BERICHT betreffend die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2012, Einzelplan X – Europäischer Auswärtiger Dienst

20.3.2014 - (COM(2013)0570 – C7‑0282/2013 – 2013/2205(DEC))

Haushaltskontrollausschuss
Berichterstatter: Tamás Deutsch

Verfahren : 2013/2205(DEC)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0199/2014
Eingereichte Texte :
A7-0199/2014
Angenommene Texte :

1. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

betreffend die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2012, Einzelplan X – Europäischer Auswärtiger Dienst

(COM(2013)0570 – C7‑0282/2013 – 2013/2205(DEC))

Das Europäische Parlament,

–       unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2012[1],

–       in Kenntnis der endgültigen Jahresrechnung der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2012 – (COM(2013)0570 – C7‑0282/2013)[2],

–       in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2012 zusammen mit den Antworten der geprüften Organe[3],

–       in Kenntnis der vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgelegten Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge[4],

–       gestützt auf Artikel 314 Absatz 10 und die Artikel 317, 318 und 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–       gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[5], insbesondere auf Artikel 50, 86, 145, 146 und 147,

–       gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates[6], insbesondere auf die Artikel 164, 165, 166 und 167,

–       gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

–       in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses und der Stellungnahme des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A7-0199/2014),

1.      erteilt der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Auswärtigen Dienstes für das Haushaltsjahr 2012;

2.      legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.      beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss sowie die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Gerichtshof, dem Rechnungshof, dem Europäischen Bürgerbeauftragten und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten zu übermitteln und im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) veröffentlichen zu lassen.

2. ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2012, Einzelplan X – Europäischer Auswärtiger Dienst, sind

(COM(2013)0570 – C7‑0282/2013 – 2013/2205(DEC))

Das Europäische Parlament,

–    unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2012[7],

–    in Kenntnis der endgültigen Jahresrechnung der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2012 (COM(2013)0570 – C7‑0282/2013)[8],

–    in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2012 zusammen mit den Antworten der geprüften Organe[9],

–    in Kenntnis der vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgelegten Erklärung über die Zuverlässigkeit[10] der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,

–    gestützt auf Artikel 314 Absatz 10 und die Artikel 317, 318 und 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–    gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[11], insbesondere auf Artikel 50, 86, 145, 146 und 147,

–    gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates[12], insbesondere auf die Artikel 164, 165, 166 und 167,

–    unter Hinweis auf seine früheren Beschlüsse und Entschließungen zur Entlastung,

–    gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

–    in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses und der Stellungnahme des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A7-0000/2014),

1.  stellt fest, dass der Rechnungshof auf der Grundlage seiner Prüfungen zu der Schlussfolgerung gelangt ist, dass die Zahlungen für das am 31. Dezember 2012 abgeschlossene Haushaltsjahr im Bereich der Verwaltungsausgaben und sonstigen Ausgaben der Organe und Einrichtungen nicht mit wesentlichen Fehlern behaftet sind;

2.  begrüßt die Tatsache, dass der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) auch im zweiten Haushaltsjahr seines Bestehens seinen Haushaltsplan ausgeführt hat, ohne dass der Rechnungshof wesentliche Fehler ermittelte, und dass die meisten der im Jahresbericht 2011 des Rechnungshofs im Zuge der Errichtung des Dienstes ermittelten Probleme nicht wieder auftraten;

3.  weist darauf hin, dass der Rechnungshof im Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2012 bezüglich der für den EAD geprüften Themen keine signifikanten Mängel ermittelt hat; stellt fest, dass weiterhin Schwachstellen in der Verwaltung von Sozialleistungen bestehen, und bedauert, dass der Rechnungshof im Jahresbericht 2012 wiederholt über dieselben Probleme berichtete, die bereits 2011 auftraten; fordert den EAD auf, alle Empfehlungen umzusetzen; begrüßt die bisher vom EAD unternommenen Schritte und ermutigt ihn, die Einleitung seines neuen Programms im Hinblick darauf zu beschleunigen;

4.  ist besorgt darüber, dass das PMO-System im Jahr 2012 noch nicht voll einsatzfähig war, was zur fehlerhaften Zahlung von Sozialleistungen an Bedienstete führte;

5.  nimmt die Antworten auf die Bemerkungen des Rechnungshofs zur Kenntnis und bedauert, dass sie nur die 2013 ergriffenen Maßnahmen betreffen;

6.  stellt fest, dass sich der endgültige Haushaltsplan für die Zentrale des EAD Ende 2012 auf 184 100 000 EUR mit der Ausführung einer Mittelbindungsrate von 99,35 % belief und für die Delegationen 304 500 000 EUR mit einer Mittelbindungsrate von ca. 99,45 % umfasste; stellt fest, dass der Haushaltsplan der Delegationen von der Kommission um insgesamt 268 000 000 EUR ergänzt werden musste;

