BERICHT über das Europäische Semester für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik: Jahreswachstumsbericht 2014

3.2.2014 - (2013/2157(INI))

Ausschuss für Wirtschaft und Währung
Berichterstatter: Philippe De Backer
Verfasserin der Stellungnahme (*): Angelika Werthmann
(*)Assoziierter Ausschuss – Artikel 50 der Geschäftsordnung

Verfahren : 2013/2157(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0084/2014
Eingereichte Texte :
A7-0084/2014
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Europäischen Semester für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik: Jahreswachstumsbericht 2014

(2013/2157(INI))

Das Europäische Parlament,

–   gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 136 in Verbindung mit Artikel 121 Absatz 2,

–   unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1175/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken[1],

–   unter Hinweis auf die Richtlinie 2011/85/EU des Rates vom 8. November 2011 über die Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten[2],

–   unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1174/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Durchsetzungsmaßnahmen zur Korrektur übermäßiger makroökonomischer Ungleichgewichte im Euro-Währungsgebiet[3],

–   unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1177/2011 des Rates vom 8. November 2011 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit[4],

–   unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte[5],

–   unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1173/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die wirksame Durchsetzung der haushaltspolitischen Überwachung im Euro-Währungsgebiet[6],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 5. Februar 2013 zur Verbesserung des Zugangs von KMU zu Finanzmitteln[7],

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 6. Dezember 2012 mit dem Titel „Aktionsplan zur Verstärkung der Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung“ (COM(2012)0722),

–   unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 473/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über gemeinsame Bestimmungen für die Überwachung und Bewertung der Übersichten über die Haushaltsplanung und für die Gewährleistung der Korrektur übermäßiger Defizite der Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet[8],

–   unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 472/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über den Ausbau der wirtschafts- und haushaltspolitischen Überwachung von Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet, die von gravierenden Schwierigkeiten in Bezug auf ihre finanzielle Stabilität betroffen oder bedroht sind[9],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. Oktober 2013 zu dem Europäischen Semester für die wirtschaftspolitische Koordinierung: Umsetzung der Prioritäten für 2013[10],

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 16. November 2013 zum Jahreswachstumsbericht 2014 (COM/2013/0800),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 21. Mai 2013 zur Bekämpfung von Steuerbetrug, Steuerflucht und Steueroasen[11];

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. Dezember 2013 zur Forderung nach messbaren und verbindlichen Verpflichtungen zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuervermeidung in der EU[12],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. Dezember 2013 zu den Vorbereitungen für die Tagung des Europäischen Rates (19. bis 20. Dezember 2013)[13],

–    gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

–    in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Währung sowie der Stellungnahme des Haushaltsausschusses (A7-0084/2014),

A. in der Erwägung, dass laut der jüngsten Herbstprognose der Kommission das BIP-Wachstum im Euro-Währungsgebiet langsam wieder positiv wird und im Jahr 2014 1,1 % erreichen wird und dass den Erwartungen zufolge die Arbeitslosigkeit sinken und die Inflation weiterhin deutlich unter 2 % bleiben wird;

B.  in der Erwägung, dass das Wachstum in den aufstrebenden Märkten stagniert, während es in den Vereinigten Staaten weiterhin stabil und in Japan positiv ist;

C. in der Erwägung, dass das Europäische Parlament vom 20. bis 22. Januar 2014 eine hochrangige Sitzung mit nationalen Abgeordneten (im Rahmen der Europäischen Parlamentarischen Woche) abgehalten hat, um mit Blick auf eine stärkere Berücksichtigung der Wirksamkeit politischer Maßnahmen und möglicher Spill-over-Effekte in der EU über den Jahreswachstumsbericht 2014 sowie die allgemeinen wirtschaftspolitischen Ziele für Wachstum und Beschäftigung zu diskutieren;

D. in der Erwägung, dass die Kommission einräumt, dass die meisten Ziele der Strategie Europa 2020 selbst im optimistischsten Szenario nicht erreicht werden können;

E.  in der Erwägung, dass das Parlament die Einführung des Instruments für Konvergenz und Wettbewerbsfähigkeit im Zuge der Stärkung des Steuerungsrahmens begrüßt hat;

1.  stellt fest, dass die wirtschaftliche Wiederbelebung in der EU zwar angelaufen, aber weiterhin anfällig ist; betont, dass eine wachstumsfreundliche Haushaltskonsolidierung erforderlich ist und dass die Bemühungen fortgesetzt werden müssen, um einerseits die Einhaltung des derzeitigen Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung sicherzustellen und andererseits mittel- und langfristig nachhaltigeres Wachstum und Arbeitsplätze zu schaffen;

