BERICHT über die Situation und die zukünftigen Perspektiven des EU-Fischereisektors im Kontext des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Thailand

19.2.2014 - (2013/2179(INI))

Fischereiausschuss
Berichterstatter: Gabriel Mato Adrover

Verfahren : 2013/2179(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0130/2014
Eingereichte Texte :
A7-0130/2014
Aussprachen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu der Situation und den zukünftigen Perspektiven des EU-Fischereisektors im Kontext des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Thailand

(2013/2179(INI))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf Artikel 3 Absatz 5 des Vertrags über die Europäische Union, der die Beziehungen der EU zur übrigen Welt betrifft,

–   unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 des Rates vom 29. September 2008 über ein Gemeinschaftssystem zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei[1] (IUU-Verordnung),

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 25. Oktober 2010 „Eine neue EU-Strategie (2011-14) für die soziale Verantwortung der Unternehmen“ (COM(2011)0681),

–   unter Hinweis auf die Anfragen zur schriftlichen Beantwortung E-000618/2013 vom 22. Januar 2013 über Missbräuche in den Lieferketten für den Einzelhandel und E‑002894/2013 vom 13. März 2013 über das Freihandelsabkommen mit Thailand und Kinderarbeit in der Konservenindustrie, und die Antworten der Kommission,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 22. November 2012 zur externen Dimension der Gemeinsamen Fischereipolitik[2],

–   gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Fischereiausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für internationalen Handel (A7-0130/2014),

A. in der Erwägung, dass die europäische Fischerei gerade eine die Sektoren Fang, Verarbeitung und Aquakultur betreffende Krise durchlaufen hat, die seine Wettbewerbsfähigkeit dramatisch geschwächt hat, vor allem da der globale Markt gerade eine Liberalisierung erfährt und bestimmte Entwicklungsländer, die über eine Fülle von Meeresressourcen verfügen, dabei sind, sich zu neuen Fischereimächten zu entwickeln;

B.  in der Erwägung, dass die Fischerei und die Fischverarbeitungsindustrie in Europa für die Versorgung der europäischen Bürgerinnen und Bürger mit Lebensmitteln unverzichtbar ist und wesentlich zum Lebensunterhalt der Bevölkerung in den Küstengebieten beiträgt, die weitgehend von dieser Tätigkeit abhängen; in der Erwägung, dass der Fortbestand der Fischerei gefährdet wird, wenn die EU den Handel mit Fischereierzeugnissen mit Entwicklungsländern, die ihre Erzeugnisse in den für sie sehr interessanten Gemeinschaftsmarkt exportieren möchten, liberalisiert, insbesondere wenn diesen Ländern Zollfreiheit gewährt wird;

C. in der Erwägung, dass die EU der weltweit größte Importeur von Fischereierzeugnissen ist und der Gemeinschaftsmarkt aufgrund seiner Abhängigkeit von Importen für Exporteure sehr attraktiv ist, zumal die Nachfrage nach Fischereierzeugnissen in der EU jedes Jahr um 1,5 % steigt;

D. in der Erwägung, dass Thailand mit 46 % der globalen Produktion der weltweit größte Erzeuger von Thunfischkonserven ist und seine Exporte von Thunfischkonserven in die EU über 90 000 Tonnen pro Jahr liegen und knapp 20 % aller Importe der Gemeinschaft aus Drittländern ausmachen und dass die USA, die EU und Japan die Hauptexportmärkte für thailändische Fischereierzeugnisse sind;

E.  in der Erwägung, dass Thailand der weltweit größte Importeur von frischem, gekühltem und tiefgefrorenem Thunfisch ist, der in seiner Konservenindustrie verarbeitet wird;

F.  in der Erwägung, dass 80 % des verzehrten Thunfischs Konserventhunfisch ist und dass gemäß den neuesten Daten der Datenbank FISHSTAT der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) 21 % der weltweiten Produktion von Konserventhunfisch und Thunfischzubereitungen in der EU erfolgt, während die restlichen 79 % in Drittländern, von denen die meisten Entwicklungsländer sind, hergestellt werden;

G. in der Erwägung, dass Thailand für die EU von großer handelspolitischer, wirtschaftlicher und strategischer Bedeutung ist und dass das Freihandelsabkommen (FHA) zwischen der EU und Thailand für die EU-Wirtschaft insgesamt von beträchtlichem Nutzen ist;

H. in der Erwägung, dass die EU die regionale Integration der ASEAN-Länder (Mitgliedsländer des Verbands Südostasiatischer Staaten) unterstützt, wobei das Freihandelsabkommen mit Thailand ein wesentliches Element in diesem Integrationsprozess ist, dessen Ziel letztendlich darin besteht, in Zukunft ein interregionales Freihandelsabkommen abzuschließen;

I.   in der Erwägung, dass der Abschluss des Freihandelsabkommens EU-ASEAN, das Indonesien, Malaysia, die Philippinen, Singapur, Thailand, Brunei und Vietnam umfassen sollte, seit 2007 eines der vorrangigen Ziele der EU ist; in der Erwägung, dass die mangelnden Fortschritte bei den Verhandlungen zu diesem regionalen Abkommen dazu geführt haben, dass bilaterale Verhandlungen mit ASEAN‑Mitgliedstaaten, darunter auch Thailand, aufgenommen wurden und auf politischer Ebene die Verpflichtung eingegangen wurde, das Freihandelsabkommen innerhalb von zwei Jahren zum Abschluss zu bringen;

J.   in der Erwägung, dass die Erzeugung von Thunfischkonserven im mittleren westpazifischen Raum fast die Hälfte der weltweiten Produktion ausmacht, wenn man Thailand, Indonesien und die Philippinen zu diesem Raum rechnet;

K. in der Erwägung, dass die Veränderungen bei den Erzeugern von Thunfischkonserven und -filets mit der Tendenz der weltweiten Versorgung von Verarbeitungsländern mit niedrigen Herstellungskosten und räumlicher Nähe zur Rohware (zum Beispiel Thailand, Philippinen, Indonesien, Papua-Neuguinea und Ecuador) einhergehen und dass die Anzahl an Ländern, die an der Erzeugung und dem Export von Thunfischkonserven beteiligt sind, steigt;

L.  in der Erwägung, dass Thailand und die Philippinen die Länder sind, die am meisten Thunfischzubereitungen und Thunfischkonserven in die EU exportieren, und dass die Importe aus Thailand um 20 % gestiegen sind, während die Importe aus den Philippinen um 5 % zurückgegangen sind;

M. in der Erwägung, dass sich eine Senkung der Zölle auf Thunfischkonserven und Thunfischzubereitungen auf die Präferenzen für die zur Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP) gehörenden Staaten und für die Staaten, die vom System der Allgemeinen Präferenzen (APS+) profitieren, auswirken könnten, in dessen Rahmen sich die begünstigten Drittländer als Gegenleistung für die Einräumung von Zollpräferenzen zur Einhaltung bestimmter politischer Zielvorgaben wie Achtung der Menschenrechte, Arbeitsrecht, Umweltschutz und verantwortungsvolle Regierungsführung verpflichten;

