ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
betreffend den Standpunkt des Rates zum neuen Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2015 (16739/2014 – C8‑0287/2014 – 2014/2224(BUD))
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 314 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– gestützt auf Artikel 106a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft,
– gestützt auf den Beschluss 2007/436/EG, Euratom des Rates vom 7. Juni 2007 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften(1),
– gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates(2),
– gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014–2020(3) (MFR‑Verordnung),
– unter Hinweis auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung(4) (IIV vom 2. Dezember 2013),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. März 2014 zu den allgemeinen Leitlinien für die Vorbereitung des Haushaltsplans 2015, Einzelplan III – Kommission(5),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. April 2014 zu dem Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2015(6),
– unter Hinweis auf den Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2015, den die Kommission am 24. Juni 2014 angenommen hat (COM(2014)0300),
– unter Hinweis auf den Standpunkt zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2015, den der Rat am 2. September 2014 festgelegt und dem Europäischen Parlament am 12. September 2014 zugeleitet hat (12608/2014 – C8-0144/2014),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 22. Oktober 2014 zum Standpunkt des Rates zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2015(7),
– unter Hinweis darauf, dass sich der Vermittlungsausschuss nicht binnen der in Artikel 314 Absatz 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union genannten Frist von 21 Tagen auf einen gemeinsamen Entwurf geeinigt hat,
– unter Hinweis auf den neuen Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2015, den die Kommission am 27. November 2014 gemäß Artikel 314 Absatz 8 AEUV angenommen hat (COM(2014)0300),
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Haushalts-Trilogs vom 8. Dezember 2014,
– unter Hinweis auf den Standpunkt zum neuen Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2015, den der Rat am 12. Dezember 2014 festgelegt und dem Europäischen Parlament noch am selben Tag zugeleitet hat (16739/2014 – C8‑0287/2014),
– gestützt auf die Artikel 88 und 91 der Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltsausschusses (A8-0067/2014),
1.weist darauf hin, dass der „Paketentwurf“, auf den sich Vertreter des Parlaments und des Rates im Rahmen des Trilogs vom 8. Dezember 2014 nach schwierigen Verhandlungen geeinigt haben, aus drei Elementen besteht: den Entwürfen der Berichtigungshaushaltspläne Nr. 3 bis Nr. 8/2014 über einen Gesamtbetrag in Höhe von 49,8 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen und einen zusätzlichen, aus neuen Mitteln finanzierten Betrag in Höhe von 3529,6 Mio. EUR an Mitteln für Zahlungen, dem Haushalt der Europäischen Union für 2015 in Höhe von 145 321,5 Mio. EUR für Verpflichtungsermächtigungen und 141 214,0 Mio. EUR für Zahlungsermächtigungen sowie sechs gemeinsamen Erklärungen und drei einseitigen Erklärungen;
2. hebt hervor, dass die zusätzlichen Mittel für Zahlungen, die in den Haushalt 2014 eingegliedert wurden, es der Kommission zwar ermöglichen, den dringendsten Zahlungsbedarf des Jahres 2014 zu decken, sie jedoch nicht ausreichen werden, um 2015 dem wiederkehrenden Schneeballeffekt unbezahlter Rechnungen entgegenzuwirken; misst daher der gemeinsamen Erklärung zu einem Zahlungsplan, die dem Einigungspaket zum Haushalt 2014 und zum Haushalt 2015 beigefügt ist, große Bedeutung bei;
3. ist jedoch davon überzeugt, dass in den nächsten Jahren verstärkte Anstrengungen erforderlich sind, um den Umfang an unbezahlten Rechnungen – insbesondere mit Schwerpunkt auf der Kohäsionspolitik – auf ein tragfähiges Niveau zu senken; hebt in diesem Zusammenhang die gemeinsame Verpflichtung der drei EU-Organe hervor, sämtliche Möglichkeiten zur Reduzierung der Höhe der Rechnungen in Betracht zu ziehen, wie es in der gemeinsamen Erklärung zu einem Zahlungsplan, die der Vereinbarung über den diesjährigen Haushalt beigefügt wurde, dargelegt ist;
4. begrüßt die Erhöhung der Gesamthöhe der Verpflichtungsermächtigungen um 244,2 Mio. EUR gegenüber dem ursprünglichen Standpunkt des Rates vom 2. September 2014; begrüßt es, dass die vom Rat bei den Mitteln für Verpflichtungen vorgenommenen Kürzungen um 521,9 Mio. EUR vollständig aufgegeben wurden und dass ein zusätzlicher Betrag in Höhe von 170,7 Mio. EUR für Verpflichtungsermächtigungen hinzugefügt wurde, einschließlich des gesamten Pakets von Pilotprojekten und vorbereitenden Maßnahmen sowie eines Betrags in Höhe von 95 Mio. EUR für Horizont 2020, COSME, Erasmus und humanitäre Hilfe;
5. bedauert jedoch, dass der Rat erneut keine Bereitschaft zeigte, seine politischen Erklärungen durch ausreichende Haushaltsmittel für die Unterstützung der Schaffung von Arbeitsplätzen, des Wachstums und der internationalen Verpflichtungen der Union zu ergänzen, was er unter Beweis stellte, als er der Aufstockung der Mittel unter den Rubriken 1a und 4 bis zur Obergrenze des MRF nicht zustimmte; ist erfreut, dass die in den Verhandlungen vereinbarten Erhöhungen den politischen Prioritäten des Europäischen Parlaments entsprechen; bedauert jedoch in diesem Zusammenhang, dass der Rat offensichtlich keine politischen Prioritäten mehr verfolgt, sondern sich ausschließlich dafür einsetzt, auf horizontaler Ebene die Ausgaben so weit wie möglich zu begrenzen;
6. begrüßt die Tatsache, dass aufgrund weiterer zweckgebundener Einnahmen, die im Anschluss an die Vorlage des Berichtigungsschreibens Nr. 1/2015 der Kommission in der Gemeinsamen Agrarpolitik ermittelt wurden, eine Lösung gefunden wurde, um EU‑Mittel zur Unterstützung von Sofortmaßnahmen in Höhe von 273,6 Mio. EUR als Reaktion auf das russische Einfuhrverbot für Lebensmittel bereitzustellen, ohne bereits von Beginn an die Reserve für Krisen im Agrarsektor in Anspruch zu nehmen;
7. begrüßt es, dass die für das Jahr 2015 insgesamt veranschlagten Mittel für Zahlungen einem Anstieg um 1,6 % gegenüber dem Haushaltsplan 2014 entsprechen und um 1217,1 Mio. EUR über denen der ersten Lesung des Rates liegen; ist besonders erfreut darüber, dass die Höhe der Zahlungsermächtigungen unter den Rubriken 1a und 4 aufgrund einer Umschichtung von 448,5 Mio. EUR und der zusätzlichen zweckgebundenen Einnahmen, die im vorgenannten Berichtigungsschreiben ermittelt wurden, über dem ursprünglichen Entwurf des Haushaltsplans vom 24. Juni 2014 liegt;
8. weist jedoch darauf hin, dass sich die Haushaltsverhandlungen – insbesondere im Zusammenhang mit den Mitteln für Zahlungen – in den letzten Jahren immer schwieriger gestaltet haben, was größtenteils auf die kompromisslose Haltung des Rates zurückzuführen ist; hebt erneut hervor, dass die wichtigste Funktion des Haushaltsverfahrens seiner Ansicht nach darin bestehen sollte, eine Einigung über die politischen Prioritäten bei den Haushaltsverpflichtungen zu erzielen, und Zahlungen einfach als technische Abwicklung zur Einhaltung dieser Verpflichtungen angesehen werden sollten; weist den Rat auf die Begriffserklärung der in Artikel 10 Absatz 3 der Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und deren Anwendungsbestimmungen dargelegten Art der Mittel hin, gemäß der die Mittel für Zahlungen „die Ausgaben zur Erfüllung der im Laufe des Haushaltsjahrs eingegangenen oder in früheren Haushaltsjahren eingegangenen rechtlichen Verpflichtungen“ decken;
9. begrüßt es, dass der Rat der Inanspruchnahme des Spielraums für unvorhergesehene Ausgaben im Jahr 2014 – wenn auch zu einem niedrigeren Betrag als benötigt – letztlich zustimmte; begrüßt darüber hinaus die Gesamtaufstockung der Mittel für Zahlungen im Haushaltsplan 2014 unter einer Reihe von Haushaltslinien bis zu einem Betrag in Höhe von 4,2 Mrd. EUR, von dem 3168,2 Mio. EUR durch den Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben für 2014 in Anspruch genommen werden, sowie die Tatsache, dass die im EBH Nr. 3/2014 vorgeschlagenen Aufstockungen der Mittel für Zahlungen unter der Rubrik 1a und der Rubrik 4 in der endgültigen Fassung des Kompromisstextes größtenteils beibehalten wurden; weist darauf hin, dass sich die Aufstockungen insbesondere auf die Rubrik 1b beziehen, da sich das Problem der am Jahresende aufgelaufenen unbezahlten Rechnungen überwiegend hier konzentriert; bekräftigt, dass das Parlament den höheren Bedarf an Mitteln für Zahlungen bereits in seiner Lesung zum Haushaltsplan 2014 berücksichtigt hat (wobei die abschließende Einigung über einen Betrag erzielt wurde, der 983 Mio. EUR unter dem Standpunkt des Parlament liegt); fordert den Rat auf, nicht zu versuchen, den EU-Haushalt jedes Jahr auf künstliche Weise zu kürzen;
