BERICHT über Bewertung und Schwerpunktsetzung für die Beziehungen der EU zu Ländern der Östlichen Partnerschaft

5.3.2014 - (2013/2149(INI))

Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
Berichterstatter: Paweł Robert Kowal

Verfahren : 2013/2149(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0157/2014
Eingereichte Texte :
A7-0157/2014
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu Bewertung und Schwerpunktsetzung für die Beziehungen der EU zu Ländern der Östlichen Partnerschaft

(2013/2149(INI))

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis der Aufnahme der Östlichen Partnerschaft in Prag am 7. Mai 2009,

–   unter Hinweis darauf, dass die Parlamentarische Versammlung Euronest ihre Tätigkeit am 3. Mai 2011 in der siebten Wahlperiode des Europäischen Parlaments aufgenommen hat,

–   unter Hinweis auf die Einrichtung des Forums der Zivilgesellschaft innerhalb der Östlichen Partnerschaft und dessen bisherige Bemühungen, zu denen Empfehlungen und weitere Dokumente zählen, die es in seinen fünf Arbeitsgruppen und bei den bisherigen Jahresversammlungen am 16. und 17. November 2009 in Brüssel (Belgien), am 18. und 19. November 2010 in Berlin (Deutschland), vom 28. bis zum 30. November 2011 in Poznań/Posen (Polen), vom 28. bis zum 30. November 2012 in Stockholm (Schweden) und am 4. und 5. November 2013 in Chișinău (Republik Moldau) ausgearbeitet hat,

–   unter Hinweis auf die Einrichtung der Konferenz der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften der Östlichen Partnerschaft (CORLEAP) durch den Ausschuss der Regionen, deren konstituierende Sitzung am 8. September 2011 in Posen/Poznań (Polen) stattfand, und auf die bisher von der CORLEAP ausgearbeiteten Standpunkte,

–   in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Warschauer Gipfels am 29. und 30. Oktober 2011,

–   in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Gipfeltreffens in Vilnius am 28. und 29. November 2013,

–   in Kenntnis der Mitteilungen der Kommission vom 11. März 2003 mit dem Titel „Größeres Europa - Nachbarschaft: Ein neuer Rahmen für die Beziehungen der EU zu ihren östlichen und südlichen Nachbarn“ (COM(2003)0104), vom 12. Mai 2004 mit dem Titel „Europäische Nachbarschaftspolitik – Strategiepapier“ (COM(2004)0373), vom 4. Dezember 2006 mit dem Titel „Stärkung der Europäischen Nachbarschaftspolitik“ (COM(2006)0726), vom 5. Dezember 2007 mit dem Titel „Für eine starke Europäische Nachbarschaftspolitik“ (COM(2007)0774), vom 3. Dezember 2008 mit dem Titel „Östliche Partnerschaft“ (COM(2008)0823) und vom 12. Mai 2010 mit dem Titel „Die Europäische Nachbarschaftspolitik – eine Bestandsaufnahme“ (COM(2010)0207),

–   in Kenntnis der Gemeinsamen Mitteilungen der Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 20. März 2013 mit dem Titel „Europäische Nachbarschaftspolitik: für eine Vertiefung der Partnerschaft“ (JOIN(2013)0004) und vom 25. Mai 2011 mit dem Titel „Eine neue Antwort auf eine Nachbarschaft im Wandel“ (COM(2011)0303),

–   in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ vom 26. Juli 2010 und 20. Juni 2011 zur Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) und vom 18./19. November 2013 zur Östlichen Partnerschaft sowie der Schlussfolgerungen des Rates „Auswärtige Angelegenheiten/Handel“ vom 26. September 2011 und des Europäischen Rates vom 7. Februar 2013,

–   in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates zur Östlichen Partnerschaft vom 19. und 20. Dezember 2013,

–   in Kenntnis der Gemeinsamen Mitteilungen der Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 15. Mai 2012 mit dem Titel „Europäische Nachbarschaftspolitik: Fahrplan bis zum Gipfeltreffen im Herbst 2013“ (JOIN(2012) 0013) und mit dem Titel „Umsetzung einer neuen Europäischen Nachbarschaftspolitik“ (JOIN(2012) 0014) sowie der dazugehörigen gemeinsamen Arbeitsunterlagen der Dienststellen vom 20. März 2013 („Regionalberichte“, SWD(2013) 0085 und 0086),

–   unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat vom 12. Dezember 2011 „Menschenrechte und Demokratie im Mittelpunkt des auswärtigen Handelns der EU –ein wirksamerer Ansatz“ (COM(2011)0886),

–   unter Hinweis auf den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Europäischen Nachbarschaftsinstruments 2014-2020,

–   unter Hinweis auf die Entschließung der Parlamentarischen Versammlung Euronest vom 28. Mai 2013 zur Energieversorgungssicherheit im Zusammenhang mit dem Energiemarkt und der Harmonisierung zwischen den osteuropäischen Partner- und den EU-Mitgliedstaaten (2013/C 338/03),

–   unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 23. Oktober 2013 zur „zum Thema „Europäische Nachbarschaftspolitik: für eine Vertiefung der Partnerschaft“ – Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu den Berichten für 2012“[1], vom 14. Dezember 2011 zum Thema „Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik“[2] und vom 7. April 2011 zum Thema „Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik – Östliche Dimension“[3],

–   unter Hinweis auf seine legislative Entschließung vom 11. Dezember 2013 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften und Verfahren für die Anwendung der Instrumente der Union im Bereich des auswärtigen Handelns[4],

–   unter Hinweis auf seine legislative Entschließung vom 11. Dezember 2013 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die weltweite Förderung der Demokratie und der Menschenrechte[5],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. Juli 2011 zu den außenpolitischen Maßnahmen der EU zur Förderung der Demokratisierung[6],

–   unter Hinweis auf seine jährlichen Entschließungen zu den Jahresberichten über die Menschenrechte in der Welt und die Politik der Europäischen Union in diesem Bereich, und zwar insbesondere auf die zuletzt veröffentlichten Entschließungen zu den Ereignissen in den südlichen und östlichen Nachbarländern der EU, nämlich seine Entschließung vom 18. April 2012 zu dem Jahresbericht zur Lage der Menschenrechte in der Welt und über die Politik der EU zu diesem Thema, seine einschließlich der Auswirkungen für die strategische Menschenrechtspolitik der EU[7], die Entschließung vom 13. Dezember 2012 zum Jahresbericht über Menschenrechte und Demokratie in der Welt 2011 und die Politik der Europäischen Union in diesem Bereich[8] und seine Entschließung vom 11. Dezember 2013 zum Jahresbericht über Menschenrechte und Demokratie in der Welt 2012 und die Politik der Union in diesem Bereich[9],

