EMPFEHLUNG FÜR DIE ZWEITE LESUNG zum Standpunkt des Rates in erster Lesung im Hinblick auf den Erlass des Beschlusses des Europäischen Parlaments und des Rates über eine Makrofinanzhilfe für die Kirgisische Republik

17.10.2013 - (11703/1/2013 – C7‑0314/2013 – 2011/0458(COD)) - ***II

Ausschuss für internationalen Handel
Berichterstatter: Vital Moreira


Verfahren : 2011/0458(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0334/2013
Eingereichte Texte :
A7-0334/2013
Aussprachen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zum Standpunkt des Rates in erster Lesung im Hinblick auf den Erlass des Beschlusses des Europäischen Parlaments und des Rates über eine Makrofinanzhilfe für die Kirgisische Republik

(11703/1/2013 – C7‑0314/2013 – 2011/0458(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: zweite Lesung)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Standpunkts des Rates in erster Lesung (11703/1/2013 – C7-0314/2013),

–   unter Hinweis auf seinen Standpunkt aus erster Lesung[1] zu dem Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2011)0925),

–   unter Hinweis auf das Schreiben des Vorsitzes des Ausschusses für internationalen Handel vom 11. Juli 2013, in dem er sich verpflichtet, dem Plenum zu empfehlen, den Standpunkt des Rates in erster Lesung zu billigen,

–   gestützt auf Artikel 294 Absatz 7 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–   gestützt auf Artikel 72 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für internationalen Handel für die zweite Lesung (A7-0334/2013),

1.  billigt den Standpunkt des Rates in erster Lesung;

2.  stellt fest, dass der Rechtsakt entsprechend dem Standpunkt des Rates erlassen wird;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, den Rechtsakt mit dem Präsidenten des Rates gemäß Artikel 297 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu unterzeichnen;

4.  beauftragt seinen Generalsekretär, den Rechtsakt zu unterzeichnen, nachdem überprüft worden ist, dass alle Verfahren ordnungsgemäß abgeschlossen worden sind, und im Einvernehmen mit dem Generalsekretär des Rates die Veröffentlichung des Rechtsakts im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;

5.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

VERFAHREN

Titel

Makrofinanzhilfe für die Kirgisische Republik

Bezugsdokumente - Verfahrensnummer

11703/1/2013 – C7-0314/2013 – 2011/0458(COD)

Datum der 1. Lesung des EP – P-Nummer

11.12.2012 T7-0466/2012

Vorschlag der Kommission

COM(2011)0925 - C7-0521/2011

Datum der Bekanntgabe im Plenum des Eingangs des Standpunkts des Rates in erster Lesung

10.10.2013

Federführender Ausschuss

 Datum der Bekanntgabe im Plenum

INTA

10.10.2013

 

 

 

Berichterstatter(-in/-innen)

 Datum der Benennung

Vital Moreira

14.10.2013

 

 

 

Ersetzte(r) Berichterstatter(-in/-innen)

Vital Moreira

 

 

 

Datum der Annahme

14.10.2013

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

19

0

3

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Maria Badia i Cutchet, Nora Berra, Daniel Caspary, María Auxiliadora Correa Zamora, Andrea Cozzolino, George Sabin Cutaş, Marielle de Sarnez, Christofer Fjellner, Yannick Jadot, Franziska Keller, Bernd Lange, Vital Moreira, Paul Murphy, Niccolò Rinaldi, Peter Šťastný, Robert Sturdy, Jan Zahradil

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Jarosław Leszek Wałęsa

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Elisabeth Jeggle, Krzysztof Lisek, Iosif Matula, Catherine Stihler

Datum der Einreichung

17.10.2013