BERICHT über die Optimierung der Entwicklung der Potenziale der Regionen in äußerster Randlage durch die Schaffung von Synergien zwischen den Strukturfonds und anderen Programmen der Europäischen Union

17.2.2014 - (2013/2178(INI))

Ausschuss für regionale Entwicklung
Berichterstatter: Younous Omarjee

Verfahren : 2013/2178(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0121/2014
Eingereichte Texte :
A7-0121/2014
Aussprachen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zur Optimierung der Entwicklung der Potenziale der Regionen in äußerster Randlage durch die Schaffung von Synergien zwischen den Strukturfonds und anderen Programmen der Europäischen Union

(2013/2178(INI))

Das Europäische Parlament,

–   gestützt auf Artikel 349 und Artikel 355 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), der den Regionen in äußerster Randlage einen Sonderstatus zuerkennt und die Festlegung „spezifischer Maßnahmen“ vorsieht, die die vollständige Anwendung der Verträge und die Umsetzung der gemeinsamen Politiken ermöglichen,

–   gestützt auf Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe a AEUV in Bezug auf staatliche Beihilfen für diese Regionen,

–   gestützt auf Artikel 174 und die folgenden Artikel des AEUV, in denen das Ziel des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts sowie die Finanzmittel für die zu ergreifende Strukturmaßnahme festgelegt sind,

–   in Kenntnis der Mitteilungen der Kommission über die Regionen in äußerster Randlage und insbesondere der Mitteilung vom 17. Oktober 2008 mit dem Titel „Die Regionen in äußerster Randlage: eine Chance für Europa“ (COM(2008)0642),

–   unter Hinweis auf seine Entschließungen zu den Regionen in äußerster Randlage und insbesondere auf seine Entschließung vom 20. Mai 2008 zu der Strategie für die Regionen in äußerster Randlage: Fortschritte und Ausblick[1],

–   in Kenntnis des Arbeitspapiers der Kommission „Regionen 2020 – Bewertung der künftigen Herausforderungen für die EU-Regionen“ (SEK(2008)2868),

–   in Kenntnis der Botschaft der Insel Réunion vom 7. Juli 2008 im Rahmen der Konferenz zur Europäischen Union und den Überseegebieten: Strategien angesichts des Klimawandels und des Verlusts der biologischen Vielfalt und in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates der Europäischen Union vom 25. Juni 2009 „Halbzeitbewertung der Umsetzung des EU-Aktionsplans zur Erhaltung der biologischen Vielfalt / Hin zu einer EU-Strategie für den Umgang mit invasiven gebietsfremden Arten“,

–   in Kenntnis des gemeinsamen Memorandums der Regionen in äußerster Randlage vom 14. Oktober 2009 über „Die Regionen in äußerster Randlage bis zum Jahr 2020“,

–   in Kenntnis der gemeinsamen Plattform vom 6. Juli 2010 an den Präsidenten der Europäischen Kommission, José Manuel Durão Barroso, vorgelegt von der Konferenz der Mitglieder des Europäischen Parlaments aus den Regionen in äußerster Randlage,

–   in Kenntnis des gemeinsamen Memorandums von Spanien, Frankreich, Portugal und den Regionen in äußerster Randlage vom 7. Mai 2010 über eine erneuerte Vision der europäischen Strategie gegenüber den Gebieten in äußerster Randlage,

–   in Kenntnis des gemeinsamen Beitrags der Regionen in äußerster Randlage vom 28. Januar 2011 zum Fünften Bericht über den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt,

–   in Kenntnis des von Pedro Solbes Mira verfassten Berichts an Michel Barnier, Mitglied der Kommission, vom 12. Oktober 2011 mit dem Titel „Die europäischen Gebiete in äußerster Randlage innerhalb des Binnenmarktes: Die Ausstrahlung der EU auf die Welt“,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 18. April 2012 zur Rolle der Kohäsionspolitik in den Regionen in äußerster Randlage der Europäischen Union im Kontext von Europa 2020[2],

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 20. Juni 2012 mit dem Titel „Regionen in äußerster Randlage der Europäischen Union: Auf dem Weg zu einer Partnerschaft für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ (COM(2012)0287),

–   in Kenntnis des Berichts des Abgeordneten Serge Letchimy für den Ministerpräsidenten der Französischen Republik zum Beitrag von Artikel 349 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zur Anwendung von Ausnahmen im Dienste eines umfassenden Projekts zur Entwicklung der Regionen in äußerster Randlage,

–   in Kenntnis der gemeinsamen Beiträge sowie der technischen und politischen Dokumente der Konferenz der Präsidenten der Regionen der Europäischen Union in äußerster Randlage, insbesondere der Abschlusserklärung der XIX. Konferenz der Präsidenten der Regionen der Europäischen Union in äußerster Randlage vom 17. und 18. Oktober 2013,

–   gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für regionale Entwicklung (A7-0121/2014),

A. in der Erwägung, dass die Vorteile, Ressourcen und Potenziale der Regionen in äußerster Randlage, die von der Kommission in ihrer Strategie aus dem Jahr 2008 und ihrer Mitteilung aus dem Jahr 2012 anerkannt werden, für die Europäische Union Schlüsselbereiche in Bezug auf Forschung, Innovation und Wachstum abdecken und durch die europäischen Fonds und Programme nicht ausreichend unterstützt und finanziert werden;

B.  in der Erwägung, dass die Regionen in äußerster Randlage aus einer Gruppe von Archipelen, Inseln und einem im Amazonas-Regenwald eingeschlossenen Gebiet bestehen, die sich durch besondere gemeinsame Einschränkungen auszeichnen, die sie von anderen besonderen geografischen Lagen der EU (Inseln, Berggebiete und dünn besiedelte Gebiete) unterscheiden;

C. in der Erwägung, dass die Regionen in äußerster Randlage im Hinblick auf die Ziele, die sich die Union zur Umsetzung der Strategie 2020 für Wachstum, der Strategie Horizont 2020, der Strategie Energie 2020, der Programme LIFE+ und Natura 2000 sowie der transeuropäischen Telekommunikations-, Verkehrs- und Energienetze gesetzt hat, als Exzellenzregionen wesentlich zur Bewältigung dieser Herausforderungen beitragen können;

D. in der Erwägung, dass es in dieser Hinsicht wichtig ist, langfristige Investitionen zu fördern und die Innovationskraft der Regionen in äußerster Randlage zu stärken, um ihren wirtschaftlichen und sozialen Aufschwung nachhaltig zu unterstützen und die Erfolgsaussichten der verschiedenen Strategien der Union zu erhöhen;

E.  in der Erwägung, dass zur Umsetzung dieser Strategien die Strukturfonds und der Europäische Investitionsfonds für die Regionen in äußerster Randlage angepasst oder ergänzt werden müssen, um den Regionen in äußerster Randlage die Möglichkeit zu bieten, sich, soweit es ihnen möglich ist und soweit sie dies beabsichtigen, an den großen Herausforderungen der Europäischen Union zu beteiligen;

F.  in der Erwägung, dass die derzeitige wirtschaftliche und soziale Krise in den Regionen in äußerster Randlage der Europäischen Union besonders schwerwiegende Auswirkungen hat, insbesondere im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit und die Beschäftigung, und dass im nächsten Finanzierungs- und Programmplanungszeitraum dringend angemessene Antworten sowohl für das erforderliche Wirtschaftswachstum als auch zur Bewältigung des Problems der Arbeitslosigkeit gefunden werden müssen;