–   unter Hinweis auf seine Empfehlung an den Rat zu den Modalitäten der möglichen Einrichtung eines Europäischen Fonds für Demokratie (EFD)[10] vom 29. März 2012 sowie darauf, dass der EFD 2012 eingerichtet wurde und 2013 seine Tätigkeit in vollem Umfang aufnahm;

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Dezember 2012 zur Überprüfung der EU-Menschenrechtsstrategie[11],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. Dezember 2012 zu einer Strategie für digitale Freiheiten in der Außenpolitik der EU[12],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Juni 2013 über die Presse- und Medienfreiheit in der Welt[13],

–   gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A7-0157/2014),

A. in der Erwägung, dass die Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP) und insbesondere die Östliche Partnerschaft auf den Werten der Gemeinschaft und auf dem geteilten Bekenntnis zum Völkerrecht und zu Grundwerten sowie den Grundsätzen der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, Rechtsstaatlichkeit, Marktwirtschaft, nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvoller Regierungsführung beruhen; in der Erwägung, dass die Europäische Nachbarschaftspolitik darauf abzielt, die Werte und Grundsätze, auf denen die EU beruht, zu verbreiten, zu teilen und zu fördern, insbesondere solche wie Frieden, Freundschaft, Solidarität und Prosperität, um zum Aufbau und zur Festigung gesunder Demokratien beizutragen, den Weg eines nachhaltigen Wirtschaftswachstums weiter zu beschreiten und grenzüberschreitende Verbindungen zu verwalten und so die politische Anbindung und wirtschaftliche Integration der Partnerländer an die EU bzw. mit der EU zu beschleunigen; in der Erwägung, dass zum Abschluss des Gipfels der Östlichen Partnerschaft in Vilnius alle Seiten ihr Bekenntnis zu diesen Prinzipien bekräftigt haben;

B.  in der Erwägung, dass die vergangenen Erweiterungen der EU Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Moldau, die Ukraine und Weißrussland näher an die EU herangebracht haben und dass deshalb deren Sicherheit, Stabilität und Wohlergehen einen zunehmenden Einfluss auf die EU und umgekehrt ausüben;

C.  in der Erwägung, dass Freiheiten, demokratische Werte und Menschenrechte sich nur in einem günstigen Umfeld nationaler und internationaler Sicherheit entwickeln können, in dem wirtschaftliche und soziale Stabilität herrschen, wofür die Geschichte der EU selbst ein Beispiel ist;

D.  in der Erwägung, dass die Prinzipien und Ziele der ENP für alle Partner gelten, die Beziehungen der EU zu jedem ihrer Partner jedoch einen besonderen Charakter aufweist und die Instrumente der ENP so ausgerichtet sind, dass sie jeder dieser Beziehungen zugutekommen;

E.  in der Erwägung, dass der Gipfel der Östlichen Partnerschaft in Vilnius gezeigt hat, dass die Politik der EU gegenüber ihren östlichen Partnern auf den Prüfstand gestellt werden muss;

F.  in der Erwägung, dass die Östliche Partnerschaft für osteuropäische Staaten im Sinne der Artikel 8 und 49 der Verträge konzipiert wurde; sowie in der Erwägung, dass diese Partnerschaft den demokratischen Wandel und Reformprozess fördern sollte und eine Antwort auf die europäischen Ambitionen der Gesellschaften in den Partnerländern darstellt;

G.  in der Erwägung, dass die europäischen Ambitionen in den Ländern der Östlichen Partnerschaft tief verwurzelt sind und diese Länder nach Jahrzehnten innerhalb der UdSSR immer noch einen schwierigen Übergang hin zu einem demokratischen System durchmachen, das auf Rechtsstaatlichkeit und der Einhaltung der Menschenrechte und Grundfreiheiten basiert; in der Erwägung, dass in einigen Ländern der östlichen Partnerschaft kein Konsens in der Frage ihrer europäischen Zukunft herrscht;

H.  in der Erwägung, dass der aktuelle Elan in den Beziehungen mit den östlichen Partnern genutzt werden sollte, um die Menschen in den Ländern der Östlichen Partnerschaft darin zu bestärken, den Weg demokratischer Reformen weiter zu beschreiten; in der Erwägung, dass der Prozess der Assoziation mit der EU genau dieses Ziel hat und deshalb trotz der aktuellen Rückschläge in einigen Ländern der Östlichen Partnerschaft weiterverfolgt werden sollte;

I.   in der Erwägung, dass im Rahmen der Östlichen Partnerschaft politische, wirtschaftliche, geopolitische und sicherheitsrelevante sowie soziale und kulturelle Aspekte der Zusammenarbeit gefördert werden sollten;

J.   in der Erwägung, dass das Europäische Nachbarschaftsinstrument das wichtigste Mittel zur Unterstützung und Hilfe für die Länder der Östlichen Partnerschaft durch die EU ist; in der Erwägung, dass es Zeichen einer Differenzierung und eines leistungsbezogenen Ansatzes („more for more“) ist und beträchtliche finanzielle Anreize für jene Nachbarländer setzt, die den Weg demokratischer Reformen bestreiten;

K.  in der Erwägung, dass die Länder der Östlichen Partnerschaft immer noch nach einer politischen Entwicklung suchen und die von der EU angebotene Partnerschaft zwar auf ihrem eigenen Willen beruht, aber trotz der klaren europäischen Ambitionen der Menschen in den Ländern der Östlichen Partnerschaft keine ausreichenden Anreize für Wandel und Reformen setzen konnte; in der Erwägung, dass die jüngsten Entwicklungen in den Ländern der Östlichen Partnerschaft sowie das Ergebnis des Gipfels von Vilnius die Notwendigkeit hervorheben, den strategischen Charakter der Östlichen Partnerschaft zu stärken und verstärkte Anstrengungen zu unternehmen, um die Wahrnehmung des gegenseitigen Nutzens von Assoziierungsabkommen zu fördern und zu verbessern, sowie gezeigt haben, dass diese Länder in ihren souveränen Entscheidungen immer noch einem starken Druck und Erpressungen seitens Dritter unterliegen; in der Erwägung, dass die Länder der Östlichen Partnerschaft bei der Gestaltung ihrer Zukunft frei und souverän agieren müssen, ohne Druck von außen, Bedrohungen oder Einschüchterungen; in der Erwägung, dass jedem Land das souveräne Recht zusteht, sich jeglicher internationalen Organisation oder jeglichem internationalen Bündnis anzuschließen und seine Zukunft ohne Einmischung von außen zu planen;

