BERICHT über die Untersuchung über die Rolle und die Tätigkeiten der Troika (EZB, Kommission und IWF) in Bezug auf Programmländer des Euroraums

28.2.2014 - (2013/2277(INI))

Ausschuss für Wirtschaft und Währung
Berichterstatter: Othmar Karas, Liem Hoang Ngoc


Verfahren : 2013/2277(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0149/2014
Eingereichte Texte :
A7-0149/2014
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu der Untersuchung der Rolle und den Tätigkeiten der Troika (EZB, Kommission und IWF) in Bezug auf Programmländer des Euroraums

(2013/2277(INI))

Das Europäische Parlament,

–   gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 7, Artikel 136 in Verbindung mit Artikel 121 und Artikel 174,

–   unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union,

–   unter Hinweis auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere dessen Artikel 3,

–   unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 472/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über den Ausbau der wirtschafts- und haushaltspolitischen Überwachung von Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet, die von gravierenden Schwierigkeiten in Bezug auf ihre finanzielle Stabilität betroffen oder bedroht sind[1],

–   gestützt auf den Vertrag zur Einrichtung eines Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM),

–   gestützt auf seine Entschließung vom 16. Juni 2010 zur EU-2020-Strategie[2],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. Oktober 2013 zu dem Europäischen Semester für die wirtschaftspolitische Koordinierung: Umsetzung der Prioritäten 2013[3],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 4. Juli 2013 zu den Prioritäten des Europäischen Parlaments für das Arbeitsprogramm der Kommission für 2014[4],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. Juni 2013 zu der Vorbereitung der Tagung des Europäischen Rates (27.–28. Juni 2013) - Demokratische Entscheidungsprozesse in der künftigen EWU[5],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. November 2012 mit Empfehlungen an die Kommission zum Bericht der Präsidenten des Europäischen Rates, der Europäischen Kommission, der Europäischen Zentralbank und der Eurogruppe mit dem Titel „Auf dem Weg zu einer echten Wirtschafts- und Währungsunion“[6],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. Juli 2011 zu der Finanz-, Wirtschafts- und Sozialkrise: Empfehlungen in Bezug auf zu ergreifende Maßnahmen und Initiativen[7],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Oktober 2010 zu der Finanz-, Wirtschafts- und Sozialkrise: Empfehlungen in Bezug auf zu ergreifende Maßnahmen und Initiativen (Zwischenbericht)[8],

–   gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Währung sowie der Stellungnahmen des Haushaltskontrollausschusses und des Ausschusses für konstitutionelle Fragen (A7‑0149/2014),

A.  in der Erwägung, dass die Troika, die sich aus der Europäischen Kommission, der Europäischen Zentralbank (EZB) und dem Internationalen Währungsfond (IWF) zusammensetzt, auf den Beschluss der Staats- und Regierungschefs des Euroraums vom 25. März 2010 zurückgeht, ein gemeinsames Programm einzuführen und Griechenland an Auflagen geknüpfte bilaterale Kredite zu gewähren, womit auch an Empfehlungen des ECOFIN-Rates angeknüpft wurde, und die Troika seitdem auch in Portugal, Irland und Zypern tätig geworden ist; in der Erwägung, dass die Finanzminister des Euroraums in die Entscheidungen in Bezug auf die Einzelheiten der bilateralen Kredite maßgeblich eingebunden sind;

B.  in der Erwägung, dass die Troika und ihre Rolle in der Verordnung (EU) Nr. 472/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 geregelt sind und im ESM-Vertrag erwähnt werden;

C.  in der Erwägung, dass der Europäische Gerichtshof in der Entscheidung Pringle gegen Irland (Rechtssache C-370/12) bestätigt hat, dass die Kommission und die EZB mit den ihnen durch den ESM-Vertrag übertragenen Aufgaben betraut werden durften;

D.  in der Erwägung, dass die Kommission – als Vertreterin der Eurogruppe – innerhalb der Troika dafür zuständig ist, in Absprache mit der EZB und, soweit das möglich ist, in Zusammenarbeit mit dem IWF die Bedingungen für die einem Mitgliedstaat des Euroraums gewährte Finanzhilfe (im Folgenden „EU-IWF-Hilfe“ genannt) auszuhandeln, wobei jedoch der Rat dafür politisch verantwortlich ist, die makroökonomischen Anpassungsprogramme zu genehmigen; sowie in der Erwägung, dass jedes Mitglied der Troika seinem eigenen prozeduralen Verfahren folgte;

E.  in der Erwägung, dass die Troika bisher die Grundstruktur für Verhandlungen zwischen den offiziellen Kreditgebern und den Regierungen der Empfängerländer sowie für die Überprüfung der Umsetzung der wirtschaftlichen Anpassungsprogramme dargestellt hat; in der Erwägung, dass auf der europäischen Seite im Fall der Unterstützung durch die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) und den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) die endgültige Entscheidung über die Finanzhilfe und die Auflagenbindung von der Eurogruppe getroffen wird, die daher die politische Verantwortung für die Programme trägt;

F.  in der Erwägung, dass ein breiter politischer Konsens darüber besteht, dass ein ungeregelter Zahlungsausfall eines Mitgliedstaats der EU und insbesondere des Euroraums verhindert werden muss, um wirtschaftliches und soziales Chaos zu verhindern, das die Auszahlung von Pensionen und Beamtengehälter unmöglich machen würde, verheerende negative Folgewirkungen für die Wirtschaft, das Bankwesen und die soziale Fürsorge hätte und darüber hinaus den betreffenden Staat für längere Zeit komplett von den Kapitalmärkten abschneiden würde;

G.  in der Erwägung, dass die Troika zusammen mit dem betreffenden Mitgliedstaat auch für die Ausarbeitung formaler Beschlüsse der Eurogruppe zuständig ist;

H.  in der Erwägung, dass mehrere nicht dem Euroraum angehörige Mitgliedstaaten bereits nach Artikel 143 AEUV Beistand erhalten haben oder erhalten, der von der EU in Zusammenarbeit mit dem IWF gewährt wird;

I.   in der Erwägung, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten mehrere Ad-hoc-Mechanismen eingerichtet haben, um Ländern des Euroraums finanzielle Hilfen zu gewähren, zuerst über bilaterale Kredite, darunter auch Kredite von mehreren Ländern, die nicht dem Euroraum angehören, dann über temporäre Rettungsfonds, wie die EFSF und den Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM), der für EU-Mitgliedstaaten eingerichtet wurde, die sich in einer Notlage befinden, und schließlich über den ESM, der alle anderen Mechanismen ersetzen sollte;

J.   in der Erwägung, dass der EuGH vor kurzem – in der Rechtssache Pringle – in Bezug auf Artikel 13 Absatz 3 des ESM-Vertrags bestätigt hat, dass die Kommission aufgrund ihrer Einbeziehung in den ESM-Vertrag „die allgemeinen Interessen der Union“ fördern und „über die Vereinbarkeit der vom ESM geschlossenen Memoranda of Understanding mit dem Unionsrecht“ wachen muss;

K.  in der Erwägung, dass der EuGH in der Rechtssache Pringle ferner befand, dass der ESM mit dem AEUV vereinbar ist, und er einer möglichen Integration dieses Mechanismus in den „Acquis Communautaire“ innerhalb der derzeitigen Grenzen der Verträge die Tür geöffnet hat;

L.  in der Erwägung, dass ein Memorandum of Understanding (MoU) per Definition eine Vereinbarung zwischen dem betreffenden Mitgliedstaat und der Troika ist, die das Ergebnis von Verhandlungen ist und in der sich ein Mitgliedstaat verpflichtet, als Gegenleistung für finanzielle Hilfen eine Reihe von genau festgelegten Maßnahmen zu ergreifen; in der Erwägung, dass die Kommission das MoU im Namen der Finanzminister des Euroraums unterzeichnet, dass jedoch in der Öffentlichkeit nicht bekannt ist, wie die Verhandlungen zwischen der Troika und dem entsprechenden Mitgliedstaat in der Praxis geführt wurden und dass darüber hinaus nicht hinreichend transparent ist, in welchem Maße der hilfesuchende Mitgliedstaat Einfluss auf das Verhandlungsergebnis nehmen konnte; sowie in der Erwägung, dass der ESM-Vertrag vorschreibt, dass von einem Mitgliedstaat, der Hilfe beim ESM beantragt, erwartet wird, dass er, soweit dies möglich ist, auch einen Antrag auf Hilfe beim IWF stellt;

M.  in der Erwägung, dass der Gesamtbetrag der finanziellen Hilfspakete der vier Programme beispiellos ist, ebenso wie die Dauer, der Umfang und der Kontext der Programme, was zu einer unerwünschten Lage führt, bei der die Hilfen fast vollständig an die Stelle der üblichen, von den Märkten bereitgestellten Finanzierung getreten sind, wodurch der Bankensektor vor Verlusten geschützt wird, indem ein großer Teil der Staatsschulden der Programmländer aus der Bilanz des privaten Sektors in die Bilanz des öffentlichen Sektors übertragen wird;

N. in der Erwägung, dass der EuGH in seiner Entscheidung in der Rechtssache Pringle festgestellt hat, dass mit dem Verbot in Artikel 125 AEUV sichergestellt wird, dass die Mitgliedstaaten bei ihrer Verschuldung der Marktlogik unterworfen bleiben, was ihnen einen Anreiz geben soll, Haushaltsdisziplin zu wahren, und dass die Einhaltung einer solchen Disziplin auf Unionsebene zur Verwirklichung eines übergeordneten Ziels beiträgt, und zwar dem der Aufrechterhaltung der finanziellen Stabilität der Währungsunion; in der Erwägung, dass der EuGH jedoch betonte, dass Artikel 125 AEUV nicht verbietet, dass ein oder mehrere Mitgliedstaaten einem Mitgliedstaat, der für seine eigenen Verbindlichkeiten gegenüber seinen Gläubigern haftbar bleibt, eine Finanzhilfe gewähren, vorausgesetzt, die daran geknüpften Auflagen sind geeignet, diesen Mitgliedstaat zu einer soliden Haushaltspolitik zu bewegen;

O.  in der Erwägung, dass die Finanzkrise zu einer wirtschaftlichen und sozialen Krise geführt hat; in der Erwägung, dass diese wirtschaftliche Situation und die jüngsten Entwicklungen schwerwiegende und unvorhergesehene negative Auswirkungen auf die Quantität und Qualität der Beschäftigung, den Zugang zu Krediten, Einkommenshöhen, soziale Absicherung und Gesundheits- und Sicherheitsstandards hatten und die daraus resultierende wirtschaftliche und soziale Not nicht von der Hand zu weisen ist; in der Erwägung, dass diese negativen Auswirkungen ohne die EU-IWF-Finanzhilfen erheblich schlimmer ausgefallen wären, und dass die Maßnahmen auf europäischer Ebene dazu beigetragen haben, eine weitere Verschlechterung der Lage zu verhindern;

P.  in der Erwägung, dass in Artikel 151 AEUV vorgesehen ist, dass von der EU und ihren Mitgliedstaaten ergriffene Maßnahmen im Einklang mit den sozialen Grundrechten stehen müssen, die in der Europäischen Sozialcharta von 1961 und der Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer von 1989 festgelegt wurden, um unter anderem den sozialen Dialog zu verbessern;

Q. in der Erwägung, dass es in Artikel 152 AEUV heißt, dass die Union die Rolle der Sozialpartner auf Ebene der Union unter Berücksichtigung der Unterschiedlichkeit der nationalen Systeme anerkennt und fördert und ferner den sozialen Dialog fördert und dabei die Autonomie der Sozialpartner achtet.

R.  in der Erwägung, dass die Kosten für Dienstleistungen in einigen Mitgliedstaaten steigen, was bedeutet, dass viele Menschen sich keine angemessenen Dienstleistungen mehr leisten können, um ihre Grundbedürfnisse zu decken, einschließlich des Zugangs zu lebenswichtigen Behandlungen;

S.  in der Erwägung, dass die Task Force für Griechenland aufgestellt wurde, um die Kompetenzen der griechischen Verwaltung zu stärken, Strukturreformen zu entwerfen, umzusetzen und durchzusetzen, um die Wettbewerbsfähigkeit und Funktionsweise von Wirtschaft, Gesellschaft und Verwaltung zu verbessern und die Voraussetzungen für eine nachhaltige Erholung und die Schaffung von Arbeitsplätzen zu schaffen sowie um die Aufnahme der Kohäsions- und Strukturfondsmittel der EU in Griechenland zu beschleunigen und entscheidende Ressourcen für die Finanzierung von Investitionen zu nutzen;

T.  in der Erwägung, dass das Parlament in seiner Entschließung vom 20. November 2012 verlangt hat, auf nationaler und europäischer Ebene hohe Maßstäbe an die demokratische Rechenschaftspflicht der EU-Institutionen zu legen, die Mitglieder der Troika sind; in der Erwägung, dass eine solche Rechenschaftspflicht für die Glaubwürdigkeit der Hilfsprogramme zwingend geboten ist und eine engere Einbindung der nationalen Parlamente erforderlich macht, und dass es ferner erforderlich ist, dass die EU-Vertreter in der Troika vor der Aufnahme ihrer Arbeit auf der Grundlage eines eindeutigen Mandats im Europäischen Parlament angehört werden und dazu verpflichtet sind, dem Parlament regelmäßig Bericht zu erstatten und dessen demokratischer Kontrolle unterliegen;

U.  in der Erwägung, dass die Programme in erster Linie dazu bestimmt waren, kurzfristig einen ungeordneten Zahlungsausfall zu vermeiden und die Spekulationen auf Staatsschulden zu stoppen; in der Erwägung, dass das mittelfristige Ziel darin bestand, die Rückzahlung der gewährten Kredite sicherzustellen und so einen großen finanziellen Verlust zu vermeiden, der von den Steuerzahlern der Länder getragen werden müsste, die die Finanzhilfen bereitstellen und die Mittel garantieren; in der Erwägung, dass das auch erfordert, dass das Programm zu nachhaltigem Wachstum und einer wirksamen Schuldenverringerung auf mittel- und langfristige Sicht führt; in der Erwägung, dass die Programme nicht dazu geeignet waren, die makroökonomischen Ungleichgewichte, die sich zum Teil über Jahrzehnte aufgebaut haben, umfassend zu korrigieren;

Die wirtschaftliche Lage in den Programmländern zu Beginn der Krise

1.  vertritt die Auffassung, dass die konkreten Auslöser der Krise in allen vier Mitgliedstaaten unterschiedlich waren, auch wenn gemeinsame Muster zu erkennen sind, wie etwa ein schneller Anstieg der Kapitalzuflüsse und das Entstehen makroökonomischer Ungleichgewichte in der EU in den Jahren vor der Krise; hebt hervor, dass die exzessive private und/oder öffentliche Verschuldung, die auf ein nicht mehr tragbares Niveau angestiegen war, und die Überreaktion der Finanzmärkte gepaart mit Spekulation und einem Verlust an Wettbewerbsfähigkeit eine entscheidende Rolle gespielt haben, und dass mit dem bestehenden Rahmen zur wirtschaftspolitischen Steuerung der Union nichts davon hätte verhindert werden können; weist ferner darauf hin, dass die Staatsschuldenkrise in allen Fällen eng mit der globalen Finanzkrise zusammenhing, die durch eine laxe Regulierung und das Fehlverhalten der Finanzbranche verursacht wurde;

2.  weist darauf hin, dass sich die öffentlichen Finanzen Europas schon vor der Krise in schlechter Verfassung befanden, und dass die Staatsverschuldung der Mitgliedstaaten seit den 1970er-Jahren unter dem Druck der verschiedenen Wirtschaftsflauten, die die EU durchlebt hat, ganz allmählich und kontinuierlich angestiegen; stellt fest, dass die Kosten für die Konjunkturprogramme, sinkende Steuereinnahmen und die steigenden Ausgaben für die soziale Absicherung in allen Mitgliedstaaten, wenn auch in unterschiedlicher Höhe, zu einer Verschlechterung sowohl der öffentlichen Verschuldung als auch des öffentlichen Schuldenstands gemessen am BIP geführt haben;

