BERICHT zum Bericht 2013 der EU über die Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung

6.3.2014 - (2013/2058(INI))

Entwicklungsausschuss
Berichterstatter: Charles Goerens

Verfahren : 2013/2058(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0161/2014

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zum Bericht 2013 der EU über die Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung

(2013/2058(INI))

Das Europäische Parlament,

–       unter Hinweis auf die Artikel 9 und 35 der Gemeinsamen Erklärung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments und der Kommission zur Entwicklungspolitik der Europäischen Union: „Der Europäische Konsens“[1],

–       gestützt auf Artikel 208 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, wonach die Union bei der Durchführung politischer Maßnahmen, die sich auf die Entwicklungsländer auswirken können, den Zielen der Entwicklungszusammenarbeit Rechnung tragen muss,

–       unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates, die zweijährlichen Berichte der Kommission und die Entschließungen des Europäischen Parlaments zur Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung (PKE), insbesondere auf seine Entschließung vom 25. Oktober 2012 zum Bericht 2011 der EU über die Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung[2],

–       unter Hinweis auf das Arbeitsdokument der Kommission zum EU-Aktionsplan zur Gleichstellung der Geschlechter und Teilhabe von Frauen in der Entwicklungszusammenarbeit (2010-2015) (SEK(2010)0265) und auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 14. Juni 2010 zu den Millenniumsentwicklungszielen, in denen der betreffende EU-Aktionsplan bestätigt wird,

–       in Kenntnis des Arbeitsdokuments der Kommission über die Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung im Jahr 2013 (SWD(2013)0456),

–       gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

–       in Kenntnis des Berichts des Entwicklungsausschusses (A7-0161/2014),

A.     in der Erwägung, dass es in dem 2012 angenommenen Strategischen Rahmen und Aktionsplan der EU für Menschenrechte und Demokratie heißt, dass sich die EU in allen Bereichen ihres auswärtigen Handelns ohne Ausnahme für die Menschenrechte einsetzen wird;

B.     in der Erwägung, dass nur eine auf Solidarität basierende europäische Vision, bei der die „interne“ und die außerhalb der Union bestehende Armut nicht gegeneinander ausgespielt werden, die Interessenkonflikte zwischen den verschiedenen Politikbereichen der Union überwinden und diese mit den Entwicklungserfordernissen in Einklang bringen kann;

C.     in der Erwägung, dass die PKE inzwischen als eine Verpflichtung anerkannt ist und als ein globalpolitisches Instrument und als ein Prozess gilt, der darauf abzielt, die verschiedenen Dimensionen der Entwicklung in allen Phasen der Politikgestaltung mit zu berücksichtigen;

D.     in der Erwägung, dass die politischen Maßnahmen der Union angesichts der Tatsache, dass sie alle eine Außenwirkung besitzen, so konzipiert sein müssen, dass sie dem langfristigen Bedarf der Entwicklungsländer gerecht werden, was die Bekämpfung der Armut, die Gewährleistung einer sozialen Absicherung und eines angemessenen Einkommens und die Achtung der grundlegenden Menschenrechte und der wirtschaftlichen Rechte und Umweltrechte betrifft;

E.     in der Erwägung, dass die PKE auf der Anerkennung des Rechts eines Landes oder eines Gebietes basieren muss, seine Politik und seine Prioritäten und Strategien zur Sicherung der Existenzgrundlage seiner Bevölkerung auf demokratische Weise selbst zu bestimmen;

F.     in der Erwägung, dass die Union eine echte Führungsrolle bei der Förderung der PKE übernehmen muss;

G.     in der Erwägung, dass es den derzeitigen europäischen Rahmenbedingungen für die Entwicklung an wirksamen Mechanismen fehlt, um aus der EU-Politik resultierende Widersprüchlichkeiten zu vermeiden oder abzustellen;

H.     in der Erwägung, dass es für das Europäische Parlament ungeachtet der Fortschritte, die es bei der Überwachung der politischen Maßnahmen, die erhebliche Auswirkungen auf die Entwicklung haben, erzielt hat, noch viel zu tun gibt, um eine optimale Kohärenz sicherzustellen und gewisse Ungereimtheiten zu vermeiden und damit der institutionellen Rolle, die ihm übertragen wurde, voll und ganz gerecht zu werden;

I.      in der Erwägung, dass die PKE im Entwicklungsrahmen für die Zeit nach 2015 ein Vorgehen erfordert, das sich auf gemeinsame, wenn auch differenzierte Aufgaben konzentriert und einem integrativen politischen Dialog förderlich ist;

J.      in Erwägung der Erkenntnisse, die aus den Erfahrungen der OECD-Länder gewonnen wurden, insbesondere der Arbeit des Referats PKE innerhalb des OECD-Generalsekretariats;