7.  ist besorgt über die Mittelübertragung im Jahr 2012; empfiehlt die Entwicklung von grundlegenden Leistungsindikatoren zur Überwachung der kritischsten Bereiche, um die Haushaltsausführung in den nächsten Jahren zu verbessern;

8.  weist darauf hin, dass der EAD eine relative junge Einrichtung ist, in der verschiedene Dienste zusammengefasst wurden, und dass 2011 das erste Jahr seiner Tätigkeit war, in dem zahlreiche technische Herausforderungen bewältigt werden mussten, insbesondere bei Auftragsvergabe und Einstellung; stellt fest, dass sich der unverhältnismäßig hohe Verwaltungsaufwand, der sich aus den Vorkehrungen ergab, die für die Einrichtung des EAD erforderlich waren, im Jahr 2012 verringert hat; ist jedoch besorgt darüber, dass der Chief Operating Officer des EAD noch immer Vorbehalte bezüglich einiger Sicherheitsdienstleistungsverträge von Delegationen der Union hat und dass auch mehrere Delegationen Vorbehalte geäußert haben;

9.  würdigt die ausführliche Beantwortung einer Vielzahl schriftlicher und mündlicher Anfragen der Mitglieder des Haushaltskontrollausschusses des Parlaments;

10. verweist auf die Bedeutung dieses Entlastungsverfahrens für die Schaffung der Rahmenbedingungen für künftige Entlastungsverfahren und ist der Ansicht, dass es die Erwartungen in Bezug auf künftige Entwicklungen und Verbesserungen der Leistungsfähigkeit des EAD und seiner Maßnahmen steigern wird;

11. nimmt die Schwierigkeiten bei der Ausführung eines Haushaltsplans mit vielen unausgeglichenen Finanzierungsquellen zur Kenntnis, insbesondere, was die gemeinsamen Kosten der Delegationen betrifft;

12. ist der Auffassung, dass es die derzeitige Gliederung des Haushaltsplans mit Beiträgen aus den 26 verschiedenen Haushaltslinien der Kommission und dem Europäischen Entwicklungsfonds unmöglich macht, einen klaren Überblick über die tatsächlichen Kosten und Ausgaben des EAD und seiner Delegationen zu erhalten; befürwortet den vom EAD im November 2013 eingereichten Vorschlag zur Vereinfachung und fordert die Kommission auf, die vorgeschlagenen Änderungen umzusetzen und eine weitere Vereinfachung der derzeitigen Finanzierung des EAD zu prüfen;

13. erachtet es als positiv, dass nun auch Beamte des Parlaments Zugang zu EAD-Stellen haben;

14. unterstützt das Ziel, den Anteil der durch die Mitgliedstaaten abgeordneten Diplomaten am gesamten Personal des EAD bis Mitte 2013 auf ein Drittel zu erhöhen; stellt fest, dass der EAD keine statische Einrichtung ist und dass die Auswahl der Mitarbeiter auf der Grundlage von Bewerbungen und Verdiensten erfolgt;

15. bedauert jedoch, dass bislang keine größere geografische Ausgewogenheit bei der Besetzung von Führungsstellen erreicht worden ist; fordert den EAD auf, Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer besseren und ausgewogeneren Vertretung aller Mitgliedstaaten beitragen;

16. fordert den EAD auf, die geografische Ausgewogenheit zu verbessern, insbesondere, was die Leiter der Delegationen der Union betrifft; weist erneut darauf hin, dass auf allen Verwaltungsebenen auf eine größere geografische Ausgewogenheit zwischen den Mitgliedstaaten zu achten ist;

17. begrüßt, dass die Zahl der Frauen in Delegationsleiterpositionen von 10 auf 24 (17 % des gesamten Personals) erhöht und somit mehr als verdoppelt wurde und dass der Anteil an Frauen in Führungspositionen – Abteilungsleitung oder höher – mit 22 Posten bei 18 % des gesamten Personals liegt; fordert den EAD auf, die Gleichstellung der Geschlechter sowohl in den Delegationen als auch in der Zentrale weiter zu verbessern;

18. erkennt an, dass Anstrengungen unternommen worden sind, um die kopflastige Verwaltung des EAD abzubauen; begrüßt die Anstrengungen, die Anzahl der Stellen in den Besoldungsgruppen AD 15 und AD 16 zu verringern, und fordert den EAD auf, diese Situation weiter zu verbessern;

19. ist jedoch besorgt darüber, dass der EAD mit 514 Bediensteten in der Besoldungsgruppe AD 12 oder höher (mehr als 50 % aller Bediensteten des EAD) über den größten Anteil an Mitarbeitern in hohen Besoldungsgruppen aller EU-Institutionen verfügt, wodurch es sich schwierig gestaltet, die kopflastige Verwaltung des EAD deutlich zu verringern; verweist auch darauf, dass immer noch Direktionen mit nur 22, 27 und 30 Bediensteten sowie Exekutivdirektionen mit 44 Bediensteten existieren; vertritt die Auffassung, dass eine Umkehr dieser Situation in den kommenden Jahren durch eine effiziente Verwaltungspolitik erreicht werden könnte;