3.  erinnert an das Dreieck miteinander verknüpfter Schwachstellen, wobei die bereits zuvor vorhandenen öffentlichen Defizite durch die unausgewogene Fiskalpolitik einiger Mitgliedstaaten vergrößert wurden und die Finanzkrise wesentlich zu einem Aufblähen dieser Defizite beigetragen hat, gefolgt von Spannungen an den Anleihemärkten in einigen Mitgliedstaaten;

4.  betont, dass die jüngste Finanz-, Wirtschafts- und Bankenkrise die schwerste Krise seit dem Zweiten Weltkrieg ist; erkennt an, dass die Krise ohne die auf europäischer Ebene ergriffenen Maßnahmen sogar noch schwerwiegendere Folgen hätte haben können; weist in dieser Hinsicht darauf hin, dass der ehemalige EZB-Präsident Jean-Claude Trichet bei einer öffentlichen Anhörung seine Besorgnis zum Ausdruck gebracht hat, dass die Staatsschuldenkrise ohne ein schnelles und entschlossenes Handeln eine Krise vom Ausmaß der Weltwirtschaftskrise 1929 hätte auslösen können;

5.  stellt fest, dass vor dem Beginn des im Frühjahr 2010 eingeleiteten EU-IWF-Hilfsprogramms eine doppelte Befürchtung im Zusammenhang mit der Zahlungsunfähigkeit und der fehlenden Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen Griechenlands infolge der ständig abnehmenden Wettbewerbsfähigkeit der griechischen Wirtschaft und der aufgrund der wenig effektiven Erhebung von Körperschaftsteuern seit Langem aus dem Ruder gelaufenen Finanzen bestand, und das öffentliche Defizit 2009 15,7 % des BIP erreichte, nachdem es 2007 noch bei -6,5% lag, und der am BIP gemessene Schuldenstand seit 2003, als er bei 97,4 % lag, kontinuierlich anstieg und 107,4 % im Jahr 2007, 129,7 % im Jahr 2009 und 156,9 % im Jahr 2012 erreichte; ist der Auffassung, dass die schwierige Situation Griechenlands auch auf die gefälschten Statistiken in den Jahren von Einrichtung des Programms zurückzuführen war; begrüßt das beherzte Handeln der griechischen Regierung, um diese Probleme vordringlich und wirksam anzugehen, auch durch die Einsetzung des unabhängigen Hellenischen Statistischen Amts im März 2010; weist darauf hin, dass sich die nach und nach aufgedeckten statistischen Betrügereien in Griechenland darauf ausgewirkt haben, dass Multiplikatoren, Prognosen und vorgeschlagene Maßnahmen neu angepasst werden mussten; erinnert daran, dass Eurostat (das Statistische Amt der Europäischen Union) dank der Beharrlichkeit des Europäischen Parlaments nun mit den Befugnissen und Mitteln ausgestattet ist, um eine solide Basis für zuverlässige und objektive Statistiken zu liefern;

6.  stellt fest, dass Griechenland im 4. Quartal 2008 in eine Rezession eingetreten ist; stellt fest, dass das Land in sechs der sieben Quartale, die der Aktivierung des Hilfsprogramms vorausgingen, ein negatives BIP-Wachstum hatte; stellt fest, dass ein enger Zusammenhang zwischen den Auswirkungen der Finanzkrise und dem Anstieg der Staatsverschuldung einerseits sowie dem Anstieg der Staatsverschuldung und dem Konjunkturabschwung andererseits besteht, wobei die Staatsverschuldung von 254,7 Milliarden EUR am Ende des dritten Quartals 2008 auf 314,1 Milliarden EUR am Ende des zweiten Quartals 2010 angestiegen war;

7.  weist darauf hin, dass nach dem von der griechischen Regierung im April 2010 gestellten Antrag auf finanzielle Hilfe die Märkte damit begannen, die wirtschaftlichen Fundamentaldaten und die Zahlungsfähigkeit anderer Mitgliedstaaten des Euroraums neu zu bewerten und der daran anschließende Druck auf portugiesische Staatsanleihen dazu führte, dass die Refinanzierungskosten Portugals auf ein nicht tragbares Niveau anstiegen;

8.  weist darauf hin, dass die von der Regierung in den Verhandlungen zunächst verwendeten wirtschaftlichen Daten revidiert werden mussten;

9.  stellt fest, dass die portugiesische Wirtschaft vor Beginn des EU-IWF-Hilfsprogramms seit einigen Jahren unter einem niedrigen BIP- und Produktivitätswachstum und hohen Kapitalzuflüssen gelitten hatte, und dass diese Muster zusammen mit einem Anstieg der Ausgaben, insbesondere der diskretionären Ausgaben, die stets über dem BIP-Wachstum lagen, und den Auswirkungen der weltweiten Finanzkrise zu einem hohen Haushaltsdefizit und einer hohen Staats- und Privatverschuldung geführt hatte, und dass dies zusammen mit der Ansteckung durch die griechische Krise die Refinanzierungskosten Portugals an den Kapitalmärkten auf eine nicht mehr tragbare Höhe getrieben hatte und den öffentlichen Sektor effektiv vom Zugang zu diesen Märkten abschnitt; betont, dass das Wachstum Portugals – bevor das Land am 7. April 2011 Finanzhilfen beantragte – im Jahr 2010 auf 1,9 % gesunken war, sein Haushaltsdefizit 9,8 % (2010), sein Schuldenstand 94 % (2010) und sein Leistungsbilanzdefizit 10,6 % des BIP erreichte, wobei die Arbeitslosenquote bei 12 % lag; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass sich sämtliche makroökonomischen Fundamentalfaktoren, die 2007 vor der Krise, als das Wachstum Portugals 2,4 %, sein Haushaltsdefizit 3,1 %, sein Schuldenstand 62,7 % und sein Leistungsbilanzdefizit 10,2 % des BIP erreichte und die Arbeitslosenquote bei 8,1 % lag, noch recht gute Werte aufwiesen, rapide verschlechterten und es zu einer tiefen und beispiellosen Rezession kam;

10. stellt fest, dass die irische Wirtschaft vor dem EU-IWF-Hilfsprogramm gerade eine Banken- und Wirtschaftskrise von beispiellosem Ausmaß erlitten hatte, die im Wesentlichen auf die erheblichen Auswirkungen der „US-Subprime-Krise“ auf den irischen Finanzsektor, die verantwortungslose Risikobereitschaft irischer Banken und den weitverbreiteten Einsatz von Asset-Backed Securities zurückzuführen war; stellt ferner fest, dass dies nach der Globalgarantie und der anschließenden Bankenrettung dazu führte, dass der öffentliche Sektor keinen Zugang mehr zu den Kapitalmärkten hatte und es zu einem Rückgang des irischen BIP um 6,4 % im Jahr 2009 (1,1 % im Jahr 2010) von einem positiven Wachstum von 5 % des BIP im Jahr 2007 kam sowie zu einem Anstieg der Arbeitslosigkeit von 4,7 % im Jahr 2007 auf 13,9 % im Jahr 2010 und dazu, dass der gesamtstaatliche Haushaltssaldo aufgrund der von der irischen Regierung gewährten Hilfen für den Bankensektor ein Defizit auswies, das im Jahr 2010 seinen Höchststand von 30,6 % erreichte, nachdem 2007 noch ein Überschuss von 0,2 % erzielt wurde; weist darauf hin, dass die Bankenkrise zum Teil durch eine ungenügende Regulierung, sehr niedrige Steuersätze und einen überdimensionierten Bankensektor verursacht worden war; erkennt an, dass die privaten Verluste irischer Banken vom irischen Staat aufgefangen wurden, um einen Zusammenbruch des irischen Bankensystems zu verhindern und das Risiko einer Ansteckung des gesamten Euroraums möglichst gering zu halten, und dass die irische Regierung im Interesse der gesamten Union handelte, indem sie auf ihre Bankenkrise reagierte; stellt weiter fest, dass die irische Wirtschaft in dem Jahrzehnt vor dem Hilfsprogramm einen längeren Zeitraum mit negativen Realzinsen durchlaufen hatte;

11. weist darauf hin, dass Irland vor der Krise einen ausgeglichenen Haushalt und eine äußerst niedrige Staatsverschuldung aufgewiesen hatte; verweist ferner auf die hohe Flexibilität des Arbeitsmarkts vor der Krise; stellt fest, dass die Troika anfänglich eine Absenkung der Gehälter verlangte; verweist auf das nicht tragfähige Geschäftsmodell der Banken und ein Steuersystem, das zu sehr von Einnahmen abhängig war, die sich aus der Besteuerung einer Immobilien- und Vermögenswertblase ergaben, was dazu führte, dass dem Staat Einnahmen wegbrachen, als diese Blasen platzten;

12  nimmt zur Kenntnis, dass zu einem Zeitpunkt, in dem eine Rettung unter Beteiligung von Eignern und Gläubigern („Bail-in“) keine Option darstellte, da ein solches Vorgehen zu erheblichen Diskussionen innerhalb der Troika geführt hatte, Steuergelder in Höhe von etwa 40 % des irischen BIP in den Bankensektor gepumpt wurden;

13. fordert die vollständige Umsetzung der im Juni 2012 von führenden EU-Politikern gemachten Zusagen, den Teufelskreis zwischen Banken und Staaten aufzubrechen und die Situation des irischen Finanzsektors eingehender zu untersuchen, mit dem Ziel, die schwere Belastung Irlands durch Bankschulden erheblich zu entschärfen;

14. stellt fest, dass, als es in Griechenland zur Beteiligung des privaten Sektors kam, die nachteiligen Folgen für das Bankensystem Zyperns, das aufgrund eines gescheiterten Geschäftsmodells bereits am Rande des Zusammenbruchs stand, nicht hinreichend berücksichtigt wurden; weist ferner darauf hin, dass der Eindruck besteht, dass wieder einmal Vermögenswerte geschützt wurden, die in Verbindung mit einigen größeren Mitgliedstaaten stehen;

15. stellt fest, dass Zypern im Mai 2011 keinen Zugang zu den internationalen Märkten mehr hatte, da sich die öffentlichen Finanzen erheblich verschlechtert hatten und der zypriotische Bankensektor maßgeblich von der Entwicklung der griechischen Wirtschaft und der Restrukturierung der griechischen Staatsschulden abhing, die in Zypern zu erheblichen Verlusten führte; stellt fest, dass schon Jahre vor dem Beginn des EU-IWF-Hilfsprogramms im Jahr 2013 schwerwiegende Bedenken in Bezug auf die systemische Instabilität der zypriotischen Wirtschaft erhoben wurden, die unter anderem auf deren mit zu viel Fremdkapital ausgestatteten und risikofreudigen Bankensektor und dessen Abhängigkeit gegenüber hoch verschuldeten lokalen Immobiliengesellschaften, die griechische Schuldenkrise, die Herabstufung zypriotischer Staatsanleihen durch internationale Ratingagenturen, das Unvermögen, die öffentlichen Ausgaben auf den internationalen Märkten zu refinanzieren und die Zurückhaltung der zypriotischen Behörden, den angeschlagenen Bankensektor zu restrukturieren, und sich stattdessen auf eine massive Kapitalspritze aus Russland zu verlassen, zurückzuführen waren; erinnert außerdem daran, dass sich die Situation durch eine zu starke Abhängigkeit von Einlagen russischer Bürger und die Inanspruchnahme eines von russischer Seite gewährten Kredits verkompliziert hat; weist ferner darauf hin, dass im Jahr 2007 der öffentliche Schuldenstand Zyperns bei 58,8 % des BIP lag und 2012 auf 86,6 % anstieg, während es 2007 einen gesamtstaatlichen Überschuss von 3,5 % des BIP gab, der sich jedoch bis 2012 in ein Defizit von -6,4 % verwandelt hat;

EU-IWF-Finanzhilfe, Inhalt der Vereinbarungen (MoU) und umgesetzte Maßnahmen

16. stellt fest, dass der ursprüngliche Antrag auf Finanzhilfe von Griechenland am 23. April 2010 gestellt wurde und dass die Vereinbarung zwischen den griechischen Behörden auf der einen und der EU und dem IWF auf der anderen Seite am 2. Mai 2010 in Form der einschlägigen Vereinbarungen (MoU), die die politischen Bedingungen für die EU-IWF-Finanzhilfe enthielten, angenommen wurde; stellt weiter fest, dass nach fünf Überprüfungen und dem unzureichenden Erfolg des ersten Programms im März 2012 ein zweites Programm angenommen werden musste, das seitdem dreimal überprüft wurde; weist darauf hin, dass der IWF die von einem Drittel seiner Direktoriumsmitglieder geäußerten Einwände hinsichtlich der Verteilung der Vorteile und Lasten, die sich aus dem ersten Programm für Griechenland ergeben hatten, nicht angemessen berücksichtigt hat;

17. stellt fest, dass die erste Vereinbarung vom Mai 2010 keine Bestimmungen über eine Restrukturierung der griechischen Schulden enthielt, und dies, obwohl der IWF im Einklang mit seiner üblichen Praxis eine frühzeitige Umstrukturierung der Schulden bevorzugt hätte und zunächst einen entsprechenden Vorschlag gemacht hatte; erinnert daran, dass die EZB 2010 und 2011 damit zögerte, irgendeine Form der Umschuldung in Betracht zu ziehen, und zwar mit der Begründung, dass dies zu einem Überspringen der Krise auf andere Mitgliedstaaten geführt hätte; erinnert ferner an die Weigerung der EZB, sich an der im Februar 2012 beschlossenen Umschuldung zu beteiligen; weist darauf hin, dass die griechische Zentralbank im November 2010 zur Verstärkung der Marktturbulenzen beigetragen hat, als sie die Investoren öffentlich warnte, dass Liquiditätsoperationen der EZB im Fall der griechischen Staatsschulden nicht mehr als selbstverständlich vorausgesetzt werden dürften; weist ferner darauf hin, dass die Mitgliedstaaten zugesagt hatten, dass ihre Banken ihre Exponierung gegenüber den griechischen Anleihemärkten abbauen würden, diese Zusage aber nicht gehalten haben;

18. stellt fest, dass der ursprüngliche Antrag auf Finanzhilfe von Portugal am 7. April 2011 gestellt wurde und dass die Vereinbarung zwischen den portugiesischen Behörden auf der einen und der EU und dem IWF auf der anderen Seite am 17. Mai 2011 in Form der einschlägigen Vereinbarungen (MoU), die die politischen Bedingungen für die EU-IWF-Finanzhilfe enthielten, angenommen wurde; stellt ferner fest, dass das portugiesische Programm seitdem regelmäßig überprüft wurde, um die – ursprünglich unerreichbaren – Ziele und Vorgaben anzupassen, was zu der erfolgreichen zehnten Überprüfung des wirtschaftlichen Anpassungsprogramms Portugals führte, wobei gute Aussichten bestehen, dass das Programm bald abgeschlossen werden kann;

19. erinnert daran, dass die EZB Berichten zufolge bilateralen Druck auf die irischen Behörden ausgeübt hat, bevor die ursprüngliche Vereinbarung zwischen den irischen Behörden und der EU und dem IWF am 7. Dezember 2010 bzw. 16. Dezember 2010 in Form der einschlägigen Vereinbarungen (MoU), die die politischen Bedingungen für die EU-IWF-Finanzhilfe enthielten, angenommen wurde; stellt fest, dass das Programm größtenteils auf dem eigenen Konjunkturprogramm der irischen Regierung mit dem Titel „National Recovery Plan 2011-2014“ basierte, das am 24. November 2010 veröffentlicht worden war; stellt ferner fest, dass das irische Programm seitdem regelmäßig überprüft wurde, was zu einer zwölften und abschließenden Überprüfung am 9. Dezember 2013 führte, und dass dieses Programm am 15. Dezember 2013 abgeschlossen wurde;