N. in der Erwägung, dass eine Senkung der Zölle auch den europäischen Markt verzerren würde, da die Thunfischkonservenindustrie der EU mehrheitlich in Regionen angesiedelt ist, die in hohem Maße vom Fischfang abhängen, wie beispielsweise im spanischen Galicien, in der Bretagne, auf den Azoren (eine Region in äußerster Randlage), im Baskenland und auf Sardinien; in der Erwägung, dass die Thunfischindustrie der EU der weltweit zweitgrößte Erzeuger von Thunfischkonserven ist und ihre seit langem etablierte Tätigkeit sowohl mit Blick auf die Schaffung von Mehrwert als auch für die Schaffung von Arbeitsplätzen in der EU bei gleichzeitiger Wahrung der höchsten Sozial-, Umwelt-, Gesundheits- und Hygienestandards von entscheidender Bedeutung ist;

O. in der Erwägung, dass die Präferenzursprungsregeln hauptsächlich das Ziel haben, eine hinreichende wirtschaftliche Verbindung zwischen den in die EU eingeführten Erzeugnissen und den Ländern herzustellen, die durch die von der EU eingeräumten Präferenzen begünstigt werden, um sicherzustellen, dass diese Präferenzen nicht unberechtigt zum Nutzen anderer Länder umgelenkt werden, denen sie nicht zugedacht waren;

P.  in der Erwägung, dass es bei Debatten über den Handel mit Fischereierzeugnissen um den Handel mit einer natürlichen Ressource geht, deren Nachhaltigkeit von vielen verschiedenen Faktoren wie einer guten Bewirtschaftung und nachhaltigen Nutzung der Fischereiressourcen, der Bekämpfung der illegalen Fischerei, dem Umfang der Umweltbelastung, dem Klimawandel und der Marktnachfrage beeinflusst wird; in der Erwägung, dass diese äußeren Faktoren den internationalen Handel mit Fischereierzeugnissen beeinflussen und dass Fischereierzeugnisse daher als sensible Erzeugnisse zu betrachten sind, die unter besonderen Schutz gestellt werden können;

Q. in der Erwägung, dass eine ausreichende und durchgängige Versorgung mit Rohware für den Fortbestand und die wirtschaftliche Entwicklung der Thunfischverarbeitungsbetriebe in der EU von zentraler Bedeutung ist;

R.  in der Erwägung, dass die Welthandelsorganisation (WTO) das Argument geltend macht, dass der freie Handel zu einem Wachstum beiträgt, dessen Ziel die nachhaltige Entwicklung in sozialer, wirtschaftlicher und ökologischer Hinsicht ist;

S.  in der Erwägung, dass in diesem Zusammenhang Handelsbestimmungen wesentlich dazu beitragen, dass Handel Vorteile bringt, dass das Ziel erreicht wird, die Gesundheit und die Umwelt zu schützen, und dass eine geeignete Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen sichergestellt wird;

T.  in der Erwägung, dass die Menge an Fisch, die weltweit gehandelt wird, durch die Globalisierung erheblich gestiegen ist und dass die Sorge weit verbreitet ist, dass es vielen Erzeugerländern an ausreichenden Mitteln zur nachhaltigen Bewirtschaftung bzw. Nutzung der Fischbestände, zur Sicherstellung eines angemessenen Schutzes von Gesundheit und Hygiene, zur Verringerung der Umweltauswirkungen von Fischerei und Aquakultur sowie zur Sicherstellung der Wahrung der Menschenrechte im Allgemeinen und zur Förderung von Arbeitnehmerrechten, insbesondere von angemessenen sozialen Bedingungen, im Besonderen fehlt;

U. in der Erwägung, dass es bei einigen Handelspartnern der EU Defizite hinsichtlich der drei Aspekte einer nachhaltigen Entwicklung der Fischerei gibt, nämlich in sozialer, wirtschaftlicher und ökologischer Hinsicht;

V. in der Erwägung, dass die nachhaltige Bewirtschaftung der Thunfischbestände von den fünf Regionalen Fischereiorganisationen (RFO) für Thunfisch sichergestellt wird; in der Erwägung, dass die internationale Zusammenarbeit zwischen den Staaten und mit den RFO entscheidend dazu beiträgt, die Nachhaltigkeit der Thunfischbestände zu gewährleisten;

W. in der Erwägung, dass sowohl die IAO als auch verschiedene nichtstaatlicher Organisationen erst kürzlich erhebliche Defizite bei den sozialen Bedingungen und den Arbeitsbedingungen sowie bei der Achtung der Menschenrechte in der thailändischen Fischwirtschaft aufgezeigt haben; in der Erwägung, dass von den Medien darüber berichtet und von der thailändischen Regierung eingeräumt wurde, dass ein bestimmter Sektor der thailändischen Fischwirtschaft Einwanderer als Zwangsarbeiter einsetzt, die Opfer von Menschenhandel sind, und dass zwei Thunfischkonserven herstellende multinationale Unternehmen in Thailand auf Kinderarbeit zurückgreifen;

X. in der Erwägung, dass es laut der FAO häufig vorkommt, dass die thailändischen Fischereifahrzeuge von den benachbarten Küstenstaaten beschlagnahmt und die Kapitäne der illegalen Fangs und des unbefugten Eindringens in die ausschließliche Wirtschaftszone des betroffenen Staates bezichtigt werden;

Y. in der Erwägung, dass die spanischen Behörden im Jahr 2013 die Anlandung und Vermarktung von Thunfisch von unter ghanaischer Flagge fahrenden Thunfischfängern nicht erlaubt haben, weil diese durch die Nichtumsetzung der von der Internationalen Kommission für die Erhaltung des atlantischen Thunfischs empfohlenen Bewirtschaftungsmaßnahmen illegale, nicht gemeldete und unregulierte Fischerei (IUU) betrieben haben, wobei festzuhalten ist, dass bei einer Mehrzahl dieser Thunfischfänger eine Beteiligung in Thailand ansässiger Privatunternehmen vorlag;

Z.  in der Erwägung, dass in den vergangenen Monaten in der EU zahlreiche aus Thailand importierte Chargen von Thunfischkonserven zurückgewiesen wurden, weil sie nicht in ordnungsgemäßer Weise einer Hitzebehandlung unterzogen wurden, wie sie für die Neutralisierung von Mikroorganismen von entscheidender Bedeutung ist, die anderenfalls eine Gefahr für die menschliche Gesundheit wären;

