BERICHT über die vorgeschlagene Ernennung von Oskar Herics zum Mitglied des Rechnungshofs

19.2.2014 - (C7‑0009/2014 – 2014/0802(NLE))

Haushaltskontrollausschuss
Berichterstatterin: Inés Ayala Sender

Verfahren : 2014/0802(NLE)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0128/2014
Eingereichte Texte :
A7-0128/2014
Aussprachen :
Angenommene Texte :

VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

über die vorgeschlagene Ernennung von Oskar Herics zum Mitglied des Rechnungshofs

(C7‑0009/2014 – 2014/0802(NLE))

(Konsultation)

Das Europäische Parlament,

–   gestützt auf Artikel 286 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C7‑0009/2014),

–   gestützt auf Artikel 108 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A7‑0000/2014),

A. in der Erwägung, dass der Haushaltskontrollausschuss die Qualifikationen des vorgeschlagenen Kandidaten bewertet hat, insbesondere im Hinblick auf die Erfordernisse nach Artikel 286 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union;

B.  in der Erwägung, dass der Haushaltskontrollausschuss in seiner Sitzung vom 17. Februar 2014 den Bewerber, dessen Ernennung zum Mitglied des Rechnungshofs der Rat vorschlägt, angehört hat;

1.  gibt eine befürwortende Stellungnahme zu dem Vorschlag des Rates ab, Oskar Herics zum Mitglied des Rechnungshofs zu ernennen;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Rat und – zur Information – dem Rechnungshof sowie den übrigen Organen der Europäischen Union und den Rechnungskontrollbehörden der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

ANLAGE 1: Lebenslauf von Oskar Herics

Ausbildung

 

1976

Bundesgymnasium und Bundesrealgymnasium Mattersburg

mit Reifeprüfung

1982

Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien

und Sponsion zum Magister iuris

ab 1992

Besuch ausgewählter Lehrveranstaltungen an der

Wirtschaftsuniversität Wien

Besuch fachbezogener und persönlichkeitsbildender Weiterbildungsveranstaltungen im Rechnungshof

 

Beruflicher Werdegang

1982

Gerichtspraxis beim Strafbezirksgericht Wien

1982/1983

Präsenzdienst beim österreichischen Bundesheer

1983

Post- und Telegraphenverwaltung (Revision)

1991

Eintritt in den Rechnungshof

(Prüfer in der Abteilung für Energiewesen)

1995

Mitglied der Internen Revision im Rechnungshof (bis 2001)

1996

Prüfungsleiter in der Abteilung für Verkehrswesen und Eisenbahnen

1998

Prüfungsleiter und Stellvertreter des Leiters der Abteilung für

Forschungsangelegenheiten

1998

Mitglied des Dienststellenausschusses im Rechnungshof (bis 2003)

2003

Leiter der Abteilung für Banken und Debt-Management

2006

Experte des Rechnungshofes im Staatsschuldenausschusses

(bis Oktober 2013)

2007

Vertreter des Rechnungshofes im Ständigen Komitee hinsichtlich

Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Gebietskörperschaften – VR-Komitee (bis 2009)

2008

Stellvertreter des Leiters der Sektion 4 (Finanzen und Nachhaltigkeit)

2011

Leiter der Sektion 5 (Finanzen und Wirtschaft)

ANLAGE 2: ANTWORTEN VON OSKAR HERICS AUF DEN FRAGEBOGEN

FRAGEBOGEN FÜR DIE BEWERBER UM DAS AMT EINES MITGLIEDS DES RECHNUNGSHOFS

Berufserfahrung

1. Beschreiben Sie die wichtigsten Aspekte Ihrer Berufserfahrung in den Bereichen öffentliche Finanzen, Verwaltung und Verwaltungsprüfung.

Seit meinem Eintritt in den österreichischen Rechnungshof im Jahr 1991 war ich mit der Prüfung der öffentlichen Verwaltung und von öffentlichen Unternehmen befasst. In allen von mir ausgeübten Funktionen im österreichischen Rechnungshof – als Prüfer, Prüfungsleiter, Abteilungsleiter und Sektionsleiter – habe ich die ganze Palette der auch vom Europäischen Rechnungshof angewandten Prüfungsarten (Prüfung der Rechnungsführung, Compliance-Prüfung und Wirtschaftlichkeitsprüfung) erfolgreich angewandt. Insbesondere habe ich in mehr als 100 durchgeführten Prüfungen sowie durch meine Mitwirkung an national und international vernetzten Prüfungshandlungen staatlicher Kontrolleinrichtungen fundierte Kenntnisse und umfangreiche Erfahrungen auf dem Gebiet der Kontrolle und Revision erworben.

Die von mir durchgeführten beziehungsweise geleiteten Prüfungen umfassten ein breites Spektrum von Einrichtungen der Bundes- und Landesverwaltung bis hin zu Überprüfungen von Unternehmen und sonstigen Einrichtungen im Bereich der Energie-, Verkehrs- und Landwirtschaft, des Kultur- und Veranstaltungswesens, im Forschungs-, Banken- und Finanzsektor. In den acht Jahren meiner Tätigkeit als Leiter der für Banken und Debt-Management zuständigen Prüfungsabteilung lagen die Schwerpunkte der von mir geleiteten Prüfungen in der Beurteilung (i) des Finanzmanagements des Bundes, der Bundesländer und von Gemeinden, (ii) von spezifischen Veranlagungsgeschäften in den Bundesländern, (iii) von riskanten Finanztransaktionen öffentlicher Unternehmen, (iv) der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems im Finanzmanagement von Gebietskörperschaften sowie (v) der Wirtschaftlichkeit öffentlicher Banken (einschließlich der Österreichischen Nationalbank) und der Wirksamkeit von Finanzaufsichtssystemen (Finanzmarktaufsicht, Bankenrettungspaket). Die in diesem Zusammenhang verfassten kritischen Berichte des österreichischen Rechnungshofs bewirkten eine Reihe von Reformschritten, wie beispielsweise die gesetzliche Verankerung des Spekulationsverbots oder die Neuregelung der Finanzmarktaufsicht, führten zu intensiven Aufarbeitungen der politischen Verantwortungen im Nationalrat und in den Landtagen und leisteten einen wesentlichen Beitrag zur verbesserten Steuerung der öffentlichen Aufgabenerfüllung im Bereich des Finanzmanagements.

In meinen mehr als zehn Jahre ausgeübten leitenden Funktionen als Abteilungsleiter und Sektionsleiter war ich neben der eigentlichen Prüfungstätigkeit für die Mitarbeiterführung und ‑entwicklung, den wirtschaftlichen Ressourceneinsatz und die Steuerung des Prüfungsgeschehens in den von mir geleiteten Organisationseinheiten, die Festlegung der Prüfungskonzepte und die Qualitätssicherung sowie die Vertretung des österreichischen Rechnungshofs nach außen zuständig.

