BERICHT über den Jahresbericht 2013 über die Tätigkeit des Europäischen Bürgerbeauftragten
9.12.2014 - (2014/2159(INI))
Petitionsausschuss
Berichterstatter: Jarosław Leszek Wałęsa
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ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Jahresbericht 2013 über die Tätigkeit des Europäischen Bürgerbeauftragten
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den Jahresbericht 2013 über die Tätigkeit des Europäischen Bürgerbeauftragten,
– unter Hinweis auf Artikel 228 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– unter Hinweis auf Artikel 43 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union,
– gestützt auf den Beschluss 94/262/EGKS, EG, Euratom des Europäischen Parlaments vom 9. März 1994 über die Regelungen und allgemeinen Bedingungen für die Ausübung der Aufgaben des Bürgerbeauftragten[1],
– unter Hinweis auf den Kodex für gute Verwaltungspraxis der Europäischen Union, der im September 2001 vom Europäischen Parlament angenommen wurde,
– unter Hinweis auf die von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) veröffentlichten Grundsätze für Transparenz und Integrität in der Lobbyarbeit,
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Tätigkeit des Europäischen Bürgerbeauftragten,
– gestützt auf Artikel 220 Absatz 2 Satz 2 und 3 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Petitionsausschusses (A8-0058/2014),
A. in der Erwägung, dass der Jahresbericht 2013 über die Tätigkeit des Europäischen Bürgerbeauftragten dem Präsidenten des Europäischen Parlaments am 15. September 2014 offiziell übermittelt wurde und die Bürgerbeauftragte, Emily O’Reilly, ihren Bericht am 24. September 2014 in Brüssel dem Petitionsausschuss vorstellte;
B. in der Erwägung, dass Artikel 24 AEUV den Grundsatz enthält, dass sich jeder Unionsbürger an den nach Artikel 228 eingesetzten Bürgerbeauftragten wenden kann;
C. in der Erwägung, dass der Europäische Bürgerbeauftragte gemäß Artikel 228 AEUV befugt ist, Beschwerden über Missstände bei der Tätigkeit der Organe, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Union, mit Ausnahme des Gerichtshofs der Europäischen Union in Ausübung seiner Rechtsprechungsbefugnisse, entgegenzunehmen;
D. in der Erwägung, dass es in Artikel 41 der Charta der Grundrechte heißt: „Jede Person hat ein Recht darauf, dass ihre Angelegenheiten von den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union unparteiisch, gerecht und innerhalb einer angemessenen Frist behandelt werden;“
E. in der Erwägung, dass Artikel 43 der Charta lautet: „Die Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz oder satzungsmäßigem Sitz in einem Mitgliedstaat haben das Recht, den Europäischen Bürgerbeauftragten im Falle von Missständen bei der Tätigkeit der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, mit Ausnahme des Gerichtshofs der Europäischen Union in Ausübung seiner Rechtsprechungsbefugnisse, zu befassen;“
F. in der Erwägung, dass gemäß dieser Definition Missstände in der Verwaltung nicht nur auf Fälle beschränkt sind, in denen die Regeln oder Grundsätze, die verletzt werden, rechtsverbindlich sind; in der Erwägung, dass die Grundsätze guter Verwaltung über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen; in der Erwägung, dass nach Auffassung des ersten Europäischen Bürgerbeauftragten ein Missstand in der Verwaltung dann vorliegt, „wenn eine öffentliche Einrichtung nicht in Übereinstimmung mit für sie verbindlichen Regeln oder Grundsätzen handelt“; in der Erwägung, dass damit von den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union verlangt wird, nicht nur ihren rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen, sondern auch dienstleistungsorientiert zu arbeiten und dafür zu sorgen, dass Mitglieder der Öffentlichkeit angemessen behandelt werden und ihre Rechte in vollem Umfang wahrnehmen können;
G. in der Erwägung, dass der Begriff guter Verwaltung auf bessere Verwaltung im Sinne eines anhaltenden ständigen Verbesserungsprozesses erweitert werden sollte;
H. in der Erwägung, dass wichtigstes Anliegen des Europäischen Bürgerbeauftragten die Gewährleistung der uneingeschränkten Achtung der Bürgerrechte ist und dass das Recht auf gute Verwaltung die höchsten Standards reflektiert, wie sie von den Organen, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Union erwartet werden; in der Erwägung, dass der Europäische Bürgerbeauftragte eine entscheidende Rolle bei der Unterstützung der Institutionen der EU spielt, offener, effektiver und bürgerfreundlicher zu werden, um das Vertrauen der Bürger in die EU zu stärken;
I. in der Erwägung, dass Emily O'Reilly vom Europäischen Parlament in seiner Plenarsitzung am 3. Juli 2013 zur Europäischen Bürgerbeauftragten gewählt wurde und am 30. September 2013 ihren Eid ablegte;
J. in der Erwägung, dass 2013 die Dienststellen des Bürgerbeauftragten von 23 245 Bürgerinnen und Bürgern um Hilfe gebeten wurden; in der Erwägung, dass davon 19 418 Bürgerinnen und Bürger über den interaktiven Leitfaden auf der Website der Bürgerbeauftragten Beratung erhielten, während 1 407 Fälle Informationsanfragen betrafen; in der Erwägung, dass 2 420 Anträge als Beschwerden registriert wurden (2 442 im Jahr 2012); in der Erwägung, dass vom Bürgerbeauftragten 2 354 Maßnahmen in Bezug auf bei ihm im Jahr 2013 eingegangene Beschwerden ergriffen wurden;
K. in der Erwägung, dass es wichtig ist, dass der Bürgerbeauftragte detailliertere Informationen über die Arten des Beschwerdeformats geben sollte, so dass zwischen den über die interaktive Website des Europäischen Bürgerbeauftragten im elektronischen Format erhaltenen Beschwerden und Beschwerden, die auf anderem Wege eingingen, über die Jahre verglichen werden kann;