1.  fordert, dass aus Thailand eingeführte Fischereierzeugnisse wie Thunfischkonserven, durch die die Produktion in der EU und der EU-Markt für diese Erzeugnisse gestört werden könnten, als sensible Güter behandelt werden; vertritt zudem die Ansicht, dass Entscheidungen, die mehr Zugang für in Thailand verarbeitete Thunfischkonserven betreffen, nur nach konsequenten Folgenabschätzungen und in enger Konsultation mit der Wirtschaft getroffen werden sollten, damit die möglichen Auswirkungen einer zunehmenden Einfuhrmenge auf die verarbeitende Industrie und die Vermarktung von Meereserzeugnissen in der EU analysiert und bewertet werden;

2.  fordert, die derzeit geltenden Zölle für die Einfuhr von thailändischem Fisch und thailändischen Meeresfrüchten in Konserven und Zubereitungen aus thailändischem Fisch und thailändischen Meeresfrüchten in den EU-Markt aufrecht zu erhalten und sie damit weiterhin von Zollermäßigungen auszuschließen; weist darauf hin, dass im Falle einer Einführung von Zollliberalisierungen lange Übergangszeiträume und Verpflichtungen zu einer Teilliberalisierung, auch die Einführung von Quoten, für Fisch und Meeresfrüchte in Konserven und Zubereitungen aus Fisch und Meeresfrüchten festgelegt werden sollten, damit die Wettbewerbsfähigkeit der Thunfischindustrie der Gemeinschaft sichergestellt und so ihre bedeutende Geschäftstätigkeit in der EU, die mit 25 000 in der Industrie und 54 000 in ihrem Umfeld geschaffenen Arbeitsplätzen auch von großer sozialer Bedeutung ist, gewahrt ist;

3.  fordert, jeweils vor der Einräumung von Zollzugeständnissen gleich welcher Art oder der Einführung anderer Bestimmungen strenge Folgenabschätzungen durchzuführen, mit denen die möglichen Auswirkungen dieser Zollzugeständnisse oder Bestimmungen auf die Branche der Verarbeitung und Vermarktung von Meereserzeugnissen in der EU analysiert und bewertet werden;

4.  fordert, dass im Fall von sensiblen Erzeugnissen ausnahmslos die vollständige Einhaltung von belastbaren und kohärenten strengen Ursprungsregeln sowie die konsequente Beschränkung der Ursprungskumulierung in Bezug auf Erzeugnisse, für die Thailand eher ein Verarbeitungsland als ein Fangland ist, sichergestellt wird.

5.  fordert, dass Einfuhren von Thunfischkonserven und anderen Fischereierzeugnissen aus Thailand, soweit möglich, denselben Wettbewerbsbedingungen wie Fischereierzeugnisse aus der EU unterliegen sollten; ist der Ansicht, dass diese Forderung insbesondere bedeutet, dass das Freihandelsabkommen ein anspruchsvolles Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung enthalten muss, in dessen Rahmen Thailand sich dazu verpflichtet, die in den grundlegenden IAO-Übereinkommen verankerten international anerkannten Arbeitsnormen – einschließlich der Arbeitsnormen in Bezug auf Zwangsarbeit und Kinderarbeit – zu achten, zu fördern und umzusetzen; vertritt ferner die Auffassung, dass die Achtung der Menschenrechte, der Umweltschutz und die Bewahrung und nachhaltige Nutzung der Fischbestände, die Bekämpfung illegalen, nichtgemeldeten und nichtregulierten Fischfangs und die Einhaltung der Gesundheits- und Pflanzenschutzvorschriften der EU konsequent durchgesetzt werden sollten; ist daher der Ansicht, dass die Kommission dem Parlament regelmäßig darüber Bericht erstatten sollte, ob Thailand den vorstehend genannten Verpflichtungen nachkommt;

6.  fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die IUU-Verordnung wirksam umgesetzt wird und dass bei den Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen die Aufnahme eines expliziten Verweises auf diese Verordnung in das Abkommen erreicht wird;

7.  ist der Auffassung, dass die beste Art, die umfassende Zusammenarbeit Thailands im Kampf gegen die IUU-Fischerei sicherzustellen, die Aufnahme eines expliziten Verweises auf die IUU-Verordnung in den Text des Freihandelsabkommens ist;

8.  fordert, in das Freihandelsabkommen die Verpflichtung zur Erfüllung der Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation sowie zu einer Verbesserung von Transparenz, Überwachung, Aufsicht und Rückverfolgbarkeit in der thailändischen Fischerei aufzunehmen, um die Überwachung der Fangtätigkeiten zu ermöglichen;

9.  fordert nachdrücklich dazu auf, die Rückverfolgbarkeit der Erzeugnisse – neben der zentralen Bedeutung, die ihr als grundlegendes Instrument zur Bekämpfung der illegalen Fischerei zukommt – als wesentliches Element des Schutzes der menschlichen Gesundheit und der Umwelt sicherzustellen;

10. fordert, dass im Rahmen des Freihandelsabkommens die Übereinstimmung mit den übrigen Politikbereichen der Gemeinschaft gewahrt und die Förderung von Strategien zur Wahrnehmung von sozialer Verantwortung durch die Unternehmen aufrechterhalten wird; verlangt die Einführung von Schutzklauseln;

11. betont, dass bei der Entscheidung des Parlaments über die Zustimmung zum Freihandelsabkommen dem Gesamtergebnis der Verhandlungen Rechnung getragen wird, auch was die Fischerei betrifft.

12. fordert Gegenseitigkeit beim Zugang zu den Märkten und die Beseitigung jeder Form von Diskriminierung im Dienstleistungsbereich;

13. hofft, dass Thailand, der weltweit größte Erzeuger von Thunfischkonserven, sich an den drei Regionalen Fischereiorganisationen (RFO) in der Region – der Interamerikanischen Kommission für tropischen Thunfisch, der Kommission für die Erhaltung und Bewirtschaftung weit wandernder Fischbestände im westlichen und mittleren Pazifik und der regionalen Fischereiorganisation des Südpazifiks, sowie auch der RFO für Thunfisch im Indischen Ozean, deren Mitglied es ist – beteiligen und mit ihnen zusammenarbeiten wird;

14. befürwortet die Durchführung einer Politik für die Erhaltung der Fischereiressourcen und ihre nachhaltige Bewirtschaftung;

15. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

BEGRÜNDUNG

1. DIE FISCHEREI DER EU

Die europäische Fischerei steht vor diversen Herausforderungen: Der Fangsektor sieht sich mit einem Anstieg der Kosten für Treibstoff, fehlenden Arbeitskräften und Quotenbeschränkungen konfrontiert. Der Verarbeitungssektor leidet unter eingeschränkten Lieferungen der Rohware und der Konkurrenz durch Importe aus Drittländern. Für den Aquakultursektor sind die Konkurrenz durch Importe, die niedrigen Preise für bestimmte Arten, die strengen Umweltschutzbestimmungen und die Konflikte über die Nutzung des vorhandenen Raums problematisch.