20. weist darauf hin, dass der Europäische Rat am 29. Juni 2012 beschlossen hat, dem ESM nach einem ordentlichen Beschluss die Möglichkeit zu geben, Banken direkt zu rekapitalisieren, sobald ein wirksamer einheitlicher Aufsichtsmechanismus eingerichtet worden ist; weist ferner darauf hin, dass die Eurogruppe am 20. Juni 2013 den operationellen Rahmen für ein Instrument zur direkten Rekapitalisierung festgelegt hat;

21. stellt fest, dass sich im Laufe der Zeit die Ansichten zur Beteiligung von Eignern und Gläubigern („Bail-in“) gewandelt haben; stellt ferner fest, dass im Jahr 2010 in Irland die Beteiligung vorrangiger Anleihegläubiger den irischen Behörden als Option nicht zur Verfügung stand, während im Jahr 2013 in Zypern die Beteiligung gesicherter Einleger als politische Maßnahme vorgeschlagen wurde, wodurch die Unterschiede zwischen den zur Bekämpfung der Banken- und Staatsschuldenkrise eingesetzten Instrumente vergrößert wurden;

22. stellt fest, dass Zypern am 25. Juni 2012 seinen ursprünglichen Antrag auf Finanzhilfe gestellt hatte, dass jedoch unterschiedliche Auffassungen im Hinblick auf die Auflagen sowie der Umstand, dass der ursprüngliche Programmentwurf, der eine Beteiligung gesicherter Einleger vorsah, am 19. März 2013 vom zypriotischen Parlament mit der Begründung abgelehnt wurde, er widerspreche aufgrund des vorgesehenen Abschlags auf kleine Einlagen von weniger als 100 000 EUR dem Geist des EU-Rechts, dazu führten, dass sich die endgültige Vereinbarung über das EU-IWF-Hilfsprogramm bis zum 24. April (EU) bzw. 15. Mai 2013 (IWF) verzögerte, wobei die Vereinbarung schließlich am 30. April 2013 von der Abgeordnetenkammer der Republik Zypern bestätigt wurde; stellt fest, dass es im Falle von Zypern anfänglich konkurrierende Programmvorschläge von verschiedenen Mitgliedern der Troika gab, und betont, dass nicht hinreichend dargelegt wurde, in welcher Weise die Einbeziehung von gesicherten Einlegern von der Kommission und den EU-Finanzministern gebilligt wurde; bedauert außerdem, dass die zypriotischen Behörden eigenen Angaben zufolge Schwierigkeiten hatten, die Vertreter der Troika während des Verhandlungsprozesses von ihren Bedenken zu überzeugen, und dass die zypriotische Regierung im Hinblick auf das außergewöhnlich hohe Niveau der privaten Verschuldung im Verhältnis zum BIP angeblich verpflichtet gewesen sei, das Bail-in-Instrument für Bankeinlagen zu akzeptieren; hebt hervor, dass zwar die Zentralbank von Zypern (CBC) und ein Ministerkomitee umfassend an den Verhandlungen und der Ausgestaltung des Hilfsprogramms beteiligt waren und das MoU schließlich vom Gouverneur der CBC und dem Finanzminister gemeinsam unterzeichnet wurde, andererseits aber extrem wenig Zeit für weitere Verhandlungen über Details des MoU zur Verfügung stand;

23. nimmt die gravierenden Nebenwirkungen des „Bail-in“ zur Kenntnis, zu denen unter anderem die Einführung von Kapitalverkehrskontrollen gehört; betont, dass die Realwirtschaft Zyperns weiterhin vor erheblichen Herausforderungen steht, da sich die Kündigung von Kreditlinien auf die produktiven Wirtschaftszweige niederschlägt;

24. stellt fest, dass der IWF die globale Institution ist, deren Aufgabe es ist, Staaten mit Zahlungsbilanzproblemen unter Auflagen Finanzhilfe zu leisten; weist auf die Tatsache hin, dass alle Mitgliedstaaten Mitglieder des IWF sind und daher das Recht haben, dessen Hilfe zu beantragen, in Zusammenarbeit mit den EU-Organen und unter Abwägung der Interessen der EU und des betreffenden Mitgliedstaats; stellt fest, dass es angesichts des Ausmaßes dieser Krise nicht ausgereicht hätte, sich ausschließlich auf Finanzmittel des IWF zu verlassen, um die Probleme der Länder zu lösen, die finanzielle Unterstützung benötigten;

25. weist darauf hin, dass der IWF die Risiken des griechischen Programms deutlich hervorgehoben hat, insbesondere in Bezug auf die Schuldentragfähigkeit; stellt fest, dass der IWF über seine Zustimmung zur Ausarbeitung und Aushandlung des Programms durch die Troika hinaus entschieden hat, sein Kriterium der Schuldentragfähigkeit für den zu Sonderkonditionen erfolgenden Zugang zu Mitteln (EAP – Exceptional Access Policy) zu ändern, um eine Kreditvergabe an Griechenland, Irland und Portugal zu ermöglichen;

26. macht auf die Bedenken aufmerksam, die hinsichtlich der EZB-Aufsicht über Liquiditätshilfen (emergency liquidity assistance – ELA) geäußert wurden; ist der Auffassung, dass es dem von der EZB verwendeten Begriff der Solvenz an Transparenz und Vorhersehbarkeit mangelt;

27. weist darauf hin, dass die EU und die internationalen Institutionen auf eine Staatsschuldenkrise großen Ausmaßes und deren differenzierte Ursachen und Folgen nicht vorbereitet waren, die unter anderem auf die schwerste Finanzkrise seit 1929 zurückzuführen war; bedauert das Fehlen einer tragfähigen Rechtsgrundlage für den Umgang mit einer solchen Krise; erkennt die Bemühungen an, die gemacht wurden, um schnell und entschlossen zu reagieren, bedauert jedoch, dass sich der Rat durchweg weigerte, eine langfristige, umfassende und systemische Herangehensweise zu entwickeln; bedauert den Umstand, dass die EU-Strukturfonds und andere, auf eine langfristige wirtschaftliche Konvergenz innerhalb der Union ausgerichtete EU-Maßnahmen nicht effektiv waren;

28. stellt fest, dass die Kofinanzierungssätze der EU-Strukturfonds für einige der Mitgliedstaaten, die am stärksten von der Krise betroffen waren und Finanzmittel im Rahmen eines Anpassungsprogramms erhalten haben, auf 95 % erhöht wurden; betont, dass die lokalen und die nationalen Verwaltungen gestärkt werden müssen, damit sie die Umsetzung von EU-Recht und EU-Programmen bewältigen und die Mittel aus den Strukturfonds schneller aufnehmen können;

29. erkennt trotz alledem an, dass die gewaltigen Herausforderungen, die die Troika angesichts der Krise zu bewältigen hatte, einzigartig waren, unter anderem aufgrund folgender Faktoren: der schlechte Zustand der öffentlichen Finanzen, die Notwendigkeit struktureller Reformen in einigen Mitgliedstaaten, die ungenügende Regulierung von Finanzdienstleistungen auf europäischer und nationaler Ebene, die großen makroökonomischen Ungleichgewichte, die sich über viele Jahre aufgebaut hatten, politisches und institutionelles Versagen sowie der Umstand, dass die meisten klassischen makroökonomischen Instrumente wie die Haushaltspolitik oder die externe Abwertung aufgrund der Zwänge einer Währungsunion und der Unvollständigkeit des Euroraums nicht zur Verfügung standen; weist ferner auf den Zeitdruck hin, der zum Teil dadurch entstanden war, dass die Anträge auf Finanzhilfe in der Regel zu einem Zeitpunkt gestellt wurden, als die betreffenden Länder bereits kurz vor der Zahlungsunfähigkeit standen und keinen Zugang zu den Märkten mehr hatten, während gleichzeitig rechtliche Hürden geklärt werden mussten, die Gefahr einer Auflösung des Euroraums deutlich spürbar war, ein offensichtliches Bedürfnis bestand, politische Einigungen zu erzielen und Reformbeschlüsse zu fassen, die Weltwirtschaft einen schweren Abschwung erlebte und in einer Reihe von Ländern, die zur Finanzhilfe beitragen sollten, die eigene öffentliche und private Verschuldung auf alarmierende Weise anstieg;

30. prangert den Mangel an Transparenz bei den Verhandlungen über die Vereinbarungen (MoU) an; weist darauf hin, dass überprüft werden muss, ob formale Dokumente den nationalen Parlamenten und dem Europäischen Parlament rechtzeitig und in klarer Weise zur Prüfung vorgelegt und in geeigneter Weise mit den Sozialpartnern erörtert wurden; stellt ferner fest, dass solche Praktiken – wie zum Beispiel, dass Informationen hinter verschlossenen Türen gehalten werden, – eine negative Auswirkung auf die Rechte der Bürger, die politische Lage in den betreffenden Ländern und das Vertrauen der Bürger in die Demokratie und das europäische Projekt haben können;

31. weist darauf hin, dass die in den MoU enthaltenen Empfehlungen der Modernisierungspolitik zuwider laufen, wie sie in der Lissabon-Strategie und der Europa-2020-Strategie formuliert wurde; bedauert ferner, dass Mitgliedstaaten mit Vereinbarungen (MoU) von jeglicher Berichterstattung im Rahmen des Europäischen Semesters, einschließlich der Berichterstattung im Rahmen der Ziele bezüglich der Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung, ausgenommen sind, und neben der Umsetzung ihrer Vereinbarungen (MoU) keine länderspezifischen Empfehlungen erhalten; erinnert daran, dass die MoU dergestalt angepasst werden müssen, dass sie den Gepflogenheiten und Einrichtungen für die Lohnbildung und dem nationalen Reformprogramm des betroffenen Mitgliedstaats im Rahmen der Strategie der Union für Wachstum und Beschäftigung, Rechnung tragen, wie es in Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 472/2013 heißt; fordert dringend dazu auf, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, falls dies noch nicht getan wurde; weist jedoch darauf hin, dass das teilweise durch die Tatsache erklärt, wenn auch nicht vollständig gerechtfertigt, werden kann, dass Programme unter erheblichem Zeitdruck in einer schwierigen politischen, wirtschaftlichen und finanziellen Lage umgesetzt werden mussten;

32. bedauert, dass eine Reihe von detaillierten Vorgaben für Reformen des Gesundheitssystems und Ausgabenkürzungen in die Programme für Griechenland, Irland und Portugal aufgenommen wurden; bedauert, dass die Programme nicht an die Charta der Grundrechte der Europäischen Union oder die Bestimmungen der Verträge, insbesondere Artikel 168 Absatz 7 AEUV, gebunden sind;

33. weist darauf hin, dass die Finanzminister der EU die makroökonomischen Anpassungsprogramme gebilligt haben;

Die gegenwärtige wirtschaftliche und soziale Lage

34. bedauert, dass die umgesetzten Maßnahmen die Ungleichheit der Einkommensverteilung kurzfristig hat ansteigen lassen; weist darauf hin, dass diese Ungleichheiten in den vier Ländern überdurchschnittlich zugenommen haben; stellt fest, dass Kürzungen der Sozialleistungen und der sozialen Dienstleistungen und die steigende Arbeitslosigkeit, die durch in den Programmen vorgesehene Maßnahmen in Bezug auf die makroökonomische Lage hervorgerufen wird, sowie Lohnkürzungen die Armut vergrößern;

35. weist auf das inakzeptable Niveau der Arbeitslosigkeit, insbesondere der Langzeitarbeitslosigkeit und der Jugendarbeitslosigkeit in den vier Mitgliedstaaten hin, für die Hilfsprogramme aufgelegt wurden; betont, dass durch die hohe Jugendarbeitslosigkeit die Möglichkeiten für die künftige wirtschaftliche Entwicklung gefährdet werden, wie die Migrationsströme junger Menschen aus Südeuropa und Irland zeigen, die zu einem „Brain Drain“ führen können; verweist darauf, dass Bildung, Ausbildung und ein starker wissenschaftlicher und technologischer Hintergrund systematisch als kritischer Pfad für das strukturelle Aufholen dieser Volkswirtschaften identifiziert wurden; begrüßt daher die jüngsten Initiativen auf EU-Ebene für die Jugendbildung und -beschäftigung, das Programm Erasmus+, die Beschäftigungsinitiative für Jugendliche und die 6 Milliarden EUR für die Jugendgarantie, fordert aber eine noch stärkere politische und wirtschaftliche Fokussierung auf diese Themen; betont, dass die Zuständigkeiten in Zusammenhang mit der Beschäftigung in erster Linie bei den Mitgliedstaaten verbleiben; fordert daher die Mitgliedstaaten auf, ihre nationalen Bildungssysteme weiter zu modernisieren und das Problem der Jugendarbeitslosigkeit anzugehen;

36. begrüßt den Abschluss des Programms für Irland insoweit, als die Troika-Missionen aufgehört haben und das Land am 7. Januar 2014 erfolgreich an die Anleihemärkte zurückkehren konnte; begrüßt ferner den erwarteten Abschluss des Programms für Portugal; bedauert die gemischten Ergebnisse in Griechenland, obwohl beispiellose Reformen in Angriff genommen worden sind; erkennt die äußerst anspruchsvollen Anforderungen an, die an Einzelpersonen, Familien, Unternehmen und andere Einrichtungen der Zivilgesellschaft der Länder gestellt wurden, die sich in Anpassungsprogrammen befinden; nimmt zur Kenntnis, dass es in einigen Programmländern erste Anzeichen für partielle wirtschaftliche Verbesserungen gibt; hebt jedoch hervor, dass die anhaltend hohe Arbeitslosigkeit den wirtschaftlichen Aufschwung bremst und es weiterhin kontinuierlicher und ehrgeiziger Bemühungen auf nationaler und europäischer Ebene bedarf;

Die Troika: wirtschaftliche Dimension, theoretische Grundlagen und Auswirkungen der Beschlüsse

37. betont, dass angemessene landesspezifische sowie auf den gesamten Euroraum bezogene wirtschaftliche Modelle erforderlich sind, die auf vorsichtigen Annahmen, unabhängigen Daten, der Einbeziehung von Interessengruppen und Transparenz beruhen, um glaubwürdige und effiziente Anpassungsprogramme aufzustellen; räumt jedoch ein, dass wirtschaftliche Prognosen in der Regel mit einem gewissen Maß an Unsicherheit und Unvorhersehbarkeit verbunden sind; bedauert die Tatsache, dass nicht immer geeignete Statistiken und Informationen verfügbar waren;

38. begrüßt es, dass mit der Finanzhilfe das kurzfristige Ziel erreicht wurde, einen ungeordneten Zahlungsausfall bei den Staatsschulden zu vermeiden, der außergewöhnlich schwere wirtschaftliche und soziale Folgen gehabt hätte, die wohl schlimmer gewesen wären als die derzeitigen, sowie Auswirkungen unkalkulierbaren Ausmaßes auf andere Länder gehabt hätte und möglicherweise das Ausscheiden von Ländern aus dem Euroraum erzwungen hätte; stellt allerdings fest, dass es keine Gewähr dafür gibt, dass das langfristig vermieden werden kann; weist zudem darauf hin, dass das finanzielle Hilfs- und Anpassungsprogramm im Falle Griechenlands weder einen geordneten Zahlungsausfall noch ein Überspringen der Krise auf andere Mitgliedstaaten verhindert hat, und dass erst im August 2012, als die EZB die bereits ergriffenen Maßnahmen durch ihr OMT-Programm (Outright Monetary Transactions) ergänzte, das Vertrauen der Märkte wiederhergestellt wurde und die Renditeunterschiede („Spreads“) bei Staatsanleihen zu sinken begannen; bedauert die ungünstige wirtschaftliche und soziale Entwicklung, die offenbar wurde, als die fiskalischen und makroökonomischen Korrekturen vorgenommen wurden; stellt fest, dass die wirtschaftlichen und sozialen Folgen ohne die finanzielle und technische Hilfe durch EU und IWF noch schlimmer gewesen wären;

