BERICHT über die Verhandlungen über den MFR 2014–2020: Erkenntnisse und weiteres Vorgehen
26.3.2014 - (2014/2005(INI))
Haushaltsausschuss
Ko-Berichterstatter: Jean-Luc Dehaene, Ivailo Kalfin
Verfasser der Stellungnahme (*):
Andrew Duff, Ausschuss für konstitutionelle Fragen
(*) Assoziierter Ausschuss – Artikel 50 der Geschäftsordnung
- ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
- BEGRÜNDUNG
- STELLUNGNAHME des Ausschusses für konstitutionelle Fragen(*)
- STELLUNGNAHME des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
- STELLUNGNAHME des Ausschusses für regionale Entwicklung
- STELLUNGNAHME des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres
- ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
über die Verhandlungen über den MFR 2014–2020: Erkenntnisse und weiteres Vorgehen
Das Europäische Parlament,
unter Hinweis auf den Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014–2020 (COM(2011)0398), geändert am 6. Juli 2012 (COM(2012)0388), und den Entwurf der Interinstitutionellen Vereinbarung (IIV) zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung (COM(2011)0403),
unter Hinweis darauf, dass es gemäß Artikel 312 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union am 19. November 2013 seine Zustimmung zur MFR-Verordnung erteilt und am gleichen Tag den Abschluss der IIV gebilligt hat,
unter Hinweis darauf, dass der MFR und die IIV am 2. Dezember 2013 endgültig angenommen und am 20. Dezember 2013 im Amtsblatt veröffentlicht wurden,
unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. Juni 2011 zu dem Thema „Investition in die Zukunft: ein neuer mehrjähriger Finanzrahmen (MFR) für ein wettbewerbsfähiges, nachhaltiges und inklusives Europa“[1],
unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. Oktober 2012 zum Interesse eines positiven Ergebnisses des Genehmigungsverfahrens für den mehrjährigen Finanzrahmen für die Jahre 2014–2020[2],
unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. März 2013 zu den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates im Rahmen seiner Tagung vom 7./8. Februar 2013 betreffend den mehrjährigen Finanzrahmen[3],
unter Hinweis auf seine Entschließung vom 3. Juli 2013 zu der politischen Einigung über den mehrjährigen Finanzrahmen 2014–2020[4],
unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. Dezember 2013 zu den Beziehungen des Europäischen Parlaments zu den Organen, in denen die Regierungen der Mitgliedstaaten vertreten sind[5],
gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,
in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses und der Stellungnahmen des Ausschusses für konstitutionelle Fragen, des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für regionale Entwicklung und des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A6-0254/2014),
A. in der Erwägung, dass die Einigung über den MFR 2014–2020 das Ergebnis langer und mühsamer Verhandlungen war, die sich über zweieinhalb Jahre hinzogen; in der Erwägung, dass die endgültige politische Einigung nur auf höchster politischer Ebene zwischen den 3 Präsidenten (Parlament, Ratsvorsitz und Kommission) gemäß Artikel 324 AEUV erzielt werden konnte;
B. in der Erwägung, dass der vom Europäischen Rat beschlossene und vom Parlament letztlich abgesegnete Gesamtumfang des nächsten MFR (960 Mrd. EUR an Verpflichtungsermächtigungen, 908 Mrd. EUR an Zahlungsermächtigungen in Preisen von 2011) im Vergleich zum Finanzrahmen 2007-2013 Kürzungen in Höhe von 3,5 % bei den Verpflichtungsermächtigungen und von 3,7 % bei den Zahlungsermächtigungen bedeutet, und dies trotz der zunehmenden Befugnisse der EU infolge des Vertrags von Lissabon und der Erweiterung der Union auf 28 Mitgliedstaaten; in der Erwägung, dass dieser Mittelumfang den politischen Zielsetzungen und Zusagen der EU, insbesondere hinsichtlich der Strategie Europa 2020, nicht gerecht wird;
C. in der Erwägung, dass der Jahreshaushalt der EU in den nächsten Jahren weiterhin ungefähr 1 % des BNE der EU ausmachen wird, was dem Niveau der frühen Neunzigerjahre entspricht, und demnach weit unter der 1992 beschlossenen und 2010 bestätigten Eigenmittelobergrenze von 1,29 % des BNE bei den Verpflichtungsermächtigungen und von 1,23 % des BNE bei den Zahlungsermächtigungen liegen wird;
D. in der Erwägung, dass das Parlament, da es politisch nicht möglich war, die vom Europäischen Rat beschlossenen Gesamtzahlen für den MFR zu ändern, sich auf eine bessere Ausführung des MFR konzentriert hat, indem es erfolgreich die Aufnahme neuer Bestimmungen ausgehandelt hat, die dazu beitragen, dass der neue Finanzrahmen und der neue jährliche Haushaltsplan der EU operativer, konsistenter und transparenter werden, den Bedürfnissen der Unionsbürger besser gerecht werden und die nahezu vollständige Ausschöpfung der MFR-Obergrenzen ermöglichen; in der Erwägung, dass diese Bestimmungen insbesondere die neuen Vorkehrungen für die Änderung des MFR, die Flexibilität, die Einheit und Transparenz des Haushaltsplans der EU betreffen, zusammen mit einer weiteren Verpflichtung zur Reform der Finanzierung des EU-Haushalts (Gemeinsame Erklärung zu den Eigenmitteln);
E. in der Erwägung, dass das Parlament in Einklang mit dem Grundsatz, dass „nichts vereinbart ist, solange nicht alles vereinbart ist“, am 19. November 2013 seine Zustimmung zur neuen MFR-Verordnung erteilt und am gleichen Tag die neue Interinstitutionelle Vereinbarung gebilligt hat, nachdem der Rat die in seiner Entschließung vom 3. Juli 2013 gestellten Bedingungen, einschließlich der Annahme zusätzlicher Zahlungsermächtigungen in Höhe von 11,2 Mrd. EUR für 2013, erfüllt hat;
F. in der Erwägung, dass der Rat keinerlei Fortschritte hinsichtlich der überfälligen Reform des derzeitigen Systems der Finanzierung des EU-Haushalts erzielt hat, obwohl die Kommission ehrgeizige Vorschläge vorgelegt hat, um nicht nur den durch den Mangel eines echten Eigenmittelsystems bedingten Stillstand zu überwinden, sondern auch das System der Finanzierung der EU einfacher, gerechter und für die Unionsbürger transparenter zu gestalten;
G. in der Erwägung, dass die Laufzeit des MFR nach der Einigung über den MFR 2014–2020 noch immer nicht mit dem Mandat des Parlaments und der Kommission übereinstimmt, deren Amtszeiten 2014 beginnen;
H. in der Erwägung, dass die durch den Vertrag von Lissabon gebotenen Möglichkeiten zur Änderung der Beschlussfassungsverfahren für den MFR und die Eigenmittelbeschlüsse nicht ausgeschöpft wurden;
1. bedauert zutiefst, dass sowohl das Verfahren, das zu der Einigung über den MFR 2014–2020 geführt hat, als auch die politische Debatte über diese Verhandlungen deutlich gemacht haben, dass es eindeutig an einer gemeinsamen Vision für den EU-Haushalt und die politischen Prioritäten mangelt, gezeigt haben, dass sich die Ansätze der EU-Organe sehr stark unterscheiden, und der im Vertrag von Lissabon festgelegten gestärkten Rolle des Parlaments und seinen Vorrechten nicht gerecht geworden sind; hält es daher für ungemein wichtig, dass in diesem Bericht die notwendigen Lehren in politischer und institutioneller Hinsicht gezogen werden, die dann als Grundlage für die Vorbereitung künftiger Verhandlungen dienen können, vor allem mit Blick auf die Änderung des MFR nach der Wahl, die von der Kommission bis spätestens Ende 2016 eingeleitet werden muss;
Politische Erwägungen
2. erkennt an, dass die Konsolidierung der Haushalte, mit der die Mitgliedstaaten derzeit konfrontiert sind, eine ehrgeizigere Einigung über den MFR 2014–2020 unmöglich gemacht hat; bedauert jedoch zutiefst, dass die Rolle des EU-Haushalts als wichtiges gemeinsames politisches Instrument zur Überwindung der derzeitigen wirtschaftlichen und sozialen Krise nicht richtig anerkannt wurde; weist darauf hin, dass der EU-Haushalt hauptsächlich Investitionen dient und einen einzigartigen Rahmen für die Koordinierung und Verstärkung der einzelstaatlichen Anstrengungen zur Wiederbelebung des Wachstums, zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU bietet;
3. ist zutiefst besorgt darüber, dass die Debatten im Rat über den Haushalt über viele Jahre hinweg von der Logik des „angemessenen Mittelrückflusses“ vergiftet waren, anstatt von der Logik des europäischen Mehrwerts getragen zu sein; vertritt die Ansicht, dass diese Debatte zwar bereits vor der Einführung von BNE-basierten Eigenmitteln geführt wurde, dass sich die Situation jedoch durch das derzeitige EU-Finanzierungssystem weiter verschlimmert hat, wonach ungefähr 74 % der Einnahmen aus den auf dem BNE basierenden Beiträgen der Mitgliedstaaten anstatt aus echten Eigenmitteln stammen, wie im Vertrag von Rom und allen nachfolgenden EU-Verträgen vorgesehen ist; vertritt die Ansicht, dass ein solches System einen unverhältnismäßigen Schwerpunkt auf die Nettosalden zwischen den Mitgliedstaaten legt und zur schrittweisen Einführung komplexer und undurchsichtiger Rabatte und sonstiger Korrekturmechanismen zur Finanzierung des EU-Haushalts geführt hat;
4. glaubt, dass auch die Art und Weise der Einigung über den MFR am 8. Februar 2013 im Europäischen Rat von dieser Logik geprägt war; hält es für bedauerlich, dass sich dies darin niederschlug, dass die nationalen Mittelzuweisungen, insbesondere aus den beiden größten Ausgabenbereichen – Landwirtschafts- und Kohäsionspolitik –, zu jenem Zeitpunkt festgelegt wurden; kritisiert vor allem die zunehmende Zahl der Sonderzuweisungen und „Geschenke“, die im Laufe der Verhandlungen zwischen den Staats- und Regierungschefs gemacht wurden, da sie nicht auf objektiven und nachvollziehbaren Kriterien beruhen, sondern vielmehr Ausdruck der Verhandlungsmacht von Mitgliedstaaten sind, die versuchen, ihre nationalen Interessen durchzusetzen und ihre Nettoerträge zu maximieren; kritisiert die mangelnde Transparenz beim Zustandekommen dieser Einigung sowie die Weigerung von Rat und Kommission, dem Parlament alle relevanten Dokumente zukommen zu lassen; betont, dass der europäische Mehrwert gegenüber nationalen Interessen dominieren sollte;
5. weist diese rein bilanzielle Betrachtungsweise des EU-Haushalts, die den europäischen Mehrwert außer Acht lässt, dem Grundsatz der Solidarität in der EU widerspricht und die derzeitige und die potentielle Rolle des EU-Haushalts für die Stärkung der wirtschaftspolitischen Steuerung unterschätzt, mit Nachdruck zurück; betont, dass der Haushalt der EU hauptsächlich ein Investitionshaushalt mit einer starken Hebelwirkung ist und die Durchführung einer Reihe von Projekten ermöglicht, die sonst gar nicht oder nur schwerlich möglich gewesen wären, und dass er ein Katalysator für Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Arbeitsplätze in der gesamten Union und ein wirksames Instrument zur Unterstützung von Reformen ist; hält es daher für sehr bedauerlich, dass einige Mitgliedstaaten die nationalen Beiträge zum EU-Haushalt nur als Kosten zu betrachten scheinen, die möglichst gering zu halten sind;
6. bedauert, dass der Europäische Rat bei der Entscheidung über den Gesamtumfang des MFR 2014–2020 einen „Top-down“-Ansatz verfolgt hat, was wiederum zeigt, dass eine beunruhigende Diskrepanz besteht zwischen den politischen Zusagen des Europäischen Rates für die EU und dessen Widerwillen, sie angemessen zu finanzieren; vertritt vielmehr die Ansicht, dass diese Entscheidung auf einem „Bottom-up“-Verfahren beruhen sollte, welches das Ergebnis einer eingehenden Bewertung des Finanzbedarfs und der politischen Ziele der EU ist, die in den Mehrjahresprogrammen der EU und den vom Gesetzgeber festgelegten politischen Maßnahmen festgeschrieben sind;
