BERICHT über den Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Einführung des Euro in Litauen zum 1. Januar 2015

14.7.2014 - (COM(2014)0324 – C8‑0026/2014 – 2014/0170(NLE)) - *

Ausschuss für Wirtschaft und Währung
Berichterstatter: Werner Langen


Verfahren : 2014/0170(NLE)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0001/2014
Eingereichte Texte :
A8-0001/2014
Aussprachen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Einführung des Euro in Litauen zum 1. Januar 2015

(COM(2014)0324 – C8‑0026/2014 – 2014/0170(NLE))

(Anhörung)

Das Europäische Parlament,

–       in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat (COM(2014)0324),

–       gestützt auf Artikel 140 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gemäß dem es vom Rat angehört wurde (C8‑0026/2014),

–       in Kenntnis des Konvergenzberichts 2014 der Kommission (COM(2014)0326) und des Konvergenzberichts der Europäischen Zentralbank vom Juni 2014,

      unter Hinweis auf seine Entschließung vom 1. Juni 2006 zu der Erweiterung des Eurogebiets[1],

–       unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Juni 2007 zur Verbesserung der Methode zur Anhörung des Europäischen Parlaments bei Verfahren zur Erweiterung der Euro-Zone[2],

–       gestützt auf Artikel 100 seiner Geschäftsordnung,

–       in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A8-0001/2014),

A.     in der Erwägung, dass Litauen erstmals 2006 versucht hat, den Euro einzuführen, dass die litauische Regierung am 25. Februar 2013 beschlossen hat, die Einführung des Euro zum 1. Januar 2015 anzustreben und dass das litauische Parlament (Seimas) am 17. April 2014 das Gesetz zum Euro-Beitritt Litauens mit großer Mehrheit angenommen hat;

B.     in der Erwägung, dass die rechtlichen Voraussetzungen für den Euro-Beitritt in Artikel 140 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und im Protokoll Nr. 13 über die Konvergenzkriterien festgelegt sind und die folgenden vier Konvergenzkriterien erfüllt werden müssen: Erreichung eines hohen Grades an Preisstabilität, eine auf Dauer tragbare Finanzlage der öffentlichen Hand, Einhaltung der normalen Bandbreiten des Wechselkursmechanismus des Europäischen Währungssystems und Dauerhaftigkeit der vom Mitgliedstaat erreichten Konvergenz und seiner Teilnahme am Wechselkursmechanismus, die im Niveau der langfristigen Zinssätze zum Ausdruck kommt;

C.     in der Erwägung, dass der Ausschuss für Wirtschaft und Währung des 7. Europäischen Parlaments den Bericht zur Einführung des Euro in Litauen in seiner Sitzung am 7. April 2014 mit großer Mehrheit angenommen hat und somit die Einführung des Euro in Litauen befürwortet hat;

D.     in der Erwägung, dass Litauen laut dem am 4. Juni 2014 veröffentlichten Konvergenzbericht der Europäischen Zentralbank alle Konvergenzkriterien erfüllt;

E.     in der Erwägung, dass der Euro die Währung der Union ist und dass grundsätzlich alle Mitgliedstaaten, die die Konvergenzkriterien erfüllen, dem Euro beitreten müssen und nur Dänemark und das Vereinigte Königreich von dieser Verpflichtung freigestellt sind;

1.      billigt den Vorschlag der Kommission;

2.      befürwortet die Einführung des Euro in Litauen zum 1. Januar 2015;

3.      fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;

4.      begrüßt, dass Litauen laut dem Konvergenzbericht während des einjährigen Zeitraums bis April 2014 eine durchschnittliche Inflationsrate von 0,6 Prozent aufwies und damit dieses Konvergenzkriterium erfüllt;

5.      begrüßt, dass Litauen laut dem Konvergenzbericht im Referenzjahr 2013 ein Haushaltsdefizit von 2,1 Prozent und einen Schuldenstand von 39,4 Prozent des Bruttoinlandsprodukts verzeichnete und damit dieses Konvergenzkriterium erfüllt;

6.      begrüßt, dass laut dem Konvergenzbericht beim Wechselkurs zwischen Litas und Euro während des zweijährigen Bewertungszeitraums keine Spannungen festzustellen waren und Litauen damit dieses Konvergenzkriterium erfüllt;

7.      begrüßt, dass die langfristigen Zinsen in Litauen laut Konvergenzbericht im Referenzzeitraum Mai 2013 bis April 2014 bei durchschnittlich 3,6 Prozent lagen und Litauen damit dieses Konvergenzkriterium erfüllt;

