EMPFEHLUNG zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss – im Namen der Europäischen Union – des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Seychellen
20.3.2014 - (16651/2013 – C7‑0020/2014 – 2013/0375(NLE)) - ***
Fischereiausschuss
Berichterstatterin: Maria do Céu Patrão Neves
PR_NLE-AP_art90
ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss – im Namen der Europäischen Union – des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Seychellen
(16651/2013 – C7‑0020/2014 – 2013/0375(NLE))
(Zustimmung)
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Entwurfs eines Beschlusses des Rates (16651/2013),
– in Kenntnis des Entwurfs eines Protokolls über die Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Seychellen (16648/2013),
– in Kenntnis des vom Rat gemäß Artikel 43 und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a und Absatz 7 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreiteten Ersuchens um Zustimmung (C7-0020/2014),
– in Kenntnis des Vorschlags für eine Verordnung des Rates über die Aufteilung der Fangmöglichkeiten nach dem Protokoll zu dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Seychellen (COM(2013)0765),
– in Kenntnis des Vorschlags für einen Beschluss des Rates über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union und die vorläufige Anwendung des Protokolls über die Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Seychellen (COM(2013)0766),
– gestützt auf Artikel 81 Absatz 1 Unterabsätze 1 und 3 und Absatz 2 sowie auf Artikel 90 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis der Empfehlung des Fischereiausschusses und der Stellungnahme des Haushaltsausschusses (A7-0201/2014),
1. gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Protokolls;
2. fordert die Kommission auf, dem Parlament einschlägige Informationen über die gemeinsamen wissenschaftlichen Sitzungen gemäß Artikel 4 des partnerschaftlichen Fischereiabkommens und über die Sitzungen des Gemischten Ausschusses gemäß Artikel 9 des partnerschaftlichen Fischereiabkommens, insbesondere die jeweiligen Protokolle und Schlussfolgerungen, sowie einen jährlichen Bericht über die tatsächliche Umsetzung des mehrjährigen Sektorprogramms gemäß Artikel 3 des Protokolls zu übermitteln;
3. fordert, dass Vertreter des Fischereiausschusses des Parlaments als Beobachter an den Sitzungen des Gemischten Ausschusses gemäß Artikel 9 des partnerschaftlichen Fischereiabkommens teilnehmen können;
4. fordert die Kommission auf, dem Parlament und dem Rat während des letzten Jahres der Gültigkeit des Protokolls und vor der Eröffnung der Verhandlungen über seine Verlängerung einen Ex-post-Evaluierungsbericht über seine Durchführung mit der Analyse des Grads der Ausschöpfung der Fangmöglichkeiten und der Bewertung der Kosten-Nutzen-Relation bei diesem Protokoll sowie einen Bericht über mögliche Sachzwänge für die Fangtätigkeiten und über die Schäden, die der in der ausschließlichen Wirtschaftszone der Seychellen tätigen Flotte der Union durch die seeräuberischen Aktivitäten in dieser Region des Indischen Ozeans entstanden sind, vorzulegen;
5. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Republik Seychellen zu übermitteln.
BEGRÜNDUNG
Bedeutung der Fischerei auf den Seychellen
Die Republik Seychellen ist ein Inselstaat, der aus 115 Inseln im Indischen Ozean besteht, die etwa 1 500 km nordöstlich von Madagaskar und etwa 1 600 km östlich der afrikanischen Küste liegen. Das Landgebiet der Seychellen weist eine Fläche von etwa 455 km2 und eine Küstenlinie von etwa 500 km auf. Der Festlandsockel dieses Archipels umfasst 10 334 km2, während die erweiterte ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) der Seychellen 1 374 000 km² groß ist. Die Seychellen haben ungefähr 90 000 Einwohner, von denen etwa 80 % auf der Insel Mahé, der größten Insel des Archipels, auf der ihre Hauptstadt Victoria mit etwa 30 000 Einwohnern liegt, leben.