Weiters habe ich am Ausbau und an der Optimierung der Zusammenarbeit im Netzwerk der öffentlichen Finanzkontrolle auf bilateraler, europäischer und internationaler Ebene aktiv mitgearbeitet. Dies geschah unter anderem durch die Teilnahme an Seminaren, Workshops und fachlichen Erfahrungsaustauschtreffen mit ausländischen Obersten Rechnungskontrollbehörden (Kroatien, Slowakei, Mazedonien) sowie durch unter meiner Verantwortung durchgeführte parallele Prüfungen mit ausländischen Kontrolleinrichtungen (zum Beispiel zu den Themen „Anpassung an den Klimawandel auf Ebene Europas“, „Eurofisc“ oder „Kosten der Kontrolle“ im Rahmen der Arbeitsgruppe Strukturfonds IV des Kontaktausschusses der Präsidenten des Europäischen Rechnungshofs und der Obersten Rechnungskontrollbehörden der EU-Mitgliedstaaten).

Während meiner Zuständigkeit als Sektionsleiter für die Abteilung EU-Finanzen war ich intensiv mit EU-Thematiken befasst und konnte die Arbeitsweise des Europäischen Rechnungshofs grundlegend kennenlernen. Dies erfolgte in Form der Erstellung des jährlichen EU-Finanzberichts, durch die begleitende Teilnahme an Prüfungen des Europäischen Rechnungshofs in Österreich und in Form der Durchführung eigenständiger Prüfungen mit EU-Bezug, wie zum Beispiel LEADER 2007 bis 2013 und Agrarumweltmaßnahmen (ÖPUL) 2007 bis 2013. Wesentliche Ausgabenbereiche des EU‑Haushalts, wie unter anderem die Landwirtschaft, Entwicklung des ländlichen Raums, Umwelt, Regionalpolitik, Beschäftigung und Soziales, sind beziehungsweise waren auch in den Prüfungsabteilungen der von mir geleiteten Sektion abgebildet. Die in meinem Zuständigkeitsbereich durchgeführten Gebarungsüberprüfungen zu diesen wichtigen EU‑Themen verschafften mir einen tiefen Einblick in die Struktur des EU-Haushalts und die Arbeits- und Funktionsweise der sogenannten Strukturfonds und Agrarfonds.

Darüber hinaus war ich von 2006 bis 2013 als Experte im Bereich des Finanz- und Budgetwesens Mitglied des Arbeitsausschusses des Staatsschuldenausschusses, einem Beratungsorgan der österreichischen Bundesregierung, und Vertreter des Rechnungshofs im Ständigen Komitee hinsichtlich Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Gebietskörperschaften. In diesen Funktionen konnte ich meine Kenntnisse über die Prüfungstätigkeit hinaus insbesondere hinsichtlich der Haushaltsführung von Bund, Länder und Gemeinden intensivieren und meine Erfahrung aus der Prüfungstätigkeit bei der Einschätzung der finanzpolitischen Lage und der Analyse der Nachhaltigkeit und Qualität der Budgetpolitik der Republik Österreich erfolgreich einbringen.

2. Welches sind die drei wichtigsten Entscheidungen, an denen Sie in Ihrem Berufsleben beteiligt waren?

Die drei Entscheidungsbereiche mit meiner Beteiligung beziehen sich auf praktische Beispiele aus meiner leitenden Prüfungstätigkeit im österreichischen Rechnungshof:

1. Unmittelbar nach den ersten Anzeichen der Weltfinanzkrise im Jahr

2007 habe ich als damaliger Leiter der Prüfungsabteilung Banken und Debt-Management ab dem Jahr 2008 die Durchführung von Gebarungsüberprüfungen betreffend das Finanzmanagement des Bundes, der Bundesländer und der Gemeinden initiiert und war als Auftraggeber für die Umsetzung von der Planung bis zur Berichtsabfassung verantwortlich. Die umfangreichen Prüfungshandlungen konzentrierten sich auf die Bereiche des Schuldenmanagements, des Einsatzes von Finanzinstrumenten, insbesondere von Derivativgeschäften, des Veranlagungsmanagements sowie des Risikomanagements und der Funktionsfähigkeit der Überwachungs- und internen Kontrollsysteme. Die kritischen Feststellungen in den Prüfungsberichten, die unter anderem auch ein hohes Verlustpotenzial von knapp 300 Millionen Euro im Bereich der für das Finanzmanagement des Bundes zuständigen Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur aufgrund von riskanten Finanztransaktionen aufzeigten, erzeugten weitreichende Wirkungen, indem der Bericht (i) als Grundlage für eine auf höchster politischer Ebene (Bundeskanzler und Bundesminister für Finanzen) eingerichtete Arbeitsgruppe diente, (ii) die gesetzliche Neuregelung von Compliance- Vorgaben bei der Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur zur Folge hatte, (iii) von der Politik als Basis für das später definierte Spekulationsverbot bei der Durchführung von Finanzgeschäften durch öffentliche Einrichtungen herangezogen wurde, (iv) zur Verbesserung der internen Kontrollsysteme und zur Stärkung von prüfungsbezogenen methodologischen Ansätzen auf allen Ebenen der Gebietskörperschaften führte und (v) damit zur Stärkung tragfähiger öffentlicher Finanzen beitrug.

Die Gebarungsüberprüfung betreffend die „Finanzierungsinstrumente der Gebietskörperschaften“ wurde von der INTOSAI, der internationalen Organisation der Obersten Rechnungskontrollbehörden, im Jahr 2010 in die Reihe der „Paradigmatic Audits“ aufgenommen, von denen es bis dahin weltweit nur zwölf gab. Sie dienen als besonders prägnante und gelungene Beispiele von national außergewöhnlich erfolgreichen Prüfungen international als Benchmarks für alle Mitglieder der INTOSAI.

2. Als zuständiger Sektionsleiter habe ich mich für eine stärkere Positionierung des österreichischen Rechnungshofs bei der Überprüfung der Abschlussrechnung des Bundes eingesetzt und neue Maßnahmen im Bereich der „Financial Audits“ unter Anwendung der internationalen Standards für Rechnungsprüfungen (ISSAI und ISA) initiiert. Dies betrifft insbesondere die Einführung von Funktionsprüfungen für bestimmte Haushaltsverrechnungssysteme, wie zum Beispiel Finanzierungsprozesse oder die Personalverrechnung. Diese systembezogenen Funktionsprüfungen hat der österreichische Rechnungshof nach vorangegangenen Konsultationen von Obersten Rechnungskontrollbehörden der Schweiz und des Vereinigten Königreichs erfolgreich etabliert. Aufbauend auf den Ergebnissen der Funktionsprüfungen und der Überprüfung des internen Kontrollsystems in der Haushaltsverrechnung führt die zuständige Prüfungsabteilung meiner Sektion eine risikoorientierte Stichprobenauswahl für ergänzende Belegprüfungen durch, mit dem Ziel der gemäß ISSAI 1200 vorgesehenen Erlangung einer hinreichenden Sicherheit, dass der Jahresabschluss frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist.

