BERICHT über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2009/138/EG betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II) hinsichtlich des Zeitpunkts ihrer Umsetzung und Anwendung sowie des Zeitpunkts der Aufhebung bestimmter Richtlinien
24.10.2013 - (COM(2013)0680 – C7‑0315/2013 – 2013/0327(COD)) - ***I
Ausschuss für Wirtschaft und Währung
Berichterstatterin: Sharon Bowles
(Vereinfachtes Verfahren – Artikel 46 Absatz 1 der Geschäftsordnung)
ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2009/138/EG betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II) hinsichtlich des Zeitpunkts ihrer Umsetzung und Anwendung sowie des Zeitpunkts der Aufhebung bestimmter Richtlinien
(COM(2013)0680 – C7‑0315/2013 – 2013/0327(COD))
(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2013)0680),
– gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und die Artikel 53 Absatz 1 und 62 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C7‑0315/2013),
– gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– gestützt auf die Artikel 55 und 46 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A7‑0352/2013),
A. in der Erwägung, dass es aus Gründen der Dringlichkeit gerechtfertigt ist, die Abstimmung vor Ablauf der in Artikel 6 des Protokolls Nr. 2 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit festgelegten Frist von acht Wochen durchzuführen;
1. legt seinen Standpunkt in erster Lesung fest, indem es den Vorschlag der Kommission übernimmt;
2. fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;
3. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.
VERFAHREN
Titel |
Änderung der Richtlinie 2009/138/EG betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II) hinsichtlich des Zeitpunkts ihrer Umsetzung und Anwendung sowie des Zeitpunkts der Aufhebung bestimmter Richtlinien |
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Bezugsdokumente - Verfahrensnummer |
COM(2013)0680 – C7-0315/2013 – 2013/0327(COD) |
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Datum der Konsultation des EP |
2.10.2013 |
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Federführender Ausschuss Datum der Bekanntgabe im Plenum |
ECON 8.10.2013 |
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Mitberatende(r) Ausschuss/Ausschüsse Datum der Bekanntgabe im Plenum |
JURI 8.10.2013 |
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Nicht abgegebene Stellungnahme(n) Datum des Beschlusses |
JURI 14.10.2013 |
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Berichterstatter(-in/-innen) Datum der Benennung |
Sharon Bowles 8.10.2013 |
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Vereinfachtes Verfahren - Datum des Beschlusses |
8.10.2013 |
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Prüfung im Ausschuss |
21.10.2013 |
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Datum der Annahme |
21.10.2013 |
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Datum der Einreichung |
24.10.2013 |
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