BERICHT betreffend die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Arzneimittel-Agentur für das Haushaltsjahr 2012

21.3.2014 - (C7‑0293/2013 – 2013/2215(DEC))

Haushaltskontrollausschuss
Berichterstatter: Petri Sarvamaa

Verfahren : 2013/2215(DEC)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0227/2014
Eingereichte Texte :
A7-0227/2014
Angenommene Texte :

1. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

betreffend die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Arzneimittel-Agentur für das Haushaltsjahr 2012

(C7‑0293/2013 – 2013/2215(DEC))

Das Europäische Parlament,

–       in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Arzneimittel-Agentur für das Haushaltsjahr 2012,

–       in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2012 der Europäischen Arzneimittel-Agentur zusammen mit den Antworten der Agentur[1],

–       in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 18. Februar 2014 (05849/2014 – C7‑0054/2014),

–       gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–       gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[2], insbesondere auf Artikel 185,

–       gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates[3], insbesondere auf Artikel 208,

–       gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 726/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates[4] zur Errichtung einer Europäischen Arzneimittel-Agentur, insbesondere auf Artikel 68,

–       gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[5],

–       gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission vom 30. September 2013 über die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 208 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates[6], insbesondere auf Artikel 108,

–       gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

–       in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (A7-0227/2014),

1.      erteilt dem Verwaltungsdirektor der Europäischen Arzneimittel-Agentur die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2012;

2.      legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.      beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss sowie die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Verwaltungsdirektor der Europäischen Arzneimittel-Agentur, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und für ihre Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu sorgen.

2. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zum Rechnungsabschluss der Europäischen Arzneimittel-Agentur für das Haushaltsjahr 2012

(C7‑0293/2013 – 2013/2215(DEC))

Das Europäische Parlament,

–       in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Arzneimittel-Agentur für das Haushaltsjahr 2012,

–       in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2012 der Europäischen Arzneimittel-Agentur zusammen mit den Antworten der Agentur[7],

–       in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 18. Februar 2014 (05849/2014 – C7‑0054/2014),

–       gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–       gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[8], insbesondere auf Artikel 185,

–       gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates[9], insbesondere auf Artikel 208,

–       gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 726/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates[10] zur Errichtung einer Europäischen Arzneimittel-Agentur, insbesondere auf Artikel 68,

–       gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[11],

–       gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission vom 30. September 2013 über die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 208 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates[12], insbesondere auf Artikel 108,

–       gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

–       in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (A7‑0227/2014),

1.      billigt den Rechnungsabschluss der Europäischen Arzneimittel-Agentur für das Haushaltsjahr 2012;

2.      beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Verwaltungsdirektor der Europäischen Arzneimittel-Agentur, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und für seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu sorgen.

3. ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Arzneimittel-Agentur für das Haushaltsjahr 2012 sind

(C7‑0293/2013 – 2013/2215(DEC))

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Arzneimittel-Agentur für das Haushaltsjahr 2012,

–   in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2012 der Europäischen Arzneimittel-Agentur zusammen mit den Antworten der Agentur[13],

–   in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 18. Februar 2014 (05849/2014 – C7‑0054/2014),

–   gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–   gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[14], insbesondere auf Artikel 185,

–   gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates[15], insbesondere auf Artikel 208,

–   gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 726/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates[16] zur Errichtung einer Europäischen Arzneimittel-Agentur, insbesondere auf Artikel 68,

–   gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[17],

–   gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission vom 30. September 2013 über die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 208 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates[18], insbesondere auf Artikel 108,

–   unter Hinweis auf seine früheren Beschlüsse und Entschließungen zur Entlastung,

–   gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (A7-0227/2014),

A.  in der Erwägung, dass sich der endgültige Haushalt der Europäischen Arzneimittel-Agentur (nachstehend „die Agentur“) für das Haushaltsjahr 2012 ihrem Jahresabschluss zufolge auf 222 489 000 EUR belief, was gegenüber 2011 eine Erhöhung um 6,52 % bedeutet;