3. Ich habe als oberster Vertreter des österreichischen Rechnungshofs in der Arbeitsgruppe zur Installierung eines unabhängigen externen Prüfungsausschusses beim Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM), die auf der Basis einer Initiative der Obersten Rechnungskontrollbehörde Deutschland installiert wurde, aktiv mitgewirkt. Im Zuge der Beratungen hat der österreichische Rechnungshof erfolgreiche Überzeugungsarbeit bei den österreichischen Entscheidungsträgern geleistet, indem er die zuständigen Entscheidungsträger zeitaktuell informiert und auf eine angemessene Verankerung einer unabhängigen und effektiven externen öffentlichen Finanzkontrolle im ESM-Vertrag gedrängt hat. Diese Initiativen waren von entscheidendem Erfolg gekrönt, da ein fünfköpfiger externer unabhängiger Prüfungsausschuss (Board of Auditors) im ESM-Vertrag verankert wurde. Dies stellt einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Rechenschaftspflicht und Transparenz in Bezug auf die Tätigkeiten des ESM dar.

Unabhängigkeit

3. Der Vertrag schreibt vor, dass die Mitglieder des Rechnungshofs ihre Tätigkeit in „voller Unabhängigkeit“ ausüben müssen. Wie würden Sie dieser Verpflichtung bei der Erfüllung ihrer künftigen Aufgaben nachkommen?

Der hohe Stellenwert der Unabhängigkeit der Mitglieder des Rechnungshofs manifestiert sich darin, dass sie sowohl im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) (Artikel 285 und Artikel 286 Absatz 1) als auch in der Deklaration von Lima über die Leitlinien der Finanzkontrolle (IX. Kongress der INTOSAI 1977), die durch die Deklaration von Mexiko im Jahr 2007 weiterentwickelt wurde, kodifiziert ist. Regeln im Verhaltenskodex, in den ethischen Leitlinien und in den Durchführungsbestimmungen zur Geschäftsordnung des Rechnungshofs konkretisieren die Anforderungen an die Unabhängigkeit, die ich vollinhaltlich und vorbehaltlos teile. Damit soll sichergestellt sein, dass das Vertrauen der Öffentlichkeit in die objektive, unabhängige und professionelle Wahrnehmung der Kontrollaufgaben des Rechnungshofs bewahrt und gefördert wird.

Nach meiner Auffassung stellt das Postulat der vollen Unabhängigkeit eine zentrale Grundlage einer effektiven und effizienten Kontrolltätigkeit der öffentlichen Finanzkontrolle dar, mit der deren Glaubwürdigkeit und damit Akzeptanz steht und fällt. In meiner langjährigen Erfahrung im Prüfungsdienst habe ich die Erkenntnis gewonnen, dass die Unabhängigkeit unmittelbar in Verbindung mit der Integrität, Unparteilichkeit und der Vermeidung von Interessenkonflikten der handelnden Person steht. Mitglieder des Rechnungshofs haben eine Vorbildfunktion zu erfüllen und zweifelsfrei diesen Kriterien zu entsprechen.

Die angeführten Grundsätze habe ich in allen im österreichischen Rechnungshof ausgeübten Funktionen – vom Prüfer, Prüfungsleiter, Abteilungsleiter bis zum Sektionsleiter – aus meiner innersten Überzeugung befolgt und im Laufe meiner prüferischen Tätigkeit auch bei äußerst sensiblen Fragestellungen, wie zum Beispiel mögliche Verletzungen von Beihilfe- und Wettbewerbsregelungen, Verdacht auf strafbare Handlungen, unter Beweis gestellt.

Sollte ich zum Mitglied des Rechnungshofs bestellt werden, werde ich die einschlägigen Bestimmungen zur Wahrung der Unabhängigkeit – wie schon in meiner bisherigen Berufspraxis – penibel einhalten, damit meine Unabhängigkeit zweifelsfrei gewährleistet ist. Dies trifft auch für den Fall zu, dass im Zusammenhang mit einer in meine Zuständigkeit fallende Prüfungsaufgabe das Risiko eines Interessenskonflikts mit der von mir wahrzunehmenden Verantwortung besteht. Diese Prüfungsaufgabe würde ich – nach vorheriger Verständigung des Präsidenten – abgeben.

4. Wurde Ihnen für die von Ihnen zuvor ausgeübte Verwaltungstätigkeit Entlastung erteilt, falls ein solches Verfahren vorgesehen war?

Ich habe weder eine Verwaltungstätigkeit ausgeübt noch ist in Österreich ein Verfahren zur förmlichen Entlastung für Verwaltungsfunktionen vorgesehen.

5. Verfügen Sie über Geschäfts- oder Kapitalanteile oder andere Verpflichtungen, die mit Ihren künftigen Aufgaben kollidieren könnten? Sind Sie bereit, dem Präsidenten des Hofes alle Ihre finanziellen Interessen und sonstigen Verpflichtungen mitzuteilen und sie öffentlich bekannt zu geben? Könnten Sie, falls Sie in ein laufendes Gerichtsverfahren verwickelt sind, bitte Einzelheiten mitteilen?

Gemäß Artikel 126 Bundes-Verfassungsgesetz ist es Mitgliedern des österreichischen Rechnungshofs untersagt, an der Leitung und Verwaltung von Unternehmen, die der Kontrolle durch den Rechnungshof unterliegen, sowie auch an der Leitung und Verwaltung sonstiger auf Gewinn gerichteter Unternehmen beteiligt zu sein.

Ich verfüge über keine Geschäfts- oder Kapitalanteile oder andere Verpflichtungen, die mit meinen künftigen Aufgaben im Widerspruch stehen könnten. Entsprechend dem Verhaltenskodex für die Mitglieder des Rechnungshofs werde ich bei Amtsantritt dem Präsidenten meine finanziellen Interessen und sonstigen Verpflichtungen zur Veröffentlichung durch ihn mitteilen. Weiters teile ich mit, dass ich in kein laufendes Gerichtsverfahren verwickelt bin.

6. Sind Sie bereit, nach Ihrer Ernennung zum Mitglied des Rechnungshofs von einem Wahlamt zurückzutreten oder eine aktive Funktion, die mit Verantwortung in einer politischen Partei verbunden ist, aufzugeben?

Ich übe kein Wahlamt aus und bekleide auch keine aktive Funktion mit einer Verantwortung in einer politischen Partei. Es ist für mich selbstverständlich, solche Funktionen während der Ausübung meiner zukünftigen Aufgaben als Mitglied des Europäischen Rechnungshofs nicht anzunehmen.

