ZWEITER BERICHT betreffend die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Büros des Gremiums Europäischer Regierungsstellen für elektronische Kommunikation für das Haushaltsjahr 2012

26.9.2014 - (C7‑0329/2013 – 2013/2241(DEC))

Haushaltskontrollausschuss
Berichterstatter: Petri Sarvamaa

Verfahren : 2013/2241(DEC)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0011/2014
Eingereichte Texte :
A8-0011/2014
Angenommene Texte :

1. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

betreffend die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Büros des Gremiums Europäischer Regierungsstellen für elektronische Kommunikation für das Haushaltsjahr 2012

(C7‑0329/2013 – 2013/2241(DEC))

Das Europäische Parlament,

–       in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse des Büros des Gremiums Europäischer Regierungsstellen für elektronische Kommunikation für das Haushaltsjahr 2012,

–       in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2012 des Büros des Gremiums Europäischer Regierungsstellen für elektronische Kommunikation zusammen mit den Antworten des Büros[1]

–       in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 18. Februar 2014 ((05849/2014 – C7 0054/2014),

–       unter Hinweis auf seinen Beschluss vom 3. April 2014[2] betreffend den Aufschub des Entlastungsbeschlusses für das Haushaltsjahr 2012 und die dazugehörige Entschließung,

–       gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–       gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[3], insbesondere auf Artikel 185,

–       gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates[4], insbesondere auf Artikel 208,

–       gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1211/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 zur Einrichtung des Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) und des Büros[5], insbesondere auf Artikel 13,

–       gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[6]

–       gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission vom 30. September 2013 über die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 208 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates[7], insbesondere auf Artikel 108

–       gestützt auf Artikel 94 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

–       in Kenntnis des zweiten Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A8-0011/2014)

1.      erteilt dem Verwaltungsausschuss des Büros Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Büros für das Haushaltsjahr 2012;

2.      legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.      beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss sowie die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Verwaltungsausschuss des Büros, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und für ihre Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu sorgen.

2. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zum Rechnungsabschluss des Gremiums Europäischer Regierungsstellen für elektronische Kommunikation für das Haushaltsjahr 2012

(C7‑0329/2013 – 2013/2241(DEC))

Das Europäische Parlament,

–       in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse des Büros des Gremiums Europäischer Regierungsstellen für elektronische Kommunikation [„das Büro“] für das Haushaltsjahr 2012,

–       in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2012 des Büros, zusammen mit den Antworten des Büros[8],

–       in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 18. Februar 2014 (05849/2014 – C7-0054/2014),

–       unter Hinweis auf seinen Beschluss vom 3. April 2014[9] betreffend den Aufschub des Entlastungsbeschlusses für das Haushaltsjahr 2012 und die dazugehörige Entschließung,

–       gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–       gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[10], insbesondere auf Artikel 185,

–       gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002[11] des Rates, insbesondere auf Artikel 208,

–       gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1211/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 zur Einrichtung des Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) und des Büros[12], insbesondere auf Artikel 13,

–       gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[13],

–       gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission vom 30. September 2013 über die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 208 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates[14], insbesondere auf Artikel 108,

–       gestützt auf Artikel 94 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

–       in Kenntnis des zweiten Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A8-0011/2014),

1.      billigt den Rechnungsabschluss des Büros für das Haushaltsjahr 2012;

2.      beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Verwaltungsausschuss des Büros, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und für seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu sorgen.

3. ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Büros des Gremiums Europäischer Regierungsstellen für elektronische Kommunikation für das Haushaltsjahr 2012 sind

(C7‑0329/2013 – 2013/2241(DEC))

Das Europäische Parlament,

–       in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse des Büros des Gremiums Europäischer Regierungsstellen für elektronische Kommunikation [„das Büro“] für das Haushaltsjahr 2012,

–       in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2012 des Büros, zusammen mit den Antworten des Büros[15],

–       in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 18. Februar 2014 (05849/2014 – C7-0054/2014),

