BERICHT betreffend die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit für das Haushaltsjahr 2012

20.3.2014 - (C7‑0300/2013 – 2013/2222(DEC))

Haushaltskontrollausschuss
Berichterstatter: Petri Sarvamaa

Verfahren : 2013/2222(DEC)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0194/2014
Eingereichte Texte :
A7-0194/2014
Angenommene Texte :

1. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

betreffend die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit für das Haushaltsjahr 2012

(C7‑0300/2013 – 2013/2222(DEC))

Das Europäische Parlament,

–       in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit für das Haushaltsjahr 2012,

–       in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2012 der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit zusammen mit den Antworten der Agentur[1],

–       in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 18. Februar 2014 (05849/2014 – C7‑0054/2014),

–       gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–       gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[2], insbesondere auf Artikel 185,

–       gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates[3], insbesondere auf Artikel 208,

–       gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 460/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. März 2004 zur Errichtung der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit[4], insbesondere auf Artikel 17,

–       gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[5],

–       gestützt auf die delegierte Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission vom 30. September 2013 über die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 208 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates[6], insbesondere auf Artikel 108,

–       gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

–       in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A7-0194/2014),

1.      erteilt dem Direktor der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2012;

2.      legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.      beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Direktor der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

2. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zum Rechnungsabschluss der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit für das Haushaltsjahr 2012

(C7‑0300/2013 – 2013/2222(DEC))

Das Europäische Parlament,

–       in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit für das Haushaltsjahr 2012,

–       in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2012 der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit zusammen mit den Antworten der Agentur[7],

–       in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 18. Februar 2014 (05849/2014 – C7‑0054/2014),

–       gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–       gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[8], insbesondere auf Artikel 185,

–       gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates[9], insbesondere auf Artikel 208,

–       gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 460/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. März 2004 zur Errichtung der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit[10], insbesondere auf Artikel 17,

–       gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[11],

–       gestützt auf die delegierte Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission vom 30. September 2013 über die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 208 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates[12], insbesondere auf Artikel 108,

–       gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

–       in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A7-0194/2014),

1.      billigt den Rechnungsabschluss der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit für das Haushaltsjahr 2012;

2.      beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Direktor der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

3. ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit für das Haushaltsjahr 2012 sind

(C7‑0300/2013 – 2013/2222(DEC))

Das Europäische Parlament,

–       in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit für das Haushaltsjahr 2012,

–       in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2012 der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit zusammen mit den Antworten der Agentur[13],

–       in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 18. Februar 2014 (05849/2014 – C7‑0054/2014),

–       gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–       gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[14], insbesondere auf Artikel 185,

–       gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates[15], insbesondere auf Artikel 208,

–       gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 460/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. März 2004 zur Errichtung der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit[16], insbesondere auf Artikel 17,

–       gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[17],

–       gestützt auf die delegierte Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission vom 30. September 2013 über die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 208 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates[18], insbesondere auf Artikel 108,

–       unter Hinweis auf seine früheren Beschlüsse und Entschließungen zur Entlastung,

–       gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

–       in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A7-0194/2014),

A.     in der Erwägung, dass sich der endgültige Haushalt der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit (nachstehend „die Agentur“) für 2012 ihrem Jahresabschluss zufolge auf 8 158 163 EUR belief, was gegenüber 2011 einen Anstieg um 0,68 % darstellt; in der Erwägung, dass die gesamten Haushaltsmittel der Agentur aus dem Unionshaushalt stammen;

B.     in der Erwägung, dass der Rechnungshof erklärt hat, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss der Agentur für das Haushaltsjahr 2012 zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