10. lehnt jedoch den Standpunkt des Rates, nicht den vollen Betrag der zusätzlichen Einnahmen aus Geldbußen für die Deckung des ausstehenden Finanzbedarfs zu verwenden, ab; ist der Ansicht, dass – solange die Zahlungskrise nicht überwunden ist – sämtliche Mehreinnahmen uneingeschränkt verwendet werden sollten, um dieses Problem in Angriff zu nehmen; bekräftigt, dass eine Einigung über den Paketentwurf erzielt wurde, da mit ihm der Forderung des Parlaments nachgekommen wurde, das Problem der ausstehenden Zahlungen zu stabilisieren; hebt jedoch hervor, dass eine wirkliche Lösung der EU-Zahlungskrise eine angemessene Begrenzung der unbezahlten Rechnungen erfordert;
11. bedauert, dass die Frage des Aufschubs der Anpassungen der nationalen Beiträge im Rat Vorrang vor der Festlegung einer Verhandlungsposition für die Haushaltsverhandlungen 2014 und 2015 hatte, wobei diese erst am letzten Tag der in Artikel 314 AEUV vorgesehenen 21-tägigen Vermittlungsfrist erfolgte, was dazu beitrug, dass der Vermittlungsausschuss keine Einigung erzielen konnte;
12. bekräftigt, dass gemäß Artikel 310 AEUV der Haushaltsplan der EU in Einnahmen und Ausgaben auszugleichen ist;
13. misst den zwischen dem Parlament, dem Rat und der Kommission vereinbarten gemeinsamen Erklärungen, insbesondere zu dem Zahlungsplan und der Inanspruchnahme spezifischer Instrumente, höchste politische Bedeutung bei; besteht darauf, dass der Zahlungsplan schnellstmöglich – in jedem Fall aber noch vor der Annahme des Haushaltsentwurfs 2016 durch die Kommission – abgeschlossen wird; hebt erneut hervor, dass es seine Zustimmung zum MFR in der Annahme gegeben hat, dass sämtliche spezifischen Instrumente für Zahlungen über die Obergrenzen hinaus berücksichtigt worden sind und dass jede davon abweichende Auslegung automatisch zur Wiederaufnahme der Verhandlungen über den MFR führen würde;
14. bekräftigt seinen seit langer Zeit vertretenen Standpunkt, dass die Mittel für Zahlungen für spezifische Instrumente – ebenso wie die Mittel für Verpflichtungen – über die Obergrenzen des MFR hinaus berechnet werden sollten; bedauert, dass in dieser Hinsicht erneut keine Einigung mit dem Rat erzielt werden konnte; hebt jedoch hervor, dass sämtliche Anstrengungen unternommen werden müssen, um in diesem Punkt schnellstmöglich eine abschließende Einigung zu erzielen;
15. bekräftigt seinen Standpunkt, dass eine eingehende Überarbeitung des Eigenmittelsystems unbedingt erforderlich ist, um die derzeitigen Engpässe bei den Haushaltsverhandlungen zu überwinden, und misst daher der Arbeit der Hochrangigen Gruppe zu den Eigenmitteln, in der Mario Monti den Vorsitz führt, größte Bedeutung bei;
16. bedauert die mangelnde Bereitschaft des Rates und der Kommission, die EU-Agenturen mit den erforderlichen Ressourcen auszustatten, insbesondere in Bezug auf ihre Bediensteten, damit diese die ihnen von der Rechtssetzungsinstanz auferlegten Mandate erfüllen können, und betont, dass mit der bestehenden Vereinbarung nicht gewährleistet ist, dass das Parlament den von der Kommission vorgeschlagenen Planstellenpool zur Personalumschichtung billigen wird; bedauert außerdem sehr, dass es in gebührenfinanzierten Agenturen zu Personalkürzungen gekommen ist, und hält diese für ungerechtfertigt, da die betreffenden Stellen nicht aus dem EU-Haushalt finanziert werden;
17. begrüßt die Aufstockung der Mittel für die Schaffung von neun zusätzlicher Richterstellen im Europäischen Gerichtshof; bekräftigt, dass alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden sollten, damit das Legislativverfahren bis zum 1. Oktober 2015 abgeschlossen werden kann, wodurch ein tatsächlicher Anstieg ihrer Zahl ermöglicht werden würde; fordert den Rat daher mit Nachdruck auf, unverzüglich eine Einigung über die Verteilung der Ämter der neuen Richter zu erzielen; fordert den Gerichtshof auf, dem Rat und dem Parlament rechtzeitig eine aktuelle Bewertung des zusätzlichen Finanzbedarfs für neue Richter und ihre Bediensteten zu übermitteln; weist darauf hin, dass der Bedarf an zusätzlichem Personal, der sich aus der Ernennung von neuen Richtern ergibt, mit Umsicht eingeschätzt werden sollte;
18. begrüßt die Umsetzung der ersten Phase der Kooperationsvereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen; ist der Ansicht, dass die Vereinbarung ein gutes Beispiel für die Ermittlung von Synergien zwischen den Institutionen ist, was zur Steigerung der Effizienz und zu Einsparungen führen wird; erwartet, dass die zweite Phase der Vereinbarung im Juli 2015 abgeschlossen sein wird;
19. begrüßt die haushaltsneutralen Übertragungen von „allgemeinen Verwaltungskosten“ für die Bediensteten der Kommission in den Delegationen von Einzelplan III (Kommission) auf Einzelplan X (EAD) des Haushaltsplans; weist darauf hin, dass diese Mittelübertragung der Vereinfachung der Verwaltung der Verwaltungsmittel der EU‑Delegationen dienen wird und weder weitere Auswirkungen auf die Verwaltungsmittel der Kommission noch auf die Arbeitsbedingungen der Bediensteten der Kommission in Delegationen haben dürfte; fordert, dass die Übertragung durch eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen dem EAD und der Kommission erfolgt;
20. bedauert generell, dass der Rat nicht in der Lage war, sich – insbesondere im Zusammenhang mit der Annahme der Entwürfe der Berichtigungshaushaltspläne – binnen der Vermittlungsfrist von 21 Tagen auf einen gemeinsamen Standpunkt zu einigen, und fordert den Rat und die Kommission auf, Anfang 2015 gemeinsam Wege zur Verbesserung des Haushaltsverfahrens herauszuarbeiten, mit denen die Annahme des Haushalts der Union für das Jahr 2016 vereinfacht werden könnte, was die Grundlage für einen neuen strukturellen Ansatz für den EU-Haushalt darstellen sollte, um unnötige, wiederkehrende Konflikte weitmöglichst zu vermeiden und das Verständnis der Gesprächspartner über die Frage zu fördern, in welchem Umfang mit EU-Ausgaben zur Erfüllung der gemeinsamen Verpflichtung zur Förderung von Wachstum und der Schaffung von Arbeitsplätzen in der EU beigetragen wird;
21. billigt den Standpunkt des Rates zu dem neuen Haushaltsentwurf für 2015 sowie die gemeinsamen Erklärungen, die der vorliegenden Entschließung als Anlage beigefügt sind, ohne Änderung;
22. beauftragt seinen Präsidenten, zu erklären, dass der Haushaltsplan endgültig erlassen worden ist, und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;
23. beauftragt seinen Präsidenten, die vorliegende Entschließung dem Rat, der Kommission, den betroffenen Einrichtungen und Organen sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.
Dieser Paketentwurf beinhaltet die folgenden Abschnitte:
1. Haushaltsplan 2015
2. Haushaltsplan 2014 – Entwürfe der Berichtigungshaushaltspläne (EBH) Nrn. 3/2014 bis 8/2014
3. Gemeinsame Erklärungen
ÜBERSICHT
A.Haushaltsplan 2015
Gemäß dem Paketentwurf
– werden die Mittel für Verpflichtungen im Haushaltsplan 2015 auf insgesamt 145 321,5 Mio. EUR veranschlagt. Insgesamt ergibt dies einen Spielraum unterhalb der Obergrenzen des MFR für 2015 von 1 760,1 Mio. EUR an Mittel für Verpflichtungen;
– werden die Mittel für Zahlungen im Haushaltsplan 2015 auf insgesamt 141 214,0 Mio. EUR veranschlagt. Darin enthalten ist ein Betrag von 126,7 Mio. EUR im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme des EU-Solidaritätsfonds in Verbindung mit den EBH Nrn. 5/2014 und 7/2014;
– das Flexibilitätsinstrument für 2015 wird für einen Betrag von 83,3 Mio. EUR an Mittel für Verpflichtungen in Anspruch genommen;
– die Mittel für Zahlungen für 2015 in Verbindung mit der Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments für eine zusätzliche Hilfe für Zypern in den Jahren 2014 und 2015 werden von der Kommission auf 11,3 Mio. EUR geschätzt.
