BERICHT betreffend die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2012
20.3.2014 - (C7‑0286/2013 – 2013/2208(DEC))
Haushaltskontrollausschuss
Berichterstatter: Petri Sarvamaa
1. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
betreffend die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2012
(C7‑0286/2013 – 2013/2208(DEC))
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2012,
– in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2012 des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung zusammen mit den Antworten des Zentrums[1],
– in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 18. Februar 2014 (05849/2014 – C7‑0054/2014),
– gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[2], insbesondere auf Artikel 185,
– gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates[3], insbesondere auf Artikel 208,
– gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 337/75 des Rates vom 10. Februar 1975 über die Errichtung eines Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung[4], insbesondere auf Artikel 12a,
– gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[5],
– gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission vom 30. September 2013 über die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 208 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates[6], insbesondere auf Artikel 108,
– gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A7-0207/2014),
1. erteilt dem Direktor des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Zentrums für das Haushaltsjahr 2012;
2. legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;
3. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Direktor des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und für ihre Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu sorgen.
2. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zum Rechnungsabschluss des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2012
(C7‑0286/2013 – 2013/2208(DEC))
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2012,
– in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2012 des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung zusammen mit den Antworten des Zentrums[7],
– in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 18. Februar 2014 (05849/2014 – C7‑0054/2014),
– gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[8], insbesondere auf Artikel 185,
– gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates[9], insbesondere auf Artikel 208,
– gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 337/75 des Rates vom 10. Februar 1975 über die Errichtung eines Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung[10], insbesondere auf Artikel 12a,
– gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[11],
– gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission vom 30. September 2013 über die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 208 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates[12], insbesondere auf Artikel 108,
– gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A7-0207/2014),
1. billigt den Rechnungsabschluss des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2012;
2. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Direktor des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und für seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu sorgen.
3. ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2012 sind
(C7‑0286/2013 – 2013/2208(DEC))
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2012,
– in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2012 des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung zusammen mit den Antworten des Zentrums[13],
– in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 18. Februar 2014 (05849/2014 – C7‑0054/2014),
– gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[14], insbesondere auf Artikel 185,
– gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates[15], insbesondere auf Artikel 208,
– gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 337/75 des Rates vom 10. Februar 1975 über die Errichtung eines Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung[16], insbesondere auf Artikel 12a,
– gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[17],
– gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission vom 30. September 2013 über die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 208 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates[18], insbesondere auf Artikel 108,
– unter Hinweis auf seine früheren Beschlüsse und Entschließungen zur Entlastung,
– gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A7-0207/2014),
A. in der Erwägung, dass sich der endgültige Haushalt des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung (das „Zentrum“) für das Haushaltsjahr 2012 seinem Jahresabschluss zufolge auf 19.216.951 EUR belief, was gegenüber 2011 eine Erhöhung um 1,83 % bedeutet;
B. in der Erwägung, dass sich der Gesamtbeitrag der Union zum Haushalt des Zentrums für 2012 seinem Jahresabschluss zufolge auf 16 933 900 EUR belief, was gegenüber 2011 eine Kürzung um 0,31 % bedeutet;
C. in der Erwägung, dass der Rechnungshof erklärt hat, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss des Zentrums für das Haushaltsjahr 2012 zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;
1. erkennt die bedeutende Rolle des Zentrums bei der Förderung der Berufsbildung in der Europäischen Union in einer Zeit an, in der neue Ausbildungsmethoden erforderlich sind; betont die Bedeutung seiner Beiträge zu Maßnahmen, in deren Rahmen das Potenzial der Berufsbildung festgestellt werden soll, die Entwicklung der Wirtschaft zu unterstützen und den Übergang von der Ausbildung in den Beruf zu erleichtern, insbesondere im Kontext einer wirtschaftlichen Rezession; begrüßt die Tatsache, dass die Präsenz verschiedener Interessenvertreter die erhöhte Nachfrage nach dem Fachwissen und der Analysefähigkeit des Zentrums belegt;
Folgemaßnahmen zur Entlastung 2011
2. entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass der Stand einer aufgrund der Vorjahresbemerkungen des Rechnungshofs ergriffenen Korrekturmaßnahme als „im Gange befindlich“ eingestuft wird, eine als „abgeschlossen“ und eine als teilweise „abgeschlossen“ und teilweise „im Gange“ bezeichnet wird;
3. entnimmt dem jährlichen Tätigkeitsbericht des Zentrums, dass sein Arbeitsprogramm wie geplant umgesetzt wurde; begrüßt die Erfolge, die das Zentrum laut seinem Leistungsmesssystem auf den in den mittelfristigen Prioritäten (2012–2014) genannten Gebieten in Verbindung mit dem Arbeitsprogramm erzielt hat;
4. entnimmt den Angaben des Zentrums, dass
− ein umfangreicher Beschaffungsplanung ausgearbeitet und eine umfassende Haushaltsüberwachung in die Wege geleitet wurde, wodurch die Zahl der Mittelübertragungen innerhalb des Haushaltsjahres 2012 um über 25 % gesenkt werden konnte, und dass eine Methode erstellt wurde, die auch Parameter, Prognosen und Schritte zur Verbesserung der Vorhersagen für Ausgaben im Zusammenhang mit Titel I umfasst,
− Strukturmaßnahmen umgesetzt wurden, um Defizite im Zusammenhang mit der Finanzierung von Zuschüssen für Aus- und Berufsbildung zu beheben, insbesondere folgende: angepasster Zeitplan für vom Netzwerk zu erzielende Ergebnisse und abschließende Umsetzungsberichte während des ersten Halbjahres, Vorbereitung der Überprüfung von operativen Aspekten unter Nutzung von Kontrolllisten, die auf Wechselkurse, Kohärenz von Prüfungsbescheinigungen und Berichten sowie die Ermittlung von Berechnungsfehlern abstellen, Bereitstellung von verbesserten Leitlinien für die Netzwerk-Mitglieder für die Vorbereitung von abschließenden Umsetzungsberichten, um eine häufige oder lange Aufschiebung der Begleichung von Rechnungen zu unterbinden und Anwendung eines monatlichen Überwachungsmechanismus für die Erstellung von abschließenden Umsetzungsberichten,
− zur Umsetzung der Empfehlungen des Internen Auditdienstes der Kommission von 2010 ein umfassender Plan zur Fortführung des Geschäftsbetriebs erstellt und genehmigt wurde, in dessen Rahmen das Risiko potenzieller Störungen bewertet sowie die kritischen Funktionen und benötigten Reaktionszeiten festgelegt wurden und ein Aktionsplan für seine Umsetzung vorgesehen ist;
Haushaltsführung und Finanzmanagement
5. stellt fest, dass die Bemühungen um die Überwachung der Haushaltsmittel im Laufe des Haushaltsjahres 2012 zu einer Vollzugsquote von 99,68 % geführt haben und dass die Verwendungsrate bei den Mitteln für Zahlungen 94,44 % betrug;
Mittelbindungen und Übertragungen auf das folgende Haushaltsjahr