20. ist besorgt über die unverhältnismäßig hohe Zahl der Beamten, die nach zwei Jahren in einer Besoldungsgruppe befördert werden, insbesondere was die raschen Beförderungen in den höheren Besoldungsgruppen betrifft; fordert den EAD auf, strengere Kriterien für rasche Beförderungen in höheren Besoldungsgruppen festzulegen und dabei insbesondere die hohe Zahl von Stellen in hohen Besoldungsgruppen und die damit einhergehenden realen zusätzlichen Kosten zu berücksichtigen sowie dafür zu sorgen, dass die Beförderungen voll und ganz im Einklang mit dem Statut stehen;

21. erachtet die Verantwortlichkeiten der Sonderbeauftragten der Europäischen Union (EUSR) als sehr unklar; bedauert, dass die Informationen über die Verwendung der Haushaltsmittel, die sie zur Erfüllung ihres Mandats erhalten, nach wie vor undurchsichtig sind, und ist besorgt darüber, dass diese Informationen nur auf Nachfrage offengelegt werden; ist besorgt darüber, dass die Haushaltsmittel der EUSR im Jahr 2012 von 15 Mio. auf 27 Mio. EUR erhöht wurden, besonders vor dem Hintergrund, dass die Hohe Vertreterin im Jahr 2010 beabsichtigte, die EUSR abzuschaffen; stellt fest, dass es sich dabei um eine Erhöhung von 80 % gegenüber 2011 handelt und dass der Reiseetat der EUSR für 2012 verdreifacht wurde; fordert den EAD auf, in angemessener Weise über die Aufgaben der EU-Sonderbeauftragten und über die Verwendung der ihnen zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zu informieren;

22. fordert dazu auf, die Nebenaußenpolitik der EUSR zu beenden und sie hinsichtlich ihrer Vergütung nicht besserzustellen als die EU-Botschafter vor Ort; erinnert daran, dass die EUSR in die höchste Gehaltsstufe, also auf Generaldirektorenniveau eingeordnet werden, jedoch nicht deren Verantwortung tragen; fordert die vollständige Eingliederung dieser Stellen in die EAD-Struktur; empfiehlt die Übertragung der Haushaltsmittel der EUSR in den Haushalt des EAD;

23. nimmt mit Genugtuung die Durchführung und die Ergebnisse der Vorstellungsgespräche und die Besetzung freier Stellen zur Kenntnis; nimmt zur Kenntnis, dass die vom Parlament im letzten Entlastungsverfahren geforderte Übersicht darüber, wie oft Kandidaten zu Vorstellungsgesprächen eingeladen wurden, bereitgestellt worden ist;

24. würdigt die Anstrengungen des EAD, bei der Einstellung von Personal aus den Mitgliedstaaten, anderen Institutionen und erfolgreichen Teilnehmern an den Auswahlverfahren des Europäischen Amts für Personalauswahl für ein ausgewogenes Verhältnis zu sorgen; bedauert, dass der EAD zwischen 2012 und 2013 insgesamt 291 Personen aber nur einen erfolgreichen Teilnehmer eines Auswahlverfahrens eingestellt hat;

25. ist besorgt über die hohe und sehr kostenintensive Zahl von Stellen in hohen Besoldungsgruppen; begrüßt die bereitgestellten Informationen über Neueinstellungen; fordert jedoch, dass auch die Besoldungsgruppen von neueingestellten Bediensteten in Führungs- und Delegationsleiterpositionen angegeben werden;

26. begrüßt den höheren Anteil externer Kandidaten, die sich um eine Stelle beim EAD bewerben; ist der Ansicht, dass die Reisekosten im Rahmen der Schulungen und des Auswahlverfahrens gesenkt werden können; fordert den EAD auf, regelmäßiger von den Videokonferenzanlagen Gebrauch zu machen;

27. fordert den EAD auf, eine neue Anforderung festzulegen, wonach neueingestellte EAD-Mitarbeiter in einer ehrenwörtliche Erklärung versichern müssen, dass sie zu keiner Zeit für Geheimdienste tätig gewesen sind;

28. betont, dass die Kompetenz in außenpolitischen Fragen das Hauptkriterium für Einstellungsentscheidungen bleiben muss; fordert, dass der EAD eine kohärente Personalpolitik entwickelt, mit der diese Ziele erreichen werden können;

29. hebt erneut die Notwendigkeit hervor, für lokale Bedienstete in Delegationen vor ihrer Einstellung eine umfassende Sicherheitsprüfung zu gewährleisten;