7. ist daher überzeugt, dass allen Entscheidungen über den Finanzrahmen eine wirkliche politische Debatte über die Rolle, die Funktion und den Mehrwert des EU-Haushalts sowie dessen Übereinstimmung mit der von der Union angenommenen politischen Strategie und den operativen Prioritäten und Zielen der Union vorausgehen sollte – und dass diese Entscheidungen darauf beruhen sollten; vertritt die Auffassung, dass diese Debatte zur Überwindung der Kluft zwischen den auseinandergehenden Ansichten darüber, wofür der EU-Haushalt steht und was damit erreicht werden kann, rechtzeitig aufgenommen werden sollte und dass die drei EU-Organe und alle nationalen Parlamente darin einbezogen werden sollten, dass jedoch auch die höchste politische Ebene in den Mitgliedstaaten involviert werden sollte;
8. ist darüber hinaus überzeugt, dass sich spürbare Fortschritte erst nach einer eingehenden Reform der Finanzierung des EU-Haushalts erzielen lassen, wobei man unter Achtung von Wortlaut und Geist des Vertrags zu einem System echter, klarer, einfacher und fairer Eigenmittel zurückkehren sollte; betont, dass sich durch die Einführung eines oder mehrerer neuer Eigenmittel der Anteil der nach dem BNE berechneten Beiträge zum EU-Haushalt auf ein Minimum reduzieren und dementsprechend auch die Belastung der Staatskassen der Mitgliedstaaten verringern wird; bekräftigt, dass es sich nachdrücklich für alle Prozesse einsetzen wird, die zu einer Reform des Eigenmittelsystems führen, das derzeit durch Komplexität, mangelnde Transparenz und Ineffizienz gekennzeichnet ist; betont, dass die endgültige Vereinbarung im Rat über das Eigenmittelsystem noch komplexer ist als die vorhergehende, da dadurch neue Rabatte und Ausnahmen eingeführt wurden;
Institutionelle Überlegungen
9. erinnert daran, dass das Parlament das erste EU-Organ war, das im Rahmen des Berichts seines SURE-Sonderausschusses im Juni 2011 seine Vorstellungen zum MFR 2014–2020 und zu der notwendigen Reform der Finanzierung des EU-Haushalts kundgetan hat; vertritt die Ansicht, dass diese frühe Vorbereitung dazu beigetragen hat, dass das Parlament einen breiten Konsens über politische Prioritäten erzielen und während des gesamten darauf folgenden Verhandlungsprozesses geschlossen auftreten konnte; vertritt ferner die Ansicht, dass dieser Bericht der Kommission Leitlinien für die Ausarbeitung ihrer Vorschläge zum MFR und zu den Eigenmitteln gegeben hat, und begrüßt den zwischen den beiden Organen eingerichteten regelmäßigen politischen Dialog in sämtlichen Phasen der Ausarbeitung dieses Berichts; vertritt die Ansicht, dass diese Praxis im Vorfeld der Vorstellung von Vorschlägen zum MFR zu einem stärker strukturierten Dialog zwischen den beiden Organen weiterentwickelt werden sollte;
10. erinnert daran, dass der Rat gemäß Artikel 312 AEUV den MFR nach Zustimmung des Parlaments einstimmig annimmt, während die drei EU-Organe „alle erforderlichen Maßnahmen treffen, um den Erlass des Rechtsakts zu erleichtern“; stellt daher fest, dass im Vertrag keinerlei konkretes Verfahren für die Einbeziehung des Parlaments in die Verhandlungen über den MFR vorgesehen ist und dass die Modalitäten später in der Praxis durch eine Reihe von ad hoc getroffenen Vorkehrungen festgelegt wurden, die auf Initiative des Parlaments auf politischer Ebene vereinbart wurden;
11. hält es für bedauerlich, dass vor der am 8. Februar 2013 erzielten Einigung des Europäischen Rates über den MFR keine aussagekräftigen Verhandlungen zwischen Parlament und Rat stattgefunden haben; vertritt die Ansicht, dass die zahlreichen Treffen zwischen seinem Verhandlungsteam und den aufeinanderfolgenden Ratsvorsitzen, die am Rande der einschlägigen Sitzungen des Rates „Allgemeine Angelegenheiten“ stattgefunden haben, sowie seine Teilnahme an informellen Ratssitzungen, bei denen es um den MFR ging, den Informationsaustausch zwischen Rat und Parlament nur in einem gewissen Rahmen befördert haben; hält es deshalb für nötig, dass das Parlament auf den gewonnenen Erfahrungen aufbauend alle verfügbaren Mittel nutzt, um seinen Einfluss auf Geist, Zeitplan und Inhalt der Verhandlungen mit dem Rat zu verstärken, damit der Rat den Argumenten und Standpunkten des Parlaments dabei besser Rechnung trägt;
12. bedauert, dass trotz der entschiedenen Einwände des Parlaments sämtliche aufeinanderfolgenden Verhandlungspakete, die von unterschiedlichen Ratsvorsitzen vorgestellt wurden, und letztlich auch die Einigung über den MFR im Europäischen Rat am 8. Februar 2013 eine beträchtliche Zahl legislativer Aspekte enthielten, die im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens hätten entschieden werden sollen; unterstreicht, dass die für die Verordnung zur Festlegung des MFR gesetzlich vorgeschriebene Einstimmigkeit im Rat nur erreicht werden konnte, indem bestimmten wesentlichen politischen Änderungen in sektorspezifischen Maßnahmen der EU vorgegriffen wurde, wobei in eindeutigem Widerspruch zu den Verträgen die Vorrechte des Parlaments im Rahmen der Mitentscheidung, insbesondere sein Recht, gleichberechtigt mit dem Rat Änderungen vorzunehmen, untergraben wurden;
13. stellt fest, dass erst im Mai 2013 echte Verhandlungen über die MFR-Verordnung und die IIV aufgenommen wurden, wobei die Verhandlungsführer des Rates kein formelles Verhandlungsmandat hatten, sondern vielmehr die im Europäischen Rat erzielte Einigung über den MFR als einzigen Bezugspunkt betrachteten und keinen Spielraum für Diskussionen darüber ließen; hebt hervor, dass diese Haltung nicht nur zu unnötigem Zeitverlust, sondern auch zu dem inakzeptablen Versuch des Rates führte, bestimmte Themen aus den Verhandlungen auszuklammern, weshalb das Parlament gezwungen war, sogar auf höchster politscher Ebene darum zu kämpfen, dass über jeden Artikel der MFR-Verordnung bzw. der IIV Verhandlungen aufgenommen wurden;
14. weist erneut darauf hin, dass der Europäische Rat laut dem Vertrag nicht gesetzgeberisch tätig wird; verweist daher darauf, dass die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates als Verhandlungsdirektiven für den Rat zu betrachten sind und dass sie in keinem Fall rote Linien darstellen, die mit dem Parlament nicht verhandelbar wären; fordert eine Standardformel, in der darauf verwiesen wird, dass die Bestimmungen von Artikel 15 Absatz 1 AEUV in die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates Eingang finden müssen;
15. bedauert zutiefst, dass die Verhandlungen über die Mehrjahresprogramme der EU, insbesondere im Bereich Landwirtschafts- und Kohäsionspolitik, mit demselben Makel behaftet waren; stellt fest, dass der Rat sich mehrfach geweigert hat, auf die „MFR-relevanten Aspekte“ dieser Rechtsgrundlagen auch nur Bezug zu nehmen; hebt die beträchtlichen Anstrengungen und den erheblichen Zeitaufwand hervor, die das Parlament aufbringen musste, um sicherzustellen, dass alle in der Mitentscheidung von Rat und Parlament beschlossenen Punkte der Rechtsgrundlagen weiterhin Gegenstand der Verhandlungen bleiben; stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Verhandlungsführer des Parlaments letztlich einige Teile der Einigung im Europäischen Rat erfolgreich anfechten konnten;
16. stellt fest, dass die vom Europäischen Rat beschlossenen Zahlen für den MFR (Gesamtumfang und Aufteilung auf die einzelnen Rubriken) vom Parlament am Ende nicht angefochten wurden, das den besonders schwierigen wirtschaftlichen und finanziellen Rahmenbedingungen zum Zeitpunkt der Beschlussfassung Rechnung getragen hat; unterstreicht jedoch, dass dies keinesfalls als Präzedenzfall angesehen werden sollte, und bekräftigt seinen Standpunkt, wonach über die Beträge des MFR und alle anderen Teile der entsprechenden politischen Einigung im Europäischen Rat mit dem Parlament verhandelt werden muss;
17. betont, dass die Modalitäten aller künftigen MFR-Verhandlungen erheblich verbessert werden müssen, um Blockaden zu vermeiden und im Laufe der Verhandlungen wertvolle Zeit und Ressourcen zu sparen; vertritt die Ansicht, dass diese Modalitäten in eine formelle Einigung auf höchster politischer Ebene gegossen werden sollten, bei der den Defiziten der jüngsten Verhandlungen Rechnung getragen werden sollte und die im EU-Vertrag geregelte Rolle des Parlaments und dessen Vorrechte uneingeschränkt gewahrt werden sollten; vertritt die Ansicht, dass dieses Verfahren letztlich in der IIV festgeschrieben werden sollte, wie es bereits für das Haushaltsverfahren der Fall ist;
18. weist darauf hin, wie ungeheuer viele Informationen ausgetauscht werden müssen und wie enorm viel Koordination im Parlament erforderlich ist, um sicherzustellen, dass die parallel verlaufenden Verhandlungen über den MFR und die Rechtsgrundlagen von über 60 Mehrjahresprogrammen aufeinander abgestimmt sind; unterstreicht, dass die im Mitentscheidungsverfahren zu beschließenden Fragen unbedingt unterschieden und so weit wie möglich im Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Ausschüsse belassen werden müssen; schlägt vor, dass das Europäische Parlament bei den nächsten Verhandlungen über den MFR die Legislativvorschläge parallel behandeln und dabei so weit wie möglich nach dem Grundsatz „nichts ist vereinbart, solange nicht alles vereinbart ist“ handeln sollte;
19. ist davon überzeugt, dass die Einstimmigkeitsregel im Rat bedeutet, dass die Einigung den kleinsten gemeinsamen Nenner darstellt, wobei es darum geht, dass das Veto eines einzigen Mitgliedstaates vermieden werden muss; betont, dass ein Übergang zur Abstimmung mit qualifizierter Mehrheit für die MFR-Verordnung nicht nur mit dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren, das für die Annahme nahezu aller Mehrjahresprogramme der EU Anwendung findet, sondern auch mit dem jährlichen Verfahren zur Annahme des Haushaltsplans der EU in Einklang stünde;
20. stellt fest, dass die allgemeine Überleitungsklausel (Artikel 48 Absatz 7 EUV) vom Europäischen Rat genutzt werden könnte, um den Übergang zur Abstimmung mit qualifizierter Mehrheit und zum ordentlichen Gesetzgebungsverfahren für Eigenmittel- und MFR-Beschlüsse zu vollziehen; weist außerdem erneut darauf hin, dass Artikel 312 Absatz 2 AEUV in jedem Fall vorsieht, dass der MFR mit qualifizierter Mehrheit beschlossen werden kann; fordert den Europäischen Rat nachdrücklich auf, diese beiden Überleitungsklauseln gemäß ihrer Zweckbestimmung zu nutzen, um die Beschlussfassung im Rat zu rationalisieren und das Ausmaß zu beschränken, in dem die Strategien für einen angemessenen Mittelrückfluss an die Einzelstaaten gegenüber dem gemeinsamen Interesse der Union als Ganzes dominieren;
MFR 2014–2020: weiteres Vorgehen
21. erklärt sich bereit, dafür zu sorgen, dass alle erfolgreich in die MFR-Verordnung und die IIV aufgenommenen neuen Bestimmungen während des jährlichen Haushaltsverfahrens vollständige Anwendung finden; erwartet, dass der Rat nicht den Versuch unternehmen wird, eine restriktive Auslegung dieser Bestimmungen durchzusetzen, insbesondere über Art und Tragweite aller besonderen Instrumente, sondern dass er stattdessen verantwortungsvoll handeln und die erforderlichen Mittel zur Deckung seiner früheren Verpflichtungen sowie unvorhergesehener Ausgaben genehmigen wird, selbst wenn infolgedessen die jährlichen MFR-Obergrenzen überschritten werden müssen; erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass die MFR-Obergrenzen für 2014–2020 weit unter den Eigenmittelmittelobergrenzen liegen;
22. legt besonderen Nachdruck auf die neuen Flexibilitätsregeln, die es ermöglichen sollten, dass die jeweiligen MFR-Obergrenzen für Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen im Höchstmaß ausgeschöpft werden; unterstreicht, dass die in früheren Finanzrahmen gängige Praxis, wonach die jährlichen EU-Haushaltsmittel, insbesondere bei den Zahlungsermächtigungen, weit unter den MFR-Obergrenzen blieben, sich nicht weiter aufrecht erhalten lässt;