B.  in der Erwägung, dass sich der Gesamtbeitrag der Union zum Haushalt der Agentur für 2012 ihrem Jahresabschluss zufolge auf 31 341 107,18 EUR belief, was gegenüber 2011 einen Rückgang um 6,50 % darstellt;

C.  in der Erwägung, dass der Rechnungshof erklärt hat, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss der Agentur für das Haushaltsjahr 2012 zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

1.  betont die große Bedeutung der Agentur für den Schutz und die Förderung der Gesundheit von Mensch und Tier durch die Bewertung und Überwachung von Human- und Veterinärarzneimitteln;

Folgemaßnahmen zur Entlastung 2011

2.   entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass eine der aufgrund der Vorjahresbemerkungen ergriffenen Korrekturmaßnahmen als „abgeschlossen“, eine als „ausstehend“ und eine weitere als „im Gange befindlich“ bezeichnet werden;

3.       entnimmt den Angaben der Agentur, dass

      – ab Juni 2013 bei allen neu ernannten Sachverständigen eine neue systematische Ex-ante-Kontrolle der ordnungsmäßigen Angabe der geforderten Informationen in der von den Sachverständigen übermittelten elektronischen Interessenerklärung vorgenommen wurde, die ergeben hat, dass die neuen Sachverständigen ihre elektronischen Interessenerklärungen ordnungsgemäß ausgefüllt haben,

      – bei der 2013 vorgenommenen Ex-post-Kontrolle des Umgangs mit Interessenkonflikten von Sachverständigen geringfügige Feststellungen gemacht wurden, die sich nicht auf die Beteiligung der Sachverständigen an den Tätigkeiten der Agentur auswirken, und dass die Agentur im Rahmen dieser Kontrolle nützliche Informationen darüber gewonnen hat, wie die internen Kontrollen weiter gestärkt werden können, und gleichzeitig der konsequente Umgang der Agentur mit Interessenkonflikten bestätigt wurde;

Bemerkungen zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

4.   stellt mit Besorgnis fest, dass die Agentur unterschiedliche Kriterien für die Verbuchung der Einnahmen aus Gebühren und der damit verbundenen Ausgaben anwendet und dass die Einnahmen aus der Bewertung der Anträge über einen bestimmten Zeitraum hinweg linear verbucht werden; weist jedoch darauf hin, dass die Ausgaben für die Bewertung dieser Anträge durch die zuständigen nationalen Behörden festgestellt werden, wenn bestimmte Fixpunkte im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistung erreicht sind; ist der Auffassung, dass dies im Widerspruch zum Kongruenzgrundsatz steht;

5.   bedauert, dass die Agentur ihr Rechnungsführungssystem im Bereich der immateriellen Vermögensgegenstände noch nicht validiert hat, das angesichts der beträchtlichen Investitionen in den Aufbau der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) einen wichtigen Bestandteil des Rechnungsführungssystems insgesamt darstellt; fordert die Agentur auf, die Entlastungsbehörde im Rahmen der Weiterverfolgung der Entlastung 2012 über diesbezügliche Fortschritte zu unterrichten;

Bemerkungen zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge

6.   stellt mit Besorgnis fest, dass die Agentur zur Deckung der höheren Schulgebühren Bediensteten, deren Kinder eine Grundschule oder die Sekundarstufe besuchen, zusätzlich zu der im Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften („Statut“) vorgesehenen Erziehungszulage eine Sonderzulage gewährt, die sich 2012 auf insgesamt ca. 389 000 EUR belief; stellt fest, dass diese Zulage nicht durch das Statut gedeckt ist und folglich vom Rechnungshof als vorschriftswidrig betrachtet wird; weist jedoch darauf hin, dass diese Sachlage der Tatsache geschuldet ist, dass es in der Stadt, in der die Agentur ihren Sitz hat, keine Europäische Schule gibt, und dass durch diese Zulagen die Gleichbehandlung der Beschäftigten der Behörde gemäß dem Statut sichergestellt werden soll;