–       unter Hinweis auf seinen Beschluss vom 3. April 2014[16] betreffend den Aufschub des Entlastungsbeschlusses für das Haushaltsjahr 2012 und die dazugehörige Entschließung,

–       gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–       gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[17], insbesondere auf Artikel 185,

–       gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002[18] des Rates, insbesondere auf Artikel 208,

–       gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1211/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 zur Einrichtung des Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) und des Büros[19], insbesondere auf Artikel 13,

–       gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[20],

–       gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission vom 30. September 2013 über die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 208 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates[21], insbesondere auf Artikel 108,

–       gestützt auf Artikel 94 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

–       in Kenntnis des zweiten Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A8-0011/2014),

Bemerkungen zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge

1.      nimmt zur Kenntnis, dass das Büro zur Behebung der Unzulänglichkeiten im Zusammenhang mit der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge in seine Finanz- und Rechnungsführung klare Verfahren sowie ausführliche Schritte und Arbeitsabläufe aufgenommen hat, die von allen Finanzakteuren genutzt werden; begrüßt die Tatsache, dass dem Prozess im Zusammenhang mit der Übertragung besondere Aufmerksamkeit gewidmet wurde;

Haushaltsführung und Finanzmanagement

2.      entnimmt den endgültigen Rechnungsabschlüssen des Büros, dass die Vollzugsrate von 89,55 % und die Verwendungsrate bei den Mitteln für Zahlungen von 76,57% eine Verbesserung gegenüber den Abschlüssen von 2012 darstellen; begrüßt die Schritte zur Verbesserung der Haushaltsvollzugsraten; ist jedoch der Auffassung, dass es noch immer Spielraum für Verbesserungen gibt, und fordert das Büro auf, seine Kontrollbemühungen in der Zukunft weiter zu verbessern;

Mittelbindungen und Übertragungen auf das folgende Haushaltsjahr

3.      begrüßt die Maßnahmen des Büros im Zusammenhang mit den Mittelbindungen und Übertragungen, wie etwa die verbesserte Haushaltsplanung und strenge Prüfungen der Zahlungen am Monats- und Jahresende; nimmt zur Kenntnis, dass das Büro Einstellungen auf Schlüsselpositionen mit direkten Auswirkungen auf den Finanzkreislauf vorgenommen hat und seine Politik im Hinblick auf die zügige Vorlage und Erstattung von Reisekostenabrechnungen verbessert hat, was von Sachverständigen gefordert wurde;

4.      stellt mit Besorgnis fest, dass die Rate der nicht verwendeten gebundenen Mittel, die auf das Haushaltsjahr 2013 übertragen wurden, mit 28 % immer noch hoch ist, obwohl ein beträchtlicher Rückgang von der Vorjahresrate von 45 % zu verzeichnen ist; entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass diese Übertragungen meist im Zusammenhang mit in der zweiten Hälfte des Jahres 2013 abgeschlossenen Verträgen über 2013 und 2014 geplante Maßnahmen standen;

5.      stellt fest, dass die Rate nicht verwendeter Mittel von 17 % im Jahr 2012 auf 14,6 % im Jahr 2013 gefallen ist und dass die Rate der Übertragungen auf das Jahr 2014 von 611 223 EUR (19 %) auf EUR 461 983 EUR (13 %) gesunken ist; fordert das Büro auf, mit der Verbesserung der Planung und Umsetzung seiner Tätigkeiten fortzufahren und die Übertragungsraten weiter zu senken;

Auftragsvergabe- und Einstellungsverfahren

6.      nimmt zur Kenntnis, dass dem Finanzleitfaden des Büros eine verbindliche und ausführliche Checkliste für Vergabeverfahren hinzugefügt und ein Verantwortlicher für die Auftragsvergabe benannt wurde, sowie alle Mitarbeiter in diesem Bereich entsprechend geschult wurden; begrüßt, dass diese Schritte zu einer verbesserten Vorbereitung, Ausführung, Dokumentation und Koordinierung der Vergabeverfahren des Büros geführt haben;

