BERICHT über die Europäische Investitionsbank (EIB) – Jahresbericht 2012

21.2.2014 - (2013/2131(INI))

Haushaltskontrollausschuss
Berichterstatter: Marian-Jean Marinescu

Verfahren : 2013/2131(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0137/2014
Eingereichte Texte :
A7-0137/2014
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zur Europäischen Investitionsbank (EIB) – Jahresbericht 2012

(2013/2131(INI))

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Jahresberichts der Europäischen Investitionsbank (EIB) für 2012,

–   gestützt auf die Artikel 15, 126, 175, 208, 209, 271, 308 und 309 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union sowie auf das dazugehörige Protokoll Nr. 5 über die Satzung der EIB,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 26. Oktober 2012 zu innovativen Finanzinstrumenten im Zusammenhang mit dem nächsten mehrjährigen Finanzrahmen[1],

–   unter Hinweis auf den Bericht seines Ausschusses für regionale Entwicklung über Risikoteilungsinstrumente für Mitgliedstaaten, die von gravierenden Schwierigkeiten in Bezug auf ihre finanzielle Stabilität betroffen oder bedroht sind, seinen dazugehörigen Standpunkt vom 19. April 2012 und insbesondere auf die Stellungnahme seines Ausschusses für Wirtschaft und Währung,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. Februar 2013 zu dem Jahresbericht 2011 der Europäischen Investitionsbank[2],

–   unter Hinweis auf den Bericht des Präsidenten des Europäischen Rates vom 26. Juni 2012 mit dem Titel „Auf dem Weg zu einer echten Wirtschafts- und Währungsunion“,

–   unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen der Tagung des Europäischen Rates vom 28. und 29. Juni 2012, wonach insbesondere eine Erhöhung des Kapitals der EIB um 10 Milliarden EUR vorgesehen ist,

–   unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen der Tagung des Europäischen Rates vom 27. und 28. Juni 2013, in denen die Einführung eines neuen Investitionsplans gefordert wird, um die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu unterstützen und um den Zugang der Wirtschaft zu Finanzmitteln zu verbessern,

–   unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen der Tagung des Europäischen Rates vom 22. Mai 2013, in denen das Ziel festgelegt wurde, alle politischen Möglichkeiten der EU zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit, der Beschäftigung und des Wachstums zu mobilisieren,

–   unter Hinweis auf die Mitteilungen der Kommission über innovative Finanzinstrumente mit den Titeln „Ein Rahmen für die nächste Generation innovativer Finanzinstrumente“ (COM(2011)0662) und „Eine Pilotphase für die Europa-2020-Projektanleiheninitiative“ (COM(2011)0660),

–   unter Hinweis auf die Kapitalerhöhung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE), insbesondere im Zusammenhang mit der Frage der Beziehungen zwischen der EIB und der EBWE,

–   unter Hinweis auf den Beschluss, das Tätigkeitsgebiet der EBWE auf den Mittelmeerraum auszudehnen,

–   unter Hinweis auf die neue Vereinbarung zwischen der EIB und der EBWE, die am 29. November 2012 unterzeichnet wurde,

–   unter Hinweis auf den Beschluss 1080/2011/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über das EIB-Mandat für die Darlehenstätigkeit in Drittländern 2007-2013[3],

–   gestützt auf Artikel 48 und Artikel 119 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A7-0137/2014),

A. in der Erwägung, dass die EIB durch den Vertrag von Rom geschaffen wurde und ihre Aufgabe nach Artikel 309 AEUV darin besteht, über den Kapitalmarkt sowie ihre eigenen Mittel zu einer ausgewogenen und reibungslosen Entwicklung des Binnenmarktes beizutragen mit dem Ziel, durch die Auswahl wirtschaftlich tragfähiger Projekte für EU‑Investitionen die Umsetzung der Prioritäten der Union voranzutreiben;

B.  in der Erwägung, dass unter diesen besonders schwierigen sozialen und wirtschaftlichen Bedingungen, die durch Haushaltszwänge der öffentlichen Stellen geprägt sind, alle Ressourcen und Politikbereiche der EU, einschließlich derer der EIB, mobilisiert werden müssen, um zum Konjunkturaufschwung beizutragen und neue Quellen für Wachstum zu identifizieren;

C. in der Erwägung, dass die EIB auch als Finanzierungsinstrument anderer Investitionsquellen fungiert oder diese ergänzt, indem Marktlücken geschlossen oder korrigiert werden;

D. in der Erwägung, dass die EIB die EU dabei unterstützt, ihre Wettbewerbsfähigkeit auf der internationalen Ebene zu bewahren und zu stärken;

E.  in der Erwägung, dass die EIB weiterhin der Eckpfeiler und der Katalysator für die Entwicklung der EU-Politik sein wird, indem sie für die fortdauernde die Präsenz des öffentlichen Sektors sorgt, Investitionsmöglichkeiten bietet und gleichzeitig die bestmögliche Integration und Umsetzung der Leitinitiativen der Strategie Europa 2020 gewährleistet;

F.  in der Erwägung, dass sich die EIB als zentrales Stabilitätsinstrument auf ihre antizyklische Rolle konzentrieren wird und als verlässlicher Partner für tragfähige Projekte innerhalb der EU und darüber hinaus fungiert;

G. in der Erwägung, dass die EIB die treibenden Kräfte der Wachstums- und Beschäftigungsziele der Strategie Europa 2020 unterstützt, wie z. B. eine wachstumsfördernde Infrastruktur, wegweisende Innovationen und Wettbewerbsfähigkeit;

H. in der Erwägung, dass die EIB ihre Bonitätsbeurteilung AAA unbedingt aufrechterhalten muss, damit sie auch weiterhin Zugang zu den internationalen Kapitalmärkten zu den besten Finanzierungsbedingungen hat, was positive Auswirkungen auf die Dauer der Projekte und für Interessenvertreter bedeutet;

I.   in der Erwägung, dass der Europäische Rat im Juni 2012 einen Pakt für Wachstum und Beschäftigung eingeführt hat, der ein breiteres Spektrum von Maßnahmen umfasst und durch den ein intelligentes, nachhaltiges, integratives, ressourceneffizientes und beschäftigungswirksames Wachstum gefördert werden soll;

J.   in der Erwägung, dass der Einsatz innovativer Finanzinstrumente als eine Möglichkeit gesehen wird, den Anwendungsbereich bestehender Instrumente, wie z. B. Finanzhilfen, zu erweitern und die allgemeine Wirksamkeit der EU-Haushaltsmittel zu verbessern;

K. in der Erwägung, dass es von entscheidender Bedeutung ist, eine normale Kreditvergabe an die Wirtschaft wiederherzustellen und die Finanzierung von Investitionen zu erleichtern;

L.  in der Erwägung, dass internationale Finanzinstrumente neue Spielräume für die Zusammenarbeit zwischen allen Institutionen und beträchtliche größenbedingte Kostenvorteile bieten;

M. in der Erwägung, dass die Maßnahmen der EIB außerhalb der EU zur Unterstützung der außenpolitischen Maßnahmen der Union ergriffen werden und sie im Einklang mit den EU-Zielen gemäß Artikel 208 und 209 AEUV stehen und diese fördern sollten;

N. in der Erwägung, dass die Aktivitäten der EIB durch spezifische Instrumente des Europäischen Investitionsfonds (EIF) ergänzt werden, die sowohl auf die Risikofinanzierung zugunsten von KMU und neu gegründeten Unternehmen als auch auf die Mikrofinanzierung ausgelegt sind;

O. in der Erwägung, dass die Bilanz der EIB durch die Kapitalerhöhung gefestigt wurde und somit ehrgeizige operative Darlehensziele möglich sind;

P.  in der Erwägung, dass gezielte Anstrengungen unternommen wurden, um mehr gemeinsame Interventionen vorzunehmen (Verknüpfung von EIF-Bürgschaften und EIB‑Darlehen für KMU);

Politischer Handlungsrahmen und Leitprinzipien für EIB-Interventionen

1.  begrüßt den Jahresbericht der EIB für 2012 und die Erfüllung des vereinbarten operativen Plans, etwa 400 Projekte in mehr als 60 Ländern über einen Betrag von 52 Milliarden EUR zu finanzieren;

2.  begrüßt, dass der Rat der Gouverneure der EIB eine Kapitalerhöhung in Höhe von 10 Milliarden EUR genehmigt hat und somit die Verwendung von zusätzlichen 60 Milliarden EUR für langfristige Darlehen für Projekte in der EU im Zeitraum 2013–2015 erleichtert (dies entspricht einer Ausweitung der Zielvorgaben für die Kreditvergabe um 49 %);

