BERICHT über die Festlegung der Sitze der Organe der Europäischen Union

23.10.2013 - (2012/2308(INI))

Ausschuss für konstitutionelle Fragen
Berichterstatter: Ashley Fox, Gerald Häfner

Verfahren : 2012/2308(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0350/2013
Eingereichte Texte :
A7-0350/2013
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zur Festlegung der Sitze der Organe der Europäischen Union

(2012/2308(INI))

Das Europäische Parlament,

–   gestützt auf die Artikel 232 und 341 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–   in Kenntnis des Protokolls Nr. 6 zu den Verträgen über die Festlegung der Sitze der Organe und bestimmter Einrichtungen, sonstiger Stellen und Dienststellen der Europäischen Union,

–   in Kenntnis der Artikel 10, 14 und 48 des Vertrags über die Europäische Union (EUV),

–   unter Hinweis auf seinen diesbezüglichen Standpunkt, den es insbesondere im Rahmen seiner Empfehlung vom 21. Juni 1958, seiner Entschließung vom 7. Juli 1981 zur Annahme des Zagari-Berichts, seiner Empfehlungen vom 13. April 2000 für die Regierungskonferenz sowie seiner begleitenden Entschließungen dargelegt hat: in seiner Entschließung vom 8. Juni 2011 zu der Investition in die Zukunft: ein neuer mehrjähriger Finanzrahmen (MFR) für ein wettbewerbsfähiges, nachhaltiges und inklusives Europa[1], seinem Beschluss vom 10. Mai 2012 betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010, Einzelplan I – Europäisches Parlament[2], seiner Entschließung vom 16. Februar 2012 zu den Leitlinien für das Haushaltsverfahren 2013, Einzelplan I – Europäisches Parlament, Einzelplan II – Rat, Einzelplan IV – Gerichtshof, Einzelplan V – Rechnungshof, Einzelplan VI – Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss, Einzelplan VII – Ausschuss der Regionen, Einzelplan VIII – Europäischer Bürgerbeauftragter, Einzelplan IX – Europäischer Datenschutzbeauftragter, Einzelplan X – Europäischer Auswärtiger Dienst[3], seiner Entschließung vom 29. März 2012 zum Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2013[4] und seiner Entschließung vom 4. Juli 2012 zum Mandat für den Trilog über den Entwurf des Haushaltsplans 2013[5],

–   in Kenntnis der Anfragen zur schriftlichen Beantwortung E-000181/2007, E-006174/2009, E-006258/2009, E-002934/2012, E-002935/2012, E-004134/2012 und E-004135/2012 an die Kommission und den Rat,

–   in Kenntnis der Berichte des Generalsekretärs vom September 2002 und August 2013über die Kosten der Aufrechterhaltung von drei Arbeitsorten,

–   in Kenntnis des Berichts der gemeinsamen Arbeitsgruppe des Präsidiums und des Haushaltsausschusses über den Haushaltsplan des Parlaments für 2012,

–   unter Hinweis auf seine Tätigkeitsberichte für 1993–1999, 1999–2004, 2004–2009 und 2009–2011,

–   in Kenntnis der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH), insbesondere in den Rechtssachen C-230/81[6] und C-345/95[7] sowie den verbundenen Rechtssachen C-237/11 und C-238/11[8],

–   in Kenntnis der Petition 630/2006 im Rahmen der Kampagne für einen einzigen Sitz des Europäischen Parlaments, die von mehr als einer Million Bürgerinnen und Bürgern der EU unterstützt wurde,

–   unter Hinweis auf die Abstimmung im Plenum vom 23. Oktober 2012, bei der eine Mehrheit (78 %) seiner Mitglieder die Mitgliedstaaten aufforderte, ihre Sichtweise der Frage von Straßburg als dem offiziellen Sitz des Parlaments zu überdenken,

–   gestützt auf Artikel 5 Absatz 3, Artikel 29, Artikel 41, Artikel 48, Artikel 74a, Artikel 201 und Artikel 202 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für konstitutionelle Fragen sowie der Stellungnahmen des Haushaltsausschusses und des Petitionsausschusses (A7-0350/2013),

A. in der Erwägung, dass in Artikel 341 AEUV festgelegt ist, dass der Sitz der Organe der Union im Einvernehmen zwischen den Regierungen der Mitgliedstaaten bestimmt wird;

B.  in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten im Protokoll Nr. 6 zu den Verträgen entsprechend vorgegangen sind und Brüssel als Sitz der Kommission, des Rates (dessen Tagungen in den Monaten April, Juni und Oktober in Luxemburg abgehalten werden), des Wirtschafts- und Sozialausschusses und des Ausschusses der Regionen, Luxemburg als Sitz des Gerichtshofs der Europäischen Union, des Rechnungshofs und der Europäischen Investitionsbank, Frankfurt als Sitz der Europäischen Zentralbank und Den Haag als Sitz des Europäischen Polizeiamts festgelegt haben;

C. in der Erwägung, dass die Entscheidung der Mitgliedstaaten über diese Sitze im Rahmen einer umfassenden Vereinbarung getroffen wurde, bei der die historische Entwicklung der EU und ihrer Einrichtungen sowie Erwägungen in Bezug auf die geografische Verteilung berücksichtigt wurden;

D. in der Erwägung, dass das Parlament eine spezifische und einzigartige Rolle spielt, da es das einzige Organ ist, das von den Bürgern Europas unmittelbar gewählt wird und ihnen rechenschaftspflichtig ist, und ferner in der Erwägung, dass es in diesem Bericht vornehmlich um den Sitz und die Regelung der Arbeitsweise des Parlaments geht, weil sich unter allen Organen und Einrichtungen seine Rolle am stärksten verändert hat;

E.  in der Erwägung, dass das Protokoll Nr. 6 zu den Verträgen besagt, dass das Parlament seinen Sitz in Straßburg hat, dass die zwölf monatlichen Plenartagungen – einschließlich der Haushaltstagung – dort stattfinden, dass zusätzliche Plenartagungen in Brüssel stattfinden, dass seine Ausschüsse in Brüssel zusammentreten und dass sein Generalsekretariat und dessen Dienststellen in Luxemburg verbleiben;

F.  in der Erwägung, dass den Artikeln 10 und 14 EUV zufolge die Union eine repräsentative Demokratie mit dem Parlament als direktem Vertreter der europäischen Bürgerinnen und Bürger auf Unionsebene ist und das Parlament als Mitgesetzgeber dem Rat gleichgestellt ist;

G. in der Erwägung, dass es dem Parlament gemäß Artikel 232 AEUV gestattet ist, sich im Einklang mit den Verträgen und der Rechtsprechung des EuGH seine eigene Geschäftsordnung zu geben, mit der es die Dauer der Plenartagungen bestimmen kann;

H. in der Erwägung, dass der EuGH festgestellt hat, dass durch die Festlegung des Sitzes der reibungslose Ablauf der Tätigkeit des Parlaments nicht behindert werden darf; in der Erwägung, dass er zudem erklärt hat, dass die Vielzahl an Arbeitsorten zwar Nachteile und Kosten mit sich bringt, dass jedoch jegliche Änderung des Sitzes oder der Arbeitsorte eine Änderung des Vertrags und somit die Zustimmung der Mitgliedstaaten erfordert;

