BERICHT betreffend die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2012

20.3.2014 - (C7‑0292/2013 – 2013/2214(DEC))

Haushaltskontrollausschuss
Berichterstatter: Petri Sarvamaa

Verfahren : 2013/2214(DEC)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0205/2014
Eingereichte Texte :
A7-0205/2014
Angenommene Texte :

1. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

betreffend die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2012

(C7‑0292/2013 – 2013/2214(DEC))

Das Europäische Parlament,

–       in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2012,

–       in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2012 des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union, zusammen mit den Antworten des Zentrums[1],

–       in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 18. Februar 2014 (05849/2014 – C7-0054/2014),

–       gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–       gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[2], insbesondere auf Artikel 185,

–       gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates[3], insbesondere auf Artikel 208,

–       gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2965/94 vom 28. November 1994 zur Errichtung eines Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union[4], insbesondere auf Artikel 14,

–       gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[5],

–       gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission vom 30. September 2013 über die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 208 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates[6], insbesondere auf Artikel 108,

–       gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

–       in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A7-0205/2014),

1.      erteilt der Direktorin des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Zentrums für das Haushaltsjahr 2012;

2.      legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.      beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss sowie die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung der Direktorin des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und für seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu sorgen.

2. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zum Rechnungsabschluss des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2012

(C7‑0292/2013 – 2013/2214(DEC))

Das Europäische Parlament,

–       in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2012,

–       in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2012 des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union, zusammen mit den Antworten des Zentrums[7],

–       in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 18. Februar 2014 (05849/2014 – C7-0054/2014),

–       gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–       gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[8], insbesondere auf Artikel 185,

–       gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates[9], insbesondere auf Artikel 208,

–       gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2965/94 des Rates vom 28. November 1994 zur Errichtung eines Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union[10], insbesondere auf Artikel 14,

–       gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[11],

–       gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission vom 30. September 2013 über die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 208 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates[12], insbesondere auf Artikel 108,

–       gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

–       in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A7-0205/2014),

1.      billigt den Rechnungsabschluss des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2012;

2.      beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss der Direktorin des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und für seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu sorgen.

3. ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2012 sind

(C7‑0292/2013 – 2013/2214(DEC))

Das Europäische Parlament,

–       in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2012,

–       in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2012 des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union, zusammen mit den Antworten des Zentrums[13],

–       in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 18. Februar 2014 (05849/2014 – C7-0054/2014),

–       gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–       gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[14], insbesondere auf Artikel 185,

–       gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates[15], insbesondere auf Artikel 208,

–       gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2965/94 des Rates vom 28. November 1994 zur Errichtung eines Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union[16], insbesondere auf Artikel 14,

–       gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[17],

–       gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission vom 30. September 2013 über die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 208 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates[18], insbesondere auf Artikel 108,

–       unter Hinweis auf seine früheren Beschlüsse und Entschließungen zur Entlastung,

–       gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

–       in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A7-0205/2014),

A.     in der Erwägung, dass sich der endgültige Haushalt des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union (nachstehend „das Zentrum“) für das Haushaltsjahr 2012 seinem Jahresabschluss zufolge auf 48 292 749 EUR belief, was gegenüber 2011 eine Kürzung um 5,86 % bedeutet;

B.     in der Erwägung, dass der Rechnungshof erklärt hat, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss des Zentrums für das Haushaltsjahr 2012 zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

Haushaltsführung und Finanzmanagement

1.   stellt fest, dass die Bemühungen um die Überwachung der Haushaltsmittel im Laufe des Haushaltsjahres 2012 zu einer Vollzugsquote von 87,45 % geführt haben und dass die Ausführungsrate bei den Mitteln für Zahlungen 90,23 % betrug;

2.   stellt mit Sorge fest, dass das Zentrum laut dem Bericht des Rechnungshofs Ende des Jahres 2012 Kassenmittel und kurzfristige Bankeinlagen in Höhe von 35 Mio. EUR hielt; stellt fest, dass das Zentrum die Preise im Laufe des Jahres nicht anpassen kann, um Einnahmen und Ausgaben auszugleichen, seinen Kunden aber gelegentlich Erstattungen geleistet hat, um den Überschuss zu reduzieren; fordert das Zentrum auf, gemeinsam mit der Kommission entsprechende Abhilfe zu schaffen;