3.  fordert die EIB auf, die erwarteten Ziele an ihre zusätzlichen Aktivitäten anzupassen und für den genannten Zeitraum 180 Milliarden EUR für zusätzliche Investitionen innerhalb der EU bereitzustellen;

4.  erinnert daran, dass die Aussichten für Projekte in der EU für einige vorrangige Themenbereiche der Strategie „Europa 2020“ besonders interessant sind: Innovation und Kompetenzen, einschließlich kohlenstoffemissionsarmer Infrastruktur, Investitionen in KMU, „Pakete“ Kohäsion, Ressourcen- und Energieeffizienz (einschließlich der Umstellung auf eine kohlenstoffarme Wirtschaft); stellt fest, dass diese Schwerpunktbereiche im Operativen Gesamtplan der EIB-Gruppe für den Zeitraum 2013–2015 hinreichend berücksichtigt wurden, und begrüßt die Zuweisung von zusätzlichen 60 Milliarden EUR an Darlehenskapazität, um die Umsetzung der Schwerpunktbereiche zu finanzieren;

5.  ist jedoch der festen Überzeugung, dass innerhalb dieser weit gefassten Prioritäten Investitionen in die langfristige Schaffung von Wachstum und Arbeitsplätzen und die Erzielung von dauerhaften und sichtbaren Auswirkungen auf die Realwirtschaft stärker in den Mittelpunkt gerückt werden sollten; fordert daher für die Zeit nach der Finanzkrise für alle Bereiche eine umfassende Evaluierung mit belastbaren Zahlen zur langfristigen Beschäftigung, die durch Darlehen der EIB geschaffen wurde, sowie zu den Auswirkungen auf die Wirtschaft, die auf die Darlehen der EIB zurückzuführen sind;

6.  begrüßt die Einführung der Fazilität für Wachstum und Beschäftigung, die die EIB in die Lage versetzen wird, die Auswirkungen der von ihr finanzierten Projekte auf die Beschäftigung und das Wachstum genauer zu überprüfen;

7.  fordert die EIB dazu auf, die langfristigen Prioritäten der EU für wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt, Wachstum und Beschäftigung, ökologische Nachhaltigkeit, Klimaschutzmaßnahmen und Ressourceneffizienz weiterhin durch die fortlaufende Entwicklung von neuen finanziellen und nicht finanziellen Instrumenten zu unterstützen, die sowohl auf kurzfristige Marktineffizienzen als auch auf langfristigere strukturelle Mängel der EU-Wirtschaft abzielen;

8.  legt der EIB nahe, mit den regionalen Entwicklungsbanken der Regionen, in denen sie tätig ist, Vereinbarungen auszuhandeln und abzuschließen, um Synergien zu fördern, Risiken und Kosten zu teilen und für ein ausreichendes Darlehensvolumen an die Realwirtschaft zu sorgen;

9.  betrachtet den „Pakt für Wachstum und Beschäftigung“ als wichtige, jedoch unzureichende Reaktion auf die Herausforderungen, mit denen die EU konfrontiert ist, und stellt fest, dass die Kapitalerhöhung der EIB und eine verstärkte Nutzung der Risikoteilungsinstrumente der EIB und der Kommission, verbunden mit Synergien, die sich aus spezialisierten Aktivitäten der EIB und des EIF ergeben, von großer Bedeutung für ihren Erfolg sind;

10. fordert die EIB auf, den Schwerpunkt ihrer Finanzierungen auf Projekte zu legen, die stark zum Wirtschaftswachstum beitragen;

11. erinnert daran, dass die Kommission gemeinsam mit der EIB einen Bericht über die Möglichkeiten und die zielgerichteten Prioritäten im Rahmen der Umsetzung des Pakts für Wachstum und Beschäftigung vorgelegt hat, die insbesondere in Bezug auf Infrastruktur, Energie- und Ressourceneffizienz, digitale Wirtschaft, Forschung und Innovation sowie KMU festgelegt werden sollten; fordert, dass im Parlament auf der Grundlage dieses Berichts eine politische Debatte unter Anwesenheit der Präsidenten des Europäischen Rates, der Europäischen Kommission und der Europäischen Investitionsbank stattfindet;

12. ist besonders besorgt darüber, dass die Finanzierung in Programmländern (Griechenland, Irland, Portugal, Zypern) im Laufe des Jahres 2012 gering war (insgesamt etwa +/- 5 % aller Investitionen der EIB); stellt fest, dass die Zielvorgaben der EIB für Investitionen in Programmländer im Jahr 2013 bis zu 5 Milliarden EUR umfassen, während das EU-Gesamtziel bei 62 Milliarden EUR liegt;

13. ist besorgt darüber, dass die EIB bei der Kreditgewährung weiterhin eher risikoscheu vorgeht und somit die Möglichkeiten potenzieller Kreditnehmer, die Kreditvergabekriterien zu erfüllen, eingeschränkt werden, was wiederum den Mehrwert von Krediten beeinträchtigt;

14. fordert die EIB dazu auf, ihre interne Risikokapazität zu erhöhen, indem sie dafür sorgt, dass ihre Risikomanagementsysteme an das derzeitige Umfeld angepasst sind;

15. stellt fest, dass die EIB ihre Bonitätsbeurteilung AAA unbedingt aufrechterhalten muss, um ihre Kapitalkraft und ihre Fähigkeit, Geld in die Realwirtschaft einzubringen, zu bewahren; fordert die EIB jedoch nachdrücklich dazu auf, gemeinsam mit dem EIF zu erwägen, sich vermehrt mit risikobezogeneren Tätigkeiten zu befassen, um eine angemessene Kosten‑Nutzen-Perspektive zu bewahren;

16. stellt fest, dass die Zielvorgaben der EIB für Sondertätigkeiten mit einem höheren Risiko für 2013 auf 6 Milliarden EUR erhöht wurden und die Finanzmittel für Initiativen zur Risikoteilung und zur Bonitätsverbesserung auf 2,3 Milliarden EUR erhöht wurden; nimmt darüber hinaus die kürzliche Einführung der Initiative für Wachstumsfinanzierung zur Kenntnis, durch die der Zugang zu Finanzierungen für innovative mittelgroße Unternehmen vereinfacht wird;

17. fordert die EIB auf, ihre Tätigkeiten im Rahmen des Risikokapitalmandats und des Mandats Mezzanine-Fazilität für Wachstum, das die EIB dem EIF erteilt hat, auszudehnen;

18. begrüßt, dass der EIF das EIB-geförderte Risikokapitalmittelmandat um 1 Milliarde EUR erhöht hat, mit einem besonderen Schwerpunkt auf risikoreicheren Mezzanine‑Finanzierungen als Teil der gemeinsamen Aktionen der EIB und des EIF, um Finanzierungsengpässe bezüglich neuer Pläne für Innovationen und Wachstum von mittelständischen europäischen Unternehmen zu lösen;

19. fordert die EIB auf, proaktiver zu sein und ihr technisches Fachwissen in allen zentralen Tätigkeitsbereichen mit einem hohen Wachstumspotenzial in allen Mitgliedstaaten zur Verfügung zu stellen; macht darauf aufmerksam, dass eine fachliche und finanzielle Beratung wirksam dazu beitragen kann, dass Projekte umgesetzt werden und Darlehensauszahlungen und Realinvestitionen beschleunigt werden; vertritt daher die Auffassung, dass das Fachwissen der EIB erweitert werden sollte und in einer frühen Phase von Projekten, die von der EU und der EIB kofinanziert werden, sowie in der Ex-ante-Bewertung von großen Projekten verfügbar gemacht werden sollte, einschließlich von Projekten des Instruments Gemeinsame Hilfe bei der Unterstützung von Projekten in europäischen Regionen (JASPERS);

20. fordert die EIB im aktuellen Kontext der besorgniserregend geringen Mittelausschöpfung in vielen Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Mitgliedstaaten vermehrt dabei zu unterstützen, ihre Fähigkeit zu verbessern, EU-Mittel, einschließlich von Mitteln der Strukturfonds, zu nutzen, indem sie weitere gemeinsame Finanzierungsinstrumente mit Risikoteilung entwickelt und die bestehenden, bereits aus dem EU-Haushalt finanzierten Instrumente anpasst;

21. fordert die Mitgliedstaaten auf, gegebenenfalls mit der Kommission zusammenzuarbeiten und Teile ihrer Mittel aus den Strukturfonds zu verwenden, um mit der EIB das Darlehensrisiko zu teilen und Darlehensbürgschaften für Fähigkeiten und Kompetenzen, Ressourcen- und Energieeffizienz, strategische Infrastruktur und den Zugang der KMU zu Finanzierungsmöglichkeiten zu gewähren;