L. in der Erwägung, dass 2013 der Bürgerbeauftragte 350 Untersuchungen einleitete (465 im Jahr 2012), von denen 341 auf der Grundlage von Beschwerden und neun aus eigener Initiative eingeleitet wurden;
M. in der Erwägung, dass 2013 der Bürgerbeauftragte 461 Untersuchungen abschloss (390 im Jahr 2012), von denen 441 auf Beschwerden beruhten und 20 Untersuchungen aus eigener Initiative durchgeführt wurden; in der Erwägung, dass von den abgeschlossenen Untersuchungen 340 (77,1 %) von Privatpersonen und 101 (22,9 %) von Unternehmen, Verbänden oder juristischen Personen veranlasst wurden;
N. in der Erwägung, dass von den 2013 abgeschlossenen Untersuchungen 25,6 % Anträge auf Zugang zu Informationen und Dokumenten, 19,1 % die Kommission als Hüterin der Verträge, 17,6 % institutionelle und politische Aspekte, 16,5 % Verwaltung und Beamtenstatut, 14,8 % Auswahl- und Ausleseverfahren, 9,5 % Vergabe von Aufträgen und Zuschüssen und 7,4 % Auftragsausführung betrafen;
O. in der Erwägung, dass in Bezug auf die vom Bürgerbeauftragten im Jahr 2013 eingeleiteten Untersuchungen die folgenden wesentlichen Themen festgestellt werden können: Transparenz innerhalb der Organe der Europäischen Union, ethische Fragen, Beteiligung der Bürger an den Entscheidungsprozessen der EU, von der EU geförderte Projekte und Programme, Grundrechte und Dienstleistungskultur;
P. in der Erwägung, dass die in Bezug auf Transparenz aufgeworfenen Fragen meist zusammenhängen mit der Verweigerung des Zugangs zu Dokumenten oder zu Informationen durch die Institutionen, mit den unter Ausschluss der Öffentlichkeit abgehaltenen Sitzungen sowie mit der mangelnden Offenheit bei der Benennung von Mitgliedern von EU-Sachverständigengruppen; in der Erwägung, dass der Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten eines der von der Charta der Grundrechte der EU garantierten Rechte ist;
Q. in der Erwägung, dass der Bürgerbeauftragte eng mit verschiedenen Netzwerken zusammenarbeitet, von denen das bekannteste das Europäischen Verbindungsnetz der Bürgerbeauftragten ist, das 94 Ämter in 35 europäischen Staaten umfasst; in der Erwägung, dass Beschwerden, die nicht in die Zuständigkeit des Bürgerbeauftragten fallen, an das Mitglied des Verbindungsnetzes verwiesen werden, das den Fall am besten bearbeiten kann; in der Erwägung, dass 52,5 % der eingegangenen Beschwerden an andere Mitglieder des Verbindungsnetzes verwiesen wurden;
R. in der Erwägung, dass der Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments ein Vollmitglied des Europäischen Verbindungsnetzes der Bürgerbeauftragten ist; in der Erwägung, dass im Jahr 2013 der Bürgerbeauftragte 51 Beschwerden an diesen Ausschuss weitergeleitet hat; in der Erwägung, dass 178 Fälle an die Europäische Kommission und 503 an andere Organe und Einrichtungen verwiesen wurden;
S. in der Erwägung, dass der Bürgerbeauftragte auch mit anderen internationalen Organisationen, darunter den Vereinten Nationen, zusammenarbeitet; in der Erwägung, dass das Europäische Parlament, die Europäische Kommission, die Agentur für Grundrechte (FRA) und das Europäische Forum für Menschen mit Behinderungen (EDF) zusammen den Rahmen der EU unter dem Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CPRD) bilden; in der Erwägung, dass dieser Rahmen mit dem Schutz, der Förderung und der Überwachung der Umsetzung des Übereinkommens auf der Ebene der EU-Institutionen beauftragt ist;
T. in der Erwägung, dass der Jahresbericht 2013 keine genauen Zahlen über den Prozentsatz der Beschwerden, die in den bzw. nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bürgerbeauftragten fallen, enthält; in der Erwägung, dass es wichtig ist, konkrete Zahlen in alle Jahresberichte aufzunehmen, so dass Vergleiche zwischen den Jahren angestellt werden und Trends und Tendenzen in Bezug auf die (Un‑)Zulässigkeit von Beschwerden leicht erkannt werden können; in der Erwägung, dass gemäß dem Bericht von 100 typischen eingegangenen Beschwerden 68 nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bürgerbeauftragten fallen und entweder an nationale oder regionale Bürgerbeauftragte verwiesen, an den Petitionsausschuss des Parlaments weitergeleitet oder an andere beschwerdebearbeitende Einrichtungen wie die Europäische Kommission, SOLVIT, „Ihr Europa – Beratung“ oder Europäische Verbraucherzentren verwiesen werden; in der Erwägung, dass Folgemaßnahmen und Informationen über Beschwerden, die an andere Organe, Einrichtungen und sonstige Stellen übermittelt werden, notwendig sind, damit gewährleistet wird, dass die Angelegenheiten der Bürger unparteiisch, gerecht und innerhalb einer angemessenen Frist behandelt werden;
U. in der Erwägung, dass von 100 typischen eingegangenen Beschwerden nur 32 in den Zuständigkeitsbereich des Bürgerbeauftragten fallen; in der Erwägung, dass 17 davon zu keiner Untersuchung führen (9 werden für unzulässig befunden und 8 werden für zulässig befunden, weisen jedoch keine hinreichende Grundlage für die Einleitung einer Untersuchung auf); in der Erwägung, dass von 100 typischen eingegangenen Beschwerden 15 Beschwerden zur Einleitung einer Untersuchung führten; in der Erwägung, dass vier Beschwerden im Zuge der Untersuchung beigelegt werden, in vier kein Missstand in der Verwaltungstätigkeit festgestellt wird, in einer ein Missstand in der Verwaltungstätigkeit festgestellt wird und in sechs keine Grundlage für weitere Untersuchungen besteht;
V. in der Erwägung, dass 80 % (40 Fälle) der Untersuchungen, in denen ein Missstand in der Verwaltungstätigkeit festgestellt wurde, mit kritischen Bemerkungen an die betreffende Institution abgeschlossen wurden und 18 % (9 Fälle) mit Empfehlungsentwürfen abgeschlossen wurden, die die betroffene Institution entweder ganz oder teilweise akzeptierte; in der Erwägung, dass in einem Fall (2 %) die Bürgerbeauftragte einen „Sonderbericht zu der Initiativuntersuchung OI/5/2012/BEH-MHZ betreffend Frontex“ verfasste; in der Erwägung, dass der Bürgerbeauftragte durchschnittlich einen Sonderbericht pro Jahr vorlegt;