7. Wie würden Sie sich bei einer schweren Unregelmäßigkeit oder gar einem Betrugs- und/oder Korruptionsfall verhalten, an dem Personen Ihres Herkunftsmitgliedstaats beteiligt wären?

Mitglieder des Rechnungshofs arbeiten – auf der Grundlage seines Beschlusses Nr. 97‑2004 – umfassend mit dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) bei dessen Untersuchungen zur Bekämpfung von Betrug, Korruption und sonstigen rechtswidrigen Handlungen zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union zusammen. Die sich im Zuge von Prüfungsarbeiten ergebenden Verdachtsmomente oder Hinweise auf mögliche Fälle von Betrug, Korruption oder sonstige rechtswidrige Handlungen sind vom Europäischen Rechnungshof unverzüglich an das OLAF zu übermitteln. Dies beruht auf der Bestimmung des Artikels 287 Absatz 2 AEUV, wonach der Rechnungshof im Zusammenhang mit seiner Prüfungstätigkeit insbesondere über alle Fälle von Unregelmäßigkeiten berichtet. Dies betrifft sowohl die Einnahmenseite (zum Beispiel Hinterziehung von Zöllen und Steuern) als auch die Ausgabenseite (zum Beispiel Missbrauch von EU-Beihilfen).

Zur Wahrung des Vertrauens der europäischen Bürgerinnen und Bürger in die Funktionsfähigkeit der Institutionen der Europäischen Union ist es meines Erachtens unabdingbar, dass insbesondere auch die Mitglieder des Rechnungshofs zur unverzüglichen Aufdeckung von potenziellen Betrugsfällen dadurch beitragen, dass sie ihnen bekanntgewordene Verdachtsfälle unverzüglich – ohne Bedachtnahme auf Person oder Herkunft – an OLAF weiterleiten. Die Grundsätze der Unabhängigkeit und der Unparteilichkeit gelten daher selbstverständlich ohne Einschränkung auch für die Behandlung von allfälligen Unregelmäßigkeiten oder Betrugs- beziehungsweise Korruptionsfällen von Personen meines eigenen Mitgliedstaates.

Bei fundiertem Verdacht auf Unregelmäßigkeit habe ich in meiner bisherigen Berufstätigkeit im österreichischen Rechnungshof die nötigen Veranlassungen – erforderlichenfalls auch gegen eigene Prüfungsteammitglieder – getroffen, die bis zur Einleitung von Erhebungen in disziplinärer oder strafrechtlicher Hinsicht durch die zuständigen Stellen reichten. Darüber hinaus habe ich in einer Reihe von mir geleiteten oder zu verantwortenden Prüfungsfällen bei begründeten Verdachtsmomenten auf strafbare Handlungen veranlasst, dass die zur Strafverfolgung eingerichtete Staatsanwaltschaft unverzüglich unterrichtet wird und ihr die Bezug nehmenden Prüfungsfeststellungen zur Verfügung gestellt werden. Dies geschah beispielsweise im Fall von risikoreichen Finanztransaktionen und daraus eingetretenen Verlusten eines staatlichen Verkehrsunternehmens gleichermaßen wie bei drohenden Verlusten aus Finanzspekulationen einer Landeshauptstadt. Desgleichen habe ich auch im Fall des Verdachts eines massiven Betrugs- und Korruptionsfalls im Bereich eines Energieunternehmens in meinem eigenen Bundesland – aufgrund aufgezeigter offensichtlicher Bereicherungstatbestände und Unregelmäßigkeiten bei Auftragsvergaben – die unverzügliche Einschaltung der Staatsanwaltschaft initiiert. Das beweist, dass ich keinen Unterschied in der Beurteilung von aufgetretenen Unregelmäßigkeiten nach regionalen Gesichtspunkten oder persönlichen Kriterien mache und alle Verdachtsfälle gleichartig behandle.

Diese geradlinige und kompromisslose Verhaltensweise würde ich auch als Mitglied des Europäischen Rechnungshofs bei schwerwiegenden Unregelmäßigkeiten und potenziellen Betrugs- und/oder Korruptionsfällen unabhängig von der Nationalität der Beteiligten und damit auch bei Mitwirkung von Personen meines Herkunftsmitgliedstaates anwenden und – unter Wahrung der Vertraulichkeit – ohne Verzögerung die Einschaltung von OLAF veranlassen.

Ausübung der Tätigkeit

8. Worin sollten die wichtigsten Merkmale einer Kultur der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung in einer öffentlichen Verwaltung bestehen?

Neben Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Ausgaben der Europäischen Union kommt der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung und in weiterer Folge der Wirksamkeit und Effizienz der Politik der Europäischen Union besondere Bedeutung zu.

Bei der Durchführung der Überprüfung der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung gemäß Artikel 287 Absatz 2 AEUV in Verbindung mit Artikel 30 der Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union (Haushaltsordnung) hat der Europäische Rechnungshof zu beurteilen, ob die Haushaltsführung den Grundsätzen der Sparsamkeit, der Wirtschaftlichkeit und der Wirksamkeit entspricht. Diese Prüfungsgrundsätze stellen auf der anderen Seite Handlungsanleitungen für die ausführenden Organe dar, nach denen sie die EU-Mittel zu verwalten haben.

Nach meinen Erfahrungen bei Überprüfungen im Bereich der Bundes- und Landesverwaltungen sowie von öffentlichen Unternehmen im österreichischen Rechnungshof setzt die Kultur der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung bewährte Verfahrensmuster und ein funktionierendes Kontrollsystem voraus.

Ich halte die Einhaltung folgender wesentlicher Kriterien für erforderlich, damit die EU‑Mittel nicht nur recht- und ordnungsmäßig, sondern zur Erzielung der höchstmöglichen Wirkung eingesetzt werden:

–         klarer Rechtsrahmen für die Tätigkeit der Verwaltung sowie ein einfaches und leicht verständliches Regelwerk in Bezug auf die Haushaltsführung und die Programmabwicklung;

–         eindeutige, konkrete und auf nachvollziehbaren Bedarfsanalysen beruhende Ziele seitens der Politik;

–         klare Kompetenzen für die Verwaltungsführung mit einer transparenten Organisationsstruktur und ausreichend budgetären und personellen Ressourcen;

–         Definition der geplanten Wirkungen und aussagekräftigen Leistungsindikatoren zur Messung der Wirkungen;

–         transparenter Rechenschaftsmechanismus für die Verwendung der öffentlichen Finanzmittel, insbesondere anerkannte Regeln und Standards für die Rechnungslegung und Berichterstattung;

–         ein funktionierendes internes Kontrollsystem, um den ordnungsgemäßen

Ablauf der Verfahren zu gewährleisten;

–         Wirtschaftlichkeitskontrollen durch Einrichtungen der externen öffentlichen Finanzkontrolle, um den demokratisch legitimierten Stellen (das heißt den Parlamenten) wie auch der interessierten Öffentlichkeit relevante, unabhängige und möglichst objektive Informationen über die Aufgabenwahrnehmung der rechenschaftspflichtigen Einrichtungen anhand der Prüfungsgrundsätze der Sparsamkeit, der Wirtschaftlichkeit und der Wirksamkeit zu liefern.