B.Haushaltsplan 2014
Gemäß dem Paketentwurf
– werden die EBH Nrn. 3/2014 bis 8/2014 wie von der Kommission vorgeschlagen gebilligt, mit den unter Abschnitt 2 dargelegten Ausnahmen;
– werden folglich die Mittel für Verpflichtungen im Haushaltsplan 2014 um 49,8 Mio. EUR aufgestockt, aufgrund der Inanspruchnahme des EU-Solidaritätsfonds (in Höhe von 126,7 Mio. EUR) in Verbindung mit den EBH Nrn. 5/2014 und 7/2014, was durch die Kürzung der Mittel für Verpflichtungen in den Entwürfen der Berichtigungshaushaltspläne Nrn. 3/2014, 4/2014 und 6/2014 (überwiegend in Verbindung mit dem Bereich Fischerei) teilweise ausgeglichen wird;
– werden folglich die Mittel für Zahlungen im Haushaltsplan 2014 um 3 529,6 Mio. EUR aufgestockt;
– wird der Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben für 2014 für einen Betrag von 2 818,2 Mio. EUR zuzüglich 350 Mio. EUR an Mitteln für Zahlungen in Anspruch genommen, im Einklang mit der in Abschnitt 3.3 wiedergegebenen gemeinsamen Erklärung zu besonderen Instrumenten.
1.HAUSHALTSPLAN 2015
1.1."Geschlossene" Haushaltslinien
Sofern in diesen Schlussfolgerungen nichts anderes vermerkt ist, gelten sämtliche Haushaltslinien, die weder vom Rat noch vom Europäischen Parlament geändert wurden, sowie jene, bei denen das Europäische Parlament die Änderungen des Rates in der jeweiligen Lesung gebilligt hat, als bestätigt.
Bezüglich der anderen Haushaltsposten haben das Europäische Parlament und der Rat Einigung über die Schlussfolgerungen in den Abschnitten 1.2 bis 1.7 erzielt.
1.2.Querschnittsthemen
a)Dezentrale Agenturen
Der EU-Beitrag (Mittel für Verpflichtungen und Zahlungen) und die Anzahl der Planstellen für alle dezentralen Agenturen entsprechen den von der Kommission im neuen Haushaltsplanentwurf (HE) vorgeschlagenen Ansätzen:
Erhöhung der Anzahl der Planstellen und der entsprechenden Mittel gegenüber dem ursprünglichen HE:
– Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA): +9 Planstellen und +585 000 EUR;
– Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA): +3 Planstellen und +195 000 EUR;
– Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA): +4 Planstellen und 260 000 EUR;
– Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO): +4 Planstellen und +260 000 EUR;
– Europäisches Polizeiamt (EUROPOL): +5 Planstellen, kombiniert mit einer Verringerung um ‑600 000 EUR.
Für FRONTEX werden die Mittel für Verpflichtungen und die Mittel für Zahlungen für die operativen Ausgaben um 20,0 Mio. EUR aufgestockt.
b)Exekutivagenturen
Der EU-Beitrag (Mittel für Verpflichtungen und Zahlungen) und die Anzahl der Planstellen für die Exekutivagenturen entsprechen den von der Kommission im neuen HE vorgeschlagenen Ansätzen.
c)Pilotprojekte/vorbereitende Maßnahmen
Wie im neuen HE vorgeschlagen, wird ein Gesamtpaket von 59 Pilotprojekten/vorbereitenden Maßnahmen sowohl für Mittel für Verpflichtungen als auch für Mittel für Zahlungen vereinbart. Wenn ein Pilotprojekt oder eine vorbereitende Maßnahme von einer bestehenden Rechtsgrundlage abgedeckt wird, kann die Kommission eine Mittelübertragung zu der entsprechenden Rechtsgrundlage vorschlagen, um die Umsetzung dieser Maßnahme zu vereinfachen.
Dieses Paket trägt den in der Haushaltsordnung vorgesehenen Obergrenzen für Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen uneingeschränkt Rechnung.
d)"Gemeinsame Verwaltungskosten der EU-Delegationen"
Die Übertragung der "gemeinsamen Verwaltungskosten der EU-Delegationen" vom Einzelplan "Kommission" auf den Einzelplan "Europäischer Auswärtiger Dienst" des Haushaltsplans, wie im neuen HE vorgeschlagen, wird gebilligt.
1.3.Ausgaben nach Rubriken des Finanzrahmens – Mittel für Verpflichtungen
Nach Berücksichtigung dieser Schlussfolgerungen zu den "geschlossenen" Haushaltslinien, Agenturen sowie Pilotprojekten und vorbereitenden Maßnahmen haben das Europäische Parlament und der Rat folgende Vereinbarung getroffen:
a)Teilrubrik 1a
Die Mittel für Verpflichtungen entsprechen den von der Kommission im neuen HE vorgeschlagenen Ansätzen, aufgrund der Priorität, über den EU-Haushalt den Zugang zu Finanzmitteln insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu verbessern:
(in 1 000 EUR)
Haushaltslinie
Name
Aufstockungen der Mittel für Verpflichtungen
HE 2015
Neuer HE 2015
Differenz
02 02 02
Verbesserung des Zugangs von KMU zu Finanzmitteln in Form von Eigen- und Fremdkapital
162 791,7
174 791,7
12 000,0
04 03 02 03
Mikrofinanzierung und soziales Unternehmertum – Erleichterung der Finanzierung von Unternehmen, vor allem arbeitsmarktfernen, sowie Sozialunternehmen
24 957,0
26 457,0
1 500,0
08 02 02 02
Verbesserter Zugang zur Risikofinanzierung für Investitionen in Forschung und Innovation
337 534,7
342 534,7
5 000,0
Insgesamt
18 500,0
Darüber hinaus werden die folgenden Aufstockungen von Mitteln für Verpflichtungen im Vergleich zum neuen HE gebilligt:
(in 1 000 EUR)
Haushaltslinie
Name
Neuer HE 2015
Haushaltsplan 2015
Differenz
02 02 01
Förderung unternehmerischer Initiative und Verbesserung von Wettbewerbsfähigkeit und Marktzugang der Unternehmen der Union
106 561,8
108 561,8
2 000,0
02 04 03 02
Förderung sicherer europäischer Gesellschaften
148 235,9
153 235,9
5 000,0
08 02 01 01
Intensivierung der Pionierforschung im Europäischen Forschungsrat
1 631 723,2
1 650 723,2
19 000,0
08 02 02 01
Führungsrolle bei Nanotechnologie, fortgeschrittenen Werkstoffen, Lasertechnologie, Biotechnologie sowie fortgeschrittener Fertigung und Verarbeitung
498 592,7
503 592,7
5 000,0
08 02 03 05
Verwirklichung einer ressourcenschonenden und gegen den Klimawandel gewappneten Wirtschaft mit nachhaltiger Rohstoffversorgung
291 719,4
297 719,4
6 000,0
09 04 02 01
Führungsrolle in den Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT)
819 154,4
824 154,4
5 000,0
09 04 03 02
Förderung integrativer, innovativer und sicherer europäischer Gesellschaften
41 725,8
43 725,8
2 000,0
15 02 01 01
Förderung von Exzellenz und Zusammenarbeit in Europa im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung und ihrer Relevanz für den Arbeitsmarkt
1 336 476,0
1 348 476,0
12 000,0
15 02 01 02
Förderung von Exzellenz und Zusammenarbeit in Europa im Bereich Jugend und der Teilhabe junger Menschen am demokratischen Leben in Europa
161 745,0
165 245,0
3 500,0
15 02 03
Förderung der europäischen Dimension des Sports
20 439,0
20 939,0
500,0
15 03 01 01
Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen — Hervorbringen, Entwickeln und Weitergabe neuer Fähigkeiten, Kenntnisse und Innovationen
734 668,4
737 668,4
3 000,0
Insgesamt
63 000,0
Folglich betragen die vereinbarten Mittel für Verpflichtungen unter Berücksichtigung der Pilotprojekte, der vorbereitenden Maßnahmen und der Übertragung der "gemeinsamen Kosten der EU-Delegationen" auf den Einzelplan "Europäischer Auswärtiger Dienst" 17 551,7 Mio. EUR, so dass bis zur Ausgabenobergrenze der Teilrubrik 1a ein Spielraum von 114,3 Mio. EUR verbleibt.
b)Teilrubrik 1b
Die Mittel für Verpflichtungen entsprechen den im neuen HE vorgeschlagenen Ansätzen.
Unter Berücksichtigung der Pilotprojekte und der vorbereitenden Maßnahmen sowie der Inanspruchnahme von 83,3 Mio. EUR für zusätzliche Hilfe für Zypern aus dem Flexibilitätsinstrument betragen die vereinbarten Mittel für Verpflichtungen 49 230,3 Mio. EUR.
c)Rubrik 2
Die Mittel für Verpflichtungen entsprechen den von der Kommission im neuen HE vorgeschlagenen Ansätzen.
Auf der Grundlage der neuen Aspekte, die sich seit der Vorlage des Berichtigungsschreibens (BS) Nr. 1/2015 ergeben haben, insbesondere der Informationen zu den seit August 2014 ergriffenen Dringlichkeitsmaßnahmen angesichts des russischen Einfuhrverbots für Lebensmittel, dem abschließenden Überschuss des EGFL für 2014 und den aktualisierten Prognosen für 2015 einzuziehende Finanzkorrekturbeträge, können die genannten Dringlichkeitsmaßnahmen (darunter Maßnahmen zugunsten der Milchwirtschaft im Baltikum, für die die Kommission am 26. November 2014 ein weiteres Hilfspaket verabschiedet hat, sowie für Finnland, sobald die Bedingungen erfüllt sind) dank dieser zusätzlichen zweckgebundenen Mittel mit den im BS Nr. 1/2015 beantragten Mitteln finanziert werden, ohne dass die Reserve für Krisen im Agrarsektor angetastet werden muss.
