BERICHT über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 718/1999 des Rates über kapazitätsbezogene Maßnahmen für die Binnenschifffahrtsflotten der Gemeinschaft zur Förderung des Binnenschiffsverkehrs

24.2.2014 - (COM(2013)0621 – C7‑0265/2013 – 2013/0303(COD)) - ***I

Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr
Berichterstatterin: Corien Wortmann-Kool
Verfasserin der Stellungnahme(*):
Jutta Steinruck, Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
(*) Assoziierter Ausschuss – Artikel 50 der Geschäftsordnung


Verfahren : 2013/0303(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0142/2014
Eingereichte Texte :
A7-0142/2014
Aussprachen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 718/1999 des Rates über kapazitätsbezogene Maßnahmen für die Binnenschifffahrtsflotten der Gemeinschaft zur Förderung des Binnenschiffsverkehrs

(COM(2013)0621 – C7‑0265/2013 – 2013/0303(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2013)0621),

–   gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 91 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C7‑0265/2013),

–   gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–   nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 21. Januar 2014[1],

–   nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 31. Januar 2014[2],

–   gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A7-0142/2014),

1.  legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;

2.  fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

Änderungsantrag  1

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 2

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(2) Im Rahmen der Modernisierung und der Umstrukturierung der Flotten sollten soziale Maßnahmen zugunsten von Arbeitnehmern vorgesehen werden, die aus der Binnenschifffahrt ausscheiden oder sich einem anderen Tätigkeitsbereich zuwenden wollen. Es sollten ferner Maßnahmen ergriffen werden, mit denen der Zusammenschluss von Unternehmen angeregt, die berufliche Qualifikation der Binnenschiffer verbessert und die technische Anpassung der Schiffe gefördert werden können.

(2) Im Rahmen der Modernisierung und der Umstrukturierung der Flotten sollten soziale Maßnahmen, einschließlich frühzeitiger vorbeugender Maßnahmen, zugunsten von Arbeitnehmern vorgesehen werden, die aus der Binnenschifffahrt ausscheiden oder sich einem anderen Tätigkeitsbereich zuwenden wollen. Es sollten ferner Maßnahmen ergriffen werden, mit denen der Zusammenschluss von Unternehmen angeregt, die berufliche Qualifikation der Binnenschiffer verbessert und die technische Anpassung der Schiffe – insbesondere im Hinblick auf ihre Umweltfreundlichkeit – gefördert werden können. Die in der Verordnung (EG) Nr. 718/1999 genannten Reservefonds sollten für Maßnahmen zugunsten von Partikulieren eingesetzt werden, während andere zweckbestimmte, bereits auf Unionsebene zur Verfügung stehende Mittel für die Unterstützung von gemeinsamen Maßnahmen der Sozialpartner verwendet werden sollten.

Änderungsantrag  2

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 2 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(2a) Die Kommission und die Mitgliedstaaten sollten Forschung und Innovationen im Bereich der Binnenschifffahrt und der multimodalen Hafeninfrastruktur durch die Arbeitsprogramme von „Horizont 2020“ und die Fazilität „Connecting Europe“ stärken, um für die Integration dieses Sektors in den multimodalen Verkehr zu sorgen.

Änderungsantrag  3

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 5

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(5) Die Maßnahmen gemäß Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 718/1999 im Zusammenhang mit der Modernisierung der EU-Flotte betreffen lediglich soziale Angelegenheiten. Andere Arten von Unterstützungsmaßnahmen zur Schaffung eines für Innovation und Umwelt günstigen Umfeldes sind nicht vorgesehen.

(5) Die Maßnahmen gemäß Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 718/1999 im Zusammenhang mit der Modernisierung der EU-Flotte betreffen lediglich soziale Angelegenheiten und die Sicherheit im Arbeitsumfeld. Andere Arten von Unterstützungsmaßnahmen zur Schaffung eines für Innovation und Umwelt günstigen Umfeldes sind nicht vorgesehen.