I.   in der Erwägung, dass sich die Rolle des Parlaments grundlegend geändert hat – das ehemals lediglich beratende Gremium mit 78 entsandten Mitgliedern, das sich – hauptsächlich aus praktischen Gründen – die Räumlichkeiten mit der Parlamentarischen Versammlung des Europarates in Straßburg teilte, ist zu einem vollwertigen, direkt gewählten Parlament mit derzeit 766 Mitgliedern geworden und ist heute dem Rat gleichgestellter Mitgesetzgeber;

J.   in der Erwägung, dass die Zunahme der gesetzgeberischen Zuständigkeit durch den Anstieg der Anzahl der Mitentscheidungsverfahren (heute: ordentliche Gesetzgebungsverfahren) von 165 im Zeitraum 1993–1999 auf 454 im Zeitraum 2004–2009 sowie auf eine noch größere Zahl in der laufenden Wahlperiode veranschaulicht wird;

K. in der Erwägung, dass die sich verändernde Rolle des Parlaments sich auch in der Zunahme der interinstitutionellen Sitzungen im Zeitraum von 2009 bis 2013 um 150 % von 16 000 auf geschätzte 40 000 sowie in den ständigen Verhandlungen und Trilogen, welche zu einem starken Anstieg der Zahl der Einigungen in erster Lesung – von 28 % im Zeitraum 1999 bis 2004 auf 72 % im Zeitraum 2004 bis 2009 – geführt haben, mit der Kommission, dem Rat und den einzelnen Mitgliedstaaten, die nunmehr Teil des gesetzgeberischen Prozesses sind, widerspiegelt;

L.  in der Erwägung, dass die Struktur des parlamentarischen Kalenders (die während der Tagung des Europäischen Rates 1992 in Edinburgh festgelegt wurde) beschlossen wurde, bevor sich die Rolle des Parlaments aufgrund der Verträge von Maastricht, Amsterdam, Nizza und Lissabon geändert hat;

M. in der Erwägung, dass der Rat und der Europäische Rat ihre Arbeit bereits in Brüssel konzentriert haben, wo mittlerweile alle Tagungen des Europäischen Rates – die zuvor stets in dem Land stattfanden, das den rotierenden Ratsvorsitz inne hatte – ausschließlich stattfinden;

N. in der Erwägung, dass das Parlament durch die geografische Entfernung zwischen den offiziellen Sitzen der mitgesetzgebenden Gremien – 435 km – nicht nur vom Rat und der Kommission isoliert ist, sondern auch von anderen Interessengruppen, wie z. B. nichtstaatlichen Organisationen, Organisationen der Zivilgesellschaft und Vertretungen der Mitgliedstaaten, sowie außerdem von einer der weltweit größten, internationalen journalistischen Gemeinschaften;

O. in der Erwägung, dass die jährlichen Mehrkosten aufgrund der geografischen Streuung des Parlaments Schätzungen zufolge zwischen 156 Millionen EUR und 204 Millionen EUR[9] liegen, was etwa 10 % des Jahresbudgets des Parlaments entspricht, und dass sich daraus zudem erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt ergeben – die CO2 Emissionen aufgrund der Reisen zu und von den drei Arbeitsorten werden auf 11 000[10] bis 19 000[11] Tonnen geschätzt;

P.  in der Erwägung, dass die derzeitige Arbeitspraxis des Parlaments auch den anderen EU-Organen zusätzliche Kosten und Reisen verursacht, insbesondere der Kommission und dem Rat, sowie den Vertretungen der Mitgliedstaaten, Journalisten und den Vertretern der Zivilgesellschaft;

Q. in der Erwägung, dass 78 % aller Dienstreisen der Bediensteten des Parlaments (pro Monat durchschnittlich 3172) eine direkte Folge seiner geografischen Streuung sind; in der Erwägung, dass die Räumlichkeiten des Parlaments in Straßburg derzeit lediglich an 42 Tagen pro Jahr genutzt werden (und somit 89 % der Zeit ungenutzt sind), jedoch das ganze Jahr hindurch geheizt, mit Personal ausgestattet und verwaltet werden müssen;

R.  in der Erwägung, dass bei den Ausgaben aufgrund der geografischen Streuung des Parlaments bedeutende Einsparungen möglich sind, insbesondere angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Lage;

S.  in der Erwägung, dass das Parlament seit seiner Anregung aus dem Jahr 1958, dass es sich in der Nähe des Rates und der Kommission befinden sollte, in zahlreichen Berichten, Erklärungen und Stellungnahmen wiederholt seinen Wunsch nach einer praktischeren und effizienteren Arbeitsregelung zum Ausdruck gebracht hat;

T.  in der Erwägung, dass Bürgerinnen und Bürger der EU – darunter über eine Million Bürgerinnen und Bürger, die eine Petition für einen einzigen Sitz unterstützt haben – wiederholt ihre Unzufriedenheit über die aktuelle Regelung zum Ausdruck gebracht haben;

U. in der Erwägung, dass Regelungen in Bezug auf das Recht eines Parlaments, seine eigene Struktur selbst festzulegen, zu den herausragenden Anliegen des Parlamentarismus gehören;

V. in der Erwägung, dass neben den in diesem Bericht behandelten Fragen auch andere wesentliche Fragen, die unmittelbar mit dem Status des Europäischen Parlaments und seiner Funktion im Institutionengefüge der Europäischen Union zusammenhängen, bisher nicht überzeugend gelöst sind; in der Erwägung, dass zu diesen ungelösten Fragen das Wahlrecht, Regelungen über eine Bannmeile, Immunitätsfragen und Fragen im Zusammenhang mit dem Abgeordnetenstatut gehören; in der Erwägung, dass diese Fragen entweder im Rahmen des Rechts des Parlaments auf organisatorische Selbstbestimmung, das in Form einer allgemeinen Entscheidungsbefugnis ausgeübt wird, behandelt oder aber mindestens in ordentliche Gesetzgebungsverfahren auf der Grundlage der Mitentscheidung überführt werden sollten;

1.  ist der Ansicht, dass dem Europäischen Parlament als dem einzigen Organ, das die europäischen Bürgerinnen und Bürger direkt vertritt, das Vorrecht zuerkannt werden sollte, selbst über die Regelung seiner Arbeitsweise und somit auch darüber zu entscheiden, wo und wann es tagt;

2.  stimmt dem Grundsatz zu, dass das Europäische Parlament effizienter und kosteneffizienter arbeiten würde und es umweltfreundlicher wäre, wenn sein Sitz an einem einzigen Ort wäre; stellt fest, dass das fortgesetzte monatliche Pendeln zwischen Brüssel und Straßburg bei der Mehrzahl der EU-Bürger zu einem negativen Symbol geworden und dem Ruf der Organe der Europäischen Union abträglich ist, besonders zu einer Zeit, in der die Finanzkrise in den Mitgliedstaaten zu erheblichen und schmerzhaften Ausgabenkürzungen geführt hat;

3.  erachtet es als absolut gerechtfertigt, eine Debatte über sein Recht anzustoßen, selbst über die Regelung seiner Arbeitsweise und somit auch darüber zu entscheiden, wo und wann es tagt;

4.  verpflichtet sich daher, ein ordentliches Verfahren zur Änderung der Verträge gemäß Artikel 48 EUV einzuleiten, um die Änderungen an Artikel 341 AEUV und am Protokoll Nr. 6 vorzuschlagen, durch die es dem Parlament ermöglicht wird, über die Festlegung seines Sitzes und seine interne Organisation zu entscheiden;

5.  beschließt, hinsichtlich der Sitze der anderen Organe der EU keine Empfehlungen auszusprechen;