Folgemaßnahmen zur Entlastung 2011

1.      entnimmt den Angaben der Agentur, dass

–    der Betrag der Mittelübertragungen, die zum Ende des Jahres 2012 bei Titel III vorgenommen wurden, 13 % des Jahreshaushalts entsprach und dass die Mittelübertragungen bei Titel II 2 % des Jahreshaushalts entsprachen, während der Gesamtbetrag der auf das folgende Haushaltsjahr übertragenen Mittel 8,5 % des Jahreshaushalts entsprach; nimmt zur Kenntnis, dass die Verringerung des Umfangs der Mittelübertragungen auf das nächste Jahr durch eine Verlagerung der Beschaffungsplanung vom ersten Quartal des Haushaltsjahres auf das letzte Quartal des Vorjahres erreicht wurde,

–    die Agentur im April 2013 erstmals eine Bestandsaufnahme auf der Grundlage der ABAC-Anwendung und -Technologie für die Erfassung der Vermögenswerte (ABAC Assets) eingeleitet hat, in deren Rahmen sie die Existenz, Bewertung, Eignung und Korrektheit der Aufzeichnungen über das Anlagevermögen überprüft hat,

–    die notwendigen Maßnahmen getroffen wurden, um dem Mangel an Transparenz bei den Einstellungsverfahren abzuhelfen; nimmt zur Kenntnis, dass der Rechnungshof diese Frage in seinem Bericht als „abgeschlossen“ eingestuft hat;

Haushaltsführung und Finanzmanagement

2.      stellt mit Befriedigung fest, dass die Bemühungen um die Überwachung der Haushaltsmittel im Laufe des Haushaltsjahres 2012 zu einer Vollzugsquote von 100 % geführt haben und dass die Verwendungsrate bei den Mitteln für Zahlungen 91,45 % betrug;

Mittelbindungen und Übertragungen auf das folgende Haushaltsjahr

3.      nimmt zur Kenntnis, dass der Rechnungshof, was den Umfang der 2012 vorgenommenen Mittelbindungen auf das folgende Haushaltsjahr betrifft, bei seiner jährlichen Prüfung nichts Erwähnenswertes festgestellt hat, und spricht der Agentur seine Anerkennung für die Einhaltung des Grundsatzes der Jährlichkeit und die zeitgerechte Ausführung ihres Haushaltsplans aus;

Mittelübertragungen innerhalb des Haushaltsjahres

4.      stellt mit Befriedigung fest, dass sich Umfang und Art der 2012 vorgenommenen Mittelübertragungen innerhalb des Haushaltsjahres dem jährlichen Tätigkeitsbericht und den Prüfungsfeststellungen des Rechnungshofs zufolge im Rahmen der Finanzvorschriften bewegten, und spricht der Agentur seine Anerkennung für ihre gute Haushaltsplanung aus;

Auftragsvergabe- und Einstellungsverfahren

5.      stellt fest, dass für 2012 weder die in der Stichprobe erfassten Vorgänge noch andere Prüfungsfeststellungen im jährlichen Prüfungsbericht des Rechnungshofs Anlass zu Bemerkungen über die Auftragsvergabeverfahren der Agentur gegeben haben;

6.      stellt fest, dass der Rechnungshof in seinem jährlichen Prüfungsbericht für 2012 keine Bemerkungen zu den Einstellungsverfahren der Agentur vorgebracht hat;

Vermeidung von Interessenkonflikten und Umgang mit solchen Konflikten sowie Transparenz

7.        nimmt zur Kenntnis, dass der Verwaltungsrat im Oktober 2013 den Beschluss über die praktischen Vorkehrungen für die Anwendung der Transparenz- und Geheimhaltungsregelungen gebilligt und unterzeichnet hat;

8.        stellt fest, dass die Lebensläufe und Interessenerklärungen der Mitglieder des Verwaltungsrats nicht öffentlich zugänglich sind; fordert die Agentur auf, hier dringend Abhilfe zu schaffen;

