BERICHT über den Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union gemäß Nummer 26 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Dürre und Waldbrände in Rumänien und Überschwemmungen in Deutschland, Österreich und der Tschechischen Republik)
6.11.2013 - (COM(2013)0692 – C7‑0343/2013 – 2013/2255(BUD))
Haushaltsausschuss
Berichterstatter: José Manuel Fernandes
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union gemäß Nummer 26 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Dürre und Waldbrände in Rumänien und Überschwemmungen in Deutschland, Österreich und der Tschechischen Republik)
(COM(2013)0692 – C7‑0343/2013 – 2013/2255(BUD))
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2013)0692 – C7‑0343/2013),
– gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[1], insbesondere auf Nummer 26,
– gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates vom 11. November 2002 zur Errichtung des Solidaritätsfonds der Europäischen Union[2],
– unter Hinweis auf die in der Konzertierungssitzung vom 17. Juli 2008 angenommene Gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission zum Solidaritätsfonds,
– in Kenntnis des Schreibens des Ausschusses für regionale Entwicklung,
– in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses (A7-0369/2013),
1. billigt den dieser Entschließung beigefügten Beschluss;
2. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss mit dem Präsidenten des Rates zu unterzeichnen und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;
3. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung einschließlich der Anlage dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
ANLAGE: BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union
DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –
gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[1], insbesondere auf Nummer 26,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates vom 11. November 2002 zur Errichtung des Solidaritätsfonds der Europäischen Union[2] ,
auf Vorschlag der Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Die Europäische Union hat den Solidaritätsfonds der Europäischen Union (nachstehend „Fonds“) errichtet, um sich mit der Bevölkerung in den von Katastrophen betroffenen Regionen solidarisch zu zeigen.
(2) Die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 sieht vor, dass der Fonds bis zu einer jährlichen Obergrenze von 1 Mrd. EUR in Anspruch genommen werden kann.
(3) In der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 sind die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Fonds niedergelegt.
(4) Rumänien hat wegen Dürre und Waldbränden einen Antrag auf Inanspruchnahme des Fonds gestellt.
(5) Deutschland, Österreich und die Tschechische Republik haben wegen Überschwemmungen Anträge auf Inanspruchnahme des Fonds gestellt –
HABEN FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2013 werden aus dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union Mittel für Verpflichtungen und Mittel für Zahlungen in Höhe von 400 519 089 EUR bereitgestellt.
Artikel 2
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Geschehen zu Brüssel am […]
Im Namen des Europäischen Parlaments Im Namen des Rates
Der Präsident Der Präsident
BEGRÜNDUNG
Die Kommission schlägt auf der Grundlage von Nummer 26 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 die Inanspruchnahme des Europäischen Solidaritätsfonds zugunsten Rumäniens, Deutschlands, Österreichs und der Tschechischen Republik vor. Die IIV sieht vor, dass der Fonds bis zu einer jährlichen Obergrenze von einer Milliarde EUR in Anspruch genommen werden kann. Dies ist der zweite Vorschlag zur Inanspruchnahme des Fonds im Jahr 2013.
Im Sommer 2012 gab es in großen Teilen Rumäniens sehr geringe Niederschläge und wiederholt extreme Hitzewellen, was zu einer Dürre mit erheblichen Ernteausfällen, zahlreichen Wald- und Vegetationsbränden, Wasserknappheit für die Bevölkerung und den daraus resultierenden Problemen für die Wasserversorgung und die Systeme zur Energieerzeugung aus Wasserkraft führte. Daraufhin beschlossen die rumänischen Behörden im November 2012, einen Antrag auf finanzielle Unterstützung aus dem EU-Solidaritätsfonds zu stellen.
Die Kommission veranschlagt den Direktschaden aufgrund der Dürre und der Waldbrände auf insgesamt 806,7 Mio. EUR. Da dieser Betrag den üblichen Schwellenwert für die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds überschreitet, gilt diese Katastrophe als „Naturkatastrophe größeren Ausmaßes“ im Sinne von Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002.
Im Mai und im Juni 2013 ähnelte die meteorologische Situation in Mitteleuropa stark derjenigen, die 2002 zum Jahrhunderthochwasser und in der Folge zur Errichtung des Solidaritätsfonds der EU führte. Deutschland, Österreich und die Tschechische Republik wurden erneut von sehr heftigen Überschwemmungen heimgesucht. Trotz der teilweise höheren Hochwasserpegel blieb der sehr hohe Gesamtschaden unter dem von 2002, insbesondere in Österreich und der Tschechischen Republik, was nicht zuletzt auf die 2002 ergriffenen wirksamen Hochwasserschutz- und Risikokontrollmaßnahmen zurückzuführen ist. Deutschland hat in der Folge einen Antrag auf finanzielle Unterstützung aus dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union nach dem Kriterium „Katastrophe größeren Ausmaßes“ gestellt, während Österreich und die Tschechische Republik ihre Anträge auf das sogenannte „Nachbarlandskriterium“ stützten.