W. in der Erwägung, dass ein Sonderbericht das äußerste Mittel des Europäischen Bürgerbeauftragten bei der Bearbeitung von Missständen bei der Tätigkeit der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union ist; in der Erwägung, dass die Bürgerbeauftragte ihre politischen Befugnisse weiter erschließen und die ihr zur Verfügung stehenden Instrumente weiterentwickeln sollte;
X. in der Erwägung, dass die Vorschläge des Bürgerbeauftragten im Jahr 2012 zu 80 % befolgt wurden; in der Erwägung, dass die Kommission, die am meisten von den Untersuchungen des Bürgerbeauftragten betroffen ist, die Vorschläge zu 84 % angenommen hat; in der Erwägung, dass der Bürgerbeauftragte jedes Jahr eine umfassende Übersicht darüber veröffentlicht, wie die EU-Institutionen auf die Vorschläge des Bürgerbeauftragten zur Verbesserung der Verwaltung der EU reagiert haben; in der Erwägung, dass 20 % Nichtbefolgung der Vorschläge des Bürgerbeauftragten ein ernsthaftes Risiko darstellt, dass zu weiterem Verlust des Vertrauens der Bürger in die Effektivität der europäischen Institutionen führen könnte;
Y. in der Erwägung, dass die Europäische Kommission das Organ ist, zu dem der Bürgerbeauftragte die meisten Beschwerden erhält; in der Erwägung, dass eine der 2013 abgeschlossenen Untersuchungen mit Dokumenten in Bezug auf die Ausnahmeklausel der Charta der Grundrechte der EU für das Vereinigte Königreich zusammenhing;
Z. in der Erwägung, dass im Jahr 2013 die durchschnittliche Dauer der abgeschlossenen Untersuchungen des Bürgerbeauftragten 13 Monate betrug; in der Erwägung, dass 22 % der Fälle innerhalb von drei Monaten, 37 % innerhalb von drei bis zwölf Monaten, 14 % innerhalb von zwölf bis 18 Monaten und 27 % nach mehr als 18 Monaten abgeschlossen wurden;
AA. in der Erwägung, dass sich 2013 die Haushaltsmittel des Bürgerbeauftragten auf 9 731 371 EUR beliefen und der Stellenplan des Bürgerbeauftragten 67 Stellen enthält; in der Erwägung, dass der Erhalt ausreichender finanzieller und personeller Mittel wesentlich ist, um die Effektivität der Dienststellen des Bürgerbeauftragten und schnelle Antworten auf die Beschwerden der Bürger zu gewährleisten;
AB. in der Erwägung, dass Emily O'Reilly die erste Frau war, die in das Amt des Europäischen Bürgerbeauftragten gewählt wurde;
1. billigt den von der Europäischen Bürgerbeauftragten vorgelegten Jahresbericht 2013; gratuliert Emily O'Reilly zu ihrem ersten Jahresbericht als Bürgerbeauftragte und begrüßt ihren Ansatz, die positiven Arbeitsbeziehungen und die Zusammenarbeit mit dem Parlament, insbesondere mit seinem Petitionsausschuss, beizubehalten; erkennt an, dass 2013 ein Übergangsjahr war und der Jahresbericht zu einem großen Teil die Arbeit von Professor Nikiforos Diamandouros, dem aus dem Amt scheidenden Bürgerbeauftragten, dokumentiert, und bekundet ihm seine Wertschätzung;
2. setzt sich dafür ein, die Praxis des Parlaments wieder herzustellen, die/den Bürgerbeauftragte/n unmittelbar nach ihrer/seiner Wahl in das Plenum einzuladen;
3. unterstützt nachdrücklich das erklärte Ziel der neuen Bürgerbeauftragten, die Stärkung der Strukturen und Institutionen in Bezug auf Rechenschaftspflicht und Transparenz auf europäischer Ebene zu unterstützen, um gute Verwaltung für alle Bürger und Einwohner der EU zu fördern und die Qualität der Demokratie in der Europäischen Union zu verbessern; bekräftigt die herausragende Rolle des Europäischen Bürgerbeauftragten, um den Anliegen der Bürger Rechnung zu tragen und um die große Kluft zwischen ihnen und den Institutionen der EU zu überbrücken;
4. betont, wie wichtig die sozialen Medien als Kommunikationskanal sind, und legt den Dienststellen der Bürgerbeauftragten nahe, diese mehr zu nutzen, um die Öffentlichkeit auf die Tätigkeit des Bürgerbeauftragten aufmerksam zu machen und die Rechte der EU-Bürger zu fördern; stellt jedoch fest, dass die weitere Digitalisierung der Dienste des Bürgerbeauftragten nicht zum Ausschluss derjenigen Bürger führen sollte, die keinen Zugang zum Internet haben oder dieses nicht benutzen können; fordert die Bürgerbeauftragte auf, besonderes Augenmerk auf die Bedürfnisse dieser Bürger zu richten, so dass alle Bürger gleichen Zugang haben und somit die Dienste der Bürgerbeauftragten in vollem Umfang nutzen können;
5. nimmt zur Kenntnis, dass der Jahresbericht des Bürgerbeauftragten für 2013 neu strukturiert wurde und zusätzlich zu der traditionellen Druckfassung nunmehr auch eine herunterladbare, interaktive Fassung in E-Book-Format erhältlich ist; stellt ferner fest, dass der Bericht in zwei Teile gegliedert ist, ein leicht zu lesender Referenztext mit den wichtigsten Fakten und Zahlen über die Arbeit des Bürgerbeauftragten im Jahr 2013 und ein Teil mit detaillierter Darstellung der wichtigsten vom Bürgerbeauftragten im Jahr 2013 untersuchten Fälle[2];
6. begrüßt diesen neuen Ansatz der Bürgerbeauftragten, der ihren Wunsch widerspiegelt, ihr Amt so zugänglich und nutzerfreundlich wie möglich zu machen; legt es interessierten Parteien nahe, den Teil mit detaillierter Darstellung der wichtigsten von der Bürgerbeauftragten im Jahr 2013 untersuchten Fälle (Good administration in practice: the European Ombudsman’s decisions in 2013 – Gute Verwaltungspraxis: Die Entscheidungen der Europäischen Bürgerbeauftragten 2013) zu lesen und die Erwägungen und Empfehlungen der Bürgerbeauftragten zu beherzigen;
7. nimmt zur Kenntnis, dass 2013 die meisten Beschwerden aus Spanien (416) kamen, gefolgt von Deutschland (269), Polen (248) und Belgien (153); nimmt zur Kenntnis, dass in Bezug auf die eingeleiteten Untersuchungen pro Mitgliedstaat Belgien (53) vorn liegt, gefolgt von Deutschland (40), Italien (39) und Spanien (34);