G. in der Erwägung, dass Artikel 349 ebenfalls als Rechtsgrundlage herangezogen werden sollte, um es den Regionen in äußerster Randlage mittels spezifischer Maßnahmen zu ermöglichen, ihren Platz in den Programmen der EU zu finden, die sie dabei unterstützen, ihre besonderen Potenziale effektiv und konkret weiter zu entwickeln;

H. in der Erwägung, dass die Regionen in äußerster Randlage in Bereichen wie Biodiversität, Umweltschutz, Anpassung an den und Abschwächung des Klimawandels, Umgang mit und Beobachtung von extremen Klimaphänomenen, Forschung, Innovation, Weltraum, Raumfahrt, Ozeane, „blaues Wachstum“, maritime Raumplanung und meerespolitische Entscheidungsfindung, Seismologie, Vulkanologie, neu auftretende Krankheiten, erneuerbare Energien, Verkehr, Telekommunikation, humanitäre Nothilfemaßnahmen in Drittländern und Kultur Pilot- und Exzellenzgebiete werden können, von denen die gesamte Union profitieren kann;

I.   in der Erwägung, dass die Regionen in äußerster Randlage in den Meeresbecken der Karibik, im Indischen Ozean und im Atlantischen Ozean liegen, dass sie der Europäischen Union einen Status als internationale Seemacht verleihen, dass ihre geostrategische Lage zur globalen Dimension der EU beiträgt und dass sie sich durch außergewöhnliche natürliche, Meeres- und Fischereiressourcen auszeichnen, die mehr als 50 % der weltweiten biologischen Vielfalt ausmachen;

J.   in der Erwägung, dass die Regionen in äußerster Randlage eine einzigartige Realität darstellen und sie zugleich innerhalb wie auch außerhalb der Europäischen Union eine Einheit bilden, welche von der Kommission gefördert und unterstützt werden muss, insbesondere durch die Umsetzung gemeinsamer politischer Maßnahmen;

K. in der Erwägung, dass die Optimierung des Potenzials der Regionen in äußerster Randlage die Schaffung von maximalen Synergien zwischen allen Instrumenten, Fonds und Programmen der Union erfordert;

Neue Perspektiven für die Regionen in äußerster Randlage

1.  ist davon überzeugt, dass das Potenzial, die Vorteile, die Ressourcen und die Erfahrung der Regionen in äußerster Randlage zusätzliche Möglichkeiten für die EU und die Mitgliedstaaten bieten, die Herausforderungen zu bewältigen, die sich in den Bereichen Globalisierung, Innovationsfähigkeit, Wachstum, sozialer Zusammenhalt, demografischer Druck, Klimawandel, Vorbeugung gegen ein hohes Risiko von Naturkatastrophen, Energie, nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und Erhalt der biologischen Vielfalt stellen;

2.  ist davon überzeugt, dass die Verbesserung des Zugangs der Regionen in äußerster Randlage zu den verschiedenen Programmen und Fonds der Union sowohl kurz- als auch langfristig der gesamten Union zugute kommt; bedauert, dass auf europäischer Ebene die Auffassung vorherrscht, zur Finanzierung nahezu sämtlicher Vorhaben zur Entwicklung der Regionen in äußerster Randlage lediglich auf die Kohäsionspolitik zurückzugreifen;

3.  unterstützt die Kommission darin, in den Regionen in äußerster Randlage Maßnahmen zur Stärkung der Autonomie, der wirtschaftlichen Konsolidierung und der Schaffung nachhaltiger Arbeitsplätze umzusetzen und von deren Vorteilen zu profitieren und auf der Grundlage von Artikel 349 AEUV und von Ad-hoc-Instrumenten, insbesondere in den Bereichen Energie, Verkehr und IKT, praktische und innovative Maßnahmen für jeden Fonds sowie Programme mit Zielen, die die Vorteile der Regionen in äußerster Randlage nachhaltig verwirklichen, durchzuführen;

4.  betont ferner, dass die europäische Politik – unter anderem mit Hilfe spezifischer Steuer- und Zollinstrumente – zur Förderung und Diversifizierung der wirtschaftlichen Grundlage der Volkswirtschaften der Regionen in äußerster Randlage und zur Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen muss, und wie wichtig dies für die Regionen in äußerster Randlage ist;

5.  erachtet Artikel 349 AEUV als angemessene Rechtsgrundlage für die Verabschiedung spezifischer Maßnahmen für die Regionen in äußerster Randlage, bedauert jedoch, dass diese Bestimmung, in der die Möglichkeit einer Sonderregelung für den Status als Region in äußerster Randlage verankert ist, nur beschränkt und in geringem Umfang herangezogen wird;

6.  fordert die Kommission auf, eine Kontaktgruppe einzurichten, die sich aus den zuständigen Mitgliedern der Kommission, aus der dienststellenübergreifenden Arbeitsgruppe, welche die Maßnahmen in Bezug auf die Regionen in äußerster Randlage koordiniert, und aus den gewählten Mitgliedern des Europäischen Parlaments, die aus Regionen in äußerster Randlage kommen, zusammensetzt, um die vorgesehenen und/oder beschlossenen Programme für die Regionen in äußerster Randlage zu erörtern;

7.  betont, dass die Regionen in äußerster Randlage aufgrund der großen Entfernung zum europäischen Kontinent die Ausstrahlung der Europäischen Union weitertragen, die sich ihrer globalen Dimension und ihrer Rolle in einer sich stark wandelnden Welt bewusst ist;

8.  fordert, dass den Regionen in äußerster Randlage aufgrund ihrer besonderen Merkmale und gemäß Artikel 349 AEUV, in dem die Möglichkeit verankert ist, spezifische Maßnahmen festzulegen, bei Naturkatastrophen besondere Aufmerksamkeit zu schenken ist, und weist gleichzeitig darauf hin, wie wichtig es ist, die Strukturfonds mit dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union zu koordinieren;

9.  fordert, dass die Investitionen in IKT, Verkehr, Wasser und Energie durch Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse in diesen Regionen zur Priorität werden, und unterstützt eine größere Kohärenz bei der Einordnung der staatlichen Beihilfen in den Regionen in äußerster Randlage, um den Zielsetzungen der Strategie Europa 2020 gerecht zu werden;

10. ist davon überzeugt, dass die Anerkennung der globalen Dimension der Union und die Aufmerksamkeit, die sie ihren Regionen in äußerster Randlage widmet, eng miteinander zusammenhängen; ist davon überzeugt, dass die Gewichtung der Bedeutung und zukünftigen Tragweite der Wahl der Investitionsstrategien in den Regionen in äußerster Randlage durch die Union und die Mitgliedstaaten nicht optimal ist und dass diese Situation ein Hinweis darauf ist, dass die Union ihre eigene globale und internationale Dimension nicht ausreichend wertschätzt; erachtet verbesserte Synergien im Hinblick auf Instrumente und Programme als für die Regionen in äußerster Randlage unbedingt erforderlich, um die internationale Zusammenarbeit dieser Regionen in der Welt zu fördern;

11. weist darauf hin, wie wichtig eine makroregionale Perspektive und die Ausarbeitung von Strategien für die Makroregionen, zu denen die Regionen in äußerster Randlage gehören, sind, um Synergieeffekte zwischen den Strukturfonds und den weiteren Programmen der EU zu fördern, indem sie sich die Merkmale und die Ressourcen dieser Regionen zunutze machen;