30. ist der Ansicht, dass in Bezug auf Delegationen Personalanpassungen vorgenommen werden müssen; erwartet, dass diese Vorkehrungen die Leistungsfähigkeit des EAD und die Glaubwürdigkeit der Union nicht beeinträchtigen;

31. nimmt mit Sorge zur Kenntnis, dass im Jahr 2012 49 % der Delegationsleiter (57 % im Jahr 2011) ihr Personal vor Ort sowie ihre für Finanzen, Kontrolle und Rechnungsprüfung zuständigen Bediensteten für zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben ungeeignet befanden; bekräftigt seine Forderung an den EAD und die Kommission, dem Parlament die Ergebnisse ihrer Diskussionen umgehend mitzuteilen;

32. unterstützt die Anstrengungen des EAD, die Zahl der verfügbaren Schulungen zu erhöhen und die Teilnahme seiner Bediensteten an diesen in den Delegationen und in der Zentrale zu fördern; ist jedoch besorgt darüber, dass 2013 etwa 1 000 Bedienstete weniger als 2012 an Schulungen teilnahmen und dass mit weniger als vier Schulungen je Mitarbeiter das strategische Ziel von jährlich zehn Schulungstagen je Mitarbeiter nicht erreicht wurde;

33. verweist auf das kostenintensive Verfahren der Methode zur jährlichen Anpassung der Bezüge der lokalen Bediensteten in den Delegationen der Europäischen Union; fordert den EAD auf, eine transparentere und einfachere Berechnungsmethode als Alternative in Betracht zu ziehen und dem zuständigen Ausschuss des Europäischen Parlaments diesbezüglich Bericht zu erstatten;

34 nimmt die Maßnahmen zur Kenntnis, die vorgeschlagen worden sind, um die Ausgaben in Bezug auf Personal und Personalangelegenheiten zu rationalisieren;

35. weist darauf hin, dass beim EAD im Jahr 2012 zwei Beamte der höheren Führungsebene aus dienstlichen Gründen ihrer Stelle enthoben wurden (Artikel 50 Beamtenstatut); weist ferner darauf hin, dass keine andere EU-Institution – beim Rat allerdings nicht feststellbar – von dieser Maßnahme im Jahr 2012 Gebrauch gemacht hat; erinnert daran, dass Beamte, die von dieser Regelung betroffen sind, im Alter von 55 Jahren abschlagsfrei Rentenansprüche beziehen; fordert den EAD auf, das Parlament über die Gründe, das Alter der beiden Beamten und die jeweiligen jährlichen Kosten, die für die beiden Beamten anfallen, zu unterrichten;

36. stellt fest, dass im Jahr 2012 der Aktionsplan für eine bessere finanzielle Regelung von Sicherheitsdienstleistungsverträgen eingeführt wurde; erkennt die erzielten Ergebnisse an, die vom EAD angekündigt waren, und fordert die Übermittlung des Aktionsplans an das Parlament sowie dass der nächste Jährliche Tätigkeitsbericht ausführliche Informationen über die durchgeführten Maßnahmen enthält;

37. unterstützt den Aktionsplan der Direktion Sicherheit für die von der Zentrale verwalteten Sicherheitsdienstleistungsverträge; bedauert jedoch, dass auch in diesem Aktionsplan nicht auf die Unzulänglichkeiten bei der Verwaltung von Sicherheitsdienstleistungsverträgen durch die Delegation eingegangen wurde;

38. nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass in Rom, Tansania und Fidschi die Laufzeit von Sicherheitsverträgen ohne Neuausschreibung mehr als zehn Jahre betrug; fordert den EAD auf, das Parlament über die unter Vertrag stehenden Unternehmen an den genannten Orten, die Höhe der jeweiligen Verträge und deren exakte Vertragslaufzeit zu informieren;

39. stellt fest, dass einige Delegationen Hilfe bei der Neuausschreibung ihrer Sicherheitsdienstleistungsverträge benötigten; fordert den EAD auf, für alle Delegationen verfügbare Maßnahmen zur Aufklärung über Vergabeverfahren durchzuführen;

40. spricht dem EAD für die in den Bewertungsmissionen angewandte Methode seine Anerkennung aus;

41. fordert den EAD auf, zu erklären, weshalb die Schaffung der Position des stellvertretenden Leiters der Delegation für Afghanistan erforderlich war;

42. betont im Zusammenhang mit dem Assoziationsabkommen EU-Mittelamerika, dass die Europäische Union eine Delegation in Panama einrichten muss, einem wichtigen Partner und dem einzigen Land in der Region ohne eigene Delegation, und fordert den EAD wie bereits im Vorjahr auf, möglichst rasch entsprechende Schritte einzuleiten;

43. begrüßt die Reduzierung der Ein-Personen-EU-Delegationen von 18 im Vorjahr auf derzeit 15; fordert den EAD auf, an diesem Trend festzuhalten und gegebenenfalls Delegationen zusammenzulegen;