2.  begrüßt, dass die Notwendigkeit einer wachstumsfreundlichen Haushaltskonsolidierung anerkannt wird; fordert die Kommission nachdrücklich auf, diese Priorität in konkrete Empfehlungen an die Mitgliedstaaten und die EU in ihrer Gesamtheit umzusetzen, einschließlich der Mitgliedstaaten, die wirtschaftliche Anpassungsprogramme durchführen, damit darin nicht nur die Haushaltskonsolidierung, sondern auch Strukturreformen berücksichtigt werden, die zu wirklichem, nachhaltigem und sozial ausgewogenem Wachstum, Beschäftigung, verstärkter Wettbewerbsfähigkeit und zunehmender Konvergenz führen;

3.  stellt fest, dass der haushaltspolitische Spielraum in vielen Mitgliedstaaten durch die Ausweitung der Zinsaufschläge auf Staatsanleihen erheblich eingeschränkt wurde; stellt außerdem fest, dass der von der Europäischen Zentralbank (EZB) gewählte Ansatz zur Geldpolitik dazu beigetragen hat, die Zinsaufschläge auf Staatsanleihen zu reduzieren; stellt fest, dass die EZB diese Politik durch „Forward Guidance“ kurz- und mittelfristig beibehalten und so zu stärkerem Wachstum beitragen wird;

4.  nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission die Ziele der Strategie Europa 2020 auf nationaler und europäischer Ebene in den länderspezifischen Empfehlungen überwacht und so die für Beschäftigung, Forschung und Entwicklung, Bildung, Armut, erneuerbare Energien und Emissionsreduzierung festgelegten Ziele genauer im Auge behält;

5.  ist davon überzeugt, dass die EU-Wirtschaft insgesamt ihre kostenmäßige und kostenunabhängige Wettbewerbsfähigkeit gegenüber der Weltwirtschaft stärken muss, indem insbesondere der Wettbewerb auf dem Güter- und Dienstleistungsmarkt erhöht wird, um die Produktivität und Ressourceneffizienz zu steigern und die Preise zu senken, und indem die Arbeitskosten der Produktivität angepasst und interne makroökonomische Ungleichgewichte abgebaut werden;

6.  nimmt die ehrgeizigen Strukturreformen zur Kenntnis, die von den Mitgliedstaaten umgesetzt wurden, die von gravierenden Schwierigkeiten betroffen waren; empfiehlt den Mitgliedstaaten, ihre Bemühungen fortzusetzen; weist darauf hin, dass die Bemühungen um Strukturreformen entschlossen fortgesetzt und überwacht werden müssen, um die Wirksamkeit der Reformen sicherzustellen und auf den erzielten Fortschritten aufbauen zu können; empfiehlt die Annahme und Umsetzung von Strukturreformprogrammen, mit denen die Konvergenz und die Wettbewerbsfähigkeit auf nationaler und europäischer Ebene gefördert und nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung gesteigert werden; betont, dass eine zügige und wirksame Umsetzung von Programmen und Maßnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, insbesondere der Jugendarbeitslosigkeit, wichtig ist;

7.  betont, dass es für die mittel- und langfristige Stabilität wichtig ist, dass der Prozess kohärenter und nachhaltiger Strukturreformen eingeleitet oder fortgesetzt wird; betont, dass die EU nicht allein über die allgemeinen Kosten oder Lohnkosten in den Wettbewerb treten kann, sondern sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene mehr in Forschung, Innovation und Entwicklung, Bildung und Kompetenzen sowie Ressourceneffizienz investieren muss;

8.  bekräftigt seine Forderung, im Wege des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens einen Rechtsakt zu „Konvergenzleitlinien“ zu erlassen, in dem für einen festgelegten Zeitraum eine sehr begrenzte Anzahl an Zielen für die dringendsten Reformmaßnahmen festgeschrieben wird, und seine Aufforderung an die Mitgliedstaaten, die nationalen Reformprogramme auf der Grundlage der vorgenannten Konvergenzleitlinien zu konzipieren und von der Kommission überprüfen zu lassen; fordert die Mitgliedstaaten auf, sich dazu zu verpflichten, ihre nationalen Reformprogramme vollständig umzusetzen; schlägt vor, dass die Mitgliedstaaten auf dieser Grundlage eine „Konvergenz-Partnerschaft“ mit den Organen der EU eingehen, die die Möglichkeit umfasst, auflagengebundene Mittel für Reformtätigkeiten zu erhalten; weist erneut darauf hin, dass eine solche engere wirtschaftliche Zusammenarbeit mit einem auf Anreizen basierenden Mechanismus einhergehen sollte; ist der Ansicht, dass zusätzliche Finanzmittel oder Instrumente wie ein Solidaritätsmechanismus ein integraler Bestandteil des EU-Haushalts sein müssen, für den jedoch die vereinbarte Obergrenze des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) nicht gelten sollte;