Änderungsantrag  4

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 8 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(8a) Die Kommission sollte die Anpassung der Binnenschifffahrtsflotten an den technischen Fortschritt im Hinblick auf die Umweltverträglichkeit durch die Förderung des Einsatzes von Finanzierungsinstrumenten der bestehenden Fonds der Union – wie beispielsweise der Fazilität „Connecting Europe“ und des Programms „Horizont 2020“ – unterstützen und Möglichkeiten vorschlagen, wie mit den Reservefonds im Zusammenspiel mit diesen bestehenden Fonds und den Finanzierungsinstrumenten der Europäischen Investitionsbank Hebeleffekte erzielt werden können.

Änderungsantrag  5

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 1

Verordnung (EG) Nr. 718/1999

Artikel 8 – Spiegelstrich 1

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

– Binnenschiffsunternehmern, die sich aus diesem Gewerbe zurückziehen, die Erlangung einer vorgezogenen Altersrente oder die Umschulung auf eine andere Erwerbstätigkeit erleichtern;

– Binnenschiffsunternehmern, die sich aus diesem Gewerbe zurückziehen, die Erlangung einer vorgezogenen Altersrente oder die Umschulung auf eine andere Erwerbstätigkeit zu erleichtern, unter anderem durch die umfassende Bereitstellung von Informationen;

Änderungsantrag  6

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 1

Verordnung (EG) Nr. 718/1999

Artikel 8 – Spiegelstrich 2

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

– für Besatzungsmitglieder, die aus der Binnenschifffahrt ausscheiden, Berufsbildungs- oder Umschulungsmaßnahmen durchzuführen;

– für Besatzungsmitglieder, die aus der Binnenschifffahrt ausscheiden, Berufsbildungs- oder Umschulungsmaßnahmen durchzuführen und angemessene Informationen über diese Maßnahmen bereitzustellen;

Änderungsantrag  7

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 1 – Absatz 1

Verordnung (EG) Nr. 718/1999

Artikel 8 – Spiegelstrich 3

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

– die berufliche Qualifikation in der Binnenschifffahrt zu verbessern, um die Entwicklung und Zukunft des Berufsstands zu sichern;

– die berufliche Qualifikation in der Binnenschifffahrt und die Kenntnisse im Bereich der Logistik zu verbessern, um die Entwicklung und Zukunft des Berufsstands zu sichern;

Änderungsantrag  8

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 1 – Absatz 1

Verordnung (EG) Nr. 718/1999

Artikel 8 – Spiegelstrich 5

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

– die technische Anpassung der Schiffe im Hinblick auf eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Sicherheit zu fördern,

– die technische Anpassung der Schiffe im Hinblick auf eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen, einschließlich des Gesundheitsschutzes, und der Sicherheit zu fördern;

Änderungsantrag  9

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 1 – Absatz 1

Verordnung (EG) Nr. 718/1999

Artikel 8 – Spiegelstrich 6

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

– die Innovation der Schiffe und ihre Anpassung an den technischen Fortschritt im Hinblick auf die Umweltverträglichkeit zu fördern.

– die Innovation der Schiffe und ihre Anpassung an den technischen Fortschritt im Hinblick auf die Umweltverträglichkeit, insbesondere in Bezug auf umweltfreundliche Schiffe, zu fördern;

Änderungsantrag  10

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 1 – Absatz 1

Verordnung (EG) Nr. 718/1999

Artikel 8 – Spiegelstrich 6 a (neu)