Folglich betragen die vereinbarten Mittel für Verpflichtungen unter Berücksichtigung der Pilotprojekte, der vorbereitenden Maßnahmen und der Übertragung der "gemeinsamen Kosten der EU-Delegationen" auf den Einzelplan "Europäischer Auswärtiger Dienst" 58 808,6 Mio. EUR, so dass bis zur Ausgabenobergrenze der Rubrik 2 ein Spielraum von 790,4 Mio. EUR verbleibt.
d)Rubrik 3
Die Mittel für Verpflichtungen entsprechen den von der Kommission im neuen HE vorgeschlagenen Ansätzen. Die Aufstockung der operativen Ausgaben von FRONTEX wird durch eine entsprechende Kürzung der Haushaltslinie 18 02 01 01 (Unterstützung des Grenzmanagements und der gemeinsamen Visumpolitik zur Erleichterung legaler Reisen) ausgeglichen.
Folglich belaufen sich die vereinbarten Mittel für Verpflichtungen unter Berücksichtigung der Pilotprojekte und der vorbereitenden Maßnahmen auf 2 146,7 Mio. EUR, so dass bis zur Ausgabenobergrenze der Rubrik 3 ein Spielraum von 99,3 Mio. EUR verbleibt.
e)Rubrik 4
Die Mittel für Verpflichtungen entsprechen den von der Kommission im neuen HE vorgeschlagenen Ansätzen, insbesondere hinsichtlich der Übertragung der gemeinsamen Verwaltungskosten der EU-Delegationen auf den Einzelplan "Europäischer Auswärtiger Dienst" des Haushaltsplans.
Darüber hinaus werden die folgenden Aufstockungen von Mitteln für Verpflichtungen im Vergleich zum neuen HE gebilligt:
(in 1 000 EUR)
Haushaltslinie
Name
Neuer HE 2015
Haushaltsplan 2015
Differenz
21 03 01 04
Unterstützung für den Friedensprozess und finanzielle Unterstützung für Palästina und das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA)
264 500,0
286 500,0
22 000,0
23 02 01
Bereitstellung rascher, wirksamer und bedarfsgerechter humanitärer und Nahrungsmittelhilfe
872 446,0
882 446,0
10 000,0
Insgesamt
32 000,0
Die im neuen HE vorgeschlagene Übertragung der EU-Sonderbeauftragten von der Rubrik 4 auf die Rubrik 5 (Einzelplan "Europäischer Auswärtiger Dienst") wird jedoch nicht gebilligt. Folglich werden die Mittel für Verpflichtungen und Zahlungen der Haushaltslinie 19 03 01 07 (EU-Sonderbeauftragte, Rubrik 4) wie im ursprünglichen HE vorgeschlagen wiederhergestellt.
Folglich betragen die vereinbarten Mittel für Verpflichtungen unter Berücksichtigung der Pilotprojekte, der vorbereitenden Maßnahmen und der Übertragung der "gemeinsamen Kosten der EU-Delegationen" auf den Einzelplan "Europäischer Auswärtiger Dienst" 8 408,4 Mio. EUR, so dass bis zur Ausgabenobergrenze der Rubrik 4 ein Spielraum von 340,6 Mio. EUR verbleibt.
f)Rubrik 5
Die Zahl der in den Stellenplänen der Organe vorgesehenen Planstellen und die Mittel für Verpflichtungen entsprechen den von der Kommission im neuen HE vorgeschlagenen Ansätzen und berücksichtigt somit:
– die entsprechenden Lesungen des Europäischen Parlaments und des Rates für ihre eigenen Einzelpläne des Haushaltsplans;
– die Lesung des Europäischen Parlaments für den Gerichtshof;
– die Lesung des Europäischen Parlaments für den Europäischen Rechnungshof, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen;
– zudem wurde für den Europäischen Auswärtigen Dienst der von der Kommission im ursprünglichen HE vorgeschlagene Mittelansatz erhöht, um der haushaltsneutralen Übertragung der Mittel für die "gemeinsamen Verwaltungskosten der EU-Delegationen" von dem Einzelplan der Kommission auf den Einzelplan "Europäischer Auswärtiger Dienst" des Haushaltsplans Rechnung zu tragen.
Die im neuen HE vorgeschlagene Übertragung der EU-Sonderbeauftragten von der Rubrik 4 auf den Einzelplan "Europäischer Auswärtiger Dienst" unter der Rubrik 5 wird jedoch nicht gebilligt. Folglich werden keine Mittel zu diesem Zweck in den Einzelplan "Europäischer Auswärtiger Dienst" des Haushaltsplans aufgenommen.
Insgesamt führten diese Änderungen im Vergleich zu dem ursprünglichen HE
– unter dem Strich zu einer Streichung von 35 Planstellen, aufgrund einer Kürzung um 47 Stellen für das Europäische Parlament, die durch eine Aufstockung um 12 Stellen für den Gerichtshof teilweise ausgeglichen wird;
– unter dem Strich zu einer Kürzung der Mittel um 0,6 Mio. EUR, die sich aus der Kürzung der Mittel für den Europäischen Rechnungshof um 1,4 Mio. EUR, der Mittel für den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss um 1,4 Mio. EUR und der Mittel für den Ausschuss der Regionen um 0,4 Mio. EUR ergibt, was durch eine Aufstockung der Mittel für den Gerichtshof um 2,6 Mio. EUR teilweise ausgeglichen wird;
– zu einer Aufstockung der Mittel für den Europäischen Auswärtigen Dienst um 71,5 Mio. EUR, die auf die haushaltsneutrale Übertragung der "gemeinsamen Verwaltungskosten der EU-Delegationen" zurückzuführen ist, die vollständig durch die Mittelkürzungen in Teilrubrik 1a (0,6 Mio. EUR), Rubrik 2 (0,1 Mio. EUR), Rubrik 4 (45,7 Mio. EUR) und Rubrik 5 (25,2 Mio. EUR) im Einzelplan der Kommission ausgeglichen wird. Insgesamt ergibt sich durch diese Übertragungen eine Nettoaufstockung der Mittel für die Rubrik 5 um 46,3 Mio. EUR.
Zusätzlich wird gegenüber dem neuen HE die folgende haushaltsneutrale Übertragung von Planstellen und Mitteln für Verpflichtungen vom Rat auf das Paymaster Office (PMO) gebilligt, um der Übertragung zum 1. Januar 2015 der Festlegung und Verwaltung der Ruhegehaltsansprüche von im aktiven Dienst befindlichen und ehemaligen Bediensteten des Rates an das PMO Rechnung zu tragen: Eine Aufstockung um 6 Planstellen AST 7 sowie eine Aufstockung um 504 000 EUR an Mitteln für Verpflichtungen im Einzelplan III (Kommission) wird vollständig durch eine Kürzung um 6 Planstellen AST 7 sowie eine Kürzung um 504 000 EUR an Mitteln für Verpflichtungen im Einzelplan II (Rat) ausgeglichen.
Folglich betragen die vereinbarten Mittel für Verpflichtungen unter Berücksichtigung der Pilotprojekte, der vorbereitenden Maßnahmen und der Übertragung der "gemeinsamen Kosten der EU-Delegationen" auf den Einzelplan "Europäischer Auswärtiger Dienst" 8 660,5 Mio. EUR, so dass bis zur Ausgabenobergrenze der Rubrik 5 ein Spielraum von 415,5 Mio. EUR verbleibt.
1.4.Mittel für Zahlungen
Die Mittel für Zahlungen im Haushaltsplan 2015 werden auf insgesamt 141 214 040 563 EUR veranschlagt.
Dies beinhaltet einen Betrag von 126,7 Mio. EUR im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme des EU-Solidaritätsfonds in Verbindung mit den EBH Nrn. 5/2014 und 7/2014 sowie einen Betrag von 440 Mio. EUR im Zusammenhang mit der Verlagerung der Mittel für Zahlungen für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen vom Haushaltsplan 2014 auf den Haushaltsplan 2015.