9.  ist besorgt über die allgemeine öffentliche und private Verschuldung von Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet; weist darauf hin, dass die EU über ein Wachstumsmodell hinausgehen muss, das auf einer übermäßigen Anhäufung von Schulden und dem Verbrauch von Ressourcen beruht;

10. fordert die Mitgliedstaaten daher auf, bei der Ausarbeitung wirtschaftspolitischer Konzepte und Reformen besonderes Augenmerk auf die Auswirkungen auf die junge Generationen von Europäern und auf zukünftige Generationen zu legen, damit junge Menschen nicht von Anfang an Chancen einbüßen; betont, dass weitere Anstrengungen unternommen werden müssen, um die langfristigen Folgen der Arbeitslosigkeit und insbesondere der Jugendarbeitslosigkeit zu bekämpfen;

11. hebt die Behörden der Mitgliedstaaten, die mit Erfolg makroökonomische Anpassungsprogramme oder Programme für den Finanzsektor umgesetzt haben, lobend hervor;

12. weist darauf hin, dass eine Kombination aus Solidarität und Auflagenbindung, ausgeprägter Eigenverantwortung und Reformbereitschaft die notwendige Voraussetzung für den Erfolg von Finanzhilfeprogrammen ist; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten jedoch dringend auf, Finanzhilfe und das Ad-hoc-System der Troika in eine verbesserte Rechtsstruktur zu integrieren, die mit dem EU-Rahmen für wirtschaftspolitische Steuerung und dem Gemeinschaftsrecht im Einklang steht, und so die demokratische Rechenschaftspflicht sicherzustellen;

13. betont, dass die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) noch lange nicht vollendet ist, und erinnert die Kommission an ihre Verpflichtungen und Zusagen zur Verbesserung von Wachstum und wirtschaftlicher Konvergenz und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit in der EU; ist der Ansicht, dass dies am besten erzielt werden kann, wenn die Kommission endlich Vorschläge zur Vollendung der WWU im Einklang mit allen in ihrem Konzept für eine vertiefte und wirkliche WWU vorgeschlagenen Leitlinien vorlegt; merkt an, dass die Vollendung der WWU auf der Gemeinschaftsmethode beruhen sollte;

14. erkennt die Erfolge der neuen und überarbeiteten Haushaltsordnung der EU bei der Überwindung der Finanzkrise an; stellt fest, dass die Vollendung der drei Säulen der Bankenunion und die Umsetzung der neuen Vorschriften über Kapitalanforderungen für Banken dazu beitragen, das Vertrauen in die Widerstandsfähigkeit des europäischen Bankensektors wiederaufzubauen;

15. begrüßt die Erklärung der Kommission, dass dem Aufbau von nachhaltigem, intelligentem und integrativem Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zur Schaffung neuer Arbeitsplätze im Jahreswachstumsbericht 2014 höchste Priorität beigemessen wird;

16. stimmt der Kommission zu, dass die Mitgliedstaaten weiterhin eine wachstumsfreundliche Haushaltskonsolidierung anstreben müssen; fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Steuersysteme zu vereinfachen, Steuern und Sozialversicherungsbeiträge insbesondere für niedrige und mittlere Einkommen zu senken und von einer Besteuerung der Arbeit zu einer Besteuerung des Verbrauchs und umweltschädlicher Aktivitäten überzugehen, um Wachstum, private Investitionen und die Schaffung von Arbeitsplätzen anzuregen, die Konsolidierungsbemühungen wirksamer zu gestalten und Investitionen in Bildung, Forschung und Entwicklung und aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen anzuregen;

17. empfiehlt den Mitgliedstaaten, die an einem Anpassungsprogramm teilnehmen, (weiterhin) wachstumsfreundliche und nachhaltige Strukturreformen umzusetzen und die Bemühungen um die Verwirklichung der Ziele der Strategie Europa 2020 zu verstärken; äußert Besorgnis über die mangelnde Eigenverantwortung für bestimmte Reformen in den Mitgliedstaaten mit einem übermäßigen Haushalts- oder Leistungsbilanzdefizit; erachtet es für notwendig, dass für alle Mittel, die für die Förderung des Wirtschaftswachstums, der Beschäftigung und strategischer Investitionen für den Zeitraum 2014–2020, insbesondere die Beschäftigungsinitiative für Jugendliche, bereitgestellt werden, der Grundsatz der Vorfinanzierung gilt und die Mittel unmittelbar verteilt werden müssen;