44. verweist auf seine Forderung nach einer Personalpolitik in den EU-Delegationen, die die politischen Prioritäten der Union in einer bestimmten Region und die für die Reaktion auf Krisen geforderte Flexibilität berücksichtigt; fordert den EAD und die Kommission auf, sich auf einen gemeinsamen Ansatz in Bezug auf Delegationsmitarbeiter und eine Aufgabenverteilung gemäß diesen Grundsätzen zu verständigen und eine angemessene Koordinierung zwischen den Diensten sicherzustellen, um die Kohärenz der Politik der Union zu stärken und zu Synergien im Haushaltsbereich beizutragen;

45. unterstützt entschieden die vier Hauptinitiativen des EAD für intelligente Sparmaßnahmen; fordert den EAD auf, einen Umsetzungsbericht zu übermitteln, der die finanziellen Ergebnisse enthält und dem zu entnehmen ist, wie die auf diese Weise eingesparten Gelder verwendet wurden; fordert die Kommission auf, sich diesen Initiativen anzuschließen;

46. bekräftigt, wie wichtig weitere Bemühungen um langfristige Einsparungen und Synergien, sowohl zwischen EAD und Kommission als auch mit den Mitgliedstaaten sind, um in Zeiten haushaltspolitischer Zurückhaltung die Nachhaltigkeit des EAD-Haushalts sicherzustellen;

47. unterstützt den EAD bei seinen Anstrengungen, den Mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum 2014–2020 vorzubereiten, in dessen Rahmen er über einen Haushalt in Höhe von 96 Mrd. EUR für die Außenhilfe der Union verfügen wird, den er in geteilter Zuständigkeit mit der Kommission ausführt;

48. fordert, dass sich der EAD verstärkt dafür einsetzt, Kosteneinsparungen durch die gemeinsame Nutzung von Gebäuden und Infrastrukturen mit den diplomatischen Diensten der EU-Mitgliedstaaten in Delegationen zu erzielen; fordert den EAD auf, eine Übersicht zu erstellen und dem Parlament zu übermitteln, wie viele Botschaften und Konsulate der EU-Mitgliedstaaten seit der Gründung des EAD in Ländern, in denen es EU-Delegationen gibt, geschlossen wurden oder in welchen Ländern Synergieeffekte durch die Gründung des EAD erzielt werden konnten; weist allerdings darauf hin, dass die Mitgliedstaaten ihren fairen Anteil an den Kosten im Zusammenhang mit einer solchen gemeinsamen Nutzung von Standorten und Dienstleistungen übernehmen sollten;

49. begrüßt, dass seit 2011 14 Mitgliedstaaten die Nutzung gemeinsamer Standorte in 7 Drittstaaten vorgeschlagen worden ist; stellt mit Genugtuung fest, dass die Synergien mit der Generaldirektion der Kommission für Entwicklung und Zusammenarbeit – EuropeAid und den diplomatischen Diensten der Mitgliedstaaten gut funktionieren, und begrüßt die im Jahr 2012 bereitgestellten Informationen; stellt fest, dass im Zusammenhang mit den konsularischen Vertretungen weitere Maßnahmen erforderlich sind; fordert, dass sein Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten diesbezüglich hinzugezogen wird;

50. fordert den EAD auf, seine Bemühungen um größere Einsparungen zu verstärken, was die Regelung der Unterbringung von Bediensteten in den Delegationen der Union betrifft; ist der Auffassung, dass in diesem Bereich erhebliche Einsparungen möglich sind, da die für 675 Beamte in Delegationen der Union beglichenen Unterbringungskosten insgesamt 30 Mio. EUR betrugen;

51. fordert den EAD auf, dem nächsten Jährlichen Tätigkeitsbericht ausführliche Informationen darüber beizufügen, wie die neue Unterbringungsregelung, die in den kommenden vier Jahren umgesetzt wird, zur im Jahr 2011 festgelegten „Smart Savings Initiative“ betragen wird;

52. begrüßt, dass der EAD mit dem neuen Statut der Beamten der Europäischen Union und den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften umgehend Einsparungen in Höhe von 4 Mio. EUR im Haushaltsplan 2014 erreichen konnte; weist jedoch auf die extrem hohen Arbeitskosten in den Delegationen der Union hin, da sich die Ansprüche, Zulagen, Gewichtungskoeffizienten, Erholungsurlaube, jährlichen Reisekosten, Umzugskosten und Unterbringungskosten zusätzlich zum Gehalt monatlich auf über 8000 EUR je Bedienstetem in den Delegationen der Union belaufen;

