR bei den Mitteln für Verpflichtungen und für Zahlungen (-1,8 % im Vergleich zum Haushaltsentwurf) zur Kenntnis, wobei die stärksten Kürzungen bei den Ruhegehältern und den Europäischen Schulen (-5,2 Mio. EUR, -3,2 %) und bei den Ausgaben für Beamte und Bedienstete auf Zeit in den Politikbereichen (-69,7 Mio. EUR bzw. -3,5 %) vorgenommen wurden;

66. weist darauf hin, dass die Kommission in ihrem Haushaltsentwurf die durch das neue Beamtenstatut und die von den Organen vereinbarte Verringerung der Planstellenzahl um 1 % erzielten Einsparungen bereits weitgehend berücksichtigt hat;

67. hält die vom Rat vorgenommenen zusätzlichen Kürzungen bei den Verwaltungsausgaben für ungerechtfertigt, da dadurch die statutarischen und vertraglichen Verpflichtungen und die neuen Zuständigkeiten und Aufgaben der Union missachtet werden; stellt fest, dass der Unionshaushalt durch eine „Nichtberücksichtigung der Beträge für die Anpassung der Dienstbezüge für 2011 und 2012“ noch weiter ins Ungleichgewicht geraten könnte;

68. stellt insbesondere fest, dass für den Fall, dass der Gerichtshof der Europäischen Union 2014 hinsichtlich der angefochtenen Anpassung der Ruhegehälter und Dienstbezüge zum 1. Juli 2012 im Sinne der Kommission entscheidet, kein ausreichender Spielraum unter der Obergrenze von Rubrik 5 verbliebe, um mit dieser unvorhergesehenen Situation fertig zu werden; stellt daher fest, dass der Rat dem von ihm bei der Festlegung seines Standpunkts selbst gesteckten Ziel nicht gerecht wird;

69. setzt daher bei allen Haushaltslinien für Verwaltungs- und Unterstützungsausgaben und sämtlichen vom Rat in Rubrik 5 gekürzten Linien die Mittel des Haushaltsentwurfs wieder ein, außer in der Haushaltslinie „Gehälter und Zulagen“ in Einzelplan III, die um 1,2 Mio. EUR gekürzt wird, um den Beitrag der Europäischen Chemikalienagentur zur Finanzierung der Europäischen Schulen vom Typ II aufzubringen;

70. beschließt, einige Mittel in die Reserve einzustellen, bis von der Kommission geeignete Informationen bezüglich der dezentralen Gemeinschaftseinrichtungen und der Management-Berichte über die Außenhilfe eingehen;

71. teilt die Haushaltslinie für die Ausgaben von OLAF für Beamte und Bedienstete auf Zeit auf, um dem breiteren Mandat und der größeren Unabhängigkeit des Sekretariats des OLAF-Überwachungsausschusses, wie in der neuen OLAF-Verordnung vorgesehen, Rechnung zu tragen;

Agenturen

72. stimmt der Kommission generell in ihren Einschätzungen des Mittelbedarfs der Agenturen zu; stellt fest, dass die Kommission die anfänglichen Forderungen der meisten Agenturen bereits erheblich gedämpft hat;

73. vertritt daher die Ansicht, dass durch alle weiteren vom Rat vorgeschlagenen Kürzungen das ordnungsgemäße Funktionieren der Agenturen gefährdet würde und dass die Agenturen die Aufgaben, mit denen sie von der Legislativbehörde betraut wurden, nicht würden erfüllen können; lehnt die horizontalen Kürzungen des Rates bei den Mitteln für die Agenturen ab, deren Bedarf von Fall zu Fall beurteilt werden muss;

74. kann jedoch das Vorgehen der Kommission hinsichtlich des Personals nicht akzeptieren, wonach die Stellenpläne der Agenturen nicht nur um 1 % auf der Grundlage der politischen Einigung über den MFR, die für sämtliche Organe und Einrichtungen gilt, gekürzt werden sollen, sondern zusätzlich 1 % der Stellen in einen „Planstellenpool zur Personalumschichtung“ fließen soll;

75. betont, dass die vereinbarten Personalkürzungen auf dem Personalbestand und den Aufgaben zum Referenzdatum 31. Dezember 2012 beruhen und dass für alle neuen Aufgaben der bestehenden Agenturen oder für die Einrichtung neuer Agenturen zusätzliche Mittel vorgesehen werden müssen;

76. ändert daher die Stellenpläne der meisten Agenturen dergestalt ab, dass die vereinbarte Kürzung um 1 % konkret umgesetzt wird; verfährt jedoch nicht so für die Agenturen, die bei ihren ursprünglichen Forderungen bereits die Kürzung um 1 + 1 % berücksichtigt haben; bekräftigt jedoch, dass der zusätzliche Beitrag von 1 % für den Haushaltsplan 2015 berücksichtigt werden muss, damit alle Agenturen gleich behandelt werden;

77. hebt hervor, dass den Europäischen Finanzaufsichtsbehörden bereits zusätzliche Aufgaben übertragen worden sind sowie zukünftige, in den noch zu vereinbarenden Legislativvorschlägen vorgesehene Aufgaben übertragen werden und die Haushaltsmittel entsprechend aufgestockt werden müssen, damit diese Behörden ihren Aufsichtspflichten in zufriedenstellender Art und Weise nachkommen können; weist darauf hin, dass für die Europäischen Finanzaufsichtsbehörden eigene Haushaltslinien vorgesehen werden müssen, damit sie von den nationalen Mitgliedsbehörden finanziell unabhängig sind;

78. beschließt, die Haushaltsmittel der drei Finanzaufsichtsbehörden für 2014 aufzustocken; vertritt die Auffassung, dass diese Mittel den zur Erfüllung der geforderten Aufgaben erforderlichen Bedarf widerspiegeln sollten, da mehr Verordnungen, Beschlüsse und Richtlinien angenommen wurden bzw. werden, um die derzeitige Finanz- und Wirtschaftskrise zu überwinden, die eng mit der Stabilität des Finanzsektors verbunden ist;

79. beschließt, auch die Mittel für die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs und für eine Reihe von Agenturen in Rubrik 3 aufzustocken, da sie mit zusätzlichen Aufgaben betraut wurden (Frontex, Europol, Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht, Europäische Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen und Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen); stockt die Mittel der Europäischen Arzneimittelagentur auf, da die Kommission in ihrem Haushaltsentwurf die zweckgebundenen Einnahmen berücksichtigt hatte, was sie für hauptsächlich gebührenfinanzierte Agenturen eigentlich nicht tun sollte; stellt mit Blick auf das mögliche Inkrafttreten des 4. Eisenbahnpakets zusätzliche Mittel für die Europäische Eisenbahnagentur in die Reserve ein;

80. fordert die Kommission auf, ihre Bemühungen zu intensivieren, um zusammen mit denjenigen Mitgliedstaaten, die die größten Vorbehalte zu hegen scheinen, die Agenturen zu ermitteln, die entweder fusioniert werden könnten oder deren Sitz verlagert werden könnte, um Gebäude oder bestimmte Verwaltungsfunktionen gemeinsam zu nutzen;

81. erwartet von der Kommission ferner die Vorlage eines neuen Finanzbogens, wenn ein Legislativverfahren über die Ausweitung des Mandats einer Agentur von Parlament und Rat abgeschlossen wurde; ist sich dessen bewusst, dass eine solche Ausweitung zusätzliche Mittel erforderlich machen könnte, die von den beiden Organen vereinbart werden müssten;

Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen

82. beschließt nach eingehender Prüfung der eingereichten Pilotprojekte und vorbereitenden Maßnahmen – mit Blick auf die Erfolgsraten laufender Projekte und Maßnahmen und mit Ausnahme von bereits durch bestehende Rechtsgrundlagen abgedeckten Initiativen sowie unter umfassender Berücksichtigung der Bewertung der Durchführbarkeit der Projekte durch die Kommission –, auch angesichts der begrenzten verfügbaren Spielräume die Verabschiedung eines Kompromisspakets einer begrenzten Anzahl von Pilotprojekten und vorbereitenden Maßnahmen;

Andere Einzelpläne

83. vertritt die Ansicht, dass der Haushalt jedes Unionsorgans wegen dessen spezifischen Aufgabenbereichs und dessen spezifischer Situation individuell betrachtet werden sollte, ohne eine Einheitslösung anzustreben, unter Berücksichtigung des speziellen Entwicklungsstandes, der operativen Aufgaben, der Managementziele, des Personalbedarfs und der Gebäudepolitik jedes Organs;

84. vertritt weiter die Ansicht, dass Parlament und Rat zwar sämtliche möglichen Einsparungen und Effizienzgewinne aus einer ständigen Neubewertung laufender und neuer Aufgaben fördern, jedoch auch ausreichende Mittelansätze festlegen sollten, um ein reibungsloses Funktionieren der Organe, die Einhaltung interner und externer rechtlicher Verpflichtungen sowie das Vorhandensein eines hochprofessionellen öffentlichen Dienstes für die Unionsbürger sicherzustellen;

85. ist besorgt darüber, dass der Rat im Haushaltsplan 2014 die Anpassungen der Dienstbezüge des Personals für 2011 und 2012 um 1,7 % in denjenigen Organen gekürzt hat, die insbesondere mit Blick auf das anstehende Urteil des Gerichtshofs die jährlichen Auswirkungen dieser Anpassungen in ihren Haushaltsvoranschlägen berücksichtigt hatten; setzt diese Ausgaben als Maßnahme der wirtschaftlichen und umsichtigen Haushaltsführung im Haushaltsplan 2014 wieder ein; ist ferner besorgt über den zunehmenden Rückstand an Tilgungs- und Zinszahlungen, für den die Organe aufzukommen hätten, und stellt fest, dass der Rat keinerlei Mittel als Vorsichtsmaßnahme vorgesehen hat;

86. ist daher zutiefst besorgt darüber, dass es in Rubrik 5 und im Rahmen der Teilobergrenze für Verwaltungsausgaben praktisch keine Marge für die Mittel für Zahlungen und eine unzureichende Marge für die Mittel für Verpflichtungen gibt; erinnert daran, dass nach Artikel 203 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 Verwaltungsmittel nicht getrennte Mittel sind und dass daher die niedrigere der beiden Obergrenzen entscheidend ist; betont erneut, dass zusätzliche Zahlungsermächtigungen erforderlich sein könnten, um noch ausstehende Anpassungen der Dienstbezüge abzudecken, und warnt davor, dass es auch bei den Mitteln für Verpflichtungen ein Problem mit der Marge geben könnte;

87. fordert einen Berichtigungshaushaltsplan, um die Rückstände und die entsprechenden Anpassungen der Dienstbezüge abzudecken, falls der Gerichtshof im Sinne der nach dem Beamtenstatut vorgeschriebenen Anpassung der Dienstbezüge entscheiden sollte; stellt fest, dass sich im Zuge der Annahme des Beamtenstatuts zusätzliche geringfügige Einsparungen ergeben haben, die im Haushaltsentwurf noch nicht berücksichtigt wurden; erwartet den Vorschlag der Kommission für das Berichtigungsschreiben Nr. 2/2014 mit genauen Details; fordert eine Neuverwendung dieser Einsparungen aus dem Beamtenstatut für die anstehenden Rückstände, falls der Gerichtshof zugunsten der Anpassung der Dienstbezüge entscheiden sollte; fordert die Kommission auf, dem Parlament und dem Rat das Berichtigungsschreiben Nr. 2/2014 rechtzeitig zuzusenden, damit sich der Inhalt des Schreibens im Haushaltsverfahren 2014 niederschlägt;

88. begrüßt die Bemühungen der Organe, wo immer möglich Einsparungen zu erzielen, ohne die Qualität ihrer Dienste zu gefährden; begrüßt die zunehmende interinstitutionelle Zusammenarbeit wie bei den laufenden Verhandlungen zwischen dem Parlament, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen zur Stärkung ihrer politischen Verbindungen, zur Erzielung von Effizienzgewinnen und zur Förderung der Mobilität des Personals, um die Hauptaufgaben der jeweiligen Organe zu unterstützen;

Einzelplan I – Europäisches Parlament

Allgemeiner Rahmen

89. erinnert daran, dass es bei der Annahme seines Haushaltsvoranschlags für 2014[7] darauf bestand, dass eine Politik der strengen Haushaltsverantwortung und -kontrolle sowie der Selbstbeschränkung verfolgt werden muss und dass weitere Anstrengungen unternommen werden müssen, um Änderungen, Einsparungen und Strukturreformen mit dem Ziel zu erreichen, die Erhöhung des Haushaltsvolumens näher an der Inflationsrate zu halten;

90. betont, dass das Europäische Parlament und der Rat zur Erzielung langfristiger Einsparungen im EU-Haushalt sich mit dem Erfordernis eines Fahrplans für einen einzigen Sitz befassen müssen, wie in früheren Entschließungen erklärt wurde, etwa in den Entschließungen vom 23. Oktober 2012 zum Standpunkt des Rates zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2013 – alle Einzelpläne[8] und vom 6. Februar 2013 zu den Leitlinien für den Haushaltsplan 2014 - sämtliche Einzelpläne ohne den Einzelplan Kommission[9] sowie in seinem Beschluss vom 10. Mai 2012 betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010, Einzelplan I – Europäisches Parlament[10];

91. begrüßt die in der Vermittlungssitzung vom 24. September 2013 zwischen dem Präsidium und dem Haushaltsausschuss erzielte Vereinbarung; weist darauf hin, dass sich der Gesamtumfang seines Haushaltsplans 2014 auf 1 783 976 098 EUR beläuft, was eine Nettokürzung von 29 168 108 EUR im Vergleich zum Vorentwurf des Haushaltsvoranschlags vom 26. Februar 2013 bedeutet;

92. weist darauf hin, dass das Volumen seines Haushalts für 2014 das von 2013 um 1,9 % übersteigt; stellt fest, dass die Kosten des Beitritts Kroatiens 0,17 % und die einmaligen Kosten des Wechsels der Wahlperiode 2,1 % des Anstiegs ausmachen; unterstreicht, dass trotz der unvermeidlichen Kosten in Verbindung mit dem Wechsel der Wahlperiode nach den Europawahlen 2014 die Verwaltungsausgaben netto um 0,37 % zurückgehen, wobei angesichts der erwarteten Inflationsrate mit einer weiteren Verringerung gerechnet wird;

93. unterstreicht, dass in seinem Haushaltsplan Mittel veranschlagt wurden, um teilweise die anstehenden Anpassungen der Dienstbezüge für 2011 und 2012 im Lichte des erwarteten Urteils des Gerichtshofs zu finanzieren; ist zutiefst besorgt über das Vorgehen des Rates, der weder irgendwelche Mittel in seinem eigenen Haushaltsplan vorsieht, noch die Mittel aufrechterhält, die in den Haushaltsplänen der anderen Organe als Vorsichtsmaßnahme veranschlagt wurden, um die möglichen Auswirkungen des erwarteten Urteils des Gerichtshofs auf den Haushalt teilweise abzudecken; stellt fest, dass die Nettokürzung des Verwaltungshaushalts des Parlaments um 0,37 % im Jahr 2014 noch um 1,3 % schlimmer ausgefallen wäre, wenn es nicht Mittel vorgesehen hätte, um die anstehende Anpassung der Dienstbezüge für 2011 und 2012 für den Fall eines entsprechenden Urteils des Gerichtshofs finanzieren zu können;

94. billigt folgende Anpassungen des Haushaltsvoranschlags:

     –   Einbeziehung der Auswirkungen der Annahme des neuen Beamtenstatuts und der damit verbundenen Veränderungen des Stellenplans;

     –   Berücksichtigung der Einsparungen infolge der Nutzung des GEOS-Gebäudes anstelle des PRES-Gebäudes in Luxemburg;

     –   Kürzung der Mittel für das Haus der Europäischen Geschichte aufgrund des Beitrags der Kommission zu den Betriebskosten sowie interner Einsparungen;

     –   Berücksichtigung der Einsparungen infolge der konkreten Umsetzung des „papierlosen Parlaments“;

     –   Überführung der Verwaltung der Versorgungsbezüge der Mitglieder nach dem Abgeordnetenstatut – wie für die Ruhegehälter der Beamten – auf die spezifische Haushaltslinie in Einzelplan III;

     –   Ausstattung der neuen GD Wissenschaftlicher Dienst mit personellen und finanziellen Ressourcen im Anschluss an den erfolgreichen Abschluss der Kooperationsvereinbarung mit den beiden Ausschüssen (Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss und Ausschuss der Regionen);

Gemeinsame Arbeitsgruppe

95. begrüßt die Fortführung der gemeinsamen Arbeitsgruppe Präsidium – Haushaltsausschuss zum Haushaltsplan des Europäischen Parlaments, die sich im Reformprozess als eine nützliche Plattform für Diskussionen und die Ermittlung möglicher Effizienzreserven erwiesen hat, um notwendige Investitionen zur Verbesserung der Effizienz des Parlaments auszugleichen;

96. erinnert an die vergangenen Erfolge der Arbeitsgruppe bei der Ermittlung von Strategien zur Erzielung von Einsparungen bei den Reisekosten der Mitglieder;

97. vertritt die Ansicht, dass die in den Beratungen der Arbeitsgruppe eingeleiteten Reformen, wie die interinstitutionelle Zusammenarbeit mit dem Ausschuss der Regionen und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, Maßnahmen zur Verwirklichung eines „papierlosen Parlaments“ und von „e-Meetings“, eine effizientere Gestaltung der Arbeitsmethoden des Parlaments sowie die Auslagerung von Zahlungen und die Einführung einer neuen Software für die Personalverwaltung, fortgeführt werden sollten, um tatsächliche Effizienzgewinne zu erzielen und Ressourcen freizumachen, um die unabhängige wissenschaftliche Beratung der Mitglieder zu verbessern und die Kontrollkapazitäten des Parlaments zu stärken;

Reform des Beamtenstatuts

98. stellt fest, dass zu den von Parlament und Rat im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens vereinbarten Änderungen des Beamtenstatuts auch eine neue Methode der Indexierung der Dienstbezüge des Personals gehören, und dass unter anderem ein Einfrieren der Anpassung der Dienstbezüge für alle Organe, einschließlich des Parlaments, in den Jahren 2013 und 2014 festgelegt wurde, was Einsparungen in Höhe von 14,5 Mio. EUR im Haushaltsplan des Parlaments für 2014 bringt;

99. trägt darüber hinaus der Tatsache Rechnung, dass weitere Reformen des Beamtenstatuts wie die Änderung der Regelung für die jährlichen Reisekosten der Beamten Einsparungen in Höhe von 2,8 Mio. EUR bringen, zusätzlich zu den Einsparungen in Höhe von 0,8 Mio. EUR, die sich aus den Anpassungen der Laufbahnentwicklung der Mitarbeiter und dem Rhythmus der Beförderungen sowie der Schaffung einer neuen Funktionsgruppe SC ergeben;

100.    stellt fest, dass der Vorschlag der Kommission, den Gesamtpersonalbestand um jährlich 1 % zu verringern, im Parlament zum Wegfall von 67 Planstellen im Stellenplan 2014 führen wird; nimmt den Vermerk des Generalsekretärs vom 2. September 2013 zur Kenntnis, in dem der Generalsekretär das Gleichgewicht zwischen politischer und administrativer Unterstützung für die Mitglieder unangetastet lässt; stellt fest, dass die Fraktionen ihre personellen Ressourcen seit 2012 eingefroren haben und dass ihr Bedarf in den beiden vorangegangenen Haushaltsjahren nur teilweise gedeckt wurde; besteht darauf, dass der Gesamtumfang des Personals in den Fraktionen 2014 und den Jahren danach nicht geringer ist als derzeit;

101.    wiederholt seine in der Entschließung vom 17. April 2013 zum Ausdruck gebrachte Forderung, dem Haushaltsausschuss einen Fahrplan für die Durchführung des überarbeiteten Beamtenstatuts vorzulegen, nachdem die Verhandlungen zwischen Parlament und Rat mit einer Einigung über die Reform des Beamtenstatuts abgeschlossen wurden;

Zusammenarbeit mit den Beratenden Ausschüssen

102.    begrüßt die laufenden Verhandlungen und fordert das Parlament sowie den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen auf, eine Vereinbarung über interinstitutionelle Zusammenarbeit mit Blick auf eine engere Zusammenarbeit abzuschließen;

103.    betont, dass die erwarteten Änderungen an den Stellenplänen des Parlaments, des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses und des Ausschusses der Regionen in Verbindung mit der derzeit ausgehandelten Vereinbarung über interinstitutionelle Zusammenarbeit in direktem Zusammenhang mit dem endgültigen Abschluss der politischen Einigung stehen und daher davon abhängen; vertritt die Ansicht, dass das Ergebnis dieser Zusammenarbeit eine schrittweise Versetzung qualifizierter Mitarbeiter der Übersetzungsdienste der Ausschüsse in die neue GD Wissenschaftlicher Dienst sein kann (einschließlich der entsprechenden Aufstockung ihres Stellenplans), wobei bis zu 80 Mitarbeiter auf freiwilliger Basis versetzt würden und dementsprechend eine bestimmte Anzahl von Planstellen in den Stellenplänen der Ausschüsse in dem Jahr nach der Versetzung der Mitarbeiter gestrichen würde;