Im genannten Kontext hat der Europäische Rechnungshof insbesondere zu prüfen, ob

–         die zur Verwirklichung der Ziele eingesetzten Maßnahmen zur Zielerreichung geeignet und die dafür vorgesehenen budgetären Mittel angemessen sind;

–         die bestehenden Normen im Sinne der Compliance eine effiziente Programmabwicklung mit hoher Service- und Kundenorientierung ermöglichen und eine zielorientierte Leistungserbringung fördern;

–         die Aufgaben-, Ausgaben- und Finanzierungsverantwortung der Verwaltungsorgane zweckmäßig geregelt ist, um „Ownership“ und „Good Governance“ zu fördern;

–         ein nachvollziehbarer Finanz- und Zeitrahmen vorliegt, dieser eingehalten wird und der Budgetvollzug ausreichend transparent ist;

–         der Wirkungsgrad der eingesetzten öffentlichen Finanzmittel erreicht wird. Bei der Aussage der erzielten Wirkungen sollen nicht nur kurzfristige Leistungsziele, sondern insbesondere die Aspekte der Nachhaltigkeit beachtet werden. Die Darstellung des Outputs (was soll im Rahmen des Programms erreicht werden), der Ergebnisse (unmittelbar durch das Programm verursachte Veränderungen) und Auswirkungen (längerfristige Veränderungen, die auf die EU-Intervention zurückzuführen sind) erfordern als Grundlage relevante und zuverlässige Daten;

–         das Rechnungswesen und die Berichtssysteme zuverlässig sind, um die Übereinstimmung der Ergebnisse mit den im Managementplan festgelegten Zielen und Indikatoren nachvollziehen zu können;

–         die Konzeption des internen Kontrollsystems zweckmäßig ist und das Kontrollsystem hinsichtlich der Führungs-, Steuerungs- und Kontrollinstrumente auch wirksam funktioniert.

Als Mitglied des Europäischen Rechnungshofs würde ich im Rahmen von Prüfungen auf diese Vorgaben und die Einhaltung derselben großen Wert legen, mit dem übergeordneten Ziel des bestmöglichen Einsatzes der öffentlichen Mittel, um eine Verringerung der Kosten und/oder eine Erhöhung des Nutzens beim Einsatz der öffentlichen Mittel zu erreichen. Dies ist umso mehr bedeutsam, als der gegenwärtige finanzielle Druck auf die Budgets der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten die Notwendigkeit, die Wirtschaftlichkeit und Ergebnisorientierung in der Haushaltsführung der öffentlichen Verwaltungen sicherzustellen, erhöht.

9. Nach dem Vertrag hat der Hof das Parlament bei der Kontrolle der Ausführung des Haushaltsplans zu unterstützen. Wie würden Sie Ihre Aufgaben auf dem Gebiet der Berichterstattung gegenüber dem Europäischen Parlament und insbesondere seinem Haushaltskontrollausschuss beschreiben?

Das Parlament als Entlastungsbehörde und insbesondere der Haushaltskontrollausschuss bilden eine entscheidende Zielgruppe der Berichte des Rechnungshofs, da sich das Parlament bei der Beurteilung der Haushaltsführung, der Entscheidung über die Entlastung und der Abgabe seiner Empfehlungen insbesondere auf die Berichte des Rechnungshofes stützt. Diese Berichte haben daher den im Handbuch der Wirtschaftlichkeitsprüfung des Rechnungshofs enthaltenen Anforderungen, nämlich objektiv, vollständig, klar, überzeugend, relevant, genau, konstruktiv und prägnant zu sein, vollumfänglich zu entsprechen.

Das Parlament benötigt bei der Überwachung der Ausführung des EU- Haushaltsplans und insbesondere für das Entlastungsverfahren hinreichend aktuelle und verwertbare Aussagen über die Effizienz und die Wirksamkeit der Gebarung mit EU-Mitteln. Dies kann durch eine stärkere Berücksichtigung von Fragen der Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit im Rahmen der Prüfungen für die Zuverlässigkeitserklärung erreicht werden. Auch können Sonderberichte des Rechnungshofs verschiedenen Kombinationen von Prüfungsmaßstäben (Recht- und Ordnungsmäßigkeit, Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit) Rechnung tragen und dabei auch systembezogenen Fragestellungen stärkere Beachtung schenken. Meines Erachtens wäre es für die Mitglieder des Parlaments und insbesondere des Haushaltskontrollausschusses besonders wertvoll, wenn grundsätzlich mit jeder maßgeblichen Kritik des Rechnungshofs auch eine konstruktive Empfehlung verknüpft ist; damit wird eine ergebnisorientierte Sichtweise erreicht. Ich würde mich persönlich von der Aktualität, der Qualität und der Ergebnisorientierung der Arbeiten der in meinem künftigen Wirkungsbereich von mir anzuleitenden Prüfungsteams überzeugen und mich für die Relevanz und die Kohärenz der in den Jahres- und Sonderberichten enthaltenen Feststellungen und Empfehlungen einsetzen.

Als gelungenes Beispiel einer relevanten und zeitnah durchgeführten Prüfung aus meiner bisherigen Berufspraxis kann ich unter anderem darauf verweisen, dass mit dem Bericht über die von mir geleitete Überprüfung der Finanzmarktaufsicht den politischen Entscheidungsträgern wichtige Erkenntnisse und zweckdienliche Empfehlungen unterbreitet wurden. Der in einem Zeitraum von rund zehn Monaten dem Nationalrat vorgelegte Bericht und die darin enthaltenen Feststellungen und Empfehlungen wurden letztendlich im Gesetzwerdungsprozess zur Neuorganisation der Finanzmarktaufsicht in Österreich in hohem Maße berücksichtigt.

Neben den Berichten, die das Kernstück der Arbeit des Rechnungshofs bilden, sehe ich eine weitere Möglichkeit der Unterstützung und Beratung des Parlaments und des Haushaltskontrollausschusses in der Abgabe von Eigeninitiativ-Stellungnahmen zu in Diskussion stehenden Vorhaben beziehungsweise Entwürfen von Legislativvorschlägen sowie in der Erstellung von Positionspapieren und Landscape-Berichten zu diversen aktuellen Entwicklungen. Geprägt durch meine bisherigen Erfahrungen bin ich davon überzeugt, dass die Anregungen und Interessen des Parlaments und des Haushaltskontrollausschusses als wichtige „Stakeholder“ bei der Erstellung des Prüfprogramms des Rechnungshofs nach Möglichkeit Beachtung finden sollten.