Diese Situation, in der sich der europäische Fischereisektor aktuell befindet, schwächt seine Wettbewerbsposition dramatisch, vor allem da der globale Markt gerade eine Liberalisierung erfährt und bestimmte Entwicklungsländer, die über eine Fülle von Meeresressourcen verfügen, dabei sind, sich zu den neuen Fischereimächten zu entwickeln.

Das Überleben des Sektors steht auf dem Spiel, wenn die EU den Handel mit Fischereierzeugnissen mit Entwicklungsländern, die ihre Erzeugnisse in den für sie sehr interessanten Gemeinschaftsmarkt exportieren möchten, liberalisiert, insbesondere wenn Zollfreiheit gewährt wird.

Die EU ist der weltweit größte Importeur von Fischereierzeugnissen. Dieser Gemeinschaftsmarkt wird zu 25 % von dem Fangsektor, zu 10 % von der europäischen Aquakultur und zu 65 % durch Importe beliefert. Durch diese hohe Abhängigkeit von den Importen ist der Gemeinschaftsmarkt für die Exporteure sehr attraktiv, vor allem wenn man berücksichtigt, dass die Nachfrage nach Fischereierzeugnissen in der EU jedes Jahr um 1,5 % steigt.

Die europäische Fischfang- und Verarbeitungsindustrie ist wichtig für die Versorgung der europäischen Bürger mit Nahrungsmitteln und für den Lebensunterhalt der Bevölkerung in den Küstenregionen. Die Sicherung ihrer Zukunft ist und muss ein wichtiges politisches Ziel der EU sein.

2. DIE FISCHWIRTSCHAFT IN THAILAND

Thailand ist eines der größten Herstellerländer von Fischereierzeugnissen weltweit. Seine geographisch vorteilhafte Lage im Westpazifik trägt zu der hohen Jahresfischproduktion bei, die in den letzten 30 Jahren ein außergewöhnliches Wachstum verzeichnet hat.

Die Aquakultur ist für Thailand von großer Bedeutung und ist dort traditionell stark verwurzelt. Die in der Zucht am weitesten verbreiteten Arten sind Tilapia (Nilbuntbarsche) und Garnelen. Zu anderen Arten, die von wirtschaftlichem Interesse für Exporte sind, zählen Miesmuscheln, Riesenbarsche und Zackenbarsche.

Die Hauptabsatzmärkte Thailands sind die USA, die EU und Japan. In Bezug auf den Gesamtwert der Exporte sind Garnelen und Thunfischkonserven am bedeutendsten. Thailand ist der weltweit größte Hersteller von Thunfischkonserven mit einem Anteil von 31 % an der weltweiten Produktion (46 % der Produktion der asiatischen Länder). Die thailändischen Exporte von Thunfischkonserven in die EU machen fast 20 % der gesamten Importe der EU aus Drittländern aus. Außerdem ist Thailand der weltweit größte Importeur von frischem, gekühltem und tiefgefrorenem Thunfisch, der in seiner Konservenindustrie verarbeitet wird.

3. THUNFISCHFANG

Thunfisch ist eine weit wandernde Art, die vor allem auf dem offenen Meer sowie in nationalen Gewässern der Anrainerstaaten vorkommt.

Die größten weltweiten Fangmengen gibt es bei Echtem Bonito (Katsuwonus pelamis) (50 %), Gelbflossen-Thun (Thunnus albacares) (32 %) und Großaugen-Thun (Thunnus obesus) (11 %). Weißer Thunfisch (Thunnus alalunga) und roter Thunfisch (Thunnus thynnus) werden in geringeren Mengen gefangen. Im Pazifik befinden sich die größten Thunfischbestände mit einem Anteil von 64 % an der weltweiten Gesamtproduktion, gefolgt vom Indischen Ozean mit 25 % und dem Atlantik mit 11 %. Der Fischfang mit Wadenfängern hat schnell zugenommen und macht jetzt den größten Teil des Gesamtfangs aus. Fischfang mit Langleinen verliert im Allgemeinen an Bedeutung, ist aber weiterhin wichtig bei der handwerklichen Fischerei.

Die Fänge von Großaugen-Thun und Gelbflossen-Thun haben im Indischen Ozean und Pazifik zugenommen, während sie im Atlantik nach einem Hoch in den 1990er Jahren abgenommen haben. Beim tropischen Thunfisch (Großaugen-Thun, Echter Bonito, Gelbflossen-Thun) ist die Situation gut; in den Ozeanen werden entsprechende, von den zuständigen RFO definierte Bewirtschaftungsprogramme umgesetzt.

Die weltweiten Thunfischfänge halten sich stabil bei ungefähr 4,2 Millionen Tonnen, und es sind keine erheblichen Zuwächse abzusehen. 80 % des Thunfischs werden in Konserven konsumiert.

4. DER HANDEL MIT FISCHEREIERZEUGNISSEN

Die WTO vertritt die Ansicht, dass der freie Handel zu einem Wachstum beiträgt, das im Einklang mit dem Ziel der nachhaltigen Entwicklung steht.

Fisch ist ein empfindliches Produkt

Bei dem Handel mit Fischereierzeugnissen wird mit natürlichen Ressourcen gehandelt, die besondere Eigenschaften aufweisen, zu denen laut WTO eine ungleichmäßige geographische Verteilung, eine begrenzte Verfügbarkeit, Umweltauswirkungen in Zusammenhang mit ihrer Nutzung bzw. ihrem Konsum und Marktschwankungen zählen.

Die Nachhaltigkeit der Ressource wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst: Vorhandensein eines geeigneten Bewirtschaftungsprogramms für die Fischerei, Kontrolle der illegalen Fischerei, Regulierung der Fangmethoden, Vermeidung der Überfischung, Kooperation im Rahmen der regionalen Fischereiorganisationen (RFO) und mit Dritten zur Bewirtschaftung der wandernden Ressourcen und weitere Faktoren wie Verschmutzung und Klimawandel. All diese Aspekte, die die Nachhaltigkeit im Bereich der Fischerei beeinflussen, wirken sich auf den internationalen Angebotsmarkt aus. Gleichzeitig haben die Marktnachfrage, die Vorlieben der Verbraucher und der Preis Auswirkungen auf Fischerei- und Produktionsbetriebe.

Aufgrund all dieser äußeren Faktoren, die den internationalen Handel mit Fischereierzeugnissen beeinflussen, sollten diese als sensible Erzeugnisse betrachtet werden, die unter besonderen Schutz gestellt werden können.

Der Markt für Fischereierzeugnisse ist ein globaler Markt

Die technische Entwicklung im Bereich der Fischerei hat den Anstieg der weltweiten Produktion nach sich gezogen, die ihrerseits wieder zu einer starken Belebung des Handels geführt hat. Die Nachfrage nach Fisch kann nicht immer auf regionaler Ebene zufriedengestellt werden; dadurch erfolgt die Lieferung immer mehr auf globaler Ebene.