6. stellt fest, dass die Rate der übertragenen Mittelbindungen bei Titel III mit 39 % hoch war; nimmt zur Kenntnis, dass dies gemäß dem Bericht des Rechnungshofs hauptsächlich auf Gründe zurückzuführen war, die nicht in der Kontrolle des Zentrums lagen;
Mittelübertragungen innerhalb des Haushaltsjahres
7. stellt fest, dass sich Umfang und Art der 2012 vorgenommenen Mittelübertragungen innerhalb des Haushaltsjahres dem jährlichen Tätigkeitsbericht und den Prüfungsfeststellungen des Rechnungshofs zufolge im Rahmen der Finanzordnung bewegten, und spricht dem Zentrum seine Anerkennung für seine gute Haushaltsplanung aus;
Auftragsvergabe- und Einstellungsverfahren
8. stellt fest, dass für 2012 weder die in der Stichprobe erfassten Vorgänge noch andere Prüfungsfeststellungen im Jahresbericht des Rechnungshofs Anlass zu Bemerkungen über die Auftragsvergabeverfahren des Zentrums gegeben haben;
9. stellt mit Sorge fest, dass die Mitglieder des Vorauswahlausschusses laut den Feststellungen des Rechnungshofes keine Erklärung über das Nichtvorliegen von Interessenkonflikten für die beiden Einstellungsverfahren zur Besetzung der Stelle des Direktors des Zentrums unterzeichnet hatten, die 2010 und 2011 eingeleitet und für erfolglos erklärt wurden; äußert seine Bedenken darüber, dass die Fragen für die mündlichen Prüfungen und ihre Gewichtung sowie die Mindestpunktzahlen für die Aufnahme in die Liste geeigneter Bewerber nach der Prüfung der Bewerber festgelegt wurden;
Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten sowie Transparenz
10. nimmt zur Kenntnis, dass das Zentrum seine Strategie zur Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten auf der Grundlage der Leitlinien der Kommission zur Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten in den dezentralen Agenturen der EU bewerten wird; fordert das Zentrum auf, die Entlastungsbehörde über die Ergebnisse der Bewertung zu informieren, sobald diese vorliegen;
11. stellt fest, dass die Lebensläufe und Interessenerklärungen der Mitglieder des Verwaltungsrats sowie die Interessenerklärungen der Direktorin und des höheren Managements nicht öffentlich zugänglich sind; fordert das Zentrum auf, umgehend für Abhilfe zu sorgen;
Bemerkungen zu den internen Kontrollen
12. bedauert, dass die von den Begünstigten geltend gemachten Personalkosten laut dem Jahresbericht des Rechnungshofs üblicherweise nicht auf der Grundlage von Original-Belegunterlagen geprüft werden, obwohl die Ex-ante-Überprüfungen des Zentrums von Finanzhilfen (die einem Netzwerk nationaler Partner jährlich gewährt werden) aus einer umfassenden Dokumentenanalyse von Kostenaufstellungen bestehen, die von den Finanzhilfeempfängern eingereicht wurden, und eine Überprüfung von Bescheinigungen externer Prüfer, die im Auftrag der Begünstigten tätig waren, oder Bescheinigungen unabhängiger Beamter umfassen; bedauert, dass Ex-post-Überprüfungen in diesem Zusammenhang zuletzt im Jahr 2009 stattfanden, und betont, dass Ex-post-Überprüfungen durchgeführt werden müssen, um das Verfahren zu verbessern; stellt mit Sorge fest, dass Ex-ante-Überprüfungen laut den Feststellungen des Rechnungshofs nur begrenzte Gewähr bieten, und schlägt vor, dass die Verfahren für Ex-ante-Überprüfungen verbessert werden; fordert das Zentrum auf, dieses Problem anzugehen und der Entlastungsbehörde über die Schritte Bericht zu erstatten, die im Rahmen der Weiterverfolgung der Entlastung 2012 ergriffen wurden;
Interne Prüfung
13. nimmt die Angabe des Zentrums zur Kenntnis, dass der Interne Auditdienst eine Risikobewertung für 2012 durchgeführt und dabei fünf kritische Risiken ermittelt hat; stellt fest, dass diese fünf Aspekte in den jährlichen Risikomanagementplan des Zentrums für 2012 als Teil des Arbeitsprogramms des Zentrums für 2012 aufgenommen wurden; stellt fest, dass die Maßnahmen zu drei dieser Aspekte abschließend durchgeführt wurden, und dass die Maßnahmen zu den beiden übrigen kritischen Risiken noch laufen;
Ergebnisse
14. fordert das Zentrum auf, die Ergebnisse und die Bedeutung ihrer Arbeit für die europäischen Bürger auf leicht zugängliche Weise und hauptsächlich über ihre Website bekanntzugeben;
o
o o
15. verweist, was die weiteren horizontalen Bemerkungen zum Entlastungsbeschluss betrifft, auf seine Entschließung vom … 2014[19] zur Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle der Agenturen.