12. fordert die nationalen und die regionalen Behörden auf, ein Konzept zu nutzen, das sich auf mehrere Grundlagen stützt, und, soweit möglich und so effizient wie möglich, Bindeglieder zwischen den Strukturfonds und den Finanzinstrumenten der weiteren Programme der Europäischen Union zu schaffen;

13. fordert die Kommission auf, die europäische Strategie bezüglich der Regionen in äußerster Randlage zu vertiefen, um die Entwicklung der Vorteile dieser Regionen zu ermöglichen, und ihre strukturellen und ständigen Einschränkungen zu berücksichtigen; fordert die Kommission in diesem Rahmen auf, den Vorschlägen der Regionen in äußerster Randlage, die vor allem in deren Aktionsplänen enthalten sind, Folge zu leisten;

Synergien mit dem Programm Horizont 2020

14. ist der Auffassung, dass die Regionen in äußerster Randlage auf den Gebieten der Ziele des Programms Horizont 2020, wie Weltraum, Raumfahrt, Biotechnologie, Beobachtung von Naturgefahren, Meeresforschung, biologische Vielfalt, erneuerbare Energien, Gesundheit, Anpassung an klimatische Veränderungen und intelligenter Verkehr, das Potenzial haben, in Forschung und Technologie eine Spitzenposition einzunehmen;

15. verweist darauf, dass das Ziel der Kohäsionspolitik 2014-2020 unter anderem die Förderung der Forschung, der technischen Entwicklung und der Innovation ist;

16. bedauert, dass die Regionen in äußerster Randlage aufgrund des Umstands, dass ihre Projekte aufgrund der besonderen Merkmale dieser Regionen nur schwer die Anforderungen für eine Finanzierung durch die Gemeinschaft erfüllen, im Zeitraum 2007-2013 nicht ausreichend vom Rahmenprogramm für Forschung und Entwicklung profitiert haben und aus diesem Grund eine geringe Beteiligungs- und Erfolgsrate aufweisen und in den europäischen Forschungsnetzen weniger stark vertreten sind; fordert die Kommission auf, diesbezüglich tätig zu werden, um die Forschung in den Regionen in äußerster Randlage zu unterstützen und das Erreichen einer kritischen Masse voranzutreiben;

17. ist der Auffassung, dass der EFRE alleine es den Regionen in äußerster Randlage nicht ermöglicht, die Ziele der Kohäsionspolitik und der Strategien EU 2020 und Horizont 2020 zu erreichen; vertritt diesbezüglich die Ansicht, dass die Kommission durch die Schaffung entsprechender Programme, die die Integration von Regionen in äußerster Randlage in die europäischen und internationalen Forschungs- und Innovationsnetze unterstützen, den Zugang der Regionen in äußerster Randlage zum Programm Horizont 2020 anpassen und gewährleisten sollte; verweist diesbezüglich darauf, dass in Horizont 2020 im Abschnitt über das Programm „Verbreitung von Exzellenz und Ausweitung der Beteiligung“ hervorgehoben wird, dass zwischen dem Leistungsniveau bei Forschung und Innovation und den spezifischen Maßnahmen zur Verbreitung der Exzellenz und zur Ausweitung der Beteiligung jener Mitgliedstaaten und Regionen, die in Bezug auf Forschung und Innovation Rückstände aufweisen, erhebliche Ungleichheiten bestehen, die vom „Innovationsanzeiger“ der Union aufgezeigt werden;

18. setzt sich für die Förderung und die strukturelle Entwicklung der Universitäten der Regionen in äußerster Randlage ein, um in Synergie mit Horizont 2020 zur Ausstrahlung der Universitäten der Regionen in äußerster Randlage sowie ihrer Forschungszentren, ihrer Forscher und ihrer Studenten sowohl auf europäischer als auch auf internationaler Ebene beizutragen; erinnert daran, dass die Programme zur Förderung der hochschulübergreifenden Mobilität von Studierenden, Professoren und Angestellten aufgrund der zusätzlichen Kosten infolge der Isolierung und Entfernung in den Regionen in äußerster Randlage stark beeinträchtigt sind;

19. weist darauf hin, dass die Forschungs- und Innovationsprogramme die erforderliche Flexibilität besitzen müssen, um sich an die neuen Grenzen und die neuen Herausforderungen im Wissensbereich, zum Beispiel in Bezug auf die Tiefsee, mit ihrem großen Potenzial anzupassen;

20. macht auf das zunehmende wirtschaftliche Interesse an den immensen Reichtümern des Meeresbodens und auf das enorme biogenetische, mineralische und biotechnologische Potenzial der Regionen in äußerster Randlage in diesen Bereichen aufmerksam sowie darauf, dass dem im Rahmen der „neuen europäischen Strategie für die Regionen in äußerster Randlage“ Rechnung zu tragen ist, um die Entwicklung einer auf Meereskenntnissen basierenden Wirtschaft und die Schaffung von wertschöpfenden Wirtschaftsaktivitäten unter anderem in den Bereichen Medizin, Pharmazie und Energie zu gewährleisten;

Synergien mit dem Binnenmarkt

21. fordert die Kommission auf, sich von den verschiedenen Schlussfolgerungen des Berichts Solbes leiten zu lassen, um die Integration und die Entwicklung der Regionen in äußerster Randlage im Binnenmarkt zu stärken;

22. hebt hervor, dass sich der Wettbewerb in den Regionen in äußerster Randlage nicht in derselben Weise manifestiert wie im übrigen europäischen Raum, weil in den meisten Bereichen für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse, deren Tätigkeit für Privatinvestitionen unattraktiv ist, das freie Funktionieren des Marktes nicht möglich ist; hebt ferner hervor, dass das Angebot qualitativ hochwertiger Produkte zu wettbewerbsfähigen Preisen in den Regionen in äußerster Randlage nur mit einem angemessenen Ausgleich vom Staat möglich ist und dass die Erbringung dieser Dienstleistungen in den Regionen in äußerster Randlage eine dringende Bewertung durch die Kommission erfordert, um eine höhere Flexibilität und eine bessere Anpassung des aktuellen Rechtsrahmens der EU an diese Realität zu erreichen;

23. fordert die Kommission auf, den Wettbewerbsbestimmungen zu mehr Beachtung zu verhelfen, um Monopol-Situationen und unzulässige Absprachen in den Regionen in äußerster Randlage zu vermeiden;

24. fordert die Kommission auf, unter Berücksichtigung der verschiedenen für die Regionen in äußerster Randlage geltenden EU-Programme und -Fonds einen Leitfaden für die kleinen und mittleren Unternehmen in den Regionen in äußerster Randlage und über ihren Beitrag für den Binnenmarkt zu veröffentlichen;

25. fordert die Kommission auf, die Mehrkosten und das Problem der hohen Lebenshaltungskosten in den Regionen in äußerster Randlage anzugehen und bei der Festlegung der politischen Maßnahmen der EU zu berücksichtigen;

Synergien mit dem Programm LIFE+ und der Strategie Energie 2020

26. ist der Auffassung, dass die Potenziale der Regionen in äußerster Randlage in Bezug auf den Umgang mit, den Schutz und die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt, die Anpassung an klimatische Veränderungen und die Entwicklung von erneuerbaren Energien optimiert werden können, wobei es gleichzeitig der Union ermöglicht wird, durch die Schaffung von Synergien und zusätzlichen Finanzierungen zwischen der Kohäsionspolitik, dem Programm LIFE+ und der Strategie Energie 2020 ihre eigenen Ziele zu erreichen;