22. begrüßt, dass nicht genutzte Mittel aus den Strukturfonds inzwischen als Sondergarantiefonds für EIB-Darlehen eingesetzt werden können, und zwar insbesondere in Griechenland;

23. stellt fest, dass die Bank 2012 im Rahmen der Strukturprogramme Darlehen in Höhe von 2,2 Milliarden EUR vergeben hat und somit die Unterstützung zahlreicher kleiner und mittlerer Projekte gemäß den Prioritäten der Kohäsionspolitik in verschiedenen Bereichen ermöglicht wurde;

24. fordert die EIB in Anbetracht der unterschiedlichen wirtschaftlichen und finanziellen Bedingungen in der EU dazu auf, in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten ergebnisorientierte Investitionspläne zu entwickeln, die gezielt auf die nationalen, regionalen und lokalen Wachstumsprioritäten abgestimmt werden, und dabei die horizontalen Prioritäten des Jahreswachstumsberichts der Kommission und des Europäischen Semesters zur wirtschaftspolitischen Steuerung angemessen zu berücksichtigen;

25. ermutigt die Bank dazu, Möglichkeiten zu sondieren, wie sie sich verstärkt einbringen kann, indem sie sich proaktiv an Partnerschaftsvereinbarungen zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten beteiligt;

26. stellt den rückläufigen Trend bei der Zahl der öffentlich-privaten Partnerschaften (ÖPP) während und nach der Krise fest und verweist gleichzeitig auf die besonders wichtige Rolle, die diesen Partnerschaften für Investitionen zukommt, vor allem in den Bereichen Verkehrsnetze sowie Forschung und Innovation; stellt fest, dass der EU-Markt für öffentlich-private Partnerschaften an Wert zugenommen hat, jedoch deutlich weniger Transaktionen verzeichnet wurden;

27. vertritt die Auffassung, dass Staatsgarantien wertvolle Instrumente sind, um Defizite des Marktes zu beheben, die gegebenenfalls die Durchführung der ÖPP-Programme und Projekte behindern; fordert die EIB dazu auf, sich in Anbetracht ihrer Fachkenntnisse in diesem Bereich vermehrt an den Darlehensbürgschaften zu beteiligen, die den ÖPP über Staatsgarantien zur Verfügung gestellt werden;

28. vertritt außerdem die Auffassung, dass die Beratungsfähigkeiten der EIB auf der Grundlage der im Europäischen ÖPP-Kompetenzzentrum erlangten Kompetenzen dazu genutzt werden könnten, auf Regierungsebene und gegebenenfalls auch auf regionaler Ebene gezielte technische und fachliche Unterstützung anzubieten, um die korrekte Beurteilung der Vorzüge einer Staatsgarantie innerhalb eines ÖPP-Programms zu erleichtern;

29. erinnert an den Start der Pilotphase der Projektanleihen-Initiative im Jahr 2012 und erinnert daran, dass die EIB und die Kommission diese Initiative mit Unterstützung der Mitgliedstaaten ins Leben gerufen haben, um die Finanzierung von zentralen Infrastrukturprojekten durch die Gewinnung institutioneller Investoren zu stärken;

30. begrüßt den ersten Halbjahresbericht der Pilotphase der Projektanleihen, aus dem die Genehmigung von neun Projekten in sechs Ländern hervorgeht; fordert, dass derartige Anleihen auch weiterhin und vermehrt genutzt werden und dass regelmäßig geprüft wird, ob sie wirksam nachhaltige Investitionen in Schuldtitel fördern, über die privates Kapital in die notwendigen Verkehrs-, Energie- und IKT‑Infrastrukturprojekte gelenkt wird, insbesondere jene grenzüberschreitender Natur; vertritt jedoch die Auffassung, dass die EIB die Projekte, in die sie zu investieren beabsichtigt, besser bewerten sollte, einschließlich der Bewertung der entsprechenden Sicherheits- und Risikoprofile; erinnert daran, dass der EU-Haushalt 230 Millionen EUR für Aktivitäten zur Verbesserung der Kreditqualität der EIB für Investitionen in die Infrastruktur des Verkehrs-, Energie- und Kommunikationswesens bereithält;

31. fordert, in angemessener Weise und rechtzeitig über die ausgewählten Projekte in Kenntnis gesetzt zu werden;

32. stellt mit Besorgnis fest, dass die zentralen Herausforderungen (z. B. die Umwandlung von Interessen in Verpflichtungen, begrenzte Erfahrungen mit Anleihen von Vergabestellen, Zögern institutioneller Investoren, sich zu engagieren, Besorgnis über Kosten seitens der Sponsoren) weiterhin bestehen; fordert die Bank auf, die Möglichkeit einer Ko-Investition in frühe Anleihegeschäfte angemessen zu prüfen, um Investoren und Sponsoren zu beruhigen; fordert die EIB auf, dafür zu sorgen, dass die Projektanleihen-Initiative mit den langfristigen Klimazielen der EU, d. h. dem Schwerpunkt auf kohlenstoffemissionsarmen Infrastrukturen, vereinbar ist;

33. ist besorgt über die schwache Leistung im Zusammenhang mit dem Projekt Castor; fordert die Bank auf, Details zur Fehlerlosigkeit ihrer Sorgfaltsprüfung zu liefern sowie Informationen darüber zur Verfügung zu stellen, ob in den durchgeführten geologischen Studien die Möglichkeit eines Erdbebenrisikos festgestellt wurde, wie hoch der Prozentsatz des Risikos war und wie die Problematik behandelt wurde;

34. erwartet den abschließenden Bewertungsbericht über die Pilotphase der Projektanleihen-Initiative, der für 2015 angekündigt ist;

35. begrüßt die neue Energiepolitik der EIB, mit der neue Kriterien für die Vergabe von Darlehen im Energiebereich festgelegt werden, die sowohl der Energie- und Klimapolitik der EU als auch den aktuellen Investitionstrends gerecht werden; fordert, dass die Energieinvestitionen der EIB öffentlich gemacht und jährlich analysiert werden, um zu zeigen, welche Energiequellen von der EIB unterstützt werden; betont jedoch, dass die Investitionspolitik der EIB noch viel stärker auf nachhaltige Projekte ausgerichtet werden muss; weist jedoch erneut darauf hin, dass für die Vergabe von Darlehen für nicht erneuerbare Energieträger ein umfassender Plan zur schrittweisen Abschaffung dieser Energieträger vorgelegt werden muss;

36. begrüßt die Einführung eines neuen Emissionsstandards durch die EIB, der für alle Projekte zur Energieerzeugung aus fossilen Brennstoffen angewendet werden soll, um Investitionen in Projekte herauszufiltern, deren voraussichtliche Kohlenstoffemissionen einen Schwellenwert überschreiten; fordert den Rat der Gouverneure der EIB auf, die Emissionsstandards regelmäßig zu überprüfen und für die Zukunft noch restriktivere Verpflichtungen in Betracht zu ziehen;

37 fordert die EIB in Anbetracht des Klimapakets 2030 und seiner Prioritäten zur Reduzierung des Kohlenstoffausstoßes nachdrücklich auf, ihre Anstrengungen bei den Investitionen in kohlenstoffarme Technologien zu intensivieren und Maßnahmen für ehrgeizigere Klimaschutzziele zu erarbeiten; fordert, dass die EIB eine Klimaverträglichkeitsprüfung sowie eine Überprüfung aller ihrer Tätigkeiten im Jahr 2014 durchführt, was z. B. durch eine Projektbewertung und ein integriertes Konzept für die intelligente Verknüpfung branchenbezogener Maßnahmen für zentrale Branchen zu einer neuen Klimaschutzpolitik führt; fordert, dass die EIB dem nächsten Jahresbericht die Ergebnisse dieser Überprüfung beifügt;

38. erinnert daran, welche bedeutende Rolle der EIB für die Finanzierung von Investitionen des öffentlichen und privaten Sektors in die Energieinfrastruktur sowie für die Unterstützung von Projekten, die zur Verwirklichung der energie- und klimapolitischen Ziele der EU beitragen, zukommt; verweist auf seine Entschließung aus dem Jahr 2007, in der gefordert wird, dass Projekte im Bereich der fossilen Brennstoffe nicht länger öffentlich finanziert werden und dass eine Verlagerung auf Energieeffizienz und erneuerbare Energien stattfindet; vertritt die Auffassung, dass die EIB bis Ende 2015 in Zusammenarbeit mit der Kommission ihre Klimaschutzstrategie in Bezug auf ihre Finanzierungen im Einklang mit den Klimaschutzzielen der Union und den internationalen Klimaschutzzielen und den höchsten internationalen Standards aktualisieren sollte;

