EMPFEHLUNG zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss – im Namen der Europäischen Union – eines Übereinkommens über die Beteiligung der Republik Kroatien am Europäischen Wirtschaftsraum und der drei dazugehörigen Vereinbarungen
12.11.2014 - (06698/2014 – C8‑0002/2014 – 2014/0047(NLE)) - ***
Ausschuss für internationalen Handel
Berichterstatter: Alexander Graf Lambsdorff
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ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss – im Namen der Europäischen Union – eines Übereinkommens über die Beteiligung der Republik Kroatien am Europäischen Wirtschaftsraum und der drei dazugehörigen Vereinbarungen
(06698/2014 – C8‑0002/2014 – 2014/0047(NLE))
(Zustimmung)
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Entwurfs eines Beschlusses des Rates (06698/2014),
– in Kenntnis des Übereinkommens über die Beteiligung der Republik Kroatien am Europäischen Wirtschaftsraum und der drei dazugehörigen Vereinbarungen (06696/2014),
– in Kenntnis des vom Rat gemäß Artikel 217 und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a Ziffer v des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreiteten Ersuchens um Zustimmung (C8‑0002/2014),
– gestützt auf Artikel 99 Absatz 1 Unterabsätze 1 und 3, Artikel 99 Absatz 2 und Artikel 108 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für internationalen Handel (A8‑0026/2014),
1. gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Übereinkommens und der drei dazugehörigen Vereinbarungen;
2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Republik Island, des Fürstentums Liechtenstein und des Königreichs Norwegen zu übermitteln.
KURZE BEGRÜNDUNG
Das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) wurde am 2. Mai 1992 unterzeichnet und trat am 1 Januar 1994 in Kraft. Nach der Akte über den Beitritt der Republik Kroatien verpflichtet sich Kroatien, nach Maßgabe dieser Akte dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum gemäß Artikel 128 dieses Abkommens beizutreten.
Zur Ermöglichung der Beteiligung Kroatiens am Europäischen Wirtschaftsraum zielen die hier zu prüfenden Beschlüsse des Rates darauf ab, Folgendes abzuschließen:
1. das Übereinkommen über die Beteiligung der Republik Kroatien am Europäischen Wirtschaftsraum,
2. das dazugehörige Zusatzprotokoll zum Abkommen zwischen dem Königreich Norwegen und der Europäischen Union über einen norwegischen Finanzierungsmechanismus für den Zeitraum 2009-2014 anlässlich der Beteiligung der Republik Kroatien am Europäischen Wirtschaftsraum,
3. das Zusatzprotokoll zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Island anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union und
4. das Zusatzprotokoll zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Norwegen anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union.
Das EWR-Abkommen vereinigt die EU-Mitgliedstaaten und die drei Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation – Island, Liechtenstein und Norwegen – in einem gemeinsamen Binnenmarkt.
Das EWR-Abkommen sieht vor, dass das sich auf die vier Freiheiten – freier Waren-, Dienstleistungs-, Personen- und Kapitalverkehr – erstreckende EU-Recht in allen EWR-Staaten Anwendung findet. Das Abkommen regelt darüber hinaus auch die Zusammenarbeit in anderen wichtigen Bereichen wie Forschung und Entwicklung, Bildung, Sozialpolitik, Umwelt, Verbraucherschutz, Fremdenverkehr und Kultur, bekannt als „flankierende Bereiche und Querschnittsbereiche“. Das Abkommen garantiert Bürgern und Wirtschaftsbeteiligten im EWR gleiche Rechte und Pflichten im Binnenmarkt.
Ihr Berichterstatter betrachtet die Beteiligung Kroatiens am Europäischen Wirtschaftsraum als natürliche Folge seines EU-Beitritts. Es ist nur angemessen, dass mehr als ein Jahr nach dem Beitritt seitens der Kommission und des Rates die rechtlichen Schritte eingeleitet wurden, um diese Beteiligung zu ermöglichen.
Unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen empfiehlt der Berichterstatter, dass das Parlament seine Zustimmung zum Abschluss des Übereinkommens über die Beteiligung Kroatiens am Europäischen Wirtschaftsraum und der drei dazugehörigen Zusatzprotokolle erteilt.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
6.11.2014 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
33 1 4 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
William (The Earl of) Dartmouth, Tiziana Beghin, David Campbell Bannerman, Daniel Caspary, Salvatore Cicu, Santiago Fisas Ayxelà, Ska Keller, Jude Kirton-Darling, Gabrielius Landsbergis, Bernd Lange, Jörg Leichtfried, Marine Le Pen, David Martin, Anne-Marie Mineur, Alessia Maria Mosca, Franz Obermayr, Franck Proust, Viviane Reding, Olli Rehn, Inmaculada Rodríguez-Piñero Fernández, Matteo Salvini, Marietje Schaake, Helmut Scholz, Adam Szejnfeld, Iuliu Winkler |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Bendt Bendtsen, Klaus Buchner, Nicola Danti, Agnes Jongerius, Sajjad Karim, Seán Kelly, Sander Loones, Fernando Ruas, Lola Sánchez Caldentey, Jarosław Wałęsa |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2) |
Laura Agea, Andi Cristea, Helga Stevens |
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