BERICHT betreffend die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2012, Einzelplan V – Rechnungshof

20.3.2014 - (COM(2013)0570 – C7‑0277/2013 – 2013/2200(DEC))

Haushaltskontrollausschuss
Berichterstatter: Tamás Deutsch


Verfahren : 2013/2200(DEC)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0212/2014
Eingereichte Texte :
A7-0212/2014
Angenommene Texte :

1. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

betreffend die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2012, Einzelplan V – Rechnungshof

(COM(2013)0570 – C7‑0277/2013 – 2013/2200(DEC))

Das Europäische Parlament,

–       unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2012[1],

–       in Kenntnis der endgültigen Jahresrechnung der Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 2012 (COM(2013)0570 – C7‑0277/2013)[2],

–       in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2012 zusammen mit den Antworten der geprüften Organe[3],

–       in Kenntnis der vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2012 vorgelegten Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge[4],

–       gestützt auf Artikel 314 Absatz 10 sowie die Artikel 317, 318 und 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–       gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[5], insbesondere auf die Artikel 50, 86, 145, 146 und 147,

–       gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates[6], insbesondere auf die Artikel 164, 165 und 166,

–       gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

–       in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A7-0212/2014),

1.      erteilt dem Generalsekretär des Rechnungshofs die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2012;

2.      legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.      beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss sowie die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Gerichtshof, dem Rechnungshof, dem Europäischen Bürgerbeauftragten und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten zu übermitteln und im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) veröffentlichen zu lassen.

2. ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2012, Einzelplan V – Rechnungshof, sind

(COM(2013)0570 – C7‑0277/2013 – 2013/2200(DEC))

Das Europäische Parlament,

–       unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2012[7],

–       in Kenntnis der endgültigen Jahresrechnung der Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 2012 (COM(2013)0570 – C7‑0277/2013)[8],

–       in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2012 zusammen mit den Antworten der geprüften Organe[9],

–       in Kenntnis der vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgelegten Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge[10],

–       gestützt auf Artikel 314 Absatz 10 sowie die Artikel 317, 318 und 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–       gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[11], insbesondere auf die Artikel 50, 86, 145, 146 und 147,

–       gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates[12], insbesondere auf die Artikel 164, 165 und 166,

–       unter Hinweis auf seine früheren Beschlüsse und Entschließungen zur Entlastung,

–       gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

–       in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A7-0212/2014),

1.      weist darauf hin, dass der Jahresabschluss des Rechnungshofs von einem externen Prüfer – PricewaterhouseCoopers SARL – geprüft wird, damit die gleichen Grundsätze der Transparenz und Rechenschaftspflicht gelten, wie sie der Rechnungshof bei seinen Geprüften anwendet; nimmt die Stellungnahme des Abschlussprüfers zur Kenntnis, der zufolge „der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanzlage des Hofs sowie der Ertragslage und der Cashflows für das … endende Jahr“ vermittelt; fordert, Einblick in den Bericht über die Zuverlässigkeitserklärung hinsichtlich der ordnungsgemäßen Verwendung der Ressourcen des Rechnungshofs sowie der im Jahr 2012 vorhandenen Kontrollverfahren zu erhalten; fordert, dass die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der seiner Rechnungsführung zugrunde liegenden Vorgänge zum Gegenstand einer eingehenden Prüfung gemacht werden;

2.      weist darauf hin, dass der Rechnungshof im Jahr 2012 über Mittel für Verpflichtungen in Höhe von insgesamt von 137 345 000 EUR (2011: 134 337 000 EUR) verfügte und die Mittelverwendungsrate bei diesen Haushaltsmitteln insgesamt 96 % betrug; weist darauf hin, dass der Haushaltsplan des Rechnungshofs ein reiner Verwaltungshaushalt ist;

3.      folgt der Einschätzung des Rechnungshofs in Bezug auf die Qualität und die Wirkung seiner Tätigkeit und weist lobend auf die erzielten Ergebnisse hin; ist der Ansicht, dass der Rechnungshof die Zielsetzung verbessern sollte, damit die erzielten Ergebnisse tatsächlich den Zielvorgaben entsprechen;

4.      unterstützt den Rechnungshof bei seinen Anstrengungen, mehr Ressourcen für Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Prüfungen der Frage zu verwenden, ob nach den Maßgaben der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit gehandelt wurde; erinnert daran, dass es für die Haushalts- und Legislativbehörde erforderlich ist, dass der Rechnungshof nicht nur eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abgibt, sondern auch verlässliche und brauchbare Stellungnahmen zu den durch unterschiedlichen politischen Maßnahmen der Union erzielten Ergebnisse;

5.      fordert den Rechnungshof auf, die Möglichkeit zu prüfen, seinen Jahresbericht am 30. Juni vorzustellen, da dies eine wesentliche Verbesserung für die Rechnungsprüfung in der Union bedeuten und sowohl die Leistungsfähigkeit als auch die Effektivität der EU-Ausgaben erhöhen und straffen würde, da die Abstimmung über die Entlastung dadurch vor dem 31. Dezember des Jahres im Anschluss an das geprüfte Haushaltsjahr erfolgen würde;