L.  in der Erwägung, dass die jüngsten Entwicklungen gezeigt haben, dass die Politik der Östlichen Partnerschaft der EU von einigen geopolitischen Akteuren fälschlicherweise als Nullsummenspiel betrachtet wird, weshalb deren negative Rolle in Betracht gezogen werden sollte;

M. in der Erwägung, dass die Östliche Partnerschaft nicht geschaffen wurde, um die bilateralen Beziehungen zur Russischen Föderation zu schädigen oder einzutrüben, sondern – im Gegenteil – diese Partnerschaft offen für die Entwicklung von Synergien mit Moskau ist, um die bestmöglichen Voraussetzungen für eine nachhaltige Entwicklung der gemeinsamen Nachbarn zu schaffen;

1.  verweist auf den Zweck der Östlichen Partnerschaft, mit der die politische, kulturelle und wirtschaftliche europäische Integration der östlichen Partnerländer vorangebracht sowie die gegenseitigen Interessen und das Bekenntnis zur Einhaltung des Völkerrechts, grundlegende Werte, verantwortungsvolle Staatsführung und Marktwirtschaft auf der Grundlage geteilter Verantwortung und gemeinsamer Interessen gestärkt werden sollen; begrüßt in diesem Zusammenhang die Errichtung und die Tätigkeit der zentralen Akteure der Östlichen Partnerschaft, wie der Parlamentarischen Versammlung Euronest, des Forums der Zivilgesellschaft innerhalb der Östlichen Partnerschaft und der Konferenz der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften der Östlichen Partnerschaft (CORLEAP) sowie weiterer Initiativen wie dem Initiativkongress Osteuropa; weist jedoch darauf hin, dass die jüngsten Entwicklungen in den Ländern der östlichen Partnerschaft gezeigt haben, wie fragil dieser politische und wirtschaftliche Prozess sowie der Prozess der sozialen Integration sind; betont, dass Wandel auch bedeutet, sich weiten Teilen der Gesellschaft zuzuwenden; fordert eine häufigere und effektivere Auseinandersetzung mit lokalen und regionalen Stellen sowie mit Parlamenten, mit Führungskräften der Wirtschaft und mit der Zivilgesellschaft, damit reformorientierte Gruppen gebildet werden, die die nationale Beschlussfassung beeinflussen können;

2.  ist besorgt angesichts der Tatsache, dass die Östliche Partnerschaft in der jüngsten Vergangenheit als Ganzes von Dritten ernsthaft herausgefordert wurde und ruft alle eingebundenen Teilnehmer auf, ihr Bekenntnis und ihren Einsatz im Zusammenhang mit diesem Projekt aufrechtzuerhalten;

3.  weist mit Nachdruck darauf hin, dass eine europäische Perspektive, auch im Sinne des Rechts, eine Mitgliedschaft gemäß Artikel 49 des Vertrags über die Europäische Union zu beantragen, eine treibende Kraft für die Durchführung von Reformen in diesen Ländern sein und deren Bekenntnis zu gemeinsamen Werten und Grundsätzen wie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Achtung der Menschenrechte und verantwortungsvoller Regierungsführung weiter stärken könnte, sowie denjenigen Ländern der Östlichen Partnerschaft, die bereit sind, die Beziehungen zur EU zu vertiefen und die erforderlichen politischen und wirtschaftlichen Reformen umzusetzen, eine europäische Perspektive anzubieten, ernsthaft in Betracht gezogen und als Anreiz für eine weitere europäische Integration genutzt werden sollte;

4.  weist darauf hin, dass die Gesellschaften in den Ländern der Östlichen Partnerschaft, die sich für eine Annäherung an die EU aussprechen, jetzt mehr als je zuvor eine starke, proaktive und unverzügliche Hilfe seitens der EU benötigen, die über verschiedene Kanäle und politische Sektoren bereitgestellt werden könnte, angefangen bei finanzieller Unterstützung bis hin zu Vereinfachungen bei der Visaerteilung;

5.  vertritt die Auffassung, dass die Effizienz des Projekts der Östlichen Partnerschaft umfassend bewertet werden muss, einschließlich einer genauen Evaluierung seiner Erfolge und Misserfolge, und dass dieses Projekt weiter durchdacht werden muss sowie neuen Schwung und eine klare Vision für die Zukunft benötigt, die den Schwerpunkt zu gleichen Teilen auf die politische Zusammenarbeit und auf Partnerschaften mit den Gesellschaften in den Ländern der Östlichen Partnerschaft legt sowie darauf abzielt, den Gesellschaften in den Ländern der Östlichen Partnerschaft eine europäische Wahlmöglichkeit anzubieten;   fordert die EU also auf, insbesondere in unmittelbare Fortschritte für Bürgerinnen und Bürger zu investieren und in diesem Kontext einen visafreien Reiseverkehr zu ermöglichen, der Jugend und künftigen Führungskräfte Priorität einzuräumen sowie der Stärkung der Zivilgesellschaft verstärkte Aufmerksamkeit zu widmen; verweist insbesondere auf die Bedeutung des Energiesektors sowie von Verkehr und Forschung für die europäische Integration der Länder der Östlichen Partnerschaft;

6.  vertritt die Auffassung, dass das Ergebnis des Gipfels von Vilnius deutlich macht, dass der strategische Charakter der Östlichen Partnerschaft gestärkt werden muss; empfiehlt deshalb im Einklang mit den Europäischen Werten und Interessen einen flexiblen Einsatz der EU-Instrumente, wie etwa der makroökonomischen Hilfe, Vereinfachungen der Handelsbestimmungen, Projekte zur Verbesserung der Energiesicherheit und zur wirtschaftlichen Modernisierung sowie eine rasche Umsetzung der Visaliberalisierungen;

7.  fordert die Kommission auf, ein Grünbuch über die Zukunft der Östlichen Partnerschaft nach dem Gipfel von Vilnius zu erstellen;