In meiner bisherigen Berufstätigkeit im österreichischen Rechnungshof war es eine meiner zentralen Aufgaben, bei der Behandlung der Berichte des Rechnungshofs in den jeweiligen Ausschüssen im österreichischen Parlament an der Seite des Präsidenten mitzuwirken und die Berichte in den Parlamenten der Bundesländer selbst zu vertreten. Außerdem hatte ich bei Bedarf vor eigens eingerichteten Untersuchungsausschüssen, die sich mit Berichten des Rechnungshofs befassten, eigenständig die Fragen der Parlamentarier zu beantworten. Im Rahmen dieser engen Zusammenarbeit mit den parlamentarischen Einrichtungen konnte ich wertvolle Einblicke in die parlamentarische Arbeit gewinnen sowie die Interessenslagen und die speziellen Anforderungen für die parlamentarische Kontrolle besser kennenlernen. Als sehr zweckmäßig und für die Zusammenarbeit zwischen dem österreichischen Rechnungshof und dem Parlament förderlich erwiesen sich die regelmäßig stattgefundenen Zusammenkünfte und Diskussionen mit den Abgeordneten jenes Parlamentsausschusses, in dem die Berichte des Rechnungshofs behandelt werden (Rechnungshofausschuss). Dabei konnten Anregungen und Bedürfnisse der Parlamentarier im Hinblick auf aktuelle Prüfungsthemen und die Form der Berichterstattung mitgenommen werden. Diese Art des konstruktiven Dialogs würde ich auch als zukünftiges Mitglied des Europäischen Rechnungshofs anregen und nach Möglichkeit praktizieren und auch sonst alles in meiner Macht Stehende tun, um die enge Zusammenarbeit des Europäischen Rechnungshofs mit dem Parlament und insbesondere dem Haushaltskontrollausschuss wirksam und nachhaltig zu fördern und zu unterstützen.

10. Worin besteht Ihrer Ansicht nach der Zusatznutzen einer Leistungskontrolle („Performance Audit“) und wie sollten die Feststellungen im Rahmen der Verwaltungsverfahren berücksichtigt werden?

Das Europäische Parlament hat im Zuge der Entlastung der Europäischen Kommission für das Haushaltsjahr 2011 im April 2013 die Ansicht vertreten, dass Konformitätsprüfungen durch Wirtschaftlichkeitsprüfungen ergänzt werden sollten, welche die Wirtschaftlichkeit, Effizienz und Effektivität der Politikinstrumente der Union bewerten. Eine ähnliche Position hat auch der Haushaltskontrollausschuss in seinem Bericht über die künftige Rolle des Rechnungshofs vom 8. Jänner 2014 vertreten.

Bei den Prüfungen des Europäischen Rechnungshofs geht es sowohl um Aspekte der Ordnungsmäßigkeit als auch der Wirtschaftlichkeit. „Financial“ und „Compliance Audits“ sind wichtige Grundlagen für das Entlastungsverfahren und insbesondere zur Beurteilung der Frage, ob die EU-Mittel rechtmäßig und ordnungsgemäß ausgegeben wurden. Die Aussagen zur sparsamen, wirtschaftlichen und wirksamen Verwendung der öffentlichen Mittel liefern hingegen die Ergebnisse von „Performance Audits“. Wesentlich ist dabei für mich, den Entscheidungsträgern einerseits Informationen aus Prüfungen zu liefern, welche Wirkungen mit EU-Mitteln erzeugt werden, und andererseits konkrete und umsetzbare Empfehlungen auszusprechen, wie diese Wirkungen verbessert werden können.

Es stellt sich für mich grundsätzlich nicht so sehr die Frage eines Entweder-oder (also „Performance Audits“ statt „Financial Audits“ oder umgekehrt), sondern vielmehr die Frage einer angemessenen Gewichtung und Kombination mit dem Ziel, die Gesamtwirkung des Rechnungshofs zu stärken. Bei den Prüfungen, die der Rechnungshof im Hinblick auf die Erstellung der Zuverlässigkeitserklärung durchführt, kann er beispielsweise gleichzeitig ermitteln, in welchen Einzelbereichen ein höheres Risiko bezüglich der Wirtschaftlichkeit besteht und darauf aufbauend fokussierte Wirtschaftlichkeitsprüfungen in Angriff nehmen. Umgekehrt können sich bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen wichtige Anhaltspunkte für Mängel in Bezug auf Recht- und Ordnungsmäßigkeit ergeben, denen bei entsprechender Wesentlichkeit jedenfalls nachgegangen werden sollte. Dies zeigt bei allen Unterschieden die Bedeutung eines engen Zusammenspiels zwischen diesen beiden Prüfungsarten. Soweit es für mich von außen beurteilbar ist, sollte der Rechnungshof noch stärkeres Augenmerk auf die Durchführung von „Performance Audits“ legen.

Die auch für die Rechnungshöfe beschränkten Ressourcen müssen effektiv eingesetzt werden. Meines Erachtens besteht daher die Notwendigkeit, bei der Prüfungsplanung jene Bereiche auszuwählen, bei denen eine hohe Wahrscheinlichkeit (ein hohes Risiko) für unwirtschaftliches oder unwirksames Handeln besteht. Dadurch sollte die Risikoorientierung der Kontrolltätigkeit gestärkt, das heißt die möglichen Risiken für die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung stärker bewertet werden. Dem gleichzusetzen sind Themenstellungen, bei denen ein hoher Nutzen für die überprüfte Stelle und die öffentlichen Haushalte zu erwarten ist. Leistungskontrollen bieten durch den Schwerpunkt auf Risikobereiche und die Behandlung von Themen, die für „Stakeholder“ von großem Interesse sind, weitreichende Möglichkeiten für einen Mehrwert.

Wirtschaftlichkeitsprüfungen entfalten einen mehrfachen Nutzen: (i) die überprüften Stellen werden auf mögliche Einnahmen und Einsparungen, auf quantitative und qualitative Verbesserungen sowie auf vermeidbare Nachteile und realisierbare Vorteile aufmerksam gemacht, (ii) das Parlament und der Haushaltskontrollausschuss erhalten durch gut aufbereitete Fakten und überzeugende Empfehlungen wertvolle Entscheidungsgrundlagen und Handlungsalternativen für die Aufbringung und den optimalen Einsatz der öffentlichen Mittel, (iii) die Öffentlichkeit erhält eine transparente Auskunft über die Aufbringung und Verwendung der öffentlichen Mittel. Die präventive Wirkung der Prüfungstätigkeit durch den Rechnungshof beugt Verschwendung und Misswirtschaft vor und trägt auch zur Verhinderung von Korruption bei.