53. fordert die Kommission auf, eine Lösung für die Verwaltung der administrativen Ausgaben in den EU-Delegationen vorzuschlagen, um die Verwaltungslasten für die Delegationsleiter, insbesondere in kleineren Delegationen, zu verringern, indem eine Weiterübertragung von Befugnissen auch an Kommissionsmitarbeiter ermöglicht wird, und zwar im Einklang mit dem Bericht des Parlaments über die Überprüfung der Organisation und der Arbeitsweise des EAD 2013;

54. ist besorgt darüber, dass entgegen der Ankündigung im Zuge der Reform des Beamtenstatuts, den Urlaub für Beschäftigte in Drittstaaten gezielter einzusetzen und zu reduzieren, dieser als Erholungsurlaub jetzt sogar auf mehr Länder als zuvor ausgedehnt wird; erinnert daran, dass Flugtickets für die ganze Familie daran geknüpft sind; fordert einen Kostenüberblick dieser Maßnahme, die bereits 2014 greift, während die Urlaubskürzung erst 2015 implementiert wird;

55. begrüßt die Überprüfung der Zulage für die Lebensbedingungen und der Erholungsurlaubsregelung für Bedienstete in Delegationen, in deren Rahmen eine neue Berechnungsmethode für den jährlichen Reisebeitrag zum Einsatz kommt, bei der von Flugkosten der Economy-Klasse als Berechnungsgrundlage ausgegangen wird, was für sich alleine genommen bereits zu Einsparungen in Höhe von 3 Mio. EUR im Haushaltsplan 2014 führte;

56. nimmt zur Kenntnis, dass die ausbezahlten Urlaubsansprüche des bei Dienstende nicht genommenen Jahresurlaubs im Jahr 2012 noch durchschnittlich 8 526 EUR pro Person betrugen und im Jahr 2013 auf 5 986 EUR gesunken sind; fordert den EAD auf, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um diese Kosten weiter zu reduzieren;

57. fordert den EAD in Bezug auf die Modalitäten der Reisen seiner Delegationen zu seiner Zentrale nachdrücklich auf, Verfahren zu beschließen, die denjenigen ähneln, die von den diplomatischen Diensten der Mitgliedstaaten unter vergleichbaren Umständen angewandt werden;

58. begrüßt die Vereinbarung einer gemeinsamen Absichtserklärung zwischen dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) und dem EAD; bedauert die Verzögerung beim Abschluss der Erklärung, und fordert den EAD auf, über die Fortschritte bei der neuen Strategie zur Betrugsbekämpfung Bericht zu erstatten, deren Fertigstellung für 2013 vorgesehen war;

59. fordert den EAD auf, immer dann die Ergebnisse und Folgemaßnahmen der abgeschlossenen Fälle des OLAF in den Jährlichen Tätigkeitsbericht aufzunehmen, wenn das Organ selbst oder ein Bediensteter des Organs Gegenstand der Ermittlungen war;

60. stellt fest, dass sich der Verwaltungsleiter der Delegationen der Union und der für die Verwaltung der Botschaften der Mitgliedstaaten zuständige Bedienstete regelmäßig treffen, um zu diskutieren und ihre Erfahrungen in den einschlägigen Bereichen auszutauschen; erwartet, dass diese bewährte Praxis aufrechterhalten und auf andere einschlägige Tätigkeitsbereiche ausgeweitet wird;

61. verweist auf die dringende Notwendigkeit, die Fähigkeit des EAD und der EU-Delegationen zu ihrem Schutz vor Spionageaktivitäten seitens Drittländern zu stärken, auch durch die Verbesserung der Sicherheit ihrer EDV-Netze und den Aufbau sicherer Kommunikationssysteme, und fordert, dass unverzüglich eine Einschätzung des damit verbundenen Mittelbedarfs vorgenommen wird;

62. fordert, die Gebäudepolitik des EAD in den Jährlichen Tätigkeitsbericht aufzunehmen, insbesondere weil es wichtig ist, derartige Kosten ordnungsgemäß zu rationalisieren und darauf zu achten, dass sie nicht übermäßig hoch ausfallen;

63. fordert den EAD auf, der Entlastungsbehörde die Liste der im Jahr 2012 abgeschlossenen Immobilienverträge zur Verfügung zu stellen – einschließlich der Einzelheiten des Vertrags, des Landes, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde, und der Länge des Vertrags –, wie dies beim Jährlichen Tätigkeitsbericht 2011 des EAD gehandhabt wurde, und fordert den EAD ferner auf, dieselben Einzelheiten zu Immobilienverträgen in seinem Jährlichen Tätigkeitsbericht 2013 zur Verfügung zu stellen;

64. vertritt die Auffassung, dass sich die Haushaltsführung verbessern lässt, um die Entstehung von Verzugszinsen insbesondere durch eine Verringerung des Verzugszeitraums zu vermeiden; weist darauf hin, dass sich die drei höchsten Beträge an Verzugszinsen auf 3 714, 84 EUR, 4 395, 71 EUR und auf 5 931,67 EUR belaufen;