8.  fordert die Kommission und den EAD auf, bei der Festlegung der bi- und multilateralen Prioritäten der Union sowie bei der Mittelvergabe im Rahnen des Europäischen Nachbarschaftsinstruments die Lehren aus den jüngsten Entwicklungen innerhalb der Östlichen Partnerschaft zu ziehen;

9.  vertritt die Auffassung, dass der Übergangsprozess auf rechtsstaatlichen Grundsätzen sowie der Beachtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten beruhen muss, die eine Schlüsselrolle für den Aufbau einer starken und dauerhaften Zusammenarbeit mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft spielen;

10. weist auf die Schlüsselrolle der Zivilgesellschaft für die Übergangs- und Reformprozesse und den politischen Dialog in den Ländern der Nachbarschaft hin; fordert die EU auf, die Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft zu stärken und diese mit Mitteln aus verschiedenen Finanzierungsinstrumenten zu unterstützen;

11. begrüßt die 2013 im Rahmen des Programms Östliche Partnerschaft – Programm für Integration und Zusammenarbeit (EaPIC) bereitgestellten Mittel, die aus dem Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument stammen und an Moldau, Georgien und Armenien gezahlt wurden; begrüßt ferner die Bereitstellung zusätzlicher Mittel an diejenigen Länder der Östlichen Partnerschaft, die erfolgreiche Reformen zur der Vertiefung der Demokratie und zur Wahrung der Menschenrechte eingeleitet haben;

12. begrüßt den Vorschlag der Kommission, den Bürgern der Republik Moldau eine visafreie Einreise in den Schengen-Raum zu ermöglichen; betont, dass die Liberalisierung der Visa-Bestimmungen Priorität genießen sollte und fordert mehr Anstrengungen in diesem Bereich; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Liberalisierung der Visabestimmungen nur einer von zahlreichen Prozessen ist, mit denen die Gesellschaften enger zusammengebracht werden können, und dass in diesem Bereich verstärkte Anstrengungen erforderlich sind, insbesondere mit Blick auf einen Ausbau der Zusammenarbeit in den Bereichen Bildung, Wissenschaft, Kultur und Sport; betont, dass der Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zu Forschungs- oder Studienzwecken, zur Teilnahme an einem Schüleraustausch, einem bezahlten oder unbezahlten Praktikum, einem Freiwilligendienst oder zur Ausübung einer Au-pair-Beschäftigung ein Instrument darstellt, das bedeutende Auswirkungen im Bereich der Bildung und der Kultur haben wird; fordert den zügigen Erlass dieser Richtlinie, mit der die Ausstellung von Visa für den längerfristigen Aufenthalt und von Aufenthaltsgenehmigungen für Angehörige von Drittstaaten zu den oben genannten Zwecken ermöglicht wird;

13. betont die Bedeutung von Investitionen in Projekte für Jugendliche und künftige Führungspersönlichkeiten unter anderem unter umfassender Nutzung der Möglichkeiten des Programms „Erasmus für alle“, um den Austausch von Schülern, Lehrern und Studenten zwischen den Ländern der Östlichen Partnerschaft und den Mitgliedstaaten der EU zu fördern, etwa durch eine weitere finanzielle Unterstützung der Europäischen Humanistischen Universität im Exil oder die Errichtung einer Universität der Östlichen Partnerschaft und eines Europäischen Schwarzmeer-Colleges, an denen Möglichkeiten zur Entwicklung von Ausbildungsprogrammen auf verschiedenen Ebenen bestünden, in deren Rahmen künftige Führungspersönlichkeiten aus den Ländern der Östlichen Partnerschaft und den Mitgliedstaaten der EU ausgebildet sowie auch weiterhin solche Forschungs-und Bildungsprojekte gefördert werden, die ihren Wert in diesem Bereich bereits unter Beweis gestellt haben, wie etwa das College of Europe;

14. fordert einen Ausbau des Schüleraustausches zwischen den Ländern der Östlichen Partnerschaft und den Mitgliedstaaten der EU und die Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel zu diesem Zweck;

15. betont die Notwendigkeit, den Jugendaustausch im Rahmen der Jugendinitiative der Östlichen Partnerschaft innerhalb des Programms „Jugend in Aktion“ auszubauen, um die aktive Teilnahme der Jugendlichen am öffentlichen Leben zu fördern, Solidarität zu entwickeln und die Toleranz unter den Jugendlichen zu stärken; begrüßt in diesem Zusammenhang den Jugendgipfel der Östlichen Partnerschaft vom Oktober 2013, auf dem der Weg zu einem politischen Dialog und zur Knüpfung von Netzwerken zwischen Entscheidungsträgern und Jugendlichen aus der EU und den Ländern der Östlichen Partnerschaft geebnet wurde;

16. weist darauf hin, dass die Schwierigkeiten bei der Förderung und Umsetzung der Östlichen Partnerschaft durch ein ausbalanciertes und verstärktes Engagement der EU überwunden werden können, das über den politischen Dialog hinausgeht und außerdem den sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Bereich umfassen und entwickeln sollte; fordert die EU auf, ihre Präsenz in den Partnerländern zu erhöhen und verstärkt auf interaktive audiovisuelle Instrumente und soziale Medien in den jeweiligen Landessprachen zurückzugreifen, um die Gesellschaft zu erreichen; fordert die Kommission auf, eine eindeutige, an die Gesellschaften der Länder der Östlichen Partnerschaft gerichtete Kommunikationsstrategie auszuarbeiten, um ihnen die Vorteile der Assoziierungsabkommen und der vertieften und umfassenden Freihandelszonen als Instrumente für die Modernisierung ihrer politischen Systeme und Volkswirtschaften näherzubringen;