Da die Menge an Fisch, die weltweit gehandelt wird, durch die Globalisierung erheblich gestiegen ist, und da insbesondere die Weltbevölkerung inzwischen auf mehr als 7 Milliarden Menschen angewachsen ist, besteht die weit verbreitete Sorge, dass es vielen Erzeugerländern an ausreichenden Mitteln zur nachhaltigen Bewirtschaftung bzw. Nutzung der Fischbestände, zur Sicherstellung eines angemessenen Schutzes von Gesundheit und Hygiene, zur Verringerung der Umweltauswirkungen von Fischerei und Aquakultur und zur Sicherstellung der Wahrung der Menschenrechte im Allgemeinen fehlt.

Aus diesen Gründen sind die Importländer geneigt, nichttarifliche Maßnahmen und Maßnahmen in Zusammenhang mit der Sorge um öffentliche Gesundheit und Hygiene, Sicherheit und Umweltqualität u. a. zu ergreifen.

Die Handelsbestimmungen sind daher ein grundlegendes und zentrales Element sind, um für eine vorteilhafte Gestaltung des Handels zu sorgen und um Ziele im Bereich Gesundheits- und Umweltschutz zu erreichen und dabei eine geeignete Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen sicherzustellen.

Da die EU die Bedeutung des Exports von Fischereierzeugnissen für bestimmte Schwellen- und Entwicklungsländer anerkennt, bietet sie bestimmte Zollvergünstigungen im Rahmen eines Allgemeinen Präferenzsystems, während AKP-Staaten überhaupt keine Zölle zahlen müssen. Die EU schließt zudem Assoziierungs- und Freihandelsabkommen.

Dennoch gibt es bei einigen Handelspartnern der EU Defizite bei der nachhaltigen Entwicklung der Fischerei in sozialer, wirtschaftlicher und ökologischer Hinsicht.

Thunfischverarbeitungsindustrie

Die Erzeugung von Thunfischkonserven im mittleren und westlichen Pazifik macht etwa die Hälfte der weltweiten Produktion aus, wenn man Thailand, Indonesien und die Philippinen in diese Region einbezieht. Der gesamte Pazifikraum, der östliche Teil eingeschlossen, deckt drei Viertel der weltweiten Produktion ab.

Thailand hat sich seit den 90er Jahren zum weltweit größten Erzeuger von Thunfischkonserven entwickelt (mit einem Anteil von 31 % an der weltweiten Produktion, gefolgt von Spanien mit 14 %). In den letzten Jahren sind weitere Herstellerländer in Südostasien (Indonesien und Philippinen), Zentralamerika (Mexiko) und im Indischen Ozean (Madagaskar, Seychellen, Mauritius und Iran) dazugekommen. Auch Ecuador entwickelt sich derzeit zu einem der großen Erzeugerländer für Thunfischkonserven.

Die Exporte von Thunfischkonserven in die EU stiegen hauptsächlich aufgrund der Zollvergünstigungen, die die EU Drittländern gewährt hat.

Die Veränderungen bei den Erzeugern für Thunfischkonserven und -filets gehen einher mit der Tendenz der globalen Versorgung von Verarbeitungsländern mit niedrigen Herstellungskosten und geografischer Nähe zur Rohware (z. B. Thailand, Philippinen, Indonesien, Papua-Neuguinea und Ecuador). Gelegentlich wurde die Einrichtung der Konservenindustrie von dem Zugang zu den Ressourcen der ausschließlichen Wirtschaftszone des betreffenden Landes abhängig gemacht. Infolgedessen stieg die Anzahl der Länder, die Thunfischkonserven produzieren und exportieren.

Bei einer in Europa verkauften Thunfischdose entfallen ca. 80 % der Kosten auf die Erzeugung. Die Transportkosten verringern sich, wenn statt des gesamten Fisches nur das Filet (ca. 60 % Gewichtsanteil beim Thunfisch) transportiert wird, was auch einen Transport in Containern ermöglicht. Aus diesen Gründen werden bevorzugt Filets anstatt frischer oder tiefgefrorener ganzer Thunfisch importiert.

Die Verringerung der Kosten in den verschiedenen Phasen der Erzeugung ist eines der Hauptziele der Thunfischkonservenindustrie, die durch Massenproduktionsvorteile und Konzentration charakterisiert ist.

5. FREIHANDELSABKOMMEN ZWISCHEN DER EU UND THAILAND

Allgemeines

Der Abschluss eines Freihandelsabkommens zwischen der EU und ASEAN war seit 2007 eines der vorrangigen Ziele der EU. Damals wurden Verhandlungen mit dem Verband Südostasiatischer Staaten (ASEAN) aufgenommen, um ein gemeinsames Abkommen mit sieben seiner zehn Mitgliedstaaten (Indonesien, Malaysia, Philippinen, Singapur, Thailand, Brunei und Vietnam) abzuschließen.

Trotz des mangelnden Fortschrittes der wirtschaftlichen Verhandlungen auf regionaler Ebene zwischen der EU und ASEAN teilte die Europäische Kommission 2009 die Eröffnung von bilateralen Verhandlungen mit. Gleichermaßen hat die EU Abkommen mit Korea und Singapur abgeschlossen, befindet sich in Verhandlungen mit Malaysia, Vietnam und Thailand und bereitet Verhandlungen mit den Philippinen und Brunei vor.

Die erste Verhandlungsrunde mit Thailand begann im Mai. Beide Seiten haben deutlich gemacht, dass sie innerhalb von zwei Jahren ein Freihandelsabkommen abschließen wollen.

Thailand und die Philippinen sind die Hauptexporteure für Fertigprodukte mit Thunfisch und Thunfischkonserven in die EU. Die Importe aus Thailand stiegen um 20 %, während die von den Philippinen um 5 % sanken.

Lieferung von Rohware

Eine ausreichende und durchgängige Versorgung mit Rohware ist für den Erhalt und die wirtschaftliche Entwicklung der Thunfischverarbeitungsbetriebe in der EU von zentraler Bedeutung. Die bei Thunfisch verwendete Rohware sind der ganze Fisch, frisch und tiefgefroren, und insbesondere die Filets.

Bei der Lieferung von Rohware sind verschiedene Probleme zu verzeichnen:

- Die Rohware für die europäische Konservenindustrie stammt aus den Fängen der europäischen Flotte (Gelbflossen-Thun, Großaugen-Thun, Echter Bonito) sowie aus Importen aus Drittländern. Es ist jedoch nicht sichergestellt, dass die Fänge der europäischen Flotte im Indischen Ozean und Pazifik in europäischen Märkten angelandet werden, da durch die grundlegenden Marktregeln eine große Menge des Fangs schon direkt in Südostasien verkauft wird.

