EMPFEHLUNG FÜR DIE ZWEITE LESUNG betreffend den Standpunkt des Rates in erster Lesung im Hinblick auf den Erlass einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte Verfahren für die Anwendung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Serbien andererseits

17.2.2014 - (17930/1/2013 – C7‑0028/2014 – 2011/0465(COD)) - ***II

Ausschuss für internationalen Handel
Berichterstatter: Iuliu Winkler


Verfahren : 2011/0465(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0116/2014
Eingereichte Texte :
A7-0116/2014
Aussprachen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zum Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte Verfahren für die Anwendung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Serbien andererseits

(17930/1/2013 – C7‑0028/2014 – 2011/0465(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: zweite Lesung)

Das Europäische Parlament,

–       in Kenntnis des Standpunkts des Rates in erster Lesung (17930/1/2013 – C7 0028/2014),

–       unter Hinweis auf seinen Standpunkt in erster Lesung[1] zu dem Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2011)0938),

–       gestützt auf Artikel 294 Absatz 7 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–       gestützt auf Artikel 72 seiner Geschäftsordnung,

–       in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für internationalen Handel für die zweite Lesung (A7-0116/2014),

1.      billigt den Standpunkt des Rates in erster Lesung;

2.      stellt fest, dass der Gesetzgebungsakt entsprechend dem Standpunkt des Rates erlassen wird;

3.      beauftragt seinen Präsidenten, den Rechtsakt mit dem Präsidenten des Rates gemäß Artikel 297 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu unterzeichnen;

4.      beauftragt seinen Generalsekretär, den Gesetzgebungsakt zu unterzeichnen, nachdem überprüft worden ist, dass alle Verfahren ordnungsgemäß abgeschlossen worden sind, und im Einvernehmen mit dem Generalsekretär des Rates die Veröffentlichung des Gesetzgebungsakts im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;

5.      beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

BEGRÜNDUNG

Am 29. April 2008 wurde in Luxemburg ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Serbien andererseits unterzeichnet. Es trat am 1. September 2013 in Kraft.

Mit Blick auf eine wirksame Anwendung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens schlug die Kommission eine Verordnung über bestimmte Verfahren für die Anwendung der den Handel und Handelsfragen betreffenden Teile des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens vor.

Dies war zuvor bereits bei anderen Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen und Interimsabkommen mit den westlichen Balkanstaaten so gehandhabt worden, und zwar im Rahmen der

 Verordnung des Rates (EG) Nr. 2248/2001 (EG/Kroatien SAA und Interimsabkommen),

 Verordnung des Rates (EG) Nr. 153/2002 (EG/EYRM SAA und Interimsabkommen),

 Verordnung des Rates (EG) Nr. 1616/2006 (EG/Albanien SAA und Interimsabkommen),

 Verordnung des Rates (EG) Nr. 140/2008 (EG/Montenegro SAA und Interimsabkommen),

 Verordnung des Rates (EG) Nr. 594/2008 (EG/Bosnien und Herzegowina SAA und Interimsabkommen).

Diese Verordnungen waren Teil des allgemeinen Rechtsakts für den Handel – „Trade Omnibus I“ – (2011/0039(COD)), mit dem die Verordnungen über den Handel an die an die Verfahren der delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte, wie sie nach dem Vertrag von Lissabon gelten, angepasst werden sollten. In der ersten Lesung legte der Berichterstatter Änderungsanträge vor, die die Änderungen widerspiegelten, die für die fünf oben genannten Verordnungen im Rahmen des „Trade Omnibus I“ vorgeschlagenen worden waren. Die Verhandlungen über den „Trade Omnibus I“ wurden im Juli 2013 erfolgreich abgeschlossen.

Das Parlament hat seinen Standpunkt in erster Lesung am 25. Oktober 2012 im Plenum angenommen. Aufgrund des Zusammenhangs mit „Trade Omnibus I“ begannen die inoffiziellen Verhandlungen erst im Herbst 2013 unter der Leitung des litauischen Ratsvorsitzes. Die Verhandlungsteams des Parlaments und des Rates erzielten am 26. November 2013 eine Einigung über das Dossier. Dabei wurde dem Kompromiss zum „Trade Omnibus I“ sowie dem Inkrafttreten des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Serbien Rechnung getragen.

Das Ergebnis der Verhandlungen wurde dem INTA-Ausschuss am 17. Dezember 2013 zur Genehmigung vorgelegt und vom Ausschuss mit überwältigender Mehrheit gebilligt. Daraufhin sagte der Ausschussvorsitzende in seinem Schreiben vom 18. Dezember 2013 an den Vorsitz des AStV II zu, dass er dem Plenum empfehlen werde, den Standpunkt des Rates in erster Lesung ohne Änderungen zu billigen. Nach der Überprüfung durch die Rechts- und Sprachsachverständigen nahm der Rat seinen Standpunkt in erster Lesung an und bestätigte damit die Vereinbarung vom 28. Januar 2014.

Angesichts des oben genannten Sachverhalts schlägt der Berichterstatter vor, den Standpunkt des Rates ohne Änderungen zu billigen.

VERFAHREN

Titel

Verfahren für die Anwendung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens EG/Serbien und des Interimsabkommens EG/Serbien

Bezugsdokumente - Verfahrensnummer

17930/1/2013 – C7-0028/2014 – 2011/0465(COD)

Datum der 1. Lesung des EP – P-Nummer

25.10.2012                     T7-0389/2012

Vorschlag der Kommission

COM(2011)0938 - C7-0010/2012

Datum der Bekanntgabe im Plenum des Eingangs des Standpunkts des Rates in erster Lesung

6.2.2014

Federführender Ausschuss

       Datum der Bekanntgabe im Plenum

INTA

6.2.2014

 

 

 

Berichterstatter(-in/-innen)

       Datum der Benennung

Iuliu Winkler

12.2.2014

 

 

 

Datum der Annahme

13.2.2014

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

25

1

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

William (The Earl of) Dartmouth, Maria Badia i Cutchet, Nora Berra, David Campbell Bannerman, Daniel Caspary, Andrea Cozzolino, George Sabin Cutaş, Marielle de Sarnez, Metin Kazak, Bernd Lange, David Martin, Vital Moreira, Paul Murphy, Cristiana Muscardini, Niccolò Rinaldi, Helmut Scholz, Robert Sturdy, Henri Weber, Jan Zahradil

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Peter Skinner, Jarosław Leszek Wałęsa

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Birgit Schnieber-Jastram, Czesław Adam Siekierski, Renate Sommer, Rainer Wieland, Joachim Zeller, Tadeusz Zwiefka

Datum der Einreichung

17.2.2014