65. unterstreicht die Notwendigkeit von parlamentarischer Kontrolle des INTCEN, der EUMS INT, des Lagezentrums und des Satellitenzentrums, die Analysen für Entscheidungsträger, unter anderem auf Basis von Informationen von nationalen Nachrichtendiensten, erstellen und die Kooperation zwischen den nationalen Nachrichtendiensten fördern;

66. fordert eine eigene Haushaltslinie im Haushaltsplan des EAD für das EU-Zentrum für Informationsgewinnung und -analyse (INTCEN), den Militärstab der Europäischen Union Abteilung Aufklärung (EUMS INT) und das Lagezentrum, um demokratische Kontrolle und Transparenz zu gewährleisten;

67. fordert die Hohe Vertreterin auf, in dem Jährlichen Tätigkeitsbericht des EAD ausführliche Informationen bezüglich der Haushalts- und Personalausstattung des INTCEN, der EUMS INT und des Lagezentrums zur Verfügung zu stellen;

68. fordert den EAD auf, in seinem Jährlichen Tätigkeitsbericht zu veröffentlichen, wie viele klassifizierte Dokumente, geordnet nach Klassifizierungsstufen, der EAD jeweils von den einzelnen Organen, anderen Institutionen und Mitgliedstaaten sowie von Dritten erhalten und an sie übermittelt hat;

69. ist der Ansicht, dass die Budgethilferegelungen für die Regierungen von Drittländern nicht ordnungsgemäß geprüft werden, und fordert eine bessere Kontrolle der finanziellen Transaktionen in einem früheren Stadium;

70. fordert den Rechnungshof auf, eine Überprüfung der Weiterverfolgung der Empfehlungen des Parlaments in der vorliegenden Entschließung durch den EAD in seinen nächsten Jahresbericht aufzunehmen.

11.2.2014

STELLUNGNAHME des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten

für den Haushaltskontrollausschuss

zu der Entlastung 2012: Gesamthaushaltsplan - Europäischer Auswärtiger Dienst

(2013/2205(DEC))

Verfasserin der Stellungnahme: María Muñiz De Urquiza

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten ersucht den federführenden Haushaltskontrollausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  begrüßt die Tatsache, dass der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) auch im zweiten Haushaltsjahr seines Bestehens seinen Haushaltsplan ausgeführt hat, ohne dass der Rechnungshof wesentliche Fehler ermittelte, und dass die meisten der im letztjährigen Bericht im Zuge der Errichtung des Dienstes ermittelten Probleme nicht wieder auftraten;

2.  hat nach wie vor Bedenken wegen der unverhältnismäßig hohen Zahl hochrangiger Stellen im EAD und des fortbestehenden Ungleichgewichts in der Personalausstattung; stellt fest, dass insbesondere Frauen in Spitzenpositionen im EAD unterrepräsentiert sind, und fordert die HR/VP auf, die Gleichstellung der Geschlechter zu verbessern; fordert die HR/VP außerdem auf, mehr auf die Herstellung eines geografischen Gleichgewichts bei der Einstellung, auch in Bezug auf hochrangige Stellen, zu achten; betont, dass die Kompetenz in außenpolitischen Fragen das Hauptkriterium für Einstellungsentscheidungen bleiben muss; fordert, dass der EAD eine kohärente Personalpolitik entwickelt, mit der diese Ziele erreichen werden können;

3.  verweist auf seine Forderung nach einer Personalpolitik in den EU-Delegationen, die die politischen Prioritäten der Europäischen Union in einer bestimmten Region und die für die Reaktion auf Krisen geforderte Flexibilität berücksichtigt; fordert den EAD und die Kommission auf, sich auf einen gemeinsamen Ansatz in Bezug auf Delegationsmitarbeiter und eine Aufgabenverteilung gemäß diesen Grundsätzen zu verständigen und eine angemessene Koordinierung zwischen den Diensten sicherzustellen, um die Kohärenz der Politik der EU zu stärken und zu Synergien im Haushaltsbereich beizutragen;

4.  fordert die Kommission auf, eine Lösung für die Verwaltung der administrativen Ausgaben in den EU-Delegationen vorzuschlagen, um die Verwaltungslasten für die Delegationsleiter, insbesondere in kleineren Delegationen, zu verringern, indem eine Weiterübertragung von Befugnissen auch an Kommissionsmitarbeiter ermöglicht wird, und zwar im Einklang mit dem Bericht des Parlaments über die Überprüfung der Organisation und der Arbeitsweise des EAD 2013;

5.  bekräftigt, wie wichtig weitere Bemühungen um langfristige Einsparungen und Synergien, sowohl zwischen EAD und Kommission als auch mit den Mitgliedstaaten sind, um in Zeiten haushaltspolitischer Zurückhaltung die Nachhaltigkeit des EAD-Haushalts sicherzustellen;