23. betont in diesem Zusammenhang, dass die noch abzuwickelnden Mittelbindungen nunmehr ein kritisches Ausmaß erreicht haben, was letztlich zu einem strukturellen Defizit des EU-Haushalts führen könnte, was einen Verstoß gegen die Bestimmungen des Vertrags (Artikel 310 und 323 AEUV) darstellt; ist zutiefst besorgt darüber, dass der Umfang der zum Jahresende noch nicht bezahlten Rechnungen seit 2011 stetig zugenommen hat (Ende 2013 23,4 Mrd. EUR allein für die Kohäsionspolitik), wodurch ein erheblicher Druck auf die Obergrenze für die Zahlungsermächtigungen für den MFR 2014–2020 entsteht; betont, dass die jährlichen Obergrenzen des MFR für die Zahlungsermächtigungen präzise festgesetzt werden müssen und dass dabei unter anderem der Dynamik der Kohäsionspolitik Rechnung getragen werden muss, einschließlich des Zeitplans für die Planung, die Durchführung und den endgültigen Abschluss der Programme und der Aufhebung von Mittelbindungen;
24. betont, dass der Zweck des Gesamtspielraums für die Mittel für Verpflichtungen darin besteht, Investitionen für Wachstum und Beschäftigung in Europa und insbesondere für die Förderung der Beschäftigung junger Menschen zu unterstützen; verweist darauf, dass die Initiative zu diesem Instrument vom Europäischen Parlament ausging;
25. erinnert daran, dass die nächste Kommission, die nach der Europawahl 2014 ihr Amt antreten wird, bis Ende 2016 eine obligatorische Überprüfung und Änderung des MFR 2014–2020 einleiten muss; unterstreicht, dass diese Klausel zur Überprüfung bzw. Änderung des MFR nach der Wahl eine der wesentlichen Forderungen des Parlaments während der MFR-Verhandlungen war, die darauf beruhte, dass die nächste Kommission und das nächste Parlament in der Lage sein müssen, die politischen Prioritäten der EU neu zu bewerten und so dem MFR eine erneute demokratische Legitimität zu verleihen; betont, dass das Investitionsniveau in Europa infolge der Wirtschaftskrise zwischen 2008 und 2012 erheblich gesunken ist, und erinnert daran, dass Europa dadurch Schätzungen zufolge[6] bis 2020 Einnahmenverluste in Höhe von 540 Mrd. EUR entstehen werden;
26. betont, dass das nächste Parlament angesichts der Überprüfung bzw. Änderung des MFR nach der Wahl rechtzeitig Überlegungen über die politischen Prioritäten anstellen muss, d. h. Bereiche ermitteln muss, für die in der zweiten Hälfte des MFR 2014–2020 mehr Investitionen notwendig sein werden; fordert zu diesem Zweck die nächste Kommission und das nächste Parlament auf, genau zu bewerten, inwieweit die Ziele der Strategie Europa 2020 erreicht wurden, insbesondere mit Blick auf die Beschäftigung und die Bekämpfung der Wirtschaftskrise sowie die Leistungen wichtiger EU-Programme wie Horizont 2020, um den Schwerpunkt auf Ausgabenbereiche mit nachweislichem Mehrwert für die EU zu legen, für die zusätzliche Finanzmittel notwendig sein werden;
27. fordert, dass im Rahmen der Halbzeitüberprüfung des MFR Vorkehrungen für eine mögliche Verkürzung der Laufzeit getroffen werden, für die der neue MFR vereinbart wird, so dass für die spätere Neuverhandlung während der jeweiligen Amtszeiten des Parlaments und der Kommission Sorge getragen und somit die uneingeschränkte demokratische Legitimität für regelmäßige Beschlüsse über die finanzielle Vorausschau der Union sichergestellt wird, während gleichzeitig Maßnahmen ergriffen werden, um für die erforderliche Stabilität zu sorgen, was Planungszyklen und die Vorhersehbarkeit von Investitionen betrifft; vertritt nachdrücklich die Auffassung, dass eine fünfjährige Laufzeit des MFR die demokratische Legitimität stärken und die Priorisierung der Haushaltsmittel verbessern würde und als Vorbedingung für eine stärker politisch ausgerichtete Debatte verstanden werden könnte;
28. betont, dass die Vorschläge der Kommission für die Änderung des MFR den letzten makroökonomischen Prognosen umfassend Rechnung tragen und eine eingehende Bewertung des Funktionierens aller besonderen Instrumente beinhalten müssen, insbesondere hinsichtlich des Gesamtspielraums bei den Mitteln für Verpflichtungen und für Zahlungen; erinnert daran, dass dieser Prozess keine negativen Auswirkungen auf vorab zugewiesene nationale Finanzrahmen, einschließlich des Anteils des ESF an diesen Finanzrahmen, haben wird; erwartet in diesem Zusammenhang von der Kommission, dass sie dem Parlament und dem Rat identische und schlüssige Daten zu Beträgen und Vorausschätzungen vorlegt, um bei den Verhandlungen Missverständnisse hinsichtlich der Diskussionsgrundlage zu vermeiden;
29. unterstreicht, dass eine breite und offene Debatte über die mit den Finanzierungsprogrammen der EU erzielten Ergebnisse angeregt und insbesondere bewertet werden muss, inwieweit mithilfe dieser Programme ein Beitrag zur Erreichung der Europa-2020-Ziele geleistet wird;
30. hebt die Rolle von innovativen Finanzinstrumenten wie den europäischen Projektanleihen hervor, die eine sehr wichtige Rolle für die Förderung dringend benötigter Investitionen spielen können, wenn sie richtig ausgestaltet werden; legt der Kommission diesbezüglich nahe, deren anstehende Bewertung auch im Kontext der Überprüfung bzw. Änderung des MFR 2014–2020 in bestmöglicher Weise zu nutzen;
31. begrüßt die im Rahmen der Verhandlungen über den MFR vereinbarte gemeinsame Erklärung der drei Organe, wonach bei den jährlichen Haushaltsverfahren gegebenenfalls Gleichstellungsaspekte einbezogen werden, wobei berücksichtigt wird, wie der gesamte Finanzrahmen der Union zu einer stärkeren Gleichstellung der Geschlechter beitragen (und das Gender Mainstreaming gewährleisten) kann; betont, dass diese Grundsätze bei den Vorschlägen der Kommission zur Änderung des MFR Berücksichtigung finden sollten;
32. bekräftigt seine Absicht, die obligatorische Überprüfung des MFR zu einer entscheidenden Forderung bei der Einsetzung der neuen Kommission zu machen; fordert daher das nächste Europäische Parlament auf, die Wahl des Kandidaten für das Amt des Kommissionspräsidenten von einem nachdrücklichen und unmissverständlichen Engagement für die konkrete Anwendung der Überprüfungs-/Änderungsklausel nach der Wahl und die Aufnahme eines echten und intensiven politischen Dialogs über ihren Inhalt abhängig zu machen;
33. stellt fest, dass für die nächste Verhandlungsrunde die neuen Artikel 70 und 70a (Interinstitutionelle Verhandlungen im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren) der Geschäftsordnung des Parlaments Anwendung finden; empfiehlt, dass der für die Geschäftsordnung zuständige Ausschuss zu Beginn der nächsten Wahlperiode des Parlaments aufgefordert wird, die Rationalisierung dieser Artikel zusammen mit Artikel 75 (MFR), Artikel 75c (Finanztrilog) und Artikel 81 Absatz 3 (Zustimmungsverfahren) zu prüfen, um einen einzigen, kohärenten Artikel zu schaffen, in dem die besonderen Gesetzgebungsverfahren gemäß Artikel 311 und 312 AEUV in Bezug auf die Festlegung des Mandats, die Führung der Triloge (einschließlich der Rolle des Präsidenten) und die Kontrolle durch das Plenum geregelt werden;
34. vertritt die Auffassung, dass der Konvent bei der nächsten Überarbeitung der Verträge Vorschläge für ein System der wirklichen Mitentscheidung zwischen dem Rat und dem Parlament in Bezug auf die Annahme des MFR und die Eigenmittelbeschlüsse vorlegen sollte;
35. vertritt die feste Überzeugung, dass die Hochrangige Gruppe zu den Eigenmitteln eine einzigartige Gelegenheit darstellt, den Stillstand zu überwinden, der hinsichtlich der Reform des derzeitigen Eigenmittelsystems entstanden ist; erwartet, dass sie wesentlich zu einem Verständnis der Mängel des derzeitigen Systems sowie des Nutzens beitragen wird, der aus einer eingehenden, umfassenden Reform und der Einführung neuer, echter Eigenmittel erwachsen kann, durch die sich der Anteil der nach dem BNE berechneten Beiträge zum EU-Haushalt beträchtlich verringern lässt;
36. erinnert daran, dass das Mandat der Hochrangigen Gruppe darin besteht, alle Aspekte einer Reform des Eigenmittelsystems zu beleuchten; ist fest entschlossen, durch seine drei Vertreter intensiv in allen Phasen dieses Prozesses mitzuarbeiten und ihn zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen; zählt darauf, dass sich der Rat diesen Prozess in gleicher Weise zu eigen macht und sich genauso dafür engagiert; unterstreicht, dass auch die nationalen Parlamente dafür sensibilisiert werden müssen, was auf dem Spiel steht; betont, dass die Erkenntnisse und die Schlussfolgerungen dieser Hochrangigen Gruppe rechtzeitig vorliegen sollten, damit sie bei der Überprüfung bzw. Änderung des MFR im Jahr 2016 berücksichtigt werden können, damit dem Inkrafttreten möglicher Reformen bis zum nächsten mehrjährigen Finanzrahmen nichts mehr im Wege steht;
37. ist fest davon überzeugt, dass jede neue Fiskalkapazität bzw. jedes neue Budget, die speziell für die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets entwickelt werden und deren Fiskalfunktionen nicht vom MFR abgedeckt sind, innerhalb des Unionsrahmens entwickelt und einer ordentlichen demokratischen Kontrolle und Rechenschaftspflicht durch die bestehenden Organe unterworfen werden müssen;
38. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Europäischen Rat, dem Rat, der Kommission und den nationalen Parlamenten zu übermitteln.
- [1] ABl. C 380 E vom 11.12.2012, S. 89.
- [2] Angenommene Texte, P7_TA(2012)0360.
- [3] Angenommene Texte, P7_TA(2013)0078.
- [4] Angenommene Texte, P7_TA(2013)0304.
- [5] Angenommene Texte, P7_TA(2013)0599.
- [6] Rede des Vorsitzenden des Rates der Gouverneure der EIB während der Europäischen Interparlamentarischen Woche 2014, 21. Januar 2014
BEGRÜNDUNG
Hintergrund
Die mehrjährige Finanzplanung in der EU wurde erstmals 1988 eingeführt, um die Haushaltskrisen in der EU Ende der Siebzigerjahre und in den Achtzigerjahren zu überwinden. Diese Krisen arteten oft in offene Konflikte zwischen Rat und Parlament aus und führten dazu, dass die Jahreshaushalte der EU für 1980, 1985, 1986 und 1988 erst angenommen wurden, als das jeweilige Haushaltsjahr bereits längst begonnen hatte.
So werden die jährlichen Höchstbeträge („Obergrenzen”) für die Gesamtausgaben der EU (für Verpflichtungen und Zahlungen) genauso festgelegt wie die Obergrenzen der Politikbereiche („Rubriken“) der EU-Ausgaben; damit besteht das Hauptziel des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) darin, für ein hohes Maß an Berechenbarkeit und eine geordnete Ausgabenentwicklung in Einklang mit den politischen Prioritäten der EU zu sorgen und gleichzeitig die Eigenmittelobergrenzen der EU zu beachten. Die Eigenmittelobergrenze wurde 1992 auf 1,23 % des BNE der EU (bei den Zahlungsermächtigungen) festgesetzt und 2010 bestätigt.
In der Vergangenheit lagen die angenommenen Jahreshaushalte der EU stets unter der Gesamtobergrenze des MFR.
Bis zum Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon haben sich Rat, EP und Kommission mittels einer Interinstitutionellen Vereinbarung über einen MFR geeinigt; mit dem Vertrag von Lissabon wurde die Praxis der mehrjährigen Finanzplanung formalisiert, und es wurde festgelegt, dass der MFR nunmehr in einer Verordnung des Rates für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren aufgestellt wird (Artikel 312 AEUV). Die Annahme des MFR erfolgt in einem besonderen Gesetzgebungsverfahren, wonach der Rat nach Zustimmung des EP einstimmig beschließt. Nach dem Vertrag von Lissabon kann als Ergänzung zur MFR-Verordnung eine IIV angenommen werden.