Nach den Schätzungen der deutschen, österreichischen und tschechischen Behörden beläuft sich der durch die Überschwemmungen verursachte Direktschaden auf insgesamt 8,2 Mrd. EUR für Deutschland, 866,5 Mio. EUR für Österreich und 637,1 Mio. EUR für die Tschechische Republik. Was Deutschland betrifft, so gilt die Katastrophe als „Katastrophe größeren Ausmaßes“ im Sinne von Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates. Was Österreich und die Tschechische Republik anbelangt, so gilt die Katastrophe nicht als „Katastrophe größeren Ausmaßes“. Da den Katastrophen in Österreich und der Tschechischen Republik jedoch dieselbe Ursache zugrunde lag wie den Überschwemmungen, die zur der Katastrophe größeren Ausmaßes in Deutschland führten, hielt die Kommission die Voraussetzung von Artikel 2 Absatz 2 Unterabsatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates, wonach ein Staat, der von derselben Katastrophe größeren Ausmaßes betroffen ist wie ein Nachbarland, ausnahmsweise von der Hilfe des Fonds profitieren kann, für erfüllt.
Nachdem sich die Kommission davon überzeugt hat, dass die Anträge die Förderkriterien der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates erfüllen, schlägt sie vor, den EU-Solidaritätsfonds zugunsten von Rumänien, Deutschland, Österreich und der Tschechischen Republik in Anspruch zu nehmen.
Auf der Grundlage der Anträge Rumäniens, Deutschlands, Österreichs und der Tschechischen Republik auf Unterstützung aus dem Fonds stellt sich die Berechnung der Hilfen aus dem Solidaritätsfonds auf Basis des geschätzten Gesamtschadens wie folgt dar:
Zahlen – Solidaritätsfonds |
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(in EUR) |
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Katastrophen |
Direktschaden |
Schwellenwert (in Mio. EUR) |
Gesamtkosten der förderfähigen Maßnahmen |
Betrag auf der Basis von 2,5 % |
Betrag auf der Basis von 6 % |
Gesamtbetrag der vorgeschlagenen Unterstützung |
|
Rumänien Dürre |
806 724 312 |
735,487 |
2 475 689 |
18 387 175 |
4 274 239 |
2 475 689 |
|
Deutschland Überschwemmungen |
8 153 500 000 |
3 678,755 |
3 289 400 000 |
91 968 875 |
268 484 700 |
360 453 575 |
|
Österreich Überschwemmungen |
866 462 000 |
1 798,112 |
350 334 000 |
21 661 550 |
- |
21 661 550 |
|
Tschechische Republik Überschwemmungen |
637 131 000 |
871,618 |
416 368 000 |
15 928 275 |
- |
15 928 275 |
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INSGESAMT |
|
400 519 089 |
|||||
Nach Prüfung dieser Anträge und unter Berücksichtigung der maximal möglichen finanziellen Unterstützung aus dem Fonds und der Möglichkeit, innerhalb der Rubrik, in der ein Mehrbedarf entstanden ist, Mittelumschichtungen vorzunehmen, schlägt die Kommission vor, den Solidaritätsfonds der Europäischen Union in Höhe eines Betrags von insgesamt 400 519 089 EUR in Anspruch zu nehmen.
Parallel zu dem Vorschlag zur Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds hat die Kommission den Entwurf eines Berichtigungshaushaltsplans (EBH Nr. 9/2013 vom 3. Oktober 2013) vorgelegt, um, wie in Nummer 26 der IIV vorgesehen, die entsprechenden Mittel für Verpflichtungen und Mittel für Zahlungen in den Haushaltsplan 2013 einzusetzen. Der Rat hat in seinem Standpunkt zum EBH Nr. 9/2013, in dem es um die Finanzierung dieses Beschlusses geht, den ursprünglichen Vorschlag der Kommission geändert. Das Parlament wird seine Position bei der Annahme seines Standpunkts zum EBH Nr. 9/2013 darlegen.
Gemäß Nummer 26 der IIV vom 17. Mai 2006 beruft die Kommission mit der Vorlage des Vorschlags zur Inanspruchnahme des Fonds einen Trilog in vereinfachter Form ein, um die Zustimmung der beiden Teile der Haushaltsbehörde zur Notwendigkeit der Inanspruchnahme des Fonds und zu dem erforderlichen Betrag einzuholen.