6.      ersucht den Rechnungshof, die politischen Prioritäten der Rechtsetzungsinstanzen sowie die Fragen, welche die EU-Bürger (nach Angaben des Haushaltskontrollausschusses des Parlaments) besonders interessieren, in seinem jährlichen Arbeitsprogramm zu berücksichtigen;

7.      stellt fest, dass 2012 das letzte Jahr des strategischen Zeitraums 2009-2012 ist, das ein abgeschwächtes Abbild der Ergebnisse liefert, die durch die politischen Maßnahmen erzielt wurden;

8.      weist den Rechnungshof darauf hin, dass er die Zeitpläne verbessern muss, auch wenn keine festen Fristen festgelegt sind, wie im Fall der Sonderberichte des Rechnungshofs; bedauert, dass die Prüfungsergebnisse nach wie vor von dem langfristigen Ziel der Rechtzeitigkeit weit entfernt sind; fordert den Rechnungshof auf, die Ziele zu straffen und ein besonderes Augenmerk auf die Gewährleistung der Qualitätsverbesserung bei jeder einzelnen Phase des Prüfungsprozesses für die Strategie 2013-2017 zu lenken;

9.      fordert den Rechnungshof auf, jeden seiner Sonderberichte mit einer Chronologie auszustatten, die über die einzelnen Etappen des Berichts (von den ersten Vorbereitungen bis hin zur Veröffentlichung) Auskunft gibt;

10.    stellt fest, dass die Durchschnittszeit für die Erstellung eines Sonderberichts seit 2008 von 25 auf 20 Monate verkürzt wurde; bedauert jedoch, dass der Rechnungshof im Jahr 2012 das strategische Ziel einer Durchschnittszeit von 18 Monaten für die Erstellung eines Sonderberichts nicht erreicht hat;

11.    betont die Notwendigkeit wirksamer Maßnahmen zur Erhöhung des prozentualen Anteils der Stellungnahmen zu den vorläufigen Feststellungen, die innerhalb von zwei Monaten abgegeben werden;

12.    begrüßt die fortgesetzte Aufstockung bei den Stellen für Prüfungsaufgaben im Jahr 2012 im Vergleich zur Stellenzahl in anderen Diensten und legt dem Rechnungshof nahe, mit seinen Bemühungen um Effizienzsteigerungen bei den unterstützenden Diensten fortzufahren; nimmt die erfolgreiche Einstellung neuer Mitarbeiter für Prüfungsaufgaben zur Kenntnis; ist gleichwohl über den leichten Anstieg freier Stellen Ende 2012 im Vergleich zum Vorjahr besorgt;

13.    fordert den Rechnungshof auf, die Entlastungsbehörde über seine Politik hinsichtlich der Entsendung von Sachverständigen nationaler oberster Rechnungskontrollbehörden an den Rechnungshof und umgekehrt zu unterrichten; fordert den Rechnungshof auf, in seinem nächsten jährlichen Tätigkeitbericht mehr diesbezügliche Informationen zur Verfügung zu stellen;

14.    weist darauf hin, dass einige Mitgliedstaaten auf der Führungsebene übermäßig vertreten sind, wohingegen die Mitgliedstaaten, die der Union in den vergangenen zehn Jahren beigetreten sind, auf der Ebene der Referatsleiter und Direktoren immer noch unterrepräsentiert sind; weist erneut darauf hin, dass auf allen Verwaltungsebenen mehr auf die geografische Ausgewogenheit zu achten ist;

15.    beglückwünscht den Rechnungshof zur fristgerechten Fertigstellung des K3-Gebäudes unter Einhaltung der zugewiesenen Mittel;

16.    nimmt die erheblichen Unterschiede bei den Übersetzungskosten pro jeweilige Sprache zur Kenntnis; vertritt die Auffassung, dass derart große Unterschiede bei den Kosten (einschließlich der indirekten Kosten) begradigt werden sollten; fordert den Rechnungshof auf, bei der Berechnung der Übersetzungskosten pro Seite die gleiche Methode anzuwenden wie die anderen Organe, damit die Kosten der Organe in gleicher Weise miteinander verglichen werden können;

17.    erachtet die Einführung eines neuen Verhaltenskodexes für die Mitglieder des Rechnungshofs als positiven Schritt zur Leistungsverbesserung; bittet darum, in Zukunft über Verstöße gegen den Verhaltenskodex unterrichtet zu werden;

18.    vertritt den festen Standpunkt, dass es möglich sein sollte, die dreijährige Amtszeit des Präsidenten des Rechnungshofs nur einmal zu verlängern;