14.2.2014
STELLUNGNAHME des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
für den Haushaltskontrollausschuss
zu der Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2012
Verfasserin der Stellungnahme: Pervenche Berès
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten ersucht den federführenden Haushaltskontrollausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. nimmt die bedeutende Rolle des Zentrums bei der Förderung der Berufsbildung in der Europäischen Union in einer Zeit, in der neue Ausbildungsmethoden erforderlich sind, und seine wichtigen Beiträge zu Maßnahmen zur Kenntnis, in deren Rahmen das Potenzial der Berufsbildung genutzt werden soll, um die Entwicklung der Wirtschaft zu unterstützen und den Übergang von der Ausbildung in den Beruf zu erleichtern, insbesondere im Kontext einer wirtschaftlichen Rezession; begrüßt die Tatsache, dass die Nachfrage der verschiedenen Interessenvertreter nach dem Fachwissen und der Analysefähigkeit des Zentrums gestiegen ist;
2. entnimmt dem Jahresbericht des Zentrums, dass das Arbeitsprogramm des Zentrums wie geplant umgesetzt wurde; begrüßt die Erfolge des Zentrums laut seinem Leistungsmesssystem auf den in den mittelfristigen Prioritäten (2012–2014) genannten Gebieten in Verbindung mit dem Arbeitsprogramm;
3. bringt seine Zufriedenheit darüber zum Ausdruck, dass der Rechnungshof die dem Jahresabschluss des Zentrums für das Haushaltsjahr 2012 zugrundeliegenden Transaktionen für rechtmäßig und ordnungsgemäß erklärt hat und dass die Finanzlage des Zentrums zum 31. Dezember 2012 übersichtlich dargelegt ist;
4. begrüßt die Tatsache, dass das 2012 eingeleitete dritte Auswahlverfahren erfolgreich war und die seit zwei Jahren freie Stelle des Direktors des Zentrums im Oktober 2013 endlich besetzt wurde;
5. nimmt die hohe Ausführungsrate bei allen Titeln des Haushaltsplans zur Kenntnis und vermerkt, dass 2012 25 % weniger Mittelübertragungen erfolgten als im Vorjahr (Rückgang von 77 Übertragungen im Jahr 2011 auf 55 Übertragungen im Jahr 2012); weist ferner darauf hin, dass die hohe Übertragungsrate für gebundene Mittel hauptsächlich Gründe hat, die außerhalb der Kontrolle des Zentrums liegen, wie die Verzögerungen bei den Reparaturen in den Räumlichkeiten des Zentrums durch die griechischen Behörden, die 2012 nicht abgeschlossen wurden; fordert das Zentrum auf, seine Fortschritte bei der Verringerung der Übertragungen bei den Verpflichtungen in Titel 2 und der Verringerung der Zahl an Mittelübertragungen fortzuführen;
6. nimmt die Anmerkungen des Rechnungshofs zu den Überprüfungen der vom Zentrum vergebenen Zuschüsse zur Kenntnis; fordert gründlichere Prüfungen der von den Begünstigten geltend gemachten Personalkosten.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
13.2.2014 |
|
|
|
|
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
31 4 0 |
|||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Regina Bastos, Heinz K. Becker, Phil Bennion, Pervenche Berès, Philippe Boulland, Alejandro Cercas, Ole Christensen, Derek Roland Clark, Minodora Cliveti, Frédéric Daerden, Karima Delli, Sari Essayah, Richard Falbr, Nadja Hirsch, Stephen Hughes, Danuta Jazłowiecka, Jean Lambert, Patrick Le Hyaric, Verónica Lope Fontagné, Thomas Mann, Csaba Őry, Konstantinos Poupakis, Elisabeth Schroedter, Gabriele Stauner, Jutta Steinruck |
||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Georges Bach, Philippe De Backer, Edite Estrela, Sergio Gutiérrez Prieto, Anthea McIntyre, Antigoni Papadopoulou, Gabriele Zimmer |
||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2) |
Enrique Guerrero Salom, Timothy Kirkhope, George Lyon |
||||
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
17.3.2014 |
|
|
|
|
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
16 2 1 |
|||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Marta Andreasen, Jean-Pierre Audy, Zuzana Brzobohatá, Martin Ehrenhauser, Jens Geier, Gerben-Jan Gerbrandy, Ingeborg Gräßle, Rina Ronja Kari, Monica Luisa Macovei, Jan Mulder, Eva Ortiz Vilella, Paul Rübig, Petri Sarvamaa, Bart Staes, Georgios Stavrakakis, Derek Vaughan |
||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Amelia Andersdotter, Markus Pieper |
||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2) |
Thomas Ulmer |
||||
- [1] ABl. C 365 vom 13.12.2013, S. 21.
- [2] ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
- [3] ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.
- [4] ABl. L 39 vom 13.2.1975, S. 1.
- [5] ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
- [6] ABl. L 328 vom 7.12.2013, S. 42.
- [7] ABl. C 365 vom 13.12.2013, S. 21.
- [8] ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
- [9] ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.
- [10] ABl. L 39 vom 13.2.1975, S. 1.
- [11] ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
- [12] ABl. L 328 vom 7.12.2013, S. 42.
- [13] ABl. C 365 vom 13.12.2013, S. 21.
- [14] ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
- [15] ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.
- [16] ABl. L 39 vom 13.2.1975, S. 1.
- [17] ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
- [18] ABl. L 328 vom 7.12.2013, S. 42.
- [19] Angenommene Texte, P7_TA-PROV(2014)…