39. fordert, dass die Ressourcen und das Fachwissen der EIB zwecks Anpassung an den Klimawandel stark ausgebaut werden;

40. fordert, dass die EIB die höchsten internationalen Standards für Wasserkraft durchsetzt, d. h. die Leitlinien der Weltkommission für Staudämme und das Protokoll zur Beurteilung der Nachhaltigkeit von Wasserkraftwerken, was bedeutet, dass nur Investitionen vorgenommen werden, wenn die Länder einen Rechtsrahmen mit Energieplanungsmechanismen (einschließlich von „Sperrgebieten“) geschaffen haben, dass negative Auswirkungen auf die Ökosysteme und die lokalen Gemeinschaften hinreichend geprüft, verhindert, abgemildert und überwacht werden müssen und dass die Projekte ihren Standort nicht in oder in der Nähe von Schutzgebieten oder an Flussabschnitten in einem guten ökologischen Zustand haben dürfen;

41. fordert die EIB auf, bei ihren Projekten die Visionen und Ziele der Biodiversitätsstrategie der EU „Lebensversicherung und Naturkapital“ für das Jahr 2020 sorgfältig zu berücksichtigen;

Ausweitung der Unterstützungsmöglichkeiten für KMU und mittelgroße Unternehmen

42. erinnert daran, dass KMU das Rückgrat der EU-Wirtschaft darstellen und die Hauptantriebskraft für Wachstum und Beschäftigung in Europa sind, da sie für mehr als 80 % der Beschäftigung im Privatsektor sorgen;

43. begrüßt, dass (im Kontext der Steigerung der Kreditgewährung in der EU) ein besonderer Schwerpunkt darauf gelegt wurde, dazu beizutragen, den Zugang zu Finanzierungen für KMU zu verbessern, und begrüßt entsprechend das Ziel der EIB-Gruppe für 2013, Kredite in Höhe von mehr als 19 Milliarden EUR an KMU innerhalb der EU zu vergeben;

44. fordert in diesem Zusammenhang zudem den Rat auf, den gemeinsamen Initiativen der Kommission und der EIB rasch zuzustimmen und Haushaltsmittel der Union konkret für KMU zu binden sowie die Zusammenarbeit mit der EZB entschlossener voranzutreiben, um zu erreichen, dass Finanzierungsengpässe bei KMU abnehmen; weist darauf hin, dass das wesentliche Problem in mehreren Mitgliedstaaten darin besteht, dass die Fragmentierung der Finanzmärkte zu einem Mangel an Finanzierungsmitteln und zu einem Anstieg der Finanzierungskosten führt, und zwar insbesondere für KMU; fordert, dass die EIB ihre Bemühungen auf die Defragmentierung umlenkt, um Finanzierungsmittel für KMU, für das Unternehmertum sowie für Ausfuhren und Innovation zu fördern, da sie für einen Wirtschaftsaufschwung von entscheidender Bedeutung sind;

45. begrüßt die verbesserten Bankdarlehen für KMU durch die Wiederbelebung des KMU‑Verbriefungsmarktes durch die neue ABS-Initiative der EIB-Gruppe; fordert die EIB auf, eine Marktanalyse zur Verfügung zu stellen, um dieses Angebot der EIB besser an die Bedürfnisse der Interessenvertreter anzupassen; begrüßt die Verbesserung der Kreditkapazität des EIF durch eine Kapitalaufstockung und eine Ausweitung des Mandats und fordert die EIB und die Kommission auf, den Prozess bis Anfang nächsten Jahres abzuschließen;

46. unterstützt die Initiativen der EIB-Gruppe im Bereich der innovativen Finanzierungsmöglichkeiten für KMU und mittelgroße Unternehmen durch die Einführung der Finanzinstrumente Horizont 2020 und COSME sowie die Risikoteilungsinstrumente, um Banken dazu anzuhalten, Finanzmittel in Form von Darlehen und Bürgschaften zur Verfügung zu stellen und um die Bereitstellung von langfristigem Risikokapital sicherzustellen;

47. unterstützt die gemeinsame KMU-Initiative der EIB und der Kommission im Rahmen des neuen mehrjährigen Finanzrahmens, in der EU-Mittel aus den Programmen COSME und Horizont 2020 mit bis zu 8,5 Milliarden EUR aus dem Europäischen Struktur- und Investitionsfonds zusammengelegt werden, um zusätzliche Darlehen für KMU zu generieren;

48. fordert die Mitgliedstaaten auf, sich aktiven zu beteiligen, indem sie einen Teil ihrer Zuweisungen aus den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds auf die gemeinsamen Instrumente übertragen, um eine gesteigerte Darlehensvergabe an KMU auf ihrem Staatsgebiet zu unterstützen und somit die allgemeine Hebelwirkung zu verstärken;

49. ermutigt die EIB, die Initiative zur Handelsfinanzierung auszuweiten; vertritt die Auffassung, dass dieser Garantiemechanismus für KMU von zentraler Bedeutung ist und auf der Ebene der EU an den Orten, wo er am dringendsten notwendig zu sein scheint, ausgeweitet werden sollte; fordert die EIB auf, ein eigenes Handelsförderungsprogramm aufzulegen; fordert die EIB auf, als ersten Schritt Maßnahmen zu ergreifen, damit die Bürgschaften gewährt werden, die Unternehmen benötigen, um ihr Exportpotenzial vollständig zu entfalten;

50. unterstützt die Schwerpunktsetzung der EIB auf die regionale und lokale Dimension und fordert die Mitgliedstaaten auf, in vollem Umfang Finanzinstrumente zu nutzen, die einer geteilten Mittelverwaltung unterliegen, wie das Programm JEREMIE sowie regionale Sonderfonds, in deren Rahmen lokalen KMU Eigenkapital und Fremdmittel zur Verfügung gestellt werden;

51. begrüßt die Ex-post-Bewertung der Vergabe von EIB-Darlehen an KMU durch zwischengeschaltete Darlehensgeber in der EU im Zeitraum 2005–2011; stellt fest, dass die EIB im Zeitraum 2005–2012 in diesem Bereich Darlehen in Höhe von 64 Milliarden EUR an etwa 370 Finanzinstitutionen in den 27 Mitgliedstaaten der EU vergeben hat; stellt fest, dass bis zum Ende des Jahres 2012 von diesem Betrag 53 Milliarden EUR an die Finanzinstitutionen ausgezahlt wurden, die wiederum an KMU Darlehen in Höhe von knapp 48 Milliarden EUR in Form von rund 300 000 Durchleitungskrediten vergeben haben;

52. stellt fest, dass der Bewertung zufolge vermittelte Darlehen der EIB für KMU (über das L4SME-Produkt) im Einklang mit den EU-Zielen stehen; fordert dennoch eine bessere Prüfung der Komplementarität von EIB-Produkten und den nationalen politischen Instrumentarien, um die Relevanz der Tätigkeiten weiter zu erhöhen; fordert die EIB auf, Vorschläge zur Verbesserung der Wirkung des L4SME-Produktes vorzubringen, damit dieses Produkt mobilisiert werden kann, um spezifische Lücken zu füllen, anstatt dadurch ein breites Spektrum von KMU zu finanzieren, und um auf diese Weise den Beitrag der EIB zu Wachstum und Beschäftigung zu optimieren;

53. stellt mit Besorgnis fest, dass die Darlehen der EIB während des Prüfungszeitraums „einige“ Auswirkungen auf Wachstum und Beschäftigung hatten und dass große Unterschiedene zwischen den einzelnen Ländern bestehen (nur 1/3 der KMU führte die Umsatzsteigerung auf die Finanzierung durch die EIB zurück); bekundet seine Sorge darüber, dass nur wenig Belege dafür vorliegen, dass die Darlehen der EIB zur Aufrechterhaltung der Beschäftigung beigetragen haben; stellt fest, dass die relativen Auswirkungen auf Wachstum und Beschäftigung in den neuen Mitgliedstaaten größer waren; stellt jedoch fest, dass die Finanz- und Wirtschaftskrise innerhalb des Prüfungszeitraums lag und dass die relativ bescheidene Schaffung von Arbeitsplätzen trotz der sinkenden Beschäftigungsquoten erreicht wurde;

54. erklärt sich besorgt, dass die EIB in der Mehrheit der Fälle scheinbar „herausragende“ KMU finanziert hat, anstatt die Finanzierung zum „Schließen von Lücken“ einzusetzen; stellt jedoch fest, dass über 80 % der betroffenen KMU Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern waren, was zeigt, dass die EIB das kleinere Segment der KMU erreicht;

55. fordert, dass die EIB die Auswahlkriterien in vollem Umfang anwendet, um die gezielte Auswahl von Darlehensempfängern effektiver zu beeinflussen;