Bei der Aufschlüsselung der insgesamt vorgesehenen Mittel für Zahlungen im Haushaltsplan 2015 wird Folgendes berücksichtigt:
a) die Mittel für Zahlungen für nichtgetrennte Ausgaben (siehe oben, insbesondere Rubriken 2 und 5); und
b) die Mittel für Zahlungen für das Paket der Pilotprojekte und vorbereitenden Maßnahmen (siehe oben) werden wie folgt berechnet: die Mittel für Zahlungen für alle neuen Pilotprojekte und vorbereitenden Maßnahmen werden mit 50 % der entsprechenden Mittel für Verpflichtungen oder mit dem vom Europäischen Parlament vorgeschlagenen Ansatz, wenn dieser niedriger ist, veranschlagt; bei Verlängerungen bestehender Pilotprojekte und vorbereitender Maßnahmen entspricht die Höhe der Zahlungen der im HE festgelegten Höhe, zuzüglich 50 % der entsprechenden neuen Mittel für Verpflichtungen, oder dem vom Europäischen Parlament vorgeschlagenen Ansatz, wenn dieser niedriger ist.
c) die Verringerung der Mittel für Zahlungen um 123,3 Mio. EUR gegenüber dem neuen HE wird proportional auf alle Haushaltslinien mit geteilten Mitteln verteilt, die nicht von Buchstabe b betroffen sind, ausgenommen der folgenden Haushaltslinien, bei denen die Mittel für Zahlungen dem Ansatz im neuen HE entsprechen:
– Ausgaben für die Teilrubrik 1a (Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung) und die Rubrik 4 (Europa in der Welt);
– Haushaltslinien 04 02 17, 04 02 60, 11 06 12, 13 03 16 und 13 03 60 für das Ziel "Konvergenz"; und
– internationale partnerschaftliche Fischereiabkommen.
d) Auf der Grundlage der unter Buchstabe c erzielten Ergebnisse werden die folgenden endgültigen Anpassungen vorgenommen:
– die Haushaltslinie 13 04 02 (Abschluss des Kohäsionsfonds (2007-2013)) wird um einen Betrag von 100 Mio. EUR aufgestockt, was durch Folgendes ausgeglichen wird:
– eine Kürzung der Haushaltslinie 13 03 18 (Abschluss des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) – Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung) um 50 Mio. EUR; und
– eine Kürzung um 50 Mio. EUR, die über Haushaltslinien mit getrennten Mitteln verteilt ist, die nicht durch Buchstabe b betroffen sind, für Ausgaben für die Teilrubrik 1a (Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung) und die Rubrik 4 (Europa in der Welt), mit Ausnahme der Haushaltslinie 23 02 (Humanitäre Hilfe, Nahrungsmittelhilfe und Katastrophenvorsorge), für die die im neuen HE eingesetzten Beträge beibehalten werden.
1.5.Erläuterungen zum Haushaltsplan
Vor dem Hintergrund, dass der Geltungsbereich einer bestehenden Rechtsgrundlage auf diese Weise nicht geändert oder erweitert und die Verwaltungsautonomie der Organe nicht beeinträchtigt werden kann, wird der neue HE gebilligt und werden somit die vom Europäischen Parlament oder vom Rat eingeführten Änderungen integriert, mit Ausnahme der Haushaltslinien 04 03 01 03 und 19 03 01 06.
1.6.Neue Haushaltslinien
Der von der Kommission im neuen HE vorgesehene Eingliederungsplan bleibt unverändert.
1.7.Reserven
Für den Einzelplan der Kommission wird kein Betrag in an Bedingungen geknüpfte Reserven eingestellt.
2.HAUSHALTSPLAN 2014
a) Die für den EU-Solidaritätsfonds in den EBH Nrn. 5/2014 und 7/2014 beantragten zusätzlichen Mittel für Verpflichtungen (126,7 Mio. EUR) werden gebilligt. Die entsprechenden Zahlungen werden auf den Haushaltsplan 2015 verlagert.
b) Der EBH Nr. 3/2014 wird wie von der Kommission vorgeschlagen gebilligt, mit folgenden Kürzungen der Mittel für Zahlungen:
– Entwicklung des ländlichen Raums: 90 Mio. EUR für den Abschluss der Programme (2007-2013) zur Entwicklung des ländlichen Raums werden nicht gebilligt, aufgrund der geringer als erwartet ausgefallenen Zahlungserklärungen, die die Mitgliedstaaten im November 2014 eingereicht haben. Darüber hinaus wird eine Kürzung um 20 Mio. EUR bei den neuen Programmen vereinbart;
– Beschäftigungsinitiative für junge Menschen: eine Kürzung um 420 Mio. EUR für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen wird vereinbart. Es wird jedoch ein Betrag von 440 Mio. EUR an Mitteln für Zahlungen für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen zusätzlich in den Haushaltsplan 2015 eingestellt, wie in Abschnitt 1.4 dargelegt;
– eine weitere Kürzung der Mittel für Zahlungen um 648,1 Mio. EUR wird vereinbart, verteilt auf Haushaltslinien, die aus dem Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben aufgestockt werden, wobei die beantragten Beträge für die Haushaltslinien 13 03 16 (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) – Konvergenz), 04 06 01 (Europäischer Hilfsfonds für die am stärksten von Armut betroffenen Personen) sowie 21 03 02 01 und 21 03 03 03 (Unterstützung der Ukraine) unverändert bleiben.
Umschichtung von Mitteln für Zahlungen:
– die von der Kommission in der "globalen Mittelübertragung" (DEC 31/2014) vorgeschlagene Umschichtung wird gebilligt;
– die von der Kommission im EBH Nr. 6/2014 vorgeschlagene Umschichtung für den Einzelplan der Kommission wird gebilligt; jedoch werden die Mittel für Zahlungen, die für eine Umschichtung aus dem EMFF (Verwaltungs- und Unterstützungsausgaben) und der Reserve für internationale partnerschaftliche Fischereiabkommen zur Verfügung stehen (insgesamt 6 150 900 EUR), zur humanitären Hilfe (Haushaltslinie 23 02 01) umgeschichtet;
– unter Berücksichtigung des derzeitigen Stands der Ausführung des Haushaltsplans und der Prognosen für das Jahresende wird eine weitere Umschichtung in Höhe von 30,4 Mio. EUR vereinbart. Dies betrifft folgende Haushaltslinien:
Die nachstehende Tabelle zeigt die im Einklang mit den vorstehenden Ausführungen gebilligten Aufstockungen und Kürzungen der Mittel für Zahlungen im EBH Nr. 3/2014 (einschließlich der Umschichtung im Rahmen der globalen Mittelübertragung, des EBH Nr. 6/2014 und der jüngsten Aktualisierung des Stands der Ausführung des Haushaltsplans):
Haushaltslinien
Name
EBH Nr. 3/2014Angenommen
01 03 02
Makrofinanzhilfe
-28 960 000
01 04 51
Abschluss früherer Programme im Bereich kleine und mittlere Unternehmen (KMU) (aus der Zeit vor 2014)
12 000 000
02 02 02
Verbesserung des Zugangs von KMU zu Finanzmitteln in Form von Eigen- und Fremdkapital
4 540 126
02 05 01
Entwicklung und Bereitstellung von weltweiten Satellitennavigations-Infrastrukturen und -Diensten (Galileo) bis zum Jahr 2019
70 000 000
04 02 64
Beschäftigungsinitiative für Jugendliche
-420 000 000
04 03 02 01
Progress — Unterstützung der Entwicklung, Umsetzung, Begleitung und Evaluierung der Beschäftigungs- und Sozialpolitik der Union und der Gesetzgebung zu Arbeitsbedingungen
-2 950 000
04 03 02 03
Mikrofinanzierung und soziales Unternehmertum – Verbesserung des Zugangs zu und der Verfügbarkeit von Finanzierungen für juristische und natürliche Personen, vor allem für die arbeitsmarktfernsten, sowie Sozialunternehmen
-7 114 776
04 06 01
Förderung des sozialen Zusammenhalts und Linderung der schlimmsten Formen der Armut in der Union
99 000 000
05 02 10 02
Fördermaßnahmen – Direktzahlungen der Union
-308 029
05 04 60 01
Förderung einer nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raums und eines räumlich und ökologisch ausgewogeneren, klimafreundlichen und innovativen Agrarsektors
-20 000 000
05 06 01
Internationale Übereinkommen im Bereich der Landwirtschaft
-3 784 411
05 08 77 06
Vorbereitende Maßnahme – Europäische Beobachtungsstelle für Preise und Gewinnspannen im Agrarsektor
-612 329
05 08 77 09
Vorbereitende Maßnahme – Pflanzen- und tiergenetische Ressourcen in der Union
-600 000
05 08 77 10
Pilotprojekt – Agropol: Schaffung einer europäischen länderübergreifenden Modellregion für Agroindustrie
-600 000
05 08 77 11
Pilotprojekt – Agrarforstwirtschaft
-350 000
05 09 03 01
Sicherung der Versorgung mit sicheren und qualitativ hochwertigen Lebensmitteln und anderen biogestützten Produkten
-1 666 954
07 02 77 03
Vorbereitende Maßnahme – Strategische Umweltverträglichkeitsprüfung der Entwicklung der europäischen Arktis
356 052
08 02 01 01
Intensivierung der Pionierforschung im Europäischen Forschungsrat
24 970 695
08 02 02 02
Verbesserter Zugang zur Risikofinanzierung für Investitionen in Forschung und Innovation
Bau, Betrieb und Nutzung der ITER-Anlagen – Europäisches gemeinsames Unternehmen für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie (F4E)
-8 800 000
08 04 51
Abschluss des Europäischen gemeinsamen Unternehmens ITER – Kernfusion für die Energiegewinnung (2007-2013)
-71 200 000
09 02 01
Festlegung und Umsetzung der Unionspolitik im Bereich der elektronischen Kommunikation
-271 200
09 02 05
Maßnahmen betreffend digitale Inhalte sowie audiovisuelle und andere Medien
-592 000
09 02 77 03
Pilotprojekt – Europäisches Zentrum für Presse- und Medienfreiheit
-456 508
09 03 03