8.      begrüßt, dass die litauischen Rechtsvorschriften laut dem Konvergenzbericht vollständig mit Artikel 131 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union im Einklang stehen;

9.      begrüßt in diesem Zusammenhang insbesondere die Vereinbarkeit des Gesetzes über die Zentralbank Lietuvos bankas mit dem Grundsatz der Unabhängigkeit der Zentralbank gemäß Artikel 131 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und Artikel 7 der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank;

10.    fordert den Rat auf, es erneut anzuhören, falls er beabsichtigt, den vom Parlament gebilligten Text entscheidend zu ändern;

11.    beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat, der Kommission, der Europäischen Zentralbank, der Eurogruppe und den Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

  • [1]     ABl. C 298E vom 8.12.2006, S. 249.
  • [2]     ABl. C 146E vom 12.6.2008, S. 251.

BEGRÜNDUNG

Litauen wollte den Euro bereits zum 1. Januar 2007 einführen. Dieser Plan scheiterte 2006 jedoch an der zu hohen Inflation in Litauen. Seitdem hat sich das Land weiterentwickelt und große Anstrengungen unternommen, um die Voraussetzungen für eine Einführung des Euro zu erfüllen. Am 25. Februar 2013 beschloss die litauische Regierung, die Einführung des Euro zum 1. Januar 2015 anzustreben.

Die rechtlichen Voraussetzungen für den Euro-Beitritt sind im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sowie im Protokoll Nr. 13 über die Konvergenzkriterien dargelegt.

Litauen gehört zu den Ländern mit einer Ausnahmeregelung hinsichtlich der Einführung des Euro. Die EZB und die Kommission müssen mindestens einmal alle zwei Jahre bzw. auf Antrag eines Mitgliedstaats, für den eine Ausnahmeregelung gilt, dem Rat berichten, inwieweit die Mitgliedstaaten, für die eine Ausnahmeregelung gilt, bei der Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion ihren Verpflichtungen bereits nachgekommen sind. Der Konvergenzbericht nach Artikel 140 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) wurde im Juni 2014 veröffentlicht. In diesem Konvergenzbericht wird die Erfüllung der Maastrichter Kriterien im Falle Litauens bestätigt.

Nach Artikel 140 Absatz 2 AEUV beschließt der Rat auf Grundlage der Berichte der Kommission und der EZB und nach Anhörung des Europäischen Parlaments auf Vorschlag der Kommission mit qualifizierter Mehrheit, welche Mitgliedstaaten, für die eine Ausnahmeregelung gilt, die auf den Kriterien des Absatzes 1 beruhenden Voraussetzungen erfüllen, und hebt damit die Ausnahmeregelung für den betreffenden Mitgliedstaat auf.

Das Europäische Parlament prüft und gibt eine Stellungnahme zum Legislativvorschlag ab, bevor der Europäische Rat über die Aufnahme entscheidet. In diesem Jahr unterliegt dieser Prozess aufgrund der Wahl zum Europäischen Parlament im Mai 2014 besonderen zeitlichen Herausforderungen, da einerseits dem betroffenen Mitgliedstaat (Litauen) sechs Monate Zeit gegeben werden müssen, um sich effektiv auf die Euro-Einführung vorzubereiten, aber andererseits das neue Europäische Parlament erst am 1. Juli 2014 seine konstituierende Sitzung hat.

Angesichts dieser Herausforderungen wird das Parlament eine schnelle Beschlussfassung unterstützen. Der ECON-Ausschuss und der Berichterstatter haben ihre Arbeit deshalb noch in der letzten Legislaturperiode mit der Absicht begonnen, dem sich im Juli 2014 konstituierenden Parlament eine vorläufige politische, wenn auch nicht rechtlich bindende, Empfehlung zu geben. Vor der Verabschiedung des informellen Berichts gab es im März 2014 Anhörungen der litauischen Behörden (des Finanzministers und des Direktors der Zentralbank) sowie der Kommission.

Das vertraglich vorgeschriebene Anhörungsverfahren muss deshalb noch im Juli 2014 vom neuen Parlament abgeschlossen werden, sofern der Euro in Litauen zum 1. Januar 2015 eingeführt werden soll. Das neu gewählte Parlament muss deshalb seine Stellungnahme in einem schon früher praktizierten Dringlichkeitsverfahren annehmen.