6.  unterstreicht, dass die finanziellen und ökonomischen Auswirkungen einer Änderung des Sitzes oder Arbeitsortes bewertet werden müssen und ein angemessener Ausgleich gefunden werden muss, durch den die weitere Nutzung vorhandener Gebäude des Parlaments sichergestellt wird;

7.  erkennt an, dass bei allen zukünftigen Entscheidungen des Parlaments zur Regelung seiner Arbeitsweise genügend Zeit zur Diskussion und Überlegung sowie für einen geordneten Übergang eingeräumt werden muss;

8.  ersucht den Rechnungshof oder ein vergleichbares unabhängiges Gremium, eine umfassende Analyse der potenziellen Einsparungen im Haushaltsplan der EU vorzulegen, die sich ergeben würden, wenn das Parlament Brüssel als seinen einzigen Sitz hätte; fordert, dass in einer solchen Analyse auch Haushaltsaspekte und Nebenkosten, wie Einsparungen aufgrund des geringeren Verlusts von Arbeitszeit und aufgrund größerer Effizienz, berücksichtigt werden;

9.  fordert das Präsidium auf, Eurobarometer oder einen vergleichbaren professionellen Umfragedienst zu beauftragen, bis zum 1. Januar 2014 eine Umfrage zu den Ansichten der Bürgerinnen und Bürger der EU zur Beibehaltung der drei Arbeitsorte des Parlaments unter besonderer Berücksichtigung der finanziellen und ökologischen Kosten und der Effizienzaspekte dieser Praxis durchzuführen;

10. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und dem Europäischen Rat sowie den Staats- und Regierungschefs und den Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

  • [1]  Angenommene Texte, P7_TA(2011)0266.
  • [2]  Angenommene Texte, P7_TA(2012)0155.
  • [3]  Angenommene Texte, P7_TA(2012)0050.
  • [4]  Angenommene Texte, P7_TA(2012)0109.
  • [5]  Angenommene Texte, P7_TA(2012)0289.
  • [6]  Rechtssache C-230/81, Luxemburg / Parlament.
  • [7]  Rechtssache C-345/95, Frankreich / Parlament.
  • [8]  Rechtssachen C-237/11 und C-238/11, Frankreich / Parlament.
  • [9]     Der Bericht des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments aus dem Jahr 2002 ist die letzte verfügbare umfassende Kostenschätzung. Die Spanne von 169 bis 204 Mio. EUR pro Jahr, die im Bericht der gemeinsamen Arbeitsgruppe des Präsidiums und des Haushaltsausschusses von 2012 bestätigt wurde, wird ausgehend davon berechnet, dass die geschätzten Kosten in Höhe von 148 Mio. EUR durch die jährlichen Abschreibungskosten für die Gebäude in Straßburg in Höhe von 28,3 Mio. EUR ergänzt werden, die seit dem Erwerb dieser Gebäude berücksichtigt werden müssen. Wie der Generalsekretär in seiner Antwort vom 30. August 2013 auf die in Ziffer 10 der Entschließung des Parlaments vom 6. Februar 2013 zu den Leitlinien für den Haushaltsplan 2014 formulierten Forderungen ausführt, werden die Mehrkosten des Sitzes in Straßburg auf 103 Mio. EUR geschätzt, wodurch sich Gesamtkosten in Höhe von 156 Mio. EUR ergeben, wenn die im Bericht der gemeinsamen Arbeitsgruppe aus dem Jahr 2012 aufgeführten geschätzten Kosten für Abschreibung und ungenutzte Flächen hinzugerechnet werden.
  • [10]     Vermerk „The three places of work of the European Parliament - Financial, environmental and regional impacts of geographic dispersion“ (Die drei Arbeitsorte des Europäischen Parlaments – Finanzielle, ökologische und regionale Auswirkungen der geografischen Streuung) des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments vom 30. August 2013 in Antwort auf die in Ziffer 10 der Entschließung des Parlaments vom 6. Februar 2013 zu den Leitlinien für den Haushaltsplan 2014 formulierten Forderungen.
  • [11]     ‘European Parliament two-seat operation: Environmental costs, transport & energy“ (Tätigkeit des Europäischen Parlaments mit zwei Sitzen: Umweltkosten, Verkehr & Energie), Bericht von Eco-Logica Ltd. für die Verts/ALE-Fraktion, November 2007.

BEGRÜNDUNG

1. Einleitung

Die Frage der Festlegung der Sitze europäischer Organe ist nicht neu. Seit der Schaffung der Vorgänger der heutigen Organe im Jahre 1952 waren die jeweils gewählten Sitze Gegenstand mühsamer politischer Kompromisse.

In diesem Bericht geht es jedoch vornehmlich um den Sitz des Europäischen Parlaments, da es eine eigene und einzigartige Rolle spielt, weil es die einzige Institution ist, die von den Bürgern Europas unmittelbar gewählt wird und ihnen rechenschaftspflichtig ist, und da sich seine Rolle seit seiner Gründung unter allen Institutionen am stärksten verändert hat.

In Anbetracht des Zuwachses an Kompetenzen und Verantwortlichkeiten, insbesondere seit dem Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon, durch den das EP neben dem Rat vollständig gleichberechtigter Mitgesetzgeber wurde, hat das EP seine Arbeitsweise und ‑methoden erheblich geändert. Fragen der inneren Organisation, wie die des Sitzungskalenders des EP, sind durch die starre Formulierung im Protokoll Nr. 6 von Rechts wegen an den Sitz gebunden, die Entscheidungen des Gerichtshofes zu Änderungen des Sitzungskalenders im Jahre 2012 zeigen, dass das EP seinen Handlungsspielraum innerhalb des bestehenden rechtlichen Rahmens ausgeschöpft hat.

Die Berichterstatter sind daher zu dem Schluss gekommen, dass das Parlament, um seine Aufgaben aus den Verträgen zu erfüllen und den Erwartungen seiner Wähler nachzukommen, über das Recht verfügen können muss, sich selbst in moderner und angemessener Art und Weise zu organisieren, und daher ein ordentliches Vertragsänderungsverfahren in die Wege leiten sollte, um den Artikel 341 und das Protokoll Nr. 6 zu ändern, um dem Parlament das Recht zuzugestehen, über Angelegenheiten, die sich auf seine interne Organisation und seinen Sitzungskalender und damit auf die Frage seines Sitzes beziehen, selbst zu entscheiden.

2. Der bestehende rechtliche Rahmen für den Sitz von EU-Organen

Gemäß Artikel 341 AEUV wird der Sitz der Organe „im Einvernehmen zwischen den Regierungen der Mitgliedstaaten bestimmt“. Die Mitgliedstaaten haben das in dem den Verträgen beigefügten Protokoll Nr. 6 getan. Für das EP haben sie Straßburg als Sitz und Brüssel und Luxemburg als Arbeitsorte festgelegt. 1997 urteilte der EuGH (Rechtssache C‑345/95), dass das Recht der Mitgliedstaaten, den Sitz festzulegen, beinhaltet, dass sie auch die Anzahl der in Straßburg abzuhaltenden Plenartagungen vorschreiben können.