8. stellt fest, dass Themen zum Bereich Transparenz erneut die Liste der von der Bürgerbeauftragten abgeschlossenen Untersuchungen anführen (64,3 %), was im Vergleich zu 2012 (52,7 %) eine Steigerung darstellt; stellt fest, dass andere wichtige Themen in den Beschwerden ethische Fragen, Beteiligung der Bürger an den Entscheidungsprozessen in der EU, von der EU geförderte Projekte, Grundrechte und Dienstleistungskultur waren;
9. ist der Ansicht, dass Transparenz, Offenheit, Zugang zu Informationen, Achtung der Rechte der Bürgerinnen und Bürger und hohe ethische Standards entscheidend dafür sind, ein Vertrauen der Bürger und Einwohner in den europäischen öffentlichen Dienst aufzubauen und aufrechtzuerhalten; betont, dass dem Vertrauen zwischen den Bürgern und Einwohnern und den Institutionen in der gegenwärtig schwierigen Wirtschaftslage eine überaus große Bedeutung zukommt; stimmt der Bürgerbeauftragten zu, dass Transparenz ein Eckstein einer entwickelten Demokratie ist, da sie es ermöglicht, die Tätigkeit öffentlicher Stellen zu kontrollieren, ihre Leistungsfähigkeit zu bewerten und sie zur Rechenschaft zu ziehen; stimmt ebenfalls zu, dass Offenheit und öffentlicher Zugang zu Dokumenten wesentlicher Bestandteil des Systems der institutionellen Kontrolle und Gegenkontrolle sind; erkennt das Recht der Bürger auf Privatsphäre und Schutz ihrer personenbezogenen Daten an;
10. stellt fest, dass die Empfehlungen und kritischen Anmerkungen nicht rechtsverbindlich sind, betont jedoch, dass die Institutionen der EU diese dennoch als Möglichkeit nutzen können, ein Problem zu lösen, Lehren für die Zukunft zu ziehen und zu verhindern, dass ähnliche Missstände in der Verwaltungstätigkeit erneut auftreten; fordert alle Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union auf, umfassend mit der Bürgerbeauftragten zusammenzuarbeiten und dafür zu sorgen, dass ihre Empfehlungen lückenlos eingehalten und auch ihre kritischen Anmerkungen vollständig beachtet werden; erinnert daran, dass die Charta der Grundrechte in Artikel 41 das Recht auf gute Verwaltung als ein Grundrecht der Unionsbürgerinnen und Unionsbürger enthält;
11. stellt fest, dass die große Mehrheit der vom/von der Bürgerbeauftragten im letzten Jahr durchgeführten Untersuchungen (64,3 %) die Europäische Kommission betraf; erkennt an, dass die Kommission das Organ ist, dessen Entscheidungen die Bürger, Organisationen der Zivilgesellschaft und Unternehmen mit größter Wahrscheinlichkeit unmittelbar betreffen; kann nachvollziehen, dass die Kommission daher das wichtigste Objekt öffentlicher Kontrolle ist; stellt jedoch mit Besorgnis fest, dass der Anteil der Beschwerden gegen die Kommission verglichen mit 2012, als dieser bei 52,7 % lag, größer geworden ist; legt der Bürgerbeauftragten nahe, die Gründe für diesen Anstieg zu untersuchen, um die Verwaltung der Kommission zu verbessern und somit die Glaubwürdigkeit der Institutionen der EU insgesamt zu erhöhen; fordert die neue Kommission auf, schnell Maßnahmen zu ergreifen, um ihre Leistungsfähigkeit zu verbessern, damit die Zahl der Beschwerden gegen die Kommission verringert wird;
12. stellt mit Besorgnis fest, dass der Prozentsatz der Beschwerden, die Agenturen der EU betreffen, sich von 12,5 % im Jahr 2012 auf fast 24 % im Jahr 2013 fast verdoppelt hat; schlägt vor, dass die Bürgerbeauftragte angeben sollte, ob dies auf eine erhöhte Sensibilisierung der Öffentlichkeit in Bezug auf Beschwerdeverfahren oder auf andere Faktoren zurückzuführen ist, wie die mögliche Nichtbefolgung der Empfehlungen des Bürgerbeauftragten vergangener Jahre durch die Agenturen der EU; fordert die Bürgerbeauftragte auf, Entwicklungen in den Agenturen zu beobachten und in angemessener Zeit darüber zu berichten; unterstützt die Pläne der Bürgerbeauftragten, Kontakt zu den verschiedenen Agenturen aufzunehmen, um zu betonen, wie wichtig gute Verwaltung, gute Bearbeitung von Beschwerden und Dienstleistungskultur sind;
13. stellt erfreut fest, dass der Prozentsatz der Beschwerden, die das Europäische Amt für Personalauswahl (EPSO) betreffen, sich im Jahr 2013 mehr als halbiert hat, von 16,8 % im Jahr 2012 auf 7,1 % im Jahr 2013; stellt ebenso erfreut fest, dass der Prozentsatz der Beschwerden gegen das Europäische Parlament von 5,2 % im Jahr 2012 auf 4,3 % im Jahr 2013 gesunken ist; erkennt die Arbeit des/der Bürgerbeauftragten und des EPSO bei der Verringerung der Zahl der Beschwerden gegen diese Agentur an;
14. nimmt zur Kenntnis, dass der Bürgerbeauftragte im Jahr 2013 eine neue Fassung des Europäischen Kodex für gute Verwaltungspraxis veröffentlicht hat; fordert alle Institutionen auf, diesen Kodex in vollem Umfang zu respektieren und umzusetzen; fordert die neue Kommission auf, gemeinsame verbindliche Vorschriften und Grundsätze für Verwaltungsverfahren in der EU-Verwaltung anzunehmen und insbesondere einen dahin gehenden Verordnungsentwurf vorzulegen; erinnert daran, dass Artikel 41 der Charta der Grundrechte der EU vorsieht, dass „jede Person ein Recht darauf hat, dass ihre Angelegenheiten von den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union unparteiisch, gerecht und innerhalb einer angemessenen Frist behandelt werden“;
15. fordert alle Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU auf, ihre Leistungsfähigkeit durch verstärktes Engagement für gute Verwaltung und für die Grundsätze der Dienstleistungskultur für Bürger zu verbessern; fordert sie auf, die Bürgerbeauftragte zu unterstützen, indem sie auf ihre Untersuchungen schnell reagieren und mit ihr enger zusammenarbeiten, um die Fristen im Verlauf der Untersuchungen von Beschwerden zu verkürzen; unterstützt die Bürgerbeauftragte in ihren Bemühungen, die Untersuchungen weiter zu beschleunigen und die Frist für Antworten zu reduzieren, um Bürgern zu dienen, die ihr Recht zügig und in angemessener Form wahrnehmen;