Die Wirtschaft der Seychellen stützt sich vor allem auf die Fischerei und den Tourismus. Die Fischereiwirtschaft entwickelte sich in den 80er-Jahren, vorangetrieben durch die Unterzeichnung von Fischereiabkommen mit der EU und Japan. Im vergangenen Jahrzehnt überholte die Fischereitätigkeit, hauptsächlich der Thunfischfang, das Fremdenverkehrsgewerbe als wichtigste Deviseneinnahmequelle für das Land. 2012 erwirtschafteten die Fischerei und mit ihr zusammenhängende Bereiche Einnahmen in der Größenordnung von 4 864,6 Mio. Seychellen-Rupien (SCR) (» 296,6 Mio. EUR) und trugen 31,4 % zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) bei. Die direkte und indirekte Beschäftigung in der Fischerei und mit ihr zusammenhängenden Branchen (Schiffsreparatur, Meeresausrüstung, Hafendienste, Fischverarbeitung, Ausfuhrtätigkeit) beläuft sich auf rund 5 000 Arbeitnehmer (4 000 direkte und 1 000 indirekte Arbeitsplätze), was etwa 10 % der regulären Beschäftigung auf den Seychellen entspricht. 2012 gab es zwischen 1 300 und 1 400 seychellische Vollzeit- oder Teilzeitfischer.
Die inländische Erzeugung von Fisch und Fischereierzeugnissen lag leicht über 109 000 Tonnen (t), wobei die örtliche Thunfischflotte 70 777 t Thunfisch angelandet hatte. Nach einer leicht zunehmenden Tendenz seit den 90er-Jahren sanken die Erträge des Thunfischfangs der Seychellen 2009 und 2010 aufgrund der Seeräuberei in dieser Region des Indischen Ozeans, stiegen aber 2011 wieder leicht auf 1 456 Mio. SCR (» 88,8 Mio. EUR) an. 2012 entfielen auf Thunfischkonserven 92 % der Gesamtproduktion von Fischereierzeugnissen mit einem Wert von 697,6 Mio. SCR (» 42,5 Mio. EUR), wobei ihre Ausfuhr über 90 % der Ausfuhren der Seychellen ausmachte und eine starke Abhängigkeit von Ausfuhren in die EU bestand.
Fischerei und Fischereimanagement bei weit wandernden Arten auf den Seychellen
Die Fischerei im Indischen Ozean zielt im Wesentlichen auf eine kleine Gruppe weit wandernder Arten ab, hauptsächlich Thun, insbesondere Echten Bonito (Katsuwonus pelamis), Gelbflossenthun (Thunnus albacares) und Großaugenthun (Thunnus obesus). Die AWZ der Seychellen liegt in der Mitte des Fanggebiets für Thun im Südwesten des Indischen Ozeans, wo ein erheblicher Teil der Gesamtfangmenge von Thun in dieser Region gefangen wird, etwa 25 % durch die EU-Flotte. Der Hafen von Victoria ist der wichtigste des Landes, wo etwa 80 % der Thunfischfänge im südwestlichen Indischen Ozean angelandet und umgeladen werden.
2011 fingen die Wadenfänger mit Lizenz zur Betätigung in der AWZ der Seychellen 258 361 t Thun, die sich aus einem monatlichen Durchschnitt von 33 aktiven Fischereifahrzeugen ergeben und einem Fischereiaufwand von 9 558 Fischereitagen entsprechen, wobei von den Fängen 49 % auf Echten Bonito, 43 % auf Gelbflossenthun und 8 % auf Großaugenthun entfallen. Diese Fänge wurden vor allem von spanischen (126 009 t), seychellischen (63 212 t), französischen (42 530 t) Wadenfängern und solchen anderer Nationalitäten (26 610 t) erzielt. Der größte Teil der Thunfischfänge durch die Wadenfänger wurde unter Einsatz von Fischlockern (FADs) erzielt. Im selben Jahr fingen die Oberflächen-Langleiner mit Lizenz zur Betätigung in der AWZ der Seychellen 8 257 t Thun, die sich aus einem Fischereiaufwand von 17,7 Mio. Haken ergaben, wobei von den Fängen 54 % auf Großaugenthun, 17 % auf Gelbflossenthun, 5 % auf Schwertfisch und 24 % auf andere Arten, insbesondere Marline, Segelfische und Haie, entfielen. Diese Fänge wurden von Langleinern aus den Seychellen (7 566 t), Taiwan (650 t), Oman (33 t) und den Philippinen (8 t) erzielt. Die Langleiner der EU haben diese Region inzwischen nach und nach verlassen, und ihre Fänge belaufen sich auf weniger als 5 % der Gesamtfangmenge mit Oberflächen-Langleine im Indischen Ozean.