Haushaltsführung und Finanzmanagement

7.   nimmt zur Kenntnis, dass die Haushaltsvollzugsquoten der Agentur für das Jahr 2012 bei Titel I und Titel III zufriedenstellend waren; stellt mit Sorge fest, dass der Prozentsatz der nach erfolgter Mittelbindung auf das folgende Haushaltsjahr übertragenen Mittel bei Titel II mit 27 % hoch war; weist darauf hin, dass dies in erster Linie mit dem für 2014 vorgesehen Umzug der Agentur in neue Räumlichkeiten (4 205 000 EUR) und mit dem Aufbau der IKT-Systeme (1 596 000 EUR) zusammenhängt;

Mittelbindungen und Übertragungen auf das folgende Haushaltsjahr

8.   nimmt die gegenüber 2010 und 2011 geringere Mittelübertragung in das Jahr 2013 zur Kenntnis; ist sich bewusst, dass die Mittelübertragung zum Teil mit dem neuen Bauvorhaben zusammenhängt; weist die Agentur darauf hin, dass der Grundsatz der Jährlichkeit eingehalten werden muss;

Mittelübertragungen

9.   nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, dass sich Umfang und Art der 2012 vorgenommenen Mittelübertragungen innerhalb des Haushaltsjahres dem jährlichen Tätigkeitsbericht und den Prüfungsfeststellungen des Rechnungshofs zufolge im Rahmen der Haushaltsordnung bewegten; spricht der Agentur seine Anerkennung für ihre gute Haushaltsplanung aus;

Verfahren der Auftragsvergabe und der Einstellung

10. stellt mit Besorgnis fest, dass die Agentur 2012 Mehrfachrahmenverträge für die Erbringung von Dienstleistungen abschloss; bringt seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass das Vergabeverfahren einige Unregelmäßigkeiten aufwies, die den Transparenzgrundsatz beeinträchtigten;

11. stellt fest, dass der Rechnungshof in seinem jährlichen Prüfungsbericht für 2012 keine Bemerkungen zu den Einstellungsverfahren der Agentur vorgebracht hat;

12. begrüßt, dass 575 von 590 Stellen besetzt waren, und stellt fest, dass Ende 2012 160 Vertragsbedienstete und abgeordnete nationale Sachverständige – 17 weniger als im Jahr 2011 – beschäftigt waren;

Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten sowie Transparenz

13. begrüßt, dass die Agentur im zweiten Jahr in Folge einen öffentlichen Workshop über Interessenkonflikte veranstaltet hat, bei dem versucht werden sollte, ein angemessenes Gleichgewicht zwischen der erforderlichen Unparteilichkeit und Unabhängigkeit der an der Arbeit der Agentur beteiligten Sachverständigen und der Sicherstellung eines optimalen wissenschaftlichen Fachwissens zu finden;

14. weist darauf hin, dass die Agentur ihre Strategie zum Umgang mit Interessenkonflikten der Mitglieder der wissenschaftlichen Beratergruppen und der Sachverständigen überarbeitet hat und die überarbeitete Strategie im März 2014 vom Verwaltungsrat gebilligt werden soll; fordert die Agentur auf, diese überarbeitete Strategie nach der Verabschiedung der Entlastungsbehörde vorzulegen;

15. stellt fest, dass die Agentur eng mit verschiedenen Patienten-, Gesundheits- und Verbraucherverbänden zusammenarbeitet und deren Standpunkte berücksichtigt; fordert die Agentur auf, die Veröffentlichung der Angaben zur Finanzierung jeglicher Patienten-, Verbraucher und Gesundheitsverbände, mit denen sie zusammenarbeitet, einzufordern und zu prüfen, ob diesbezüglich Interessenkonflikte vorhanden sind;