16. stellt fest, dass Empfehlungen des Bürgerbeauftragten im Jahr 2012 zu 80 % befolgt wurden, etwas weniger als im Jahr 2011, als der Wert 82 % betrug; unterstützt die Bürgerbeauftragte in ihrem Ziel, diesen Wert anzuheben; fordert insbesondere die Kommission nachdrücklich auf, alle Anstrengungen zu unternehmen, Empfehlungen in noch stärkerem Maße zu befolgen; ist über den Anteil der Nichtbefolgung von 20 % besorgt und fordert die Organe, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Union nachdrücklich auf, innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens auf die kritischen Anmerkungen der Bürgerbeauftragten zu antworten und zu reagieren und alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um ihren Anteil an der Weiterverfolgung zu verbessern, indem die Empfehlungen und kritischen Anmerkungen der Bürgerbeauftragten unverzüglich umgesetzt werden; sieht der Vorlage von spezifischen Informationen, die in dem anstehenden Bericht der Bürgerbeauftragten über die Befolgung im Jahr 2013 vorgelegt werden, erwartungsvoll entgegen;
17. stellt fest, dass in 10,8 % der 2013 abgeschlossenen Untersuchungen ein Missstand in der Verwaltungstätigkeit festgestellt wurde und 80 % dieser Fälle mit kritischen Bemerkungen an die betreffende Institution abgeschlossen wurden; stellt fest, dass in 18 % der Fälle, in denen ein Missstand in der Verwaltungstätigkeit festgestellt wurde, die Empfehlungsentwürfe des Bürgerbeauftragten entweder ganz oder teilweise von der Institution akzeptiert wurden;
18. stellt fest, dass die Bürgerbeauftragte dem Parlament einen Sonderbericht vorlegte, dessen Gegenstand das Fehlen eines Mechanismus für die Bearbeitung von Beschwerden über Grundrechtsverletzungen in der Agentur Frontex, die aus ihrer Tätigkeit resultierten, war; ist überzeugt, dass dieser Sonderbericht Gegenstand eines Berichts des Petitionsausschusses in Zusammenarbeit mit dem Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres sein wird;
19. fordert die Bürgerbeauftragte auf, ihre Beziehungen zu und die Zusammenarbeit mit den verschiedenen Netzwerken zu vertiefen, insbesondere mit dem Europäischen Verbindungsnetz der Bürgerbeauftragten und im Rahmen der EU-Struktur zum UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen; erinnert an die Forderung in dem Jahresbericht des Petitionsausschusses 2012 nach Einrichtung eines Netzwerks der Petitionsausschüsse der Mitgliedstaaten durch das Parlament, welches das Europäische Verbindungsnetz der Bürgerbeauftragten ergänzen könnte;
20. erinnert daran, dass der Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments Vollmitglied beider oben erwähnter Netzwerke ist; stellt fest, dass der/die Bürgerbeauftragte 51 Beschwerden im Jahr 2013 an diesen Ausschuss weitergeleitet hat;
21. nimmt die neue Strategie der Bürgerbeauftragten „Die nächsten Schritte bis 2019“ zur Kenntnis, die drei Hauptbereiche umfasst, die mit Wirkung, Relevanz und Wahrnehmbarkeit bezeichnet werden; stellt fest, dass die Bürgerbeauftragte größere Wirkung beabsichtigt, indem strategische Untersuchungen systemischer Probleme durchgeführt werden, dass sie ihre Rolle durch Beiträge zu wesentlichen EU-Debatten stärken möchte und dass sie beabsichtigt, ihre Wahrnehmbarkeit zu erhöhen, indem sie ihren Kontakt zu Interessenträgern verbessert und die Aufmerksamkeit auf wichtige Fälle lenkt;
22. fordert die Bürgerbeauftragte auf, ihre Bemühungen um die Verbesserung der Kommunikationskanäle fortzusetzen, auf die im Rahmen des Europäischen Jahres der Bürgerinnen und Bürger 2013 geleistete Arbeit aufzubauen und die Information der europäischen Bürger zu verbessern, um sie angemessen über die Dienststellen des Amts des Bürgerbeauftragten und den Verantwortungsbereich zu informieren;
23. bekräftigt die Bedeutung der Europäischen Bürgerinitiative als ein neues Mittel für die direkte Beteiligung der Bürger am Entscheidungsprozess bei der Vorbereitung europäischer Rechtsvorschriften;
24. begrüßt eine Reihe bedeutender Untersuchungen, die die Bürgerbeauftragte eingeleitet hat, wie die Untersuchungen in Bezug auf die Transparenz der Verhandlungen über eine transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP), Meldung von Missständen in den EU-Institutionen, Transparenz in Expertengruppen der Kommission, Fälle des Wechsels eines Mitarbeiters in den Privatsektor („Drehtür-Fälle“), Grundrechte in der Kohäsionspolitik und die Europäische Bürgerinitiative; sieht den Ergebnissen dieser Untersuchungen erwartungsvoll entgegen;
25. begrüßt die Entscheidung des Rates der Europäischen Union, die Verhandlungsrichtlinien der EU zu den derzeitigen TTIP-Verhandlungen zwischen der EU und den USA zu veröffentlichen; begrüßt auch die Entscheidung der Kommission, verstärkt Verhandlungstexte der EU zu veröffentlichen und breiteren Zugang zu anderen Dokumenten im Zusammenhang mit den TTIP-Verhandlungen zu ermöglichen; ist der Ansicht, dass die genaue Überwachung der Transparenz in den TTIP-Verhandlungen die Rolle der Bürgerbeauftragten als Hüterin der Transparenz der EU stärkt; unterstützt die Forderung der Bürgerbeauftragten nach einem transparenten Politikansatz und Informationskampagnen der europäischen Institutionen zu TTIP; verpflichtet sich, die Ergebnisse der Beratungen zur Transparenz von TTIP weiterzuverfolgen, unter anderem durch die Prüfung von Petitionen zu diesem Thema, insbesondere im Hinblick auf die möglichen Auswirkungen von TTIP und anderen Handelsverhandlungen auf das Leben der Unionsbürger;
26. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung und den Bericht des Petitionsausschusses dem Rat, der Kommission, der Europäischen Bürgerbeauftragten, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie ihren Bürgerbeauftragten oder entsprechenden Einrichtungen zu übermitteln.