18. betont, dass die Überwachung und Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen, eine multilaterale Überwachung, der Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren und gegenseitige Evaluierungen wichtig sind, um die Debatte anzuregen und den Druck mit Blick auf Länder in derselben Situation zu erhöhen und so eine Orientierungshilfe aufzustellen, die die notwendigen Impulse verleiht und zu einer Akzeptanz der Reformen führt;

19. weist erneut darauf hin, dass zukünftige Generationen übermäßig stark belastet werden, wenn es keine ehrgeizigen Reformen zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Volkswirtschaften sowie zur Sicherstellung der Nachhaltigkeit der Sozialversicherungs- und Gesundheitssysteme gibt; weist darauf hin, dass übermäßige Defizite und Leistungsbilanzungleichgewichte unbedingt korrigiert werden müssen;

20. weist erneut darauf hin, dass Staaten und Finanzinstitute in einem Umfeld mit geringem Wachstum dauerhaft anfällig sind;

21. betont, dass Strukturreformen durch längerfristige Investitionen in Bildung, Forschung, Innovation und nachhaltige Energie ergänzt werden müssen; ist der Ansicht, dass öffentlich-private Partnerschaften, die öffentliche Investitionsprogramme ergänzen, auch als Instrumente zur Förderung von Investitionen angesehen werden können, mit denen ein intelligentes und nachhaltiges Wachstum erzielt werden kann;

22. fordert, dass auf der Grundlage des umfassenden Aktionsplans der Kommission wirksamere und konsistentere Maßnahmen ergriffen werden, um verstärkt gegen Steuerbetrug vorzugehen; fordert die Kommission dringend auf, konkrete und messbare Ziele in die Strategie Europa 2020 aufzunehmen;

23. betont, dass der Zugang zur Finanzierung, insbesondere für KMU, eines der größten Wachstumshindernisse in der EU darstellt; ist der Ansicht, dass eine größere Zahl von Alternativen zur Bankfinanzierung geschaffen werden muss, indem die effiziente Allokation des Kapitals über die Kapitalmärkte verbessert wird, langfristige öffentliche Investitionen angeregt werden und die neuen innovativen Finanzinstrumente der EU, die für die Förderung des Zugangs von KMU zu Kapitalmärkten geschaffen wurden, uneingeschränkt genutzt werden; vertritt die Ansicht, dass die Vollendung der Bankenunion den Zugang zur Finanzierung verbessern und gleiche Bedingungen für den Zugang von KMU zur Finanzierung schaffen sollte; unterstreicht die Notwendigkeit, den Verwaltungsaufwand für KMU weiter zu beschränken und bei der Entwicklung von Rechtsvorschriften stets den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen; ist der Ansicht, dass die Europäische Investitionsbank (EIB) eine noch aktivere Rolle dabei spielen kann, der Realwirtschaft den Zugang zur Finanzierung zu ermöglichen; ist der Ansicht, dass die auf den jüngsten Tagungen des Europäischen Rates formulierten Vorschläge für Finanzierungen der EIB, insbesondere die Vorschläge für die Finanzierung von KMU, ehrgeiziger sein könnten und sollten;

24. bekräftigt die Bedeutung der Vollendung des Binnenmarktes für das Wachstum in der EU; ist der Ansicht, dass die Mitgliedstaaten und die Kommission ihrem Bekenntnis zur Vollendung des Binnenmarktes nicht gerecht werden;

25. unterstreicht, dass das Fehlen eines gut funktionierenden internen Arbeitsmarktes sowie eines nachhaltigen Ansatzes für die Zuwanderung das Wachstum in der EU behindert; betont, dass die Modernisierung der Arbeitsmärkte makroökonomische Vorteile für die Mitgliedstaaten mit sich bringt, und empfiehlt der Kommission und den Mitgliedstaaten, besondere Maßnahmen zur Verbesserung eines erfolgreichen gemeinsamen Arbeitsmarkts auf der Grundlage der Freizügigkeit der Arbeitnehmer, wirksamer gleicher Wettbewerbsbedingungen und des Grundsatzes einer nach oben gerichteten sozialen Konvergenz sowie einer modernen, angemessenen und integrativen Zuwanderungspolitik auf nationaler und europäischer Ebene zu schaffen;

26. fordert die Kommission auf, dem Parlament die konkreten Maßnahmen zu erläutern, die sie zur Verwirklichung ihrer Ziele eines höheren nachhaltigen Wachstums und einer gestärkten Wettbewerbsfähigkeit umsetzen will;

27. ist der Meinung, dass der Jahreswachstumsbericht insgesamt nicht ausreichend ins Detail geht und nicht die notwendigen Mittel für die Verwirklichung seiner Ziele bietet;