Bemerkungen zu den internen Kontrollen

9.      stellt mit Sorge fest, dass sich die Agentur dem jährlichen Prüfungsbericht des Rechnungshofs zufolge über die Finanzregelung und die entsprechenden Durchführungsbestimmungen, wonach mindestens alle drei Jahre eine körperliche Bestandsaufnahme der Sachanlagen vorzunehmen ist, hinweggesetzt und nach der körperlichen Bestandsaufnahme des Jahres 2009 im Jahr 2012 keine umfassende körperliche Bestandsaufnahme vorgenommen hat; erkennt an, dass es entweder sehr schwierig oder sogar kontraproduktiv gewesen wäre, 2012 eine Bestandsaufnahme durchzuführen, da das Bestandsverwaltungsmodul der von der Kommission (GD BUDG) unterstützten integrierten Haushalts- und Rechnungsführungsplattform erst seit diesem Jahr besteht; nimmt zur Kenntnis, dass dieses Problem mit Hilfe des neuen Systems 2013 behoben wurde;

Interne Prüfung

10.    nimmt Kenntnis von dem Hinweis der Agentur, dass der Interne Auditdienst der Kommission (IAS) 2012 eine eingehende Risikobewertung durchgeführt hat, um die Prüfungsprioritäten für die kommenden drei Jahre festzulegen; stellt fest, dass der IAS am 3. Dezember 2012 seinen endgültigen strategischen Audit-Plan für 2013-2015 vorgelegt hat, in dem die voraussichtlichen Themen für die Prüfungen festgelegt sind, die der IAS in diesem Zeitraum bei der Agentur vorzunehmen gedenkt; nimmt zur Kenntnis, dass der IAS auch eine Prüfung auf der Grundlage der von der Agentur erteilten Auskünfte durchgeführt hat, die ergab, dass es zum 31. Dezember 2012 keine nicht umgesetzten kritischen Empfehlungen mehr gab; stellt jedoch mit Sorge fest, dass sich die Umsetzung von vier sehr wichtigen Empfehlungen gegenüber den von der Agentur in den ursprünglichen Aktionsplänen festgelegten Fristen verzögert hat; nimmt zur Kenntnis, dass zwei dieser Empfehlungen jetzt umgesetzt sind;

Leistung

11.    fordert die Agentur auf, die Ergebnisse ihrer Arbeit und deren Bedeutung für die europäischen Bürger in leicht zugänglicher Form, vor allem über ihre Website, bekanntzugeben;

o

o   o

12.    verweist, was weitere, horizontale Bemerkungen zum Entlastungsbeschluss betrifft, auf seine Entschließung vom … 2014[19] zu Leistung, Finanzmanagement und Kontrolle der Agenturen.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

17.3.2014

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

16

2

2

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Marta Andreasen, Jean-Pierre Audy, Zuzana Brzobohatá, Martin Ehrenhauser, Jens Geier, Gerben-Jan Gerbrandy, Ingeborg Gräßle, Rina Ronja Kari, Monica Luisa Macovei, Jan Mulder, Eva Ortiz Vilella, Paul Rübig, Petri Sarvamaa, Bart Staes, Georgios Stavrakakis, Derek Vaughan

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Amelia Andersdotter, Philip Bradbourn, Markus Pieper

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Thomas Ulmer

  • [1]  ABl. C 365 vom 13.12.2013, S. 172.
  • [2]  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
  • [3]  ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.
  • [4]  ABl. L 77 vom 13.3.2004, S. 1.
  • [5]  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
  • [6]  ABl. L 328 vom 7.12.2013, S. 42.
  • [7]  ABl. C 365 vom 13.12.2013, S. 172.
  • [8]  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
  • [9]  ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.
  • [10]  ABl. L 77 vom 13.3.2004, S. 1.
  • [11]  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
  • [12]  ABl. L 328 vom 7.12.2013, S. 42.
  • [13]  ABl. C 365 vom 13.12.2013, S. 172.
  • [14]  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
  • [15]  ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.
  • [16]  ABl. L 77 vom 13.3.2004, S. 1.
  • [17]  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
  • [18]  ABl. L 328 vom 7.12.2013, S. 42.
  • [19]  Angenommene Texte, P7_TA-PROV(2014).