Allerdings legen die Verträge ebenfalls fest, dass die EU eine repräsentative Demokratie ist, in der die Bürgerinnen und Bürger auf Unionsebene unmittelbar im Europäischen Parlament vertreten sind (Artikel 10 EUV). Gemäß Artikel 14 EUV wird das EP gemeinsam mit dem Rat als Gesetzgeber tätig und übt gemeinsam mit ihm die Haushaltsbefugnisse aus. Das Parlament kann sich seine eigene Geschäftsordnung geben (Artikel 232 AEUV) und die Länge von Plenartagungen bestimmen. Die Bestimmungen über den Sitz und den Sitzungskalender im Protokoll Nr. 6 sind die einzigen Bestimmungen in den Verträgen, die die Autonomie und die innere Arbeitsweise des EP einschränken, womit sie im Widerspruch zur allgemeinen Logik der Verträge stehen.

In den Urteilen der Jahre 1997 und 2012 zum EP hat der EuGH erneut bestätigt, dass die Festlegung der Sitze die ordnungsgemäße Arbeitsweise des EP nicht behindern darf, und hat die Nachteile und Kosten eingestanden, die eine Vielzahl von Sitzen mit sich bringt, Kosten, die laut Generalanwalt Mengozzi „im Zuge der Wirtschaftskrise noch stärker in den Vordergrund rückten“. Der Gerichtshof hat zudem bestätigt, dass es zur Verbesserung der gegenwärtigen Situation einer Änderung der Verträge und damit der Zustimmung der Mitgliedstaaten bedarf.

Die Frage des Sitzes ist jedoch nicht nur eine juristische Frage, sondern auch eine der demokratischen Legitimität und Rechenschaftspflicht. Es ist für das EP zunehmend schwieriger geworden, seine demokratischen Aufgaben vollständig wahrzunehmen und den europäischen Bürgerinnen und Bürgern die derzeit geltenden Vereinbarungen zu erklären.

3. Die historische Entwicklung des EP

Seit seiner Gründung hat sich das Europäische Parlament von einer Versammlung mit rein beratender Funktion zu einem vollwertigen Parlament entwickelt, das seit dem Vertrag von Lissabon neben dem Rat gleichberechtigter Mitgesetzgeber ist.

Als 1952 die Vorgängerin des EP (die Gemeinsame Versammlung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl) geschaffen wurde, wurde sie nicht „Parlament“ genannt, verfügte über keinerlei gesetzgeberische Kompetenzen und wurde nicht direkt gewählt. Aus praktischen Gründen versammelte sie sich in den bestehenden Räumlichkeiten der Parlamentarischen Versammlung des Europarates in Straßburg. Diese Regelung wurde bis 1999 beibehalten, als das EP in seine eigenen (gegenwärtigen) Gebäude einzog.

Die Römischen Verträge räumten den Mitgliedstaaten formell das Recht ein, die Sitze der Organe festzulegen. Bis 1992 konnten die Mitgliedstaaten lediglich Einvernehmen zu „vorläufigen Arbeitsorten“ erzielen. Für das Europäische Parlament fiel die Wahl auf Luxemburg, Straßburg und Brüssel, obwohl das Parlament von Anbeginn (21. Juni 1958) empfohlen hatte, dass es neben Rat und Kommission angesiedelt werden sollte.

Bereits kurz nach seiner ersten Direktwahl im Jahre 1979 entschloss sich das Parlament, in der Sitzfrage tätig zu werden, und bündelte seine Plenartagungen in Straßburg (zuvor waren sie auf Luxemburg und Straßburg verteilt) und die Sitzungen der Ausschüsse in Brüssel.

Ungeachtet dieser Anstrengungen und der Einwände des Parlaments haben die Mitgliedstaaten während ihres Gipfeltreffens von Edinburgh im Jahre 1992 Einvernehmen über die Sitze der Organe erzielt und den gegenwärtigen Status Quo festgelegt. Dieser Beschluss wurde dann als Protokoll Nr. 6 dem Vertrag von Amsterdam 1997 beigefügt und so auf die Primärrechtsebene gehoben.

1999 haben 250 MdEP (damals 40 %) einen die Regelung missbilligenden Brief unterschrieben. Im Folgejahr wurde mit 401 Ja-Stimmen und nur 77 Nein-Stimmen eine Entschließung angenommen, in der vorgeschlagen wurde, die Verträge zu ändern und dem EP das Recht einzuräumen, über seinen Sitz mit absoluter Mehrheit zu entscheiden. Dieser Vorschlag wurde während der folgenden Konferenz der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten ignoriert.

Seitdem haben sowohl das EP, mittels zahlreicher Berichte und Erklärungen, als auch 1,27 Millionen europäische Bürger, die eine Petition unterzeichneten, eine Änderung der gegenwärtigen Situation gefordert, ohne dass die Mitgliedstaaten darauf reagierten.

Der inzwischen in Kraft getretene Vertrag von Lissabon war der letzte Schritt des vollständigen Transformationsprozesses in der Natur des EP, das sich von einer beratenden Einrichtung mit abgeordneten Mitgliedern zu einem direkt gewählten, souveränen Parlament entwickelt hat, das – ausgestattet mit Gesetzgebungs‑ und Haushaltsbefugnissen – neben dem Rat vollständig gleichberechtigter Mitgesetzgeber ist.

4. Dem EP sollte eine größere Autonomie in Bezug auf seine eigene Geschäftsordnung, seinen Sitzungskalender und Sitz zugestanden werden

In Anbetracht des Zuwachses an Macht und Verantwortung hat sich die Arbeitsweise des Parlaments ganz entscheidend verändert, insbesondere seit der gegenwärtige Sitzungskalender und die Sitzregelungen im Jahre 1992 festgelegt wurden.

Während die Anzahl von Plenartagungen seit 1999 stetig abgenommen hat, hat sich das Arbeitsaufkommen in den Ausschüssen erhöht. Die Zahl der Mitentscheidungsverfahren (nunmehr ordentliche Gesetzgebungsverfahren) ist von 165 in der Legislaturperiode 1993 - 1999 auf 454 in den Jahren 2004 - 2009 gestiegen.

Die Größe des Parlaments hat sich ebenfalls geändert: von 78 abgeordneten Mitgliedern auf 766 direkt gewählte Mitglieder heute. Den Zuwachs an gesetzgeberischer Tätigkeit und Verantwortlichkeit widerspiegelnd überschreitet die Zunahme des Statutspersonals in Brüssel um 377 % zwischen 1993 und 2013 (von 1 180 auf 5 635 Personen) die Zunahme der Anzahl von MEP um 48 % im gleichen Zeitraum erheblich.

Die sich verändernde Rolle des EP spiegelt sich auch in einer Zunahme der interinstitutionellen Treffen um 150 % (von 16 000 im Jahr 2009 auf geschätzte 40 000 im Jahr 2013) wider. Ständige Verhandlungen und dreiseitige Gespräche, sowohl formeller als auch informeller Natur, zwischen Kommission, Rat und einzelnen Mitgliedstaaten sind nun Teil des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens und führten zu einem deutlichen Anstieg des Anteils der Einigungen in erster Lesung von 28 % in der Legislaturperiode 1999 - 2004 auf 72 % in den Jahren 2004 - 2009. Werden die gestiegene Verantwortung und Befugnisse des Parlaments auf dem Gebiet der demokratischen Kontrolle anderer Organe der EU in Betracht gezogen, ist geografische Nähe von noch entscheidenderer Bedeutung.

Unter diesen veränderten Bedingungen wird die Struktur des Sitzungskalenders des EP, die aus der Zeit vor den meisten Veränderungen in der Rolle des Parlaments stammt, den Anforderungen an ein modernes Parlament nicht mehr gerecht und sollte daher überarbeitet werden, um wirksamer, flexibler und für die MdEP attraktiver zu werden.