28. nimmt den Warnmechanismus-Bericht zur Kenntnis; nimmt die allmähliche Verringerung der binnenwirtschaftlichen Ungleichgewichte in der EU-Volkswirtschaft zur Kenntnis; macht auch auf die außenwirtschaftlichen Ungleichgewichte aufmerksam, einschließlich der übermäßigen Außenhandelsüberschüsse und des Rückgangs der Exportmarktanteile in der Mehrheit der Mitgliedstaaten;

29. hebt hervor, dass das Ziel des Verfahrens bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht darin besteht, negative Spill-over-Effekte schlecht konzipierter nationaler politischer Maßnahmen auf andere Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet zu vermeiden; ist besorgt, dass die Kommission bei ihrer Auslegung des Anzeigers nicht in ausreichendem Maße die Tatsache berücksichtigt, dass es sich beim Euro-Währungsgebiet und seinen Mitgliedstaaten um voneinander abhängige und offene Volkswirtschaften handelt;

30. nimmt die Einschätzung der Kommission zur Kenntnis, dass derzeit eine Reihe wichtiger makroökonomischer Ungleichgewichte korrigiert wird; weist darauf hin, dass die Kommission den Leistungsbilanzüberschuss eines Mitgliedstaats im Vergleich zum übrigen Euro-Währungsgebiet betrachten muss, damit die allgemeine Wettbewerbsfähigkeit der EU weiter gestärkt wird;

31. ist besorgt darüber, dass die meisten Mitgliedstaaten auf globaler Ebene weiterhin Marktanteile verlieren und eine hohes negatives Nettoauslandsvermögen aufweisen; bedauert, dass andere wichtige Faktoren, die einen starken Einfluss auf die Wettbewerbsfähigkeit haben, wie etwa Kapitalstückkosten, trotz wiederholter Aufforderungen durch das Parlament noch nicht in den Anzeiger für makroökonomische Ungleichgewichte integriert wurden;

32. ist weiterhin besorgt über die fehlenden Fortschritte bei der Senkung des übermäßig hohen Privatschuldenstands; hebt hervor, dass dieser Umstand nicht nur für die Finanzstabilität bedenklich ist, sondern auch das Wachstumspotenzial der EU einschränkt;

33. weist darauf hin, dass die derzeitige Situation mit außergewöhnlich niedrigen Zinssätzen auf der gesamten Renditekurve für private Ersparnisse und die Altersversorgung der europäischen Bürger Anlass zur Sorge gibt;

34. nimmt die erste Bewertung der Kommission für die Übersichten über die Haushaltsplanung der Mitgliedstaaten zur Kenntnis; unterstreicht, dass die multilaterale Überwachung und Kontrolle der Haushaltslage der Mitgliedstaaten durch die Auswertung der Übersichten über die Haushaltsplanung verbessert wird;

35. ist besorgt darüber, dass nur zwei Mitgliedstaaten ihr mittelfristiges Ziel erreicht haben; fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Bemühungen fortzusetzen und gegebenenfalls zu verstärken, da eine wachstumsfreundliche Haushaltskonsolidierung in den nicht den Vorgaben entsprechenden Mitgliedstaaten erforderlich ist;

36. betont, dass die Vorrechte des Europäischen Parlaments und der nationalen Parlamente durch das Europäische Semester in keiner Weise gefährdet werden dürfen; hebt hervor, dass es eine klare Aufteilung der Kompetenzen der EU und der Mitgliedstaaten geben sollte, und dass die Rechenschaftspflicht auf der Ebene der Union gegenüber dem Parlament besteht; fordert die Kommission mit Nachdruck auf, die angemessene, förmliche Einbindung des Europäischen Parlaments auf allen Stufen des Prozesses des Europäischen Semesters vorzusehen, um die demokratische Legitimität der Beschlüsse zu erhöhen;

37. betont die Notwendigkeit, die demokratische Rechenschaftspflicht gegenüber dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten bei wesentlichen Elementen der Steuerung des Euro-Währungsgebiets wie dem Europäischen Stabilitätsmechanismus, Beschlüssen der Euro-Gruppe und der Überwachung sowie Bewertung der Finanzhilfeprogramme zu stärken; fordert die Kommission auf, interne Ex-post-Bewertungen ihrer Empfehlungen und ihrer Beteiligung an der Troika durchzuführen und zu veröffentlichen;

38. weist darauf hin, dass das größte Problem in einigen Mitgliedstaaten darin besteht, dass die Fragmentierung der Finanzmärkte zu einem Mangel an Finanzmitteln und zu einem Anstieg der Finanzierungskosten führt, und zwar insbesondere für KMU; ist der Ansicht, dass die EZB ihre proaktive Rolle bei der Förderung der Defragmentierung beibehalten sollte und dass die EIB die Finanzierungsmittel für KMU, für das Unternehmertum und für Ausfuhren und Innovation fördern kann, die für einen Wirtschaftsaufschwung von entscheidender Bedeutung sind;