Rückstellung für unvorhergesehene Ausgaben

104.    beschließt, in der Haushaltslinie für die Dienstbezüge des Personals des Parlaments zusätzlich 0,7 Mio. EUR zu veranschlagen, und gleichzeitig einen entsprechenden Betrag der Mittel der Haushaltslinien für die Gehälter des Personals der Ausschüsse in die Reserve einzustellen, bis Fortschritte bei der Versetzung des Personals erzielt wurden, da zum Zeitpunkt des jährlichen Haushaltsverfahrens 2014 weder mit ausreichender Genauigkeit festgestellt werden kann, wann mit dieser Versetzung begonnen wird, noch wie schnell sie vonstattengehen wird; geht davon aus, dass erforderlichenfalls letztlich bis zu 3,3 Mio. EUR aus den Rückstellungen für unvorhergesehene Ausgaben auf die Haushaltslinie für die Gehälter übertragen werden könnten, falls sein zuständiger Ausschuss dies beschließt; erwartet, dass die beiden beratenden Ausschüsse in ihren eigenen Haushaltsplänen nach Maßgabe der Fortschritte der Versetzungen und der politischen Einigung mit dem Parlament Mittelkürzungen in angemessenem Umfang vornehmen;

Überführung der Versorgungsbezüge der Mitglieder

105.    ist davon überzeugt, dass die Verwaltung der Versorgungsbezüge ehemaliger Mitglieder nicht zu den alltäglichen operativen Aufgaben des Parlaments gehört und dass sich durch den potenziellen Anstieg der Ausgaben für Versorgungsbezüge die Transparenz des Haushaltsplans verringert; unterstützt daher die Überführung der Verwaltung der drei unter das Abgeordnetenstatut fallenden Arten der Altersversorgung – Ruhegehälter, Ruhegehälter wegen Dienstunfähigkeit und Hinterbliebenenversorgung – auf Einzelplan III des Unionshaushalts, während die Mitglieder weiterhin in ihre Altersversorgung betreffenden Fragen beraten werden sollen; weist darauf hin, dass die Konzentration der Verwaltung der Ruhegehälter in einem Organ zu einer Effizienzsteigerung führt;

106.    stellt fest, dass eine schlüssige Strategie für die Veröffentlichung von Informationen über die Europawahlen 2014 erforderlich ist; unterstützt daher die Förderung einer hohen Wahlbeteiligung bei den Europawahlen 2014, die Veröffentlichung von Informationen über den Wahltermin und die Sensibilisierung der Unionsbürger, indem sie in allen Sprachen der Union über ihr Wahlrecht sowie darüber informiert werden, wie sich die Union auf ihr Alltagsleben auswirkt; vertritt die Ansicht, dass eine Ex-post-Bewertung der Kommunikationsstrategie für die Wahlen 2009 und 2014 vorgenommen werden sollte;

Zusätzliche Einsparungen

107.    vertritt die Ansicht, dass in der jetzigen Zeit der Sparzwänge alles unternommen werden muss, um die Haushalte der einzelnen Institutionen auf mögliche Einsparungen hin zu überprüfen, indem mehr Verfahren eingeführt werden, unter denen die Qualität der Arbeit der Mitglieder nicht leidet; verweist darauf, dass zu den sichtbaren Ausprägungen der Selbstbeschränkung etwa gehört, dass die Dienstreisegelder des Personals seit 2007 nicht indexiert wurden und dass sämtliche Zulagen der Mitglieder bis zum Ende der laufenden Wahlperiode auf dem Stand von 2011 eingefroren wurden; begrüßt darüber hinaus das Einfrieren sämtlicher Zulagen der Mitglieder bis Ende 2014;

108.    beschließt in diesem Geiste, die Ausgaben des Parlaments gegenüber dem Haushaltsentwurf für das Jahr 2014 um 9 658 000 EUR zu kürzen;

109.    kürzt im Sinne der Selbstbeschränkung die Mittel für die Delegationen und somit die Gesamtzahl der Delegationsreisen der Mitglieder in einem Ausmaß, das noch über die in den letzten beiden Jahren beschlossenen und vollzogenen Kürzungen hinausgeht;

Einzelpläne IX bis X

110.    zollt allen anderen Organen Lob für die Einsparungen und Effizienzgewinne, die sie in ihren Haushaltsentwürfen bereits verwirklicht haben; setzt die Mittel für die Anpassung der Dienstbezüge für 2011 und 2012 angesichts des bevorstehenden Urteils des Gerichtshofs in dieser Sache im Einklang mit dem Grundsatz der umsichtigen und wirtschaftlichen Haushaltsführung wieder ein;

Einzelplan IV – Gerichtshof

111.    setzt den Pauschalabschlag wieder auf 3 % fest und veranschlagt wieder Mittel in Höhe von 1,43 Mio. EUR, damit der Gerichtshof seinen Stellenplan voll ausschöpfen kann und sichergestellt ist, dass er seine ständig steigende Arbeitsbelastung in angemessener Weise bewältigen kann;

112.    stockt die Mittel der Haushaltslinien für die Dienstbezüge des Personals des Gerichtshofs über die im Haushaltsentwurf veranschlagten Beträge hinaus auf, um den Anpassungen der Dienstbezüge des Personals für 2011 und 2012 Rechnung zu tragen, die im Haushaltsvoranschlag des Gerichtshofs ursprünglich nicht berücksichtigt waren;

Einzelplan V – Rechnungshof

113.    stellt hinsichtlich der Beträge für die Anpassungen der Dienstbezüge des Personals für 2011 und 2012, die Auswirkungen auf den Haushaltsplan 2014 haben, insbesondere im Licht des anstehenden Urteils des Gerichtshofs in dieser Sache die Mittelansätze des Haushaltsentwurfs wieder her, die der Rat in seiner Lesung des Haushaltsplans gestrichen hatte;

114.    bringt seine besondere Zufriedenheit darüber zum Ausdruck, dass der Rechnungshof Sparsamkeit walten ließ und in seinem Haushaltsentwurf interne Effizienzreserven mobilisiert hat;

Einzelplan VI – Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

115.    stellt hinsichtlich der Beträge für die Anpassungen der Dienstbezüge des Personals für 2011 und 2012, die Auswirkungen auf den Haushaltsplan 2014 haben, insbesondere im Licht des anstehenden Urteils des Gerichtshofs in dieser Sache die Mittelansätze des Haushaltsentwurfs wieder her, die der Rat in seiner Lesung des Haushaltsplans gestrichen hatte;

116.    begrüßt die laufenden Verhandlungen zwischen dem Parlament und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss über eine Kooperationsvereinbarung und unterstützt ihren erfolgreichen Abschluss; stellt bis zur Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung mit dem Parlament und der möglichen schrittweisen Versetzung von bis zu 48 Mitarbeitern einen Teil der Mittel für Dienstbezüge in die Reserve ein, mit einem Vermerk im Stellenplan, dass diese Planstellen, falls die endgültige Vereinbarung zum Abschluss gebracht wird, in dem Jahr nach Abschluss der Versetzung der Mitarbeiter gestrichen werden;

Einzelplan VII – Ausschuss der Regionen

117.    stellt hinsichtlich der Beträge für die Anpassungen der Dienstbezüge des Personals für 2011 und 2012, die Auswirkungen auf den Haushaltsplan 2014 haben, insbesondere im Licht des anstehenden Urteils des Gerichtshofs in dieser Sache die Mittelansätze des Haushaltsentwurfs wieder her, die der Rat in seiner Lesung des Haushaltsplans gestrichen hatte;

118.    begrüßt die laufenden Verhandlungen zwischen dem Parlament und dem Ausschuss der Regionen über eine Kooperationsvereinbarung und ruft dazu auf, sie zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen; stellt bis zur Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung mit dem Parlament und der möglichen schrittweisen Versetzung von bis zu 32 Mitarbeitern einen Teil der Mittel für Dienstbezüge in die Reserve ein, mit einem Vermerk im Stellenplan, dass diese Planstellen, falls die endgültige Vereinbarung zum Abschluss gebracht wird, in dem Jahr nach Abschluss der Versetzung der Mitarbeiter gestrichen werden;

119.    stellt die Mittelansätze der Haushaltslinien für die Reisen von Mitgliedern wieder her, um sicherzustellen, dass der Umfang der politischen Tätigkeiten nicht geschmälert wird;

120.    stellt fest, dass die Fraktion der Europäischen Konservative und Reformisten (ECR) eine neue Fraktion im Ausschuss der Regionen eingerichtet hat; verweist darauf, dass jede Fraktion nach Maßgabe ihrer Größe administrative Unterstützung erhalten sollte, um ihre Teilnahme an den politischen Tätigkeiten des Ausschusses zu erleichtern;

Einzelplan VIII – Europäischer Bürgerbeauftragter

121.    stellt hinsichtlich der Beträge für die Anpassungen der Dienstbezüge des Personals für 2011 und 2012, die Auswirkungen auf den Haushaltsplan 2014 haben, insbesondere im Licht des anstehenden Urteils des Gerichtshofs in dieser Sache die Mittelansätze des Haushaltsentwurfs wieder her, die der Rat in seiner Lesung des Haushaltsplans gestrichen hatte;

122.    hält die Maßnahme des Europäischen Bürgerbeauftragten für gerechtfertigt, angesichts des verhältnismäßig geringen Umfangs des Organs die Personalkürzungen um 5 % nach eigenem Ermessen auf fünf Jahre zu verteilen;

Einzelplan IX – Europäischer Datenschutzbeauftragter

123.    stellt hinsichtlich der Beträge für die Anpassungen der Dienstbezüge des Personals für 2011 und 2012, die Auswirkungen auf den Haushaltsplan 2014 haben, insbesondere im Licht des anstehenden Urteils des Gerichtshofs in dieser Sache die Mittelansätze des Haushaltsentwurfs wieder her, die der Rat in seiner Lesung des Haushaltsplans gestrichen hatte;

124.    hält die Maßnahme des Europäischen Datenschutzbeauftragten für gerechtfertigt, angesichts des verhältnismäßig geringen Umfangs des Organs die Personalkürzungen um 5 % nach eigenem Ermessen auf fünf Jahre zu verteilen;

Einzelplan X – Europäischer Auswärtiger Dienst

125.    stellt hinsichtlich der Beträge für die Anpassungen der Dienstbezüge des Personals für 2011 und 2012, die Auswirkungen auf den Haushaltsplan 2014 haben, insbesondere im Licht des anstehenden Urteils des Gerichtshofs in dieser Sache die Mittelansätze des Haushaltsentwurfs wieder her, die der Rat in seiner Lesung des Haushaltsplans gestrichen hatte;

126.    setzt den Pauschalabschlag wieder auf 5,3 % in der Zentrale (indem Mittel in Höhe von ungefähr 0,4 Mio. EUR wiedereingesetzt werden) sowie auf 2,7 % in den Delegationen (0,5 Mio. EUR) fest, um den Fortschritten bei den Einstellungen zur Deckung des operativen Bedarfs Rechnung zu tragen;

127.    stockt die Mittel für Sicherheit um 5,4 Mio. EUR für sichere IT-Systeme und -Netze und um 0,6 Mio. EUR für Vertragsbedienstete auf;

128.    würdigt die Bestrebungen des EAD, der Forderung des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten des Europäischen Parlaments nachzukommen, die Sonderbeauftragten der Europäischen Union und ihr Personal in den Haushaltsplan und die institutionelle Struktur des EAD einzubeziehen; stellt fest, dass eine Kompromisslösung zusammen mit Kommission und Rat gefunden werden muss, damit der Transfer personeller und finanzieller Ressourcen vom Kommissionshaushalt auf den Haushalt des EAD möglich wird, und dass außerdem eine geeignete Rechtsgrundlage angenommen werden muss; schlägt eine Aufstockung der Haushaltsmittel und des Stellenplans des EAD vor;

o

o o

129.    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den anderen betroffenen Organen und den betroffenen Einrichtungen sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

ANLAGE

GEMEINSAME ERKLÄRUNG

Daten bezüglich des Haushaltsverfahrens und der Modalitäten hinsichtlich der Arbeitsweise des Vermittlungsausschusses 2013

A.     Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission einigen sich auf die folgenden Haupttermine für das Haushaltsverfahren im Jahr 2014:

1.      Der Rat bemüht sich, bis zum 11. September 2013 seinen Standpunkt festzulegen und diesen dem Europäischen Parlament zu übermitteln, um eine rechtzeitige Einigung mit dem Europäischen Parlament zu ermöglichen.

2.      Der Haushaltsausschuss des Europäischen Parlaments wird bis spätestens Kalenderwoche 41 (Anfang Oktober) über Änderungen bezüglich des Standpunkts des Rates abstimmen.

3.      Vor der Lesung des Europäischen Parlaments wird am Nachmittag des 16. Oktober 2013 ein Trilog-Treffen einberufen.

4.      Das Plenum des Europäischen Parlaments schließt seine Lesung mit der Abstimmung in der 43. Woche ab.

5.      Die Vermittlungsphase beginnt am 24. Oktober 2013. Im Einklang mit den Bestimmungen von Artikel 314 Absatz 4 Buchstabe c AEUV wird für die Dauer der Vermittlung eine Frist bis zum 13. November 2013 gesetzt.

6.      Der Vermittlungsausschuss tritt am Nachmittag des 4. November 2013 am Sitz des Europäischen Parlaments und am 11. November 2013 am Sitz des Rates zusammen; die Tagungen des Vermittlungsausschusses werden durch einen oder mehrere Triloge vorbereitet. Ein Trilog-Treffen ist für den Vormittag des 7. November 2013 angesetzt. Zusätzliche Trilog-Treffen können während der 21-tägigen Vermittlungsphase einberufen werden.

B.      Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission einigen sich auf die in der Anlage enthaltenen Modalitäten für die Arbeitsweise des Vermittlungsausschusses, die gelten, bis die neue Interinstitutionelle Vereinbarung (IIV) in Kraft tritt.

ANLAGE

Modalitäten hinsichtlich der Arbeitsweise des Vermittlungsausschusses 2013

1.      Verabschiedet das Europäische Parlament Abänderungen am Standpunkt des Rates, nimmt der Präsident des Rates auf der gleichen Plenartagung die Meinungsverschiedenheiten zwischen den beiden Organen zur Kenntnis und gibt dem Präsidenten des Europäischen Parlaments seine Zustimmung zur umgehenden Einberufung des Vermittlungsausschusses. Das Schreiben zur Einberufung des Vermittlungsausschusses wird am selben Tag versandt, an dem das Plenum abgestimmt hat; die Vermittlungsfrist beginnt am folgenden Tag. Die Frist von 21 Tagen wird nach der Verordnung (EWG, Euratom) Nr. 1182/71 zur Festlegung der Regeln für die Fristen, Daten und Termine errechnet.

2.      Kann der Rat nicht allen Abänderungen des Europäischen Parlaments zustimmen, so bestätigt er seinen Standpunkt mit einem Schreiben, das vor dem in Abschnitt A Nummer 6 vorgesehenen Termin der ersten Sitzung des Vermittlungsausschusses versendet wird. In diesem Fall geht der Vermittlungsausschuss gemäß den Bedingungen vor, welche in den folgenden Absätzen dargelegt sind.

3.      Dem Vermittlungsausschuss werden gemeinsame Dokumente (Arbeitsunterlagen) zur Verfügung gestellt, die einen Vergleich der verschiedenen Phasen des Haushaltsverfahrens erlauben[1]. Diese Unterlagen enthalten die Zahlen[2] für jede Haushaltslinie, die Gesamtsummen für alle Rubriken des Finanzrahmens sowie ein vergleichendes Dokument mit den Zahlen und Erläuterungen sowie Änderungen zu sämtlichen Haushaltslinien, die technisch als „noch offen“ zu betrachten sind. Diese Dokumente werden entsprechend dem Eingliederungsplan eingestuft.

Den Arbeitsunterlagen für den Vermittlungsausschuss werden ferner weitere Dokumente als Anlage beigefügt[3].

4.      Im Hinblick auf ein Einvernehmen am Ende der Vermittlungsfrist wird der Trilog/werden die Triloge

o den Umfang der Verhandlungen über die zu behandelnden Haushaltsfragen festlegen,

o offene Fragen erörtern, welche in dem vorherigen Punkt hinsichtlich der Erzielung einer Einigung, welcher der Vermittlungsausschuss zustimmen muss, bestimmt sind;

o sich – gegebenenfalls auf der Grundlage von Arbeitsdokumenten oder „Non-Papers“ – mit bestimmten Themen, auch entsprechend den Rubriken des mehrjährigen Finanzrahmens, befassen.

Soweit möglich werden während oder unmittelbar nach jedem Trilog-Treffen vorläufige Schlussfolgerungen gezogen; gleichzeitig wird die Tagesordnung für das nächste Treffen festgelegt. Diese Schlussfolgerungen werden von dem Organ, bei dem das Trilog-Treffen stattfindet, hinterlegt.

5.      Etwaige Schlussfolgerungen des Trilog-Treffens/der Trilog-Treffen und ein Dokument mit den Haushaltslinien, über die während dieses Treffens/dieser Treffen eine vorläufige Einigung erzielt worden ist, werden in den Sitzungen des Vermittlungsausschusses zur etwaigen Annahme vorliegen.

6.      Die Kommission ergreift alle erforderlichen Initiativen, um eine Annäherung der Standpunkte des Europäischen Parlaments und des Rates zu bewirken. In dieser Hinsicht werden dem Rat und dem Europäischen Parlament umfassende Gleichbehandlung und Information gewährt.

7.      Der gemeinsame Entwurf nach Artikel 314 Absatz 5 AEUV wird von den Sekretariaten des Europäischen Parlaments und des Rates mit Unterstützung der Kommission erstellt. Der Entwurf umfasst ein Übermittlungsschreiben an den Präsidenten des Europäischen Parlaments und an den Präsidenten des Rates, aus dem der Tag des Einvernehmens im Vermittlungsausschuss hervorgeht, sowie Anhänge, die Folgendes umfassen:

o  für jede Haushaltslinie die Zahlen für sämtliche Haushaltsposten[4] und die Gesamtsummen für alle Rubriken des Finanzrahmens;

o  ein konsolidiertes Dokument mit den Zahlen und dem endgültigen Wortlaut der vereinbarten Abänderungen am Haushaltsentwurf[5] oder am Standpunkt des Rates.

Der Vermittlungsausschuss kann überdies etwaige gemeinsame Erklärungen zum Haushaltsplan 2014 verabschieden.

8.      Der gemeinsame Entwurf wird (von den Dienststellen des Europäischen Parlaments) in alle Amtssprachen übersetzt und beiden Teilen der Haushaltbehörde innerhalb von 14 Tagen nach dem Tag des Einvernehmens über den gemeinsamen Entwurf nach Nummer 6 zur Genehmigung unterbreitet.

Der Haushaltsplan wird nach der Annahme des gemeinsamen Entwurfs von den Rechts- und Sprachsachverständigen abschließend überarbeitet; dabei werden die Anhänge des gemeinsamen Entwurfs in die während des Vermittlungsprozesses nicht geänderten Haushaltslinien eingearbeitet.

9.      Das Organ, bei dem das Trilog-Treffen bzw. die Sitzung des Vermittlungsausschusses stattfindet, sorgt dafür, dass bei den Sitzungen des Vermittlungsausschusses in sämtliche Sprachen und bei Trilog-Treffen jeweils nach Bedarf gedolmetscht wird.

Das Organ, bei dem die Sitzung stattfindet, übernimmt die Vervielfältigung und Verteilung der Sitzungsdokumente.

Die Dienststellen der drei Organe arbeiten bei der schriftlichen Niederlegung der Verhandlungsergebnisse im Hinblick auf die abschließende Überarbeitung des gemeinsamen Entwurfs zusammen.

10.   Im Hinblick auf den Abschluss der Beratungen des Vermittlungsausschusses handeln die Organe im Sinne einer loyalen Zusammenarbeit und sorgen im Wege einer proaktiven Rolle ihrer jeweiligen Verhandlungsführer während des gesamten Haushaltsverfahrens für einen fristgerechten gegenseitigen Austausch einschlägiger Informationen und Dokumente auf förmlicher und informeller Ebene sowie regelmäßige Kontakte auf allen Ebenen.