Interne Prüfung

16. entnimmt den Angaben der Agentur, dass der Interne Auditdienst der Kommission (IAS) 2012 eine Funktionsprüfung der Planung und Aufstellung des Haushaltsplans in der Agentur sowie eine Nachprüfung hinsichtlich der Umsetzung der Empfehlungen zu internen Kontrollnormen, der Bereitstellung wissenschaftlicher Beratungsleistungen, der Verwaltung der Humanressourcen, der Nachprüfung von 2010 und der Fortführung des Geschäftsbetriebs bei den Prüfungen der Agentur vorgenommen hat; stellt fest, dass bei der Prüfung der Planung und Aufstellung des Haushaltsplans Stärken in Bezug auf die Vorausplanung und Überwachung der Einnahmen ermittelt und sieben Empfehlungen abgegeben wurden, von denen zwei als „sehr wichtig“ und fünf als „wichtig“ eingestuft wurden; weist darauf hin, dass die Verwaltung alle Empfehlungen akzeptiert hat und dass die Agentur einen Aktionsplan erstellt hat, den der IAS als angemessen eingestuft hat; nimmt die bei der Weiterverfolgung getroffene Feststellung zur Kenntnis, der zufolge drei Empfehlungen voriger Prüfungen nach wie vor ausstehend sind, von denen eine nur noch als „wichtig“ eingestuft wird;

Leistung

17. fordert die Agentur auf, die Ergebnisse und die Auswirkungen ihrer Arbeit auf die EU-Bürger auf leicht zugängliche Weise, vor allem über ihre Website, bekanntzugeben;

o

o         o

18. verweist, was die weiteren horizontalen Bemerkungen zum Entlastungsbeschluss betrifft, auf seine Entschließung vom … 2014[19] zur Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle der Agenturen.

23.1.2014

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

für den Haushaltskontrollausschuss

betreffend die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Arzneimittel-Agentur für das Haushaltsjahr 2012

(2013/2215(DEC))

Verfasserin der Stellungnahme: Jutta Haug

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit ersucht den federführenden Haushaltskontrollausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.      stellt fest, dass der Europäischen Arzneimittel-Agentur 2012 Mittel in Höhe von 222 489 000 EUR zur Verfügung standen, von denen 28 966 000 EUR Beiträge aus dem EU-Haushaltsplan waren; möchte hervorheben, dass dieser Betrag 0,021 % des Gesamthaushaltsplans der EU ausmacht; begrüßt, dass 575 von 590 Stellen besetzt waren, und stellt fest, dass Ende 2012 160 Vertragsbedienstete und abgeordnete nationale Sachverständige und damit 17 weniger als 2011 beschäftigt waren;

2.      begrüßt, dass der Rechnungshof die dem Jahresabschluss der Europäischen Arzneimittel-Agentur für das Haushaltsjahr 2012 zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen für rechtmäßig und ordnungsgemäß erklärt;

3.      nimmt die drei Anmerkungen des Rechnungshofs über die Zuverlässigkeit des Jahresabschlusses, die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge und die Haushaltsführung zur Kenntnis; nimmt die Erwiderung der Agentur zur Kenntnis; erachtet die Erklärungen der Agentur zur Einführung des SAP-Rechnungsführungssystems für die präzisere Erfassung der Gebühreneinkünfte aller Art und die Angaben zur Validierung ihres Rechnungsführungssystems für immaterielle Vermögensgegenstände für ausreichend; weist darauf hin, dass sich die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 19. November 2013 zu dem Verfahren für die Anpassung der Dienstbezüge für 2011 auch auf die Zahlungen hinsichtlich des Berichtigungskoeffizenten sowie auf den anwendbaren Wechselkurs EUR/GBP auswirkt, da sich das Paket zur Anpassung der Dienstbezüge auch auf diese beiden Aspekte erstreckt; fordert die Agentur nachdrücklich auf, in enger Zusammenarbeit mit der Kommission eine Lösung im Interesse der Beschäftigten und im Einklang mit den Vorschriften zu finden; fragt sich, warum sich der Gerichtshof nicht zum Thema der Schulgeldzahlungen in den vorigen Jahren geäußert hat, und unterstützt die Argumentation der Agentur bezüglich der Zahlung von Schulgeld in Ermangelung einer Europäischen Schule; nimmt die geringere Mittelübertragung ins Jahr 2013 im Vergleich zu 2010 und 2011 zur Kenntnis; ist sich bewusst, dass die Mittelübertragung zum Teil mit dem neuen Bauvorhaben zusammenhängt; weist die Agentur auf den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit hin;