17. hebt hervor, dass die EU und die osteuropäischen Partner vor gemeinsamen politischen Herausforderungen stehen, um eine zuverlässige und sichere Energieversorgung zu gewährleisten; weist darauf hin, dass die Zusammenarbeit im Bereich der Energiesicherheit ein Schwerpunkt innerhalb der Östlichen Partnerschaft und der ENP ist; weist darauf hin, dass der Vertrag zur Gründung der Energiegemeinschaft die Grundlage für die Schaffung eines vollständig integrierten regionalen Energiemarktes bildet, der Wachstum, Investitionen und einen stabilen rechtlichen Rahmen begünstigt; vertritt die Auffassung, dass weitere Fortschritte bei der Integration der Gas- und Energienetze, einschließlich Rückflüsse, in der Region einen wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung Ziele der Energiegemeinschaft leisten; weist darauf hin, dass der Konsolidierung, Verbesserung und Effizienz des Energiesektors mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden muss, da dieser einer der zentralen Voraussetzungen für eine Modernisierung der Wirtschaft, die Verbesserung der Energiesicherheit und der Wettbewerbsfähigkeit sowie die Entwicklung von Energiestrategien im Einklang mit den Verpflichtungen der Europäischen Energiegemeinschaft und den Zielen der EU ist; fordert im Einklang mit den politischen Zielen und Standards der EU eine Fortsetzung der Reformen des Gas- und Elektrizitätsmarktes und eine einen angemessenen Anteil der Energien aus erneuerbaren Quellen; weist darauf hin, dass die Abhängigkeit der Länder der Östlichen Partnerschaft von Energielieferungen aus Drittländern und die unzureichende Diversifizierung der Versorgung die Dynamik der Europäischen Integration beeinträchtigen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, gezielt Projekte voranzutreiben, die diese Situation verbessern; fordert die Kommission und den Rat auf, die Solidarität zu einem grundlegenden Prinzip der Energiegemeinschaft zu machen, wobei dieses Prinzip von allen aktiv am EU-Markt Beteiligten in vollem Umfang geachtet werden muss;

18. fordert, dass in jedes Abkommen mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft eine Klausel zur Energieversorgungssicherheit aufgenommen wird, damit die Rechtsvorschriften für den EU-Binnenmarkt umfassend geachtet werden; fordert zudem, dass in diese Abkommen auch ein Frühwarnmechanismus aufgenommen wird, damit potenzielle Risiken und Probleme im Zusammenhang mit dem Transit und der Lieferung von Energie aus Drittstaaten frühzeitig bewertet werden können und ein gemeinsamer Rahmen für die gegenseitige Hilfe, Solidarität und Streitbeilegung geschaffen wird;

19.      fordert eine individuelle Herangehensweise an die einzelnen Partnerländer, insbesondere durch Berücksichtigung ihrer spezifischen geopolitischen Anfälligkeiten, bei der die Prinzipien der Differenzierung und eines leistungsbezogenen Ansatzes bei umfassender Koordinierung umgesetzt werden; vertritt insbesondere die Auffassung, dass die Tiefe und der Umfang der Beziehungen zu jedem Partnerland dessen europäische Ambitionen, Bekenntnis zu gemeinsamen Werten und Fortschritte bei der Anpassung an die EU-Rechtsvorschriften berücksichtigen sollten, wobei die Bewertung auf der Grundlage klarer Vergleichsparameter unter Berücksichtigung der jeweiligen Erfolge sowie unter allgemeiner Koordinierung erfolgt; vertritt die Auffassung, dass die Architektur der Östlichen Partnerschaft sowohl in institutioneller als auch in konzeptioneller Hinsicht vorausschauend und flexibel sein muss, damit langfristig Anreize für alle Partner gesetzt werden, darunter auch jene, die am weitesten fortgeschritten sind, damit die Beziehungen mit der EU weiter intensiviert werden; vertritt ferner die Auffassung, dass sich die Östliche Partnerschaft nicht allein auf normative Ziele konzentrieren sollte, sondern auch auf „Bottom-up“-Ansätze um der Öffentlichkeit den Nutzen einer möglichen Assoziation besser zu vermitteln; verweist darauf, dass die Weiterentwicklung der Partnerschaft von Fortschritten und grundlegenden Bemühungen im Hinblick auf die Achtung der Menschenrechte, Justizreformen, Reformen der öffentlichen Verwaltung, die Bekämpfung der Korruption und eine vermehrte Beteiligung der Bürger am öffentlichen Beschlussfassungsprozess abhängen wird;

20. fordert die Kommission auf, weitere Möglichkeiten für Handelserleichterungen zu prüfen, ggf. auch vor der Unterzeichnung und Umsetzung von weitreichenden und umfassenden Freihandelszonen, damit die Gesellschaften und Unternehmen aus den betreffenden Ländern der Östlichen Partnerschaft den wirtschaftlichen Nutzen einer engeren Zusammenarbeit mit der EU unmittelbarer spüren;

21. weist auf die große Bedeutung der Integration für die Weiterentwicklung der Partnerschaft mit allen sechs Partnern hin; verweist deshalb auf die Notwendigkeit, die multilaterale Dimension weiter auszubauen, und fordert reguläre Treffen auf Ministerebene über das gesamte politische Spektrum hinweg;

22. betont in diesem Zusammenhang, dass der Rat – wie im Fall der Ukraine – umgehend Maßnahmen ergreifen muss, wozu auch ein erhöhter diplomatischer Druck und gezielte personenbezogene Maßnahmen und Sanktionen wie Reisebeschränkungen und das Einfrieren von Vermögenswerten und Eigentum gegen für die Menschenrechtsverletzungen verantwortliche Amtsträger, Parlamentarier und ihre Geldgeber aus der Wirtschaft gehören, und dass der Rat außerdem die Bemühungen um eine Beendigung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung durch Unternehmen und Geschäftsleute des betreffenden Landes bei europäischen Banken verstärken muss;

23. ist besorgt angesichts des fehlenden geteilten Verständnisses der wichtigsten Bestandteile der Zusammenarbeit zwischen der EU und den Ländern der Östlichen Partnerschaft; stellt mit Besorgnis fest, dass die EU häufig als Geber und die Partnerländer als Nehmer betrachtet werden, obwohl beide Seiten gleichermaßen geben und nehmen sollten; warnt davor, dass diese Art der öffentlichen Wahrnehmung unrealistische Erwartungen in den Gesellschaften der östlichen Partner wecken könnte;

24. bedauert, dass die Mitgliedstaaten oft verschiedene Auffassungen vertreten und es ihnen nicht gelingt, sich bezüglich der Beziehungen zu und Entwicklungen in den Ländern der Östlichen Partnerschaft zu einem einheitlichen Standpunkt durchzuringen; verweist mit Bedauern auf das fehlende Interesse unter den Mitgliedstaaten hinsichtlich der strategischen Bedeutung der Zusammenarbeit und eines einheitlichen Standpunktes in bestimmten Fragen; fordert angesichts der jüngsten Ereignisse eine umfassende Überprüfung der ENP, insbesondere gegenüber den östlichen Nachbarländern sowie konkrete und unterstützende Maßnahmen für die Bürgerinnen und Bürger in den Ländern der Östlichen Partnerschaft;