Die Gegenüber des Parlaments, Rat und Europäischer Rat, sind bereits aktiv geworden und haben ihre Arbeit in Brüssel gebündelt. Tagungen des Europäischen Rates, die zuvor alle im Land der rotierenden Präsidentschaft abgehalten wurden, finden nun ausschließlich in Brüssel statt. In Anbetracht der Tatsache, dass sich die Anzahl der Gipfeltreffen seit 2008 mehr als verdoppelt hat, ist dies von besonderer Bedeutung.

Die geografische Entfernung von 435 km zwischen den offiziellen Sitzen der mitgesetzgebenden Einrichtungen ist auf der Welt einmalig. Diese Entfernung isoliert das EP nicht nur von Kommission und Rat, sondern auch von anderen Interessenträgern, nichtstaatlichen Organisationen, Organisationen der Zivilgesellschaft, Vertretungen der Mitgliedstaaten und einer der größten internationalen journalistischen Gemeinschaften der Welt, die alle in Brüssel anzutreffen sind.

5. Finanzielle, umweltbezogene, organisatorische und logistische Auswirkungen der gegenwärtigen Regelungen

In Zeiten haushaltsbezogener Sparpolitik in vielen Mitgliedstaaten sollte das EP entsprechend handeln und verschwenderische Ausgaben unterbinden. Die gegenwärtige Sitzregelung des EP stellt einen Bereich dar, in dem wesentliche Einsparungen möglich sind.

Die aus der geografischen Streuung des EP resultierenden Mehrkosten liegen nach konservativer Schätzung zwischen 156 und 204 Millionen Euro oder bei etwa 10 % des Jahreshaushalts des EP. Würde das Parlament seine geografische Streuung verringern, könnten jeden Monat die Kosten von ca. 3 300 Dienstreisen eingespart werden. Das würde einer Kürzung von 78 % aller Dienstreisen des Statutspersonals des EP entsprechen.

In Anbetracht der Tatsache, dass für jede Plenartagung etwa 5 000 MdEP, Mitarbeiter und Beamte sowie acht große Lastwagen an Dokumenten befördert werden müssen, verursacht die gegenwärtige Regelung zudem unnötige umweltbezogene, organisatorische und logistische Zusatzkosten – die zusätzlichen CO2-Emissionen werden auf 11 000 bis 19 000 Tonnen geschätzt. Für die breite Mehrheit derjenigen, die von Brüssel nach Straßburg reisen, gehen durch das Reisen ein ganzer Arbeitstag oder ungefähr 5 % der gesamten Arbeitszeit verloren.

Für MdEP, die von ihren Wahlkreisen nach Straßburg reisen, bedeutet die im Vergleich zu Brüssel geringere Zahl an Flug- und Zugverbindungen zusätzliche Kosten, Stress und Zeit auf Reisen. Die geringere Anzahl an Hotelzimmern in Straßburg bedeutet, dass sich die Preise während der Tagungswochen durchschnittlich um einen Faktor von 2,3 vervielfachen.

Die Straßburger Gebäude des EP werden derzeit in 89 % der Zeit nicht genutzt (d. h. lediglich an 42 Tagen des Jahres genutzt), müssen aber das ganze Jahr über beheizt, mit Personal ausgestattet und unterhalten werden. Die gegenwärtige Arbeitsregelung bedeutet ferner, dass alle 766 MdEP und 160 Beamte der Kommission über ein Büro in Brüssel und ein Büro in Straßburg verfügen. Etwa 150 Beamte des EP verfügen sogar über drei Büros: eins in Luxemburg, eins in Brüssel und eins in Straßburg.

6. Ein Fahrplan in Richtung Vertragsänderung

Der bestehende rechtliche Rahmen, der für die Sitze der EU-Organe maßgebend ist, legt dem Europäischen Parlament organisatorische Beschränkungen auf, die eine moderne und wirksame Arbeitsstruktur, wichtige Einsparungen in Zeiten der Sparpolitik und insbesondere eine volle und ordnungsgemäße Wahrnehmung der Aufgaben des Parlaments nicht zulassen. Der Sitzungskalender kann nicht angepasst werden, weil seine allgemeine Struktur durch das Protokoll Nr. 6 vorgegeben ist.

Da das EP seinen Handlungsspielraum zur Verbesserung seiner inneren Arbeitsweise und seines Sitzungskalenders innerhalb des bestehenden rechtlichen Rahmens ausgeschöpft hat, schlagen die Berichterstatter vor, ein ordentliches Vertragsänderungsverfahren gemäß Artikel 48 EUV in die Wege leiten, um den Artikel 341 und das Protokoll Nr. 6 zu ändern und um dem Parlament das Recht zuzugestehen, über seine interne Organisation, seinen Sitzungskalender und damit die Frage seines Sitzes selbst zu entscheiden.

Im Rahmen dieses Prozesses sollte das Parlament ausreichend Zeit für die Erörterung, Betrachtung und ordnungsgemäße Bewertung aller möglichen Alternativen, gefolgt von einer geregelten Umsetzung der Entscheidung einplanen. In Bezug auf die Sitze der anderen Organe der EU empfehlen die Berichterstatter, obwohl sie sich des Zusammenhangs bewusst sind, keine Änderungen.

Jede alternative Lösung zur gegenwärtigen Regelung, für die sich das Parlament entscheiden könnte, sollte den wirtschaftlichen Einfluss, den das Parlament an seinen verschiedenen Arbeitsorten ausübt, die historische Bedeutung, die der Wahl des Sitzes des EP beizumessen ist, das historische Einvernehmen der Mitgliedstaaten zum Sitz aller EU-Organe, die Meinung der örtlichen Bevölkerung aller betroffenen Städte sowie die Meinung der europäischen Bürger ganz allgemein berücksichtigen.

STELLUNGNAHME des Haushaltsausschusses (27.9.2013)

für den Ausschuss für konstitutionelle Fragen

zur Festlegung der Sitze der Organe der Europäischen Union
(2012/2308(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Alexander Alvaro

VORSCHLÄGE

Der Haushaltsausschuss ersucht den federführenden Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

–   unter Hinweis darauf, dass das Parlament dafür gestimmt hat, die Aufteilung auf drei Arbeitsorte zu beenden, nämlich in seiner Entschließung vom 23. Oktober 2012 betreffend den Standpunkt des Rates zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2013 – alle Einzelpläne[1] und in seiner Entschließung vom 6. Februar 2013 zu den Leitlinien für das Haushaltsverfahren 2014 - sämtliche Einzelpläne ohne den Einzelplan Kommission[2] sowie in seinem Beschluss vom 10. Mai 2012 betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010, Einzelplan I – Europäisches Parlament[3],

A. in der Erwägung, dass das Parlament laut Protokoll 6 zum Vertrag seinen Sitz in Straßburg hat, während seine Ausschüsse in Brüssel zusammentreten und das Generalsekretariat in Luxemburg bleibt;

B.  in der Erwägung, dass sowohl einzelne Ausschüsse als auch die parlamentarische Versammlung seit dem Beginn der laufenden Wahlperiode mehrere Anträge an die Verwaltung des Parlaments gerichtet und sie gebeten haben, umfassende, ausführliche und zuverlässige Schätzungen der zusätzlichen Kosten für jeden einzelnen Arbeitsort vorzulegen;