  • [1]          Zu den verschiedenen Phasen zählen der Haushaltsplan 2013 (einschließlich angenommener Berichtigungshaushaltspläne), der ursprüngliche Haushaltsentwurf, der Standpunkt des Rates zum Haushaltsentwurf, die Abänderungen des Europäischen Parlament am Standpunkt des Rates und die Berichtigungsschreiben der Kommission. Zu Vergleichszwecken beinhalten die ursprünglichen Haushaltsentwürfe nur diejenigen Berichtigungsschreiben, die in den Lesungen des Rates wie auch des Europäischen Parlaments berücksichtigt wurden.
  • [2]          Haushaltslinien, die technisch als abgeschlossen zu betrachten sind, werden in den Arbeitsunterlagen hervorgehoben. Eine Haushaltslinie ist technisch als abgeschlossen zu betrachten, wenn sich Rat und Europäisches Parlament über sie vollkommen einig sind und kein einschlägiges Berichtigungsschreiben vorliegt; dies gilt unbeschadet des endgültigen Beschlusses des Vermittlungsausschusses.
  • [3]        Einschließlich eines "Durchführbarkeitsschreibens“ der Kommission bezüglich des Standpunkts des Rates und der Änderungen des Europäischen Parlaments, eines Berichtigungsschreibens für den Bereich Landwirtschaft (und erforderlichenfalls für andere Bereiche), gegebenenfalls des Vermerks der Kommission vom Herbst über die Haushaltsprognosen, sowie möglicher Schreiben von anderen Institutionen in Bezug auf den Standpunkt des Rates und die Änderungen des Europäischen Parlaments.
  • [4]               Haushaltlinien, die im Vergleich zum Haushaltsentwurf oder zum Standpunkt des Rates nicht geändert wurden, werden hervorgehoben.
  • [5]         Einschließlich der Berichtigungsschreiben, die in den Lesungen des Rates wie auch des Europäischen Parlaments berücksichtigt wurden.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (6.9.2013)

für den Haushaltsausschuss

zu dem Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2014 – alle Einzelpläne
(2013/2145(BUD))

Verfasser der Stellungnahme: José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.        bedauert in Rubrik 4 die umfangreichen Kürzungen der Mittel für Verpflichtungen um 12,5% und die Kürzung der Mittel für Zahlungen um 8,2% gegenüber dem Haushaltsplan 2013; betont, dass es selbst in Zeiten vermehrter Haushaltsdisziplin und -zwänge äußerst wichtig ist, weiterhin angemessene Mittel für die globalen Tätigkeiten der EU bereitzustellen, damit sie ihre im Vertrag von Lissabon ausgeführten Verpflichtungen erfüllen kann; unterstreicht, dass alle Anstrengungen unternommen werden sollten, um die weitreichenden Kürzungen und ihre Auswirkungen für die EU als globaler Akteur zu beschränken;

2.        stellt fest, dass der Haushaltsplanentwurf 2014 den ursprünglichen Bestrebungen des Vorschlags der Europäischen Kommission für den MFR 2014-2020, die EU zu einem relevanten globalen Akteur zu machen, nicht gerecht wird;

3.        betrachtet es in diesem Zusammenhang als äußerst wichtig, die Zusammenarbeit auszuweiten, die Koordinierung zu intensivieren und Synergien mit den Programmen und Projekten der EU-Mitgliedstaaten in Drittländern zu entwickeln, um die Wirksamkeit des auswärtigen Handelns der EU zu verbessern und die gegenwärtigen Haushaltszwänge zu meistern;

4.        hebt daher hervor, dass, soweit möglich, versucht werden sollte, in Bezug auf die Verpflichtungen für die wesentlichen außenpolitischen Finanzinstrumente der EU den Umfang des Haushaltsplans 2013 aufrechtzuerhalten, damit die internationale Rolle der EU nicht unnötig geschwächt wird;

5.        bedauert die besonders gravierenden Kürzungen in Bezug auf das Europäische Nachbarschaftsinstrument (ENI), die die Beziehungen zu den östlichen und südlichen Nachbarländern, eine der wesentlichen Prioritäten der EU-Außenpolitik, erheblich gefährden könnten; betont, dass ohne angemessene Finanzmittel der leistungsbezogene Grundsatz ("mehr für mehr") als grundlegender Mechanismus der einschlägigen Finanzinstrumente grundsätzlich in Frage gestellt wird; fordert mit Nachdruck, einen Großteil der Kürzungen der Verpflichtungen für das ENI rückgängig zu machen, auch mit Blick auf die Zivilgesellschaft;

6.        hebt hervor, dass die EU im südlichen Mittelmeerraum unbedingt eine aktive Rolle spielen muss und dass es im Interesse der EU liegt, in Bezug auf die östlichen Nachbarländer eine engere Zusammenarbeit zu fördern und weitere demokratische Entwicklungen, Maßnahmen zur Konfliktlösung sowie eine Angleichung der Rechtsvorschriften zu unterstützen, insbesondere im Hinblick auf das bevorstehende Gipfeltreffen der Östlichen Partnerschaft in Vilnius; äußert Sorge, dass mit umfangreichen Kürzungen bei den einschlägigen Instrumenten wenig Spielraum bliebe, auf plötzliche Entwicklungen zu reagieren und Hilfen im notwendigen Umfang aufrechtzuerhalten, um die im Übergang begriffenen Länder zu unterstützen, was die politischen Ziele der EU in der Region in höchstem Maße gefährden könnte; erachtet es als notwendig, die Anstrengungen des Sekretariats der Union für den Mittelmeerraum, konkrete sozioökonomische Projekte von regionaler Tragweite zu entwickeln, weiter zu unterstützen;

7.        betont, dass die Erwartungen und Ziele des Gipfeltreffens der Östlichen Partnerschaft in Vilnius eine wirksame Weiterbehandlung erfordern werden, und verlangt daher eine angemessene finanzielle Unterstützung, damit die Union ihre Zusagen einhalten kann;

8.        bedauert, dass die Verteilung der Kürzungen der Verpflichtungen auf die einzelnen Instrumente kaum erläutert wird, was in Anbetracht der sehr großen Unterschiede von deren Umfang besonders befremdet; fordert die Kommission auf, die Gründe für die Verteilung der Kürzungen weiter zu erläutern;

9.        stellt fest, dass die Marge für Rubrik 4 dieses Jahr verringert wurde und weniger Spielraum für Flexibilität bei den politischen Prioritäten lässt; ist der Ansicht, dass so geringe Margen die Rolle des Parlaments in den Haushaltsverhandlungen beschränken können;

10.      betont, dass die Bemühungen um Frieden und politische Stabilität im Nahen Osten eine entscheidende Rolle in der Außenpolitik der EU spielen; bekräftigt daher seine Forderung nach einer langfristigen Planung und ausreichenden Finanzmitteln bezüglich der Unterstützung für das UNRWA, Palästina und den Friedensprozess;

11.      vertritt die Auffassung, dass die Politik der direkten Budgethilfen aus Gründen der Transparenz und der Wirksamkeit der Hilfe kritisch bewertet und die Intensität der Prüfungen verbessert werden sollte; unterstreicht, dass die EU bei Betrug und Missbrauch die Finanzhilfen einstellen sollte;

12.      zweifelt, ob der Umfang der Zahlungen für die Soforthilfereserve ausreichen wird, um die Kapazität der EU, rasch auf dringende Krisensituationen zu reagieren, sicherzustellen;

13.      begrüßt die Einsparungen, die der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) in seinem Haushaltsplan vornehmen konnte, vermerkt jedoch mit Sorge die steigenden Kosten und empfiehlt, dass Schritte im Hinblick auf den Kauf von Delegationsgebäuden eingeleitet werden sollten, wenn dies unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten als sinnvoll erscheint; begrüßt ebenso die bisher unternommenen Anstrengungen zur Verringerung von Stellen der höheren Ebene, unterstreicht aber, dass diese noch nicht ausreichen; vertritt weiterhin die Auffassung, dass die besondere Situation des EAD eine teilweise Ausnahme von den den anderen Institutionen auferlegten strengen Sparzielen erfordert; fordert gemäß seiner Empfehlung zu der 2013 anstehenden Überprüfung von Organisation und Arbeitsweise des EAD, dass eine systematische und eingehende Prüfung durchgeführt wird, um die derzeitigen Überschneidungen mit den die EU-Außenpolitik betreffenden Strukturen der Generalsekretariate der Kommission und des Rates zu beseitigen, was erhebliche Einsparungen bei den Verwaltungskosten bewirken könnte;

14.      betont, dass gemäß den Empfehlungen im Rahmen der Überprüfung des EAD die EU-Sonderbeauftragten im Einklang mit Artikel 33 EUV dem EAD unterstehen sollten; schlägt in Erwartung einer Einigung mit dem Rat über die Übertragung dieser Haushaltslinie in den Haushaltsplan des EAD eine Kürzung der Haushaltslinie für EU-Sonderbeauftragte um 40% vor.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

4.9.2013

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

48

5

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Sir Robert Atkins, Bastiaan Belder, Elmar Brok, Tarja Cronberg, Mário David, Susy De Martini, Michael Gahler, Marietta Giannakou, Ana Gomes, Takis Hadjigeorgiou, Anna Ibrisagic, Liisa Jaakonsaari, Anneli Jäätteenmäki, Tunne Kelam, Nicole Kiil-Nielsen, Evgeni Kirilov, Wolfgang Kreissl-Dörfler, Eduard Kukan, Krzysztof Lisek, Marusya Lyubcheva, Willy Meyer, Francisco José Millán Mon, María Muñiz De Urquiza, Annemie Neyts-Uyttebroeck, Raimon Obiols, Kristiina Ojuland, Pier Antonio Panzeri, Ioan Mircea Paşcu, Tonino Picula, Mirosław Piotrowski, Cristian Dan Preda, Libor Rouček, Tokia Saïfi, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Nikolaos Salavrakos, Jacek Saryusz-Wolski, Werner Schulz, Davor Ivo Stier, Charles Tannock, Eleni Theocharous, Geoffrey Van Orden, Nikola Vuljanić, Sir Graham Watson, Karim Zéribi

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Göran Färm, Roberto Gualtieri, Elisabeth Jeggle, Emilio Menéndez del Valle, Doris Pack, Jean Roatta, Marietje Schaake, Alf Svensson, Janusz Władysław Zemke

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Dubravka Šuica

STELLUNGNAHME des Entwicklungsausschusses (1.10.2013)

für den Haushaltsausschuss

zu dem Standpunkt des Rates zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2014
(13176/2013 – C7-0260/2013 – 2013/2145(BUD))

Verfasser der Stellungnahme: Ricardo Cortés Lastra

VORSCHLÄGE

Der Entwicklungsausschuss ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.   begrüßt, dass die EU-Mitgliedstaaten alle vereinbarten Zusagen für öffentliche Entwicklungshilfe , die sie einzeln oder gemeinsam eingegangen sind, bekräftigt haben, darunter die Zusage, die ODA-Quote bis zum Jahr 2015 auf 0,7 % zu erhöhen; erinnert die Mitgliedstaaten daran, dass sie ihre Zusagen nicht nur bekräftigen, sondern auch einhalten sollten; bekundet erneut seine entschiedene Unterstützung für das 0,7-Prozent-Ziel sowie seine Entschlossenheit, zur Verwirklichung dieses Ziels beizutragen;

2.   weist mit Nachdruck darauf hin, dass es angesichts der äußerst unzureichenden Fortschritte in Bezug auf mehrere Millenniums-Entwicklungsziele sowie in Anbetracht der Notwendigkeit, Mittel für die Fortführung der jetzt Gestalt annehmenden globalen Entwicklungsagenda für die Zeit nach 2015 bereitzustellen, nicht an der Zeit ist, Kürzungen bei der Entwicklungshilfe vorzunehmen;

3.   bedauert zutiefst, dass die Obergrenze 2014 für die Haushaltslinie „Europa in der Welt“ im Entwurf des MFR bedeutend unter der entsprechenden Obergrenze für 2013 liegt, und dass dies Druck erzeugt; merkt an, dass dennoch keine Einsparungen auf Kosten der besonders schutzbedürftigen Menschen erzielt werden dürfen, und dass die Aussichten betreffend die Einhaltung der Verpflichtungen in Bezug auf öffentliche Entwicklungshilfe nicht unterlaufen werden dürfen; bekräftigt, dass die Höhe der Ausgaben für Entwicklungshilfe und humanitäre Hilfe aus dem Jahr 2013 beibehalten werden muss;

4.   weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Höhe der im Kapitel über das Instrument für die Entwicklungszusammenarbeit eingesetzten Verpflichtungsermächtigungen so festgesetzt werden muss, dass sowohl die politischen als auch die haushaltpolitischen Verpflichtungen der EU auch tatsächlich eingehalten werden können;

5.   verweist auf die besondere Art der humanitären Hilfe, die Menschen in akuter Gefahr oder in großer Not unterstützt, sowie auf den chronischen, schwerwiegenden und zunehmenden Mangel an Mitteln in diesem Kapitel; bedauert, dass die Fähigkeit der EU, rechtzeitig und wirksam an Orten zu handeln, in denen dies direkt notwendig ist, aufgrund dieses Mangels gefährdet ist und die EU bereits beschlossen hat, eine Verpflichtung einzugehen oder diese zu erhöhen; hält es für notwendig, in dieser widersprüchlichen Situation Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, und fordert den Rat auf, einer erheblichen Aufstockung der Mittel für die Soforthilfereserve zuzustimmen; fordert die Kommission auf, diese Reserve im Bedarfsfall rasch bereitzustellen und gegebenenfalls einen Berichtigungshaushaltsplan vorzulegen, um die Mittel aufzustocken;

6.   erkennt an, dass auch die EU selbst, aufgrund der zahlreichen Zusammenhänge in der heutigen eng miteinander verknüpften Welt, sowohl für die Kosten infolge des Versagens, die dringenden Entwicklungs- und humanitären Bedürfnisse wirksam in Angriff zu nehmen, als auch für die Kosten infolge unzureichender Klimaschutzmaßnahmen aufkommen muss; weist darauf hin, dass die Entwicklungshilfe und die humanitäre Hilfe sowie die Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen, die zusätzlich zur öffentlichen Entwicklungshilfe erfolgen sollte, daher notwendige Investitionen für die längerfristige Sicherheit und das Wohlergehen unserer Gesellschaft sind.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

30.9.2013

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

25

3

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Thijs Berman, Véronique De Keyser, Charles Goerens, Mikael Gustafsson, Eva Joly, Miguel Angel Martínez Martínez, Gay Mitchell, Bill Newton Dunn, Maurice Ponga, Birgit Schnieber-Jastram, Alf Svensson, Daniël van der Stoep, Anna Záborská

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Emer Costello, Enrique Guerrero Salom, Fiona Hall, Edvard Kožušník, Krzysztof Lisek, Isabella Lövin, Gesine Meissner

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Josefa Andrés Barea, Tanja Fajon, Danuta Jazłowiecka, Barbara Lochbihler, Marusya Lyubcheva, Bogdan Kazimierz Marcinkiewicz, Hans-Peter Mayer, Eleni Theocharous

STELLUNGNAHME des Ausschusses für internationalen Handel (6.9.2013)

für den Haushaltsausschuss

zum Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2014 - alle Einzelpläne
2013/2145(BUD))

Verfasser der Stellungnahme: Peter Šťastný

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für internationalen Handel ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.        begrüßt den Vorschlag, trotz knapper Ressourcen bei einigen der wichtigsten Haushaltslinien im Titel Handel sowohl die Mittel für Zahlungen als auch die für Verpflichtungen aufzustocken; ist jedoch besorgt, dass diese geringfügigen Mittelaufstockungen möglicherweise nicht ausreichen, um sicherzustellen, dass die Kommission ihre immer umfangreichere bilaterale Verhandlungsagenda, einschließlich der Freihandelsabkommen mit den USA und Japan, bewältigen, die handelspolitischen Schutzinstrumente der EU effizient anwenden und durch die Ausarbeitung neuer Vorschläge und das Ergreifen konkreter Initiativen ihr Möglichstes im Hinblick auf einen Beitrag zur Unterstützung des multilateralen Handelssystems tun kann;

2.        betont, dass diese geringfügige Aufstockung der Haushaltslinie für die Handelspolitik der EU durch angemessene Mittel und eine Neuverwendung des Personals innerhalb der Kommission ergänzt werden sollte; bekundet seine Zufriedenheit mit dem Vorschlag einer erheblichen Aufstockung des in Delegationen der Union für Handelsangelegenheiten zuständigen Personals, was den Einfluss der Union auf Handel und Wirtschaft in Drittländern unterstützen sollte;

3.        empfiehlt, dass die Aufstockung der Ressourcen des Titels Handel teilweise für einen Beitrag zum Aufbau der Kapazitäten des Parlaments und der Zivilgesellschaft genutzt werden sollte, die zunehmend komplexeren und weitreichenderen bilateralen EU-Handelsverhandlungen angemessen zu überwachen;

4.        bedauert die starken Kürzungen der Verpflichtungsermächtigungen für das Instrument für Makrofinanzhilfe und das Europäische Nachbarschaftsinstrument (ENI), wodurch die Fähigkeit der EU, ihre Nachbarländer zu stabilisieren und zu unterstützen – auch diejenigen, mit denen sie tiefgreifende und umfassende Freihandelsabkommen aushandelt –, untergraben werden könnte; ist der Ansicht, dass sich die Finanzierung im Rahmen des ENI in Anbetracht von dessen Beschränkungen auf die handelsbezogene technische Unterstützung und Hilfe für die Partnerländer der EU konzentrieren sollte, insbesondere die Länder im Rahmen der Östlichen Partnerschaft, die bald die mit der EU geschlossenen tiefgreifenden und umfassenden Freihandelsabkommen umsetzen könnten, sowie die Euromed-Länder;

5.        bedauert ferner die realen Kürzungen der Mittel für Handelshilfe, insbesondere da dies parallel zu einer drastischen Kürzung der Finanzierung des Instruments für die Entwicklungszusammenarbeit (DCI) vorgeschlagen wird;

6.        stellt fest, dass die Mittel für das Partnerschaftsinstrument (vormals ICI/ICI+) erheblich aufgestockt wurden, was den erweiterten Anwendungsbereich dieses Instruments widerspiegelt; unterstützt die Bereitstellung beträchtlicher Finanzmittel für Tätigkeiten zur Unterstützung von EU-Unternehmen auf Märkten in Drittländern; begrüßt die Tatsache, dass die vorgeschlagenen Ressourcen für COSME und das Partnerschaftsinstrument ein breites Spektrum von Maßnahmen zur Unterstützung der Internationalisierung der KMU ermöglichen sollten, und weist darauf hin, wie wichtig es ist, die Koordinierungsplattform für KMU ab 2014 endlich zu verwirklichen;

7.        nimmt mit Interesse zur Kenntnis, dass durch das Partnerschaftsinstrument nach einer gründlichen Überprüfung der bestehenden Strukturen in China und Indien die Ausweitung der EU-Infostellen in Asien und die Einrichtung einer Infostelle in Lateinamerika unterstützt werden sollen; ist der Ansicht, dass die weitere Bereitstellung entsprechender Mittel impliziert, dass die Kommission alle aus den ersten Erfahrungen mit den Infostellen gezogenen Lehren berücksichtigen wird, was die Ausrichtung auf die KMU, die Komplementarität mit existierenden öffentlichen und privaten Strukturen der EU und der Mitgliedstaaten und die Nachhaltigkeit dieser Projekte betrifft;

8.        bedauert, dass die Mittel der früheren vorbereitenden Maßnahme „Möglichkeiten für eine Internationalisierung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)“ gerade zu einem Zeitpunkt wirtschaftlicher Krise wie der jetzigen, in der der internationale Handel für viele KMU die einzige Absatzmöglichkeit ist, auf verschiedene Haushaltslinien diversifiziert worden sind;

9.        vertritt die Ansicht, dass die Herabsetzung der jährlichen Obergrenze der möglichen Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung für 2014-2020 dessen Wirksamkeit beeinträchtigen könnte, insbesondere da der mögliche Kreis der Begünstigten des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung ausgeweitet wurde, um auf mögliche negative soziale Auswirkungen einer künftigen Liberalisierung des Handels durch die Union vorbereitet zu sein;

10.      unterstützt die Verlängerung der vorbereitenden Maßnahme „Euromed - innovative Unternehmer für den Wandel“ um ein weiteres Jahr bis 2014, sofern die Mittel genutzt werden, um die nachhaltige Wirtschaftsentwicklung, die vertiefte regionale Zusammenarbeit, die Senkung der Arbeitslosigkeit und die Anhebung der Lebensstandards für die gesamte Bevölkerung zu unterstützen;

11.      erachtet es als notwendig, innerhalb der internationalen Aspekte des Zollwesens spezifische Fonds einzurichten, um den Kampf gegen das zunehmende Phänomen der Marken- und Produktpiraterie zu führen, das den rechtmäßigen Handel, die Gesundheit der Verbraucher und die Investitionen der Unternehmen bedroht;

12.      geht davon aus, dass es notwendig wäre, die Zuweisung an die IAO zu erhöhen, um optimale Arbeitsnormen zu fördern, wie es in den Handelsabkommen mit Drittstaaten verlangt wird, da dies eine entscheidende Voraussetzung ist, damit der Handel den Völkern Wohlstand bringt;

13.      ist besorgt über die Kapazitäten des Parlaments und der Zivilgesellschaft, die zunehmend komplexeren und weitreichenderen bilateralen EU-Handelsverhandlungen angemessen zu überwachen, und beharrt daher auf der Notwendigkeit, ein Pilotprojekt zur Einrichtung einer Dachorganisation („Trade Watch“), die systematisch alle unabhängigen analytischen Erkenntnisse sammelt, die die Parlamentsmitglieder benötigen, um die Vorrechte des Parlaments hinsichtlich einer rechtzeitigen und von Sachkenntnis geprägten Zustimmung zu EU-Handelsabkommen zu nutzen; vertritt die Ansicht, dass dem nun entscheidende Bedeutung zukommt, damit das Parlament die Verhandlungen zwischen der EU und den USA über eines der wichtigsten Handelsabkommen der Welt verfolgen kann, das sehr viele Folgen für alle Bereiche mit sich bringen wird und daher einer öffentlichen Begleitung bedarf.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