Die Thunfischkommission für den Indischen Ozean (IOTC), die für die Bewirtschaftung der Bestände von 16 wandernden Arten (im Wesentlichen Thun) in dieser Region zuständig ist, hat die Bestandsquellen von Gelbflossenthun, Großaugenthun und Schwertfisch als voll befischt und die Bestandsquellen von Echtem Bonito als unterfischt eingestuft. Die IOTC hat eine gewisse Besorgnis wegen des Fangs von Jungfischen der Art Gelbflossenthun durch Wadenfänger, die Fischlocker (FADs) einsetzen, sowie wegen der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei (IUU-Fischerei) auf Großaugenthun geäußert und den Fischereiaufwand in dieser Region auf den 2003 praktizierten Grad begrenzt.
Analyse und Vergleich des Protokolls zum partnerschaftlichen Abkommen EU-Seychellen
Die Seychellen haben für den Fang wandernder Arten Fischereiabkommen mit der EU, Japan, Südkorea und Taiwan. Das Abkommen zwischen der EU und den Seychellen ist Teil einer Reihe von Fischereiabkommen, die die EU mit Staaten des Indischen Ozeans geschlossen hat, konkret mit den Komoren, Madagaskar und Mosambik, und muss, weil es sich bei diesen Arten um wandernde Arten handelt, unter regionaler Perspektive betrachtet werden. Das erste Fischereiabkommen EU-Seychellen geht auf das Jahr 1984 zurück und hat sich inzwischen zu einem partnerschaftlichen Fischereiabkommen entwickelt. Solche Abkommen wurden ursprünglich alle drei Jahre verlängert, da die Verlängerung des Abkommens außer im Fall einer Aussetzung oder Kündigung des Protokolls auf Wunsch einer der Vertragsparteien automatisch erfolgt.
Das partnerschaftliche Fischereiabkommen EU-Seychellen wurde am 5. Oktober 2006 geschlossen. Danach wurde am 10. Mai 2013 ein neues Protokoll zu diesem Fischereiabkommen paraphiert, das einen Zeitraum von sechs Jahren ab dem Zeitpunkt seiner vorläufigen Anwendung umfasst. Da das derzeitige Protokoll am 17. Januar 2014 ausläuft, muss das neue Protokoll vorläufig ab dem 18. Januar 2014 gelten, um die Kontinuität der Tätigkeit der EU-Flotte auf den Seychellen zu ermöglichen.
Das neue Protokoll zum partnerschaftlichen Fischereiabkommen EU-Seychellen hat eine Laufzeit von sechs Jahren ab dem Beginn seiner vorläufigen Anwendung, womit Fangmöglichkeiten für 40 Wadenfänger und sechs Langleiner zur Verfügung gestellt werden. Die Fangmöglichkeiten für 40 Wadenfänger werden sich auf 22 spanische, 16 französische und zwei italienische Fischereifahrzeuge verteilen, wohingegen die Fangmöglichkeiten für sechs Langleiner zu gleichen Teilen auf die spanische, die französische und die portugiesische Flotte aufgeteilt werden. Die gesamte finanzielle Gegenleistung beläuft sich auf 30,7 Mio. EUR, die für die Zahlung für den Zugang zur AWZ und für die Unterstützung der Fischereipolitik der Seychellen bestimmt sind. Für den Zugang zur AWZ mit einer jährlichen Referenzfangmenge von 50 000 t ist im ersten und zweiten Jahr ein Betrag von 2,75 Mio. EUR und dann bis zum Ablauf des Protokolls ein Betrag von 2,5 Mio. EUR vorgesehen. Für die Unterstützung der Fischerei sind im ersten und zweiten Jahr 2,75 Mio. EUR und dann bis zum Ablauf des Protokolls 2,5 Mio. EUR vorgesehen.
