BERICHT betreffend die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2012, Einzelplan VI – Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

21.3.2014 - (COM(2013)0570 – C7‑0278/2013 – 2013/2201(DEC))

Haushaltskontrollausschuss
Berichterstatter: Bogusław Sonik

Verfahren : 2013/2201(DEC)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0218/2014
Eingereichte Texte :
A7-0218/2014
Angenommene Texte :

1. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

betreffend die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2012, Einzelplan VI – Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

(COM(2013)0570 – C7‑0278/2013 – 2013/2201(DEC))

Das Europäische Parlament,

–       unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2012[1],

–       in Kenntnis der konsolidierten Jahresrechnung der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2012 (COM(2013)0570 – C7‑0278/2013)[2],

–       in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2012 zusammen mit den Antworten der Organe[3],

–       in Kenntnis der vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2012 vorgelegten Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge[4],

–       gestützt auf Artikel 314 Absatz 10 und die Artikel 317, 318 und 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–       gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[5], insbesondere auf die Artikel 50, 86, 145, 146 und 147,

–       gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates[6], insbesondere auf die Artikel 164, 165 und 166,

–       gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

–       in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A7-0218/2014),

1.      erteilt dem Generalsekretär des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses für das Haushaltsjahr 2012;

2.      legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.      beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss sowie die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Gerichtshof der Europäischen Union, dem Rechnungshof, dem Europäischen Bürgerbeauftragten und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten zu übermitteln und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

2. ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2012, Einzelplan VI – Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss, sind

(COM(2013)0570 – C7‑0278/2013 – 2013/2201(DEC))

Das Europäische Parlament,

–       unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2012[7],

–       in Kenntnis der konsolidierten Jahresrechnung der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2012 (COM(2013)0570 – C7‑0278/2013)[8],

–       in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2012 zusammen mit den Antworten der Organe[9],

–       in Kenntnis der vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2012 vorgelegten Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge[10],

–       gestützt auf Artikel 314 Absatz 10 und die Artikel 317, 318 und 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–       gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[11], insbesondere auf die Artikel 50, 86, 145, 146 und 147,

–       gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates[12], insbesondere auf die Artikel 164, 165 und 166,

–       unter Hinweis auf seine früheren Beschlüsse und Entschließungen zur Entlastung,

–       gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

–       in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A7-0218/2014),

1.      begrüßt, dass der Rechnungshof auf der Grundlage seiner Prüfungen zu der Schlussfolgerung gelangte, dass die Zahlungen für das am 31. Dezember 2012 zu Ende gegangene Haushaltsjahr im Bereich der Verwaltungs- und sonstigen Ausgaben der Organe und Einrichtungen insgesamt nicht mit wesentlichen Fehlern behaftet sind;

2.      stellt mit Befriedigung fest, dass der Rechnungshof in seinem Jahresbericht 2012 festgestellt hat, dass im Zuge der Prüfung des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA) bezüglich der geprüften Themenbereiche, die die Humanressourcen und die Auftragsvergabe betrafen, keine signifikanten Mängel festgestellt wurden;

3.      stellt fest, dass sich der Haushalt des EWSA im Jahr 2012 auf 128 816 588 EUR (2011: 128 600 000 EUR) belief und dass die Verwendungsrate 96,8 % betrug; betont, dass der Haushalt des EWSA ein reiner Verwaltungshaushalt ist und dass ein großer Teil der Ausgaben auf Mitglieder und Personal der Einrichtung und der Rest auf Gebäude, Mobiliar, Ausrüstungen und diverse Ausgaben für den Dienstbetrieb entfallen;

4.      stellt fest, dass die Verwendungsrate für 2012 mit 96,8 % über der des Jahres 2011 (95,4 %), aber unter der des Jahres 2010 (98 %) liegt; fordert den EWSA auf, seine Verwendungsraten in den kommenden Jahren weiter zu verbessern;

5.      stellt fest, dass sich das Haushaltsvolumen 2012 gegenüber dem Vorjahreshaushalt um 0,2 % erhöht hat; unterstützt den EWSA bei seinen Bemühungen um eine Begrenzung der Haushalte für die kommenden Jahre in der Weise, dass eine pauschale Erhöhung ermöglicht wird;

6.      nimmt Kenntnis von den dem jährlichen Tätigkeitsbericht des EWSA beigefügten Bemerkungen zu den Folgemaßnahmen zur Entlastungsentschließung des Parlaments für 2011; möchte über die Maßnahmen, die der EWSA im Haushaltsjahr der Entlastung getroffen hat, um eine detaillierte Ausgabenüberprüfung durchzuführen, und über die Ergebnisse dieses Unterfangens unterrichtet werden;

7.      nimmt Kenntnis von dem Beschluss des Rates zur Höhe der Vergütungen der Mitglieder des EWSA vom September 2013 und stellt mit Genugtuung fest, dass der EWSA die neuen Vorschriften für die Erstattung der Reisekosten der Mitglieder auf der Grundlage der tatsächlichen Kosten wie vom Parlament empfohlen umgesetzt hat;

8.      stellt mit Genugtuung fest, dass der Beschluss, die Erklärungen der finanziellen Interessen der Mitglieder des EWSA zu veröffentlichen, 2012 umgesetzt wurde;

9.      nimmt Kenntnis von der Zusammenarbeit der Mitglieder des EWSA mit dem Haushaltskontrollausschuss des Parlaments, insbesondere im Zusammenhang mit dem Entlastungsverfahren;

10.    nimmt Kenntnis von den Informationen zum Energieverbrauch aus erneuerbaren Energiequellen; stellt mit Befriedigung fest, dass der gesamte Energieverbrauch des EWSA aus erneuerbaren Quellen gedeckt wird;

