BERICHT über den Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Änderung der Entscheidung 2004/162/EG hinsichtlich ihrer Anwendung auf Mayotte ab dem 1. Januar 2014

24.2.2014 - (COM(2014)0024 – C7‑0031/2014 – 2014/0010(CNS)) - *

Ausschuss für regionale Entwicklung
Berichterstatterin: Danuta Maria Hübner
(Vereinfachtes Verfahren – Artikel 46 Absatz 1 der Geschäftsordnung)

Verfahren : 2014/0010(CNS)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0144/2014
Eingereichte Texte :
A7-0144/2014
Aussprachen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Änderung der Entscheidung 2004/162/EG hinsichtlich ihrer Anwendung auf Mayotte ab dem 1. Januar 2014

(COM(2014)0024 – C7‑0031/2014 – 2014/0010(CNS))

(Besonderes Gesetzgebungsverfahren – Konsultation)

Das Europäische Parlament,

–       in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat (COM(2014)0024),

–       gestützt auf Artikel 349 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gemäß dem es vom Rat angehört wurde (C7-0031/2014),

–       gestützt auf Artikel 55 und Artikel 46 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung,

–       in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für regionale Entwicklung (A7-0144/2014),

1.      billigt den Vorschlag der Kommission;

2.      fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;

3.      fordert den Rat auf, es erneut zu konsultieren, falls er beabsichtigt, den vom Parlament gebilligten Text entscheidend zu ändern;

4.      beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

BEGRÜNDUNG

Durch die Entscheidung 2004/162/EG des Rates vom 10. Februar 2004, die auf der Grundlage des Artikels 299 Absatz 2 des EG-Vertrags (nunmehr Artikel 349 AEUV) angenommen wurde, wird Frankreich ermächtigt, bis zum 1. Juli 2014 die im Anhang dieser Entscheidung aufgeführten Erzeugnisse, die lokal in den französischen Überseedepartements Guadalupe, Guyana, Martinique und Réunion produziert werden, ganz oder teilweise von der Sondersteuer „octroi de mer” zu befreien.

Die Entscheidung enthält einen Anhang, in dem die Erzeugnisse aufgeführt sind, auf die die gänzliche oder teilweise Steuerbefreiung Anwendung finden kann. Auch ist geregelt, dass die Anwendung der gänzlichen oder teilweisen Steuerbefreiung nicht zu Abweichungen um mehr als 10, 20 bzw. 30 Prozentpunkte je nach Erzeugnis führen darf.

In der Entscheidung 2004/162/EG werden als Gründe für die Annahme der spezifischen Maßnahmen u. a. angeführt: Abgelegenheit, Insellage, Enge des lokalen Marktes und die nur schwach entwickelte Exporttätigkeit, schwierige Relief- und Klimabedingungen und wirtschaftliche Abhängigkeit von einigen wenigen Erzeugnissen sowie immer wieder auftretende Naturereignisse, wie zum Beispiel Wirbelstürme, Vulkanausbrüche oder Erdbeben .

Die Abgelegenheit dieser Regionen und ihre Abhängigkeit vom Luft- und Seeverkehr sowie die Abhängigkeit im Bereich Rohstoffe und Energie wirken sich auf die Höhe der Herstellungskosten aus. Die Kombination all dieser Nachteile führt zu höheren Herstellungspreisen lokal produzierter Erzeugnisse, so dass sie ohne spezifische Maßnahmen nicht mit Erzeugnissen konkurrieren könnten, die woanders produziert werden. Sind aber die lokalen Erzeugnisse nicht konkurrenzfähig, wird es unmöglich, eine lokale Produktion aufrechtzuerhalten, und eine Verschlechterung der Beschäftigungssituation in diesen Gebieten ist die Folge.

Die spezifischen Maßnahmen der Entscheidung 2004/162/EG des Rates dienen also dem Ziel, die lokale Industrie durch eine verbesserte Stellung im Wettbewerb zu stärken.

Der Europäische Rat hat durch seinen Beschluss 2012/419/EU zur Änderung des Status von Mayotte gegenüber der Europäischen Union bestimmt, dass Mayotte ab dem 1. Januar 2014 nicht mehr überseeisches Land und Hoheitsgebiet im Sinne von Artikel 355 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ist, sondern den Status eines Gebiets in äußerster Randlage im Sinne des Artikels 349 AEUV erhält.

