BERICHT über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 des Rates zur Aufstellung der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind
12.2.2014 - (COM(2013)0853 – C7‑0430/2013 – 2013/0415(COD)) - ***I
Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres
Berichterstatterin: Tanja Fajon
ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 des Rates zur Aufstellung der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind
(COM(2013)0853 – C7‑0430/2013 – 2013/0415(COD))
(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2013)0853),
– gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 77 Absatz 2 Buchstabe a des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C7‑0430/2013),
– gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A7-0104/2014),
1. legt seinen Standpunkt in erster Lesung fest, indem es den Vorschlag der Kommission übernimmt;
2. fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;
3. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.
BEGRÜNDUNG
Mit diesem Vorschlag sollen die Anhänge zur Verordnung 539/2001 geändert werden, in denen eine Liste der Länder festgelegt wird, deren Bürger beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie eine Liste der Länder, deren Bürger von dieser Visumpflicht befreit sind – Überführung der Republik Moldau von der Negativliste (Anhang I) in die Positivliste (Anhang II). Rechtsgrundlage für eine gemeinsame Visumpolitik ist Artikel 77 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.
Die der oben genannten Verordnung als Anhänge beigefügten Listen müssen regelmäßig überprüft werden, wobei diese Prüfung anhand verschiedener Kriterien sorgfältig erfolgen und unter anderem Aspekte wie illegale Einwanderung, Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder die von der Union zu Drittländern gepflegten Außenbeziehungen, aber auch die Auswirkungen auf den regionalen Zusammenhalt und das Gegenseitigkeitsprinzip berücksichtigen muss.
Der Vorschlag der Kommission, die Bürger Moldaus von der Visumpflicht zu befreien, ergibt sich durch die beträchtlichen Fortschritte, die Moldau im Verlauf der letzten dreieinhalb Jahre im Rahmen des Dialogs über die Liberalisierung der Visabestimmungen gemacht hat. Auf dem Gipfeltreffen zur Östlichen Partnerschaft in Vilnius im November 2013 paraphierte Moldau sein Assoziierungsabkommen mit der EU und wurde zum ersten Land der Östlichen Partnerschaft, das alle Bedingungen für den Aktionsplan für die Visaliberalisierung erfüllt und so den Weg für die Einführung der Liberalisierung der Visumregelung frei macht.
Moldau hat in den letzten Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen und schwierige Reformen durchgeführt sowie den Aufbau der Institutionen vorangetrieben. Es wurde eine klare europäische Perspektive verfolgt, zumal die Visaliberalisierung oberstes Ziel des Aktionsplans und einer der am konsequentesten betriebenen Aspekte der Beziehungen zwischen der EU und Moldau ist.
Für die normalen Bürger ist die Visaliberalisierung sehr wichtig, da diese den moldauischen Bürgern spürbare Vorteile bringt; viele besitzen bereits einen rumänischen Pass. Trotz der geopolitischen Lage Moldaus, das intern große Schwierigkeiten bewältigen muss, und trotz der jüngsten Entwicklungen in der Nachbarschaft ist die EU gleichwohl nach wie vor eine attraktive Alternative für Moldau. Andererseits ist es für die EU eine gute Gelegenheit, starke politische Signale an Moldau zu senden und dazu beizutragen, das Leben von Millionen Menschen zum Besseren zu wenden.
Die Aufhebung der Visumpflicht dürfte die Wartezeit vor den Konsulaten verringern und die Kosten für Reisen in den Schengen-Raum reduzieren. Die direkten persönlichen Kontakte werden dadurch einfacher – dies ist eine wesentliche Vorbedingung für eine anhaltende Entwicklung der wirtschaftlichen, kulturellen, wissenschaftlichen und anderen Verbindungen, da dadurch die Kontakte zwischen den Menschen vertieft werden. Das visumfreie Reisen an sich verkörpert die Freizügigkeit als einen der grundlegenden Werte der Europäischen Union. In diesem Zusammenhang dürfte der Prozess der Vertiefung der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Moldau mit Sicherheit dazu beitragen, die Rechtspflege und die Achtung der Grundfreiheiten zu verbessern.