6.  betont, dass Skaleneinsparungen genutzt werden müssen, die durch Synergien zwischen EAD-Delegationen, Zentrale und diplomatischen Diensten der Mitgliedstaaten möglich würden; fordert daher eine maximale Nutzung der Chancen für gemeinsame Standorte und Bereitstellung von Dienstleistungen; weist allerdings darauf hin, dass die Mitgliedstaaten ihren fairen Anteil an den Kosten im Zusammenhang mit einer solchen gemeinsamen Nutzung von Standorten und Dienstleistungen übernehmen sollten;

7.  bekräftigt seine Forderung nach Einsparungen bei den Reisekosten durch innovative Lösungen in den Bereichen Fortbildung und Einstellungsgespräche, z. B. durch die verstärkte Nutzung von Videokonferenzen;

8.  verweist auf die dringende Notwendigkeit, die Fähigkeit des EAD und der EU-Delegationen zu ihrem Schutz vor Spionageaktivitäten seitens Drittländern zu stärken, auch durch die Verbesserung der Sicherheit ihrer EDV-Netze und den Aufbau sicherer Kommunikationssysteme, und fordert, dass unverzüglich eine Einschätzung des damit verbundenen Mittelbedarfs vorgenommen wird;

9.  betont im Zusammenhang mit dem Assoziationsabkommen EU-Mittelamerika, dass die Europäische Union eine Delegation in Panama einrichten muss, einem wichtigen Partner und dem einzigen Land in der Region ohne eigene Delegation, und fordert den EAD wie bereits im Vorjahr auf, möglichst rasch entsprechende Schritte einzuleiten;

10. vermerkt die Probleme, die der Rechnungshof bezüglich der Verwaltung der Sozialleistungen ermittelt hat, und fordert den EAD auf, alle Empfehlungen umzusetzen; begrüßt die bisher vom EAD unternommenen Schritte und ermutigt ihn, die Einleitung seines neuen Programms im Hinblick darauf zu beschleunigen;

11. verweist erneut auf die Notwendigkeit, für lokale Bedienstete in Delegationen vor ihrer Einstellung eine umfassende Sicherheitsprüfung zu gewährleisten.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

11.2.2014

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

39

3

4

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Sir Robert Atkins, Bastiaan Belder, Hiltrud Breyer, Elmar Brok, Marietta Giannakou, Andrzej Grzyb, Takis Hadjigeorgiou, Richard Howitt, Tunne Kelam, Nicole Kiil-Nielsen, Andrey Kovatchev, Paweł Robert Kowal, Wolfgang Kreissl-Dörfler, Eduard Kukan, Vytautas Landsbergis, Krzysztof Lisek, Sabine Lösing, Marusya Lyubcheva, Willy Meyer, Francisco José Millán Mon, María Muñiz De Urquiza, Annemie Neyts-Uyttebroeck, Norica Nicolai, Raimon Obiols, Ria Oomen-Ruijten, Justas Vincas Paleckis, Ioan Mircea Paşcu, Tonino Picula, Bernd Posselt, Hans-Gert Pöttering, Cristian Dan Preda, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Werner Schulz, Sophocles Sophocleous, Laurence J.A.J. Stassen, Davor Ivo Stier, Charles Tannock, Eleni Theocharous, Geoffrey Van Orden, Sir Graham Watson, Boris Zala

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Kinga Gál, Doris Pack, Janusz Władysław Zemke

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Ivari Padar, Dubravka Šuica

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

18.3.2014

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

22

2

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Marta Andreasen, Inés Ayala Sender, Zuzana Brzobohatá, Tamás Deutsch, Martin Ehrenhauser, Jens Geier, Gerben-Jan Gerbrandy, Ingeborg Gräßle, Cătălin Sorin Ivan, Rina Ronja Kari, Monica Luisa Macovei, Jan Mulder, Eva Ortiz Vilella, Monika Panayotova, Crescenzio Rivellini, Paul Rübig, Bogusław Sonik, Bart Staes, Georgios Stavrakakis, Michael Theurer, Derek Vaughan

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Amelia Andersdotter, Philip Bradbourn, Esther de Lange, Vojtěch Mynář, Jan Olbrycht, Markus Pieper, Barbara Weiler

  • [1]  ABl. L 56 vom 29.2.2012
  • [2]  ABl. C 334 vom 15.11.2013, S. 1.
  • [3]  ABl. C 331 vom 14.11.2013, S. 1.
  • [4]  ABl. C 334 vom 15.11.2013, S. 122.
  • [5]  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
  • [6]  ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.
  • [7]       ABl. L 56 vom 29.2.2012.
  • [8]       ABl. C 334 vom 15.11.2013, S. 1.
  • [9]       ABl. C 331 vom 14.11.2013, S. 1.
  • [10]     ABl. C 334 vom 15.11.2013, S. 122.
  • [11]     ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
  • [12]     ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.