5.9.2013

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

23

0

2

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Maria Badia i Cutchet, David Campbell Bannerman, María Auxiliadora Correa Zamora, George Sabin Cutaş, Yannick Jadot, Metin Kazak, Franziska Keller, Bernd Lange, David Martin, Vital Moreira, Paul Murphy, Franck Proust, Niccolò Rinaldi, Helmut Scholz, Peter Šťastný, Robert Sturdy, Jan Zahradil

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Salvatore Iacolino, Jörg Leichtfried, Emma McClarkin, Miloslav Ransdorf, Marietje Schaake

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Birgit Collin-Langen, Ingeborg Gräßle, Elisabeth Jeggle, Lena Kolarska-Bobińska

STELLUNGNAHME des Haushaltskontrollausschusses (3.10.2013)

für den Haushaltsausschuss

zum Standpunkt des Rates zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2014
(13176/2013 – C7-0260/2013 – 2013/2145(BUD))

Verfasser der Stellungnahme: Jens Geier

VORSCHLÄGE

Der Haushaltskontrollausschuss ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

A.  in der Erwägung, dass in einer Situation der Mittelknappheit, wie sie durch die Wirtschafts- und Finanzkrise ausgelöst wurde, die Organe der Union und die Mitgliedstaaten umfassend zusammenarbeiten sollten, um den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union effizient auszuführen und ihn durch präventive und korrektive Maßnahmen angemessen zu schützen;

B.   in der Erwägung, dass eines der Hauptziele des Entwurfs des Haushaltsplans 2014 darin besteht, die Strategie Europa 2020 für eine intelligente, nachhaltige und integrative Wirtschaft mit hohem Beschäftigungs- und Produktivitätsgrad sowie starkem sozialem Zusammenhalt zu beschleunigen;

C.  in der Erwägung, dass der in Artikel 318 AEUV vorgesehene Dialog zwischen dem Parlament und der Kommission die Leistungskultur innerhalb der Kommission befördern sollte;

1.   stellt fest, dass sich die kumulierte Umsetzung der Finanzkorrekturen für die vergangenen Jahre, die von der Kommission gegen Mitgliedstaaten verhängt wurden, die keine zuverlässigen Systeme eingeführt haben, und die Wiedereinziehungen 2012 für alle Politikbereiche auf rund 4,5 Mrd. EUR (gegenüber 1,8 Mrd. EUR im Jahr 2011) beliefen[1];

2.   weist darauf hin, dass die beträchtliche Erhöhung gegenüber dem Vorjahr hauptsächlich auf den Abschluss des EFRE-Programms für den Zeitraum 2000-2006 und die sich daraus ergebenden Finanzkorrekturen zurückzuführen ist[2];

3.   fordert die Kommission auf, klar anzugeben, welche 2012 wiedereingezogenen Beträge als Einnahmen in der Haushaltsrechnung der Union verbucht oder verrechnet wurden und inwieweit die 2012 beschlossenen Finanzkorrekturen und Wiedereinziehungen den Bedarf an Mitteln für Zahlungen für die Haushaltspläne 2013 und 2014 beeinflussen könnten;

4.   weist darauf hin, dass die von der Kommission erstmals im September 2013 angenommene Mitteilung an das Europäische Parlament[3], mit der das Ziel verfolgt wird, in einer benutzerfreundlichen Weise alle im Laufe des vorausgegangenen Jahres durch Finanzkorrekturen und Wiedereinziehungen wiedererlangten nominalen Beträge offenzulegen, eine vom Parlament geforderte vorrangige Maßnahme darstellt; ist der Ansicht, dass in dieser Mitteilung auch angegeben werden sollte, inwieweit die Finanzkorrekturen und Wiedereinziehungen die Einnahmen- und die Ausgabenseite des Haushaltsplans beeinflussen;

5.   hebt hervor, dass wiedereingezogene Beträge als Einnahmen betrachtet werden, die im Unionshaushalt verbleiben sollten und damit zu einer Stabilisierung des Haushaltsplans beitragen; weist darauf hin, dass dies für die Mitgliedstaaten ein deutliches Signal und einen starken Anreiz zur Verbesserung ihrer Verwaltungs- und Kontrollsysteme darstellt; bedauert, dass, obwohl de facto rund 80 % der Haushaltsmittel von den Mitgliedstaaten verausgabt werden, sich die meisten Mitgliedstaaten nicht eindeutig dazu verpflichtet haben, eine nationale Erklärung über die sinnvolle Verwendung der Mittel abzugeben;

6.   verlangt von der Kommission, über alle Beträge unterrichtet zu werden, die sie im Jahr 2013 aufgrund von Vereinbarungen mit den großen Tabakunternehmen erhalten hat, einschließlich der in den Vereinbarungen vorgesehenen Zwangsgelder und der Geldbußen von Unternehmen, die gegen EU-Vorschriften und -Regelungen verstoßen, sowie des Gesamtbetrags, der dem Haushaltsplan der Union zugewiesen wurde;

7.   begrüßt die dem Entwurf des Haushaltsplans 2014 beigefügten Programmerklärungen zu den operativen Ausgaben, die neben numerischen Daten zu dem jeweiligen Programm auch Informationen zum EU-Mehrwert und zum Beitrag zur Strategie Europa 2020 (Kernziele und Leitinitiativen) sowie allgemeine und spezifische Ziele nebst Indikatoren und Zielvorgaben enthalten; stellt fest, dass dies ein erster Schritt in Richtung der vom Haushaltskontrollausschuss bei der Prüfung der Entlastung der Kommission für 2011 ausgesprochenen Empfehlungen ist;

8.   erinnert insbesondere daran, dass das Parlament die Kommission in seiner dem Beschluss über die Entlastung der Kommission für 2011 beigefügten Entschließung nachdrücklich aufgefordert hat, eine neue Leistungskultur zu entwickeln, bis zur Halbzeit-Überprüfung für die verschiedenen Politikbereiche und Programme eine eindeutige Definition des europäischen Mehrwerts vorzuschlagen und in dem Kapitel Interne Politikbereiche des Evaluierungsberichts gemäß Artikel 318 AEUV auch einen Schwerpunkt auf die Strategie Europa 2020 als Wirtschafts- und Sozialpolitik der Union zu legen, wobei die Fortschritte hervorgehoben werden sollten, die beim Erreichen der Leitinitiativen erzielt wurden;

9.   begrüßt die Einigung auf eine neue, den mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020 flankierende Interinstitutionelle Vereinbarung über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung, in der es in Bezug auf den in Artikel 318 AEUV vorgesehenen Evaluierungsbericht heißt, dass „die Kommission ... die auf die Strategie Europa 2020 ausgerichteten internen Politikbereiche von den externen Politikbereichen unterscheiden ... und ... für die Evaluierung der Finanzen der EU auf der Grundlage der erzielten Ergebnisse mehr Leistungsinformationen, einschließlich Ergebnissen von Leistungsprüfungen, verwenden [wird]“;

10. bedauert, dass der Haushaltsplan 2014 zu einer Zunahme der noch abzuwickelnden Mittelbindungen um voraussichtlich 6 Mrd. EUR führen wird[4]; fordert die Kommission und den Rat auf, dem weiter steigenden Betrag der noch abzuwickelnden Mittelbindungen Rechnung zu tragen und Maßnahmen zu seinem Abbau vorzuschlagen.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

2.10.2013

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

12

1

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Jean-Pierre Audy, Inés Ayala Sender, Martin Ehrenhauser, Jens Geier, Gerben-Jan Gerbrandy, Ingeborg Gräßle, Bogusław Liberadzki, Crescenzio Rivellini

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Philip Bradbourn, Karin Kadenbach, Marian-Jean Marinescu, Markus Pieper, Czesław Adam Siekierski, Barbara Weiler

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

María Auxiliadora Correa Zamora, Spyros Danellis, Wolf Klinz, Gesine Meissner

  • [1]  Siehe die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Rechnungshof vom 5. Juni 2013 „Managementbilanz der Kommission 2012 – Synthesebericht“ (COM(2013)0334).
  • [2]  Idem.
  • [3]  Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament „Schutz des Haushaltsplans der Europäischen Union bis Ende 2012 (COM(2013)0682 endg./2).
  • [4]  siehe Arbeitsdokument BUDG_DT(2013)510689 zu den noch abzuwickelnden Mittelbindungen für 2013 und den Berechnungsmethoden.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (5.9.2013)

für den Haushaltsausschuss

zum Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2014 – alle Einzelpläne
(2013/2145(BUD))

Verfasser der Stellungnahme: Sven Giegold

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.        weist darauf hin, dass Europa zwar weiter im Griff der Wirtschafts- und Finanzkrise ist, die strengen Sparmaßnahmen und die tiefgreifenden Reformen, die die Mitgliedstaaten eingeführt haben, jedoch beginnen, Früchte zu tragen und eine Aufstockung des EU-Haushalts nicht nötig sein wird; weist mit großer Besorgnis darauf hin, dass die Wirtschafts- und Finanzkrise in Europa andauert; stellt fest, dass die gleichzeitigen Sparmaßnahmen in vielen Mitgliedstaaten eine Regression nach sich ziehen und die Sparten des EU-Haushalts, die der Förderung von Wirtschaftswachstum und Beschäftigung dienen, aufgestockt, besser ausgerichtet und effizienter eingesetzt werden müssen, damit die EU eine wirksamere antizyklische Stabilisierung erreichen kann;

2.        hebt hervor, dass in allen Bereichen des EU-Haushalts Effizienzsteigerungen angestrebt werden sollten, dass die Einsparungen aber vor allem auf Haushaltszeilen ausgerichtet sein sollten, die kaum zu den Zielsetzungen der Strategie EU 2020 beitragen, wozu auch künftige Investitionen, Forschung, Innovation und Ausbildung, die Schaffung von Arbeitsplätzen, Armutsbekämpfung und nachhaltige Entwicklung gehören; äußert aus diesem Grund seine Besorgnis über die von der Kommission vorgeschlagene Kürzung der der Rubrik 1a „Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung“ zugewiesenen Mittel für Zahlungen um 9,3 %;

3.        weist darauf hin, dass das Europäische Parlament in seiner Entschließung vom 7. Februar 2013 zum Jahresbericht der Europäischen Investitionsbank (EIB) für 2011 hervorgehoben hat, „dass die Union von einer weiteren Aufstockung [des] Kapitals stark profitieren würde, da sie dringend auf wirtschaftliches Wachstum angewiesen ist“;

4.        weist darauf hin, dass sich das Europäische Parlament nachdrücklich für die Schaffung der Europäischen Finanzaufsichtsbehörden ausgesprochen hat, und ist der Auffassung, dass diese Behörden wichtige Akteure bei der Schaffung stabilerer und sicherer Finanzmärkte sind; betont, dass die Europäische Union eine stärkere und besser abgestimmte Aufsicht auf europäischer Ebene benötigt;

5.        hebt hervor, dass den Europäischen Finanzaufsichtsbehörden bereits zusätzliche Aufgaben übertragen worden sind sowie zukünftige, in den noch zu vereinbarenden Legislativvorschlägen vorgesehene Aufgaben übertragen werden und die Haushaltsmittel entsprechend aufgestockt werden müssen, damit diese Behörden ihren Aufsichtspflichten nachkommen können; weist darauf hin, dass für die Europäischen Finanzaufsichtsbehörden eigene Haushaltszeilen vorgesehen werden müssen, damit sie von den nationalen Mitgliedsbehörden finanziell unabhängig sind;

6.        gelangt zu dem Schluss, dass die derzeitige Finanzierung der Europäischen Finanzaufsichtsbehörden durch Vereinbarungen der gemischten Finanzierung unflexibel ist, Verwaltungsaufwand verursacht und eine Gefahr für die Unabhängigkeit der Agenturen darstellt;

7.        ist der Auffassung, dass das Personal der Europäischen Finanzaufsichtsbehörden, das durch die von den Europäischen Finanzaufsichtsbehörden bei der Industrie erhobenen Aufsichtsgebühren finanziert wird, nicht bei der Berechnung der Gesamtzahl der Bediensteten dieses Organs berücksichtigt werden sollte;

8.        fordert die Kommission auf, nach Möglichkeiten einer langfristigen und nachhaltigen Finanzierung der Europäischen Finanzaufsichtsbehörden zu suchen, sodass ihre Unabhängigkeit bei der nächsten Überprüfung der Arbeits- und Finanzierungsvereinbarungen der Agenturen sichergestellt ist; fordert die Kommission auf, bis spätestens 2. Januar 2014 die Überprüfung der Agenturen vorzulegen;

9.        begrüßt, dass in Bezug auf die Regulierung der Finanzmärkte die Meinungen unabhängiger Sachverständiger eingeholt und Kapazitäten geschaffen werden; weist darauf hin, dass zur Fortsetzung und Konsolidierung dieser Entwicklung weitere EU-Mittel nötig sind;

10.      befürwortet angesichts der Tatsache, dass mehr und bessere europäische Statistiken benötigt werden und diese zügig bereitgestellt werden müssen, dass Eurostat seine Gebühren erhöht, damit dem Amt mehr Mittel zur Verfügung stehen;

11.      hebt hervor, dass die haushaltstechnischen Bestimmungen über internationales Handeln und Zusammenarbeit im Steuerbereich verstärkt werden müssen, damit gegen kooperationsunwillige Staaten und Gebiete vorgegangen und grenzüberschreitende Steuerhinterziehung bekämpft werden kann; weist darauf hin, dass Investitionen in diesem Bereich sich durch zusätzliche Einnahmen der Mitgliedstaaten sowie der Europäischen Union auszahlen werden;

12.      weist darauf hin, dass das Programm „Prince – Informationen zur Wirtschafts- und Währungsunion, einschließlich zum Euro“ beträchtliche Finanzmittel erhält und Kürzungen dieser Mittel ins Auge gefasst werden sollten;

13.      hebt hervor, dass das von der Kommission vorgeschlagene Unionsprogramm zur Unterstützung spezieller Tätigkeiten im Bereich Rechnungslegung und Abschlussprüfung für den Zeitraum 2014-2020 vor allem, was Transparenz und Rechenschaftspflicht betrifft, geändert werden muss, bevor es von den Mitgesetzgebern angenommen werden kann; ist aus diesem Grund der Ansicht, dass die Mittelansätze im Haushalt in eine Reserve eingestellt werden müssen und geprüft werden muss, ob es möglich ist, die vorgesehene Mittelausstattung zu kürzen und einen kürzeren Verpflichtungszeitraum vorzusehen.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

5.9.2013

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

23

12

7

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Marino Baldini, Jean-Paul Besset, Sharon Bowles, George Sabin Cutaş, Rachida Dati, Sven Giegold, Sylvie Goulard, Liem Hoang Ngoc, Syed Kamall, Wolf Klinz, Jürgen Klute, Rodi Kratsa-Tsagaropoulou, Philippe Lamberts, Werner Langen, Astrid Lulling, Ivana Maletić, Hans-Peter Martin, Arlene McCarthy, Marlene Mizzi, Sławomir Nitras, Ivari Padar, Antolín Sánchez Presedo, Olle Schmidt, Peter Simon, Peter Skinner, Theodor Dumitru Stolojan, Sampo Terho, Marianne Thyssen, Ramon Tremosa i Balcells, Corien Wortmann-Kool, Pablo Zalba Bidegain

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Jean-Pierre Audy, Sari Essayah, Ashley Fox, Danuta Jazłowiecka, Olle Ludvigsson, Thomas Mann, Sirpa Pietikäinen, Andreas Schwab, Emilie Turunen

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Richard Falbr, Stephen Hughes

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (6.9.2013)

für den Haushaltsausschuss

zum Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2014 – alle Einzelpläne
(2013/2145(BUD))

Verfasser der Stellungnahme: Csaba Őry

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  hebt hervor, dass der Entwurf des Haushaltsplans 2014 mit Mitteln für Verpflichtungen in Höhe von 142,01 Mrd. EUR und Mitteln für Zahlungen in Höhe von 135,9 Mrd. EUR um 6 % unter dem Haushalt 2013 liegt; betont, dass bei den Mitteln für Verpflichtungen im Bereich Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und Beschäftigung trotz der Kürzungen ein Anstieg von 3,3 % zu verzeichnen ist; bedauert jedoch den Rückgang um 13,1 % bei der Rubrik 1b;

2.  unterstreicht die Notwendigkeit eines angemessenen MFR, mit dem die sozialen und beschäftigungspolitischen Ziele im Einklang mit der Strategie „Europa 2020“ erreicht werden können;

3.  begrüßt, dass die im MFR für die Beschäftigungsinitiative für Jugendliche vorgesehenen Mittel verstärkt in den beiden ersten Jahren zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit zum Einsatz kommen werden; fordert daher die Mitgliedstaaten auf, die für dieses Instrument zur Verfügung stehenden Mittel wirksam und zügig auszuschöpfen, und erwartet von den Mitgliedstaaten unbürokratische Programme für eine schnellstmögliche Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit;

4.  fordert die Kommission auf klarzustellen, wie die Mittel für die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit verwendet werden sollen, welche Beträge der Jugendgarantie direkt zugutekommen werden und welche Methode bezüglich der im MFR vereinbarten jährlichen Spielräume für diesen Zweck verfolgt werden wird;

5.  begrüßt, dass in der EGF-Haushaltslinie Mittel für Zahlungen ausgewiesen sind, auch wenn der entsprechende Betrag höher sein sollte; ist jedoch enttäuscht über die in der MFR-Vereinbarung für diesen Fonds festgelegte Obergrenze und fordert erneut eine Erhöhung der jährlichen Obergrenze auf 500 Mio. EUR, da ein Teil dieses Betrags für die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit verwendet werden wird;

6.  betont angesichts des drastischen Anstiegs der Jugendarbeitslosigkeit die Notwendigkeit neuer Mittel für die vorbereitende Maßnahme „Jugend in Bewegung“;

7.  betont die Notwendigkeit einer Aufstockung der Mittel für Verpflichtungen für die Unterstützung von Wanderarbeitnehmern und entsandten Arbeitnehmern mit Hilfe der vorbereitenden Maßnahme „Informationszentren für entsandte Arbeitnehmer und Wanderarbeitnehmer“ und für die Ausweitung der Maßnahmen zur Förderung der Mitarbeiterbeteiligung mit Hilfe des Pilotprojekts „Förderung der finanziellen Beteiligung und der Mitbestimmung von Mitarbeitern“;

8.  schlägt vor, ein Pilotprojekt „Machbarkeit und zusätzlicher Nutzen eines europäischen Systems der Arbeitslosenunterstützung“ in die Wege zu leiten, das zu einem Kernbestandteil der sozialen Dimension der WWU werden könnte;

9.  regt an, die soziale Konvergenz und den sozialen Zusammenhalt durch ein Pilotprojekt „Soziallabel“ und ein Pilotprojekt „Schaffung einer Antidiskriminierungsstelle und Einrichtung eines Netzwerks aus NGO zum Schutz und zur Förderung der Rechte von Menschen mit Behinderungen“ zu verbessern;

10. fordert eine verstärkte Unterstützung für das Unterprogramm EURES im Rahmen des EaSI, um arbeitslosen Jugendlichen den Zugang zu ausgeschriebenen Stellen im Ausland zu erleichtern und mobile Arbeitnehmer und Arbeitgeber durch grenzüberschreitende Partnerschaften zu beraten;

11. hebt hervor, dass mehr Mittel für das Unterprogramm Mikrofinanzierung und soziales Unternehmertum im Rahmen des EaSI, insbesondere zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen, bereitgestellt werden müssen, damit schutzbedürftige Menschen eine Beschäftigung aufnehmen und damit zum Wirtschaftswachstum beitragen können;

12. hebt hervor, dass die Bekämpfung der Armut in den Mitgliedstaaten und den Regionen in erster Linie die Aufgabe der Mitgliedstaaten ist, erkennt aber an, dass Maßnahmen auf EU-Ebene als Ausdruck der politischen Solidarität und als ein Mittel, angesichts wachsender Armutsquoten mit gutem Beispiel voranzugehen und bewährten Methoden zum Durchbruch zu helfen, von besonderer Bedeutung sind; begrüßt daher eine Intensivierung und Erhöhung der finanziellen Unterstützung für den Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten von Armut betroffenen Personen und für den Teil des Europäischen Sozialfonds, der der Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung gewidmet ist.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

5.9.2013

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

33

2

2

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Regina Bastos, Edit Bauer, Heinz K. Becker, Jean-Luc Bennahmias, Phil Bennion, Pervenche Berès, Vilija Blinkevičiūtė, David Casa, Alejandro Cercas, Ole Christensen, Minodora Cliveti, Marije Cornelissen, Emer Costello, Frédéric Daerden, Sari Essayah, Richard Falbr, Marian Harkin, Stephen Hughes, Danuta Jazłowiecka, Jean Lambert, Verónica Lope Fontagné, Olle Ludvigsson, Thomas Mann, Elisabeth Morin-Chartier, Siiri Oviir, Elisabeth Schroedter, Joanna Katarzyna Skrzydlewska, Jutta Steinruck, Ruža Tomašić, Traian Ungureanu, Inês Cristina Zuber

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Malika Benarab-Attou, Richard Howitt, Anthea McIntyre, Ria Oomen-Ruijten, Antigoni Papadopoulou, Csaba Sógor

STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR UMWELTFRAGEN, ÖFFENTLICHE GESUNDHEIT UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (9.9.2013)

für den Haushaltsausschuss

zum Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2014 – alle Einzelpläne
(2013/2145(BUD))