Die wichtigsten Etappen der MFR-Verhandlungen 2014–2020 lassen sich wie folgt zusammenfassen:
– 16/06/2010: Einrichtung des SURE-Ausschusses des EP
– 08/06/2011: Annahme des SURE-Berichts über „Investition in die Zukunft: ein neuer mehrjähriger Finanzrahmen (MFR) für ein wettbewerbsfähiges, nachhaltiges und inklusives Europa“
– 29/06/2011: Vorschlag der Kommission für den MFR 2014–2020 und eine neue IIV, gefolgt von über 60 Legislativvorschlägen für sämtliche mehrjährigen Ausgabenprogramme
– 06/07/2012: aktualisierter Kommissionsvorschlag für einen neuen MFR
– 21/05/2012: erstes Verhandlungspaket des Rates
– 23/10/2012: Zwischenbericht des EP (EP-Entschließung im Interesse eines positiven Ergebnisses des Genehmigungsverfahrens für den mehrjährigen Finanzrahmen für die Jahre 2014–2020)
– 23/11/2012: Keine Einigung auf der Sondertagung des Europäischen Rates im November 2012, nach den ersten zahlenmäßig bezifferten Vorschlägen des zyprischen Ratsvorsitzes und des Präsidenten des Europäischen Rates
– 08/02/2013: Schlussfolgerungen des Europäischen Rates zum MFR
– 13/03/2013: EP-Entschließung zu den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates
– 17/05/2013: Erste offizielle Trilog-Sitzung
– 27/06/2013: politische Einigung über den MFR, gefolgt von der EP-Entschließung vom 03/07, in der diese Einigung unterstützt wurde
– 19/11/2013: „formelle” Zustimmung des EP zum MFR
– 02/12/2013: offizielle Annahme der MFR-Verordnung durch den Rat und der IIV
Ursprünglicher Vorschlag des EP / Verhandlungsposition
Die Position des EP zum Umfang und zur Tragweite des MFR wurde erstmals im Bericht des SURE-Sonderausschusses vom 8. Juni 2011 mit dem Titel „Investition in die Zukunft: ein neuer mehrjähriger Finanzrahmen (MFR) für ein wettbewerbsfähiges, nachhaltiges und inklusives Europa“ definiert, in dem – angesichts der ehrgeizigen Ziele der Union für die kommenden Jahre – eine Anhebung der Gesamtobergrenzen des MFR (für Verpflichtungen und Zahlungen) um mindestens 5 % gegenüber den Obergrenzen für 2013 für notwendig erachtet wurde. Das EP bestand auf einer stärkeren Konzentration der Mittel in Bereichen, in denen Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit gefördert werden, wobei die Mittel für die Kohäsionspolitik auf demselben Niveau bleiben sollten wie im Zeitraum 2007-2013. Bei den Agrarausgaben sollten zumindest die Mittelansätze von 2013 beibehalten werden. Auf der Grundlage des im SURE-Bericht erteilten Mandats legte das EP im Zwischenbericht über den MFR vom 23. Oktober 2012 seine Verhandlungsposition fest.
Das Parlament erklärte, es beabsichtige, umfassende Verhandlungen mit dem Rat über jeden Artikel der MFR-Verordnung und der IIV zu führen, und legte 5 wesentliche Punkte für die Verhandlungen fest: ausreichende Mittel, Flexibilität, Überprüfung nach der Wahl, Eigenmittel und Einheitlichkeit des Haushalts. Gleichzeitig war eine Reihe wichtiger weiterer Fragen Teil der Position des EP.
I. Im Rahmen der allgemeinen Diskussion über die Staatshaushalte in den Mitgliedstaaten beschloss das EP letztlich, die von den Staats- und Regierungschefs vereinbarten Gesamtzahlen (Gesamtobergrenzen für Verpflichtungen und Zahlungen für den ganzen Zeitraum) nicht anzurühren. Auch die Zahlen für die einzelnen Rubriken, die für eine leichte Neuausrichtung auf wachstums-, beschäftigungs- und zukunftsorientierte Investitionen sorgten, blieben dabei unangetastet. Dies wurde jedoch unter anderem davon abhängig gemacht, dass die vereinbarten MFR-Obergrenzen für Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen bei der Aufstellung der jährlichen Haushaltspläne voll und ganz ausgeschöpft werden können. Das Parlament schlug deshalb eine neue Strategie Richtung Flexibilität vor. Es vertrat die Ansicht, dass der vorgeschlagene MFR ohne „größtmögliche Flexibilität“ schlicht und einfach nicht handhabbar wäre; dieser Begriff war in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates zwar erwähnt, wurde jedoch nicht genauer ausgeführt.
Es war festgestellt worden, dass die Möglichkeit bestehen müsse, nicht in Anspruch genommene Spielräume von Rubrik zu Rubrik und von Jahr zu Jahr zu übertragen; dies schlug sich in den innovativen Vorschlägen des Parlaments zur Einführung eines Gesamtspielraums für Verpflichtungen und für Zahlungen nieder. Weitere vom Parlament propagierte Flexibilitätsmechanismen betrafen unter anderem die Tragweite und die Einzelheiten der Einführung von besonderen Instrumenten, den Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben, Anpassungen im Zusammenhang mit der Umsetzung usw. Diese sind in der Tabelle unten aufgeführt und werden dort kurz beschrieben.
Da die durch den MFR 2014–2020 festgelegten MFR-Obergrenzen (ausschließlich) hinsichtlich der Zahlungsermächtigungen immer noch über den Haushaltsvollzugsraten 2007-2013 liegen, ist es immer noch möglich, dass die Haushaltsvollzugsraten 2014–2020 bei geeigneter Umsetzung der schließlich vereinbarten Flexibilitätsmechanismen höher sind als die für den Zeitraum 2007-2013.
II. Die Akzeptanz der vom Europäischen Rat vorgelegten Zahlen sollte auch in Zusammenhang mit der Forderung des EP nach einer starken Klausel für eine Änderung nach der Wahl gesehen werden, im Gegensatz zu der im derzeitigen Zeitraum praktizierten „Überprüfung“, da das EP der Ansicht war, dass es nicht blind einen Sparhaushalt für sieben Jahre akzeptieren könne, der das nächste Parlament und die nächste Kommission sowie deren Nachfolger bindet. Um die Zeitpläne für die Wahl und für die Erstellung des Haushaltsplans besser aufeinander abzustimmen und auf neue wirtschaftliche Entwicklungen reagieren zu können, schlug das Parlament daher besondere Modalitäten vor, um die Änderungsklausel konkret in die Tat umzusetzen (Umfang, Zeitplan, Anwendung der „Überleitungsklausel“ auf Abstimmungen mit qualifizierter Mehrheit usw.).
III. Hinsichtlich der Eigenmittel unterstützte das Parlament die ehrgeizigen Legislativvorschläge der Kommission und drängte auf einen klaren Fahrplan zur Rückkehr zu einem System echter, klarer, einfacher und fairer Eigenmittel, das die Gewähr für die Beschlussfassung und demokratische Kontrolle bietet, die das Merkmal aller öffentlicher Haushalte ist. Unter den vorgeschlagenen Eckpunkten zu erwähnen sind die Verringerung des Umfangs der BNE-Beiträge auf 40 % des EU-Haushalts, die vollständige oder teilweise Überführung der Einnahmen aus der Finanztransaktionssteuer im Rahmen der verstärkten Zusammenarbeit auf den EU-Haushalt, die Reform der MwSt.-Eigenmittel, die Verringerung der Erhebungskosten der traditionellen Eigenmittel auf 10 % der von den Mitgliedstaaten erhobenen Beträge, und die schrittweise Einstellung der bestehenden Rabatte und sonstiger Korrekturmechanismen.
IV. Hinsichtlich der Einheit des Haushaltsplans und der Transparenz bestand das Parlament darauf, dass grundsätzlich alle Ausgaben und Einnahmen, die sich aus Beschlüssen der EU-Organe oder im Namen der EU-Organe gefassten Beschlüsse ergeben, in den Haushaltsplan der EU einbezogen werden sollten, zusammen mit einer umfassenden Übersicht über die finanziellen Auswirkungen sämtlicher EU-Maßnahmen und -Instrumente, einschließlich Maßnahmen der EU, die die Mitgliedstaaten im Rahmen der verstärkten Zusammenarbeit oder eines speziellen Vertrages ergreifen.
Darüber hinaus wurde das Parlament durch die Zahlen des Rates dazu bewegt, als Vorbedingung für die Aufnahme von Verhandlungen zu verlangen, dass die Kommission einen Entwurf eines Berichtigungshaushaltsplans bis zur Höhe der Obergrenze des Jahres 2013 für die Zahlungen vorschlägt, um so viele Mittelanträge für Zahlungen aus dem Jahr 2013 wie möglich vor Beginn des neuen Zeitraums decken zu können und zu vermeiden, dass durch den für die Zahlungsermächtigungen für 2014–2020 festgelegten Umfang auch ein unverhältnismäßig hoher Anteil an Mittelanträgen für Zahlungen aus dem vorherigen Zeitraum gedeckt werden muss. Als unmittelbare Folge der jüngsten Zahlungskrise des EU-Haushalts schlug das Parlament eine Reihe von Bestimmungen zur Bewältigung des Problems der Zahlungen vor, wie etwa die mögliche Wiederverwendung von Überschüssen, wie in der nachstehenden Tabelle dargestellt.
Eine weitere wichtige Frage betraf das Vermeiden einer Beschneidung der Mitentscheidungsbefugnisse des EP, da der Europäische Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 8. Februar 2013 2013die Demarkationslinie zwischen wesentlichen Fragen des MFR und Aspekten, die im Mitentscheidungsverfahren beschlossene Programme betreffen, weit überschritten hat. Dies war die erste Erfahrung mit der Umsetzung der den MFR betreffenden Bestimmungen des Vertrags von Lissabon.
Schließlich wurde auch eine Reihe weiterer Punkte in Verbindung mit dem MFR bzw. dem jährlichen Haushaltsverfahren oder einige von den Fachausschüssen (PECH, CONT, AFET, FEMM, etc.) angesprochene spezifischere Punkte während der Verhandlungen auf Betreiben des EP behandelt. Diese werden in der nachstehenden Tabelle erläutert.
Der Standpunkt des Parlaments zu diesen Punkten wurde in den verschiedenen Berichten eingehend erläutert, die das Parlament im Vorfeld der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 8. Februar angenommen hat. Diese wurden mit Blick auf die Verhandlungen in einem Arbeitsdokument der Berichterstatter konkretisiert[1], in dem konkrete Änderungen an dem von der Kommission vorgeschlagenen Text vorgelegt wurden. Darauf wird im Folgenden eingegangen.