C. in der Erwägung, dass die Gesamthaushaltsmittel sich nach dem Voranschlag des Parlaments für 2014 auf 1 783 976 098 EUR belaufen, wobei die direkt im Zusammenhang mit der geografischen Aufteilung auf drei Arbeitsorte verbundenen Kosten schätzungsweise zwischen 169 und 204 Millionen EUR jährlich liegen, sowie in der Erwägung, dass dies durch den Bericht der gemeinsamen Arbeitsgruppe des Präsidiums und des Haushaltsausschusses über den Haushalt des Parlaments 2012 bestätigt wurde, in dem die geschätzten 148 Millionen EUR durch die jährlichen Abschreibungskosten für die Gebäude in Straßburg in Höhe von 28,3Millionen EUR, die seit dem Erwerb dieser Gebäude berücksichtigt werden müssen, ergänzt wurden; in der Erwägung, dass keine anderen aktuellen Zahlen über die Kosten für jeden Arbeitsort vorliegen, mit Ausnahme einer hypothetischen Studie des Generalsekretärs über die Kosten für die Zusammenlegung der Arbeitsorte des Parlaments, die eine Antwort des Generalsekretärs vom 30. August 2013 auf die Forderungen des Parlaments in Ziffer 10 seiner Entschließung vom 6. Februar 2013 zu den Leitlinien für das Haushaltsverfahren 2014 war, in der die zusätzlichen Kosten für den Sitz in Straßburg auf 103 Millionen EUR geschätzt werden, wodurch sich die Gesamtsumme auf 156 Millionen EUR belaufen würde, wenn die gleichen Abschreibungskosten und die Kosten für ungenutzte Flächen wie im Bericht der gemeinsamen Arbeitsgruppe 2012 dargelegt, hinzugefügt würden; in der Erwägung, dass es sich bei den Zahlen des Berichts des Generalsekretärs vom September 2002 an das Präsidium um die neuesten verfügbaren Gesamtkostenabschätzungen handelt;

D. in der Erwägung, dass die Zeit für die monatliche Reise zu den viertägigen Plenartagungen sich 2011 für Beamte und sonstige Bedienstete auf 69 562 Tage und für akkreditierte Assistenten auf 31 316 Tage belief und die entsprechenden Kosten für Beamte und sonstige Bedienstete 16 652 490 EUR und für akkreditierte Assistenten 5 944 724 EUR betrugen;

E.  in der Erwägung, dass diese Zahlen weder die Kosten für die Mitarbeiter anderer Organe der EU, die an Plenartagungen teilnehmen, berücksichtigen, noch die Reisekosten für die Mitarbeiter der Fraktionen umfassen oder den zusätzlichen indirekten Kosten für das Personal Rechnung tragen wie beispielsweise Arbeitszeitverlust, Bezahlung von Überstunden, zusätzlichen Kosten für das Personal, z.B. für Babysitter, und den potenziell unterschiedlichen Reisekosten der Abgeordneten (die sich 2012 auf insgesamt 72 103 309 EUR beliefen);

F.  in der Erwägung, dass eine Antwort an den Haushaltkontrollausschuss zur Vorbereitung des Entlastung des EP für das Haushaltsjahr 2011 keine Schätzungen über die potenziellen Einsparungen, sondern lediglich eine partielle Abschätzung der zusätzlichen Kosten für den Sitz in Straßburg enthielt; in der Erwägung, dass diese Abschätzung in Höhe von 55 Millionen EUR nicht viele Haushaltslinien enthält, die in früheren und späteren Abschätzungen enthalten waren, insbesondere, was die Kosten für Datenverarbeitung, für Ausrüstung, bewegliche Gegenstände, Reisekosten für die Fraktionen sowie potenzielle Einsparungen im Zusammenhang mit Zeitverlust durch Reisen (insgesamt 68 Millionen EUR) betrifft; in der Erwägung, dass in dieser Abschätzung zu einigen Haushaltslinien niedrigere Zahlen vorgelegt werden als in früheren und späteren Abschätzungen, ohne dass dafür irgendein Grund angegeben wird (insgesamt 25 Millionen EUR);

G. in der Erwägung, dass in keiner dieser Abschätzungen die zusätzlichen Kosten der geografischen Aufteilung des Parlaments für die anderen EU-Organe, insbesondere für die Kommission und den Rat, sowie für die Vertretungen der EU-Mitgliedstaaten, Journalisten und Vertreter von Organisationen der Zivilgesellschaft enthalten sind;

H. in der Erwägung, dass die wirtschaftlichen Auswirkungen des Parlaments auf die Stadt und die Region Straßburg gering sind im Vergleich zu anderen europäischen Einrichtungen, die dort ständige Bedienstete beschäftigen, wobei das Parlament nur etwa 233 Mitarbeiter dort beschäftigt, verglichen mit den fast 3000 ständigen Bediensteten des Europarates und weiteren 4000 Beschäftigten bei Eurocorps, dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, Arte und Diplomaten; der Sitz des Europäischen Parlaments in Straßburg bedeutet also ungefähr einen Gewinn in Höhe von 17 Millionen EUR, die anderen Einrichtungen[4] leisten hingegen einen regelmäßigen und ständigen Beitrag zur lokalen Wirtschaft von etwa 400 Millionen Euro;

I.   in der Erwägung, dass Artikel 341 AEUV und Protokoll 6 zu den Verträgen besagen, dass der Sitz der Organe der Union einstimmig von den Mitgliedstaaten festgelegt wird, dass das Parlament seinen Sitz in Straßburg hat, dass die zwölf monatlichen Plenartagungen einschließlich der Haushaltstagung dort stattfinden, dass zusätzliche Plenartagungen in Brüssel stattfinden, dass seine Ausschüsse in Brüssel zusammentreten und dass sein Generalsekretariat und seine Dienststellen in Luxemburg verbleiben;

J.   in der Erwägung, dass Dreiviertel der Mitglieder der Auffassung sind, dass das Parlament erhebliche strukturelle Einsparungen festlegen sollte, und dass diese Einsparungen dadurch erzielt werden können, dass die geografische Aufteilung seiner Arbeitsorte neu bewertet wird, wobei diese Neubewertung mit einer Aufschlüsselung der Kosten für Brüssel, Luxemburg und Straßburg einhergehen sollte – gemäß den Normen, die von einer wichtigen öffentlichen Einrichtung erwartet werden –, die transparent und zuverlässig sein sollte;

K. in der Erwägung, dass die historischen Gründe für Straßburg als ständigen Sitz der europäischen Einrichtungen, z. B. für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und den Europarat, allseits bekannt sind, und in der Erwägung, dass die Europäische Versammlung/das Europäische Parlament den Plenarsaal des Europarates aus praktischen Gründen zwar ursprünglich nutzte, die Entscheidung für Brüssel als Sitz der Europäischen Kommission und der NATO jedoch auch die Bestrebungen der EU nach einem schrittweise in Wohlstand und Sicherheit vereinten Kontinent widerspiegelt;

L.  in der Erwägung, dass die Festlegung eines einzigen Sitzes für die Mitgesetzgeber der EU die Tradition des Polyzentrismus, der Bestandteil des Projekts Europa ist, in der EU durchaus nicht untergräbt, sondern den EU-Bürgern erheblich mehr Effizienz und Transparenz bringt;

M. in der Erwägung, dass es sinnvoll wäre, im Europäischen Jahr der Bürgerinnen und Bürger nicht nur zu zeigen, dass ihre Stimme gehört wird, sondern auch, dass ihre direkt gewählten Vertreter in ihrem Namen Maßnahmen ergreifen, damit das monatliche Pendeln zwischen den Arbeitsorten des Parlaments ein Ende findet;