Förderung der Interoperabilität, des nachhaltigen Aufbaus, Betriebs und der nachhaltigen Modernisierung digitaler Dienstinfrastrukturen sowie Koordinierung auf europäischer Ebene
-1 898 831
09 03 51 01
Abschluss des Programms „Mehr Sicherheit im Internet“ (2009-2013)
-450 000
09 04 03 02
Förderung integrativer, innovativer und reflektierender europäischer Gesellschaften
2 784 852
09 04 51
Abschluss des Siebten Rahmenprogramms (2007-2013)
105 000 000
11 01 04 01
Unterstützungsausgaben für den Politikbereich "Maritime Angelegenheiten und Fischerei" – Nichtoperative administrative und technische Unterstützung
-774 900
11 01 06 01
Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen – Beitrag aus dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF)
-809 000
11 03 01 (Reserve)
Schaffung der rechtlichen Basis für Fangtätigkeiten von Fischereifahrzeugen der Union in Drittlandgewässern durch nachhaltige Fischereiabkommen
-69 567 000
11 06 12
Abschluss des Europäischen Fischereifonds (EFF) – Konvergenzziel (2007-2013)
69 540 126
12 02 01
Verwirklichung und Entwicklung des Binnenmarktes
-1 170 000
12 02 77 03
Pilotprojekt – Binnenmarktforum
-150 000
12 03 51
Abschluss spezifischer Tätigkeiten auf dem Gebiet der Finanzdienstleistungen, der Rechnungslegung und der Wirtschaftsprüfung
-669 803
13 03 16
Abschluss des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) – Konvergenz
2 400 700 000
13 03 18
Abschluss des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) – Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung
227 006 319
13 03 19
Abschluss des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) – Europäische territoriale Zusammenarbeit
179 334 992
13 03 77 09
Vorbereitende Maßnahme – Atlantisches Forum für die Atlantikstrategie der Europäischen Union
-433 000
13 05 63 02
Grenzübergreifende Zusammenarbeit – Beitrag aus Rubrik 4
-12 338 481
14 02 01
Unterstützung des einwandfreien Funktionierens und der Modernisierung der Zollunion
7 500 000
14 03 01
Verbesserung der Funktionsweise der Steuersysteme
2 500 000
15 02 01 01
Förderung von Exzellenz und Zusammenarbeit in Europa im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung und ihrer Relevanz für den Arbeitsmarkt
138 119 479
15 03 01 01
Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen – Hervorbringen, Entwickeln und Weitergabe neuer Fähigkeiten, Kenntnisse und Innovationen
40 861 137
16 03 01 03
Informationsrelais
1 600 000
16 03 01 04
Kommunikationsmaßnahmen der Vertretungen der Kommission und "Partnerschaftsaktionen"
1 000 000
16 03 02 03
Online-Informations- und Kommunikationsmittel
2 900 000
17 02 01
Wahrung des Verbraucherinteresses und Verbesserung der Sicherheit und des Informationsstands von Verbrauchern
-1 449 000
17 03 10
Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten
-2 000 000
17 03 12 01
Beitrag der Union zur Europäischen Arzneimittel-Agentur
-7 602 918
18 02 01 01
Unterstützung des Grenzmanagements und der gemeinsamen Visumpolitik zur Erleichterung legaler Reisen
-7 446 000
18 02 01 02
Verhinderung und Bekämpfung der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität und bessere Bewältigung sicherheitsrelevanter Risiken und Krisen
-9 236 000
18 03 51
Abschluss von Maßnahmen und Programmen im Bereich Rückkehr, Flüchtlinge und Migrationsströme
19 431 000
19 02 01
Reaktion auf Krisen und im Entstehen begriffene Krisen
50 765 835
19 05 51
Abschluss von Maßnahmen im Bereich "Beziehungen zu und Zusammenarbeit mit industrialisierten Drittländern" (2007-2013)
3 600 000
20 02 01
Außenhandelsbeziehungen, einschließlich Zugang zu Drittlandsmärkten
1 181 809
20 02 03
Handelshilfe ("Aid for Trade") – Multilaterale Initiativen
1 000 000
21 02 07 06
Ernährungssicherheit und nachhaltige Landwirtschaft
6 000 000
21 02 40
Rohstoffabkommen
20 000
21 02 51 01
Zusammenarbeit mit Drittländern in den Bereichen Migration und Asyl
4 000 000
21 02 51 02
Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern in Lateinamerika
23 000 000
21 02 51 03
Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern in Asien, einschließlich in Zentralasien und dem Nahen und Mittleren Osten
44 000 000
21 02 51 05
Nichtstaatliche Akteure in der Entwicklungszusammenarbeit
2 000 000
21 02 51 06
Umwelt und nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen, einschließlich Energie
2 000 000
21 03 02 01
Östliche Partnerschaft – Menschenrechte und Mobilität
210 000 000
21 03 03 03
Unterstützung sonstiger multilateraler Kooperation in der Nachbarschaft
40 000 000
21 03 51
Abschluss von Maßnahmen im Bereich "Europäische Nachbarschaftspolitik und Beziehungen zu Russland" (aus der Zeit vor 2014)
3 000 000
21 04 51
Abschluss des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte (aus der Zeit vor 2014)
3 000 000
21 05 51
Abschluss von Maßnahmen im Bereich "Globale Sicherheitsbedrohungen" (aus der Zeit vor 2014)
2 000 000
21 09 51 01
Asien
-2 500 000
22 02 51
Abschluss früherer Maßnahmen der Heranführungshilfe (aus der Zeit vor 2014)
45 000 000
23 02 01
Bereitstellung rascher, wirksamer und bedarfsgerechter humanitärer und Nahrungsmittelhilfe
256 150 900
23 03 51
Abschluss früherer Programme und Maßnahmen im Bereich Katastrophenschutz in der Union (aus der Zeit vor 2014)
-500 000
24 01 07
Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF)
-10 000
24 02 01
Verhütung und Bekämpfung von Betrug, Korruption und anderen rechtswidrigen Tätigkeiten, die die finanziellen Interessen der Union gefährden
942 750
24 04 01
Unterstützung der Amtshilfe in Zollangelegenheiten und sicherer elektronischer Kommunikationsmittel zur Meldung von Unregelmäßigkeiten durch die Mitgliedstaaten
680 612
26 01 09
Amt für Veröffentlichungen
-22 000
26 01 23 01
Amt für Gebäude, Anlagen und Logistik in Luxemburg
-13 000
26 02 01
Vergabe- und Veröffentlichungsverfahren für öffentliche Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge
-250 000
26 03 01 01
Interoperabilitätslösungen für europäische öffentliche Verwaltungen
10 000 000
29 02 01
Bereitstellung hochwertiger statistischer Information, Einführung neuer Methoden zur Erstellung europäischer Statistiken und Intensivierung der Partnerschaft mit dem Europäischen Statistischen System
-11 294 249
29 02 51
Abschluss von Statistik-Programmen (aus der Zeit vor 2013)
-9 872 560
32 02 52
Abschluss von Energievorhaben zur Konjunkturbelebung
65 000 000
33 02 01
Grundrechtsschutz und Stärkung der Bürgerteilhabe
-2 000 000
33 02 02
Förderung von Nichtdiskriminierung und Gleichberechtigung
-5 177 700
34 02 01
Senkung der Treibhausgasemissionen der Union
6 000 000
34 02 04
Beteiligung an multilateralen und internationalen Klimaschutzübereinkünften
-74 969
34 02 51
Abschluss früherer Klimaschutzprogramme
2 903 358
XX 01 01 01 01
Gehälter und Zulagen
-317 000
SEC 7 - 1 2 0 0
Gehälter und Zulagen
-10 992
SEC 9 - 1 1 0 0
Gehälter und Zulagen
-5 843
Insgesamt
3 529 620 715
Die daraus hervorgehenden zusätzlichen Mittel für Zahlungen für den EBH Nr. 3/2014 betragen 3 529,6 Mio. EUR, wovon 2 818,2 Mio. EUR zuzüglich 350 Mio. EUR die Inanspruchnahme des Spielraums für unvorhergesehene Ausgaben betreffen, im Einklang mit der in Abschnitt 3.3 wiedergegebenen gemeinsamen Erklärung zu den besonderen Instrumenten.
c) Der EBH Nr. 4/2014 in der durch das entsprechende Berichtigungsschreiben geänderten Fassung, wird wie von der Kommission vorgeschlagen gebilligt, einschließlich der Mittel für Verpflichtungen aus dem EBH Nr. 6/2014 im Zusammenhang mit den Verwaltungs- und Unterstützungsausgaben für den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und der Reserve für die nachhaltigen partnerschaftlichen Fischereiabkommen im Einzelplan der Kommission. Die im EBH Nr. 4/2014 ermittelten verfügbaren Mittel für Zahlungen in Höhe von 248 460 EUR (Europäischer Datenschutzbeauftragter) werden auf die humanitäre Hilfe (Haushaltslinie 23 02 01) umgeschichtet. Der Antrag auf zusätzliche Mittel für Verpflichtungen und Zahlungen im Zusammenhang mit dem Europäischen Bürgerbeauftragten (Einzelplan VIII) im EBH Nr. 6/2014 wird zurückgezogen, wie im entsprechenden Berichtigungsschreiben dargelegt.
d) Bezüglich der Eigenmittel wird der EBH Nr. 6/2014 in der durch das entsprechende Berichtigungsschreiben geänderten Fassung wie von der Kommission vorgeschlagen gebilligt.
e) Der EBH Nr. 8/2014 (= neuer EBH Nr. 2/2014) zum Überschuss von 2013 wird wie von der Kommission vorgeschlagen gebilligt.
3.ERKLÄRUNGEN
3.1.Gemeinsame Erklärung zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6/2014 (Eigene Einnahmen) und Änderung der Verordnung 1150/2000 des Rates
"Das Europäische Parlament und der Rat kommen überein, den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6/2014, geändert durch das Berichtigungsschreiben 1/2014, anzunehmen.