27. weist darauf hin, dass das Programm LIFE+ für den Zeitraum 2014-2020 innovative Projekte zum Schutz der Umwelt und zur Bekämpfung des Klimawandels kofinanzieren soll; betont, dass es von entscheidender Bedeutung ist, Synergien mit den Zielen 5 und 6 der Kohäsionspolitik 2014-2020 zu bewirken, weil es in diesem Zusammenhang unerlässlich ist, die Beteiligung der Regionen in äußerster Randlage an LIFE+ zu stärken;

28. bedauert, dass entgegen der Stellungnahme des Europäischen Parlaments und entgegen den Schlussfolgerungen des Rates vom 25. Juni 2009 die vorbereitende BEST-Maßnahme nicht in ein reelles Programm für die Regionen in äußerster Randlage und die überseeischen Länder und Gebiete umgewandelt wurde;

29. bedauert, dass die zu schützenden Lebensräume und Tier- und Pflanzenarten in den französischen Regionen in äußerster Randlage nicht in Anhang I der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie 92/43/EWG aufgeführt sind, wodurch die Richtlinie in den französischen Regionen in äußerster Randlage nicht angewendet werden kann und diese nicht an den Netzwerken und Programmen von Natura 2000 teilnehmen können;

30. fordert die Kommission auf, für die Regionen in äußerster Randlage ein spezielles Natura 2000-Programm, gestützt auf Artikel 349 AEUV, zu erstellen;

31. fordert die Kommission auf, auf Grundlage guter Beispiele und der von einigen Regionen in äußerster Randlage im Bereich der erneuerbaren Energien erreichten Ergebnisse Maßnahmen zu fördern, um Energieautonomie und die Ziele der Strategie Energie 2020 zu erreichen, und erinnert die Kommission an ihren Vorschlag, dass ein spezifisches Programm im Bereich Energie geschaffen wird, um die Kosten für die Versorgung, die Infrastrukturen und die in den Regionen in äußerster Randlage erbrachten Dienstleistungen zu senken und dadurch die Maßnahmen im Bereich der erneuerbaren Energien auf Grundlage der POSEI-Programme zu fördern und optimale Synergieeffekte mit den anderen Aktionsschwerpunkten der EU zu erzielen;

32. weist darauf hin, dass die Nutzung des vorhandenen Potenzials der erneuerbaren Energieträger auf den Inseln, deren Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen durch ihre Abgelegenheit und ihre geografische Isolation verschärft wird, gefördert werden muss; ist aus diesem Grund der Auffassung, dass berücksichtigt werden muss, dass die europäische Energiepolitik mit Instrumenten ausgestattet werden muss, die eine angemessene Reaktion auf die Probleme ermöglichen, die sich durch isolierte Energieversorgungssysteme ergeben;

Synergien mit den europäischen Jugendprogrammen

33. betont, dass die Ziele 8, 9 und 10 der neuen Kohäsionspolitik Beschäftigung, soziale Integration, Bekämpfung der Armut, Bildung sowie berufliche Aus- und Weiterbildung umfassen;

34. betont, dass die Regionen in äußerster Randlage zu den europäischen Regionen mit den höchsten Arbeitslosenquoten zählen, vor allem bei Jugendlichen; verweist allerdings darauf, wie schwierig es ist, Fonds einzurichten, die mit Hilfe der Kofinanzierung auf die Jugendgarantie ausgerichtet sind; bedauert außerdem, dass es in den Programmen für Beschäftigung und soziale Innovation keine spezifischen Bestimmungen für die Regionen in äußerster Randlage gibt, und erinnert daran, dass es zu Problemen gekommen ist, als die Regionen in äußerster Randlage von den Möglichkeiten profitieren wollten, die das Programm „Progress“ bietet; fordert den Ausbau der sozialen Achse, indem ein dringender Pilotplan für die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit in den Regionen in äußerster Randlage umgesetzt wird; fordert die Einrichtung von Sonderaktionsteams für die Jugendbeschäftigung innerhalb der Kommission, um die Jugendgarantie sowie die Inanspruchnahme des ESF und der Beschäftigungsinitiative für Jugendliche umzusetzen;

35. fordert die EIB auf, die Regionen in äußerster Randlage in ihre Initiative „Arbeitsplätze für junge Menschen“ und in ihr Programm „Investitionen in Qualifikationen“ aufzunehmen;

36. zeigt sich besorgt über die hohen Verluste von Fachkräften, denen sich die Regionen in äußerster Randlage aufgrund der hohen Arbeitslosenzahlen und der unzureichenden Ausbildungsangebote gegenübersehen, obschon ausgebildete und qualifizierte Arbeitskräfte für ein nachhaltiges Wachstum unerlässlich sind, vor allem in den traditionellen oder für diese Regionen typischen Bereichen, aber auch zur dynamischen Entwicklung neuer Tätigkeiten und um im globalen Wettbewerb zu bestehen;

37. weist darauf hin, dass das neue Erasmus-Programm die Entwicklung einer Wissensgesellschaft zum Ziel hat; betont, dass das Erreichen dieses Ziels zur Umsetzung der Strategie Europa 2020, in der das Wissen als Hauptantrieb für die europäische Wirtschaft angesehen wird, unerlässlich ist; betont aus diesem Grund die Notwendigkeit, in den Regionen in äußerster Randlage weitere Synergien zwischen dem Erasmus-Programm und dem Europäischen Sozialfonds (ESF) zu schaffen, um die Humanressourcen und lokalen Fachkenntnisse, die das Wachstum antreiben, zu mobilisieren;

38. unterstützt den Ausbau der universitären Kapazitäten der Regionen in äußerster Randlage und neuer Hochleistungs-Bildungsgänge, um die Attraktivität und die Ausstrahlung der Universitäten der Regionen in äußerster Randlage in Europa zu erhöhen; unterstützt die Entwicklung von Partneruniversitäten durch Ausweitung der Partnerschaften auch auf Universitäten in Drittländern, mit denen die Regionen in äußerster Randlage besondere Beziehungen unterhalten; fordert ferner, dass die Mehrkosten für die Reise aufgrund der Einschränkung infolge der Abgelegenheit aus den Programmen ERASMUS+ und „Eures“ getragen werden, um es den Studierenden in den Regionen in äußerster Randlage zu ermöglichen, die europäischen Austausch- und Ausbildungsprogramme zu nutzen, und damit die Hochschulen in den Regionen in äußerster Randlage versuchen können, das Programm Erasmus Mundus zwischen den Mitgliedstaaten und dem Rest der Welt stärker zu nutzen;

Synergien mit den transeuropäischen Netzen (Verkehr, Telekommunikation, Energie)

39. verweist auf den Bericht Teixeira über die Rolle der Kohäsionspolitik in den Regionen in äußerster Randlage der Europäischen Union im Kontext von Europa 2020 (2011/2195(INI)), in dem die Kommission aufgefordert wird, ein spezielles Programm für die Bereiche Energie und Verkehr sowie Informations- und Kommunikationstechnologien auf Grundlage der POSEI-Programme auszuarbeiten und insbesondere einen speziellen Rahmen für Beihilfen für den Verkehrssektor der Regionen in äußerster Randlage zu schaffen, unter anderem zugunsten der öffentlichen Verkehrsmittel und der weiteren Entwicklung des Seeverkehrs zwischen den Inseln;

40. betont die Notwendigkeit der Entwicklung von Synergien in den Regionen in äußerster Randlage zwischen den transeuropäischen Netzen, dem Mechanismus für die Verbindungen in Europa, den Programmen Civitas und Horizont 2020 und den Investitionen des EFRE und des Kohäsionsfonds, die Auswirkungen auf die Bereiche Verkehr, Telekommunikation und Energie haben;

