EMPFEHLUNG zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss – im Namen der Europäischen Union – des Protokolls von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt
29.1.2014 - (06852/2013 – C7‑0005/2013 – 2012/0279(NLE)) - ***
Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Berichterstatterin: Sandrine Bélier
PR_NLE-AP_art90
ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss – im Namen der Europäischen Union – des Protokolls von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt
(06852/2013 – C7‑0005/2014 – 2012/0279(NLE))
(Zustimmung)
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Vorschlags für einen Beschluss des Rates (06852/2013),
– unter Hinweis auf das Protokoll von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt, das dem oben genannten Vorschlag für einen Beschluss des Rates beigefügt ist,
– in Kenntnis des vom Rat gemäß Artikel 192 Absatz 1 und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreiteten Ersuchens um Zustimmung (C7-0005/2014),
– gestützt auf Artikel 81 und Artikel 90 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie der Stellungnahmen des Entwicklungsausschusses und des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (A7-0061/2014),
1. gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Abkommens;
2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
BEGRÜNDUNG
Auf dem internationalen Gipfeltreffen über die biologische Vielfalt, das am 29. Oktober 2010 in Nagoya, Japan, stattfand, haben die Vertragsparteien zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt drei historische Vereinbarungen getroffen, um gegen die schwindende biologische Vielfalt vorzugehen: das Protokoll von Nagoya, den globalen Strategieplan für die biologische Vielfalt 2011-2020 und die Schaffung einer zwischenstaatlichen Plattform für die Politik im Bereich der biologischen Vielfalt und der Ökosystemleistungen (IPBES).
Das Protokoll von Nagoya ist ein internationaler Vertrag, bei dem es um den Zugang zu den genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile geht; er wurde bisher von 92 Ländern unterzeichnet, unter anderem von der Europäischen Union und 26 Mitgliedstaaten. Mit diesem Protokoll wird eine internationale Regelung zur Unterstützung eines der drei Ziele des Übereinkommens über die biologische Vielfalt, nämlich das Ziel der ausgewogenen und gerechten Aufteilung der sich aus der Nutzung der genetischen Ressourcen ergebenden Vorteile eingeführt, um die biologische Vielfalt zu wahren und ihre nachhaltige Nutzung sicherzustellen. Diese wichtige Vereinbarung im Rahmen der internationalen Politik auf dem Gebiet der biologischen Vielfalt ist das Ergebnis langer Verhandlungen seit der Annahme des Übereinkommens über die biologische Vielfalt 1992 in Rio de Janeiro. Diese Vereinbarung wurde im Kontext der weltweiten Krise der biologischen Vielfalt getroffen, die sich infolge einer immer rascher schwindenden Artenvielfalt ständig verschärft. Eine von drei Arten ist heute vom Aussterben bedroht (IUCN 2012), und die Ökosysteme, bei denen es sich um komplexe Systeme handelt, die aufgrund der Dienste, die sie erbringen, für den Menschen von allergrößter Bedeutung sind, sind zunehmend einem erheblichen anthropischen Druck ausgesetzt. Zur Umkehrung dieser Tendenz ist es notwendig, auf internationaler und lokaler Ebene die erforderlichen Mittel, in erster Linie finanzieller Art, zu mobilisieren, um die biologische Vielfalt zu wahren, die für unsere Gesellschaften lebensnotwendig ist. Dazu soll das Protokoll von Nagoya beitragen.
Das Protokoll von Nagoya stützt sich auf drei Säulen, nämlich auf den Zugang zu den genetischen Ressourcen, die Aufteilung der Vorteile und die Einhaltung der Verpflichtungen.
Zunächst unterliegt der Zugang zu den genetischen Ressourcen der Souveränität der Staaten. Diese müssen einzelstaatliche Maßnahmen einführen, mit denen dank eines klaren rechtlichen Rahmens und der Erteilung einer Genehmigung oder eines gleichwertigen Dokuments, wenn der Zugang genehmigt wird, Rechtssicherheit gewährleistet werden kann. Bei alledem sollen die Forschung und die Erhaltung der Ressourcen in situ gefördert werden.