BEGRÜNDUNG
Die Europäische Bürgerbeauftragte, Emily O'Reilly wurde vom Europäischen Parlament am 3. Juli 2013 gewählt und legte am 30. September 2013 vor dem Gerichtshof der Europäischen Union ihren Eid ab. Der Jahresbericht der Bürgerbeauftragten für 2013 erfasst somit nur teilweise die Arbeit des Amtes des Bürgerbeauftragten unter ihrer Leitung. Vieles betrifft daher die Arbeit ihres Vorgängers Nikiforos Diamandouros. Die Bürgerbeauftragte stellte ihren Jahresbericht dem Präsidenten des Europäischen Parlaments am 15. September 2014 und dem Petitionsausschuss am 24. September 2014 vor.
Der Jahresbericht wurde neu strukturiert, um den Wunsch von Emily O'Reilly widerzuspiegeln, das Amt des Bürgerbeauftragten so zugänglich und nutzerfreundlich wie möglich zu machen. Der Bericht wurde daher in zwei Teile gegliedert. Ein Teil ist eine gedruckte oder herunterladbare Veröffentlichung, die auch im E-Book-Format (EPUB) erhältlich ist und die wichtigsten Fakten und Zahlen über die Arbeit des Bürgerbeauftragten im Jahr 2013 enthält. Der andere Teil enthält eine detaillierte Darstellung der wichtigsten vom Bürgerbeauftragten im Jahr 2013 bearbeiteten Fälle („Good administration in practice: the European Ombudsman’s decisions in 2013“)[1]. Bedauerlicherweise liegt diese Publikation nur in englischer Sprache vor, was den Kreis der Leser beschränkt.
2013 registrierte der Bürgerbeauftragte Kontakte zu 23 245 Bürgern, die seine Dienststellen über das Portal des Bürgerbeauftragten kontaktiert hatten. Der großen Mehrheit (19 418) wurde durch Beratung im Internet über den interaktiven Leitfaden auf der Website des Bürgerbeauftragten geholfen. Der Rest waren entweder Informationsanfragen (1 407), die die Dienststellen des Bürgerbeauftragten beantworteten, oder Beschwerden (2 420), die registriert wurden.
Der Jahresbericht 2013 enthält keine genauen Zahlen über den Prozentsatz der Beschwerden, die in den bzw. nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bürgerbeauftragten fielen. Über die Beschreibung von 100 typischen Beschwerden hinaus wäre es wichtig, auch konkrete Zahlen in alle Jahresberichte aufzunehmen, so dass Vergleiche zwischen den Jahren angestellt werden und Trends und Tendenzen in Bezug auf die (Un‑)Zulässigkeit von Beschwerden leicht erkannt werden können.
Der Bürgerbeauftragte leitete 341 Untersuchungen auf der Grundlage von Beschwerden sowie neun Untersuchungen aus eigener Initiative ein und schloss 441 auf Beschwerden beruhende sowie 20 Untersuchungen aus eigener Initiative ab. Die meisten Beschwerden wurden von Privatpersonen (340) und von Unternehmen, Verbänden oder juristischen Personen (101) eingelegt.
Was die Herkunftsländer der Beschwerden anbelangt, führte Spanien die Liste an (416), gefolgt von Deutschland (269), Polen (248) und Belgien (153). Der Umstand, dass viele Beschwerden aus einem bestimmten Mitgliedstaat stammen, bedeutet nicht unbedingt, dass eine entsprechende Zahl von Untersuchungen eingeleitet wird. So zeigen die Zahlen für 2013, dass im Zusammenhang mit den 153 Beschwerden aus Belgien 53 Untersuchungen eingeleitet wurden, während Spaniens 416 Beschwerden nur zu 34 eröffneten Untersuchungen führten.
Von den 350 von dem Bürgerbeauftragten eröffneten Untersuchungen betrafen 225 (64,3 %) die Europäische Kommission, 84 (24 %) die EU-Agenturen, 28 (8 %) andere Einrichtungen, 25 (7,1 %) das Europäische Amt für Personalauswahl (EPSO), 15 (4,3 %) das Europäische Parlament, 14 (4 %) den Europäischen Auswärtigen Dienst und 10 (2,9 %) die Europäische Investitionsbank. Da die Kommission das wichtigste EU-Organ ist, dessen Entscheidungen unmittelbare Auswirkungen auf die Bürger hat, ist es folgerichtig, dass sich die Mehrzahl der Bürgerbeschwerden auf sie bezieht.
Die bemerkenswerteste Änderung in dieser Liste im Vergleich zu 2012 ist der jetzige vierte Platz von EPSO, das 2012 noch den zweiten Platz belegte. Die das EPSO betreffende Zahl von Beschwerden sank von 78 (16,8 %) im Jahr 2012 auf 25 (7,1 %) im Jahr 2013.
Was die Themen der vom Bürgerbeauftragten abgeschlossenen Untersuchungen anbelangt, waren Anträge auf Zugang zu Informationen und Dokumenten (118) die meisten, gefolgt von Untersuchungen betreffend die Kommission als Hüterin der Verträge (88), institutionelle und politische Aspekte (81), Verwaltung und Beamtenstatut (76), Auswahl- und Ausleseverfahren (68), Vergabe von Aufträgen und Zuschüssen (44) und Auftragsausführung (34).