56. fordert die EIB auf, Projekte mit einem größeren Mehrwert und einem höheren Risiko zu ermitteln und auszuwählen, insbesondere durch die Ermittlung von neu gegründeten Unternehmen, Kleinstunternehmen, Genossenschaften, Unternehmensclustern, KMU und mittelgroßen Unternehmen, die Forschung-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte in den zentralen Technologiebereichen durchführen;

57. betont die Notwendigkeit, potenzielle Investoren und Darlehensempfänger vermehrt für innovative Finanzinstrumente zu sensibilisieren und für ein besseres Verständnis zu sorgen; ermutigt zur Einführung einer Kommunikationspolitik, um die Sichtbarkeit der verschiedenen Tätigkeiten zu fördern, die die EU durch diese neuen Finanzinstrumente über die EIB wahrnimmt; betont darüber hinaus, dass ein umfassender und systematischer Zugang zu Projektinformationen geschaffen werden sollte und dass die Begünstigten eines Projekts und die Zivilgesellschaft vor Ort, die Nutzen aus den über die EIB finanzierten Investitionen ziehen könnten, stärker einbezogen werden sollten;

58. fordert die EIB auf, einen Aktionsplan zur Vereinfachung des Zugangs zu Informationen und zu Finanzierungsmöglichkeiten für KMU zu erstellen und dabei ein besonderes Augenmerk auf den bürokratischen Aufwand beim Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten zu legen;

59. verweist darauf, dass vermittelte Darlehen über 20 % der insgesamt jährlich von der EIB vergebenen Kredite ausmachen;

60. weist mit Besorgnis darauf hin, dass eine beträchtliche Anzahl bedeutender Probleme in diesem Bereich weiterhin ungelöst ist, insbesondere die mangelnde Transparenz (insbesondere in Bezug auf Informationen über die Endbegünstigten), die Schwierigkeit, die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Darlehen zu beurteilen (was zu einem fehlerhaften zielgerichteten Ansatz führt) sowie das Verlassen darauf, dass Finanzintermediäre die Sorgfaltsprüfung durchführen (über das Outsourcing von Verantwortlichkeiten); fordert die Bank nachdrücklich auf, Einzelheiten darüber zur Verfügung zu stellen, wie sie beabsichtigt, schneller Maßnahmen zur Bewältigung dieser Probleme zu ergreifen, und fordert, dass die EIB gemeinsam mit der Kommission eine Liste strenger Kriterien für die Auswahl von Finanzintermediären erstellt und diese Liste öffentlich verfügbar gemacht wird;

61. fordert die EIB mit Nachdruck dazu auf, eine aktuelle und umfassende Bewertung der Frage vorzunehmen, wie sich die Finanzkrise auf die Endempfänger der EIB-Finanzierung ausgewirkt hat, und eine gründliche Prüfung der Folgen und der Wirkung der Finanzkrise auf den gegenwärtigen Status der von der Bank eingesetzten Finanzintermediäre sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU durchzuführen;

62. fordert, dass die EIB die Verwirklichung ihres Ziels sicherstellt, Arbeitsplätze für etwa eine halbe Million Menschen zu schaffen, indem sie allein im Jahr 2013 Darlehen für Projekte in den Bereichen Infrastruktur, Ressourceneffizienz und wissensbestimmte Wirtschaft vergibt;

63. stellt fest, dass die Beschäftigung von jungen Menschen und die Möglichkeit zur Verbesserung der beruflichen Bildung durch die dünne Kapitaldecke von Unternehmen und des öffentlichen Sektors, die auf die schwierigen Wirtschaftsbedingungen und die engeren Kreditmärkte zurückzuführen sind, weiterhin eingeschränkt sind;

64. vertritt die Auffassung, dass das Jugendbeschäftigungsprogramm der EIB (mit einem Darlehensvolumen von 6 Milliarden EUR), das sich aus den Initiativen „Arbeitsplätze für junge Leute“ und „Investitionen in Kompetenzen“ zusammensetzt, für die Lösung dieser Probleme von größter Bedeutung ist; begrüßt den Zwischenbericht über die Ausführung, der bedeutende Fortschritte in diesem Bereich belegt, wie z. B. die Tatsache, dass 4,9 Milliarden EUR über Darlehen im Rahmen des Unterprogramms „Investitionen in Kompetenzen“ zur Verfügung gestellt wurden und dass zusätzliche 2,7 Milliarden EUR im Rahmen von „Arbeitsplätze für junge Leute“ bereitgestellt wurden; stellt die frühe Verwirklichung der Ziele fest;

65. unterstützt das Ziel der Bank, die Darlehensvergabe an KMU weiter auszuweiten, um eine klare Verbindung zwischen den Darlehen der EIB und der Schaffung von neuen Arbeitsplätzen für junge Menschen herzustellen;

66. fordert die Bank dazu auf, ihren Tätigkeitsbereich auszuweiten und zusätzliche Instrumente zu nutzen, um überzeugende Anreize für die Beschäftigung junger Menschen zu schaffen, insbesondere in Mitgliedstaaten mit bekanntermaßen hohen Jugendarbeitslosigkeitsquoten;

Der Beitrag der EIB zur Außenpolitik der EU

67. fordert die EIB auf, die außenpolitischen Ziele der Europäischen Union gemäß der Überprüfung des Mandats der EIB für Tätigkeiten außerhalb der Europäischen Union im Sinne der Kommission und des Europäischen Auswärtigen Dienstes zu unterstützen;

68. begrüßt die Garantie der EU für Darlehen in Drittländern, die der EIB über den EU‑Haushalt ermöglicht wird, deren Volumen ähnlich ist wie das derzeitige Volumen und für die für den nächsten Finanzzeitraum eine Obergrenze von 30 Milliarden EUR festgelegt wurde (bestehend aus einem allgemeinen Mandat in Höhe von 27 Milliarden EUR sowie fakultativen 3 Milliarden EUR, die einer Halbzeitbewertung unterliegen), indem Rückflüsse aus ungenutzten Operationen der Investitions- und Partnerschaftsfazilität Europa-Mittelmeer (FEMIP) aus der Zeit vor 2007 genutzt werden;

69. fordert den Europäischen Rechnungshof (ERH) auf, vor der Halbzeitbewertung des externen Mandats der EIB einen Sonderbericht über die Leistung der Darlehenstätigkeit der EIB in Drittländern und ihre Angleichung an die EU-Politik auszuarbeiten sowie ihren Mehrwert hinsichtlich der von der EIB genutzten Eigenmittel zu vergleichen; fordert den ERH darüber hinaus auf, in seinen Analysen zwischen den aus dem EU-Haushalt finanzierten Garantien, der aus dem Europäischen Entwicklungsfonds finanzierten Investitionsfazilität, den unterschiedlichen Formen von Mischfinanzierungen des EU‑Afrika-Treuhandfonds, dem Investitionsfonds für die Karibik, der Investitionsfazilität für den Pazifik und der Verwendung von Rückflüssen für diese Investitionen zu differenzieren;

70. begrüßt die erweiterten Flexibilitätsbestimmungen im Rahmen des neuen EIB-Mandats für Finanzierungen in Drittländern; fordert die EIB auf, die Politik und Ziele der Europäischen Union bestmöglich zu unterstützen;

71. fordert die EIB dazu auf, den Garantiefonds vermehrt flexibel zu nutzen und sich verstärkt auf die Darlehensvergabe auf eigenes Risiko zu konzentrieren, indem sie den Anwendungsbereich auf bankfähige Projekte erweitert; besteht darauf, dass die EIB bei den Endbegünstigten der Projekte, die die EU finanziell unterstützt, für einen großen Bekanntheitsgrad sorgt;

72. stellt fest, dass die Beitrittskandidatenländer sowie die Nachbarländer der EU im Osten und Süden oberste Priorität bei der EIB haben; betont insbesondere die Notwendigkeit, den demokratischen und wirtschaftlichen Übergang nach dem Arabischen Frühling weiterhin zu unterstützen und sich dabei besonders auf die Unterstützung der Zivilgesellschaft, die Schaffung von Arbeitsplätzen und den Konjunkturaufschwung in den Ländern im Süden und den östlichen Partnerländern zu konzentrieren; stellt mit Genugtuung die Schwerpunktsetzung auf die KMU und den Zugang zur Finanzierung fest;