- Im Hinblick auf die Importe aus Drittländern hat Ecuador, der weltweit größte Lieferant von Filets, aktuell ein APS+‑Land, seine Lieferungen nach Europa deutlich reduziert, weil die inländische Konservenindustrie aufgebaut werden soll. Andere Länder wie Indonesien haben den Export von ganzem Thunfisch verboten.

- Die Länder, die Teil des Nationalen Anpassungs-Aktionsprogramms (NAPA) im Pazifik sind, in dessen Gewässern 50 % des weltweiten Fangs gefischt wird, knüpfen den Zugang zu Lizenzen für den Thunfischfang in dieser Gegend an die Vorort-Verarbeitung, was bedeutet, dass das beschriebene Fangvolumen für eine Verarbeitung in europäischen Konservenfabriken nicht zur Verfügung steht.

- Die europäische Konservenindustrie sieht sich vor der Unmöglichkeit, auf andere Kontingente, wie z. B. Mexiko, zurückzugreifen, da es sich in diesem Fall um einen Fisch handelt, der nicht als „dolphin free“ klassifiziert werden kann; außerdem produziert die lokale Industrie keine Filets mehr.

- Man darf auch nicht vergessen, dass der Industrie in der EU durch die Verordnung gegen illegalen Fischfang 35 % der weltweit gefangenen Thunfischmenge nicht zur Verfügung stehen.

- Das Zollkontingent für Thunfischfilets von 22 000 Tonnen zu 0 % für den Zeitraum 2013-2015 ist nicht ausreichend, da es in den ersten Monaten des Jahres bereits erschöpft ist.

Wenn es eine unzureichende Versorgung mit Thunfischfilets gibt, fördert man die Importe von Thunfischkonserven, wodurch es zu einer schwerwiegenden und nicht umkehrbaren Zerstörung von Arbeitsplätzen in der europäischen Konservenindustrie kommt.

Zölle und Untergrabung

Die Zölle dienen zum ausreichenden Schutz der nationalen Industrie, welcher ausreicht, um ihre Wettbewerbsfähigkeit und Entwicklung zu fördern. Im Rahmen des internationalen Handels und der Normen der WHO gibt es jedoch eine Tendenz zur Liberalisierung der Märkte über eine Verringerung und mögliche Abschaffung der Zölle.

Bei der Doha-Verhandlungsrunde der WTO werden die Zollerleichterungen durch die Anwendung der „Schweizer Formel“ entschieden. Diese Formel wird allgemein auf sämtliche nicht-landwirtschaftliche Produkte angewandt, wodurch ein neuer anzuwendender Zoll entsteht. Da Thunfisch als Industrieprodukt gilt, d. h. in den Bereich „Zugang zum nichtlandwirtschaftlichen Markt“ fällt, wird die Schweizer Formel auf Thunfischkonserven angewendet und der Zollsatz der EU von 24 % reduziert. Durch dieses System können die Besonderheiten eines speziellen und sensiblen Sektors, wie es der der Thunfischkonserven ist, und die wirtschaftliche Empfindlichkeit der Herstellerländer nicht berücksichtigt werden.

Die Produkte, bei denen natürliche Ressourcen verwendet werden, die nur in begrenztem Maße zur Verfügung stehen, wie z. B. beim Fischfang, sollten von den nichtlandwirtschaftlichen Produkten unterschieden werden.

Wenn in Europa für Thunfischkonserven und Thunfischzubereitungen eine Zollerleichterung bestünde, würde das eine starke Erosion in Drittländern und im herstellenden Sektor der EU bedeuten. Die Präferenzen für die AKP-Staaten und die Begünstigten des Systems APS+, gemäß welchem sich die begünstigten Drittländer als Gegenleistung für die Einräumung von Zollpräferenzen zur Einhaltung bestimmter lobenswerter politischer Initiativen wie die Wahrung der Menschenrechte, der Arbeitsrechte, des Umweltschutzes und der verantwortungsvollen Regierungsführung verpflichten. Außerdem könnten Zollerleichterungen zu Überfischung und illegaler Fischerei sowie zur Beeinträchtigung der verantwortungsbewussten Handels führen.

Die Senkung der Zölle würde auch den europäischen Markt verzerren, da die Thunfischkonservenindustrie der EU mehrheitlich in Regionen angesiedelt ist, die in hohem Maße von der Fischerei abhängen, wie beispielsweise Galizien, Bretagne, Azoren, Baskenland, Sardinien.

Eine Schließung der Industriebetriebe würde die Eingliederung der Arbeiter in den Arbeitsmarkt, vor allem von Frauen mittleren Alters mit geringen Qualifikationen, was in Spanien 15 375 direkte Anstellungen ausmacht, schwierig machen.

Eine von der Europäischen Kommission durchgeführte Studie[1] zeigt, dass der Zollabbau gleich welcher Art zu negativen sozioökonomischen Folgen für den europäischen Thunfischsektor führen würde, Auswirkungen, die von gleich welchem Nahrungsmittelsektor schwer zu überwinden wären: Verluste von 20 bis 25 % des wirtschaftlichen Wohlstands und von 30 bis 40 % ihrer Arbeitsplätze. Dieses Verhältnis müsste mit den gerundeten wirtschaftlichen Zahlen der Referenzsituation des Thunfischsektors von europäischem Interesse (basierend auf Europa und den assoziierten AKP-Staaten und APS Zentral- und Südamerika) verglichen werden: Umsatz von 2 Milliarden Euro, Wertschöpfung im Primärsektor von ca. 800 Millionen Euro und 80 000 bis 100 000 direkte oder indirekte Arbeitsplätze.

All diese Umstände sollten die Beibehaltung der aktuellen Zölle für Fisch- und Meeresfrüchtekonserven, die als empfindliches Produkt eingestuft werden sollten, rechtfertigen. Aufgrund dessen sollten die Zollpositionen 1604 und 1605 von der Liberalisierung ausgenommen werden.

Ursprungsregeln

In den letzten Jahren ist auf Seiten der Verhandlungsführer der EU bei Handelsverhandlungen die Tendenz festzustellen, leichter in Ausnahmen von den traditionell auf Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse angewandten präferenziellen Ursprungsregeln einzuwilligen, sowohl bei Rohwaren (Kriterien für die Schiffszugehörigkeit) als auch bei verarbeiteten Erzeugnissen (Möglichkeit, den präferenziellen Ursprung trotz Verwendung von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft beizubehalten).

Thailand ist Mitglied der ASEAN, die weltweit größte Konkurrenz der EU im Bereich der Thunfischkonserven. Für den europäischen Thunfischsektor ist es wesentlich, dass die EU Thailand keine regionale Kumulierung der Ursprungsregeln anbietet. Die EU sollte die Kontrolle der Handelspräferenzen bewahren, die bestimmten Handelspartnern gewährt wird, wobei die Anwendung strenger Ursprungsregeln basierend auf dem Konzept der „vollständig gewonnenen oder hergestellten Erzeugnisse“ gefordert werden muss. Die so genannte Non-Drawback-Regel sollte systematisch angewandt und die Kumulierungsmöglichkeiten sollten eingeschränkt werden.