K.     in der Erwägung, dass die Koordinierung der Entwicklungspolitik und der Hilfsprogramme der EU-Mitgliedstaaten ein wichtiger Teil der PKE-Agenda ist; in der Erwägung, dass jedes Jahr schätzungsweise bis zu 800 Mio. EUR an Transaktionskosten eingespart werden könnten, wenn die EU und ihre Mitgliedstaaten ihre Hilfsmaßnahmen auf weniger Länder und Tätigkeiten konzentrieren würden;

L.     in der Erwägung, dass die Wirksamkeit der EU-Entwicklungspolitik durch Fragmentierung und Überschneidungen bei den Hilfsmaßnahmen und -programmen der Mitgliedstaaten eingeschränkt wird; in der Erwägung, dass ein besser abgestimmter EU-weiter Ansatz den Verwaltungsaufwand verringern und die damit zusammenhängenden Kosten senken würde;

M.    in der Erwägung, dass in dem am 12. Februar 2014 herausgegebenen Bericht „ICPD Beyond 2014 Global Report“ des Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen (UNFPA) hervorgehoben wird, dass dem Schutz von Frauen und Jugendlichen, die von Gewalt betroffen sind, Priorität auf der internationalen Entwicklungsagenda eingeräumt werden muss;

Praktische Umsetzung der PKE

1.      schlägt vor, dass zur Sicherstellung der PKE eine Schiedsfunktion eingeführt wird, die dem Präsidenten der Kommission übertragen wird, und dass bei Divergenzen zwischen den verschiedenen Politikbereichen der Union der Präsident der Kommission seiner politischen Verantwortung für die Grundzüge der Politik umfassend gerecht werden und nach Maßgabe der von der Union im Bereich der PKE eingegangenen Verpflichtungen eine Entscheidung fällen muss; ist der Ansicht, dass nach einer Phase der Ermittlung der Probleme eine Reform der Beschlussfassungsverfahren innerhalb der Dienststellen der Kommission und in der Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Stellen ins Auge gefasst werden könnte;

2.      fordert die Europäische Union, die Mitgliedstaaten und ihre Partnerinstitutionen auf, dafür zu sorgen, dass in den neuen Entwicklungsrahmen für die Zeit nach 2015 ein die PKE betreffendes Ziel aufgenommen wird, das es ermöglicht, zuverlässige Indikatoren zu entwickeln, um die Fortschritte der Geber und Partnerländer zu messen und die Auswirkungen der Politik in den verschiedenen Bereichen auf die Entwicklung zu bewerten, indem insbesondere Kernfragen wie Bevölkerungswachstum, weltweite Ernährungssicherheit, illegale Finanzströme, Migration, Klima und grünes Wachstum unter einem PKE-spezifischen Blickwinkel betrachtet werden;

3.      verweist auf die wichtige Rolle des Europäischen Auswärtigen Dienstes bei der Umsetzung der PKE, insbesondere die Rolle der EU-Delegationen bei der Begleitung, Beobachtung und Förderung der Konsultationen und des Dialogs mit den Akteuren und Partnerländern über die Auswirkungen der EU-Politik in den Entwicklungsländern; betont, dass es einer umfassenderen Diskussion mit allen einschlägigen Akteuren, z. B. nichtstaatlichen Organisationen und Organisationen der Zivilgesellschaft, bedarf;

4.      bedauert den Status des von der Kommission vorgelegten Dokuments SWD(2013)0456 – es handelt es sich um ein bloßes Arbeitsdokument –, das im Unterschied zu der nach dem Arbeitsdokument des Jahres 2011 ursprünglich vorgesehenen Mitteilung nicht die Zustimmung des Kollegiums der Kommissionsmitglieder erfordert, was bei einem Text, der einen so wichtigen Bereich wie die PKE zum Gegenstand hat, geradezu paradox ist;

5.      fordert die Kommission auf, in ihrem Engagement auf dem Gebiet der Entwicklung und der Menschenrechte nicht nachzulassen, und erinnert an deren Rolle im Bereich der Initiierung und Koordinierung der Politik der Union; ist der Ansicht, dass die Kommission aktiv eine kohärente und moderne Vision der menschlichen Entwicklung fördern muss, um die Jahrtausendziele (MDG) zu erreichen und die eingegangenen Verpflichtungen zu erfüllen;

6.      fordert die Kommission auf, wie vom Rat gefordert, regelmäßige, unabhängige Ex-post-Bewertungen der Auswirkungen der wichtigsten Politikbereiche auf die Entwicklung in Auftrag zu geben; hebt hervor, dass das Folgenabschätzungssystem der Kommission in der Weise verbessert werden muss, dass die PKE ausdrücklich mit einbezogen wird und sichergestellt wird, dass die Entwicklung neben den wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Folgen zur vierten zentralen Komponente der Analyse erhoben wird;

