Bericht - A7-0352/2013Bericht
A7-0352/2013

BERICHT über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2009/138/EG betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II) hinsichtlich des Zeitpunkts ihrer Umsetzung und Anwendung sowie des Zeitpunkts der Aufhebung bestimmter Richtlinien

24.10.2013 - (COM(2013)0680 – C7‑0315/2013 – 2013/0327(COD)) - ***I

Ausschuss für Wirtschaft und Währung
Berichterstatterin: Sharon Bowles
(Vereinfachtes Verfahren – Artikel 46 Absatz 1 der Geschäftsordnung)


Verfahren : 2013/0327(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0352/2013
Eingereichte Texte :
A7-0352/2013
Aussprachen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2009/138/EG betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II) hinsichtlich des Zeitpunkts ihrer Umsetzung und Anwendung sowie des Zeitpunkts der Aufhebung bestimmter Richtlinien

(COM(2013)0680 – C7‑0315/2013 – 2013/0327(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2013)0680),

–   gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und die Artikel 53 Absatz 1 und 62 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C7‑0315/2013),

–   gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–   gestützt auf die Artikel 55 und 46 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A7‑0352/2013),

A. in der Erwägung, dass es aus Gründen der Dringlichkeit gerechtfertigt ist, die Abstimmung vor Ablauf der in Artikel 6 des Protokolls Nr. 2 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit festgelegten Frist von acht Wochen durchzuführen;

1.  legt seinen Standpunkt in erster Lesung fest, indem es den Vorschlag der Kommission übernimmt;

2.  fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

VERFAHREN

Titel

Änderung der Richtlinie 2009/138/EG betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II) hinsichtlich des Zeitpunkts ihrer Umsetzung und Anwendung sowie des Zeitpunkts der Aufhebung bestimmter Richtlinien

Bezugsdokumente - Verfahrensnummer

COM(2013)0680 – C7-0315/2013 – 2013/0327(COD)

Datum der Konsultation des EP

2.10.2013

 

 

 

Federführender Ausschuss

       Datum der Bekanntgabe im Plenum

ECON

8.10.2013

 

 

 

Mitberatende(r) Ausschuss/Ausschüsse

       Datum der Bekanntgabe im Plenum

JURI

8.10.2013

 

 

 

Nicht abgegebene Stellungnahme(n)

       Datum des Beschlusses

JURI

14.10.2013

 

 

 

Berichterstatter(-in/-innen)

       Datum der Benennung

Sharon Bowles

8.10.2013

 

 

 

Vereinfachtes Verfahren - Datum des Beschlusses

8.10.2013

Prüfung im Ausschuss

21.10.2013

 

 

 

Datum der Annahme

21.10.2013

 

 

 

Datum der Einreichung

24.10.2013