Im regionalen Umfang der Verhandlungen zum Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit den AKP-Staaten im Pazifikraum sollte keine Abschaffung der Ursprungsregeln gewährt werden, da dies zu einem Ungleichgewicht auf dem Markt und einem Wettbewerbsnachteil für die Industrie in der EU führen würde.

Um den Risiken einer Ausweitung der Abschaffung der Ursprungsregeln zu begegnen, sollten Garantien abgegeben werden, dass Produkte, die aus der IUU-Fischerei stammen, nicht davon profitieren können.

Nachhaltige Entwicklung und Handel

Im Artikel 3 Absatz 5 des Vertrags von Maastricht wird aufgeführt, dass die Union in ihren Beziehungen zur übrigen Welt ihre Werte und Interessen schützt und fördert, zu einer globalen nachhaltigen Entwicklung, zum freien und gerechten Handel, zur Beseitigung der Armut, zum Schutz der Menschenrechte, insbesondere der Rechte des Kindes, sowie zur strikten Einhaltung und Weiterentwicklung des Völkerrechts beiträgt.

1. Bewahrung der natürlichen Ressourcen und nachhaltige Nutzung

Im Pazifik gibt es drei regionale Fischereiorganisationen: Die Interamerikanische Kommission für tropischen Thunfisch, die Kommission für die Erhaltung und Bewirtschaftung weit wandernder Fischbestände im westlichen und mittleren Pazifik und die regionale Fischereiorganisation des Südpazifiks. Thailand, als Hauptexporteur von Thunfisch, sollte in diesen Organisationen Mitglied sein und mit ihnen zusammenarbeiten.

Bei der Thunfischfischerei gibt es Wechselwirkungen mit anderen Fischarten, Meeressäugetieren und der Gesamtheit ihres Lebensraums auf globaler Ebene, und die EU ist der zweitgrößte Importeur von Thunfischprodukten weltweit.

Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Thailand sollte eine Klausel enthalten, dass Thailand die nachhaltige Bewirtschaftung der Fischbestände in Zusammenarbeit mit sämtlichen regionalen Fischereiorganisationen und durch strikte Kontrollmaßnahmen am Hafen sicherstellen.

2. Soziale Verantwortung der Unternehmen

Das Europäische Parlament hat die Entschließung A7-0290/2012 basierend auf der Mitteilung über die externen Dimension der Gemeinsamen Fischereipolitik angenommen, in der die Förderung von Strategien für eine soziale Verantwortung der Unternehmen gefordert wird, durch die die Unternehmen freiwillig Aktionen zur Erreichung der sozialen und umwelttechnischen Ziele im Zuge ihrer Geschäftstätigkeit durchführen.

3. Achtung der Menschenrechte

Wie in diesem Bericht bereits dargelegt wurde, wurde kürzlich von verschiedenen internationalen Organisationen und Nichtregierungsorganisationen festgestellt, dass bestimmte Sektoren der thailändischen Fischereiindustrie Einwanderer, die Opfer von Menschenhandel sind, als Zwangsarbeiter einsetzt; dies wurde auch von der thailändischen Regierung bestätigt.

Andererseits hat das Europäische Parlament auch Anzeige gegen zwei im Bereich der Herstellung von Thunfischkonserven tätige multinationale Unternehmen in Thailand, Unicord und Thai Union Manufacturing, erstattet, weil bei diese auf Kinderarbeit zurückgreifen (E-002894-13).

Das Freihandelsabkommen sollte die Erfüllung der Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) sowie eine Verbesserung der Transparenz und Rückverfolgbarkeit im thailändischen Fischereisektor fordern, um die Überwachung der Fischereitätigkeiten, einschließlich der Arbeitsbedingungen bei der Fischfangflotte, zu ermöglichen.

4. Illegale, nicht gemeldete und unregulierte Fischerei (IUUF)

Die IUU-Fischerei ist ein globales Problem mit katastrophalen Auswirkungen in umwelttechnischer und sozioökonomischer Hinsicht, da sie eine Bedrohung der nachhaltigen Nutzung der Ressourcen darstellt und so zu unlauterem Wettbewerb auf dem Markt für Fischereierzeugnisse beiträgt.

Die EU hat die Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 zur Bekämpfung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei verabschiedet. Nach dieser Verordnung können die Behörden der Mitgliedstaaten den Import von Fischereierzeugnissen verweigern, die aus Ländern stammen, die von der EU als Länder eingestuft wurden, die nicht zum Kampf gegen die illegale Fischerei beitragen.

Laut FAO kommt es häufig vor, dass thailändische Fischereifahrzeuge von den benachbarten Küstenstaaten beschlagnahmt und dass die Kapitäne der illegalen Fischerei und des unbefugten Eindringens in die AWZ bezichtigt werden.

Im Jahr 2013 haben die spanischen Behörden die Anlandung und Vermarktung von Thunfisch von unter ghanaischer Flagge fahrenden Thunfischfänger abgelehnt, da sich diese aufgrund der Nichterfüllung der Bewirtschaftungsmaßnahmen der ICCAT an der IUU-Fischerei beteiligt haben. Bei einer Mehrzahl der Thunfischfänger lag eine Beteiligung thailändischer Privatunternehmen vor.

5. Hygiene- und Gesundheitsstandards sowie Rückverfolgbarkeit

In den vergangenen Monaten wurden in der EU zahlreiche aus Thailand importierte Chargen von Thunfischkonserven wegen nicht ordnungsgemäßer thermischer Behandlung zurückgewiesen. Dies ist eine grundlegende Behandlung zur Neutralisierung von Mikroorganismen, die sonst eine Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen würden. Dies zeigt die Defizite bei der Kontrolle des Produktionsprozesses nach dem HACCP-Konzept.

Angesichts der vollständigen Globalisierung des Marktes, bei dem die Ware von diversen Ursprungsorten stammt und die Lieferkette bis zum Endverbraucher aus zahlreichen Gliedern besteht, ist die Rückverfolgbarkeit eines Produktes ein wesentliches Element für die Sicherheit; die Erfüllung dieses Punktes sollte im Freihandelsabkommen gefordert werden.

MINDESTANFORDERUNGEN, DIE DAS FREIHANDELSABKOMMEN SICHERSTELLEN SOLLTE

- Fisch und Meeresfrüchte in Konserven oder Fisch- und Meeresfrüchtezubereitungen sind als sensible Erzeugnisse für die EU-Produktion zu betrachten.

- Die Einfuhr von Thunfischkonserven und Thunfischzubereitungen aus Thailand in die EU sollte weiterhin den derzeit geltenden allgemeinen Zöllen unterliegen und infolgedessen von der Zollliberalisierung im Rahmen des Freihandelsabkommens ausgenommen werden.