Zur Einhaltung der Konvergenzkriterien nach Artikel 140 Absatz 1 AEUV stellt der Berichterstatter fest:

1.        Vereinbarkeit der innerstaatlichen Rechtsvorschriften mit Artikel 130 und Artikel 131 sowie der Satzung der EZB

Die Kompatibilität mit den einschlägigen Rechtsnormen des AEUV (Artikel 123, 124 und 130) und der Satzung der EZB (Artikel 7, 12.1, 14.2, 14.3 und 37) muss gegeben sein.

Am 23. Januar 2014 verabschiedete das litauische Parlament (Seimas) Änderungsanträge (ÄA) zu mehreren Gesetzen, die es erlauben, dass die litauische Zentralbank frei über ihr Vermögen verfügt und die Befugnisse der nationalen Revisionsstelle bei der Prüfung der Zentralbank geändert werden. Die ÄA sehen vor, dass alle Vermögenswerte in der Bilanz der Zentralbank, einschließlich Immobilien, der Zentralbank gehören (Eigentum) und dass die Zentralbank frei über sie verfügen kann. Nach den bisher geltenden Rechtsvorschriften sind die Vermögenswerte Besitz des Staates und werden von der Zentralbank durch das Vertrauensrecht nur verwaltet. Die beschlossene Rechtslage und die Bestimmungen hinsichtlich der Vereinbarkeit mit Artikel 130 und Artikel 131 sowie der Satzung der EZB werden mit der Euro-Einführung überprüft werden müssen.

Das litauische Parlament (Seimas) begann im Frühjahr (März 2014) die Diskussion zum Gesetzesentwurf über die Einführung des Euro. In dem Entwurf wird das Verfahren für die Vorbereitungen für die Einführung des Euro, den Wechsel vom Litas zum Euro, die Aufhebung der nationalen Währung sowie andere praktische und technische Aspekte der Euro-Einführung festgelegt. Das Gesetz wurde im April 2014 mit großer Mehrheit verabschiedet. Somit sind auch diese rechtlichen Voraussetzungen erfüllt.

2.        Erreichung eines hohen Grades an Preisstabilität

Im Referenzzeitraum von Mai 2013 bis April 2014 lag der Zwölfmonatsdurchschnitt der HVPI-Inflation (harmonisierter Verbraucherpreisindex) im Falle Litauens bei 0,6 % und somit deutlich unter dem Referenzwert von 1,7 %. Der Referenzwert wurde aufgrund der drei am besten abschneidenden Mitgliedstaaten berechnet, in diesem Falle Lettland, Portugal und Irland. Griechenland, Bulgarien und Zypern wurden als „Ausreißer“ in der Berechnung nicht berücksichtigt. Durch eine umsichtige Haushaltspolitik dürfte die nachhaltige Preisstabilität auf längere Sicht aufrechtzuerhalten sein.

3.        Eine auf Dauer tragbare Finanzlage der öffentlichen Hand

Aus dem Konvergenzbericht 2014 (vom Juni 2014) ergibt sich, dass im Referenzjahr 2013 das gesamtstaatliche Defizit Litauens bei 2,1 % des BIP (Referenzwert 3,0 %) lag, die Tendenz ist laut Kommission weiter sinkend. Die Bruttoschuldenquote von 39,4 % des BIP liegt ebenfalls deutlich unter dem Referenzwert von 60 %. Seit dem 21. Juni 2013 befindet sich Litauen nicht mehr in einem Verfahren wegen übermäßiger Haushaltsdefizite. Allerdings schlug die Kommission Anfang Juni 2014 vor, der Rat möge Anfang Juli (im Rahmen seiner regelmäßigen länderspezifischen Empfehlungen) empfehlen, dass Litauen u.a. „die Haushaltsmaßnahmen für das Jahr 2014 verstärkt, da die Ausgaben über den Richtwert hinaus steigen werden und sich auf der Grundlage der Frühjahrsprognose 2014 der Kommission bei den strukturellen Haushaltsanpassungen ein Abstand von 0,3 % des BIP im Vergleich zu den Anforderungen abzeichnet, was auf das Risiko einer signifikanten Abweichung von den Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts hindeutet; die Haushaltsstrategie im Jahr 2015 stärkt, um die erforderliche Anpassung von 0,5 % des BIP im Hinblick auf das mittelfristige Ziel sicherzustellen“.