7.      betont, dass wirkliche Erziehungsarbeit in der Frage geleistet werden muss, wie die PKE in die verschiedenen Bereiche politischen Handelns integriert werden kann, und dass diese Erziehungsarbeit ein zentrales Element für die Sensibilisierung der europäischen Bürger im Rahmen des „Europäischen Jahres für Entwicklung 2015“ sein wird; fordert die Kommission und den EAD auf, Bediensteten in nicht mit Entwicklungsfragen befassten Dienststellen spezielle Schulungen zur PKE und zur Entwicklungswirkung anzubieten;

8.      bekräftigt die Notwendigkeit, einen ständigen Berichterstatter für die Entwicklungsagenda für die Zeit nach 2015 zu benennen, der auch darüber wachen sollte, dass der PKE ordnungsgemäß Rechnung getragen wird;

9.      unterstreicht die wichtige Rolle, die das Europäische Parlament bei dem Prozess der Förderung der PKE spielen könnte, indem es ihr Priorität in seinen Tagesordnungen zuerkennt, mehr ausschussübergreifende und interparlamentarische Sitzungen zum Thema PKE anberaumt, den Dialog über die PKE mit den Partnerländern vorantreibt und den Meinungsaustausch mit der Zivilgesellschaft fördert; erinnert daran, dass strukturierte jährliche Sitzungen der nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten und des Europäischen Parlaments eine wichtige Möglichkeit für eine Verstärkung der PKE und der Koordinierung darstellen;

10.    unterstreicht die Notwendigkeit, innerhalb der Union einen unabhängigen Mechanismus für die Entgegennahme und förmliche Behandlung von Beschwerden zu schaffen, die von Bürgern oder Gemeinschaften, die von den politischen Maßnahmen der Union betroffen sind, eingereicht werden;

11.    betont, dass die PKE die aktive Beteiligung der Zivilgesellschaft, einschließlich Frauengruppen, die Teilhabe von Frauen an Entscheidungsfindungsprozessen und die umfassende Einbeziehung von Gleichstellungsexperten gewährleisten muss;

Prioritäre Maßnahmenbereiche

12.    verlangt, dass die Steuerung der Migrationsströme mit der Entwicklungspolitik der EU und der Partnerländer im Einklang steht; ist der Ansicht, dass dies eine Strategie erfordert, die sich mit den politischen, sozioökonomischen und kulturellen Gegebenheiten auseinandersetzt und auf eine Neubelebung der globalen Beziehungen der Union zu ihren unmittelbaren Nachbarn abzielt; hebt ferner hervor, dass es wichtig ist, sich in Zusammenarbeit mit den Herkunfts- und Transitländern mit Fragen zu befassen, die die soziale und berufliche Eingliederung der Migranten und die Bürgerschaft betreffen;

13.    betont, dass Handel und Entwicklung nicht immer perfekt miteinander harmonieren; ist der Ansicht, dass die Entwicklungsländer ihre Märkte selektiv öffnen sollten; unterstreicht die soziale und ökologische Verantwortung des privaten Sektors und ist der Ansicht, dass bei der Liberalisierung des Handels die sozialen und umweltspezifischen Anforderungen, wie z. B. die IAO-Normen, nicht außer Acht gelassen werden dürfen; weist darauf hin, dass Bezugnahmen hierauf in die WTO-Abkommen aufgenommen werden müssen, um Sozial- und Umweltdumping zu vermeiden;

14.    weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Kosten der Aufnahme dieser Normen weitaus weniger wiegen als die Auswirkungen einer Nichtbeachtung dieser Normen auf den Sozialschutz, die menschliche Gesundheit und die Lebenserwartung;

15.    begrüßt, dass die wichtige Rolle der kleinbäuerlichen Landwirtschaft im Kampf gegen den Hunger von der EU anerkannt wird, und fordert eine systematische Bewertung der Auswirkungen der sich möglicherweise negativ auf die Entwicklungsländer auswirkenden europäischen Politik im Agrar-, Handels- und Energiebereich einschließlich der Biokraftstoff-Politik der EU;

16.    bekräftigt, dass das Augenmerk verstärkt darauf gerichtet werden muss, dass sich die Politik der EU im Bereich des Klimawandels und die von der EU verfolgten entwicklungspolitischen Ziele, vor allem was die eingesetzten Hilfsmittel und Instrumente sowie positive Nebeneffekte für die Entwicklung und/oder die Anpassung an den Klimawandel betrifft, optimal ergänzen;