Außerdem sind die Parteien übereingekommen, die Aufteilung der Vorteile/die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus der Nutzung der genetischen Ressourcen und der späteren Anwendung und Vermarktung ergebenden Vorteile zu gewährleisten. Der Begriff „Nutzung“ umfasst die Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten im Zusammenhang mit der genetischen und/oder biochemischen Zusammensetzung der genetischen Ressourcen. Die Aufteilung der Vorteile unterliegt einvernehmlich festgelegten Bedingungen in Form eines Vertrags zwischen dem Anbieter und dem Nutzer. Die Vorteile können finanzieller Art sein, zum Beispiel Entgelte, oder auch nicht finanzieller Art, wie zum Beispiel die Aufteilung der Forschungsergebnisse oder der Technologietransfer. Mit dem Protokoll von Nagoya wird auch die Schaffung eines globalen multilateralen Mechanismus zur Aufteilung der Vorteile vorgeschlagen, um für die ausgewogene und gerechte Aufteilung der Vorteile aus der Nutzung von genetischen Ressourcen und traditionellem Wissen über genetische Ressourcen, die grenzüberschreitend vorkommen oder für die eine auf Kenntnis der Sachlage gegründete vorherige Zustimmung nicht erteilt oder erlangt werden kann, zu sorgen. Die Vorteile, die im Rahmen dieses Mechanismus aufgeteilt werden, müssen zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt weltweit beitragen.
Schließlich werden in dem Protokoll die spezifischen Verpflichtungen festgelegt, mit denen dafür gesorgt werden soll, dass die einzelstaatlichen Rechtsvorschriften der Vertragsparteien, die genetische Ressourcen anbieten, sowie die in den einvernehmlich vereinbarten Bedingungen enthaltenen vertraglichen Verpflichtungen beachtet werden. Mit diesen Maßnahmen müssen die Parteien sich daher vergewissern, dass die genutzten genetischen Ressourcen rechtmäßig im Rahmen eines ordnungsgemäß erstellten Vertrags über die Aufteilung der Vorteile erworben wurden. Dazu müssen sie ein wirksames Kontroll- und Überwachungssystem einführen und eine justizielle Zusammenarbeit sicherstellen.
Mit dem Protokoll von Nagoya soll eine größere Rechtssicherheit und mehr Transparenz, sowohl für die Anbieter als auch für die Nutzer genetischer Ressourcen, hergestellt werden. So wird dazu beigetragen, die Aufteilung der Vorteile sicherzustellen und verlässlichere Bedingungen für den Zugang zu genetischen Ressourcen zu schaffen. Durch die Erhöhung der Rechtssicherheit und die Förderung der Aufteilung der Vorteile werden mit dem Protokoll von Nagoya Anreize für die Forschung über die genetischen Ressourcen geschaffen, die zu neuen Entdeckungen zum Nutzen aller führen könnten. Das Protokoll von Nagoya trägt außerdem dazu bei, die genetischen Ressourcen in situ zu erhalten und auf nachhaltige Weise zu nutzen, was der biologischen Vielfalt und somit der Entwicklung und dem Wohlergehen der Menschen förderlich ist.
Die Europäische Union nimmt bei der Nutzung der genetischen Ressourcen einen zentralen Platz ein, sowohl aufgrund ihrer zahlreichen Sammlungen und Forschungszentren als auch wegen ihrer bedeutenden Nutzergruppen. Ein nachhaltiger Zugang zu den genetischen Ressourcen ist daher von wesentlicher Bedeutung und muss durch ein besseres Vertrauensverhältnis zu unseren internationalen Partnern und einen klaren Rechtsrahmen für die Nutzung gestärkt werden.
Das Protokoll von Nagoya tritt in Kraft, kurz nachdem 50 Staaten es ratifiziert haben. Es ist daher von wesentlicher Bedeutung, dass die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten es so schnell wie möglich ratifizieren, um ihre Führungsrolle zu wahren und bei den ersten Verhandlungen anwesend zu sein, die während der nächsten Konferenz der Vertragsparteien 2014 stattfinden werden.
Auf der Grundlage der vorstehenden Erwägungen empfiehlt die Berichterstatterin dem Europäischen Parlament, der Ratifizierung des Protokolls von Nagoya durch die Europäische Union zuzustimmen.