25. empfiehlt den weiteren Ausbau der multilateralen Ausrichtung der Östlichen Partnerschaft, um ein Klima der Zusammenarbeit, Freundschaft und gutnachbarlicher Beziehungen zu fördern, wodurch die Ziele der politischen Assoziierung und insbesondere die wirtschaftliche Integration sowie der Aufbau multilateraler Initiativen zur Zusammenarbeit und gemeinsame Projekte sowie weitere Fortschritte bei der grenzüberschreitenden und regionalen Zusammenarbeit, insbesondere in den Bereichen Verkehr, zwischenmenschliche Kontakte, Umwelt, Sicherheit an den Grenzen und Energiesicherheit unterstützt werden; verweist auf große Bedeutung, die die EU in diesem Zusammenhang der Parlamentarischen Versammlung Euronest beimisst; ist der Ansicht, dass diese Zusammenarbeit dennoch fortgesetzt werden sollte, nach Möglichkeit auf einer bilateralen Ebene zwischen der EU auf der einen und den Partnerländern auf der anderen Seite;

26. betont, dass verstärkte Anstrengungen im Zusammenhang mit gemeinsamen Erfahrungen mit demokratischen Reformen unternommen werden müssen, bei denen die reichen Erfahrungen der europäischen Staaten bei der Errichtung und beim Schutz von demokratischen Ordnungen unter Beachtung der Grundwerte und Rechtsstaatlichkeit genutzt werden, insbesondere der Mitgliedstaaten, die sich dabei auf ihre Erfahrungen bei der Integration in die EU als auch auf enge Beziehungen zu den Ländern der Östlichen Partnerschaft stützen könnten, wobei die Besonderheiten der einzelnen Länder berücksichtigt und die zu erwartenden gegenseitigen Vorteile betont werden sowie eine langfristige Balance zwischen Konditionalität und Solidarität erreicht wird, was auch im Interesse der weiteren Entwicklung der EU selbst liegt; spricht sich dafür aus, auf politischer und technischer Ebene die Möglichkeit des sogenannten Peer-to-Peer-Learning zu prüfen, womit die Sensibilisierung für und die Informationen über Demokratieaufbau und Rechtsstaatlichkeit verbessert würden;

27. ist der Auffassung, dass die EU die Partnerländer vermehrt proaktiv zur Bekämpfung von Menschenrechtsverletzungen anhalten sollte; fordert die Mitgliedstaaten auf, die EU-Leitlinien betreffend den Schutz von Menschenrechtsaktivisten umzusetzen, und verweist darauf, dass die EU im Einklang mit den Verträgen bei schweren Verstößen gegen die Menschenrechte und die Grundfreiheiten von sich aus die Einführung restriktiver Maßnahmen oder Sanktionen im Rahmen der GASP in Erwägung ziehen kann, wobei beispielsweise Waffenembargos und Ausfuhrverbote für Ausrüstungsgegenstände, die für die interne Unterdrückung eingesetzt werden können, zu nennen sind und Visa- oder Reisebeschränkungen gegen Personen verhängt werden können, die direkt oder indirekt für schwere Menschenrechtsverletzungen oder die Unterdrückung der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition verantwortlich sind, oder deren Tätigkeit in anderer Weise Demokratie oder Rechtsstaatlichkeit ernsthaft beeinträchtigt, wobei auch Vermögenswerte und finanzielle Ressourcen eingefroren werden können; betont, dass dafür Sorge getragen werden muss, dass die Sanktionen selektiv und gezielt verhängt werden, damit die Lebensumstände der Bürger nicht erschwert werden;

28. begrüßt, dass auf dem Gipfel von Vilnius Assoziierungsabkommen einschließlich der Einrichtung weitreichender und umfassender Freihandelszonen mit der Republik Moldau und Georgien paraphiert wurden; bedauert allerdings, dass der Gipfel von Vilnius nicht alle Erwartungen erfüllt hat; fordert, dass die Assoziierungsabkommen mit den Partnerländern schnell unterzeichnet sowie ggf. vollständig, rasch und effizient umgesetzt werden, um die Modernisierung und den Reformprozess in diesen Ländern zu unterstützen, insbesondere in Bereichen wie Konsolidierung verantwortungsvoller Staatsführung, Rechtsstaatlichkeit, Schutz der Menschenrechte und Korruptionsbekämpfung, sowie die Modernisierung der Volkswirtschaften der Partnerländer und unternehmensfreundliche Gesetze zu fördern; fordert die Kommission und den EAD auf, innerhalb des Assoziierungsfahrplans Gebiete/Bereiche auszumachen, in denen Umsetzungen bereits kurz- oder langfristig beginnen könnten;

29. bedauert den andauernden wirtschaftlichen, politischen und militärischen Druck auf die Länder der Östlichen Partnerschaft durch Russland, das die Vertiefung der Beziehungen zwischen der EU und den Ländern der Östlichen Partnerschaft als Maßnahme gegen seine Interessen betrachtet; verweist ferner auf die Notwendigkeit, dieses Problem in den Gesprächen mit Russland anzusprechen, sowie auf die Notwendigkeit einer ernsten Diskussion unter den Mitgliedstaaten der EU über neue Wege der konstruktiven Einbindung Russlands, bei denen das gemeinsame Interesse an einer sicheren, stabilen und prosperierenden Nachbarschaft in Europa im Mittelpunkt steht und das anachronistische und gefährliche im Streben nach Einflusssphären verankerte Denken überwunden wird;   fordert die EU zur Einleitung konkreter Maßnahmen auf, einschließlich von solchen zur wirtschaftlichen Hilfe, Vereinfachung der Handelsbestimmungen sowie Projekten zum Ausbau der Energiesicherheit und der wirtschaftlichen Modernisierung, um die europäischen Ambitionen der Länder der Östlichen Partnerschaft zu unterstützen und eine gemeinsame Strategie gegenüber Russland anzunehmen;   fordert ferner einen ehrlichen und offenen Dialog mit Drittländern, um die Anstrengungen zur Entwicklung von Synergien zum Nutzen der Länder der Östlichen Partnerschaft zu maximieren;