17.    ist der Ansicht, dass der Herausforderung des Klimawandels durch strukturelle Reformen begegnet werden muss, und fordert eine systematische Bewertung der Risiken des Klimawandels bei allen Aspekten der politischen Planung und Entscheidungsfindung, auch in Bereichen, die den Handel, die Landwirtschaft und die Ernährungssicherheit betreffen; fordert, dass auf die Ergebnisse dieser Bewertung im Rahmen des Instruments für Entwicklungszusammenarbeit 2014-2020 zurückgegriffen wird, um klare und kohärente Länderstrategiepapiere und regionale Strategiepapiere zu erarbeiten;

18.    anerkennt zwar die Aufmerksamkeit, die mehreren Aspekten der PKE entgegengebracht wird, ist aber der Ansicht, dass die EU konkrete Schritte einleiten sollte, um gegen Steuerhinterziehung und Steueroasen vorzugehen; fordert die Kommission auf, in den Jahresbericht über die Umsetzung der Rohstoff-Initiative auch Informationen zu den Auswirkungen neuer Abkommen, Programme und Initiativen auf ressourcenreiche Entwicklungsländer aufzunehmen;

19.    ist sich der hohen Verantwortung bewusst, die der EU dabei zukommt sicherzustellen, dass sich ihre Fischereitätigkeit sowohl innerhalb als auch außerhalb der Unionsgewässer nach denselben Normen der ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit und der Transparenz richtet; weist darauf hin, dass zur Erreichung einer solchen Kohärenz eine Koordinierung sowohl innerhalb der Kommission als solcher als auch zwischen der Kommission und den Regierungen der einzelnen Mitgliedstaaten erforderlich ist;

20.    betont, dass die Fischereiabkommen zwischen der Union und Drittländern, insbesondere Entwicklungsländern, in erster Linie Instrumente für eine Verstärkung der partnerschaftlichen Beziehungen der Union zu den Entwicklungsländern sein müssen und zu einer nachhaltigen Fischerei beitragen müssen, die diesen Ländern hilft, ihre eigene Wirtschaft zu entwickeln;

21.    erinnert insbesondere daran, dass es alles daran setzen wird, die Finanzierung groß angelegter Energieinfrastrukturen mit negativen sozialen und ökologischen Auswirkungen zu vermeiden;

22.    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

BEGRÜNDUNG

Die Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung (PKE) ist zu einem globalpolitischen Instrument geworden.

Ziel dieses „Instruments“ ist es, aus der EU-Politik resultierende Widersprüchlichkeiten zu vermeiden und damit negative Auswirkungen auf die Entwicklungsländer zu verhindern.

Auch wenn der Bericht Schnieber-Jastram (2012/2063(INI)) des vorausgegangenen Verfahrens sehr ausführlich war und uns als Orientierungshilfe diente, möchte sich Ihr Berichterstatter auf die Methode und die Mechanismen konzentrieren, die eine optimale Kohärenz sicherstellen, sodass gewisse Unvereinbarkeiten vermieden werden können.

Im Mittelpunkt dieses Berichts stehen folgende Aspekte und Vorschläge:

–  eine Schiedsfunktion, die dem Präsidenten der Kommission übertragen wird, der nach Maßgabe der von der Union im Bereich der PKE eingegangenen Verpflichtungen entscheiden sollte (Ziffer 1);

–  die wichtige Rolle, die das Europäische Parlament bei dem Prozess der Förderung der PKE spielen könnte (Ziffer 7);

–  die Notwendigkeit, innerhalb der Union einen unabhängigen Mechanismus für die Entgegennahme und förmliche Behandlung von Beschwerden zu schaffen, die von Bürgern oder Gemeinschaften, die von den politischen Maßnahmen der Union betroffen sind, eingereicht werden (Ziffer 8).

Schließlich bedauert Ihr Berichterstatter, dass die Kommission anstelle der ursprünglich vorgesehenen Mitteilung ein bloßes Arbeitsdokument vorgelegt hat.

Dies ist umso bedauerlicher, als ein solches Dokument, obwohl es sich hierbei um einen Vorschlag von großer politischer Bedeutung handelt, nicht die Zustimmung des Kollegiums der Kommissionsmitglieder erfordert.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

3.3.2014

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

15

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Ricardo Cortés Lastra, Véronique De Keyser, Eva Joly, Miguel Angel Martínez Martínez, Gay Mitchell, Bill Newton Dunn, Maurice Ponga, Michèle Striffler, Ivo Vajgl

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Kriton Arsenis, Agustín Díaz de Mera García Consuegra, Isabella Lövin, Csaba Őry, Judith Sargentini, Horst Schnellhardt