39. stellt fest, dass die Troika von Anfang an umfassende Dokumente über die Diagnose, die Strategie zur Überwindung der beispiellosen Probleme, eine Reihe von Maßnahmen, die zusammen mit der betreffenden nationalen Regierung erarbeitet wurden, und wirtschaftliche Vorhersagen veröffentlicht hat, die alle regelmäßig aktualisiert werden; stellt fest, dass diese Dokumente der Öffentlichkeit jedoch nicht erlaubten, sich ein umfassendes Bild der Verhandlungen zu machen, und dass dies kein ausreichendes Rechenschaftsinstrument darstellt;

40. bedauert die manchmal allzu optimistischen Annahmen der Troika, insbesondere in Bezug auf Wachstum und Arbeitslosigkeit, die unter anderem auf der ungenügenden Berücksichtigung grenzüberschreitender Auswirkungen (wie sie im Bericht der Kommission „Haushaltskonsolidierung und Ausstrahlungseffekte in der Peripherie und im Kern des Euroraums“ anerkannt wurden), dem politischen Widerstand gegen Reformen in einigen Mitgliedstaaten und den wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Anpassung beruhten; beklagt die Tatsache, dass das auch die Analyse der Wechselwirkung zwischen fiskalischer Konsolidierung und Wachstum durch die Troika beeinträchtigte; stellt fest, dass das dazu führte, dass fiskalische Ziele nicht innerhalb des dafür vorgesehenen Zeitrahmens erreicht werden konnten;

41. entnimmt den Anhörungen, dass es einen eindeutigen Zusammenhang zwischen der Dauer des Anpassungsprogramms und der durch Sonderfonds wie den ESM bereitgestellten Hilfen gibt, was bedeutet, dass eine längere Phase der Anpassung unweigerlich dazu geführt hätte, dass die anderen Länder der Eurozone und der IWF erheblich höhere Beträge hätten bereitstellen und für diese garantieren müssen, was angesichts der bereits sehr hohen Beträge als politisch nicht machbar betrachtet wurde; weist darauf hin, dass die Dauer der Anpassungsprogramme und die Tilgungsfristen deutlich länger sind als bei den üblichen Finanzhilfeprogrammen des IWF;

42. begrüßt den Abbau struktureller Defizite in allen Programmländern seit dem Beginn ihrer jeweiligen Hilfsprogramme; bedauert, dass diese bisher noch nicht zu einer Verringerung des öffentlichen Schuldenstands im Verhältnis zum BIP geführt haben; nimmt zur Kenntnis, dass in allen Programmländern der öffentliche Schuldenstand gemessen am BIP stark angestiegen ist, da die Inanspruchnahme von an Auflagen geknüpften Krediten naturgemäß zu einem Anstieg der öffentlichen Verschuldung führt und die Umsetzung der Maßnahmen kurzfristig eine rezessive Wirkung hat; ist ferner der Auffassung, dass die präzise Schätzung von Fiskalmultiplikatoren von größter Bedeutung für die Haushaltsanpassung ist, um bei der Reduzierung der öffentlichen Schuldenquote erfolgreich sein zu können; stellt fest, dass für langfristige Stabilität auch eine Entwicklung zu einer nachhaltigeren Verschuldung der privaten Haushalte erforderlich ist; erkennt an, dass es in der Regel mehrere Jahre dauert, bevor strukturelle Reformen einen wesentlichen Beitrag zur Steigerung von Leistung und Beschäftigung leisten können;

43. ist der Auffassung, dass es schwierig ist, Fiskalmultiplikatoren mit Sicherheit einzuschätzen; erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass der IWF zugegeben hat, den Fiskalmultiplikator bei seinen Wachstumsprognosen vor dem Oktober 2012 unterschätzt zu haben; stellt fest, dass von den ursprünglichen MoU, die in diesem Bericht überprüft werden, in diesem Zeitraum alle bis auf eines abgeschlossen wurden; erinnert daran, dass die Kommission im November 2012 feststellte, dass Irrtümer bei den Vorhersagen nicht auf einer Unterschätzung der Fiskalmultiplikatoren beruhten; weist jedoch darauf hin, dass die Kommission in ihrer Antwort auf den Fragebogen erklärt hat, dass Fiskalmultiplikatoren zurzeit die Tendenz hätten, höher auszufallen als in normalen Zeiten; ist sich dessen bewusst, dass Fiskalmultiplikatoren zum Teil endogen sind und von sich ändernden makroökonomischen Bedingungen abhängen; weist darauf hin, dass diesem Ausdruck einer öffentlichen Meinungsverschiedenheit zwischen der Kommission und dem IWF über die Höhe des Fiskalmultiplikators nicht in Form eines einheitlichen Standpunkts der Troika nachgegangen wurde;

44. weist darauf hin, dass das erklärte Ziel des IWF bei seinen Hilfsmaßnahmen im Rahmen der Troika eine interne Abwertung – auch durch Lohn- und Rentenkürzungen – ist, wohingegen die Kommission dieses Ziel nie ausdrücklich bekräftigt hat; stellt fest, dass das von der Kommission in allen vier Programmländern, die Gegenstand der Überprüfung sind, hervorgehobene Ziel eher das der Haushaltskonsolidierung ist; erkennt die unterschiedlichen Prioritäten von IWF und Kommission an und nimmt die anfängliche fehlende Übereinstimmung zwischen den Zielen der beiden Institutionen zur Kenntnis; weist darauf hin, dass gemeinsam entschieden wurde, sich auf eine Kombination beider Instrumente sowie auf Strukturreformen zu stützen und diesen Ansatz dabei durch andere Maßnahmen zu ergänzen; stellt fest, dass die Kombination aus fiskalischer Konsolidierung und zurückhaltender Lohnpolitik zu einer geringeren öffentlichen und privaten Nachfrage geführt hat; stellt fest, dass dem Ziel einer Reform der industriellen Basis und der institutionellen Strukturen in den Programmländern, durch die sie nachhaltiger und wirksamer geworden wären, weniger Aufmerksamkeit geschenkt wurde als den oben genannten Zielen;

45. ist der Auffassung, dass der Abmilderung der negativen wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Anpassungsstrategien in den Programmländern zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt worden ist; erinnert an die Ursprünge der Krisen; bedauert, dass im Rahmen des beim Krisenmanagement verfolgten „one size fits all“-Ansatzes zu oft versäumt wurde, die Ausgewogenheit der wirtschaftlichen und sozialen Folgen der verordneten Maßnahmen in vollem Umfang zu berücksichtigen;

46. hebt hervor, dass die Eigenverantwortung auf nationaler Ebene wichtig ist und dass es in Bezug auf die erwarteten Ergebnisse Folgen hat, wenn vereinbarte Maßnahmen nicht umgesetzt werden, und dass dies für den betroffenen Staat zu zusätzlichen Belastungen über einen noch längeren Zeitraum führt; nimmt die Erfahrung des IWF zur Kenntnis, dass die Eigenverantwortung eines Landes als wichtigster Einzelfaktor für den Erfolg jedes Finanzhilfeprogramms angesehen werden könnte; hebt jedoch hervor, dass Eigenverantwortung auf nationaler Ebene nicht ohne angemessene demokratische Legitimierung und Rechenschaftspflicht sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene erreicht werden kann; betont in diesem Zusammenhang, dass die Beratung der Haushaltspläne und Gesetze zur Umsetzung wirtschaftlicher Anpassungsprogramme in den nationalen Parlamenten entscheidend für die Rechenschaftspflicht und Transparenz auf einzelstaatlicher Ebene ist;

47. betont, dass eine verbesserte Gleichstellung der Geschlechter ein wichtiger Schlüssel für den Aufbau starker Volkswirtschaften ist und dass dieser Faktor in wirtschaftlichen Analysen oder Empfehlungen nie vernachlässigt werden sollte;

Troika - institutionelle Dimension und demokratische Legitimierung

48. stellt fest, dass das Mandat der Troika aufgrund der ständigen Weiterentwicklung der Reaktion der Union auf die Krise, der unklaren Rolle der EZB in der Troika und der Art des Entscheidungsprozesses der Troika als unklar, intransparent und einer demokratischen Kontrolle entbehrend wahrgenommen wurde;

49. hebt jedoch hervor, dass die am 21. Mai 2013 verabschiedete Verordnung (EU) Nr. 472/2013 einen ersten – wenn auch unzureichenden – Schritt auf dem Weg zu einer Kodifizierung der Überwachungsverfahren darstellt, die im Euroraum auf Länder anzuwenden sind, die sich in finanziellen Schwierigkeiten befinden; weist ferner darauf hin, dass in dieser Verordnung der Troika ein Mandat erteilt wird; begrüßt unter anderem Folgendes: die Bestimmungen über die Bewertung der Tragfähigkeit der öffentlichen Verschuldung, die transparenteren Verfahren in Bezug auf die Verabschiedung der makroökonomischen Anpassungsprogramme, einschließlich der zwingenden Berücksichtigung nachteiliger Ansteckungseffekte sowie makroökonomischer und finanzieller Schocks, die dem Europäischen Parlament eingeräumten Kontrollrechte, die Bestimmungen über die Einbeziehung der Sozialpartner, die ausdrücklich vorgeschriebene Berücksichtigung der nationalen Gepflogenheiten und Einrichtungen für die Lohnbildung, die Anforderung, dass für grundlegende Politikbereiche wie Bildung und Gesundheit, hinreichende Mittel bereitgestellt werden müssen; und der Umstand, dass die Mitgliedstaaten, die Finanzhilfe erhalten, von den einschlägigen Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts ausgenommen sind;

50. nimmt die Erklärung des Vorsitzenden der Eurogruppe zur Kenntnis, wonach die Eurogruppe der Kommission das Mandat erteilt, in ihrem Namen die Einzelheiten der an die Finanzhilfen geknüpften Bedingungen auszuhandeln und dabei die Standpunkte der Mitgliedstaaten bezüglich zentraler Elemente der Auflagen und - angesichts ihrer eigenen angespannten Finanzlage - des Umfangs der Finanzhilfen zu berücksichtigen; stellt fest, dass das oben beschriebene Verfahren, bei dem die Eurogruppe der Kommission ein Mandat erteilt, nicht im EU-Recht festgelegt ist, da die Eurogruppe keine offizielle Einrichtung der Europäischen Union ist; betont, dass die Kommission zwar im Namen der Mitgliedstaaten handelt, die oberste politische Zuständigkeit für die Ausgestaltung und die Billigung des makroökonomischen Anpassungsprogramms jedoch bei den EU-Finanzministern und ihren Regierungen liegt; beklagt, dass die Eurogruppe nicht über demokratische Legitimierung und Rechenschaftspflicht auf EU-Ebene verfügt, wenn sie Durchführungsbefugnisse auf EU-Ebene ausübt;

51. hebt hervor, dass es sich bei den Rettungsmechanismen und der Troika um Ad-hoc-Maßnahmen handelte; bedauert, dass im Primärrecht der Union keine passende Rechtsgrundlage für die Einsetzung der Troika gefunden werden konnte, was dazu führte, dass intergouvernementale Mechanismen geschaffen wurden wie die EFSF und letztlich der ESM; fordert, dass jede künftige Lösung auf dem Primärrecht der Union beruht; erkennt an, dass hierdurch eine Vertragsänderung erforderlich werden könnte;

52. ist beunruhigt darüber, dass der ehemalige Vorsitzende der Eurogruppe vor dem Europäischen Parlament zugegeben hat, dass die Eurogruppe die Empfehlungen der Troika unterstützte, ohne ihre konkreten politischen Implikationen umfassend zu prüfen; betont, dass dies, falls es zutrifft, die Finanzminister des Euroraums nicht von ihrer politischen Verantwortung für die makroökonomischen Anpassungsprogramme und die Memoranda of Understanding (MoU) entbindet; hebt hervor, dass ein solches Eingeständnis angesichts des unklaren Umfangs der Rollen von „technischen Beratern“ und „Vertretern der Eurogruppe“, die sowohl der Kommission als auch der EZB bei der Gestaltung, Umsetzung und Bewertung von Hilfsprogrammen zugewiesen wurden, eine gewisse Besorgnis erregt; bedauert vor diesem Hintergrund das Fehlen klar umrissener und rechenschaftspflichtiger Mandate, die der Kommission im Einzelfall vom Rat und von der Eurogruppe erteilt werden;

53. hinterfragt die Doppelrolle der Kommission in der Troika als Vertreter der Mitgliedstaaten und als Gemeinschaftsorgan; ist der Auffassung, dass ein Interessenkonflikt innerhalb der Kommission zwischen ihrer Rolle in der Troika und ihrer Verantwortung als Hüterin der Verträge und des „Acquis Communautaire“ besteht, insbesondere in Politikbereichen wie Wettbewerb und staatliche Beihilfen und soziale Kohäsion, in Bezug auf die Lohn- und Sozialpolitik der Mitgliedstaaten, einem Politikbereich, für den die Kommission nicht zuständig ist, sowie in Bezug auf die Einhaltung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union; betont, dass eine derartige Situation im Gegensatz zu der normalen Rolle der Kommission steht, nämlich als unabhängige Instanz die Interessen der EU zu schützen und die EU-Vorschriften innerhalb der in den Verträgen festgelegten Grenzen umzusetzen;

54. verweist gleichfalls auf den potenziellen Interessenkonflikt zwischen der derzeitigen Rolle der EZB in der Troika als eines „technischen Beraters“ und ihrer Position als Gläubiger der vier Mitgliedstaaten sowie ihres Mandats gemäß dem Vertrag, da sie ihre eigenen Handlungen von Entscheidungen abhängig macht, an denen sie selbst beteiligt ist; begrüßt gleichwohl den Beitrag der EZB zur Überwindung der Krise, verlangt aber, dass mögliche Interessenkonflikte bei der EZB, vor allem in Bezug auf entscheidende liquiditätspolitische Maßnahmen, sorgfältig geprüft werden; stellt fest, dass die EZB während der gesamten Krise über entscheidende Informationen zur Gesundheit des Bankensektors und zur allgemeinen finanziellen Stabilität verfügte und dass sie auf dieser Grundlage nachträglich politischen Druck auf Entscheidungsträger ausgeübt hat, zumindest im Falle der Restrukturierung der griechischen Schulden, bei der die EZB darauf bestand, dass die von ihr gehaltenen Staatsanleihen von den Umschuldungsklauseln ausgenommen werden, sowie bei der Liquiditätshilfe für Zypern und der Nichteinbeziehung von Inhabern vorrangiger Anleihen in die „Bail-in“-Lösung in Irland;

55. stellt fest, dass die Rolle der EZB nicht ausreichend definiert ist, da die Verordnung (EU) Nr. 472/2013 und der ESM-Vertrag vorsehen, dass die Kommission „im Benehmen mit der EZB“ arbeiten sollte, womit die Rolle der EZB auf die eines Beraters reduziert wird; stellt fest, dass die Eurogruppe die Einbeziehung der EZB als sachkundigen Berater zur Ergänzung der Auffassungen der anderen Troika-Partner verlangt hatte und dass der EuGH in der Rechtssache Pringle entschieden hat, dass die der EZB durch den ESM-Vertrag übertragenen Funktionen den verschiedenen Aufgaben entsprechen, mit denen sie im AEUV und in der Satzung des ESZB [und der EZB] betraut wird, soweit ein bestimmte Anzahl von Bedingungen dauerhaft erfüllt ist; weist darauf hin, dass die Eurogruppe dafür verantwortlich ist, dass es der EZB erlaubt wurde, im Rahmen der Troika tätig zu werden; erinnert aber daran, dass der Auftrag der EZB im AEUV auf die Bereiche der Geldpolitik und der finanziellen Stabilität begrenzt wird und dass die Verträge keinerlei Einbeziehung der EZB in das Beschlussfassungsverfahren in Bezug auf haushalts-, fiskal- und strukturpolitische Maßnahmen vorsehen; erinnert daran, dass Artikel 127 AEUV vorsieht, dass das ESZB ohne Beeinträchtigung des Zieles der Preisstabilität die allgemeine Wirtschaftspolitik in der Union unterstützt, um zur Verwirklichung der in Artikel 3 EUV festgelegten Ziele der Union beizutragen;