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

– die Reservefonds vorzugsweise zu nutzen, um den Multiplikatoreffekt von Zuschüssen zu verstärken, die aus dem Haushalt der Union gewährt werden, sowie von Finanzierungsinstrumenten der Europäischen Investitionsbank (EIB) für Maßnahmen zur Förderung der Innovation in Bezug auf Schiffe, einschließlich der Entwicklung von flussangepassten Schiffen, und ihre Anpassung an den technischen Fortschritt im Hinblick auf die Umweltverträglichkeit sowie für andere Maßnahmen zur Steigerung der Kraftstoffeffizienz von Schiffsmotoren, zur Förderung des Einsatzes von Flüssiggas und zur Verbesserung der Luftqualität. Die Kommission schlägt Möglichkeiten vor, wie die Erreichung dieser Ziele durch Hebeleffekte zwischen den Reservefonds und Finanzierungsinstrumenten bestehender Fonds der Union, wie etwa der Fazilität „Connecting Europe“ oder des Programms „Horizont 2020“ und der EIB gefördert werden können.

  • [1]  Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.
  • [2]  Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.

BEGRÜNDUNG

Hintergrund

Mit der Verordnung (EG) Nr. 718/1999 werden Maßnahmen zur Unterstützung der Strukturbereinigung in der Binnenschifffahrt eingerichtet, insbesondere hinsichtlich der Flottenkapazität von Mitgliedstaaten, deren Binnenwasserstraßen mit denen anderer Mitgliedstaaten verbunden sind.

Innerhalb dieses Rahmens sind Reservefonds eingerichtet worden, die von der Binnenschifffahrtsbranche aus den überschüssigen Mitteln der bis zum 28. April 1999 durchgeführten Strukturbereinigungsmaßnahmen und den besonderen Beiträgen gemäß der „Alt-für-neu-Regelung” finanziert werden.

Die Reservefonds, die von den Mitgliedstaaten verwaltet werden, durften nur für folgende Zwecke verwendet werden:

a) zur Unterstützung von auf Gemeinschaftsebene ergriffenen Maßnahmen, die auf die Verhinderung eines etwaigen erneuten Anstiegs der Flottenkapazität bei einer schweren Marktstörung abzielen;

b) zur Unterstützung von sozialen Maßnahmen und zur Förderung der Anpassung der Schiffe an den technischen Fortschritt im Hinblick auf Sicherheitsaspekte, unter dem Vorbehalt, dass diese Maßnahmen die einhellige Zustimmung der Binnenschifffahrtsverbände finden.

Im Laufe der Jahre sind die Fonds auf derzeit insgesamt circa 35 Mio. EUR angewachsen. Die Binnenschifffahrtsbranche und die Mitgliedstaaten versuchten, die Fonds zu verwenden, aber die Kommission befand, dass die Anträge außerhalb des Anwendungsbereichs der Verordnung lagen. Tatsächlich hat sich der begrenzte Anwendungsbereich von Artikel 8 der Verordnung bisher als Hindernis für die Nutzung der Fonds erwiesen.

Daher hat die Kommission eine Ausweitung des Anwendungsbereichs der Verordnung auf Schulungsprogramme für alle Besatzungsmitglieder sowie auf die Ermöglichung der Verwendung der Fonds für die Innovation der Schiffe und ihre Anpassung an den technischen Fortschritt im Hinblick auf die Umweltverträglichkeit vorgeschlagen.

Standpunkt der Berichterstatterin

Ihre Berichterstatterin begrüßt den Vorschlag der Kommission zur Erweiterung des Anwendungsbereichs der bestehenden Verordnung, um die Verwendung der Reservefonds für eine effizientere Unterstützung der Binnenschifffahrtsbranche sowie zur Schaffung eines Umfelds zu ermöglichen, das günstiger für Innovation, gesteigerte Sicherheit und Umweltleistung ist. Sie betont, dass der Vorschlag einhellige Unterstützung seitens der Binnenschifffahrtsbranche findet.

Ein Charakteristikum der Binnenschifffahrtsbranche ist die Unternehmensstruktur: Es handelt sich zum Großteil um KMU, d. h. um Eigentümer/Betreiber, die mit ihrer Familie auf dem Schiff arbeiten und leben. Diese KMU sind in besonderem Maße krisenanfällig. Daher ist es unbedingt erforderlich, Unterstützung zu gewähren, um die Binnenschifffahrtsbranche zu erhalten und zu stärken.