73. unterstützt im Zusammenhang mit der Außenpolitik der EU die fortschreitende Entwicklung neuer Finanzprodukte mit der Kommission und den Mitgliedstaaten, so z. B. Produkte, bei denen EU-Finanzhilfen, Darlehen und Risikoteilungsinstrumente kombiniert werden, um neue Kategorien von Unternehmen anzusprechen; fordert, dass für den Einsatz dieser Instrumente bewährte Verfahren und klare Förderkriterien festgelegt werden und dass gleichzeitig eine strukturierte Berichterstattung, Überprüfung und Kontrolle stattfindet; fordert die endgültige Festlegung der Mittelzuweisungspolitik;

74. erwartet daher, dass der Governance-Bericht über die Umsetzung der Plattform für die Zusammenarbeit mit internationalen Finanzinstrumenten zur Mischfinanzierung detaillierte und zuverlässige Informationen diesbezüglich enthält und eine angemessene Rolle für die EIB vorsieht; fordert die Kommission auf, einen detaillierten und in sich schlüssigen Bericht über die Auswirkungen und Ergebnisse der Umsetzung von Finanzfazilitäten im Kontext der Plattform für die Zusammenarbeit im Bereich der Mischfinanzierung vorzulegen;

75. begrüßt, dass die EIB Projekte in verschiedenen Energiesektoren unterstützt, die auf Wachstum und Beschäftigung abzielen; verweist auf die Notwendigkeit, den neuen Entwicklungen in der Energie- und Klimapolitik der EU weiterhin Rechnung zu tragen; fordert die EIB im Zusammenhang mit der erneuerten Energiepolitik auf, weiterhin Projekte im Bereich der Energieeffizienz und der nachhaltigen erneuerbaren Energien sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU zu unterstützen und somit den Weg für eine kohlenstoffarme Wirtschaft zu ebnen;

Die Zusammenarbeit der EIB mit anderen internationalen Finanzinstitutionen

76. erinnert daran, dass die strukturierte Zusammenarbeit zwischen den EU-Organen (der Kommission und der EIB) und anderen Finanzinstitutionen die einzige effiziente Möglichkeit ist, um eine Überschneidung der Aktivitäten zu verhindern;

77. begrüßt die aktualisierte Vereinbarung zwischen der EIB und der EBWE, da sie die Bereitschaft der EU widerspiegelt, die Koordinierung und die Zusammenarbeit zwischen diesen beiden bedeutenden internationalen Finanzinstitutionen zu verstärken; legt der EIB nahe, auch mit den regionalen Entwicklungsbanken der Regionen, in denen sie tätig ist, Vereinbarungen abzuschließen, um Synergien zu fördern, Risiken und Kosten zu teilen und für ein ausreichendes Darlehensvolumen an die Realwirtschaft zu sorgen;

78. fordert beide Organe auf, die Komplementarität und Arbeitsteilung bestmöglich operativ zu koordinieren, um systematisch die besten Möglichkeiten und Synergien zu erforschen und um optimale Hebelwirkungen für die Unterstützung und Umsetzung der politischen Ziele der EU zu finden, während gleichzeitig ihre jeweiligen Vorteile und Eigenheiten geachtet werden;

79. ermuntert die EIB und die EBWE, so früh wie möglich (bei der Ex-ante-Bewertung oder in den Phasen der Bestimmung einer Aktion) ihre Fachkenntnisse sowie ihre strategischen und programmatischen Leitlinien in den verschiedenen Tätigkeitsfeldern und insbesondere ihre Zusammenarbeit im Bereich der Instrumente des Risikomanagements (finanzielle, operative oder länderbezogene Risiken) auszubauen, um die Risikokontrolle zu verbessern;

80. begrüßt den neuen gemeinsamen Aktionsplan, der im November 2012 zwischen der EIB, der EBWE und der Weltbankgruppe beschlossen wurde und darauf abzielt, den Konjunkturaufschwung in Mittel- und Südosteuropa zu unterstützen; stellt fest, dass im Aktionsplan für den Zeitraum 2013–2014 mehr als 30 Milliarden EUR für gemeinsame Verpflichtungen vorgesehen sind; fordert die EIB auf, wie vereinbart mindestens 20 Milliarden EUR zur Verfügung zu stellen;

81. verweist nochmals auf seinen Vorschlag, dass die Europäische Union Mitglied der EIB werden sollte;

Führungsstruktur, Compliance- und Kontrollrahmen der EIB

82. fordert die EIB und andere assoziierte Partner und Interessenvertreter auf, ihre Führungsmechanismen unter anderem durch die Entwicklung von umfassenden und zuverlässigen Überprüfungs-, Berichterstattungs- und Kontrollsystemen weiter zu verbessern;

83. begrüßt den Beitritt der EIB zur Internationalen Geber-Transparenz-Initiative (International Aid Transparency Initiative – IATI) und ihr damit verbundenes verstärktes Engagement für Transparenz;

84. fordert, dass die Bank die uneingeschränkte Unabhängigkeit und die ordnungsgemäße Funktionsweise ihres Beschwerdemechanismus gewährleistet;

85. fordert die EIB auf, die Bestimmungen des Übereinkommens von Århus einzuhalten, indem sie ein öffentliches Register für Dokumente einrichtet, um das in den EU-Verträgen festgeschriebene Recht auf Zugang zu Dokumenten sicherzustellen; fordert die EIB dazu auf, an ihrer Zusage festzuhalten und das Register ab 2014 öffentlich zu machen;

86. fordert, dass der nächste Jahresbericht um bereichsübergreifende Leistungsindikatoren zu den Auswirkungen der Finanzierungsmaßnahmen in den wichtigsten Tätigkeitsfeldern der EIB ergänzt wird sowie gegebenenfalls um Informationen über den erwarteten Multiplikatoreffekt und die Übertragung von Finanzvorteilen in den finanzierten Programmen;

87. bekräftigt erneut und betont die Verantwortung der Bank, die Transparenz bei der Auswahl der Finanzintermediäre und Partner für kofinanzierte Projekte und bei den Endbegünstigten zu verbessern;

88. betont, dass die EIB Bürokratie abbauen sollte, damit die Fördermittel effizienter und zügiger bewilligt werden;

89. fordert die EIB auf, die Transparenz in Bezug auf ihre Darlehensvergabe über Finanzintermediäre zu erhöhen, indem sie jährlich über ihre Vergabe von Darlehen an KMU berichtet und aggregierte Daten zu den Auszahlungen an KMU, der Anzahl der begünstigten KMU, der durchschnittlichen Höhe der Darlehen und der geförderten Branchen, einschließlich einer Bewertung der Zugänglichkeit der Darlehen für KMU und deren praktische Wirksamkeit, vorlegt;

90. fordert die EIB auf, nicht mit Finanzintermediären zusammenarbeiten, die im Hinblick auf Transparenz, Betrug, Korruption sowie aufgrund der ökologischen und sozialen Auswirkungen ihrer Aktivitäten negativ aufgefallen sind; legt der EIB nahe, in jedem Land, in dem sie tätig ist, Partnerschaften mit transparent arbeitenden und verantwortungsbewussten Finanzintermediären, die Beziehungen zu der örtlichen Wirtschaft unterhalten, einzugehen; fordert die EIB in diesem Zusammenhang auf, insbesondere bei Darlehen, die über Finanzintermediäre vergeben werden, für mehr Transparenz zu sorgen, und eine größere Sorgfaltspflicht walten zu lassen, was die Verhinderung der Nutzung von Steuerparadiesen, Verrechnungspreisen, Steuerbetrug, Steuerflucht und aggressiver Steuerumgehung oder -planung angeht; fordert, dass eine verbindliche, öffentlich zugängliche Liste mit Kriterien für die Auswahl von Finanzintermediären erstellt wird; fordert die EIB auf, ihre Zusammenarbeit mit den einzelstaatlichen öffentlichen Kreditinstituten zu intensivieren, um die positive Wirkung ihrer Finanzierungsprogramme auf KMU zu optimieren;

91. fordert die EIB auf, ihre Politik bezüglich der nicht kooperierenden Staaten und Gebiete unverzüglich umfassend zu überprüfen und dabei den jüngsten Entwicklungen auf EU‑Ebene und auf internationaler Ebene gebührend Rechnung zu tragen; fordert die EIB daher auf, dafür zu sorgen, dass alle Unternehmen und Finanzinstitutionen, die an den Projekten der EIB beteiligt sind, das wirtschaftliche Eigentum an allen Rechtsstrukturen, die direkt oder indirekt mit dem Unternehmen verbunden sind, einschließlich Treuhandfonds, Stiftungen und Bankkonten, offenlegen;

92. fordert außerdem, dass die EIB gemeinsam mit der Kommission eine öffentliche Ausschlussliste für Finanzintermediäre auf der Grundlage ihrer Bilanz im Hinblick auf Transparenz, Betrug, Verknüpfungen zu Offshore-Rechtsordnungen sowie die sozialen und ökologischen Auswirkungen ihrer Aktivitäten entwickelt;