56. verweist auf die allgemein schwache demokratische Rechenschaftspflicht der Troika auf nationaler Ebene in den Programmländern; stellt jedoch fest, dass diese demokratische Rechenschaftspflicht in den Ländern unterschiedlich ist, je nach dem Willen der nationalen Exekutive und der Fähigkeit der nationalen Parlamente zu einer wirksamen Kontrolle, wie aus dem Fall der Ablehnung des ursprünglichen MoU durch das zypriotische Parlament hervorgeht; weist jedoch darauf hin, dass die nationalen Parlamente, als sie konsultiert wurden, vor die Wahl gestellt wurden, entweder einen möglichen Zahlungsausfall in Bezug auf ihre Schulden hinzunehmen oder die zwischen der Troika und ihren Regierungen ausgehandelten Vereinbarungen (MoU) zu akzeptieren; hebt hervor, dass im Falle Portugals das MoU vom nationalen Parlament nicht ratifiziert wurde; stellt besorgt fest, dass sich die Troika aus drei unabhängigen Institutionen mit einer ungleichen Verteilung von Zuständigkeiten, voneinander abweichenden Mandaten und Verhandlungs- und Entscheidungsstrukturen mit unterschiedlichem Ausmaß an Rechenschaftspflicht zusammensetzt, was zu einem Mangel an angemessener Überprüfung und demokratischer Rechenschaftspflicht der Troika als Ganzes geführt hat;

57. bedauert es, dass es dem IWF aufgrund seiner Satzung nicht gestattet ist, in nationalen Parlamenten förmlich aufzutreten oder diesen gegenüber schriftlich Stellung zu nehmen; nimmt zur Kenntnis, dass die Leitungsstruktur des IWF eine Rechenschaftsplicht gegenüber den 188 Mitgliedstaaten vorsieht, die über das IWF-Exekutivdirektorium erfolgt; hebt hervor, dass die Beteiligung des IWF als Kreditgeber letzter Instanz, der maximal ein Drittel der Mittel bereitstellt, dem IWF eine Minderheitsrolle zuweist;

58. stellt fest, dass nach den vorbereitenden Arbeiten der Troika von der Eurogruppe und dem IWF separat und im Einklang mit ihren jeweiligen rechtlichen Statuten und Rollen förmliche Beschlüsse gefasst werden, und dass dadurch die politische Verantwortlichkeit für die Handlungen der Troika auf die Eurogruppe bzw. den IWF übergeht; stellt ferner fest, dass nun dem ESM eine entscheidende Rolle zukommt, da er dafür zuständig ist, über die von Mitgliedern des Euroraums gewährten Finanzhilfen zu entscheiden, und somit die nationalen Exekutiven der Mitgliedstaaten des Euroraums, einschließlich der Regierungen der unmittelbar betroffenen Länder, bei allen gefassten Beschlüssen im Mittelpunkt stehen;

59. stellt fest, dass sich die demokratische Legitimität der Troika auf nationaler Ebene von der politischen Verantwortlichkeit der Eurogruppe und der ECOFIN-Mitglieder gegenüber ihren jeweiligen nationalen Parlamenten ableitet; bedauert, dass es für die Troika aufgrund ihrer Struktur keine Mittel der demokratischen Legitimierung auf EU-Ebene gibt;

60. bedauert die Art und Weise, in der die EU-Institutionen zum Sündenbock für die nachteiligen Auswirkungen der makroökonomischen Anpassungen in den Mitgliedstaaten gemacht werden, während die Finanzminister der Mitgliedstaaten die politische Verantwortung für die Troika und deren Tätigkeiten tragen; betont, dass dies zu einem verstärkten Euroskeptizismus führen könnte, obgleich die Verantwortung auf der nationalen und nicht der europäischen Ebene liegt;

61. fordert die Eurogruppe, den Rat und den Europarat auf, volle Verantwortung für die Tätigkeiten der Troika zu übernehmen;

62. unterstreicht, dass der ESM eine intergouvernementale Einrichtung darstellt, die nicht in die rechtliche Struktur der Europäischen Union eingebunden ist, und daher im regulären Verfahren der Einstimmigkeit unterliegt; erachtet aus diesem Grund den Willen zu einem Eintreten füreinander und Solidarität für erforderlich; stellt fest, dass durch den ESM-Vertrag der Grundsatz der Verknüpfung mit Kreditauflagen in Form eines makroökonomischen Anpassungsprogramms eingeführt worden ist; hebt hervor, dass im ESM-Vertrag der Inhalt der Auflagen oder der Anpassungsprogramme nicht näher festgelegt wird, was einen großen Spielraum bei der Abgabe von Empfehlungen für solche Auflagen ermöglicht;

63. erwartet, dass die nationalen Rechnungshöfe ihrer gesetzlich verankerten Verantwortung nachkommen und die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit von finanziellen Transaktionen und die Wirksamkeit von Überwachungs- und Kontrollsystemen bescheinigen; fordert in diesem Zusammenhang die obersten Rechnungskontrollbehörden auf, ihre Zusammenarbeit insbesondere durch den Austausch bewährter Methoden zu verstärken;

Vorschläge und Empfehlungen

64. begrüßt die Bereitschaft der Kommission, der EZB, des Präsidenten der Eurogruppe, des IWF, der nationalen Regierungen und der Zentralbanken von Zypern, Irland, Griechenland und Portugal sowie der Sozialpartner und der Vertreter der Zivilgesellschaft, an der vom Parlament durchgeführten Bewertung der Rolle und Tätigkeiten der Troika mitzuwirken und teilzunehmen, auch durch die Beantwortung eines ausführlichen Fragebogens und/oder durch die Teilnahme an formellen und informellen Anhörungen;

65. bedauert, dass die in seiner Entschließung vom 6. Juli 2011 zu der Finanz-, Wirtschafts- und Sozialkrise enthaltenen Vorschläge vom Europäischen Rat nicht ausreichend berücksichtigt wurden; betont, dass ihre Umsetzung die wirtschaftliche und soziale Konvergenz in der Wirtschafts- und Währungsunion begünstigt und die uneingeschränkte demokratische Legitimität der Maßnahmen zur Koordinierung der Wirtschafts- und Haushaltspolitik sichergestellt hätte;

Kurz- bis mittelfristige Ziele

66. fordert als ersten Schritt die Festlegung eindeutiger, transparenter und verbindlicher Verfahrensregeln für die Beziehungen der Organe innerhalb der Troika und für die Verteilung ihrer Aufgaben und Verantwortlichkeiten; ist der festen Überzeugung, dass es einer eindeutigen Festlegung und Teilung der Aufgaben bedarf, um die Transparenz zu verbessern, eine stärkere demokratische Kontrolle der Arbeit der Troika zu ermöglichen und ihre Glaubwürdigkeit zu untermauern;

67. fordert die Entwicklung einer verbesserten Kommunikationsstrategie für laufende und künftige Finanzhilfeprogramme; fordert nachdrücklich, diesem Anliegen höchste Priorität einzuräumen, da Untätigkeit in dieser Hinsicht letztlich dem Ansehen der Union schadet;

68. fordert eine transparente Bewertung der Vergabe von Aufträgen an externe Berater, der fehlenden öffentlichen Ausschreibungen, der sehr hohen Entgelte, die gezahlt werden, und der potenziellen Interessenkonflikte;

Wirtschaftliche und soziale Auswirkungen

69. weist darauf hin, dass aufgrund des Standpunkts des Europäischen Parlaments zur Verordnung Nr. 472/2013 Bestimmungen eingeführt wurden, gemäß denen in die makroökonomischen Anpassungsprogramme Notfallpläne aufgenommen werden mussten, für den Fall, dass die Basis-Prognoseszenarien nicht eintreten oder es aufgrund von Umständen, die außerhalb des Einflusses des unterstützten Mitgliedstaats liegen – etwa unerwartete Erschütterungen der Weltwirtschaft –, zu Abweichungen kommt; betont, dass solche Pläne aufgrund der Anfälligkeit und geringen Zuverlässigkeit der den Programmprognosen zugrunde liegenden Wirtschaftsmodelle, die in allen Mitgliedstaaten mit laufenden Hilfsprogrammen deutlich wurde, eine Voraussetzung für die umsichtige Politikgestaltung sind;

70. fordert die EU nachdrücklich auf, die finanzielle, haushaltspolitische und wirtschaftliche Entwicklung in den Mitgliedstaaten genau zu überwachen und ein institutionalisiertes System positiver Anreize zu schaffen, um diejenigen, die in dieser Hinsicht bewährte Verfahren einhalten, und diejenigen, die ihren Anpassungsprogrammen vollumfänglich nachkommen, angemessen zu belohnen;

71. fordert die Troika auf, Bilanz aus der derzeitigen Debatte über Fiskalmultiplikatoren zu ziehen und eine Überarbeitung der Memoranda of Understanding auf der Grundlage der neuesten empirischen Erkenntnisse in Betracht zu ziehen;

72. weist die Troika an, neue Bewertungen zur Schuldentragfähigkeit durchzuführen und sich dringend mit der notwendigen Verringerung von Griechenlands Staatsschuldenlast und den starken Kapitalabflüssen aus Griechenland zu befassen, die maßgeblich zu dem Teufelskreis beitragen, der die derzeitige Wirtschaftskrise im Land auszeichnet; weist darauf hin, dass neben einem Schuldenschnitt („Haircut“) eine Reihe von weiteren Möglichkeiten für eine Umschuldung bestehen, wie etwa ein Anleihetausch, eine Verlängerung der Laufzeiten der Anleihen und eine Reduzierung der Zinskupons; ist der Meinung, dass die verschiedenen Möglichkeiten für eine Umschuldung sorgfältig abgewogen werden sollten;

73. beharrt darauf, dass die Memoranda of Understanding, bei denen dies noch nicht der Fall ist, an die Ziele der Europäischen Union im Sinne von Artikel 151 AEUV, d. h. die Förderung der Beschäftigung, die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen, um dadurch auf dem Wege des Fortschritts ihre Angleichung zu ermöglichen, einen angemessenen sozialen Schutz, den sozialen Dialog, die Entwicklung des Arbeitskräftepotenzials im Hinblick auf ein dauerhaft hohes Beschäftigungsniveau und die Bekämpfung von Ausgrenzungen, angepasst werden müssen; unterstützt die umsichtige Verlängerung der Fristen für die Haushaltsanpassung, die in den Memoranda bereits eingehalten wurden, da die Gefahr eines allgemeinen Zusammenbruchs zurückgegangen ist; spricht sich dafür aus, angesichts der weiteren makroökonomischen Entwicklung zusätzliche Anpassungen in Erwägung zu ziehen;

74. bedauert, dass die Last nicht auf all jene verteilt wurde, die unverantwortlich gehandelt haben, und dass der Schutz der Anleihegläubiger als im Interesse der finanziellen Stabilität der EU notwendig angesehen wurde; fordert den Rat auf, den von ihm beschlossenen Rahmen zum Umgang mit Altlasten zu aktivieren, um den Teufelskreis zwischen Staaten und Banken zu durchbrechen und die Staatschuldenlast in Irland, Griechenland, Portugal und Zypern zu mindern; fordert die Eurogruppe dringend auf, ihrer Zusage nachzukommen, die Situation im irischen Bankensektor zu überprüfen, um die Nachhaltigkeit der Anpassung in Irland weiter zu erhöhen, und fordert die Eurogruppe angesichts des Vorgenannten nachdrücklich auf, ihre Verpflichtung gegenüber Irland einzuhalten und sich dieser Schuldenlast der Banken anzunehmen; vertritt die Ansicht, dass die entsprechenden Altschulden, die in Irland unter den Flexibilitätsbestimmungen des reformierten Pakts als unfair und für das Land belastend angesehen werden, besondere Berücksichtigung bei der Umsetzung des Stabilitäts- und Wachstumspakts finden sollten; ist der Auffassung, dass die Verteilung der Kosten längerfristig gesehen die Verteilung der geschützten Anleihegläubiger widerspiegeln sollte; nimmt die Forderung der irischen Behörden zur Kenntnis, den Teil der Staatsschuld, der den Kosten für die Rettung des Finanzsektors entspricht, auf den ESM zu übertragen;

75. empfiehlt der Kommission, der Eurogruppe und dem IWF, das Konzept sogenannter „Contingent Convertible Bonds“, bei dem Erträge aus neu aufgelegten öffentlichen Schuldtiteln in unterstützten Mitgliedstaaten an das Wirtschaftswachstum geknüpft werden, weiter zu prüfen;

76. weist darauf hin, dass es insbesondere für Programmländer notwendig ist, Maßnahmen zur Absicherung der Steuereinnahmen gemäß der Verordnung Nr. 472/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Ausbau der wirtschafts- und haushaltspolitischen Überwachung von Mitgliedstaaten im Euroraum, die von gravierenden Schwierigkeiten in Bezug auf ihre finanzielle Stabilität betroffen oder bedroht sind, zu treffen (Bericht Gauzès), indem „in enger Zusammenarbeit mit der Kommission und im Benehmen mit der EZB und gegebenenfalls dem IWF zur Steigerung [der] Steuereinnahmen Maßnahmen [ergriffen werden], durch die die Kapazitäten zur Steuererhebung effizienter und wirksamer gemacht sowie Steuerbetrug und Steuerhinterziehung bekämpft werden“; weist darauf hin, dass rasch wirksame Schritte zu Bekämpfung und Verhinderung von Steuerbetrug innerhalb und außerhalb der EU unternommen werden sollten; empfiehlt die Umsetzung von Maßnahmen, die dazu führen, dass alle Parteien gleichermaßen zum Steueraufkommen beitragen;

77. fordert die Offenlegung der Verwendung der Rettungsgelder; betont, dass die Höhe der Mittel für die Defizitfinanzierung, die finanzielle Unterstützung der Regierung und die Rückzahlungen an private Gläubiger geklärt werden sollte;

78. fordert, dass die Sozialpartner wirksam an der Ausarbeitung und der Umsetzung von gegenwärtigen und zukünftigen Anpassungsprogrammen beteiligt werden; ist der Auffassung, dass die von den Sozialpartnern im Rahmen der Programme getroffenen Vereinbarungen eingehalten werden sollten, sofern sie mit den Programmen vereinbar sind; betont, dass die nationalen Gepflogenheiten und Einrichtungen für die Lohnbildung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 472/2013 im Rahmen der Hilfsprogramme geachtet werden müssen;

79. fordert, dass die EIB an der Ausarbeitung und der Umsetzung von investitionsbezogenen Maßnahmen beteiligt wird, um zum wirtschaftlichen und sozialen Wiederaufbau beizutragen;

80. bedauert, dass die Programme nicht an die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, die Europäische Menschenrechtskonvention und die Europäische Sozialcharta gebunden sind, da sie nicht auf dem Primärrecht der Union beruhen;

81. betont, dass die Organe der EU das Unionsrecht, darunter auch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, unter allen Umständen achten müssen;

82. betont, dass die soziale Stabilität, das europäische Sozialmodell oder die sozialen Rechte der EU-Bürger durch die Verfolgung des Ziels der wirtschafts- und finanzpolitischen Stabilität in den Mitgliedstaaten und der Union in ihrer Gesamtheit nicht untergraben werden dürfen; betont, dass die in den Verträgen vorgesehene Einbeziehung der Sozialpartner in den wirtschaftlichen Dialog auf europäischer Ebene auf die politische Agenda gesetzt werden muss; fordert, dass die Sozialpartner angemessen an der Ausarbeitung und der Umsetzung von gegenwärtigen und zukünftigen Anpassungsprogrammen beteiligt werden;