Verfasserin der Stellungnahme: Jutta Haug

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.        nimmt Kenntnis von der am 27. Juni 2013 erzielten politischen Einigung über den mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2014-2020, die es ermöglichen wird, die Finanzierung politischer Maßnahmen fortzusetzen, in deren Mittelpunkt neue Prioritäten stehen, die zur Erreichung der Ziele der Strategie 2020 beitragen sollen; stellt fest, dass der MFR eine wichtige Vereinbarung über die Flexibilität beinhaltet, die es ermöglichen wird, die Mittel, die von den Mitgliedstaaten gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag der Kommission deutlich gekürzt wurden, optimal zu nutzen; ist überzeugt, dass ein hohes Umweltschutzniveau in der Europäischen Union, Gesundheit als Voraussetzung für wirtschaftlichen Wohlstand, Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit und Mechanismen, die zum Schutz vor Naturkatastrophen und von Menschen verursachten Katastrophen beitragen, für alle europäischen Bürger von zentraler Bedeutung sind;

2.        betont, dass der MFR ein Ausgabenplan ist, mit dem die Prioritäten der Union in finanzielle Vorgaben umgesetzt werden. Es handelt sich hierbei nicht um einen siebenjährigen Haushaltsplan, sondern um die Grundlage für das jährliche Haushaltsverfahren. Darin sind die jährlichen Höchstbeträge festgelegt, die die Union in den verschiedenen Politikbereichen verausgaben kann. Er bildet daher sowohl einen politischen als auch einen haushaltstechnischen Rahmen zum Nutzen von 500 Millionen Europäern;

3.        unterstreicht, dass man Europa dabei helfen muss, die Krise zu überwinden. Der Ausgabenplan zielt darauf ab, eine umweltfreundlichere Landwirtschaft zu fördern und ein umweltbewussteres Europa zu schaffen;

4.        ist sich voll und ganz bewusst, dass die in den Zuständigkeitsbereich des Umweltausschusses fallenden Politikbereiche und Finanzierungsinstrumente klein sind und dass ihnen nicht die gleiche Aufmerksamkeit zuteil wird wie anderen Programmen und Mitteln; warnt daher davor, dass es keine weitere Kürzung der Mittelausstattung der entsprechenden Programme und Haushaltslinien hinnehmen wird, da die Auswirkungen nicht zu tolerieren wären; fordert insbesondere die Mitgliedstaaten und die Regionen auf, die Durchführung umweltbezogener und klimafreundlicher Strategien, Maßnahmen und Projekte als Chance für die Förderung von Wachstum und nicht als Belastung zu begreifen;

5.        lenkt die Aufmerksamkeit generell auf den Entwurf des Haushaltsplans 2014, in dem Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 142 467,6 Mio. EUR veranschlagt sind, was gegenüber dem Haushaltsplan 2013 einen Rückgang um 6 % darstellt; hebt darüber hinaus hervor, dass sich die veranschlagten Mittel für Zahlungen auf 136 065,8 Mio. EUR belaufen, was gegenüber 2013 einem Rückgang um 5,8 % entspricht; betont des Weiteren, dass von den Mitteln für Zahlungen nur 10 700 Mio. EUR für die Erfüllung der sich aus neuen Programmen ergebenden Verpflichtungen und 70 000 Mio. EUR für alte noch zu erfüllende Zahlungsverpflichtungen bestimmt sind;

6.        nimmt Kenntnis vom Standpunkt des Rates zum Entwurf des Haushaltsplans 2014, in dem Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 142 226,9 Mio. EUR und Mittel für Zahlungen in Höhe von 135 004,6 Mio. EUR vorgeschlagen werden, was einen weiteren Rückgang gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag der Kommission darstellt;

7.        befürchtet, dass die Kommission für den Fall, dass nicht genügend Mittel für Zahlungen zur Verfügung stehen, beschließen könnte, die Mittel für Verpflichtungen nicht in vollem Umfang zu verwenden, was der vom Parlament wiederholt eingegangenen Verpflichtung in den Bereichen Umwelt, Gesundheit und Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit zuwiderliefe; kommt darüber hinaus zu dem Schluss, dass ein Mangel an Mitteln für Zahlungen dem Ruf der Union insofern schaden wird, als die Begünstigten im Rahmen der betreffenden Programme keine Zahlungen erhalten werden;

8.        nimmt zur Kenntnis, dass die meisten Programme zum 31. Dezember 2013 auslaufen (z. B. das Finanzierungsinstrument für den Katastrophenschutz, LIFE und das Gesundheitsprogramm): fordert nachdrücklich, dass vor Beginn des Jahres 2014 neue Rechtsgrundlagen nach dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren erlassen werden, um die Finanzierung für Millionen von Begünstigten in der Union sicherzustellen; betont, dass die Rechtsgrundlagen bis zu dem genannten Termin fertiggestellt werden müssen;

9.        nimmt zur Kenntnis, dass das Programm LIFE 0,28 % des gesamten Haushaltsentwurfs 2014 und 0,68 % von Rubrik 2 (bezogen auf die Mittel für Verpflichtungen) ausmacht; weist darauf hin, dass die Erhöhung der Mittel für LIFE gegenüber 2013 im Zusammenhang mit einem erweiterten Anwendungsbereich des Programms einschließlich aller den Klimawandel betreffenden Maßnahmen gesehen werden muss; nimmt diesbezüglich zur Kenntnis, dass „Titel 34“ unter der alleinigen Verantwortung der GD CLIMA geschaffen wurde;

10.      ist beunruhigt über den Vorschlag des Rates, die Mittel für Zahlungen im Bereich Umwelt- und Klimapolitik um 10,7 Mio. EUR gegenüber der bisherigen, der aktuellen oder der erwarteten Haushaltsvollzugsquote zu kürzen; wird diese Kürzungen bei den Mitteln für Zahlungen nicht akzeptieren, da die Vollzugsquote in diesem Politikbereich immer sehr zufriedenstellend war; hält daher das Argument des Rates für fadenscheinig und den Ansatz für ein rein rechnerisches Manöver des Rates, um die Mittel für Zahlungen insgesamt zu senken;

11.      tritt dafür ein, die Aufmerksamkeit auf Regionen in Europa zu lenken, die einen integrierten klimafreundlichen Ansatz in Bezug auf Verkehr, Umwelt, Energie und Abfälle verfolgen; regt an, dass die Kommission alle fünf Jahre einen Preis an die Regionen vergibt, die die Ziele erfüllen, damit ihre Anstrengungen honoriert werden; fordert die Kommission auf, bis Ende 2013 den ersten Entwurf für den Preis vorzulegen;

12.      ist der Ansicht, dass das Programm für öffentliche Gesundheit mit einem Anteil von 0,04 % an den Mitteln für Verpflichtungen des Haushaltsentwurfs 2014 der Bedeutung der Gesundheit als eines Wertes an sich und als einer Vorbedingung für die Förderung von Wachstum, auch angesichts der grenzüberschreitenden Bedrohungen für die Gesundheit, nicht voll gerecht wird;

13.      weist darauf hin, dass Horizont 2020 mit Forschungsprojekten in den Bereichen Klima, Gesundheit und Umwelt einen Beitrag zu den Zielen des Umweltausschusses leisten wird; bekräftigt seine Zusage, die Übereinstimmung der Projekte mit den entsprechenden Zielen und den Fortgang der Umsetzung zu überwachen;

14.      hält es für erwähnenswert, dass die jeweiligen Anteile der Rubriken 2 und 3 am Entwurf des Haushaltsplan 2014 oder Erhöhungen oder Kürzungen bei diesen Rubriken durch die Kommission und den Rat während der MFR-Verhandlungen als reine Taschenspielertricks angesehen werden müssen, da z. B. das Kapitel 17 04 „Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit, Tierschutz und Pflanzengesundheit“ von Rubrik 2 nach Rubrik 3 verschoben wurde;

15.      unterstreicht die erfolgreiche Umsetzung von Programmen der Union oder Teilen davon durch die Exekutivagenturen; weist darauf hin, dass in Zukunft nicht nur die Umsetzung des Gesundheitsprogramms in den Zuständigkeitsbereich der Exekutivagentur für Gesundheit und Verbraucher (EAHC) fallen wird, sondern dass außerdem Teile des neuen Programms LIFE von der Exekutivagentur für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (EACI) durchgeführt werden sollen; betont jedoch, dass die Übertragung von Aufgaben und die Abordnung von Personal von der Kommission auf die Exekutivagenturen zu Lasten der für das Programm verfügbaren operativen Mittel geht, während gleichzeitig die administrativen Verpflichtungen der Kommission abnehmen;

16.      betont, dass Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen wertvolle Instrumente für die Initiierung neuer Aktivitäten und Strategien sind; weist erneut darauf hin, dass mehrere Ideen des Umweltausschusses in der Vergangenheit erfolgreich umgesetzt wurden; wird sich dieser Instrumente daher auch weiterhin bedienen; fordert die vollständige Ausschöpfung der innerhalb der einzelnen Rubriken bestehenden Spielräume;

17.      ist der Ansicht, dass die dezentralen Agenturen wie die anderen Institutionen auch ihren gerechten Anteil zu den Einsparungen beisteuern müssen; weist darauf hin, dass eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Agenturen und das ständige Bekenntnis zur Erhöhung der Effizienz bereits zu einem besseren Ausgabenverhalten und einer besseren Mittelverwendung geführt haben; ist jedoch zutiefst besorgt über den Ansatz der Kommission gegenüber den dezentralen Agenturen, da die bei ihnen vorgenommenen Kürzungen, insbesondere im Bereich der Humanressourcen, ungerecht und im Vergleich zu den Kürzungen bei den anderen Institutionen der Union unangemessen sind; wird es nicht hinnehmen, dass die Personalaufstockung in bestimmten Agenturen oder in neu eingerichteten Agenturen durch andere Agenturen ausgeglichen werden muss, damit der Personalabbau insgesamt für alle Agenturen 2 % beträgt, während z. B. die Kommission (unter Berücksichtigung des Beitritts Kroatiens) für sich selbst einen Abbau von nur 0,1 % vorschlägt; ist entschlossen, für alle Agenturen wieder zu einer ordnungsgemäßen fallweisen Bewertung ihres jeweiligen Bedarfs überzugehen;

18.      wird die Kürzung in Höhe von 2 051 898 EUR, die der Rat in seinem Standpunkt bei den Haushaltsplänen der in den Zuständigkeitsbereich des Umweltausschusses fallenden Agenturen vorgenommen hat, rückgängig machen; hält die Begründung des Rates, die Kürzung werde der Höhe der Anpassung der Dienstbezüge für 2011 und 2012 entsprechen, für einen Vorwand, da die Agenturen vom Rat als administrative Last angesehen werden;

19.      nimmt zur Kenntnis, dass das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten und die Europäische Umweltagentur über sehr stabile Strukturen verfügen, dass sie derzeit keine größeren neuen Aufgaben übernehmen müssen und dass ihnen nach dem Ansatz der Kommission Personalkürzungen von 2 % drohen;

20.      ist sich darüber im Klaren, dass der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) im Rahmen der „Reach-Überprüfung“ voraussichtlich zahlreiche neue Aufgaben, z. B. im Bereich einer verstärkten Unterstützung der KMU oder der Identifizierung von besonders besorgniserregenden Chemikalien, übertragen werden dürften; ist besorgt darüber, dass der Entwurf des Haushaltsplans 2014 für Tätigkeiten in den Bereichen REACH und CLP sogar Personalkürzungen von über 2 % vorsieht (was einer Streichung von 10 Stellen entspricht); stellt ferner fest, dass entgegen der Ankündigung der Kommission, für die Agentur den Beitrag zur Europäischen Schule des Typs II in voller Höhe aus Rubrik 5 zu übernehmen, dieser Grundsatz nicht auf die Tätigkeiten im Rahmen von REACH und CLP angewandt wurde, sodass die Zahlungen hier allein zu Lasten der Agentur gehen; hält diesen Ansatz für nicht hinnehmbar, da ECHA diese Kosten im Rahmen der entsprechenden Gebührenordnung nicht berücksichtigen kann;

21.      nimmt Kenntnis von der Zunahme der an die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) gerichteten Anfragen, etwa auf dem Gebiet der Bewertung von Umweltrisiken, um der Forderung der Öffentlichkeit nach mehr Transparenz und Gewährleistung der Unabhängigkeit der erstellten Gutachten zu entsprechen; ist darüber informiert, dass die EFSA geplant hatte, die Gutachtertätigkeit in bestimmten Fällen zu internalisieren, um eine größtmögliche Unabhängigkeit zu garantieren, diese Pläne aber aufgrund der Streichung von sieben Stellen anstatt der noch tolerierbaren vier Stellen aufgeben musste;

22.      hebt hervor, dass die Europäische Arzneimittel-Agentur zu den Agenturen zählt, die industrieorientiert arbeiten, und in den letzten drei Jahren keine einzige zusätzliche Stelle für die Umsetzung der Rechtsvorschriften zur Pharmakovigilanz erhalten hat, was sich in einer Verlangsamung der Bearbeitung der entsprechenden Vorgänge niederschlägt; wird den von der Kommission in dieser Hinsicht verfolgten Ansatz und die vorgesehene Personalkürzung um 2 % (d. h. eine Kürzung um 12 Stellen), von der das gesamte Personal betroffen ist, obwohl 5/6 der Stellen aus Gebühren finanziert werden, nicht akzeptieren;

23.      ist generell nicht davon überzeugt, dass die Externalisierung von Dienstleistungen zum Zweck einer Verringerung der Zahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf lange Sicht kosteneffizienter sein wird, da die Dienstleistungserbringer beaufsichtigt und angewiesen werden müssen und gleichzeitig gewinnorientiert arbeiten.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

5.9.2013

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

43

4

3

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Martina Anderson, Elena Oana Antonescu, Kriton Arsenis, Sophie Auconie, Pilar Ayuso, Sandrine Bélier, Sergio Berlato, Franco Bonanini, Biljana Borzan, Milan Cabrnoch, Martin Callanan, Yves Cochet, Chris Davies, Esther de Lange, Edite Estrela, Jill Evans, Elisabetta Gardini, Gerben-Jan Gerbrandy, Matthias Groote, Françoise Grossetête, Jolanta Emilia Hibner, Dan Jørgensen, Karin Kadenbach, Christa Klaß, Eija-Riitta Korhola, Jo Leinen, Peter Liese, Linda McAvan, Radvilė Morkūnaitė-Mikulėnienė, Vladko Todorov Panayotov, Gilles Pargneaux, Andrés Perelló Rodríguez, Mario Pirillo, Oreste Rossi, Dagmar Roth-Behrendt, Carl Schlyter, Horst Schnellhardt, Richard Seeber, Dubravka Šuica, Sabine Wils

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Mark Demesmaeker, José Manuel Fernandes, Julie Girling, Jutta Haug, Marusya Lyubcheva, Michèle Rivasi, Christel Schaldemose, Renate Sommer, Vladimir Urutchev

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Ashley Fox

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (27.9.2013)

für den Haushaltsausschuss

zum Standpunkt des Rates zu dem Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2014
(13176/2013 – C7-0260/2013 – 2013/2145(BUD))

Verfasser der Stellungnahme: Reinhard Bütikofer

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  weist mit Nachdruck darauf hin, dass das Parlament seine Zustimmung zu der neuen Verordnung für den mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) noch nicht erteilt hat und dass die Kommission den Entwurf des Haushaltsplans 2014 zunächst auf der Grundlage ihres eigenen Vorschlags für den MFR 2014 bis 2020 aufstellen sollte;

2.  bedauert sehr, dass der Rat Rubrik 1a, aus der die wichtigsten Maßnahmen der Union in den Bereichen Innovation, Forschung, Infrastrukturen, KMU, Jugend und Bildung, die zur Bewältigung der gegenwärtigen Wirtschaftskrise und umfangreicher gesellschaftlicher Herausforderungen notwendig sind, finanziert werden, um 38 Milliarden Euro gekürzt hat; hebt hervor, dass aus der Rubrik 1a Mittel bewilligt werden sollten, die einen Beitrag zur Umsetzung der politischen Prioritäten der Union in Bereichen wie Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, EU-Industriepolitik, Forschung und Innovation sowie Energie leisten können;

3.  wünscht, einen Überblick über die im Zeitraum 2007-2013, insbesondere im letzten Jahr 2013, nicht verwendeten Mittel für Zahlungen zu erhalten, und verlangt dazu von der Europäischen Kommission einen Finanzbogen über die im Rahmen der geltenden Finanziellen Vorausschau 2007-2013 in Anspruch genommenen Zahlungsermächtigungen mit folgenden Angaben: veranschlagte und gebundene Beträge im Zeitraum 2007-2012, nicht verwendete Beträge im Vergleich zu den Voranschlägen, noch zu bindende Beträge, sämtliche finanziellen Auskünfte über die Inanspruchnahme der Zahlungsermächtigungen;

4.  fordert die Haushaltsbehörden auf, größtmögliche Flexibilität zu begründen, um die nicht in Anspruch genommenen jährlichen Mittel für Programme in Teilrubrik 1a, insbesondere Horizont 2020, COSME und die Fazilität „Connecting Europe“, einzusetzen;

5.  lehnt nachdrücklich jeden Versuch ab, durch eine Umschichtung aus Teilrubrik 1a die erforderlichen Mittel bereitzustellen, falls künftig nicht alle ausstehenden Zahlungsanträge dieses Haushaltsjahres des nächsten MFR ausgeglichen werden könnten;

6.  verweist auf die Aussage des Rates, dass die Finanzmittel für das Programm Horizont 2020 im Vergleich zu 2013 ein reales Wachstum verzeichnen müssen; fordert daher eine ehrgeizige Mittelzuweisung für das Programm Horizont 2020 und spricht sich entschieden gegen Vorschläge aus, die Obergrenzen für 2014 unter das Niveau von 2013 abzusenken; fordert die Kommission auf, einen spezifischen Etat für das KMU-spezifische Instrument und spezifische Haushaltslinien für die Programme Wissenschaft und Gesellschaft und Ausdehnung der Beteiligung sowie für die Weiterverfolgung der Programme im Bereich Öko-Innovation und Intelligente Energie - Europa innerhalb des Rahmenprogramms Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) zu schaffen;

7.  fordert eine einzige Mittelzuweisung für das Europäische Institut für Innovation und Technologie, damit die Interessenträger in den Wissens- und Innovationsgemeinschaften über einen stabilen und vorhersehbaren Rahmen für Investitionen verfügen;

8.  fordert eine ehrgeizige Mittelzuweisung für das Europäische Institut für Innovation und Technologie, um die für die Einrichtung der geplanten neuen Wissens- und Innovationsgemeinschaften notwendige kritische Masse zu erreichen;

9.  vertritt die Auffassung, dass die Fazilität „Connecting Europe“ beim wirtschaftlichen Wiederaufschwung in der Union eine wichtige Rolle spielt; fordert, dass für die dieses Finanzinstrument ein höherer Finanzmittelanteil zugewiesen wird, um eine Hebelwirkung für weitere öffentliche und private Investitionen sicherzustellen; fordert insbesondere eine Konzentration auf Projektanleihen für erneuerbare Energien und IKT-Infrastrukturen sowie ausreichende Mittel für intelligente Netze, insbesondere mit Blick auf potenzielle Synergien mit dem IKT-Bereich;

10. hebt hervor, dass die Probleme der KMU mittels eines ehrgeizigen Programms COSME angegangen werden müssen; ist der Ansicht, dass der derzeit vorgeschlagene Mittelumfang nicht ausreicht, und bekräftigt den Standpunkt des Parlaments, die im Rahmen des MFR-Zeitraums für das Programm zugewiesenen Mittel zu verdoppeln; fordert in Anbetracht des besonders schwierigen Zugangs zu Finanzmitteln die Zuweisung von mindestens 60 % des COSME-Etats für die wirksamsten Finanzinstrumente; verlangt, dass im MFR die Programme für Mikrofinanzierungen (z.B. Progress, JASMINE) fortgeführt werden; fordert außerdem, dass die bestehenden und künftigen Instrumente zur Förderung des Unternehmertums stärker vernetzt werden, z. B. den Europäischen Sozialfonds, den Globalisierungsfonds, die Jugendgarantie und Erasmus für Jungunternehmer, um auf nationaler und lokaler Ebene Anreize und Synergien zu schaffen;

11. fordert mit Nachdruck, dass bedeutende Infrastrukturprojekte der Union (wie Galileo, ITER und Copernicus) jenseits der MFR-Obergrenzen finanziert werden, damit die Mitgliedstaaten erforderlichenfalls zusätzliche Mittel bereitstellen können, und dass Finanzierung und erfolgreiche Umsetzung anderer Programme der Union nicht durch mögliche Kostenüberschreitungen bei diesen groß angelegten Projekten gefährdet werden;

12. ist der Ansicht, dass eine bessere Verwaltung und Koordinierung der Ausgabenpolitik zwischen der Union, den Mitgliedstaaten und den Regionen notwendig ist, um die Strategie Europa 2020 umzusetzen; fordert eine optimale Verwendung der vorhandenen Finanzmittel der Union unter Konzentration auf einen einschlägigen Mehrwert, eine wirksame Straffung und Hebelwirkungen, einschließlich einer geeigneten und unverzüglichen Umsetzung in den Mitgliedstaaten; fordert, dass im Rahmen des Europäischen Semesters die Investitionen in Forschung, Innovation, Industriepolitik, KMU, Energie und IKT-Infrastrukturen überwacht werden.