41. betont, dass die Zugänglichkeit eine zentrale Rolle bei der Entwicklung der Regionen in äußerster Randlage spielt, weshalb diese oftmals gezwungen sind, sowohl intern als auch extern ein kompliziertes Netz für Luftverkehrs- und Seeverkehrsdienste zu betreiben, die schwierige Voraussetzungen für die Mobilität und die Zugänglichkeit der Regionen in äußerster Randlage schaffen, für die es keine Alternative zum Luft- oder Seeverkehr gibt und die darüber hinaus mit den steigenden Preisen im Verkehrssektor und deren negativen wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen zu kämpfen haben;

42. begrüßt die Bereitschaft der Kommission, die Regionen in äußerster Randlage in die transeuropäischen Netze zu integrieren, bedauert jedoch, dass die meisten dieser Regionen aus den prioritären Verkehrsachsen ausgeschlossen sind und somit keinerlei Finanzierung durch die Fazilität „Connecting Europe“ erhalten; ersucht die Kommission, diesen Ausschluss im Rahmen ihrer Strategie für die Regionen in äußerster Randlage zu überprüfen und Investitionen in den Verkehrssektor in den Regionen in äußerster Randlage sicherzustellen, um Probleme zu lösen, die auf ihre Isolierung und Insellage zurückzuführen sind; ersucht die Kommission, eigens für die Regionen in äußerster Randlage einen sektoriellen Rahmen einzurichten, um die Zugänglichkeit dieser Regionen und ihre Anbindung an den europäischen Kontinent zu verbessern;

43. beklagt, dass die Projekte für Hochgeschwindigkeitsseewege nicht weiter fortgeführt werden, da die kurzen Verbindungen Vorrang haben, wodurch die Regionen in äußerster Randlage in diskriminierender Weise ausgeschlossen werden; ersucht die Kommission, diesen Ausschluss im Rahmen ihrer Strategie für die Regionen in äußerster Randlage zu überprüfen;

44. hebt hervor, dass der Rahmen der staatlichen Beihilfen für den Seeverkehrssektor überprüft werden muss, damit die Verbindungen zwischen den Regionen in äußerster Randlage und Drittländern aus öffentlichen Mitteln unterstützt werden können;

45. unterstreicht, dass die Klassifizierung für die regionalen Flughäfen angepasst werden muss, da diese sich bei den Regionen in äußerster Randlage nicht allein auf Aspekte wie Passagieraufkommen und Rentabilität beschränken darf;

46. ist der Auffassung, dass in Anbetracht der Stellung der digitalen Wirtschaft das Problem der Unterbrechung der digitalen Verbindung zwischen den Regionen in äußerster Randlage und Europa die Entwicklung und die Wettbewerbsfähigkeit dieser Regionen bremst; weist darauf hin, dass durch die verzögerte Anwendung und Modernisierung der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) in den Regionen in äußerster Randlage zur geografischen Abgeschiedenheit noch die digitale Rückständigkeit hinzukommt; schlägt eine Intensivierung der Entwicklung der IKT durch die Erweiterung und Modernisierung der Netze unter Ausnutzung von Synergien mit dem EFRE und durch einen erleichterten Zugang zu den Finanzierungsprojekten der Europäischen Investitionsbank (EIB) vor und betont, dass es darüber hinaus notwendig ist, diesen Regionen einen vorrangigen Zugang zu den Programmen GMES und GALILEO zu gewähren;

Synergien mit der Meerespolitik der EU (GFP, EMFF)

47. weist darauf hin, dass die Regionen in äußerster Randlage dazu beitragen, dass die Europäische Union den Status einer internationalen Seemacht hat;

48. fordert die Kommission auf, sich ihrer globalen meerespolitischen Dimension, der Herausforderung, die sich durch das Meer, die Ozeane und das „blaue Wachstum“ für die gesamte EU ergibt, der strategischen Position der Regionen in äußerster Randlage, der Rolle, die diese für die nachhaltige Nutzung der Meere, Ozeane und Küstengebiete und für die globale meerespolitische Entscheidungsfindung und die Entwicklung einer auf Meereskenntnissen basierenden Wirtschaft spielen können, stärker bewusst zu werden;

49. weist auf die fehlenden Synergien zwischen der Kohäsionspolitik und einer Gemeinsamen Fischereipolitik hin, die die Realität dieser Regionen immer noch nicht ausreichend berücksichtigt; unterstreicht, dass es sehr wichtig ist, ein POSEI-Programm für die Fischerei aufrechtzuerhalten, und schlägt vor, Forschung und Innovation in der Meereswirtschaft als potenzielle Wachstumsfaktoren auszubauen;

50. betont, dass die Regionen in äußerster Randlage von den Fischereiressourcen ihrer ausschließlichen Wirtschaftszonen abhängig sind, die in biologischer und ökologischer Hinsicht sehr empfindlich sind, weshalb ein angemessener und wirksamer Schutz ihrer biogeographisch sensiblen Gebiete gerechtfertigt ist, insbesondere dadurch, dass ausschließlich lokalen Flotten, die umweltfreundliche Fanggeräte einsetzen, Zugang zu diesen Gebieten gewährt wird; betont, dass hier, bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung der Fischereitätigkeit, eine ausgewogene und nachhaltige Nutzung der Ressourcen erforderlich ist; fordert, dass die Fischereiabkommen der EU künftig auch unter Einbeziehung der Akteure der Regionen in äußerster Randlage ausgehandelt und im Interesse der lokalen Bevölkerung langfristig überdacht werden und dass in die Folgenabschätzungen systematisch ein Kapitel über die Regionen in äußerster Randlage aufgenommen wird;

51. bedauert, dass das POSEI-Fischerei-Programm, mit dem ein Entschädigungssystem für die Mehrkosten beim Absatz bestimmter Fischereiprodukte der Regionen in äußerster Randlage geschaffen wird, die auf die Lage dieser Regionen zurückzuführen sind, kürzlich in den Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) integriert wurde, weshalb es keine unabhängige Regelung speziell und ausschließlich für diese Regionen mehr darstellt und die Bedeutung der positiven Diskriminierung abnimmt, die als Recht der Regionen in äußerster Randlage gemäß Artikel 349 AEUV anerkannt wird;

52. bedauert, dass die Hilfen zur Erneuerung der Flotten im Rahmen der neuen Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) aufgrund der Lage der Regionen in äußerster Randlage in einigen dieser Regionen nicht genehmigt wurden;

Synergien mit der Gemeinsamen Agrarpolitik

53. weist darauf hin, dass die Landwirtschaft ein dynamischer Sektor ist, der Arbeitsplätze schafft und zur Entwicklung von Tätigkeiten mit hohem Mehrwert beiträgt; erinnert jedoch an die Besonderheiten der Landwirtschaft in den Regionen in äußerster Randlage, welche diese Tätigkeit stark beeinträchtigen, insbesondere die geringe Größe der Betriebe oder der begrenzte Markt; weist darauf hin, dass das dritte Ziel der neuen Kohäsionspolitik die Stärkung der KMU im Agrarsektor ist;

54. verweist darauf, dass sich die Landwirtschaft in den Regionen in äußerster Randlage den Herausforderungen der Diversifizierung und des Wettbewerbs sowie den neuen Herausforderungen vor allem im Zusammenhang mit der Globalisierung, der Liberalisierung der Märkte, der Ernährungssicherheit und der nachhaltigen Entwicklung stellen muss;