Forderung des EP |
Beschreibung / Ziel |
|
4 wichtigste Fragen |
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Flexibilität: |
Allgemeines Ziel: Flexibilität für die Haushaltsbehörde im jährlichen Verfahren, den MFR handhabbar gestalten und möglichst vollständige Ausschöpfung der vereinbarten Obergrenzen ermöglichen |
|
- Gesamtspielraum ZE |
Automatische, unbegrenzte Übertragung von unter der Obergrenze nicht budgetierter / nicht in Anspruch genommener Zahlungsermächtigungen auf das Folgejahr, Ermöglichung eines möglichen „Aufholens” bei den ZE im Falle von Verzögerungen bei der Ausführung |
|
- Gesamtspielraum VE
|
Dieselben Mechanismen für Verpflichtungsermächtigungen, um die Finanzierung neuer Prioritäten und neuen Bedarfs zu erleichtern und die Gesamtobergrenze des MFR vollumfänglich auszuschöpfen |
|
- Besondere Instrumente |
Mehr Flexibilität für ihren Einsatz und ihre Inanspruchnahme (Jährlicher Betrag, entsprechende Zahlungen, unbegrenzte Übertragung nicht in Anspruch genommener Beträge), um über ausreichende Ressourcen und Flexibilität zu verfügen, um mit allen einschlägigen unvorhergesehenen Ereignissen fertig zu werden. |
|
- Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben |
Als Ergänzung zu den anderen Flexibilitätsinstrumenten, falls diese sich zur Bewältigung neuen Bedarfs als unzureichend erweisen (kein Ausgleich) |
|
- Verwendung von Überschüssen |
Speziell für Zahlungen, um zu vermeiden, dass zusätzlicher Mittelbedarf für Zahlungen entsteht, während gleichzeitig zusätzliche EU-Mittel auf der Einnahmenseite tatsächlich an die Mitgliedstaaten zurückfließen, da sich deren BNE-Beitrag verringert |
|
- Anpassung bei den Zahlungen im Zusammenhang mit der Haushaltsausführung |
Um im Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens mit Änderungen am Gesamtbild der Ausführungsraten und bei den tatsächlichen Auszahlungen, |
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- legislative Flexibilität |
Um von der für die Programme vereinbarten Finanzausstattung um 10 % abweichen zu können |
|
- neue Typologie verstärkte Flexibilität / Aktualisierung / Anpassung / Änderung |
Rationalisierung und Klarstellung der unterschiedlichen Methoden der Änderung des MFR / Abweichung vom MFR, je nachdem, ob die Gesamtobergrenzen betroffen sind, mit geeigneten Vorkehrungen für die Beschlussfassung |
|
Überprüfung des MFR nach der Wahl |
Festlegung einer Überprüfungsklausel, um dem neu gewählten EP und der neuen Kommission ein Mitspracherecht über die für ihre Amtszeiten geltenden MFR-Obergrenzen zu geben, unter Berücksichtigung der neuen wirtschaftlichen Bedingungen |
|
Einheit und Transparenz |
Vermeiden jeglicher Finanzierung außerhalb des Haushalts, und Sicherstellung eines klaren Überblicks über sämtliche von der EU oder in ihrem Namen eingesetzten Mittel |
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Eigenmittel |
Festlegung der Strategie für eine Rückkehr zu einem echten Eigenmittelsystem |
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„Sonstige“ Punkte |
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Großprojekte: Galileo, ITER, Copernicus |
Nicht innerhalb der Gesamtobergrenze für den MFR, sondern zusätzlich, wobei die Mittelzuweisung bei Kostenüberschreitungen strikt zweckgebunden ist |
|
Zahlungen und noch abzuwickelnde Mittelbindungen |
Das allgemeine Ziel bestand darin, der Haushaltsbehörde die Instrumente an die Hand zu geben, um die Zahlungskrise des EU-Haushalts zu überwinden |
|
- Begründung von Abweichungen vom Voranschlag der Kommission |
Um pauschale bzw. willkürliche Kürzungen zu vermeiden, die nichts mit dem tatsächlichen Haushaltsvollzug und den von den Behörden der Mitgliedstaaten (im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung) gelieferten Ausgabenprognosen zu tun haben |
|
- Zertifizierung der Vorausschätzungen der Zahlungsanträge |
Um dem Auseinanderklaffen der Vorausschätzungen der Zahlungsanträge durch die Mitgliedstaaten im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung und den vom Rat im Haushaltsplan der EU vorgeschlagenen Mittelansätzen zu deren Befriedigung ein Ende zu setzen |
|
- Behandlung der Beiträge der Mitgliedstaaten in den nationalen Haushalten |
Bessere Prognosen hinsichtlich der einzelstaatlichen Beiträge in den nationalen Haushalten in Einklang mit den Normen für die öffentliche Rechnungslegung, um zu vermeiden, dass der Umfang der Mittel für Zahlungen im EU-Haushalt eine Anpassungsvariable für die einzelstaatlichen Defizite und Schuldenziele ist |
|
- regelmäßige Sitzungen und Information |
Zur Förderung der Diskussion und der Sensibilisierung über den Zahlungsbedarf und zur Schaffung einer gemeinsamen Grundlage für EP und Rat zur Ausarbeitung ihrer Standpunkte zum EU-Haushalt |
|
- Aktionsplan für noch abzuwickelnde Mittelbindungen |
Um den anhaltenden Anstieg der noch abzuwickelnden Mittelbindungen in Grenzen zu halten |
|
GASP |
Mehr Kontrolle (mehr Berichterstattung, ohne Ausnahmen) und Transparenz (detailliertere Gliederung) für das EP |
|
Verwaltungsausgaben |
Aufstellung der Zielsetzung -5 %, in Verbindung mit den parallelen Verhandlungen über das Beamtenstatut |
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Wirtschaftliche Haushaltsführung: |
Verbesserung von Haushaltskontrolle, Berichterstattung und Rechenschaftspflicht über die Mittel des EU-Haushalts |
|
- nationale Verwaltungs-erklärungen |
Um der Ausstellung der nationalen Verwaltungserklärungen über die Verwendung von EU-Mitteln neuen Schwung zu verleihen |
|
- internationale Organisationen |
Gewährleistung der Weiterleitung aller relevanten Informationen und Unterlagen in Verbindung mit EU-Mitteln, die durch internationale Organisationen ausgegeben wurden |
|
- Evaluierung |
Der Evaluierungsbericht nach Artikel 318 AEUV soll sich hinsichtlich seiner internen Dimension auf die Strategie Europa 2020 konzentrieren |
|
Erklärung zu Synergien, besserer Mittelverwendung |
Unabhängige Bewertung zur Ermittlung möglicher Synergien, Bündelung von Ressourcen und Kosteneinsparungen auf allen Regierungsebenen (EU, Staat und Regionen) |
|
Laufzeit |
Der MFR 2014–2020 ist als Übergangslösung zu einem Fünfjahreszeitraum oder einem Zeitraum von 5+5 Jahren zu betrachten, um die Laufzeit des MFR an die Amtszeiten der Organe anzugleichen und so die demokratische Rechenschaftspflicht zu verbessern |
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Agenturen |
Verfahren zu einer besseren Angleichung der legislativen und haushaltspolitischen Beschlüsse bezüglich der Agenturen (Schaffung, Ausweitung der Aufgabenbereiche), auch während legislativen Verhandlungen |
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EEF |
Einbeziehung in den EU-Haushalt |
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Gleichstellung von Männern und Frauen |
Um gegebenenfalls gleichstellungsorientierte Elemente aufzunehmen, unter Berücksichtigung der Tatsache, inwiefern der allgemeine Finanzrahmen der EU zu einer besseren Geschlechtergleichstellung beiträgt (und die durchgängige Berücksichtigung des Aspekts der Geschlechtergleichstellung sicherstellt) |
|
Fischereiabkommen |
Verstärkte Beteiligung von Vertretern des EP an den Verhandlungen über internationale Fischereiabkommen, unter Berücksichtigung der Befugnisse des Parlaments im Bereich der Fischereiabkommen |
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Sonstige Fragen im Anhang der IIV |
Zur Erleichterung des jährlichen Haushaltsverfahrens (einschließlich eines flexiblen pragmatischen Zeitplans, damit das jährliche Verfahren reibungslos verläuft) |
|
Verhandlungen und Arbeitsmethode
Um die Standpunkte und die Strategie des EP gemeinsam zu entwickeln, sie sich zu eigen zu machen und auch bekanntzumachen, wurden im EP unter anderem folgende Maßnahmen getroffen:
- Frühzeitige Einrichtung des nichtständigen SURE-Ausschusses, der sich aus Mitgliedern von BUDG und der Fachausschüsse zusammensetzte. Um möglichst großen Einfluss nehmen zu können, nahm das EP seinen Standpunkt zum MFR vor der Veröffentlichung des Vorschlags der Kommission zum MFR an und nicht erst als Reaktion darauf.
- Regelmäßige Sitzungen der MFR-Kontaktgruppe unter Vorsitz des EP-Präsidenten, bei denen je nach Erforderlichkeit das Verhandlungsteam von BUDG, die Fraktionen und die Vorsitzenden anderer Ausschüsse vertreten waren, wodurch ein fruchtbarer Informationsaustausch und die gemeinsame Ausarbeitung von Standpunkten des EP möglich wurden.
- Gemeinsame Berichterstatter für die Verhandlungen über den MFR und die Eigenmittel, unter Einbeziehung einer Reihe von Fraktionen, was erneut zum Zustandekommen einer von einer breiten Mehrheit getragenen Vorgehensweise innerhalb des EP beitrug.
- Das MRF-Verhandlungsteam, einschließlich des BUDG-Vorsitzenden und der Berichterstatter für den MFR und die Eigenmittel, trat regelmäßig zu Sitzungen zusammen und lud auch regelmäßig Vertreter anderer Fraktionen ein.
- Die Berichterstatter für den MFR statteten den Fachausschüssen Besuche ab und luden die MFR-Berichterstatter der Fachausschüsse zu monatlichen Sitzungen zur Information und zum Meinungsaustausch ein, wobei den Ansichten möglichst vieler Ausschüsse im EP Rechnung getragen wurde.
Neben diesen Sitzungen fanden auf allen einschlägigen Verwaltungsebenen weitere Sitzungen zur Unterstützung des politischen Entscheidungsfindungsprozesses statt.
Vor den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 8. Februar 2013 und dem Beginn formeller und informeller Sitzungen während der Verhandlungen (Triloge, Treffen im Rahmen des politischen Dialogs usw.) wurden hinsichtlich des Zusammenwirkens zwischen dem EP und den anderen Organen u. a. folgende Maßnahmen ergriffen:
- Sitzungen zwischen Vertretern des Dreiervorsitzes des Rates (Polen, Dänemark und Zypern) und des EP unmittelbar vor jeder Sitzung des Rates „Allgemeine Angelegenheiten“ zum MFR, und Bereitstellung der einschlägigen Dokumente sowie spätere Nachbesprechung des Ratsvorsitzes, in Einklang mit dem Schreiben vom 6. Juni 2011 von Ministerpräsident Orban im Namen des ungarischen, polnischen, dänischen und zyprischen Ratsvorsitzes an Präsident Buzek;
- der dänische und der zyprische Ratsvorsitz luden das Verhandlungsteam des EP jeweils zu informellen Sitzungen des Rates „Allgemeine Angelegenheiten“ ein;
- der EP-Präsident erläuterte den Standpunkt des EP in seinen Reden vor dem Europäischen Rat und während der Sitzungen der Präsidenten von EP, Rat und Kommission nach Artikel 324 AEUV, zu denen der Präsident des Europäischen Rates häufig eingeladen war;
- zahlreiche bilaterale Kontakte zwischen dem Präsidenten des EP und Mitgliedern des MRF-Verhandlungsteams und ihrer Pendants in den nationalen Parlamenten.
Zudem machte das Parlament seinen Standpunkt durch verschiedene legislative und nichtlegislative Maßnahmen deutlich (siehe oben). Auf der Grundlage des im SURE-Bericht erteilten Mandats und des von SURE im Oktober 2012 vorgelegten Zwischenberichts fand eine Reihe von Kontakten während der Verhandlungen zu der Einigung im Europäischen Rat statt.
In seiner Entschließung vom 13. März 2013 lehnte das Parlament die im Europäischen Rat am 8. Februar 2013 erzielte Einigung über den MFR in ihrer derzeitigen Form ab, da sie nach Ansicht des Parlaments die von ihm vorgebrachten Prioritäten und Anliegen nicht widerspiegelte und die Rolle und die Befugnisse des Parlaments missachtete. Das Parlament hob hervor, dass diese Einigung erst akzeptiert werden könne, wenn einige wesentliche Bedingungen erfüllt seien, und es legte seine Verhandlungsposition für die umfassenden Verhandlungen zwischen Rat und Parlament über alle Artikel der MFR-Verordnung und der IIV dar.
Nach intensiven Verhandlungen von März bis Juni 2013, mit 5 Trilogien auf Ministerebene, 6 trilateralen Sitzungen auf Botschafterebene und mehreren Sitzungen der Präsidenten der drei Organe erzielten Parlament und Rat Ende Juni 2013 eine politische Einigung. Diese Einigung wurde vom EP in seiner Entschließung von 3. Juli 2013 unterstützt, in der das EP eine Reihe von Bedingungen stellte, die erfüllt sein müssten, bevor das Parlament seine offizielle Zustimmung zur MFR-Verordnung erteilen könne: die Annahme von Berichtigungshaushaltsplänen, die notwendig seien, um zusätzliche Zahlungsermächtigungen in Höhe von 11,2 Mrd. für das Haushaltsjahr 2013 aufzubringen, die politische Einigung über die einschlägigen Rechtsgrundlagen der Mehrjahresprogramme der EU, insbesondere über Punkte, die auch in der MFR-Verordnung Niederschlag fänden, und die Einsetzung einer hochrangigen Gruppe zu den Eigenmitteln.
Diese drei Bedingungen wurden so rechtzeitig erfüllt, dass das Parlament in seiner Plenartagung im November seine Zustimmung zum Entwurf der MFR-Verordnung des Rates erteilen konnte; der Rat nahm die Verordnung über den MFR 2014–2020 dann am 2. Dezember 2013 an.
Ergebnisse
Die Gesamtobergrenze für Verpflichtungsermächtigungen im Rahmen des MFR 2014–2020 wurde auf 960 Milliarden EUR festgesetzt, die für Zahlungsermächtigungen auf 908 Milliarden EUR. Darüber hinaus sind besondere Instrumente (Flexibilitätsinstrument, Soforthilfereserve, Solidaritätsfonds der Europäischen Union, Europäischer Fonds für die Anpassung an die Globalisierung) vorgesehen, die im Falle ihrer Inanspruchnahme bei der MFR-Obergrenze nicht eingerechnet werden.
Diese Summen machen auf der Grundlage der BNE-Frühjahrsprognose 2012 1,00 % des BNE der EU bzw. 0,95 % des BNE der EU aus. Nach den letzten Vorausschätzungen der Kommission hinsichtlich der Entwicklung des BNE der EU (Herbstprognose 2013) werden sich diese Summen jedoch auf 1,04 % bzw. 0,99 % des BNE der EU erhöhen, wie in der von der Kommission Anfang 2014 vorgelegten technischen Anpassung des MFR (COM(2013)928) erläutert wurde.