EU-Haushalt

39. stellt fest, dass sich der Jahreswachstumsbericht 2014 nur unwesentlich von der Fassung 2013 unterscheidet; bedauert daher erneut, dass die Kommission keine neuen Vorschläge dazu vorgelegt hat, welche Rolle der EU-Haushalt dabei spielen kann, Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen anzuregen, um die Ziele von Europa 2020 zu verwirklichen;

40. bedauert, dass die Kommission es versäumt hat, dem Europäischen Parlament einen umfassenden Bericht über die Umsetzung des im Juni 2012 vereinbarten Pakts für Wachstum und Beschäftigung vorzulegen;

41. fordert die Kommission auf, einen regelmäßig aktualisierten Anzeiger zur Umsetzung der neuen Programme zur Verfügung zu stellen, der Vergleiche zwischen den Mitgliedstaaten ermöglicht, um sachkundigere Beschlüsse bezüglich der Ausgabenprioritäten durch die Haushaltsbehörde unter Berücksichtigung von festzustellenden Trends zu ermöglichen;

42. betont, dass die geringe Höhe der Mittel für Zahlungen und die knappe Obergrenze für Zahlungen ein wesentliches Problem für den EU-Haushalt bleiben, da sie besonders starke negative Auswirkungen auf die wirtschaftliche Erholung haben, da durch Zahlungsverzögerungen primär den direkten Empfängern geschadet wird; betont darüber hinaus, dass diese geringe Höhe der Zahlungen im Haushaltsplan der EU für 2014 in völligem Widerspruch steht zu den von den Rechtsetzungsorganen vereinbarten Maßnahmen zur zeitweiligen Erhöhung der Kofinanzierungssätze für EU-Programme unter gemeinsamer Verwaltung in den Mitgliedstaaten, die von gravierenden Schwierigkeiten in Bezug auf ihre finanzielle Stabilität betroffen oder bedroht sind; weist erneut darauf hin, dass im Hinblick auf die Umsetzung ein ordnungsgemäßer Fortschritt der Zahlungen sichergestellt werden muss, um eine anormale Verschiebung noch abzuwickelnder Mittelbindungen („RAL“) auf den Haushaltsplan 2015 zu verhindern, und dass in diesem Zusammenhang, soweit angebracht, die verschiedenen in der MFR-Verordnung enthaltenen Flexibilitätsmechanismen genutzt werden müssen; beabsichtigt, seine eingehende Überwachung der Gesamtsituation bei den Zahlungen fortzusetzen, insbesondere in Bezug auf den sehr hohen Betrag an Zahlungen, der für den Abschluss der Programme des vorhergehenden MFR noch benötigt wird;

43. bedauert einmal mehr, dass die Mitgliedstaaten ihren Beitrag zum EU-Haushalt nach wie vor als Anpassungsvariable für ihre Konsolidierungsbemühungen ansehen, was wiederum zu einer künstlichen Verringerung der im EU-Haushalt verfügbaren Zahlungen führt; fordert die Kommission auf, diesen wiederkehrenden und gefährlichen Trend bei der Beurteilung der Haushaltspläne der Mitgliedstaaten vollständig zu berücksichtigen und konkrete Maßnahmen zu seiner Umkehrung vorzuschlagen;

44. verweist auf seine Ansicht, dass die Haushaltslage der Mitgliedstaaten durch ein neues System von Eigenmitteln zur Finanzierung des Haushaltsplans der Union verbessert werden kann, durch das der Beitrag auf der Grundlage des Bruttonationaleinkommens gesenkt wird, was es den Mitgliedstaaten ermöglicht, ihre Konsolidierungsbemühungen erfolgreich verlaufen zu lassen, ohne die EU-Finanzierung zur Unterstützung von Investitionen in wirtschaftliche Erholung und Reformmaßnahmen zu gefährden; betont daher, welche Bedeutung es der neuen Hochrangigen Gruppe zu den Eigenmitteln beimisst, die zu einer wirklichen Reform der Finanzierung der EU führen sollte;

45. weist erneut darauf hin, dass eine engere wirtschaftliche Zusammenarbeit mit einem auf Anreizen basierenden Mechanismus einhergehen sollte; ist der Ansicht, dass zusätzliche Finanzmittel oder Instrumente wie ein Solidaritätsmechanismus ein integraler Bestandteil des EU-Haushalts sein müssen, für den jedoch die vereinbarte MFR-Obergrenze nicht gelten sollte;

46. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Europäischen Rat, dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Europäischen Zentralbank zu übermitteln.

