BERICHT über den Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Eröffnung und Verwaltung autonomer Unionszollkontingente für die Einfuhr bestimmter Fischereierzeugnisse auf die Kanarischen Inseln im Zeitraum 2014–2020

29.11.2013 - (COM(2013)0552 – C7‑0262/2013 – 2013/0266(CNS)) - *

Fischereiausschuss
Berichterstatter: Gabriel Mato Adrover

Verfahren : 2013/0266(CNS)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0415/2013
Eingereichte Texte :
A7-0415/2013
Aussprachen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Eröffnung und Verwaltung autonomer Unionszollkontingente für die Einfuhr bestimmter Fischereierzeugnisse auf die Kanarischen Inseln im Zeitraum 2014–2020

(COM(2013)0552 – C7–0262/2013 – 2013/0266(CNS))

(Besonderes Gesetzgebungsverfahren – Konsultation)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat (COM(2013)0552),

–   gestützt auf Artikel 349 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C7–0262/2013),

–   gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Fischereiausschusses (A7-0415/2013),

1.  billigt den Vorschlag der Kommission;

2.  fordert den Rat auf, das Parlament zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;

3.  fordert den Rat auf, es erneut zu konsultieren, falls er beabsichtigt, den vom Parlament gebilligten Text entscheidend zu ändern;

4.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

BEGRÜNDUNG

Die Kanarischen Inseln sind ein Gebiet in äußerster Randlage. Im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union wird darauf hingewiesen, dass die Entwicklung dieser Gebiete, die durch die Faktoren Abgelegenheit, Insellage, geringe Größe, schwierige Relief- und Klimabedingungen und wirtschaftliche Abhängigkeit von einigen wenigen Erzeugnissen gekennzeichnet ist, durch die strukturbedingte soziale und wirtschaftliche Lage erheblich beeinträchtigt wird. Aus diesem Grund können spezifische Maßnahmen ergriffen werden, die darauf abzielen, die Bedingungen für die Anwendung der Verträge auf die genannten Gebiete festzulegen, ohne dabei die Integrität und Kohärenz der Rechtsordnung der Union, die auch den Binnenmarkt und die gemeinsamen Politikbereiche umfasst, zu beeinträchtigen.

Die außergewöhnliche geografische Lage der Kanarischen Inseln im Hinblick auf die Versorgung mit bestimmten Fischereierzeugnissen, die für den Binnenverbrauch sehr wichtig sind, bringt zusätzliche Kosten für diesen Wirtschaftszweig mit sich. Eines der im Einklang mit dem Vertrag konzipierten Instrumente zum Ausgleich dieser natürlichen Benachteiligung besteht darin, dass die Zölle auf Einfuhren bestimmter Lebensmittelerzeugnisse aus Drittländern im Rahmen von Gemeinschaftszollkontingenten für angemessene Mengen vorübergehend ausgesetzt werden.

Seit 1991 hat die Europäische Union die Sätze des Gemeinsamen Zolltarifs auf Einfuhren bestimmter Fischereierzeugnisse auf die Kanarischen Inseln teilweise oder vollständig ausgesetzt. Mit der Verordnung (EG) Nr. 645/2008[1] des Rates wird die Eröffnung und Verwaltung zweier zollfreier Kontingente für die Einfuhr bestimmter Fischereierzeugnisse auf die Kanarischen Inseln für den Zeitraum vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2013 geregelt. Sofern die Geltungsdauer der Maßnahmen nicht verlängert wird, laufen diese somit am 1. Januar 2014 aus.

Spanien hat Berichte über die Anwendung dieser beiden Kontingente vorgelegt. Diesen Berichten ist zu entnehmen, dass im Durchschnitt eines der Zollkontingente im Bezugszeitraum fast vollständig ausgeschöpft wurde, das zweite jedoch nicht. Die nicht vollständige Nutzung des zweiten Kontingents ist möglicherweise auf vorübergehende und äußere Faktoren wie beispielsweise die schwierige wirtschaftliche Lage der Kanarischen Inseln aufgrund der Wirtschafts- und Finanzkrise zurückzuführen.

Die Eröffnung ähnlicher Kontingente wäre gerechtfertigt, da dadurch die Binnennachfrage auf den Kanarischen Inseln gedeckt und zugleich gewährleistet würde, dass die Einfuhren zum ermäßigten Zollsatz in die EU vorhersehbar und eindeutig erkennbar blieben.

Die vorgeschlagenen zollfreien Kontingente sind eine Ergänzung anderer Maßnahmen zur Unterstützung des Fischereisektors der Kanarischen Inseln, insbesondere der Regelung zum Ausgleich der Mehrkosten bei der Vermarktung bestimmter Fischereierzeugnisse aus den Gebieten in äußerster Randlage[2].

Nach Anhörung der Interessenträger und unter Bezugnahme auf den formellen Antrag Spaniens erscheint es angebracht, die Gültigkeit dieser zollfreien Kontingente für Einfuhren bestimmter Fischereierzeugnisse auf die Kanarischen Inseln für den Zeitraum 2014–2020 zu verlängern.

  • [1]  Verordnung (EG) Nr. 645/2008 des Rates vom 8.7.2008. ABl. L 180 vom 9.7.2008, S. 1.
  • [2]  Verordnung (EG) Nr. 791/2007 des Rates vom 21.5.2007. ABl. L 176 vom 6.7.2007, S. 1.

VERFAHREN

Titel

Autonome Unionszollkontingente für die Einfuhr bestimmter Fischereierzeugnisse auf die Kanarischen Inseln im Zeitraum 2014-2020

Bezugsdokumente - Verfahrensnummer

COM(2013)0552 – C7-0262/2013 – 2013/0266(CNS)

Datum der Konsultation des EP

5.9.2013

 

 

 

Federführender Ausschuss

       Datum der Bekanntgabe im Plenum

PECH

12.9.2013

 

 

 

Mitberatende(r) Ausschuss/Ausschüsse

       Datum der Bekanntgabe im Plenum

IMCO

12.9.2013

REGI

12.9.2013

 

 

Nicht abgegebene Stellungnahme(n)

       Datum des Beschlusses

IMCO

25.9.2013

REGI

24.9.2013

 

 

Berichterstatter(-in/-innen)

       Datum der Benennung

Gabriel Mato Adrover

12.9.2013

 

 

 

Prüfung im Ausschuss

17.10.2013

4.11.2013

 

 

Datum der Annahme

27.11.2013

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

21

1

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

John Stuart Agnew, Carmen Fraga Estévez, Pat the Cope Gallagher, Dolores García-Hierro Caraballo, Ian Hudghton, Werner Kuhn, Isabella Lövin, Gabriel Mato Adrover, Maria do Céu Patrão Neves, Crescenzio Rivellini, Ulrike Rodust, Raül Romeva i Rueda, Struan Stevenson, Isabelle Thomas, Nils Torvalds, Jarosław Leszek Wałęsa

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Luis Manuel Capoulas Santos, Jean Louis Cottigny, Jim Higgins, Jens Nilsson

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

María Auxiliadora Correa Zamora, Salvador Garriga Polledo, Francisco José Millán Mon, Younous Omarjee, Ivo Vajgl, Luis Yáñez-Barnuevo García

Datum der Einreichung

29.11.2013