4.        Einhaltung der normalen Schwankungsbandbreiten des Wechselkursmechanismus des Europäischen Währungssystems seit mindestens zwei Jahren

Die Litauische Währung Litas trat dem Wechselkursmechanismus (WKM II) am 28. Juni 2004 bei; der Leitkurs zum Euro beträgt 3,45280, und aufgrund der Currency-Board-Regelung wurden die möglichen Standard-Bandbreiten von ± 15 % nicht ausgenutzt und es war keine Schwankung festzustellen. Beim Beitritt Litauens zum WKM II verpflichteten sich die Behörden einseitig, die damalige Currency-Board-Regelung auch im Wechselkursmechanismus beizubehalten. Bei einer Currency-Board-Regelung treten die Währungsreserven somit in den Vordergrund, da mit ihnen die Glaubwürdigkeit des Currency-Boards untermauert wird. Auch in dieser Hinsicht sind in Litauen keine Probleme festzustellen. Dieses Kriterium ist somit erfüllt.

5.        Dauerhaftigkeit der Konvergenz, die im Niveau der langfristigen Zinssätze zum Ausdruck kommt

Die Entwicklung der langfristigen Zinssätze wird auf der Grundlage von Sekundärmarktrenditen einer Benchmark-Staatsanleihe mit einer Restlaufzeit von knapp zehn Jahren geprüft. Die langfristigen Nominalzinssätze lagen schon beim letzten Konvergenzbericht 2012 innerhalb der Toleranz und erfüllten damit die entsprechenden Konvergenzkriterien.

Aus dem Konvergenzbericht 2014 geht hervor, dass der Zwölfmonatsdurchschnitt für Litauen im Referenzzeitraum von Mai 2013 bis April 2014 bei 3,6 % liegt und somit unter dem Referenzwert von 6,2 %, der anhand der gleichen Länder wie beim Preisstabilitätskriterium berechnet wird, d.h. Lettland, Portugal und Irland.

6.        Finanzstabilität

Der Internationale Währungsfonds (IWF) stellte im September 2013 fest, dass das litauische Finanzsystem liquide und gut kapitalisiert ist. Skandinavische Banken dominieren weiterhin den litauischen Finanzsektor und beherrschen etwa 90 % des Marktes. Litauen hat laut neuesten Daten der litauischen Zentralbank zwischenzeitlich eine leicht sinkende Liquiditätsrate von 38,3 % (im 3. Quartal des Jahres 2013), eine sinkende Zahl an notleidenden Krediten sowie eine zurückgehendes Kredit-Einlagen-Verhältnis.

Die Kommission hat Litauen dazu aufgefordert, einem ausreichenden Kreditangebot für kleine und mittelständische Unternehmen mehr Aufmerksamkeit zu widmen. Litauen soll auch die Förderung von Investitionen und Wachstum weiter unterstützen, da 2012 wegen einer schwachen Relation zwischen Angebot und Nachfrage kein Kreditwachstum stattgefunden hat.

7.        Der Energiesektor als besondere Herausforderung

Litauen ist durch eine hohe Energieabhängigkeit gekennzeichnet:

– Es gehört zu den EU-Ländern mit der am stärksten gefährdeten Versorgungssicherheit.

– Bei Öl und Gas gibt es eine komplette Abhängigkeit von einem einzigen ausländischen Lieferanten (dem russischen Staatslieferanten Gazprom); es mangelt an Verbindungsleitungen zu anderen EU-Ländern.

– Der Anteil von Gas hat vor allem stark zugenommen, um die durch die EU geforderte Stilllegung des Kernkraftwerkes Ignalina zu kompensieren.

– Litauen hat in der EU eine relativ hohe Energieintensität, auch wenn Fortschritte erzielt wurden.

– Die Energiepreise spielen im repräsentativen Verbraucher-Warenkorb eine überdurchschnittlich große Rolle.

Das Litauische Präsidialamt berichtete am 8. Februar 2014, dass die Entbündelung (entsprechend des 3. EU-Energiepakets) im Gassektor Litauens angepackt werde. Der Plan der litauischen Regierung sei, dass Gazprom sich vom Gasnetzwerkbetreiber Amber Grid bis November zurückziehen solle; derzeit hält Gazprom dort Anteile von 37 %. Zudem werde E.ON ein Gerichtsverfahren des Energieunternehmens Lietuvos Dujos (E.ON hat dort Anteile in Höhe von 38.9 %) gegen Gazproms marktbeherrschende Praktiken unterstützen.