STELLUNGNAHME des Haushaltsausschusses (23.1.2014)

für den Ausschuss für Wirtschaft und Währung

zum Europäischen Semester für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik: Jahreswachstumsbericht 2014
(2013/2157(INI))

Verfasserin der Stellungnahme(*): Angelika Werthmann

(*) Assoziierter Ausschuss – Artikel 50 der Geschäftsordnung

VORSCHLÄGE

Der Haushaltsausschuss ersucht den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Währung, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  stellt fest, dass sich der Jahreswachstumsbericht 2014 nur unwesentlich von der Fassung 2013 unterscheidet; bedauert daher erneut, dass die Kommission keine neuen Vorschläge dazu vorgelegt hat, welche Rolle der EU-Haushalt dabei spielen kann, Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen anzuregen, um die Ziele von Europa 2020 zu erreichen;

2.  betont, dass der Jahreswachstumsbericht 2014 den Beginn des Europäischen Semesters 2014 markiert, bei dem es sich um einen Überwachungsmechanismus handelt, der eingerichtet wurde, um sicherzustellen, dass die Haushalts- und Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten im Einklang mit ihren im Stabilitäts- und Wachstumspakt, in länderspezifischen Empfehlungen und in der Strategie Europa 2020 festgelegten Verpflichtungen bleibt;

3.  bedauert, dass die Kommission es versäumt hat, dem Europäischen Parlament einen umfassenden Bericht über die Umsetzung des im Juni 2012 vereinbarten Pakts für Wachstum und Beschäftigung vorzulegen;

4.  verweist auf den Beginn des neuen Mehrjährigen Finanzrahmens im Jahr 2014 und betont, wie wichtig die zügige und effektive Umsetzung der neuen Programme auf der Ebene der EU und der Mitgliedstaaten ist, damit diese Programme zur wirtschaftlichen Erholung beitragen können; fordert eine besonders zügige Umsetzung von Programmen wie Horizont 2020, COSME und Erasmus +; betont, dass diese Programme mit größeren Anfangsanstrengungen in Bezug auf einzelstaatliche Investitionsmaßnahmen eine Hebelwirkung und eine Synergie- und Katalysatorfunktion ausüben;

5.  weist erneut darauf hin, dass der raschen, effektiven und ordnungsgemäßen Umsetzung der Programme mit größeren Anfangsanstrengungen besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden muss, um Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen sicherzustellen, insbesondere in Bezug auf die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit;

6.  fordert die Kommission auf, einen regelmäßig aktualisierten Anzeiger zur Umsetzung der neuen Programme zur Verfügung zu stellen, der einen Vergleich zwischen den Mitgliedstaaten ermöglicht, um sachkundigere Entscheidungen bezüglich der Ausgabenprioritäten durch die Haushaltsbehörde unter Berücksichtigung von beobachtbaren Trends zu ermöglichen;

7.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die von der Europäischen Investitionsbank zur Verfügung gestellten zusätzlichen Finanzierungsmöglichkeiten voll auszuschöpfen und von der neuen Initiative für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die im Januar 2014 eingeleitet werden soll, sowie von den neuen innovativen Finanzinstrumenten wie Projektanleihen umfassend Gebrauch zu machen;

8.  betont die Tatsache, dass die geringe Höhe der Mittel für Zahlungen und die knappe Obergrenze für Zahlungen wesentliche Probleme für den EU-Haushalt bleiben, die besonders starke negative Auswirkungen auf die wirtschaftliche Erholung haben, da durch Zahlungsverzögerungen primär den direkten Empfängern geschadet wird; betont darüber hinaus, dass diese geringe Höhe der Zahlungen im Haushaltsplan der EU für 2014 in völligem Widerspruch steht zu den von den Rechtssetzungsorganen vereinbarten Maßnahmen zur zeitweiligen Erhöhung der Kofinanzierungssätze für EU-Programme unter gemeinsamer Verwaltung in den Mitgliedstaaten, die von gravierenden Schwierigkeiten in Bezug auf ihre finanzielle Stabilität betroffen oder bedroht sind; weist erneut darauf hin, dass im Hinblick auf die Umsetzung ein ordnungsgemäßer Fortschritt der Zahlungen sichergestellt werden muss, um eine anormale Verschiebung noch abzuwickelnder Mittelbindungen („RAL“) auf den Haushaltsplan 2015 zu verhindern, und dass in diesem Zusammenhang, soweit angebracht, die verschiedenen in der MFR-Verordnung enthaltenen Flexibilitätsmechanismen genutzt werden müssen; beabsichtigt, seine eingehende Überwachung der Gesamtsituation bei den Zahlungen fortzusetzen, insbesondere in Bezug auf den sehr hohen Betrag an Zahlungen, der für den Abschluss der Programme des vorhergehenden MFR noch benötigt wird;