STELLUNGNAHME des Entwicklungsausschusses (30.5.2013)
für den Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Protokolls von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt
(COM(2012)0577 – C7-0000/2013 – 2012/0279(NLE))
Verfasserin der Stellungnahme: Catherine Grèze
KURZE BEGRÜNDUNG
Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD), das während des Weltgipfels von Rio 1992 zum Abschluss gebracht wurde, sieht in seinem Artikel 15 folgende Grundsätze vor:
- Staaten verfügen über souveräne Rechte in Bezug auf ihre biologischen Ressourcen,
- der Zugang zu genetischen Ressourcen bedarf einer auf Kenntnis der Sachlage gegründeten vorherigen Zustimmung und wird zu einvernehmlich festgelegten Bedingungen gewährt,
- die Vorteile, die sich aus der Nutzung der genetischen Ressourcen ergeben, werden mit dem Staat, der die Ressourcen zur Verfügung stellt, ausgewogen und gerecht geteilt.
Das Übereinkommen verweist zudem auf das traditionelle Wissen indigener und lokaler Gemeinschaften im Zusammenhang mit der Nutzung biologischer Ressourcen und sieht eine gerechte Aufteilung der sich aus der Nutzung solchen Wissens ergebenden Vorteile vor.
Das Übereinkommen hatte jedoch geringe Auswirkungen auf die tatsächliche Praxis. Zehn Jahre nach dem Inkrafttreten des Übereinkommens wurden Verhandlungen über ein Protokoll über den Zugang zu genetischen Ressourcen und eine ausgewogene und gerechte Aufteilung der Vorteile aufgenommen. Die Verhandlungen wurden 2010 abgeschlossen und mündeten in das Protokoll von Nagoya, das bereits die EU und alle ihre Mitgliedstaaten unterzeichnet haben.
Das Protokoll von Nagoya enthält auch Bestimmungen, die darauf abzielen, die Bedingungen für den Zugang zu genetischen Ressourcen besser vorhersehbar zu machen, die Aufteilung der Vorteile zwischen den Nutzern und Bereitstellern von genetischen Ressourcen zu gewährleisten, und dafür zu sorgen, dass im Zusammenhang mit einer vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung und einvernehmlich vereinbarten Bedingungen nur rechtmäßig erworbene genetische Ressourcen verwendet werden. Das Protokoll von Nagoya stellt somit ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung der Biopiraterie dar.
Mehr als 20 Jahre nach dem Abschluss des Übereinkommens über die biologische Vielfalt ist es nun an der Zeit, einen Rahmen für die Umsetzung der im Abkommen verankerten Gründsätze über den Zugang zu genetischen Ressourcen und eine gerechte und ausgewogene Aufteilung der Vorteile zu schaffen sowie gleichzeitig in Übereinstimmung mit den Zielen des Übereinkommens einen Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt und der nachhaltigen Nutzung ihrer Bestandteile zu leisten. Da im Oktober 2014 in Südkorea die zwölfte Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über die biologische Vielfalt stattfinden soll, bedarf es einer zügigen Ratifizierung und eines baldigen Inkrafttretens des Protokolls von Nagoya und der Verabschiedung einer EU-Verordnung zur Umsetzung dieses Protokolls.
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Der Entwicklungsausschuss ersucht den federführenden Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, dem Parlament die Zustimmung vorzuschlagen.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
28.5.2013 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
22 0 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Thijs Berman, Corina Creţu, Véronique De Keyser, Charles Goerens, Mikael Gustafsson, Eva Joly, Filip Kaczmarek, Gay Mitchell, Bill Newton Dunn, Andreas Pitsillides, Maurice Ponga, Jean Roatta, Alf Svensson, Keith Taylor, Ivo Vajgl, Anna Záborská, Iva Zanicchi |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Eric Andrieu, Philippe Boulland, Emer Costello, Isabella Lövin, Cristian Dan Preda |
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STELLUNGNAHME des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (30.5.2013)
für den Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Protokolls von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt
(COM(2012)0577 – C7-0000/2013 – 2012/0279(NLE))
Verfasser der Stellungnahme: José Bové
KURZE BEGRÜNDUNG
Der zur Prüfung vorliegende Vorschlag für einen Beschluss des Rates bezieht sich auf das Protokoll von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt (nachfolgend „Nagoya-Protokoll“), das im Oktober 2010 angenommen wurde. Das Nagoya-Protokoll ist die Fortführung des älteren Übereinkommens über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity – CBD), das bereits in Kraft ist. Genauer gesagt enthält Artikel 15 des Übereinkommens über die biologische Vielfalt in groben Zügen Regeln für den Zugang und Vorteilsausgleich; im Nagoya-Protokoll werden diese Regeln genauer ausformuliert, wobei im Wesentlichen ein neues internationales System für den Zugang und Vorteilsausgleich geschaffen wird.