Klar ist jedoch, dass der Status und die Situation betreffend Transnistrien davon unberührt bleiben. Deshalb sei mit Nachdruck darauf verwiesen, dass die Lösung der Transnistrien-Frage keine Voraussetzung für eine Liberalisierung der Visumregelung ist und die Visaliberalisierung hauptsächlich den Bürgern zugutekommen wird, die Inhaber eines biometrischen Reisepasses der Republik Moldau sind. Die europäische Perspektive dürfte zu einer friedlichen Lösung der Transnistrien-Frage beitragen.
Die immer enger werdenden Beziehungen zwischen der EU und Moldau gehen über eine Partnerschaft hinaus; sie bewegen sich auf eine allmähliche wirtschaftliche Integration zu und führen nicht nur zu verbesserten Handelsbeziehungen, sondern auch zu einer Vertiefung der politischen Zusammenarbeit im Rahmen des Assoziierungsabkommens. Deshalb ist der Vorschlag der Kommission zu begrüßen, da das Abkommen über die Erleichterung der Visumerteilung aktualisiert und in der Republik Moldau ordnungsgemäß umgesetzt wurde und der Dialog über Visafragen erfolgreich verlief, vor allem, wenn man die jüngste Annahme der Aussetzungsklausel durch Änderung der Verordnung 539/2001 bedenkt und die Tatsache berücksichtigt, dass Moldau 2007 alle EU-Bürger von der Visumpflicht befreit hat.
Die Berichterstatterin hält es nicht für notwendig, Änderungsanträge einzureichen; somit ist eine reibungslosverlaufende und zügige Annahme im Parlament gegeben. Es ist davon auszugehen, dass alle entsprechenden notwendigen Maßnahmen getroffen werden, und es ist ebenfalls ausdrücklich zu hoffen, dass auch der Rat sich diesem Ziel verpflichtet fühlt. Der Vorschlag der Kommission sollte daher vom Europäischen Parlament und vom Rat vor der Wahl zum Europäischen Parlament im Mai 2014 angenommen werden.
VERFAHREN
Titel |
Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind |
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Bezugsdokumente - Verfahrensnummer |
COM(2013)0853 – C7-0430/2013 – 2013/0415(COD) |
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Datum der Konsultation des EP |
27.11.2013 |
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Federführender Ausschuss Datum der Bekanntgabe im Plenum |
LIBE 13.1.2014 |
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Mitberatende(r) Ausschuss/Ausschüsse Datum der Bekanntgabe im Plenum |
AFET 13.1.2014 |
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Nicht abgegebene Stellungnahme(n) Datum des Beschlusses |
AFET 21.1.2014 |
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Berichterstatter(-in/-innen) Datum der Benennung |
Tanja Fajon 16.12.2013 |
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Prüfung im Ausschuss |
17.12.2013 |
9.1.2014 |
12.2.2014 |
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Datum der Annahme |
12.2.2014 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
45 2 1 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Jan Philipp Albrecht, Roberta Angelilli, Rita Borsellino, Arkadiusz Tomasz Bratkowski, Carlos Coelho, Agustín Díaz de Mera García Consuegra, Ioan Enciu, Frank Engel, Kinga Gál, Kinga Göncz, Ágnes Hankiss, Anna Hedh, Salvatore Iacolino, Lívia Járóka, Teresa Jiménez-Becerril Barrio, Timothy Kirkhope, Juan Fernando López Aguilar, Monica Luisa Macovei, Svetoslav Hristov Malinov, Véronique Mathieu Houillon, Anthea McIntyre, Nuno Melo, Roberta Metsola, Claude Moraes, Antigoni Papadopoulou, Georgios Papanikolaou, Judith Sargentini, Birgit Sippel, Csaba Sógor, Renate Sommer, Rui Tavares, Nils Torvalds, Kyriacos Triantaphyllides, Wim van de Camp, Tatjana Ždanoka, Auke Zijlstra |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Alexander Alvaro, Franco Frigo, Mariya Gabriel, Marian-Jean Marinescu, Siiri Oviir, Zuzana Roithová, Salvador Sedó i Alabart, Sir Graham Watson |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2) |
Françoise Castex, Knut Fleckenstein, Anne E. Jensen, Luis Yáñez-Barnuevo García |
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Datum der Einreichung |
13.2.2014 |
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