N. in der Erwägung, dass die EU-Organe alles in ihrer Macht Stehende unternehmen müssen, um die politische Integration Europas weiter voranzutreiben und die von den Bürgern empfundene Distanz zu überwinden, indem sie diese wichtige strukturelle Frage, die sie betrifft, in Angriff nehmen und Verständnis für Europa, Transparenz, Rechenschaftspflicht und Kohärenz daher dadurch fördern, dass die Entscheidungsorgane der EU sich an einem Ort befinden;

O. in der Erwägung, dass der Sitz des Parlaments in vielen Mitgliedstaaten entweder in der Verfassung oder gesetzlich festgelegt wird, und in der Erwägung, dass das Europäische Parlament Mitgesetzgeber europäischer Rechtsvorschriften ist und gemäß Artikel 48 des Vertrags von Lissabon Entwürfe zu Änderung der Europäischen Verträge vorlegen kann;

P.  in der Erwägung, dass 6% des EU-Haushalts für Verwaltungszwecke verwendet werden, und dass die Europäische Union, die bei 500 Millionen Einwohnern nur über einen relativ kleinen Verwaltungshaushalt verfügt, in diesen Krisenzeiten ein Beispiel setzen muss, indem sie ihren eigenen Haushalt so weit wie möglich strafft, ohne dadurch die Arbeitsweise des Europäischen Parlaments zu beeinträchtigen, wobei zu berücksichtigen ist, dass der durch einen einzigen Sitz bedingte Effizienzgewinn nicht außer Acht gelassen werden darf;

1.  fordert seine Verwaltung auf, eine objektive Analyse der Kosten durchzuführen, die für jeden Arbeitsort entstehen, auch für den Sitz; weist mit Nachdruck darauf hin, dass in dieser Analyse die im laufenden Zeitraum und die im Zeitraum des künftigen mehrjährigen Finanzrahmens anfallenden strukturellen Kosten untersucht werden sollten (Gebäude, Instandhaltung und Reparatur, Sicherheit, Versicherungen, Energie, Reisen, Logistik);

2.  fordert seine zuständigen Dienststellen auf, unter Berücksichtigung des Bedarfs des Parlaments die Vereinbarung zwischen dem luxemburgischen Staat und dem Europäischen Parlament, insbesondere die Bestimmungen über die Zahl seiner Bediensteten in Luxemburg, zu überprüfen; ist der Auffassung, dass diese Überprüfung eine Analyse und Vergleiche in Bezug auf den kosteneffizientesten Ort für die Dienste des Parlaments beinhalten sollte, da es für das Parlament von Vorteil sein dürfte, einige dieser Dienste vom Hauptsitz auszulagern;

3.  ist der Auffassung, dass die Festlegung der Sitze der EU-Organe zwar in den Verträgen verankert ist, es nach Artikel 48 EUV jedoch möglich ist, Vorschläge zur Änderung der Verträge vorzulegen;

4.  wiederholt seine Aufforderung an die Mitgliedstaaten, die es in seiner Entschließung vom 23. Oktober 2012 zum Standpunkt des Rates zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2013 gestellt hatte, die Frage des Sitzes und der Arbeitsorte des Parlaments bei der nächsten Revision des Vertrages zu überdenken und Protokoll Nr. 6 zu ändern;

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

26.9.2013

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

18

15

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Marta Andreasen, Zuzana Brzobohatá, Isabelle Durant, James Elles, Eider Gardiazábal Rubial, Ingeborg Gräßle, Jutta Haug, Monika Hohlmeier, Sidonia Elżbieta Jędrzejewska, Anne E. Jensen, Ivailo Kalfin, Jan Kozłowski, Alain Lamassoure, Giovanni La Via, George Lyon, Claudio Morganti, Jan Mulder, Andrej Plenković, Dominique Riquet, Oleg Valjalo, Jacek Włosowicz

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Alexander Alvaro, Lidia Joanna Geringer de Oedenberg, Jürgen Klute, Peter Šťastný, Theodor Dumitru Stolojan, Catherine Trautmann

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Jean-Pierre Audy, Elisabeth Jeggle, Astrid Lulling, Hans-Peter Mayer, Maurice Ponga, Sabine Verheyen

STELLUNGNAHME des Petitionsausschusses (23.9.2013)

für den Ausschuss für konstitutionelle Fragen

zur Festlegung der Sitze der Organe der Europäischen Union
(2012/2308(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Giles Chichester

VORSCHLÄGE

Der Petitionsausschuss ersucht den federführenden Ausschuss für konstitutionelle Fragen, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

–   in Erwägung der Tagung des Europäischen Rates von Edinburgh vom 11. und 12. Dezember 1992;

A. in der Erwägung, dass sechs Petitionen eingereicht wurden, in denen gefordert wird, dass das Europäische Parlament nicht länger mehr als einen Arbeitsort haben soll; ferner in der Erwägung, dass eine dieser Petitionen (0630/2006) von mehr als einer Million EU-Bürgern unterzeichnet wurde;

B.  in der Erwägung, dass das Europäische Parlament, geleitet von dem Grundsatz der Solidarität mit den Unionsbürgern, in Zeiten der Krise verstärkt die Verwaltungseinsparungen in den Fokus rücken sollte;

C. in der Erwägung, dass sich der Petitionsausschuss seit 2006 bemüht hat, diese Frage auf parlamentarischer Ebene zu erörtern, diese Bemühungen jedoch nicht zum Erfolg geführt haben, obwohl dieses Thema bei den europäischen Bürgern und bei den Mitgliedern des Europäischen Parlaments allgemein auf großes Interesse gestoßen ist; ferner in der Erwägung, dass die Abwesenheit einer offenen Debatte in völligem Widerspruch zu den Werten steht, die das Parlament verkörpern sollte;

D. in der Erwägung, dass Mitglieder des Europäischen Parlaments die Verwaltung des Parlaments wiederholt ersucht haben, eine Eurobarometer-Umfrage in Auftrag zu geben, in der die europäischen Bürger zu ihren Ansichten über die Verteilung der Sitze des Parlaments auf verschiedene Standorte befragt werden;

1.  begrüßt den Beschluss des Ausschusses für konstitutionelle Fragen, einen Bericht über die Festlegung der Sitze der Organe der Europäischen Union auszuarbeiten; stimmt dem Grundsatz zu, dass das Europäische Parlament effizienter und kosteneffizienter arbeiten würde und es umweltfreundlicher wäre, wenn der Sitz des Parlaments an einem einzigen Ort wäre, und stellt fest, dass das monatliche Pendeln zwischen Brüssel und Straßburg bei der Mehrzahl der EU-Bürger zu einem negativen Symbol geworden und dem Ruf der Organe der Europäischen Union abträglich ist, besonders zu einer Zeit, in der die Finanzkrise in den Mitgliedstaaten zu erheblichen und schmerzhaften Kürzungen geführt hat;

2.  stellt außerdem fest, dass durch eine Verringerung der Zahl der Ausschuss-, Fraktions- und Delegationssitzungen außerhalb der offiziellen Arbeitsorte des Europäischen Parlaments weitere Einsparungen erzielt werden könnten;

3.  fordert die Verwaltung auf, eine umfassende Analyse der potenziellen Einsparungen in unserem Haushaltsplan vorzulegen, die sich durch die Beschränkung auf einen Arbeitsort des Parlaments in Brüssel ergeben würden; fordert, dass diese Analyse die Haushaltsaspekte und die Nebenkosten, wie Einsparungen infolge von weniger Arbeitszeitverlust und mehr Effizienz, enthält;