Unter den Vorzügen der Binnenschifffahrt betont Ihre Berichterstatterin insbesondere ihre Kosteneffizienz sowie ihre Energie- und Umweltleistungen, wobei sie zugleich hervorhebt, dass sich diese Leistungen sogar noch weiter steigern ließen. Während der Straßenverkehr überlastet ist, wodurch es zu ökonomischen und ökologischen Verlusten kommt, bietet das Netz der Binnenwasserstraßen noch ein erhebliches Potenzial zur Aufnahme von Verkehr, ohne Überlastungsrisiko. Diese Vorzüge sollten stärker genützt werden.

Die Absicht der Binnenschifffahrtsbranche, in Ökologisierungs- und Innovationsmaßnahmen zu investieren, wird von der Berichterstatterin nachdrücklich begrüßt. Allerdings sind die im Rahmen der Verordnung verfügbaren Finanzmittel ziemlich beschränkt, wenn man die für die Modernisierung der Flotte erforderlichen Aufwendungen bedenkt. Daher würde Ihre Berichterstatterin der Europäischen Kommission nahelegen, gemeinsam mit der Branche zu untersuchen, wie sich die Finanzmittel in Kombination mit den Finanzinstrumenten der EIB und mit bestehenden EU-Fonds, wie etwa der Fazilität „Connecting Europe“, nutzen lassen, um die für die Branche bestimmten Finanzmittel zu optimieren.

Ferner bedauert Ihre Berichterstatterin das Fehlen von Verweisen auf intermodale Frachtlogistik. Den Binnenschifffahrtswegen kommt eindeutig eine sehr wichtige Rolle bei der Stärkung einer nachhaltigen Frachtverkehrskette in Europa zu. Der derzeitige Trend in Europa geht leider in Richtung eines Rückgangs des modalen Anteils der Wasserwege. Dieser Trend muss umgekehrt werden, damit Europa auf die Herausforderungen des Verkehrs reagieren kann, d. h. Überlastung, Umweltauswirkungen und Energiebedarf.

Abschließend befindet Ihre Berichterstatterin, dass sich eine gut strukturierte Politik mit erreichbaren kurz- und mittelfristigen Zielen als Trumpfkarte für diese Branche mit hohem Potenzial auswirken würde. Gewissheit hinsichtlich des Rechtsrahmens ist zweifellos eine Vorbedingung, um Investitionen in der Branche anzustoßen oder zu fördern und auf diese Weise die nachhaltige Entwicklung des Binnenschifffahrtsmarkts sicherzustellen. Daher ruft sie die Kommission dazu auf, bei NAIADES II Nägel mit Köpfen zu machen und sobald wie möglich konkrete Aktionen zu liefern, welche die Besonderheiten dieser zum Großteil auf KMU beruhenden Branche berücksichtigen.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten(*) (13.2.2014)

für den Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr

zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr.718/1999 des Rates über kapazitätsbezogene Maßnahmen für die Binnenschifffahrtsflotten der Gemeinschaft zur Förderung des Binnenschiffsverkehrs
(COM(2013)0621 – C7‑0265/2013– 2013/0303(COD))

Verfasserin der Stellungnahme: Jutta Steinruck

(*)       Assoziierter Ausschuss – Artikel 50 der Geschäftsordnung

KURZE BEGRÜNDUNG

Zur Verringerung des Schiffsraumes und zur Modernisierung der Schiffsflotte in der Europäischen Binnenschifffahrt müssen weitere Maßnahmen ergriffen werden, die dazu beitragen, die Arbeitsbedingungen der Besatzungen zu verbessern und insbesondere einen Ausstieg aus der Binnenschifffahrt zu fördern.

