BERICHT über die allgemeinen Leitlinien für die Vorbereitung des Haushaltsplans 2015, Einzelplan III – Kommission

5.3.2014 - (2014/2004(BUD))

Haushaltsausschuss
Berichterstatterin: Eider Gardiazábal Rubial


Verfahren : 2014/2004(BUD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0159/2014
Eingereichte Texte :
A7-0159/2014
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu den allgemeinen Leitlinien für die Vorbereitung des Haushaltsplans 2015, Einzelplan III – Kommission

(2014/2004(BUD))

Das Europäische Parlament,

–       gestützt auf die Artikel 312 und 314 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und Artikel 106a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft,

–       unter Hinweis auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre2014–2020

[1],

–       gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung[2],

–       unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2014[3] und auf die vier damit in Zusammenhang stehenden Gemeinsamen Erklärungen des Parlaments, des Rates und der Kommission und auf die Gemeinsame Erklärung des Parlaments und der Kommission zu den Mitteln für Zahlungen,

–       gestützt auf Titel II Kapitel 7 seiner Geschäftsordnung,

–       in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses (A7-0159/2014),

Der Haushaltsplan der EU – den Bürgern die Instrumente zur Bewältigung der Krise an die Hand geben

1.      ist der Ansicht, dass die europäische Wirtschaft trotz einiger anhaltender Unwägbarkeiten Anzeichen der Erholung zeigt und nimmt zum einen zur Kenntnis, dass die wirtschaftlichen und haushaltspolitischen Sachzwänge auf einzelstaatlicher Ebene fortbestehen und die Mitgliedstaaten sich um die Konsolidierung ihrer Haushalte bemühen, vertritt zum anderen jedoch die Auffassung, dass diese Tendenz mit Mitteln aus dem EU-Haushalt gefördert werden muss, indem strategische Investitionen in Maßnahmen mit einem europäischen Mehrwert verstärkt werden, um dazu beizutragen, dass die europäische Wirtschaft wieder auf Kurs gebracht werden kann, womit nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung geschaffen werden und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit gefördert und der wirtschaftliche und soziale Zusammenhalt in der gesamten Union gesteigert werden soll;

2.      nimmt zur Kenntnis, dass in der EU sowohl auf Ebene der Mitgliedstaaten als auch der EU selbst ein akuter Mangel an Mitteln besteht und dass es dadurch zu Problemen bei der Durchführung einiger Programme kommen kann; betont daher, dass dem Ansatz einer optimalen Mittelverwendung reale Bedeutung beigemessen werden muss, d. h. dass alle Programme und Ausgaben sorgfältig auf Tragfähigkeit, Effizienz und Wirksamkeit geprüft werden sollten, sofern die Verwaltungslast dadurch nicht weiter steigt;

3.      hebt insbesondere die Bedeutung der europäischen Struktur- und Investitionsfonds hervor, die im Haushaltsplan der EU einen der größten Ausgabenposten ausmachen; betont, dass die Kohäsionspolitik der EU hilfreich bei der Aufrechterhaltung der öffentlichen Investitionen in wichtigen Wirtschaftsbereichen war und vor Ort konkrete Ergebnisse erzielt werden konnten, mit denen die Mitgliedstaaten und die Regionen in die Lage versetzt werden können, die gegenwärtige Krise zu überwinden und die Ziele der Strategie Europa 2020 zu verwirklichen; betont, dass den Bürgern die Instrumente zur Bewältigung der Krise an die Hand gegeben werden müssen; betont in diesem Zusammenhang, dass vor allem in Bereiche wie Bildung und Mobilität, Forschung und Innovation, KMU und unternehmerische Initiative investiert werden muss, damit die Wettbewerbsfähigkeit der EU gefördert und ein Beitrag zur Schaffung von Arbeitsplätzen insbesondere für junge Menschen geleistet wird;

4.      hält es zudem für wichtig, in andere Bereiche wie erneuerbare Energieträger, die Digitale Agenda, Infrastrukturen, Informations- und Kommunikationstechnologien sowie grenzüberschreitende Vernetzung zu investieren und verstärkt und in größerem Umfang innovative Finanzinstrumente – insbesondere was langfristige Investitionen anbelangt – einzusetzen; betont, dass die Industrie in der EU gestärkt werden muss, da ihr eine tragende Rolle für die Schaffung von Arbeitsplätzen und für das Wachstum zukommt; fordert nachdrücklich, dass der Schwerpunkt auf Investitionen in Innovationen gelegt wird, wenn die Industrie in der EU stark, wettbewerbsfähig und unabhängig sein soll;