Die litauische Regierung ist sich der Energieprobleme ihres Landes bewusst und versucht, sie mit einer breit angelegten „nationalen Energieunabhängigkeitsstrategie“ anzugehen. Diese Strategie reicht bis ins Jahr 2020 und sieht vielfältige Maßnahmen bei Strom, Gas und Öl vor, unter anderem den Ausbau erneuerbarer Energien, den Bau eines neuen Kernkraftwerks, neue Strom- und Gasnetze mit Anrainerländern und den Bau von Flüssiggasterminals.

8.        Öffentliche Meinung und politische Diskussionen

Mehr als die Hälfte – 52 % – der befragten Litauer (1029) war im Mai 2013 gegen einen Beitritt Litauens zum Euro-Währungsgebiet, 40 % dafür und 8 % unentschieden. Es bleibt zu hoffen, dass das klare Ziel der litauischen Regierung, den Euro am 1. Januar 2015 einzuführen, zum Anstieg der Zustimmung führen wird. Das litauische Parlament (Seimas) hat am 17. April 2014 das Gesetz zur Einführung des Euro in Litauen beschlossen. Für den Entwurf stimmten 87 Abgeordnete, sieben stimmten dagegen und 13 enthielten sich. Dieses Ergebnis zeigt die deutliche Zustimmung der litauischen Parteien zum Euro.

SCHLUSSABSTIMMUNG IN NAMENTLICHER ABSTIMMUNG

Mitglieder, die dafür gestimmt haben: 48

PPE: Burkhard Balz, Lara Comi, Markus Ferber, Brian Hayes, Gunnar Hökmark, Danuta Maria Hübner, Othmar Karas, Krišjānis Kariņš, Georgios Kyrtsos, Alain Lamassoure, Werner Langen, Ivana Maletić, Thomas Mann, Fulvio Martusciello, Luděk Niedermayer, Sirpa Pietikäinen, Renato Soru, Theodor Dumitru Stolojan, Marianne Thyssen

 

S&D: Hugues Bayet, Andrea Cozzolino, Anneliese Dodds, Jonás Fernández, Elisa Ferreira, Neena Gill, Roberto Gualtieri, Ramón Jáuregui Atondo, Olle Ludvigsson, Emmanuel Maurel, Costas Mavrides, Alessia Maria Mosca, Peter Simon, Catherine Stihler, Paul Tang, Jakob von Weizsäcker

 

ECR: Notis Marias, Morten Messerschmidt, Stanisław Ożóg, Sampo Terho, Johan Van Overtveldt

 

ALDE: Sylvie Goulard, Petr Ježek, Ramon Tremosa i Balcells, Cora van Nieuwenhuizen

 

Verts/ALE: Sven Giegold, Michel Reimon, Molly Scott Cato, Ernest Urtasun

 

Mitglieder, die dagegen gestimmt haben: 8

ECR: Bernd Lucke

 

GUE/NGL: Fabio De Masi, Marisa Matias, Rina Ronja Kari

 

EFDD: Patrick O'Flynn, Marco Valli, Steven Woolfe

 

NI: Sotirios Zarianopoulos

 

Mitglieder, die sich enthalten haben: 1

NI: Michał Marusik

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

14.7.2014

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

48

8

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Burkhard Balz, Hugues Bayet, Fabio De Masi, Anneliese Dodds, Markus Ferber, Jonás Fernández, Elisa Ferreira, Sven Giegold, Neena Gill, Sylvie Goulard, Roberto Gualtieri, Brian Hayes, Gunnar Hökmark, Danuta Maria Hübner, Petr Ježek, Othmar Karas, Rina Ronja Kari, Georgios Kyrtsos, Alain Lamassoure, Werner Langen, Bernd Lucke, Olle Ludvigsson, Ivana Maletić, Notis Marias, Marisa Matias, Costas Mavrides, Luděk Niedermayer, Patrick O’Flynn, Stanisław Ożóg, Sirpa Pietikäinen, Molly Scott Cato, Peter Simon, Theodor Dumitru Stolojan, Paul Tang, Sampo Terho, Marianne Thyssen, Ramon Tremosa i Balcells, Ernest Urtasun, Marco Valli, Cora van Nieuwenhuizen, Johan Van Overtveldt, Jakob von Weizsäcker, Steven Woolfe, Sotirios Zarianopoulos

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Lara Comi, Andrea Cozzolino, Ramón Jáuregui Atondo, Krišjānis Kariņš, Thomas Mann, Fulvio Martusciello, Emmanuel Maurel, Morten Messerschmidt, Alessia Maria Mosca, Michel Reimon, Renato Soru, Catherine Stihler