BEGRÜNDUNG

Die Prioritäten des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (ITRE-Ausschuss) für den Haushaltsentwurf der Union 2014 wurden in seiner Stellungnahme vom 20. Juni 2013 zum Mandat für den Trilog über den Entwurf des Haushaltsplans 2014 zum Ausdruck gebracht und behalten ihre Gültigkeit für die Stellungnahme des ITRE-Ausschusses zu den Haushaltslinien. Das Ergebnis der Abstimmung über das Mandat für den Haushaltstrilog ist dieser Begründung beigefügt.

Die Abänderungsentwürfe zu den vom Rat geänderten Haushaltslinien wurden am 2. September 2013 im ITRE-Ausschuss angenommen. Mehrere Haushaltslinien im Zuständigkeitsbereich des ITRE-Ausschusses sind im Rahmen des Standpunkts des Rates vom 18. Juli 2013 betroffen, der im Vergleich zum Haushaltsplanentwurf 2014 der Kommission Kürzungen im Gesamtumfang von 240,68 Mio. EUR bei den Verpflichtungen und 1,06 Mrd. EUR bei den Zahlungen vorsieht.

Für Rubrik 1a beläuft sich die vom Rat vorgenommene Kürzung auf 60 Mio. EUR bei den Verpflichtungsermächtigungen und betrifft vorrangig die Unterstützungsausgaben für das Programm Forschung und Innovation, einschließlich Horizont 2020, COSME für KMU und Unternehmen und der Fazilität „Connecting Europe“. Die Kürzungen bei den Zahlungen in Rubrik 1a belaufen sich auf 426,5 Mio. EUR, davon 154 Mio. EUR in Bezug auf große Infrastrukturvorhaben, 120,7 Mio. EUR in Bezug auf Horizont 2020, 86,9 Mio. EUR in Bezug auf die Fazilität “Connecting Europe“ und 61,3 Mio. EUR in Bezug auf sonstige Programme.

Dieser Vorschlag ist für den ITRE-Ausschuss inakzeptabel und steht nicht im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates vom März 2013, als der Rat sich verpflichtete, gegenüber dem Mittelumfang 2013 eine reale Mittelanhebung für die Programme im Bereich Forschung und Innovation aufrecht zu erhalten und schwerpunktmäßig KMU zu unterstützen. Er steht auch nicht im Einklang mit der mit dem Parlament in den Verhandlungen über den MFR 2014-2020 getroffenen Vereinbarung, dass Mittel für die Programme COSME und Horizont 2020 auf 2014 vorgezogen werden sollten.

In Anbetracht dieses Tatbestands stimmte der ITRE-Ausschuss dafür, den Haushaltsplanentwurf gemäß dem Vorschlag der Kommission für die Maßnahmen der Programme der Rubrik 1a, deren Mittel vom Rat gekürzt wurden, wieder einzusetzen.

Außerdem befürwortete der ITRE-Ausschuss den Vorschlag des Berichterstatters, die Marge der Rubrik 1a (125,9 Mio. EUR) und die im Rahmen des Flexibilitätsinstruments vorgesehenen Mittel (471 Mio. EUR) zu nutzen, um die Mittel für KMU sowie für Forschung und Innovation zu erhöhen. Dies betrifft insbesondere die Forderungen nach Unterstützung für folgende Prioritäten:

· Haushaltslinie 02 02 01: Förderung von Erasmus für junge Unternehmer im Rahmen des Programms COSME (+ 20 Mio. EUR an Verpflichtungsermächtigungen (VE) und + 6 Mio. EUR an Zahlungsermächtigungen (ZE));

· Haushaltslinie 02 02 02: Förderung von Finanzinstrumenten im Rahmen des Programms COSME (+ 60 Mio. EUR an VE und + 40 Mio. EUR an ZE);

· Haushaltslinie 02 04 02 03: Steigerung der Innovation in KMU (+ 30 Mio. EUR an VE und + 20 Mio. EUR an ZE);

· neue Haushaltslinie 02 04 02 04 zur Schaffung einer einzigen Haushaltslinie zur Umsetzung des Instruments für KMU im Rahmen von Horizont 2020 gemäß der Vereinbarung mit dem Rat in den Verhandlungen über Horizont 2020 (+ 320 Mio. EUR an VE und + 160 Mio. EUR an ZE);

· neue Haushaltslinie 32 04 03 02 zur Sicherstellung der Fortführung des Programms intelligente Energie – Europa als gesondertes Energieprogramm im Rahmen von Horizont 2020 gemäß der Vereinbarung mit dem Rat in den Verhandlungen über Horizont 2020 (+ 110 Mio. EUR an VE und + 60 Mio. EUR an ZE);

· neue Haushaltslinie 08 02 04 01 für die Begründung eines Programms Wissenschaft für die Gesellschaft bzw. mit ihr als horizontales Programm im Rahmen von Horizont 2020 gemäß der Vereinbarung mit dem Rat in den Verhandlungen über Horizont 2020 (+ 60 Mio. EUR an VE und + 35 Mio. EUR an ZE).

Schließlich unterstützte der ITRE-Ausschuss eine Erhöhung der im Rahmen des Ausbaus von Breitbandverbindungen der IKT-Fazilität „Connecting Europe“ zuzuweisenden Mittel.

Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen

Der ITRE-Ausschuss hat alle Pilotprojekte und vorbereitenden Maßnahmen (PP&VM) geprüft und bewertet, die von den Mitgliedern vorgeschlagen wurden, und nahm drei neue PP&VM an, die politische Prioritäten des Ausschusses mittragen und eindeutig das Potenzial haben, sich zu künftigen EU-Aktivitäten und -Programmen zu entwickeln:

· Pilotprojekt Technisch-wirtschaftliche Modelle für Fernwärme- und Fernkältenetze aus mehreren Quellen (nach der bestehenden Haushaltslinie 07 02 77 25, 2 Mio. EUR) zwecks Steigerung der Gesamteffizienz der Fernwärme- und Fernkältenetze durch Entwicklung von Fernwärme- und Fernkältenetzen der nächsten Generation;

· Pilotprojekt REIsearch (Spitzen- und Innovationsforschungsnetz) – Förderung der Wettbewerbsfähigkeit im Europäischen Forschungsraum durch die Ausweitung der Kommunikation zwischen Wissenschaftlern, Bürgern, Industrie und Politikern (nach der bestehenden Haushaltslinie 09 03 77 01, 1 200 000 EUR) zwecks Beschleunigung der umfassenden Nutzung des intellektuellen Kapitals Europas zugunsten von Bürgern, Unternehmern und Wissenschaftlern durch die neuen Medien und

· Vorbereitende Maßnahme Eine regionale Strategie für den Nordseeraum (nach Haushaltslinie 13 03 41, 1 200 000 EUR) zur Analyse des Wachstumspotenzials der Region und Nutzung der Erkenntnisse zur Erforschung des Mehrwerts einer künftigen gemeinsamen makroregionalen Strategie für den Nordseeraum, da eine starke Nordseeregion das Potenzial hat, als Wachstumsmotor in Europa zu wirken und zu den Zielen der Strategie EU2020 beizutragen.

Zusätzlich zu diesen neuen PP&VM forderte der ITRE-Ausschuss auch, den Umfang der Zahlungsermächtigungen für die derzeitige vorbereitende Maßnahme Erasmus für junge Unternehmer (bestehende Haushaltslinie 02 02 77 03, + 665 000 EUR) zumindest auf dem Niveau von 2013 zu belassen, um sicherzustellen, dass die Verpflichtungen aus den Vorjahren erfüllt werden können.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

26.9.2013

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

42

0

4

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Josefa Andrés Barea, Jean-Pierre Audy, Zigmantas Balčytis, Ivo Belet, Bendt Bendtsen, Jan Březina, Maria Da Graça Carvalho, Giles Chichester, Pilar del Castillo Vera, Dimitrios Droutsas, Christian Ehler, Adam Gierek, Norbert Glante, Robert Goebbels, Fiona Hall, Jacky Hénin, Romana Jordan, Judith A. Merkies, Angelika Niebler, Jaroslav Paška, Aldo Patriciello, Vittorio Prodi, Miloslav Ransdorf, Herbert Reul, Teresa Riera Madurell, Amalia Sartori, Francisco Sosa Wagner, Konrad Szymański, Britta Thomsen, Patrizia Toia, Ioannis A. Tsoukalas, Claude Turmes, Marita Ulvskog, Adina-Ioana Vălean, Kathleen Van Brempt, Alejo Vidal-Quadras

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Elisabetta Gardini, Satu Hassi, Jolanta Emilia Hibner, Eija-Riitta Korhola, Bernd Lange, Werner Langen, Marian-Jean Marinescu, Hannu Takkula, Hermann Winkler

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Britta Reimers

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (6.9.2013)

für den Haushaltsausschuss

zum Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2014 – alle Einzelpläne
(2013/2145(BUD))

Verfasserin der Stellungnahme: Ildikó Gáll-Pelcz

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  weist darauf hin, dass der Wirtschaftsabschwung in der letzten Zeit eine Reihe von Mängeln und Unstimmigkeiten im Binnenmarkt deutlich gemacht hat, die sich nachteilig auf das Vertrauen der Verbraucher und der Bürger ausgewirkt haben; erkennt die Haushaltszwänge an, unter denen die Union derzeit arbeitet; fordert, dass bei den Zahlungen und Verpflichtungen ein deutlicher Mehrwert und eine höchstmögliche Wirtschaftlichkeit erkennbar sind, sowie einen besseren Mitteleinsatz, indem ausreichende finanzielle Mittel zur Förderung einer Strategie für intelligentes und nachhaltiges Wachstum bereitgestellt werden;

2.  ist davon überzeugt, dass die Verbraucherpolitik für die Europäische Union eine Hauptpriorität darstellt, und dass die für diesen Politikbereich bereitgestellten Mittel diese Tatsache widerspiegeln sollten; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, den in dem am 11. Juni 2013 vom Europäischen Parlament angenommenen Bericht über eine neue europäische Agenda der Verbraucherschutzpolitik (2012/2133(INI) für den Zeitraum 2014-2020 vorgesehenen Angaben erhöhte Aufmerksamkeit und gebührende Sorgfalt entgegenzubringen;

3.   plädiert nachdrücklich dafür, den ursprünglich von der Kommission im Rahmen des mehrjährigen Finanzrahmens für das Verbraucherprogramm vorgeschlagenen Betrag (d.h. 197 000 000 EUR) beizubehalten; hält es für notwendig, einen begrenzten Betrag des für die Rubrik 3 des mehrjährigen Finanzrahmens vorgesehenen Spielraums (d.h. 40 Millionen EUR des insgesamt für die Rubrik 3 verfügbaren Spielraums in Höhe von, 686 900 000EUR für den gesamten Zeitraum) zur Finanzierung des mehrsprachigen Online-Streitschlichtungssystems für Verbraucherstreitigkeiten einzusetzen; weist darauf hin, dass dieses mehrsprachige System von den beiden Mitgesetzgebern vereinbart und mit der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. März 2013 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten angenommen wurde; stellt fest, dass die Verwendung des Spielraums, der für die Rubrik des MFR bestimmt ist, mit dem Entwurf einer institutionellen Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament, dem Europäischen Rat und der Kommission über Haushaltsdisziplin, Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und wirtschaftliche Haushaltsführung vereinbar ist (Teil II Punkt B Absatz 16);

4.      erkennt die Bedeutung des Binnenmarktforums an und fordert, dass die entsprechende vorbereitende Maßnahme bis zum Jahr 2014 verlängert wird (1 200 000 EUR für Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen); ist der Auffassung, dass dieses Forum in eine dauerhafte Kampagne auf der Ebene der Union eingebunden werden muss, um die Sensibilisierung in Bezug auf die Rechte und Interessen der Verbraucher zu fördern;

5.        halt es für wichtig, ein neues Pilotprojekt zum Thema „Your Europe Travel (YET) – Anwendung für mobile Geräte“ durchzuführen, um in allen EU-Sprachen über eine einzige Anlaufstelle allgemeine Informationen über grenzübergreifende Fragen bereitzustellen und Reisenden zu helfen, wenn sie sich im Ausland befinden und nur einen begrenzten Zugang zu Informations- und Beratungsdiensten haben (650 000 EUR für Verpflichtungsermächtigungen und 350 000 EUR für Zahlungsermächtigungen); ist der Auffassung, dass dieses Projekt Informationen für die Verbraucher anbieten und auf das wirkliche Leben und auf grenzübergreifende Situationen ausgerichtet sein sollte, auf Themen, die von Reise- und Visuminformationen über die Rechte der Reisenden und der Verbraucher, Krankenversicherungskarten, Zahlungssysteme, Straßenschilder bis hin zu den europäischen Verbraucherzentren reichen, die in jedem EU-Land und in Norwegen und Island Unterstützung und Beratung anbieten können;

6.  begrüßt, dass die Mittel für die Steuerungsinstrumente auf dem Gebiet des Binnenmarkts aufgestockt wurden (Haushaltslinie Nr. 12 02 02); weist mit Nachdruck darauf hin, dass SOLVIT sich bei der Lösung von Problemen, die die Bürger betreffen, als praxistauglich erwiesen hat; bekräftigt seine Unterstützung für die Binnenmarktinstrumente; vertritt die Auffassung, dass verstärkte Anstrengungen unternommen werden sollten, um SOLVIT besser in die Unterstützungsleistungen und Durchsetzungsinstrumente einzubinden, die auf nationaler Ebene und auf Unionsebene verfügbar sind;

7.  ist der Auffassung, dass die Unterstützung der Realwirtschaft für die EU eine Hauptpriorität sein sollte; fordert nachdrücklich, dass diese finanziellen Unterstützungsleistungen möglichst weit gehend von KMU in Anspruch genommen werden müssen;

8.        weist darauf hin, dass im Privatsektor der größte Teil der Produktion auf die KMU entfällt und diese auch die meisten Arbeitsplätze schaffen; stellt fest, dass die KMU es derzeit in Bezug auf die Kreditbedingungen besonders schwer haben, was die Darlehensgarantien und die angemessene Eigenkapitalausstattung betrifft, und Änderungen bei der Risikoaversion sich auf die Kreditvergabe an KMU auswirken; fordert die Mitgliedstaaten daher auf, den Finanzrahmen für das Programm COSME beizubehalten und die Haushaltslinie 02 01 04 01 wieder einzusetzen;

9.  hält es für notwendig, einen ausgeglichenen Finanzrahmen für das Zollprogramm beizubehalten, der mindestens dem Betrag entsprechen sollte, der im ursprünglichen Kommissionsvorschlag niedergelegt wurde, d.h. 548 080 000 EUR; hebt die Notwendigkeit hervor, das ursprüngliche allgemeine Ziel des Programms zu stärken, die Funktionsweise der Zollunion zu unterstützen und den Binnenmarkt durch neue spezifische Ziele und operationelle Ziele zu stärken;

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

5.9.2013

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

25

2

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Claudette Abela Baldacchino, Adam Bielan, Preslav Borissov, Birgit Collin-Langen, Lara Comi, Cornelis de Jong, Małgorzata Handzlik, Malcolm Harbour, María Irigoyen Pérez, Philippe Juvin, Hans-Peter Mayer, Franz Obermayr, Sirpa Pietikäinen, Phil Prendergast, Zuzana Roithová, Heide Rühle, Andreas Schwab, Olga Sehnalová, Catherine Stihler, Emilie Turunen, Barbara Weiler

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Ildikó Gáll-Pelcz, Liem Hoang Ngoc, Pier Antonio Panzeri, Olle Schmidt, Marc Tarabella, Wim van de Camp, Patricia van der Kammen

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr (12.9.2013)

für den Haushaltsausschuss

zum Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2014 – alle Einzelpläne
(2013/2145(BUD))

Verfasserin der Stellungnahme: Isabelle Durant

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  weist darauf hin, dass Investitionen in den Verkehr wesentlich sind, um langfristiges Wirtschaftswachstum zu stützen und die Schaffung von Arbeitsplätzen zu begünstigen, was insbesondere vor dem Hintergrund der Wirtschaftskrise mit einer derart hohen Arbeitslosenquote wichtig ist;

2.  betont, dass der Beitrag aus dem Haushaltsplan der EU für die Agenturen, die für den Verkehr zuständig sind, im Einklang mit ihren zusätzlichen Verantwortlichkeiten, die ihnen von den EU-Mitgesetzgebern übertragen wurden, festgelegt werden sollte; betont in diesem Zusammenhang, dass den EU-Beschlüssen über die Untersuchung der Meeresverschmutzung und der Erdöl- und Erdgasanlagen im Offshore-Betrieb im Rahmen der Befugnisse der Europäischen Agentur für die Sicherheit im Seeverkehr die Bereitstellung angemessener Haushaltmittel sowie angemessene Stellenpläne folgen sollten; betont im Hinblick auf das Inkrafttreten des vierten Eisenbahnpakets, dass die Voraussetzungen geschaffen werden müssen, damit sich die Europäische Eisenbahnagentur auf die neuen Aufgaben vorbereiten kann, die ihr übertragen werden sollen; bedauert folglich den Vorschlag, ihre Haushaltsmittel gegenüber 2013 um 5 % (von 24 871 400 EUR auf 23 573 064 EUR) zu kürzen; weist darauf hin, dass im Anschluss an die Einigung über die TEN-Verkehr und die Infrastrukturfazilität „Connecting Europe“ dem Haushaltsplan der TEN-V-Exekutivagentur ebenfalls eine besondere Aufmerksamkeit zukommen sollte;

3.  weist ferner erneut darauf hin, dass es EU-Agenturen, wie etwa die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA), gibt, denen der Gesetzgeber Aufgaben übertragen hat, die für die Funktionsfähigkeit der Europäischen Union und ihrer Industrie von grundlegender Bedeutung sind; bis zu 80 % des Haushalts und des Personals der EASA werden durch Gebühren und Entgelte finanziert, die von der Luftfahrtindustrie entrichtet werden; fordert in diesem Zusammenhang, dass die Haushaltsbehörde dieser Tatsache Rechnung trägt und die Kürzungen in Bezug auf Haushalt und Personal auf den Teil des Haushaltsplans beschränkt, der von der EU finanziert wird, so dass es für EU-Agenturen, wie etwa für die EASA, möglich ist, das benötigte Personal einzustellen, um in der Lage zu sein, die Aufgaben, die von der Industrie in Auftrag gegeben und finanziert werden, wahrzunehmen;

4.  betont, dass es notwendig ist, das Verkehrsbudget der Union schwerpunktmäßig auf Infrastrukturprojekte auszurichten, durch die Wachstum generiert und eine größere Wettbewerbsfähigkeit in der europäischen Wirtschaft geschaffen werden; weist darauf hin, dass es insbesondere in wirtschaftlich schwierigen Zeiten für Steuerzahler von grundlegender Bedeutung ist, dass die Mittel der EU wirtschaftlich genutzt werden und schwerpunktmäßig auf durchführbare Schlüsselinfrastrukturprojekte ausgerichtet sind, durch die das Leben der EU-Bürger verbessert wird;

5.  betont, dass die Kommission bei der Kofinanzierung von Infrastrukturprojekten im Rahmen der Infrastrukturfazilität „Connecting Europe“ sowie des Kohäsionsfonds und der Regionalfonds die Kriterien des europäischen Mehrwerts, der Klimapolitik und der wirtschaftlich-sozialen Folgenabschätzungen sowie der Umweltvorschriften strikt anwenden muss, indem die externen Kosten auf ein Minimum reduziert werden, und den Schwerpunkt auf die Modernisierung beziehungsweise Wiederinbetriebnahme fehlender grenzüberschreitender Bahnverbindungen legen muss;

6.  weist auf die Unstimmigkeit zwischen den vom Rat im Zusammenhang mit den Verhandlungen über den MFR bezüglich der Infrastrukturfazilität „Connecting Europe“ vorgeschlagenen Mittelkürzungen und der umfassenden Liste […] von […]Projekten auf dem Gebiet der Verkehrsinfrastruktur hin, die bis 2030 abgeschlossen werden müssen; verweist darauf, dass durch die Infrastrukturfazilität „Connecting Europe“ die Unterstützung der Projekte mit hohem europäischem Mehrwert ermöglicht werden dürfte und dass durch sie dazu beitragen wird, Wachstum und Beschäftigung in Europa anzukurbeln, sowohl direkt durch die auf den betreffenden Baustellen geschaffenen Arbeitsplätze als auch indirekt im Rahmen der Nutzung dieser Infrastrukturen, mit voraussichtlichen Wettbewerbsvorteilen für die Union und ihre Mitgliedstaaten; weist ferner darauf hin, dass es der Rat im Laufe der Verhandlungen abgelehnt hat, die notwendige Unterstützung im Hinblick auf eine bessere Nutzung der Finanzinstrumente zu leisten, durch die in manchen Fällen eine umfassendere Finanzierung ermöglicht werden kann;