55. betont, dass POSEI – ein Programm, das sich bewährt hat und das für die Gegebenheiten in den Regionen in äußerster Randlage geeignet ist, jedoch unter einer chronischen Unterfinanzierung leidet, die dringend zu beheben ist – beibehalten werden muss; betont in diesem Zusammenhang, dass POSEI mit den notwendigen Mitteln ausgestattet werden muss, um die Erzeuger in den Regionen in äußerster Randlage dabei zu unterstützen, die Auswirkungen der Liberalisierung zu bewältigen, die in mehreren Sektoren geplant ist und die mit der europäischen Politik und dem Abschluss internationaler Abkommen, unter anderem in den Sektoren Milch, Zucker, Rum, Fleisch und Banane, verknüpft ist; hebt ferner die wirtschaftliche, soziale und ökologische Bedeutung aller landwirtschaftlichen Erzeugnisse der Regionen in äußerster Randlage hervor; unterstützt die Beibehaltung der POSEI-Regelung in einem eigenen und unabhängigen Rahmen;

56. regt die Schaffung von Synergien zwischen der Kohäsionspolitik und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) an, um durch Modernisierung, die Erweiterung von Bewässerungssystemen, Raumplanung, Bildung sowie die touristische Nutzung der nachhaltigen Landwirtschaft und der ländlichen Gemeinschaften eine nachhaltige Nutzung der Wasserressourcen sicherzustellen;

57. fordert die Kommission auf, die endogene landwirtschaftliche Produktion und die Vermarktung über kurze Vertriebswege, d.h. eine hochwertige Produktion vor Ort anstelle von Einfuhren, voranzutreiben;

58. unterstützt die Schaffung der geschützten und der kontrollierten Ursprungsbezeichnung und lokaler Label in den Regionen in äußerster Randlage und fordert eine Politik, die den Bedürfnissen der Regionen in äußerster Randlage angemessen gerecht wird und die geschützten geografischen Angaben schützt;

Synergien mit der Außenpolitik der EU

59. bedauert die dauerhaft fehlende Verknüpfung zwischen den europäischen Fonds, dem EEF, dem EFRE und dem ETC, insbesondere bei den grenzübergreifenden Kooperationsprojekten, die jedoch für die Erfüllung der Ziele dieser Fonds äußerst wichtig ist; verweist diesbezüglich auf die Notwendigkeit, sicherzustellen, dass die Modalitäten der Programmplanung des EEF und des EFRE miteinander kompatibel sind;

60. fordert die Kommission auf, eine Abstimmung zwischen den Mitgliedstaaten der EU, den Regionen in äußerster Randlage, den überseeischen Ländern und Gebieten und den AKP-Staaten zu initiieren, um den Dialog zu verstärken und die Integration der Regionen in äußerster Randlage in ihrer geografischen Lage zu fördern; unterstreicht zu diesem Zweck, dass die Delegationen der EU verstärkt eine Schlüsselrolle spielen sollten, um den Dialog zwischen den unterschiedlichen Akteuren der Programmplanung in den Regionen in äußerster Randlage, den überseeischen Ländern und Gebieten und den AKP-Staaten zu erleichtern;

61. fordert die Kommission auf, die geostrategische Lage der Regionen in äußerster Randlage, die in der Nähe mehrerer Kontinente liegen, stärker zu berücksichtigen;

62. fordert die Kommission auf, den Aktionsplan für das größere nachbarschaftliche Umfeld, an dem sie seit 1999 arbeitet, abzuschließen und die Hindernisse und Lösungen zu identifizieren, die die regionale Integration der Regionen in äußerster Randlage in ihren jeweiligen geografischen Lagen erleichtern; erinnert in diesem Zusammenhang an die privilegierten historischen und kulturellen Beziehungen der einzelnen Regionen in äußerster Randlage mit bestimmten Drittländern sowie an die mögliche Entwicklung von Wirtschafts-, Handels- und Kooperationsbeziehungen mit verschiedenen Regionen der Welt;

63. fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Folgen der mit Drittländern geschlossenen Abkommen für die Wirtschaft der Regionen in äußerster Randlage stärker zu berücksichtigen, indem im Vorfeld eine Folgenabschätzung betreffend ggf. den Schutz sogenannter „sensibler“ Produkte sowie betreffend eine gerechte Entschädigung für Schäden durchgeführt wird, die speziellen Sektoren entstehen; fordert außerdem die Schaffung eines Mechanismus für die Konsultation der regionalen Behörden dieser Regionen; empfiehlt der Kommission, für internationale Abkommen, die derzeit angewandt werden, regelmäßige Studien vorzusehen, die es ermöglichen, die Anfälligkeit der Märkte in den Regionen in äußerster Randlage zu bewerten und zu berücksichtigen;

64. bedauert, dass in den Abkommen mit den lateinamerikanischen Ländern und den AKP-Staaten die Interessen der Regionen in äußerster Randlage nicht berücksichtigt wurden und dass im Vorfeld der Verhandlungen über diese Abkommen keine Folgenabschätzung durchgeführt wurde;

65. fordert die Kommission auf, in den Handelsabkommen mit AKP-Staaten, die an die Regionen in äußerster Randlage angrenzen, systematisch ein spezielles Paket zur Schaffung eines Marktes zwischen den Regionen in äußerster Randlage und den AKP-Staaten auszuhandeln, durch den die Regionen in äußerster Randlage besser in ihr geografisches Umfeld integriert werden können;

66. weist darauf hin, wie wichtig die Regionen in äußerster Randlage für die Europäische Union sind, damit diese im Falle von Naturkatastrophen ihre Kapazitäten im Bereich der humanitären Hilfe ausbauen und einsetzen kann; fordert daher die Einrichtung einer europäischen Zivilschutztruppe;

Synergie mit den Programmen zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung

67. verweist auf die grundlegenden Probleme, insbesondere die soziale Ausgrenzung, mit denen die Regionen in äußerster Randlage konfrontiert sind; weist darauf hin, dass das neunte Ziel der neuen Kohäsionspolitik die Förderung der sozialen Integration und die Bekämpfung der Armut und aller Formen von Diskriminierung umfasst und dass der EFRE vorrangig Investitionen zur Unterstützung der Bedürftigsten vorsieht;

68. begrüßt die Annahme des ESAF und fordert, dass dieser Fonds in den Regionen in äußerster Randlage besonders effektiv angewandt wird;

69. verweist darauf, dass einige Regionen in äußerster Randlage aufgrund des starken demografischen Wachstums in ihren Gebieten einen höheren Wohnraumbedarf haben; fordert die Einführung eines Investitionsrahmens für Sozialwohnungen und den Erlass spezieller Bestimmungen, aufgrund derer die Hilfen, mit denen die Investitionen für Sozialwohnungen unterstützt werden, nicht als staatliche Hilfen gelten; beobachtet, dass einige Regionen in äußerster Randlage einen Prozess der zunehmenden Verödung durchlaufen, der auch zum Verfall der für diese Gebiete charakteristischen Gebäude führt, dem durch die Unterstützung der städtischen Wiederbelebung und die Ankurbelung der Wirtschaftstätigkeiten entgegengewirkt werden muss, die so an die entsprechenden Orte angepasst sind, dass die Bevölkerung zum Bleiben bewegt wird;