Die Kommission

83. fordert eine uneingeschränkte Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 472/2013 und die Übernahme der vollen Verantwortung für diese Verordnung; fordert die Kommission zur Aufnahme interinstitutioneller Verhandlungen mit dem Parlament auf, um ein gemeinsames Verfahren zu bestimmen, mit dem der zuständige Ausschuss des Parlaments über die aus der Überwachung der makroökonomischen Anpassungsprogramme gezogenen Schlussfolgerungen sowie die Fortschritte bei der Vorbereitung des Entwurfs eines makroökonomischen Anpassungsprogramms gemäß Artikel 7 der Verordnung (EU) Nr. 472/2013 informiert wird; weist die Kommission erneut darauf hin, dass sie Ex-post-Bewertungen ihrer Empfehlungen und der Beteiligung an der Troika durchzuführen und zu veröffentlichen hat; ersucht die Kommission, diese Bewertungen in den in Artikel 19 der Verordnung (EU) Nr. 472/2013 vorgesehenen Beurteilungsbericht aufzunehmen; weist den Rat und die Kommission darauf hin, dass Mitgliedstaaten, die am 30. Mai 2013 Finanzhilfen erhalten haben, nach Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. 472/2013 von diesem Zeitpunkt an dieser Verordnung unterliegen; fordert den Rat und die Kommission im Einklang mit Artikel 265 AEUV auf, Maßnahmen zur Abstimmung und Angleichung der Ad-hoc-Finanzhilfeprogramme mit den in der Verordnung (EU) Nr. 472/2013 genannten Verfahren und Rechtsakten zu ergreifen; fordert die Kommission und die Mitgesetzgeber auf, bei der Ausarbeitung und Umsetzung der nächsten Schritte der WWU den Erfahrungen mit der Troika Rechnung zu tragen; weist darauf hin, dass dies auch für die Überarbeitung der Verordnung (EG) Nr. 472/2013 gilt;

84. weist die Kommission und den Rat auf seinen im Plenum angenommenen Standpunkt zu der Verordnung (EU) Nr. 472/2013 hin; betont insbesondere, dass es in diesen Standpunkt Bestimmungen aufgenommen hat, die die Transparenz und Rechenschaftspflicht in Entscheidungsprozessen zur Annahme von makroökonomischen Anpassungsprogrammen weiter verstärken und für die Kommission ein eindeutigeres und deutlich abgegrenztes Mandat und eine entsprechende allgemeine Rolle vorsehen; fordert die Kommission auf, diese Bestimmungen im Rahmen eines künftigen Vorschlags zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 472/2013 erneut zu prüfen und einzubeziehen; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Kommission die Verantwortung für die Vorbereitung künftiger Hilfsprogramme übernimmt und gegebenenfalls Rat von Dritten wie der EZB, dem IWF und anderen Gremien einholen sollte;

85. fordert eine uneingeschränkte Rechenschaftspflicht der Kommission in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 472/2013 und darüber hinaus, wenn sie in ihrer Funktion als Mitglied des Hilfsmechanismus der Europäischen Union tätig wird; fordert, dass die Vertreter der Kommission in diesem Mechanismus vor der Aufnahme ihrer Arbeit vom Parlament angehört werden; fordert, sie dazu zu verpflichten, dem Parlament regelmäßig Bericht zu erstatten;

86. schlägt vor, dass die Kommission für jedes Programmland eine „Task Force für Wachstum“ einrichtet, der unter anderem Sachverständige aus den Mitgliedstaaten und der EIB sowie Vertreter des privaten Sektors und der Zivilgesellschaft angehören, um einen eigenen Beitrag zu ermöglichen und die Gelegenheit einzuräumen, Optionen zur Förderung des Wachstums vorzuschlagen, die die Haushaltskonsolidierung und Strukturreformen ergänzen würden; erklärt, dass das Ziel dieser Task Force darin bestünde, das Vertrauen wiederherzustellen und dadurch Investitionen zu ermöglichen; vertritt die Auffassung, dass die Kommission auf den Erfahrungen des Partnerschaftsinstruments für die Zusammenarbeit zwischen den öffentlichen Verwaltungen von Mitgliedstaaten und Empfängerländern aufbauen sollte;

87. ist der Meinung, dass die Lage des Euroraums insgesamt (einschließlich der Ausstrahlungseffekte einzelstaatlicher Maßnahmen auf andere Mitgliedstaaten) mit Blick auf das Verfahren bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht (MIP) oder bei der Erstellung der Jahreswachstumsberichte durch die Kommission besser berücksichtigt werden sollte;

88. ist der Ansicht, dass im Rahmen des MIP auch eindeutig beurteilt werden sollte, inwieweit ein Mitgliedstaat zu sehr auf einen bestimmten Wirtschaftssektor setzt;

89. fordert die Kommission auf, die Liquiditätsbestimmungen des ESZB mit Blick auf die Vorschriften über staatliche Beihilfen eingehend zu untersuchen;

90. weist die Kommission als „Hüterin der Verträge“ an, bis Ende des Jahres 2015 eine eingehende Studie der wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Anpassungsprogramme in den vier Ländern vorzulegen, um ein genaues Bild der kurz- und langfristigen Auswirkungen der Programme zu erhalten, damit die daraus hervorgehenden Informationen für künftigen Hilfemaßnahmen verwendet werden können; fordert die Kommission auf, bei der Erstellung dieser Studie alle einschlägigen beratenden Ausschüsse, darunter den Wirtschafts- und Finanzausschuss, den Beschäftigungsausschuss und den Ausschuss für Sozialschutz, einzubeziehen und uneingeschränkt mit dem Parlament zusammenzuarbeiten; ist der Auffassung, dass der Bericht der Kommission auch die Bewertung der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte enthalten sollte;

91. fordert die Kommission und den Rat auf, die Beteiligung aller einschlägigen Generaldirektionen (GD) der Kommission und der nationalen Ministerien an den Gesprächen und Entscheidungen über Memoranda of Understanding sicherzustellen; betont insbesondere die Rolle, die die GD Beschäftigung neben der GD ECFIN und der GD MARKT dabei spielt, sicherzustellen, dass die soziale Dimension bei den Verhandlungen eine zentrale Stellung einnimmt und auch die sozialen Auswirkungen berücksichtigt werden;

Die EZB

92. fordert dazu auf, die Rolle der EZB bei einer etwaigen Reform des Rahmens der Troika sorgfältig zu prüfen, um sie mit dem Mandat der EZB in Einklang zu bringen; fordert insbesondere, der EZB den Status einer stillen Beobachterin mit einer transparenten und eindeutig definierten Beraterrolle einzuräumen, ohne ihr jedoch zu gestatten, ein vollwertiger Verhandlungspartner zu sein und Grundsatzerklärungen mitzuunterzeichnen;

93. fordert die EZB auf, Ex-post-Bewertungen zu den Auswirkungen ihrer Empfehlungen und der Beteiligung an der Troika durchzuführen und zu veröffentlichen;

94. empfiehlt der EZB, ihre Leitlinien zu Liquiditätshilfen (emergency liquidity assistance – ELA) und ihre Vorschriften zum Sicherheitsrahmen zu aktualisieren, um die Transparenz der Liquiditätsvorschriften in unterstützten Mitgliedstaaten zu verbessern und die Rechtssicherheit des von der EZB verwendeten Begriffs der Solvenz zu stärken;

95. fordert die EZB und die nationalen Zentralbanken (NZB) auf, rechtzeitig umfassende Informationen über die ELA zu veröffentlichen, darunter auch Informationen über die Bedingungen, zu denen diese Unterstützung gewährt wird, wie etwa Solvabilität, Art und Weise der Finanzierung der ELA durch die NZB, rechtliche Rahmenbedingungen und Funktionsweise;

Der IWF

96. vertritt die Auffassung, dass die europäischen Organe nach jahrelangen Erfahrungen mit der Ausarbeitung und Umsetzung von Finanzprogrammen über das erforderliche Wissen verfügen, um solche Programme in Zukunft selbst auszuarbeiten und umzusetzen, wobei die Beteiligung des IWF in Übereinstimmung mit den Vorschlägen in diesem Bericht neu definiert wird;

97. fordert, dass das künftige Engagement des IWF im Euroraum optional bleibt;

98. fordert den IWF auf, den Umfang seiner künftigen Beteiligung an EU-bezogenen Hilfsprogrammen neu zu definieren, so dass er zu einem katalytischen Kreditgeber wird, der dem kreditnehmenden Land und den Organen der EU ein Mindestmaß an Finanzhilfen und Fachwissen zur Verfügung stellt und dabei im Falle von Meinungsverschiedenheiten die Option des Ausstiegs behält;

99. fordert die Kommission auf, im Einklang mit Artikel 138 AEUV geeignete Maßnahmen mit dem Ziel vorzuschlagen, eine einheitliche Vertretung des Euroraums bei den internationalen Einrichtungen und Konferenzen im Finanzbereich, insbesondere beim IWF, sicherzustellen, um das derzeitige System der Einzelvertretung der Mitgliedstaaten auf internationaler Ebene abzulösen; weist darauf hin, dass dazu das Statut des IWF geändert werden muss;

100. fordert die Konsultation des Parlaments zur Beteiligung des IWF im Euroraum auf Ad-hoc-Basis;

Der Rat und die Eurogruppe

101. fordert zu einer erneuten Überprüfung des Entscheidungsprozesses in der Eurogruppe auf, um eine angemessene demokratische Rechenschaftspflicht auf nationaler und europäischer Ebene vorzusehen; fordert dazu auf, europäische Leitlinien aufzustellen, um eine angemessene demokratische Kontrolle über die Umsetzung der Maßnahmen auf nationaler Ebene sicherzustellen, die der Qualität der Beschäftigung, der sozialen Absicherung, der Gesundheitsversorgung und der Bildung Rechnung tragen und den Zugang aller Menschen zu den Sozialsystemen sicherstellen; schlägt vor, dass der ständige Vorsitz der Eurogruppe ausschließlich für dieses Amt zuständig sein sollte; schlägt vor, dass einer der Vizepräsidenten der Kommission den Vorsitz übernimmt und dabei dem Parlament gegenüber rechenschaftspflichtig ist; fordert auf kurze Sicht die Einführung eines regelmäßigen Dialogs zwischen der Troika und dem Parlament;

102. fordert die Eurogruppe, den Rat und den Europarat auf, volle Verantwortung für die Tätigkeiten der Troika zu übernehmen; ist insbesondere bestrebt, die Rechenschaftspflicht bei Entscheidungen der Eurogruppe über Finanzhilfen zu verbessern, da die Finanzminister letztlich die politische Verantwortung für die makroökonomischen Anpassungsprogramme und deren Umsetzung tragen, oftmals jedoch weder ihren nationalen Parlamenten noch dem Europäischen Parlament gegenüber Rechenschaft über konkrete Entscheidungen ablegen müssen; ist der Ansicht, dass der Präsident der Eurogruppe im Europäischen Parlament und die EU-Finanzminister in ihren jeweiligen Parlamenten angehört werden sollten, bevor Finanzhilfen gewährt werden; betont, dass sowohl der Präsident der Eurogruppe als auch die Finanzminister verpflichtet sein sollten, dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten regelmäßig Bericht zu erstatten;

103. fordert alle Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, ihre nationale Eigenverantwortung bei den Tätigkeiten und Beschlüssen im Rahmen des Europäischen Semesters zu stärken und alle Maßnahmen und Reformen durchzuführen, denen sie in Verbindung mit den länderspezifischen Empfehlungen zugestimmt haben; weist darauf hin, dass die Kommission nur bei 15 % der rund 400 länderspezifischen Empfehlungen einen wesentlichen Fortschritt gegenüber den Vorjahren ausmachen konnte;

Der ESM

104. betont, dass im Zuge der schrittweisen Abschaffung der Troika ein Organ die Prüfung laufender Reformen wird übernehmen müssen;

105. betont, dass die Schaffung der EFSF und des ESM außerhalb der Organe der Union einen Rückschlag in der Entwicklung der Union darstellt, der hauptsächlich zu Lasten des Parlaments, des Rechnungshofs und des Gerichtshofs geht;

106. fordert, dass der ESM in den Rechtsrahmen der Union aufgenommen wird und dass er sich in Richtung eines Gemeinschaftsmechanismus gemäß dem ESM-Vertrag entwickelt; fordert, dass er gegenüber dem Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat rechenschaftspflichtig gemacht wird, auch im Hinblick auf Entscheidungen über die Gewährung von Finanzhilfe und neuen Kredittranchen; räumt ein, dass die Mitgliedstaaten, solange sie einen direkten Beitrag zum ESM aus ihren nationalen Haushalten leisten, Finanzhilfen genehmigen sollten; fordert, dass der ESM weiterentwickelt und mit angemessenen Kreditvergabe- und Kreditaufnahmekapazitäten ausgestattet, ein struktureller Dialog zwischen dem Gouverneursrat des ESM und den europäischen Sozialpartnern aufgenommen und der ESM in den Haushaltsplan der EU integriert wird; ersucht die ESM-Mitglieder, vorübergehend auf die Erfordernis der Einstimmigkeit zu verzichten, bis die vorgenannten Ziele verwirklicht werden, damit Standardentscheidungen von einer qualifizierten Mehrheit statt mit Einstimmigkeit getroffen werden können und vorbeugende Hilfe gewährt werden kann;

107. fordert den Rat und die Eurogruppe auf, die vom Präsidenten des Europäischen Rates eingegangene Verpflichtung zu achten, eine interinstitutionelle Vereinbarung mit dem Europäischen Parlament über die Schaffung eines geeigneten Interimsmechanismus für eine verstärkte Rechenschaftspflicht des ESM auszuhandeln; fordert in diesem Zusammenhang auch eine stärkere Transparenz der Sitzungen des ESM-Rats;

108. unterstreicht, dass die Rechtsprechung des EuGH in der Rechtssache „Pringle“ die Möglichkeit eröffnet, den ESM durch einen dauerhaften Vertrag auf der Grundlage von Artikel 352 AEUV in den Gemeinschaftsrahmen zu integrieren; fordert die Kommission daher auf, bis Ende 2014 einen Legislativvorschlag mit diesem Ziel vorzulegen;

Mittel- bis langfristige Ziele

109. fordert dazu auf, die Memoranda of Understanding in das Gemeinschaftsrecht zu integrieren, um eine glaubhafte und nachhaltige Konsolidierungsstrategie zu fördern und so zu den Zielen der Wachstumsstrategie der Union und zu den erklärten Zielen des sozialen Zusammenhalts und der Beschäftigung beitragen; empfiehlt, dass die Mandate für Verhandlungen dem Europäischen Parlament im Interesse einer angemessenen demokratischen Legitimation der Hilfsprogramme zur Abstimmung vorgelegt werden sollten und das Parlament im Hinblick auf die sich daraus ergebenden Memoranda of Understanding konsultiert werden sollte;

110. fordert erneut, dass Beschlüsse in Verbindung mit der Stärkung der WWU auf der Grundlage des Vertrags über die Europäische Union gefasst werden; vertritt die Auffassung, dass jede Abweichung von der Gemeinschaftsmethode sowie eine verstärkte Nutzung zwischenstaatlicher Vereinbarungen (wie vertraglicher Vereinbarungen) die Union, einschließlich des Euroraums, spaltet und schwächt sowie ihre Glaubwürdigkeit gefährdet; ist sich darüber im Klaren, dass für die uneingeschränkte Achtung der Gemeinschaftsmethode bei weiteren Reformen des Hilfsmechanismus der Union eine Änderung des Vertrags erforderlich sein könnte, und betont, dass das Europäische Parlament vollumfänglich an derartigen Änderungen beteiligt werden muss und dass diese Änderungen Gegenstand einer Übereinkunft sein müssen;