Die Einigung über das Paket zum MFR 2014–2020 beinhaltet rubrikübergreifend für alle Jahre mehr Flexibilität für Zahlungen und Verpflichtungen, um die volle Ausschöpfung der für 2014–2020 vorgesehenen Gesamtobergrenzen für Verpflichtungen und Zahlungen zu ermöglichen. Diesbezüglich wurden neue Instrumente eingeführt, wie der Gesamtspielraum für Zahlungen, jedoch mit gewissen vom Rat auferlegten Einschränkungen hinsichtlich der Beträge, der Gesamtspielraum für Verpflichtungen für Wachstum und Beschäftigung, insbesondere für Jugend und Forschung. Auch hinsichtlich der Inanspruchnahme und der Finanzierung besonderer Instrumente ist für Flexibilität gesorgt.
Darüber hinaus wurde in der letzten Verhandlungsrunde eine spezielle Flexibilität zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit und zur Stärkung der Forschung eingeführt, wodurch es möglich ist, Ausgaben in den Jahren 2014/2015 in Bereichen wie Jugendarbeitslosigkeit, Forschung, Erasmus und KMU vorzuziehen (Frontloading). Diese Bestimmung impliziert jedoch keine Erhöhung der für diese Politikbereiche im Zeitraum 2014–2020 veranschlagten Mittel, sondern eine Änderung der von der Kommission ursprünglich vorgeschlagenen Finanzplanung.
Ferner ist darin Folgendes vorgesehen:
- bis Ende 2016 hat die Kommission eine Überprüfung / Änderung des MFR einzuleiten, um der nächsten Kommission und dem nächsten Parlament zu ermöglichen, die politischen Prioritäten der EU neu zu bewerten, den MFR an neue Herausforderungen und neuen Bedarf anzupassen und die neuesten makroökonomischen Prognosen umfassend zu berücksichtigen,
- eine klare Verständigung (gemeinsame Erklärung der 3 Organe) über einen gangbaren Weg und einen Zeitplan für die Einrichtung eines echten Eigenmittelsystems für die Europäische Union,
- und einige Bestimmungen zu Einheit des Haushaltsplans und Transparenz, bei Gewährleistung einer umfassenden Information der Bürger über sämtliche Ausgaben und Einnahmen. Ferner wurde eine Reihe von Verbesserungen der Bestimmungen über die interinstitutionelle Zusammenarbeit in Haushaltsfragen – insbesondere während des Haushaltsverfahrens – vereinbart (Zahlungen, Agenturen, GASP, Fischereiabkommen usw.).
Und schließlich erreichte das Parlament in der letzten Verhandlungsrunde auch, dass auf freiwilliger Basis eine zusätzliche Milliarde für das Programm „Hilfe für Bedürftige“ 2014–2020 veranschlagt wurde.
Die nachstehende Tabelle enthält die wichtigsten Verweise auf die Passagen der MFR-Verordnung und der IIV, die den Forderungen des Parlaments und dem, was es durchsetzen konnte, entsprechen.
Forderung des EP |
Verweis auf MFR-IIV |
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4 wichtigste Fragen |
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Flexibilität: |
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|
- Gesamtspielraum ZE |
Art. 5 MFR |
|
- Gesamtspielraum VE |
Art. 14 MFR
|
|
- spezielle Flexibilität |
Art 15 MFR + Gemeinsame Erklärung |
|
- besondere Instrumente |
Art 3 Abs. 2, 4 Abs.1, 9 bis 12 MFR, Nummer 10 bis 13 IIV |
|
- Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben |
Art. 13 MFR, Nummer 14 IIV |
|
- Verwendung von Überschüssen |
Nicht in die endgültige Vereinbarung aufgenommen |
|
- Anpassung bei den Zahlungen im Zusammenhang mit der Haushaltsausführung |
Art. 18 MFR |
|
- legislative Flexibilität |
Nummer 17 IIV |
|
- neue Typologie verstärkte Flexibilität / Aktualisierung / Anpassung / Änderung |
Nicht in die endgültige Vereinbarung aufgenommen |
|
Überprüfung des MFR nach der Wahl |
Art. 2 MFR, Erklärung der Kommission zu Überprüfung/Änderung |
|
Einheit und Transparenz |
Art. 24 MFR, Nummer 7 und 16 IIV |
|
Eigenmittel |
Gemeinsame Erklärung zu den Eigenmitteln |
|
„Sonstige“ Punkte |
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Großprojekte: Galileo, ITER, Copernicus |
Erwägung 13, Art. 16 MFR |
|
Zahlungen und noch abzuwickelnde Mittelbindungen |
|
|
- Begründung von Abweichungen vom Voranschlag der Kommission |
Art. 36 IIV Anhang |
|
- Zertifizierung der Vorausschätzungen der Zahlungsanträge |
Nicht in die endgültige Vereinbarung aufgenommen |
|
- Behandlung der Beiträge der Mitgliedstaaten in den nationalen Haushalten |
Nicht in die endgültige Vereinbarung aufgenommen |
|
- regelmäßige Sitzungen und Information |
Art. 36 IIV Anhang |
|
- Überschüsse |
Nicht in die endgültige Vereinbarung aufgenommen |
|
- Aktionsplan für noch abzuwickelnde Mittelbindungen |
Nicht in die endgültige Vereinbarung aufgenommen |
|
GASP |
Nummer 23 bis 25 IIV |
|
Verwaltungsausgaben |
Nummer 27 IIV |
|
Wirtschaftliche Haushaltsführung: |
|
|
- nationale Verwaltungserklärungen |
Erklärung der Kommission zu den nationalen Verwaltungserklärungen |
|
- internationale Organisationen |
Nummer 28 IIV |
|
- Evaluierung |
Nummer 29 IIV |
|
Erklärung zu Synergien, besserer Mittelverwendung |
Entwurf einer gemeinsamen Erklärung zur Verbesserung der Wirksamkeit der öffentlichen Ausgaben in Bereichen, die mit der Tätigkeit der EU in Zusammenhang stehen |
|
Laufzeit |
Erwägung 3 - MFR |
|
Agenturen |
Nummer 31 und 32 IIV |
|
EEF |
Nummer 26 IIV |
|
Pragmatischer Zeitplan |
IIV Anhang |
|
Gleichstellung von Männern und Frauen |
Gemeinsame Erklärung |
|
Fischereiabkommen |
Nummer 19 bis 21 IIV |
|
Sonstige Fragen im Anhang der IIV |
u. a. Nummer 8, 15 des Anhangs der IIV |
|
- [1] ‘Arbeitsdokument des EP-Verhandlungsteams zu MFR und IIV’ ((http://www.europarl.europa.eu/meetdocs/2009_2014/documents/budg/dt/1017/1017432/1017432en.pdf)
STELLUNGNAHME des Ausschusses für konstitutionelle Fragen(*) (12.3.2014)
für den Haushaltsausschuss
zu den Verhandlungen über den MFR 2014–2020: Erkenntnisse und weiteres Vorgehen
(2014/2005(INI))
Verfasser der Stellungnahme(*): Andrew Duff
(*) Assoziierter Ausschuss – Artikel 50 der Geschäftsordnung
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für konstitutionelle Fragen ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. in der Erwägung, dass die Laufzeit des MFR nach der Einigung über den MFR 2014–2020 noch immer nicht mit dem Mandat des Parlaments und der Kommission übereinstimmt, deren Amtszeiten 2014 beginnen (Erwägung Fa);
2. in der Erwägung, dass die durch den Vertrag von Lissabon gebotenen Möglichkeiten zur Änderung der Beschlussfassungsverfahren für den MFR und die Eigenmittelbeschlüsse nicht ausgeschöpft wurden (Erwägung Fb);
Politische Erwägungen
3. stellt fest, dass der Europäische Rat bei der Entscheidung über den Gesamtumfang des MFR 2014–2020 einen „Top-down“-Ansatz verfolgt hat, was wiederum zeigt, dass zwischen den politischen Zusagen des Europäischen Rates für die EU und seinem Widerwillen, sie angemessen zu finanzieren, eine beunruhigende Diskrepanz besteht; vertritt vielmehr die Ansicht, dass diese Entscheidung auf einem „Bottom-up“-Verfahren hätte beruhen sollen, welches das Ergebnis einer eingehenden Prüfung des Finanzbedarfs und der politischen Ziele der EU ist, die in den Mehrjahresprogrammen der EU und den vom Gesetzgeber festgelegten politischen Maßnahmen festgeschrieben sind; würdigt in diesem Zusammenhang die Arbeit des SURE-Ausschusses, der für das Parlament einen Konsens über die politischen Prioritäten festgelegt hat, bedauert jedoch, dass es sich als unmöglich erwiesen hat, vergleichbare inhaltliche Verhandlungen mit dem Rat aufzunehmen (Ziffer 6);
Institutionelle Überlegungen
4. weist erneut darauf hin, dass der Europäische Rat laut dem Vertrag nicht gesetzgeberisch tätig wird; verweist daher darauf, dass die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates als Verhandlungsdirektiven für den Rat zu betrachten sind und dass sie in keinem Fall rote Linien darstellen, die mit dem Parlament nicht verhandelbar wären; fordert eine Standardformel, in der darauf verwiesen wird, dass die Bestimmungen von Artikel 15 Absatz 1 AEUV in die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates Eingang finden müssen (Ziffer 14);
5. ist davon überzeugt, dass die Einstimmigkeitsregel im Rat bedeutet, dass die Einigung den kleinsten gemeinsamen Nenner darstellt, wobei es darum geht, dass das Veto eines einzigen Mitgliedstaates vermieden werden muss; betont, dass ein Übergang zur Abstimmung mit qualifizierter Mehrheit für die MFR-Verordnung nicht nur mit dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren, das für die Annahme nahezu aller Mehrjahresprogramme der EU Anwendung findet, sondern auch mit dem jährlichen Verfahren zur Annahme des Haushaltsplans der EU in Einklang stünde (Ziffer 18);
6. stellt fest, dass die allgemeine Überleitungsklausel (Artikel 48 Absatz 7 EUV) vom Europäischen Rat genutzt werden könnte, um den Übergang zur Abstimmung mit qualifizierter Mehrheit und zum ordentlichen Gesetzgebungsverfahren für Eigenmittel- und MFR-Beschlüsse zu vollziehen; weist außerdem erneut darauf hin, dass Artikel 312 Absatz 2 AEUV in jedem Fall vorsieht, dass der MFR mit qualifizierter Mehrheit beschlossen werden kann; fordert den Europäischen Rat nachdrücklich auf, diese beiden Überleitungsklauseln gemäß ihrer Zweckbestimmung zu nutzen, um die Beschlussfassung im Rat zu rationalisieren und das Ausmaß zu beschränken, in dem die Strategien für einen angemessenen Mittelrückfluss an die Einzelstaaten gegenüber dem gemeinsamen Interesse der Union als Ganzes dominieren (Ziffer 18a);
MFR 2014–2020: weiteres Vorgehen
7. fordert, dass im Rahmen der Halbzeitüberprüfung des MFR Vorkehrungen für eine mögliche Verkürzung der Laufzeit getroffen werden, für die der neue MFR vereinbart wird, so dass für die spätere Neuverhandlung während der jeweiligen Amtszeiten des Parlaments und der Kommission Sorge getragen und somit die uneingeschränkte demokratische Legitimität für regelmäßige Beschlüsse über die finanzielle Vorausschau der Union sichergestellt wird, während gleichzeitig Maßnahmen ergriffen werden, um für die erforderliche Stabilität zu sorgen, was Planungszyklen und die Vorhersehbarkeit von Investitionen betrifft (Ziffer 25a);
8. stellt fest, dass für die nächste Verhandlungsrunde die neuen Artikel 70 und 70a (Interinstitutionelle Verhandlungen im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren) der Geschäftsordnung des Parlaments Anwendung finden; empfiehlt, dass der für die Geschäftsordnung zuständige Ausschuss zu Beginn der nächsten Wahlperiode des Parlaments aufgefordert wird, die Rationalisierung dieser Artikel zusammen mit Artikel 75 (MFR), Artikel 75c (Finanztrilog) und Artikel 81 Absatz 3 (Zustimmungsverfahren) zu prüfen, um einen einzigen, kohärenten Artikel zu schaffen, in dem die besonderen Gesetzgebungsverfahren gemäß Artikel 311 und 312 AEUV in Bezug auf die Festlegung des Mandats, die Führung der Triloge (einschließlich der Rolle des Präsidenten) und die Kontrolle durch das Plenum geregelt werden (Ziffer 25b);
9. vertritt die Auffassung, dass der Konvent bei der nächsten Überarbeitung der Verträge Vorschläge für ein System der wirklichen Mitentscheidung zwischen dem Rat und dem Parlament in Bezug auf die Annahme des MFR und die Eigenmittelbeschlüsse vorlegen sollte (Ziffer 25c);
10. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Europäischen Rat, dem Rat, der Kommission und den nationalen Parlamenten zu übermitteln (Ziffer 26).