Bei der Themenauswahl von Leistungskontrollen sind Kosten-Nutzen-Analysen sowie Problem- und Risikoanalysen anzustellen. Primär sind die Gebarungsrelevanz (finanzielle Auswirkungen auf EU-Haushalt, Kosteneinsparungen, Effizienzsteigerungen), die Risikopotenziale, der Umfang möglicher Verbesserungspotenziale, aktuelle Ereignisse, wirtschaftliche Kenngrößen, das öffentliche Interesse und die präventive Wirkung zu beachten. Ziel muss sein, in den Berichten des Rechnungshofs profunde Aussagen und Empfehlungen zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und der Wirksamkeit zu formulieren, Transparenz zu schaffen und Rechenschaftspflicht zu fördern. In weiterer Folge ist die Wirksamkeit der Prüfungshandlungen des Rechnungshofs an der Umsetzung seiner abgegebenen Empfehlungen im Rahmen von Follow-up-Prüfungen zu messen. Damit kann er seine eigene Wirksamkeit verstärken.

Während meiner Zeit im österreichischen Rechnungshof war ich mit allen Prüfungsarten befasst. Als Sektionsleiter war ich maßgeblich an der Verbesserung des Systems der Finanzkontrolle im Zusammenhang mit der Prüfung der Abschlussrechnungen des Bundes und der Erstellung des Bundesrechnungsabschlusses beteiligt. In diese Phase fiel auch die Umstellung des Rechnungswesens des Bundes von der Kameralistik (reine Cash-Rechnung) zur doppelten Buchführung und damit zusammenhängend die Überprüfung der Eröffnungsbilanz der Republik Österreich.

Der Schwerpunkt meiner Prüfungstätigkeit im österreichischen Rechnungshof lag auf dem Gebiet der Wirtschaftlichkeitsprüfungen. Diese betrafen nahezu alle Bereiche der Bundes-, Landes- und Gemeindeverwaltung, wie zum Beispiel Forschung, Landwirtschaft, Arbeitsmarktwesen, öffentliche Abgaben, Liegenschaften, Verkehrsangelegenheiten, Energiewesen und Finanzmanagement. Darüber hinaus wirkte ich – großteils in leitender Funktion – an Überprüfungen der Gebarung von großen und bedeutenden wirtschaftlichen Unternehmen mit, wie Österreichische Nationalbank, Österreichische Bundesbahnen, Österreichische Elektrizitätswirtschafts Aktiengesellschaft, Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs- Aktiengesellschaft (ASFINAG) und Österreichischer Rundfunk. Diese Prüfungen haben nicht nur zu einer effizienteren und wirtschaftlicheren Vorgangsweise bei den überprüften Stellen geführt, sondern darüber hinaus auch Einsparungen in Millionenhöhe bewerkstelligt. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen könnte ich in meiner zukünftigen Funktion zur Erhöhung der Effizienz und Effektivität der öffentlichen Finanzen zum Wohle der EU-Bürger nutzbringend einsetzen und dadurch einen erheblichen Mehrwert für die öffentlichen Haushalte schaffen.

11. Wie könnte die Zusammenarbeit zwischen dem Rechnungshof, den nationalen Rechnungsprüfungsorganen und dem Europäischen Parlament (Haushaltskontrollausschuss) bei der Prüfung des EU-Haushalts verbessert werden?

Die ordnungsgemäße und wirtschaftliche Verwendung der EU-Mittel liegt gleichermaßen im Interesse der Europäischen Union wie auch ihrer Mitgliedstaaten. Mehr als 80 % der EU-Haushaltsmittel sind Gegenstand der geteilten Mittelverwaltung, womit sowohl die Kommission als auch die Mitgliedstaaten für den ordnungsgemäßen Haushaltsvollzug verantwortlich sind. Folglich sind der Rechnungshof und die nationalen externen Rechnungsprüfungsorgane Partner bei der externen Kontrolle der eingesetzten Mittel.

Den Prüfungen der nationalen Obersten Rechnungskontrollbehörden im Bereich der EU‑Mittel kommt auch deshalb erhebliche Bedeutung zu, da ein frühzeitiges Aufdecken und zügiges Abstellen etwaiger Mängel Finanzkorrekturen der Kommission vorbeugt. Zudem können die Obersten Rechnungskontrollbehörden der Mitgliedstaaten in ihrer nationalen Expertenrolle insbesondere durch Systemprüfungen von Aufbau- und Ablauforganisationen einen wertvollen Beitrag zur Qualität der nationalen Verwaltungs- und Kontrollsysteme leisten. Dies erfordert jedoch eine Sensibilisierung für die Besonderheiten der Verwaltung der EU-Mittel und eine stärkere Integration EU-bezogener Fragestellungen in die Prüfungsplanungen und ‑aktivitäten der nationalen Obersten Rechnungskontrollbehörden.

Für die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Rechnungshof, den nationalen Obersten Rechnungskontrollbehörden und dem Parlament sind folgende Aspekte denkbar:

–         Koordinierung der Ressourcen und intensivere Abstimmung der Prüfungstätigkeit des Rechnungshofs und der nationalen Obersten Rechnungskontrollbehörden für die Bewertung der Ausgaben und der Wirtschaftlichkeit des EU-Haushalts, um Doppelungen bei der Prüfung zu vermeiden, was zu höherer Effektivität auf jeder Prüfungsebene führt;

–         der Austausch von Prüfungs- und Kontrolldaten sowie Prüfungsinformationen zwischen Rechnungshof und nationalen Obersten Rechnungskontrollbehörden im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten;

–         die Obersten Rechnungskontrollbehörden in den Mitgliedstaaten könnten im Rahmen von eigenen, gemeinsamen ohne Mitwirkung des Rechnungshofs oder in Kooperation mit dem Rechnungshof abgestimmten Wirtschaftlichkeits- und Wirksamkeitsprüfungen verstärkt den EU-Mitteleinsatz prüfen;

–         der Rechnungshof und die Obersten Rechnungskontrollbehörden sollten auf eine sachgerechte Vereinfachung des Regelwerks zur Gebarung mit EU-Mitteln sowie auf die Verhältnismäßigkeit der Kosten verwaltungsinterner Kontrollen zu den eingesetzten EU-Mitteln beziehungsweise zu dem daraus resultierenden Nutzen hinwirken;

–         der Rechnungshof könnte stärker auf Prüfungsfeststellungen nationaler Oberster Rechnungskontrollbehörden aufbauen und damit weniger direkte vertiefte Prüfungen durchführen, wobei vorher die Frage einheitlicher Standards und Prüfungsgrundsätze verbindlich zu klären wäre. Diese Ergebnisse könnten nutzbringend in das Entlastungsverfahren des Parlaments einfließen;

–         Forcierung eines systematisierten Wissens- und Erfahrungsaustausches: der Kontaktausschuss der Präsidenten des Europäischen Rechnungshofs und der Obersten Rechnungskontrollbehörden bietet mit seinen Arbeitsgruppen und Initiativen ideale Möglichkeiten zum Austausch und Aufbau nützlicher Methoden und Normen für die Prüfungstätigkeit.