111. ist der Ansicht, dass die Option einer Vertragsänderung, die es ermöglicht, den Geltungsbereich des gegenwärtigen Artikels 143 AEUV auf alle Mitgliedstaaten auszudehnen, anstatt ihn auf nicht dem Euroraum angehörende Mitgliedstaaten zu beschränken, ausgelotet werden sollte;

112. fordert die Schaffung eines Europäischen Währungsfonds (EWF) auf der Grundlage des Unionsrechts, für den die Gemeinschaftsmethode gelten würde; ist der Auffassung, dass ein solcher EWF die Finanzmittel des ESM zur Unterstützung von Ländern, die sich mit Zahlungsbilanzschwierigkeiten oder einem Staatsbankrott konfrontiert sehen, mit den Ressourcen und der Sachkenntnis kombinieren sollte, die die Kommission in den letzten Jahren auf diesem Gebiet erlangt hat; weist darauf hin, dass in einem solchen Rahmen die potenziellen Interessenkonflikte, die in der derzeitigen Rolle der Kommission als Beauftragte der Eurogruppe und ihrer wesentlich weitreichenderen Rolle als „Hüterin der Verträge“ begründet liegen, vermieden werden würden; ist der Ansicht, dass der EWF den höchsten demokratischen Standards der Rechenschaftspflicht und Legitimität unterliegen sollte; vertritt die Auffassung, dass ein solcher Rahmen die Transparenz des Entscheidungsprozesses sicherstellen würde und dass alle beteiligten Organe uneingeschränkt für ihre Maßnahmen zur Rechenschaft gezogen werden;

113. ist der Ansicht, dass eine Vertragsänderung erforderlich sein wird, um den EU-Rahmen für Krisenbewältigung und -prävention rechtlich fundiert und wirtschaftlich nachhaltig zu verankern;

114. vertritt die Auffassung, dass in Anlehnung an die Rechtsvorschriften des Sechserpakets und des Zweierpakets die Option der Entwicklung eines Mechanismus mit klaren Verfahrensschritten für Staaten, die von Zahlungsunfähigkeit bedroht sind, geprüft werden sollte; unterstützt in diesem Zusammenhang den IWF und fordert die Kommission und den Rat auf, den IWF zu einer gemeinsamen Haltung zu bringen, um die Diskussion über ein internationales Verfahren zur Umstrukturierung von Staatsschulden mit Blick auf die Annahme eines fairen und nachhaltigen multilateralen Ansatzes auf diesem Gebiet neu zu entfachen;

115. fasst seine Empfehlung zusammen, dass die jeweiligen Rollen und Aufgaben eines jeden Beteiligten an der Troika wie folgt geklärt werden sollten:

      a) ein Europäischer Währungsfonds, der die Finanzmittel des ESM und die Personalressourcen, die die Kommission in den letzten Jahren erlangt hat, kombinieren würde, würde die Rolle der Kommission übernehmen, so dass diese im Einklang mit Artikel 17 EUV agieren und insbesondere ihre Rolle als Hüterin der Verträge wahrnehmen könnte;

      b) die EZB würde als stille Beobachterin an den Verhandlungen teilnehmen, damit sie in ihrer Rolle als Beraterin der Kommission und später dem Europäischen Währungsfonds gegenüber gegebenenfalls starke Bedenken anmelden kann;

      c) der IWF würde, sollte seine Beteiligung unbedingt notwendig sein, als letztbereiter Kreditgeber auftreten und könnte daher im Falle der Uneinigkeit das Programm verlassen;

116. vertritt die Auffassung, dass die Arbeit, die mit diesem Bericht in die Wege geleitet wurde, weitergeführt werden sollte; fordert das nächste Parlament auf, die Arbeit dieses Berichts fortzuführen, seine wesentlichen Erkenntnisse weiterzuentwickeln und weitere Untersuchungen durchzuführen;

117.      beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Europäischen Rat, dem Rat, der Eurogruppe, der Kommission, der Europäischen Zentralbank und dem IWF zu übermitteln.

BEGRÜNDUNG

Das übergeordnete Ziel des Berichts ist es, die Funktionsweise der Troika in den laufenden Programmen in den vier Ländern zu bewerten: Griechenland, Portugal, Irland und Zypern. Das beinhaltet, dass die folgenden Elemente zu untersuchen sind:

- Rechtsgrundlage, Mandat und Struktur der Troika;

- Beschlussfassung innerhalb der Institutionen und im Verhältnis zu anderen „Institutionen“ (z. B. der Eurogruppe, den nationalen Finanzministern usw.)

- Demokratische Legitimierung

- „Theoretische“ Grundlage für Beschlüsse (Statistik, Vorhersagen, wirtschaftliche Erwartungen usw.)

- Konsequenzen der Arbeit der Troika (einschl. der Überprüfung möglicher Zuwiderhandlungen oder Misswirtschaft)

Die Mitberichterstatter möchten hervorheben, dass dieser Berichtsentwurf eine Grundlage für nachfolgende politische Diskussionen, Delegationen in die betreffenden Mitgliedstaaten und Anhörungen verschiedener Interessengruppen Anfang 2014 sein soll. Er stellt den bisherigen Verlauf und den derzeitigen Stand fest, versucht jedoch nicht endgültige Schlüsse zu ziehen oder Empfehlungen zu geben, was nach substantiellen Arbeiten in den kommenden Monaten erfolgen muss.

Als ein erster Schritt wurde der nachfolgende Fragebogen am 22. November 2013 an die Entscheidungsträger auf EU-Ebene (A) sowie die nationalen Regierungen der vier betroffenen Mitgliedstaaten (B) versandt. Die Antworten werden im Lauf des Verfahrens ausgewertet werden.

A. Fragebogen an die Europäische Kommission, die EZB, den IWF, die Eurogruppe und den Europäischen Rat

KONZEPTION UND ANNAHME DER FINANZHILFEPROGRAMME

1.  Wer hat für Ihre Institution über eine Beteiligung an den Finanzhilfeprogrammen für Griechenland, Irland, Portugal und Zypern entschieden? Wann wurden diese Entscheidungen jeweils gefällt?

2.  Was war jeweils Ihre Rolle und Ihre Funktion bei den Verhandlungen und der Aufstellung der Finanzhilfeprogramme einschließlich der Festlegung der Ziele und der wichtigsten Maßnahmen sowie deren Umsetzung in Griechenland, Irland, Portugal und Zypern? Nach welchen Kriterien wurden die Reformprioritäten bestimmt?

3.  Beschreiben Sie im Einzelnen die zur Vorhersage der Finanzierbarkeit der Schuldenlast zu Beginn und im Verlauf jedes Programms und zur Konzeption der Finanzmaßnahmen verwendeten Annahmen und Methoden (insbesondere in Bezug auf Fiskalmultiplikatoren). Was war die Verfahrensweise bei der Annahme der Programmentwürfe?

4.  Haben Sie alle relevanten Informationen, einschließlich Statistiken, von den Mitgliedstaaten erhalten, um eine korrekte Bewertung vorzunehmen und optimale Hilfspläne zurechtzulegen?

5.  Wie viel Spielraum hatten die betroffenen Länder, um über die Konzeption der erforderlichen Maßnahmen zu entscheiden (Konsolidierung oder Strukturreformen)? Bitte erläutern Sie das für jedes Land.

6.  Hat einer der Mitgliedstaaten (Griechenland, Irland, Portugal, Zypern) als Vorbedingung für seine Zustimmung zu dem MoU spezifische Maßnahmen als Teil des MoU gefordert? Wenn das der Fall war, legen Sie diese Forderungen bitte näher dar.

7.  Hat einer der anderen Mitgliedstaaten als Vorbedingung für seine Zustimmung zu der Gewährung von Finanzhilfe besondere Maßnahmen gefordert, die in die Programme einbezogen werden sollten? Wenn das der Fall war, wer hat dies verlangt und welche Maßnahmen wurden für das jeweilige Programm gefordert?

8.  In welchem Ausmaß war die Eurogruppe an der detaillierten Konzeption der Programme beteiligt? Bitte beschreiben Sie im Detail das Verfahren innerhalb der Eurogruppe, das zu einer Entscheidung über den Inhalt und die Annahme des Programms in jedem einzelnen Fall geführt hat. Hat die Eurogruppe den EU-Verhandlungsführern der Troika ein schriftliches Mandat erteilt, einschließlich unter anderem Zielen und Prioritäten?

9.  Wie und wann hat die Troika der Eurogruppe/dem WFA Bericht erstattet?

10. Spielt der ESM bei den Verhandlungen und der Aufstellung der Finanzhilfeprogramme eine Rolle? Wenn ja, inwieweit?

FUNKTIONSWEISE DER PROGRAMME

11. Sind sie der Ansicht, dass alle Konsolidierungsmaßnahmen/Strukturreformen auf die Bürgerinnen und Bürger und auf den privaten und den öffentlichen Sektor gleichmäßig verteilt bzw. diese in gleichem Maße belastet wurden? Bitte erläutern Sie das.

12. Bitte beschreiben Sie die Qualität der Zusammenarbeit zwischen den Institutionen der Troika vor Ort. Welche Rolle haben die Kommission, die EZB und der IWF bei diesen Arbeiten jeweils gespielt? Wie werden konkrete Maßnahmen oder Entscheidungen von der Troika vorgeschlagen/getroffen?

13. Wie war das Zusammenspiel zwischen der „Task Force“, die von der Kommission 2011 aufgestellt worden war, und der Troika?

14. Wie funktioniert die Zusammenarbeit mit den nationalen Behörden? Inwieweit sind die betroffenen Mitgliedstaaten an der Beschlussfassung beteiligt?

15. Wer trifft die endgültige Entscheidung über die konkreten Maßnahmen, die von den Mitgliedstaaten zu ergreifen sind?

16. Wie viele Male wurden Vertreter der Troika von den nationalen Parlamenten angehört? Sind Sie der Ansicht, dass die umgesetzten Maßnahmen von einer angemessenen demokratischen Rechenschaftspflicht und Legitimierung profitiert haben?

17. Wurden die vereinbarten Programme ordnungsgemäß und rechtzeitig ausgeführt? Wenn nicht, was waren die Gründe dafür und welche Konsequenzen hatte dies für die Leistungsfähigkeit und die Befindlichkeit der Programme?

18. Wie viele Fälle der Verletzung nationalen Rechts, die die Legalität der aus den MoU folgenden Beschlüsse in Frage stellen, sind Ihnen für jedes der Länder bekannt? Haben die Kommission und die EZB eine Überprüfung der Wahrung und der Konsistenz der mit den Mitgliedstaaten ausgehandelten Maßnahmen mit den in den Verträgen genannten EU-Grundrechten durchgeführt?

19. Sind Sie mit den Zielen und den effektiven Ergebnissen des Programms in jedem Land zufrieden?

20. Haben externe Faktoren, die während der Ausführung der Programme aufgetreten sind, die Ergebnisse beeinflusst?

21. Welche Auswirkungen hatte das Inkrafttreten der Verordnung (EU) Nr. 472/2013 auf die Umsetzung der Programme? Bitte geben Sie Einzelheiten dazu an, wie und in welchem Ausmaß die Vorschriften der Verordnung umgesetzt worden sind.

22. Was wäre Ihrer Ansicht nach in den Programmländern geschehen, wenn die EU und der IWF keine Finanzhilfe geleistet hätten?

23. [an die EZB] - Sind Sie der Meinung, dass das Programm für die Liquiditätshilfe im Notfall (ELA) in jedem Land korrekt umgesetzt worden ist? Bitte erläutern Sie Ihre Antwort.

24. [an die EZB] - Haben alle Mitglieder des Rats der EZB alle Programme in allen Ländern unterstützt? Bitte erläutern Sie mögliche Abweichungen.

25. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um Interessenkonflikte zwischen der Gläubigerfunktion der EZB in Bezug auf das Bankensystem in den Mitgliedstaaten zu vermeiden, die unter finanziellen Schwierigkeiten gelitten haben?

26. [an die EZB] - Der Presse zugespielte Informationen legen nahe, dass von der EZB Briefe an die Länder gesandt wurden, die dem Programm unterlagen, in denen als Gegenleistung für Liquiditätshilfe und Offenmarktgeschäfte Reformen verlangt und Bedingungen aufgestellt wurden. Wurden solche Briefe versandt? Wenn ja, an wen, warum und welchen Inhalts?

27. [an den IWF] - Haben alle Mitglieder des Exekutivdirektoriums des IWF alle Programme in allen Ländern unterstützt? Bitte erläutern Sie mögliche Abweichungen.

28. an die Kommission] - Waren hinzugezogene nationale Experten aus dem fraglichen Land vor Ort? Wenn ja, wie haben Sie die Unabhängigkeit sichergestellt? Berücksichtigen Sie bei Ihrer Antwort, dass im Fall des IWF kein Beamter des betroffenen Landes in Bezug auf dieses Land tätig ist.

29. Nach welchen Kriterien wurden Firmen für Überprüfungs-/Beratungsrollen für die Finanzinstitutionen in den Programm-Mitgliedstaaten ausgewählt? Gab es ein Verfahren zur öffentlichen Ausschreibung? Falls nicht, weshalb nicht?

B.  Fragebogen, der an die Mitgliedstaaten, die sich in einem Finanzhilfeprogramm befanden, versandt wurde

1.  Falls einschlägig, warum hat sich Ihr Land dazu entschieden, ein Finanzhilfeprogramm anzufordern?

2.  Was war Ihre Rolle und Ihre Funktion bei den Verhandlungen und bei der Aufstellung des Finanzhilfeprogramms für Ihr Land?

3.  Was war die Rolle des nationalen Parlaments bei den Verhandlungen über die MoU? Wie hat die Regierung den Text dem Parlament unterbreitet? Wie hat das Parlament die endgültige MoU angenommen? Haben Sozialpartner an der Diskussion über die MoU teilgenommen?

4.  Wie viel Spielraum hatten Sie, um über die Konzeption der erforderlichen Maßnahmen (Konsolidierung oder Strukturreformen) zu entscheiden? Bitte erläutern Sie das.

5.  Sind Sei der Ansicht, dass alle Konsolidierungsmaßnahmen/Strukturreformen gleichmäßig auf die Bürgerinnen und Bürger verteilt wurden bzw. diese in gleichem Maß belastet wurden? Bitte erläutern Sie das.

6.  Bitte beschreiben Sie die Qualität der Zusammenarbeit zwischen den Institutionen der Troika vor Ort.

7.  Welche Auswirkungen hatte das Inkrafttreten der Verordnung (EU) Nr. 472/2013 auf die Umsetzung der Programme? Haben Sie Gebrauch von den Vorschriften der Verordnung, insbesondere Artikel 7 Absatz 11 gemacht? Falls nicht, weshalb nicht?

8.  Wie viele Fälle der Verletzung nationalen Rechts, die die Legalität der aus den MoU folgenden Beschlüsse in Frage stellten, sind Ihnen für jedes der Länder bekannt?