93. vertritt die Auffassung, dass es von grundleger Bedeutung ist, dass die EIB ihre Bonitätsbeurteilung AAA aufrechterhält, die es ihr ermöglichte, im Jahr 2012 auf den internationalen Kapitalmärkten zinsgünstige Darlehen über 71 Milliarden EUR aufzunehmen; fordert die EIB jedoch auf, auch ihre Fähigkeit auszubauen, Projekte mit einem höheren Mehrwert und einem größeren Risiko zu priorisieren;

94. verweist darauf und betont wie in den vergangenen Jahren, dass die EIB der Kontrolle durch eine Bankenaufsicht unterstellt werden muss, und fordert, dass im Rahmen einer juristischen Studie Möglichkeiten für die Lösungsfindung bestimmt werden;

95. schlägt vor, dass diese aufsichtsrechtliche Kontrolle

(i)  von der Europäischen Zentralbank gemäß Artikel 127 Absatz 6 AEUV oder

(ii) im Rahmen der in der Mitteilung der Europäischen Kommission vom 12. September 2012 vorgesehenen Bankenunion ausgeübt wird oder

(iii) andernfalls, bei Einwilligung der EIB, von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde mit oder ohne die Beteiligung einer oder mehrerer nationaler Aufsichtsbehörden oder ansonsten von einem unabhängigen Prüfer durchgeführt wird;

bedauert, dass die Kommission diesbezüglich keine Handlungsvorschläge unterbreitet hat, obwohl das Parlament dies seit 2007 fordert;

96. begrüßt die neuen internen Entwicklungen innerhalb der EIB in Bezug auf die allgemeine Einhaltung der bewährten Bankenpraxis; fordert, dass sich die Bankenpartner der EIB bei ihren Aktivitäten inner- und außerhalb der EU der Einhaltung der bewährten Bankenpraxis verpflichten, die den Rechtsvorschriften der Union über Finanzdienstleistungen und der Stabilität der Finanzmärkte Rechnung trägt; fordert, dass die EIB in ihrem Jahresarbeitsplan die Überprüfung einer ihrer Tätigkeitsbereiche zur Verfügung stellt, um zu bekräftigen, dass die bewährte Bankenpraxis Teil der internen schriftlichen Verfahren der Bank ist;

97. fordert die EIB auf, ihre Tätigkeiten, Bewertungen und Ergebnisse noch transparenter und zugänglicher zu gestalten und in diesem Rahmen den Zugang zu Informationen zu verbessern, und zwar einerseits intern, d. h. für die Mitarbeiter der EIB, indem sie an relevanten interne Sitzungen der Bank teilnehmen können, und andererseits extern, beispielsweise über ihre Website;

98. begrüßt die Tatsache, dass die EIB Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Finanzierung des Terrorismus ergriffen hat und dass sie die Möglichkeiten ihrer Compliance-Funktion durch die Ernennung eines neuen leitenden Beauftragten der Gruppe für Compliance (Group Chief Compliance Officer) erweitert hat; fordert, dass das Parlament regelmäßig über die Ergebnisse unterrichtet wird, die im Bericht des leitenden Beauftragten der Gruppe für Compliance dargelegt werden;

99. fordert die EIB auf, länderbezogene Berichterstattungen vorzunehmen, um gegen die Finanzierung illegaler Aktivitäten anzugehen; vertritt die Auffassung, dass sämtliche Empfänger, unabhängig davon, ob es sich um Unternehmen oder Finanzintermediäre handelt, die unterschiedlichen Rechtsordnungen unterliegen, verpflichtet werden müssen, in ihren geprüften Jahresberichten für jedes Land, in dem sie tätig sind, länderbezogene Angaben zu ihren Umsätzen, Vermögenswerten, Beschäftigten, Gewinnen und Steuern zu machen, um für eine Finanzierung der EIB in Frage zu kommen; vertritt ebenso die Auffassung, dass die Empfänger Verträge mit den Regierungen der Gastländer offenlegen müssen und vor allem für jedes Land, in dem sie tätig sind, Angaben zu ihrer Steuerregelung machen müssen;

100. fordert, dass das Kontrollfeld an die zukünftige Zunahme der Finanzierungsanfragen angepasst wird, die auf die Kapitalaufstockung der EIB und andere Finanzpartnerschaften zurückzuführen ist, insbesondere für Risikomanagementfunktionen;

Weiterbehandlung der Entschließungen des Parlaments durch die EIB

101. fordert die EIB auf, über den Sachstand und den Status im Zusammenhang mit früheren Empfehlungen zu berichten, die das Parlament im Rahmen jedes Jahresberichts unterbreitet hat, insbesondere was die Auswirkungen ihrer Darlehensvergabe in den verschiedenen Regionen, in denen sie tätig ist, auf das Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen dort und in der EU angeht sowie die Auswirkungen ihrer Darlehensvergabe auf die wirtschaftliche Integration zwischen der EU und den Beitrittsländern und den Ländern der Nachbarschaft;

°

°     °

102. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Europäischen Investitionsbank sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (18.12.2013)

für den Haushaltskontrollausschuss

zum Thema „Europäische Investitionsbank (EIB) – Jahresbericht 2012“
(2013/2131(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Thijs Berman

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung ersucht den federführenden Haushaltskontrollausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  begrüßt die im Pakt für Wachstum und Beschäftigung niedergelegte Rolle der Europäischen Investitionsbank (EIB) sowie die vermehrte Darlehensvergabe der EIB in den Bereichen Infrastruktur, Ressourceneffizienz und wissensbasierte Wirtschaft; verleiht in diesem Zusammenhang seiner Hoffnung Ausdruck, dass mit dem umfassenden Potenzial, das der Kapitalerhöhung um 10 Milliarden EUR innewohnt, in besserem Maße für neue Darlehen für die Bereiche Wachstum und Beschäftigung in nachhaltigen Sektoren gesorgt sein wird, insbesondere was kleine und mittlere Unternehmen (KMU) angeht; weist darauf hin, dass es in seiner Entschließung vom 7. Februar 2013 zum Jahresbericht der Europäischen Investitionsbank betont hat, „dass [man] von einer weiteren Aufstockung [des] Kapitals stark profitieren würde“;

2.  bedauert jedoch, dass das Darlehenspotenzial nicht ausgeschöpft wird; bedauert zudem, dass es in mehreren Ländern keine nachhaltigen, tragfähigen Projekte gibt, die über die EIB förderfähig sind; fordert die EIB in diesem Zusammenhang auf, ihre Politik, dass bei Maßnahmen Eigenmittel zum Einsatz kommen, neu zu bewerten, und aktiver Möglichkeiten für Projekte zu ermitteln und deren Entwicklung zu fördern, um so nachhaltige Projekte in allen Mitgliedstaaten anzuregen, sodass die EIB ihre Darlehensaktivitäten insbesondere in Programmländern intensivieren und somit als antizyklischer Kapitalgeber mit katalytischer Wirkung auf die Realwirtschaft fungieren kann; fordert die EIB auf, ein eigenes Handelsförderungsprogramm aufzulegen; fordert die EIB auf, als ersten Schritt Maßnahmen zu ergreifen, damit die Bürgschaften gewährt werden, die Unternehmen benötigen, um ihr Potenzial vollständig zu entfalten;

3.  begrüßt, dass nicht genutzte Mittel aus den Strukturfonds inzwischen als Sondergarantiefonds für EIB‑Darlehen eingesetzt werden können, und zwar insbesondere in Griechenland; betont darüber hinaus, dass die EIB‑Projektanleihen‑Initiative von Erfolg gekrönt ist; fordert, dass derartige Anleihen auch weiterhin und zudem vermehrt genutzt werden und dass ihre Wirksamkeit regelmäßig überprüft wird, um nachhaltige Investitionen in Schuldtitel zu fördern, über die privates Kapital in die notwendigen Verkehrs‑, Energie‑ und IKT‑Infrastrukturprojekte gelenkt wird, insbesondere jene grenzüberschreitender Natur; vertritt jedoch die Auffassung, dass die EIB eine bessere Bewertung der Projekte vornehmen sollte, in die sie zu investieren beabsichtigt, einschließlich der entsprechenden Sicherheits- und Risikoprofile;

4.  fordert die EIB auf, weitere bewährte Verfahren eines umsichtigen Bankwesens umzusetzen; fordert die EIB in diesem Zusammenhang auf, in Bezug auf ihre Aktivitäten inner- und außerhalb der EU dafür zu sorgen, dass sich ihre Partner einem Bankwesen verpflichten, das den Rechtsvorschriften der Union über Finanzdienstleistungen und der Stabilität der Finanzmärkte Rechnung trägt;