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
10.3.2014 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
16 3 1 |
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Ja-Stimmen |
Carlo Casini, Andrew Duff, Marietta Giannakou, Roberto Gualtieri, Enrique Guerrero Salom, Zita Gurmai, Gerald Häfner, Stanimir Ilchev, Constance Le Grip, David Martin, Sandra Petrović Jakovina, Tadeusz Ross, Algirdas Saudargas, György Schöpflin, József Szájer, Luis Yáñez-Barnuevo García |
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Nein-Stimmen |
Andrew Henry William Brons, Ashley Fox, Daniel Hannan |
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Enthaltungen |
Rina Ronja Kari |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Andrew Henry William Brons, Carlo Casini, Andrew Duff, Ashley Fox, Roberto Gualtieri, Enrique Guerrero Salom, Zita Gurmai, Gerald Häfner, Daniel Hannan, Stanimir Ilchev, Rina Ronja Kari, Constance Le Grip, David Martin, Sandra Petrović Jakovina, Tadeusz Ross, Algirdas Saudargas, József Szájer, Luis Yáñez-Barnuevo García |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Zuzana Brzobohatá, Marietta Giannakou, Vital Moreira, György Schöpflin |
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STELLUNGNAHME des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (13.2.2014)
für den Haushaltsausschuss
zu den Verhandlungen über den MFR 2014–2020: Erkenntnisse und weiteres Vorgehen
(2014/2005(INI))
Verfasserin der Stellungnahme: Pervenche Berès
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. bedauert die vom Parlament festgelegte Strategie, Legislativvorschläge zu verhandeln, ohne in die Beträge des MFR einzugreifen; ist der Überzeugung, dass das Parlament das Ergebnis der Strategie bewerten muss;
2. bedauert, dass die von der Kommission als Grundlage für die Verhandlung vorgeschlagenen Beträge für das Jahr 2011 in konstanten Preisen es nicht ermöglicht haben, den tatsächlichen Bedürfnissen der Mitgliedstaaten Rechnung zu tragen, insbesondere in Bezug auf Beschäftigung und soziale Rückschritte; betont, dass sich unzureichende Daten, insbesondere unzureichende statistische Daten, negativ auf die politischen Maßnahmen auswirken sowie zu einer möglicherweise negativen Wahrnehmung des EU-Haushalts beitragen werden;
3. bedauert, dass der Europäische Rat Aspekte in Verbindung mit Legislativvorschlägen erörtert und darüber entschieden hat, und die Aspekte nicht auf der Ebene der entsprechenden Formation des Rates und des zuständigen Ausschusses verhandelt und vereinbart wurden; betont, dass der Rat das Parlament in seiner Rolle als Rechtsetzungsorgan insbesondere in Bezug auf die Jugendbeschäftigungsinitiative ignoriert hat; weist den Europäischen Rat darauf hin, dass er laut den Bestimmungen des Vertrages nicht über legislative Befugnisse verfügt; warnt daher beide Rechtsetzungsorgane, dass eine zukünftige Verlagerung von legislativen Befugnissen auf den Europäischen Rat verhindert werden muss;
4. weist darauf hin, dass die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates als Verhandlungsanweisungen für den Rat anzusehen sind; bedauert außerordentlich, dass dieses Problem die Verhandlungen über die mehrjährigen Programme der EU geprägt hat, insbesondere in Bezug auf den Europäischen Sozialfonds und den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung;
5. bedauert, dass die von den Rechtsetzungsorganen vereinbarte Erweiterung des Umfangs der vorgeschlagenen Finanzprogramme nicht mit einer entsprechenden Erhöhung der Mittelzuweisungen einherging und Verringerungen nicht vermieden werden konnten; bedauert insbesondere, dass dem ESF seit seiner Einrichtung kontinuierlich immer weniger Mittel zugewiesen wurden, obwohl der Aufgabenbereich des Fonds im Laufe der Zeit ausgeweitet wurde; bedauert, dass die vorgeschlagene Mittelausstattung des ESF in Höhe von 25 % der für die Kohäsionspolitik vorgesehenen Mittel in den Verhandlungen für den Zeitraum 2014–2020 nicht aufrechterhalten werden konnte; bedauert außerdem, dass die jährliche Ausgabenobergrenze des EGF im Vergleich zu anderen Finanzinstrumenten überproportional gesenkt wurde; bedauert die Berufung auf Artikel 20 der Geschäftsordnung des Europäischen Parlament für alle mit dem MFR zusammenhängenden Dossiers, da dadurch das demokratische Recht der Mitglieder eingeschränkt wurde, sich beispielsweise zum Mindestanteil der Mittelausstattung des ESF zu äußern;
6. hebt hervor, dass eines der im Vertrag von Lissabon enthaltenen Ziele der Reform darin bestand, das Verfahren für die Festlegung des Finanzrahmens der Union zu demokratisieren, und bedauert, dass in diesem Zusammenhang und in Verbindung mit den Legislativvorschlägen für den Zeitraum 2014–2010 die Gelegenheit, vollständig im Sinne des Vertrages zu handeln, nicht ordnungsgemäß genutzt wurde;
7. bedauert, dass sich die Verhandlungen über den EGF und den FEAD trotz des offensichtlichen Zeitdrucks aufgrund des bevorstehenden Auslaufens des MFR und der anstehenden Wahl zum Europäischen Parlament aus nicht inhaltsbezogenen Gründen erheblich verzögert haben, was einen untragbar knappen Zeitplan für eine rechtzeitige Einigung zur Folge hat; bedauert, dass der Vorschlag der Kommission für den FEAD deutlich später als geplant vorgelegt wurde;
8. stellt fest, dass Änderungen der Verhandlungspositionen zwischen den relevanten Akteuren im Parlament nicht immer rechtzeitig und vollständig mitgeteilt wurden, wodurch die Kohärenz des Ansatzes des Parlaments bisweilen beeinträchtigt wurde;
9. weist auf der Grundlage der Erfahrungen mit dem Programm für Beschäftigung und soziale Innovation auf die Schwierigkeit hin, horizontale Elemente, die zahlreichen mehrjährigen Programmen in verschiedenen Politikbereichen ähnlich sind, einzeln zu verhandeln, was zu unterschiedlichen Ergebnissen führt und einen einheitlichen Ansatz verhindert und die Verhandlungsposition des Parlaments somit weiter schwächt; ist davon überzeugt, dass ein ganzheitlicherer Ansatz bessere Ergebnisse liefern würde;
10. betont die problematische Abhängigkeit der Verhandlungen über die Legislativvorschläge, insbesondere in Bezug auf den ESF, von dem Fortschritt in den Verhandlungen über den allgemeinen Rahmen des MFR;
11. bedauert, dass der Rat trotz der Vertragsbestimmungen beschlossen hat, Legislativvorschläge ausschließlich auf der Grundlage partieller allgemeiner Ausrichtungen oder allgemeiner Ausrichtungen ohne Mandat aus den vom Parlament vorgeschlagenen Änderungsanträgen zu verhandeln, was zu Verzögerungen und Hindernissen bei den Verhandlungen insbesondere in Bezug auf den ESF, den EGF und den FEAD geführt hat;
12. bedauert, dass das Parlament beschlossen hat, die Möglichkeiten des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens bei den Verhandlungen mit dem Rat über die Rechtsgrundlage nicht voll auszuschöpfen; ist in diesem Zusammenhang der Ansicht, dass den Fällen, in denen ein Legislativvorschlag anerkanntermaßen in den Zuständigkeitsbereich mehrerer Ausschüsse fällt, besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte; vertritt die Auffassung, dass in diesen besonderen Fällen das Mandat für Verhandlungen mit dem Rat vom Plenum erteilt werden sollte, um breite Unterstützung sicherzustellen, die Verhandlungsposition des Parlaments zu stärken und Transparenz zu gewährleisten;
13. vertritt die Auffassung, dass die reibungslose Verabschiedung von mit dem Rat verhandelten Vereinbarungen im Plenum zwar möglich sein sollte, dass dies jedoch nicht um den Preis geschehen darf, dass dem Plenum jede Möglichkeit genommen wird, die vereinbarten Texte zu ändern; ist der Ansicht, dass solche Verfahren nur angewendet werden könnten, wenn ein sehr breiter politischer Konsens zum vereinbarten Text erzielt wurde; fordert daher den zuständigen Ausschuss auf, die Möglichkeit zu prüfen, die Bestimmungen von Artikel 138 der Geschäftsordnung des Parlaments auf Einigungen in erster und zweiter Lesung anzuwenden;
14. verweist darauf, dass die unter den MFR-Obergrenzen für Mittel für Verpflichtungen für die Jahre 2014–2017 verbleibenden Margen eine globale MFR-Marge für Verpflichtungen darstellen, die von der Kommission berechnet werden muss und die über die im MFR für die Jahre 2016–2020 festgelegten Obergrenzen hinaus für Politikziele in Zusammenhang mit Wachstum und Beschäftigung, insbesondere für die Jugendbeschäftigungsinitiative, zur Verfügung gestellt werden muss;
15. fordert die nächste Kommission und das nächste Parlament auf, die Errungenschaften der Strategie Europa 2020 genau unter die Lupe zu nehmen, insbesondere die Ziele in Verbindung mit der Beschäftigung, und die Überarbeitungsklausel zu nutzen, um zusätzliche finanzielle Mittel zur Stärkung der Strategie bereitzustellen und so der Tatsache Rechnung zu tragen, dass sie durch die negativen Auswirkungen der laufenden Krise gefährdet wurde;
16. bekräftigt, dass die anstehende Überarbeitung des MFR keine negativen Auswirkungen auf vorab zugewiesene nationale Finanzrahmen für die Kohäsionspolitik und insbesondere auf ESF-Zuweisungen haben darf;
17. fordert die nächste Kommission auf, sich des Problems der Jugendarbeitslosigkeit anzunehmen, indem sie im Rahmen der Überarbeitung des MFR eine beträchtliche Erhöhung der Mittel für die Jugendbeschäftigungsinitiative vorschlägt;
18. macht die nächste Kommission und das nächste Parlament darauf aufmerksam, dass in der Verordnung zum Europäischen Sozialfonds abgesehen von der Überarbeitung des MFR vorgesehen ist, dass die „Mittel für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen […] für die Jahre 2016 bis 2020 im Rahmen des Haushaltsverfahrens gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) 1311/2013 nach oben angepasst werden [können]“;
19. ist zutiefst besorgt über die Tatsache, dass jegliche Haushaltsdiskussion im Rat seit Jahren durch die Logik des „angemessenen Mittelrückflusses“ vergiftet wird, und betont, dass diese Situation größtenteils auf das derzeitige System der EU-Finanzierung zurückzuführen ist, bei dem etwa 85 % der Einnahmen aus nationalen Beiträgen stammen und nicht wie im Vertrag von Rom vorgesehen aus wirklichen Eigenmitteln;
20. stellt fest, dass das Europäische Rat beim Beschluss über den Gesamtumfang des MFR 2014–2020 einen Top-down-Ansatz gewählt hat, was wiederum eine Besorgnis erregende Diskrepanz zwischen den politischen Verpflichtungen der EU, die der Europäische Rat eingegangen ist, und seiner Zurückhaltung bei der Bereitstellung von Mitteln für ihre Finanzierung aufzeigt; betont, dass das Parlament die Fähigkeit des Europäischen Rates unterschätzt hat, die Auswirkungen des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon in Bezug auf die Befugnisse des Parlaments zur Annahme des MFR zu beurteilen und diesen Ansatz beizubehalten;
21. ist davon überzeugt, dass eine wirkliche politische Diskussion über die Rolle, die Funktion und den Mehrwert des EU-Haushalts und seine Kompatibilität mit der von der Union angenommenen politischen Strategie und den der Union zugewiesenen operationellen Zielen jeglichem Beschluss über den Finanzrahmen vorausgehen und diesem Beschluss zugrunde liegen sollte.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
13.2.2014 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
29 4 1 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Regina Bastos, Heinz K. Becker, Phil Bennion, Pervenche Berès, Philippe Boulland, Alejandro Cercas, Ole Christensen, Derek Roland Clark, Minodora Cliveti, Karima Delli, Sari Essayah, Richard Falbr, Nadja Hirsch, Stephen Hughes, Danuta Jazłowiecka, Jean Lambert, Patrick Le Hyaric, Verónica Lope Fontagné, Thomas Mann, Csaba Őry, Konstantinos Poupakis, Elisabeth Schroedter, Gabriele Stauner, Jutta Steinruck |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Georges Bach, Philippe De Backer, Edite Estrela, Sergio Gutiérrez Prieto, Anthea McIntyre, Antigoni Papadopoulou, Gabriele Zimmer |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2) |
