EMPFEHLUNG zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss – im Namen der Europäischen Union – des Abkommens über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Costa Rica, der Republik El Salvador, der Republik Guatemala, der Republik Honduras, der Republik Nicaragua und der Republik Panama andererseits in Bezug auf Artikel 49 Absatz 3

17.2.2014 - (12400/2013 – C7‑0426/2013 – 2012/0219B(NLE)) - ***

Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres
Berichterstatterin: Renate Weber
PR_NLE-AP_art90

Verfahren : 2012/0219B(NLE)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0119/2014
Eingereichte Texte :
A7-0119/2014
Aussprachen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss – im Namen der Europäischen Union – des Abkommens über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Costa Rica, der Republik El Salvador, der Republik Guatemala, der Republik Honduras, der Republik Nicaragua und der Republik Panama andererseits in Bezug auf Artikel 49 Absatz 3

(12400/2013 – C7‑0426/2013 – 2012/0219B(NLE))

(Zustimmung)

Das Europäische Parlament,

–       in Kenntnis des Vorschlags für einen Beschluss des Rates (12400/2013),

–       in Kenntnis des Abkommens über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Costa Rica, der Republik El Salvador, der Republik Guatemala, der Republik Honduras, der Republik Nicaragua und der Republik Panama andererseits (13368/2012),

–       in Kenntnis des vom Rat gemäß Artikel 79 Absatz 3 und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreiteten Ersuchens um Zustimmung (C7‑0426/2013),

–       gestützt auf Artikel 81 und Artikel 90 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,

–       in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A7-0119/2014),

1.      gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Abkommens;

2.      beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Republiken Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua und Panama zu übermitteln.

BEGRÜNDUNG

Am 15. Dezember 2003 wurde in Rom das Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der EU und Zentralamerika unterzeichnet. Damals war das Europäische Parlament nur im Rahmen des Verfahrens der Konsultation beteiligt, der Rat konsultierte es aus diesem Grund und billigte 2004 den Abschluss des Abkommens.

Nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon und dem Abschluss des Ratifizierungsverfahrens durch die Mitgliedstaaten im Dezember 2011 legte die Kommission 2012 einen neuen Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Abkommens über politischen Dialog und Zusammenarbeit vor. Aufgrund des neuen Vorschlags muss das Parlament erneut zustimmen, obwohl der Wortlaut des Abkommens in diesem neuen Vorschlag unverändert aufgenommen wurde.

Ebenso wie das Rahmenabkommen über Zusammenarbeit von 1993 und das im Juni 2012 unterzeichnete Assoziierungsabkommen ist das Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit das Ergebnis einer erfolgreichen Zusammenarbeit der unterzeichnenden Parteien. Gegenwärtig wird nur die dritte Säule des Assoziierungsabkommens angewendet. Das Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit wird nur insoweit angewendet werden, als seine Bestimmungen mit dem gesamten Assoziierungsabkommen nach dessen vollständiger Ratifizierung durch alle Mitgliedstaaten vereinbar sind.

Das Partnerschaftsabkommen ist zwar breit gefächert und umfasst viele Bereiche wie politischen Dialog, soziale und wirtschaftliche Zusammenarbeit, kulturellen Austausch, Zusammenarbeit bei der allgemeinen und beruflichen Bildung, Verbraucherschutz, Gesundheit, Datenschutz, wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit, Zusammenarbeit im Bereich Umwelt und biologische Vielfalt, Teilhabe der Zivilgesellschaft an der Zusammenarbeit, Zusammenarbeit bei der Gleichstellung der Geschlechter, Zusammenarbeit in Bezug auf indigene Völker und andere ethnische Gruppen Zentralamerikas usw., die Aufgabe des LIBE-Ausschusses besteht jedoch lediglich darin, von Artikel 49 Absatz 3 des Abkommens über politischen Dialog und Zusammenarbeit abgedeckte Themenbereiche – hauptsächlich die gegenseitige Rückübernahme illegaler Migranten – zu prüfen.

Als Berichterstatterin für dieses Dossier vertrete ich die Auffassung, dass der LIBE-Ausschuss dem Abschluss des Abkommens zustimmen kann. Ich empfehle dem Ausschuss somit, für das Abkommen zu stimmen.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

12.2.2014

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

41

5

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Jan Philipp Albrecht, Rita Borsellino, Arkadiusz Tomasz Bratkowski, Carlos Coelho, Agustín Díaz de Mera García Consuegra, Ioan Enciu, Frank Engel, Kinga Gál, Kinga Göncz, Ágnes Hankiss, Anna Hedh, Salvatore Iacolino, Lívia Járóka, Teresa Jiménez-Becerril Barrio, Timothy Kirkhope, Juan Fernando López Aguilar, Monica Luisa Macovei, Svetoslav Hristov Malinov, Véronique Mathieu Houillon, Anthea McIntyre, Nuno Melo, Roberta Metsola, Claude Moraes, Georgios Papanikolaou, Judith Sargentini, Birgit Sippel, Csaba Sógor, Renate Sommer, Rui Tavares, Nils Torvalds, Kyriacos Triantaphyllides, Wim van de Camp, Tatjana Ždanoka, Auke Zijlstra

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Alexander Alvaro, Franco Frigo, Mariya Gabriel, Marian-Jean Marinescu, Siiri Oviir, Zuzana Roithová, Salvador Sedó i Alabart, Sir Graham Watson

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Françoise Castex, Knut Fleckenstein, Anne E. Jensen, Luis Yáñez-Barnuevo García