4.      betont die Bedeutung der Agentur für den Schutz und die Förderung der Gesundheit von Mensch und Tier durch die Bewertung und Überwachung von Human- und Veterinärarzneimitteln; begrüßt die Strategie für den Umgang mit Interessenkonflikten, die vom Verwaltungsrat im März 2012 zuletzt aktualisiert und bestätigt wurde;

5.        empfiehlt die Prüfung der Frage, ob der Entlastungsbeschluss auf den OECD-Leitlinien beruhen sollte, um qualitativ hochwertige, international anerkannte Rechnungsführungs‑, Rechnungsprüfungs- und Offenlegungsstandards sicherzustellen; fordert die EU-Organe auf, im Fall einer entsprechenden Empfehlung nach der Prüfung die OECD-Leitlinien zu übernehmen und sich zu ihrer Einbeziehung in einen gemeinsamen Arbeitsrahmen für alle europäischen Organe und Einrichtungen zu verpflichten;

6.        empfiehlt auf der Grundlage der vorliegenden Fakten, dass dem Verwaltungsdirektor der Europäischen Arzneimittel-Agentur Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2012 erteilt wird.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

22.1.2014

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

56

5

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Elena Oana Antonescu, Sophie Auconie, Pilar Ayuso, Paolo Bartolozzi, Sandrine Bélier, Lajos Bokros, Franco Bonanini, Biljana Borzan, Yves Cochet, Spyros Danellis, Chris Davies, Anne Delvaux, Bas Eickhout, Edite Estrela, Jill Evans, Elisabetta Gardini, Gerben-Jan Gerbrandy, Matthias Groote, Françoise Grossetête, Satu Hassi, Jolanta Emilia Hibner, Karin Kadenbach, Martin Kastler, Christa Klaß, Claus Larsen-Jensen, Jo Leinen, Peter Liese, Kartika Tamara Liotard, Zofija Mazej Kukovič, Linda McAvan, Radvilė Morkūnaitė-Mikulėnienė, Miroslav Ouzký, Vladko Todorov Panayotov, Gilles Pargneaux, Antonyia Parvanova, Andrés Perelló Rodríguez, Pavel Poc, Anna Rosbach, Oreste Rossi, Dagmar Roth-Behrendt, Kārlis Šadurskis, Daciana Octavia Sârbu, Carl Schlyter, Horst Schnellhardt, Richard Seeber, Dubravka Šuica, Salvatore Tatarella, Thomas Ulmer, Glenis Willmott, Sabine Wils, Marina Yannakoudakis

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Gaston Franco, Jutta Haug, Filip Kaczmarek, Marusya Lyubcheva, Miroslav Mikolášik, Vittorio Prodi, Giancarlo Scottà, Alda Sousa, Vladimir Urutchev, Andrea Zanoni

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

17.3.2014

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

14

6

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Marta Andreasen, Jean-Pierre Audy, Zuzana Brzobohatá, Martin Ehrenhauser, Jens Geier, Gerben-Jan Gerbrandy, Ingeborg Gräßle, Rina Ronja Kari, Monica Luisa Macovei, Jan Mulder, Eva Ortiz Vilella, Paul Rübig, Petri Sarvamaa, Bart Staes, Georgios Stavrakakis, Derek Vaughan

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Amelia Andersdotter, Philip Bradbourn, Markus Pieper

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Thomas Ulmer

  • [1]       ABl. C 365 vom 13.12.2013, S. 150.
  • [2]       ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
  • [3]       ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.
  • [4]  ABl. L 136 vom 30.4.2004, S. 1.
  • [5]       ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
  • [6]     ABl. L 328 vom 7.12.2013, S. 42.
  • [7]       ABl. C 365 vom 13.12.2013, S. 150.
  • [8]       ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
  • [9]       ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.
  • [10]  ABl. L 136 vom 30.4.2004, S. 1.
  • [11]     ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
  • [12]    ABl. L 328 vom 7.12.2013, S. 42.
  • [13]     ABl. C 365 vom 13.12.2013, S. 150.
  • [14]     ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
  • [15]     ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.
  • [16]  ABl. L 136 vom 30.4.2004, S. 1.
  • [17]     ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
  • [18]    ABl. L 328 vom 7.12.2013, S. 42.
  • [19]  Angenommene Texte, P7_TA-PROV(2014).