11.    ist erfreut über die im Anschluss an die erneuerte Kooperationsvereinbarung zwischen dem EWSA und dem Ausschuss der Regionen (AdR) erzielten Ergebnisse im Bereich der Übersetzung; nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, dass bei den externen Übersetzungen 2012 ein Rückgang von 1 % gegenüber 2011 zu verzeichnen war; sieht diese Zahlen als Beweis dafür an, dass noch weitere Effizienzverbesserungen möglich sind;

12.    ist der festen Überzeugung, dass gewisse Verbesserungen zur Rationalisierung der Humanressourcen in den gemeinsamen Diensten und im Bereich der Übersetzung vorgenommen werden sollten; sieht in den andauernden Kontakten zwischen dem EWSA, dem AdR und dem Parlament in dieser Frage einen positiven Beitrag zur Rationalisierung der Ressourcen;

13.    fordert den EWSA auf, die Personalstruktur weiter im Auge zu behalten, um sicherzustellen, dass die Stellenorganisation in vollem Umfang effizient ist und zu einer besseren Verausgabung der bewilligten Haushaltsmittel beiträgt;

14.    erwartet, dass der EWSA bei der Vorbereitung der Verhandlungen über die neue Vereinbarung über die administrative Zusammenarbeit mit dem AdR entsprechend der Empfehlung des vergangenen Jahres eine regelmäßigere Überprüfung der Haushaltseinsparungen einführt, die aus der Durchführung der Vereinbarung resultieren; verlangt detaillierte Angaben zu den Ergebnissen dieser Zusammenarbeit und zur Höhe der konkreten Haushaltseinsparungen, die durch diese neue Zusammenarbeit erzielt werden;

15.    geht davon aus, dass die neue Vereinbarung über die administrative Zusammenarbeit mit dem AdR auch zu einer Verstärkung der Zusammenarbeit bei der Verwaltung der gemeinsamen Dienste führen wird;

16.    weist darauf hin, dass eine Halbzeitüberprüfung der Zusammenarbeit zwischen dem EWSA und dem AdR ein nützliches Instrument ist, um die Vorteile der Zusammenarbeit zu bewerten und bessere Lösungen für die Zukunft zu finden;

17.    hält Videokonferenzen für ein sehr nützliches Instrument, um Haushaltseinsparungen zu erzielen und gleichzeitig effizient zu arbeiten, da die Mitglieder von verschiedenen Orten aus an ein und derselben Konferenz teilnehmen können; möchte über die Fortschritte innerhalb des EWSA bei der Nutzung der bestehenden Einrichtungen informiert werden;

18.    möchte über die Haushaltsauswirkungen des Einsatzes der Videokonferenztechnik, einschließlich der dadurch erzielten Einsparungen bei den Dienstreisekosten, informiert werden;

19.    nimmt Kenntnis von den Entwicklungen, die der EWSA eingeleitet hat, um mit Hilfe des Europäischen Instituts für öffentliche Verwaltung eine Selbstbewertung seiner Arbeiten vorzunehmen;

20.    begrüßt das Projekt zur Modernisierung der Dokumentenverwaltung beim EWSA;

21.    hält es für positiv, dass die Quote der nach Anforderung nicht in Anspruch genommenen Dolmetschleistungen von 8,9 % im Jahr 2011 auf 7,6 % im Jahr 2012 zurückgegangen ist; nimmt Kenntnis von den Maßnahmen, die zur Verringerung dieser Quote getroffen wurden; betont jedoch, dass dieser Prozentsatz immer noch hoch ist und fordert eine weitere Senkung der Dolmetschkosten;

22.    fordert den EWSA auf, in Zusammenarbeit mit anderen Organen eine einheitliche Methode für die Darstellung der Übersetzungskosten zu entwickeln, um die Kosten besser analysieren und vergleichen zu können;

23.    nimmt die Modernisierung der IT-Infrastruktur gebührend zur Kenntnis; ersucht darum, dass detailliertere Informationen zu den Verbesserungen in den jährlichen Tätigkeitsbericht aufgenommen werden;

24.    fordert den Rechnungshof auf, in seinem nächsten Jahresbericht zu untersuchen, inwieweit der EWSA den Empfehlungen des Parlaments aus dieser Entschließung nachgekommen ist.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

18.3.2014

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

23

3

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Marta Andreasen, Inés Ayala Sender, Zuzana Brzobohatá, Tamás Deutsch, Martin Ehrenhauser, Jens Geier, Gerben-Jan Gerbrandy, Ingeborg Gräßle, Cătălin Sorin Ivan, Rina Ronja Kari, Monica Luisa Macovei, Jan Mulder, Eva Ortiz Vilella, Monika Panayotova, Crescenzio Rivellini, Paul Rübig, Bogusław Sonik, Bart Staes, Georgios Stavrakakis, Michael Theurer, Derek Vaughan

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Amelia Andersdotter, Philip Bradbourn, Esther de Lange, Vojtěch Mynář, Jan Olbrycht, Markus Pieper, Barbara Weiler

  • [1]  ABl. L 56 vom 29.2.2012.
  • [2]  ABl. C 334 vom 15.11.2013, S. 1.
  • [3]  ABl. C 331 vom 14.11.2013, S. 1.
  • [4]  ABl. C 334 vom 15.11.2013, S. 122.
  • [5]  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
  • [6]  ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.
  • [7]  ABl. L 56 vom 29.2.2012.
  • [8]  ABl. C 334 vom 15.11.2013, S. 1.
  • [9]  ABl. C 331 vom 14.11.2013, S. 1.
  • [10]  ABl. C 334 vom 15.11.2013, S. 122.
  • [11]  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
  • [12]  ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.