30. verweist auf die Ziele der Zusammenarbeit mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft, die dazu dienen sollten, eine engere strategische Partnerschaft auf den Weg zu bringen, die zwischenmenschlichen Kontakte zwischen der EU und den Ländern der Östlichen Partnerschaft auszubauen, Netzwerke und soziale Verbindungen zur Vertiefung der Integration zu errichten sowie die Modernisierung und pro-europäische Orientierung über eine bloße Stabilisierung hinaus zu unterstützen;

31. weist darauf hin, dass das Bewusstsein über die Europäische Union in den Ländern der Östlichen Partnerschaft gestärkt werden muss; betont, dass die EU-Delegationen in den Ländern der östlichen Partnerschaft eine tragende Rolle bei den Maßnahmen zur Verbesserung der Wahrnehmung der EU spielen müssen;

32. fordert die Entwicklung engerer Beziehungen zwischen den Partnerländern und die Förderung von Stabilität und eines multilateralen Vertrauensverhältnisses; verweist in diesem Zusammenhang insbesondere auf die Bedeutung einer genuinen multilateralen Dimension innerhalb der Östlichen Partnerschaft, um gutnachbarliche Beziehungen zu verbessern sowie die regionale Zusammenarbeit zu stärken und bilaterale Kontroversen auszuräumen;

33. weist wiederholt darauf hin, dass schwelende Konflikte die vollständige Entfaltung der Östlichen Partnerschaft behindern sowie Hass, Feindseligkeiten und Spannungen zwischen den Menschen in den verschiedenen Ländern der Östlichen Partnerschaft schüren; verweist auf die Bedeutung ausgewogener Lösungen und eines dauerhaften Friedens auf der Grundlage des Völkerrechts; fordert zu diesem Zweck alle Parteien auf, günstige Bedingungen zu schaffen und auf Hassreden und Kriegstreiberei verzichten sowie vertrauensbildende Maßnahmen umsetzen, sodass auf allen Seiten der gegenwärtig in dem Gebiet der Östlichen Partnerschaft bestehenden Trennlinien humanitäre, wirtschaftliche und andere Herausforderungen angegangen werden können; betont die Bedeutung der regionalen Zusammenarbeit und vertrauensbildender Maßnahmen unter den Parteien; weist darauf hin, dass das Prinzip der gutnachbarschaftlichen Beziehungen als ein zentrales Element zur Konfliktbeilegung gestärkt werden muss; ist besorgt darüber, dass die Anstrengungen und bewilligten Mittel bislang nicht ausgereicht haben, um sichtbare Ergebnisse zu erzielen; fordert die Kommission auf, mit ihren vertrauensbildenden Programmen in den Konfliktregionen fortzufahren, um den Dialog wieder in Gang zu setzen und Begegnungen zwischen den Menschen zu fördern; fordert die VP/HR und den EAD auf, innovative Maßnahmen und Ansätze zu entwickeln, einschließlich öffentliche Kommunikationsstrategien, der Berücksichtigung pragmatischer Initiativen sowie informeller Kontakte und Konsultationen, um die zivile Kultur und den gemeinschaftlichen Dialog zu unterstützen;

34. vertritt die Auffassung, dass die Beteiligung und Einbindung der Zivilgesellschaft in der EU und den Partnerländern von zentraler Bedeutung für den Erfolg der Östlichen Partnerschaft ist; weist darauf hin, dass die Beteiligung und der aktive Beitrag des Zivilgesellschaftlichen Forums der Östlichen Partnerschaft auf allen Ebenen der multilateralen Plattform sehr willkommen ist und weiter gestärkt werden sollte;

35. vertritt die Auffassung, dass die Zusammenarbeit zwischen Organisationen der Zivilgesellschaft eine geeignete Grundlage für die Kontakte zwischen den Menschen ist und nicht durch Grenzen behindert werden darf; empfiehlt eine engere Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen dem Zivilgesellschaftlichen Forum der Östlichen Partnerschaft und dem entsprechenden Zivilgesellschaftlichen Forum EU-Russland;

36. vertritt die Auffassung, dass Kooperationsinstrumente unter Berücksichtigung laufender Instrumente und Programme genau definiert werden sollten, wobei der Schwerpunkt auf Bildung und akademischem Austausch liegen sollte; fordert zusätzliche Finanzmittel zur Umsetzung der Östlichen Partnerschaft und zur Unterstützung der Reformen sowie von Leuchtturminitiativen und -projekten; fordert die vollständige Umsetzung der Unionsprogramme in allen sechs Ländern der Östlichen Partnerschaft;

37. betont, dass die Achtung der Rechtsstaatlichkeit und die Schaffung einer unabhängigen und effizienten Justiz sowie das Verhindern von Korruption sowohl im privaten als auch im öffentlichen Sektor unabdingbar für den Schutz demokratischer Werte sind;

38. weist darauf hin, dass Korruption nach wie vor ein verbreitetes Problem in den Ländern der Östlichen Partnerschaft ist und dass eine Lösung gefunden werden muss;

39. verweist auf die Auswirkungen der Wirtschaftskrise auf die ökonomische Entwicklung in den Ländern der Östlichen Partnerschaft; verweist ferner auf die Bedeutung der Förderung wirtschaftlicher Zusammenarbeit, um das Projekt der Östlichen Partnerschaft voranzubringen, unter anderem durch Sensibilisierung für die Komplexität wirtschaftlicher Probleme, die Förderung einer verantwortungsvollen Finanzpolitik und der Zusammenarbeit mit internationalen Finanzinstituten, die Annahme eines sektorenspezifischen Ansatzes sowie die Unterstützung von KMU-freundlichen Gesetzen; betont, dass vertiefte und umfassende Freihandelsabkommen abgeschlossen und vorläufig angewendet werden müssen, da sie wichtige Instrumente für die Modernisierung der Volkswirtschaften der Länder der Östlichen Partnerschaft sind und die Erholung von der Finanzkrise ermöglichen;

40. fordert vermehrte Bemühungen um die Stärkung wirtschaftlicher Aspekte der Östlichen Partnerschaft, wozu beispielsweise das Unternehmensumfeld in den Partnerländern zugunsten lokaler, regionaler und europäischer KMU und Unternehmen verbessert werden kann und die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen der EU und der Länder der Östlichen Partnerschaft gefördert werden kann;

41. vertritt ferner die Auffassung, dass die Förderung gemeinsamer Aktivitäten mit anderen strategischen Partnern und die Zusammenarbeit in internationalen und europäischen Organisationen allen Parteien zugutekommt;