Die Kosten der Fanglizenzen für die Wadenfänger steigen bei einer jährlichen Fangmenge von 700 t während der Laufzeit des Protokolls schrittweise von 38 500 EUR im ersten Jahr bis auf 52 500 EUR im letzten Jahr an. Die Fanglizenzen für Langleiner mit einer Tonnage von unter 250 BRZ variieren zwischen 4 950 EUR im ersten Jahr und 6 750 EUR im letzten Jahr bei einer jährlichen Fangmenge von 90 t, die Fanglizenzen für Langleiner mit über 250 BRZ bei einer jährlichen Fangmenge von 120 t von 6 600 EUR im ersten Jahr bis zu 9 000 EUR im letzten Jahr reichen. Die Fänge, die über die jährliche Referenzfangmenge von 50 000 t hinausgehen, werden mit 55 EUR/t im ersten Jahr bis 75 EUR/t im letzten Jahr des Protokolls beglichen.
Im Vergleich zum vorherigen Protokoll mit dreijähriger Laufzeit haben sich die Fangmöglichkeiten, die bisher für 48 Wadenfänger und 12 Langleiner sowie eine jährliche Referenzfangmenge von 52 000 t galten, verringert. Bei der jährlichen finanziellen Gegenleistung ist ein erheblicher Rückgang des Betrags für den Zugang zur AWZ, der sich bisher auf 3,38 Mio. EUR belief, und ein leichter Anstieg bei dem Betrag für die Unterstützung der Fischerei, bisher 2,22 Mio. EUR, zu verzeichnen. Ein deutlicher Rückgang ist bei den Kosten der Lizenzen für die Wadenfänger, bisher 61 000 EUR jährlich, zu verzeichnen, wohingegen die Kosten der Lizenzen für Langleiner, bisher 3 150 EUR jährlich (Fischereifahrzeuge < 250 BRZ) bzw. 4 200 EUR jährlich (Fischereifahrzeuge > 250 BRZ) beträchtlich gestiegen sind. Auch der Preis, der für Fänge oberhalb der jährlichen Referenzfangmenge zu entrichten ist, der bisher 35 EUR je zusätzliche Tonne betrug, erfuhr eine erhebliche Steigerung.
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Vorheriges Protokoll |
Derzeitiges Protokoll |
Abweichung |
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Laufzeit |
3 Jahre |
6 Jahre |
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Fangmöglichkeiten |
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– Wadenfänger |
48 |
40 |
¯ |
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– Langleiner |
12 |
6 |
¯ |
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Referenzfangmenge |
52 000 t/Jahr |
50 000 t/Jahr |
¯ |
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Finanzielle Gegenleistung |
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– Insgesamt |
16,8 Mio. EUR (3 Jahre) |
30,7 Mio. EUR (6 Jahre) |
¯ |
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– Jährlich |
5,6 Mio. EUR |
5,0–5,35 Mio. EUR |
¯ |
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– Zugang zur AWZ |
3,38 Mio. EUR/Jahr |
2,5–2,75 Mio. EUR/Jahr |
¯ |
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– Unterstützung des Fischereisektors |
2,22 Mio. EUR/Jahr |
2,5–2,6 Mio. EUR/Jahr |
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Fanglizenzen: |
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– Wadenfänger |
61 000 EUR/Jahr |
38 500–52 500 EUR/Jahr |
¯ |
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– Langleiner < 250 BRZ |
3 150 EUR/Jahr |
4 950–6 750 EUR/Jahr |
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– Langleiner > 250 BRZ |
4 200 EUR/Jahr |
6 600–9 000 EUR/Jahr |
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Zusätzliche Fänge |
35 EUR/t |
55–75 EUR/t |
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Allgemeine Bemerkungen der Berichterstatterin
Die Branche der Fischerei und der damit zusammenhängenden Tätigkeiten auf den Seychellen hängt in hohem Maße vom Fischereiabkommen mit der EU ab, da die finanzielle Gegenleistung für die Fischereiabkommen und die sich aus der Tätigkeit der ausländischen Flotte ergebenden Einnahmen äußerst wichtige Einnahmequellen für die Wirtschaft des Landes sind. Andererseits ist das Fischereiabkommen EU-Seychellen von grundlegender Bedeutung für den Fortbestand der strategischen Präsenz der europäischen Flotte in dieser für den Thunfischfang im Indischen Ozean wichtigen Region, wo sich auch andere ausländische Flotten betätigen, namentlich aus Japan, China, Südkorea, den Philippinen und Taiwan.