Enrique Guerrero Salom, Timothy Kirkhope, Corien Wortmann-Kool |
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STELLUNGNAHME des Ausschusses für regionale Entwicklung (5.3.2014)
für den Haushaltsausschuss
zu den Verhandlungen über den MFR 2014–2020: Erkenntnisse und weiteres Vorgehen
(2014/2005(INI))
Verfasser der Stellungnahme: Jan Olbrycht
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für regionale Entwicklung ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. hält es in Anbetracht der Vertragsbestimmungen und der Rolle des Parlaments in beiden Prozessen für notwendig, zwischen den Diskussionen über den MFR und denjenigen über eine einheitliche Rechtsgrundlage für die Maßnahmen der EU, auch betreffend die Kohäsionspolitik, zu unterscheiden;
2. ist der Ansicht, dass die Arbeit am MFR unter keinen Umständen die Arbeit an den Verordnungen zur Festlegung des Umfangs der Unterstützung und der Umsetzungsvorschriften für die einzelnen Fonds beeinflussen und somit die Rolle des Europäischen Parlaments in den Verhandlungen über die Rechtsgrundlage für die Kohäsionspolitik respektieren sollte; bedauert zutiefst, dass dieser Grundsatz bei den Verhandlungen über den MFR 2014–2020 nicht befolgt wurde, was dazu führte, dass die Arbeit am MFR sowohl inhaltlich als auch den Zeitplan betreffend erhebliche Auswirkungen auf die legislativen Verhandlungen über die Verordnungen für die Kohäsionspolitik hatte;
3. betont, dass die Diskussion über die Mittel für die Kohäsionspolitik auf einer Bedarfsanalyse basieren und die Bewertung der Umsetzung der Politik in der vorangegangenen Programmplanungsperiode berücksichtigen sollte; weist darauf hin, dass die Kohäsionspolitik eine wachstumsfördernde Investitionspolitik zur Bekämpfung der Krise ist und daher, um die Ziele der Strategie Europa 2020 zu erreichen, als ein EU-Instrument zur Förderung von nachhaltigem Wachstum, Schaffung von Arbeitsplätzen, Förderung öffentlicher Investitionen, Verringerung sozialer Ungleichgewichte und Armut, Förderung der Wende zu einer Wirtschaft mit geringem CO2-Ausstoß und Bekämpfung des Klimawandels an Bedeutung gewinnen wird;
4. weist darauf hin, dass bei der Aufteilung der Mittel auf die einzelnen Jahre des MFR (Festsetzung der Obergrenzen) die Dynamik der Kohäsionspolitik berücksichtigt werden sollte, insbesondere die Programmplanungs- und Umsetzungsprozesse und der Zeitpunkt des endgültigen Abschlusses von Programmen, um für jedes Jahr den korrekten Umfang an Zahlungen sicherzustellen;
5. hält es für sehr besorgniserregend, dass der Umfang der am Jahresende unbezahlten Rechnungen stetig steigt, und ist der Ansicht, dass die Kohäsionspolitik von den fehlenden Mitteln im EU-Haushaltsplan am stärksten betroffen ist; zieht den Schluss, dass die Nachwirkungen des Zeitraums 2007-2013 im MFR 2014–2020 nicht bewältigt wurden; fordert deshalb eine weitere Reform des EU-Haushalts, einschließlich einer Reform der Eigenmittel.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
24.2.2014 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
29 0 1 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Luís Paulo Alves, Francesca Barracciu, Catherine Bearder, Victor Boştinaru, Nikos Chrysogelos, Rosa Estaràs Ferragut, Brice Hortefeux, Danuta Maria Hübner, Vincenzo Iovine, María Irigoyen Pérez, Seán Kelly, Constanze Angela Krehl, Iosif Matula, Erminia Mazzoni, Jens Nilsson, Jan Olbrycht, Younous Omarjee, Markus Pieper, Ovidiu Ioan Silaghi, Nuno Teixeira, Kerstin Westphal, Joachim Zeller |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Karima Delli, Ivars Godmanis, James Nicholson, Maurice Ponga, Marie-Thérèse Sanchez-Schmid, Elisabeth Schroedter, Patrice Tirolien, Giommaria Uggias |
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STELLUNGNAHME des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (26.2.2014)
für den Haushaltsausschuss
zu den Verhandlungen über den MFR 2014–2020: Erkenntnisse und weiteres Vorgehen
(2014/2005(INI))
Verfasserin der Stellungnahme: Kinga Göncz
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. begrüßt die Einigungen über die Mittel für den Bereich Justiz und Inneres (JI); erkennt an, dass die Verhandlungsteams des Parlaments erheblich zu der endgültigen Ausgestaltung der Mittel im Bereich Justiz und Inneres beigetragen haben, insbesondere was die Ausgestaltung der allgemeinen und spezifischen Ziele, die Mindestausgabensätze in Bezug auf die Ziele, die Indikatoren für die Messung des mit den Mitteln erzielten Erfolgs und die Einheitlichkeit der internen und externen Politikbereiche der EU betrifft;
2. bedauert zutiefst, dass die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 7./8. Februar 2013 zum MFR einen Betrag für Rubrik 3 enthielten, der den Vorschlag der Kommission um 16,6 % unterschritt; bedauert die daraus resultierenden einschneidenden Kürzungen in Höhe von 23 % beim Fonds für die innere Sicherheit und 20 % beim Asyl-, Integrations- und Migrationsfonds; stellt fest, dass die späte Bekanntgabe der im MFR für die einzelnen Politikbereiche vorgesehenen Beträge und Obergrenzen den einzelnen Berichterstattern nicht geholfen hat, ein strategisches Konzept für die Verhandlungen mit dem Rat zu entwickeln; fordert die Kommission nachdrücklich auf, in Zukunft alle aktualisierten Zahlen zum MFR dem Rat und dem Parlament gleichzeitig vorzulegen;
3. begrüßt die konstruktive Rolle, die sowohl die wechselnden Vorsitze als auch die Kommission bei den Verhandlungen im Justizbereich gespielt haben; stellt fest, dass dies zur frühzeitigen und zufriedenstellenden Lösung substanzieller Fragen geführt hat;
4. bedauert, dass der Rat – mit Unterstützung der Kommission – im Bereich des Inneren mehr daran interessiert zu sein schien, die Mittel für die Aufstockung der nationalen Haushalte der Mitgliedstaaten zu verwenden, als sie zur Förderung des europäischen Mehrwerts und der europäischen Solidarität einzusetzen; erkennt zwar die besonders schwierigen wirtschaftlichen und finanziellen Rahmenbedingungen an, betont jedoch, dass die Mittel im Bereich Justiz und Inneres zuallererst europäischen Interessen dienen und mit ihnen Maßnahmen mit einem eindeutigen europäischen Mehrwert wie etwa das Neuansiedlungsprogramm der Union und weitere auf die Union ausgerichtete Aktivitäten unterstützt werden sollten; bedauert, für die Programmplanungsbeschlüsse keine delegierten Rechtsakte nach Maßgabe von Artikel 290 AEUV erhalten zu haben, da diese Beschlüsse eindeutig den im Vertrag für delegierte Rechtsakte festgelegten Bedingungen entsprechen; bedauert, dass die Kommission und der Rat vorgeschlagen haben, den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds und den Fonds für die innere Sicherheit zu nutzen, um Maßnahmen in Drittländern zu finanzieren, ohne dabei die Rechtsgrundlage für diese Maßnahmen zu nennen und dem Parlament die Möglichkeit zu geben, diese anzufechten;
5. stellt in Bezug auf die Mittel im Bereich des Inneren außerdem fest, dass im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahren nicht vorgesehen ist, dass die Kommission und der Rat über einen von ihnen einvernehmlich festgelegten Standpunkt verhandeln, ohne das Parlament einzubeziehen, und dem Parlament diesen Standpunkt anschließend als vollendete Tatsache vorlegen; weist darauf hin, dass die Kommission einen abgeänderten Vorschlag vorlegen sollte, wenn sie nicht gewillt ist, ihren ursprünglichen Vorschlag zu verteidigen; empfiehlt, dass für die Finanzverhandlungen neue praktische Modalitäten eingeführt werden, die unter anderem die Veranlassung eines frühzeitigen Meinungsaustauschs zwischen den drei Organen über die Rolle, die Funktion und den Mehrwert des EU-Haushalts umfassen; beharrt darauf, dass die Kommission bei künftigen interinstitutionellen Verhandlungen ihrer Rolle als ehrlicher Vermittlerin gerecht wird;
6. vertritt die Auffassung, dass es zwingend erforderlich ist, dass das Parlament auch weiterhin auf einem erfolgsorientierten Ansatz für die Bereitstellung von EU-Mitteln beharrt, der nicht auf die bloße Anzahl der durchgeführten Maßnahmen beschränkt werden sollte, sondern auch eine Bewertung der Qualität dieser Maßnahmen umfassen muss; empfiehlt, dass qualitative Indikatoren, anhand derer der Erfolg von EU-Finanzierungen letztlich gemessen wird, weiter vorangetrieben und in Zukunft bei den Mitteln im Bereich Justiz und Inneres berücksichtigt werden;
7. fordert die Kommission auf, für eine zügige Umsetzung der neuen Fonds, den erschöpfenden und effizienten Einsatz der verfügbaren Mittel, eine gerechte geografische Verteilung und eine Unterstützung für leistungsschwache Regionen zu sorgen;
8. vertritt in Anbetracht der Tatsache, dass die Kürzungen dem Parlament ohne vernünftige Begründung aufgezwungen wurden, die Auffassung, dass das Parlament im Zusammenhang mit der Halbzeitüberprüfung den Schwerpunkt auf bestimmte Bereiche legen muss, in denen die Kürzungen am einschneidendsten waren;
9. ist der Ansicht, dass das Parlament im Rahmen der Halbzeitüberprüfung seine gesamte Verhandlungskapazität im Wege der Mitentscheidung ausschöpfen sollte, ohne dass ihm vom Europäischen Rat Beschlüsse und Beträge aufgezwungen werden;
10. hält es für wesentlich, dass das Parlament den Einsatz der Mittel durch die Kommission und gegebenenfalls durch die Mitgliedstaaten angemessen überwacht; empfiehlt, dass die jeweiligen Ausschüsse ihre Prioritäten vor der Überprüfung 2016 neu bewerten, um eine politische Richtung vorzugeben; stellt fest, dass sein Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres als für den Bereich Justiz und Inneres zuständiger Ausschuss die Einführung des entsprechenden Kontrollmechanismus übernimmt.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
24.2.2014 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
44 5 1 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Edit Bauer, Emine Bozkurt, Arkadiusz Tomasz Bratkowski, Salvatore Caronna, Philip Claeys, Carlos Coelho, Ioan Enciu, Frank Engel, Cornelia Ernst, Monika Flašíková Beňová, Kinga Göncz, Sylvie Guillaume, Ágnes Hankiss, Anna Hedh, Salvatore Iacolino, Sophia in ‘t Veld, Lívia Járóka, Teresa Jiménez-Becerril Barrio, Timothy Kirkhope, Juan Fernando López Aguilar, Baroness Sarah Ludford, Monica Luisa Macovei, Svetoslav Hristov Malinov, Clemente Mastella, Véronique Mathieu Houillon, Nuno Melo, Roberta Metsola, Louis Michel, Claude Moraes, Judith Sargentini, Birgit Sippel, Csaba Sógor, Rui Tavares, Wim van de Camp, Axel Voss, Renate Weber, Tatjana Ždanoka, Auke Zijlstra |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Mariya Gabriel, Ana Gomes, Franziska Keller, Ulrike Lunacek, Marian-Jean Marinescu, Jan Mulder, Andrés Perelló Rodríguez |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2) |
Richard Ashworth, Zdravka Bušić, Krzysztof Lisek, Csaba Sándor Tabajdi, Tadeusz Zwiefka |
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ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
19.3.2014 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
25 4 3 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Marta Andreasen, Richard Ashworth, Zuzana Brzobohatá, James Elles, Göran Färm, José Manuel Fernandes, Věra Flasarová, Eider Gardiazábal Rubial, Salvador Garriga Polledo, Jens Geier, Ivars Godmanis, Ingeborg Gräßle, Lucas Hartong, Monika Hohlmeier, Anne E. Jensen, Sergej Kozlík, George Lyon, Claudio Morganti, Jan Mulder, Nadezhda Neynsky, Andrej Plenković, Dominique Riquet, László Surján, Oleg Valjalo, Derek Vaughan, Angelika Werthmann |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Jürgen Klute, Paul Rübig, Georgios Stavrakakis, Theodor Dumitru Stolojan |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2) |
Carmen Fraga Estévez, Sylvie Guillaume |
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