42. betont die Notwendigkeit, soziale und kulturelle Beziehungen zu stärken und damit das Motto der EU – In Vielfalt geeint – in die Praxis zu übertragen;

43. verweist auf die Bedeutung des Informations- und Kulturaustauschs zwischen den Ländern der Östlichen Partnerschaft und der EU, damit sich moderne und umfassend informierte Gesellschaften herausbilden und europäische Werte gefördert werden können;

44. weist insbesondere darauf hin, dass der Europäische Fonds für Demokratie (EFD) in den Ländern der Östlichen Partnerschaft eine wichtige Rolle bei der raschen, wirksamen und flexiblen Stärkung der Zivilgesellschaft und der Förderung der Rechtsstaatlichkeit und der Einhaltung der Menschenrechte sowie bei der Unterstützung und beim Aufbau von Demokratiebewegungen in Ländern, deren Übergang zur Demokratie noch bevorsteht bzw. zurzeit vollzogen wird, spielen sollte; fordert die Kommission, den EAD und die Mitgliedstaaten auf, die Tätigkeit des EFD zu unterstützen und dessen Potentiale für Zusammenarbeit und Synergien vollständig zu nutzen; fordert die EU und die Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang auf, für eine angemessene und stabile Finanzierung der Tätigkeit des EFD zu sorgen;

45. vertritt die Auffassung, dass die EU im Sinne einer Verbesserung der Zusammenarbeit mit den Partnern im Osten davon Abstand nehmen sollte, in gemeinsamen Projekten nur eine Sprache zuzulassen, und stattdessen Vielsprachigkeit fördern sollte, insbesondere auf Ebene der lokalen Behörden und bei Initiativen in den Bereichen Zivilgesellschaft und Bildung;

46. verweist auf die Bedeutung der Förderung von gemeinsamen Anstrengungen in den Bereichen Bildung und Innovationen, wozu auch Austauschprogramme für Studenten, virtuelle Projekte zur Mehrsprachigkeit, der Dialog zwischen den Kulturen durch gemeinsame Filmproduktionen sowie Ressourcen für literarische Übersetzungen, gemeinsame Forschungsarbeiten zum Erbe von Nazismus und Kommunismus und totalitärer Regime sowie zur gesamteuropäischen Geschichte zählen, unter anderem durch das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ und durch Förderung der Zusammenarbeit mit der Europäischen Plattform für Gedenken und Erinnern;

47. fordert die schrittweise Einrichtung eines Gemeinsamen Raumes für Wissen und Innovationen, damit die einzelnen bereits bestehenden Ansätze der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Forschung und der Innovationen unter einem gemeinsamen Dach gebündelt werden können;

48. fordert eine weitere Annäherung der Vorschriften in allen Bereichen der Verkehrspolitik, die Umsetzung von Vorhaben der Verkehrsinfrastruktur im Verkehrsnetz der Länder der Östlichen Partnerschaft unter Rückgriff auf bestehende Programme und Instrumente der EU, eine stärkere Beteiligung von europäischen und internationalen Finanzinstituten und die vorrangige Durchführung von Vorhaben, die die Verbindungen mit dem TEN-V-Kernnetz verbessern;

49. fordert Verständnis dafür, dass die Östliche Partnerschaft ein ambitioniertes Programm ist, dessen Ergebnisse langfristig deutlicher zu Tage treten können; betont, dass zwar umfassende Kritik an der Östlichen Partnerschaft geübt wird, der Erfolg dieser Initiative aber vom Engagement und dem politischen Willen sowohl der EU als auch der Östlichen Nachbarn abhängt; stellt außerdem fest, dass jegliche Kritik der Östlichen Partnerschaft konstruktiv sein und auf ihre Verbesserung und nicht auf ihre Diskreditierung abzielen sollte;

50. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem Europäischen Auswärtigen Dienst, dem Ausschuss der Regionen, den Regierungen und den nationalen Parlamenten der Länder der Europäischen Nachbarschaft, der OSZE und dem Europarat zu übermitteln.

BEGRÜNDUNG

Das Dokument unterbreitet in einem entscheidenden Moment Vorschläge für die Zukunft: während der Wirtschaftskrise in Europa, nach dem Gipfel der östlichen Partnerschaft in Vilnius und am Ende Wahlperiode des EP 2009-2014, in der dessen Bedeutung zunimmt. Deshalb sollte das EP einen ehrgeizigen Vorschlag vorlegen, der unsere Offenheit und unser Engagement für die weitere Entwicklung des Europäischen Projekts verdeutlicht. Dabei sollte uns die Krise nicht einschränken sondern eher zusätzlich anspornen, uns nicht allein auf unsere politischen Verpflichtungen zu konzentrieren, sondern auf die Menschen in den Ländern der Östlichen Partnerschaft und auf politische Maßnahmen, die zu sichtbaren Ergebnissen führen, wie etwa den visafreien Reiseverkehr. Die EU sollte sich insbesondere Jugendlichen und jungen Führungskräften widmen und sicherstellen, dass diese ihre Zukunft in der EU sehen. Darüber hinaus sollte sich die EU auf die Energiesicherheit konzentrieren und mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft in dieser Frage zusammenarbeiten. Dieses Dokument soll Anreize für ein mutiges politisches Konzept zur Weiterentwicklung der Östlichen Partnerschaft setzen setzen und den Weg für neue Ideen ebnen.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

3.3.2014

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

36

2

2

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Bastiaan Belder, Elmar Brok, Mário David, Susy De Martini, Michael Gahler, Marietta Giannakou, Andrzej Grzyb, Takis Hadjigeorgiou, Anna Ibrisagic, Tunne Kelam, Andrey Kovatchev, Wolfgang Kreissl-Dörfler, Eduard Kukan, Krzysztof Lisek, Francisco José Millán Mon, María Muñiz De Urquiza, Ria Oomen-Ruijten, Ioan Mircea Paşcu, Alojz Peterle, Cristian Dan Preda, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Jacek Saryusz-Wolski, György Schöpflin, Werner Schulz, Davor Ivo Stier, Charles Tannock, Nikola Vuljanić, Sir Graham Watson, Boris Zala

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Emine Bozkurt, Andrew Duff, Kinga Gál, Elisabeth Jeggle, Emilio Menéndez del Valle, Luis Yáñez-Barnuevo García

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Georges Bach, Zdravka Bušić, Carmen Fraga Estévez, Czesław Adam Siekierski, Wim van de Camp