Mittelbindungen und Übertragungen auf das folgende Haushaltsjahr

3.   nimmt zur Kenntnis, dass der Rechnungshof bei seiner jährlichen Prüfung nichts Erwähnenswertes hinsichtlich des Umfangs der 2012 vorgenommenen Mittelübertragungen auf das folgende Haushaltsjahr festgestellt hat; spricht dem Zentrum seine Anerkennung für die Einhaltung des Grundsatzes der Jährlichkeit und die zeitgerechte Ausführung seines Haushaltsplans aus;

Mittelübertragungen innerhalb des Haushaltsjahres

4.  stellt mit Zufriedenheit fest, dass sich Umfang und Art der 2012 vorgenommenen Mittelübertragungen innerhalb des Haushaltsjahres dem jährlichen Tätigkeitsbericht und den Prüfungsfeststellungen des Rechnungshofs zufolge im Rahmen der Finanzordnung bewegten; spricht dem Zentrum seine Anerkennung für seine gute Haushaltsplanung aus;

Auftragsvergabe- und Einstellungsverfahren

5.  stellt fest, dass für 2012 weder die in der Stichprobe erfassten Vorgänge noch andere Prüfungsfeststellungen Anlass zu Bemerkungen über die Auftragsvergabeverfahren im jährlichen Prüfungsbericht des Rechnungshofs gegeben haben;

6.  stellt fest, dass der Rechnungshof in seinem jährlichen Prüfungsbericht für 2012 keine Bemerkungen zu den Einstellungsverfahren des Zentrums vorgebracht hat;

Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten sowie Transparenz

7.   nimmt Kenntnis davon, dass das Zentrum seine Strategie zur Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten auf der Grundlage der Leitlinien der Kommission zur Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten in den dezentralen Agenturen der EU bewerten wird; fordert das Zentrum auf, die Entlastungsbehörde über die Ergebnisse der Bewertung zu informieren, sobald diese vorliegen;

8.   stellt fest, dass die Lebensläufe und Interessenerklärungen der Mitglieder des Verwaltungsrats, des Exekutivdirektors und des höheren Managements nicht öffentlich zugänglich sind; fordert das Zentrum auf, hier unverzüglich Abhilfe zu schaffen;

Leistung

9.   fordert das Zentrum auf, die Ergebnisse und die Folgen seiner Arbeit für die europäischen Bürger auf leicht zugängliche Weise vor allem über seine Website bekanntzugeben;

o

o         o

10. verweist, was die weiteren horizontalen Bemerkungen zum Entlastungsbeschluss betrifft, auf seine Entschließung vom … 2014[19] zu Leistung, Finanzmanagement und Kontrolle der Agenturen.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

17.3.2014

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

17

2

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Marta Andreasen, Jean-Pierre Audy, Zuzana Brzobohatá, Martin Ehrenhauser, Jens Geier, Gerben-Jan Gerbrandy, Ingeborg Gräßle, Rina Ronja Kari, Monica Luisa Macovei, Jan Mulder, Eva Ortiz Vilella, Paul Rübig, Petri Sarvamaa, Bart Staes, Georgios Stavrakakis, Derek Vaughan

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Amelia Andersdotter, Markus Pieper

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Thomas Ulmer

  • [1]       ABl. C 365 vom 13.12.2013, S. 15.
  • [2]       ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
  • [3]       ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.
  • [4]       ABl. L 314 vom 7.12.1994, S. 1.
  • [5]       ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
  • [6]       ABl. L 328 vom 7.12.2013, S. 42.
  • [7]       ABl. C 365 vom 13.12.2013, S. 15.
  • [8]       ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
  • [9]       ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.
  • [10]     ABl. L 314 vom 7.12.1994, S. 1.
  • [11]     ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
  • [12]     ABl. L 328 vom 7.12.2013, S. 42.
  • [13]     ABl. C 365 vom 13.12.2013, S. 15.
  • [14]     ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
  • [15]     ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.
  • [16]     ABl. L 314 vom 7.12.1994, S. 1.
  • [17]     ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
  • [18]     ABl. L 328 vom 7.12.2013, S. 42.
  • [19]     Angenommene Texte, P7_TA-PROV(2014).