7.  begrüßt die Einigung über die Infrastrukturfazilität „Connecting Europe“ und die TEN‑Verkehr, durch die es ermöglicht wird, Investitionen in Schlüsselprojekte mit einem hohen europäischen Mehrwert im Hinblick auf die Schaffung eines nachhaltigeren und stärker integrierten europäischen Verkehrsnetzes zu tätigen; weist darauf hin, dass die Haushaltsposten und die vereinbarten Beträge der Haushaltslinie 06 02 01 für die Infrastrukturfazilität „Connecting Europe“ im Einklang mit dem Ergebnis der Verhandlungen über die Infrastrukturfazilität „Connecting Europe“ angepasst werden müssen, insbesondere was die Interoperabilität betrifft, die aus der Haushaltslinie 06 02 01 03 entfernt und in die Haushaltlinie 06 02 01 01 aufgenommen werden muss;

8.  betont, dass Innovation und Forschung, insbesondere in den Bereichen der Verkehrsverlagerung, der universellen Zugänglichkeit, der Intermodalität, der Interoperabilität, der integrierten Fahrscheinsysteme und der Nachhaltigkeit (Verringerung von Treibhausgasemissionen und Lärmbelastung) von entscheidender Bedeutung für die Bereiche Verkehr und Fremdenverkehr sind; erachtet es daher als wesentlich, sich für die Aufrechterhaltung der im Rahmen von Horizont 2020 in den entsprechenden Haushaltslinien veranschlagten Mittel einzusetzen;

9.  betont, dass es im Hinblick auf die Verwirklichung eines ökoeffizienten europäischen Verkehrssystems wichtig ist, intelligente Verkehrssysteme – wie sie in der Richtlinie 2010/40/EU zum Rahmen für die Einführung intelligenter Verkehrssysteme im Straßenverkehr und für deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern festgelegt worden sind – im großen Maßstab einzuführen;

10. fordert die Weiterentwicklung intelligenter Verkehrssysteme, etwa von ERTMS, RIS, VTMIS, SESAR und IVS im Straßenverkehr, was eine rationelle Logistiknutzung, eine Verringerung der Auswirkungen des Verkehrs auf die Umwelt und eine Senkung der Kosten für die Verbraucher ermöglichen würde; fordert die Entwicklung einer Verkehrsinfrastruktur, die den Anforderungen einer Infrastruktur für Elektromobilität, einschließlich Züge, Straßenbahnen, Oberleitungsomnibusse, Elektrofahrräder und Elektroautos, entspricht; ist der Ansicht, dass nicht-legislative (administrative und technische) Hindernisse abgebaut werden müssen;

11. verweist auf seine Unterstützung einer auf der Ebene der Europäischen Union zu verwirklichenden Angleichung der Fahrgastrechte für alle Verkehrsmittel, die zur Ausarbeitung einer allgemein bekannten gemeinsamen Charta führen sollte; bedauert daher die von der Kommission für die entsprechende Haushaltslinie vorgeschlagene Kürzung der Mittel für Verpflichtungen um 38 % (von 26 150 000 EUR auf 16 019 000 EUR), da es sich um ein besonders sensibles Thema für die europäischen Bürger handelt;

12. weist darauf hin, dass es wesentlich ist, Infrastrukturen im Hinblick auf die Entwicklung eines Netzes für alternative Kraftstoffe zu errichten, durch das die nachhaltige Entwicklung und eine größere Energieunabhängigkeit in der Union begünstigt werden; fordert, dass die Nutzung innovativer Finanzierungsinstrumente auf europäischer Ebene gefördert wird, um diese Ziele zu verwirklichen;

13. bedauert, dass der Fremdenverkehr – obgleich er seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon in die Zuständigkeit der Union fällt – noch keine eigene Haushaltslinie erhalten hat; fordert die Kommission auf, die Ergebnisse der vorbereitenden Maßnahmen im Bereich „nachhaltiger Fremdenverkehr“ (sanfte Mobilität, Radwegenetze, Öko-Tourismus und Naturschutz) als einen Schwerpunkt in das COSME-Programm aufzunehmen; fordert die Kommission mit Nachdruck auf, die Vielfalt der europäischen Fremdenverkehrsindustrie zu fördern, wobei auch ein Schwerpunkt auf Aspekte des kulturellen und natürlichen und insbesondere des industriellen und historischen Erbes, darunter durch spezifische finanzielle Initiativen, sowie auf die Nachbereitung der vorbereitenden Maßnahmen im Hinblick auf die universelle Zugänglichkeit, insbesondere für in ihrer Mobilität eingeschränkte Personen und sozial Benachteiligte, gelegt wird;

14. fordert die Kommission auf, eine Initiative als Nachbereitung zu den Ergebnissen der vorbereitenden Maßnahmen im Bereich „nachhaltiger Fremdenverkehr“ (sanfte Mobilität, Radwegenetze, Öko-Tourismus und Naturschutz) einzuleiten, wobei zu einem späteren Zeitpunkt ein Schwerpunkt auf die Aspekte des kulturellen, natürlichen, industriellen und historischen Erbes sowie auf die Nachbereitung der vorbereitenden Maßnahmen im Hinblick auf die universelle Zugänglichkeit, insbesondere für in ihrer Mobilität eingeschränkte Personen und sozial Benachteiligte, gelegt wird;

15. ist der Ansicht, dass innovative Finanzinstrumente, deren Rolle sich bei der Verwirklichung bestimmter Infrastrukturprojekte als entscheidend erweisen kann, stärker genutzt werden sollten; weist darauf hin, dass solche Instrumente genutzt werden können, um privates Kapital zu mobilisieren und auf diese Weise die – infolge der Anstrengungen zur Haushaltskonsolidierung auf einzelstaatlicher und europäischer Ebene – sinkenden öffentlichen Mittel auszugleichen.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

5.9.2013

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

30

5

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Magdi Cristiano Allam, Georges Bach, Izaskun Bilbao Barandica, Antonio Cancian, Philippe De Backer, Luis de Grandes Pascual, Saïd El Khadraoui, Ismail Ertug, Carlo Fidanza, Knut Fleckenstein, Jacqueline Foster, Franco Frigo, Mathieu Grosch, Dieter-Lebrecht Koch, Georgios Koumoutsakos, Werner Kuhn, Jörg Leichtfried, Bogusław Liberadzki, Eva Lichtenberger, Gesine Meissner, Hubert Pirker, Dominique Riquet, Petri Sarvamaa, Olga Sehnalová, Brian Simpson, Keith Taylor, Patricia van der Kammen, Dominique Vlasto, Roberts Zīle

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Phil Bennion, Spyros Danellis, Michel Dantin, Isabelle Durant, Geoffrey Van Orden, Janusz Władysław Zemke

STELLUNGNAHME des Ausschusses für regionale Entwicklung (26.9.2013)

für den Haushaltsausschuss

zu dem Standpunkt des Rates zu dem Entwurf des Haushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2014
(13176/2013 – C7-0260/2013 –2013/2145(BUD))

Verfasser der Stellungnahme: Georgios Stavrakakis

KURZE BEGRÜNDUNG

Einleitung

Die Wirtschaft der Union erholt sich zwar langsam und verzeichnet einige positive Trends, doch ist eine vollständige Erholung noch recht weit entfernt. Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Kommission, sich auf die fünf im Jahreswachstumsbericht 2013 festgelegten Prioritäten zu konzentrieren, nämlich die „Inangriffnahme einer differenzierten, wachstumsfreundlichen Haushaltskonsolidierung“, die „Wiederherstellung einer normalen Kreditvergabe an die Wirtschaft“, die „Förderung von Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit für heute und morgen“, die „Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und Bewältigung der sozialen Folgen der Krise“ und die „Modernisierung der Verwaltungen“.

Auf der Grundlage der Angleichung der Unionspolitik, insbesondere der Kohäsionspolitik, an die Strategie „Europa 2020“ hebt die Kommission hervor, dass dieser politische Bereich eine wichtige Rolle bei der Umsetzung der Strategie spielen kann, und stellt erneut fest, dass das allgemeine Ziel der Kohäsionspolitik der Abbau des Gefälles zwischen den Regionen und die Verwirklichung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts ist.

Die Kommission weist außerdem darauf hin, dass für den erfolgreichen Abschluss der laufenden Programme Mittel für Zahlungen in angemessenem Umfang erforderlich sind, damit die Verpflichtungen gegenüber den Empfängern von Finanzmitteln der EU erfüllt werden können.

Der Verfasser der Stellungnahme hebt den unbestreitbaren Mehrwert der Kohäsionspolitik hervor, die als grundlegendes Investitionsinstrument der Union, das zur langfristigen strukturellen Entwicklung beiträgt und als Katalysator für Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen dient, den Mitgliedstaaten und Regionen der Union dabei helfen kann, die derzeitige Finanz- und Wirtschaftskrise zu überstehen. Deshalb ist unbedingt eine angemessene Finanzierung bereitzustellen, um die ausstehenden Zahlungen, die in der Rubrik 1b besonders hoch sind, verringern zu können.

Entwurf des Haushaltsplans

Bei ihren Haushaltsprognosen hat die Kommission den Haushaltsbedarf unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorschriften und der Finanzausstattung gemäß der mehrjährigen finanziellen Vorausschau 2014–2020, die auf der Grundlage der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates (Tagung vom 7./8. Februar 2013) vorgeschlagen wurde und worüber die Organe am 27. Juni 2013 eine politische Einigung erzielten, bewertet.

Der Verfasser der Stellungnahme vertritt die Auffassung, dass die Kommission trotz der besonderen Umstände, denen die Annahme des Entwurfs des Haushaltsplans 2014 unterliegt, das einzige Organ ist, das sich anhand der ihm vorliegenden Informationen einen Überblick über den tatsächlichen Haushaltsmittelbedarf aller Regionen verschaffen kann. Jedoch bezweifelt er, dass die Kommission die Folgen, die das vereinbarte Vorziehen endgültig zugewiesener Mittel, die in der Vereinbarung über den mehrjährigen Finanzrahmen vorgesehen sind, und die vorgeschlagene Erhöhung der Kofinanzierungssätze für Mitgliedstaaten, deren finanzielle Stabilität erschüttert oder ernsthaft gefährdet ist, haben wird, sowie die Folgen der vorgeschlagenen Verlängerung der Frist für die automatische Aufhebung von Mittelbindungen um ein Jahr für einige Mitgliedstaaten eingerechnet hat.

Aufteilung der Mittel zwischen den Fonds

Die vorgeschlagene Aufteilung zwischen den verschiedenen Mitteln und Fonds stellt sich folgendermaßen dar:

Innerhalb des vorgeschlagenen Gesamtbetrags der Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 47 560,6 Mio. EUR für die Rubrik 1b (-13,5 % gegenüber 2013) belaufen sich die Verpflichtungen für die Strukturfonds (EFRE und ESF) insgesamt auf 38 088,2 Mio. EUR, wovon 1 804,1 Mio. EUR auf die Forderung nach Aufstockung der Ausstattung der Beschäftigungsinitiative für Jugendliche, 8 922,4 Mio. EUR auf den Kohäsionsfonds und 365,1 Mio. EUR auf den Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten von Armut betroffenen Personen entfallen.

Der vorgeschlagene Betrag der Zahlungen ist wesentlich niedriger als 2013 (-9,3 %) und beläuft sich auf 51 093,7 Mio. EUR. Dem Vorschlag liegen die Schätzungen für die Entwicklung der Zwischenzahlungen von 2007 bis 2013 (46 765,5 Mio. EUR, d. h. 91,4 % der Schätzwerte für die gesamten Zahlungen für 2014 unter Rubrik 1b), eine Kürzung der Zahlungen für den Abschluss des Zeitraums 2000–2006 um 83 % und der neue reduzierte erste Vorschussbetrag von 1 %, der 2014 für den EFRE, den ESF und den Kohäsionsfonds vorgesehen ist (bzw. 1,5 % für Mitgliedstaaten, die Finanzhilfen erhalten), zugrunde.

Der Verfasser der Stellungnahme bedauert, dass die Kommission die Vorschussbeträge aufgrund der Vereinbarungen in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Februar 2013 angesetzt hat, da diese zu den Gegenständen der laufenden interinstitutionellen sektorspezifischen Verhandlungen über die künftige Kohäsionspolitik zählen und im Mitentscheidungsverfahren zu beschließen sind, weshalb die Gefahr besteht, dass den Ergebnissen der Verhandlungen vorgegriffen wird.

Er äußert zudem sein Erstaunen darüber, dass die noch abzuwickelnden Mittelbindungen weiter steigen, während mehr als die Hälfte der Zahlungen (52 %) für die Erfüllung der Verpflichtungen der EU aus früheren Mittelbindungen vorgesehen ist.

Es ist zu beachten, dass die Kommission ihre Gesamtschätzungen auf die Annahme stützt, dass die in dem Entwurf für den Berichtigungshaushaltsplan 2/2013 geforderten zusätzlichen Mittel für Zahlungen in Höhe von 11,2 Mrd. EUR im Laufe des Jahres 2013 vollständig bewilligt werden, wovon die Rubrik 1b besonders betroffen ist.

Die wichtigsten politischen Ansätze für 2014

Die Kommission legt vier oberste Prioritäten für den Haushaltsvollzug 2014 fest: die verstärkte Förderung der Maßnahmen für die Jugend und die KMU, die Aufstellung der neuen Programme im Rahmen des mehrjährigen Finanzrahmens 2014–2020, die Erfüllung der Verpflichtungen der EU und schließlich die Einschränkung der Verwaltungsausgaben. Eine der repräsentativsten Maßnahmen in Verbindung mit dem nächsten Finanzrahmen ist die neue Beschäftigungsinitiative für Jugendliche, für die die Kommission zur verstärkten Finanzierung in der Anfangsphase Mittel für Verpflichtungen in Höhe von insgesamt 6 Mrd. EUR in den ersten zwei Jahren vorschlägt; für 2014 belaufen sich die dafür veranschlagten Mittel auf 3,4 Mrd. EUR.

Im Zusammenhang mit der Angleichung der Kohäsionspolitik an die Strategie „Europa 2020“ legt die Kommission Wert darauf, frühzeitig die neuen Programme zu beschließen und umzusetzen, die Wirkung der Politik zu maximieren und die strategische Programmplanung durch Gewährleistung des europäischen Zusatznutzens und die Erhöhung der Ausgabenqualität zu stärken.

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für regionale Entwicklung ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  bezweifelt, dass die im Entwurf des Haushaltsplans 2014 enthaltenen Beträge für die Rubrik 1b ausreichen, um den Mindestbedarf zu decken und die von der Union im Vertrag festgelegten regionalpolitischen Ziele zu erreichen;

2.  stellt mit Besorgnis die Kürzung der Verpflichtungen in Rubrik 1b um 13,5 % auf 47 560,6 Mio. EUR und die Kürzung der Zahlungen um 9,3 % auf 51 093,7 Mio. EUR gegenüber 2013 fest, wobei letzterer Betrag Zwischenzahlungen von 2007 bis 2013 in Höhe von 46 765,5 Mio. EUR und bei den Zahlungen für den Abschluss des Zeitraums von 2000 bis 2006 eine Verringerung um 83 % auf 592,0 Mio. EUR enthält;

3.  stellt fest, dass der Entwurf des Haushaltsplans 2014 der Kommission zufolge Übergangscharakter hat und dass mehr als die Hälfte der Zahlungen (52 %) für die Deckung noch zur Zahlung anstehender Mittelbindungen und für den Abschluss alter Programme vorgesehen sind; zeigt sich nichtsdestoweniger erstaunt über die Tatsache, dass die noch abzuwickelnden Mittelbindungen weiter steigen werden;

4.  fordert Aufklärung darüber, ob die Kommission die Folgen, die das vereinbarte Vorziehen endgültig zugewiesener Mittel, die in der Vereinbarung über den mehrjährigen Finanzrahmen vorgesehen sind, und die vorgeschlagene Erhöhung der Kofinanzierungssätze für Mitgliedstaaten, deren finanzielle Stabilität erschüttert oder ernsthaft gefährdet ist, haben wird, sowie die Folgen der vorgeschlagenen Verlängerung der Frist für die automatische Aufhebung von Mittelbindungen um ein Jahr für manche Mitgliedstaaten berechnet hat;

5.  bedauert, dass die Kommission die Vorschussbeträge aufgrund des Betrags angesetzt hat, auf den sich der Europäische Rat im Februar 2013 geeinigt hat, da dieser Punkt Gegenstand der laufenden interinstitutionellen sektorspezifischen Verhandlungen ist und das Europäische Parlament dabei das Mitbestimmungsrecht besitzt, weshalb die Gefahr besteht, dass den Ergebnissen der Verhandlungen vorgegriffen wird; weist darauf hin, dass die Vorschusszahlungen äußerst wichtig sind, da die Mitgliedstaaten und Regionen zu Beginn des Haushaltsjahres ausreichende Mittel für Investitionen in Projekte fordern, die zu den Bemühungen um die Überwindung der derzeitigen Wirtschafts- und Finanzkrise beitragen; verweist in diesem Zusammenhang erneut auf den Standpunkt des Ausschusses für regionale Entwicklung, dass angesichts der anhaltenden Krise dieselben Vorschussbeträge wie im laufenden Haushaltsjahr bereitzustellen sind;

6.  verweist erneut auf den Standpunkt des Europäischen Parlaments, dass die Zustimmung zu der MFR-Verordnung nur erteilt werden kann, wenn eine absolute Gewähr besteht, dass die ausstehenden Zahlungsanträge für 2013 vollständig beglichen werden; fordert mit Nachdruck, dass der Rat seine politische Zusage einhält, ohne Verzögerung einen weiteren Berichtigungshaushaltsplan anzunehmen, damit kein Ausfall bei den Mitteln für Zahlungen entsteht, der Ende 2013 zu einem strukturellen Defizit im Haushaltsplan der EU führen könnte; erklärt, dass das Europäische Parlament der MFR-Verordnung erst zustimmen bzw. den Haushaltsplan 2014 erst verabschieden wird, wenn dieser neue Berichtigungshaushaltsplan, der das von der Kommission ermittelte verbleibende Defizit abdeckt, vom Rat angenommen wurde;

7.  weist darauf hin, dass das vom Europäischen Rat auf seiner Tagung am 27. und 28. Juni 2013 beschlossene Beschäftigungsprogramm für Jugendliche in Regionen durchgeführt werden soll, in denen die Jugendarbeitslosigkeit bei über 25 % liegt, und dass Eurostat daher entsprechende Statistiken für alle Regionen Europas vorlegen müsste, was bisher nicht der Fall ist;

8.  fordert die Kommission auf, alle Pilotprojekte, vorbereitenden Maßnahmen und Maßnahmen der technischen Hilfe, die vom Ausschuss für regionale Entwicklung für Rubrik 1b vorgeschlagen wurden, zu unterstützen und durchzuführen.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

24.9.2013

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

44

0

3

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

François Alfonsi, Charalampos Angourakis, Catherine Bearder, John Bufton, Francesco De Angelis, Tamás Deutsch, Rosa Estaràs Ferragut, Danuta Maria Hübner, Filiz Hakaeva Hyusmenova, Iñaki Irazabalbeitia Fernández, María Irigoyen Pérez, Seán Kelly, Mojca Kleva Kekuš, Constanze Angela Krehl, Jacek Olgierd Kurski, Petru Constantin Luhan, Vladimír Maňka, Iosif Matula, Miroslav Mikolášik, Jens Nilsson, Jan Olbrycht, Wojciech Michał Olejniczak, Younous Omarjee, Tomasz Piotr Poręba, Ovidiu Ioan Silaghi, Monika Smolková, Georgios Stavrakakis, Nuno Teixeira, Lambert van Nistelrooij, Oldřich Vlasák, Kerstin Westphal, Hermann Winkler, Elżbieta Katarzyna Łukacijewska

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Andrea Cozzolino, Joseph Cuschieri, Ivars Godmanis, Juozas Imbrasas, Karin Kadenbach, Andrey Kovatchev, James Nicholson, Heide Rühle, Elisabeth Schroedter, Richard Seeber, Giommaria Uggias, Iuliu Winkler

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

António Fernando Correia de Campos, Sabine Verheyen

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (18.9.2013)

für den Haushaltsausschuss

zu dem Standpunkt des Rates zu dem Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2014 - Alle Einzelpläne
(13176/2013 - C7-0260/2013 - 2013/2145(BUD))

Verfasserin der Stellungnahme: Vasilica Viorica Dăncilă

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  stellt fest, dass aufgrund der auf der Tagung des Europäischen Rates vom 7./8. Februar 2013 für Rubrik 2 des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) 2014-2020 vorgegebenen Obergrenze alle wesentlichen Kategorien der Ausgaben für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) 2014 in der Praxis wahrscheinlich gekürzt werden, darunter Direktzahlungen, Marktmaßnahmen und Maßnahmen für die Entwicklung des ländlichen Raums;

2.  stellt fest, dass die Mittel der Rubrik 2 im Haushaltsplanentwurf (HE) 2014 gegenüber 2013 bei den Verpflichtungen um 1,1% und bei den Zahlungen um 2,3% gekürzt werden;

3.  stellt fest, dass im HE 2014 die Mittel für die Entwicklung des ländlichen Raums im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bei den Verpflichtungen um 5,5% und bei den Zahlungen um 10,8 % gekürzt werden;

4.  fordert in diesem Zusammenhang, dass der Rat seine Zusagen einhält, im Haushaltsverfahren 2013 ausreichende Mittel für Zahlungen bereitzustellen, damit die Union ihre noch abzuwickelnden Mittelbindungen bewältigen kann, erforderlichenfalls im Wege eines von der Kommission Mitte Oktober 2013 vorzulegenden dritten Berichtigungshaushaltsplans;

5.  bekräftigt, dass Maßnahmen, um den Umfang der noch abzuwickelnden Verpflichtungen unter Kontrolle zu bringen, eine Voraussetzung sind, um einen erfolgreichen Start des neuen Programmplanungszeitraums 2014-2020 zu gewährleisten, vor allem wegen des geringeren Umfangs der im HE 2014 veranschlagten Zahlungsermächtigungen für die Entwicklung des ländlichen Raums;

6.  fordert die Kommission auf, die Situation aufmerksam zu überwachen, um sicherzustellen, dass die Kürzung der Zahlungsermächtigungen um 10,8% im HE 2014 die Fähigkeit der Mitgliedstaaten nicht beeinträchtigt, ihre Programme für die Entwicklung des ländlichen Raums erfolgreich zu starten, insbesondere mit Blick auf Investitionen;

7.  stellt fest, dass die Mittel für Direktzahlungen und Marktmaßnahmen im Rahmen des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) 2014 im Vergleich zu 2013 bei Verpflichtungen und Zahlungen zwar um 0,3% angehoben werden sollen, die Kommission aber detailliert die erforderlichen praktischen Maßnahmen erläutern muss, um den gestiegenen Bedarf im Zusammenhang mit der schrittweisen Einführung von Direktzahlungen in der EU-12 und der Schaffung des Fonds für Agrarkrisen zu decken;

8.   bedauert vor allem die Anwendung des Mechanismus für die Haushaltsdisziplin, der bewirkt, dass ein Großteil der Landwirte in der Union eine Kürzung der im Haushaltsjahr 2014 ausgezahlten Direktzahlungen um ca. 5% akzeptieren muss;

9.   fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass die im Haushaltsplan 2014 für die Reserve für Agrarkrisen zugewiesenen Mittel, die schließlich nicht ausgegeben werden, im nächsten Haushaltsjahr als Direktzahlungen zur Verfügung gestellt werden;

10. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die erhebliche Preisvolatilität bei Agrarerzeugnissen zu überwachen, die sich negativ auf die Einkünfte der Landwirte auswirkt, und erforderlichenfalls rasch und effizient zu reagieren;

11. begrüßt die im Hinblick auf die Schaffung eines europäischen Instruments für die Überwachung der Lebensmittelpreise unternommenen Schritte und fordert die Kommission auf, das Europäische Parlament und den Rat regelmäßig über die Tätigkeiten und Erkenntnisse im Rahmen dieses Instruments zu unterrichten und sicherzustellen, dass die entsprechenden Informationen eine möglichst weite Verbreitung finden.