2013 gingen beim Bürgerbeauftragten 2 354 Beschwerden ein. In 1 359 Fällen berieten die Dienststellen des Bürgerbeauftragten oder verwiesen den Fall (etwa an ein Mitglied des Europäischen Verbindungsnetzes der Bürgerbeauftragten oder an den Petitionsausschuss des EP), in 654 Fällen wurde der Beschwerdeführer informiert, dass keine weitere Beratung erfolgen könne, und in 341 Fällen wurde ein Untersuchung eingeleitet.
Die wichtigsten Themen der 2013 behandelten Fälle waren Transparenz (etwa Zugang zu Dokumenten), ethische Fragen (wie Fälle des Wechsels eines Mitarbeiters in den Privatsektor („Drehtür-Fälle“) oder Fragen von Interessenkonflikten), Beteiligung der Bürger an Entscheidungsprozessen in der EU (etwa Europäische Bürgerinitiative), von der EU geförderte Projekte und Programme (etwa verspätete Zahlungen und Probleme mit Ausschreibungen), Grundrechte (z. B. Meldung von Missständen in Bezug auf die Agentur für Grundrechte) und Dienstleistungskultur (wie übermäßige Verzögerungen oder Untätigkeit der Institutionen)[2].
Die Institutionen sind nach dem Vertrag verpflichtet, so offen und bürgernah wie möglich zu handeln, um eine verantwortungsvolle Verwaltung zu fördern und die Beteiligung der Zivilgesellschaft sicherzustellen. Artikel 15 Absatz 3 AEUV und Artikel 42 der Charta der Grundrechte begründen das Recht auf Zugang zu Dokumenten der Institutionen. Dieses Recht ist derzeit in der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 niedergelegt.
In 118 Untersuchungen (25,6 %), die der Bürgerbeauftragte 2013 abgeschlossen hat, wurde die Angelegenheit, die Gegenstand der Beschwerde war, durch die betroffene Institution geregelt, oder es wurde eine einvernehmliche Lösung gefunden. In 202 Fällen (43,8 %) waren weitere Untersuchungen nicht gerechtfertigt. In 120 Fällen (26 %) der Untersuchungen wurde kein Missstand in der Verwaltungstätigkeit festgestellt, während in 50 Fällen (10,8 %) der Untersuchungen ein Missstand in der Verwaltungstätigkeit festgestellt wurde. In 19 Fällen (4,1 %) wurden andere Maßnahmen ergriffen[3].
Die von dem Bürgerbeauftragten aufgestellte Definition des Begriffs „Missstand in der Verwaltungstätigkeit“, die von dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission gebilligt wird, lautet: „Ein Missstand in der Verwaltungstätigkeit ergibt sich, wenn eine öffentliche Einrichtung nicht im Einklang mit für sie verbindlichen Regeln oder Grundsätzen handelt.“ Für die Institutionen bedeutet dies Achtung der Rechtsstaatlichkeit, der Grundsätze der guten Verwaltungspraxis und der Grundrechte.
Sofern die Möglichkeit besteht, bemüht sich die Bürgerbeauftragte um ein positives Ergebnis in Form einer einvernehmlichen Lösung, die sowohl für den Beschwerdeführer als auch für die betroffene Institution zufriedenstellend ist. Kann die Bürgerbeauftragte keine solche Lösung herbeiführen, schließt sie den Fall mit einer kritischen Anmerkung ab oder unterbreitet einen Empfehlungsentwurf.
Eine kritische Anmerkung wird in den Fällen angebracht, in denen die betreffende Institution den Missstand in der Verwaltungstätigkeit nicht mehr beseitigen kann, der Missstand in der Verwaltungstätigkeit keine allgemeinen Auswirkungen hat oder keine weiteren Maßnahmen der Bürgerbeauftragten erforderlich sind. Die Bürgerbeauftragte kann auch dann eine kritische Anmerkung anbringen, wenn ein Empfehlungsentwurf ihrer Meinung nach nicht effektiv wäre oder wenn die betreffende Institution einen Empfehlungsentwurf nicht annimmt, der Missstand in der Verwaltungstätigkeit jedoch keinen Sonderbericht an das Parlament rechtfertigt. In jedem Falle gibt die kritische Anmerkung dem Beschwerdeführer die Bestätigung, dass seine Beschwerde berechtigt war, während sie der betroffenen Institution ihre fehlerhafte Verhaltensweise vor Augen führt, damit ähnliche Vorfälle künftig vermieden werden können.
Weitere Anmerkungen sind ein Instrument, das die Bürgerbeauftragte nutzt, wenn sie bei der Bearbeitung eines Falles eine Möglichkeit zur Steigerung der Verwaltungsqualität sieht. Die weiteren Anmerkungen der Bürgerbeauftragten sind nicht als Kritik an der betroffenen Institution gedacht, sondern als Orientierungshilfen und Hinweise auf mögliche Verbesserungen ihrer Dienstleistungsqualität.
Ein Empfehlungsentwurf wird unterbreitet, wenn es der betroffenen Institution möglich ist, den Missstand in der Verwaltungstätigkeit zu beseitigen, oder wenn der Missstand besonders schwerwiegend ist oder allgemeine Auswirkungen hat. Die betroffene Institution ist nach dem Vertrag verpflichtet, der Bürgerbeauftragten innerhalb von drei Monaten eine ausführliche Stellungnahme zu dem Empfehlungsentwurf zu übermitteln.
Reagiert ein Organ, eine Agentur oder eine Einrichtung der EU nicht zufriedenstellend auf einen Empfehlungsentwurf, kann die Bürgerbeauftragte dem Europäischen Parlament einen Sonderbericht vorlegen. Ein Sonderbericht ist das äußerste Mittel der Bürgerbeauftragten und der letzte Schritt, den sie bei der Bearbeitung eines Falles ergreifen kann. Von da an liegt es beim Parlament, über etwaige weitere Schritte wie z. B. die Ausarbeitung einer Entschließung zu entscheiden. Sonderberichte werden beim Petitionsausschuss eingereicht, der für die Beziehungen zur Bürgerbeauftragten zuständig ist.
2013 übermittelte der/die Bürgerbeauftragte in 40 Fällen kritische Bemerkungen an Institutionen. In 9 Fällen (18 %) wurden Empfehlungsentwürfe vorgelegt, die die betroffenen Institutionen entweder ganz oder teilweise akzeptierten. In einem Fall verfasste die Bürgerbeauftragte einen Sonderbericht[4].