5.  fordert die EIB auf, nicht mit Finanzintermediären zusammenarbeiten, die im Hinblick auf Transparenz, Betrug, Korruption sowie hinsichtlich ihrer ökologischen und sozialen Auswirkungen eine Negativbilanz vorzuweisen haben; legt der EIB nahe, in jedem Land, in dem sie tätig ist, Partnerschaften mit transparent arbeitenden und verantwortungsbewussten Finanzintermediären, die Beziehungen zu der örtlichen Wirtschaft unterhalten, einzugehen; fordert die EIB in diesem Zusammenhang auf, insbesondere bei Darlehen, die über Finanzintermediäre vergeben werden, für mehr Transparenz zu sorgen, und eine größere Sorgfaltspflicht walten zu lassen, was die Verhinderung der Nutzung von Steuerparadiesen, Verrechnungspreisen, Steuerbetrug, Steuerflucht und aggressiver Steuerumgehung oder -planung angeht; fordert, dass eine verbindliche, öffentlich zugängliche Liste mit Kriterien für die Auswahl von Finanzintermediären aufgestellt wird; fordert die EIB auf, ihre Zusammenarbeit mit den einzelstaatlichen öffentlichen Kreditinstituten zu intensivieren, um die positive Wirkung ihrer Finanzierungsprogramme auf KMU zu optimieren;

6.  fordert die EIB auf, ihre Tätigkeiten, Bewertungen und Ergebnisse noch transparenter und zugänglicher zu gestalten und in diesem Rahmen den Zugang zu Informationen zu verbessern, und zwar einerseits intern, d. h. für die Mitarbeiter der EIB, indem einschlägige interne Sitzungen bei der EIB auf Beteiligung ausgerichtet werden, und andererseits extern, beispielsweise über ihre Website; fordert die EIB insbesondere auf, die Ergebnisse der Arbeit der Direktion Compliance in ihrem Jahresbericht darzulegen;

7.  betont, dass die EIB Bürokratie abbauen sollte, damit die Fördermittel effizienter und schneller bewilligt werden;

8.  begrüßt, dass der Schwerpunkt inzwischen vermehrt darauf gelegt wird, KMU zu unterstützen; stellt jedoch fest, dass Transparenz und Rechenschaftspflicht in Bezug auf die tatsächlichen Auswirkungen dieser Tätigkeiten der EIB verbessert werden sollten, beispielsweise durch eine bessere Nutzung von Leistungsindikatoren; fordert in diesem Zusammenhang zudem den Rat auf, den gemeinsamen Initiativen der Kommission und der EIB rasch zuzustimmen und Haushaltsmittel der Union konkret für KMU zu binden sowie die Zusammenarbeit mit der EZB entschlossener voranzutreiben, um zu erreichen, dass Finanzierungsengpässe bei KMU abnehmen; weist darauf hin, dass das wesentliche Problem in einigen Mitgliedstaaten darin besteht, dass die Fragmentierung der Finanzmärkte zu einem Mangel an Finanzierungsmitteln und zu einem Anstieg der Finanzierungskosten führt, und zwar insbesondere für KMU; fordert, dass die EIB ihre Bemühungen auf die Defragmentierung umlenkt, um Finanzierungsmittel für KMU, für das Unternehmertum sowie für Ausfuhren und Innovation zu fördern, die für einen Wirtschaftsaufschwung von entscheidender Bedeutung sind; begrüßt, dass zusätzliche Investitionen getätigt werden, was Kompetenzen und neue Arbeitsplätze angeht, insbesondere das Programm „Qualifikation und Beschäftigung – Investition in die Jugend“, in dessen Rahmen die EIB‑Finanzierung mit Arbeitsplätzen für junge Menschen in KMU verknüpft wird und Investitionen für Bildungs- und Forschungseinrichtungen, die Berufsausbildung, Darlehen für Studenten und Mobilitätsprogramme zur Verfügung gestellt werden;

9.  fordert die EIB auf, die Transparenz in Bezug auf ihre Darlehensvergabe über Finanzintermediäre zu erhöhen, indem sie jährlich über ihre Vergabe von Darlehen an KMU berichtet und aggregierte Daten über die Auszahlungen an KMU, die Anzahl der begünstigten KMU, die durchschnittliche Höhe der Darlehen und die geförderten Sektoren, einschließlich einer Bewertung der Zugänglichkeit der Darlehen für KMU und deren praktische Wirksamkeit, vorlegt;

10. fordert die EIB auf, in enger Zusammenarbeit mit den einschlägigen Finanzintermediären verbesserte, angemessene Informationen und Marketinginstrumente bereitzustellen, um KMU über die Finanzierungsmöglichkeiten der EIB zu informieren und somit einen optimalen Grad der Darlehensaufnahme durch KMU zu erreichen; betont darüber hinaus, dass ein umfassender, systematischer Zugang zu Projektinformationen geschaffen wird und die Begünstigten eines Projekts und die Zivilgesellschaft vor Ort, die von den über die EIB finanzierten Investitionen betroffen sein könnte, stärker einbezogen werden;

11. begrüßt, dass die EIB als einer der größten Darlehensgeber im Bereich Energie im Juli 2013 neue Leitlinien zur Stärkung der Unterstützung von Investitionen in Energie aus erneuerbaren Quellen, Energieeffizienz und die Energienetze verabschiedet hat; begrüßt, dass Projekte, bei denen Kohle als Brennstoff genutzt wird, nicht mehr gefördert werden; betont jedoch, dass die Investitionspolitik der EIB noch viel stärker auf nachhaltige Projekte ausgerichtet werden muss; weist jedoch erneut darauf hin, dass für die Vergabe von Darlehen für nicht erneuerbare Energieträger ein umfassender Plan zur schrittweisen Abschaffung vorgelegt werden muss;

12. legt der EIB nahe, mit den regionalen Entwicklungsbanken der Regionen, in denen sie tätig ist, Vereinbarungen abzuschließen, um Synergien zu fördern, Risiken und Kosten zu teilen und für ein ausreichendes Darlehensvolumen an die Realwirtschaft zu sorgen;

13. fordert, dass die Ressourcen und das Expertenwissen der EIB in Bezug auf die Anpassung an den Klimawandel stark ausgebaut werden;

14. fordert die EIB auf, systematisch über Fortschritte im Zusammenhang mit den früheren Empfehlungen des Parlaments zu berichten, insbesondere was die Auswirkungen ihrer Darlehensvergabe in den Regionen, in denen sie tätig ist, auf das Wachstum und das Beschäftigungspotenzial dort und in der EU und die wirtschaftliche Integration zwischen der EU und den Beitrittsländern und den Ländern der Nachbarschaft angeht.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

17.12.2013

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

39

1

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Marino Baldini, Burkhard Balz, Elena Băsescu, Sharon Bowles, Udo Bullmann, Nikolaos Chountis, George Sabin Cutaş, Leonardo Domenici, Derk Jan Eppink, Diogo Feio, Elisa Ferreira, Ildikó Gáll-Pelcz, Jean-Paul Gauzès, Sven Giegold, Sylvie Goulard, Liem Hoang Ngoc, Gunnar Hökmark, Othmar Karas, Wolf Klinz, Jürgen Klute, Philippe Lamberts, Werner Langen, Astrid Lulling, Ivana Maletić, Arlene McCarthy, Marlene Mizzi, Ivari Padar, Antolín Sánchez Presedo, Olle Schmidt, Peter Simon, Peter Skinner, Theodor Dumitru Stolojan, Ivo Strejček, Kay Swinburne, Sampo Terho, Marianne Thyssen, Ramon Tremosa i Balcells, Corien Wortmann-Kool, Pablo Zalba Bidegain

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Fabrizio Bertot, Zdravka Bušić, Herbert Dorfmann, Bas Eickhout, Vicky Ford

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Wim van de Camp

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

18.2.2014

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

25

0

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Marta Andreasen, Inés Ayala Sender, Zigmantas Balčytis, Ryszard Czarnecki, Tamás Deutsch, Martin Ehrenhauser, Jens Geier, Gerben-Jan Gerbrandy, Ingeborg Gräßle, Rina Ronja Kari, Bogusław Liberadzki, Jan Mulder, Monika Panayotova, Crescenzio Rivellini, Paul Rübig, Petri Sarvamaa, Theodoros Skylakakis, Georgios Stavrakakis, Michael Theurer

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Philip Bradbourn, Karin Kadenbach, Marian-Jean Marinescu, Olle Schmidt

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Peter Jahr, Iosif Matula, Godelieve Quisthoudt-Rowohl, Marie-Thérèse Sanchez-Schmid, Theodor Dumitru Stolojan