Mayotte wurde so zu der Liste von Gebieten in äußerster Randlage in Artikel 349 AEUV hinzugefügt, und der gesamte Vertrag sowie das gesamte EU-Steuerrecht werden deshalb ab dem Zeitpunkt der Änderung dieses Status auf Mayotte anwendbar sein.

Die französischen Behörden haben die Kommission über ihre Absicht unterrichtet, in Mayotte die Sondersteuer „octroi de mer“ unter ähnlichen Bedingungen einzuführen wie in Guyana, und bei der Kommission die Ermächtigung beantragt, bei der Besteuerung zwischen der lokalen und der nicht lokalen Erzeugung zu differenzieren. Die französischen Behörden haben der Kommission in ihrem Antrag vom 24. Mai 2013 eine Liste mit rund hundert Erzeugnissen übermittelt, bei denen sie in steuerlicher Hinsicht zwischen lokalen und nicht lokalen Erzeugnissen differenzieren möchten. Die französischen Behörden wurden mehrfach aufgefordert, ergänzende Informationen einzureichen und für die in dem Antrag genannten Erzeugnisse nachzuweisen, dass eine lokale Erzeugung vorhanden ist, sowie mitzuteilen, wie hoch der Marktanteil dieser Erzeugung ist und welche Zusatzkosten dafür im Vergleich zu auswärtigen Erzeugnissen derselben Art entstehen.

Durch den Vorschlag für einen Beschluss des Rates wird somit die vorstehend erwähnte Entscheidung dadurch geändert, dass sie auf Mayotte anwendbar wird, und die Besteuerung von 59 Erzeugnissen, für die in Mayotte eine lokale Erzeugung vorhanden ist, darf differenziert werden. Für diese Erzeugnisse haben die französischen Behörden Nachweise dafür erbracht, dass zusätzliche Kosten anfallen, wie dies von der Kommission verlangt wurde, und sie schlagen eine maximale Differenzierung für jedes Erzeugnis vor, die darauf beschränkt ist, was notwendig ist, um die geringere Wettbewerbsfähigkeit und die zusätzlichen Kosten der lokalen Erzeugnisse auszugleichen.

Der vorgeschlagene Beschluss wird dem Parlament gemäß Artikel 349 AEUV und damit im Rahmen eines besonderen Gesetzgebungsverfahrens vorgelegt, nach dem das Parlament lediglich angehört wird.

Hinsichtlich der sachlichen Regelungen sind die Änderungen wohl durch objektive Gründe gerechtfertigt, da sie eine notwendige Folge der Änderung des Status von Mayotte sind, die durch den vorstehend erwähnten Beschluss des Europäischen Rates beschlossen wurde, und somit wird allen französischen überseeischen Gebieten eine Gleichbehandlung gewährt.

Der Anwendungsbereich des vorgeschlagenen Beschlusses ist präzise und genau bestimmt, denn er gilt für eine beschränkte Zahl bestimmter Erzeugnisse, und er hat eine kurze Laufzeit, denn die Frankreich erteilte Ermächtigung läuft am 1. Juli 2014 aus.

Angesichts der Tatsache, dass diese Maßnahme ab dem 1. Januar 2014 wirksam sein wird, ist es darüber hinaus umso wichtiger, sie aus Gründen der Rechtssicherheit rasch anzunehmen. Deshalb schlägt der Vorsitz vor, dass dieser Kommissionsvorschlag für einen Beschluss des Rates ohne Änderung gemäß Artikel 46 Absatz 1 der Geschäftsordnung angenommen wird.

VERFAHREN

Titel

Änderung der Entscheidung 2004/162/EG hinsichtlich ihrer Anwendung auf Mayotte ab dem 1. Januar 2014

Bezugsdokumente - Verfahrensnummer

COM(2014)0024 – C7-0031/2014 – 2014/0010(CNS)

Datum der Konsultation des EP

6.2.2014

 

 

 

Federführender Ausschuss

       Datum der Bekanntgabe im Plenum

REGI

 

 

 

 

Mitberatende(r) Ausschuss/Ausschüsse

       Datum der Bekanntgabe im Plenum

ECON

 

 

 

 

Nicht abgegebene Stellungnahme(n)

       Datum des Beschlusses

ECON

4.2.2014

 

 

 

Berichterstatter(-in/-innen)

       Datum der Benennung

Danuta Maria Hübner

24.2.2014

 

 

 

Vereinfachtes Verfahren - Datum des Beschlusses

24.2.2014

Datum der Annahme

24.2.2014

 

 

 

Datum der Einreichung

24.2.2014