Die Berichterstatterin begrüßt den Vorschlag einer Anpassung der Richtlinie zur Inanspruchnahme der im Reservefonds lagernden 35 Mio. €. Zur Verbesserung der sozialen und finanziellen Situation der ausscheidenden Besatzungsmitglieder ist es notwendig, die Möglichkeiten der Inanspruchnahme eindeutig auf die lohnabhängig beschäftigten Besatzungsmitglieder auszuweiten.

Zur Modernisierung der Binnenschifffahrtsflotte zählt einerseits die technische Modernisierung, andererseits zählen dazu aber auch qualifizierte und mit modernsten Techniken vertraute Besatzungen, die die Schiffe betreiben und dort ihren Arbeitsplatz haben. Deshalb schlägt die Berichterstatterin eine deutlichere Formulierung im Hinblick auf die soziale und berufliche Situation aller mit der Binnenschifffahrt verknüpften Beschäftigungsverhältnisse vor.

Um eine Gleichbehandlung aller involvierten Akteure sicher zu stellen, ist es wichtig, neben den Binnenschifffahrtsunternehmern auch für Besatzungsmitglieder Maßnahmen zur vorgezogenen Altersrente zu ermöglichen.

Im Bereich der Binnenschifffahrt wird es in nächster Zukunft zu einer Reihe von vorgeschriebenen Modernisierungen der Schiffe im Hinblick auf Sicherheit und Umweltfreundlichkeit kommen. Um diese Maßnahmen nicht nur technisch zu begleiten, sondern insbesondere auch die Besatzungsmitglieder auf gegebene neue Anforderungen vorzubereiten, schlägt die Berichterstatterin vor, berufliche Qualifikation auch um diesen Bereich zu erweitern.

Für alle vorgesehenen Maßnahmen müssen auch die damit im Zusammenhang stehenden Informationen verbreitet werden, um sicher zu stellen, dass auch möglichst viele Betriebe und Besatzungsmitglieder von den Möglichkeiten erfahren und Gebrauch machen können.

Ferner soll sichergestellt werden, dass der geförderte Beitritt zu Binnenschifffahrtsverbänden nicht nur für Partikuliere begünstigt wird. Mit dem Begriff Partikulier sind eindeutig nur Unternehmen bezeichnet, die bis zu drei Schiffe betreiben. Auch kleine Unternehmen mit mehr als drei betriebenen Schiffen sollten bei einem Beitritt gefördert werden.

Eine Stärkung der Sozialpartner in der Umsetzung der Verordnung ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass die eingesetzten Mittel den Zielen dienen. Die betroffenen Schifffahrtsverbände und die Gewerkschaften der in der Binnenschifffahrt abhängig Beschäftigten Personen kennen die Problemlagen und Bedarfe besser als andere Stellen.

Die Verbesserung der Arbeitsbedingungen soll um Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz erweitert werden, um Binnenschifffahrtsunternehmen finanziell in die Lage zu versetzen, Arbeits- und Gesundheitsschutz auf höchstem Niveau zu gewährleisten.

ÄNDERUNGSANTRÄGE

Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten ersucht den federführenden Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr, folgende Änderungsanträge zu berücksichtigen:

Änderungsantrag  1

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 2

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(2) Im Rahmen der Modernisierung und der Umstrukturierung der Flotten sollten soziale Maßnahmen zugunsten von Arbeitnehmern vorgesehen werden, die aus der Binnenschifffahrt ausscheiden oder sich einem anderen Tätigkeitsbereich zuwenden wollen. Es sollten ferner Maßnahmen ergriffen werden, mit denen der Zusammenschluss von Unternehmen angeregt, die berufliche Qualifikation der Binnenschiffer verbessert und die technische Anpassung der Schiffe gefördert werden können.