19.    nimmt zur Kenntnis, dass im Rechnungshof eine hochrangige Gruppe eingerichtet wurde, die die neue Initiative zur Straffung der Berichtserstellungsprozesse überwachen soll; ersucht darum, über den Arbeitsplan und den Zeitrahmen dieser hochrangigen Gruppe unterrichtet zu werden;

20.    nimmt zur Kenntnis, dass der Rechnungshof im Jahr 2012 insgesamt über acht mutmaßliche Betrugsfälle in Verbindung mit seiner Prüfungstätigkeit sowie acht weitere Fälle berichtet hat, in denen das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) in Schreiben auf angebliche Betrugsfälle hingewiesen wurde; stellt fest, dass OLAF in sechs der zuerst genannten und in drei der anderen Fälle Untersuchungen eingeleitet hat;

21.    betont, dass die Zahl derartiger Schreiben gegenüber 2011 um die Hälfte abgenommen hat; unterstützt die Fortsetzung der engen Zusammenarbeit zwischen dem Rechnungshof und OLAF;

22.    fordert den Rechnungshof auf, die Ergebnisse und Konsequenzen von abgeschlossenen OLAF-Fällen, in denen das Organ oder seine Mitarbeiter Gegenstand der Untersuchungen waren, sowie die Ergebnisse der Fälle, die der Rechnungshof an OLAF infolge seiner Prüfungstätigkeit und infolge von Schreiben mit Meldungen über mutmaßliche Betrugsfälle weitergeleitet hat, in seinen jährlichen Tätigkeitsbericht aufzunehmen;

23.    erinnert an den Fall aus dem Jahr 2012, in dem ein ehemaliges Mitglied des Rechnungshofs des Mobbing und des Machtmissbrauchs beschuldigt wurde, was dazu führte, dass drei Bedienstete des Rechnungshofs einen Prozess gegen das Organ angestrengt haben; nimmt die Anstrengungen des Rechnungshofs in Bezug auf diesen Fall von Mobbing zur Kenntnis, einschließlich der Präventionsmaßnahmen und der Unterstützung und des Schutzes, die den Beschwerdeführern zuteil wurden; legt dem Rechnungshof nahe, seine Verfahren hinsichtlich des Umgangs mit Mobbing und Machtmissbrauch zu überprüfen und die Arbeitsbedingungen für seine Mitarbeiter und Mitglieder weiter zu verbessern, um die Wahrung der Menschenwürde am Arbeitsplatz in vollem Maße zu gewährleisten;

24.    beglückwünscht den Rechnungshof zur erfolgreichen Umsetzung der vereinbarten Aktionspläne; regt angesichts der Empfehlungen des internen Auditdienstes an die Personalabteilung an, dass alle Zulagen in den Personalakten der Beamten aufgeführt werden;

25.    ist nach wie vor daran interessiert, die wesentlichen Schlussfolgerungen, die sich aus der Kontrolle der Ex-post-Überprüfungen des internen Auditdienstes ergeben haben, sowie die dem jährlichen Tätigkeitsbericht beigefügten Auswirkungen der Änderungen zu erhalten;

26.    begrüßt die Zusammenarbeit zwischen dem Rechnungshof und dem Haushaltskontrollausschuss des Parlaments, die eindeutigen Folgemaßnahmen zu den Entlastungsentschließungen aus dem vorangegangenen Jahr und regelmäßige Rückmeldungen im Hinblick auf die Forderungen des Parlaments;

27.    fordert den Rechnungshof auf, in seinen nächsten Jahresbericht eine Überprüfung der Weiterverfolgung der Empfehlungen dieser Entschließung des Parlaments aufzunehmen.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

18.3.2014

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

24

2

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Marta Andreasen, Inés Ayala Sender, Zuzana Brzobohatá, Tamás Deutsch, Martin Ehrenhauser, Jens Geier, Gerben-Jan Gerbrandy, Ingeborg Gräßle, Cătălin Sorin Ivan, Rina Ronja Kari, Monica Luisa Macovei, Jan Mulder, Eva Ortiz Vilella, Monika Panayotova, Crescenzio Rivellini, Paul Rübig, Bogusław Sonik, Bart Staes, Georgios Stavrakakis, Michael Theurer, Derek Vaughan

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Amelia Andersdotter, Philip Bradbourn, Esther de Lange, Vojtěch Mynář, Jan Olbrycht, Markus Pieper, Barbara Weiler

  • [1]  ABl. L 56 vom 29.2.2012.
  • [2]  ABl. C 334 vom 15.11.2013, S. 1.
  • [3]  ABl. C 331 vom 14.11.2013, S. 1.
  • [4]  ABl. C 334 vom 15.11.2013, S. 122.
  • [5]  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
  • [6]  ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.
  • [7]  ABl. L 56 vom 29.2.2012.
  • [8]  ABl. C 344 vom 15.11.13, S. 1.
  • [9]  ABl. C 331 vom 14.11.2013, S. 1.
  • [10]  ABl. C 334 vom 15.11.2013, S. 122.
  • [11]  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
  • [12]  ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.