Synergien mit dem Programm COSME und dem Mikrofinanzierungsinstrument Progress

70. weist darauf hin, dass sich einige Regionen in äußerster Randlage in einer Umgebung mit starkem industriellen Wettbewerb befinden, insbesondere aufgrund billiger Arbeitskräfte und großer Rohstoffvorkommen in den Nachbarländern; weist darauf hin, dass die Ziele 3 und 8 der Kohäsionspolitik 2014-2020 die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der KMU und die Förderung nachhaltiger hochwertiger Beschäftigung umfassen;

71. verweist darauf, dass die trotz der Krise in großer Zahl entstehenden Kleinstunternehmen und KMU der Regionen in äußerster Randlage ernsthafte Schwierigkeiten beim Zugang zu Finanzierungen haben, was ihre Entwicklung und ihren Fortbestand gefährdet;

72. begrüßt in diesem Zusammenhang die Ziele des zukünftigen Programms COSME zur Unterstützung der europäischen KMU, insbesondere bei Finanzierungsfragen und bei der Erschließung neuer Märkte; begrüßt die Entwicklung des Instruments zur Mikrofinanzierung, Progress; fordert die Kommission auf, die effiziente Umsetzung dieser Programme in den Regionen in äußerster Randlage sicherzustellen, und begrüßt die Möglichkeit eines Dialogs mit der EIB und dem Europäischen Investitionsfonds, um die Möglichkeit zu erörtern, zur Verbesserung des Zugangs zu Finanzierungen der KMU in den Regionen in äußerster Randlage beizutragen, um in jeder Region in äußerster Randlage lokale Investitionsfonds zu schaffen und regionale Kaptalinvestitionsmärkte zu entwickeln;

73. betont die Notwendigkeit, die wirtschaftliche Entwicklung aller Regionen in äußerster Randlage entsprechend ihren Potenzialen anzupassen; beobachtet beispielsweise, dass unzureichende Kapazitäten zur Abfallbewirtschaftung einen bedeutenden Spielraum für Fortschritt in Bezug auf Beschäftigung sowie Umweltschutz bieten;

74. begrüßt, dass vor kurzem die öffentliche Konsultation zum grünen Aktionsplan für KMU eingeleitet wurde; fordert daher die Kommission auf, die diesbezüglichen Probleme und Kompetenzen der KMU in den Regionen in äußerster Randlage in ihre zukünftigen Schlussfolgerungen einzubeziehen;

75. betont, dass der Tourismus einer der wichtigsten Wirtschaftsmotoren in den Regionen in äußerster Randlage ist; ist diesbezüglich der Auffassung, dass die Entwicklung und Modernisierung der Hotelparks in den Regionen in äußerster Randlage durch eine gemeinsame Unterstützung aus dem EFRE und dem Programm COSME unerlässlich ist, um das Angebot der Regionen in äußerster Randlage an nachhaltigem Tourismus zu diversifizieren und auszubauen;

76. regt an, die Visabestimmungen nicht nur für die Mitgliedstaaten der EU, sondern auch für bestimmte Drittländer zu erleichtern, um den Tourismus zu vereinfachen und einen Tourismus mit mehreren Reisezielen in den Regionen in äußerster Randlage und den Nachbarländern zu fördern;

Synergien mit dem Programm Kreatives Europa

77. weist darauf hin, dass einige Regionen in äußerster Randlage sich durch einen ausgeprägten Multikulturalismus auszeichnen und dass der Kulturreichtum der Regionen in äußerster Randlage auch den kulturellen Reichtum Europas fördern und selbst von diesem profitieren können muss; fordert die Kommission auf, Projekten mit Ursprung in den Regionen in äußerster Randlage den Zugang zum Programm Kreatives Europa zu öffnen;

78. fordert die Kommission auf, eine Strategie zur Entwicklung und Ausstrahlung des Kulturerbes der Regionen in äußerster Randlage zu erarbeiten, die sich am Programm „Euromed Heritage IV“ orientiert;

79. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

  • [1]  ABl. C 279 E vom 19.11.2009, S. 12.
  • [2]  ABl. C 258 E vom 7.9.2013, S. 1.

BEGRÜNDUNG

Bisher war die gemeinsame Politik der Europäischen Union und der Regionen in äußerster Randlage von zentralen und wesentlichen Solidarmaßnahmen über die Instrumente der Kohäsionspolitik und die Unterstützung der Landwirtschaft und der Fischerei gekennzeichnet.

Mit diesem Bericht soll, über die derzeitigen Visionen hinaus, die teilweise ausgeschöpft sind, ein Umkehren des Ansatzes vorgeschlagen werden, damit sich die Investitionspolitik für die Regionen in äußerster Randlage für neue Bereiche öffnet und deren nachhaltige Entwicklung ermöglicht. Hierzu müssen wir die Regionen in äußerster Randlage aus ihrer Gefangenschaft in bloßen regional- und landwirtschaftspolitischen Maßnahmen befreien, um sie optimal zu integrieren und von der Gesamtheit der europäischen Maßnahmen profitieren zu lassen.

Die Unterstützung ihrer Regionen in äußerster Randlage ist für die Europäische Union nicht einfach nur Ausdruck einer europäischen Solidarität, sondern sie ist eine Unterstützung, die der gesamten Europäischen Union bei der Umsetzung ihrer eigenen Ziele in Bezug auf Wachstum, Einfluss auf internationaler Ebene und Beteiligung an der Lösung der großen globalen Herausforderungen hilft. Ob es sich um den Dialog mit den AKP-Staaten, die Bekämpfung des Klimawandels, die Erhaltung der biologischen Vielfalt, den Schutz der Korallenriffe, die Gesundheit, den Erhalt der regionalen Sprachen oder die kulturelle Vielfalt handelt, die Europäische Union ist mit ihren Regionen in äußerster Randlage besser in der Lage, die angestrebten Ziele hinsichtlich dieser Herausforderungen zu erreichen. Und die spanischen, portugiesischen und französischen Überseeregionen bergen in der Tat die Herausforderungen und Ziele einer offenen Union in Bezug auf die Welt, die Ozeane, Forschung, Umwelt und Qualität in sich.

Investitionen in die Regionen in äußerster Randlage und die Berücksichtigung sowohl ihrer Vorteile als auch ihrer Lage, bedeutet eine Investition in eine Europäische Union als Vorreiter zur Bewältigung der globalen Herausforderungen. Momentan, da die Europäische Union eine Krise durchmacht, die zum Rückzug und zur Abschottung gegenüber der restlichen Welt mahnt, ist es wichtig, von der Frage nach dem „wie viel kostet das“ wegzukommen, um vorrangig den wichtigen Beitrag der Regionen in äußerster Randlage zu den weltweiten Ambitionen Kontinentaleuropas zu sehen. Diesen Weg müssen die Kommission und die Europäische Union frei von jeder pessimistischen Sichtweise antreten.

Es muss jedoch hervorgehoben werden, dass die Regionen in äußerster Randlage häufig von denen, die für die Europäische Union arbeiten und die sie in ihrer Gesamtheit vertreten sollen, vergessen werden. Nicht selten finden sich am Standort der Kommission und in den mit ihr verbundenen Agenturen Karten, auf denen die Regionen in äußerster Randlage verschwunden sind, und technische Unterlagen über Regionen mit Drittländern wie der Karibik, Lateinamerika, dem Indischen Ozean, Nordwestafrika, in denen nicht einmal erwähnt wird, dass die Europäische Union dort mit ihren Regionen in äußerster Randlage vertreten ist. Sehr häufig werden die Regionen in äußerster Randlage auch nahezu absichtlich aus den großen Projekten ausgeschlossen, die die Union strukturell und materiell in sich einen und ihre Teile miteinander verbinden sollen. Und schließlich kommt häufig zur geografischen Randlage noch hinzu, dass die Regionen in äußerster Randlage von der Europäischen Union als Randthema betrachtet werden.