(2) Im Rahmen der Modernisierung und der Umstrukturierung der Flotten sollten soziale Maßnahmen, einschließlich frühzeitiger und vorbeugender Maßnahmen, zugunsten von Arbeitnehmern vorgesehen werden, die aus der Binnenschifffahrt ausscheiden oder sich einem anderen Tätigkeitsbereich zuwenden wollen. Es sollten ferner Maßnahmen ergriffen werden, mit denen der Zusammenschluss von Unternehmen angeregt, die berufliche Qualifikation der Binnenschiffer verbessert und die technische Anpassung der Schiffe gefördert werden können.

Änderungsantrag  2

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 1

Verordnung (EG) Nr. 718/1999

Artikel 8 – Einleitender Satz

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Unbeschadet des Artikels 3 Absatz 5 können die Mitgliedstaaten Maßnahmen treffen, um insbesondere

Unbeschadet des Artikels 3 Absatz 5 können die Mitgliedstaaten gemeinsam mit den Sozialpartnern Maßnahmen treffen, um insbesondere

Änderungsantrag  3

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 1

Verordnung (EG) Nr. 718/1999

Artikel 8 – Spiegelstrich 1

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

– Binnenschiffsunternehmern, die sich aus diesem Gewerbe zurückziehen, die Erlangung einer vorgezogenen Altersrente oder die Umschulung auf eine andere Erwerbstätigkeit erleichtern;

– Binnenschiffsunternehmern, die sich aus diesem Gewerbe zurückziehen, die Erlangung einer vorgezogenen Altersrente oder die Umschulung auf eine andere Erwerbstätigkeit zu erleichtern, unter anderem durch die umfassende Bereitstellung von Informationen;

Änderungsantrag  4

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 1

Verordnung (EG) Nr. 718/1999

Artikel 8 – Spiegelstrich 2

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

– für Besatzungsmitglieder, die aus der Binnenschifffahrt ausscheiden, Berufsbildungs- oder Umschulungsmaßnahmen durchzuführen;

– für Besatzungsmitglieder, die aus der Binnenschifffahrt ausscheiden, Berufsbildungs- oder Umschulungsmaßnahmen durchzuführen und angemessene Informationen über diese Maßnahmen bereitzustellen;

Änderungsantrag  5

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 1

Verordnung (EG) Nr. 718/1999

Artikel 8 – Spiegelstrich 3

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

– die berufliche Qualifikation in der Binnenschifffahrt zu verbessern, um die Entwicklung und Zukunft des Berufsstands zu sichern,

– die berufliche Qualifikation der Akteure, insbesondere der Beschäftigten sowie der Unternehmer in der Binnenschifffahrt zu verbessern, um die Entwicklung und Zukunft des Berufsstands bei absehbaren und durch Gesetzgebung veranlassten Modernisierungen zu sichern;

Änderungsantrag  6

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 1

Verordnung (EG) Nr. 718/1999

Artikel 8 – Spiegelstrich 4

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

– den Beitritt von Partikulieren zu Binnenschifffahrtsverbänden zu fördern und die Organisationen zu stärken, die die Binnenschifffahrt auf Unionsebene vertreten,

– den Beitritt von Binnenschifffahrtsunternehmen zu Binnenschifffahrtsverbänden zu fördern und die Organisationen zu stärken, die die Binnenschifffahrt auf Unionsebene vertreten;

Änderungsantrag  7

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 1

Verordnung (EG) Nr. 718/1999

Artikel 8 – Spiegelstrich 5

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

– die technische Anpassung der Schiffe im Hinblick auf eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Sicherheit zu fördern,

– die technische Anpassung der Schiffe im Hinblick auf eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen, des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit zu fördern;

VERFAHREN

Titel

Änderung der Verordnung (EG) Nr. 718/1999 des Rates vom 29. März 1999 über kapazitätsbezogene Maßnahmen für die Binnenschifffahrtsflotten der Gemeinschaft zur Förderung des Binnenschiffsverkehrs