Unter Berücksichtigung des Kommissionsvorschlags zur Änderung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000 zur Durchführung des Beschlusses 2007/436/EG, Euratom über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften, der am 12. November 2014 von der Kommission vorgelegt wurde, verpflichtet sich das Europäische Parlament, seine Stellungnahme zu der geänderten Verordnung 1150/2000 rechtzeitig abzugeben, um zu gewährleisten, dass sie auf der Plenartagung des EP im Dezember 2014 angenommen wird, und der Rat verpflichtet sich seinerseits, sie als Teil des Gesamtpakets anzunehmen."
3.2.Gemeinsame Erklärung zur Inanspruchnahme des Spielraums für unvorhergesehene Ausgaben
"Im Jahr 2014 war zu Beginn des Finanzrahmens ein beispiellos hoher Betrag an noch ausstehenden Zahlungen für die Struktur‑ und Kohäsionsfonds aufgelaufen, während gleichzeitig eine Reihe neuer Programme mit beträchtlichen Anfangsanstrengungen starteten. Angesichts dieser einzigartigen und außergewöhnlichen Situation, die nicht innerhalb der Obergrenze der Mittel für Zahlungen für 2014 gemeistert werden kann, kommen die drei Organe überein, dass der Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben für das Haushaltsjahr 2014 als letztes Mittel in Anspruch genommen werden soll.
Die Organe erinnern daran, dass in Artikel 13 der MFR-Verordnung Folgendes festgelegt ist: "Die durch die Inanspruchnahme des Spielraums für unvorhergesehene Ausgaben bereitgestellten Beträge müssen in vollem Umfang gegen die Spielräume in einer oder mehreren Rubriken des MFR für das laufende Haushaltsjahr oder für künftige Haushaltsjahre aufgerechnet werden".
Die Organe kommen überein, alles in ihrer Macht stehende zu tun, um angemessene Lösungen zu finden, damit das außergewöhnlich hohe Niveau an ausstehenden Zahlungen für die Struktur‑ und Kohäsionsfonds des Zeitraums 2007-2013 nicht über das Jahr 2014 hinaus bestehen wird, und dass daher alle Anstrengungen unternommen werden, um sicherzustellen, dass der Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben nicht für die Finanzierung noch abzuwickelnder Mittelbindungen, die aus Programmen für die Struktur‑ und Kohäsionsfonds der Haushaltsjahre 2015-2020 stammen, in Anspruch genommen werden wird."
3.3.Gemeinsame Erklärung zu den besonderen Instrumenten
"Die Organe darauf hin, dass der Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben nur als letztes Mittel eingesetzt werden sollte, wenn es keine anderen finanziellen Möglichkeiten mehr gibt. Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans für 2014 besteht Uneinigkeit darüber, ob der Betrag von 350 Mio. EUR an Mitteln für Zahlungen für andere besondere Instrumente noch als nicht zugewiesene Mittel zur Verfügung steht.
Die Organe sind sich darin einig, dass es von größter Bedeutung ist, möglichst schnell zu einer grundsätzlichen Einigung über den Einsatz anderer besonderer Instrumente für Zahlungen zu gelangen.
Da es jedoch nicht möglich war, zu einer solchen Einigung im Zusammenhang mit den Verhandlungen über das Paket, das die EBH für 2014 und den Gesamthaushaltsplan für 2015 umfasst, zu gelangen, vereinbaren die Organe im Hinblick auf eine rasche Verabschiedung dieses Pakets Folgendes:
– Der Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben wird um Mittel für Zahlungen in Höhe von 350 Mio. EUR aufgestockt;
– die Organe bemühen sich um eine rasche Einigung darüber, ob und in welchem Umfang die anderen besonderen Instrumente in Anspruch genommen werden können, wenn dadurch die MFR-Obergrenzen für Mittel für Zahlungen überschritten werden; diesbezüglich muss festgelegt werden, ob und in welchem Umfang die Mittel in Höhe von 350 Mio. EUR durch die Spielräume bei Mittel für Zahlungen des MFR im laufenden Haushaltsjahr oder in künftigen Haushaltsjahren ausgeglichen werden sollten;
– einhergehend mit den obengenannten Maßnahmen muss der Beschluss über die Inanspruchnahme des Spielraums für unvorhergesehene Ausgaben für das Haushaltsjahr 2014 gegebenenfalls geändert werden, oder es muss eine andere gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme zur Sicherstellung der vollständigen Einhaltung der MFR-Verordnung und insbesondere des Artikels 13 Absatz 3 ergriffen werden."
3.4.Erklärung der Kommission zur Vorfinanzierung der operationellen Programme im Jahr 2014 und zur Beschäftigungsinitiative für junge Menschen
"Im Hinblick auf die fristgerechte und wirksame Umsetzung des MFR 2014-2020 bestätigt die Europäische Kommission für das Haushaltsjahr 2014 die Vorfinanzierung von operationellen Programmen, die im Jahr 2014 förmlich eingereicht wurden und die die in den entsprechenden Rechtsakten festgelegten notwendigen Voraussetzungen erfüllen.
Darüber hinaus bestätigt die Kommission, dass die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen nach wie vor hohe politische Priorität genießt und dass ihre Umsetzung nicht durch die Übertragung der damit verbundenen Mittel für Zahlungen von 2014 auf 2015 verzögert wird."
3.5.Gemeinsame Erklärung zur Finanzierung der Dringlichkeitsmaßnahmen angesichts des russischen Einfuhrverbots für Lebensmittel
"Angesichts des russischen Einfuhrverbots für Lebensmittel wurden bereits im August und September 2014 eine Reihe von Dringlichkeitsmaßnahmen erlassen, und am 26. November 2014 wurde ein weiteres Hilfspaket zugunsten des Milchsektors im Baltikum verabschiedet. Sobald die Bedingungen erfüllt sind, die den objektiven Kriterien für die Förderfähigkeit entsprechen, kann die Kommission ein weiteres Hilfspaket für den Milchsektor in Finnland vorschlagen.
In ihrem Berichtigungsschreiben (BS) Nr. 1/2015 gab die Kommission ihre Absicht bekannt, diese Maßnahmen erforderlichenfalls aus der Reserve für Krisen zu finanzieren.
Seit der Vorlage des BS Nr. 1/2015 sind folgende drei Aspekte neu hinzugekommen, wodurch diese Dringlichkeitsmaßnahmen ohne Inanspruchnahme der Reserve für Krisen finanziert werden können:
– Nach Angaben der Mitgliedstaaten über die inzwischen ergriffenen Maßnahmen, die im August und September erlassen wurden, sind die Kosten von den ursprünglich veranschlagten 344 Mio. EUR auf rund 234 Mio. EUR gesunken;
– der endgültige Überschuss des EGFL-Verfahrens für das Haushaltsjahr 2014 beläuft sich auf etwa 230 Mio. EUR mehr als in dem BS Nr. 1/2015 veranschlagt, da dieses noch auf Schätzungen basierte;
– die einzuziehenden Finanzkorrekturbeträge werden im Jahr 2015 voraussichtlich höher sein als im Oktober letzten Jahres ursprünglich angenommen.
Auf der Grundlage dieser drei neuen Aspekte können die genannten Maßnahmen (einschließlich jener für den Milchsektor im Baltikum und –sobald die Bedingungen erfüllt sind – in Finnland) mit den in BS 1/2015 beantragten Mitteln finanziert werden, und zwar ohne Inanspruchnahme der Reserve für Krisen dank dieser zusätzlichen zweckgebundenen Einnahme."
3.6.Gemeinsame Erklärung zu den Mitteln für Zahlungen
"Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission weisen auf ihre gemeinsame Verantwortung gemäß Artikel 323 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hin, der wie folgt lautet: "Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission stellen sicher, dass der Union die Finanzmittel zur Verfügung stehen, die es ihr ermöglichen, ihren rechtlichen Verpflichtungen gegenüber Dritten nachzukommen".
Das Europäische Parlament und der Rat erinnern daran, dass im Laufe der Ausführung des Haushaltsplans eine geordnete Entwicklung der Zahlungen im Verhältnis zu den Mitteln für Verpflichtungen gewährleistet werden muss, um eine anormale Höhe an unbezahlten Rechnungen zu Jahresende zu vermeiden.
Das Europäische Parlament und der Rat kommen überein, die Mittel für Zahlungen für 2015 auf einen Betrag von 141 214 040 563 EUR festzusetzen. Sie ersuchen die Kommission, auf der Grundlage der Bestimmungen der MFR-Verordnung und der Haushaltsordnung alle erforderlichen Schritte einzuleiten, um die durch den Vertrag übertragene Verantwortung wahrzunehmen, und insbesondere die Möglichkeit einer Umschichtung der entsprechenden Mittel unter besonderer Erwähnung einer voraussichtlichen Nichtausschöpfung von Mitteln zu prüfen (Artikel 41 Absatz 2 der Haushaltsordnung), ehe sie in einem Berichtigungshaushaltsplan zusätzliche Mittel für Zahlungen fordert; ein solcher ist umgehend vorzulegen, sobald sich herausstellt, dass die Mittelansätze im Haushaltsplan 2015 nicht ausreichen, um die Ausgaben zu decken.