Wenn die Europäische Union sich als Integrationsprojekt gibt, dürfen die Regionen in äußerster Randlage nicht länger von denen, die die Europäische Union von Morgen gestalten, an den Rand gedrängt und als Handicap betrachtet werden.

Wenn die äußerste Randlage für die Regionen in äußerster Randlage einen Nachteil bedeutet, so gilt genau das Gegenteil für die Union: Sie ist ein Vorteil.

In Artikel 349 AEUV werden die speziellen Schwierigkeiten und Besonderheiten der Regionen in äußerster Randlage anerkannt, da diese Schwierigkeiten und Besonderheiten vorhanden sind, materiell und reell existieren. Eine in Bezug auf die Regionen in äußerster Randlage praktizierte spezifische und angepasste Behandlung stellt keine Sonderbehandlung dar, da es sich um eine Integrationsmaßnahme handelt, durch die allein eine ausgewogene und vollständige Integration der Regionen in äußerster Randlage in die Union möglich ist. Wenn man die Regionen in äußerster Randlage integrieren möchte, ohne dabei zu beachten, was für diese Regionen speziell angepasst werden muss, führt dies mit der Zeit zu einer dauerhaften Verstärkung der Benachteiligungen, die sich aus der Situation der Randlage im Vergleich zu Kontinentaleuropa ergeben. Dies würde letztendlich den dauerhaften Ausschluss dieser Regionen aus der Europäischen Union bedeuten. Genauso wie sich die europäischen Überseeregionen in äußerster Randlage zum Kontinent befinden, so liegt auch der europäische Kontinent in äußerster Randlage zu den europäischen Überseeregionen.

Daher muss ab 2014 ein echter Wandel stattfinden. Dies, um nicht mehr nur die Vorteile und Möglichkeiten der europäischen Überseegebiete für die Union zu begrüßen und anzuerkennen, sondern um diese Vorteile und Möglichkeiten auch konkret zu nutzen; so kann sich eine gemeinsame Union entwickeln, die ihre Überseegebiete in ihre eigenen Visionen und Entwicklungsperspektiven integriert. Hieraus muss sich auch das Konzept der europäischen Überseegebiete ergeben, in dem die Regionen in äußerster Randlage und die überseeischen Länder und Gebiete als Teilhaber an ein und derselben Wirklichkeit betrachtet werden.

In den Programmen Horizont 2020, Energie 2020, Life+, Erasmus, bei den transeuropäischen Energie-, Verkehrs- und Telekommunikationsnetzen können die Überseegebiete nicht länger bei den vorrangigen Themen und Zielen an den Rand gedrängt werden. Die Gesamtheit der Strategien und Instrumente muss die mangelnde Integration der Regionen in äußerster Randlage in den europäischen Raum ausgleichen und berücksichtigen, dass die Potenziale der Regionen der Europäischen Union in äußerster Randlage beim Erreichen ihrer Ziele wesentlich helfen können. Dies wurde in den letzten Jahren weder von der Kommission noch von der Europäischen Union berücksichtigt; es gibt in dieser Hinsicht eine wahre Kluft, die überwunden werden muss, und es muss ein radikales Umdenken erfolgen, um die Situation zu ändern.

Die Gemeinsame Agrarpolitik, die Gemeinsame Fischereipolitik, der Binnenmarkt und deren Regeln müssen in Zukunft bestimmte Aspekte erreichen und andere Aspekte fortführen, wobei die geografischen, geoökonomischen und klimatischen Besonderheiten der Regionen in äußerster Randlage immer mehr berücksichtigt werden. Dies, da ohne es weder die Gemeinsame Agrarpolitik noch die Gemeinsame Fischereipolitik oder der Binnenmarkt es den Regionen in äußerster Randlage ermöglichen können, nachhaltig und harmonisch in das gesamte Europa integriert zu werden.

In der Handelspolitik, der Außenpolitik und der Entwicklungspolitik der Union können die Überseeregionen auch nicht länger als weniger bedeutende Regionen der Union betrachtet werden. Die Überseegebiete sind eine Verlängerung der Union in der Welt, ihre ökonomischen Interessen dürfen keineswegs zugunsten der kontinentalen Betrachtungen geopfert werden, die nicht nur egoistisch, sondern auch frei von geostrategischen und geoökonomischen Aspekten sind und in denen die Situation der Regionen in äußerster Randlage weder berücksichtigt noch einbezogen wird. Dennoch besteht ein enger Zusammenhang zwischen der Anerkennung der globalen Rolle, die die Union spielen kann und der Aufmerksamkeit, die die Union den Regionen in äußerster Randlage und den überseeischen Ländern und Gebieten widmet. Das offensichtliche Versäumnis, das die Union gegenüber ihren Regionen in äußerster Randlage und überseeischen Ländern und Gebieten im größten Teil ihrer Außenpolitik begangen hat (Handel, Meer, Diplomatie und Entwicklung) ist ein deutliches Zeichen für die fehlenden Investitionen der Union in ihre globale und internationale Dimension.

Denn durch die Erzeugung und Umsetzung von Synergien zwischen den Strukturfonds für die RUP und allen anderen Fonds, Strategien und politischen Maßnahmen der Union können diese Perspektiven für die Union und für die Regionen in äußerster Randlage erreicht werden. Durch die Erstellung von Programmen und Ad-Hoc-Instrumenten, die es den Regionen in äußerster Randlage ermöglichen, die Stellung und die Bedeutung einzunehmen, die ihnen in einer für die Welt offenen Europäischen Union, die sich ihrer Geografie, ihrer Geschichte, ihrer Wachstums- und Einflussfaktoren bewusst ist, können außerdem die gemeinsamen Herausforderungen bewältigt werden.

Könnten sich alle auf die strategische Vision einigen, die für die Regionen in äußerster Randlage gelten kann, ist es heute wichtig, einen pragmatischen Ansatz in den Vordergrund zu stellen, damit in allen politischen Bereichen der Union die Beschränkungen, Hindernisse und Barrieren beseitigt werden, wodurch eine vollständige Beteiligung der Regionen in äußerster Randlage möglich wird.

Wir dürfen nicht weiterhin die Regionen in äußerster Randlage in Europa lediglich verteidigen, sondern müssen sie fördern und sie gewinnen lassen.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

11.2.2014

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

31

2

4

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

François Alfonsi, Luís Paulo Alves, Francesca Barracciu, Catherine Bearder, Victor Boştinaru, Nikos Chrysogelos, Ryszard Czarnecki, Francesco De Angelis, Tamás Deutsch, Rosa Estaràs Ferragut, Danuta Maria Hübner, Iñaki Irazabalbeitia Fernández, Seán Kelly, Constanze Angela Krehl, Jacek Olgierd Kurski, Petru Constantin Luhan, Iosif Matula, Erminia Mazzoni, Miroslav Mikolášik, Jens Nilsson, Jan Olbrycht, Younous Omarjee, Markus Pieper, Ovidiu Ioan Silaghi, Monika Smolková, Georgios Stavrakakis, Nuno Teixeira, Lambert van Nistelrooij, Justina Vitkauskaite Bernard, Kerstin Westphal, Joachim Zeller, Elżbieta Katarzyna Łukacijewska

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Martina Anderson, Karin Kadenbach, Evgeni Kirilov, Marie-Thérèse Sanchez-Schmid

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Ivana Maletić