Die Europäische Bürgerbeauftragte arbeitet eng mit ihren Kollegen in den Mitgliedstaaten zusammen. Diese Zusammenarbeit findet im Rahmen des Europäischen Verbindungsnetzes der Bürgerbeauftragten statt, in dem 94 Büros in 35 Ländern zusammengeschlossen sind. Dazu gehören einzelstaatliche oder regionale Bürgerbeauftragte, Petitionsausschüsse und ähnliche Einrichtungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der Kandidatenstaaten für eine Mitgliedschaft in der EU und anderer Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes und/oder des Schengen-Raums. Der Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments ist als Mitglied in diesem Netz vertreten.
Das Verbindungsnetz führt im jährlichen Wechsel Seminare für einzelstaatliche und regionale Bürgerbeauftragte durch. Der Europäische Bürgerbeauftragte und die Bürgerbeauftragte Irlands (die jetzige Europäische Bürgerbeauftragte) organisierten gemeinsam das 9. Nationale Seminar des Europäischen Verbindungsnetzes. Dieses Seminar fand vom 15. bis 17. September 2013 in Dublin statt.
Artikel 33 Absatz 2 des UN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sieht die Einrichtung einer Struktur der EU mit dem Auftrag der Förderung, des Schutzes und der Überwachung der Umsetzung des Übereinkommens vor. Die Europäische Bürgerbeauftragte, der Petitionsausschuss und der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des Parlaments, die Agentur für Grundrechte, die Europäische Kommission und das Europäische Forum für Menschen mit Behinderungen sind Mitglieder.
Es ist Aufgabe der Europäischen Bürgerbeauftragten, die Rechte der Menschen mit Behinderungen zu schützen und dafür zu sorgen, dass die Verwaltung der EU sich ihrer Verantwortung in Bezug auf diese Rechte bewusst ist. Personen, die der Ansicht sind, dass EU-Institutionen nicht gemäß dem CRPD handeln, können sich an die Bürgerbeauftragte wenden, um Abhilfe zu erhalten. Anfang 2014 schloss sich ein abgeordneter nationaler Sachverständiger dem Team der Bürgerbeauftragten an, um bei der Festlegung des Arbeitsprogramms in Bezug auf Menschen mit Behinderungen und der Suche nach besserem Kontakt zu Bürgern und Bediensteten der EU unterstützend tätig zu werden, um sie über ihre Rechte und Pflichten nach dem CPRD zu informieren.
Die Bürgerbeauftragte trifft sich auch regelmäßig mit Mitgliedern und Bediensteten der Institutionen der EU, um Wege zur Verbesserung der Qualität der Verwaltung zu diskutieren, die Bedeutung der guten Bearbeitung von Beschwerden zu betonen und für die angemessene Weiterverfolgung ihrer Empfehlungen und Berichte zu sorgen. Mit Blick auf die Förderung der Dienstleistungskultur in der Verwaltung der EU veröffentlichte der Bürgerbeauftragte 2013 eine neue Fassung des Europäischen Kodex für gute Verwaltungspraxis.
Der Haushaltsplan des Bürgerbeauftragten ist ein unabhängiger Teil des Haushaltsplans der EU. Der Haushalt 2013 des Bürgerbeauftragten belief sich auf 9 731 371 EUR und der Stellenplan des Bürgerbeauftragten enthält 67 Stellen.
Bei der Vorstellung ihres Jahresberichts im Petitionsausschuss skizzierte die Bürgerbeauftragte ihre neue Strategie „Die nächsten Schritte bis 2019“. Diese Strategie umfasst drei Hauptbereiche: Wirkung, Relevanz und Wahrnehmbarkeit. Auf der Grundlage dieser drei Ansätze beabsichtigt die Bürgerbeauftragte, mehr strategische Untersuchungen systemischer Probleme durchzuführen (Wirkung), die Rolle der Bürgerbeauftragten durch Beiträge zu wesentlichen EU-Debatten zu stärken (Relevanz) und die Sichtbarkeit des Amtes zu erhöhen, indem sie ihren Kontakt zu Interessenträgern verbessert und die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf wichtige Fälle lenkt (Wahrnehmbarkeit). Um die Transparenz zu verbessern, ist es ratsam, Untersuchungen mit erheblichem öffentlichen Interesse einzuleiten. Daher würde die sehr genaue Verfolgung der Verhandlungen zur transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) die Rolle der Bürgerbeauftragten als „Hüterin der Transparenz der EU“ stärken.
- [1] Diese Publikationen sind verfügbar auf der Website der Bürgerbeauftragten: www.ombudsman.europa.eu.
- [2] Eine detaillierte Darstellung der wichtigsten im Jahr 2013 bearbeiteten Fälle finden sich in der Publikation „Good administration in practice: The European Ombudsman’s decisions in 2013“, die auf der Website der Europäischen Bürgerbeauftragten zu finden ist: www.ombudsman.europa.eu.
- [3] Hinweis: In einigen Fällen schloss der Bürgerbeauftragte Untersuchungen aus zwei oder mehr Gründen ab. Die Prozentangaben summieren sich daher auf mehr als 100 %.
- [4] Sonderbericht der Europäischen Bürgerbeauftragten zu der Initiativuntersuchung OI/5/2012/BEH-MHZ betreffend Frontex, verfügbar auf der Website der Bürgerbeauftragten: www.ombudsman.europa.eu.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
2.12.2014 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
23 0 3 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Marina Albiol Guzmán, Margrete Auken, Beatriz Becerra Basterrechea, Heinz K. Becker, Soledad Cabezón Ruiz, Pál Csáky, Rosa Estaràs Ferragut, Eleonora Evi, Daniel Hannan, Peter Jahr, Rikke Karlsson, Jude Kirton-Darling, Svetoslav Hristov Malinov, Edouard Martin, Roberta Metsola, Marlene Mizzi, Julia Pitera, Gabriele Preuß, Sofia Sakorafa, Yana Toom, Jarosław Wałęsa, Cecilia Wikström |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Demetris Papadakis, Ángela Vallina, Rainer Wieland |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2) |
Klaus Buchner, Elżbieta Katarzyna Łukacijewska |
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