5.      hebt hervor, dass dafür zu sorgen ist, dass genügend Mittel für das auswärtige Handeln der EU zur Verfügung stehen; verweist auf die internationale Verpflichtung der EU und ihrer Mitgliedstaaten, ihre Ausgaben für die öffentliche Entwicklungshilfe (ODA) auf 0,7 % des BNE anzuheben und bis 2015 die Millenniums-Entwicklungsziele zu verwirklichen;

6.      hebt hervor, dass die verschiedenen Ressourcen der EU einerseits und die Ressourcen der EU und die auf einzelstaatlicher Ebene getätigten Ausgaben andererseits bestmöglich koordiniert werden müssen, damit die öffentlichen Mittel optimal eingesetzt werden;

7.      verweist auf die kürzlich erzielte Vereinbarung über den Mehrjährigen Finanzrahmen 2014–2020 (MFR), in dem die wesentlichen Parameter für die Jahreshaushalte bis 2020 festgelegt sind; betont, dass jeder Jahreshaushalt mit der MFR-Verordnung und der Interinstitutionellen Vereinbarung im Einklang stehen muss und nicht als Vorwand für eine Neuaushandlung des MFR dienen darf; erwartet, dass der Rat nicht den Versuch unternehmen wird, eine restriktive Auslegung spezifischer Bestimmungen durchzusetzen, insbesondere was Art und Tragweite spezifischer Instrumente betrifft; bekräftigt seine Absicht, alle der Haushaltsbehörde zur Verfügung stehenden Kapazitäten im Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens vollumfänglich zu nutzen, um für die notwendige Flexibilität im Haushaltsplan der EU zu sorgen;

8.      betont, dass 2015 als zweites Jahr des neuen MFR für die erfolgreiche Durchführung der neuen mehrjährigen Programme für den Zeitraum 2014–2020 wesentlich sein wird; hebt hervor, dass die Durchführung aller Programme schnellstmöglich in vollem Gange sein muss, damit die Umsetzung der Schlüsselstrategien der EU nicht beeinträchtigt wird; stellt fest, dass die Ausstattung des Haushaltsplans 2015 real niedriger ausfällt als die des Haushaltsplans 2013; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang nachdrücklich auf, sich nach besten Kräften darum zu bemühen, dass im Jahr 2014 alle Partnerschaftsabkommen und operationellen Programme zügig angenommen werden, damit bei der Durchführung der neuen Investitionsprogramme keine weitere Zeit verloren geht; betont, dass die Kommission die einzelstaatlichen Behörden in allen Phasen des Prozesses in vollem Umfang unterstützen muss;

9.      verweist auf die im Rahmen des MFR getroffene Vereinbarung, die im Haushaltsplan 2014 erstmalig umgesetzt wird und die darauf hinausläuft, Verpflichtungen für spezifische Politikziele im Zusammenhang mit der Beschäftigung junger Menschen, der Forschung, dem Programm Erasmus+ (insbesondere für Ausbildungsprogramme) und den KMU vorzuziehen; betont, dass im Rahmen der Vereinbarung über den MFR ein vergleichbarer Ansatz für den Haushaltsplan 2015 verfolgt werden muss, indem die Ausstattung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen (871,4 Mio. EUR zu Preisen des Jahres 2011) und der Programme Erasmus+ und COSME (je 20 Mio. EUR zu Preisen des Jahres 2011) vorgezogen wird; erklärt sich insbesondere besorgt über die Finanzierung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen nach 2015 und fordert, dass zu diesem Zweck alle Finanzierungsmöglichkeiten, einschließlich des Gesamtspielraums für Mittel für Verpflichtungen im MFR, geprüft werden;

10.    bekundet jedoch seine Bedenken über die möglichen negativen Auswirkungen einer weiteren Umschichtung der Mittel für das Programm Energie der Fazilität „Connecting Europe“ im Jahr 2015 und fordert die Kommission auf, angemessen darüber zu berichten, inwieweit eine derartige Entscheidung die erfolgreiche Aufnahme des neuen Programms beeinflussen würde;