7.      begrüßt die Veränderungen und Verbesserungen der bestehenden Einstellungsverfahren, mit denen man den Forderungen der Entlastungsbehörde nachkam und die Transparenz dieser Verfahren erhöhte, insbesondere im Hinblick auf:

-  Festlegung schriftlicher Tests und Interviewfragen sowie Mindestpunktzahlen im Vorfeld der Prüfung der Anträge,

-  Bestätigung von Benennungen und Veränderungen in der Zusammensetzung der Auswahlkommission durch die Ernennungsinstanz,

-  Neufassung der Einstellungsleitlinien, die 2013 vollendet wurde;

8.      begrüßt die reformierte Kommunikationspolitik des Büros, in deren Rahmen den Mitarbeitern entsprechend der dienstlichen Notwendigkeit Mobiltelefone zur Verfügung gestellt werden, sowie die internen Kontrollen der Einhaltung dieser Politik;

9.      nimmt Kenntnis vom Abschluss eines neuen Bankvertrags für die Bankoperationen des Büros mit einer Bank, die über ein [„A+/A-1-Rating“] verfügt; begrüßt die Einbeziehung der Verwaltung der Kassenmittel in die Leitlinien der Rechnungsführungsvorschriften des Büros;

Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten sowie Transparenz

10.    nimmt zur Kenntnis, dass die jährlichen Erklärungen über Interessenkonflikte des Regulierungsrats, des Verwaltungsausschusses und des Verwaltungsdirektors des Gremiums in besonderen Abschnitten des Öffentlichen Dokumentenregisters des Gremiums bereitgestellt wurden; stellt fest, dass sich die Regelungen zum Umgang mit Interessenkonflikten der Bediensteten des Gremiums nach den gleichen Prinzipien richten und dass die Erklärungen über Interessenkonflikte der Bediensteten auch im Öffentlichen Dokumentenregister verfügbar sind;

11.    stellt fest, dass das Gremium keine Überprüfung seiner bestehenden Regelungen zum Umgang mit Interessenkonflikten geplant hat und dass es die Auffassung vertritt, sämtliche einschlägigen Regelungen zum Umgang mit Interessenkonflikten befänden sich im Einklang mit den Leitlinien der Kommission vom Dezember 2013 zur Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten in den dezentralen Agenturen der EU; begrüßt, dass das Gremium darauf hinarbeitet, das Bewusstsein für seine Regelungen zum Umgang mit Interessenkonflikten sowie das seines Rates zu schärfen, und alle entsprechenden Änderungen in diesem Bereich aufmerksam verfolgen wird;

Interne Prüfung

12.    stellt fest, dass das Büro alle formalen Auflagen der Internen Kontrollnormen (ICS) für Information und Kommunikation (ICS 12) erfüllt hat;

13.    begrüßt, dass das Büro seine Planung und Berichterstattung anpasst und messbare Ziele einführt, um die ICS über Ziele und Leistungsindikatoren (ICS 5) umzusetzen; stellt fest, dass das Büro seine eigenen Verfahrenshandbücher abgeschlossen und ausführliche interne Verfahren zur Registrierung aller Verstöße angenommen hat, um die ICS über Prozesse und Verfahren (ICS 8) umzusetzen; stellt fest, dass das Büro seine internen Verfahren zur Dokumentenverwaltung aktualisiert hat, um den ICS über die Verwaltung von Dokumenten (ICS 11) zu entsprechen;

14.    stellt fest, dass das Büro ein Inventarisierungsverfahren zur Erfassung und Veräußerung von Vermögensgegenständen geschaffen hat, das als Teil seines Finanzleitfadens angenommen wurde; stellt fest, dass im August 2013 eine Aufnahme des realen Bestandes erfolgte; begrüßt, dass gemäß den Verfahren des Büros jedes Jahr eine Bestandsinventur durchgeführt wird;

15.    stellt fest, das eine Überprüfung der ICS vom Internen Prüfdienst geplant ist; fordert das Büro auf, der Entlastungsbehörde über die Ergebnisse dieser Überprüfung Bericht zu erstatten, sobald diese verfügbar sind;