Das Europäische Parlament und der Rat werden ihren jeweiligen Standpunkt zu dem Entwurf eines Berichtigungshaushaltsplans so rasch wie möglich festlegen, um etwaige Deckungslücken bei den Mitteln für Zahlungen zu vermeiden. Das Europäische Parlament und der Rat verpflichten sich, alle etwaigen Übertragungen von Mitteln für Zahlungen – auch zwischen den Rubriken des Finanzrahmens – zügig zu bearbeiten, damit die in den Haushaltsplan eingestellten Mittel für Zahlungen bestmöglich genutzt und an den tatsächlichen Haushaltsvollzug und Bedarf angeglichen werden.
Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission werden den Vollzug des Haushalts 2015 über das Jahr hinweg insbesondere im Hinblick auf Teilrubrik 1a (Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung), Teilrubrik 1b (Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt) und die Entwicklung des ländlichen Raums unter Rubrik 2 (Nachhaltiges Wachstum: natürliche Ressourcen) aktiv überwachen. Dies erfolgt in Form eigens anberaumter interinstitutioneller Zusammenkünfte gemäß Nummer 36 des Anhangs zur Interinstitutionellen Vereinbarung, bei denen eine Bestandsaufnahme bezüglich der Ausführung der Zahlungen und der revidierten Prognosen vorgenommen wird.
Diese Zusammenkünfte sollten im Jahr 2015 mindestens dreimal (im Frühjahr zur Zeit der Vorstellung des Entwurfs des Haushaltsplans, im Juli vor der Lesung des Entwurfs des Haushaltsplans 2016 und im Oktober vor Beginn des Vermittlungsverfahrens) auf politischer Ebene im Beisein von Mitgliedern des Europäischen Parlaments, Ratsmitgliedern und des Vizepräsidenten der Kommission für Haushalt und Personal stattfinden. Ziel dieser Zusammenkunft sollte sein, zu einer gemeinsamen Einschätzung der erforderlichen Höhe des Zahlungsbedarfs zu gelangen, auf der Grundlage einer sorgfältigen Prüfung offener, noch zu begleichender Rechnungen und von Schätzungen für das verbleibende Jahr N und das Jahr N+1."
3.7.Gemeinsame Erklärung zu einem Zahlungsplan
"Gerade im Hinblick auf die Kohäsionspolitik sind sich die Organe einig über das Ziel, im Rahmen des laufenden MFR die Höhe der unbezahlten Rechnungen zu verringern, so dass sie sich am Jahresende auf ihrem strukturellen Niveau befinden.
Um dieses Ziel zu erreichen,
– stimmt die Kommission zu, zusammen mit den gemeinsamen Schlussfolgerungen zum Haushaltsplan 2015 die aktuellste Prognose über die Höhe der unbezahlten Rechnungen bis Ende 2014 vorzulegen; die Kommission wird im März 2015, wenn ein Gesamtbild von der Höhe der unbezahlten Rechnungen am Ende des Jahres 2014 für die Hauptpolitikbereiche vorliegt, diese Zahlen aktualisieren und Alternativszenarien vorschlagen;
– werden sich die drei Organe auf dieser Grundlage bemühen, eine Einigung über einen Höchstbetrag der am Jahresende aufgelaufenen unbezahlten Rechnungen zu erzielen, der als nachhaltig angesehen werden kann;
– verpflichten sich die drei Organe, auf dieser Grundlage und unter Berücksichtigung der MFR-Verordnung, der vereinbarten Mittelausstattungen der Programme sowie aller anderen rechtsverbindlichen Vereinbarungen, ab 2015 einen Plan zur Verringerung der Höhe der unbezahlten Rechnungen – entsprechend der Umsetzung der Programme des Zeitraums 2007-2013 – auf die gemeinsam vereinbarte Höhe zum Zeitpunkt der Halbzeitüberprüfung des laufenden mehrjährigen Finanzrahmens umzusetzen. Die drei Organe werden sich rechtzeitig vor der Vorlage des Entwurf des Haushaltsplans 2016 über einen solchen Plan einigen. Angesichts des außerordentlich hohen Niveaus an unbezahlten Rechnungen kommen die drei Organe überein, alle Möglichkeiten zur Senkung der Höhe der betreffenden Rechnungen zu prüfen.
Jedes Jahr legt die Kommission zusammen mit ihrem Entwurf des Haushaltsplans ein Dokument zur Bewertung des Niveaus unbezahlter Rechnungen vor und erläutert, wie und um welchen Betrag dieses Niveau laut Entwurf des Haushaltsplans gesenkt werden kann. In diesem jährlichen Bericht werden eine Bilanz über die bisher erzielten Fortschritte gezogen und Anpassungen an den Plan im Einklang mit den aktualisierten Zahlen vorgeschlagen."
3.8.Erklärung des Europäischen Parlaments über die Inanspruchnahme des Spielraums für unvorhergesehene Ausgaben als letztes Mittel
"Das Europäische Parlament bedauert, dass der Rat nicht seine Auslegung teilt, nach denen die Mittel für Zahlungen in Höhe von 350 Mio. EUR, die im Jahr 2014 in Bezug auf die in der MFR-Verordnung vorgesehenen besonderen Instrumente in Anspruch genommen wurden, außerhalb der Obergrenze für Zahlungen angerechnet werden sollten, so dass ein Spielraum von 711 Mio. EUR bleiben würde, der ausgeschöpft werden könnte, bevor auf den Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben zurückgegriffen werden müsste.
Das Europäische Parlament erinnert daran, dass gemäß Artikel 13 Absatz 1 der MFR-Verordnung der Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben nur als letztes Mittel eingesetzt werden sollte. Daher ist es notwendig, zuerst alle übrigen finanziellen Möglichkeiten in vollem Umfang auszuschöpfen, bevor auf den Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben zurückgegriffen wird. Im Rahmen der Auseinandersetzung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat in Bezug auf die Berechnung des verfügbaren Spielraums unterhalb der Obergrenze der Mittel für Zahlungen im Jahr 2014 war es nicht möglich, zu einer politischen Einigung über die Ausschöpfung eines zur Verfügung stehenden Spielraums von 350 Mio. EUR vor Inanspruchnahme des Spielraums für unvorhergesehene Ausgaben zu gelangen.
Unter Hinweis darauf, dass die MFR-Verordnung auf dem Prinzip einer "spezifischen und größtmöglichen Flexibilität" beruht, damit die Union ihre rechtlichen Verpflichtungen gemäß Artikel 323 AEUV (Erwägungsgrund 4 der MFR-Verordnung) erfüllen kann, ist das Parlament der Auffassung, dass die Bereitstellung zusätzlicher Mittel zur Erfüllung der noch abzuwickelnden rechtlichen Verpflichtungen durch die Inanspruchnahme des Spielraums für unvorhergesehene Ausgaben von entscheidender Bedeutung ist. Das Parlament akzeptiert daher die Inanspruchnahme des Spielraums für unvorhergesehene Ausgaben, ungeachtet seiner Auslegung, dass ein Betrag von 350 Mio. EUR unterhalb der Obergrenze der Mittel für Zahlungen verfügbar ist.
Das Europäische Parlament ersucht die Kommission, gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe d der MFR-Verordnung den nicht ausgeschöpften Spielraum von 350 Mio. EUR auf die technische Anpassung des Gesamtspielraums für Mittel für Zahlungen des Haushaltsjahrs 2015 zu übertragen."
3.9.Erklärung des Rates zur Inanspruchnahme der besonderen Instrumente
"Der Rat erinnert daran, dass die besonderen Instrumente nur aktiviert werden können, wenn es gilt, auf tatsächlich unvorhergesehene Umstände zu reagieren.
Außerdem erinnert er daran, dass der Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben nicht zu einer Überschreitung der Gesamtobergrenzen der Mittel für Verpflichtungen und der Mittel für Zahlungen führen darf.
In Bezug auf die anderen besonderen Instrumente erinnert der Rat daran, dass nach Artikel 3 Absatz 2 der MFR-Verordnung Mittel für Verpflichtungen in den Haushalt eingesetzt werden können, die die Obergrenzen der einschlägigen Rubriken überschreiten.
Der Rat ersucht die Kommission, bei der Berechnung der Gesamtspielraums entsprechend der MFR-Verordnung zu handeln und die zwischen den drei Organen erzielte Einigung über eine gemeinsame Erklärung zu den besonderen Instrumenten (3.3) nicht zu untergraben."
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ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme
15.12.2014
Ergebnis der Schlussabstimmung
+:
–:
0:
28
9
0
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder
Jean Arthuis, Richard Ashworth, Reimer Böge, Jean-Paul Denanot, Gérard Deprez, José Manuel Fernandes, Eider Gardiazabal Rubial, Jens Geier, Ingeborg Gräßle, Iris Hoffmann, Monika Hohlmeier, Bernd Kölmel, Zbigniew Kuźmiuk, Vladimír Maňka, Sophie Montel, Clare Moody, Siegfried Mureşan, Victor Negrescu, Jan Olbrycht, Younous Omarjee, Pina Picierno, Paul Rübig, Petri Sarvamaa, Patricija Šulin, Eleftherios Synadinos, Isabelle Thomas, Inese Vaidere, Marco Valli, Monika Vana, Daniele Viotti, Marco Zanni
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter
Tamás Deutsch, Pablo Echenique, Ernest Maragall, Andrej Plenković, Sergei Stanishev, Nils Torvalds