Das vorliegende Protokoll ist ausgewogen und begünstigt beide Vertragsparteien, denn es zielt auf eine nachhaltige Befischung durch die EU-Flotte in den Gewässern der Seychellen ab, die durch verschiedene Bestimmungen des Protokolls und des Fischereiabkommens geschützt wird, die der Überwachung, der Kontrolle und dem Schutz der Fangtätigkeit einschließlich der wissenschaftlichen Zusammenarbeit, des Schiffsüberwachungssystems (VMS), des elektronischen Systems zur Aufzeichnung und Meldung der Fangdaten (ERS), der Verwaltung der jährlichen Referenzfangmenge und der Aufnahme von Beobachtern an Bord gewidmet sind. Über die deutlichen Vorteile für die Wirtschaft und die direkte und indirekte Beschäftigung in den von der Fischerei abhängigen Wirtschaftszweigen auf den Seychellen hinaus wirkt sich dieses Protokoll auch auf die Beschäftigung an Bord aus, denn jeder Wadenfänger muss mindestens zwei seychellische Seeleute oder ersatzweise, wann immer möglich, zwei Praktikanten an Bord nehmen. Andererseits bestehen in Europa etwa 760 Arbeitsplätze in verschiedenen Bereichen der Branche, die mit der Flotte, die gemäß diesem Fischereiabkommen tätig ist, zusammenhängen.
Im Verhältnis zum vorherigen Protokoll wurden mehrere Anpassungen vorgenommen, konkret bei der Dauer, den Fangmöglichkeiten, der Referenzfangmenge und den Kosten zusätzlicher Fänge, der finanziellen Gegenleistung und den Kosten der Fanglizenzen. Die Verringerung der Fangmöglichkeiten sowie die geringfügige Senkung der Referenzfangmenge ging mit einem leichten Rückgang der finanziellen Gegenleistung der EU, insbesondere beim Betrag für den Zugang zur AWZ der Seychellen, einher. Das liegt am Rückgang des Grads der Ausschöpfung des Abkommens und daran, dass die Referenzfangmenge in den letzten Jahren nicht erreicht wurde. Das Fischereiabkommen wurde von Wadenfängern stärker genutzt als von Langleinern, die dieses Fanggebiet nach und nach verlassen haben und die Fangmöglichkeiten derzeit wenig nutzen. Dass die Fänge in den letzten Jahren, besonders zwischen 2008 und 2010, nicht die Referenzfangmenge erreichten, beruhte darauf, dass sich ein Teil der europäischen Flotte (vor allem spanische und französische Wadenfänger) vor der Seeräuberei in dieser Region des Indischen Ozeans in andere Fanggründe zurückzog.
Die Seeräuberei nahm ab 2004 zu, sodass die EU 2008 zur Bekämpfung der Seeräuberei in dieser Region des Indischen Ozeans die Marineoperation Atalanta ins Leben rief. Ab 2009 nahmen die Wadenfänger militärisches Personal oder bewaffnete private Sicherheitsteams an Bord, eine Maßnahme, die dazu beitrug, dass weniger Schiffe entführt wurden, aber die Betriebskosten der Flotte erhöhte. Das derzeitige Protokoll enthält eine Bestimmung, der zufolge unter außergewöhnlichen Umständen im Zusammenhang mit Piraterie, die die Flotte zwingen, den Indischen Ozean zu verlassen, die Vertragsparteien auf einzelne Anträge von Reedern im Einzelfall die Möglichkeit prüfen müssen, eine zeitanteilige Zahlung anzuwenden.
Das neue Protokoll steht im Einklang mit den Zielen der partnerschaftlichen Fischereiabkommen, denn es ermöglicht, die europäische Präsenz in der Fernfischerei und die Fangmöglichkeiten in dieser Region des Indischen Ozeans aufrechtzuerhalten und trägt so zur Nachhaltigkeit der Fischerei und zur Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen der EU und den Seychellen bei. In Anbetracht dessen erachtet die Berichterstatterin das neue Protokoll als ausgewogen und für beide Vertragsparteien günstig und empfiehlt daher, ihm zuzustimmen.