Die Europäische Union und die meisten ihrer Mitgliedstaaten haben das Nagoya-Protokoll unterzeichnet, sodass nun 50 Ratifizierungen erforderlich sind, damit es in Kraft treten kann, was im Jahr 2014 geschehen soll. Es versteht sich von selbst, dass die Mitgliedstaaten, die bei der Ausarbeitung des Nagoya-Protokolls eine wichtige Rolle gespielt haben, es auch möglichst schnell ratifizieren sollten. Der Verfasser der Stellungnahme befürwortet das Nagoya-Protokoll und plädiert für seine zügige Ratifizierung.
In einer anderen von ihm verfassten Stellungnahme zur vorgeschlagenen Verordnung zur Umsetzung des Nagoya-Protokolls in der Union [siehe: COM(2012)576 endg. und 2012/0278 (COD)] werden einige Änderungen vorgeschlagen, die die zukünftige Verordnung wirksamer machen sollen. Eine vollständige Begründung für den Standpunkt des Verfassers der Stellungnahme zur Umsetzung des Nagoya-Protokolls in der Union ist in der „kurzen Begründung“ der anderen Stellungnahme zu finden, die hier nicht abgedruckt wird.
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Der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung ersucht den federführenden Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, dem Parlament die Zustimmung zum Vorschlag der Kommission vorzuschlagen.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
30.5.2013 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
28 1 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Eric Andrieu, José Bové, Luis Manuel Capoulas Santos, Vasilica Viorica Dăncilă, Michel Dantin, Albert Deß, Diane Dodds, Herbert Dorfmann, Robert Dušek, Iratxe García Pérez, Béla Glattfelder, Martin Häusling, Peter Jahr, Elisabeth Jeggle, Elisabeth Köstinger, George Lyon, Mairead McGuinness, James Nicholson, Wojciech Michał Olejniczak, Marit Paulsen, Britta Reimers, Alfreds Rubiks, Giancarlo Scottà, Czesław Adam Siekierski, Sergio Paolo Francesco Silvestris, Alyn Smith, Ewald Stadler, Csaba Sándor Tabajdi, Marc Tarabella, Janusz Wojciechowski |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Marian Harkin, Elżbieta Katarzyna Łukacijewska |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2) |
Teresa Jiménez-Becerril Barrio, Jens Nilsson |
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ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
4.7.2013 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
57 0 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Martina Anderson, Elena Oana Antonescu, Kriton Arsenis, Sophie Auconie, Paolo Bartolozzi, Sandrine Bélier, Lajos Bokros, Franco Bonanini, Biljana Borzan, Nessa Childers, Yves Cochet, Chris Davies, Esther de Lange, Anne Delvaux, Bas Eickhout, Jill Evans, Elisabetta Gardini, Gerben-Jan Gerbrandy, Matthias Groote, Françoise Grossetête, Cristina Gutiérrez-Cortines, Satu Hassi, Jolanta Emilia Hibner, Karin Kadenbach, Christa Klaß, Eija-Riitta Korhola, Corinne Lepage, Linda McAvan, Vladko Todorov Panayotov, Gilles Pargneaux, Antonyia Parvanova, Andrés Perelló Rodríguez, Mario Pirillo, Pavel Poc, Anna Rosbach, Oreste Rossi, Kārlis Šadurskis, Carl Schlyter, Horst Schnellhardt, Richard Seeber, Theodoros Skylakakis, Bogusław Sonik, Claudiu Ciprian Tănăsescu, Thomas Ulmer, Anja Weisgerber, Glenis Willmott, Sabine Wils |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Erik Bánki, Gaston Franco, James Nicholson, Vittorio Prodi, Britta Reimers, Alda Sousa, Struan Stevenson, Marita Ulvskog, Vladimir Urutchev, Anna Záborská |
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