Bezugsdokumente - Verfahrensnummer

COM(2013)0621 – C7-0265/2013 – 2013/0303(COD)

Federführender Ausschuss

       Datum der Bekanntgabe im Plenum

TRAN

8.10.2013

 

 

 

Stellungnahme von

       Datum der Bekanntgabe im Plenum

EMPL

8.10.2013

Assoziierte(r) Ausschuss/Ausschüsse - Datum der Bekanntgabe im Plenum

12.12.2013

Verfasser(in) der Stellungnahme

       Datum der Benennung

Jutta Steinruck

26.11.2013

Prüfung im Ausschuss

17.12.2013

22.1.2014

12.2.2014

 

Datum der Annahme

13.2.2014

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

34

3

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Regina Bastos, Heinz K. Becker, Phil Bennion, Pervenche Berès, Philippe Boulland, Alejandro Cercas, Ole Christensen, Derek Roland Clark, Minodora Cliveti, Andrea Cozzolino, Frédéric Daerden, Karima Delli, Sari Essayah, Richard Falbr, Nadja Hirsch, Stephen Hughes, Danuta Jazłowiecka, Jean Lambert, Patrick Le Hyaric, Verónica Lope Fontagné, Thomas Mann, Anthea McIntyre, Csaba Őry, Konstantinos Poupakis, Elisabeth Schroedter, Gabriele Stauner, Jutta Steinruck

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Georges Bach, Philippe De Backer, Edite Estrela, Sergio Gutiérrez Prieto, Paul Murphy, Antigoni Papadopoulou, Gabriele Zimmer

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Timothy Kirkhope, George Lyon, Jarosław Leszek Wałęsa

VERFAHREN

Titel

Änderung der Verordnung (EG) Nr. 718/1999 des Rates vom 29. März 1999 über kapazitätsbezogene Maßnahmen für die Binnenschifffahrtsflotten der Gemeinschaft zur Förderung des Binnenschiffsverkehrs

Bezugsdokumente - Verfahrensnummer

COM(2013)0621 – C7-0265/2013 – 2013/0303(COD)

Datum der Konsultation des EP

10.9.2013

 

 

 

Federführender Ausschuss

       Datum der Bekanntgabe im Plenum

TRAN

8.10.2013

 

 

 

Mitberatende(r) Ausschuss/Ausschüsse

       Datum der Bekanntgabe im Plenum

BUDG

8.10.2013

EMPL

8.10.2013

 

 

Nicht abgegebene Stellungnahme(n)

       Datum des Beschlusses

BUDG

18.9.2013

 

 

 

Assoziierte(r) Ausschuss/Ausschüsse

       Datum der Bekanntgabe im Plenum

EMPL

12.12.2013

 

 

 

Berichterstatter(-in/-innen)

       Datum der Benennung

Corien Wortmann-Kool

22.10.2013

 

 

 

Prüfung im Ausschuss

25.11.2013

17.12.2013

11.2.2014

 

Datum der Annahme

20.2.2014

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

30

1

2

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Inés Ayala Sender, Georges Bach, Izaskun Bilbao Barandica, Michael Cramer, Joseph Cuschieri, Philippe De Backer, Luis de Grandes Pascual, Saïd El Khadraoui, Ismail Ertug, Jacqueline Foster, Franco Frigo, Mathieu Grosch, Jim Higgins, Dieter-Lebrecht Koch, Georgios Koumoutsakos, Eva Lichtenberger, Marian-Jean Marinescu, Gesine Meissner, Dominique Riquet, Brian Simpson, Giommaria Uggias, Peter van Dalen, Patricia van der Kammen, Artur Zasada

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Spyros Danellis, Isabelle Durant, Eider Gardiazábal Rubial, Alfreds Rubiks, Bernadette Vergnaud, Corien Wortmann-Kool, Janusz Władysław Zemke

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Birgit Sippel, Robert Sturdy

Datum der Einreichung

24.2.2014