12. begrüßt die Bereitstellung von Mitteln zur Unterstützung der Bienenzucht und hofft, dass diese Mittel in den Mitgliedstaaten effektiv verwendet werden;

13. verweist auf die Notwendigkeit, eine maximale Übereinstimmung zwischen den eingegangenen Verpflichtungen und den Mitteln herzustellen, die zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und der Nachhaltigkeit der Landwirtschaft in Europa bereitgestellt wurden;

14. fordert, dass die Höhe der Direktzahlungen in der EU-28 so bald wie möglich umfassend angeglichen wird.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

17.9.2013

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

24

1

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Eric Andrieu, Liam Aylward, José Bové, Vasilica Viorica Dăncilă, Paolo De Castro, Albert Deß, Herbert Dorfmann, Hynek Fajmon, Mariya Gabriel, Iratxe García Pérez, Julie Girling, Martin Häusling, Esther Herranz García, Elisabeth Jeggle, Elisabeth Köstinger, Agnès Le Brun, Mairead McGuinness, James Nicholson, Wojciech Michał Olejniczak, Britta Reimers, Ulrike Rodust, Alfreds Rubiks, Giancarlo Scottà, Sergio Paolo Francesco Silvestris, Alyn Smith

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Pilar Ayuso, Maria do Céu Patrão Neves

6.9.2013</Date>

STELLUNGNAHME des Fischereiausschusses

für den Haushaltsausschuss

zum Haushaltsplan der Europäischen Union für 2014 – Einzelplan III – Kommission

(2013/2145(BUD))

Verfasser der Stellungnahme: Crescenzio Rivellini

VORSCHLÄGE

Der Fischereiausschuss ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.        weist auf die Verzögerung bei der Erstellung des Entwurfs des Haushaltsplans für das Jahr 2014 durch die Kommission hin und stellt fest, dass diese Verzögerung unmittelbar auf die Verhandlungen über den mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020 zurückzuführen sind;

2.        nimmt die neue Haushaltsstruktur für maritime Angelegenheiten und Fischerei zur Kenntnis;

3.        fordert, dass die Mittel im Haushaltplan für 2014 ausreichend sind, um den Herausforderungen der kürzlich überarbeiteten Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) und der Entwicklung der Integrierten Meerespolitik (IMP) gerecht zu werden;

4.        fordert die Mitgliedstaaten deshalb dringend auf, die notwendigen Synergien zwischen den verschiedenen europäischen Fonds, einschließlich des Europäischen Meeres- und Fischereifonds, herzustellen, um auf die anspruchsvollen Herausforderungen zu reagieren, die sich aufgrund der europaweiten allgemeinen Wirtschaftskrise und der notwendigen Entwicklung der europäischen Meeres- und Küstenregionen und der Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit des Fischereisektors stellen;

5.        betont die große Bedeutung der vom Parlament geforderten Pilotprojekte und fordert die Europäische Kommission auf, ihre Anstrengungen zu deren Umsetzung fortzusetzen;

6.        nimmt die Änderung des Verwaltungsmodus für die Förderfähigkeit der Ausgaben der Mitgliedstaaten im Bereich der Fischereiaufsicht und Datenerhebung von der direkten Mittelverwaltung zur geteilten Mittelverwaltung zur Kenntnis; ist der Ansicht, dass den Mitgliedstaaten mit dieser Änderung die Umsetzung ihrer Verpflichtungen in diesen Bereichen, die wesentlich zum angemessenen Funktionieren der GFP beitragen, erleichtert werden sollte;

7.        weist darauf hin, dass erhebliche Beträge im Zusammenhang mit den nachhaltigen partnerschaftlichen Fischereiabkommen in die Reserve eingestellt wurden; fordert die Kommission auf, im Hinblick auf einen zeitgemäßen Abschluss von nachhaltigen und für beide Seiten vorteilhaften Fischereiabkommen, Verhandlungen mit Drittstaaten zu führen, was zur Inanspruchnahme der im Haushaltsplan geforderten Mittel führen und es der Fangflotte der EU erlauben wird, aus der Fangperiode 2014 den maximalen Nutzen zu erzielen;

8.        stellt fest, dass der Großteil der in den Entwurf des Haushaltsplans 2014 eingestellten Zahlungsermächtigungen zur Deckung des Bedarfs für die Programme 2007–2013 dienen wird; erkennt an, dass diese Beiträge erforderlich sind, damit den in der Vergangenheit eingegangenen Verpflichtungen nachgekommen werden kann;

9.        bedauert den Vorschlag des Rates, Kürzungen bei den im Haushaltsplan 2014 notwendigen Zahlungsermächtigungen vorzunehmen, da dies erhebliche Auswirkungen auf Projekte und Programme haben wird, die im vorangegangenen Programmplanungszeitraum durchgeführt wurden; die vollständige Ausstattung des Europäischen Fischereifonds / Finanzinstruments für die Ausrichtung der Fischerei (geteilte Mittelverwaltung), wo die Zahlungsermächtigungen im Entwurf des Haushaltsplans 2014 bereits unter dem Betrag von 2013 liegen, wird hiervon besonders betroffen sein;

10.      bedauert den Vorschlag des Rates, Kürzungen bei den Mitteln des im Haushaltsplans 2014 vorzunehmen, da dies im ersten Jahr des neuen Programms, das zur Unterstützung der Politikreformen und der Initiativen im Einklang mit den Prioritäten der Strategie Europa 2020 entworfen wurde, schädliche Auswirkungen haben wird;

11.      fordert, dass die Mittel im Entwurf des Haushaltsplans der Kommission für das Jahr 2014 entsprechend wieder eingesetzt werden.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

5.9.2013

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

20

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

John Stuart Agnew, Antonello Antinoro, Kriton Arsenis, Chris Davies, Carmen Fraga Estévez, Dolores García-Hierro Caraballo, Marek Józef Gróbarczyk, Werner Kuhn, Isabella Lövin, Gabriel Mato Adrover, Guido Milana, Maria do Céu Patrão Neves, Crescenzio Rivellini, Raül Romeva i Rueda, Struan Stevenson, Isabelle Thomas, Nils Torvalds

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Jean Louis Cottigny, Iñaki Irazabalbeitia Fernández, Jens Nilsson, Nikolaos Salavrakos

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Jan Kozłowski

5.9.2013

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Kultur und Bildung

für den Haushaltsausschuss</CommissionInt>

zum Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2014 – alle Einzelpläne

(2013/2145(BUD))

Verfasser der Stellungnahme: Morten Løkkegaard

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Kultur und Bildung ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.        weist darauf hin, dass 2014 erstmals die neuen mehrjährigen Programme in den Bereichen Bildung, Ausbildung, Jugend, Sport, Kultur, Medien und Bürgerschaft gestartet und durchgeführt werden; begrüßt die Tatsache, dass die europäische Dimension im Sport zum ersten Mal durch ein EU-Programm unterstützt wird; hebt hervor, wie wichtig es ist, ausreichende Mittel für Verpflichtungen und Zahlungen bereitzustellen, um bereits ab Beginn des Programmplanungszeitraums die uneingeschränkte Funktionsweise der Programme sicherzustellen;

2.        fordert, dass ausreichende Zahlungsermächtigungen für die korrekte und uneingeschränkte Umsetzung der einschlägigen Verpflichtungen für 2014 bereitgestellt werden;

3.        betont, dass das neue Programm für Bildung, Ausbildung, Jugend und Sport für den Erfolg der Strategie Europa 2020 von entscheidender Bedeutung ist; weist darauf hin, dass bisher die Nachfrage nach Mobilität im Rahmen des Programms Erasmus besonders hoch war; unterstreicht die Bedeutung dieses Programms und der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen für deren Beschäftigungsfähigkeit; fordert daher, dass bereits ab dem ersten Jahr dem Umfang der Zahlungen für die Mobilität und der Rechenschaftspflicht der Organisation im Zusammenhang mit der Garantiefazilität besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird; betont jedoch, dass diese Programme strukturelle Maßnahmen und Reformen nicht ersetzen können, die die Bildungssysteme und die Arbeitsmärkte der Mitgliedstaaten für die Herausforderungen der Zukunft wappnen müssen;

4.        verweist auf die Probleme im Zusammenhang mit den unzureichenden Mitteln für Zahlungen für die Programme Lebenslanges Lernen, insbesondere für Erasmus im Berichtigungshaushaltsplan 2012 und im Haushaltsplan 2013; fordert den Rat auf, unter Berücksichtigung der hohen Ausführungsraten die ordnungsgemäße Durchführung des Programms sicherzustellen;

5.        fordert, dass für Haushaltsmittel für Jugendinitiativen eine gesonderte Haushaltslinie geschaffen wird, die deren spezifischen Zielen Rechnung trägt;

6.        ist der Ansicht, dass die Special Olympics im Rahmen einer gesonderten Haushaltslinie unterstützt werden sollten, um im Einklang mit der Erklärung des Europäischen Parlaments von 2009 zur Unterstützung von Special Olympics in der Europäischen Union EU-Finanzmittel für diese europäische Veranstaltung bereitzustellen;

7.        hebt hervor, dass dem Programm Kreatives Europa eine wichtige Rolle bei der Unterstützung der Kultur- und Kreativwirtschaft zukommt, die nicht nur einen Beitrag zur kulturellen Vielfalt, sondern auch zur Volkswirtschaft leistet; bedauert, dass die Verpflichtungsermächtigungen für dieses Programm im Haushaltsentwurf der Kommission erheblich niedriger angesetzt sind als für die Vorläuferprogramme 2013, und fordert eine Erhöhung;

8.        bedauert, dass der Haushaltsentwurf der Kommission für das Programm Europa für Bürgerinnen und Bürger 2014 niedrigere Verpflichtungsermächtigungen vorsieht als 2013; fordert eine Mittelaufstockung;

9.        betont, dass die Kommunikationspolitik der EU von entscheidender Bedeutung ist, um die EU ihren Bürgern näher zu bringen und deren Bewusstsein, Verständnis und Einbeziehung in Bezug auf die Politikgestaltung der EU zu stärken; fordert eine intensivere interinstitutionelle Zusammenarbeit in der Kommunikationspolitik im Vorfeld der Wahlen 2014.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

5.9.2013

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

17

0

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Santiago Fisas Ayxela, Lorenzo Fontana, Petra Kammerevert, Morten Løkkegaard, Emma McClarkin, Emilio Menéndez del Valle, Marietje Schaake, Marco Scurria, Hannu Takkula, Sabine Verheyen, Milan Zver

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

François Alfonsi, Ivo Belet, Seán Kelly, Iosif Matula, Elisabeth Morin-Chartier

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Raffaele Baldassarre, Marino Baldini, Preslav Borissov, Jens Nilsson

STELLUNGNAHME des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (9.9.2013)

für den Haushaltsausschuss

zum Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2014 – alle Einzelpläne
(2013/2145(BUD))

Verfasser der Stellungnahme: Jan Mulder

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.        bedauert die Kürzung der Verpflichtungen um 9,4% und der Zahlungen um 11,9% in Rubrik 3 für Sicherheit und Unionsbürgerschaft im Vergleich zum Haushaltsplan 2013, da durch diese Rubrik das Konzept der Unionsbürgerschaft durch die Schaffung eines Raums der Freiheit, des Rechts, der Sicherheit und des Zugangs zu grundlegenden öffentlichen Gütern und Dienstleistungen gestärkt wird, das in der gegenwärtigen Wirtschaftskrise und mit Blick auf die bevorstehenden Europawahlen energisch durchgesetzt werden muss;

2.        betrachtet es als schwierig, zum Haushaltsplanentwurf Stellung zu nehmen, wenn über die meisten Rechtsgrundlagen der Programme und Fonds noch verhandelt wird;

3.        fordert, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten alle Anstrengungen unternehmen, um für eine effiziente Verausgabung der Mittel des EU-Haushalts und einen klaren europäischen Mehrwert der daraus finanzierten Ausgaben zu sorgen, wobei die Mitgliedstaaten insbesondere, soweit möglich, Aufgaben gemeinsam erledigen und ihre Zusammenarbeit ausweiten sollten;

4.        betont, dass die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten in der Asyl- und Migrationspolitik verstärkt werden und der EU-Haushalt ein klares Engagement dahingehend demonstrieren sollte, einschließlich eines angemessenen Beitrags der Mitgliedstaaten;

5.        fordert, dass den dezentralen Einrichtungen angemessene Mittel zu Verfügung gestellt werden, um die Systeme und Projekte umzusetzen, die in jüngster Zeit gebilligt wurden; ist daher der Ansicht, dass der Haushaltsplan der Agentur Frontex aufgestockt werden sollte, um ihr ausreichende Mittel für den Betrieb von Eurosur als europaweites Grenzkontrollsystem zu verschaffen; ist der Ansicht, dass angemessene Finanzmittel Eurosur in die Lage versetzen werden, die Zahl der illegalen Einwanderer, die unentdeckt in die EU immigrieren oder bei dem Versuch ertrinken, zu verringern, und zur Verhütung grenzüberschreitender Straftaten beizutragen; vertritt außerdem die Auffassung, dass die Haushaltspläne von Europol und des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen (EASO) aufgestockt werden sollten, um Mittel für das neu eingerichtete Europäische Zentrum für Cyberkriminalität sowie das kürzlich verabschiedete Asylpaket und die daraus für die drei Agenturen resultierenden neuen Aufgaben bereitzustellen.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

5.9.2013

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

40

9

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Jan Philipp Albrecht, Edit Bauer, Emine Bozkurt, Arkadiusz Tomasz Bratkowski, Carlos Coelho, Agustín Díaz de Mera García Consuegra, Frank Engel, Kinga Göncz, Nathalie Griesbeck, Sylvie Guillaume, Anna Hedh, Salvatore Iacolino, Teresa Jiménez-Becerril Barrio, Timothy Kirkhope, Juan Fernando López Aguilar, Svetoslav Hristov Malinov, Véronique Mathieu Houillon, Anthea McIntyre, Nuno Melo, Roberta Metsola, Claude Moraes, Antigoni Papadopoulou, Georgios Papanikolaou, Jacek Protasiewicz, Carmen Romero López, Judith Sargentini, Birgit Sippel, Csaba Sógor, Renate Sommer, Rui Tavares, Nils Torvalds, Wim van de Camp, Axel Voss, Renate Weber, Josef Weidenholzer, Cecilia Wikström, Auke Zijlstra

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Andrew Henry William Brons, Anna Maria Corazza Bildt, Mariya Gabriel, Monika Hohlmeier, Stanimir Ilchev, Iliana Malinova Iotova, Franziska Keller, Jan Mulder, Jens Rohde, Marie-Christine Vergiat, Manfred Weber

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Davor Ivo Stier

STELLUNGNAHME des Ausschusses für konstitutionelle Fragen (4.9.2013)

für den Haushaltsausschuss

zu dem Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2014 - Alle Einzelpläne
(2013/2145(BUD))

Verfasser der Stellungnahme: Morten Messerschmidt

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für konstitutionelle Fragen ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

A. in der Erwägung, dass viele Mitgliedstaaten unter gravierenden Haushaltsproblemen leiden und dass der Unionshaushalt dieser Tatsache Rechnung zu tragen hat; in der Erwägung, dass der Haushaltsplan der Union eines der grundlegenden Instrumente zur Steuerung von Investitionen darstellt, das in Zeiten der Krise gestärkt werden müsste;

B.        in der Erwägung, dass die mit dem Vertrag von Lissabon eingeführten Änderungen des Haushaltsverfahrens eingehalten werden müssen;

1.  betont die Notwendigkeit eines in sich schlüssigen Haushaltsansatzes für die Veröffentlichung von Informationen zur Europawahl im Wahljahr 2014; fordert, dass die Bürger im Rahmen einer Wahlkampagne in sämtlichen Sprachen der Union über ihr Wahlrecht, die Auswirkungen der Union auf ihren Alltag und die Rolle des Europäischen Parlaments als Organ informiert werden;

2.  fordert eine Bewertung der Kommunikationsstrategie für die Wahl 2009 und betont die Notwendigkeit einer vergleichbaren Bewertung für die Wahl 2014;

3.        weist darauf hin, dass 2013 das „Europäische Jahr der Bürgerinnen und Bürger“ ist, und fordert, dass die Mittel im Haushaltsplan 2014 auch für eine umfassende Bewertung dieser Initiative verwendet werden;

4.  bedauert die anhaltenden Probleme mit der Europäischen Bürgerinitiative und betont die Notwendigkeit, nicht nur den Initiativen selbst, sondern auch der damit verbundenen Kommunikation im Haushaltsplan Vorrang einzuräumen; weist darauf hin, dass die logistischen Probleme sehr groß sind und dass sie behoben werden müssen, um die Beliebtheit und die Vertrauenswürdigkeit der Europäischen Bürgerinitiative zu verbessern;

5.        ist der Ansicht, dass Offenheit ein alle Bereiche übergreifendes Schlüsselwort im Haushaltsverfahren aller EU-Institutionen sein muss; bedauert, dass immer noch keine Einigung in Bezug auf uneingeschränkte Transparenz erzielt werden konnte.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

4.9.2013

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

14

3

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Andrew Henry William Brons, Ashley Fox, Roberto Gualtieri, Enrique Guerrero Salom, Gerald Häfner, Stanimir Ilchev, Constance Le Grip, Paulo Rangel, Søren Bo Søndergaard, Indrek Tarand, Rafał Trzaskowski, Luis Yáñez-Barnuevo García

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Zuzana Brzobohatá, Dimitrios Droutsas

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Marino Baldini, Susy De Martini, Andrej Plenković

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

9.10.2013

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

32

3

3

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Richard Ashworth, Francesca Balzani, Zuzana Brzobohatá, Jean Louis Cottigny, Jean-Luc Dehaene, Isabelle Durant, Göran Färm, José Manuel Fernandes, Eider Gardiazábal Rubial, Jens Geier, Ivars Godmanis, Ingeborg Gräßle, Lucas Hartong, Jutta Haug, Monika Hohlmeier, Sidonia Elżbieta Jędrzejewska, Anne E. Jensen, Ivailo Kalfin, Sergej Kozlík, Jan Kozłowski, Alain Lamassoure, Giovanni La Via, George Lyon, Barbara Matera, Vojtěch Mynář, Juan Andrés Naranjo Escobar, Dominique Riquet, Alda Sousa, Derek Vaughan, Angelika Werthmann

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

François Alfonsi, Frédéric Daerden, Ivana Maletić, Paul Rübig, Peter Šťastný, Nils Torvalds

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Ildikó Gáll-Pelcz, Oldřich Vlasák