4.  respektiert die historischen Gründe für die Festlegung der Plenartagungen in Straßburg und die Erfordernisse des Vertrags, nach denen das System mit drei Arbeitsorten notwendig ist; weist jedoch eindringlich darauf hin, dass die gegenwärtige Regelung nicht unendlich weitergeführt werden kann, und dass das Europäische Parlament im Einklang mit den Grundsätzen der Demokratie selbst in der Lage sein muss, darüber zu diskutieren und zu erklären, welcher Regelung es für die Zukunft den Vorzug gibt;

5.  fordert die zuständigen Dienststellen des Europäischen Parlaments auf, unter Berücksichtigung einer Neuermittlung seines Bedarfs die Vereinbarung zwischen dem luxemburgischen Staat und dem Europäischen Parlament über die Zahl seiner Bediensteten in Luxemburg zu überprüfen; diese Überprüfung sollte, unbeschadet der Rechtsvorschriften, Empfehlungen über Neuverhandlung der Vereinbarung enthalten;

6.  fordert die Verwaltung des Parlaments auf, Eurobarometer oder einen vergleichbaren fachkundigen Umfragedienst damit zu beauftragen, bis zum 1. Januar 2014 eine Umfrage zu den Ansichten der EU-Bürger über die Aufrechterhaltung der Verteilung der Arbeitsorte des Parlaments auf verschiedene Standorte unter besonderer Berücksichtigung der finanziellen und ökologischen Kosten und der Effizienzaspekte dieser Regelung durchzuführen;

7.  fordert das Parlament auf, darüber zu diskutieren und sich dazu zu äußern, ob die gegenwärtige Regelung seiner Ansicht nach fortgesetzt werden sollte, und empfiehlt dem Parlament, falls eine entsprechende Mehrheitsentscheidung getroffen wird, gemäß Artikel 48 des Vertrags über die Europäische Union ein Verfahren zur Änderung einzuleiten;

BEGRÜNDUNG

Historischer und rechtlicher Hintergrund

Auf der Tagung des Europäischen Rates im Dezember 1992 in Edinburgh entschieden die Regierungschefs der Mitgliedstaaten über die Festlegung der Sitze der Organe der Europäischen Union. In Bezug auf das Europäische Parlament heißt es wie folgt:

Das Europäische Parlament hat seinen Sitz in Straßburg; dort finden die 12 monatlichen Plenartagungen einschließlich der Haushaltstagung statt. Zusätzliche Plenartagungen finden in Brüssel statt. Die Ausschüsse des Europäischen Parlaments treten in Brüssel zusammen. Das Generalsekretariat des Europäischen Parlaments und dessen Dienststellen verbleiben in Luxemburg.

Die Mitgliedstaaten verankerten den Beschluss von Edinburgh im Protokoll Nr. 6 zum Vertrag von Amsterdam von 1997.

Die Befugnisse des Europäischen Parlaments haben im Laufe der Jahre erheblich zugenommen, vor allem seit dem Vertrag von Lissabon, der 2009 in Kraft getreten ist. Wie die meisten Parlamente ist es befugt, seine eigenen Arbeitsmodalitäten weitgehend selbst festzulegen. Im Beschluss von Edinburgh/Protokoll Nr.6 wird jedoch seine Befugnis eingeschränkt, darüber zu entscheiden, wann und wo es zusammentritt.

Für eine Änderung des offiziellen Sitzes des Europäischen Parlaments und damit das Parlament uneingeschränkt darüber entscheiden kann, wann und wo es zusammentritt, ist eine Änderung der Verträge notwendig; dies kann nur durch einstimmige Zustimmung aller EU-Mitgliedstaaten erfolgen. Dies wurde unlängst durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs in einer gesonderten, aber damit in Zusammenhang stehenden Frage – Rechtssache C-237-11 – bekräftigt.

Die Mitglieder des Europäischen Parlaments können beschließen, ihre neuen Befugnisse gemäß Artikel 48 des Vertrags über die Europäische Union zu benutzen, um den Mitgliedstaaten Vertragsänderungen vorzuschlagen, wenn sie in dieser Hinsicht nicht tätig werden.

Beim Ausschuss eingegangene Petitionen

In den letzten Jahren sind 7 Petitionen im Zusammenhang mit dem Sitz des Europäischen Parlaments beim Petitionsausschuss (PETI) eingegangen. In allen Petitionen bis auf einer wird der Gedanke eines einzigen Sitzes für die Organe der EU befürwortet.

Eine dieser Petitionen hat eine hohe Zahl von Unterschriften erhalten und ist besonders bemerkenswert:

2006 lancierte Cecilia Malmström (zu jener Zeit liberales MdEP und jetzt für Inneres zuständiges Kommissionsmitglied) eine Petition im Internet (Petition Nr. 630-2006), in der ein einziger Sitz für das Europäische Parlament gefordert wurde, und zwar in Brüssel.

Diese Kampagne konnte bisher nahezu 1,3 Millionen Unterschriften von europäischen Bürgern sammeln; das ist mehr als derzeit für eine offizielle europäische Bürgerinitiative nötig ist.

Das Thema wurde im Februar 2008 in Anwesenheit zahlreicher Petenten im PETI-Ausschuss behandelt. Anschließend wurde dem Präsidenten des Parlaments ein Schreiben zur Prüfung durch das Präsidium übermittelt, da das Präsidium das parlamentarische Organ ist, das für Fragen betreffend die Funktionsweise der Institutionen zuständig ist. Für Mai 2008 wurden eine mündliche Anfrage und ein Entschließungsantrag eingereicht, die Konferenz der Präsidenten verweigerte jedoch die Zustimmung und forderte den Präsidenten des Europäischen Parlaments stattdessen auf, sich schriftlich an die Mitgliedstaaten zu wenden.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

17.9.2013

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

16

7

4

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Marta Andreasen, Margrete Auken, Heinz K. Becker, Victor Boştinaru, Philippe Boulland, Michael Cashman, Giles Chichester, Lidia Joanna Geringer de Oedenberg, Iñaki Irazabalbeitia Fernández, Carlos José Iturgaiz Angulo, Peter Jahr, Lena Kolarska-Bobińska, Miguel Angel Martínez Martínez, Erminia Mazzoni, Edward McMillan-Scott, Jaroslav Paška, Nicole Sinclaire, Jarosław Leszek Wałęsa, Angelika Werthmann, Tatjana Ždanoka

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Pablo Arias Echeverría, Birgit Collin-Langen, Vicente Miguel Garcés Ramón, Norica Nicolai, Ioannis A. Tsoukalas, Axel Voss

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Francisco José Millán Mon

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

14.10.2013

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

22

4

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Alfredo Antoniozzi, Andrew Henry William Brons, Zdravka Bušić, Carlo Casini, Andrew Duff, Ashley Fox, Roberto Gualtieri, Zita Gurmai, Gerald Häfner, Stanimir Ilchev, Constance Le Grip, Morten Messerschmidt, Sandra Petrović Jakovina, Paulo Rangel, Algirdas Saudargas, Søren Bo Søndergaard, Rafał Trzaskowski, Luis Yáñez-Barnuevo García

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Elmar Brok, David Campbell Bannerman, Dimitrios Droutsas, Isabelle Durant, Marietta Giannakou, Andrej Plenković

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Edward McMillan-Scott, Elisabeth Morin-Chartier, Catherine Trautmann