Leistung

16.    begrüßt die jüngsten Schritte des Büros für eine bessere Kommunikation mit den Bürgern der EU über die Auswirkungen seiner Arbeit auf diese, insbesondere durch Konzentration auf messbare und klar definierte Ziele, die eine bessere Bewertung seiner Tätigkeiten gestatten;

17.    »»stellt fest, dass das Büro damit begonnen hat, als Organ der Union an Profil zu gewinnen, indem es das Logo der Union auf einige Seiten auf seiner Webseite hochgeladen hat, und erwartet, dass dies auch auf die Homepage des GEREK und systematisch auf alle Mitteilungen ausgedehnt wird, wodurch die Sichtbarkeit des Beitrags aus dem Haushalt der Union für das Büro gewährleistet wird.

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o       o

18.      verweist, was weitere horizontale Bemerkungen zum Entlastungsbeschluss betrifft, auf seine Entschließung vom 3. April 2014[22] zu Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle der EU-Agenturen.

SCHLUSSABSTIMMUNG IN NAMENTLICHER ABSTIMMUNG

Befürwortende Mitglieder: 16

EPP: Ingeborg Gräßle, Monica Luisa Macovei, Markus Pieper, Julia Pitera, Claudia Schmidt, Tomáš Zdechovský

 

S&D: Caterina Chinnici, Bogusław Liberadzki, Dan Nica, Gilles Pargneaux, Georgi Pirinski

 

ALDE: Martina Dlabajová, Gerben-Jan Gerbrandy, Michael Theurer

 

Verts/ALE: Igor Šoltes, Bart Staes

 

Ablehnende Mitglieder: 6

ECR: Ryszard Czarnecki, Bernd Kölmel, Anders Primdahl Vistisen

 

EFDD: Jonathan Arnott, Marco Valli

 

NI: Louis Aliot

 

Sich enthaltende Mitglieder: 2

GUE/NGL: Rina Ronja Kari, Dennis de Jong

 

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

23.9.2014

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

16

6

2

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Louis Aliot, Jonathan Arnott, Ryszard Czarnecki, Dennis de Jong, Martina Dlabajová, Ingeborg Gräßle, Rina Ronja Kari, Bernd Kölmel, Bogusław Liberadzki, Monica Luisa Macovei, Dan Nica, Gilles Pargneaux, Georgi Pirinski, Claudia Schmidt, Igor Šoltes, Bart Staes, Michael Theurer, Marco Valli, Anders Primdahl Vistisen, Tomáš Zdechovský

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Caterina Chinnici, Gerben-Jan Gerbrandy, Péter Niedermüller, Markus Pieper, Julia Pitera

  • [1]  ABl. C 365 vom 13.12.2013, S. 9.
  • [2]  Angenommene Texte von diesem Datum, P7_TA(2014)0301.
  • [3]  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
  • [4]  ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.
  • [5]  ABl. L 337 vom 18.12.2009, S. 1.
  • [6]  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
  • [7]  ABl. L 328 vom 07.12.2013, S. 42.
  • [8]  ABl. C 365 vom 13.12.2013, S. 9.
  • [9]  Angenommene Texte, P7_TA(2014)0301.
  • [10]  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
  • [11]  ABl. L 298 vom 26.10.12, S. 1.
  • [12]  ABl. L 13 vom 18.12.09, S. 1.
  • [13]  ABl. L 357 vom 31.12.02, S. 72.
  • [14]  ABl. L 328 vom 07.12.13, S. 42.
  • [15]  ABl. C 365 vom 13.12.2013, S. 9.
  • [16]  Angenommene Texte, P7_TA(2014)0301.
  • [17]  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
  • [18]  ABl. L 298 vom 26.10.12, S. 1.
  • [19]  ABl. L 13 vom 18.12.09, S. 1.
  • [20]  ABl. L 357 vom 31.12.02, S. 72.
  • [21]  ABl. L 328 vom 07.12.13, S. 42.
  • [22]  Angenommene Texte, P7_TA(2014)0299.