- Forderung, dass solide und kohärente präferenzielle Ursprungsregeln erfüllt werden, ohne Ausnahmen zu gewähren, und Unmöglichkeit einer Kumulierung mit Drittländern.

- Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit von Produkten als wesentliches Element zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt, da es ein grundlegendes Werkzeug zur Kontrolle der illegalen Fischerei ist.

- Garantie, dass dieselben Wettbewerbsregeln von allen Beteiligten des Sektors, sowohl aus der EU als auch aus Drittländern, erfüllt werden, um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu erreichen. Konkret bedeutet dies, dass die Erfüllung der internationalen Übereinkommen im Bereich Arbeit, die Achtung der Menschenrechte, der Schutz der Umwelt, der Kampf gegen die illegale Fischerei und die Erfüllung der Hygiene- und Gesundheitsstandards der EU enthalten sein sollte. Das Freihandelsabkommen muss einen Mechanismus enthalten, mit dem die Einhaltung dieser Verpflichtung beobachtet und überwacht wird.

- Vor der Einräumung von Zollzugeständnissen oder der Einführung anderer Bestimmungen sollten strenge Folgenabschätzungen durchgeführt werden, bei denen die möglichen Auswirkungen dieser Zollzugeständnisse oder Bestimmungen auf die Branche der Verarbeitung und Vermarktung von Meereserzeugnissen in der EU analysiert und bewertet werden.

- Gegenseitiger Zugang zu den Märkten.

- Kohärenz mit der übrigen EU-Politik.

- Festlegung von Schutzklauseln.

Im Rahmen der Dienstleistungen muss die diskriminierende Vorschrift behandelt werden, dass von den ausländischen Investoren, die im technologischen Sektor investieren möchten, verlangt wird, dass das Kapital zu 100 % ausländisches Kapital ist.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für internationalen Handel (17.12.2013)

für den Ausschuss für internationalen Handel

zur Lage und den Zukunftsperspektiven des europäischen Fischereisektors im Kontext des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Thailand
(2013/2179(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Jarosław Leszek Wałęsa

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für internationalen Handel ersucht den federführenden Ausschuss für internationalen Handel, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  erkennt die handelspolitische, wirtschaftliche und strategische Bedeutung Thailands für die EU an und weist auf den beträchtlichen Nutzen dieses Freihandelsabkommens (FHA) für die EU-Wirtschaft insgesamt hin;

2.  unterstützt die regionale Integration von ASEAN-Ländern; stellt fest, dass das FHA mit Thailand ein wesentliches Element in diesem Prozess ist, dessen Ziel letztendlich darin besteht, ein interregionales Freihandelsabkommen abzuschließen;

3.  fordert, dass aus Thailand eingeführte Fischereierzeugnisse wie Thunfischkonserven, durch die die Produktion in der EU und der EU-Markt für diese Erzeugnisse gestört werden könnten, als sensible Güter behandelt werden; vertritt zudem die Ansicht, dass Entscheidungen, die die Einfuhr von in Thailand verarbeiteten Thunfischkonserven betreffen, nur nach konsequenten Folgenabschätzungen und in enger Zusammenarbeit mit der Wirtschaft getroffen werden sollten, um die möglichen Auswirkungen auf die verarbeitende Industrie und die Vermarktung von Fischereierzeugnissen in der EU zu analysieren und zu bewerten;

4.  fordert, dass Einfuhren von Thunfischkonserven und anderen Fischereierzeugnissen aus Thailand soweit wie möglich denselben Wettbewerbsbedingungen wie Fischereierzeugnisse aus der EU unterliegen sollten; ist der Ansicht, dass dies insbesondere bedeutet, dass das Abkommen ein ehrgeiziges Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung enthalten muss, demzufolge Thailand sich dazu verpflichtet, die in den grundlegenden IAO-Übereinkommen verankerten international anerkannten Arbeitsnormen – einschließlich der Arbeitsnormen in Bezug auf Zwangsarbeit und die schlimmsten Formen der Kinderarbeit – zu achten, zu fördern und umzusetzen; vertritt ferner die Auffassung, dass die Achtung der Menschenrechte, der Umweltschutz, die Bekämpfung illegalen, nichtgemeldeten und nichtregulierten Fischfangs und die Einhaltung der Gesundheits- und Pflanzenschutzvorschriften der EU konsequent gewährleistet werden sollten; ist daher der Ansicht, dass die Kommission dem Europäischen Parlament regelmäßig darüber Bericht erstatten sollte, ob Thailand den vorstehend genannten Verpflichtungen nachkommt;

5.  fordert, dass im Fall von sensiblen Fischereierzeugnissen ausnahmslos für die vollständige Einhaltung der – soliden und kohärenten – strengen Ursprungsregeln sowie die konsequente Beschränkung der Ursprungskumulierung auf Produkte wie Thunfischkonserven, in Bezug auf welche Thailand vielmehr ein Verarbeitungsland als ein Fangland ist, gesorgt wird.

6.  fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die IUU-Verordnung[1] wirksam umgesetzt wird und dass bei den FHA-Verhandlungen die Aufnahme eines expliziten Hinweises auf die IUU-Verordnung in das Abkommen erreicht wird;

7.  betont, dass bei der Entscheidung des Europäischen Parlaments über die Zustimmung zu dem Abkommen dem Gesamtverhandlungsergebnis Rechnung getragen wird, auch was den Fischereisektor betrifft.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

17.12.2013

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

22

2

2

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

William (The Earl of) Dartmouth, Laima Liucija Andrikienė, Maria Badia i Cutchet, Nora Berra, Daniel Caspary, María Auxiliadora Correa Zamora, Andrea Cozzolino, George Sabin Cutaş, Marielle de Sarnez, Christofer Fjellner, Yannick Jadot, Bernd Lange, David Martin, Vital Moreira, Paul Murphy, Cristiana Muscardini, Niccolò Rinaldi, Helmut Scholz, Peter Šťastný, Robert Sturdy, Iuliu Winkler

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Catherine Bearder, Derk Jan Eppink, Béla Glattfelder, Syed Kamall, Peter Skinner, Jarosław Leszek Wałęsa

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Reimer Böge

  • [1]  Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 des Rates vom 29. September 2008 über ein Gemeinschaftssystem zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

11.2.2014

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

13

0

3

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Chris Davies, Carmen Fraga Estévez, Pat the Cope Gallagher, Dolores García-Hierro Caraballo, Werner Kuhn, Isabella Lövin, Gabriel Mato Adrover, Maria do Céu Patrão Neves, Ulrike Rodust, Raül Romeva i Rueda, Struan Stevenson, Nils Torvalds

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Jean-Paul Besset, Ole Christensen, Rareş-Lucian Niculescu, Jens Nilsson, Anna Rosbach