Eine unter Wahrung ihrer Unabhängigkeit vertrauensvolle, partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen dem Rechnungshof und den einzelstaatlichen Obersten Rechnungskontrollbehörden fördert eine umfassende, notwendige und effiziente Kontrolle.

Aus meiner Sicht erscheint die Prüfungsplanung und ‑koordination zwischen dem Europäischen Rechnungshof und den nationalen Obersten Rechnungskontrollbehörden, insbesondere im Hinblick auf die Spezifizierung der Prüfungsobjekte und –gebiete, verbesserungsfähig und nicht zuletzt im Sinne einer effizienten Ressourcennutzung wünschenswert. Darüber hinaus wäre ein verstärkter Austausch über entscheidungs- und steuerungsrelevante Fragen, wie zum Beispiel über die Funktionsweise und Güte der verwaltungsinternen Überwachungs- und Kontrollsysteme betreffend die EU- Mittel sowie über Ursprung, Häufigkeit, Art und finanzielle Auswirkungen von festgestellten Fehlern verbunden mit Empfehlungen, zweckmäßig. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse könnten die Qualität der an das Parlament gerichteten Berichte steigern und nutzbringende Effekte für das Entlastungsverfahren mit sich bringen.

Der österreichische Rechnungshof hat bisher mit dem Europäischen Rechnungshof unter anderem dahingehend kooperiert, als er regelmäßig von seinem ihm im Artikel 287 Absatz 3 AEUV eingeräumten Recht Gebrauch macht, an den Prüfungen des Europäischen Rechnungshofs in Österreich teilzunehmen. Ich halte diese Art der Kooperation für vorteilhaft, weil die nationalen Obersten Rechnungskontrollbehörden Informationen aus erster Hand über die Prüfungstätigkeit des Europäischen Rechnungshofs schöpfen, dabei Ansatzpunkte für die Fokussierung von Eigeninitiativ-Prüfungen mit Bezug auf die Gebarung mit EU-Mitteln gewinnen, Kenntnisse über die Arbeitsweise des Europäischen Rechnungshofs erlangen sowie zwischen dem Prüfungsteam des Europäischen Rechnungshofs und den nationalen Stellen koordinierend wirken.

Während meiner Zuständigkeit als Sektionsleiter für den Bereich EU-Finanzen im österreichischen Rechnungshof war es mir dabei ein stetes Anliegen, aus den im Zuge der Teilnahme an Prüfungen des Europäischen Rechnungshofs gewonnenen Erkenntnissen und Hinweisen eigenständige Schwerpunktprüfungen zu entwickeln. Dies geschah beispielsweise erfolgreich im Bereich der Agrarfonds mit den Gebarungsüberprüfungen „LEADER 2007 bis 2013“, „Agrarumweltmaßnahmen ÖPUL 2007“ und „Finanzielle Berichtigungen im Agrarbereich“.

Aus der Reform der EU-Haushaltsordnung und den neuen Maßnahmen zur wirtschafts- und fiskalpolitischen Steuerung in der Europäischen Union (wie zum Beispiel die Maßnahmen-Pakete des „Six-Pack“ und des „Two-Pack“) im Gefolge der Wirtschafts- und Finanzkrise ergeben sich für die Einrichtungen der externen öffentlichen Finanzkontrolle (Europäischer Rechnungshof, Oberste Rechnungskontrollbehörden der Mitgliedstaaten) eine Reihe neuer Herausforderungen. Der einheitliche Aufsichtsmechanismus, der die Aufsicht über die Kreditinstitute des Euro-Währungsgebietes gewährleisten soll, und die finanz- und wirtschaftspolitische Überwachung im Rahmen des Europäischen Semesters sind Beispiele für Fälle, in denen eine stärkere Zusammenarbeit zwischen den Obersten Rechnungskontrollbehörden erforderlich ist, damit die Parlamente und die EU-Bürger ein vollständiges Prüfungsbild über die Leistungserbringung erhalten. Ich halte daher ein abgestimmtes Vorgehen aller betroffenen Rechnungshöfe für erforderlich, um der sich abzeichnenden Neuordnung der wirtschafts-, fiskal- und haushaltspolitischen Architektur im Gleichklang eine angemessene Kontrollarchitektur zur Seite zu stellen. Zur Erzielung einer bestmöglichen Unterstützung des Parlaments bei der Überwachung der Ausführung des EU-Haushaltsplans wäre einem konstruktiven Dialog und Meinungsaustausch zwischen dem Europäischen Rechnungshof und dem Parlament beziehungsweise dem Haushaltskontrollausschuss auf der Grundlage des Vertrags von Lissabon mehr Gewicht beizumessen.

Sonstige Fragen

Würden Sie Ihre Bewerbung zurückziehen, falls sich das Parlament gegen Ihre Ernennung zum Mitglied des Hofes aussprechen sollte?

Meiner Auffassung nach erfordert eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen dem Rechnungshof im Allgemeinen und meiner Person im Besonderen sowie dem Parlament und dem Haushaltskontrollausschuss eine vertrauensvolle Grundlage. Mit den vorstehenden Ausführungen habe ich versucht darzulegen, dass es mir ein persönliches Anliegen ist, als künftiges Mitglied des Rechnungshofes meine bisherige langjährige Prüfungserfahrung einzubringen und in enger Kooperation mit dem Parlament und insbesondere dem Haushaltskontrollausschuss zur Verbesserung des EU-Finanzmanagements und Haushaltsvollzugs beizutragen.

Sollte es mir nicht gelingen, das Parlament von meiner fachlichen und menschlichen Kompetenz sowie meiner Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Integrität zu überzeugen, wäre das Vertrauensverhältnis gestört und eine gedeihliche Zusammenarbeit auch zwischen den beiden Institutionen beeinträchtigt. Da die Unabhängigkeit und die Professionalität der Mitglieder des Rechnungshofs wesentliche Grundpfeiler für eine erfolgreiche Tätigkeit zum Wohle der Union darstellen, würde ich ein negatives Votum des Parlaments zum Anlass nehmen, meine Kandidatur nicht weiter aufrechtzuerhalten.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

17.2.2014

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

15

2

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Marta Andreasen, Inés Ayala Sender, Tamás Deutsch, Martin Ehrenhauser, Jens Geier, Ingeborg Gräßle, Rina Ronja Kari, Jan Mulder, Paul Rübig, Petri Sarvamaa, Georgios Stavrakakis, Michael Theurer

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Thijs Berman, Jorgo Chatzimarkakis

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Birgit Collin-Langen, Doris Pack, Thomas Ulmer, Manfred Weber