STELLUNGNAHME des Haushaltsausschusses (4.3.2014)
für den Fischereiausschuss
zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss – im Namen der Europäischen Union – des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Seychellen
(16651/2013 – C7‑0020/2014 – 2013/0375(NLE))
Verfasser der Stellungnahme: François Alfonsi
KURZE BEGRÜNDUNG
Auf der Grundlage eines Mandats des Rates hat die Kommission im Namen der Europäischen Union mit der Republik Seychellen die Erneuerung des Protokolls zum partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Seychellen ausgehandelt.
Im Anschluss an diese Verhandlungen wurde am 10. Mai 2013 ein neues Protokoll paraphiert, dessen sechsjährige Laufzeit am Tag der Annahme des Beschlusses des Rates über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Protokolls und nach Ablauf des aktuellen Protokolls am 17. Januar 2014 beginnt.
Das neue Protokoll wird den Zielen des partnerschaftlichen Fischereiabkommens insofern gerecht, als mit ihm Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Republik Seychellen verstärkt und eine Partnerschaft gefördert wird, bei der im Interesse beider Vertragsparteien eine nachhaltige Fischereipolitik und eine verantwortungsvolle Bewirtschaftung der Fischereiressourcen in der Fischereizone der Seychellen angestrebt wird.
Im Interesse der Durchführung fischereipolitischer Maßnahmen auf den Seychellen haben sich die beiden Vertragsparteien auf eine Zusammenarbeit verständigt und werden den politischen Dialog über die diesbezügliche Programmplanung fortsetzen.
Das neue Protokoll sieht eine finanzielle Gegenleistung von insgesamt 30 700 000 EUR für den gesamten Zeitraum vor. Somit beläuft sich die jährliche finanzielle Gegenleistung aus dem EU-Haushalt für die ersten beiden Jahre auf 5 350 000 EUR und für die folgenden Jahre auf 5 000 000 EUR.
Gemäß Artikel 43 Absatz 2 und Artikel 218 Absatz 6 Buchstabe a des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union kann das Europäische Parlament seine Zustimmung erteilen oder verweigern.
Art der Ausgaben (in Mio. EUR) |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
INS-GESAMT |
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Nachhaltige Bewirtschaftung und Schutz der natürlichen Ressourcen |
5,35 |
5,35 |
5 |
5 |
5 |
5 |
30,7 |
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Insgesamt |
5,35 |
5,35 |
5 |
5 |
5 |
5 |
30,7 |
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Der Haushaltsausschuss ersucht den federführenden Fischereiausschuss, dem Parlament die Zustimmung vorzuschlagen.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
4.3.2014 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
35 1 1 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Marta Andreasen, James Elles, Göran Färm, José Manuel Fernandes, Věra Flasarová, Eider Gardiazábal Rubial, Salvador Garriga Polledo, Ivars Godmanis, Ingeborg Gräßle, Lucas Hartong, Jutta Haug, Monika Hohlmeier, Sidonia Elżbieta Jędrzejewska, Anne E. Jensen, Ivailo Kalfin, Jan Kozłowski, Alain Lamassoure, George Lyon, Claudio Morganti, Jan Mulder, Nadezhda Neynsky, Andrej Plenković, Dominique Riquet, Alda Sousa, Helga Trüpel, Angelika Werthmann |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
François Alfonsi, Frédéric Daerden, Edit Herczog, Paul Rübig, Peter Šťastný, Georgios Stavrakakis, Nils Torvalds, Catherine Trautmann |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2) |
Inés Ayala Sender, Antonio Cancian, María Auxiliadora Correa Zamora |
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ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
18.3.2014 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
17 0 0 |
|||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Antonello Antinoro, Alain Cadec, Chris Davies, Pat the Cope Gallagher, Isabella Lövin, Gabriel Mato Adrover, Maria do Céu Patrão Neves, Crescenzio Rivellini, Ulrike Rodust, Raül Romeva i Rueda, Struan Stevenson, Isabelle Thomas, Nils Torvalds, Jarosław Leszek Wałęsa |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Jean-Paul Besset, Jens Nilsson, Mario Pirillo |
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