9.  bedauert einmal mehr, dass die Mitgliedstaaten ihren Beitrag zum EU-Haushalt nach wie vor als Anpassungsvariable für ihre Konsolidierungsbemühungen ansehen, was wiederum zu einer künstlichen Verringerung der im EU-Haushalt verfügbaren Zahlungen führt; fordert die Kommission auf, diesen wiederkehrenden und gefährlichen Trend bei der Beurteilung der Haushaltspläne der Mitgliedstaaten vollständig zu berücksichtigen und konkrete Maßnahmen zu seiner Umkehrung vorzuschlagen;

10. verweist auf seine Ansicht, dass die Haushaltslage der Mitgliedstaaten durch ein neues System von Eigenmitteln zur Finanzierung des EU-Haushalts verbessert werden kann, durch das der BNE-Beitrag gesenkt wird, was es den Mitgliedstaaten ermöglicht, ihre Konsolidierungsbemühungen erfolgreich verlaufen zu lassen, ohne die EU-Finanzierung für Investitionen in wirtschaftliche Erholung und Reformmaßnahmen zu gefährden; betont daher, welche Bedeutung es der neuen Hochrangigen Gruppe zu Eigenmitteln beimisst, die zu einer wirklichen Reform der Finanzierung der EU führen sollte;

11. bedauert die Tatsache, dass im Laufe des letzten Jahres bei der Diskussion über eine „echte Wirtschafts- und Währungsunion“ keine wirklichen Fortschritte erzielt wurden, und bekräftigt erneut seine Überzeugung, dass das Europäische Semester nur wirklich Erfolg haben kann, wenn es in die Gemeinschaftsmethode integriert wird und die nationalen Parlamente ordnungsgemäß einbezogen werden;

12. weist erneut darauf hin, dass eine stärkere wirtschaftliche Zusammenarbeit mit einem Mechanismus einhergehen sollte, der auf Anreizen basiert; ist der Ansicht, dass jegliche zusätzliche Finanzierung oder Instrumente wie ein Solidaritätsmechanismus ein integraler Bestandteil des EU-Haushalts sein müssen, aber über die vereinbarten MFR-Obergrenzen hinausgehen müssen;

13. ist der Ansicht, dass sich die Demokratisierung des Europäischen Semesters und der wirtschaftspolitischen Steuerung im Allgemeinen durch die starke Beteiligung des Europäischen Parlaments und der nationalen Parlamente verbessert hat; ist trotzdem der Ansicht, dass in Bezug die auf parlamentarische Kontrolle weitere Verbesserungen erforderlich sind, um die notwendige demokratische Legitimität und Rechenschaftspflicht für im Rahmen des Semesters getroffene Entscheidungen, die direkte Auswirkungen auf das Leben der europäischen Bürger haben, sicherzustellen;

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

22.1.2014

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

25

1

2

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Richard Ashworth, Zuzana Brzobohatá, Jean-Luc Dehaene, Isabelle Durant, José Manuel Fernandes, Věra Flasarová, Eider Gardiazábal Rubial, Salvador Garriga Polledo, Ivars Godmanis, Lucas Hartong, Monika Hohlmeier, Sidonia Elżbieta Jędrzejewska, Ivailo Kalfin, Jan Kozłowski, Alain Lamassoure, George Lyon, Jan Mulder, Juan Andrés Naranjo Escobar, Andrej Plenković, Dominique Riquet, László Surján, Helga Trüpel, Oleg Valjalo, Derek Vaughan, Angelika Werthmann

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Maria Da Graça Carvalho, Peter Šťastný, Georgios Stavrakakis

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

30.1.2014

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

36

0

5

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Marino Baldini, Jean-Paul Besset, Sharon Bowles, Udo Bullmann, George Sabin Cutaş, Leonardo Domenici, Derk Jan Eppink, Diogo Feio, Markus Ferber, Jean-Paul Gauzès, Sven Giegold, Sylvie Goulard, Syed Kamall, Wolf Klinz, Werner Langen, Astrid Lulling, Ivana Maletić, Hans-Peter Martin, Arlene McCarthy, Marlene Mizzi, Sławomir Nitras, Ivari Padar, Anni Podimata, Antolín Sánchez Presedo, Olle Schmidt, Peter Simon, Peter Skinner, Theodor Dumitru Stolojan, Ivo Strejček, Kay Swinburne, Sampo Terho, Marianne Thyssen, Pablo Zalba Bidegain

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Thijs Berman, Fabrizio Bertot, Zdravka Bušić, Philippe De Backer, Herbert Dorfmann, Thomas Mann, Andreas Schwab, Catherine Stihler