9.  Sind Sie mit den Zielen und den effektiven Ergebnissen des Programms in jedem Land zufrieden?

STELLUNGNAHME des Haushaltskontrollausschusses (6.2.2014)

für den Ausschuss für Wirtschaft und Währung

zum Untersuchungsbericht über die Rolle und die Tätigkeiten der Troika (EZB, Kommission und IWF) in Bezug auf die Programmländer des Euro-Währungsgebiets
(2013/2277(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Michael Theurer

VORSCHLÄGE

Der Haushaltskontrollausschuss ersucht den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Währung, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  betont, dass die Maastricht-Kriterien bei Ausbruch der Finanzkrise von 16 der 17 Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets nicht eingehalten wurden; weist darauf hin, dass die Mitgliedstaaten sich unbedingt an das europäische Recht halten müssen; ist der Auffassung, dass die Haushaltskontrollmechanismen verstärkt werden müssen, damit die in der Lissabon-Strategie und der Strategie Europa 2020 festgelegte Politik für Wachstum und Beschäftigung im Euro-Währungsgebiet umgesetzt werden kann; stellt fest, dass es der Union nicht gelungen ist, deutliche Frühwarnungen auszusprechen und in der Folge Maßnahmen zu ergreifen, um den übermäßig hohen Haushaltsdefiziten der von der Krise in Mitleidenschaft gezogenen Länder zu begegnen, und dass ihr keine geeigneten Überwachungsmechanismen zur Verfügung standen;

2.  stellt fest, dass die europäischen Steuerzahler eine beachtliche Solidarität mit den Krisenländern an den Tag gelegt haben und dass in diesen Ländern umfangreiche Bemühungen zur Bewältigung der strukturellen Probleme unternommen wurden;

3.  weist darauf hin, dass im Euro-Währungsgebiet die Verpflichtung zu Strukturreformen eine Grundvoraussetzung für den Erhalt von finanzieller Unterstützung ist;

4.  betont, dass die demokratische Legitimation der Verhandlungen der Troika und der Beschlüsse der Eurogruppe unzureichend ist und gestärkt werden sollte, wobei nicht vergessen werden darf, dass die Troika eine Einrichtung rein technischer Art ist;

5.  ist der Auffassung, dass ihre makroökonomischen Anpassungsprogramme auch im Hinblick auf die Fortentwicklung der rechtlichen und institutionellen Bestimmungen über ein wirksameres Haushaltskontrollsystem bewertet werden sollten;

6.  erwartet, dass die nationalen Rechnungshöfe ihrer gesetzlich verankerten Verantwortung nachkommen und die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit von finanziellen Transaktionen und die Wirksamkeit von Überwachungs- und Kontrollsystemen bescheinigen; fordert in diesem Zusammenhang die obersten Rechnungskontrollbehörden auf, ihre Zusammenarbeit insbesondere durch den Austausch bewährter Methoden zu verstärken;

7.  fordert die Mitgliedstaaten auf, das Fachwissen in staatlichen Organisationen und Zentralbanken zu verstärken, um die Gefahr, externe Berater bezahlen zu müssen, zu verringern;

8.  betont, dass der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM), bei dem es sich um eine internationale Organisation mit Sitz in Luxemburg handelt, die als ständige Einrichtung Finanzhilfe für Mitgliedstaaten in wirtschaftlichen Schwierigkeiten bereitstellt und über eine maximale Kreditkapazität von 500 Mrd. EUR verfügt, dem Parlament unmittelbar rechenschaftspflichtig sein sollte; erwartet, dass der ESM den zuständigen Ausschüssen des Parlaments alle sechs Monate einen umfassenden Bericht über seine Tätigkeiten übermittelt; empfiehlt in diesem Zusammenhang nachdrücklich, den ESM – wie im ESM-Vertrag festgelegt – nach der Gemeinschaftsmethode zu verwalten; fordert außerdem, dass der ESM vom Parlament zur Rechenschaft gezogen werden kann;

9.  kritisiert, dass im ESM-Vertrag keine ausreichenden Bestimmungen zur Sicherstellung einer wirksamen externen Rechnungsprüfung vorgesehen sind; bedauert, dass gemäß Artikel 24 (Prüfungsausschuss) der Satzung des ESM der Rechnungshof nur ein Mitglied benennen, der Vorsitzende des Gouverneursrats jedoch zwei vorschlagen kann;

10. erklärt sich besorgt über die in Artikel 24 Absatz 6 der Satzung des ESM festgelegten Bestimmungen, denen zufolge das für die Unterrichtung des Parlaments vereinbarte Verfahren lediglich in der Übermittlung des Jahresberichts des Prüfungsausschusses an das Parlament besteht; betont das Recht des Parlaments, den Jahresbericht mit dem Prüfungsausschuss und im Beisein des Gouverneursrats des ESM zu erörtern;

11. erwartet, dass die Kommission, der Rat und die Mitgliedstaaten eine kohärente und solide Politik zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung (auch der Hinterziehung von Mehrwertsteuer) und Steuerbetrug ausarbeiten, in deren Rahmen unverzüglich abgestimmte Maßnahmen gegen Offshore-Finanztransaktionen und Steueroasen ergriffen werden;

12. stellt fest, dass die Kofinanzierungssätze der EU-Strukturfonds für einige der Mitgliedstaaten, die am stärksten von der Krise betroffen waren und Finanzmittel im Rahmen eines Anpassungsprogramms erhalten haben, auf 95 % erhöht wurden; betont, dass die lokalen und die staatlichen Stellen gestärkt werden müssen, damit sie die Umsetzung von EU-Recht und EU-Programmen bewältigen und die Mittel aus den Strukturfonds schneller aufnehmen können;

13. bedauert die unzureichenden Ergebnisse der Lissabon-Strategie und verweist darauf, dass der Schwerpunkt der Unterstützung der EU auf Wachstum und Beschäftigung liegen sollte;

14. nimmt die Forderungen nach der Einrichtung eines Europäischen Währungsfonds (EWF) als Ersatz für die Troika und den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) zur Kenntnis; ist der Auffassung, dass dieser EWF mit Hilfe von Instrumenten der EU geschaffen, jedoch von den Steuerzahlern der Mitgliedstaaten finanziert werden müsste; verweist auf die große Bedeutung eines zuverlässigen und unabhängigen Krisenmanagements; hält es aus diesem Grund für wichtig, dass sich der IWF auch künftig am europäischen Krisenmanagement beteiligt.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

22.1.2014

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

21

2

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Marta Andreasen, Jean-Pierre Audy, Inés Ayala Sender, Tamás Deutsch, Martin Ehrenhauser, Jens Geier, Ingeborg Gräßle, Cătălin Sorin Ivan, Monica Luisa Macovei, Monika Panayotova, Petri Sarvamaa, Theodoros Skylakakis, Søren Bo Søndergaard, Michael Theurer

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Thijs Berman, Barbara Weiler

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Emer Costello, Jürgen Creutzmann, Albert Deß, Ismail Ertug, Richard Falbr, Peter Jahr, Elisabeth Jeggle, Teresa Jiménez-Becerril Barrio

STELLUNGNAHME des Ausschusses für konstitutionelle Fragen (11.2.2014)

für den Ausschuss für Wirtschaft und Währung

zum Untersuchungsbericht über die Rolle und die Tätigkeiten der Troika (EZB, Kommission und IWF) in Bezug auf die Programmländer des Euro-Währungsgebiets
(2013/2277(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Helmut Scholz

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für konstitutionelle Fragen ersucht den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Währung, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

A. in der Erwägung, dass sich die in der jüngsten Zeit für Länder des Euro-Währungsgebiets entwickelten Finanzhilfeinstrumente nicht auf primäres EU-Recht stützen, und dass die Instrumente für Länder, die nicht zum Euro-Währungsgebiet gehören, explizit in Artikel 143 AEUV festgelegt sind;

B.  in der Erwägung, dass der Gerichtshof der Europäischen Union vor kurzem unter Verweis auf Artikel 13 Absatz 3 des ESM-Vertrags in der Rechtssache Pringle bestätigt hat, dass die Kommission aufgrund ihrer Einbeziehung in den ESM-Vertrag „die allgemeinen Interessen der Union“ fördern und „über die Vereinbarkeit der vom ESM geschlossenen Memoranda of Understanding mit dem Unionsrecht“ wachen muss;

C. in der Erwägung, dass in Artikel 151 AEUV vorgesehen ist, dass von der EU und ihren Mitgliedstaaten ergriffene Maßnahmen im Einklang mit den sozialen Grundrechten stehen müssen, die in der Europäischen Sozialcharta von 1961 und der Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer von 1989 festgelegt wurden, um unter anderem den sozialen Dialog zu verbessern;

D. in der Erwägung, dass in Artikel 152 AEUV Folgendes festgelegt ist: „Die Union anerkennt und fördert die Rolle der Sozialpartner auf Ebene der Union unter Berücksichtigung der Unterschiedlichkeit der nationalen Systeme. Sie fördert den sozialen Dialog und achtet dabei die Autonomie der Sozialpartner.“;

E.  in der Erwägung, dass die Voraussetzungen für den Erhalt von Finanzhilfen von den einschlägigen Organen der EU, dem ESM und dem IWF gemeinsam vereinbart werden, der endgültige Beschluss hierüber jedoch stets vom Gouverneursrat des ESM auf der Grundlage eines zwischen der Troika und der Regierung des betroffenen Mitgliedstaats ausgehandelten MoU gefasst wird;

F.  in der Erwägung, dass die Troika eine Ad-hoc-Lösung war, die unter erheblichem, von der Wirtschaftskrise verursachtem Zeitdruck geschaffen wurde, da dringend Beschlüsse gefasst werden mussten, um Länder, die sich allergrößten Schwierigkeiten ausgesetzt sahen, zu unterstützen, einer ungeordneten Insolvenz und einem Übergreifen der Krise auf andere Mitgliedstaaten vorzubeugen, Spekulationen auf Staatsschulden einen Riegel vorzuschieben und den Zusammenbruch des Euro-Währungsgebiets zu verhindern;

G. in der Erwägung, dass mit dem MoU, das von den um Finanzhilfe ersuchenden Ländern des Euro-Währungsgebiets unterzeichnet wird, die sozialen Rechte der Bürger beeinträchtigt werden; in der Erwägung, dass in diesem Zusammenhang dringend dafür gesorgt werden muss, dass die Ausarbeitung und Umsetzung der Programme für finanzielle Unterstützung einer angemessenen demokratischen Kontrolle sowohl auf europäischer als auch auf einzelstaatlicher Ebene unterliegen;

1.  betont, dass die Schaffung der EFSF und des ESM außerhalb der Organe der Union einen Rückschlag in der Entwicklung der Union darstellt, der hauptsächlich zu Lasten des Parlaments, des Rechnungshofs und des Gerichtshofs geht;

2.  fordert eine Änderung des Vertrages zur Schaffung eines einzigen gemeinschaftlichen Finanzhilfeinstruments für alle Mitgliedstaaten der EU, da jegliche Abweichung von der Gemeinschaftsmethode und ein verstärkter Rückgriff auf zwischenstaatliche Vereinbarungen die Union schwächen würden; ist der Auffassung, dass mit einer solchen Änderung die Mittel dafür geschaffen werden sollten, dass die Union und ihre Organe Herausforderungen, die die wirtschaftliche, finanzielle und soziale Stabilität des Euro-Währungsgebiets und seiner Mitgliedstaaten in der Zukunft bedrohen könnten, zügig, wirksam und mit der angemessenen demokratischen Legitimation angehen können; fordert aus diesem Grund die Schaffung eines Europäischen Währungsfonds (EWF);

3.  ist der Auffassung, dass die Troika als Hilfs- und Notlösung zur Rettung des Euro als gemeinsamer Währung und der Wirtschafts- und Finanzstabilität der ihm angeschlossenen Länder geschaffen wurde, dass aber von nun an ein dauerhafter Ansatz und Mechanismus vorliegen sollte, der sich an den Zielen des nachhaltigen Wachstums und der Finanzstabilität orientiert und mit dem ähnliche Situationen verhindert und bewältigt werden können;

4.  bedauert, dass die Regelungen zur Finanzhilfe noch keiner angemessenen parlamentarischen Kontrolle und Rechenschaftspflicht im Rahmen der EU-Verträge unterliegen;

5.  ist der Auffassung, dass die gegenwärtige Analyse der Arbeit der Troika mit den Programmländern als wichtige Informationsquelle genutzt werden sollte, um Lehren aus der Vergangenheit zu ziehen und neue Konzepte für die neuen Mechanismen anzunehmen, die mit dem Ziel geschaffen werden sollten, den europäischen Volkswirtschaften in der Zukunft hohe Kosten für Korrekturen zu ersparen;

6.  stellt fest, dass bei den Verhandlungen über die MoU und bei dem Mandat der Troika zwar ein Mangel an Transparenz wahrgenommen wurde, die Wähler in den Programmländern jedoch die Gelegenheit hatten, ihrer Zustimmung zu den allgemeinen Linien der Anpassungsprogramme Ausdruck zu verleihen;

7.  weist darauf hin, dass zuallererst die Kommission gegenüber dem Europäischen Parlament rechenschaftspflichtig sein muss, da sie eines der europäischen Organe ist, die Festlegungen treffen, Beschlüsse fassen und darüber wachen, dass die wirtschaftlichen Anpassungsprogramme der nationalen Regierungen den Auflagen der MoU entsprechen; fordert, dass beim nächsten Konvent veranlasst wird, dass regelmäßig im Europäischen Parlament über die wichtigsten Beschlüsse berichtet wird; betont, dass für die unmittelbare demokratische Rechenschaftspflicht der europäischen Organe gegenüber dem Europäischen Parlament und der Regierungen der Mitgliedstaaten gegenüber den nationalen Parlamenten Sorge getragen werden muss;

8.  betont, dass mit der Verfolgung des Ziels wirtschafts- und finanzpolitischer Stabilität in den Mitgliedstaaten und der Union in ihrer Gesamtheit die soziale Stabilität, das europäische Sozialmodell und die sozialen Rechte der EU-Bürger nicht untergraben werden dürfen; betont, dass die in den Verträgen vorgesehene Einbeziehung der Sozialpartner in den wirtschaftlichen Dialog auf europäischer Ebene auf die politische Agenda gesetzt werden muss; fordert, dass die Sozialpartner angemessen an der Ausarbeitung und der Umsetzung von gegenwärtigen und zukünftigen Anpassungsprogrammen beteiligt werden;

9.  fordert eine umgehende Klärung der jeweiligen Verantwortlichkeiten der zu der Troika gehörenden Organe und ihrer Beziehungen zur Eurogruppe;

10. ist der Ansicht, dass das Verhältnis des Euro-Währungsgebiets zum IWF dahingehend neu festgelegt werden sollte, dass die direkte Beteiligung des IWF an der Lösung der im Zusammenhang mit den Staatsschulden der Länder des Euro-Währungsgebiets stehenden Probleme schrittweise beendet wird;

11. betont, dass die Organe der EU vollumfänglich an das Unionsrecht gebunden und im Rahmen der Troika verpflichtet sind, ihre Handlungen an den Grundrechten auszurichten, die gemäß Artikel 51 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union stets gelten;

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

11.2.2014

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

9

4

10

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Andrew Henry William Brons, Zdravka Bušić, Carlo Casini, Andrew Duff, Ashley Fox, Roberto Gualtieri, Zita Gurmai, Gerald Häfner, Daniel Hannan, Stanimir Ilchev, Constance Le Grip, Morten Messerschmidt, Sandra Petrović Jakovina, Paulo Rangel, Tadeusz Ross, Algirdas Saudargas, Indrek Tarand, Luis Yáñez-Barnuevo García

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Elmar Brok, Zuzana Brzobohatá, Vital Moreira, Helmut Scholz, György Schöpflin, Rainer Wieland

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

24.2.2014

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

31

10

2

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Marino Baldini, Burkhard Balz, Jean-Paul Besset, Sharon Bowles, Udo Bullmann, Nikolaos Chountis, George Sabin Cutaş, Leonardo Domenici, Diogo Feio, Markus Ferber, Elisa Ferreira, Ildikó Gáll-Pelcz, Jean-Paul Gauzès, Sven Giegold, Sylvie Goulard, Liem Hoang Ngoc, Gunnar Hökmark, Othmar Karas, Wolf Klinz, Jürgen Klute, Rodi Kratsa-Tsagaropoulou, Philippe Lamberts, Werner Langen, Astrid Lulling, Ivana Maletić, Hans-Peter Martin, Sławomir Nitras, Anni Podimata, Antolín Sánchez Presedo, Olle Schmidt, Theodor Dumitru Stolojan, Kay Swinburne, Sampo Terho, Ramon Tremosa i Balcells

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Pervenche Berès, Zdravka Bušić, Sari Essayah, Danuta Maria Hübner, Krišjānis Kariņš, Olle Ludvigsson, Gay Mitchell, Nils Torvalds

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Alejandro Cercas, Emma McClarkin, Henri Weber