11.    hebt den Mehrwert hervor, den die Vorziehung von Investitionen in diese Programme entfaltet, wenn es darum geht, die EU-Bürger bei der Bewältigung der Krise zu unterstützen; fordert die Kommission ferner auf, weitere potenzielle Programme zu ermitteln, bei denen eine Vorabausstattung nützlich sein könnte, mit denen ein Beitrag zu diesem Ziel geleistet werden kann und bei denen eine derartige Vorabausstattung voll ausgeschöpft werden könnte;

12.    betont, dass sich die aktuellsten Schlussfolgerungen des Europäischen Rates (19./20. Dezember 2013) zur Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik und zu den Migrationsströmen erneut auf den Haushaltsplan der EU auswirken werden; bekräftigt seinen Standpunkt, dass jedes neue, vom Europäischen Rat vereinbarte Projekt mit zusätzlichen Mitteln gefördert werden muss und nicht mittels Kürzungen bei bestehenden Programmen und Instrumenten bzw. mittels der Übertragung zusätzlicher Aufgaben auf die Organe oder sonstigen EU-Gremien, deren Kapazitäten ihre Grenzen bereits erreicht haben;

13.    betont die Bedeutung dezentraler Agenturen, die für die Umsetzung der Strategien und Programme der EU unerlässlich sind; stellt fest, dass mit ihnen Skaleneffekte erzielt werden können, indem die Ausgaben gebündelt werden, die andernfalls – mit demselben Ergebnis – jeder Mitgliedstaat einzeln vornehmen würde; betont, dass alle Agenturen fallweise im Hinblick auf ihren Haushalt und ihre personellen Kapazitäten bewertet werden und im Haushaltsplan 2015 und den Folgejahren mit entsprechenden finanziellen und personellen Ressourcen ausgestattet werden müssen, damit sie die ihnen von der Rechtsetzungsinstanz übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen können; betont daher, dass die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Finanz- und Personalplanung für die dezentralen Agenturen im Zeitraum 2014–2020“ (COM(2013)0519) im Hinblick auf die Agenturen nicht die Grundlage für den Entwurf des Haushaltsplans bilden darf; hebt zudem die wichtige Rolle der neuen Interinstitutionellen Arbeitsgruppe für dezentrale Agenturen hervor, die die Entwicklung der Agenturen eingehender und kontinuierlicher kontrollieren sollte, um einen in sich schlüssigen Ansatz sicherzustellen; erwartet, dass diese Arbeitsgruppe rechtzeitig für die Lesung des Haushaltsplans durch das Parlament die ersten Ergebnisse liefert;

14.    weist auf die Gemeinsame Erklärung zu den EU-Sonderbeauftragten hin, in der das Parlament und der Rat übereinkamen, im Rahmen des Haushaltsverfahrens für das Haushaltsjahr 2015 die Übertragung von Mitteln für die EU-Sonderbeauftragten aus dem Haushaltsplan der Kommission (Einzelplan III) auf den Haushaltsplan des Europäischen Auswärtigen Dienstes (Einzelplan X) zu prüfen;

Mittel für Zahlungen – die EU muss ihren rechtlichen und politischen Verpflichtungen nachkommen

15.    weist darauf hin, dass die Gesamthöhe der Mittel für Zahlungen, die für den Haushaltsplan 2014 veranschlagt wurde, nach wie vor unter dem Niveau liegt, das die Kommission in ihrem ursprünglichen Entwurf des Haushaltsplans für erforderlich erachtet und vorgeschlagen hat; stellt fest, dass die Kommission die Zahlungsobergrenze für 2015 um den Betrag, der der Differenz zwischen den im Jahr 2014 ausgeführten Zahlungen und der Zahlungsobergrenze des MFR für das Jahr 2014 entspricht, anheben sollte, wie es in der neuen MFR-Verordnung und dem neuen Gesamtspielraum für Zahlungen vorgesehen ist; ist tief besorgt darüber, dass die beispiellos hohen, am Ende des Jahres 2013 noch ausstehenden Rechnungen, die sich allein für die Rubrik 1b auf 23,4 Mrd. EUR belaufen, innerhalb der Obergrenzen für 2014 nicht gedeckt werden können; fordert, dass die geeigneten Flexibilitätsmechanismen für Zahlungen im Jahr 2014 in Anspruch genommen werden, und betont, dass Erwartungen zufolge nicht einmal dies ausreichen wird, um ein gewaltiges Ausführungsdefizit am Ende des Jahres 2014 zu verhindern; betont, dass die wiederholte Knappheit bei den Mitteln für Zahlungen die wichtigste Ursache für den beispiellos großen Umfang der noch abzuwickelnden Mittelbindungen (RAL) war, insbesondere in den vergangenen Jahren;