Der Ausschuss für regionale Entwicklung (REGI) sollte gemäß einer mit ihm getroffenen internen Vereinbarung in den Prozess einbezogen werden, um konstruktive Unterstützung und einen Beitrag bei der Ausführung des EU-Solidaritätsfonds zu leisten. Nach Prüfung der Anträge hat der REGI-Ausschuss des Europäischen Parlaments eine Stellungnahme zur Inanspruchnahme des Fonds in Form eines Schreibens abgegeben, die diesem Bericht beigefügt ist.
Der Berichterstatter empfiehlt, den diesem Bericht beigefügten Vorschlag der Kommission für einen Beschluss zu billigen.
ANLAGE: SCHREIBEN DES AUSSCHUSSES FÜR REGIONALE ENTWICKLUNG
Herrn
Alain Lamassoure
Vorsitzender
des Haushaltsausschusses
ASP 13E205
Brüssel
Betrifft: Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zugunsten von Rumänien, Deutschland, Österreich und der Tschechischen Republik
Sehr geehrter Herr Lamassoure,
die Kommission hat dem Europäischen Parlament in ihrem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union (COM(2013)0692) mitgeteilt, dass sie auf der Grundlage der Antrags auf Inanspruchnahme des Fonds, den Rumänien im Zusammenhang mit der Dürre und den Waldbränden vom Sommer 2012 gestellt hat, und der Anträge von Deutschland, Österreich und der Tschechischen Republik im Zusammenhang mit den Überschwemmungen vom Mai und Juni 2013 vorschlägt, den Solidaritätsfonds der Europäischen Union in Anspruch zu nehmen, wobei sie den den einzelnen Ländern entstandenen Schaden wie folgt ansetzt:
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(in EUR) |
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Katastrophen |
Direktschaden |
Schwellenwert (in Mio. EUR) |
Gesamtkosten der förderfähigen Maßnahmen |
Betrag auf der Basis von 2,5 % |
Betrag auf der Basis von 6 % |
Gesamtbetrag der vorgeschlagenen Unterstützung |
|
Rumänien Dürre |
806 724 312 |
735,487 |
2 475 689 |
18 387 175 |
4 274 239 |
2 475 689 |
|
Deutschland Überschwemmungen |
8 153 500 000 |
3 678,755 |
3 289 400 000 |
91 968 875 |
268 484 700 |
360 453 575 |
|
Österreich Überschwemmungen |
866 462 000 |
1 798,112 |
350 334 000 |
21 661 550 |
- |
21 661 550 |
|
Tschechische Republik Überschwemmungen |
637 131 000 |
871,618 |
416 368 000 |
15 928 275 |
- |
15 928 275 |
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INSGESAMT |
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400 519 089 |
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Nach Prüfung dieser Anträge und unter Berücksichtigung der maximal möglichen finanziellen Unterstützung aus dem Fonds und der Möglichkeit, innerhalb der Rubrik, in der ein Mehrbedarf entstanden ist, Mittelumschichtungen vorzunehmen, schlägt die Kommission vor, den Solidaritätsfonds der Europäischen Union in Höhe eines Gesamtbetrags von 400 519 089 EUR in Anspruch zu nehmen und diesen Betrag im Rahmen von Rubrik 3b des Finanzrahmens bereitzustellen.
Zur Vermeidung unnötiger Verzögerungen bei der Billigung dieser Maßnahme, die der Haushaltsausschuss so bald wie möglich anzunehmen gedenkt, freuen wir uns, Ihnen mitteilen zu können, dass der Ausschuss für regionale Entwicklung keine Einwände dagegen hat, dass der Solidaritätsfonds der Europäischen Union wie von der Kommission vorgeschlagen und im Einklang mit den Vorschriften der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 und der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates in Höhe des vorgenannten Betrags zu Lasten der betreffenden Rubrik des Finanzrahmens in Anspruch genommen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Danuta Hübner
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
5.11.2013 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
27 0 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Marta Andreasen, Richard Ashworth, Zuzana Brzobohatá, Göran Färm, José Manuel Fernandes, Eider Gardiazábal Rubial, Jens Geier, Ivars Godmanis, Anne E. Jensen, Ivailo Kalfin, Sergej Kozlík, Jan Kozłowski, Alain Lamassoure, Giovanni La Via, Claudio Morganti, Jan Mulder, Andrej Plenković, Alda Sousa, László Surján, Helga Trüpel, Derek Vaughan, Angelika Werthmann, Jacek Włosowicz |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Maria Da Graça Carvalho, Jan Olbrycht, Paul Rübig, Catherine Trautmann |
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