16.    weist darauf hin, dass im Vertrag Folgendes festgelegt ist[4]: „Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission stellen sicher, dass der Union die Finanzmittel zur Verfügung stehen, die es ihr ermöglichen, ihren rechtlichen Verpflichtungen gegenüber Dritten nachzukommen“; erwartet, dass die Kommission in ihrem Entwurf des Haushaltsplans ausreichende Mittel für Zahlungen vorschlägt, die auf realen Prognosen beruhen und nicht von politischen Erwägungen geleitet sind;

17.    fordert, dass alle im Rahmen der MFR-Verordnung verfügbaren Mittel eingesetzt werden und auch der Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben in Anspruch genommen und – sofern es sich als nach wie vor notwendig erweist, jedoch nur als letztes Mittel – die Zahlungsobergrenze überprüft wird, damit die Union ihren rechtlichen Verpflichtungen nachkommen kann und die Zahlungen an alle Interessenträger wie Wissenschaftler, Universitäten, humanitäre Hilfsorganisationen, lokale Gebietskörperschaften und KMU nicht gefährdet oder verzögert werden und gleichzeitig der Umfang der am Jahresende noch abzuwickelnden Zahlungen verringert wird;

18.    fordert, dass der Einsatz aller spezifischen Instrumente für Zahlungen (das Flexibilitätsinstrument, der Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben, der Solidaritätsfonds der Europäischen Union, der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung und die Reserve für Soforthilfen) über die im MFR vorgesehene Zahlungsobergrenze hinaus in den Haushaltsplan aufgenommen werden muss;

19.    fordert, dass die Kommission angesichts der besorgniserregenden Lage bei den Mitteln für Zahlungen im Bereich der humanitären Hilfe zu Beginn des Jahres 2014 und insbesondere des Rückstands in Höhe von 160 Mio. EUR bei den Mitteln für Zahlungen im Bereich der humanitären Hilfe, die aus dem Jahr 2013 in das Jahr 2014 übertragen wurden, alle erforderlichen Maßnahmen ergreift und schnellstmöglich handelt, damit die humanitäre Hilfe der EU im Jahr 2014 ordnungsgemäß bereitgestellt wird; betont, dass die Höhe der Mittel für Zahlungen im Bereich der humanitären Hilfe dem wahrscheinlichen Anstieg der Mittel für Verpflichtungen entsprechen sollte, was im Entwurf des Haushaltsplans 2015 beachtet werden sollte;

20.    verweist auf die Gemeinsame Erklärung zu den Mitteln für Zahlungen und die bilaterale Erklärung des Parlaments und der Kommission im Rahmen der Vereinbarung über den Haushaltsplan 2014; fordert die Kommission auf, die Haushaltsbehörde über alle Entwicklungen bei den Zahlungen und den RAL im Laufe dieses Jahres zu unterrichten, und fordert, dass regelmäßig interinstitutionelle Treffen zur Überwachung der Situation bei den Zahlungen stattfinden;

21.    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln.

  • [1]  ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 884.
  • [2]  ABl. C 373 vom 20.12.2013, S. 1.
  • [3]  ABl. L 000 vom 00.00.2014, S. 0.
  • [4]  Artikel 323 AEUV.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

4.3.2014

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

31

2

2

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Marta Andreasen, James Elles, Věra Flasarová, Eider Gardiazábal Rubial, Salvador Garriga Polledo, Ivars Godmanis, Ingeborg Gräßle, Lucas Hartong, Jutta Haug, Monika Hohlmeier, Sidonia Elżbieta Jędrzejewska, Anne E. Jensen, Ivailo Kalfin, Jan Kozłowski, Alain Lamassoure, George Lyon, Claudio Morganti, Jan Mulder, Nadezhda Neynsky, Andrej Plenković, Dominique Riquet, Alda Sousa, Helga Trüpel, Angelika Werthmann

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

François Alfonsi, Frédéric Daerden, Edit Herczog, Paul Rübig, Georgios Stavrakakis, Nils Torvalds, Catherine Trautmann

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Inés Ayala Sender, Antonio Cancian, María Auxiliadora Correa Zamora, Peter Šťastný